Sicherheitsprüfung an Nutzfahrzeugen (SP)

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Sicherheitsprüfung an Nutzfahrzeugen (SP)
Weitere TAK-Lehrgänge
Bildungszentrum
Sicherheitsprüfung
an Nutzfahrzeugen (SP)
Zusätzlich können Sie bei uns diese
TAK-Lehrgänge belegen:
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Befähigte Person zum Prüfen von Arbeitsmitteln
in Kfz-Betrieben
Berechtigung von Gasanlagenprüfungen (GAP)
Berechtigung von Gassystemeinbauprüfungen (GSP)
Fachkraft für Arbeiten an HV-eigensicheren
Systemen
Sachkunde für Tätigkeiten an Kfz-Klimaanlagen
nach Chemikalienklimaschutzverordnung
Sachkunde für den Umgang mit Airbag und
Gurtstraffern
AU-Schulungen Neu- und Wiederholungsschulungen:
- Diesel Pkw
- Diesel Lkw
- G-KAT
- Krafträder
Abschluss:
Nach Beendigung jedes Lehrganges erhalten Sie ein
bundesweit anerkanntes Zertifikat der Akademie des
Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes.
Anerkannte Schulungsstätte
Unsere Berufsbildungsstätte Hennicken­
dorf ist eine anerkannte Schulungsstätte
der Akademie des Deutschen Kraftfahr­
zeuggewerbes GmbH (TAK).
Erst- und Wiederholungsschulung
Ihr Ansprechpartner:
Volkmar Zibulski
Telefon: 0335 5554-233
Telefax: 0335 5554-203
E-Mail: [email protected]
www.weiterbildung-ostbrandenburg.de
www.facebook.com/bzffo
Handwerkskammer Frankfurt (Oder)
Region Ostbrandenburg
Bildungszentrum
Spiekerstraße 11
15230 Frankfurt (Oder)
Schulungsort:
Berufsbildungsstätte Hennickendorf
Rehfelder Straße 50
15378 Hennickendorf
Fotolia.com/Kzenon
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Falk Heller, www.argum.com
SP-Erstschulung
SP-Wiederholungsschulung
Voraussetzung:
Fachkräfte und verantwortliche Personen müssen gemäß
Anlage VIII c, 2.4 zu § 29 StVZO über entsprechende Vor­
bildung sowie ausreichende Erfahrungen auf dem Gebiet
der Kfz-Technik verfügen.
Voraussetzung:
Es gelten die Voraussetzungen der SP-Erstschulung.
Zusätzliche Voraussetzungen:
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Verlangt wird eine der folgenden Ausbildungen:
Gesellen- oder Meisterprüfung als:
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Kraftfahrzeug-/Automobil-Mechaniker oder
Elektriker, Karosserie- und Fahrzeugbauer
■ Metallbauer (Fachrichtung Fahrzeugbau) oder
■ Landmaschinenmechaniker
Dipl.-Ing, Dipl.-Ing. (FH), Ing. (grad.) der Fächer
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In der Berufsbildungsstätte Hennickendorf
(bei Strausberg) bieten wir Ihnen den Lehrgang
zum Erwerb der Berechtigung zur Durchführung
von Sicherheitsprüfungen (SP) an.
Unsere Bildungsstätte ist als SP-Schulungsstätte
anerkannt und hat bei der bundesweiten Befragung zur
Qualität der SP-Lehrgänge hervorragende Ergebnisse
erzielt (vgl. TAK-Ergebnisbericht 2015 zur Qualität der
SP-Lehrgänge).
Was bringen Ihnen die Schulungen?
Der Lehrgang dient zur Erlangung der Anerkennung zur
Durchführung der Sicherheitsprüfung (SP).
Sie können neueste Verfahrensweisen in der administrativen und operativen Durchführung der SP in die Praxis
umsetzen; effektive Prüfungen im Rahmen der SP sowie
einfache Diagnosen und Prüfungen an den aktuellen
Bremssystemen durchführen.
Dauer:
18 Unterrichtsstunden
Lehrgangskosten:
340 EUR
(inkl. TAK-Zertifikat, Unterrichtsmaterial, Verpflegung)
Maschinenbau, Kraftfahrzeugbau oder
Elektrotechnik
mit jeweils mindestens eineinhalbjähriger Tätigkeit im
Kraftfahrzeugbereich.
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Lehrgangsinhalt:
Wiederholungsschulung für die Durchführung der
Sicherheitsprüfung SP (mit theoretischer und prakti­
scher Abschlussprüfung) gemäß § 29 StVZO und den
Anlagen VIII zur StVZO. Der Lehrgang umfasst die recht­
lichen Grundlagen, Technik der Fahrzeuge und Durch­
führung der vorgeschriebenen Sicht-, Funktions- und
Wirkungsprüfungen, Einsatz der Mess- und Prüfgeräte
sowie Erfahrungsaustausch über die bisherigen
Erkenntnisse.
Dauer:
35 Unterrichtsstunden
Lehrgangskosten:
570 EUR
(inkl. TAK-Zertifikat, Unterrichtsmittel, Verpflegung)
Lehrgangsinhalt:
Erstmalige Schulung für die Durchführung der Sicher­
heitsprüfung SP (mit theoretischer und praktischer
Abschlussprüfung) gemäß § 29 StVZO und den Anlagen
VIII zur StVZO.
Der Teilnehmer kann:
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die SP hersteller- und fahrzeugartübergreifend sicher,
effektiv und den Anforderungen des § 29 StVZO
entsprechend durchführen.
die administrativen und organisatorischen Aufgaben
der SP bearbeiten und gegenüber Behörden und
Institutionen darstellen.
HWK FF
Sicherheitsprüfung an Nutzfahrzeugen
Ein erfolgreich bestandener Lehrgang zur Sicher­
heitsprüfung (SP).
Die Zeitspanne zwischen Termin der Erstbeantragerund Wiederholer-SP-Schulung darf max. 36 Monate
betragen. Bei Überschreitung von mehr als 38 Mona­
ten ist wieder eine SP-Erstschulung erforderlich.

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