Jugendschutztabelle

Transcription

Jugendschutztabelle
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Die Eltern oder Veranstalter sind
nicht verpflichtet alles zu erlauben,
was das Gesetz gestattet.
Kinder
Jugendliche
unter
14
Jahren
unter
unter
16
18
Jahren Jahren
Aufenthalt in Gaststätten
§4
bis
24 Uhr
(Ausnahme: Aufenthalt für die Dauer einer Mahlzeit /
eines Getränkes zwischen 5 und 23 Uhr)
Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder
vergleichbaren Vergnügungsbetrieben
Anwesenheit bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen, u.a. Disco
§5
bis
24 Uhr
(Ausnahmegenehmigung durch zuständige Behörde möglich)
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von
anerkannten Trägern der Jugendhilfe
-zur künstlerischen Betätigung oder zur Brauchtumspflege-
bis
22 Uhr
bis
bis
24 Uhr 24 Uhr
bis
20 Uhr
bis
bis
22 Uhr 24 Uhr
Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen
§6
Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten
von geringem Wert (z.B. Volksfesten)
Abgabe / Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln und
alkoholhaltigen Süßgetränken (Alkopops)
§9
Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer
Getränke, z.B. Wein, Bier o.ä.
Ausnahme: erlaubt bei 14- und 15-jährigen in Begleitung
einer personensorgeberechtigten Person / der Eltern
(nicht erziehungsbeauftragte Person)
§ 10
Abgabe und Konsum von Tabakwaren
Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen
nur entsprechend der Freigabekennzeichen der Altersstufe:
"ohne Altersbeschränkung / ab 6 / 12 / 16 Jahren"
§ 11
Kinder unter 6 Jahren nur mit einer erziehungsbeauftragten Person.
Die Anwesenheit ist grundsätzlich an die Altersfreigabe gebunden!
Ausnahme: "Filme ab 12 Jahren": Anwesenheit ab 6 Jahren in
Begleitung einer personensorgeberechtigten Person / der Eltern
gestattet
Abgabe von Bildträgern mit Filmen oder Spielen
§ 12
§ 13
nur entsprechend der Freigabekennzeichen der Altersstufe:
"ohne Altersbeschränkung / ab 6 / 12 / 16 Jahren"
Spielen an elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne
Gewinnmöglichkeit nur nach den Freigabekennzeichen:
"ohne Altersbeschränkung / ab 6 / 12 / 16 Jahren"
nicht erlaubt
erlaubt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person / der Eltern
oder eines Erziehungsbeauftragten
erlaubt

Documents pareils