Sicheres Aufarbeiten von Brennholz

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Sicheres Aufarbeiten von Brennholz
Informationen zur Fortbildungsveranstaltung
„Sicheres Aufarbeiten von Brennholz“ (eintägiger Lehrgang nach GUV-I 8624)
Veranstalter:
Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Zentrum für Gartenbau und Technik
Ort:
Zentrum für Gartenbau und Technik,
Feldmark rechts der Bode 6, 06484 Quedlinburg
Tel.:
03946 / 970-3
Fax.: 03946 / 970/499
Durchwahl: 03946 / 970-422
Ausbildungskoordination
[email protected]
Dauer:
1 Tag
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung zum Lehrgang
Ziel des Lehrganges:
Grundkenntnisse zum Schneiden an liegendem Holz
Inhalt des Lehrganges:
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Grundlagen zur Unfallverhütung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
beim Einsatz der Motorkettensäge für den nichtgewerblichen Bereich
Schutzkleidung
Wartung und Pflege der Geräte
Schneiden an liegendem Holz
Verschiedene Schnitttechniken, praktische Übungen
Schnitttechniken am Boden, liegendes Holz unter Spannung (Übungen)
Praktische Vorführungen
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme:
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Mindestalter 18 Jahre
Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe oder Schnittschutzstiefel
feste Handschuhe; Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz
Lehrgangsgebühren:
67,00 EUR / je Teilnehmer
Anmeldung zum Lehrgang:
Die Anmeldung kann telefonisch erfolgen oder Sie verwenden das Formular im Anhang.
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LLFG
Zentrum für Gartenbau und Technik
Feldmark rechts der Bode 6
06484 Quedlinburg
Tel: (03946) 970 -3
Fax: (03946) 970 499
mailto: [email protected]
www.llfg.sachsen-anhalt.de
Anmeldung zur Fortbildung „Sicheres Aufarbeiten von Brennholz“
(eintägiger Lehrgang nach GUV-I 8624)
Name, Vorname
Straße; Nummer
PLZ
Ort
geboren am
in
Telefon/Fax
beschäftigt als
meldet sich zur Fortbildung „Sicheres Aufarbeiten von Brennholz“ an:
vom
bis
Firma (Rechnungsadresse)
Straße; Nummer
PLZ
Telefon
Unterschrift / Stempel
Ort
Fax

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