Sicherheitsprüfung an Nutzfahrzeugen (SP)
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Sicherheitsprüfung an Nutzfahrzeugen (SP)
Weitere TAK-Lehrgänge Bildungszentrum Sicherheitsprüfung an Nutzfahrzeugen (SP) Zusätzlich können Sie bei uns diese TAK-Lehrgänge belegen: ■ ■ ■ ■ ■ ■ Befähigte Person zum Prüfen von Arbeitsmitteln in Kfz-Betrieben Berechtigung von Gasanlagenprüfungen (GAP) Berechtigung von Gassystemeinbauprüfungen (GSP) Fachkraft für Arbeiten an HV-eigensicheren Systemen Sachkunde für Tätigkeiten an Kfz-Klimaanlagen nach Chemikalienklimaschutzverordnung Sachkunde für den Umgang mit Airbag und Gurtstraffern AU-Schulungen Neu- und Wiederholungsschulungen: - Diesel Pkw - Diesel Lkw - G-KAT - Krafträder Abschluss: Nach Beendigung jedes Lehrganges erhalten Sie ein bundesweit anerkanntes Zertifikat der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes. Anerkannte Schulungsstätte Unsere Berufsbildungsstätte Hennicken dorf ist eine anerkannte Schulungsstätte der Akademie des Deutschen Kraftfahr zeuggewerbes GmbH (TAK). Erst- und Wiederholungsschulung Ihr Ansprechpartner: Volkmar Zibulski Telefon: 0335 5554-233 Telefax: 0335 5554-203 E-Mail: [email protected] www.weiterbildung-ostbrandenburg.de www.facebook.com/bzffo Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg Bildungszentrum Spiekerstraße 11 15230 Frankfurt (Oder) Schulungsort: Berufsbildungsstätte Hennickendorf Rehfelder Straße 50 15378 Hennickendorf Fotolia.com/Kzenon ■ Falk Heller, www.argum.com SP-Erstschulung SP-Wiederholungsschulung Voraussetzung: Fachkräfte und verantwortliche Personen müssen gemäß Anlage VIII c, 2.4 zu § 29 StVZO über entsprechende Vor bildung sowie ausreichende Erfahrungen auf dem Gebiet der Kfz-Technik verfügen. Voraussetzung: Es gelten die Voraussetzungen der SP-Erstschulung. Zusätzliche Voraussetzungen: ■ Verlangt wird eine der folgenden Ausbildungen: Gesellen- oder Meisterprüfung als: ■ Kraftfahrzeug-/Automobil-Mechaniker oder Elektriker, Karosserie- und Fahrzeugbauer ■ Metallbauer (Fachrichtung Fahrzeugbau) oder ■ Landmaschinenmechaniker Dipl.-Ing, Dipl.-Ing. (FH), Ing. (grad.) der Fächer ■ ■ In der Berufsbildungsstätte Hennickendorf (bei Strausberg) bieten wir Ihnen den Lehrgang zum Erwerb der Berechtigung zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen (SP) an. Unsere Bildungsstätte ist als SP-Schulungsstätte anerkannt und hat bei der bundesweiten Befragung zur Qualität der SP-Lehrgänge hervorragende Ergebnisse erzielt (vgl. TAK-Ergebnisbericht 2015 zur Qualität der SP-Lehrgänge). Was bringen Ihnen die Schulungen? Der Lehrgang dient zur Erlangung der Anerkennung zur Durchführung der Sicherheitsprüfung (SP). Sie können neueste Verfahrensweisen in der administrativen und operativen Durchführung der SP in die Praxis umsetzen; effektive Prüfungen im Rahmen der SP sowie einfache Diagnosen und Prüfungen an den aktuellen Bremssystemen durchführen. Dauer: 18 Unterrichtsstunden Lehrgangskosten: 340 EUR (inkl. TAK-Zertifikat, Unterrichtsmaterial, Verpflegung) Maschinenbau, Kraftfahrzeugbau oder Elektrotechnik mit jeweils mindestens eineinhalbjähriger Tätigkeit im Kraftfahrzeugbereich. ■ ■ Lehrgangsinhalt: Wiederholungsschulung für die Durchführung der Sicherheitsprüfung SP (mit theoretischer und prakti scher Abschlussprüfung) gemäß § 29 StVZO und den Anlagen VIII zur StVZO. Der Lehrgang umfasst die recht lichen Grundlagen, Technik der Fahrzeuge und Durch führung der vorgeschriebenen Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen, Einsatz der Mess- und Prüfgeräte sowie Erfahrungsaustausch über die bisherigen Erkenntnisse. Dauer: 35 Unterrichtsstunden Lehrgangskosten: 570 EUR (inkl. TAK-Zertifikat, Unterrichtsmittel, Verpflegung) Lehrgangsinhalt: Erstmalige Schulung für die Durchführung der Sicher heitsprüfung SP (mit theoretischer und praktischer Abschlussprüfung) gemäß § 29 StVZO und den Anlagen VIII zur StVZO. Der Teilnehmer kann: ■ ■ die SP hersteller- und fahrzeugartübergreifend sicher, effektiv und den Anforderungen des § 29 StVZO entsprechend durchführen. die administrativen und organisatorischen Aufgaben der SP bearbeiten und gegenüber Behörden und Institutionen darstellen. HWK FF Sicherheitsprüfung an Nutzfahrzeugen Ein erfolgreich bestandener Lehrgang zur Sicher heitsprüfung (SP). Die Zeitspanne zwischen Termin der Erstbeantragerund Wiederholer-SP-Schulung darf max. 36 Monate betragen. Bei Überschreitung von mehr als 38 Mona ten ist wieder eine SP-Erstschulung erforderlich.