Spielordnung der Sparte Bowling - Spieltermine und Ergebnisse unter

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Spielordnung der Sparte Bowling - Spieltermine und Ergebnisse unter
Betriebssport-Verband
Hessen e.V.
Bezirk Hanau
Spielordnung der Sparte
Bowling
Stand: 01.08.2002
Betriebssport-Verband Hessen e. V.
Bezirk Hanau
Sparte-Bowling
Spielordnung der Sparte Bowling
I. Allgemeines
Paragr.1
Die Spielordnung wird gemäß § 14 Abs. 3a der Satzung des BetriebssportVerbandes Hessen e.V. erlassen und ist gültig für alle BSG´s
(Betriebssportgemeinschaften) und SG`s (Sportgemeinschaften) des
Bezirks Hanau.
§1 a Zweck der Spielordnung ist es, einheitliche Richtlinien für den
Spielbetrieb innerhalb des Bezirks Hanau festzulegen.
§1 b Für den gesamten Spielbetrieb gelten - soweit in der Spielordnung
nicht anderes festgelegt ist - die internationalen Spielregeln
für Bowling.
Paragr.2
Anträge zur Änderung der Spielordnung sind in fünffacher Ausfertigung, spätestens 6 Wochen vor der ordentlichen Jahreshauptversammlung der Sparte-Bowling (alle 4 Jahre), beim geschäftsführenden Vorstand über die Spartenleitung einzureichen.
II. Spieltechnische Gliederung
Paragr.3
Der Spielbetrieb ist gegliedert in :
1. Ordentlicher Spielbetrieb
a) Ligarunde (Bezirks-A-B-C-D-Meisterschaften)
b) Einzelmeisterschaften (Damen und Herren)
c) Doppel-Mixedmeisterschaften (Damen und Herren)
2. Außerordentlicher Spielbetrieb
a)
Turniere
b)
Auswahlspiele
c)
Pokalspiele
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-23. Freier Spielbetrieb
a)
Turniere
b)
Freundschaftsspiele
III. Spieltechnische Leitung
Paragr.4
Der ordentliche und außerordentliche Spielbetrieb (§3, Absatz 1 und 2)
wird vom Bezirk Hanau ausgerichtet und durchgeführt.
§4 a Der Freie Spielbetrieb (§ 3 Abs.3) wird vom jeweiligen Veranstalter
durchgeführt. Vorherige Unterrichtung der Spartenleitung ist erforderlich
bzw. bei Freundschaftsspielen erwünscht.
IV. Spielordnung - ordentlicher Spielbetrieb
Paragr.5
Die Bezirksmeisterschaft (Ligarunde) wird in einer oder mehreren
Klassen durchgeführt.
Paragr.6
Der Spartenleiter oder sein Vertreter erstellen vor Beginn einer jeden
Spielrunde einen Spielplan.
Klasseneinteilung und Spieltermine usw. werden 4 Wochen vor Beginn
einer jeden Ligasaison an allen teilnehmenden Mannschaften,
BSG´s (Betriebssportgemeinschaften) und SG´s (Sportgemeinschaften)
zugestellt. Sie werden außerdem im Hansa-Haus veröffentlicht
§6 a Die Bezirksmeisterschaften (Ligarunden) können in mehreren, der
Spielstärke der Mannschaften entsprechend gegliederten Klassen
(BZ-A-B-C-D...) - je nach Anmeldung durchgeführt werden.
§6 b Jede BSG/SG - Mannschaft muß namentlich mit Angabe der MitgliedsAusweis-Nr. vor Beginn der Spielsaison schriftlich der Spartenleitung
gemeldet werden. Der Abgabetermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
.
§6 c Die während einer laufenden Spielsaison neu hinzukommenden
Mannschaften können nur an Freundschaftsspielen und Turnieren
im freien Spielbetrieb teilnehmen. Sie werden in der neuen Spielsaison
in der untersten Klasse eingereiht.
§6 d Die Gruppen in der Ligarunde sollen in der Regel nicht mehr als
8 (9) Mannschaften umfassen.
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-3§6 e Eine BSG/SG kann mehrere Teams melden, wobei auch mehrere
Mannschaften einer BSG/SG in einer Klasse starten können.
§6 f
Der Spielplan kann weitere Ausführungsbestimmungen beinhalten,
gekennzeichnet als Ausschreibung, die dann in Ergänzung zu dieser
Spielordnung zu sehen sind. Die zusätzlichen Bestimmungen gelten
nur für die jeweilige Runde (Spielsaison)
Paragr.7
Spielberechtigt sind nur Personen, die im Besitz eines gültigen
Mitgliederausweises des BSV-Hessen sind oder diesen bereits
schriftlich bei der Spartenleitung beantragt haben.
Zum Spielbetrieb muß dann die Kopie des schriftlichen Antrages
vorgelegt werden. Außerdem muß ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen.
§7 a Werden Personen ohne Spielberechtigung eingesetzt, so wird das
gewonnene Spiel der betreffenden Mannschaft als verloren gewertet.
§7 b BSG/SG-Spieler/innen die an einem ordentlichen oder
außerordentlichen Spielbetrieb teilnehmen, dürfen keine
aktiven Spieler (1. Und 2. Bundesliga) sein.
Ehemalige aktive Spieler dürfen nur am Betriebssport teilnehmen,
wenn Sie nach Ausscheiden aus dem aktiven SPiel eine 1/2-Jahresfrist
(Spielpause von 1/2 Jahr) nachweisen können.
§7 c Wechsel zwischen verschiedenen BSG´s/SG`s ist möglich. Die
Abgebende BSG/SG muss schriftlich ihr Einverständnis zu diesem
Wechsel abgeben. Das Schreiben ist an den Geschäftsführenden
Vorstand zu richten. Der zuständigen Spartenleitung ist eine Kopie
dieses Schreibens zu übermitteln. In Streitfällen über einen Wechsel
entscheidet der Geschäftsführende Vorstand.
§7 d Familienangehörige sind zugelassen (Mitgliedsausweis erforderlich).
§7 e Keine Spielberechtigung erhalten DKB-Auswahlspieler, sowie
Spieler der I.und II. Bundesliga.
Paragr.8
Hat eine BSG/SG für eine Spielsaison mehrere Mannschaften
gemeldet, so müssen in jeder Mannschaft mindestens jeweils
4 Spieler/innen namentlich in der Vor- und Rückrunde benannt werden.
-4-
-4§8 a Jede/r Spieler/in einer unteren Mannschaft kann in der Vor- und
Rückrunde je 2 mal in den nächst höheren Klassen eingesetzt werden.
Der Verbleib in den nächst höheren Klasse ist jedoch nur durch
Nachmeldung möglich.
§8 b Spieler/innen einer höheren Klasse dürfen nicht in einer niedrigeren
Klasse starten.
Auswechselmodus:
§9
Pro Spieltagsspiel darf nur ein/e Spieler/in ausgewechselt werden.
Sollten mehrere Spieler in einen Spiel ausgewechselt werden, so gilt
das Spiel als verloren.
§9 a Die Auswechslung eines Spielers oder Spielerin kann zu jedem Zeitpunkt
erfolgen. Der/die Spieler/in spielt sofort auf das gespielte Ergebnis des/der
ausgewechselten Spieler/s /in weiter.
Auf dem Spielformular ist der/die Auswechslungspieler/in mit Namen
und Mitgliedsausweis.Nr. einzutragen.
.
§9 b Jede Mannschaft einer BSG/SG übernimmt einmal in der Vor- und
Rückrunde einer Spielsaison die Aufsicht. Sie ist verantwortlich für:
den pünktlichen Beginn
Freigabe der Bahnen für Probewürfe
Ausgabe der Spielformulare
Bekanntgabe der Spielergebnisse nach jedem Spieldurchgang.
§9 c Ein Team muß mit mindestens drei Spieler/innen zu einem Spiel
antreten, anderenfalls wird das Spiel für diese Mannschaft als
verloren gewertet.
§9 d Ein/e Spieler/in kann bis zum Beginn des 5. Durchganges im 1. Spiel
noch eingesetzt werden. Erscheint Sie/Er erst zu Beginn des 2. oder
3. Spiels, kann Sie/Er noch eingesetzt werden. Abgewickelte Spiele
sind als Blind zu werten.
§9 e Blindspiele werden für die
BZ-Klasse mit 130 Pins,
A-Klasse mit 120 Pins,
B-Klasse mit 110 Pins,
C und weitere Klassen mit 100 Pins gewertet.
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-5Paragr.10 Spielverlegungen:
Wird ein Spiel verlegt, so muß es v o r dem nächsten Spieltag ausgetragen werden. Die Verlegung ist bei der Spartenleitung mindestens
2 Tage vorher telefonisch anzumelden oder schriftlich einzureichen.
Paragr.11 Der/die Mannschaftsführer/in ist für die ordnungsgemäße Ausfüllung
des Spielbogens verantwortlich und hat diesen dem Spartenleiter bzw.
seiner Vertretung nach Beendigung des Spieles zu übergeben,
bzw. im (Briefkasten ) der Spartenleitung einzuwerfen. Der/die
Mannschaftsführer/in sind im Spielformular durch unterstreichen
kenntlich zu machen.
§11 a Ist eine Mannschaft 15 Minuten nach Beginn des Spieles nicht mit
mindestens 3 Spieler/innen angetreten, so wird das Spiel als verloren
gewertet. Die gegnerische Mannschaft spielt allein und bekommt die
Punkte zuerkannt.
§11 b Bei Nicht antreten einer Mannschaft das durch Ereignisse höherer Gewalt
verursacht wurde, entscheidet über die Spielewertung oder Neuansetzung
die Spartenleitung
Paragr.12 Die Bezirksmeisterschaften werden nach folgendem System gewertet:
Gespielt werden drei Durchgänge in Vierer-Mannschaften.
Bei der Punktvergabe wird jedes gewonnene Spiel
sowie das Gesamtergebnis mit 2 Punkten gewertet
(insgesamt 8 Punkte).
Bei Pingleichheit erhält jede Mannschaft einen Punkt.
§12 a Die Regelungen über den Auf- und Abstieg werden jeweils mit den
jährlichen Klasseneinteilungen bekannt gegeben.
Paragr.13 Die Pokalspiele werden nach folgendem System gewertet:
§13 a Gespielt werden drei Durchgänge im KO-System. Bei Pingleichheit
nach drei Spielen entscheidet die Anzahl der erzielten Strikes im
letzten Spiel. Sieger ist die Mannschaft mit den meisten Strikes.
§13 b In der Pokalrunde darf jede Mannschaft bis zu acht Spieler/innen
einsetzen, egal in welcher Klasse des Bezirks diese Personen
sonst spielen.
Blindspiele werden mit 100 Pins bewertet.
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-6Paragr.14 Die Einzelmeisterschaften und Doppel- bzw. Mixedmeisterschaften
sollten in jedem Jahr stattfinden. Alle BSG´s/ SG´s erhalten rechtzeitig die
Ausschreibungen hierfür.
Wertung:
Bezirksmeisterschaften (Liga)
8 Punkte-System
3 Spiele = je Spielergebnis 2 Punkte = 6 Punkte.
Gesamtergebnis
2 Punkte - insgesamt 8 Punkte.
Pingleichheit jede Mannschaft 1 Punkt.
Pokal wird nach K.O.System ausgetragen.
Bei mehreren Mannschaften einer BSG/SG kann kein Wechsel
von oben nach unten erfolgen.
Das trifft auch dann zu wenn z.B. die 1. Mannschaft bereits ausgeschieden ist
und die 2. Mannschaft noch im Pokal vertreten ist.
Einzelmeisterschaften:
Gespielt werden: 3 Serien a´ 4 Spiele Pins= Ergebnis (Damen und Herren).
Doppel- Mixedmeisterschaften:
Gespielt werden: 3 Serien a´ 4 Spiele Pins= Ergebnis.
Sonderregelungen werden in der Ausschreibung als Ergänzung beigefügt.
Paragr.15 Jährlich finden mindestens zwei Spartenversammlungen statt.
Tagesordnungspunkte werden von der Spartenleitung durch Einladung
und Aushang bekannt gegeben.
§15 a Die Jahreshauptversammlung der Sparte Bowling hat unter anderem zu
beschließen:
a) über das Spielsystem für die nächsten Spieljahre (Klasse etc.)
b) über Auf und Abstiegsmodus in der nächsten Saison.
Paragr.16 Proteste im Zusammenhang mit dem Spiel (Spielbetrieb) müssen bis
spätestens vor Spielende beim Spartenleiter oder seinem Vertreter bzw.
der Aufsicht angemeldet werden.
§16 a Verstöße gegen die Spielordnung, die erst nachträglich bekannt werden,
sind hiervon ausgenommen und dem Spartenleiter oder seinem
Vertreter innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen.
§16 b Ein Protokoll ist zu führen und dem Vorsitzenden des BSV Hessen
Bezirk-Hanau eine Kopie zu übersenden.
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-7Paragr.18 V. EHRUNGEN
Die Ehrungen der Bezirksmeister, sowie A-B-C und-D- Klassen
bzw. Turniersieger und Plazierten werden auf dem Ehrenabend und
Sportlerball des Bezirks, oder am Siegerabend des Bezirk Hanau
vorgenommen.
Bei Pokal-, Einzel- sowie Doppelmeisterschaften kann die Ehrung
nach Turnierende vorgenommen werden.
Paragr.19. VI. Rechtsausschuß
Verstöße gegen die Spielordnung des Bezirks oder gegen die Satzung
des BSV Hessen e.V. werden nach der Sportrechtsordnung des
BSV Hessen e.V. geahndet und in erster Instanz vom Spartenleiter
vorgenommen.
1.Instanz Spartenleiter
2.Instanz Bezirksvorsitzender, eventuelle Weiterleitung an den
Bezirksberufungsausschuß (Vorsitzender)
3.Instanz Verbandsvorsitzender, eventuelle Weiterleitung an
den Verbandsberufungsausschuß (Vorsitzender)
Paragr.20 Gegen den Beschluß des Spartenleiters kann innerhalb von acht Tagen
nach Zustellung beim Bezirksvorsitzenden Einspruch erhoben
werden. Nach Ablauf der Frist ist kein Einspruch mehr möglich
und der Beschluß ist verbindlich.
Hanau am Main den 01.08.2002
gez. Jung
(Bezirks-Vorsitzender)
gez. Schoppe
( Spartenleiter )

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