AUTOMATENAUFSTELLVERTRAG

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AUTOMATENAUFSTELLVERTRAG
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AUTOMATENAUFSTELLVERTRAG
zwischen
Alter Graben 2
37589 Kalefeld
Telefon: 05522 / 707004
Telefax: 05553 / 91117
und
§1
Die Firma WAS Wettig-Automaten-Service erwirbt von dem Gastwirt für den Zeitraum
ab dem
bis zum
das Recht, in der
Gaststätte
Straße
PLZ, Ort
an den gemeinsam festgelegten Plätzen, die nur einvernehmlich geändert werden
dürfen, Spiel-, Unterhaltungs- und sonstige Automaten aufzustellen sowie
erlaubnispflichtige oder erlaubnisfreie andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit mit
Ausnahme von Kartenspiel-, Kegel- und Schachturnieren zu veranstalten.
Dieses Recht wird ausschließlich der Firma WAS Wettig-Automaten-Service eingeräumt.
Der Gastwirt darf ohne schriftliche Einwilligung der Firma WAS Wettig-Automaten-Service
weder eigene Automaten der oben genannten Art auf eigene oder fremde Rechnung
aufstellen, noch einem Dritten die Aufstellung gestatten.
Soweit sich der Eröffnungstermin über den
sich das Vertragsverhältnis entsprechend.
hinaus verzögert, verlängert
Automatenaufstellvertrag 2
§2
Es werden zunächst - im Rahmen des gesetzlich zulässigen - aufgestellt:
Geldspielgerät/e mit Gewinnmöglichkeit,
Musikautomat/en,
Unterhaltungsautomat/en (Darts, Fußballer, Billard)
Unterhaltungsautomat/en (TV-Spiele)
[n.V.: nach Vereinbarung.]
Der Firma WAS Wettig-Automaten-Service steht das alleinige Recht zu, die konkreten
Automaten im Rahmen der oben vereinbarten Arten auszuwählen.
Sie ist ohne vorherige Absprache berechtigt, die Automaten auszutauschen.
§3
Die Firma WAS Wettig-Automaten-Service zahlt an den Gastwirt bei jeder Abrechnung
folgenden Wirteanteil:
•
pro Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit
bis
EUR je Gerät
% der Bemessungsgrundlage
ab
EUR je Gerät
% der Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage ermittelt sich wie folgt:
Kasseninhalt abzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Vergnügungssteuer,
der vom Wirt verauslagten Gewinne, der Erstauffüllung der Röhren sowie der
Aufstellgebühren an die Brauerei i.H.v.
EUR.
% der Bemessungsgrundlage
• pro Musikautomat
Die Bemessungsgrundlage ermittelt sich wie folgt:
Kasseninhalt abzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Vergnügungssteuer,
sowie der GEMA- und GVL-Tantiemen.
• pro Unterhaltungsautomat/en (Darts, Kicker, Billard)
bis
EUR je Gerät
% der Bemessungsgrundlage
ab
EUR je Gerät
% der Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage ermittelt sich wie folgt:
Kasseninhalt abzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie der Vergnügungssteuer.
• pro Unterhaltungsautomat/en (Video-Spiele)
% der Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage ermittelt sich wie folgt:
Kasseninhalt abzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Vergnügungssteuer
sowie eines Pauschalbetrages i.H.v. 200 EUR für Amortisation und Programm
Updates.
In den jeweiligen Anteilen des Gastwirtes ist die Umsatzsteuer enthalten.
Automatenaufstellvertrag 3
Wettig-Automaten-Service ist bei Automaten mit Gewinnmöglichkeit berechtigt, die von ihr
vorzulegende Zahlröhrenfüllung bei der Abrechnung aus dem Einspielergebnis vorab
zu entnehmen.
Werden die Zahlröhren leergespielt oder ihr Inhalt entwendet, so erfolgt die erneute
Auffüllung aus dem Einspielergebnis. Diese Auffüllung mindert das Einspielergebnis.
§4
Die für die Aufstellung der Automaten erforderlichen Installationen übernimmt WettigAutomaten-Service auf seine Kosten. Wettig-Automaten-Service trägt weiterhin die
Kosten für den laufenden Betrieb. Auf Wunsch des Wirtes wird Wettig-AutomatenService am Aufstellort eine Alarmanlage installieren. Die Kosten für die jährliche
Wartung der Alarmanlage wird jeweils zur Hälfte den Vertragspartnern belastet. Der
Aufsteller wird über die Höhe dieser Kosten einen geeigneten Nachweis führen.
Der Gastwirt seinerseits trägt die Stromkosten und etwaige anfallende zusätzliche
Gebühren und Steuern für Tanz- und sonstige Veranstaltungen sowie für die
Übertragung von Musik in Nebenräumen.
§5
Der Gastwirt hat sämtliche aufgestellten Automaten während der gesamten täglichen
Öffnungszeit der Gaststätte spielbereit zu halten.
Ist ein Musikautomat aufgestellt, darf der Gastwirt ohne vorherige schriftliche
Einwilligung der WAS Wettig-Automaten-Service auf keine andere Art, Musik darbieten.
Weiterhin hat er der Firma WAS Wettig-Automaten-Service jede Betriebsstörung
unverzüglich mitzuteilen.
Betriebsstörungen, die in seinen Gefahrenbereich fallen, hat Firma Wettig-AutomatenService schnellst möglich zu beheben. Zu diesem Zweck darf der Aufsteller die Automaten
reparieren oder sie nach eigener Einschätzung austauschen.
Eine Minderung des Einspielergebnisses, die hierauf beruht, ist in einem
angemessenen Umfang hinzunehmen, ohne dass hierfür ein Ausgleich zu erbringen
wäre.
Der Aufsteller und seine Beauftragten dürfen die Gaststätte während der täglichen
Öffnungszeiten jederzeit und ohne vorherige Anmeldung zur Kontrolle, Reparatur
und Betreuung der Automaten und zum Inkasso betreten.
Der Gastwirt ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, die Alarmanlage ordnungsgemäß
zu aktivieren und in Betrieb zu halten. Bei Verletzung dieser Fürsorgepflicht hat der
Gastwirt für alle hierdurch entstehenden Schäden aufzukommen.
§6
Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwei weitere Jahre, wenn er nicht sechs
Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Automatenaufstellvertrag 4
§7
Die Aufgabe der Gaststätte vor Ablauf des Vertrages entbindet den Gastwirt nicht
von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, es sei denn, dass der Gastwirt diese
Gaststätte infolge außergewöhnlicher und nicht in seinen Risikobereich fallender
Umstände aufgibt und unverschuldet nicht in der Lage ist, einen Nachfolger zu
stellen, der so in diesen Vertrag eintritt, dass die Firma WAS Wettig-Automaten-Service
unmittelbare Erfüllung von diesem verlangen kann.
§8
Der Aufsteller ist bei Veräußerung seines Geschäftes oder wesentlicher Teile seines
Betriebes berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den
Erwerber zu übertragen.
In anderen Fällen ist der Aufsteller berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und
Pflichten auf einen anderen Aufsteller zu übertragen, sofern der Gastwirt nicht
begründete Bedenken gegen den Nachfolger innerhalb einer Frist von sechs Wochen
ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis geltend macht.
§9
Erreicht der Kasseninhalt eines oder mehrerer Automaten nicht das für den Aufsteller
erforderliche Rentabilitätsminimum, kann er diese Automaten nach einer Anzeigefrist
von vier Wochen abräumen.
Das Rentabilitätsminimum gilt als nicht erreicht, wenn das Einspielergebnis eines
Gerätes 25 % unter den durch den jeweils letzten Betriebsvergleich der
Forschungsstelle für den Handel Berlin e.V. ermittelten durchschnittlichen
monatlichen Einspielergebnissen für die betreffende Automatenart liegt.
Die Abräumung einzelner Automaten berührt nicht die übrigen Verpflichtungen des
Gastwirtes aus diesem Vertrag.
Sollte der Aufsteller jedoch sämtliche Automaten einer bestimmten Art abräumen,
ohne dass der Gastwirt dazu Veranlassung gegeben hat, erlischt hinsichtlich dieser
Automatenart das Ausschließlichkeitsrecht der Firma WAS Automaten-Service-Wettig.
§ 10
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.
Kalefeld,
______________________
WAS Wettig-Automaten-Service
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Gastwirt
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