CO2 Emissionsfaktoren des Treibhausgasinventars der Schweiz
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CO2 Emissionsfaktoren des Treibhausgasinventars der Schweiz
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Klima Röthlisberger, Regine 25.01.2016 Faktenblatt CO2-Emissionsfaktoren des Treibhausgasinventars der Schweiz Referenz/Aktenzeichen: P033-1147 1 Fossile Brenn- und Treibstoffe Zur Bestimmung des Emissionsfaktors (EF) in t CO2 / t wird der Kohlenstoffgehalt des Brenn- oder Treibstoffs bestimmt. Bei vollständiger Verbrennung wird der gesamte Kohlenstoff als Kohlendioxid freigesetzt. Ausgehend von diesem gewichtsbezogenen Emissionsfaktor kann unter Einbezug des Heizwerts der Emissionsfaktor in t CO2 / TJ oder unter Einbezug der Dichte der Emissionsfaktor in t CO2 / m3 abgeleitet werden (Tabelle 1). Im Rahmen einer umfangreichen Messkampagne im zweiten Halbjahr 2013 haben die Bundesämter für Energie (BFE) und Umwelt (BAFU) die in der Gesamtenergiestatistik seit 1998 verwendeten Heizwerte bzw. die im Treibhausgasinventar verwendeten CO2-Emissionsfaktoren von Heizöl Extraleicht (HEL), Benzin, Diesel und Flugpetrol geprüft (BFE/BAFU 2014). Die Erdöl-Vereinigung, die Carbura und Vertreter der Mineralölwirtschaft haben die Messkampagne begleitet. Die Fachhochschule Nordwestschweiz hat die statistische Methodik sichergestellt. Die neu bestimmten Heizwerte und CO2-Emissionsfaktoren unterscheiden sich nur geringfügig von den bisher verwendeten. Die Unterschiede sind jedoch statistisch knapp signifikant, und werden daher im Treibhausgasinventar für Daten ab 2013 verwendet. Die Heizwerte und CO2-Emissionsfaktoren der übrigen Erdölprodukte (Heizöl schwer, Petrolkoks, Flüssiggase und übrige) sind nicht untersucht worden. Diese Produkte machen weniger als 2% des Endverbrauchs der Erdölprodukte aus. Der Emissionsfaktor von Erdgas wird jährlich aus der gemessenen Gaszusammensetzung (Daten des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie VSG und des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches SVGW) berechnet. 1/3 Tabelle 1: Emissionsfaktoren der fossilen Brenn- und Treibstoffe des Treibhausgasinventars 2013 Emissionsfaktor t CO2 / t Heizwert TJ / t EF t CO2 / TJ Dichte t / m3 EF t CO2 / m3 3.15 3.15 3.14 3.16 3.17 2.58 3.01 2.90 2.36 2.26 0.0426 0.0430 0.0432 0.0429 0.0412 0.0457 0.0460 0.0318 0.0255 0.0236 73.8 73.3 72.8 73.7 77.0 56.4 65.5 91.4 92.7 96.1 0.737 0.830 0.799 0.839 0.960 0.000795 0.540+ 2.32 2.62 2.51 2.65 3.04 0.002 1.63 Benzin1 Diesel1 Flugpetrol1 Heizöl extraleicht1 Schweröl2 Erdgas3 LPG§,4 Petrolkoks5 Steinkohle5 Braunkohle5 § Zusammensetzung LGP: 50% Propan, 50% Butan +Dichte des verflüssigten Gases 2 Anwendungsbereich der neuen Werte Ein Grund für Änderungen der Werte für Heizöl liegt in der zunehmenden Bedeutung von „Heizöl ÖkoQualität“. Seit der letzten Messung im Jahre 1998 haben sich auch die Anteile bei den Benzinqualitäten hin zu Benzin Bleifrei 95 verschoben. Um diesen Anteilsstrukturen Rechnung zu tragen, werden die neu bestimmten Werte in der Gesamtenergiestatistik und dem Treibhausgasinventar ab dem Jahr 2013 übernommen. Für die Daten bis 1998 – dem Zeitpunkt der Messung der bis 2013 verwendeten Heizwerte und Emissionsfaktoren – werden die bisherigen Werte belassen und für die Jahre zwischen 1998 und 2013 werden die Heizwerte und Emissionsfaktoren linear angepasst. Je nach Herkunftsland variiert die Zusammensetzung des Erdgases von Jahr zu Jahr. Daher wird im Treibhausgasinventar der Emissionsfaktor gestützt auf die Messungen der Branche jährlich nachgeführt. Da das Treibhausgasinventar der Schweiz die Grundlage für die CO 2-Statistik bildet, werden die neuen Werte auch zur Prüfung der Abgabeerhöhung gemäss Art. 94 CO2-Verordnung verwendet. Für die Abgabeerhöhung per 1.1.2016 sind die CO2-Emissionen aus dem Jahr 2014 ausschlaggebend – dafür wurden folglich die neuen Emissionsfaktoren verwendet. Für die Berechnung der Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure, sowie für Erhebung und Rückerstattung der CO2-Abgabe sind die Werte in der aktuell gültigen Verordnung (Anhang 10 und 11) massgebend. Mit Inkrafttreten der Revisionen der CO2-Verordung werden die neuen Werte für die Erhebung und die Rückerstattunga der CO2-Abgabe (Anhang 11) ab 1.1.2016 und der Berechnung der Kompensationspflicht (Anhang 10) ab 1.1.2017 relevant. Für Unternehmen, welche von der CO2-Abgabe befreit sind, gelten für Zieldefinition und jährliches Monitoring die in der Vollzugshilfe (http://www.bafu.admin.ch/vollzug-co2-verordnung) festgelegten Heizwerte und CO2-Emissionsfaktoren. Diese werden bis 2020 nicht angepasst. 3 Alternative Brennstoffe Verschiedenste Abfallstoffe werden als alternative Brennstoffe in industriellen Feuerungen verwendet. Die Zusammensetzung dieser alternativen Brennstoffe ist sehr inhomogen, entsprechend sind die Emissionsfaktoren sehr variabel, abhängig von der exakten Zusammensetzung der Abfälle. Einige Abfallbrennstoffe enthalten sowohl fossiles als auch biogenes Material. Emissionen, welche durch die Verbrennung von biogenem Material entstehen, sind klimaneutral und werden für die Zielerreichung im Rahmen des Kyoto-Protokolls nicht mitberücksichtigt. Massgebend für die Treibhausgasbilanz ist nur der fossile Anteil der Emissionen, daher wird der Emissionsfaktor für a Die Rückerstattung der 2015 erhobenen CO2-Abgabe im Jahr 2016 erfolgt nach den bisherigen Werten. 2/3 fossiles CO2 (EFfossil) separat ausgewiesen. Im Treibhausgasinventar werden die Emissionsfaktoren gemäss Tabelle 2 verwendet. Tabelle 2: Emissionsfaktoren von Abfallbrennstoffen des Treibhausgasinventars 2013 Abfälle in KVA*6 Altöl6 Altpneu6 Kunststoffe6 Lösungsmittel6 Imprägniertes Sägemehl6 Sägemehl6 Trockenklärschlamm6 Tiermehl6 Emissionsfaktor t CO2 / t 1.06 2.41 2.22 2.14 1.75 0.94 1.62 0.89 1.46 Heizwert TJ / t 0.0114 0.0325 0.0264 0.0252 0.0236 0.0092 0.0163 0.0094 0.0169 EF t CO2 / TJ 92.8 74.4 84.0 84.7 74.0 102.4 99.9 94.5 86.7 Fossiler Anteil % 47.8 100 73.0 72.3 99.1 21.5 0 0 0 EFfossil t CO2 / TJ 44.3 74.4 61.3 61.2 73.3 22.0 0 0 0 * Wert für 2013. Heizwert wird jährlich nachgeführt, daher ergeben sich geringfügige Änderungen von Jahr zu Jahr. 4 Weitere Energieträger Der CO2-Emissionsfaktor lässt sich auch für weitere Energieträger aus deren Kohlenstoffgehalt herleiten. In Tabelle 3 sind Werte für verschiedene Kohlenwasserstoffe ausgewiesen. Diese Substanzen werden im Treibhausgasinventar und in der Gesamtenergiestatistik nicht separat ausgewiesen. Tabelle 3: Emissionsfaktoren weiterer fossiler Energieträger Emissionsfaktor Heizwert EF t CO2 / t TJ / t t CO2 / TJ Methan4 54.8 2.74 0.0500 4 Ethan 61.6 2.93 0.0475 Propan4 64.6 2.99 0.0464 4 Butan 66.2 3.03 0.0457 Ethylen4 66.5 3.14 0.0472 4 Propylen 68.6 3.14 0.0458 1-Butylen4 69.3 3.14 0.0453 4 Acetylen 70.1 3.38 0.0482 1,3-Butadien4 73.1 3.25 0.0445 4 Ethanol 71.3 1.91 0.0268 Methanol4 69.0 1.37 0.0199 Dichte t / m3 0.0007* 0.0014* 0.510+ 0.580+ 0.0013* 0.0019* 0.0026* 0.0012* 0.0025* 0.790 0.793 EF t CO2 / m3 0.002 0.004 1.52 1.76 0.004 0.006 0.008 0.004 0.008 1.51 1.09 *Dichte des Gases bei 0°C, 1 bar; www.dguv.de/ifa +Dichte des verflüssigten Gases Quellen: 1BFE/BAFU 2014: Messung von Heizwerten und CO2-Emissionsfaktoren von Erdölprodukten 2013, Statistische Analyse der Messresultate, Bern. 2 EMPA 1998: Bestimmung der Heizwerte von flüssigen Brenn- und Treibstoffen. Prüfbericht Nr. 172853. EMPA, im Auftrag des Bundesamts für Energie BFE, Bern. EMPA 1999: CO2-Emissionsfaktoren. Brief EMPA an BUWAL vom 9. März 1999. EMPA, im Auftrag des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL (heute BAFU), Bern. 3 IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories, IPCC, 2006. 4 CRC Handbook of Chemistry and Physics, 91st edition, 2010-2011. 5 Bestimmung der Emissionsfaktoren an Mischproben, Wessling im Auftrag von cemsuisse, 2010. 6 Treibhausgasinventar der Schweiz, National Inventory Report, BAFU, 2015. 3/3