CO2 Emissionsfaktoren des Treibhausgasinventars der Schweiz

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CO2 Emissionsfaktoren des Treibhausgasinventars der Schweiz
Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Klima
Röthlisberger, Regine 25.01.2016
Faktenblatt
CO2-Emissionsfaktoren des
Treibhausgasinventars der Schweiz
Referenz/Aktenzeichen: P033-1147
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Fossile Brenn- und Treibstoffe
Zur Bestimmung des Emissionsfaktors (EF) in t CO2 / t wird der Kohlenstoffgehalt des Brenn- oder
Treibstoffs bestimmt. Bei vollständiger Verbrennung wird der gesamte Kohlenstoff als Kohlendioxid
freigesetzt. Ausgehend von diesem gewichtsbezogenen Emissionsfaktor kann unter Einbezug des
Heizwerts der Emissionsfaktor in t CO2 / TJ oder unter Einbezug der Dichte der Emissionsfaktor in t
CO2 / m3 abgeleitet werden (Tabelle 1).
Im Rahmen einer umfangreichen Messkampagne im zweiten Halbjahr 2013 haben die Bundesämter
für Energie (BFE) und Umwelt (BAFU) die in der Gesamtenergiestatistik seit 1998 verwendeten
Heizwerte bzw. die im Treibhausgasinventar verwendeten CO2-Emissionsfaktoren von Heizöl Extraleicht (HEL), Benzin, Diesel und Flugpetrol geprüft (BFE/BAFU 2014). Die Erdöl-Vereinigung, die
Carbura und Vertreter der Mineralölwirtschaft haben die Messkampagne begleitet. Die
Fachhochschule Nordwestschweiz hat die statistische Methodik sichergestellt. Die neu bestimmten
Heizwerte und CO2-Emissionsfaktoren unterscheiden sich nur geringfügig von den bisher
verwendeten. Die Unterschiede sind jedoch statistisch knapp signifikant, und werden daher im
Treibhausgasinventar für Daten ab 2013 verwendet. Die Heizwerte und CO2-Emissionsfaktoren der
übrigen Erdölprodukte (Heizöl schwer, Petrolkoks, Flüssiggase und übrige) sind nicht untersucht
worden. Diese Produkte machen weniger als 2% des Endverbrauchs der Erdölprodukte aus.
Der Emissionsfaktor von Erdgas wird jährlich aus der gemessenen Gaszusammensetzung (Daten des
Verbands der Schweizerischen Gasindustrie VSG und des Schweizerischen Vereins des Gas- und
Wasserfaches SVGW) berechnet.
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Tabelle 1: Emissionsfaktoren der fossilen Brenn- und Treibstoffe des Treibhausgasinventars 2013
Emissionsfaktor
t CO2 / t
Heizwert
TJ / t
EF
t CO2 / TJ
Dichte
t / m3
EF
t CO2 / m3
3.15
3.15
3.14
3.16
3.17
2.58
3.01
2.90
2.36
2.26
0.0426
0.0430
0.0432
0.0429
0.0412
0.0457
0.0460
0.0318
0.0255
0.0236
73.8
73.3
72.8
73.7
77.0
56.4
65.5
91.4
92.7
96.1
0.737
0.830
0.799
0.839
0.960
0.000795
0.540+
2.32
2.62
2.51
2.65
3.04
0.002
1.63
Benzin1
Diesel1
Flugpetrol1
Heizöl extraleicht1
Schweröl2
Erdgas3
LPG§,4
Petrolkoks5
Steinkohle5
Braunkohle5
§
Zusammensetzung LGP: 50% Propan, 50% Butan
+Dichte des verflüssigten Gases
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Anwendungsbereich der neuen Werte
Ein Grund für Änderungen der Werte für Heizöl liegt in der zunehmenden Bedeutung von „Heizöl ÖkoQualität“. Seit der letzten Messung im Jahre 1998 haben sich auch die Anteile bei den
Benzinqualitäten hin zu Benzin Bleifrei 95 verschoben. Um diesen Anteilsstrukturen Rechnung zu
tragen, werden die neu bestimmten Werte in der Gesamtenergiestatistik und dem
Treibhausgasinventar ab dem Jahr 2013 übernommen. Für die Daten bis 1998 – dem Zeitpunkt der
Messung der bis 2013 verwendeten Heizwerte und Emissionsfaktoren – werden die bisherigen Werte
belassen und für die Jahre zwischen 1998 und 2013 werden die Heizwerte und Emissionsfaktoren
linear angepasst.
Je nach Herkunftsland variiert die Zusammensetzung des Erdgases von Jahr zu Jahr. Daher wird im
Treibhausgasinventar der Emissionsfaktor gestützt auf die Messungen der Branche jährlich
nachgeführt.
Da das Treibhausgasinventar der Schweiz die Grundlage für die CO 2-Statistik bildet, werden die
neuen Werte auch zur Prüfung der Abgabeerhöhung gemäss Art. 94 CO2-Verordnung verwendet. Für
die Abgabeerhöhung per 1.1.2016 sind die CO2-Emissionen aus dem Jahr 2014 ausschlaggebend –
dafür wurden folglich die neuen Emissionsfaktoren verwendet.
Für die Berechnung der Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure, sowie für Erhebung und
Rückerstattung der CO2-Abgabe sind die Werte in der aktuell gültigen Verordnung (Anhang 10 und
11) massgebend. Mit Inkrafttreten der Revisionen der CO2-Verordung werden die neuen Werte für die
Erhebung und die Rückerstattunga der CO2-Abgabe (Anhang 11) ab 1.1.2016 und der Berechnung der
Kompensationspflicht (Anhang 10) ab 1.1.2017 relevant.
Für Unternehmen, welche von der CO2-Abgabe befreit sind, gelten für Zieldefinition und jährliches
Monitoring die in der Vollzugshilfe (http://www.bafu.admin.ch/vollzug-co2-verordnung) festgelegten
Heizwerte und CO2-Emissionsfaktoren. Diese werden bis 2020 nicht angepasst.
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Alternative Brennstoffe
Verschiedenste Abfallstoffe werden als alternative Brennstoffe in industriellen Feuerungen verwendet.
Die Zusammensetzung dieser alternativen Brennstoffe ist sehr inhomogen, entsprechend sind die
Emissionsfaktoren sehr variabel, abhängig von der exakten Zusammensetzung der Abfälle.
Einige Abfallbrennstoffe enthalten sowohl fossiles als auch biogenes Material. Emissionen, welche
durch die Verbrennung von biogenem Material entstehen, sind klimaneutral und werden für die
Zielerreichung im Rahmen des Kyoto-Protokolls nicht mitberücksichtigt. Massgebend für die
Treibhausgasbilanz ist nur der fossile Anteil der Emissionen, daher wird der Emissionsfaktor für
a
Die Rückerstattung der 2015 erhobenen CO2-Abgabe im Jahr 2016 erfolgt nach den bisherigen Werten.
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fossiles CO2 (EFfossil) separat ausgewiesen. Im Treibhausgasinventar werden die Emissionsfaktoren
gemäss Tabelle 2 verwendet.
Tabelle 2: Emissionsfaktoren von Abfallbrennstoffen des Treibhausgasinventars 2013
Abfälle in KVA*6
Altöl6
Altpneu6
Kunststoffe6
Lösungsmittel6
Imprägniertes Sägemehl6
Sägemehl6
Trockenklärschlamm6
Tiermehl6
Emissionsfaktor
t CO2 / t
1.06
2.41
2.22
2.14
1.75
0.94
1.62
0.89
1.46
Heizwert
TJ / t
0.0114
0.0325
0.0264
0.0252
0.0236
0.0092
0.0163
0.0094
0.0169
EF
t CO2 / TJ
92.8
74.4
84.0
84.7
74.0
102.4
99.9
94.5
86.7
Fossiler
Anteil %
47.8
100
73.0
72.3
99.1
21.5
0
0
0
EFfossil
t CO2 / TJ
44.3
74.4
61.3
61.2
73.3
22.0
0
0
0
* Wert für 2013. Heizwert wird jährlich nachgeführt, daher ergeben sich geringfügige Änderungen von Jahr zu Jahr.
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Weitere Energieträger
Der CO2-Emissionsfaktor lässt sich auch für weitere Energieträger aus deren Kohlenstoffgehalt
herleiten. In Tabelle 3 sind Werte für verschiedene Kohlenwasserstoffe ausgewiesen. Diese
Substanzen werden im Treibhausgasinventar und in der Gesamtenergiestatistik nicht separat
ausgewiesen.
Tabelle 3: Emissionsfaktoren weiterer fossiler Energieträger
Emissionsfaktor
Heizwert
EF
t CO2 / t
TJ / t
t CO2 / TJ
Methan4
54.8
2.74
0.0500
4
Ethan
61.6
2.93
0.0475
Propan4
64.6
2.99
0.0464
4
Butan
66.2
3.03
0.0457
Ethylen4
66.5
3.14
0.0472
4
Propylen
68.6
3.14
0.0458
1-Butylen4
69.3
3.14
0.0453
4
Acetylen
70.1
3.38
0.0482
1,3-Butadien4
73.1
3.25
0.0445
4
Ethanol
71.3
1.91
0.0268
Methanol4
69.0
1.37
0.0199
Dichte
t / m3
0.0007*
0.0014*
0.510+
0.580+
0.0013*
0.0019*
0.0026*
0.0012*
0.0025*
0.790
0.793
EF
t CO2 / m3
0.002
0.004
1.52
1.76
0.004
0.006
0.008
0.004
0.008
1.51
1.09
*Dichte des Gases bei 0°C, 1 bar; www.dguv.de/ifa
+Dichte des verflüssigten Gases
Quellen:
1BFE/BAFU
2014: Messung von Heizwerten und CO2-Emissionsfaktoren von Erdölprodukten 2013,
Statistische Analyse der Messresultate, Bern.
2 EMPA 1998: Bestimmung der Heizwerte von flüssigen Brenn- und Treibstoffen. Prüfbericht Nr.
172853. EMPA, im Auftrag des Bundesamts für Energie BFE, Bern.
EMPA 1999: CO2-Emissionsfaktoren. Brief EMPA an BUWAL vom 9. März 1999. EMPA, im Auftrag
des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL (heute BAFU), Bern.
3 IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories, IPCC, 2006.
4 CRC Handbook of Chemistry and Physics, 91st edition, 2010-2011.
5 Bestimmung der Emissionsfaktoren an Mischproben, Wessling im Auftrag von cemsuisse, 2010.
6 Treibhausgasinventar der Schweiz, National Inventory Report, BAFU, 2015.
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