6664 CZAPEK DOX AGAR (MODIFIED) (German (DE)) MSDS
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6664 CZAPEK DOX AGAR (MODIFIED) (German (DE)) MSDS
SICHERHEITSDATENBLATT CZAPEK-DOX-NÄHRBODEN MODIFIZIERT Ausgabedatum - 12/02/2009. CM0097 Abschnitt 1. Stoff - / Zubereitungs - und Firmenbezeichnung Produkt Nr. CM0097 Handelsname CZAPEK-DOX-NÄHRBODEN MODIFIZIERT Hersteller Oxoid Limited Wade Road Basingstoke Hants RG24 8PW ENGLAND Tel: + 44 (0)1256 841144 Fax: + 44 (0)1256 463388 Lieferant Oxoid Limited Wade Road Basingstoke Hants RG24 8PW ENGLAND Tel: + 44 (0)1256 841144 Fax: + 44 (0)1256 463388 Abschnitt 2. Möglilche Gefahren Wichtigste Gefahren Nicht als gefährlich eingestuft. Gesundheitsrisiken - Augen Kann leichte vorübergehende Reizung verursachen Gesundheitsrisiken - Haut Stoff kann Reizung verursachen. Gesundheitsrisiken - Verschlucken Eine große Dosis kann die folgenden Auswirkungen haben: Durchfall. Übelkeit. Erbrechen. Exposition bei Einwirkung von Staub bei hohen Konzentrationen kann die folgenden Auswirkungen haben: Reizung von Nase, Rachen und Atemtrakt. Gesundheitsrisiken - Einatmen Abschnitt 3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Zubereitung - Gefährliche Inhaltsstoffe ( Europa ) Inhaltsstoff CAS Nr. Konzentration Saccharose 57-50-1 200-334-9 7631-99-4 66.15 % w/w - - 4.40 % w/w O - Brandfördernd. R8- Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. R22Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R36/37/38- Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. Natriumnitrat 231-554-3 Klassifizierung Xn - Mindergiftig. Xi - Reizend. R-Sätze Abschnitt 4. Erste - Hilfe - Maßnahmen Erste Hilfe - Augen Erste Hilfe - Haut Erste Hilfe - Verschlucken Erste Hilfe - Einatmen CM Version - 4 Mit viel Wasser auswaschen. Bei anhaltender Entzündung oder Rötung medizinische Hilfe aufsuchen. Haut mit Wasser und Seife abwaschen. Dem Opfer 1-3 Glas Wasser zu trinken geben, um den Mageninhalt zu verdünnen. Aus dem Wirkungsbereich entfernen. Bei Unwohlsein medizinische Hilfe aufsuchen. Seite: 1/3 SICHERHEITSDATENBLATT CZAPEK-DOX-NÄHRBODEN MODIFIZIERT Ausgabedatum - 12/02/2009. CM0097 Abschnitt 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Löschmittel - Geeignet Wassersprühnebel, Schaum, Löschpulver oder Kohlendioxid verwenden. Abschnitt 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen Angemessene Schutzkleidung tragen. Verschüttetes Produkt Für Rückgewinnung und Entsorgung in geeignete Behälter geben. Zum Schluß den Bereich mit viel Wasser spülen. Abschnitt 7. Handhabung und Lagerung Handhabung Lagerung Einatmen von Staub vermeiden. Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Speicher bei der Raumtemperatur. Halten Sie wohles geschlossenes und geschützt vor direktem Tageslicht und Feuchtigkeit. Abschnitt 8. Expositionsüberwachung und persönliche Schutzausrüstung Zu überwachende Grenzwerte ( Zubereitung ) - Europa Saccharose UK EH40: OES 10mg/m3 8hr TWA. UK EH40: OES 20mg/m3 15min STEL. Schutzmaßnahmen - Atemwege Empfohlen: Staubmaske bei Staubentwicklung (EN149 FFP2S). Schutzmaßnahmen - Hände Einweg-Vinylhandschuhe. Schutzmaßnahmen - Augen Chemikalienbrille oder Gesichtsschutz (EN166, 167 und 168). Abschnitt 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Physikalischer Zustand Pulver. Farbe Blaß Strohfarben pH 6.6 - 7.0 Abschnitt 10. Stabilität und Reaktivität Stabilität Zu vermeidende Bedingungen Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil (siehe Kapitel 7). Exposition bei Einwirkung von direktem Sonnenlicht. Abschnitt 11. Angaben zur Toxikologie Akute Toxizität Augenreizung Hautreizung CM Version - 4 Niedrige akute Toxizität. Orale LD50 (Ratten) > 2000 mg/kg. LD50, dermal (Kaninchen) > 2000 mg/kg. LC50, inhalativ (Ratte) > 20 mg/Liter/4 h. Der Grad der Reizung war nicht ausreichend, um eine Kennzeichnung als Augenreizmittel zu rechtfertigen. Der Grad der Reizung war nicht ausreichend, um eine Kennzeichnung als Hautreizmittel zu rechtfertigen. Seite: 2/3 SICHERHEITSDATENBLATT CZAPEK-DOX-NÄHRBODEN MODIFIZIERT Ausgabedatum - 12/02/2009. CM0097 Abschnitt 12. Angaben zur Ökologie Ökotoxizität Keine relevanten Studien identifiziert. Abschnitt 13. Hinweise zur Entsorgung Hinweise zur Entsorgung Angaben zum Behälter Ungefährliche Abfälle Gemäß einschlägiger örtlicher und nationaler Vorschriften entsorgen. Behälter sollten mit angemessenen Methoden gereinigt und dann wiederverwendet oder entsprechend durch Deponieren oder Verbrennen entsorgt werden. Abschnitt 14. Angaben zum Transport UN : UN-Nummer Nicht eingestuft. Abschnitt 15. Vorschriften R-Sätze Nicht anwendbar. S-Sätze Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. EG Klassifizierung Die Zubereitung ist nach der EU-Richtlinie 88/379/EWG nicht als gefährlich eingestuft. Abschnitt 16. Sonstige Informationen SDB Erstausgabe 13/05/2002 SDB Überarbeitungsdaten 12/02/2009 Markierung von Änderungen Ausgabedatum CM Version - 4 Seite: 3/3