AGB - Dogcellent
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AGB - Dogcellent
Dogcellent®-RINGTRAINING Allgemeine Geschäftsbedingungen • Stand September 2013 Um Leistungen von Dogcellent® in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, daß der teilnehmende Hund vollen Impfschutz (SHLP+T) hat. Der Hund sollte zudem durch den Teilnehmer haftpflichtversichtert sein. • Jeder Teilnehmer ist für seinen Hund verantwortlich und ist haftbar für alle Schäden/Verletzungen, die vor, während und nach der gesamten Teilnahme an Dienstleistungen der Firma Dogcellent - durch seinen Hund entstehen. Gleiches gilt auch für den Teilnehmer. Dogcellent® haftet nicht für Schäden/Verletzungen die durch mitgeführte Tiere entstehen sowie Schäden an den mitgeführten Tieren und den Diebstahl/Verlust der Tiere. Weiterhin besteht keine Haftung von Dogcellent® für Personen- und Sachschäden sowie Diebstahl/Verlust während des Aufenthaltes in der Hundeschule. • Die Teilnehmer dürfen von Personen begleitet werden, müssen aber über die Haftungsausschlüsse informiert werden (eigenes Risiko). Begleitende Kinder/Jugendliche sind von den Eltern zu beaufsichtigen. • Den Anweisungen der Trainerin/des Vertreters von Dogcellent® ist Folge zu leisten. Die Trainerin behält sich vor den Unterricht abzubrechen, wenn die Platzordnung nicht eingehalten wird, ebenso wenn der Hund oder der Teilnehmer für den Unterricht nicht geeignet ist. • Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg vom Hundehalter und vom Hund abhängt. Sieht die Leistungsbeschreibung die Vorbereitung auf eine Prüfung vor, gewährleistet der Veranstalter insbesondere nicht, dass der Teilnehmer die Prüfung besteht. • Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Gruppe besteht nicht. Dogcellent® behält sich das Recht vor, Teilnehmer und Hunde aus triftigen Gründen von Unterrichtsstunden auszuschließen. Des Weiteren behält Dogcellent® sich vor, Unterrichtsstunden sowie Kurse nach eigenem Ermessen abzusagen oder abzubrechen. In diesem Fall wird die Gebühr für bereits bezahlte Trainingseinheiten anteilig zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter bestehen nicht. Seite 1 / 3, Copyright by Dogcellent® • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. • Die Trainingseinheiten finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt – es sei denn, sie werden aufgrund unzumutbarer Wetterbedingungen durch den Veranstalter oder den ihn vertretenden Trainer abgesagt. In diesem Fall werden die Trainingseinheiten nachgeholt. Ortswechsel behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor. • Teilnehmern die aufgrund ihres Verhaltens vom Unterricht ausgeschlossen werden, wird die Kursgebühr nicht erstattet. Das gleiche gilt, wenn der Teilnehmer aus eigenen Gründen den Kurs abbricht. • Kursgebühren sind in bar bei bzw. direkt nach Teilnahme des jeweiligen Kurses zu entrichten. • Bei telefonischer Anmeldung wird die vorherige Kenntnisnahme der AGB auf www.Dogcellent.de vorausgesetzt. Das gleiche gilt für die Anmeldung über das Terminportal www.terminland.de/dogcellent • Wird der Trainings-Termin vom Teilnehmer nicht wahrgenommen, so verpflichtet sich dieser die Kosten des Einzeltrainings zu erstatten. Eine Absage des Trainingstermins hat mindestens 24 Stunden vor dem Termin zu erfolgen. • Verspätungen des Hundehalters zu Trainingseinheiten oder ein vorzeitiger Abbruch des Trainings durch den Hundehalter gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. • Dogcellent® erstellt und eröffentlicht teilweise selbst aufgenommene Fotos auf der Homepage. Jeder Teilnehmer stimmt, mit der Inanspruchnahme einer Leistung von Dogcellent®, der Veröffentlichung zu. Der Hundehalter erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung und Veröffentlichung von Film- bzw. Fotoaufnahmen des Hundes, die während der Zeit des Trainings angefertigt werden -gleich zu welchem Zweck. Der Hundehalter verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung oder Ansprüche. • Gemäß Ausstellungsordnung des VDH ist es nicht gestattet, dass Hunde, die von T. Backes trainiert wurden, innerhalb von 6 Monaten nach dem Training bei ihr auf einer Ausstellung zur Bewertung vorgestellt werden. Sollte dennoch ein Hund bei Ihr zur Bewertung vorgestellt werden, dessen Trainer sie vor weniger als 6 Monaten war, muss Seite 2 / 3, Copyright by Dogcellent® damit gerechnet werden, dass der Hund ohne Bewertung aus dem Ring geht. Dies gilt auch für Junior Handler. • Die Nichtigkeit/Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. • Gerichtsstand ist Marburg. Kontakt: Dogcellent® Inh. Ulrich Backes Bei Fragen rund ums Training: Tanja Backes Pitzacker 1, 35096 Weimar (Lahn) Nesselbrunn Tel: 06424 943570 Mobil: 0176 32737088 [email protected] www.dogcellent.de Trainingstermine buchen: www.terminland.de/dogcellent Besuchen Sie uns auf Facebook: https://www.facebook.com/Dogcellent/ Seite 3 / 3, Copyright by Dogcellent®