Spielordnung der Sparte Bowling - Spieltermine und Ergebnisse unter
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Spielordnung der Sparte Bowling - Spieltermine und Ergebnisse unter
Betriebssport-Verband Hessen e.V. Bezirk Hanau Spielordnung der Sparte Bowling Stand: 01.08.2002 Betriebssport-Verband Hessen e. V. Bezirk Hanau Sparte-Bowling Spielordnung der Sparte Bowling I. Allgemeines Paragr.1 Die Spielordnung wird gemäß § 14 Abs. 3a der Satzung des BetriebssportVerbandes Hessen e.V. erlassen und ist gültig für alle BSG´s (Betriebssportgemeinschaften) und SG`s (Sportgemeinschaften) des Bezirks Hanau. §1 a Zweck der Spielordnung ist es, einheitliche Richtlinien für den Spielbetrieb innerhalb des Bezirks Hanau festzulegen. §1 b Für den gesamten Spielbetrieb gelten - soweit in der Spielordnung nicht anderes festgelegt ist - die internationalen Spielregeln für Bowling. Paragr.2 Anträge zur Änderung der Spielordnung sind in fünffacher Ausfertigung, spätestens 6 Wochen vor der ordentlichen Jahreshauptversammlung der Sparte-Bowling (alle 4 Jahre), beim geschäftsführenden Vorstand über die Spartenleitung einzureichen. II. Spieltechnische Gliederung Paragr.3 Der Spielbetrieb ist gegliedert in : 1. Ordentlicher Spielbetrieb a) Ligarunde (Bezirks-A-B-C-D-Meisterschaften) b) Einzelmeisterschaften (Damen und Herren) c) Doppel-Mixedmeisterschaften (Damen und Herren) 2. Außerordentlicher Spielbetrieb a) Turniere b) Auswahlspiele c) Pokalspiele -2- -23. Freier Spielbetrieb a) Turniere b) Freundschaftsspiele III. Spieltechnische Leitung Paragr.4 Der ordentliche und außerordentliche Spielbetrieb (§3, Absatz 1 und 2) wird vom Bezirk Hanau ausgerichtet und durchgeführt. §4 a Der Freie Spielbetrieb (§ 3 Abs.3) wird vom jeweiligen Veranstalter durchgeführt. Vorherige Unterrichtung der Spartenleitung ist erforderlich bzw. bei Freundschaftsspielen erwünscht. IV. Spielordnung - ordentlicher Spielbetrieb Paragr.5 Die Bezirksmeisterschaft (Ligarunde) wird in einer oder mehreren Klassen durchgeführt. Paragr.6 Der Spartenleiter oder sein Vertreter erstellen vor Beginn einer jeden Spielrunde einen Spielplan. Klasseneinteilung und Spieltermine usw. werden 4 Wochen vor Beginn einer jeden Ligasaison an allen teilnehmenden Mannschaften, BSG´s (Betriebssportgemeinschaften) und SG´s (Sportgemeinschaften) zugestellt. Sie werden außerdem im Hansa-Haus veröffentlicht §6 a Die Bezirksmeisterschaften (Ligarunden) können in mehreren, der Spielstärke der Mannschaften entsprechend gegliederten Klassen (BZ-A-B-C-D...) - je nach Anmeldung durchgeführt werden. §6 b Jede BSG/SG - Mannschaft muß namentlich mit Angabe der MitgliedsAusweis-Nr. vor Beginn der Spielsaison schriftlich der Spartenleitung gemeldet werden. Der Abgabetermin wird rechtzeitig bekannt gegeben. . §6 c Die während einer laufenden Spielsaison neu hinzukommenden Mannschaften können nur an Freundschaftsspielen und Turnieren im freien Spielbetrieb teilnehmen. Sie werden in der neuen Spielsaison in der untersten Klasse eingereiht. §6 d Die Gruppen in der Ligarunde sollen in der Regel nicht mehr als 8 (9) Mannschaften umfassen. -3- -3§6 e Eine BSG/SG kann mehrere Teams melden, wobei auch mehrere Mannschaften einer BSG/SG in einer Klasse starten können. §6 f Der Spielplan kann weitere Ausführungsbestimmungen beinhalten, gekennzeichnet als Ausschreibung, die dann in Ergänzung zu dieser Spielordnung zu sehen sind. Die zusätzlichen Bestimmungen gelten nur für die jeweilige Runde (Spielsaison) Paragr.7 Spielberechtigt sind nur Personen, die im Besitz eines gültigen Mitgliederausweises des BSV-Hessen sind oder diesen bereits schriftlich bei der Spartenleitung beantragt haben. Zum Spielbetrieb muß dann die Kopie des schriftlichen Antrages vorgelegt werden. Außerdem muß ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen. §7 a Werden Personen ohne Spielberechtigung eingesetzt, so wird das gewonnene Spiel der betreffenden Mannschaft als verloren gewertet. §7 b BSG/SG-Spieler/innen die an einem ordentlichen oder außerordentlichen Spielbetrieb teilnehmen, dürfen keine aktiven Spieler (1. Und 2. Bundesliga) sein. Ehemalige aktive Spieler dürfen nur am Betriebssport teilnehmen, wenn Sie nach Ausscheiden aus dem aktiven SPiel eine 1/2-Jahresfrist (Spielpause von 1/2 Jahr) nachweisen können. §7 c Wechsel zwischen verschiedenen BSG´s/SG`s ist möglich. Die Abgebende BSG/SG muss schriftlich ihr Einverständnis zu diesem Wechsel abgeben. Das Schreiben ist an den Geschäftsführenden Vorstand zu richten. Der zuständigen Spartenleitung ist eine Kopie dieses Schreibens zu übermitteln. In Streitfällen über einen Wechsel entscheidet der Geschäftsführende Vorstand. §7 d Familienangehörige sind zugelassen (Mitgliedsausweis erforderlich). §7 e Keine Spielberechtigung erhalten DKB-Auswahlspieler, sowie Spieler der I.und II. Bundesliga. Paragr.8 Hat eine BSG/SG für eine Spielsaison mehrere Mannschaften gemeldet, so müssen in jeder Mannschaft mindestens jeweils 4 Spieler/innen namentlich in der Vor- und Rückrunde benannt werden. -4- -4§8 a Jede/r Spieler/in einer unteren Mannschaft kann in der Vor- und Rückrunde je 2 mal in den nächst höheren Klassen eingesetzt werden. Der Verbleib in den nächst höheren Klasse ist jedoch nur durch Nachmeldung möglich. §8 b Spieler/innen einer höheren Klasse dürfen nicht in einer niedrigeren Klasse starten. Auswechselmodus: §9 Pro Spieltagsspiel darf nur ein/e Spieler/in ausgewechselt werden. Sollten mehrere Spieler in einen Spiel ausgewechselt werden, so gilt das Spiel als verloren. §9 a Die Auswechslung eines Spielers oder Spielerin kann zu jedem Zeitpunkt erfolgen. Der/die Spieler/in spielt sofort auf das gespielte Ergebnis des/der ausgewechselten Spieler/s /in weiter. Auf dem Spielformular ist der/die Auswechslungspieler/in mit Namen und Mitgliedsausweis.Nr. einzutragen. . §9 b Jede Mannschaft einer BSG/SG übernimmt einmal in der Vor- und Rückrunde einer Spielsaison die Aufsicht. Sie ist verantwortlich für: den pünktlichen Beginn Freigabe der Bahnen für Probewürfe Ausgabe der Spielformulare Bekanntgabe der Spielergebnisse nach jedem Spieldurchgang. §9 c Ein Team muß mit mindestens drei Spieler/innen zu einem Spiel antreten, anderenfalls wird das Spiel für diese Mannschaft als verloren gewertet. §9 d Ein/e Spieler/in kann bis zum Beginn des 5. Durchganges im 1. Spiel noch eingesetzt werden. Erscheint Sie/Er erst zu Beginn des 2. oder 3. Spiels, kann Sie/Er noch eingesetzt werden. Abgewickelte Spiele sind als Blind zu werten. §9 e Blindspiele werden für die BZ-Klasse mit 130 Pins, A-Klasse mit 120 Pins, B-Klasse mit 110 Pins, C und weitere Klassen mit 100 Pins gewertet. -5- -5Paragr.10 Spielverlegungen: Wird ein Spiel verlegt, so muß es v o r dem nächsten Spieltag ausgetragen werden. Die Verlegung ist bei der Spartenleitung mindestens 2 Tage vorher telefonisch anzumelden oder schriftlich einzureichen. Paragr.11 Der/die Mannschaftsführer/in ist für die ordnungsgemäße Ausfüllung des Spielbogens verantwortlich und hat diesen dem Spartenleiter bzw. seiner Vertretung nach Beendigung des Spieles zu übergeben, bzw. im (Briefkasten ) der Spartenleitung einzuwerfen. Der/die Mannschaftsführer/in sind im Spielformular durch unterstreichen kenntlich zu machen. §11 a Ist eine Mannschaft 15 Minuten nach Beginn des Spieles nicht mit mindestens 3 Spieler/innen angetreten, so wird das Spiel als verloren gewertet. Die gegnerische Mannschaft spielt allein und bekommt die Punkte zuerkannt. §11 b Bei Nicht antreten einer Mannschaft das durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht wurde, entscheidet über die Spielewertung oder Neuansetzung die Spartenleitung Paragr.12 Die Bezirksmeisterschaften werden nach folgendem System gewertet: Gespielt werden drei Durchgänge in Vierer-Mannschaften. Bei der Punktvergabe wird jedes gewonnene Spiel sowie das Gesamtergebnis mit 2 Punkten gewertet (insgesamt 8 Punkte). Bei Pingleichheit erhält jede Mannschaft einen Punkt. §12 a Die Regelungen über den Auf- und Abstieg werden jeweils mit den jährlichen Klasseneinteilungen bekannt gegeben. Paragr.13 Die Pokalspiele werden nach folgendem System gewertet: §13 a Gespielt werden drei Durchgänge im KO-System. Bei Pingleichheit nach drei Spielen entscheidet die Anzahl der erzielten Strikes im letzten Spiel. Sieger ist die Mannschaft mit den meisten Strikes. §13 b In der Pokalrunde darf jede Mannschaft bis zu acht Spieler/innen einsetzen, egal in welcher Klasse des Bezirks diese Personen sonst spielen. Blindspiele werden mit 100 Pins bewertet. -6- -6Paragr.14 Die Einzelmeisterschaften und Doppel- bzw. Mixedmeisterschaften sollten in jedem Jahr stattfinden. Alle BSG´s/ SG´s erhalten rechtzeitig die Ausschreibungen hierfür. Wertung: Bezirksmeisterschaften (Liga) 8 Punkte-System 3 Spiele = je Spielergebnis 2 Punkte = 6 Punkte. Gesamtergebnis 2 Punkte - insgesamt 8 Punkte. Pingleichheit jede Mannschaft 1 Punkt. Pokal wird nach K.O.System ausgetragen. Bei mehreren Mannschaften einer BSG/SG kann kein Wechsel von oben nach unten erfolgen. Das trifft auch dann zu wenn z.B. die 1. Mannschaft bereits ausgeschieden ist und die 2. Mannschaft noch im Pokal vertreten ist. Einzelmeisterschaften: Gespielt werden: 3 Serien a´ 4 Spiele Pins= Ergebnis (Damen und Herren). Doppel- Mixedmeisterschaften: Gespielt werden: 3 Serien a´ 4 Spiele Pins= Ergebnis. Sonderregelungen werden in der Ausschreibung als Ergänzung beigefügt. Paragr.15 Jährlich finden mindestens zwei Spartenversammlungen statt. Tagesordnungspunkte werden von der Spartenleitung durch Einladung und Aushang bekannt gegeben. §15 a Die Jahreshauptversammlung der Sparte Bowling hat unter anderem zu beschließen: a) über das Spielsystem für die nächsten Spieljahre (Klasse etc.) b) über Auf und Abstiegsmodus in der nächsten Saison. Paragr.16 Proteste im Zusammenhang mit dem Spiel (Spielbetrieb) müssen bis spätestens vor Spielende beim Spartenleiter oder seinem Vertreter bzw. der Aufsicht angemeldet werden. §16 a Verstöße gegen die Spielordnung, die erst nachträglich bekannt werden, sind hiervon ausgenommen und dem Spartenleiter oder seinem Vertreter innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen. §16 b Ein Protokoll ist zu führen und dem Vorsitzenden des BSV Hessen Bezirk-Hanau eine Kopie zu übersenden. -7- -7Paragr.18 V. EHRUNGEN Die Ehrungen der Bezirksmeister, sowie A-B-C und-D- Klassen bzw. Turniersieger und Plazierten werden auf dem Ehrenabend und Sportlerball des Bezirks, oder am Siegerabend des Bezirk Hanau vorgenommen. Bei Pokal-, Einzel- sowie Doppelmeisterschaften kann die Ehrung nach Turnierende vorgenommen werden. Paragr.19. VI. Rechtsausschuß Verstöße gegen die Spielordnung des Bezirks oder gegen die Satzung des BSV Hessen e.V. werden nach der Sportrechtsordnung des BSV Hessen e.V. geahndet und in erster Instanz vom Spartenleiter vorgenommen. 1.Instanz Spartenleiter 2.Instanz Bezirksvorsitzender, eventuelle Weiterleitung an den Bezirksberufungsausschuß (Vorsitzender) 3.Instanz Verbandsvorsitzender, eventuelle Weiterleitung an den Verbandsberufungsausschuß (Vorsitzender) Paragr.20 Gegen den Beschluß des Spartenleiters kann innerhalb von acht Tagen nach Zustellung beim Bezirksvorsitzenden Einspruch erhoben werden. Nach Ablauf der Frist ist kein Einspruch mehr möglich und der Beschluß ist verbindlich. Hanau am Main den 01.08.2002 gez. Jung (Bezirks-Vorsitzender) gez. Schoppe ( Spartenleiter )