Richtiges Verhalten in der Lehman Insolvenz
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Richtiges Verhalten in der Lehman Insolvenz
Dezember 2008 - aktualisiert August 2009 und Oktober 2011 Hintergrundinformation „Richtiges Verhalten in der Lehman Insolvenz – praktische Handlungsanweisungen für Verbraucher“ Verfasst im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) von: Rechtsanwalt Eberhard Ahr, Bremen Rechtsanwalt Bernd Jochem, Grünwald bei München Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) Fachbereich Finanzdienstleistungen Markgrafenstr. 66 10969 Berlin [email protected] www.vzbv.de Richtiges Verhalten Lehman Insolvenz, vzbv, RAe Ahr, Rotter I. Dezember 2008 / August 2009/ Oktober 2011 Einleitung Dieser Leitfaden informiert Verbraucher über den aktuellen Stand der Insolvenzverfahren von Lehman Brothers. Grundsätzlich sind für die Mehrheit der Lehman-Geschädigten zwei Insolvenzverfahren bedeutsam: die Insolvenzverfahren in den Niederlanden und in den USA. In beiden Verfahren haben Anleger bereits ihre Ansprüche anmelden müssen. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Leitfaden als sachliche Informationshilfe dient. Konkrete Handlungsempfehlungen sind nicht enthalten. Hierfür möchten sich Betroffene bitte an einen Rechtsanwalt oder an ihre Bank wenden. Ist die Anmeldung zum Insolvenzverfahren durch die Bank erfolgt, können dort weitere Informationen eingeholt werden. II. Stand des Insolvenzverfahrens in den USA 1. Hintergrund Im Rahmen des beim United States Bankruptcy Court for the Southern District of New York gemäß Kapitel 11 des United States Bankruptcy Code (Insolvenzrecht der Vereinigten Staaten) für die Lehman Brothers Holdings Inc. (“LBH”), Case No. 08-13555 (JMP), laufenden Insolvenzverfahrens ist ein Plan zur weiteren Insolvenzverwaltung eingereicht worden, über den die Gläubiger und damit auch die Inhaber von Lehman – Zertifikaten bis 4. November 2011 abstimmen können. Mit der Verabschiedung des Insolvenzplans sollen langwierige Rechtsstreitigkeiten zwischen Gläubigern und Schuldner, insbesondere auch solche zwischen verschiedenen LehmanGesellschaften, vermieden werden, um so beschleunigte Ausschüttungen auf anerkannte Forderungen vornehmen zu können. 2. Verfahren zur Abstimmung Zur Vorbereitung der Abstimmung haben die Inhaber von Lehman – Zertifikaten in den vergangenen Tagen entsprechende Schreiben von Epiq Bankruptcy Solutions, LLC („Epiq“) erhalten, einer Gesellschaft, die in diesem Fall als sog. Abstimmungsstelle fungiert. Dem Schreiben von Epiq waren neben dem Stimmzettel auch umfassende schriftliche Informationen zum Ablauf der Abstimmung, auch in deutscher Sprache, sowie weiteres Informationsmaterial auf einer CD-Rom beigefügt. Auf der CD-Rom befindet sich u. a. der 791 Seiten umfassende Insolvenzplan. Die Stimmzettel („Ballot“) sind verschiedenfarbig gestaltet, für Lehman-Zertifikateinhaber sind bislang grüne bzw. blaue Stimmzettel bekannt. Grüne Stimmzettel sind für sog. „Class 6B – Claims“ ausgestellt worden und betreffen Forderungen, die in Höhe von USD 50.000,00 oder weniger anerkannt worden sind. Blaue Stimmzettel betreffen sog. „Class 5 – Claims“ und betreffen dementsprechend Forderungen der Zertifikateinhaber von mehr als USD 50.000,00. Auf Seite 2 des Stimmzettels ist unter Ziffer 1 dementsprechend aufgeführt, in welche Kategorie der Anspruch eingestuft worden ist und in welcher Höhe der angemeldete Anspruch 2 Richtiges Verhalten Lehman Insolvenz, vzbv, RAe Ahr, Rotter Dezember 2008 / August 2009/ Oktober 2011 maximal anerkannt wird. Der in der Rubrik „Claim Amount“ aufgelistete Betrag stellt damit nicht den späteren Auszahlungsbetrag dar! Unter Ziffer 2 auf Seite 2 des Stimmzettels kann dem Plan entweder zugestimmt („Accept the Plan“) oder der Plan abgelehnt („Reject the Plan“) werden. Anleger, die einen blauen Stimmzettel erhalten haben, haben unter Ziffer 3 die Möglichkeit, ihren in Ziffer 1 aufgeführten maximal anerkannten Betrag freiwillig auf USD 50.000,00 zu reduzieren. Der Anspruch würde dann als „Class 6B – Claims“ weitergeführt und gem. der Ausführungen im Insolvenzplan würde die Auszahlung der Quote hierauf schneller und in einem Betrag erfolgen, statt in mehreren halbjährlichen Teilbeträgen. Der Stimmzettel muss so eingereicht werden, dass er bis spätestens 4. November 2011 um 16.00 Uhr (Ostküstenzeit USA) tatsächlich von der Abstimmungsstelle Epiq im Original entgegengenommen worden ist (Einreichung per Fax oder e-mail ist nicht möglich). Die Adresse, an die der Stimmzettel per Post gesendet werden muss, lautet: Epiq Bankruptcy Solutions, LLC Att: Lehman Ballot Processing Center FDR Station, P.O. Box 5014 New York, New York 10150-5014 USA Für die persönliche Übergabe oder Kuriersendungen ist folgende Adresse vorgesehen: Epiq Bankruptcy Solutions, LLC Att: Lehman Ballot Processing Center 757 Third Avenue, 3rd Floor New York, New York 10017 USA Evtl. Einwendungen gegen den Insolvenzplan, die über eine einfache Ablehnung hinausgehen, oder Anmerkungen müssen ebenfalls innerhalb der Frist bis 4. November 2011, 16.00 Uhr, schriftlich und im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Regelungen vorgenommen werden. Einwendungen oder Anmerkungen müssen insoweit in vierfacher Ausfertigung fristgerecht bei folgenden vier Adressen eingehen: 1. United States Bankruptcy Court Southern District of New York Honorable James M. Peck, Courtroom 601 One Bowling Green, NewYork, New York 10004 USA 2. Weil, Gotshal & Manges LLP Attn: Harvey R. Miller, Esq., Lori R. Fife, Esq. and Alfredo R. Pérez, Esq. 767 Fifth Avenue, New York, New York 10153 USA 3. Office of the United States Trustee for Region 2 3 Richtiges Verhalten Lehman Insolvenz, vzbv, RAe Ahr, Rotter Dezember 2008 / August 2009/ Oktober 2011 Attn: Elisabetta Gasparini, Esq. and Andrea Schwartz, Esq. 33 Whitehall Street, 21st Floor, New York, New York 10004 USA 4. Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP Attn: Dennis F. Dunne, Esq., Dennis O’Donnell, Esq., and Evan Fleck, Esq. 1 Chase Manhattan Plaza, New York, New York 10005 USA Die Anhörung über die Annahme oder Ablehnung bzw. die Bestätigung des Insolvenzplanes durch das Insolvenzgericht finden am 6. Dezember 2011, 10.00 Uhr in New York statt. 3. Einzelheiten des Insolvenzplans Nach den Unterlagen sieht der Insolvenzplan eine erste Ausschüttung verfügbarer Barmittel so schnell wie möglich nach der Verabschiedung des Plans vor, voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2012. Nach der ersten Ausschüttung sind halbjährliche Ausschüttungen geplant, wobei bei anerkannten Forderungen von USD 50.000,00 oder weniger („Class 6B – Claims“) die Ausschüttung in einer Summe erfolgen soll und nicht in Teilbeträgen. Zu den zu erwartenden Auszahlungsquoten ist in dem Insolvenzplan ausgeführt, dass auf den maximal anerkannten Betrag (in USD) wie er in dem jeweiligen Stimmzettel aufgeführt ist für „Class 5 – Claims“ eine Quote von 12,2% erwartet wird und bei „Class 6B – Claims“ eine Quote von 17%. Zur Verabschiedung des Insolvenzplans ist es erforderlich, dass in jeder einzelnen Gläubigerkategorie („Class“) bezogen auf die insgesamt anerkannten Ansprüche eine 2/3 – Mehrheit erreicht wird sowie mehr als die Hälfte der Gläubiger nach Kopfzahlen dem Plan zustimmt. Sollte in einer Gläubigerkategorie nicht die erforderliche Mehrheit erreicht werden, steht es im Ermessen des Insolvenzgerichts, den Insolvenzplan dennoch in Kraft zu setzen, wenn es der Meinung ist, dass der Insolvenzplan ein faires Ergebnis für die Gläubigerkategorie darstellt. Sollte der Insolvenzplan vom Insolvenzgericht bestätigt werden, ist jeder Gläubiger und damit auch jeder Zertifikate-Inhaber an dieses Ergebnis gebunden, gleichgültig, ob er oder sie dem Plan zugestimmt oder überhaupt darüber abgestimmt hat. 4. Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren in den Niederlanden Die Bestätigung des Insolvenzplanes in den USA würde sich auch auf das in den Niederlanden laufende Insolvenzverfahren auswirken. Dort heißt es in einer aktuellen Pressemeldung auf der Internetseite des Insolvenzverwalters (http://www.lehmanbrotherstreasury.com), dass er sich mit dem Insolvenzverwalter in den USA dahingehend geeinigt habe, dass dieser den von der LBT, also der Emittentin der Zertifikate, angemeldeten Anspruch von fast USD 35 Mrd. nicht mehr angreifen wird. 4 Richtiges Verhalten Lehman Insolvenz, vzbv, RAe Ahr, Rotter Dezember 2008 / August 2009/ Oktober 2011 Weiter heißt es in der Pressemeldung, dass der nun vorliegende Insolvenzplan damit zu Auszahlungen an LBT führen wird, die es LBT erlauben werden, an die eigenen Gläubiger (idR Anleihegläubiger) ca. 15% auf die Ansprüche zu zahlen. Diese Sichtweise wird durch den Insolvenzplan bestätigt, denn darin wird auf die von LBT angemeldete Forderung explizit Bezug genommen und mitgeteilt, dass es sich um einen "Senior Affiliate Claim" handelt. Laut Insolvenzplan werden diese Ansprüche als „Class 4A“ eingestuft mit einer erwarteten Entschädigung von 15,6%. 5