Das reformierte Dschungelbuch für den Diplomstudiengang

Transcription

Das reformierte Dschungelbuch für den Diplomstudiengang
Das reformierte Dschungelbuch
für den
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft 2001/2003
(Stand: September 2005)
2
Inhalt
VORWORT
6
EINLEITUNG: DER STUDIENGANG IM ÜBERBLICK
7
I. ALLGEMEINES
9
10
10
1.
1.1
1.2
Regelstudienzeit, Erwerb von Leistungspunkten
Allgemeines
Leistungspunkte und Noten
2.
Grund- und Hauptstudium als zentrale Studienabschnitte
12
3.
3.1
3.2
Pflichtstudienbereich und Wahlbereich in Grund- und Hauptstudium
Allgemeines
Leitlinien für das Studium des Wahlbereichs
13
13
4.
Fächer des Pflichtstudienbereichs
14
5.
5.1
5.2
5.2.1
5.2.2
Die Module
Allgemeines
Die Module des Diplomstudiengangs im Überblick
Überblick nach Semestern, in denen Module studiert werden sollen
Die Module geordnet nach ihrer Zugehörigkeit zu den Fächern des
Diplomstudiengangs
Hinweis auf Modulbeschreibungen
15
16
17
18
5.3
6.
19
Die Praxis (Orientierungspraktikum im Grund- und Praxissemester im
Hauptstudium)
00
7.
Wichtige Paragraphen aus der Prüfungs- und der Studienordnung
00
8.
8.1
8.2
8.3
Der Krankheitsfall oder „... konnte an der Prüfung nicht teilnehmen“
Der Text der Prüfungsordnung
Regelungen gemäß Zentrum für Studienangelegenheiten (ehem.: Prüfungsamt)
Praktische Folgen daraus (wie geht’s weiter?)
00
00
00
00
9.
9.1
9.2
Die Wiederholungsprüfung
Basiswissen zur Wiederholungsprüfung in vier Kernsätzen
Erläuterungen zu den vier Kernsätzen
10.
Ein Modul ist bestanden, wenn ... / ist nicht bestanden, wenn ...
II. DIE PLANUNG DES ERSTEN UND DES ZWEITEN SEMESTERS
11.
11.1
11.2
11.3
11.4
Empfohlene Veranstaltungen im ersten und im zweiten Semester
Ratschläge für Studienanfängerinnen und –anfänger im ersten Semester
Ratschläge für Studierende zu Beginn des zweiten Semesters
Stand der SWS und der LP am Ende des zweiten Semesters
Und wie geht’s dann weiter?
III. SPEZIELLES
Die Studienverlaufspläne für das Grund- und für das Hauptstudium
12.
12.1
12.2
12.3
12.4
12.5
12.6
Studienverlaufsplan für das Grundstudium (gemäß DPO 2003)
Studienverlaufsplan für das Hauptstudium (gemäß DPO 2003)
Zusammensetzung aller LP am Ende des Grundstudiums
Ein wenig Statistik zum Pensum des Grundstudiums
Zusammensetzung aller LP am Ende des Hauptstudiums
Worüber die Studienverlaufspläne keine Auskunft geben
100
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3
13.
13.1
13.2
13.3
13.4
13.5
13.6
13.7
13.8
13.9
13.10
14.
14.1
14.2
14.3
15.
15.1
15.1.1
15.1.2
15.2
15.2.1
15.2.1.1
15.2.1.2
15.2.2
15.2.2.1
15.2.2.2
15.2.3
15.2.3.1
15.2.3.2
15.3
16.
16.1
16.2
16.2.1
16.3
16.4
17.
17.1
17.1.1
17.1.2
17.1.3
Die Modulbeschreibungen in Darstellung und Erläuterung
Vorbemerkung
Übersicht: Die Module des Grundstudiums
Übersicht: Die Module des Hauptstudiums
Modulbeschreibungen und Erläuterungen für die Module G 1 – G 11
Der Wahlbereich im Grundstudium
Modulbeschreibungen und Erläuterungen für die Module H 1 – H 18
Der Wahlbereich im Hauptstudium
Ab dem Wintersemester 2005/2006 müssen die Modulbeschreibungen
genau befolgt werden – Erläuterung von Problemfällen
Zuordnung von Lehrveranstaltungen gemäß den Vorgaben der Modulbeschreibungen für das WS 2003/2004, SoSe 2004, WS 2004/2005 und SoSe 2005
Zuordnungsschlüssel für die Verbindung zwischen LSF und den Modulbebeschreibungen
Die Aufnahme des Hauptstudiums bei noch nicht ganz abgeschlossenem
Grundstudium
Was sagt die DPO 2003?
Wie ist der Text der DPO zu verstehen?
Zusammenfassende Graphik
Das Studium der Studienrichtungsbezogenen Erziehungswissenschaft im
Hauptstudium: Überblicke und Details der jeweiligen Fachrichtungen
Überblicke
Grober und rein formaler Überblick
Vorläufiger inhaltlicher Überblick, zugleich eine erste Andeutung der
unterschiedlichen „Philosophien“ der Studienrichtungen
Die Studienrichtungen im einzelnen
„Soziale Arbeit“ als Studienrichtung der Studienrichtungsbezogenen
Erziehungswissenschaft
Überblicksgraphik zu Grundlagen- und Schwerpunktmodulen in der
„Sozialen Arbeit“
Detaillierte Erläuterungen zum Studium der Module der Studienrichtung
„Soziale Arbeit“ (gemäß Modulbeschreibungen)
„Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“ als Studienrichtung der Studienrichtungsbezogenen Erziehungswissenschaft
Überblicksgraphik zu Grundlagen- und Ergänzungsmodulen in der
„Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“
Detaillierte Erläuterungen zum Studium der Module der Studienrichtung
„Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“ (gemäß Modulbeschreibungen)
„Organisationspädagogik / Schulentwicklung“ als Studienrichtung der
Studienrichtungsbezogenen Erziehungswissenschaft
Überblicksgraphik zu Grundlagen- und Ergänzungsmodulen in der
„Organisationspädagogik / Schulentwicklung“
Detaillierte Erläuterungen zum Studium der Module der Studienrichtung
„Organisationspädagogik / Schulentwicklung“ (gemäß Modulbeschreibungen)
Wie man die Schwerpunkte in den Studienrichtungen richtig wählt und was man
keinesfalls tun sollte
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Die Wahlpflichtfächer im Hauptstudium
Allgemeines
Die Verteilung der formale Anforderungen in den einzelnen Wahlpflichtfächern
Eine Anmerkung zum WPF Psychologie
Wie findet man heraus, welche konkreten Lehrveranstaltungen man im
jeweiligen Wahlpflichtfach belegen soll?
Wahl des Nebenfachs Betriebswirtschaftslehre statt eines Wahlpflichtfachs
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Die Prüfungen
Allgemeines zu Prüfungen
Regelmäßige und aktive Seminarteilnahme an Lehrveranstaltungen als zwei
Voraussetzungen zur Zulassung einer Prüfung
Erbringungsformen von Prüfungsleistungen
Prüfungsfristen
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00
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4
17.1.4
17.1.5
Verbindlichkeit der Anmeldung zu einer Prüfung
Generelles Anforderungsprofil an Prüfungsleistungen im Grund- und im
Hauptstudium
17.1.5.1 Allgemeine Anforderungen an Hausarbeiten und schriftliche Ausarbeitungen
17.2
Die Prüfungsformen (Klausur; mündliche Prüfung; Seminargestaltung mit
schriftlicher Ausarbeitung; Hausarbeit)
17.2.1 Klausur
17.2.2 Mündliche Prüfung
17.2.3 Gestaltung einer Seminarsitzung mit schriftlicher Ausarbeitung
17.2.4 Hausarbeit
17.2.5 Formale Anforderungen an Prüfungsleistungen im tabellarischen Überblick
00
18.
18.1
18.2
18.3
Die Anmeldung zur aktiven Seminarteilnahme und zu Prüfungen
Die Anmeldung zur aktiven Seminarteilnahme
Die Anmeldung zu Prüfungen
Die Anmeldung zu Prüfungen in den Wahlpflichtfächern
00
19.
Die Berechnung von Noten
00
20.
Der Weg zur Diplomarbeit
00
21.
Stichwort „workload“
00
22.
Die Wichtigkeit des Kommentierten Vorlesungsverzeichnis gegenüber
dem offiziellen Vorlesungsverzeichnis
00
Nur für Studierende, die noch innerhalb der DPO 2001 (!) im
Grundstudium studieren
00
23.
00
00
00
00
00
00
00
00
24.
Informationsquellen zur Orientierung
00
00
25.
Die Fachschaft
00
26.
Fast zum Schluß: Kleine Änderungen sind nicht ausgeschlossen
00
27.
Ganz zum Schluß: Informieren, lesen, informieren, lesen
00
IV. ABRUNDENDES
V. DAS WICHTIGSTE ALS CHECKLISTE
00
5
VORWORT
Hiermit wird nach längerer Zeit wieder das bekannte und vielfach nachgefragt „Dschungelbuch“ vorgelegt. Die verstrichene Zeit zwischen dieser und der letzten Auflage ist damit zu erklären, daß mittlerweile eine überarbeitete Prüfungs- und Studienordnung in Kraft getreten ist, die sogenannte DPO
2003.
Die organisatorischen Erfahrungen mit dieser neuen DPO 2003 haben ab dem WS 2003/2004 gezeigt, daß das alte „Dschungelbuch“ von Grund auf neu geschrieben werden mußte. Das brauchte –
bei laufenden Tagesgeschäften – eine gehörige Portion Zeit.
Da zum kommenden Wintersemester eine 5. „Kohorte“ das Diplomstudium beginnt und da in den letzten Monaten aufgrund des zunehmenden Beratungsbedarfs immer deutlicher wurde, daß den Studierenden verbindliche und transparente Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen, erscheint
das „Dschungelbuch“ im Oktober 2005 in neuer Version.
Sicherlich wird immer noch nicht jede Einzelfrage beantwortet worden sein, aber gleichwohl ist der
Auskunftswert des Buchs groß. Der Aufbau ist der vom Allgemeinen zum immer Spezielleren, aber
das kann jede Leserin / jeder Leser ja selbst sehen. In Sprechstunden oft gestellten Fragen (z.B. Was
ist im Krankheitsfall zu tun?) sind eigene Kapitel vorbehalten.
Daß das „Dschungelbuch“ umfangreich geworden ist, ergibt sich aus der komplexen Natur des Diplomstudiengangs. Es wurde versucht, die Dinge so klar darzustellen, wie es möglich war, aber
manchmal bleiben die Dinge etwas schwierig. Der Forderung Luhmanns, Komplexität zu reduzieren,
wurde versucht, Genüge zu tun; aber ein gewisser Komplexitätsrest bleibt bestehen und kann nicht
ohne erheblichen Schaden an der Sache noch weiter reduziert werden.
Der Diplomstudiengang verlangt von den Studierenden neben der Auseinandersetzung mit Lehrinhalten ein hohes Maß an Organisationsfähigkeit des Studiums. Dazu gehört vor allem, sich einen Überblick über die Strukturen und die exakten Anforderungen des Diploms zu verschaffen. Diese Mühe
kann den Studierenden nicht erspart werden. Das „Dschungelbuch“ kann dabei eine wertvolle Hilfe
sein.
Leseempfehlung:
Den Studierenden wird geraten, sich das „Dschungelbuch“ auszudrucken und es mindestens einmal
gründlich durchzusehen, um sowohl eine allgemeine Orientierung zu erhalten, gleich ob für das
Grund- oder für das Hauptstudium, als auch ein verläßliches Nachschlagewerk für Zweifelsfälle zur
Hand zu haben.
Aber das „Dschungelbuch“ ist gleichzeitig auch als Nachschlagewerk für Zweifelsfälle zu benutzen,
und es kann so die Beanspruchung des Studiengangsleiters, Herrn Peter Zimmermann, und des Studiengangskoordinators, Herrn Peter Kauder, vermindern, weil das „Dschungelbuch“ auf viele Fragen
Antwort gibt (man muß halt ein wenig blättern, was ja wohl von Studierenden durchaus verlangt werden darf).
Ein Hinweis noch: Bei der Anfertigung dieses Studienführers mußte eine große Menge von Informationen verarbeitet werden; trotz aller Sorgfalt können sich Fehler eingeschlichen haben, weshalb keine
rechtliche Gewähr für die Informationen übernommen wird. Sollten Fehler auffallen, wären wir für eine
Rückmeldung sehr dankbar.
Peter Kauder, Dortmund, am 30.08.2005
6
EINLEITUNG: DER STUDIENGANG IM ÜBERBLICK
In fünf Schaukästen wird vorab ein erster Überblick über den Diplomstudiengang gegeben.
1.
Der Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Dortmund qualifiziert Studierende
für berufliche Tätigkeiten in den vielfältigen pädagogischen Arbeitsfeldern des Bildungs- und Sozialwesens und (auch) der Wirtschaft. Der Studiengang stattet die Studierenden mit den erforderlichen
fachlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Methoden aus, die zu einer wissenschaftlich fundierten Praxis in pädagogischen Handlungsfeldern befähigen. Am Ende des Studiums, das sich in das Grundund das Hauptstudium gliedert, steht der Erwerb des akademischen Grades "Diplom-Pädagogin / Diplom-Pädagoge", kurz „Dipl.-Päd.“ genannt.
2.
Um an dieses Ziel zu gelangen, sich „Dipl.-Päd.“ nennen zu dürfen, müssen vorrangig erziehungswissenschaftliche Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare etc.) des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Soziologie der Universität Dortmund besucht werden.
Um das große Feld der Erziehungswissenschaft zu strukturieren, ist das Studium in Fächer aufgeteilt.
Im wesentlichen sind dies die Fächer
• EW I: Allgemeine Erziehungswissenschaft
• EW II: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft.
Während die Allgemeine Erziehungswissenschaft Grundfragen pädagogischen und erziehungswissenschaftlichen Denkens und Handelns thematisiert, beziehen sich die studienrichtungsbezogenen
Anteile auf konkrete Arbeits- und Handlungsfelder von Diplom-PädagogInnen. Diese beiden Fächer
bilden den Kern der Studien in Grund- und Hauptstudium.
Als weitere „Fächer“, in denen Lehrveranstaltungen erfolgreich besucht werden müssen, tritt im
Grundstudium
• das integrierte Beifach Soziologie/Psychologie
sowie im Hauptstudium
• ein auszuwählendes Wahlpflichtfach
hinzu.
Die Fächer untergliedern sich in Module, die den Studierenden eine Art Bauplan an die Hand geben,
nach dem sie ihre Lehrveranstaltungen zu Beginn jedes Semesters auswählen.
3.
In den Fächern bzw. den Modulen muß eine bestimmte Anzahl von Lehrveranstaltungen in bestimmten Themenbereichen erfolgreich absolviert werden. Mit dem erfolgreichen Besuch eines Seminars,
einer Vorlesung, einer Übung etc. erwirbt man sogenannte Leistungspunkte. Für jede erfolgreich absolvierte zweistündige Lehrveranstaltung sammelt man Leistungspunkte (abgekürzt: LP), von denen
man zum erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums 120 LP benötigt, für den Erwerb des „Dipl.Päd.“ weitere 180 LP. Der erfolgreiche Besuch einer Lehrveranstaltung setzt zwei Dinge voraus:
• den regelmäßigen wöchentlichen Besuch der Lehrveranstaltungen
• den Erwerb von LP mittels der aktiven Seminarteilnahme
und ggf.
eine veranstaltungsbezogene Prüfungsleistung,
die in Form einer Klausur, einer mündlichen Prüfung, einer Hausarbeit bzw. der Gestaltung einer
Seminarsitzung inklusive schriftlicher Ausarbeitung erfolgen kann.
7
4.
Die Prüfungsleistungen, die im Zusammenhang mit einzelnen Lehrveranstaltungen erbracht wurden,
werden benotet (ausgenommen die mit „bestanden“ oder „nicht bestandenen“ bewertete aktive Seminarteilnahme). Das heißt: Durch den erfolgreichen Besuch einer Lehrveranstaltung erwirbt man
zum einen die entsprechenden Leistungspunkte, die zum anderen wiederum mit einer Leistungsnote
verknüpft sind. Anders formuliert: Die Leistungspunkte, die man nach erfolgreichem Besuch einer
Lehrveranstaltung sammelt, sagen lediglich aus, daß eine Leistung mit mindestens ausreichend (4,0)
bestanden worden ist. Darüber, wie gut sie bestanden wurde, gibt sie keine Auskunft. Dazu bedarf es
der Leistungsnote, die man durch die veranstaltungsbezogene Prüfungsleistung erwirbt.
Aus der Gesamtheit der jeweils erbrachten veranstaltungsbezogenen Prüfungsleistungen errechnen
sich die jeweiligen Fachnoten für das Grund- bzw. Hauptstudium, wie auch die Gesamtnote. Bis auf
die Diplomarbeit, die zum Abschluß des Studiums angefertigt werden muß, stehen deshalb am Ende
der jeweiligen Studienphasen keine gesonderten Prüfungen.
5.
Neben den nach Fächern, Modulen und Themenschwerpunkten gegliederten Lehrveranstaltungen
umfaßt der erziehungswissenschaftliche Diplomstudiengang an der Universität Dortmund ein weiteres Element, das dem oben skizzierten Ziel einer wissenschaftlich fundierten Reflexions- und Handlungsfähigkeit in pädagogischen Arbeitsfeldern dient: die fachpraktische Ausbildung. Die fachpraktische Ausbildung umfaßt zwei obligatorische Praxisphasen:
• das Orientierungspraktikum im Umfang von 2 Monaten (300 Stunden) im Grundstudium, sowie
• das Praxissemester im Umfang von 6 Monaten (900 Stunden) im Hauptstudium.
Zur fachpraktischen Ausbildung gehören neben den Praktika der Besuch von praktikumsbegleitenden
Lehrveranstaltungen sowie die Anfertigung von Praktikumsberichten.
I. ALLGEMEINES
1. Regelstudienzeit, Erwerb von Leistungspunkten
Gliederung:
1.1 Allgemeines
1.2 Leistungspunkte und Noten
1.1 Allgemeines
Der Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft hat eine Regelstudienzeit von 10 Semestern1. In diesen 10 Semestern müssen 150 Semesterwochenstunden (= SWS) absolviert werden2.
Der Ausdruck „Semesterwochenstunde“ bedeutet: Wenn eine Lehrveranstaltung im Umfang von
zwei Stunden wöchentlich während eines Semesters besucht wird, so entspricht dies 2 SWS. Genauer: Mit Semesterwochenstunde ist gemeint, daß man eine bestimmte Lehrveranstaltung durchgängig
während eines gesamten Semesters besucht, bzw. es ist die Zeit = Stundenzahl gemeint, die man für
den regelmäßigen Besuch einer bestimmten Lehrveranstaltung Woche für Woche während des gesamten Semesters aufwendet. Eine zweistündige Lehrveranstaltungen zählt 2 SWS, so daß 150 SWS
75 zweistündigen Lehrveranstaltungen entsprechen3.
1
Siehe Diplomprüfungsordnung = DPO 2003 § 3, Abs. 1.
Siehe DPO 2003 § 3 Abs. 2.
3
Wenn von diesen 150 SWS einige mit ein- und einige mit vierstündigen Lehrveranstaltungen absolviert werden, vergrößert
oder verkleinert sich die Anzahl der Lehrveranstaltungen entsprechend.
2
8
Aber es ist nicht damit getan, daß SWS absolviert werden, sondern vor allem müssen Lehrveranstaltungen (= Vorlesungen, Seminare, Übungen ...) erfolgreich absolviert und dort Leistungspunkte (= LP)
erworben werden. Das heißt, daß man zum einen von Woche zu Woche bestimmte Lehrveranstaltungen besucht und daran aktiv teilnimmt; zum anderen legt man in vielen (nicht in allen) Lehrveranstaltungen eine Prüfung (Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung, Seminargestaltung ...) ab; im Fall des
Bestehens mit der Note „ausreichend“ und besser bekommt man dafür eine bestimmte Anzahl an LP.
Von diesen LP müssen im Laufe des gesamten Studiums insgesamt 300 LP erworben werden4.
In Form einer Graphik kann das bislang Gesagte wie folgt zusammengefaßt werden:
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft
Regelstudienzeit: 10 Semester
Zu absolvieren sind: 150 SWS / 300 LP
1.2 Leistungspunkte und Noten
Es war schon von Leistungspunkten die Rede. Damit hängt die Leistungsnote zusammen. Beides ist
nicht dasselbe, weil nicht jede Leistung benotet wird.
Für Leistungen, die im Zusammenhang der einzelnen Lehrveranstaltungen erbracht werden, bekommt man LP = Leistungspunkte (nämlich 2,5 LP für die aktive Seminarteilnahme und 2,5 LP für jede Prüfungsleistung).5 Diese LP geben nur an, daß jemand eine Prüfung bestanden hat. Aber man
kann den Leistungspunkten nicht entnehmen, ob die Leistung „sehr gut“ (1,0), „gut“ (2,0), „befriedigend“ (3,0) oder „ausreichend“ (4,0) gewesen ist. Die LP geben also keine Antwort darauf, mit welcher
Qualität und wie gut jemand eine Leistung absolviert hat; sie sagen nur, daß eine Leistung bestanden
wurde. So bekommt man für ein „sehr gut“ dieselbe Anzahl von LP wie für ein „ausreichend“.
Damit Leistungen aber auch qualitativ differenziert ausgewiesen werden können, haben wir noch die
sogenannte Leistungsnote eingeführt. Das bedeutet, daß zum einen für jede bestandene Leistung
grundsätzlich 2,5 LP vergeben werden und daß zum anderen diese Leistung benotet wird.
Dabei gibt es nur eine Ausnahme: LP, die mittels der aktiven Seminarteilnahme erworben wurden,
werden nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet6, für alle anderen Leistungen gibt es Noten.
Das Gesagte als Graphik:
Leistungspunkte (LP) werden erworben ...
... in Form aktiver Seminarteilnahme.
... in Form von Prüfungsleistungen, also
Derart erworbene LP (Normalfall: 2,5) be•
mündliche Prüfung (Normalfall: 2,5
wertet als
LP) oder
• „bestanden“ oder
•
Hausarbeit (Normalfall: 2,5 LP) oder
• „nicht bestanden“.
•
Seminargestaltung (Normalfall: 2,5
LP) oder
•
Klausur (Normalfall: 2,5 LP) oder
•
Modulabschlußprüfung (Normalfall:
5 LP) oder
•
Studienportfolio (Normalfall: 5 LP).
Derart erworbene LP werden benotet (1,0 –
4,0).
Für nicht erfolgreich abgelegte Prüfungen werden keine LP vergeben.
Aus der Gesamtheit der jeweils erbrachten veranstaltungsbezogenen Prüfungsleistungen werden die
jeweiligen Fachnoten für das Grund- bzw. Hauptstudium wie auch die Gesamtnote errechnet. Bis auf
die Diplomarbeit, die zum Abschluß des Studiums angefertigt werden muß, stehen deshalb am Ende
der jeweiligen Studienphasen keine gesonderten Prüfungsphasen an, wie sie früher in Diplom-, Magister- oder Lehramtsstudiengängen üblich waren.
4
5
6
Siehe DPO 2003 § 4 Abs. 2 und § 17 Abs. 1.
Siehe DPO 2003 § 5 Abs. 4 und Abs. 7.
Siehe DPO 2003 § 5 Abs. 7.
9
2. Grund- und Hauptstudium als zentrale Studienabschnitte
Die bereits angesprochenen 150 SWS bzw. die 300 LP werden in zwei Studienabschnitten gesammelt, nämlich in einem
• viersemestrigen Grundstudium (74 SWS / 120 LP)7 und in einem
• sechssemestrigen Hauptstudium (76 SWS / 180 LP)8 (in das Hauptstudium sind ein Praxissemester und ein Semester für die Anfertigung der Diplomarbeit eingerechnet).
Als Graphik:
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft
Regelstudienzeit: 10 Semester
Zu absolvieren sind: 150 SWS / 300 LP, davon
Grundstudium
Hauptstudium
(Dauer: 4 Semester)
(Dauer: 6 Semester)
74 SWS / 120 LP
76 SWS / 180 LP
(incl. Praxissemester und Diplomarbeit)
3. Pflichtstudienbereich und Wahlbereich in Grund- und Hauptstudium
Gliederung:
3.1 Allgemeines
3.2 Leitlinien für das Studium des Wahlbereichs
3.1 Allgemeines
Grundstudium und Hauptstudium bestehen aus einem Pflichtstudienbereich und einem Wahlbereich.
Der Wahlbereich umfaßt Lehrveranstaltungen, die mit insgesamt 14 SWS (6 SWS im Grund- und
8 SWS im Hauptstudium) besucht werden müssen, aber in denen keine LP erworben werden können.
Im Wahlbereich steht das gesamte Studienangebot der Universität Dortmund zur freien Auswahl. Dies
soll den Diplomstudierenden im Sinne eines „Studium Generale“ einen Blick über den „Tellerrand“ des
Fachstudiums ermöglichen9.
Der Pflichtstudienbereich bezeichnet solche Lehrveranstaltungen im Grund- und im Hauptstudium, die für das Diplomstudium elementar sind: In diesen Veranstaltungen eignet man sich die spezifischen Wissensbestände des Diplomstudiums (fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden) an.
In allen Veranstaltungen des Pflichtstudienbereichs (hierhin gehört auch der Wahlpflichtbereich, abgekürzt: WPF) müssen LP erworben werden, insgesamt 300 LP, verteilt auf 136 SWS.
Also: Von den insgesamt in der Regelstudienzeit zu absolvierenden 150 SWS entfallen 14 SWS auf
den Wahlbereich und 136 SWS auf den Pflichtstudienbereich (aufgeteilt in 68 SWS im Grund- und 68
SWS im Hauptstudium)10.
Als Graphik:
Diplomstud iengang Erziehungswissenschaft
Regelstudienzeit: 10 Semester
Zu absolvieren sind: 150 SWS / 300 LP; davon entfallen auf den
Pflichtstudienbereich (incl. WPF)
Wahlbereich
136 SWS / 300 LP, im
14 SWS / keine LP; im
Grundstudium
Hauptstudium
Grundstudium
Hauptstudium
68 SWS / 120 LP11
68 SWS / 180 LP
6 SWS
8 SWS
(inklusive je 30 LP für
Praxissemester und
Diplomarbeit)12
7
Siehe DPO 2003 § 12 Abs. 1.
Siehe DPO 2003 § 17 Abs. 1.
Siehe DPO § 3 Abs. 3.
10
Siehe DPO 2003 § 3 Abs. 2.
11
Auf diese Zahlen kommt man, wenn man gemäß DPO 2003 § 12 Abs. 2 I, II, III addiert und bei G 6 noch 2 SWS für das Seminar hinzurechnet.
12
Auf diese Zahlen kommt man, wenn man gemäß DPO 2003 § 17 Abs. 2 I, II, III, IV addiert.
8
9
10
3.2 Leitlinien für das Studium des Wahlbereichs
Da häufig gefragt wird, was beim Studium des Wahlbereichs zu beachten ist, ist der folgende Text
als Antwort zu verstehen:
1. Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist der Wahlbereich innerhalb des Grundstudium im Umfang von 6 SWS und innerhalb des Hauptstudiums im Umfang von 8 SWS zu studieren.
2. Für Veranstaltungen des Wahlbereichs werden nur SWS anerkannt; Leistungspunkte können
hier nicht erworben werden.
3. Veranstaltungen im Wahlbereich haben im Rahmen des Diplomstudiengangs Erziehungswissenschaft eine Ergänzungs- oder eine Vertiefungsfunktion: Es besteht sowohl die Möglichkeit,
sich über den Rahmen des Diplomstudiengangs Erziehungswissenschaft hinaus zu orientieren
und andere Fächer (ergänzend zum eigenen Studiengang) kennen zu lernen, oder es besteht
die Möglichkeit, Inhalte der Erziehungswissenschaft oder des Beifachs Soziologie/Psychologie
zu vertiefen (ohne dafür Leistungspunkte zu erwerben).
4. Als Veranstaltungen im Wahlbereich kommen alle Veranstaltungen in Frage, die im Vorlesungsverzeichnis der Universität Dortmund aufgeführt sind (incl. der Veranstaltungen der Erziehungswissenschaft, der Soziologie und der Psychologie).
5. Der Besuch von Veranstaltungen im Wahlbereich sollte mit der jeweiligen Veranstalterin/dem
jeweiligen Veranstalter abgesprochen und zum Ende eines Semesters von diesem/dieser unterschrieben werden.
6. Die Ableistung des Wahlbereichs wird nicht kontrolliert; allerdings wird den Studierenden mit
der Erfüllung des Wahlbereiches ein verantwortungsvoller Umgang im Sinne der Ergänzung
und Vertiefung des Studiums nahegelegt.
4. Fächer des Pflichtstudienbereichs
Der Pflichtstudienbereich ist in die folgenden einzelnen „Fächer“ unterteilt13:
• EW I: Allgemeine Erziehungswissenschaft (in Grund- und Hauptstudium): Grundstudium: 30
SWS / 55 LP; Hauptstudium: 16 SWS / 30 LP
• EW II: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft (in Grund- und Hauptstudium):
Grundstudium: 18 SWS / 40 LP; Hauptstudium: 30 SWS / 60 LP. Die Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft besteht aus den Studienrichtungen
(a) „Soziale Arbeit“
(b) „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“ und
(c) „Organisationspädagogik / Schulentwicklung“
• Beifach = Soziologie und Psychologie (nur im Grundstudium: 20 SWS / 25 LP)
• Wahlpflichtfach (nur im Hauptstudium: 18 SWS / 30 LP);
hinzu kommt – obwohl kein „Fach“ – ein Praxissemester (nur im Hauptstudium: 4 SWS / 30 LP).
Die Fächer EW I und EW II müssen also sowohl im Grund- als auch im Hauptstudium studiert werden;
die Beifächer kommen nur im Grundstudium, das Wahlpflichtfach und das Praxissemester nur im
Hauptstudium vor.
Auch diese Informationen als Graphik:
Diplomstud iengang Erziehungswissenschaft
Regelstudienzeit: 10 Semester
Zu absolvieren sind: 150 SWS / 300 LP; davon entfallen auf den
Pflichtstudienbereich (incl. WPF)
Wahlbereich
136 SWS / 300 LP, im
14 SWS / keine LP; im
Grundstudium:
Hauptstudium:
Grundstudium:
Hauptstudium:
68 SWS / 120 LP
68 SWS / 180 LP
6 SWS
8 SWS
(inkl. je 30 LP für
Praxissemester und
Diplomarbeit)
↓
↓
↓
13
Siehe DPO 2003 § 12 und § 17.
11
Fächer im Pflichtstudienbereich
•
•
•
Grundstudium
EW I: Allgemeine Erziehungswissenschaft
EW II: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
a) „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“
b) „Soziale Arbeit“
c) „Organisationspädagogik / Schulentwicklung“
Beifach: Soziologie, Psychologie
•
•
•
•
Hauptstudium
EW I: Allgemeine Erziehungswissenschaft
EW II: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
a) „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“
b) „Soziale Arbeit“
c) „Organisationspädagogik / Schulentwicklung“
Wahlpflichtfach
Praxissemester
5. Die Module
Gliederung:
5.1 Allgemeines
5.2 Die Module des Diplomstudiengangs im Überblick
5.2.1 Überblick nach Semestern, in denen Module studiert werden sollen
5.2.2 Die Module geordnet nach ihrer Zugehörigkeit zu den Fächern des Diplomstudiengangs
5.3 Hinweis auf Modulbeschreibungen
5.1 Allgemeines
Die genannten Fächer sind in Module unterteilt14.
Darunter sind einzelne „Bausteine“ zu verstehen, aus denen das Studium zusammengesetzt ist.
Jedes Modul ist so berechnet, daß es innerhalb von zwei Semestern von den Studierenden abgeschlossen werden kann (was aber nicht bedeutet, daß es auch in zwei Semestern abgeschlossen
werden muß.)
Diese Module stellen thematische Einheiten dar. So besteht z.B. das Fach EW I: Allgemeine Erziehungswissenschaft (s.o.) im Grundstudium aus vier und im Hauptstudium aus zwei Modulen. Damit ist
das allgemeinpädagogische Basiswissen in sechs thematische Einheiten aufgeteilt.
Die Modularisierung hat den Vorteil, daß eine verhältnismäßig große Wissensmenge in einzelne, aufeinander folgende und aufbauende „Stücke“ (oder „Sequenzen“) gegliedert ist, so daß jedes einzelne
Stück für die Studierenden überschaubar, nachvollziehbar und gut bearbeitbar ist. Wenn man dann jedes dieser Module erfolgreich studiert hat, ist gewährleistet, daß man sich das erforderliche allgemeinpädagogische Grundlagenwissen angeeignet hat.15
Das Grundstudium umfaßt 11 Module, das Hauptstudium 18 Module (von denen eines dem Praxissemester und eines der Anfertigung der Diplomarbeit vorbehalten ist). Jedes dieser 29 Module ist eindeutig einem der oben genannten Fächer zuzuordnen.
14
Siehe DPO 2003 § 12 und § 17.
Wir haben aus folgendem Grund in den Diplomstudiengang eine Modulstruktur eingezogen:
Gemäß der Modulstruktur besteht das Studium der Erziehungswissenschaft im Diplom aus sequenzierten, d.h. aufeinander aufbauenden Studien-Elementen im Grund- und im Hauptstudium. Das Studium hat damit einen systematischen Aufbau, d.h. man
muß Modul für Modul abarbeiten, wobei die Abfolge der Module dem Gedanken eines Kerncurriculums folgt. Die einzelnen Module – 11 im Grund- und 18 im Hauptstudium – sind so gestaltet, daß sie innerhalb von zwei Semestern abgeschlossen werden
können.
Der Vorteil der Modulstruktur besteht darin, daß die Studierenden permanent eine Rückmeldung über ihren Studienverlauf
und –erfolg bekommen, kurz: Sie wissen stets, wie weit sie im Studium vorangeschritten sind.
Anders gesagt: Anders als früher haben die Diplomstudierenden jetzt kein 9- oder 10-semestriges „Totalpaket“ mehr vor
sich (das kaum durchschaubar war, sich wie „Kaugummi“ in die Länge zog, bei dem „Scheine“ in beliebiger Reihenfolge erworben wurden und oft genug die Entscheidung für einen Studienabbruch getroffen worden ist).
Mit dem reformierten (und modularisierten) Diplomstudiengang hat das ein Ende: Nun besteht das Studium aus sequenzierten
Elementen. Deren Vorteil ist nicht nur, daß Studierende stets wissen, wie weit sie im Studium vorangeschritten sind, sondern es
hat vor allem den Vorteil, daß das Studium einen systematisch-logischen Aufbau besitzt: Nun müssen die Module in bestimmter
Reihenfolge nacheinander „abstudiert“ werden; das ist ein zwar relativ reglementierteres, aber übersichtlicheres Studium als
vorher. Das entscheidende Plus des reformierten Diplomstudiengangs liegt in dem aufeinander aufbauenden und übersichtlichen sequenzierten Zuwachs an Wissensbeständen, Fähigkeiten und Methoden, anstatt vor einem undurchschaubaren „Chaos“ zu stehen.
15
12
Bevor im nächsten Unterabschnitte die Module mit dem jeweiligen Titel und den entsprechenden
formalen Anforderungen aufgeführt werden, soll zunächst das Gesagte mit einer weiteren Graphik erneut abgerundet werden. Diese Graphik ist die von vorhin, aber um die jeweiligen Module ergänzt,
damit ein Überblick gewährleistet ist:
Diplomstud iengang Erziehungswissenschaft
Regelstudienzeit: 10 Semester
Zu absolvieren sind: 150 SWS / 300 LP; davon entfallen auf den
Pflichtstudienbereich (incl. WPF)
Wahlbereich
136 SWS / 300 LP, im
14 SWS / keine LP; im
Grundstudium:
Hauptstudium:
Grundstudium:
Hauptstudium:
68 SWS / 120 LP
68 SWS / 180 LP
6 SWS
8 SWS
(inkl. je 30 LP für
Praxissemester und
Diplomarbeit)
Module G 1-11
Module H 1-18
keine Module
keine Module
↓
↓
↓
Fächer im Pflichtstudienbereich
•
•
•
Grundstudium
EW I: Allgemeine Erziehungswissenschaft (G
1-4)
EW II: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft (G 5-9)
a) „Soziale Arbeit“ (G 7)
b) „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“
(G 8)
c) „Organisationspädagogik / Schulentwicklung“ (G 9)
Beifach: Soziologie (G 10), Psychologie (G
11)
•
•
•
•
Hauptstudium
EW I: Allgemeine Erziehungswissenschaft (H
1-2)
EW II: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft (H 3-14)
a) „Soziale Arbeit“ (H 3-6)
b) „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“
(H 7-10)
c) „Organisationspädagogik / Schulentwicklung“ (H 11-14)
Wahlpflichtfach (H 15-16)
Praxissemester (H 17)
5.2 Die Module des Diplomstudiengangs im Überblick
Die Module des Grund- und des Hauptstudiums lassen sich formal in einer Übersicht wie folgt mit den
jeweiligen Titeln und den Anforderungen sowie der Semester, in denen einzelne Module gemäß Studienverlaufsplan zu absolvieren empfohlen wird, veranschaulichen:
DPO 2003 – Die Module des Grundstudiums
Modul
G1
G2
G3
G4
Modultitel
Grundfragen der Erziehungswissenschaft
Historisch-systematische Theorien der Erziehung und Bildung
Empirische Bildung-, Erziehungs-, und Sozialisationsforschung
Einführung in die Forschungsmethoden und die Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft
G5
Einführung in die Studienrichtungen
G6
Orientierungspraktikum
Soziale Arbeit oder
G7
Berufspädagogik / Erwachsenenbildung oder
G8
G9
Organisationspädagogik / Schulentwicklung
G 10
Soziologie
G 11
Psychologie
Wahlbereich
Gesamt ohne Wahlbereich
Gesamt mit Wahlbereich
SWS
6 SWS
8 SWS
8 SWS
8 SWS
LP
10 LP
15 LP
15 LP
15 LP
Sem.
1./2.
3./4.
1./2.
3./4.
8 SWS
2 SWS
8 SWS
12,5 LP
12,5 LP
15 LP
1./2.
2.
3./4.
12 SWS
8 SWS
6 SWS
68 SWS
74 SWS
15 LP
10 LP
Keine
120 LP
120 LP
2./3./4.
2./3./4.
1./3.
13
DPO 2003 – Die Module des Hauptstudiums
Modul
Modultitel
H1
Methoden der empirischen und historischen Bildungsforschung
H2
Theorie und Geschichte der Bildung und Erziehung
H3
Soziale Arbeit
H4
Soziale Arbeit
H5
Soziale Arbeit
H6
Soziale Arbeit
H7
Berufspädagogik / Erwachsenenbildung
H8
Berufspädagogik / Erwachsenenbildung
H9
Berufspädagogik / Erwachsenenbildung
H 10
Berufspädagogik / Erwachsenenbildung
H 11
Organisationspädagogik / Schulentwicklung
H 12
Organisationspädagogik / Schulentwicklung
H 13
Organisationspädagogik / Schulentwicklung
H 14
Organisationspädagogik / Schulentwicklung
H 15
Grundlagen des Wahlpflichtfaches
H 16
Vertiefung im Wahlpflichtfach
H 17
Praxissemester
H 18
Diplomarbeit
Wahlbereich
Gesamt ohne Wahlbereich
Gesamt mit Wahlbereich
SWS
8 SWS
8 SWS
6 SWS
8 SWS
10 SWS
6 SWS
6 SWS
8 SWS
10 SWS
6 SWS
6 SWS
8 SWS
10 SWS
6 SWS
8 SWS
10 SWS
4 SWS
Keine
6 SWS
68 SWS
76 SWS
Grundstudium (incl. Wahlbereich)
Hauptstudium (incl. Wahlbereich)
Gesamt (Grund- und Hauptstudium)
LP
15 LP
15 LP
12,5 LP
17,5 LP
17,5 LP
12,5 LP
12,5 LP
17,5 LP
17,5 LP
12,5 LP
12,5 LP
17,5 LP
17,5 LP
12,5 LP
15 LP
15 LP
30 LP
30 LP
Keine
180 LP
180 LP
74 SWS
76 SWS
150 SWS
Sem.
5./6.
8./9.
5./6.
5./6.
8./9.
8./9.
5./6.
5./6.
8./9.
8./9.
5./6.
5./6.
8./9.
8./9.
5./6.
8./9.
7.
10.
5./6.
120 LP
180 LP
300 LP
Diese Gesamtzahl von 150 SWS / 300 LP deckt sich mit den zu Anfang dieses Kapitels gegebenen
Zahlen.
5.2.1 Überblick nach Semestern, in denen Module studiert werden sollen
Die vorherigen Übersichten können nun noch daraufhin umgeschrieben werden, in welchen Semestern Studierende welche Module gemäß den Empfehlungen des Studienverlaufsplans studieren sollen. In Tabellenform gebracht sieht das so aus:
Grundstudium
Semester
1./2.
3./4.
Module
G1
G3
G5
G 6 (2. Semester)
G 10 (2. Semester)
Wahlbereich
G2
G4
G 7 oder G 8 oder G 9
G 10
G 11
Wahlbereich
14
Hauptstudium
Semester
5./6.
7.
8./9.
Module
H1
H 3 oder H 7 oder H 11
H 4 oder H 8 oder H 12
H 15
H 17 Praktikumsvorbereitende Veranstaltung (6. Semester)
Wahlbereich
H 17 Praxissemester
H2
H 5 oder H 9 oder H 13
H 6 oder H 10 oder H 14
H 16
H 17 Praktikumsnachbereitende Veranstaltung (8. Semester)
Wahlbereich
5.2.2 Die Module geordnet nach ihrer Zugehörigkeit zu den Fächern des Diplomstudiengangs
Nach diesen Übersichten sollte noch verdeutlicht werden, welcher Zusammenhang zwischen den einzelnen Modulen und den zu studierenden Fächern im Diplomstudiengang besteht. Als Fächer kommen in Frage: Allgemeine Erziehungswissenschaft, Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft, das integrierte Beifach Soziologie/Psychologie im Grundstudium bzw. das Wahlpflichtfach im
Hauptstudium.
Diese Informationen werden in zwei getrennten Tabellen je für das Grund- und für das Hauptstudium
vorgestellt (die Semester, in denen die Module studiert werden sollen, sind auch verzeichnet):
Grundstudium
Allgemeine Erziehungswissenschaft
Studienrichtungsbezogene
Erziehungswissenschaft
Integriertes Beifach Soziologie/Psychologie
G 1: Grundfragen der Erziehungswissenschaft
(6 SWS / 10 LP) (1./2. Semester)
G 2: Historisch-systematische Theorien der Erziehung und Bildung
(8 SWS / 15 LP) (3./4. Semester)
G 3: Empirische Bildung-, Erziehungs-, und Sozialisationsforschung
(8 SWS / 15 LP) (1./2. Semester)
G 5: Einführung in die Studienrichtungen
(8 SWS / 12,5 LP) (1./2. Semester)
G 6: Orientierungspraktikum
(2 SWS / 12,5 LP) (Ende 2. Semester)
G 7: Soziale Arbeit oder
G 8: Berufspädagogik/Erwachsenenbildung oder
G 9: Organisationspädagogik/Schulentwicklung
(je 8 SWS / 15 LP) (3./4. Semester)
G 10: Soziologie
(12 SWS / 15 LP) (2.-4. Semester)
G 11: Psychologie
(8 SWS / 10 LP) (3./4. Semester)
G 4: Einführung in die Forschungsmethoden und die Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft
(8 SWS / 15 LP) (3./4. Semester)
= 30 SWS / 55 LP
= 18 SWS / 40 LP
= 20 SWS / 25 LP
Zusammen = 68 SWS / 120 LP (ohne Wahlbereich) bzw. 74 SWS / 120 LP (mit Wahlbereich)
15
Hauptstudium
Allgemeine Erziehungswissenschaft
H 1: Methoden der
empirischen und
historischen Bildungsforschung
(8 SWS / 15 LP)
(5./6. Semester)
Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Soziale Arbeit
Berufspädagogik /
Erwachsenenbildung
Wahlpflichtfach16
Organisationspädagogik
/ Schulentwicklung
H 3: Soziale Arbeit
(6 SWS / 12,5 LP)
(5./6. Semester)
H 4: Soziale Arbeit
(8 SWS / 17,5 LP)
(5./6. Semester)
H 7: BerufspädaH 11: OrganisationspäH 15: Grundlagen
gogik / Erwachsedagogik / Schulentdes Wahlpflichtnenbildung
wicklung
fachs
(6 SWS / 12,5 LP)
(6 SWS / 12,5 LP) (5./6. (8 SWS / 15 LP)
(5./6. Semester)
Semester)
(5./6. Semester)
H 8: BerufspädaH 12: Organisationspädgogik / Erwachseagogik / Schulentwicknenbildung
lung
(8 SWS / 17,5 LP)
(8 SWS / 17,5 LP) (5./6.
(5./6. Semester)
Semester)
H 2: Theorie und
H 5: Soziale Arbeit H 9: BerufspädaH 13: OrganisationspäH 16: Vertiefung im
Geschichte der Bil- (10 SWS / 17,5
Wahlpflichtfach
gogik / Erwachsedagogik / Schulentdung und Erzie(10 SWS / 15 LP)
LP) (8./9. Semesnenbildung
wicklung
hung
(8./9. Semester)
ter)
(10 SWS / 17,5 LP) (10 SWS / 17,5 LP)
H 6: Soziale Arbeit (8./9. Semester)
(8 SWS / 15 LP)
(8./9. Semester)
H 10: BerufspädaH 14: Organisationspä(8./9. Semester)
(6 SWS / 12,5 LP)
(8./9.. Semester)
gogik / Erwachsedagogik / Schulentnenbildung
wicklung
(6 SWS / 12,5 LP)
(6 SWS / 12,5 LP) (8./9.
(8./9.. Semester)
Semester)
= 16 SWS / 30 LP
= 30 SWS / 60 SWS
= 18 SWS / 30 LP
Zusammen: 64 SWS / 120 LP (ohne Wahlbereich) bzw. 76 SWS / 120 LP (mit Wahlbereich)
H 17: Praxissemester (4 SWS / 30 LP) (6./7./8. Semester)
+
+ H 18: Diplomarbeit (30 LP)
Zusammen: 68 SWS / 180 LP (ohne Walbereich) bzw. 76 SWS / 180 LP (mit Wahlbereich
5.3 Hinweis auf Modulbeschreibungen
Zur genaueren Charakterisierung der Module, welche Besonderheiten also jeweils beachtet werden
müssen, haben wir sogenannte Modulbeschreibungen entwickelt. Diese sind – zusammen mit Erläuterungen – im Dschungelbuch zu finden in → Kapitel 13.
Es ist dringend zu raten, sich mit den Modulbeschreibungen vertraut zu machen. Denn sie regeln Einzelheiten, die an dieser Stelle gar nicht alle erwähnt werden können. Zum Beispiel geben sie
Auskunft darüber, daß in Modul G 2 von drei zu wählende Proseminaren je eines zu einem Klassiker,
zu einer Epoche und zu einem Grundproblem besucht werden sollte. Oder, um ein weiteres Beispiel
zu geben, man findet dort bei Seminaren im Hauptstudium Informationen zu den Modulen der Berufspädagogik/Erwachsenenbildung: Man wird feststellen, daß in einigen Modulen mindestens eine Prüfungsleistung in der Berufspädagogik und eine in der Erwachsenenbildung abgelegt werden muß. Oder, um ein letztes Beispiel zu erwähnen, man entdeckt hier für Modul G 11 sehr wichtige Details für
das Studium im Beifach Psychologie.
6. Die Praxis (Orientierungspraktikum im Grund- und Praxissemester im Hauptstudium)
Es war bisher schon gelegentlich die Rede von einem „Praxissemester“. Wir unterscheiden bei der
fachpraktischen Ausbildung zwei verbindliche Praxisphasen, nämlich
1. ein Orientierungspraktikum im Grundstudium (Umfang: 300 Stunden bzw. 2 Monate) und ein
2. Praxissemester im Hauptstudium (Umfang: 900 Stunden bzw. 6 Monate).
Beide Praktika sind eingebettet in den vorgeschriebenen Besuch von praktikumsbegleitenden Lehrveranstaltungen, und für jedes absolvierte Praktikum ist die Anfertigung eines Berichts erforderlich.
16
Die Vorgaben 8 SWS / 15 LP in H 15 und 10 SWS / 15 LP in H 16 sind Angaben, von denen einige Wahlpflichtfächer modifizierend abweichen: Es kann also der Fall sein, daß in manchen WPF in H 15 10 SWS /15 LP und in H 16 8 SWS / 15 LP verlangt werden usw. – Genaueres siehe in → Kapitel 16.
16
Dahinter steckt der für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft ebenfalls neue Gedanke, die
fachpraktische Ausbildung stärker als bislang zu gewichten.
Nähere Informationen zu den Praktika direkt unter: cms.fb12.uni-dortmund.de/praktikum-diplom/ auch zu finden über unsere Homepage: www.fb12.uni-dortmund.de/stat/internet/index/html/ dann auf
„Einrichtungen des FB 12“, dann auf „Praktikumsbüro Diplom EW“.
7. Wichtige Paragraphen aus der Prüfungs- und der Studienordnung
Die Studierenden sind verpflichtet, sich selbständig und aus eigenem Antrieb über Ihre Rechte und
Pflichte zu informieren, d.h. sie sollten die Ordnungen kennen, nach denen sie studieren. Das Nichtwissen bestimmter Sachverhalte verhindert unangenehme Konsequenzen nicht (wer nicht weiß, daß
man eine Prüfung nur einmal wiederholen kann und sie mehr als einmal wiederholt, kann sich den
dritten Versuch – falls er bestanden wurde – nicht anerkennen lassen).
Auf den folgenden Seiten werden einige Passagen aus der Diplomprüfungsordnung und der Diplomstudienordnung vorgestellt (grau Schraffiertes ist als Zitat zu verstehen) und von mir (nicht rechtsververbindlich) kommentiert (teils in Form von Fußnoten, teils in Form von jeweils anschließenden Erläuterungen).
Es gibt bestimmte Paragraphen, die Studierende des Diplomstudiengangs unbedingt wissen sollten,
um nicht unangenehm überrascht zu werden, dazu gehören u.a.:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Welche Prüfungsformen sind zu kennen?
Müssen in Vor- und Hauptdiplom alle Prüfungsformen mindestens einmal erbracht worden sein?
Welche Konsequenzen hat es, wenn die aktive Teilnahme einmal nicht bestanden ist?
Was muß ich beachten, wenn ich eine Prüfung krankheitsbedingt nicht antreten oder sie abbrechen muß?
Wann ist ein Modul endgültig nicht bestanden?
Wie oft kann ich eine nicht bestandene Prüfung wiederholen?
Kann ich jede Prüfung wiederholen?
Kann ich eine Prüfung so oft wiederholen, wie ich will?
Kann ich das Wahlpflichtfach im Hauptstudium wechseln?
Werden alle Prüfungen nach dem gleichen Muster angemeldet, oder gibt es hier Unterschiede?
Gibt es Fristen, zu denen ich unbedingt angemeldet sein muß?
Auf solche Fragen gibt das Kapitel Antworten.
Mindestens diese Passagen sollte man unbedingt kennen,
denn das sind sozusagen die Stolpersteine und Risiken,
aufgrund deren Nichtbeachtung man aus dem Studium „fliegen“ kann.
Die Kenntnis dieser Passagen entbindet aber nicht davon,
(a) die Prüfungsordnung, (b) die Studienordnung und (c) die Praktikumsordnung
vollständig zu kennen.
Sollten aber – trotz Kenntnis der drei genannten Ordnungen – noch Fragen zum Studium bestehen,
steht der Studienkoordinator gern für Auskünfte zur Verfügung. Denn: „Bei Nichtwissen und Risiken
fragen Sie Ihre Prüfungsordnung oder Ihren Studienkoordinator“, aber überstrapazieren Sie
ihn nicht mit überflüssigen Fragen, deren Antworten Sie leicht selbst herausbekommen können!
DPO 2003
§5
Leistungspunkte, studienbegleitende Prüfungen, Prüfungsorganisation, Anmeldung
(1) Leistungspunkte werden erworben über folgende Erbringungsformen:
17
• Klausur
• Mündliche Prüfung
• Gestaltung einer Seminarsitzung mit anschließender schriftlicher Ausarbeitung
• Schriftliche Hausarbeit
• Studienportfolio
• (jeweils verbunden mit aktiver Seminarteilnahme).
Über abweichende Prüfungsformen im Ausnahmefall entscheidet der Prüfungsausschuss.
(2) Die Erbringungsform wird spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit von der Veranstalterin/dem
Veranstalter, im Falle einer einzigen Modulabschlussprüfung vom Fach bzw. von der/dem Modulbeauftragten bekannt gegeben.
(3) Jede der unterschiedlichen Erbringungsformen gemäß Absatz 1 muss – ausgenommen das Studienportfolio – für die Diplom-Vorprüfung mindestens einmal erfolgreich nachgewiesen werden.17
(4) In der Regel werden 2,5 LP (bei Verdopplung der Anforderungen maximal 5 LP) vergeben für
• eine Klausur im Umfang von 90 Minuten
• eine mündliche Prüfung über 15 Minuten
• die Gestaltung einer Seminarsitzung mit schriftlicher Ausarbeitung
• eine schriftliche Hausarbeit im Umfang von 15 Seiten
• den Besuch einer Vorlesung (2 SWS) in Verbindung mit einer Klausur.
Der Umfang des Studienportfolios bestimmt sich nach der Workload-Regelung. Die Vergabe von Leistungspunkten für ein Studienportfolio (maximal 7,5 LP) wird jeweils für die einzelnen Module festgelegt
(vgl. § 11 Abs. 5 der Studienordnung).
(5) Der Erwerb von Leistungspunkten ist nur möglich, wenn zwei Wochen vor dem Prüfungstermin eine schriftliche Anmeldung zu der jeweiligen Prüfungsleistung beim Zentrum für Studienangelegenheiten vorliegt.
(6) Die Anmeldung zur fachpraktischen Ausbildung (§ 3 Abs. 4) erfolgt über das Praktikumsbüro (Näheres regelt die Praktikumsordnung).
(7) Leistungspunkte können auch erworben werden durch eine aktive Seminarteilnahme. In der Regel
werden 2,5 Leistungspunkte in Verbindung mit einem Seminar im Umfang von 2 SWS vergeben. Dies
beinhaltet den regelmäßigen Besuch einer Lehrveranstaltung und hierbei zu erbringende Leistungen.
Der notwendige zeitliche Aufwand für die Leistungen der aktiven Seminarteilnahme liegt deutlich unterhalb der Anforderungen für die studienbegleitenden Prüfungen gemäß Absatz 1. Die Lehrveranstalterin/der Lehrveranstalter legt rechtzeitig zu Beginn der Veranstaltung die Art der aktiven Seminarteilnahme fest, die u.a. in der Vorstellung eines Textes, eines kurzen Eingangsreferates, der Fertigung eines Protokolls, der Analyse einer Tabelle, der Leitung einer Gruppenarbeit u.ä. bestehen kann. Die
Anmeldung für die aktive Seminarteilnahme erfolgt in Absprache mit der Lehrveranstalterin/dem Lehrveranstalter (Absatz 5 findet keine Anwendung). Die aktive Seminarteilnahme wird mit „bestanden“
bzw. „nicht bestanden“ bewertet. Keine Anwendung finden ferner § 7 Absatz 3 (Zwei-Prüfer-Prinzip)18,
§ 14 und § 22 Absatz 1 (Begrenzung der Anzahl der Wiederholungsversuche)19 dieser Prüfungsordnung.
Erläuterung:
Siehe weitere Details in der StO 2003 § 11.
DPO 2003
§8
Versäumnis, Rücktritt, Täuschung
(1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn die Kandidatin/der Kandidat zum dafür angesetzten Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint, nach Beginn der
Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt oder die Diplomarbeit bzw. eine schriftliche
Prüfungsleistung (Hausarbeit, Referatsausarbeitung) nicht fristgemäß einreicht.
17
Erl.: Das gilt nicht für das Hauptdiplom. – Im Vordiplom ist die Prüfungsform mündliche Prüfung durch die Modulabschlußprüfung in Modul G 2 abgedeckt, die Form der Klausur durch die Pflichtklausuren in den Modulen G 1, G 2, G 3, G 4, G 5, G 10.
18
Erl.: Für den Erwerb von LP im Rahmen der aktiven Seminargestaltung ist keine Zweitprüfern/´Zweitprüfer erforderlich.
19
Die Leistungen zum Erwerb der aktiven Seminarteilnahme sind nicht begrenzt, d.h.: Ist dies nicht bestanden, können neue
Versuche im nächsten Semester in einer anderen Veranstaltung unternommen werden.
18
(2) Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit der Kandidatin/des Kandidaten muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem sich die Befundtatsachen ergeben, die in allgemeinverständlicher Form die Prüfungsunfähigkeit belegen.20
(3) Versucht die Kandidatin/der Kandidat das Ergebnis seiner/ihrer Prüfungsleistung durch Täuschung
oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung
als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Eine Kandidatin/ein Kandidat, die/der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von der jeweiligen Prüferin/dem jeweiligen Prüfer oder der Aufsicht
in der Regel nach Abmahnung von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden. In
diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Die Gründe nach Satz 1 und 2 sind aktenkundig zu machen. In den Fällen nach Satz 1 und 2 kann die Kandidatin/ der Kandidat verlangen, dass die Entscheidung vom Prüfungsausschuss überprüft wird.
(4) Entscheidungen des Prüfungsausschusses über das Nichtbestehen einer Prüfung sind der Kandidatin/dem Kandidaten unverzüglich schriftlich mitzuteilen, zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
DPO
§ 13, Abs. 4 und Abs. 5
(4) Die Diplom-Vorprüfung ist bestanden, wenn nach Maßgabe dieser Prüfungsordnung 120 Leistungspunkte erworben worden sind. Leistungspunkte können nur erworben werden, wenn die für ihren Erwerb notwendige Prüfungsleistung mit mindestens „ausreichend (bis 4,0)“ bewertet worden ist.
(5) Grundsätzlich ist ein gesamtes Modul auch dann bestanden, falls nur eine wiederholt durchgeführte Prüfung (gemäß § 14 Abs. 1) mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet worden ist, diese Prüfung
jedoch durch die anderen, erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen im Modul so ausgeglichen werden kann, dass in der Gesamtnote des Moduls eine mindestens „ausreichende“ Leistung erreicht wird.
Das Modul G 10 Soziologie ist über Satz 1 hinaus auch dann bestanden, falls nur eine wiederholt
durchgeführte Prüfung (gemäß § 14 Absatz 1) mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet worden ist,
diese jedoch durch die erfolgreich abgelegte/abgelegten Prüfungsleistung/Prüfungsleistungen in dem
Modul G 11 Psychologie so ausgeglichen werden kann, dass in den Noten der Module zusammen eine mindestens „ausreichende“ Leistung (4,0) erreicht wird.
Das Modul G 11 Psychologie ist über Satz 1 hinaus auch dann bestanden, falls nur eine wiederholt
durchgeführte Prüfung (gemäß § 14 Absatz 1) mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet worden ist,
diese jedoch durch die erfolgreich abgelegte/abgelegten Prüfungsleistung/Prüfungsleistungen in dem
Modul G 10 Soziologie so ausgeglichen werden kann, dass in den Noten der Module zusammen eine
mindestens „ausreichende“ Leistung (4,0) erreicht wird.
Erläuterungen:
• Ein Modul kann nicht mehr erfolgreich abgeschlossen werden, wenn mehr als eine wiederholte
Prüfungsleistung mit „mangelhaft“ abgeschlossen wurde.
• Ein Modul, das eine Durchschnittsnote von 4,1 oder schlechter aufweist, ist endgültig nicht bestanden, und das Studium kann nicht fortgesetzt werden.
• Die Prüfungsleistungen der Module G 10 und G 11 werden miteinander verrechnet, so dass ein
Ausgleich erreicht werden kann.
DPO 2003
§ 14
Wiederholung der für die Erlangung des Vordiploms notwendigen Prüfungsleistungen
(1) Prüfungsleistungen zum Erwerb von Leistungspunkten in einem Modul können, sofern sie nicht bestanden wurden, nur einmal wiederholt werden. Die jeweiligen Prüferinnen/Prüfer müssen hierzu mindestens eine Wiederholungsmöglichkeit anbieten. Soll die Wiederholung der Prüfungsleistung in einer
20
Genaueres dazu siehe in → Kapitel 8.
19
anderen Veranstaltung des Moduls erfolgen, so gilt dies ebenfalls als zweiter Versuch. Wenn innerhalb eines Moduls nur eine benotete Prüfung möglich ist, dann kann sie zweimal wiederholt werden.
(2) Die Diplom-Vorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die Prüfungsleistungen das Bestehen
gemäß § 13 Abs. 3 und 4 nicht mehr ermöglichen.
Erläuterung:
Zu Abs. 1: Prüfungsleistungen können nur ein einziges Mal wiederholt werden; es sei denn, in einem
Modul wird nur eine einzige Prüfung verlangt: in diesem Fall kann die Prüfung zweimal wiederholt
werden, jedoch nicht häufiger. – Es können ausschließlich Prüfungsleistungen wiederholt werden, die
mit „mangelhaft“ abgeschlossen wurden; Prüfungen mit besseren Noten als 5,0 sind unwiederholbar
(in diesem Sinn ist das „sofern“ zu verstehen).
DPO
§ 16 Abs. 2
Zulassung
(2) Zur Diplomprüfung kann in Ausnahmefällen auch zugelassen werden, wer im Rahmen der Diplom-Vorprüfung mindestens 90 LP erreicht hat und für weitere 15 LP beim Zentrum für Studienangelegenheiten angemeldet ist. Für die Diplomprüfung können bis zum Nachweis der bestandenen Diplom-Vorprüfung aber nur 30 LP erworben werden. Das Studium eines Wahlpflichtfachs im Rahmen
der Diplomprüfung kann ohne Abschluss des Grundstudiums begonnen werden, wenn eine Wahlpflichtfachvereinbarung eine frühere Prüfungsanmeldung vorsieht.
§ 22
Wiederholung der für die Erlangung des Diploms notwendigen Prüfungsleistungen,
Abschluss des Studiums
(1) Prüfungsleistungen zum Erwerb von Leistungspunkten können, sofern sie nicht bestanden wurden,
nur einmal wiederholt werden. Zu Wiederholung von Prüfungsleistungen gilt sinngemäß § 14 Abs. 1
und 2.
(2) Die Diplomarbeit kann bei „nicht ausreichender“ Leistung gemäß § 19 einmal wiederholt werden.
Eine Rückgabe des Themas der Diplomarbeit entsprechend § 18 Abs. 3 ist im Wiederholungsfall nur
zulässig, wenn die Kandidatin/der Kandidat bei der erstmaligen Anfertigung ihrer/seiner Diplomarbeit
von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat. Wird auch die zweite Diplomarbeit mit „nicht
ausreichend“ bewertet, so ist die Diplomprüfung endgültig nicht bestanden.
(3) Ein zweimaliger Wechsel des Wahlpflichtfachs ist zulässig.
Erläuterung:
Zu Abs. 1: Siehe oben, § 14 Abs. 1.
Zu Abs. 3: Ein Wahlpflichtfach kann zweimal gewechselt werden. Allerdings können keine LP aus dem
vorigen Wahlpflichtfach mitgenommen werden, man fängt also bei Null an.
StO
§ 12
Prüfungsanmeldung
(1) Da alle Prüfungen studienbegleitend durchgeführt werden, muss die Anmeldung zur DiplomVorprüfung oder Diplomprüfung vor der ersten Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung, in der
Leistungspunkte erworben werden, erfolgen. Für die Diplom-Vorprüfung soll dies zu Beginn des ersten Fachsemesters erfolgen, für die Diplomprüfung unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss der Diplom-Vorprüfung.
(2) Eine Prüfung ist nur möglich, wenn eine schriftliche Anmeldung beim Zentrum für Studienangelegenheiten vorliegt. Diese Anmeldung muss spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin durchgeführt sein. Um die Anmeldefristen einhalten zu können, ist zu gewährleisten, dass die Studierenden
frühzeitig über die Veranstaltungen informiert werden. Die Anmeldung erfolgt auf Laufbögen, die im
Zentrum für Studienangelegenheiten einzureichen sind.
(3) Im einzelnen werden Anmeldungen zu Prüfungsleistungen wie folgt geregelt:
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(a) Die Anmeldungen für die aktive Seminarteilnahme erfolgt in Absprache mit der Lehrveranstalterin/dem Lehrveranstalter.
(b) In Vorlesungen in Verbindung mit einer Klausur wird die Liste zur Prüfungsanmeldung spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin dem Zentrum für Studienangelegenheiten vorgelegt.
(c) Bei mündlichen Prüfungen und Klausuren gibt die Dozentin/der Dozent spätestens 14 Tage vor
dem Prüfungstermin die Anmeldungslisten zum Erwerb von Leistungspunkten an das Zentrum für
Studienangelegenheiten.
(d) Die Anmeldung zu den Prüfungsleistungen „Hausarbeit“, „Seminargestaltung mit schriftlicher
Ausarbeitung“ und „Studienportfolio“ muss von den Studierenden spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin über ein Formular beim Zentrum für Studienangelegenheiten erfolgen.
(4) Der zeitliche, organisatorische Ablauf einer Kompaktveranstaltung bezüglich Anmeldung für die aktive Seminarteilnahme, Erbringungsform usw. wird frühzeitig bekannt gegeben.
Erläuterung:
Zu Abs. 3: Die Modalitäten der Anmeldung zu einer Hausarbeit und einer Seminargestaltung mit
schriftlicher Ausarbeitung sind also von denen zu einer Klausur und einer mündlichen Prüfung verschieden: Im ersten Fall erfolgt das über ein von den Studierenden sich zu beschaffendes Formular,
im anderen Fall erfolgt die Anmeldung seitens der Dozentinnen und Dozenten.
Sonstiges, das in den Ordnungen nicht ausdrücklich festgelegt, aber daraus ableitbar ist
•
•
•
Jede mit „mangelhaft“ benotete Prüfung muß neu angemeldet werden – sonst kann das Modul
nicht abgeschlossen werden.
Man kann nicht mehr LP als pro Modul vorgesehen erwerben und sozusagen eine Reserve bilden,
um schlechtere durch bessere Noten zu ersetzen.
Man kann nicht alle LP für ein Modul nur über LP aktive Seminarteilnahme erwerben, weil man in
diesem Fall mehr SWS absolvieren würde als vorgesehen sind. Faustformel zur Berechnung: Bei
einem Modul mit z.B. 8 SWS / 15 LP erwirbt man in 4 zweistündigen Lehrveranstaltungen insgesamt 10 LP (nämlich 4 x 2,5 LP). Dann hat man alle erforderlichen SWS erbracht, und es bleibt
ein Rest von 5 LP. Diese 5 LP bedeuten, daß man i.d.R. zwei zusätzliche Prüfungen erfolgreich
abzulegen hat.
8. Der Krankheitsfall oder „... konnte an der Prüfung nicht teilnehmen“
Gliederung:
8.1 Der Text der Prüfungsordnung
8.2 Regelungen gemäß Zentrum für Studienangelegenheiten (ehem.: Prüfungsamt)
8.3 Praktische Folgen daraus (wie geht’s weiter?)
Es kommt vor, daß Studierende krankheitsbedingt an einer Prüfung nicht teilnehmen können. Was ist
dann zu tun?
8.1 Der Text der Prüfungsordnung
In der Prüfungsordnung heißt es in § 8 Abs. 2:
„(2) Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit der
Kandidatin/des Kandidaten muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem sich die Befundtatsachen ergeben, die in allgemeinverständlicher Form die Prüfungsunfähigkeit belegen.“
8.2 Regelungen gemäß Zentrum für Studienangelegenheiten (ehem.: Prüfungsamt)
Der Krankheitsfall wird vom Zentrum für Studienangelegenheiten genauer wie folgt geregelt. In einem
Formular des Zentrums für Studienangelegenheiten ist dieser Fall so geregelt; die Auflagen sind genau zu beachten:
„Die für das Versäumnis eines Prüfungstermins geltend gemachten Gründe müssen dem zuständigen Prüfungsausschuß über das Zentrum für Studienangelegenheiten der Universität Dortmund
21
unverzüglich (d.h. spätestens sieben Tage nach dem Prüfungstermin) schriftlich angezeigt und
glaubhaft gemacht werden!
Gemäß Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen
(05.02.1992 – Az.: 22 A 1793/90; 24.02.1993 – Az.: 22 A 244/92; 21.01.1994 – Az.: 22 A 2857/93)
sind folgende Mindestanforderungen an eine ärztliche Bescheinigung zu stellen:
• Angabe über die Dauer der Erkrankung,
• Hinweis auf das Krankheitsbilds und darüber hinaus
• eine Beschreibung krankheitsbedingter Einschränkungen und /oder Beschwerden, aus denen
nachvollziehbar auf eine (nicht auf einem Dauerleiden beruhende) erhebliche Beeinträchtigung
der Leistungsfähigkeit geschlossen werden kann.
Das bedeutet, daß ärztliche Atteste, die diesen Anforderungen nicht genügen, nicht anerkannt werden dürfen! Die entsprechende Prüfung gilt dann als mit „nicht ausreichend“ bewertet.
Bitte beachten Sie, daß im Antrag auf Rücktritt (Begleitschreiben zum Attest) Ihr Name gut leserlich
wiedergegeben ist, Ihr Studiengang und die Matrikelnummer, die Prüfung, von der Sie den Rücktritt
beantragen, und das Prüfungsdatum angegeben sind.
Zustellungsmöglichkeiten: Per Post an die Universität Dortmund, Zentrum für Studienangelegenheiten, Diplom EW oder Einwurf in den Briefkasten des Zentrums für Studienangelegenheiten oder
persönliche Abgabe beim Zentrum für Studienangelegenheiten.“
Zusammengefaßt:
• Spätestens 7 Tage nach der Prüfung, die krankheitshalber nicht angetreten werden konnte, muß
dem Zentrum für Studienangelegenheiten ein Attest vorgelegt sein.
• Dieses Attest hat bestimmte Auskünfte zu geben („Angabe über die Dauer der Erkrankung, Hinweis auf das Krankheitsbild und darüber hinaus eine Beschreibung krankheitsbedingter Einschränkungen und /oder Beschwerden, aus denen nachvollziehbar auf eine (nicht auf einem Dauerleiden beruhende) erhebliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit geschlossen werden
kann“).
• Weiterhin muß klar ersichtlich sein, wer erkrankt ist (Name, Adresse, Matrikelnummer, Studiengang) und
• welche Prüfung versäumt worden ist (Titel und Nummer der Lehrveranstaltung, Name der Dozentin/des Dozenten; Tag der Prüfung).
8.3 Praktische Folgen daraus (wie geht’s weiter?)
Muß man, wenn man eine Prüfung wegen einer Krankheit nicht absolvieren konnte und ein Attest eingereicht hat, bis zum nächsten Semester warten und die Veranstaltung nochmals neu besuchen?
Nicht unbedingt; man hat die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten:
1) Man kann im nächsten Semester die Veranstaltung erneut besuchen, muß es aber nicht, weil auch
die Möglichkeit besteht (nachdem man sich zuvor mit der Dozentin oder dem Dozenten besprochen
hat), die Prüfung beim Zentrum für Studienangelegenheiten kurzfristig neu anzumelden. Man vereinbart mit der Prüferin oder dem Prüfer nach Möglichkeit einen neuen Prüfungstermin und legt die Prüfung entsprechend ab.
2) Man hat alternativ aber auch die Wahl, das Seminar im nächsten Semester ganz neu zu belegen
und zu besuchen, muß dann aber auch die LP für die aktive Seminarteilnahme neu erwerben.
9. Die Wiederholungsprüfung
Gliederung:
9.1 Basiswissen zur Wiederholungsprüfung in vier Kernsätzen
9.2 Erläuterungen zu den vier Kernsätzen
Angenommen, jemand hat eine Prüfung im ersten Anlauf nicht bestanden und die Prüfung also mit mangelhaft (= 5,0) absolviert, dann muß diese Person über die Wiederholungsprüfung das Folgende wissen.
9.1 Basiswissen zur Wiederholungsprüfung in vier Kernsätzen
Zu Beginn gleich das Wichtigste:
22
•
•
•
•
•
Jede im ersten Versuch erzielte Note von 5,0 muß zwingend als Wiederholungsprüfung angemeldet werden (eine mit 4,0 oder besser bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden).
Eine Wiederholungsprüfung kann auf unterschiedliche Weise erbracht werden, und zwar entweder
in Anschluß an den ersten Prüfungsversuch (ca. 4 Wochen später, je nach Angebot der Veranstalterin/des Veranstalters oder in Form des Besuches desselben Veranstaltungstyps ein oder zwei
Semester später).
Die Note der Wiederholungsprüfung hebt die Note des ersten Prüfungsversuches auf.
Wenn mehr als eine (1) Wiederholungsprüfung in einem Modul mit 5,0 abgeschlossen wurde,
dann ist das Modul endgültig nicht bestanden (s. DPO 2003 § 13 Abs. 4).
Mangelhafte Prüfungsleistungen im ersten Anlauf können für das mögliche spätere Bestehen des
Moduls nicht günstig sein, aber von diesen ersten Versuchen hängt nicht entscheidend ab, ob ein
Modul bestanden wurde.
9.2 Erläuterungen zu den vier Kernsätzen
Wenn man eine mündliche Prüfung im ersten Versuch nicht bestanden hat, muß man sich zwingend
für eine Wiederholungsprüfung anmelden (solange diese Anmeldung zur Wiederholungsprüfung
nicht vorliegt, kann das Modul nicht abgeschlossen werden).
Liegt die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung vor, dann sollte die dazugehörige Prüfung auch absolviert und eine Note erreicht werden. Mit dieser Note zieht die Kandidatin/der Kandidat in die Ausgleichsrunde, d.h. es wird gerechnet, wie der Notendurchschnitt aller im Modul absolvierten Leistungen (das ist dann die Modulnote) gewesen ist. Wenn die Gesamtnote 4,0 oder besser ist, ist das Modul bestanden.
In der Prüfungsordnung heißt es dazu:
§ 13, 4: „Ein gesamtes Modul ist auch dann bestanden, falls nur eine wiederholt durchgeführte Prüfung (gemäß § 14 Abs. 1) mit der Note ‚nicht ausreichend’ bewertet worden ist, diese Prüfung jedoch durch die anderen, erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen im Modul so ausgeglichen
werden kann, daß in der Gesamtnote des Moduls eine mindestens ‚ausreichende’ Leistung erreicht
wird.“
D.h.: Man kann ein Modul bestehen, wenn man als Gesamtschnitt mindestens ein „ausreichend“ (=
4,0) hat, wobei man pro Modul nur ein einziges Mal eine Prüfung mit „5“ (incl. Wiederholungsprüfung
mit „5“) abschließen kann, sofern die Verrechnung mit den anderen Noten arithmetisch zur Gesamtnote 4,0 oder besser führt, kurz: Eine einzige Wiederholungs-Fünf kann man sich – sofern man ausgleichen kann - pro Modul erlauben, aber niemals zwei (was auch nicht dem „Geist“ der Prüfungsordnung entspricht, denn sonst könnte jemand arithmetisch das Modul bestehen, aber die Mehrzahl der
Teilprüfungen im Modul mit „mangelhaft“ abschließen). In diesem Sinn heißt es in DPO § 14 Abs. 1:
„Prüfungsleistungen zum Erwerb von Leistungspunkten können, sofern sie nicht bestanden wurden, nur einmal wiederholt werden. Wiederholungen können in der Veranstaltung, in der die nicht
ausreichende Prüfung erbracht wurde, erfolgen. Die jeweiligen Prüferinnen/Prüfer müssen hierzu
mindestens eine Wiederholungsmöglichkeit anbieten. Soll die Wiederholung der Prüfungsleistung
in einer anderen Veranstaltung im gleichen Teilgebiet des Moduls erfolgen, so gilt dies ebenfalls
als zweiter Versuch.“
Die beiden zuletzt zitierten Sätze machen deutlich, daß Studierende durchaus wählen können, ob sie
sich entweder dem Prüfungsstoff in einer neuen Lehrveranstaltung zum gleichen Veranstaltungstyp
erneut aussetzen möchten oder ob sie dies nicht wollen und statt dessen die direkte Wiederholungsprüfung absolvieren wollen. Da viele Diplomstudierende um diese Alternative nicht wissen, soll das
ganze an einem Beispiel illustriert werden:
Beispiel:
Herr Hinz und Frau Kunz sind am 15. März jeweils bei einer mündlichen Prüfung in einem PS in Modul
G 3 von Herrn Kauder durchgefallen und haben die Note „mangelhaft“ (= 5,0) bekommen. Herr Kauder bietet nun für den 14. April Termine für Wiederholungsprüfungen an. Herr Hinz macht von dieser
Möglichkeit Gebrauch, Frau Kunz nicht: Sie überlegt sich, daß sie den Prüfungsstoff nicht gut verstanden hat; sie kommt zu der Einsicht, daß es angesichts des mangelhaften Wissensstandes nicht gut
wäre, die direkte Wiederholungsprüfung zu absolvieren und erneut eine 5,0 zu bekommen. Sie hält es
daher für besser, im nächsten Semester (oder übernächsten) eine andere Veranstaltung zum gleichen
Seminartyp in G 3 zu absolvieren, sich mit dem Stoff diesmal besser auseinanderzusetzen und dann
besser vorbereitet am Ende dieses Semesters die Wiederholungsprüfung zu absolvieren.
23
Es wird oft die Frage gestellt, ob die Note des ersten Prüfungsversuchs durch die Note des Wiederholungsversuchs ersetzt wird. Das ist so, wie das folgende Beispiel zeigt: Herr Hinz hat im ersten Prüfungsversuch eine 5,0 gemacht, im zweiten die Note 3,3. Entsprechend fällt die 5,0 weg und als Prüfungsnote zählt die 3,3 für die spätere Berechnung der Modulnote. Hätte er im Wiederholungsversuch
erneut die Note 5,0 bekommen, dann ersetzt die zweite 5,0 die erste Prüfungsnote.
Zusammengefaßt (und nun graphisch veranschaulicht):
Wenn eine Prüfung im ersten Versuch mit „nicht ausreichend“ abgeschlossen wurde, dann
Ð
ist die Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung unbedingt erforderlich
(ohne diese Anmeldung kann das Modul nicht abgeschlossen werden).
Ð
Diese Wiederholungsprüfung kann (s. Beispiel oben)
entweder
oder
für dieselbe Veranstaltung des abgelaufenen
in einer anderen Veranstaltung des Moduls
Semesters abgelegt werden
zum gleichen Seminartyp in einem nächsten
Semester abgelegt werden
Ð
•
•
•
Die Note der Wiederholungsprüfung ersetzt die Note des ersten Prüfungsversuchs (eine
5,0 kann z.B. durch eine 3,3 oder eine andere Note, die besser als 5,0 ist, ersetzt werden).
Ist die Wiederholungsprüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet, so wird diese Note mit den
anderen Noten des gleichen Moduls verrechnet; es muß als Gesamtnote eine 4,0 herauskommen, damit das Modul insgesamt bestanden ist.
Eine „5,0“ in einer Wiederholungsprüfung ist endgültig, d.h. eine weitere Wiederholungsprüfung gibt es nicht.
10. Ein Modul ist bestanden, wenn ... / ist nicht bestanden, wenn ...
In Anknüpfung an die Erläuterungen zur Wiederholungsprüfung ist nun zusammenfassend festzuhalten,
wann ein Modul bestanden ist und wann nicht.
In der Prüfungsordnung heißt es dazu:
§ 13, 4: „Ein gesamtes Modul ist auch dann bestanden, falls nur eine wiederholt durchgeführte Prüfung (gemäß § 14 Abs. 1) mit der Note ‚nicht ausreichend’ bewertet worden ist, diese Prüfung jedoch durch die anderen, erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen im Modul so ausgeglichen
werden kann, daß in der Gesamtnote des Moduls eine mindestens ‚ausreichende’ Leistung erreicht
wird.“
Ein Modul ist also nicht bestanden, wenn
• die Gesamtnote der Prüfungen in einem Modul zusammenverrechnet eine schlechtere Note als
„4,0“ ergibt,
• wenn zwei Teilprüfungen als Wiederholungsprüfungen im gleichen Modul schlechter als „ausreichend“ absolviert worden sind (wobei hinzuzufügen ist, daß in zwei Fällen Wiederholungsprüfungen nötig waren und beide Prüfungen im Wiederholungsfall mit „nicht ausreichend“ abgeschlossen wurden); wenn also zwei Wiederholungsprüfungen mit 5,0 absolviert worden sind, ist das Modul nicht bestanden, und in diesem Fall ist der Notendurchschnitt in diesem Modul uninteressant.
Ein Modul ist vorerst nicht bestanden, wenn
• eine mit „nicht ausreichend“ bewertete Prüfung (weil sie entweder wirklich „nicht ausreichend“
war oder weil der Kandidat nicht angetreten ist) in einem Modul nicht als Wiederholungsprüfung
angemeldet ist. Kurz: Das Modul „hängt in der Luft“, weil die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung noch aussteht.
24
Ein Modul ist bestanden, wenn
• jede einzelne Prüfung mindestens mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bestanden wurde und
keine Wiederholungsprüfung erforderlich war,
• „nur eine wiederholt durchgeführte Prüfung (gemäß § 14 Abs. 1) mit der Note ‚nicht ausreichend’ bewertet worden ist, diese Prüfung jedoch durch die anderen, erfolgreich abgelegten
Prüfungsleistungen im Modul so ausgeglichen werden kann, daß in der Gesamtnote des Moduls eine mindestens ‚ausreichende’ Leistung erreicht wird“ (DPO 2003, § 13 Abs. 4).
Noch ein Nachtrag, weil so oft danach gefragt wird:
Angenommen, man hat – weil man erfolgreich ausgleichen konnte – ein Modul bestanden, obwohl man in
diesem Modul eine bestimmte Prüfung auch im Wiederholungsfall nicht bestanden und die Note 5,0 bekommen hat.
Die oft gestellte Frage ist die, ob man trotzdem die volle Anzahl von LP für das Modul erhält. Die Antwort
lautet: Ja.
Begründung: Das Modul ist ja insgesamt bestanden, weil erfolgreich ausgeglichen werden konnte; würde
man hingegen die LP für die zweimal nicht bestandene Prüfung nicht geben, dann könnte man Module mit
einer 5,0 im Wiederholungsfall niemals abschließen, weil die Prüfungsordnung ad absurdum geführt würde,
da man dann so viele Prüfungsversuche durchführen würde, bis die Note mindestens 4,0 ist, während die
Prüfungsordnung aber nur eine (1) Wiederholungsprüfung erlaubt (Ausnahme: Module, in denen es nur eine einzige Prüfung gibt – da sind dann genau zwei Wiederholungsmöglichkeiten vorgesehen, das betrifft
aber nur die Module H 3 und H 6 und u.U. H 1 und H 2).
II. DIE PLANUNG DES ERSTEN UND DES ZWEITEN SEMESTERS
11. Empfohlene Veranstaltungen im ersten und im zweiten Semester
Gliederung:
11.1 Ratschläge für Studienanfängerinnen und –anfänger im ersten Semester
11.2 Ratschläge für Studierende zu Beginn des zweiten Semesters
11.3 Stand der SWS und der LP am Ende des zweiten Semesters
11.4 Und wie geht’s dann weiter?
11.1 Ratschläge für Studienanfängerinnen und –anfänger im ersten Semester
Neuanfängerinnen und Neuanfängern im Diplomstudiengang wird empfohlen, im ersten Semester nur
die folgenden Lehrveranstaltungen (es handelt sich fast ausnahmslos um Pflichtveranstaltungen, die
besucht werden müssen) zu besuchen, die in die Tabelle eingetragen sind (Erläuterungen dazu kommen danach):
Empfohlene Veranstaltungen für das erste Studiensemester
im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft
Modul
Form
SWS
Titel
G1
G1
Vorlesung
Vorlesung
1 SWS
1 SWS
G1
PS
2 SWS
G3
G3
G5
G5
PS
PS
Vorlesung
Vorlesung
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
G5
Vorlesung
2 SWS
---
PS
PS
2 SWS
2 SWS
Einführung in die Erziehungswissenschaft
Einführung in die Theoriegeschichte der Erziehungswissenschaft
Einführung in die wissenschaftliche Textinterpretation
Thema nach Wahl und Angebot
Thema nach Wahl und Angebot
Einführung in die Soziale Arbeit
Einführung in die Berufspädagogik / Erwachsenenbildung
Einführung in die Organisationspädagogik / Schulentwicklung
Wahlbereich
Wahlbereich
Zusammen
18 SWS
Erläuterungen:
Die Spalten bezeichnen nacheinander das
LP aktive
Seminarteilnahme
LP Prüfung
1,25 mit Klausur
1,25 mit Klausur
2,5
2,5 mit Hausarbeit
2,5
2,5
2,5
2,5
2,5 mit Klausur
2,5 mit Klausur
2,5 mit Klausur
keine
keine
25
25
Modul, dem eine bestimmte Lehrveranstaltung zugeordnet ist; die
Form einer Lehrveranstaltung (ob es sich um eine Vorlesung oder ein Proseminar handelt); den
Titel, den eine Lehrveranstaltung hat, die
LP, die mittels aktiver Seminarteilnahme und die
LP, die mittels einer Prüfungsleistung zu erbringen sind.
Wie die Tabelle zeigt, sind für bestimmte Lehrveranstaltungen bestimmte Leistungen zu erbringen:
Zu Zeile 1 +2: So ist z.B. in den beiden ersten Vorlesungen notwendigerweise eine Klausur erfolgreich
zu absolvieren. Ist das geschehen, erhält man pro Klausur 1,25 LP (wobei vorausgesetzt ist, daß
Studierende regelmäßig jede Woche an der Vorlesung teilgenommen haben).
Zu Zeile 3: In dem genannten Proseminar sind 2,5 LP mit aktiver Seminarteilnahme und noch einmal
2,5 mit einer Prüfungsleistung zu erbringen, hier ist als Art der Prüfungsleistung eine Hausarbeit
vorgeschrieben.
Zu Zeile 4-5: Es wird im Studienverlaufsplan empfohlen, zwei Seminare aus dem Modul G 3 zu besuchen. In beiden Seminaren müssen in jedem Fall je 2,5 LP mittels aktiver Seminarteilnahme erworben werden. Bei den Seminaren sollte es sich um unterschiedliche Seminartypen handeln (s.
Genaueres in den Modulbeschreibungen). Da im Modul G 3 zusätzlich zu einer verbindlichen Vorlesung insgesamt noch drei PS absolviert werden müssen und in zweien davon je eine Prüfungsleistung zu erbringen ist, sollten Studierende im ersten Semester in jedem Fall in einem der beiden
gewählten PS eine Prüfungsleistung erbringen; wer in beiden PS jeweils eine Prüfungsleistung erfolgreich ablegt, muß dann im nächsten Semester nur noch ein G 3-Proseminar mit aktiver Seminarteilnahme besuchen, aber dann keine Prüfung mehr ablegen. – Wer in den beiden G 3-Proseminaren nur eine Prüfung ableistet, muß im kommenden Semester dann eine weitere Veranstaltung in G 3 hinter sich bringen und dort sowohl die LP mittels aktiver Seminarteilnahem als auch
mit Prüfungsleistung absolvieren.
Zu Zeile 6-8: In den drei Vorlesungen muß jeweils eine Klausur erfolgreich absolviert werden; da die
Veranstaltung 2 SWS umfaßt, erhält man für jede erfolgreiche Klausur 2,5 LP.
Zu Zeile 9-10: Es sollen zwei zweistündige Lehrveranstaltungen im Wahlbereich absolviert werden.
Hierfür steht das gesamte Angebot des Vorlesungsverzeichnisses der Universität Dortmund zur
Verfügung. Allerdings müssen die jeweiligen Lehrenden vorab informiert und gefragt werden, ob
sie mit dem Besuch einverstanden sind und ob sie den Besuch bescheinigen.
Fazit:
Ist dieses Programm am Ende des Semesters erfüllt, dann haben Studierende insgesamt 18 SWS
sowie 22,5 LP gesammelt (möglicherweise auch 25 LP, wenn in beiden G 3- Proseminaren je Prüfungsleistungen erfolgreich abgelegt werden) und sind gut in das Studium gestartet.
11.2 Ratschläge für Studierende zu Beginn des zweiten Semesters
Studierenden des zweiten Semesters wird empfohlen, die folgenden Lehrveranstaltungen (es handelt
sich fast ausnahmslos um Pflichtveranstaltungen, die besucht werden müssen) zu besuchen, die in
die Tabelle eingetragen sind (Erläuterungen dazu kommen danach):
Empfohlene Veranstaltungen für das zweite Studiensemester
im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft
Modul
Form
SWS
G1
G1
Vorlesung
Vorlesung
1 SWS
1 SWS
G3
G3
G5
Vorlesung
PS
PS
G6
G 10
G 10
G 10
G 10
G6
PS
V
Ü
V oder PS
Ü
Praktikum
Zusammen
Erläuterungen:
Titel
Einführung in die Sozialgeschichte der Erziehung
Einführung in die Struktur des Bildungs- und Sozialwesens
2 SWS
Einführung in die Theorien der Sozialisation
2 SWS
Thema nach Wahl und Angebot
2 SWS
Ein beliebiges Seminar der gewählten Studienrichtung
2 SWS
Praktikumsvorbereitendes Seminar
2 SWS
Einführung in die Allgemeine Soziologie
2 SWS
Übung zur Vorlesung s.o.
2 SWS
Sozialstruktur und sozialer Wandel
2 SWS
Übung zur V oder zum PS s.o.
8 Wochen mit Praktikumsbericht
18 SWS
LP aktive
Seminarteilnahme
LP Prüfung
1,25 mit Klausur
1,25 mit Klausur
2,5 mit Klausur
2,5
keine
2,5
2,5
2,5
keine
zus. 5
zus. 5
10
35
26
Wie die Tabelle zeigt, sind für bestimmte Lehrveranstaltungen bestimmte Leistungen zu erbringen:
Zu Zeile 1+2: G 1 So ist z.B. in den beiden ersten Vorlesungen notwendigerweise eine Klausur erfolgreich zu absolvieren. Ist das geschehen, erhält man pro Klausur 1,25 LP (wobei vorausgesetzt ist,
daß Studierende regelmäßig jede Woche an der Vorlesung teilgenommen haben).
Zu Zeile 3: G 3 Die Vorlesung muß mit einer bestandenen Klausur zum Erwerb von 2,5 LP abgeschlossen werden.
Zu Zeile 4: G 3 In dem Proseminar aus Modul G 3 müssen noch 2,5 LP erworben werden. – Falls im
ersten Semester nur ein Proseminar in G 3 mit einer Prüfung abgeschlossen wurde, müssen nun
noch zwei Seminare in G 3 besucht und mit jeweils aktiver Seminarteilnahme und je einer Prüfungsleistung abgeschlossen werden.
Zu Zeile 5: G 5 Das Seminar in Modul G 5 schließt thematisch an die drei Einführungsvorlesungen in
die Studienrichtungen an. Dieses Seminar ist als sog. „Schnupperseminar“ zu verstehen, d.h.
gleichgültig, welche Studienrichtung man wählt (erst ab dem 3. Semester bzw. zu Beginn der Module G 7 oder G 8 oder G 9 steht eine definitive Entscheidung an), man kann sich frei entscheiden,
aus welcher Studienrichtung man ein Seminar wählt. Entscheidend aber ist, daß man in diesem
Seminar 2,5 LP für die aktive Seminarteilnahme und 2,5 für eine zusätzliche Prüfungsleistung erwirbt.
Zu Zeile 6: G 6 Das praktikumsvorbereitende Seminar ist verpflichtend für alle Diplomstudierenden.
Zu Zeile 7-10: G 10 Diese Veranstaltungen sind ebenfalls verpflichtend. Es handelt sich jeweils um eine Vorlesung bzw. um eine Vorlesung und ein PS (je nachdem, in welcher Form „Sozialstruktur ...“
angeboten wird. Zu beiden Veranstaltungen ist jeweils eine Übung zu besuchen (die besonderen
Modalitäten – etwa ein „Stellvertretersystem“ – werden in den Veranstaltungen besprochen). Man
bekommt bei erfolgreichem Absolvieren der Prüfungsleistungen jeweils 4 SWS / 5 LP (und zwar
einmal für die Vorlesung in Allgemeiner Soziologie + Übung und für die Veranstaltung Sozialstruktur und sozialer Wandel + Übung).
Zu Zeile 11: G 6 Das Orientierungspraktikum soll in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem ersten
und dem zweiten Semester absolviert werden, also in der Zeit etwa zwischen Ende Juli und Anfang
Oktober).
Veranstaltungen im Wahlbereich sind für das zweite Semester nicht vorgesehen.
Fazit:
Ist dieses Programm am Ende des zweiten Semesters erfüllt, haben Studierende insgesamt nicht nur
18 SWS sowie 37,5 LP gesammelt, sondern bereits vier Module abgeschlossen, nämlich G 1, G 3, G
5 und G 6.
11.3 Stand der SWS und der LP am Ende des zweiten Semesters
Studierende, die ihre beiden ersten Semester erfolgreich nach Plan studiert haben, haben insgesamt
36 SWS und insgesamt 60 LP erfolgreich erworben.
11.4 Und wie geht’s dann weiter?
Wie es dann weitergeht, können sich die Studierenden selbst erschließen: Anhand des Studienverlaufplans und weiterer Hilfen sollten sie in den ersten zwei Semestern gelernt haben, wie sie sich ihren Stunden- und ihren Anforderungsplan selbst zusammenstellen. –
Einige wenige Merkposten könnten für die Planung der noch kommenden Semester hilfreich sein,
vorausgesetzt, man bleibt im Rhythmus des Studienverlaufsplans:
Ende 2. Semester
im 3. Semester
im 4. Semester
im 5. Semester
im 7. Semester
Ableistung des Orientierungspraktikums
Festlegung auf eine Studienrichtung mit Wahl der Module G 7 oder G 8 oder
G9
Modulabschlußprüfung in G 2 und G 11
Aufnahme eines Wahlpflichtfachs
Ableistung des Praxissemesters
Zum Glück oder leider (wie manche sagen) fordert dieser Studiengang von den Studierenden nicht
nur, sich inhaltliche Kenntnisse anzueignen, sondern fordert auch in hohem Maß die Fähigkeit, das
eigene Studium zu organisieren – und organisieren zu können ist eine Fähigkeit, auf die man im späteren Berufsleben nicht wird verzichten können.
27
III. SPEZIELLES
12. Die Studienverlaufspläne für das Grund- und für das Hauptstudium
Gliederung:
12.1 Studienverlaufsplan für das Grundstudium (gemäß DPO 2003) Stand: April 2004
12.2 Studienverlaufsplan für das Hauptstudium (gemäß DPO 2003) Stand: April 2004
12.3 Zusammensetzung aller LP am Ende des Grundstudiums
12.4 Ein wenig Statistik zum Pensum des Grundstudiums
12.5 Zusammensetzung aller LP am Ende des Hauptstudiums
12.6 Worüber die Studienverlaufspläne keine Auskunft geben
Die Studienverlaufspläne haben die Funktion, den Studierenden eine Empfehlung zu geben, wie sie
ihr Studium und die Module sinnvoll aufeinander aufbauen und jedes Semester mit einer annähernd
gleichen Anzahl an SWS (jeweils ca. 18-20 SWS) und LP absolvieren. Damit ist besagt, daß die Studierenden ihr Studium wie empfohlen aufbauen sollen, aber sie müssen es nicht. Da wir jedoch seitens des Fachbereichs diese Pläne zur Grundlage für die Planung der Menge der Veranstaltungen pro
Modul nehmen, geschieht ein Abweichen von den Studienverlaufsplänen sozusagen auf eigenes Risiko.
12.1 Studienverlaufsplan für das Grundstudium (gemäß DPO 2003) Stand: April 2004
Erstes Semester
Modul G 1
Modul G 3
Modul G 5
Wahlbereich
2 Vorlesungen / 1 Seminar
2 Seminare
3 Vorlesungen
2 Seminare
4 SWS
4 SWS
6 SWS
4 SWS
18 SWS
LP im
1. und 2.
Zweites Semester
Modul G 1
Modul G 3
Modul G 5 Gewählte Studienrichtung – Historisch-systematische Theorien
Modul G 10 – Allgemeine Soziologie
Modul G 10 – Sozialstruktur und
sozialer Wandel
2 Vorlesungen
1 Vorlesung / 1 Seminar
1 Vorlesung /
1 Übung
1 Seminar oder Vorlesung /
1 Übung
4 SWS
Modul G 6 – Praktikumsvorbereitung
Modul G 6
1 Seminar
2 SWS
Orientierungspraktikum
---
Modul G 2
1 Vorlesung
1 Seminar
1 Seminar
2 Seminare
4 SWS
1 Seminar
2 Seminare
1 Vorlesung
2 SWS
4 SWS
2 SWS
1 Seminar
2 SWS
1 Seminar
2 SWS
4 SWS
2 SWS
Semester
zusammen
18 SWS
60 LP
4 SWS
Drittes Semester
Modul G 4
Gewählte Studienrichtung
Modul G 7 oder G 8 oder G 9
Modul G 10 – Soziologie
Modul G 11 – Psychologie
Modul G 11 – Einführung in die
Psychologie
Wahlbereich
2 SWS
4 SWS
20 SWS
3. und 4.
Semester
zusammen
Viertes Semester
Modul G 2
Modul G 4
Gewählte Studienrichtung
Modul G 7 oder G 8 oder G 9
2 Seminare
1 Vorlesung / 2 Seminare
oder
2 Vorlesungen / 1 Seminar
2 Seminare
LP im
4 SWS
6 SWS
4 SWS
60 LP
18 SWS
28
Modul G 10 – Soziologie
Modul G 11 – Psychologie
1 Seminar
1 Seminar
2 SWS
2 SWS
12.2 Studienverlaufsplan für das Hauptstudium (gemäß DPO 2003) Stand: April 2004
Fünftes Semester
Modul H 1
Gewählte Studienrichtung
Modul H 3 oder H 7 oder H 11
Gewählte Studienrichtung
Modul H 4 oder H 8 oder H 12
Modul H 15 Grundlagen Wahlpflichtfach
Wahlbereich
2 Seminare
2 Seminare
4 SWS
4 SWS
2 Seminare
4 SWS
2 Seminare
4 SWS
LP im
2 Seminare
4 SWS
5. und 6.
Modul H 1
Gewählte Studienrichtung
Module H 3 oder H 7 oder H 11
Gewählte Studienrichtung
Modul H 4 oder H 8 oder H 12
Modul H 15 Grundlagen Wahlpflichtfach
Modul H 17 – Praktikumsvorbereitung
2 Seminare
1 Seminar
4 SWS
2 SWS
2 Seminare
4 SWS
Wahlbereich
20 SWS
Semester
Sechstes Semester
2 Seminare
4 SWS
1 Seminar
2 SWS
2 Seminare
4 SWS
zusammen
62,5 LP
20 SWS
Siebtes Semester
Modul H 17
25 LP
Praxissemester 6 Monate
Achtes Semester
Modul H 2
Gewählte Studienrichtung
Modul H 5 oder H 9 oder H 13
Gewählte Studienrichtung
Modul H 6 oder H 10 oder H 14
Modul H 16 Vertiefung Wahlpflichtfach
Modul H 17 – Praktikumsnachbereitung
2 Seminare
2 Seminare
4 SWS
4 SWS
1 Seminar
2 SWS
Modul H 2
Gewählte Studienrichtung
Modul H 5 oder H 9 oder H 13
Gewählte Studienrichtung
Modul H 6 oder H 10 oder H 14
Modul H 16 Vertiefung Wahlpflichtfach
2 Seminare
3 Seminare
4 SWS
6 SWS
2 Seminare
4 SWS
2 Seminare
4 SWS
18 SWS
3 Seminare
6 SWS
1 Seminar
2 SWS
LP im
8. und 9.
Semester
Neuntes Semester
zusammen
62,5 LP
18 SWS
12.3 Zusammensetzung aller LP am Ende des Grundstudiums
Nachdem man das Programm des 1.-4. Semesters absolviert hat, hat man insgesamt 120 LP gesammelt und damit das Vordiplom erworben.
Die 120 LP setzen sich dann wie folgt zusammen:
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
18 SWS / 25 LP
18 SWS / 35 LP
20 SWS / 25,5 LP
18 SWS / 34,5 LP
zusammen
= 60 LP
zusammen
= 60 LP
zusammen
= 120 LP
29
12.4 Ein wenig Statistik zum Pensum des Grundstudiums
Man kann genau berechnen, wieviele Prüfungen, wieviele aktive Seminarteilnahmen und wieviele
Lehrveranstaltungen besucht werden müssen, bis man das Vordiplom mit insgesamt 120 LP abgeschlossen hat.
Module
Prüfungen
LP PR
aktive Seminarteilnahmen
LP aT
Menge Lehrveranstaltungen
G1
G2
G3
G4
G5
G6
G7/8/9
G 10
G 11
Wahlbereich
4 V-Kl + 1 PR
1 V-KL + 1 MAPr.
1 V-KL + 2 PR
1 V-KL + 2 PR
3 V-KL + 1 PR
1 Bericht
2 PR
2 V-KL
1 MAPr
keine
7,5
7,5
7,5
7,5
10
10
5
10
3
keine
1
3
3
3
1
1
4
2
3
keine
2,5
7,5
7,5
7,5
2,5
2,5
10
5
7
keine
5
4
4
4
4
1
4
6 (incl. 2 Ü)
4
3
Zusammen:
23
Prüfungen,
davon 12 V-KL,
8 PR + 1 Bericht
68 LP
21
aktive Seminarteilnahmen
52 LP
43
Lehrveranstaltungen
LP zusammen
68 + 52 = 120 LP
Abkürzungen: PR = Prüfung(en), V-Kl = Vorlesungsklausur; MAPr = Modulabschlußprüfung; aT = aktive Seminarteilnahme; Ü =
Übung(en)
12.5 Zusammensetzung aller LP am Ende des Hauptstudiums
Nachdem man das Programm des 5.-10. Semesters absolviert hat, hat man insgesamt 180 LP gesammelt und damit das Diplom erworben.
Die 180 LP setzen sich dann wie folgt zusammen:
5. Semester
6. Semester
7. Semester
8. Semester
9. Semester
10. Semester
20 SWS / 30 LP
20 SWS / 32,5 LP
25 LP
18 SWS / 32,5 LP
18 SWS / 30 LP
30 LP
40 LP / 62,5 LP
25 LP
36 LP / 62,5 LP
zusammen
= 76 SWS / 180 LP
30 LP
Es darf hier darauf hingewiesen werden, daß die angestellten Berechnungen für das Hauptstudium (a)
auf bestimmten Voraussetzungen fußen und daß (b) angesichts der Variationen innerhalb der Wahlpflichtfächerpalette diese Zahlen von Modul zu Modul variieren. Das alles ändert aber nichts daran,
daß das Hauptdiplom nicht erworben werden kann, wenn weniger als 180 LP vorliegen.
12.6 Worüber die Studienverlaufspläne keine Auskunft geben
Die Idee der Studienverlaufspläne reicht zurück in die Jahre, bevor der neue Diplomstudiengang
erstmals reformiert worden ist, d.h. die Pläne galten ursprünglich für die DPO 2001. Wir haben diese
Pläne nach der Reformierung dann für die DPO 2003 umgeschrieben. Da wir jedoch in der DPO 2003
die aktive Seminarteilnahme zur Stärkung des Besuchs von Lehrveranstaltungen verankert und mit je
2,5 LP versehen haben, sind die Studienverlaufspläne für den Diplomstudiengang 2003 nur noch bedingt hilfreich.
So geben sie keine Auskunft darüber, wie Studierende z.B. im ersten und zweiten Semester insgesamt 60 LP erwerben können; auch wird – und gerade für Anfängerinnen und Anfänger wäre das
wichtig – nicht ersichtlich, in welchen Lehrveranstaltungen man wie wieviele LP erwirbt.
Damit ist denn auch der „Haken“ der Studienverlaufspläne angesprochen: Sie orientieren sich grundsätzlich nicht primär daran, wann ein Modul abgeschlossen ist, sondern an dem Pensum eines jewei-
30
ligen Semesters. Und dies läßt sich letztlich niemals genau berechnen, da die Studierenden bei allen
Vorgaben einige Spielräume haben, wann sie in einem Modul die erforderlichen zusätzlichen Prüfungsleistungen machen.
Gleichwohl sollte an den Studienverlaufsplänen festgehalten werden.
13. Die Modulbeschreibungen in Darstellung und Erläuterung
Gliederung:
13.1 Vorbemerkung
13.2 Übersicht: Die Module des Grundstudiums
13.3 Übersicht: Die Module des Hauptstudiums
13.4 Modulbeschreibungen und Erläuterungen für die Module G 1 – G 11
13.5 Der Wahlbereich im Grundstudium
13.6 Modulbeschreibungen und Erläuterungen für die Module H 1 – H 18
13.7 Der Wahlbereich im Hauptstudium
13.8 Ab dem Wintersemester 2005/2006 müssen die Modulbeschreibungen genau befolgt werden – Erläuterung
von Problemfällen
13.9 Zuordnung von Lehrveranstaltungen gemäß den Vorgaben der Modulbeschreibungen für das WS
2003/2004, SoSe 2004, WS 2004/2005 und SoSe 2005
13.10 Zuordnungsschlüssel für die Verbindung zwischen LSF und den Modulbebeschreibungen
In diesem Kapitel werden die vom Diplomprüfungsausschuß beschlossenen offiziellen Modulbeschreibungen eine nach der anderen wiedergegeben und mit unverbindlichen Erläuterungen versehen.
Wichtig: Ab dem Wintersemester 2005/2006 müssen die Module passgenau so studiert werden,
wie die Modulbeschreibungen das vorsehen. Die entsprechenden Zuordnungen sind dann
auch in LSF installiert, so daß man sich gut informieren kann: Wenn also z.B. in G 2 neben der
Vorlesung drei Seminare zu besuchen sind, von denen eines zum Typus „Klassiker“, ein zweites zum Typus „Epoche“ und ein drittes zum Typus „Grundproblem“ gehört, dann ist jeder Typus mit einem Seminar abzudecken. Es ist dann nicht mehr möglich, daß eine Person 2 Seminare zum Typus „Klassiker“ besucht, aber keines z.B. zum Typus „Grundproblem“.
Bis zum Ende des Sommersemesters 2005 gilt eine mit dem Zentrum für Studienangelegenheiten abgesprochene so zu nennende Amnestie, d.h. Personen, die nicht genau passend belegt haben, haben
keine Nachteile zu befürchten. Damit die Studierenden wissen, welche Veranstaltungen aus den vergangenen Semestern gemäß den Modulbeschreibungen zugeordnet wurden, wird zu Semesterbeginn
ein Aushang gemacht. Dann können die Studierenden sehen, welche genauen Zuordnungen sie für
die von ihnen besuchten Lehrveranstaltungen haben und welche ihnen noch fehlen.
Daß es hierbei noch Problemfälle gibt, ist klar und wird unter → 13.8 behandelt.
13.1 Vorbemerkung
Da in den Modulbeschreibungen einige Voraussetzungen enthalten sind, die für Studierende nicht auf
den ersten Blick erkennbar sind, folgt jeder Modulbeschreibung noch ein – allerdings unverbindlicher Kommentar, der auf solche stillschweigenden Voraussetzungen oder auf Empfehlungen für den Umgang mit dem jeweiligen Modul hinweist. In allen Fällen wird pro Modul eine Tabelle vorgelegt, die
nicht nur
(1.) die jeweilig zu absolvierenden Lehrveranstaltungen so präzise wie möglich benennt, sondern die
(2.) auch deren Art (V, PS, HS ...) sowie das
(3.) Semester aufführt, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan zu studieren empfohlen wird; weiterhin
(4.) wird ggf. vermerkt, ob in einer Lehrveranstaltung eine bestimmte Prüfungsart absolviert werden
muß, und
(5) in welchem Rhythmus eine Lehrveranstaltung angeboten wird (das erfolgt in Form von Fußnoten);
schließlich
(6) wird die Anzahl der LP für aktive Seminarteilnahme und eine zusätzliche Prüfungsleistung angegeben. Zuletzt
(7) enthält jede Tabelle eine Spalte mit √ , die den Studierenden ermöglicht, diese Veranstaltung als
„erledigt“ = absolviert abzuhaken.
31
Folglich besteht die Grundstruktur dieses Kapitels einerseits in den offiziellen Modulbeschreibungen
und andererseits in inoffiziellen Erläuterungen.
Module des Grundstudiums sind mit einem „G“, Module des Hauptstudiums mit einem „H“ ausgezeichnet.
13.2 Übersicht: Die Module des Grundstudiums
Im Grundstudium müssen alle Studierenden des Diplomstudiengangs fast alle Module erfolgreich studieren. Ausnahme sind nur die Module G 7, G 8 und G 9, in denen die Festlegung auf die Studienrichtung erfolgt. Als Graphik:
Grundstudium: Pflicht- und Wahlmodule
Alle Studierenden
müssen absolvieren
die Module
G1
G2
G3
G4
G5
G6
G 10
G 11
Wer die Studienrichtung „Soziale Arbeit“
wählt, studiert zusätzlich
+
G7
Wer die Studienrichtung „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“ wählt, studiert zusätzlich
+
G8
Wer die Studienrichtung „Organisationspädagogik / Schulentwicklung“ wählt,
studiert zusätzlich
+
G9
Erläuterung:
Mit Ableistung des Proseminars in G 5 (in Form von einer aktiven Seminarteilnahme und einer zusätzlichen Prüfungsleistung) ist die endgültige Festlegung der gewählten Studienrichtung noch nicht erfolgt, vielmehr ist das Seminar in G 5 ein so zu nennendes „Schnupperseminar“.
Die endgültige Festlegung der gewählten Studienrichtung erfolgt mit Aufnahme der Module G 7 oder
G 8 oder G 9.
13.3 Übersicht: Die Module des Hauptstudiums
Im Hauptstudium müssen alle Studierenden des Diplomstudiengangs nur noch bestimmte Module erfolgreich studieren. Ausnahme sind die Module H 3-6, H 7-10 und H 11-14, mit denen die Studien in
der Studienrichtungsbezogenen Erziehungswissenschaft vertieft werden. Als Graphik:
Hauptstudium: Pflicht- und Wahlmodule
Alle Studierenden
müssen absolvieren
die Module
H1
H2
H 15
H 16
H 17
H 18
Wer die Studienrichtung „Soziale Arbeit“
wählt, studiert zusätzlich
+
H3
H4
H5
H6
Wer die Studienrichtung „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“ wählt, studiert zusätzlich
+
H7
H8
H9
H 10
Wer die Studienrichtung „Organisationspädagogik / Schulentwicklung“ wählt,
studiert zusätzlich
+
H 11
H 12
H 13
H 14
32
13.4 Modulbeschreibungen und Erläuterungen für die Module G 1 – G 11
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul G 1: Grundlagen der Erziehungswissenschaft
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
6 SWS / 10 LP (300 Stunden workload)
2 Semester
Vorlesung, Proseminar
MD, HA, SG, KL
Allgemeine Erziehungswissenschaft
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform Titel
V1
Einführung in die Erziehungswissenschaft
V2
Einführung in die Theoriegeschichte der Erziehungswissenschaft
V3
Einführung in die Sozialgeschichte der Erziehung
V4
Einführung in die Struktur des Bildungs- und Sozialwesens
PS
Einführung in die wissenschaftliche Textinterpretation
Zusätzliche Prüfungsleistung
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
SWS
1 SWS
1 SWS
1 SWS
1 SWS
2 SWS
LP
1,25 LP
1,25 LP
1,25 LP
1,25 LP
2,5 LP
2,5 LP
Alle Vorlesungen werden durch eine benotete Klausur abgeschlossen. In Zusammenhang mit dem Proseminar
wird als Prüfungsleistung i.d.R. eine Hausarbeit angefertigt. Wiederholungsprüfungen können auch in anderen
Erbringungsformen absolviert werden.
In dem Modul sind insgesamt fünf einzelne Prüfungen zu absolvieren (4 Klausuren, 1 Hausarbeit). Die Modulnote
ergibt sich aus dem Durchschnitt der fünf Einzelnoten der zum Erwerb der Leistungspunkte in einem Modul erbrachten Prüfungsleistungen, wobei die Einzelnoten mit der jeweiligen Zahl der Leistungspunkte gewichtet werden. Eine „nicht ausreichende“ Leistung kann durch andere, erfolgreich abgelegte Prüfungsleistungen im Modul
so ausgeglichen werden, daß in der Gesamtnote des Moduls eine mindestens „ausreichende“ Leistung erreicht
wird; dabei gilt DPO § 13 Abs. 5, demzufolge ein Modul auch dann bestanden ist, falls nur eine wiederholt durchgeführte Prüfung mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet worden ist, d.h.: Hat man in diesem Modul zwei oder
mehr Wiederholungsprüfungen mit der Note „nicht ausreichend“ absolviert, dann kann das gesamte Modul nicht
mehr bestanden werden.
Keine
Besonderheiten
Keine
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:
Ziel des Moduls G 1 ist es, Kenntnisse und Fertigkeiten in
- grundlegenden theoretischen Perspektiven der Erziehungswissenschaft
- basalen Wissensbeständen der Erziehungswissenschaft
- wissenschaftlicher Textinterpretation
zu vermitteln.
Ziel der Vorlesung „Einführung in die Erziehungswissenschaft“ ist es, die basalen begrifflichen Unterscheidungen, Beweisverfahren, methodologischen Probleme und die Vielfalt und die unterschiedliche Reichweite pädagogischer / erziehungswissenschaftlicher Fragestellungen so vorzustellen, dass ein erstes Ordnungssystem
entsteht, das es den Studierenden ermöglicht, die folgenden Studienelemente im Grundstudium in dieses System
einzuordnen bzw. ihren Ort zu bestimmen.
Die „Einführung in die Theoriegeschichte der Erziehungswissenschaft“ soll
- in historischer und systematischer Hinsicht deutlich machen, dass die aktuelle Grundkonstellation von Individualbildung und Gesellschaft Teil der Moderne ist und ihre Wurzeln in dem Ursprung der Moderne hat;
- in einer ersten Übersicht in die epochentypischen Denkfiguren der pädagogischen Theoriegeschichte seit der
Aufklärung einführen. Bedeutende Vertreter werden behandelt und gewürdigt, im Zentrum stehen aber die Denkfiguren.
Parallel zur Theoriegeschichte wird in der Vorlesung „Einführung in die Sozialgeschichte der Erziehung“ für
den gleichen Zeitraum ein Überblick über die Entwicklung der Erziehungsverhältnisse in Familie und Schule gegeben; die Studierenden bekommen einen Einblick in die historischen und sozialen Determinanten von Erziehung, lernen die Perspektive der historisch-empirischen Bildungsforschung kennen und erwerben sozialgeschichtliches Orientierungswissen.
In der Vorlesung „Einführung in die Struktur des Bildungs- und Sozialwesens“ werden die Studierenden
über die grundlegenden rechtlichen, administrativen und institutionellen Strukturen sowohl des Bildungssystems
wie des Systems der sozialen Sicherung und Intervention informiert; sie erwerben grundlegende Kenntnisse über
die beiden Bereiche und lernen, Strukturen und Funktionen der beiden Systeme zu verstehen.
In der „Einführung in die wissenschaftliche Textinterpretation“ werden an ausgewählten Texten Methoden
der Textinterpretation sowie Methoden wissenschaftlichen Arbeitens (z.B. Bibliographieren, Zitieren u.a.) vorgestellt, erläutert und eingeübt.
33
Verwendbarkeit des Moduls:
Das Modul G 1 ist das einführende und grundlegende Modul für alle erziehungswissenschaftlichen Studiengänge.
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu G 1
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul G 1 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten
Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Allgemeine Erziehungswissenschaft
Modul G 1: Grundfragen der Erziehungswissenschaft
(6 SWS / 10 LP)
Art
V
V
V
V
PS
Semester
1.
1.
2.
2.
1.
Titel
SWS
Einführung in die Erziehungswissenschaft
(Pflichtvorlesung mit verbindlicher Klausur)
22
1,25
1
1,25
1
1,25
1
1,25
25
26
Einführung in die Struktur des Bildungs- und Sozialwesens
(Pflichtvorlesung mit verbindlicher Klausur)
1
23
24
Einführung in die Sozialgeschichte der Erziehung
(Pflichtvorlesung mit verbindlicher Klausur)
LP
Prüf.
21
Einführung in die Theoriegeschichte der Erziehungswissenschaft
(Pflichtvorlesung mit verbindlicher Klausur)
LP
aT
27
28
Einführung in die wissenschaftliche Textinterpretation
29
(Pflichtveranstaltung mit verbindlicher Hausarbeit)
Total
2
2,5
6
2,5
10
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen der Allgemeinen Erziehungswissenschaft
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; PS = Proseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Alle genannten Veranstaltungen des Moduls G 1 finden nicht regelmäßig jedes Semester statt, sondern einige nur im Winter-, andere nur im Sommersemester (s. Fußnoten).
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul G 2: Historisch-systematische Theorien der Erziehung und Bildung
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
8 SWS / 15 LP (450 Stunden workload)
2 Semester
Vorlesung, Proseminar
MD, HA, SG, KL
Allgemeine Erziehungswissenschaft
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform Titel
V
Einführung in die Theorien der Bildung und Erziehung
PS 1
Klassiker der Pädagogik
PS 2
Epochen der Bildungs- und Erziehungsgeschichte
PS 3
Ausgewählte Grundprobleme der Bildung und Erziehung
Modulabschlußprüfung
21
Diese Veranstaltung wird immer nur im Wintersemester angeboten.
Da diese Vorlesung 1 SWS hat und 45 Minuten dauert, können nur 1,25 LP erworben werden.
23
Diese Veranstaltung wird immer nur im Wintersemester angeboten.
24
Da diese Vorlesung 1 SWS hat und 45 Minuten dauert, können nur 1,25 LP erworben werden.
25
Diese Veranstaltung wird nur im Sommersemester angeboten.
26
Da diese Vorlesung 1 SWS hat und 45 Minuten dauert, können nur 1,25 LP erworben werden.
27
Diese Veranstaltung wird nur im Sommersemester angeboten.
28
Da diese Vorlesung 1 SWS hat und 45 Minuten dauert, können nur 1,25 LP erworben werden.
29
Diese Veranstaltung umfaßt 2 SWS und wird immer nur im Wintersemester angeboten.
22
SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
5 LP
√
34
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
Die aktive Teilnahme an allen Veranstaltungen ist verpflichtend. In der Vorlesung wird sie durch eine benotete
Klausur nachgewiesen. Wiederholungsprüfungen können auch in anderen Erbringungsformen absolviert werden.
Die zusätzlichen Prüfungsleistungen werden durch eine Modulabschlussprüfung am Ende des Studienjahres erbracht (i.d.R. durch eine 30-minütige mündliche Prüfung - je zur Hälfte allgemeine Themen und ein selbst gewähltes spezielles Thema).
Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Prüfungsleistungen, die Note der Modulabschlussprüfung wird doppelt gewichtet. Eine „nicht ausreichende“ Leistung kann durch andere, erfolgreich abgelegte Prüfungsleistungen im Modul so ausgeglichen werden, dass in der Gesamtnote des Moduls eine mindestens „ausreichende“ Leistung erreicht wird.
Die Vorlesung sollte zu Beginn des Moduls studiert
Besonderheiten
werden
Modul G 1
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:
Die Vorlesung vermittelt einen systematischen Überblick über zentrale Konzepte von Erziehung und Bildung und
über die wichtigsten Epochen erziehungs- und bildungstheoretischen Denkens von der Aufklärung bis zur Gegenwart. Erziehungs- und Bildungstheorien sollen vor dem Hintergrund ihres jeweiligen historisch-gesellschaftlichen
Entstehungskontextes erarbeitet, in ihren charakteristischen Merkmalen miteinander verglichen und in ihren unterschiedlichen Implikationen für die pädagogische Praxis analysiert werden. In den Proseminaren werden ausgewählte Aspekte des erarbeiteten Wissens exemplarisch vertieft: eine pädagogische Konzeption (Zielsetzung,
Mittel, Begründung, Realisierung, historischer Kontext, aktuelle Bedeutung) anhand der Schriften eines „Klassikers“, die pädagogische Konzeptionen (ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede) im zeitgeschichtlichen und theoretischen Kontext einer Epoche, ein pädagogisches Problem in seiner historischen Entfaltung und in systematischer Ausdifferenzierung.
Ziel des Moduls sind grundlegende Kenntnisse über Konzeptionen von Erziehung und Bildung, deren Fragestellungen und historische Bedingungen, Probleme und Grenzen, die Kompetenz, Konzeptionen von Erziehung und
Bildung systematisch zu analysieren, theoriegestützt zu differenzieren und historisch reflektiert zu beurteilen, sowie die Kompetenz, sich selbständig weiteres Wissen über Konzeptionen von Erziehung und Bildung zu erarbeiten.
Verwendbarkeit des Moduls:
Das Modul ist grundlegend für alle erziehungswissenschaftlichen Hauptfachstudiengänge.
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu G 2
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul G 2 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten
Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Allgemeine Erziehungswissenschaft
Modul G 2: Historisch-systematische Theorien
(8 SWS / 15 LP)
Art
Semester
V
3.
PS
PS
PS
Total
3./4.
3./4.
3./4.
Titel
Einführung in die Theorien der Bildung und Erziehung
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
30
(Pflichtvorlesung mit verbindlicher Klausur)
Thementyp: Klassiker der Pädagogik
Thementyp: Epochen der Bildungs- und Erziehungsgeschichte
Thementyp: Ausgewählte Grundprobleme der Bildung und Erziehung
2
2
2
2
8
2,5
2,5
2,5
2,5
531
15
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen der Allgemeinen Erziehungswissenschaft
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; PS = Proseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Die Vorlesung findet i.d.R. nur im Wintersemester statt, die Seminare werden jedes Semester angeboten.
30
Diese Veranstaltung wird i.d.R. nur im Wintersemester angeboten.
An Stelle des Erwerbs von LP in Form von einzelnen Prüfungsleistungen ist eine verbindliche Modulabschlußprüfung zum
Ende des 4. Semesters vorgesehen bzw. am Ende des Semesters, in dem das letzte Proseminar dieses Moduls besucht wird.
Mit der Modulabschlußprüfung werden im Erfolgsfall 5 LP erworben.
31
√
35
Details (vor allem organisatorische) zur Modulabschlußprüfung in Modul G 2 werden den jeweiligen Kohorten rechtzeitig genug per Mail mitgeteilt. Über Ziele und Empfehlungen zur Vorbereitung kann aber das Folgende gelten:
Ziel der Modulabschlußprüfung
Das Ziel der Modulabschlußprüfung ist es, die in der Modulbeschreibung (s. Aushang zu Modul G 2) beschriebenen Kenntnisse und Fähigkeiten ausgehend von der Vorlesung und den jeweils besuchten drei Proseminaren nachzuweisen.
Empfehlung zur Vorbereitung auf die Modulabschlußprüfung
Die Studierenden sollen jedes Thema wie folgt bearbeiten:
a) Erstens sollen sie die wesentlichen Zusammenhänge und die Grundgedanken der von ihnen besuchten Seminare und der darin behandelten Texten verdeutlichen können.
b) Zweitens sollen sie in der Lage sein, jeweils den Bezug der Seminarthemen zum Titel des Moduls „Historisch-systematische Theorien der Erziehung und Bildung“ herzustellen: Dafür stellt das Buch von F. Baumgart
„Erziehungs- und Bildungstheorien“ das Basiswissen bereit und demonstriert anhand präziser Textfragen, wie
sich die Studierenden strukturanalog ähnliche Fragen zu den in den Seminaren behandelten Texten zur Vorbereitung auf die Modulabschlußprüfung erarbeiten können.
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul G 3: Empirische Bildungs-, Erziehungs- und Sozialisationsforschung
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
8 SWS / 15 LP (450 Stunden workload)
2 Semester
Vorlesung, Proseminar
MD, HA, SG, KL
Allgemeine Erziehungswissenschaft
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform
V
PS 1
PS 2
Titel
Einführung in die Theorien der Sozialisation
Differentielle Theorien der Sozialisation
Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Kulturen und Epochen
PS 3
Ansätze und Ergebnisse empirischer Bildungs- und Erziehungsforschung
2 zusätzliche Prüfungsleistungen
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
2 SWS
2,5 LP
5 LP
Die Vorlesung wird durch eine benotete Klausur abgeschlossen. Wiederholungsprüfungen können auch in anderen Erbringungsformen absolviert werden. Die zusätzlichen Prüfungsleistungen werden i.d.R. durch zwei auf unterschiedliche Proseminare bezogene Prüfungsleistungen (Seminargestaltung, Hausarbeit, mündliche Prüfung,
Klausur) erbracht.
Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Prüfungsleistungen. Eine „nicht ausreichende“
Leistung kann durch andere, erfolgreich abgelegte Prüfungsleistungen im Modul so ausgeglichen werden, daß in
der Gesamtnote des Moduls eine mindestens „ausreichende“ Leistung erreicht wird.
Eine besondere Sequenzierung der VeranstaltunBesonderheiten
gen ist nicht vorgesehen; bei Themen zu Spezialgebieten aus dem Bereich Sozialisation wird empfohlen, die Vorlesung vorher oder wenigstens parallel zu studieren.
Keine
Studienvoraussetzungen
36
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:
Das Modul hat die Aufgabe,
a) die Studierenden an ausgewählten Beispielen mit der „Beobachterperspektive“ innerhalb der erziehungswissenschaftlichen Theoriebildung vertraut zu machen
b) die Studierenden in die grundlegenden Theorien zur Sozialisation und einen Bereich der differentiellen Sozialisationstheorie einzuführen.
Ad a) Es ist von größter Wichtigkeit, dass Studierenden bereits zu Studienbeginn bewusst wird, dass Erziehungswissenschaft nicht nur pädagogische Programmatik bearbeitet, sondern auch wesentlich mit der Beobachtung, Beschreibung und Erklärung pädagogischer Handlungsfelder zu tun hat.
Die erste Konfrontation mit diesem Bereich soll mit Hilfe von Einzelthemen aus der erziehungswissenschaftlichen
Erziehungs- und Bildungsforschung stattfinden, die ein Handlungsfeld, ein Problem, Klienten, Professionen etc.
beschreiben und erklären; an diesen Beispielen sollen die unterschiedlichen Beschreibungs- und Erklärungsmöglichkeiten bewusst gemacht werden, ohne dass schon im engeren Sinne Methodenkompetenz angestrebt wird.
Ein weiteres Proseminar soll sich mit dem Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen unter historischen oder
vergleichenden Aspekten beschäftigen.
Ad b) In der Pflichtvorlesung „Einführung in die Sozialisationstheorie“ werden die sozialisationstheoretischen Basistheorien behandelt: Durkheim, Parsons, Mead, Goffman, Habermas, Bourdieu. Ziel ist es, dass die Studierenden die zentralen Begriffe und Denkfiguren dieser Ansätze beherrschen und zur Analyse von Interaktionssituationen einsetzen können.
Ergänzt wird diese Einführung durch ein Proseminar aus dem Bereich der differentiellen Sozialisationstheorie
(Bsp.: frühkindliche, familiale, geschlechtsspezifische, schulische, berufliche, moralische Sozialisation).
Verwendbarkeit des Moduls:
Das Modul ist grundlegend für alle erziehungswissenschaftliche Hauptfachstudiengänge.
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu G 3
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul G 3 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten
Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Allgemeine Erziehungswissenschaft
Modul G 3: Empirische Bildungs-, Erziehungs- und Sozialisationsforschung
(8 SWS / 15 LP)
Art
Semester
V
2.
PS
1./2.
PS
1./2.
PS
1./2.
Titel
Einführung in die Theorien der Sozialisation
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
32
(Pflichtvorlesung mit verbindlicher Klausur)
Thementyp: Differentielle Theorien der Sozialisation
Thementyp: Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Kulturen und Epochen
Thementyp: Ansätze und Ergebnisse empirischer Bildungs- und Erziehungsforschung
Total
2
2,5
2
2,5
2
2,5
2
2,5
8
2x
2,533
15
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen der Allgemeinen Erziehungswissenschaft
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; PS = Proseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Die Vorlesung findet nur im Sommersemester statt, die Seminare werden jedes Semester angeboten.
32
33
Diese Veranstaltung wird nur im Sommersemester angeboten.
In zwei der drei PS müssen 2,5 LP in Form einer zusätzlichen Prüfungsleistung erbracht werden.
√
37
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul G 4: Einführung in die Forschungsmethoden und die Wissenschaftstheorie
der Erziehungswissenschaft
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
8 SWS / 15 LP (450 Stunden workload)
2 Semester
Vorlesung, Proseminar
MD, HA, SG, KL
Allgemeine Erziehungswissenschaft
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform
V
PS 1
PS 2
PS 3
Titel
Einführung in die Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft
Einführung in die quantitativen Forschungsmethoden
Einführung in die qualitativen Forschungsmethoden
Ausgewählte Probleme der Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft
Zusätzliche Prüfungsleistungen
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
5 LP
In jedem dieser drei Bereiche (Wissenschaftstheorie; quantitative Methoden; qualitative Methoden) wird die aktive
Seminarteilnahme vorausgesetzt, und es sind Prüfungsleistungen zu erbringen. Die Vorlesung zur Wissenschaftstheorie und das inhaltlich eng an die Vorlesung gekoppelte Proseminar PS 3 werden mit einer gemeinsamen benoteten Klausur abgeschlossen. Die weiteren Prüfungsleistungen werden i.d.R. durch zwei auf die anderen Proseminare (PS 1, PS 2) bezogenen Prüfungsleistungen (Seminargestaltung, Hausarbeit, mündliche Prüfung, Klausur) erbracht. Wird in diesem Modul anstelle eines Proseminars eine weitere Vorlesung, die mit einer
Klausur abschließt, angeboten, so wird unter Berücksichtigung der Workload-Regelung der Besuch einer begleitenden Übung empfohlen.
Wiederholungsprüfungen können auch in anderen Erbringungsformen absolviert werden. Die Gesamtnote ergibt
sich aus dem arithmetischen Mittel dieser drei Prüfungsleistungen. Eine „nicht ausreichende“ Leistung kann durch
andere, erfolgreich abgelegte Prüfungsleistungen im Modul so ausgeglichen werden, dass in der Gesamtnote des
Moduls eine mindestens „ausreichende“ Leistung erreicht wird.
Keine
Besonderheiten
Modul G 1
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:
Die Veranstaltungen sind Einführungen und vermitteln einen Überblick über grundlegende wissenschaftstheoretische Fragen (z.B. Kriterien von Wissenschaftlichkeit, Entstehung und Begründung von wissenschaftlichem Wissen, Erklärung vs. Verstehen, Wissenschaftsgeschichte der Erziehungswissenschaft), über die statistisch-quantitativen Forschungsmethoden (z.B. standardisierte Fragebögen, Inhaltsanalyse, statistische Verfahren) und über
die interpretativ-qualitativen Forschungsmethoden (z.B. narrative Interviews, teilnehmende Beobachtung, Textinterpretation) der Erziehungswissenschaft.
Ziel des Moduls sind grundlegende Kenntnisse über den Forschungsprozess, seine Phasen und Bedingungen,
über Hypothesen- und Theoriebildung und über die methodisch kontrollierte Erhebung, Auswertung und Interpretation von Daten und Informationen in der Erziehungswissenschaft, über wissenschaftstheoretische Probleme
und die Grenzen pädagogischen und erziehungswissenschaftlichen Wissens sowie die Kompetenz, wissenschaftliche Forschungsergebnisse angemessen zu verstehen.
Verwendbarkeit des Moduls:
Das Modul ist grundlegend für alle erziehungswissenschaftliche Hauptfachstudiengänge.
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
38
Erläuterungen zu G 4
Da das Modul wegen des in der Modulbeschreibung zu findenden Satzes „Wird in diesem Modul anstelle eines Proseminars eine weitere Vorlesung, die mit einer Klausur abschließt, angeboten, so wird
unter Berücksichtigung der Workload-Regelung der Besuch einer begleitenden Übung empfohlen“
kompliziert werden kann, werden nach der für den Normalfall geltenden Überblickstabelle noch weitere Erläuterungen nachgestellt:
Fach: Allgemeine Erziehungswissenschaft
Modul G 4: Einführung in die Forschungsmethoden und die Wissenschaftstheorie der
Erziehungswissenschaft
(8 SWS / 15 LP)
Art
Semester
V
4.
PS
3.
PS
3.
PS
4.
Total
Titel
Einführung in die Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
34
(Pflichtvorlesung mit verbindlicher Klausur)
Einführung in die quantitativen Forschungsmethoden
(Pflichtveranstaltung mit verbindlicher Prüfungsleistung)
Einführung in die qualitativen Forschungsmethoden
(Pflichtveranstaltung mit verbindlicher Prüfungsleistung)
Ausgewählte Probleme der Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft (Pflichtveranstaltung)
2
2,5
2
2,5
2,5
2
2,5
2,5
2
2,5
---
8
35
15
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen der Allgemeinen Erziehungswissenschaft
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; PS = Proseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Die Vorlesung und das im zugeordnete Proseminar finden nur im Sommersemester statt, die Seminare werden jedes Semester angeboten.
Zum Zusammenhang zwischen der Vorlesung „Einführung in die Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft“ und dem dazugehörigen Proseminar: Der Stoff ist gleich, er wird im Proseminar
nur noch vertieft und genauer aufbereitet. Die in der Vorlesung zu schreibende Klausur ist auf diesen
Stoff bezogen. Studierende müssen sowohl regelmäßig wöchentlich an der Vorlesung als auch am
Proseminar teilnehmen.
Wichtige weitere Hinweise:
Es kann der Fall eintreten, daß die Lehrveranstaltungen „Einführung in die quantitativen Forschungsmethoden“ und/oder „Einführung in die qualitativen Forschungsmethoden“ als Vorlesungen und nicht
als Proseminare angeboten werden. Wenn also eine (oder mehrere) Lehrveranstaltungen dieses
Moduls als Vorlesungen durchgeführt werden, dann muß zusätzlich jeweils eine Übung absolviert werden. Begründung: Zwar absolviert man im Fall des Besuchs zusätzlicher Übungen mehr SWS als vorgesehen, aber anders kann man die vorgeschriebenen LP nicht erwerben. Denn solange z.B. die „Einführung in die quantitativen Forschungsmethoden“ als Proseminar durchgeführt wird, kann man in dieser Veranstaltung sowohl 2,5 LP für die aktive Seminarteilnahme als auch 2,5 LP in Form einer Prüfungsleistung erwerben. Wird die Veranstaltung aber als Vorlesung ausgewiesen, kann man nur 2,5
LP für eine Prüfungsleistung erwerben und muß die 2,5 LP für die aktive Seminarteilnahme mit der
Übung erwerben.
34
Diese Veranstaltung wird nur im Sommersemester angeboten.
Dieses PS ist eng an die Vorlesung gekoppelt. Beide Veranstaltungen werden mit einer gemeinsamen Klausur abgeschlossen. LP für eine zusätzliche Prüfungsleistung in dem PS sind nicht erwerbar.
35
√
39
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul G 5: Einführung in die Studienrichtungen
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach/Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
8 SWS / 12,5 LP (375 Stunden Workload)
2 Semester
Vorlesung, Proseminar
KL, HA, SG, MD
Soziale Arbeit; Berufspädagogik / Erwachsenenbildung; Organisationspädagogik / Schulentwicklung
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform
V1
V2
Titel
Einführung in die Soziale Arbeit (mit Klausur, 90 Minuten)
Einführung in die Berufspädagogik / Erwachsenenbildung (mit Klausur, 90 Minuten)
V3
Einführung in die Organisationspädagogik / Schulentwicklung (mit
Klausur, 90 Minuten )
PS
Historisch-systematische Grundlagen: Geschichte – Theorien –
Konzepte (entweder in der Sozialen Arbeit oder in der Berufspädagogik/Erwachsenenbildung oder in der Organisationspädagogik/Schulentwicklung)
Eine zusätzliche Prüfungsleistung im PS
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
SWS
2 SWS
LP
2,5 LP
2 SWS
2,5 LP
2 SWS
2,5 LP
2 SWS
2,5 LP
2,5 LP
Die aktive Seminarteilnahme an allen Veranstaltungen bzw. die Teilnahme an den Klausuren in den Vorlesungen
ist verpflichtend. In den Vorlesungen wird sie durch eine benotete Klausur (= 3 x 2,5 LP), im PS nach den üblichen Regeln nachgewiesen (2,5 LP). Die über die Klausuren hinausgehende zusätzliche Prüfungsleistung (2,5
LP) wird durch Hausarbeit, Seminargestaltung, Klausur oder mündliche Prüfung erbracht (die Art der Prüfungsleistung entscheidet die Dozentin/der Dozent).
Wiederholungsprüfungen können auch in anderen Erbringungsformen absolviert werden. Eine Modulabschlussprüfung oder ein Studienportfolio sind in diesem Modul nicht vorgesehen.
Die Gesamtnote des Moduls ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Prüfungsleistungen. Eine „nicht ausreichende“ Leistung kann durch andere, erfolgreich abgelegte Prüfungsleistungen im Modul so ausgeglichen werden, dass in der Gesamtnote des Moduls eine mindestens „ausreichende“ Leistung erreicht wird.
Die Einführungsvorlesungen V 1 – V 3 sollten im 1.
Besonderheiten
Semester studiert werden.
Keine
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: Wird nachgetragen
Verwendbarkeit des Moduls: Wird nachgetragen
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu G 5
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul G 5 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten
Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul G 5: Einführung in die Studienrichtungen
(8 SWS / 12,5 LP)
Art
V
V
36
37
Semester
1.
1.
Titel
Einführung in die Soziale Arbeit
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
36
(Pflichtvorlesung mit verbindlicher Klausur)
Einführung in die Berufspädagogik/Erwachsenenbildung
Diese Veranstaltung wird immer nur im Wintersemester angeboten.
Diese Veranstaltung wird immer nur im Wintersemester angeboten.
37
2
2,5
2
2,538
√
40
(Pflichtvorlesung mit verbindlicher Klausur)
V
PS
1.
2.
Einführung in die Organisationspädagogik/Schulentwicklung
39
(Pflichtvorlesung mit verbindlicher Klausur)
Thementyp: Historisch-systematische Grundlagen: Geschichte –
Theorien – Konzepte (wird von jeder Studienrichtung eigens angeboten)40
2
2
2,5
2,5
2,5
(Pflichtveranstaltung mit verbindlicher Prüfungsleistung)
Total
8
12,5
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen der Studienrichtungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; PS = Proseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Die Vorlesungen finden nur im Wintersemester statt, die Seminare werden jedes Semester angeboten.
Mit Ableistung des Proseminars in G 5 (in Form von einer aktiven Seminarteilnahme und einer zusätzlichen Prüfungsleistung) ist die endgültige Festlegung der gewählten Studienrichtung noch nicht erfolgt, vielmehr ist das Seminar in G 5 ein so zu nennendes „Schnupperseminar“.
Die endgültige Festlegung der gewählten Studienrichtung erfolgt mit Aufnahme der Module G 7 oder
G 8 oder G 9.
Hinsichtlich der Vorlesung „Einführung in die Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“ gilt, daß – da
hier zwei Fächer zu einer Studienrichtung zusammengezogen wurden – zwei Teilklausuren (pro Fach
eine Teilklausur) geschrieben werden. In diesem Fall gilt: Wenn eine Teilklausur mit der Note „nicht
ausreichend“ bewertet wird, kann der Ausgleich in der zweiten Teilklausur geschafft werden (gemäß
Beschluß des DPA, 10. Sitzung, 14.11.2001). Diese Regelung trifft lediglich auf das Modul G 5 zu und
dort nur auf die Vorlesung „Einführung in die Berufspädagogik/Erwachsenenbildung“; für die Klausuren in Modul G 1 gilt diese Vorschrift nicht.
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul G 6: Orientierungspraktikum
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
2 SWS / 12,5 LP (375 Stunden Workload)
2 Semester
Proseminar, Praktikum
Praktikumsbericht
Praktikumsbüro in Absprache mit den Fächern der
Studienrichtungsbezogenen Erziehungswissenschaft
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform Titel
SWS
PS
Praktikumsvorbereitendes Seminar
2 SWS
Orientierungspraktikum (8 Wochen = 300 Stunden) i.V.m. schriftlicher Auswertung in Form
eines Praktikumsberichts
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
LP
2,5 LP
10 LP
Für das achtwöchige Orientierungspraktikum – es soll in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des zweiten Semesters absolviert werden – und dessen schriftliche Auswertung in Form eines Praktikumsberichts gemäß Praktikumsordnung werden 10 LP vergeben, sofern dieser mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde. Für die praktikumsvorbereitende Veranstaltung im Umfang von 2 SWS werden 2,5 LP vergeben.
38
Hinsichtlich der Vorlesung „Einführung in die Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“ gilt, daß – da hier zwei Fächer zu einer
Studienrichtung zusammengezogen wurden – zwei Teilklausuren (pro Fach eine Teilklausur) geschrieben werden. In diesem
Fall gilt: Wenn eine Teilklausur mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet wird, kann der Ausgleich in der zweiten Teilklausur
geschafft werden (gemäß Beschluß des DPA, 10. Sitzung, 14.11.2001). Diese Regelung trifft lediglich auf das Modul G 5 zu
und dort nur auf die Vorlesung „Einführung in die Berufspädagogik/Erwachsenenbildung“; für die Klausuren in Modul G 1 gilt
diese Vorschrift nicht.
39
Diese Veranstaltung wird immer nur im Wintersemester angeboten.
40
Die Studierenden des 2. Semesters legen mit der Wahl dieses Seminars noch nicht ihre gewählte Studienrichtung endgültig
fest. sondern es kann je nach Studienrichtung frei gewählt werden; die endgültige Festlegung der Studienrichtung erfolgt zu Beginn des dritten Semesters, wenn also die erste Veranstaltung in Modul G 7 oder G 8 oder G 9 gewählt wird.
41
Das achtwöchige Praktikum soll in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des zweiten Semesters absolviert werden.
Keine
Besonderheiten
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:
„Im Rahmen des Diplomstudiengangs Erziehungswissenschaft sind fachbezogene Praktika ein Pflichtbestandteil
(vgl. § 3 Abs. 4 DPO). Der Umfang des Orientierungspraktikums im Grundstudium beträgt acht Wochen (300
Stunden). [...] Das Orientierungspraktikum muss in einem Arbeitsfeld absolviert werden, das einer Studienrichtung des Diplomstudiengangs Erziehungswissenschaft zugeordnet werden kann.“ (§ 1 PrakO)
„Die fachpraktische Ausbildung soll den Studierenden ermöglichen,
•
einen Einblick in Struktur, Funktion und Arbeitsweise von Institutionen und Organisationen zu gewinnen und
Erfahrungen in ihnen zu sammeln;
•
die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis zu erproben sowie wissenschaftliche Ausbildungselemente in einen sinnvollen Zusammenhang mit fachpraktischen Erfahrungen zu bringen;
•
eine Erprobung der Bereitschaft und Fähigkeit, Probleme, Einstellungen und Verhaltensweisen von Betroffenen zu verstehen und angemessene pädagogische Handlungsweisen zu entwickeln;
•
in pädagogischen Tätigkeitsfeldern Kriterien für die spätere Berufsentscheidung zu erwerben;
•
die im Studium erworbenen Forschungskompetenzen in einem Praxisfeld zu erproben und durch Erfahrung
zu erweitern“ (§ 2 Abs. 1 PrakO)
„Das Praktikum im Grundstudium (Orientierungspraktikum) dient der Orientierung der Studierenden in den unterschiedlichen pädagogischen Arbeitsfeldern, Institutionen und Aufgabenbereichen. Die Studierenden sollen dabei
erste eigene Erfahrungen und Handlungsanschauungen sammeln und diese im folgenden Studium theoretisch
fundieren.“ (§ 2 Abs. 2 PrakO)
Verwendbarkeit des Moduls: Wird nachgetragen
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Weitere Erläuterungen:
„Fachbezogene Praktika werden in der Regel in ununterbrochener Vollzeittätigkeit absolviert (Blockpraktikum).
Hierbei ist das Orientierungspraktikum in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit, das Hauptpraktikum in Form eines Praxissemesters in der Regel im 7. Fachsemester zu absolvieren.“ (§ 3 Abs. 1 PrakO; Näheres s. ebd., Abs.
2-4)
„Die fachpraktische Ausbildung ist im Rahmen des Studiums durch praktikumsbezogene Lehrveranstaltungen zu
begleiten und zu vertiefen. Praktikumsbezogene Lehrveranstaltungen sollen den Studierenden ermöglichen, die
Praxiserfahrungen zu systematisieren und zu reflektieren. Dazu gehören die Diskussionen der Vorkenntnisse, der
Erwartungshaltung sowie der Fragen, die sich aus dem Studium gegenüber dem Berufsfeld ergeben. Sinnvoll erscheinen zudem grundlegende Kenntnisse über die Strukturierung eines Handlungsfeldes und dessen institutionelle Rahmenbedingungen.“ (§ 5 Abs. 1 PrakO; Näheres ebd., Abs. 2-5)
Zur schriftlichen Auswertung des Praktikums siehe § 6 PrakO, zur Anerkennung fachpraktischer Vorleistungen
siehe § 7 PrakO, zur Anmeldung und Anerkennung der Praktikumsstelle siehe § 8 PrakO, zum Nachweis und Erwerb der Leistungspunkte siehe § 9 PrakO.
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit; PrakO = Praktikumsordnung 2003
Erläuterungen zu G 6
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul G 6 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten
Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul G 6: Orientierungspraktikum
(2 SWS / 12,5 LP)
Art
Semester
PS
2.
Praktikum
Total
Ende
2.42
Titel
Praktikumsvorbereitende Veranstaltung
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
2
2,5
---
---
---
10
41
(Pflichtveranstaltung)
Praktikum (Umfang: 8 Wochen) mit Praktikumsbericht
(verbindliche Prüfungsleistung)
2
12,5
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen der Studienrichtungen
41
Diese Veranstaltung wird nur im Sommersemester angeboten.
Das Praktikum soll am Ende der Vorlesungszeit des zweiten Semesters begonnen und zu Beginn des dritten Semesters abgeschlossen werden, der Zeitraum des Praktikums ist also die Zeit zwischen Juli und Oktober.
42
√
42
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; PS = Proseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
1. Der Bericht kann von jeder / jedem hauptamtlich Lehrenden des Faches Erziehungswissenschaft
gelesen werden (Lehrende der Soziologie oder Psychologie gehören nicht dazu). Allerdings sollen
Studierende sich die Person danach aussuchen, ob sie für einen Bericht auch inhaltlich kompetent
ist. Lehnt die oder der Lehrende die Annahme mit der Begründung ab, daß sie sich in dem bestimmten Thema nicht auskennt, müssen Studierende sich einen anderen Prüfer suchen.
2. Für Dinge, auf die Studierende bei der Abfassung des Berichts achten sollten, ist dringend auf die
Praktikumsordnung zu verweisen (s. Homepage des FB 12), insbesondere auf § 6 Abs. 2 und 3.
2. Es gibt keinen festen Termin, bis zu dem der Bericht abgegeben sein muß. Es ist jedoch sehr zu
empfehlen, ihn so schnell wie möglich fertigzustellen, solange alles noch „frisch“ im Gedächtnis ist.
Aufgrund bestimmter Erfahrungen „schleppen“ manche Studierende die Fertigstellung des Berichts
lange mit sich herum. Je länger das dann dauert, um so mühevoller wird es dann, zumal man sich
nach Monaten erst langsam wieder in die eigenen Notizen einlesen muß.
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul G 7: Soziale Arbeit
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
8 SWS / 15 LP (450 Stunden workload)
2 Semester
Proseminar
MD, HA, SG, KL
Soziale Arbeit
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform
PS
Titel
G 7/1: Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte
Forschung
PS
G 7/1: Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte
Forschung
PS
G 7/2: Institutionelle und organisatorische Grundlagen
PS
G 7/2: Institutionelle und organisatorische Grundlagen
Zwei zusätzliche Prüfungsleistungen, eine davon in G 7/1 und eine in G 7/2
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
SWS
LP
2 SWS
2,5 LP
2 SWS
2,5 LP
2 SWS
2 SWS
2,5 LP
2,5 LP
5 LP
In dem Modul G 7 werden insgesamt 8 SWS mit 15 LP studiert. Die aktive Seminarteilnahme in vier Seminaren
ist verpflichtend: In dem Modul G 7/1 und G 7/2 werden je 4 SWS studiert. Zusätzliche Prüfungsleitungen im Umfang von zweimal 2,5 LP müssen einmal in einem Seminar in Modul G 7/1 und einmal in einem Seminar in Modul
G 7/2 absolviert werden. Eine Modulabschlussprüfung ist nicht vorgesehen.
Wird nachgetragen
Besonderheiten
Wird nachgetragen
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: Wird nachgetragen
Verwendbarkeit des Moduls: Wird nachgetragen
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu G 7
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul G 7 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten
Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
W a h l w e i s e eines der Module G 7 oder G 8 oder G 9
43
(je 8 SWS / 15 LP)
Modul G 7: Soziale Arbeit
(8 SWS / 15 LP)
Art
Semester
PS
3./4.
PS
3./4.
PS
PS
Total
3./4.
3./4.
Titel
SWS
LP
aT
2
2,5
Teilbereich: „Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung“
Teilbereich: „Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung“
Teilbereich: „Institutionelle und organisatorische Grundlagen“
Teilbereich: „Institutionelle und organisatorische Grundlagen“
LP
Prüf.
2
2,5
2
2
8
2,5
2,5
2,5
43
2,5
44
15
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen der Studienrichtungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; PS = Proseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Die endgültige Festlegung der gewählten Studienrichtung erfolgt mit Aufnahme der Module G 7 oder
G 8 oder G 9.
Mit Ableistung des Proseminars in G 5 (in Form von einer aktiven Seminarteilnahme und einer zusätzlichen Prüfungsleistung) ist die endgültige Festlegung der gewählten Studienrichtung noch nicht erfolgt, vielmehr ist das Seminar in G 5 ein so zu nennendes „Schnupperseminar“.
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul G 8: Berufspädagogik / Erwachsenenbildung
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
8 SWS / 15 LP (450 Stunden Workload)
2 Semester
Proseminar
KL, HA, SG, MD
Berufspädagogik / Erwachsenenbildung
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform
PS 1
Titel
SWS
Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte For2 SWS
schung
PS 2
Institutionelle und organisatorische Grundlagen
2 SWS
PS 3
Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte For2 SWS
schung oder institutionelle und organisatorische Grundlagen
PS 4
Text wie PS 3
2 SWS
Mindestens eine Lehrveranstaltung muss im Teilbereich „Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung“ und mindestens eine Lehrveranstaltung im Teilbereich „Institutionelle und organisatorische Grundlagen“ besucht werden. In zwei Veranstaltungen sind einzelne Prüfungsleistungen abzuleisten – jeweils eine zusätzliche Prüfungsleistung im Bereich der Berufspädagogik und eine im Bereich der Erwachsenenbildung.
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
5 LP
Die aktive Teilnahme an allen Veranstaltungen ist verpflichtend. Die zusätzlichen Prüfungsleistungen werden
i.d.R. durch Hausarbeit, Seminargestaltung oder mündliche Prüfung erbracht (die Art der Prüfungsleistung entscheidet die Dozentin / der Dozent). Wiederholungsprüfungen können auch in anderen Erbringungsformen absolviert werden.
Die Gesamtnote des Moduls ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Prüfungsleistungen. Eine „nicht ausreichende“ Leistung kann durch andere, erfolgreich abgelegte Prüfungsleistungen im Modul so ausgeglichen werden, dass in der Gesamtnote des Moduls eine mindestens „ausreichende“ Leistung erreicht wird.
43
44
In einer der beiden Veranstaltungen zu diesem Teilbereich ist eine zusätzliche Prüfungsleistung erfolgreich abzulegen.
In einer der beiden Veranstaltungen zu diesem Teilbereich ist eine zusätzliche Prüfungsleistung erfolgreich abzulegen.
√
44
a) In zwei Veranstaltungen sind einzelne Prüfungsleistungen abzuleisten – jeweils eine zusätzliche
Prüfungsleistung im Bereich der Berufspädagogik
und eine im Bereich der Erwachsenenbildung
b) Eine Modulabschlussprüfung oder ein Studienportfolio sind in diesem Modul nicht vorgesehen.
Einführungsvorlesung in die Berufspädagogik / Erwachsenenbildung aus Modul G 5
Besonderheiten
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:
In diesem Modul werden die Grundlagen zu den Praxisfeldern und Tätigkeitsbereichen berufs- und erwachsenenpädagogischen Handelns, den Institutionen, Teilnehmergruppen, Organisationsformen, gesellschaftlichen Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen von Berufspädagogik und Erwachsenenbildung vermittelt.
Darüber hinaus wird in die anwendungsorientierte Forschung der Berufspädagogik und der Erwachsenenbildung
sowie in die Didaktik und Methodik des Lehrens und Lernens eingeführt.
Ziel des Moduls ist es, daß die Studierenden Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die für das spätere pädagogische Handeln in Institutionen der Berufspädagogik / Erwachsenenbildung von Bedeutung sind. Darüber hinaus
sollen sie Ziele, Methoden und Erkenntnisse qualitativer und quantitativer Forschung auf diesem Gebiet kennenlernen.
Verwendbarkeit des Moduls: Wird nachgetragen
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu G 8
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul G 8 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten
Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
W a h l w e i s e eines der Module G 7 oder G 8 oder G 9
(je 8 SWS / 15 LP)
Modul G 8: Berufspädagogik/Erwachsenenbildung
(8 SWS / 15 LP)45
Art
Semester
PS
3./4.
PS
3./4.
PS
3./4.
PS
3./4.
Total
Titel
Teilbereich: „Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung“
Teilbereich: „Institutionelle und organisatorische Grundlagen“
Entweder Teilbereich: „Institutionelle und organisatorische Grundlagen“ oder Teilbereich: „Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung“
Entweder Teilbereich: „Institutionelle und organisatorische Grundlagen“ oder Teilbereich: „Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung“
SWS
LP
aT
2
2,5
2
2,5
2
2,5
2
2,5
8
LP
Prüf.
2x
2,546
15
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen der Studienrichtungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; PS = Proseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Die endgültige Festlegung der gewählten Studienrichtung erfolgt mit Aufnahme der Module G 7 oder
G 8 oder G 9.
Mit Ableistung des Proseminars in G 5 (in Form von einer aktiven Seminarteilnahme und einer zusätzlichen Prüfungsleistung) ist die endgültige Festlegung der gewählten Studienrichtung noch nicht erfolgt, vielmehr ist das Seminar in G 5 ein so zu nennendes „Schnupperseminar“.
45
In Modul G 8 soll mindestens eine Veranstaltung zum Teilgebiet „Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte
Forschung“ und mindestens eine Veranstaltung zum Teilgebiet „Institutionelle und organisatorische Grundlagen“ besucht werden.
46
Von den durch zusätzliche Prüfungsleistungen zu erbringenden LP sollen 2,5 LP in einer Veranstaltung der Berufspädagogik
und 2,5 in einer Veranstaltung der Erwachsenenbildung erfolgreich erworben werden, weil sich in diesem Modul zwei Fächer zu
einer Studienrichtung zusammengeschlossen haben und gewährleistet werden soll, daß Studierende beide Fächer hinreichend
studiert haben.
√
45
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul G 9: Organisationspädagogik / Schulentwicklung
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach/Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
8 SWS / 15 LP (450 Stunden workload)
2 Semester
I.d.R. Proseminar
MD, HA, SG, KL
Organisationspädagogik / Schulentwicklung
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform
PS 1
Titel
SWS
Seminar zu „Methoden der Bildungsforschung“ oder „Methoden der
Organisationspädagogik“ oder „Medien und Informationstechnolo2 SWS
gien in Erziehung und Bildung“ oder „Eckdaten der Bildungsforschung und deren Interpretation“
PS 2
Text wie PS 1
2 SWS
PS 3
Seminar zu „Organisatorische und institutionelle Rahmenbedingun2 SWS
gen der Organisationspädagogik und der Schulentwicklung“ oder
„Rechtliche Fragen im Bildungsbereich“
PS 4
Text wie PS 3
2 SWS
2 zusätzliche Prüfungsleistungen á 2,5 LP (eine davon in Bereich „Methoden der Bildungsforschung“ oder „Methoden der Organisationspädagogik“ oder „Medien und Informationstechnologien in Erziehung und Bildung“ oder „Eckdaten der Bildungsforschung und deren
Interpretation“; eine im Bereich „Organisatorische und institutionelle Rahmenbedingungen
der Organisationspädagogik und der Schulentwicklung“ oder „Rechtliche Fragen im Bildungsbereich“)
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
5 LP
Das Modul ist in zwei Teile gegliedert; in jedem Teil sind zwei Seminare (= 4 SWS) zu besuchen und je eine zusätzliche Prüfungsleistung erfolgreich zu erbringen. Im einzelnen:
In den Bereichen „Methoden der Bildungsforschung“, „Methoden der Organisationspädagogik“, „Medien und Informationstechnologien in Erziehung und Bildung“ und „Eckdaten der Bildungsforschung und deren Interpretation“
sind zwei Seminare (4 SWS) zu besuchen und LP mittels aktiver Seminarteilnahme zu erwerben. Zusätzlich ist in
diesem Bereich eine Prüfungsleistung erfolgreich zu absolvieren.
Ebenfalls sind in den Bereichen „Organisatorische und institutionelle Rahmenbedingungen der Organisationspädagogik und der Schulentwicklung“ und „Rechtliche Fragen im Bildungsbereich“ zwei Seminare (4 SWS) zu besuchen und LP mittels aktiver Seminarteilnahme zu erwerben. Zusätzlich ist in diesem Bereich eine Prüfungsleistung erfolgreich zu absolvieren.
Durch den Besuch von insgesamt 4 Lehrveranstaltungen können 10 LP in Form aktiver Seminarteilnahme erworben werden, durch zwei zusätzliche Prüfungsleistungen können insgesamt noch 5 weitere LP erworben werden.
In diesem Modul wird keine Modulabschlussprüfung und auch kein Studienportfolio als „große“ Prüfung angeboten. Die Einzelnoten werden gleich gewichtet und die Modulnote per arithmetischem Mittelwert gebildet.
Wird noch nachgetragen
Besonderheiten
Besuch der Vorlesung „Einführung in die OrganisaStudienvoraussetzungen
tionspädagogik / Schulentwicklung“; Weiteres wird
noch nachgetragen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: Wird nachgetragen
Verwendbarkeit des Moduls: Wird nachgetragen
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu G 9
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul G 9 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten
Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
46
W a h l w e i s e eines der Module G 7 oder G 8 oder G 9
(je 8 SWS / 15 LP)
Modul G 9: Organisationspädagogik/Schulentwicklung
(8 SWS / 15 LP)
Art
PS
Semester
3./4.
PS
3./4.
PS
3./4.
PS
3./4.
Titel
Teilbereich: „Methoden der Bildungsforschung“ oder
Teilbereich: „Methoden der Organisationspädagogik“ oder
Teilbereich: „Medien und Informationstechnologien in Erziehung und
Bildung“ oder
Teilbereich: „Eckdaten der Bildungsforschung und deren Interpretation“
Teilbereich: „Methoden der Bildungsforschung“ oder
Teilbereich: „Methoden der Organisationspädagogik“ oder
Teilbereich: „Medien und Informationstechnologien in Erziehung und
Bildung“ oder
Teilbereich: „Eckdaten der Bildungsforschung und deren Interpretation“
Teilbereich „Organisatorische und institutionelle Rahmenbedingungen der Organisationspädagogik und der Schulentwicklung“ oder
Teilbereich: „Rechtliche Fragen im Bildungsbereich“
Teilbereich „Organisatorische und institutionelle Rahmenbedingungen der Organisationspädagogik und der Schulentwicklung“ oder
Teilbereich: „Rechtliche Fragen im Bildungsbereich“
Total
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
2
2,5
2,547
2
2,5
2
2,5
2,548
2
8
2,5
15
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen der Studienrichtungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; PS = Proseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Erläuterung:
Die endgültige Festlegung der gewählten Studienrichtung erfolgt mit Aufnahme der Module G 7 oder
G 8 oder G 9.
Mit Ableistung des Proseminars in G 5 (in Form von einer aktiven Seminarteilnahme und einer zusätzlichen Prüfungsleistung) ist die endgültige Festlegung der gewählten Studienrichtung noch nicht erfolgt, vielmehr ist das Seminar in G 5 ein so zu nennendes „Schnupperseminar“.
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul G 10: Soziologie
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach)
Jedes Studienjahr
12 SWS / 15 LP (450 Stunden workload)
3 Semester
Vorlesungen, Übungen, Proseminare
KL, MD, HA, SG
Soziologie
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform
V
Ü
PS o. V
Ü
PS
PS
47
48
Titel
Allgemeine Soziologie
Allgemeine Soziologie
Sozialstruktur und sozialer Wandel
Sozialstruktur und sozialer Wandel
Zu „Kultur und Innovation“ oder „Arbeit und Technik“ oder „Soziale
Probleme und Sozialpolitik“
Zu „Kultur und Innovation“ oder „Arbeit und Technik“ oder „Soziale
Probleme und Sozialpolitik“
SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
LP
5 LP
2 SWS
2,5 LP
In jedem der beiden Teilbereiche müssen 2,5 LP über eine zusätzliche Prüfungsleistung erworben werden.
In jedem der beiden Teilbereiche müssen 2,5 LP über eine zusätzliche Prüfungsleistung erworben werden.
5 LP
2,5 LP
√
47
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
Die aktive Teilnahme an allen Veranstaltungen ist verpflichtend. Die Vorlesung „Allgemeine Soziologie“ und das
Proseminar oder die Vorlesung „Sozialstruktur und sozialer Wandel“ sind jeweils an eine verbindlich zu absolvierende Übung gekoppelt (nähere Informationen werden in den genannten Vorlesungen bzw. dem Proseminar gegeben) und sind jeweils mit einer gemeinsamen Klausur zum Erwerb von 5 LP erfolgreich zu absolvieren. Wiederholungsprüfungen können auch in anderen Erbringungsformen absolviert werden.
Weiterhin müssen in Form aktiver Seminarteilnahme zwei Proseminare absolviert werden, wobei die beiden Proseminare zwei der folgenden drei Bereiche abdecken müssen: „Kultur und Innovation“ oder „Arbeit und Technik“
oder „Soziale Probleme und Sozialpolitik“.
Die Gesamtnote des Moduls G 10 ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Prüfungsleistungen. Eine „nicht
ausreichende“ Leistung kann durch andere, erfolgreich abgelegte Prüfungsleistungen im Modul so ausgeglichen
werden, dass in der Gesamtnote des Moduls eine mindestens „ausreichende“ Leistung erreicht wird.
Das Modul G 10 Soziologie ist auch dann bestanden, falls nur eine wiederholt durchgeführte Prüfung (gemäß
DPO § 14 Absatz 1) mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet worden ist, diese jedoch durch die erfolgreich abgelegte/abgelegten Prüfungsleistung/Prüfungsleistungen in dem Modul G 11 Psychologie so ausgeglichen werden kann, dass in den Noten der Module zusammen eine mindestens „ausreichende“ Leistung (4,0) erreicht wird.
Die Vorlesungen sollten zu Beginn des Moduls stuBesonderheiten
diert werden.
Keine
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:
In der Vorlesung „(Einführung in) Allgemeine Soziologie“ sollen die Studierenden anhand von Reflexionen und Interpretationen menschlichen Zusammenlebens und Miteinanderhandelns sowohl mit der Soziologie als einer besonderen Sichtweise auf ‚das Soziale’ als auch mit Grundbegriffen und Grundproblemen dieser Disziplin vertraut
gemacht werden.
In der Veranstaltung „Sozialstruktur und sozialer Wandel“ werden anhand empirischer Studien und statistischer
Analysen Kenntnisse zu grundlegenden Gliederungen und Zusammenhängen der deutschen Gesellschaft im internationalen Vergleich vermittelt. Im Mittelpunkt stehen dabei strukturelle Veränderungen und deren Bedeutung
für soziale Ungleichheiten.
Aufbauend auf diesen beiden Grundlagen-Veranstaltungen werden in den Proseminaren zu ‚Speziellen Soziologien“ anhand ausgewählter Themenbereiche und Problemstellungen des Faches Zusammenhänge zwischen soziologischen Begrifflichkeiten, theoretischen Konzepten und empirischen Befunden behandelt.
Qualifikationsziele des Moduls sind a) der Erwerb von Grundkenntnissen soziologischer Fragestellungen und
Wissensbestände, b) die Schulung der Fähigkeit, soziale Fragestellungen kompetent (d.h. begrifflich, theoretisch
und methodisch reflektiert) zu bearbeiten, c) die Verbesserung der Urteilsfähigkeit im Umgang mit (auch pädagogischen) Deutungen des Sozialen. Das Erreichen dieser Qualifikationsziele ist für situations- und problemangemessenes Handeln auch in pädagogischen Tätigkeitsfeldern unabdingbar.
Verwendbarkeit des Moduls:
Das Modul ist grundlegend für alle erziehungswissenschaftliche Hauptfachstudiengänge.
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu G 10
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul G 10 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Beifach Soziologie/Psychologie
Modul G 10: Soziologie (1. Bestandteil des integrierten Beifachs)
(12 SWS / 15 LP)
Art
Semester
V
2.
Ü
V o.
51
PS
2.
49
2.
Titel
Einführung in die Allgemeine Soziologie
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
49
(Pflichtvorlesung mit verbindlicher Klausur)
Übung zur Vorlesung: Einführung in die Allgemeine Soziologie
52
Sozialstruktur und sozialer Wandel
(Pflichtveranstaltung mit verbindlicher Prüfungsleistung)
2
550
2
2
553
Diese Veranstaltung wird nur im Sommersemester angeboten.
Die Vorlesung und die Übung sind eng aneinander gekoppelt und werden mit einer gemeinsamen benoteten Klausur angeschlossen, mit der 5 LP erworben werden müssen. Nähere Informationen zum Erwerb von LP werden in der Veranstaltung gegeben.
51
Diese Veranstaltung findet gelegentlich als Vorlesung, gelegentlich als PS statt.
52
Diese Veranstaltung wird nur im Sommersemester angeboten.
53
Die Vorlesung oder das PS und die Übung sind eng aneinander gekoppelt und werden mit einer gemeinsamen benoteten
50
√
48
Ü
2.
PS
3./4.
PS
3./4.
Übung zur Veranstaltung: Sozialstruktur und sozialer Wandel
Teilbereich: „Kultur und Innovation“ oder
Teilbereich: „Arbeit und Technik“ oder
Teilbereich: „Soziale Probleme und Sozialpolitik“
Teilbereich: „Kultur und Innovation“ oder
Teilbereich: „Arbeit und Technik“ oder
Teilbereich: „Soziale Probleme und Sozialpolitik“
Total
2
2
2,5
- - -54
2
12
2,5
15
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; PS = Proseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Die Vorlesung wird jeweils nur im Sommersemester angeboten, ebenso die Lehrveranstaltung zu „Sozialstruktur und Sozialer Wandel“.
Die Teilbereiche für die Proseminare haben folgenden Rhythmus: „Kultur und Innovation“ jeweils nur
in den Wintersemestern, „Soziale Probleme und Sozialpolitik“ jeweils nur in den Sommersemestern,
der Teilbereich „Arbeit und Technik“ wird meistens in den Wintersemestern angeboten.
Besondere Ausgleichsmöglichkeiten in G 10 und G 11:
In der Modulbeschreibung heißt es:
„Das Modul G 10 Soziologie ist auch dann bestanden, falls nur eine wiederholt durchgeführte Prüfung (gemäß DPO § 14 Absatz 1) mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet worden ist, diese jedoch durch die erfolgreich abgelegte/abgelegten Prüfungsleistung/Prüfungsleistungen in dem Modul G 11 Psychologie so ausgeglichen werden kann, dass in den Noten der Module zusammen eine mindestens „ausreichende“ Leistung (4,0) erreicht wird.“
Das bedeutet:
1) Wenn in einem der Module G 10 oder G 11 zwei wiederholt durchgeführte Prüfungen mit 5,0 absolviert worden sind, ist das Modul nicht bestanden.
2) Wenn aber nur eine Prüfung in G 10 oder in G 11 im Wiederholungsfall mit 5,0 absolviert wurde,
dann kann unter Umständen mit den Noten im anderen Modul so ausgeglichen werden, daß insgesamt eine 4,0 oder eine bessere Note erzielt wird.
Zusammengefaßt: Die Noten der Module G 10 und G 11 werden gegeneinander verrechnet; der Ausgleich kann aber nicht mehr gelingen, wenn in G 10 oder in G 11 zwei Prüfungen im Wiederholungsfall
mit 5,0 abgeschlossen werden.
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul G 11: Psychologie
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach)
Jedes Studienjahr
8 SWS / 10 LP (300 Stunden workload)
3 Semester
Vorlesungen, Übungen, Proseminare
KL, MD, SG, HA
Psychologie
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform
V
Titel
SWS
LP
Einführung in die Psychologie (2 SWS) mit Klausur (20 Minuten, be- 2 SWS 1 LP
notet)
Entweder 3 PS und Modulabschlußprüfung zu Themenschwerpunkt A: „Menschliche Informationsverarbeitung und ihre Bedingungen“:
PS (A 1) zu: Lernen, Denken, Gedächtnis (2 SWS) mit aktiver Seminarteil2 SWS 2 LP
nahme
PS (A 2) zu: Motivation und Emotion (2 SWS) mit aktiver Seminarteilnahme
2 SWS
2 LP
Klausur angeschlossen, mit der 5 LP erworben werden müssen. Nähere Informationen zum Erwerb von LP werden in der Veranstaltung gegeben.
54
In diesen beiden Proseminaren müssen nur LP für die aktive Seminarteilnahme erworben werden; LP für zusätzliche Prüfungsleistungen können hier nicht erbracht werden. – Achtung: Es müssen bei der Wahl der beiden PS zwei von drei Bereichen abgedeckt werden.
49
PS (A 3) zu: Physiologische Voraussetzungen für menschliche Informationsverarbeitung (2 SWS) mit aktiver Seminarteilnahme
2 SWS
2 LP
oder 3 PS und Modulabschlußprüfung zu Themenschwerpunkt B: „Einführung in die Grundlagendisziplinen der Psychologie“:
PS (B 1) zu: Einführung in die Entwicklungspsychologie“ (2 SWS) mit akti2 SWS 2 LP
ver Seminarteilnahme
PS (B 2) zu: Einführung in die Sozialpsychologie (2 SWS) mit aktiver Semi- 2 SWS
narteilnahme
PS (B 3) zu: Einführung in die Differentielle Psychologie (2 SWS) mit aktiver 2 SWS
Seminarteilnahme
2 LP
2 LP
Modulabschlußprüfung im gewählten Themenschwerpunkt (Klausur für Themenschwerpunkt „Menschliche Informationsverarbeitung und ihre Bedingungen“ oder Hausarbeit für
Themenschwerpunkt „Einführung in die Grundlagendisziplinen der Psychologie“)
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
3 LP
Grundsätzlich ist der Besuch (incl. einer Klausur) der Vorlesung „Einführung in die Psychologie“ verbindlich (2
SWS / 1 LP). – Für Seminare besteht die Auswahl aus 2 Themenschwerpunkten, für die je 3 PS besucht werden
müssen und eine Modulabschlußprüfung zu bestehen ist:
Im ersten Themenschwerpunkt „Menschliche Informationsverarbeitung und ihre Bedingungen“ muß ein PS zu
„Lernen, Denken, Gedächtnis“, ein PS zu „Motivation und Emotion“ und ein PS zu „Physiologische Voraussetzungen für menschliche Informationsverarbeitung“ (je 2 SWS mit je 2 LP) mit je aktiver Seminarteilnahme absolviert
werden; Klausur als Modulabschlußprüfung (= 3 LP).
Im zweiten Themenschwerpunkt „Einführung in die Grundlagendisziplinen der Psychologie“ muß ein PS zu „Einführung in die Entwicklungspsychologie“, ein PS zu „Einführung in die Sozialpsychologie“ und ein PS zu „Einführung in die Differentielle Psychologie“ (je 2 SWS mit je 2 LP) mit je aktiver Seminarteilnahme absolviert werden;
Hausarbeit als Modulabschlußprüfung (= 3 LP).
Eine „nicht ausreichende“ Leistung kann durch andere, erfolgreich abgelegte Prüfungsleistungen im Modul so
ausgeglichen werden, dass in der Gesamtnote des Moduls eine mindestens „ausreichende“ Leistung erreicht
wird.
Das Modul G 11 Psychologie ist auch dann bestanden, falls nur eine wiederholt durchgeführte Prüfung (gemäß
DPO § 14 Absatz 1) mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet worden ist, diese jedoch durch die erfolgreich abgelegte/abgelegten Prüfungsleistung/Prüfungsleistungen in dem Modul G 10 Soziologie so ausgeglichen werden
kann, dass in den Noten der Module zusammen eine mindestens „ausreichende“ Leistung (4,0) erreicht wird.
Die Vorlesung sollte zu Beginn des Moduls studiert
Besonderheiten
werden.
Keine
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: Wird nachgetragen
Verwendbarkeit des Moduls:
Das Modul ist grundlegend für alle erziehungswissenschaftliche Hauptfachstudiengänge.
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu G 11
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul G 11 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Beifach Soziologie/Psychologie
Modul G 11: Psychologie (2. Bestandteil des integrierten Beifachs)
(8 SWS / 10 LP)55
Art
Semester
Titel
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
Einführungsvorlesung in die Psychologie
V
2.
(Pflichtvorlesung mit verbindlicher und benoteter Klausur)
Diese Veranstaltung muß von allen Studierenden des
Moduls G 11 absolviert werden
2
1
Wahlweise Paket A oder Paket B
entweder
Paket A
55
Themenbereich: „Menschliche Informationsverarbeitung und ihre Bedingungen“
(es sind 3 PS zu absolvieren und mit insgesamt einer Klausur als Modulabschlußprüfung zu beenden)
In diesem Modul wird aus Gründen, die zu erläutern an dieser Stelle zu weit führen würde, eine andere Anzahl an LP für einzelne Leistungen zugrundegelegt.
√
50
PS
3./4.
PS
3./4.
3./4.
PS
A 1: Thementyp: Lernen, Denken, Gedächtnis (Allgemeine Psychologie I)
A 2: Thementyp: Motivation und Emotion (Allgemeine Psychologie II)
A 3: Thementyp: Physiologische Voraussetzungen für menschliche
Kommunikationsverarbeitung
2
2
2
2
2
2
356
oder
Paket B
PS
PS
PS
Total
3./4.
3./4.
3./4.
Themenbereich: „Einführung in die Grundlagendisziplinen der Psychologie“
(es sind 3 PS zu absolvieren und mit insgesamt einer Hausarbeit als Modulabschlußprüfung zu beenden)
B 1: Thementyp: Entwicklungspsychologie
B 2: Thementyp: Sozialpsychologie
B 3: Thementyp: Differentielle Psychologie
2
2
2
8
2
2
2
57
3
10
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; PS = Proseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Die Vorlesung wird jedes Semester angeboten. Für die Proseminare besteht folgender Angebotsrhythmus (gilt bis einschl. Sommersemester 2007): Jedes Wintersemester werden die LV A 1, A 2, A 3
sowie B 1, B 2, B 3 angeboten. Jedes Sommersemester wird angeboten A 1 oder A 2 sowie B 1 und B
2.
Formulare für die Anmeldung zur Modulabschlußprüfung in Modul G 11 und Formulare für den
Erwerb von LP in Form aktiver Seminarteilnahme in Modul G 11 hängen vor der Bürotür von
Herrn Kauder aus.
Besondere Ausgleichsmöglichkeiten in G 10 und G 11:
In der Modulbeschreibung heißt es:
„Das Modul G 11 Psychologie ist auch dann bestanden, falls nur eine wiederholt durchgeführte
Prüfung (gemäß DPO § 14 Absatz 1) mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet worden ist, diese
jedoch durch die erfolgreich abgelegte/abgelegten Prüfungsleistung/Prüfungsleistungen in dem
Modul G 10 Soziologie so ausgeglichen werden kann, dass in den Noten der Module zusammen
eine mindestens „ausreichende“ Leistung (4,0) erreicht wird.“
Das bedeutet:
1) Wenn in einem der Module G 10 oder G 11 zwei wiederholt durchgeführte Prüfungen mit 5,0 absolviert worden sind, ist das Modul nicht bestanden.
2) Wenn aber nur eine Prüfung in G 10 oder in G 11 im Wiederholungsfall mit 5,0 absolviert wurde,
dann kann unter Umständen mit den Noten im anderen Modul so ausgeglichen werden, daß insgesamt eine 4,0 oder eine bessere Note erzielt wird.
Zusammengefaßt: Die Noten der Module G 10 und G 11 werden gegeneinander verrechnet; der Ausgleich kann aber nicht mehr gelingen, wenn in G 10 oder in G 11 zwei Prüfungen im Wiederholungsfall
mit 5,0 abgeschlossen werden.
13.5 Der Wahlbereich im Grundstudium
Leitlinien für das Studium des Wahlbereichs
1. Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist der Wahlbereich innerhalb des Grundstudium im Umfang von 6 SWS und innerhalb des Hauptstudiums im Umfang von 8 SWS zu studieren.
2. Für Veranstaltungen des Wahlbereichs werden nur SWS anerkannt; Leistungspunkte können
hier nicht erworben werden.
3. Veranstaltungen im Wahlbereich haben im Rahmen des Diplomstudiengangs Erziehungswissenschaft eine Ergänzungs- oder eine Vertiefungsfunktion: Es besteht sowohl die Möglichkeit,
sich über den Rahmen des Diplomstudiengangs Erziehungswissenschaft hinaus zu orientieren
und andere Fächer (ergänzend zum eigenen Studiengang) kennen zu lernen, oder es besteht
die Möglichkeit, Inhalte der Erziehungswissenschaft oder des Beifachs Soziologie/Psychologie
zu vertiefen (ohne dafür Leistungspunkte zu erwerben).
4. Als Veranstaltungen im Wahlbereich kommen alle Veranstaltungen in Frage, die im Vorlesungsverzeichnis der Universität Dortmund aufgeführt sind (incl. der Veranstaltungen der Erziehungswissenschaft, der Soziologie und der Psychologie).
56
57
Diese 3 LP müssen mittels einer (1) Klausur als Modulabschlußprüfung erbracht werden.
Diese 3 LP müssen mittels einer (1) Hausarbeit als Modulabschlußprüfung erbracht werden.
51
5. Der Besuch von Veranstaltungen im Wahlbereich sollte mit der jeweiligen Veranstalterin/dem
jeweiligen Veranstalter abgesprochen und zum Ende eines Semesters von diesem/dieser unterschrieben werden.
6. Die Ableistung des Wahlbereichs wird nicht kontrolliert; allerdings wird den Studierenden mit
der Erfüllung des Wahlbereiches ein verantwortungsvoller Umgang im Sinne der Ergänzung
und Vertiefung des Studiums nahegelegt.
Für den Wahlbereich kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen enthält
und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten Veranstaltungen abzuhaken:
Wahlbereich
Wahlbereich im Grundstudium
(6 SWS / keine LP)
Art
Semester
Sem.
1.
Sem.
1.
Sem.
3.
Titel
SWS
Eine zweistündige Veranstaltung aus dem Gesamtangebot der Universität Dortmund
Eine zweistündige Veranstaltung aus dem Gesamtangebot der Universität Dortmund
Eine zweistündige Veranstaltung aus dem Gesamtangebot der Universität Dortmund
Total
LP
aT
LP
Prüf.
2
2
entfällt
2
6
keine
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2;
Erläuterungen/Abkürzungen: Sem = Seminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet
werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Hinsichtlich der Veranstaltungen im Wahlbereich ist es gleichgültig, ob es sich um eine Vorlesung, eine Hauptseminar, ein Proseminar, ein Kolloquium etc. handelt.
13.6 Modulbeschreibungen und Erläuterungen für die Module H 1 – H 18
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 1: Methoden der empirischen und historischen Bildungsforschung
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
8 SWS / 15 LP (450 Stunden workload)
2 Semester
Hauptseminar, Vorlesung, Projektseminar
MD, HA, SG, KL
Allgemeine Erziehungswissenschaft
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform
HS 1
HS 2
HS 3
Titel
Statistisch-quantitative Forschungsmethoden
Interpretativ-qualitative Forschungsmethoden
Fortsetzung und Vertiefung statistisch-quantitativer oder interpretativ-qualitativer Forschungsmethoden
HS 4
Probleme erziehungswissenschaftlicher Forschung und Theoriebildung
Zusätzliche Prüfungsleistungen
SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
2 SWS
2,5 LP
5 LP
√
52
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
Die aktive Teilnahme an den vier Seminaren ist verpflichtend. Wird an Stelle eines Hauptseminars eine Vorlesung
besucht, ist die aktive Teilnahme in der Regel durch eine bestandene Klausur nachzuweisen, die bewertet, aber
nicht benotet wird.
Zusätzliche Prüfungsleistungen (Seminargestaltung, Hausarbeit, mündliche Prüfung, Klausur) können im Zusammenhang mit jedem der studierten Hauptseminare erbracht werden (2,5 LP). An Stelle der i.d.R. zwei zusätzlichen Prüfungsleistungen ist es auch möglich, im Rahmen eines zweisemestrigen Projektseminars oder im Anschluss an ein Hauptseminar eine entsprechend umfangreichere empirische oder wissenschaftstheoretische Arbeit (Hausarbeit mit ca. 30 Seiten) anzufertigen (5 LP).
Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel dieser beiden zusätzlichen Prüfungsleistungen. Eine
„nicht ausreichende“ Leistung kann durch andere, erfolgreich abgelegte Prüfungsleistungen im Modul so ausgeglichen werden, dass in der Gesamtnote des Moduls eine mindestens „ausreichende“ Leistung erreicht wird.
HS 3 und HS 4 sollen erst nach Besuch von HS 1
Besonderheiten
und HS 2 studiert werden
Vordiplom
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:
In diesem Modul sollen – aufbauend auf die Einführung in die Forschungsmethoden und die Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft und die damit in Modul G 4 erworbenen Kompetenzen – mindestens eine statistisch-quantifizierende und mindestens eine interpretativ-qualitative Forschungsmethode sowie die wissenschaftstheoretischen Probleme der Erziehungswissenschaft vertiefend studiert werden. Hierfür werden ausgewählte Forschungsmethoden in ihren Zielstellungen, in ihren theoretischen Prämissen und in ihren Grenzen der jeweiligen
Methoden aufgezeigt. Darüber hinaus wird Gelegenheit geboten, in Projektseminaren ausgewählte Methoden oder Methodentriangulierungen selbst anzuwenden. Ausgewählte Probleme erziehungswissenschaftlicher Forschung und Theoriebildung sollen in Zusammenhang mit einzelnen Forschungsmethoden oder themenspezifisch
studiert werden.
Ziel ist es, dass die Studierenden die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung in methodologischer und wissenschaftstheoretischer Hinsicht angemessen rezipieren und beurteilen können sowie über Grundkenntnisse verfügen, einen adäquaten Methodeneinsatz für berufsfeldbezogene bzw. allgemeinpädagogische Fragestellungen
beurteilen und theoretisch begründen zu können.
Verwendbarkeit des Moduls:
Das Modul ist zentral für die Methodenausbildung im erziehungswissenschaftlichen Hauptfachstudium und eine
Voraussetzung für alle postgradualen, forschungsorientierten erziehungs- und sozialwissenschaftlichen Studiengänge.
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu H 1
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 1 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten
Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Allgemeine Erziehungswissenschaft
Modul H 1: Methoden der empirischen und historischen Bildungsforschung
(8 SWS / 15 LP)58
Art
Semester
Titel
SWS
LP
aT
HS
HS
5./6.
5./6.
2
2
2,5
2,5
HS
5./6.
2
2,5
HS
5./6.
Statistisch-quantitative Forschungsmethoden
Interpretativ-qualitative Forschungsmethoden
Erweiterung oder Vertiefung statistisch-quantitativer oder interpretativ-qualitativer Forschungsmethoden
Probleme erziehungswissenschaftlicher Forschung und Theoriebildung
2
2,5
Total
8
LP
Prüf.
2x
2,5
oder
1x
559
15
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen der Allgemeinen Erziehungswissenschaft
58
Wird anstelle eines Hauptseminars eine Vorlesung besucht, ist die aktive Teilnahme in der Regel durch eine bestandene
Klausur nachzuweisen, die bewertet, aber nicht benotet wird.
In diesem Modul H 1 müssen 5 LP über zusätzliche Prüfungsleistungen erworben werden. An Stelle der i.d.R. zwei zusätzlichen Prüfungsleistungen á 2,5 LP ist es auch möglich, im Rahmen eines zweisemestrigen Projektseminars oder im Anschluß
an ein Hauptseminar eine entsprechend umfangreichere empirische oder wissenschaftstheoretische Hausarbeit im Umfang von
ca. 30 Seiten anzufertigen und dafür 5 LP im Erfolgsfall zu erwerben.
59
√
53
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Als „Vertiefungen“ sind solche Seminare zu verstehen, die einen Teil I (jeweils im Wintersemester)
und einen Teil II im Titel (jeweils im Sommersemester) durchführen.
Wenn die Prüfung in Form einer großen Prüfung für 5 LP absolviert wird (s. Fußnote), dann kann diese Prüfung im Mißerfolgsfall zweimal wiederholt werden, weil es in diesem Fall nur eine einzige Prüfung in einem Modul gibt (s. DPO § 14 Abs. 1).
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 2: Theorie und Geschichte der Bildung und Erziehung
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
8 SWS / 15 LP (450 Stunden workload)
2 Semester
Hauptseminar
MD, HA, SG, KL
Allgemeine Erziehungswissenschaft
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform Titel
HS 1
Bildungstheorie und Bildungsforschung
HS 2
Geschichte der Bildung und Erziehung
HS 3
Klassiker der Pädagogik
HS 4
Theorien und Konzepte der Allgemeinen Erziehungswissenschaft
Zusätzliche Prüfungsleistungen
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
5 LP
Die aktive Teilnahme an vier Seminaren ist verpflichtend.
Zusätzliche Prüfungsleistungen (Seminargestaltung, Hausarbeit, mündliche Prüfung, Klausur) können im Zusammenhang mit jedem der studierten Hauptseminare erbracht werden (2,5 LP). Mindestens eine dieser Prüfungsleistungen muss eine schriftliche Hausarbeit sein.
An Stelle der i.d.R. zwei zusätzlichen Prüfungsleistungen ist es auch möglich, eine entsprechend umfangreichere
theoretische, empirische oder historische Hausarbeit (ca. 30 Seiten) anzufertigen (5 LP).
Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel dieser Prüfungsleistungen. Eine „nicht ausreichende“
Leistung kann durch andere, erfolgreich abgelegte Prüfungsleistungen im Modul so ausgeglichen werden, dass in
der Gesamtnote des Moduls eine mindestens „ausreichende“ Leistung erreicht wird.
Keine
Besonderheiten
Vordiplom, Modul H 1
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:
In dem Modul sollen allgemeine Problemstellungen erziehungswissenschaftlicher Forschung und pädagogischer
Praxis vertiefend in empirischer, historischer, vergleichender und systematischer Perspektive studiert werden.
Hierbei werden vor allem Akzente gesetzt auf die Thematisierung von Ergebnissen der Bildungsforschung vor
dem Hintergrund von Bildungstheorie, auf die Behandlung ausgewählter Schriften pädagogischer und erziehungswissenschaftlicher Klassiker sowie auf die Vermittlung von Kenntnissen über unterschiedliche Epochen der
Erziehungs- und Bildungsgeschichte und deren sozial- und kultur- sowie ideen- und theoriegeschichtlicher Interpretation. In einer eigenen Veranstaltung sollen Fragen der Allgemeinen Erziehungswissenschaft, ihrer Geschichte, ihrer Theoriebildung und ihres Selbstverständnisses sowie ihres Verhältnisses zu anderen erziehungswissenschaftlichen Teildisziplinen bearbeitet werden.
Ziel dieses Moduls ist es, dass die Studierenden ein umfangreiches Wissen und ein vertieftes Verständnis von
allgemeinen pädagogischen und erziehungswissenschaftlichen Fragen, von aktuellen erziehungswissenschaftlichen Diskussionen und von Konzeptionen der Allgemeinen Erziehungswissenschaft erwerben sowie über Handlungs- und Berufsprobleme sowie über Forschungs- und Theoriefragen in allgemeiner und systematischer Hinsicht reflektieren und differenziert urteilen können.
Verwendbarkeit des Moduls:
Das Modul ist zentral für die erziehungswissenschaftliche Hauptfachausbildung und eine Voraussetzung für alle
postgradualen, forschungsorientierten erziehungswissenschaftlichen Studiengänge.
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
54
Erläuterungen zu H 2
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 2 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten
Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Allgemeine Erziehungswissenschaft
Modul H 2: Theorie und Geschichte der Bildung und Erziehung
(8 SWS / 15 LP)
Art
Semester
HS
HS
HS
8./9.
8./9.
8./9.
HS
8./9.
Titel
Bildungstheorie und Bildungsforschung
Geschichte der Bildung und Erziehung
Klassiker der Pädagogik
Theorien und Konzepte der Allgemeinen Erziehungswissenschaft
Total
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
2
2
2
2,5
2,5
2,5
2
2,5
2x
2,5
oder
1x
560
8
15
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen der Allgemeinen Erziehungswissenschaft
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Wenn die Prüfung in Form einer großen Prüfung für 5 LP absolviert wird (s. Fußnote), dann kann diese Prüfung im Mißerfolgsfall zweimal wiederholt werden, weil es in diesem Fall nur eine einzige Prüfung in einem Modul gibt (s. DPO § 14 Abs. 1).
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 3: Theorien und Forschung in der Sozialen Arbeit
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
6 SWS / 12,5 LP (375 Stunden workload)
2 Semester
Hauptseminar
MD, HA, SG, KL
Soziale Arbeit
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform Titel
SWS
HS
Theorien und Forschung in der Sozialen Arbeit
2 SWS
HS
Theorien und Forschung in der Sozialen Arbeit
2 SWS
HS
Theorien und Forschung in der Sozialen Arbeit
2 SWS
Eines der beiden Module H 3 oder H 6 muss mit einer in der Regel schriftlichen Modulabschlussprüfung, das jeweils andere mit zwei zusätzlichen Prüfungsleistungen à 2, 5 LP absolviert werden.
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
5 LP
In dem Modul H 3 werden 6 SWS mit 12,5 LP studiert. Hierbei werden 7,5 LP durch aktive Seminarteilnahme erworben. Das Modul H 3 ist ebenso wie das Modul H 6 ein Grundlagenmodul. Eines der Grundlagenmodule (wahlweise H 3 oder H 6) ist durch eine in der Regel schriftliche Modulabschlussprüfung zu absolvieren. Diese kann
erst angemeldet werden, wenn mindestens zwei Seminare erfolgreich absolviert sind und die Anmeldung für das
dritte Seminar in dem Modul vorliegt. Die Modulabschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Modulabschlußprüfung soll in dem Semester abgeschlossen werden, in dem die letzte Veranstaltung des Moduls besucht wird.
Wenn in H 3 keine Modulabschlussprüfung angestrebt wird, müssen zwei zusätzliche Prüfungsleistungen (jeweils
2,5 LP) erbracht werden. Eine große Prüfungsleistung im Umfang von 5 LP ist hier nicht möglich. Die Entscheidung für die Modulabschlussprüfung in einem der beiden Module ist zugleich die Entscheidung, dass in dem jeweils anderen Modul zwei zusätzliche Prüfungsleistungen absolviert werden müssen.
60
In diesem Modul H 2 müssen 5 LP über zusätzliche Prüfungsleistungen erworben werden. Mindestens eine der zusätzlichen
Prüfungsleistungen muss eine schriftliche Hausarbeit sein. An Stelle der i.d.R. zwei zusätzlichen Prüfungsleistungen á 2,5 LP
ist es auch möglich, eine entsprechend umfangreichere theoretische, empirische oder historische Hausarbeit im Umfang von
ca. 30 Seiten anzufertigen.
√
55
Die Entscheidung für die Modulabschlussprüfung in
einem der beiden Module ist zugleich die Entscheidung, dass in dem jeweils anderen Modul zwei zusätzliche Prüfungsleistungen absolviert werden
müssen.
Vordiplom
Besonderheiten
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: Wird nachgetragen
Verwendbarkeit des Moduls: Wird nachgetragen
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu H 3
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 3 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten
Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul H 3: Theorien und Forschung in der Sozialen Arbeit
(6 SWS / 12,5 LP)
gemeinsam zu studieren mit H 4, H 5 und H 6
Art
Semester
HS
HS
HS
Total
5./6.
5./6.
5./6.
Titel
Erstes Hauptseminar
Zweites Hauptseminar
Drittes Hauptseminar
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
2
2
2
6
2,5
2,5
2,5
561
12,5
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Das Formular für die Anmeldung zur Modulabschlußprüfung in H 3 oder H 6 kann bei Frau Oechler
oder Herrn Cleppien abgeholt werden.
Für den Fall, daß in diesem Modul eine Modulabschlußprüfung absolviert wird, kann diese Prüfung im
Mißerfolgsfall zweimal wiederholt werden, weil es in diesem Fall nur eine einzige Prüfung in einem
Modul gibt (s. DPO § 14 Abs. 1).
61
Das Modul H 3 steht in enger Verbindung mit Modul H 6, weil sie beide die Grundlagenmodule der Sozialen Arbeit sind. Für
den LP-Erwerb hat das folgende Konsequenzen: Beide Module müssen mit je drei Seminaren mittels LP für aktive Seminarteilnahme absolviert werden. Für den Erwerb der zusätzlichen LP gilt: Eines der beiden Module H 3 oder H 6 muss mit einer Modulabschlußprüfung beendet werden; in dem Modul, das nicht durch eine Modulabschlußprüfung abgeschlossen wird, müssen 2
Prüfungen à 2,5 LP erworben werden.
√
56
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 4 – S 1: Pädagogik der frühen Kindheit
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
8 SWS / 17,5 LP (525 Stunden workload)
2 Semester
Vorlesung, Hauptseminar
KL, HA, SG, MD
Soziale Arbeit
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform Titel
HS 1
Pädagogische Programmatik
HS 2
Pädagogische Diagnostik
HS 3
Pädagogische Prävention
HS 4
Professionalisierung von ErzieherInnen
Drei zusätzliche Prüfungsleistungen
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
7,5 LP
Im Modul H4 werden vier Seminare (8 SWS) besucht, und zwar je eins in den genannten vier Bereichen (Pädagogische Programmatik, Pädagogische Diagnostik, Pädagogische Prävention, Professionalisierung von ErzieherInnen). Im Rahmen der vier Seminare werden 10 LP über die aktive Seminarteilnahme erworben. Darüber hinaus
werden in drei aus diesen Seminaren ausgewählten Veranstaltungen drei weitere Prüfungsleistungen im Umfang
von insgesamt 7,5 LP erbracht.
Bei der Wahl der Schwerpunkte in H 4 und H 5
Besonderheiten
muss es sich um verschiedene Schwerpunkte handeln.
Proseminar „Einführung in die Pädagogik der früStudienvoraussetzungen
hen Kindheit“ im Grundstudium
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:
Die Inhalte des Moduls beziehen sich auf zentrale Handlungsfelder in der Pädagogik der frühen Kindheit. Dazu
gehört die Kenntnis von und Auseinandersetzung mit zentralen pädagogischen Programmen, ausgewählten Diagnose- und Präventionsansätzen sowie Konzepten zur Professionalisierung von ErzieherInnen.
Qualifikationsziel ist es den Studierenden über das aufgeschlüsselte Lehrangebot einen Überblick über Theorien,
Forschungen, Methoden und Wirkungen in Handlungsfeldern der Pädagogik der frühen Kindheit zu geben. Darüber hinaus wird angestrebt, Kompetenzen grundzulegen; insbesondere durch Analyse und Erprobung von Konzepten und Instrumenten zur frühen Erziehung/Bildung. Auf diese Weise soll zu einem reflektierten und kritischen
Handeln in den Handlungsfeldern der Pädagogik der frühen Kindheit befähigt werden.
Verwendbarkeit des Moduls:
Das Modul bietet Anschluss an Themenstellungen, Theorieansätze und Forschungsfelder der Sozialpädagogik,
aber auch der Rehabilitationspädagogik und Erwachsenenbildung.
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu H 4 – S 1
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 4 – S 1 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul H 4: Soziale Arbeit: Schwerpunkt 1: Pädagogik der frühen Kindheit
(8 SWS / 17,5 LP)62
gemeinsam zu studieren mit H 3, H 5 und H 6
Art
HS
62
Semester
5./6.
Titel
Hauptseminar zur Pädagogischen Programmatik
SWS
2
LP
aT
2,5
LP
Prüf.
7,5
63
Es werden vier verschiedene Schwerpunkte angeboten: Wie diese im einzelnen zu studieren sind, ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen.
√
57
HS
HS
HS
Total
5./6.
5./6.
5./6.
Hauptseminar zur Pädagogischen Diagnostik
Hauptseminar zur Pädagogischen Prävention
Hauptseminar zur Professionalisierung von ErzieherInnen
2
2
2
8
2,5
2,5
2,5
17,5
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 4 – S 2: Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
8 SWS / 17,5 LP (525 Stunden workload)
2 Semester
Hauptseminar
MD, HA, SG, KL
Soziale Arbeit
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform Titel
HS
Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit
HS
Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit
HS
Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit
HS
Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit
Drei zusätzliche Prüfungsleistungen
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
7,5 LP
Im Modul H 4 – S 2 ist die aktive Seminarteilnahme an vier Seminaren verpflichtend. Zusätzliche Prüfungsleistungen müssen in drei Hauptseminaren (insgesamt 7,5 LP) erworben werden. Eine große Prüfungsleistung im Umfang von 5 LP ist nicht vorgesehen.
Bei der Wahl der Schwerpunkte in H 4 und H 5
Besonderheiten
muss es sich um verschiedene Schwerpunkte handeln.
Vordiplom
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: Wird nachgetragen
Verwendbarkeit des Moduls: Wird nachgetragen
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu H 4 – S 2
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 4 – S 2 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul H 4: Soziale Arbeit: Schwerpunkt 2: Handlungskompetenzen
in der Sozialen Arbeit
(8 SWS / 17,5 LP)64
gemeinsam zu studieren mit H 3, H 5 und H 6
Art
63
Semester
Titel
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
Unabhängig vom jeweilig gewählten Schwerpunkt müssen in Modul H 4 zusätzlich zu den LP mittels aktiver Seminarteilnahme 3 einzelne Prüfungen für zusätzliche LP erfolgreich bestanden werden. – Hinweis: Wer den Schwerpunkt „Soziale Gerontologie“ wählt, muss die Veranstaltung „Einführung in die Alternswissenschaft“ als Pflichtveranstaltung besuchen und dort LP erwerben.
64
Es werden vier verschiedene Schwerpunkte angeboten: Wie diese im einzelnen zu studieren sind, ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen.
√
58
HS
HS
HS
HS
Total
5./6.
5./6.
5./6.
5./6.
Erstes Hauptseminar
Zweites Hauptseminar
Drittes Hauptseminar
Viertes Hauptseminar
2
2
2
2
8
2,5
2,5
2,5
2,5
7,565
17,5
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 4 – S 3: Soziale Dienste in der Sozialen Arbeit
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
8 SWS / 17,5 LP (525 Stunden workload)
2 Semester
Hauptseminar
MD, HA, SG, KL
Soziale Arbeit
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform Titel
HS
Soziale Dienste der Sozialen Arbeit
HS
Soziale Dienste der Sozialen Arbeit
HS
Soziale Dienste der Sozialen Arbeit
HS
Soziale Dienste der Sozialen Arbeit
Drei zusätzliche Prüfungsleistungen
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
7,5 LP
Im Modul H 4 – S 3 ist die aktive Seminarteilnahme an vier Seminaren verpflichtend. Zusätzliche Prüfungsleistungen müssen in drei Hauptseminaren (insgesamt 7,5 LP) erworben werden. Eine große Prüfungsleistung im Umfang von 5 LP ist nicht vorgesehen.
Bei der Wahl der Schwerpunkte in H 4 und H 5
Besonderheiten
muss es sich um verschiedene Schwerpunkte handeln.
Vordiplom
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: Wird nachgetragen
Verwendbarkeit des Moduls: Wird nachgetragen
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu H 4 – S 3
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 4 – S 3 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul H 4: Soziale Arbeit: Schwerpunkt 3: Soziale Dienste der Sozialen Arbeit
(8 SWS / 17,5 LP)66
gemeinsam zu studieren mit H 3, H 5 und H 6
Art
HS
65
Semester
5./6.
Titel
Erstes Hauptseminar
SWS
2
LP
aT
2,5
LP
Prüf.
7,5
67
Unabhängig vom jeweilig gewählten Schwerpunkt müssen in Modul H 4 zusätzlich zu den LP mittels aktiver Seminarteilnahme 3 einzelne Prüfungen für zusätzliche LP erfolgreich bestanden werden. – Hinweis: Wer den Schwerpunkt „Soziale Gerontologie“ wählt, muss die Veranstaltung „Einführung in die Alternswissenschaft“ als Pflichtveranstaltung besuchen und dort LP erwerben.
66
Es werden vier verschiedene Schwerpunkte angeboten: Wie diese im einzelnen zu studieren sind, ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen.
√
59
HS
HS
HS
Total
5./6.
5./6.
5./6.
Zweites Hauptseminar
Drittes Hauptseminar
Viertes Hauptseminar
2
2
2
8
2,5
2,5
2,5
17,5
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 4 – S 4: Soziale Gerontologie
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
8 SWS / 17,5 LP (525 Stunden workload)
2 Semester
Vorlesungen, Hauptseminare
SG, HA, MD, KL
Studienrichtung Soziale Arbeit, insbesondere
der Lehrstuhl für Soziale Gerontologie
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform
V
HS
Titel
Einführung in die Alternswissenschaften (S 4-1)
Seminar zu: Politik für das Alter (S 4-2) oder Bildungs- und Kulturarbeit für das Alter (S 4-3) oder Psychologie des Alterns (S 4-4)
oder Soziologie des Alterns (S 4-5)
HS
Text wie die anderen HS
HS
Text wie die anderen HS
Drei zusätzliche Prüfungsleistungen
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
SWS
2 SWS
LP
2,5 LP
2 SWS
2,5 LP
2 SWS
2 SWS
2,5 LP
2,5 LP
7,5 LP
Die aktive Teilnahme an vier Veranstaltungen ist verpflichtend. Zusätzliche Prüfungsleistungen müssen in drei
Hauptseminaren (insgesamt 7,5 LP) erworben werden. Eine große Prüfungsleistung von 5 LP ist nicht vorgesehen. Seminare in H 4 können in allen Studiensemestern des Hauptstudiums belegt werden, d.h. eine Streckung
des Abschlusses des Moduls innerhalb von 4 Semestern (statt innerhalb von 2 Semestern) wird empfohlen. Weiterhin wird empfohlen, den Schwerpunkt S 4 unter H 5 (statt unter H 4) und damit mit 10 SWS zu studieren.
Inhaltlich ist nur das Seminar S 4-1 (= Einführung in die Alternswissenschaft) eine Pflichtveranstaltung. Die weiteren Seminare können frei aus den Teilgebieten S 4-2 bis S 4-5 besucht werden. Detaillierte Informationen zum
Curriculum sind am Lehrstuhl für Soziale Gerontologie erhältlich.
a) Bei der Wahl der Schwerpunkte in H 4 und H 5
Besonderheiten
muss es sich um verschiedene Schwerpunkte handeln.
b) Die Vorlesung S 4-1 sollte zu Beginn studiert
werden.
Vordiplom; Modul G 7 oder z.T. Modul G 8
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:
Soziale Gerontologie versteht sich als eine interdisziplinäre Wissenschaft, die sich mit dem Alter und dem Alternsprozess auseinandersetzt. Gerontologie als Oberbegriff für die Wissenschaft vom Altern lässt sich differenzieren
in einen naturwissenschaftlich-medizinischen Zweig und einen sozialwissenschaftlichen Zweig (Soziale Gerontologie), der u.a. psychologische, soziologische, sozialpolitikwissenschaftliche und pädagogische Alternswissenschaften umfasst. Vermittelt wird sozialgerontologisches Grundlagenwissen, das aus disziplinspezifischer Perspektive betrachtet wird. Ermöglicht wird darüber hinaus eine vertiefende Auseinandersetzung mit sozialpolitisch
relevanten Fragestellungen. Sozialgerontologische Theoriebildung wird auf die Herausforderungen der Praxis bezogen. Auch durch eine enge Verknüpfung des Lehrstuhls mit der Forschungsgesellschaft für Gerontologie (FfG)
des Instituts für Gerontologie an der Universität Dortmund werden neueste Forschungsergebnisse in die Lehre
eingebracht.
67
Unabhängig vom jeweilig gewählten Schwerpunkt müssen in Modul H 4 zusätzlich zu den LP mittels aktiver Seminarteilnahme 3 einzelne Prüfungen für zusätzliche LP erfolgreich bestanden werden. – Hinweis: Wer den Schwerpunkt „Soziale Gerontologie“ wählt, muss die Veranstaltung „Einführung in die Alternswissenschaft“ als Pflichtveranstaltung besuchen und dort LP erwerben.
60
Verwendbarkeit des Moduls:
Einige Seminare aus H 4 bieten Anschluss an die Module „Berufspädagogik/Erwachsenenbildung“ H 7 oder H 10,
an die Wahlpflichtfächer Soziologie und Psychologie und an die Schwerpunkte „Soziale Dienste der Sozialen Arbeit“ S 3 und „Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit“ S 2. Inhaltlich sind die Seminare aus H 4 deckungsgleich mit den Seminaren aus H 5.
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu H 4 – S 4
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 4 – S 4 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul H 4: Soziale Arbeit: Schwerpunkt 4: Soziale Gerontologie
(8 SWS / 17,5 LP)68
gemeinsam zu studieren mit H 3, H 5 und H 6
Art
Semester
Titel
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
V
5./6.
2
2,5
HS
5./6.
2
2,5
HS
HS
Total
5./6.
5./6.
Einführung in die Alternswissenschaft (Pflichtveranstaltung für H 4 S 4)
Seminar zu: Politik für das Alter (S 4-2) oder Bildungs- und Kulturarbeit für das Alter (S 4-3) oder Psychologie des Alterns (S 4-4) oder
Soziologie des Alterns (S 4-5)
Text wie oben
Text wie oben
2
2
8
2,5
2,5
7,569
17,5
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
In diesem Modul S 4 wird zwar eine Differenzierung für die Seminare vorgenommen, die aber nicht
verbindlich ist. Verbindlich ist der Besuch der Vorlesung „Einführung in die Alternswissenschaft“ und
der Besuch einer bestimmten Anzahl von Seminaren, die aber – wie der offizielle Text sagt – „frei aus
den Teilgebieten S 4 – 2 bis S 4 – 5 besucht werden“ können.
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
H 5 – S 1: Pädagogik der frühen Kindheit
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
10 SWS / 17,5 LP (525 Stunden workload)
2 Semester
Vorlesung, Hauptseminar
KL, HA, SG, MD
Soziale Arbeit
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform
HS 1
HS 2
HS 3
HS 4
68
Titel
Kindheitsforschung
Pädagogische Diagnostik
Pädagogische Prävention
Professionalisierung von ErzieherInnen
SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
Es werden vier verschiedene Schwerpunkte angeboten: Wie diese im einzelnen zu studieren sind, ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen.
Unabhängig vom jeweilig gewählten Schwerpunkt müssen in Modul H 4 zusätzlich zu den LP mittels aktiver Seminarteilnahme 3 einzelne Prüfungen für zusätzliche LP erfolgreich bestanden werden. – Hinweis: Wer den Schwerpunkt „Soziale Gerontologie“ wählt, muss die Veranstaltung „Einführung in die Alternswissenschaft“ als Pflichtveranstaltung besuchen und dort LP erwerben.
69
√
61
HS 5
Pädagogische Programmatik
Zwei zusätzliche Prüfungsleistungen
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
2 SWS
2,5 LP
5 LP
Im Modul H 5 werden fünf Seminare (10 SWS) besucht, und zwar je eins in den genannten fünf Bereichen (Kindheitsforschung, Pädagogische Programmatik, Pädagogische Diagnostik, Pädagogische Prävention, Professionalisierung von ErzieherInnen). Im Rahmen der fünf Seminare werden 12,5 LP über die aktive Seminarteilnahme erworben. Darüber hinaus werden in zwei aus diesen Seminaren ausgewählten Veranstaltungen weitere Prüfungsleistungen im Umfang von insgesamt 5 LP erbracht.
Bei der Wahl der Schwerpunkte in H 4 und H 5
Besonderheiten
muss es sich um verschiedene Schwerpunkte handeln.
Seminar „Einführung in die Pädagogik der frühen
Studienvoraussetzungen
Kindheit“ (G 7/1)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:
Die Inhalte des Moduls beziehen sich auf zentrale Handlungsfelder in der Pädagogik der frühen Kindheit. Dazu
gehört die Kenntnis von und die Auseinandersetzung mit wesentlichen Theorien und Arbeiten zur Kindheitsforschung, zentralen pädagogischen Programmen, ausgewählten Diagnose- und Präventionsansätzen sowie Konzepten zur Professionalisierung von ErzieherInnen.
Qualifikationsziel ist es, den Studierenden über das aufgeschlüsselte Lehrangebot einen Überblick über Theorien,
Forschungen, Methoden und Wirkungen in Handlungsfeldern der Pädagogik der frühen Kindheit zu geben. Darüber hinaus wird angestrebt, Kompetenzen grundzulegen; insbesondere durch Analyse und Erprobung von Konzepten und Instrumenten zur frühen Erziehung/Bildung. Auf diese Weise soll zu einem reflektierten und kritischen
Handeln in den Handlungsfeldern der Pädagogik der frühen Kindheit befähigt werden.
Verwendbarkeit des Moduls:
Das Modul bietet Anschluss an Themenstellungen, Theorieansätze und Forschungsfelder der Sozialpädagogik,
aber auch der Rehabilitationspädagogik und Erwachsenenbildung.
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu H 5 – S 1
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 5 – S 1 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul H 5: Soziale Arbeit: Schwerpunkt 1: Pädagogik der frühen Kindheit
(10 SWS / 17,5 LP)70
gemeinsam zu studieren mit H 3, H 4 und H 6
Art
Semester
HS
HS
HS
HS
HS
Total
8./9.
8./9.
8./9.
8./9.
8./9.
Titel
Hauptseminar zur Kindheitsforschung
Hauptseminar zur Pädagogischen Programmatik
Hauptseminar zur Pädagogischen Diagnostik
Hauptseminar zur Pädagogischen Prävention
Hauptseminar zur Professionalisierung von ErzieherInnen
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
2
2
2
2
2
10
2,5
2,5
2,5
2,5
2,5
571
17,5
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
70
Es werden vier verschiedene Schwerpunkte angeboten: Wie diese im einzelnen zu studieren sind, ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen.
Unabhängig vom jeweilig gewählten Schwerpunkt müssen in Modul H 5 zusätzlich zu den LP mittels aktiver Seminarteilnahme 2 einzelne Prüfungen für zusätzliche LP erfolgreich bestanden werden. – Hinweis: Wer den Schwerpunkt „Soziale Gerontologie“ wählt, muss die Veranstaltung „Einführung in die Alternswissenschaft“ als Pflichtveranstaltung besuchen und dort LP erwerben.
71
√
62
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 5 – S 2: Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
10 SWS / 17,5 LP (525 Stunden workload)
2 Semester
Hauptseminar
MD, HA, SG, KL
Soziale Arbeit
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform Titel
HS
Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit
HS
Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit
HS
Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit
HS
Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit
HS
Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit
Zwei zusätzliche Prüfungsleistungen
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
5 LP
Im Modul H 5 – S 2 ist die aktive Seminarteilnahme an fünf Seminaren verpflichtend. Zusätzliche Prüfungsleistungen müssen in zwei Hauptseminaren (insgesamt 5 LP) erworben werden. Eine große Prüfungsleistung im Umfang von 5 LP ist nicht vorgesehen.
Bei der Wahl der Schwerpunkte in H 4 und H 5
Besonderheiten
muss es sich um verschiedene Schwerpunkte handeln.
Vordiplom
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: Wird nachgetragen
Verwendbarkeit des Moduls: Wird nachgetragen
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu H 5 – S 2
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 5 - S 2 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul H 5: Soziale Arbeit: Schwerpunkt 2: Handlungskompetenzen
in der Sozialen Arbeit
(10 SWS / 17,5 LP)72
gemeinsam zu studieren mit H 3, H 4 und H 6
Art
Semester
HS
HS
HS
HS
HS
Total
8./9.
8./9.
8./9.
8./9.
8./9.
Titel
Erstes Hauptseminar
Zweites Hauptseminar
Drittes Hauptseminar
Viertes Hauptseminar
Fünftes Hauptseminar
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
2
2
2
2
2
10
2,5
2,5
2,5
2,5
2,5
573
17,5
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienver-
72
Es werden vier verschiedene Schwerpunkte angeboten: Wie diese im einzelnen zu studieren sind, ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen.
Unabhängig vom jeweilig gewählten Schwerpunkt müssen in Modul H 5 zusätzlich zu den LP mittels aktiver Seminarteilnahme 2 einzelne Prüfungen für zusätzliche LP erfolgreich bestanden werden. – Hinweis: Wer den Schwerpunkt „Soziale Gerontologie“ wählt, muss die Veranstaltung „Einführung in die Alternswissenschaft“ als Pflichtveranstaltung besuchen und dort LP erwerben.
73
√
63
laufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 5 – S 3: Soziale Dienste der Sozialen Arbeit
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
10 SWS / 17,5 LP (525 Stunden workload)
2 Semester
Hauptseminar
MD, HA, SG, KL
Soziale Arbeit
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform Titel
HS
Soziale Dienste der Sozialen Arbeit
HS
Soziale Dienste der Sozialen Arbeit
HS
Soziale Dienste der Sozialen Arbeit
HS
Soziale Dienste der Sozialen Arbeit
HS
Soziale Dienste der Sozialen Arbeit
Zwei zusätzliche Prüfungsleistungen
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
5 LP
Im Modul H 5 – S 3 ist die aktive Seminarteilnahme an fünf Seminaren verpflichtend. Zusätzliche Prüfungsleistungen müssen in zwei Hauptseminaren (insgesamt 5 LP) erworben werden. Eine große Prüfungsleistung im Umfang von 5 LP ist nicht vorgesehen.
Bei der Wahl der Schwerpunkte in H 4 und H 5
Besonderheiten
muss es sich um verschiedene Schwerpunkte handeln.
Vordiplom
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: Wird nachgetragen
Verwendbarkeit des Moduls: Wird nachgetragen
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu H 5 – S 3
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 5 – S 3 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul H 5: Soziale Arbeit: Schwerpunkt 3: Soziale Dienste der Sozialen Arbeit
(10 SWS / 17,5 LP)74
gemeinsam zu studieren mit H 3, H 4 und H 6
Art
Semester
HS
HS
HS
HS
HS
Total
8./9.
8./9.
8./9.
8./9.
8./9.
Titel
Erstes Hauptseminar
Zweites Hauptseminar
Drittes Hauptseminar
Viertes Hauptseminar
Fünftes Hauptseminar
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
2
2
2
2
2
10
2,5
2,5
2,5
2,5
2,5
575
17,5
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungs-
74
Es werden vier verschiedene Schwerpunkte angeboten: Wie diese im einzelnen zu studieren sind, ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen.
Unabhängig vom jeweilig gewählten Schwerpunkt müssen in Modul H 5 zusätzlich zu den LP mittels aktiver Seminarteilnahme 2 einzelne Prüfungen für zusätzliche LP erfolgreich bestanden werden. – Hinweis: Wer den Schwerpunkt „Soziale Gerontologie“ wählt, muss die Veranstaltung „Einführung in die Alternswissenschaft“ als Pflichtveranstaltung besuchen und dort LP erwerben.
75
√
64
punkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 5 – S 4: Soziale Gerontologie
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
10 SWS / 17,5 LP (525 Stunden workload)
2 Semester
Vorlesung, Hauptseminar
MD, HA, SG, KL
Studienrichtung Soziale Arbeit, insbesondere
der Lehrstuhl für Soziale Gerontologie
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform
V
HS
Titel
Einführung in die Alternswissenschaften (S 4-1)
Seminar zu: Politik für das Alter (S 4-2) oder Bildungs- und Kulturarbeit für das Alter (S 4-3) oder Psychologie des Alterns (S 44) oder Soziologie des Alterns (S 4-5)
HS
Text wie die anderen HS
HS
Text wie die anderen HS
HS
Text wie die anderen HS
Zwei zusätzliche Prüfungsleistungen
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
SWS
2 SWS
2 SWS
LP
2,5 LP
2,5 LP
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
5 LP
Die aktive Teilnahme an fünf Veranstaltungen ist verpflichtend. Zusätzliche Prüfungsleistungen müssen in zwei
Hauptseminaren (insgesamt 5 LP) erworben werden. Eine große Prüfungsleistung von 5 LP ist nicht vorgesehen.
Seminare in H 5 können in allen Studiensemestern des Hauptstudiums belegt werden, d.h. eine Streckung des
Abschlusses des Moduls innerhalb von 4 Semestern (statt innerhalb von 2 Semestern) wird empfohlen. Weiterhin
wird empfohlen, den Schwerpunkt S 4 unter H 5 (statt unter H 4) und damit mit 10 SWS zu studieren.
Inhaltlich ist nur das Seminar S 4-1 (= Einführung in die Alternswissenschaft) eine Pflichtveranstaltung. Die weiteren Seminare können frei aus den Teilgebieten S 4-2 bis S 4-5 besucht werden. Detaillierte Informationen zum
Curriculum sind am Lehrstuhl für Soziale Gerontologie erhältlich.
a) Die Vorlesung S 4-1 sollte zu Beginn studiert
Besonderheiten
werden.
b) Bei der Wahl der Schwerpunkte in H 4 und H 5
muss es sich um verschiedene Schwerpunkte handeln.
Vordiplom; Modul G 7 oder z.T. Modul G 8
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:
Soziale Gerontologie versteht sich als eine interdisziplinäre Wissenschaft, die sich mit dem Alter und dem Alternsprozess auseinandersetzt. Gerontologie als Oberbegriff für die Wissenschaft vom Altern lässt sich differenzieren
in einen naturwissenschaftlich-medizinischen Zweig und einen sozialwissenschaftlichen Zweig (Soziale Gerontologie), der u.a. psychologische, soziologische, sozialpolitikwissenschaftliche und pädagogische Alternswissenschaften umfasst. Vermittelt wird sozialgerontologisches Grundlagenwissen, das aus disziplinspezifischer Perspektive betrachtet wird. Ermöglicht wird darüber hinaus eine vertiefende Auseinandersetzung mit sozialpolitisch
relevanten Fragestellungen. Sozialgerontologische Theoriebildung wird auf die Herausforderungen der Praxis bezogen. Auch durch eine enge Verknüpfung des Lehrstuhls mit der Forschungsgesellschaft für Gerontologie (FfG)
des Instituts für Gerontologie an der Universität Dortmund werden neueste Forschungsergebnisse in die Lehre
eingebracht.
Verwendbarkeit des Moduls:
Einige Seminare aus H 5 bieten Anschluss an die Module „Berufspädagogik/Erwachsenenbildung“ H 7 oder H
10, an die Wahlpflichtfächer Soziologie und Psychologie und an die Schwerpunkte „Soziale Dienste der Sozialen
Arbeit“ S 3 und „Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit“ S 2. Inhaltlich sind die Seminare aus H 5 deckungsgleich mit den Seminaren aus H 4.
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
65
Erläuterungen zu H 5 – S 4
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 5 – S 4 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul H 5: Soziale Arbeit: Schwerpunkt 4: Soziale Gerontologie
(10 SWS / 17,5 LP)76
gemeinsam zu studieren mit H 3, H 4 und H 6
Art
Semester
Titel
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
HS
8./9.
2
2,5
HS
8./9.
2
2,5
HS
HS
HS
Total
8./9.
8./9.
8./9.
Einführung in die Alternswissenschaft (Pflichtveranstaltung für H 4 S 4)
Seminar zu: Politik für das Alter (S 4-2) oder Bildungs- und Kulturarbeit für das Alter (S 4-3) oder Psychologie des Alterns (S 4-4) oder
Soziologie des Alterns (S 4-5)
Text wie oben
Text wie oben
Text wie oben
2
2
2
10
2,5
2,5
2,5
577
17,5
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
In diesem Modul S 4 wird zwar eine Differenzierung für die Seminare vorgenommen, die aber nicht
verbindlich ist. Verbindlich ist der Besuch der Vorlesung „Einführung in die Alternswissenschaft“ und
der Besuch einer bestimmten Anzahl von Seminaren, die aber – wie der offizielle Text sagt – „frei aus
den Teilgebieten S 4 – 2 bis S 4 – 5 besucht werden“ können.
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 6: Kontexte und Konzepte der Sozialen Arbeit
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
6 SWS / 12,5 LP (375 Stunden workload)
2 Semester
Hauptseminar
MD, HA, SG, KL
Soziale Arbeit
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform Titel
SWS
HS
Kontexte und Konzepte der Sozialen Arbeit
2 SWS
HS
Kontexte und Konzepte der Sozialen Arbeit
2 SWS
HS
Kontexte und Konzepte der Sozialen Arbeit
2 SWS
Eines der beiden Module H 3 oder H 6 muss mit einer in der Regel schriftlichen Modulabschlussprüfung, das jeweils andere mit zwei zusätzlichen Prüfungsleistungen á 2, 5 LP absolviert werden.
76
LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
5 LP
Es werden vier verschiedene Schwerpunkte angeboten: Wie diese im einzelnen zu studieren sind, ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen.
Unabhängig vom jeweilig gewählten Schwerpunkt müssen in Modul H 5 zusätzlich zu den LP mittels aktiver Seminarteilnahme 2 einzelne Prüfungen für zusätzliche LP erfolgreich bestanden werden. – Hinweis: Wer den Schwerpunkt „Soziale Gerontologie“ wählt, muss die Veranstaltung „Einführung in die Alternswissenschaft“ als Pflichtveranstaltung besuchen und dort LP erwerben.
77
√
66
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
In dem Modul H 6 werden 6 SWS mit 12,5 LP studiert. Hierbei werden 7,5 LP durch aktive Seminarteilnahme erworben. Das Modul H 6 ist ebenso wie das Modul H 3 ein Grundlagenmodul. Eines der Grundlagenmodule (wahlweise H 3 oder H 6) ist durch eine in der Regel schriftliche Modulabschlussprüfung zu absolvieren. Diese kann
erst angemeldet werden, wenn mindestens zwei Seminare erfolgreich absolviert sind und die Anmeldung für das
dritte Seminar in dem Modul vorliegt. Die Modulabschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Modulabschlußprüfung soll in dem Semester abgeschlossen werden, in dem die letzte Veranstaltung des Moduls besucht wird.
Wenn in H 6 keine Modulabschlussprüfung angestrebt wird, müssen zusätzlich zwei Prüfungsleistungen (jeweils
2,5 LP) erbracht werden. Eine große Prüfungsleistung im Umfang von 5 LP ist hier nicht möglich. Die Entscheidung für die Modulabschlussprüfung in einem der beiden Module ist zugleich die Entscheidung, dass in dem jeweils anderen Modul zwei zusätzliche Prüfungsleistungen absolviert werden müssen.
Die Entscheidung für die Modulabschlussprüfung in
Besonderheiten
einem der beiden Module ist zugleich die Entscheidung, dass in dem jeweils anderen Modul zwei zusätzliche Prüfungsleistungen absolviert werden
müssen.
Vordiplom
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: Wird nachgetragen
Verwendbarkeit des Moduls: Wird nachgetragen
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu H 6
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 6 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten
Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul H 6: Kontexte und Konzepte der Sozialen Arbeit
(6 SWS / 12,5 LP)
gemeinsam zu studieren mit H 3, H 4 und H 5
Art
Semester
HS
HS
HS
Total
8./9.
8./9.
8./9.
Titel
Erstes Hauptseminar
Zweites Hauptseminar
Drittes Hauptseminar
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
2
2
2
6
2,5
2,5
2,5
578
12,5
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Das Formular für die Anmeldung zur Modulabschlußprüfung in H 3 oder H 6 kann bei Frau Oechler
oder Herrn Cleppien abgeholt werden.
Für den Fall, daß in diesem Modul eine Modulabschlußprüfung absolviert wird, kann diese Prüfung im
Mißerfolgsfall zweimal wiederholt werden, weil es in diesem Fall nur eine einzige Prüfung in einem
Modul gibt (s. DPO § 14 Abs. 1).
78
Das Modul H 6 steht in enger Verbindung mit Modul H 3, weil sie beide die Grundlagenmodule der Sozialen Arbeit sind. Für
den LP-Erwerb hat das folgende Konsequenzen: Beide Module müssen mit je drei Seminaren mittels LP für aktive Seminarteilnahme absolviert werden. Für den Erwerb der zusätzlichen LP gilt: Eines der beiden Module H 3 oder H 6 muss mit einer Modulabschlußprüfung beendet werden; in dem Modul, das nicht durch eine Modulabschlußprüfung abgeschlossen wird, müssen 2
Prüfungen à 2,5 LP erworben werden.
√
67
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 7: Berufspädagogik / Erwachsenenbildung:
Ergänzungsmodule der Studienrichtung
Jedes Studienjahr
6 SWS / 12,5 LP (375 Stunden Workload)
2 Semester
Siehe Modul H 4 (S4); Modul H 5 (S4); Modul
H 11; Modul H 12 (S1, S3)
SG, MD, HA, KL; siehe Modul H 4 (S4); Modul
Prüfungsformen des Moduls
H 5 (S4); Modul H 11; Modul H 12 (S1, S3)
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung) Soziale Arbeit; Organisationspädagogik /
Schulentwicklung
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform
PS 1
Titel
Seminar aus Schwerpunkt (a) „Soziale Gerontologie“ (Angebot aus
der Studienrichtung „Soziale Arbeit“), (b) „Bildungsmanagement /
Schulische Organisations- und Personalentwicklung“ oder (c) „Medien und Informationstechnologie in Erziehung und Bildung“ (beide
aus der Studienrichtung „Organisationspädagogik/Schulentwicklung)
(2 SWS) mit aktiver Seminarteilnahme
PS 2
Text wie HS 1
PS 3
Text wie HS 1
Zwei zusätzliche Prüfungsleistungen
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
SWS
LP
2 SWS
2,5 LP
2 SWS
2 SWS
2,5 LP
2,5 LP
5 LP
Hierbei handelt es sich – wie auch bei Modul H 10 - um die Erweiterungsmodule der Studienrichtung „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“. Die Studierenden wählen Veranstaltungen aus einem der folgenden Schwerpunkte (a) „Soziale Gerontologie“ (Angebot aus der Studienrichtung „Soziale Arbeit“), (b) „Bildungsmanagement /
Schulische Organisations- und Personalentwicklung“ oder (c) „Medien und Informationstechnologie in Erziehung
und Bildung“ (beide aus der Studienrichtung „Organisationspädagogik / Schulentwicklung).
Die aktive Seminarteilnahme an allen Veranstaltungen ist verpflichtend. In jedem der beiden Module ist ein
Schwerpunkt zu studieren, wobei sich die Module H 7 und H 10 voneinander unterscheiden müssen. In jedem der
beiden Module müssen 3 Seminare (insgesamt je 6 SWS) belegt und dabei in Form aktiver Seminarteilnahme je
2,5 LP erworben werden. Zusätzlich müssen in jedem der genannten Module i.d.R. zwei zusätzliche Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert werden.
Die weiteren Prüfungsmodalitäten richten sich nach den Regelungen des ausgewählten Schwerpunktes (s. Module H 4, H 5, H 11 oder H 12).
Der Schwerpunkt, der in diesem Modul studiert
Besonderheiten
wird, muss sich vom Schwerpunkt im Modul H 10
unterscheiden.
Abgeschlossenes Grundstudium im Sinne des § 16,
Studienvoraussetzungen
Abs. 2 DPO 2003
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:
Siehe Modul H 4 (S4); Modul H 5 (S4); Modul H 11; Modul H 12 (S1, S3)
Verwendbarkeit des Moduls: Wird nachgetragen
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu H 7
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 7 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten
Veranstaltungen abzuhaken:
68
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul H 7: Berufspädagogik/Erwachsenenbildung: Ergänzungsmodul79
(6 SWS / 12,5 LP)
gemeinsam zu studieren mit H 8, H 9 und H 10
Art
Semester
HS
HS
HS
Total
5./6.
5./6.
5./6.
Titel
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
2
2
2
6
2,5
2,5
2,5
580
Erstes Hauptseminar
Zweites Hauptseminar
Drittes Hauptseminar
12,5
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 8: Berufspädagogik / Erwachsenenbildung:
Grundlegende Hauptseminare
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
8 SWS / 17,5 LP (525 Stunden Workload)
2 Semester
i.d.R. Hauptseminare
KL, HA, SG, MD
Berufspädagogik / Erwachsenenbildung
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform
HS 1
Titel
SWS
Seminar zu: Theorien und Konzepte der Berufspädagogik / Erwachsenenbildung oder zu: Didaktik I/Methodik I der Berufspädagogik /
2 SWS
Erwachsenenbildung oder zu: Forschung I in der Berufspädagogik /
Erwachsenenbildung (2 SWS) mit aktiver Seminarteilnahme
HS 2
Text wie HS 1
2 SWS
HS 3
Text wie HS 1
2 SWS
HS 4
Text wie HS 1
2 SWS
Drei zusätzliche Prüfungsleistungen, eine davon im Bereich der Berufspädagogik, eine im
Bereich der Erwachsenenbildung
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
7,5 LP
Die aktive Teilnahme an allen Veranstaltungen ist verpflichtend. In diesem Modul müssen die Studierenden vier
Veranstaltungen (i.d.R. handelt es sich um Seminare) belegen. Auf diese Weise müssen 10 LP über aktive Seminarteilnahme erworben werden. Weitere 7,5 LP werden über erfolgreich bestandene Prüfungsleistungen erworben.
In diesem Modul wird keine Modulabschlussprüfung angeboten. Ebenso kann kein Studienportfolio als „große“
Prüfung angefertigt werden. Vielmehr sind in drei Veranstaltungen einzelne Prüfungen abzuleisten. Dabei ist sowohl im Bereich Berufspädagogik als auch im Bereich Erwachsenenbildung mindestens eine erfolgreiche Prüfungsleistung zu erbringen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, in einer Veranstaltung 5 LP über eine umfangreichere Prüfungsleistung zu erwerben, sofern die Dozentin / der Dozent dies anbietet.
Die Einzelnoten werden gemäß ihrer LP-Anzahl gewichtet und die Modulnote per arithmetischem Mittelwert gebildet. Eine „nicht ausreichende“ Leistung kann durch andere, erfolgreich abgelegte Prüfungsleistungen im Modul
so ausgeglichen werden, daß in der Gesamtnote des Moduls eine mindestens „ausreichende“ Leistung erreicht
wird.
a) Mindestens eine zusätzliche Prüfungsleistungen
Besonderheiten
ist im Bereich der Erwachsenenbildung und eine im
Bereich der Berufspädagogik zu erbringen.
b) In diesem Modul wird weder eine Modulabschlussprüfung noch ein Studienportfolio angeboten.
Abgeschlossenes Grundstudium im Sinne des § 16,
Studienvoraussetzungen
Abs. 2 DPO 2003
79
80
Wie die Ergänzungsmodule im einzelnen zu studieren sind, ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen.
In zwei der drei Hauptseminare müssen jeweils 2,5 LP über zusätzliche Prüfungsleistungen erworben werden.
√
69
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:
In diesem Modul werden Theorien und Konzepte der Berufspädagogik und der Erwachsenenbildung, Methoden
und Didaktik des Lehrens und Lernens sowie die Forschung zu relevanten Themen der Berufspädagogik und der
Erwachsenenbildung vermittelt.
Ziel des Moduls ist es, den Studierenden grundlegende Kenntnisse über relevante Bildungstheorien und Konzeptionen der Berufspädagogik und Erwachsenenbildung zu vermitteln. Darüber hinaus sollen sie didaktisch-methodisches Wissen und ein Verständnis von berufs- und erwachsenenpädagogischer Forschung (theoriegeleitete
Hypothesenbildung, Erhebung, Auswertung und Interpretation von Daten) erwerben.
Verwendbarkeit des Moduls:
Das Modul dient zur Vorbereitung des Moduls H 9.
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu H 8
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 8 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten
Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul H 8: Berufspädagogik/Erwachsenenbildung: Grundlegende Hauptseminare
(8 SWS / 17,5 LP)
gemeinsam zu studieren mit H 7, H 9 und H 10
Art
Semester
HS
5./6.
HS
5./6.
HS
HS
Total
5./6.
5./6.
Titel
Erstes Hauptseminar verpflichtend im Bereich Berufspädagogik
Zweites Hauptseminar verpflichtend im Bereich Erwachsenenbildung
Drittes Hauptseminar
Viertes Hauptseminar
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
2
2,5
2,5
2
2,5
2,5
2
2
8
2,5
2,5
2,581
17,5
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 9: Berufsbildung / Erwachsenenbildung:
Grundlagen und Vertiefungen
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
10 SWS / 17,5 LP (525 Stunden Workload)
2 Semester
i.d.R. Hauptseminare
KL, HA, SG, MD
Berufspädagogik / Erwachsenenbildung
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform
81
Titel
SWS
LP
Insgesamt müssen in Modul H 8 3 x 2,5 LP (= 7,5 LP) über zusätzliche Prüfungsleistungen erworben werden. Da sowohl in
einem Hauptseminar im Bereich Berufspädagogik als auch in einem Hauptseminar im Bereich Erwachsenenbildung je 2,5 LP
über zusätzliche Prüfungsleistungen erworben werden müssen, sind die letzten noch verbleibenden 2,5 LP mittels einer zusätzlichen Prüfungsleistung entweder im dritten oder vierten Hauptseminar zu erbringen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, in
einer Veranstaltung 5 LP über eine umfangreichere Prüfungsleistung zu erbringen, sofern dies angeboten wird.
√
70
Seminar zu: Didaktik II/Methodik II in der Berufspädagogik / Erwachsenenbildung oder zu: Praxisfelder in der Berufspädagogik / Erwachsenenbildung
oder zu: Human-Resources-Management – Betriebs- und erwachsenenpädagogische Ansätze zu Personalentwicklung und Personalführung oder zu:
2 SWS
Formelles und informelles Lernen in der Berufspädagogik / Erwachsenenbildung oder zu: Forschung II in der Berufspädagogik / Erwachsenenbildung
(2 SWS) mit aktiver Seminarteilnahme
HS 1
2,5 LP
HS 2
Text wie HS 1
2 SWS
HS 3
Text wie HS 1
2 SWS
HS 4
Text wie HS 1
2 SWS
HS 5
Text wie HS 1
2 SWS
Zwei zusätzliche Prüfungsleistungen, eine im Bereich der Berufspädagogik, die andere im
Bereich der Erwachsenenbildung
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
5 LP
Die aktive Teilnahme an allen Veranstaltungen ist verpflichtend. In diesem Modul sind in zwei Veranstaltungen
zusätzliche Prüfungsleistungen zu erbringen – jeweils eine aus dem Bereich Berufspädagogik und eine aus dem
Bereich Erwachsenenbildung.
Die Einzelnoten werden gleich gewichtet und die Modulnote per arithmetischem Mittelwert gebildet. Eine „nicht
ausreichende“ Leistung kann durch andere, erfolgreich abgelegte Prüfungsleistungen im Modul so ausgeglichen
werden, dass in der Gesamtnote des Moduls eine mindestens „ausreichende“ Leistung erreicht wird.
a) In diesem Modul sind in zwei Veranstaltungen
Besonderheiten
zusätzliche Prüfungsleistungen zu erbringen – jeweils eine aus dem Bereich Berufspädagogik und
eine aus dem Bereich Erwachsenenbildung.
b) In diesem Modul wird weder eine Modulabschlussprüfung noch ein Studienportfolio angeboten.
Modul H 8
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:
In diesem Modul werden die Methodik und Didaktik des Lehrens und Lernens sowie die Forschung in der Berufspädagogik und Erwachsenenbildung vertieft. Darüber hinaus werden betriebs- und erwachsenenpädagogische
Ansätze zur Personalentwicklung und Personalführung, Konzepte des formellen und informellen Lernens sowie
Praxisfelder in der Berufspädagogik und der Erwachsenenbildung thematisiert.
Ziel des Moduls ist es, daß die Studierenden aufbauend auf den in Modul H 8 erworbenen Kompetenzen ein umfangreiches Wissen und vertieftes Verständnis zu aktuellen Konzeptionen und Diskussionen der Berufspädagogik
und der Erwachsenenbildung erwerben. Sie sollen Kenntnisse und Fähigkeiten für spätere Handlungsfelder aufbauen und in der Lage sein, über relevante Fragestellungen der berufs- und erwachsenenpädagogischen Praxis
und Forschung theoriegeleitet zu reflektieren und urteilen.
Verwendbarkeit des Moduls: Wird nachgetragen
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu H 9
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 9 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten
Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul H 9: Berufspädagogik/Erwachsenenbildung: Grundlagen und Vertiefungen
(10 SWS / 17,5 LP)
gemeinsam zu studieren mit H 7, H 8 und H 10
Art
Semester
HS
8./9.
HS
8./9.
HS
HS
HS
Total
8./9.
8./9.
8./9.
Titel
Erstes Hauptseminar verpflichtend im Bereich Berufspädagogik
Zweites Hauptseminar verpflichtend im Bereich Erwachsenenbildung
Drittes Hauptseminar
Viertes Hauptseminar
Fünftes Hauptseminar
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
2
2,5
2,5
2
2,5
2,5
2
2
2
10
2,5
2,5
2,5
------17,5
√
71
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 10: Berufspädagogik / Erwachsenenbildung:
Ergänzungsmodule der Studienrichtung
Jedes Studienjahr
6 SWS / 12,5 LP (375 Stunden Workload)
2 Semester
Siehe Modul H 4 (S4); Modul H 5 (S4); Modul
H 11; Modul H 12 (S1, S3)
SG, MD, HA, KL, siehe Modul H 4 (S4); Modul
Prüfungsformen des Moduls
H 5 (S4); Modul H 11; Modul H 12 (S1, S3)
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung) Soziale Arbeit; Organisationspädagogik /
Schulentwicklung
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform
PS 1
Titel
SWS
LP
Seminar aus Schwerpunkt (a) „Soziale Gerontologie“ (Angebot aus der Studienrichtung „Soziale Arbeit“), (b) „Bildungsmanagement / Schulische Organisations- und Personalentwicklung“ oder (c) „Medien und Informationstechnologie in Erziehung und Bildung“ (beide aus der Studienrichtung „Organisationspädagogik / Schulentwicklung)
2 SWS
2,5 LP
2 SWS
2 SWS
2,5 LP
2,5 LP
5 LP
PS 2
Text wie HS 1
PS 3
Text wie HS 1
Zwei zusätzliche Prüfungsleistungen
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
Hierbei handelt es sich – wie auch bei Modul H 7 – um die Erweiterungsmodule der Studienrichtung „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“. Die Studierenden wählen Veranstaltungen aus einem der folgenden Schwerpunkte
(a) „Soziale Gerontologie“ (Angebot aus der Studienrichtung „Soziale Arbeit“), (b) „Bildungsmanagement / Schulische Organisations- und Personalentwicklung“ oder (c) „Medien und Informationstechnologie in Erziehung und
Bildung“ (beide aus der Studienrichtung „Organisationspädagogik / Schulentwicklung).
Die aktive Seminarteilnahme an allen Veranstaltungen ist verpflichtend. In jedem der beiden Module ist ein
Schwerpunkt zu studieren, wobei sich die Module H 7 und H 10 voneinander unterscheiden müssen. In jedem der
beiden Module müssen 3 Seminare (insgesamt je 6 SWS) belegt und dabei in Form aktiver Seminarteilnahme je
2,5 LP erworben werden. Zusätzlich müssen in jedem der genannten Module i.d.R. zwei zusätzliche Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert werden.
Die weiteren Prüfungsmodalitäten richten sich nach den Regelungen des ausgewählten Schwerpunktes (s. Module H 4, H 5, H 11 oder H 12).
Der Schwerpunkt, der in diesem Modul studiert
Besonderheiten
wird, muss sich vom Schwerpunkt im Modul H 7 unterscheiden.
Abgeschlossenes Grundstudium im Sinne des § 16,
Studienvoraussetzungen
Abs. 2 DPO 2003
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:
Siehe Modul H 4 (S4); Modul H 5 (S4); Modul H 11; Modul H 12 (S1, S3)
Verwendbarkeit des Moduls: Wird nachgetragen
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu H 10
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 10 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten Veranstaltungen abzuhaken:
72
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul H 10: Berufspädagogik/Erwachsenenbildung: Ergänzungsmodul82
(6 SWS / 12,5 LP)
gemeinsam zu studieren mit H 7, H 8 und H 9
Art
Semester
HS
HS
HS
Total
8./9.
8./9.
8./9.
Titel
Erstes Hauptseminar
Zweites Hauptseminar
Drittes Hauptseminar
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
2
2
2
6
2,5
2,5
2,5
583
12,5
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 11: Organisationspädagogik / Schulentwicklung: Grundlagen
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
6 SWS / 12,5 LP (375 Stunden workload)
2 Semester
I.d.R. Hauptseminar
MD, HA, SG, KL
Organisationspädagogik / Schulentwicklung
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform
HS 1
Titel
Seminar zu: Einführung in statistische Analyseprogramme oder zu:
Methoden der Schulentwicklungsforschung oder zu: Schulische und
berufliche Sozialisation oder zu: Lernen und digitale Medien oder zu:
Wissensmanagement
HS 2
Text wie HS 1
HS 3
Text wie HS 1
2 zusätzliche Prüfungsleistungen
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
SWS
LP
2 SWS
2,5 LP
2 SWS
2 SWS
2,5 LP
2,5 LP
5 LP
Bei diesem Modul handelt es sich um ein Grundlagenmodul. Es soll im 5. und 6. Semester studiert werden. In
diesem Modul müssen drei Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 6 SWS besucht und mittels aktiver
Seminarteilnahme je 2,5 LP (zusammen 7,5 LP) erworben werden. Weiterhin sind zwei zusätzliche Prüfungen
abzulegen (je 2,5 LP, zusammen 5 LP). In diesem Modul können Studierende wählen, in welchen Themenbereichen sie diese Leistungen erbringen; zur Auswahl stehen: „Einführung in statistische Analyseprogramme“; „Methoden der Schulentwicklungsforschung“; „Schulische und berufliche Sozialisation“; „Lernen und digitale Medien“;
„Wissensmanagement“.
In diesem Modul wird keine Modulabschlussprüfung angeboten. Ebenso kann kein Studienportfolio als „große“
Prüfung angefertigt werden. Die Einzelnoten werden gleich gewichtet und die Modulnote per arithmetischem Mittelwert gebildet.
Wird nachgetragen
Besonderheiten
Vordiplom; Weiteres wird nachgetragen
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: Wird nachgetragen
Verwendbarkeit des Moduls: Wird nachgetragen
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu H 11
82
Wie die Ergänzungsmodule im einzelnen zu studieren sind, ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen.
In zwei der drei Hauptseminare müssen jeweils 2,5 LP über zusätzliche Prüfungsleistungen erworben werden, und zwar eine
davon im Bereich Berufspädagogik, eine im Bereich Erwachsenenbildung.
83
√
73
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 11 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul H 11: Organisationspädagogik/Schulentwicklung: Grundlagen
(6 SWS / 12,5 LP)
gemeinsam zu studieren mit H 12, H 13 und H 14
Art
Semester
HS
HS
HS
Total
5./6.
5./6.
5./6.
Titel
Erstes Hauptseminar
Zweites Hauptseminar
Drittes Hauptseminar
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
2
2
2
6
2,5
2,5
2,5
584
12,5
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 12: Organisationspädagogik / Schulentwicklung: Schwerpunkte
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
8 SWS / 17,5 LP (525 Stunden workload)
2 Semester
I.d.R. Hauptseminar
MD, HA, SG, KL
Organisationspädagogik / Schulentwicklung
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform Titel
SWS
HS 1
Seminar zum ersten Schwerpunkt
2 SWS
HS 2
Seminar zum ersten Schwerpunkt
2 SWS
HS 3
Seminar zum zweiten Schwerpunkt
2 SWS
HS 4
Seminar zum zweiten Schwerpunkt
2 SWS
3 zusätzliche Prüfungsleistungen á 2,5 LP (zwei davon im ersten Schwerpunkt, eine im
zweiten Schwerpunkt)
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
7,5 LP
Das Modul H 12, das im 5. und 6. Semester studiert werden soll, ist ein Schwerpunktmodul der Studienrichtung
Organisationspädagogik / Schulentwicklung. Es ist hier dieselbe Schwerpunktkombination zu wählen wie in H 14
und H 13, wobei die Schwerpunktkombination in allen diesen Modulen zusammen hinsichtlich SWS und LP
gleichgewichtig sein muss. Zur Auswahl stehen: S 1: Bildungsmanagement / Schulische Organisations- und Personalentwicklung; S 2: Evaluation und Schulentwicklung; S 3: Medien und Informationstechnologien in Erziehung
und Bildung.
Im Modul H 12 müssen Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 8 SWS (= 4 Seminare) in Form aktiver
Seminarteilnahme absolviert werden. Mittels aktiver Seminarteilnahme können also im Modul H 12 insgesamt 10
LP erworben werden. Im Modul H 12 müssen in Form zusätzlicher Prüfungsleistungen weitere 7,5 LP erbracht
werden.
Für die Verteilung der Anforderungen auf die gewählten Schwerpunkte heißt das: In Modul H 12 sind im gewählten ersten Schwerpunkt 2 Seminare mit jeweils 2,5 LP (zusammen 5 LP) mittels aktiver Seminarteilnahme sowie
je 2,5 LP (insgesamt also 5 LP) mittels zwei zusätzlichen Prüfungsleistungen zu erwerben. - Im gewählten zweiten Schwerpunkt des Moduls H 12 sind 2 Seminare mit jeweils 2,5 LP mittels aktiver Seminarteilnahme (zusammen 5 LP) sowie 2,5 LP mittels einer zusätzlicher Prüfungsleistung zu erwerben.
In diesem Modul wird keine Modulabschlussprüfung angeboten. Die Einzelnoten werden gleich gewichtet und die
Modulnote per arithmetischem Mittelwert gebildet.
In Modul H 12 muss die gleiche SchwerpunktkomBesonderheiten
bination wie in Modul H 13 und H 14 gewählt und
diese gleichgewichtig mit SWS und LP studiert
werden. – Weitere Details werden nachgetragen.
Vordiplom; Weiteres wird noch nachgetragen
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: Wird nachgetragen
84
In zwei der drei Hauptseminare müssen jeweils 2,5 LP über zusätzliche Prüfungsleistungen erworben werden.
√
74
Verwendbarkeit des Moduls: Wird nachgetragen
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu H 12
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 12 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul H 12: Organisationspädagogik/Schulentwicklung: Schwerpunkte85
(8 SWS / 17,5 LP)
gemeinsam zu studieren mit H 11, H 13 und H 14
Art
Semester
HS
HS
HS
HS
Total
5./6.
5./6.
5./6.
5./6.
Titel
Erstes Hauptseminar (im ersten gewählten Schwerpunkt)
Zweites Hauptseminar (im ersten gewählten Schwerpunkt)
Drittes Hauptseminar (im zweiten gewählten Schwerpunkt)
Viertes Hauptseminar (im zweiten gewählten Schwerpunkt)
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
2
2
2
2
8
2,5
2,5
2,5
2,5
2,5
2,5
2,586
17,5
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 13: Organisationspädagogik / Schulentwicklung:
Grundlagen und Schwerpunkte
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
10 SWS / 17,5 LP (525 Stunden workload)
2 Semester
I.d.R. Hauptseminar
MD, HA, SG, KL
Organisationspädagogik / Schulentwicklung
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform Titel
SWS
HS 1
Seminar im Grundlagenbereich
2 SWS
HS 2
Seminar im Grundlagenbereich
2 SWS
HS 3
Seminar zum ersten Schwerpunkt
2 SWS
HS 4
Seminar zum ersten Schwerpunkt
2 SWS
HS 5
Seminar zum zweiten Schwerpunkt
2 SWS
2 zusätzliche Prüfungsleistungen á 2,5 LP (eine davon im Grundlagenbereich, die zweite
im zweiten Schwerpunkt)
85
86
LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
5 LP
Wie die Ergänzungsmodule im einzelnen zu studieren sind, ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen.
In einem der beiden Seminare zum gewählten zweiten Schwerpunkt ist eine zusätzliche Prüfungsleistung zu erbringen.
√
75
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
Das Modul H 13 ist in zwei Teile gegliedert, nämlich in einen Grundlagen- und einen Schwerpunktteil. Das Modul
soll im 8. und 9. Semester studiert werden.
Im Grundlagenteil müssen 4 SWS (i.d.R. zwei Seminare) besucht und mittels erfolgreicher aktiver Seminarteilnahme absolviert werden (= 5 LP), und in einem dieser Seminare sind weitere 2,5 LP mittels einer zusätzlichen
Prüfungsleistung zu erwerben. Insgesamt belaufen sich die Anforderungen im Grundlagenteil auf 4 SWS / 7,5 LP.
Die restlichen SWS und LP werden im Schwerpunktbereich erbracht. Auch in diesem Modul muss die gewählte
Schwerpunktkombination wie in Modul H 12 und H 14 beibehalten werden.
Hierbei müssen 6 SWS in Form aktiver Seminarteilnahme absolviert werden (insgesamt 7,5 LP). Weitere 2,5 LP
werden mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich erbracht. Hinsichtlich der Verteilung der
LP-Anforderungen auf die Schwerpunkte in diesem Modul bedeutet das: Von den zu erbringenden LP sind im
ersten gewählten Schwerpunkt zwei Seminare zu besuchen und mit 5 LP mittels aktiver Seminarteilnahme abzuschließen, eine zusätzliche Prüfungsleistung im gewählten ersten Schwerpunkt fällt nicht an. Im zweiten Schwerpunkt ist ein Seminar zu besuchen und darin 2,5 LP mittels aktiver Seminarteilnahme zu erbringen, weiterhin sind
2,5 LP mittels einer zusätzlichen Prüfungsleistung zu absolvieren.
In diesem Modul wird keine Modulabschlussprüfung und auch kein Studienportfolio als „große“ Prüfung angeboten. Die Einzelnoten werden gleich gewichtet und die Modulnote per arithmetischem Mittelwert gebildet.
In Modul H 13 muss die gleiche SchwerpunktkomBesonderheiten
bination wie in Modul H 12 und H 14 gewählt und
diese gleichgewichtig mit SWS und LP studiert
werden. – Weitere Details werden nachgetragen.
Vordiplom; Weiteres wird noch nachgetragen
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: Wird nachgetragen
Verwendbarkeit des Moduls: Wird nachgetragen
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
Erläuterungen zu H 13
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 13 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul H 13: Organisationspädagogik/Schulentwicklung: Grundlagen und Schwerpunkte87
(10 SWS / 17,5 LP)
gemeinsam zu studieren mit H 11, H 12 und H 14
Art
Semester
HS
HS
HS
HS
HS
Total
8./9.
8./9.
8./9.
8./9.
8./9.
Titel
Erstes Hauptseminar (Grundlagenbereich)
Zweites Hauptseminar (Grundlagenbereich)
Drittes Hauptseminar (im ersten gewählten Schwerpunkt)
Viertes Hauptseminar (im ersten gewählten Schwerpunkt)
Fünftes Hauptseminar (im zweiten gewählten Schwerpunkt)
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
2
2
2
2
2
10
2,5
2,5
2,5
2,5
2,5
2,588
----2,5
17,5
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
87
88
Wie die Ergänzungsmodule im einzelnen zu studieren sind, ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen.
In einem der beiden Hauptseminare des Grundlagenbereichs ist eine zusätzliche Prüfungsleistung zu erbringen.
√
76
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 14: Organisationspädagogik / Schulentwicklung: Schwerpunkte
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
6 SWS / 12,5 LP (375 Stunden workload)
2 Semester
I.d.R. Hauptseminar
MD, HA, SG, KL
Organisationspädagogik / Schulentwicklung
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform
Titel
SWS
HS 1
Seminar zum ersten Schwerpunkt
2 SWS
HS 2
Seminar zum zweiten Schwerpunkt
2 SWS
HS 3
Seminar zum zweiten Schwerpunkt
2 SWS
2 zusätzliche Prüfungsleistungen á 2,5 LP (eine davon im ersten Schwerpunkt, eine im
zweiten Schwerpunkt)
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
LP
2,5 LP
2,5 LP
2,5 LP
5 LP
Das Modul H 14, das im 8. und 9. Semester studiert werden soll, ist ein Schwerpunktmodul der Studienrichtung
Organisationspädagogik/Schulentwicklung. Es ist hier dieselbe Schwerpunktkombination zu wählen wie in H 12
und H 13, wobei die Schwerpunktkombination in allen diesen Modulen zusammen hinsichtlich SWS und LP
gleichgewichtig sein muss. Zur Auswahl stehen: S 1: Bildungsmanagement / Schulische Organisations- und Personalentwicklung; S 2: Evaluation und Schulentwicklung; S 3: Medien und Informationstechnologien in Erziehung
und Bildung.
Im Modul H 14 müssen Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 6 SWS (= 3 Seminare) jeweils in Form
aktiver Seminarteilnahme absolviert werden. Mittels aktiver Seminarteilnahme können also im Modul H 14 insgesamt 7,5 LP erworben werden.
Im Modul H 14 müssen in Form zusätzlicher Prüfungsleistungen weitere 5 LP erbracht werden.
Für die Verteilung der Anforderungen auf die gewählten Schwerpunkte heißt das: In Modul H 14 sind im ersten
gewählten Schwerpunkt 1 Seminar mit 2,5 LP für aktive Seminarteilnahme und 2,5 LP für eine zusätzliche Prüfungsleistung zu erbringen; im gewählten zweiten Schwerpunkt des Moduls H 14 sind 2 Seminare mit jeweils 2,5
LP (insgesamt also 5 LP) mittels aktiver Seminarteilnahme sowie 2,5 LP mit einer zusätzlichen Prüfungsleistung
zu erbringen.
In diesem Modul wird keine Modulabschlussprüfung angeboten. Die Einzelnoten werden gleich gewichtet und die
Modulnote per arithmetischem Mittelwert gebildet.
In Modul H 14 muss die gleiche SchwerpunktkomBesonderheiten
bination wie in Modul H 12 und H 13 gewählt und
diese gleichgewichtig mit SWS und LP studiert
werden. – Weitere Details werden nachgetragen.
Vordiplom; Weiteres wird noch nachgetragen
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: Wird nachgetragen
Verwendbarkeit des Moduls: Wird nachgetragen
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit
77
Erläuterungen zu H 14
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 14 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul H 14: Organisationspädagogik/Schulentwicklung: Schwerpunkte89
(6 SWS / 12,5 LP)
gemeinsam zu studieren mit H 11, H 12 und H 13
Art
Semester
HS
HS
HS
Total
8./9.
8./9.
8./9.
Titel
Erstes Hauptseminar (im ersten gewählten Schwerpunkt)
Zweites Hauptseminar (im zweitengewählten Schwerpunkt)
Drittes Hauptseminar (im zweiten gewählten Schwerpunkt)
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
2
2
2
6
2,5
2,5
2,5
2,5
2,590
12,5
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 15: Grundlagen des Wahlpflichtfachs
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach)
Jedes Studienjahr
i.d.R. 8 SWS / 15 LP (450 Stunden workload)
(s.u. Erl.)
2 Semester
Siehe Vereinbarungen mit den Wahlpflichtfächern
Siehe Vereinbarungen mit den Wahlpflichtfächern
Das jeweils anbietende Wahlpflichtfach
Erläuterung
Die Generalvorgabe von 8 SWS / 15 LP für Modul H 15 und von 10 SWS / 15 LP für H 16 konnte aufgrund fächerspezifischer Besonderheiten nicht in jedem Wahlpflichtfach genau eingehalten werden. Nimmt man aber die
beiden Module eines Wahlpflichtfachs zusammen, so erfüllt jedes Wahlpflichtfach für H 15 und H 16 zusammen
die Grundvorgabe von insgesamt 18 SWS / 30 LP.
Zur Auswahl stehen die folgenden Wahlpflichtfächer:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
89
90
Forschungsmethoden der Erziehungswissenschaft
Geschlechterforschung
Informatik
Musik
Organisationspädagogik
Philosophie
Politik
Psychologie
Rehabilitationspädagogik
Sport
Soziologie
Statistik
Technik.
Wie die Ergänzungsmodule im einzelnen zu studieren sind, ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen.
In einem der beiden Seminare zum gewählten zweiten Schwerpunkt ist eine zusätzliche Prüfungsleistung zu erbringen.
√
78
Alle weiteren Details (Vereinbarungen mit den Wahlpflichtfächern, Formulare ...) sind auf der
Homepage des FB 12 und im „Dschungelbuch“ (ebd.) nachzulesen.
Gleichfalls wird auf → Kapitel 16 verwiesen.
Fach: Wahlpflichtfach
Modul H 15: Grundlagen des Wahlpflichtfachs
(8 SWS / 15 LP)91
Weitere Details s. Kapitel 16 sowie Vereinbarungen auf Homepage des FB 12
Art
Semester
Titel
SWS
HSe
HSe
HSe
HSe
5./6.
5./6.
5./6.
5./6.
10
8
8
12
12
5
HSe
5./6.
8
10
5
HSe
HSe
5./6.
5./6.
HSe
5./6.
Erziehungswissenschaftliche Forschung
Geschlechterforschung
Informatik
Musik
Organisationspädagogik/Schulentwicklung (als nicht-gewählte
Studienrichtung)
Philosophie
Politikwissenschaft
Psychologie92
HSe
HSe
HSe
HSe
HSe
Total
5./6.
5./6.
5./6.
5./6.
5./6.
Rehabilitationswissenschaften
Soziologie
Sport
Statistik
Technik
10
8
10 / 8
10
10
6
6
10
8 - 12
LP
aT
LP
Prüf.
15
10
5
12
12,5
10
5
12,5 /
5 / 2,5
10
10
5
18
7,5
2,5
z.Zt. in Arbeit
15
6 - 18
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Vereinbarungen mit den Wahlpflichtfächern
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HSe = Hauptseminare; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Genauere Ausführungen zu den WPF siehe in → Kapitel 16.
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 16: Vertiefungen im Wahlpflichtfach
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach)
Jedes Studienjahr
i.d.R. 10 SWS / 15 LP (450 Stunden workload)
(s.u. Erl.)
2 Semester
Siehe Vereinbarungen mit den Wahlpflichtfächern
Siehe Vereinbarungen mit den Wahlpflichtfächern
Das jeweils anbietende Wahlpflichtfach
Erläuterung
Die Generalvorgabe von 8 SWS / 15 LP für Modul H 15 und von 10 SWS / 15 LP für H 16 konnte aufgrund fächerspezifischer Besonderheiten nicht in jedem Wahlpflichtfach genau eingehalten werden. Nimmt man aber die
beiden Module eines Wahlpflichtfachs zusammen, so erfüllt jedes Wahlpflichtfach für H 15 und H 16 zusammen
die Grundvorgabe von insgesamt 18 SWS / 30 LP.
Zur Auswahl stehen die folgenden Wahlpflichtfächer:
1. Forschungsmethoden der Erziehungswissenschaft
2. Geschlechterforschung
91
Bei dieser Angabe handelt es sich um einen Durchschnittswert, der in einigen Wahlpflichtfächern anders bestimmt, stets aber
so, daß in Modul H 15 und H 16 insgesamt 18 SWS und 30 LP zu erbringen sind.
92
Die erste Angabe gemäß der alten Vereinbarung, die zweite gemäß der neuen.
√
79
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Informatik
Musik
Organisationspädagogik
Philosophie
Politik
Psychologie
Rehabilitationspädagogik
Sport
Soziologie
Statistik
Technik.
Alle weiteren Details (Vereinbarungen mit den Wahlpflichtfächern, Formulare ...) sind auf der
Homepage des FB 12 und im „Dschungelbuch“ (ebd.) nachzulesen.
Gleichfalls wird auf → Kapitel 16 verwiesen.
Fach: Wahlpflichtfach
Modul H 16 Vertiefungen im Wahlpflichtfachs
(10 SWS / 15 LP)93
Details s. Vereinbarungen auf Homepage des FB 12
Art
Semester
Titel
SWS
HSe
HSe
HSe
HSe
8./9.
8./9.
8./9.
8./9.
8./9.
8
10
10
6
8./9.
8./9.
8./9.
Erziehungswissenschaftliche Forschung
Geschlechterforschung
Informatik
Musik
Organisationspädagogik/Schulentwicklung (als nicht-gewählte
Studienrichtung)
Philosophie
Politikwissenschaft
Psychologie94
8./9.
8./9.
8./9.
8./9.
8./9.
Rehabilitationswissenschaften
Soziologie
Sport
Statistik
Technik
HSe
HSe
HSe
HSe
HSe
HSe
HSe
HSe
HSe
Total
10
8
10
8 / 10
8
8
12
12
8
6 - 12
LP
aT
LP
Prüf.
15
12,5
2,5
15
6
7
12,5
2,5
17,5
12,5
10 /
12,5
10
2,5
2,5 / 5
5
12
15
5
z.Zt. in Arbeit
15
14 – 20
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Vereinbarungen mit den Wahlpflichtfächern
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HSe = Hauptseminare; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Genauere Ausführungen zu den WPF siehe in → Kapitel 16.
93
Bei dieser Angabe handelt es sich um einen Durchschnittswert, der in einigen Wahlpflichtfächern anders bestimmt, stets aber
so, daß in Modul H 15 und H 16 insgesamt 18 SWS und 30 LP zu erbringen sind.
94
Die erste Angabe gemäß der alten Vereinbarung, die zweite gemäß der neuen.
√
80
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 17: Praxissemester
Häufigkeit des Angebots des Moduls
Umfang / Arbeitsaufwand
Dauer des Moduls
Lehrformen / Veranstaltungstypen
Prüfungsformen des Moduls
Organisatorische Leitung (Fach / Studienrichtung)
Jedes Studienjahr
4 SWS / 30 LP (900 Stunden Workload)
3 Semester
Hauptseminar, Praktikum
Praktikumsbericht
Praktikumsbüro in Absprache mit den Fächern der
Studienrichtungsbezogenen Erziehungswissenschaft
Anforderungsprofil des Moduls
Lehrform
Titel
SWS
HS
Praktikumsvorbereitendes Seminar
2 SWS
HS
Praktikumsnachbereitendes Seminar
2 SWS
Praktikumssemester (6 Monate = 900 Stunden) i.V.m. schriftlicher Auswertung in Form eines Praktikumsbericht
Erläuterungen zum Profil des Moduls:
LP
2,5 LP
2,5 LP
25 LP
Für das Praxissemester – es soll im 7. Semester absolviert werden - und für die schriftliche Auswertung des Praxissemesters werden 25 LP vergeben, sofern diese mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet wurde.
Die praktikumsvorbereitende und –nachbereitende Veranstaltung (je 2 SWS) wird mit jeweils 2,5 LP berechnet.
Das Praxissemester soll im 7. Semester absolviert
Besonderheiten
werden.
Wird nachgetragen
Studienvoraussetzungen
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:
„Im Rahmen des Diplomstudiengangs Erziehungswissenschaft sind fachbezogene Praktika ein Pflichtbestandteil
(vgl. § 3 Abs. 4 DPO). [...] Das Praktikum im Hauptstudium – Praxissemester - umfasst 6 Monate (900 Stunden).
[...] Das Praxissemester muss in einem Feld absolviert werden, das der gewählten Studienrichtung im Hauptstudium (Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Berufspädagogik/Erwachsenenbildung oder Organisationspädagogik / Schulentwicklung) zuzuordnen ist. Dabei müssen die jeweiligen Praxisfelder und Praxisstellen für die Studierenden einen sinnvollen Bezug zu den Inhalten ihres Studiums in der gewählten Studienrichtung ermöglichen.“ (§ 1 PrakO)
„Die fachpraktische Ausbildung soll den Studierenden ermöglichen,
•
einen Einblick in Struktur, Funktion und Arbeitsweise von Institutionen und Organisationen zu gewinnen und
Erfahrungen in ihnen zu sammeln;
•
die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis zu erproben sowie wissenschaftliche Ausbildungselemente in einen sinnvollen Zusammenhang mit fachpraktischen Erfahrungen zu bringen;
•
eine Erprobung der Bereitschaft und Fähigkeit, Probleme, Einstellungen und Verhaltensweisen von Betroffenen zu verstehen und angemessene pädagogische Handlungsweisen zu entwickeln;
•
in pädagogischen Tätigkeitsfeldern Kriterien für die spätere Berufsentscheidung zu erwerben;
•
die im Studium erworbenen Forschungskompetenzen in einem Praxisfeld zu erproben und durch Erfahrung
zu erweitern.“ (§ 2 Abs. 1 PrakO)
„Das Praktikum im Hauptstudium soll eine der späteren Berufstätigkeit nahekommende Einübung in ein Berufsfeld ermöglichen. Die berufspraktische Tätigkeit muss einen sinnvollen Bezug zum Studium, insbesondere zur
gewählten Studienrichtung haben. Während der berufspraktischen Tätigkeit sollen Studierende die im bisherigen
Studium erworbenen Kenntnisse an den Erfordernissen der Praxis überprüfen und die eigene Fähigkeit erproben,
Praxisprobleme zu bewältigen.“ (§ 2 Abs. 3 PrakO)
Verwendbarkeit des Moduls: Wird nachgetragen
Leistungspunkte und Noten: Siehe DPO 2003, § 13
Weitere Erläuterungen:
„Fachbezogene Praktika werden in der Regel in ununterbrochener Vollzeittätigkeit absolviert (Blockpraktikum).
Hierbei ist [...] das Hauptpraktikum in Form eines Praxissemesters in der Regel im 7. Fachsemester zu absolvieren.“ (§ 3 Abs. 1 PrakO; Näheres s. ebd., Abs. 2-4) Zu Forschungspraktika und Auslandspraktika siehe § 4 PrakO).
„Die fachpraktische Ausbildung ist im Rahmen des Studiums durch praktikumsbezogene Lehrveranstaltungen zu
begleiten und zu vertiefen. Praktikumsbezogene Lehrveranstaltungen sollen den Studierenden ermöglichen, die
Praxiserfahrungen zu systematisieren und zu reflektieren. Dazu gehören die Diskussionen der Vorkenntnisse, der
Erwartungshaltung sowie der Fragen, die sich aus dem Studium gegenüber dem Berufsfeld ergeben. Sinnvoll erscheinen zudem grundlegende Kenntnisse über die Strukturierung eines Handlungsfeldes und dessen institutionelle Rahmenbedingungen.“ (§ 5 Abs. 1 PrakO; Näheres s. ebd. Abs. 2-5)
81
Zur schriftlichen Auswertung des Praktikums siehe § 6 PrakO, zur Anerkennung fachpraktischer Vorleistungen
siehe § 7 PrakO, zur Anmeldung und Anerkennung der Praktikumsstelle siehe § 8 PrakO, zum Nachweis und Erwerb der Leistungspunkte siehe § 9 PrakO.
Abkürzungen:
DPO = Diplomprüfungsordnung; SWS = Semesterwochenstunde; LP = Leistungspunkte; MD = Mündliche Prüfung; KL = Klausur; SG = Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; HA = Hausarbeit; PrakO = Praktikumsordnung
Erläuterungen zu H 17
Für das Modul kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen zum Studium
von Modul H 17 enthält und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten Veranstaltungen abzuhaken:
Fach: Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul H 17: Praxissemester
(4 SWS / 30 LP)
Art
Semester
Titel
HS
Praktikum
HS
Total
6.
Vorbereitende Praktikumsveranstaltung
7.
Praktikum (Umfang: 900 Stunden) mit Praktikumsbericht
8.
Nachbereitende Praktikumsveranstaltung
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
2
2,5
---
---
---
25
2
4
2,5
--30
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2; Modulbeschreibungen
Erläuterungen/Abkürzungen: V = Vorlesung; HS = Hauptseminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Für die Abfassung des Praxisberichts ist unbedingt auf die Praktikumsordnung zu verweisen.
In der Praktikumsordnung § 5 Abs. 5 heißt es:
„Neben den praktikumsvor- und nachbereitenden Veranstaltungen wählen die Studierenden eine
hauptamtliche Lehrkraft des Fachbereichs bzw. eine hauptamtliche Lehrkraft aus, die regelmäßig
Lehrangebote im Rahmen der gewählten Studienrichtung des Diplomstudiengangs anbietet. Im
Regelfall ist diese Wahl gekoppelt an den Besuch der studienrichtungsbezogenen Veranstaltung
zur Praktikumsbetreuung. Die Betreuerin/der Betreuer muss der Studienrichtung zuzuordnen sein,
zu der die Praxisstelle aus fachlicher Sicht zuzurechnen ist. Die Betreuerin/der Betreuer steht den
Studierenden zu Beratungszwecken bezüglich inhaltlicher Fragen während des Praktikums zur
Verfügung, betreut und bewertet die schriftliche Auswertung des Praktikums (Praktikumsbericht)
und kann nach Absprache die Studierenden an ihrer Praktikumsstelle besuchen.“
Daraus folgt: Es sind nur solche Personen berechtigt, den Praxisbericht zu beurteilen, wenn diese
Personen (1.) hauptamtlich im FB 12 tätig sind (also z.B. keine Lehrbeauftragten), wenn sie (2.) regelmäßig Lehrveranstaltung in der gewählten Studienrichtung anbieten, und wenn (3.) die Person der
gewählten Studienrichtung eindeutig zuzuordnen ist. Also kommen Lehrbeauftragte oder Lehrende
aus anderen Fächern wie der Psychologie, der Soziologie etc. als Prüferinnen und Prüfer für den Praxisbericht nicht in Betracht.
Weiterhin ist dringend zu empfehlen, sich mit der Betreuerin oder dem Betreuer regelmäßig abzusprechen, d.h. sich bereits vor Antritt der Praktikumsstelle mit ihr oder ihm in Verbindung zu setzen und
das Beratungsangebot auch wahrzunehmen, anstatt – wie das leider oft geschieht – sich eine Betreuerin / einen Betreuer erst zu suchen, wenn der Bericht geschrieben ist.
Schließlich sollten Studierende noch die folgenden beiden Absätze der Praktikumsordnung beachten
und praktisch beherzigen:
In der Praktikumsordnung § 6 Abs. 4 heißt es:
„Die schriftliche Auswertung des Praktikums im Hauptstudium soll durch eine wissenschaftliche
Reflexion der gesammelten Erfahrungen gekennzeichnet sein. Sie soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, im Studium erworbenes Wissen auf die Reflexion der Praxiserfahrungen anzuwenden.“
In der Praktikumsordnung § 6 Abs. 5 heißt es:
„Die Auswertung des Praktikums im Hauptstudium soll einen forschungsorientierten Zuschnitt enthalten. Im Regelfall bedeutet dies, dass die Studierenden sich für eine sich aus dem Praxisalltag
ergebende Fragestellung entscheiden und diese mittels forschungsmethodisch gesicherter Ver-
√
82
fahren bearbeiten. Die Studierenden sollen durch die praktikumsvor- und nachbereitenden Veranstaltungen sowie durch die individuelle Begleitung in dieser Hinsicht unterstützt werden.“
Das heißt zum einen, daß die Qualität des Praxisberichts mit der Qualität der Forschungsfrage und
der Forschungsmethode steht und fällt, und zum anderen, daß Studierende sich hinsichtlich der Forschungsfrage und der Forschungsmethode unbedingt beraten lassen sollen.
Universität Dortmund
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (DPO 2003)
Modul H 18: Diplomarbeit
Erläuterungen
Die Anmeldung zur Diplomarbeit erfolgt über ein ausschließlich im Zentrum für Studienangelegenheiten erhältliches Formular.
Alle erforderlichen Informationen hinsichtlich Anfertigung, Fristen, Durchführung, Beurteilung ... sind
zu finden in der Diplomprüfungsordnung DPO 2003 §§ 18 und 19.
Es ist für die Anfertigung der Diplomarbeit vorteilhaft, sich möglichst frühzeitig – etwa in der Mitte des
Hauptstudiums – bereits mögliche Themen zu überlegen und diese in Vorgesprächen mit der Prüferin
oder dem Prüfer zu beratschlagen, damit die Vorarbeiten aufgenommen werden können. Diese Vorarbeiten rechtzeitig zu beginnen, kann helfen, die Diplomarbeit einigermaßen nervenschonend anzufertigen. Man kann selbstverständlich auch erst dann mit der Diplomarbeit beginnen, wenn die Frist
bereits läuft; das kann aber den Nachteil haben, daß man sich erst noch Literatur zusammenstellen
muß, anstatt bereits eingearbeitet zu sein und an die eigentliche Ausarbeitung zu gehen.
Fach: Allgemeine Erziehungswissenschaft oder Studienrichtungsbezogene Erziehungswissenschaft
Modul H 18: Diplomarbeit
(30 LP)
Erläuterung:
Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit man die Diplomarbeit anmelden kann, macht DPO §
18 Abs. 3 deutlich:
„(3) Das Thema der Diplomarbeit kann frühestens ausgegeben werden, wenn ein ordnungsgemäßes Hauptstudium nachgewiesen und mindestens 90 Leistungspunkte erworben worden sind
und das Hauptpraktikum mit 30 Leistungspunkten bewertet worden ist. Die Bearbeitungszeit für die
Diplomarbeit beträgt höchstens vier Monate, bei einem erhöhten empirischen Aufwand höchstens
sechs Monate. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Monate der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Auf begründeten Antrag der Kandidatin/des Kandidaten kann
der Prüfungsausschuss ausnahmsweise eine Nachfrist bis zu vier Wochen, bei einem erhöhten
empirischen Aufwand bis zu sechs Wochen gewähren.“
13.7 Der Wahlbereich im Hauptstudium
Leitlinien für das Studium des Wahlbereichs
1. Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist der Wahlbereich innerhalb des Grundstudium im Umfang von 6 SWS und innerhalb des Hauptstudiums im Umfang von 8 SWS zu studieren.
2. Für Veranstaltungen des Wahlbereichs werden nur SWS anerkannt; Leistungspunkte können
hier nicht erworben werden.
3. Veranstaltungen im Wahlbereich haben im Rahmen des Diplomstudiengangs Erziehungswissenschaft eine Ergänzungs- oder eine Vertiefungsfunktion: Es besteht sowohl die Möglichkeit,
sich über den Rahmen des Diplomstudiengangs Erziehungswissenschaft hinaus zu orientieren
und andere Fächer (ergänzend zum eigenen Studiengang) kennen zu lernen, oder es besteht
83
die Möglichkeit, Inhalte der Erziehungswissenschaft oder des Beifachs Soziologie/Psychologie
zu vertiefen (ohne dafür Leistungspunkte zu erwerben).
4. Als Veranstaltungen im Wahlbereich kommen alle Veranstaltungen in Frage, die im Vorlesungsverzeichnis der Universität Dortmund aufgeführt sind (incl. der Veranstaltungen der Erziehungswissenschaft, der Soziologie und der Psychologie).
5. Der Besuch von Veranstaltungen im Wahlbereich sollte mit der jeweiligen Veranstalterin/dem
jeweiligen Veranstalter abgesprochen und zum Ende eines Semesters von diesem/dieser unterschrieben werden.
6. Die Ableistung des Wahlbereichs wird nicht kontrolliert; allerdings wird den Studierenden mit
der Erfüllung des Wahlbereiches ein verantwortungsvoller Umgang im Sinne der Ergänzung
und Vertiefung des Studiums nahegelegt.
Für den Wahlbereich kann eine Tabelle vorgelegt werden, die alle erforderlichen Informationen enthält
und die zugleich von Studierenden dazu benutzt werden kann, die absolvierten Veranstaltungen abzuhaken:
Wahlbereich
Wahlbereich im Hauptstudium
(8 SWS / keine LP)
Art
Semester
Sem.
5.
Sem.
5.
Sem.
6.
Sem.
6.
Total
Titel
Eine zweistündige Veranstaltung aus dem Gesamtangebot der Universität Dortmund
Eine zweistündige Veranstaltung aus dem Gesamtangebot der Universität Dortmund
Eine zweistündige Veranstaltung aus dem Gesamtangebot der Universität Dortmund
Eine zweistündige Veranstaltung aus dem Gesamtangebot der Universität Dortmund
SWS
LP
aT
LP
Prüf.
2
2
entfällt
2
2
8
keine
Quellen: DPO 2003 § 12 Abs. 2; StO 2003 § 7 Abs. 2;
Erläuterungen/Abkürzungen: Sem = Seminar; Semester = das Semester, in dem eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan abgeleistet
werden soll; LP aT = zu erwerbende Leistungspunkte mittels aktiver Seminarteilnahme; LP Prüf. = zu erwerbende Leistungspunkte mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen; SWS = Semesterwochenstunden
Hinsichtlich der Veranstaltungen im Wahlbereich ist es gleichgültig, ob es sich um eine Vorlesung, eine Hauptseminar, ein Proseminar, ein Kolloquium etc. handelt.
13.8 Ab dem Wintersemester 2005/2006 müssen die Modulbeschreibungen genau befolgt werden – Erläuterung von Problemfällen
Ab dem Wintersemester 2005/2006 müssen die Module passgenau so studiert werden, wie die
Modulbeschreibungen das vorsehen.
Die entsprechenden Zuordnungen sind dann auch in LSF installiert, so daß man sich gut informieren
kann: Wenn also z.B. in G 2 neben der Vorlesung drei Seminare zu besuchen sind, von denen eines
zum Typus „Klassiker“, ein zweites zum Typus „Epoche“ und ein drittes zum Typus „Grundproblem“
gehört, dann ist jeder Typus mit einem Seminar abzudecken. Es ist dann nicht mehr möglich, daß eine
Person 2 Seminare zum Typus „Klassiker“ besucht, aber keines z.B. zum Typus „Grundproblem“.
Bis zum Ende des Sommersemesters 2005 gilt eine mit dem Zentrum für Studienangelegenheiten abgesprochene so zu nennende Amnestie, d.h. Personen, die nicht genau passend belegt haben, haben
keine Nachteile zu befürchten. Damit die Studierenden wissen, welche Veranstaltungen aus den vergangenen Semestern gemäß den Modulbeschreibungen zugeordnet wurden, wird zu Semesterbeginn
eine Aushang gemacht. Dann können die Studierenden sehen, welche genauen Zuordnungen sie für
die von ihnen besuchten Lehrveranstaltungen haben und welche ihnen noch fehlen.
Da mir bewußt ist, daß jetzt einige Studierende Probleme auf sich zukommen sehen, möchte
ich das von vornherein ansprechen. Konkret und gestaffelt nach Fallgruppen sieht das so aus:
1) Diplom-Studienanfänger zum WS 05/06 studieren alle Modulbeschreibungen passgenau.
2) Diplomstudierende, die zum WS 05/06 mit dem Hauptstudium beginnen, studieren die Modulbeschreibungen im Hauptstudium passgenau.
3) Studierende, die ab dem WS 2005/2006 Module neu beginnen (z.B. H 2, H 6), studieren diese
passgenau.
4) Studierende, die im Grund- oder im Hauptstudium gemäß DPO 2003 bereits Module angefangen
haben, werden gebeten, so weit gestreut zu belegen, wie das nach den bisherigen Belegungen
√
84
möglich ist. - Erläuterung: Vorausgesetzt, daß es Personen gibt, die in einem beliebigen Modul
nur noch 1 bzw. 2 LV zu absolvieren haben, aber in diesem noch 2 bzw. 3 Veranstaltungstypen
absolvieren müssen, sollen ab dem WS 05/06 so nah wie möglich der jeweiligen Moduldifferenzierung entsprechen. Beispiel: Es soll nach Möglichkeit für diese Fallgruppe keine Fälle geben, in
denen jemand in Modul G 2 bereits 2 x ein Klassikerseminar gewählt hat und dann im WS 05/06
auch noch ein drittes Klassikerseminar absolviert; die Person soll dann entweder ein Epochen- oder ein Grundproblemseminar besuchen.
5) Studierende, die ihr Grundstudium gemäß der DPO 2001 (!) absolvieren, sind an die Modulbeschreibungen nicht gebunden (aber das sind ohnehin nur ca. 20-40 Personen); Studierende, die
das Hauptstudium gemäß DPO 2001 (!) studieren könnten, gibt es ohnehin nicht.
Das Ganze sieht tabellarisch dann so aus:
Für Studienanfänger ab WS 2005/2006
Für Studierende, die ab WS 2005/2006 das Hauptstudium beginnen,
Für Studierende, die ab WS 2005/2006 Module beginnen,
Studierende, die zum WS 2005/2006 in Grund- oder
Hauptstudium Module angefangen haben,
Studierende, die noch gemäß DPO 2001 (!) studieren,
sind die Modulbeschreibungen verbindlich
sollen die jeweiligen Moduldifferenzierungen so weit wie möglich befolgen
sind an die Modulbeschreibungen nicht
gebunden
Zur weiteren Beruhigung ...
... ist noch dies zu sagen: Einerseits ist in den Modulen des Grundstudiums der Grade der internen
Differenzierung sehr ausgeprägt; andererseits aber muß in den Modulen des Hauptstudiums nur noch
in den Modulen H 1 und H 2 sowie in H 4 S 1 und H 5 S 1 mit jeder Lehrveranstaltung ein eigener
Modul-Unterbereich abgedeckt werden; in allen anderen Hauptstudiums-Modulen sind die internen
Differenzierungen erheblich weniger eng.
13.9 Zuordnung von Lehrveranstaltungen gemäß den Vorgaben der Modulbeschreibungen für
das WS 2003/2004, SoSe 2004, WS 2004/2005 und SoSe 2005
Da ab dem Wintersemester 2005/2006 die Modulbeschreibungen in ihren Differenzierungen genau
eingehalten werden müssen, bietet dieser Abschnitt einen besonderen Service.
Da die Studierenden für die von ihnen besuchten Lehrveranstaltungen im WS 2003/2004, SoSe 2004,
WS 2004/2005 und SoSe 2005 nicht für jede Veranstaltung wissen können, welchem Veranstaltungstypus eine konkrete Lehrveranstaltung entsprechend den Modulbeschreibungen zu gewiesen ist, kann
das auf den folgenden Seiten für die Module
G 2 / G 3 / G 4 / G 7 / G 8 / G 9 / G 11,
H1 / H2 / H4S1 / H4S4 / H5S1 / H5S4
nachgeschlagen werden. Es werden dabei nur für die Module Zuordnungen gegeben, bei denen die
Zuordnung unklar ist bzw. sich nicht aus den Überschriften in LSF von allein ergibt. So kann man herausfinden, welche Veranstaltungstypen man bereits abgedeckt hat und welche man noch belegen
muß. Im übrigen verweise ich auf den Text zu Beginn von Kapitel 13 hinsichtlich der „Amnestie“-Regelung.
85
Modul G 2: Historisch-systematische Theorien der Erziehung und Bildung
WS 2003/2004
Einführung in die Theorie der Erziehung und Bildung (Wigger) 125318
Zuordnung
zur Lehrform
V
Von der Sonderpädagogik für Ausländer zur interkulturellen Pädagogik für alle? (Freitag) 125304
Kant: Texte zur Pädagogik (Kauder) 125316
Postmoderne: eine neue pädagogische Epoche (Peters) 125362
PS 3
V: Einführung in die Theorien der Bildung und Erziehung PS 1: Klassiker der Pädagogik
schichte PS 3: Ausgewählte Grundprobleme der Bildung und Erziehung
PS 2: Epochen der Bildungs- und Erziehungsge-
Modul G 2: Historisch-systematische Theorien der Erziehung und Bildung
SoSe 2004
Pestalozzi: Kleine Schriften zur Pädagogik (Kauder) 126302
Von der Sonderpädagogik für Ausländer zur interkulturellen Pädagogik für alle? (Freitag) 126307
`Mit uns zieht die neue Zeit` - Zur Geschichte der Jugendbewegung (Glaser) 126313
Theodor Litt: `Führen oder Wachsenlassen´ (Peters) 126314
Pädagogische Autorität: Verselbstständigen von Unselbstständigen (Niewels) 126327
Grundzüge des Neuhumanismus (Witte) 126330
V: Einführung in die Theorien der Bildung und Erziehung PS 1: Klassiker der Pädagogik
schichte PS 3: Ausgewählte Grundprobleme der Bildung und Erziehung
PS 2
PS 1
PS 3
PS 2
Zuordnung
zur Lehrform
V
V
PS 3
PS 1
PS 2
PS 2
PS 2: Epochen der Bildungs- und Erziehungsge-
Modul G 2: Historisch-systematische Theorien der Erziehung und Bildung
SoSe 2005
Einführung in die Erziehungs- und Bildungstheorie (Dörpinghaus) 128309
Rousseau – ein Klassiker der Pädagogik (Kauder) 128300
Nietzsche und die Pädagogik (Peters) 128321
Neuhumanistische Bildungstheorie: W. v. Humboldt (Kemper) 128330
Pädagogik der Aufklärung (Dulinski) 128340
Eine LV zu PS 3 wurde in diesem Semester nicht angeboten
V: Einführung in die Theorien der Bildung und Erziehung PS 1: Klassiker der Pädagogik
schichte PS 3: Ausgewählte Grundprobleme der Bildung und Erziehung
Zuordnung
zur Lehrform
PS 1
PS 3
PS 2: Epochen der Bildungs- und Erziehungsge-
Modul G 2: Historisch-systematische Theorien der Erziehung und Bildung
WS 2004/2005
Einführung in die Erziehungs- und Bildungstheorie (Glaser) 127307
Einführung in die Erziehungs- und Bildungstheorie (Wigger) 127319
`Lebenslanges Lernen` - Zukunftsprogramm oder Scheinproblem (Kauder) 127302
John Locke – ein Klassiker der Pädagogik (Kauder) 127303
Bildungspolitik in Deutschland nach 1945 (Glaser) 127308
Pädagogik der Aufklärung (Austermann) 127317
V: Einführung in die Theorien der Bildung und Erziehung PS 1: Klassiker der Pädagogik
schichte PS 3: Ausgewählte Grundprobleme der Bildung und Erziehung
PS 1
PS 2
Zuordnung
zur Lehrform
V
PS 1
PS 1
PS 2
PS 2
PS 2: Epochen der Bildungs- und Erziehungsge-
86
Modul G 3: Empirische Bildungs-, Erziehungs- und Sozialisationsforschung
WS 2003/2004
Einführung in die Sozialgeschichte von Kindheit, Jugend und Familie (Glaser) 125321
Lesen und Erziehung (Glaser) 125320
Aufwachsen in unterschiedlichen Kulturen (Glaser) 125322
Heimlicher Lehrplan in Schulen und Hochschulen (Austermann) 125330
Jugendberichte (Austermann) 125332
Zuordnung
zur Lehrform
PS 1
PS 3
PS 2
PS 1
PS 3
V: Einführung in die Theorien der Sozialisation PS 1: Differentielle Theorien der Sozialisation PS 2: Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen
in unterschiedlichen Kulturen und Epochen PS 3: Ansätze und Ergebnisse empirischer Bildungs- und Erziehungsforschung
Modul G 3: Empirische Bildungs-, Erziehungs- und Sozialisationsforschung
SoSe 2004
Frauen – Männer – Universität (Christ, Glaser) 126306
Aufwachsen in der Antike (Austermann) 126308
Jugend(-Berichte) im Revier (Austermann) 126309
Einführung in die Sozialisationstheorie (Vogel) 126321
Der Sozialisationsbegriff in der Zivilisationstheorie Norbert Elias´ (Niewels) 126326
Zuordnung
zur Lehrform
PS 2
PS 2
PS 3
V
PS 1
V: Einführung in die Theorien der Sozialisation PS 1: Differentielle Theorien der Sozialisation PS 2: Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen
in unterschiedlichen Kulturen und Epochen PS 3: Ansätze und Ergebnisse empirischer Bildungs- und Erziehungsforschung
Modul G 3: Empirische Bildungs-, Erziehungs- und Sozialisationsforschung
WS 2004/2005
Theorie und Forschung zur geschlechtstypischen Sozialisation (Zimmermann) 127201
Bildung, Biographie, Elite (Glaser) 127309
Schule und Familie, Sozialisationsinstanzen im Wandel (Austermann) 127318
Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund (Freitag) 127323
`Pädagogik mit Diplom´: Erziehungswissenschaft zwischen Wissenschaft und Berufsbezug (Christ) 127340
Zuordnung
zur Lehrform
PS 1
PS 3
PS 1
PS 2
PS 3
V: Einführung in die Theorien der Sozialisation PS 1: Differentielle Theorien der Sozialisation PS 2: Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen
in unterschiedlichen Kulturen und Epochen PS 3: Ansätze und Ergebnisse empirischer Bildungs- und Erziehungsforschung
Modul G 3: Empirische Bildungs-, Erziehungs- und Sozialisationsforschung
SoSe 2005
Einführung in die Sozialisationstheorien (Vogel) 128334
Erziehung und Bildung in verschiedenen Kulturen (Freitag) 128323
Was ist Kindheit? Die Jahrhundertwende um 1800, 1900 und 2000 in bildungstheoretischer Perspektive (Groppe) 128331
Blick zurück nach vorn – Die Entwicklung der Universitäten vom 19. Jahrhundert bis
2010 (Christ) 128337
Ist Bildung meßbar? (Dulinski) 128341
Eine LV zu PS 1 wurde in diesem Semester nicht angeboten
Zuordnung
zur Lehrform
V
PS 2
PS 2
PS 3
PS 3
V: Einführung in die Theorien der Sozialisation PS 1: Differentielle Theorien der Sozialisation PS 2: Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen
in unterschiedlichen Kulturen und Epochen PS 3: Ansätze und Ergebnisse empirischer Bildungs- und Erziehungsforschung
87
Modul G 4: Einführung in die Forschungsmethoden und die Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft WS 2003/2004
Methoden quantitativer Forschung (Leffelsend) 125222
Methoden quantitativer Forschung (Witjes) 125503
Methoden quantitativer Forschung (Bemerburg) 125534
Zuordnung
zur Lehrform
PS 1
PS 1
PS 1
V: Einführung in die Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft PS 1: Einführung in die quantitativen Forschungsmethoden
PS 2: Einführung in die qualitativen Forschungsmethoden PS 3: Ausgewählte Probleme der Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft
Modul G 4: Einführung in die Forschungsmethoden und die Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft SoSe 2004
Einführung in die Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft (Wigger) 126315
Ausgewählte Probleme der Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft (Kauder) 126303
Ausgewählte Probleme der Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft (Wigger) 126318
Methoden explorativ-interpretativer Sozialforschung (Hitzler) 126515
Übung zur Vorlesung `Methoden explorativ-interpretativer Sozialforschung` (Pfadenhauer) 126520
Einführung in die quantitative Sozialforschung (Niederbacher) 126231
Zuordnung
zur Lehrform
V
PS 3
PS 3
PS 2
PS 2
PS 1
V: Einführung in die Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft PS 1: Einführung in die quantitativen Forschungsmethoden
PS 2: Einführung in die qualitativen Forschungsmethoden PS 3: Ausgewählte Probleme der Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft
Modul G 4: Einführung in die Forschungsmethoden und die Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft WS 2004/2005
Methoden quantitativer Forschung (Ophuysen) 127229
Methoden quantitativer Forschung (Witjes) 127506
Methoden quantitativer Forschung (Hornbostel) 127563
Zuordnung
zur Lehrform
PS 1
PS 1
PS 1
V: Einführung in die Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft PS 1: Einführung in die quantitativen Forschungsmethoden
PS 2: Einführung in die qualitativen Forschungsmethoden PS 3: Ausgewählte Probleme der Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft
Modul G 4: Einführung in die Forschungsmethoden und die Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft SoSe 2005
Ausgewählte Probleme der Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft (Kauder) 128303
Ausgewählte Probleme der Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft (Kauder) 128302
Methoden explorativ-interpretativer Sozialforschung (Hitzler) 128532
Lektüreseminar „Hauptbegriffe qualitativer Sozialforschung“ (Pfadenhauer) 128538
Zuordnung
zur Lehrform
PS 3
PS 3
PS 2
PS 2
V: Einführung in die Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft PS 1: Einführung in die quantitativen Forschungsmethoden
PS 2: Einführung in die qualitativen Forschungsmethoden PS 3: Ausgewählte Probleme der Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft
88
Modul G 7: Soziale Arbeit
WS 2003/200495
Zum Verhältnis von Schule und Jugendarbeit (Bettmer) 125114
Einführung in die Jugendarbeit (Corsa) 125115
Aspekte sozialen Lernens im Elementarbereich (Lietz) 125119
Einführung in die Spielpädagogik (Fried) 125121
Annäherung an das pädagogische Handeln – aus der Perspektive: Frühe Kindheit
(König) 125122
Einführung in die Organisation sozialer Hilfe (Flösser) 125104
Einführung in die Kinder- und Jugendhilfe (unter bes. Berücksichtigung der Hilfen zur
Erziehung) (Oechler) 125107
Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung und Elternrechte (Gebauer) 125117
Einführung in den Kinder- und Jugendhilfebereich: Kindertageseinrichtung und Tagespflege (Kasüschke) 125123
Zuordnung
zur Lehrform
G 7/ 1
G 7/ 1
G 7/ 1
G 7/ 1
G 7/ 1
G 7/ 2
G 7/ 2
G 7/ 2
G 7/ 2
G 7/1: Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung G 7/2: Institutionelle und organisatorische Grundlagen
Modul G 7: Soziale Arbeit
SoSe 200496
Erziehungsberatung (Flösser, Spindelndreier) 126111
Einführung in die Jugendarbeit (Guderian) 126118
Pädagogische Ansätze am Beispiel des Situationsansatzes (Metschies) 126121
Einführung in die Spielpädagogik (Lietz) 126122
Die Entwicklung des Denkens als Ausgangspunkt pädagogischen Handeln (König)
126126
Integrationspädagogik – Teil der pädagogischen Prävention (König) 126127
Supervision als Reflexion des sozialpädagogischen Handelns (Kasüschke) 126128
Jugendverbände in Geschichte und Gegenwart (Bettmer) 126102
Öffentliche und freie Träger der sozialen Arbeit (Flößer) 126105
Neuere Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung (Gebauer) 126117
Zuordnung
zur Lehrform
G7 /1
G7 /1
G7 /1
G7 /1
G7 /1
G7 /1
G7 /1
G7 /2
G7 /2
G7 /2
G 7/1: Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung G 7/2: Institutionelle und organisatorische Grundlagen
WS 2004/200597
Zuordnung
zur Lehrform
Einführung in die Pädagogik der frühen Kindheit (Fried) 127104
G7 /1
Familienbildung und –beratung: Handlungskompetenz von Eltern (Fried) 127105
G7 /1
Theorien und Modelle frühkindlicher Erziehung (Lietz) 127106
G7 /1
Bildung in vorschulischen Einrichtungen (König) 127107
G7 /1
Einführung in die Methoden der sozialen Arbeit (Oechler) 127123
G7 /1
Sozialpädagogische Einrichtungen (unter Berücksichtigung der Erziehungshilfen) (Uh- G7 /2
lendorff) 127116
Einführung in die Organisation sozialer Hilfe (Flößer) 127119
G7 /2
Geschichte der Jugendarbeit (N.N.) 127130
G7 /2
Modul G 7: Soziale Arbeit
G 7/1: Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung G 7/2: Institutionelle und organisatorische Grundlagen
Modul G 7: Soziale Arbeit
SoSe 200598
Vorschulpädagogik – was sieht die Wissenschaft, das die Praxis nicht wahrnimmt?
(Fried) 128104
Einführung in die Spielpädagogik (Lietz)
Elementarpädagogik nach PISA (Lietz)
Prozeßqualität im Kontext der pädagogischen Interaktion (König) 128107
Soziale Arbeit mit Familien (Uhlendorff) 128121
Einführung in die Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit (Flößer) 128114
Das Jugendamt (Spindelndreier) 128124
Familien und öffentliche Erziehung: Erziehungs- und Bildungsaufgaben (Bier-Fleiter)
95
Die Zuordnungen sind dem Vorlesungsverzeichnis entnommen.
96
Die Zuordnungen sind dem Vorlesungsverzeichnis entnommen.
97
Die Zuordnungen sind dem Vorlesungsverzeichnis entnommen.
98
Die Zuordnungen sind dem Vorlesungsverzeichnis entnommen.
Zuordnung
zur Lehrform
G 7/1
entfällt
entfällt
G 7/1
G 7/1
G 7/2
G 7/2
G 7/2
89
Einführung in die Hilfen zur Erziehung (Knuth) 128137
G 7/2
G 7/1: Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung G 7/2: Institutionelle und organisatorische Grundlagen
WS 2003/200499
Modul G 8: Berufspädagogik/Erwachsenenbildung
Erzählen in der Erwachsenenbildung (Nolda) 125135
Methoden und Medien in der Erwachsenenbildung (Reinecke) 125150
Berufliches Lehren und Lernen (Lang) 125410
Rechtliche Grundlagen und Finanzierung von Erwachsenenbildung (Reinecke)
125136
Lernorte und Organisationsformen beruflicher Aus- und Weiterbildung (Lang) 125412
Zuordnung
zur Lehrform
PS 1
PS 1
PS 1
PS 2
PS 2
PS 1: Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung PS 2: Institutionelle und organisatorische Grundlagen
PS 3: Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung oder institutionelle und organisatorische Grundlagen
PS 4: Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung oder institutionelle und organisatorische Grundlagen
Modul G 8: Berufspädagogik/Erwachsenenbildung
SoSe 2004100
Öffentlichkeitsarbeit für Erwachsenenbildung (Nolda) 126134
Einführung in die Didaktik beruflichen Lernens und Lehrens (Lang) 126404
Organisationsentwicklung in Erwachsenenbildungseinrichtungen (Busse)
Berufliche Erstausbildung im dualen System (Lang) 126420
Zuordnung
zur Lehrform
PS 1
PS 1
Nicht stattgef.
PS 2
PS 1: Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung PS 2: Institutionelle und organisatorische Grundlagen
PS 3: Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung oder institutionelle und organisatorische Grundlagen
PS 4: Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung oder institutionelle und organisatorische Grundlagen
WS 2004/2005101
Modul G 8: Berufspädagogik/Erwachsenenbildung
Adressaten und Teilnehmer der Erwachsenenbildung (Nolda) 127136
Einführung in die Didaktik beruflichen Lernens und Lehrens (Lang) 127404
Einführung in die Didaktik beruflichen Lernens und Lehrens (Busian) 127405
Zuordnung
zur Lehrform
PS 2
PS 1
PS 1
PS 1: Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung PS 2: Institutionelle und organisatorische Grundlagen
PS 3: Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung oder institutionelle und organisatorische Grundlagen
PS 4: Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung oder institutionelle und organisatorische Grundlagen
Modul G 8: Berufspädagogik/Erwachsenenbildung
SoSe 2005102
Qualität in der Erwachsenenbildung (Reinecke) 128133
Einführung in die Didaktik des beruflichen Lehrens und Lernens (Lang) 128405
Berufliche Bildung im internationalen Vergleich (Bos) 128413
Organisierte Erwachsenenbildung im Raum Dortmund (Nolda) 128100
Zuordnung
zur Lehrform
PS 1
PS 1
PS 2
PS 2
PS 1: Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung PS 2: Institutionelle und organisatorische Grundlagen
PS 3: Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung oder institutionelle und organisatorische Grundlagen
PS 4: Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung oder institutionelle und organisatorische Grundlagen
WS 2003/2004103
Zuordnung
zur Lehrform
Teamentwicklung (Zimmermann) 125206
PS 1
Pädagogische Gruppenarbeit (Bauer) 125211
PS 1
Struktur der Bildungssystems der Bundesrepublik Deutschland (Zimmermann) 125204 PS 3
Modul G 9: Organisationspädagogik/Schulentwicklung
PS 1: Seminar zu „Methoden der Bildungsforschung“ oder „Methoden der Organisationspädagogik“ oder „Medien und Informationstechnologien in
Erziehung und Bildung“ oder „Eckdaten der Bildungsforschung und deren Interpretation“ PS 2: Text wie PS 1
PS 3: Seminar zu „Organisatorische und institutionelle Rahmenbedingungen der Organisationspädagogik und der Schulentwicklung“ oder „Rechtliche Fragen im Bildungsbereich“ PS 4: Text wie PS 3
99
Die Zuordnungen sind dem Vorlesungsverzeichnis entnommen.
100
Die Zuordnungen sind dem Vorlesungsverzeichnis entnommen.
101
Die Zuordnungen sind dem Vorlesungsverzeichnis entnommen.
102
Die Zuordnungen sind dem Vorlesungsverzeichnis entnommen.
103
Die Zuordnungen sind dem Vorlesungsverzeichnis entnommen.
90
Modul G 9: Organisationspädagogik/Schulentwicklung
SoSe 2004
Einführungsveranstaltung: Medien und Informationstechnologie in Erziehung, Unterricht und Bildung (Schulz-Zander) 126218
Outdoor-Training als Personalentwicklung (Zimmermann) 126226
Allgemein bildendes Schulwesen in Deutschland (Rösner) 126225
Zuordnung
zur Lehrform
PS 1
PS 1
PS 3
PS 1: Seminar zu „Methoden der Bildungsforschung“ oder „Methoden der Organisationspädagogik“ oder „Medien und Informationstechnologien in
Erziehung und Bildung“ oder „Eckdaten der Bildungsforschung und deren Interpretation“ PS 2: Text wie PS 1
PS 3: Seminar zu „Organisatorische und institutionelle Rahmenbedingungen der Organisationspädagogik und der Schulentwicklung“ oder „Rechtliche Fragen im Bildungsbereich“ PS 4: Text wie PS 3
Modul G 9: Organisationspädagogik/Schulentwicklung
WS 2004/2005
Ganztagsbildung und Ganztagsschule (Holtappels) 127222
Pädagogische Beratung (Zimmermann) 127202
Jugend und Schule (Niederbacher) 127211
Zuordnung
zur Lehrform
PS 3
PS 1
PS 1
PS 1: Seminar zu „Methoden der Bildungsforschung“ oder „Methoden der Organisationspädagogik“ oder „Medien und Informationstechnologien in
Erziehung und Bildung“ oder „Eckdaten der Bildungsforschung und deren Interpretation“ PS 2: Text wie PS 1
PS 3: Seminar zu „Organisatorische und institutionelle Rahmenbedingungen der Organisationspädagogik und der Schulentwicklung“ oder „Rechtliche Fragen im Bildungsbereich“ PS 4: Text wie PS 3
Modul G 9: Organisationspädagogik/Schulentwicklung
SoSe 2005
Grundlagen der Medienpädagogik (Koch-Schulte)
Einführung in Methoden der Schul- und Unterrichtsforschung (Bos) 128214
Theorien und Konzepte der Schulentwicklung (Holtappels) 128206
Zuordnung
zur Lehrform
entfällt
PS 1
PS 3
PS 1: Seminar zu „Methoden der Bildungsforschung“ oder „Methoden der Organisationspädagogik“ oder „Medien und Informationstechnologien in
Erziehung und Bildung“ oder „Eckdaten der Bildungsforschung und deren Interpretation“ PS 2: Text wie PS 1
PS 3: Seminar zu „Organisatorische und institutionelle Rahmenbedingungen der Organisationspädagogik und der Schulentwicklung“ oder „Rechtliche Fragen im Bildungsbereich“ PS 4: Text wie PS 3
Modul G 11: Psychologie
WS 2003/2004
Sozialpsychologie: Menschliche Kommunikation (Bauer) 144404
Sozialpsychologie: Psychologie der Gruppe (Metz-Göckel) 144405
Sozialpsychologie: Soziale Attribution (Böhm) 144406
Einführung in die Entwicklungspsychologie (Kittler) 144411
Grundlagen der Entwicklungspsychologie (Mendjeritzkaja) 144412
Einführung in die Entwicklungspsychologie (N.N.) 144413
Zuordnung
zur Lehrform
B2
B2
B2
B1
B1
B1
V: Einführung in die Psychologie
Entweder 3 PS und Modulabschlußprüfung zu Themenschwerpunkt A: „Menschliche Informationsverarbeitung und ihre Bedingungen“:
PS (A 1) zu: Lernen, Denken, Gedächtnis
PS (A 2) zu: Motivation und Emotion
PS (A 3) zu: Physiologische Voraussetzungen für menschliche Informationsverarbeitung
oder 3 PS und Modulabschlußprüfung zu Themenschwerpunkt B: „Einführung in die Grundlagendisziplinen der Psychologie“:
PS (B 1) zu: Einführung in die Entwicklungspsychologie
PS (B 2) zu: Einführung in die Sozialpsychologie
PS (B 3) zu: Einführung in die Differentielle Psychologie
Modul G 11: Psychologie
SoSe 2004
Aufgaben und Gegenstand der Psychologie (Gasch) 144404
Pädagogische Psychologie: Kommunikation (Bauer) 144405
Pädagogische Psychologie (Iserloh) 144406
Pädagogische Psychologie: Abweichendes Verhalten (Lassoga/Fischer) 144407
Pädagogische Psychologie: So deutsch wie möglich? Ein Planspiel zu interkulturellen
Konflikten (Bender-Szymanski) 144408
Zuordnung
zur Lehrform
V
Zuordnung nicht
möglich: Alles für
Psychologie nehmen
V: Einführung in die Psychologie
Entweder 3 PS und Modulabschlußprüfung zu Themenschwerpunkt A: „Menschliche Informationsverarbeitung und ihre Bedingungen“:
PS (A 1) zu: Lernen, Denken, Gedächtnis
PS (A 2) zu: Motivation und Emotion
PS (A 3) zu: Physiologische Voraussetzungen für menschliche Informationsverarbeitung
oder 3 PS und Modulabschlußprüfung zu Themenschwerpunkt B: „Einführung in die Grundlagendisziplinen der Psychologie“:
PS (B 1) zu: Einführung in die Entwicklungspsychologie
PS (B 2) zu: Einführung in die Sozialpsychologie
PS (B 3) zu: Einführung in die Differentielle Psychologie
Modul G 11: Psychologie
WS 2004/2005
Zuordnung
91
Aufgaben und Gegenstand der Psychologie (Gasch) 144553
Allgemeine Psychologie I (Metz-Göckel) 144561
Allgemeine Psychologie I (Kleinsorge) 144562
Physiologie (Falkenstein) 144563
Grundlagen der Entwicklungspsychologie (Zimmermann) 144571
Entwicklungspsychologie (Iserloh) 144572
Motivation in Lehr- und Lernsituationen: Entwicklungsbedingungen und Förderprogramme (Zimmermann) 144572
Entwicklung: Einführung in die Entwicklungspsychologie (Volkmann-Raue) 144574
Entwicklungspsychologie I (Zimmermann) 144575
Sozialpsychologie (Metz-Göckel) 144576
Sozialpsychologie (Neumann) 144577
Kommunikationsformen und –strukturen (Lasogga) 144578
Persönlichkeitsentwicklung (Lasogga) 144579
Psychologische Sozialisationstheorien (Volkmann-Raue) 144580
Einführung in die Sozialpsychologie (Neumann) 144581
zur Lehrform
V
A1
A1
A3
B1
B1
B1
B1
B1
B2
B2
B2
B3
B3
B3
V: Einführung in die Psychologie
Entweder 3 PS und Modulabschlußprüfung zu Themenschwerpunkt A: „Menschliche Informationsverarbeitung und ihre Bedingungen“:
PS (A 1) zu: Lernen, Denken, Gedächtnis
PS (A 2) zu: Motivation und Emotion
PS (A 3) zu: Physiologische Voraussetzungen für menschliche Informationsverarbeitung
oder 3 PS und Modulabschlußprüfung zu Themenschwerpunkt B: „Einführung in die Grundlagendisziplinen der Psychologie“:
PS (B 1) zu: Einführung in die Entwicklungspsychologie
PS (B 2) zu: Einführung in die Sozialpsychologie
PS (B 3) zu: Einführung in die Differentielle Psychologie
Modul G 11: Psychologie
SoSe 2005
Einführung in die Psychologie: Aufgaben und Gegenstand der Psychologie (Gasch)
144555
Allgemeine Psychologie II (Neumann) 144553
Einführung in die Differentielle Psychologie (Mendzheritskaya) 144556
Einführung in die Sozialpsychologie (Neumann) 144558
Grundlagen der Entwicklungspsychologie (Zimmermann) 144557
Zuordnung
zur Lehrform
V
A2
B3
B2
B1
V: Einführung in die Psychologie
Entweder 3 PS und Modulabschlußprüfung zu Themenschwerpunkt A: „Menschliche Informationsverarbeitung und ihre Bedingungen“:
PS (A 1) zu: Lernen, Denken, Gedächtnis
PS (A 2) zu: Motivation und Emotion
PS (A 3) zu: Physiologische Voraussetzungen für menschliche Informationsverarbeitung
oder 3 PS und Modulabschlußprüfung zu Themenschwerpunkt B: „Einführung in die Grundlagendisziplinen der Psychologie“:
PS (B 1) zu: Einführung in die Entwicklungspsychologie
PS (B 2) zu: Einführung in die Sozialpsychologie
PS (B 3) zu: Einführung in die Differentielle Psychologie
Modul H 1: Methoden der empirischen und historischen Bildungsforschung
WS 2003/2004
Analyse von Fragebodendaten mit SPSS (Leffelsend) 125223
Methodik der Argumentationsanalyse (Wigger) 125301
Bildungstheorie und Biographieforschung (Wigger) 125302
Empirische Untersuchungen zur Herstellung von Fragebögen im Bildungskontext (Reitemeyer) 125310
Methodenseminar: Das Experteninterview im Kontext qualitativer Forschung (Behnke)
125323
Qualitative Methoden in der historischen Bildungsforschung (Glaser) 125324
Statistik für Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler (Krämer / FB5) 110510
Forschung in Schulen – Methoden der Schulentwicklungsforschung (Holtappels)
Zuordnung
zur Lehrform
HS 1
HS 2
HS 2
HS 1
HS 2
HS 2
HS 1
HS 1
HS 1: Statistisch-quantitative Forschungsmethoden HS 2: Interpretativ-qualitative Forschungsmethoden HS 3: Erweiterung oder Vertiefung statistisch-quantitativer oder interpretativ-qualitativer Forschungsmethoden HS 4: Probleme erziehungswissenschaftlicher Forschung und Theoriebildung
Modul H 1: Methoden der empirischen und historischen Bildungsforschung
SOSE 2004
Bildungsforschung: Arbeiter im Strukturwandel des Ruhrgebietes (Peters) 126310
Ego-Dokumente als bildungshistorische Quellen – Nutzen und Nachteile subjektorien-
Zuordnung
zur Lehrform
HS 2
HS 4 / HS 3
92
tierter Information (Glaser) 126310
Methodik der Argumentationsanalyse II (Wigger) 126316
Bildungstheorie und Biographieforschung II (Wigger) 126317
Ist Bildung messbar? Teil 2 (Reitemeyer) 126320
Methoden quantitativer Sozialforschung: Interview (Reichert) 126534
HS 3 / HS 4
HS 3 / HS 4
HS 3 / HS 4
HS 1
HS 1: Statistisch-quantitative Forschungsmethoden HS 2: Interpretativ-qualitative Forschungsmethoden HS 3: Erweiterung oder Vertiefung statistisch-quantitativer oder interpretativ-qualitativer Forschungsmethoden HS 4: Probleme erziehungswissenschaftlicher Forschung und Theoriebildung
Modul H 1: Methoden der empirischen und historischen Bildungsforschung
WS 2004/2005
Quantitative Forschung im Bildungsbereich: Forschungsdesign und Befragungsmethoden (Holtappels) 127224
Empirisch-quantitative Analyse ausgewählter erziehungswissenschaftlicher Zeitschriften (Teil 1) (Kauder) 127301
Bild- und Filmanalyse (Peters) 127305
Das Interview (Glaser) 127306
Bildungstheorie und Biographieforschung I (Wigger) 127321
Einführung in die Evaluationsforschung (Hornbostel) 127565
Zuordnung
zur Lehrform
HS 1
HS 1
HS 2
HS 2
HS 2
HS 1
HS 1: Statistisch-quantitative Forschungsmethoden HS 2: Interpretativ-qualitative Forschungsmethoden HS 3: Erweiterung oder Vertiefung statistisch-quantitativer oder interpretativ-qualitativer Forschungsmethoden HS 4: Probleme erziehungswissenschaftlicher Forschung und Theoriebildung
Modul H 1: Methoden der empirischen und historischen Bildungsforschung
SoSe 2005
Statistisch-quantitative Forschungsmethoden (Bos) 128217
Empirisch-quantitative Analyse ausgewählter erziehungswissenschaftlicher Zeitschriften (Teil 2) (Kauder) 128301
Bildungstheorie und Biographieforschung (Wigger) 128317
Auswertungsstrategien in der qualitativen Sozialforschung (Peters) 128322
Einführung in die Regressionsanalyse (Hornbostel) 128512
Zuordnung
zur Lehrform
HS 1
HS 3
HS 3 / HS 4
HS 2
HS 1
HS 1: Statistisch-quantitative Forschungsmethoden HS 2: Interpretativ-qualitative Forschungsmethoden HS 3: Erweiterung oder Vertiefung statistisch-quantitativer oder interpretativ-qualitativer Forschungsmethoden HS 4: Probleme erziehungswissenschaftlicher Forschung und Theoriebildung
Modul H 2: Theorie und Geschichte der Bildung und Erziehung
KEIN LEHRANGEBOT IN H 2
WS 2003/2004 Zuordnung
zur Lehrform
Modul H 2: Theorie und Geschichte der Bildung und Erziehung
KEIN LEHRANGEBOT IN H 2
SOSE 2004 –
Zuordnung
zur Lehrform
WS 2004/2005 Zuordnung
zur Lehrform
„Das Elend der Welt“. Pierre Bourdieus Analyse von Familie und Schule in der GeHS 1
genwart (Wigger) 127320
Erziehungstheorien der Gegenwart (Wigger) 127322
HS 1
Modul H 2: Theorie und Geschichte der Bildung und Erziehung
HS 1: Bildungstheorie und Bildungsforschung HS 2: Geschichte der Bildung und Erziehung HS 3: Klassiker der Pädagogik HS 4: Theorien und
Konzepte der Allgemeinen Erziehungswissenschaft
Modul H 2: Theorie und Geschichte der Bildung und Erziehung
SoSe 2005
Enttäuschte Erwartungen. P. Bourdieus Analysen von Familie und Schule in der Gegenwart II (Wigger) 128318
Neuere Ergebnisse der Bildungstheorie und Bildungsforschung (Wigger) 128319
Alma Mater. Sozialisation in der Universität vom frühen 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart (Groppe) 128325
Die Naturalisierung des Ich. Zur Ideengeschichte der Hirnforschung und ihre Konsequenzen für die Erziehungswissenschaft (Niewels) 128326
Grundlagen zur Theorie der Sexualerziehung (Rüttgers) 128327
I. Kant: Über Pädagogik (Dörpinghaus) 128328
Zuordnung
zur Lehrform
HS 1
HS 1
HS 2
HS 4
HS 4
HS 3
HS 1: Bildungstheorie und Bildungsforschung HS 2: Geschichte der Bildung und Erziehung HS 3: Klassiker der Pädagogik HS 4: Theorien und
Konzepte der Allgemeinen Erziehungswissenschaft
93
Modul H 4 - S 1/H 5 – S 1: Pädagogik der frühen Kindheit
WS 2003/2004
Bilderbuch und Märchen – Medien für Kinder im Vorschulalter (Lietz) 125124 Neuer
Titel: Vom Bilderbuch zum Computer. Medienerziehung Elementarbereich (Kasüschke) 125124
Kind und Tod – Tabuthema oder Feld sozialen Lernens im Elementarbereich? (Lietz)
125125
Sprache im Vorschulalter: Entwicklung, Diagnose, Förderung (Fried) 125126
Einführung in die materialgebundene experimentelle Spielpädagogik – Spielprozesse
bei jungen Kindern erkunden (Fried) 125127
Selbstinitiierte Bildungsprozesse bei Kindergartenkindern (Benski) König 125128
Zuordnung
zur Lehrform
HS 1/PRO
Fiel aus
HS 2/DIA
HS 3 / PRÄ
HS1/PRO
HS 1: Pädagogische Programmatik PRO HS 2: Pädagogische Diagnostik DIA HS 3: Pädagogische Prävention PRÄ HS 4: Professionalisierung
von ErzieherInnen PVE HS 5: Kindheitsforschung KFG
Modul H 4 - S 1/H 5 – S 1: Pädagogik der frühen Kindheit
SoSe 2004
Theorien und pädagogische Handlungskonzepte zu einer geschlechtsreflektierenden
Erziehung von Mädchen und Jungen in früher Kindheit (Kasüschke) 126119
Theorien und Modell frühkindlicher Medienerziehung (Lietz) 126123
Interkulturelle Kompetenz als sozialpädagogische Berufsqualifikation im Handlungsfeld Kindergarten (Lietz) 126124
Kinderkultur – Kindsein als gesellschaftliche Konstruktion (König) 126125
Organisationsentwicklung in Kindertageseinrichtungen (Wolf) 126132
Zuordnung
zur Lehrform
PRO/KFE
PRO
PRÄ
KFG
PVE
HS 1: Pädagogische Programmatik PRO HS 2: Pädagogische Diagnostik DIA HS 3: Pädagogische Prävention PRÄ HS 4: Professionalisierung
von ErzieherInnen PVE HS 5: Kindheitsforschung KFG
Modul H 4 - S 1/H 5 – S 1: Pädagogik der frühen Kindheit
WS 2004/2005
Einführung in die pädagogische Diagnostik (Fried) 127108
Professionalisierung von ErzieherInnen: Beobachtungskompetenz (Fried) 127109
Einführung in die Kindheitsforschung (Fried) 127110
Pädagogische Programmatik: Medienpädagogik (Lietz) 127111
Pädagogische Prävention: Interkulturelle Pädagogik (Lietz) 127112
Zuordnung
zur Lehrform
DIA
PVE
KFG
PRO
PRÄ
HS 1: Pädagogische Programmatik PRO HS 2: Pädagogische Diagnostik DIA HS 3: Pädagogische Prävention PRÄ HS 4: Professionalisierung
von ErzieherInnen PVE HS 5: Kindheitsforschung KFG
Modul H 4 – S 4/H 5 – S 4: Soziale Gerontologie
WS 2003/2004
Grundlagen der staatlichen Sozialpolitik für ältere Menschen II: Gesundheitspolitik
(Naegele) 125518
Einführung in die Alternwissenschaften (Naegele/Reichert/Gösken) 125519
Interventions-Gerontologie (Reichert) 125559
Zuordnung
zur Lehrform
S 4-2
S 4-1
S 4-4
V: Einführung in die Alternswissenschaften (S 4-1)
HS: Seminar zu: Politik für das Alter (S 4-2) oder Bildungs- und Kulturarbeit für das Alter (S 4-3) oder Psychologie des Alterns (S 4-4) oder Soziologie des Alterns (S 4-5) HS: Text wie die anderen HS HS: Text wie die anderen HS
Modul H 4 – S 4/H 5 – S 4: Soziale Gerontologie
SoSe 2004
Altern in der Fremde – Migration und Integration (Klehm) 126514
Politik für das Alter (Naegele) 126524
Demenz und Psychologie (Späte) 126526
Einführung in die psychologische Gerontologie (Reichert) 126535
Zuordnung
zur Lehrform
S 4-2 / S 4-5
S 4-2
S 4-4
S 4-4
V: Einführung in die Alternswissenschaften (S 4-1)
HS: Seminar zu: Politik für das Alter (S 4-2) oder Bildungs- und Kulturarbeit für das Alter (S 4-3) oder Psychologie des Alterns (S 4-4) oder Soziologie des Alterns (S 4-5) HS: Text wie die anderen HS HS: Text wie die anderen HS
Modul H 4 – S 4/H 5 – S 4: Soziale Gerontologie
WS 2004/2005
Zivilgesellschaftliches Engagement im Alter (Klehm) 127514
Altern in der Fremde – Migration und Integration (Klehm/Erdtmann) 127515
Lebenslagen im Alter I (Naegele) 127517
Demographische Grundlagen (Naegele) 127518
Zuordnung
zur Lehrform
S 4-3
S 4-2 / S 4-5
S 4-5
S 4-2 / S 4-5
94
Einführung in die Alternswissenschaften (Naegele/Reichert/Gösken) 127520
Familienpolitik und Sozialstruktur (Naegele) 127521
Grundlagen der staatlichen Sozialpolitik für ältere Menschen I (Naegele) 127522
Wandel der Altersphase (Barkholdt) 127523
Grundlagen der Gerontopsychiatrie (Grond) 127525
Sport und Freizeitarbeit im Alter (Lobinger) 127526
Grundlagen der Gerontosoziologie (Amann) 127527
Interventionsgerontologie: Eine Einführung (Reichert) 127543
Aspekte der Pflege behinderter und alter Menschen (Reichert) 127545
Einführung in die Geragogik (Gösken) 127546
S 4-1
S 4-2
S 4-2
S 4-5
S 4-4
S 4-5
S 4-5
S 4-4
S 4-2 / S 4-4 /
S 4-5
S 4-1
V: Einführung in die Alternswissenschaften (S 4-1)
HS: Seminar zu: Politik für das Alter (S 4-2) oder Bildungs- und Kulturarbeit für das Alter (S 4-3) oder Psychologie des Alterns (S 4-4) oder Soziologie des Alterns (S 4-5) HS: Text wie die anderen HS HS: Text wie die anderen HS
13.10 Zuordnungsschlüssel für die Verbindung zwischen LSF und den Modulbeschreibungen
Der folgende Schlüssel ist für die Personen nicht mehr erforderlich, die die Modulbeschreibungen genau gelesen und sich alles notiert haben, worauf es bei einem Modul ankommt. Wer sich aber immer
unsicher ist, kann sich den folgenden Erläuterungen anvertrauen.
Nachdem alle Modulbeschreibungen vorgestellt und jeweils mit Erläuterungen versehen worden sind
und nachdem für die Module, bei denen sich die Zuordnung gemäß den Modulbeschreibungen nicht
von allein ergibt, für den Zeitraum WS 2003/2004 bis SoSe 2005 die konkreten Lehrveranstaltungszuordnungen zu den Vorgaben der Modulbeschreibungen vorgestellt wurden, soll zum Abschluß noch
eine Art Zuordnungsschlüssel gegeben werden.
Genauer gesagt sollen die Studierenden anhand dieses Zuordnungsschlüssels in die Lage versetzt
werden, in kurzer Zeit herauszufinden, in welchen Modulen sie den Besuch von LV nach Veranstaltungstypen differenzieren müssen und in welchen Modulen das nicht erforderlich ist.
Zur Verdeutlichung einige Beispiele:
1) In Modul G 2 (s. Abschnitt zu Modulbeschreibungen) gibt es neben der Vorlesung noch drei Seminartypen, nämlich (a) Klassiker der Pädagogik, (b) Epochen der Pädagogik und (c) Ausgewählte
Grundprobleme der Bildung und Erziehung. Jeder dieser Seminartypen muß einmal besucht werden, d.h.: Studierende besuchen zusätzlich zur Vorlesung ein Klassikerseminar, eines zu einer Epoche und eines zu einem Grundproblem. Die Differenzierung ist also einzuhalten. Falsch wäre es,
ab dem Wintersemester 2005/2006 drei Klassikerseminare zu besuchen. – Für G 3, G 4 und H 1
und H 2 gilt das analog.
2) In Modul G 7 sind zwei Veranstaltungstypen vorgesehen, zu denen jeweils 2 Seminare besucht
werden müssen.
3) In Modul G 8 und Modul G 9 sind zwei Veranstaltungstypen vorgesehen, zu denen mindestens je
ein PS zu besuchen ist, nämlich PS 1 und PS 2. Die weiteren beiden in diesen Modulen vorgesehenen LV können entweder dem einen oder dem anderen Veranstaltungstypen zugehören.
4) In Modul H 3 und Modul H 6 gibt es keine Unterdifferenzierung, ebenfalls nicht in Modul H 5 S 2
und H 5 S 3, Modul H 8 und Modul H 9 .
5) In Modul H 4 S 1 (= Pädagogik der frühen Kindheit) sind vier Veranstaltungstypen vorgesehen, die
mit je einem Seminar absolviert werden müssen.
6) In Modul H 5 S 1 (= Pädagogik der frühen Kindheit) sind fünf Veranstaltungstypen vorgesehen, die
mit je einem Seminar absolviert werden müssen.
7) In Modul H 4 S 4 sowie H 5 S 4 (= Soziale Gerontologie) gibt es zwar ein Differenzierung, aber verbindlich ist nur, daß die Vorlesung besucht wird; welche Seminare zu welchen Typen besucht werden, ist freigestellt.
Nach diesen Beispielen sollte für die Studierenden die Zuordnung selbständig möglich sein (das
macht zwar etwas Mühe, läßt sich aber nicht vermeiden).
Modul
Erläuterung zur Differenzierung gemäß Modulbeschreibungen
...
..., und das heißt im
„Klartext“
G1
Titel der Vorlesungen liegen fest und sind in LSF erkennbar ebenso wie das
PS in jedem Winter-Semester
G2
Verbindliche Seminardifferenzierung ist in LSF eingezogen
Jede konkret genannte LV
muß einmal studiert werden = 5 LV
Jeder Typus muß einmal
95
G3
Verbindliche Seminardifferenzierung ist in LSF eingezogen
G4
Verbindliche Seminardifferenzierung ist in LSF eingezogen
G5
Vorlesungen zum Winter-Semester sind in LSF klar ausgewiesen; ebenso
die PS
G6
G7
Zuordnung nicht erforderlich, da es nur einen PS-Typus gibt
Typus G 7/1 betrifft alle PS zum Oberbegriff „Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung“
Typus G 7/2 betrifft alle PS zum Oberbegriff „Institutionelle und organisatorische Grundlagen“
Typus PS 1 betrifft alle PS zum Oberbegriff „Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung“
Typus PS 2 betrifft alle PS zum Oberbegriff „Institutionelle und organisatorische Grundlagen“
Typus PS 3 und PS 4 sind frei wählbar
Alle in LSF zu G 9 unter dem Oberbegriff „Praxisfelder, Handlungsmethoden, anwendungsorientierte Forschung“ genannten Veranstaltungen betreffen den Typus PS 1 sowie PS 2 in den Modulbeschreibungen
Alle in LSF zu G 9 unter dem Oberbegriff „Institutionelle und organisatorische Grundlagen“ genannten Veranstaltungen betreffen den Typus PS 3
und PS 4
Die Zuordnung konkreter LV zu den Vorgaben der Modulbeschreibungen ist
problemlos möglich, weil z.B. LV zum Thema „Kultur und Innovation“ mit
diesem Vortitel gekennzeichnet sind
Die Zuordnung konkreter LV zu den Vorgaben der Modulbeschreibungen ist
problemlos möglich, weil das Lehrangebot im Vorlesungsverzeichnis entsprechend für G 11 differenziert ist und die LV im Typus erkennbar sind.
G8
G9
G 10
G 11
studiert werden = 4 LV
Jeder Typus muß einmal
studiert werden = 4 LV
Jeder Typus muß einmal
studiert werden = 4 LV
Jede V muß einmal studiert werden, ebenso ein
PS (je nach Studienrichtung)
Es müssen 2 PS in G 7/1
und 2 PS in G 7/2 studiert
werden
Von 4 verbindlich zu besuchenden LV muß der Typus PS 1 und zu PS 2 je
einmal absolviert werden
Von 4 verbindlich zu besuchenden LV muß der Typus PS 1 und zu PS 2 je
zweimal absolviert werden
Modul
Erläuterung zur Differenzierung gemäß Modulbeschreibungen
...
..., und das heißt im
„Klartext“
H1
Verbindliche Seminardifferenzierung ist in LSF eingezogen
H2
Verbindliche Seminardifferenzierung ist in LSF eingezogen
H3
H4S1
Eine Feindifferenzierung ist nicht vorgenommen
Die gemäß den Modulbeschreibungen vorgenommene Differenzierung ist
anhand der Titel der konkreten LV erkennbar
Eine Feindifferenzierung ist nicht vorgenommen
Eine Feindifferenzierung ist nicht vorgenommen
Es wird differenziert zwischen einer verbindlichen Vorlesung und den Typen S 4-2 – S 4-5, die aber nach Wahl belegt werden können
Jeder Typus muß einmal
studiert werden = 4 LV
Jeder Typus muß einmal
studiert werden = 4 LV
3 LV sind zu absolvieren
H4S2
H4S3
H4S4
H5S1
H5S2
H5S3
H5S4
H6
H7
H8
H9
H 10
H 11
H 12
H 13
H 14
H 15
Die gemäß den Modulbeschreibungen vorgenommene Differenzierung ist
anhand der Titel der konkreten LV erkennbar
Eine Feindifferenzierung ist nicht vorgenommen
Eine Feindifferenzierung ist nicht vorgenommen
Es wird differenziert zwischen einer verbindlichen Vorlesung und den Typen S 4-2 – S 4-5, die aber nach Wahl belegt werden können
Eine Feindifferenzierung ist nicht vorgenommen
Die Zuordnung einzelner LV zu den Schwerpunkten A 1 – A 3 ist anhand
von LSF problemlos möglich
Eine Feindifferenzierung ist nicht vorgenommen
Eine Feindifferenzierung ist nicht vorgenommen
Die Zuordnung einzelner LV zu den Schwerpunkten A 1 – A 3 ist anhand
von LSF problemlos möglich
LV zu einzelnen Schwerpunkten sind in LSF erkennbar
LV zu einzelnen Schwerpunkten sind in LSF erkennbar
LV zu einzelnen Schwerpunkten sind in LSF erkennbar
LV zu einzelnen Schwerpunkten sind in LSF erkennbar
Konkret zu absolvierende LV in den Wahlpflichtfächern ergeben sich aus
Jeder Typus HS 1 – HS 4
ist einmal zu absolvieren
4 LV sind zu absolvieren
4 LV sind zu absolvieren
4 LV sind zu absolvieren,
von denen die Vorlesung
besucht werden muß; die
PS sind frei wählbar
Jeder Typus HS 1 – HS 5
ist einmal zu absolvieren
5 LV sind zu absolvieren
5 LV sind zu absolvieren
5 LV sind zu absolvieren,
von denen die Vorlesung
besucht werden muß; die
PS sind frei wählbar
3 LV sind zu absolvieren
3 LV sind zu absolvieren
4 LV sind zu absolvieren
5 LV sind zu absolvieren
3 LV sind zu absolvieren
3 LV sind zu absolvieren
4 LV sind zu absolvieren
5 LV sind zu absolvieren
3 LV sind zu absolvieren
96
H 16
H 17
H 18
den einzelnen Wahlpflichtvereinbarungen (s. Homepage FB 12)
Anhand von LSF ist klar erkennbar, für welche Studierende welcher Studienrichtung welches HS vorgesehen ist
Es sind keine LV mehr zu absolvieren
2 LV sind zu absolvieren
14. Die Aufnahme des Hauptstudiums bei noch nicht ganz abgeschlossenem Grundstudium
Gliederung:
14.1 Was sagt die DPO 2003?
14.2 Wie ist der Text der DPO zu verstehen?
14.3 Zusammenfassende Graphik
Unter welchen Bedingungen man bereits LP im Hauptstudium erwerben kann, wenn man das Grundstudium noch nicht ganz abgeschlossen hat, ist eine sehr häufig gestellte Frage. Sie wird nachfolgend
beantwortet, auch wenn die Antwort ein wenig länger als ein Satz ist.
14.1 Was sagt die DPO 2003?
In der DPO § 16 Abs. 2 heißt es:
„(2) Zur Diplomprüfung kann in Ausnahmefällen auch zugelassen werden, wer im Rahmen der Diplom-Vorprüfung mindestens 90 LP erreicht hat und für weitere 15 LP beim Zentrum für Studienangelegenheiten angemeldet ist. Für die Diplomprüfung können bis zum Nachweis der bestandenen Diplom-Vorprüfung aber nur 30 LP erworben werden. Das Studium eines Wahlpflichtfachs im Rahmen
der Diplomprüfung kann ohne Abschluß des Grundstudiums begonnen werden, wenn eine Wahlpflichtfachvereinbarung eine frühere Prüfungsanmeldung vorsieht.“
14.2 Wie ist der Text der DPO zu verstehen?
1. Studierende müssen zum Zeitpunkt der erwünschten Aufnahme des Hauptstudiums – erstens – 90
LP fest verbucht beim Zentrum für Studienangelegenheiten eingetragen haben.
Erl.: (a) Sollten einige Studierende nach vier Semestern bereits 120 LP fest erworben haben und
diese LP beim Zentrum für Studienangelegenheiten verbucht sein, dann gilt für diese Personen
das Folgende nicht mehr.
(b) Hat jemand hingegen weniger als 90 LP, dann kann definitiv noch nicht mit dem Hauptstudium
begonnen werden.
2. Die 90 fest verbuchten LP genügen jedoch noch nicht: Zusätzlich müssen Studierende 15 weitere
LP beim Zentrum für Studienangelegenheiten angemeldet haben. Das bedeutet, daß diese 15 LP
bereits zum Zeitpunkt der gewünschten Aufnahme des Hauptstudiums angemeldet sind.
Erl.: (a) In vielen Fällen sieht das in der Praxis so aus, daß die Studierenden die Leistungen für diese 15 LP bereits absolviert haben und nur noch auf ihre Note warten.
(b) Hat jemand weniger als 15 LP angemeldet, so kann diese Person ebenfalls noch nicht am
Hauptstudium teilnehmen.
3. Um also mit noch nicht abgeschlossenem Grundstudium vorzeitig mit dem Hauptstudium beginnen
zu können, muß also eine Doppelhürde überwunden worden sein: Man muß mindestens 90 fest
verbuchte LP und mindestens 15 bereits angemeldete LP vorweisen können.
Erl.: Diese Angaben sind verbindlich. Hätte jemand z.B. 80 feste LP und 20 angemeldete LP, wird
er oder sie nicht zum Hauptstudium zugelassen.
4. Wie bekannt ist, ist das Grundstudium abgeschlossen, wenn alle erforderlichen 120 LP erworben
worden sind. Gemäß der oben zitierten Passage aus der DPO wird man zum Hauptstudium also
zugelassen, wenn man 90 + 15 LP vorweisen kann. Das bedeutet, daß zum Abschluß des Grundstudium noch 15 LP fehlen.
5. Diese noch fehlenden 15 LP des Grundstudiums kann man, wenn die Doppelhürde überwunden
und das Hauptstudium begonnen wurde, zur gleichen Zeit, also innerhalb desselben Semesters,
97
erwerben, wenn man bereits LP im Hauptstudium erwirbt. Konkret: Man hat ein Semester vor sich,
in dem man sowohl noch LP für das Grundstudium mit dem Besuch entsprechender Proseminare
erwirbt als auch Hauptseminare für das Hauptstudium besucht. Man fährt damit also „zweigleisig“.
6. Wenn man von der zitierten Übergangsregelung Gebrauch macht, dann kann man im Hauptstudium bereits 30 LP erwerben. ABER: Die Studierenden sind aufgefordert, ihr Grundstudium so
schnell wie möglich abzuschließen. Konkret: Jeder erworbene LP, der über die genannten 30 LP
im Hauptstudium hinausgeht, verfällt (und die Leistung ist vergeblich erbracht), solange das Grundstudium nicht abgeschlossen wurde. Das Zentrum für Studienangelegenheiten stoppt diese Personen dann.
Erl.: Hat man das Grundstudium z.B. nach dem Semester abgeschlossen, in dem man sowohl Veranstaltungen im Grund- als auch im Hauptstudium besuchte, dann ist man bei Anzahl der zu erwerbenden LP frei, d.h. man kann dann auch 100 LP in einem Semester machen (wenn man das
schafft).
7. Der Sinn dieser Übergangsregelung ist es, unnötige Warteschleifen zu verhindern (das wäre z.B. in
der DPO 2001 unvermeidlich gewesen, weil dort der Beginn des Hauptstudium erst möglich war,
wenn zuvor das Grundstudium abgeschlossen wurde; das hätte z.B. dazu geführt, daß viele Studierende ein Semester damit verbringen, nur noch 5 LP, also eine einzige Veranstaltung zu absolvieren).
14.3 Zusammenfassende Graphik
Ich spiele das Gesagte an einigen Fallbeispielen durch:
Feste
LP
Fall A
120 LP
Angemeldete
LP
keine
Fall B
80
10
Fall C
90
10
Fall D
Fall E
80
90
20
15
Hauptstudium kann begonnen werden ...
Auflage für den LP-Erwerb
im Hauptstudium
Ja und ohne Einschränkung (alle Bedingungen
sind erfüllt)
Keine: Es dürfen beliebig viele LP im Hauptstudium erworben werden
Nein, weil weder 90 feste noch 15 angemeldete LP vorliegen (beide Bedingungen
sind nicht erfüllt)
Nein, weil zwar 90 feste, aber weniger als 15 angemeldete LP vorliegen (die zweite Bedingung ist nicht erfüllt)
Nein, weil weniger als 90 feste LP vorliegen (die erste Bedingung ist nicht erfüllt)
Ja, die beiden Grundbedingungen sind erfüllt
Solange das Grundstudium
nicht abgeschlossen ist, dürfen nicht mehr als 30 LP im
Hauptstudium erworben werden
15. Das Studium der Studienrichtungsbezogenen Erziehungswissenschaft im Hauptstudium: Überblicke und Details der jeweiligen Studienrichtungen
Gliederung:
15.1 Überblicke
15.1.1 Grober und rein formaler Überblick
15.1.2 Vorläufiger inhaltlicher Überblick, zugleich eine erste Andeutung der unterschiedlichen „Philosophien“ der
Studienrichtungen
15.2 Die Studienrichtungen im einzelnen
15.2.1 „Soziale Arbeit“ als Studienrichtung der Studienrichtungsbezogenen Erziehungswissenschaft
15.2.1.1 Überblicksgraphik zu Grundlagen- und Schwerpunktmodulen in der „Sozialen Arbeit“
15.2.1.2 Detaillierte Erläuterungen zum Studium der Module der Studienrichtung „Soziale Arbeit“ (gemäß Modulbeschreibungen)
15.2.2 „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“ als Studienrichtung der Studienrichtungsbezogenen Erziehungswissenschaft
15.2.2.1 Überblicksgraphik zu Grundlagen- und Ergänzungsmodulen in der „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“
15.2.2.2 Detaillierte Erläuterungen zum Studium der Module der Studienrichtung „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“ (gemäß Modulbeschreibungen)
15.2.3 „Organisationspädagogik / Schulentwicklung“ als Studienrichtung der Studienrichtungsbezogenen Erziehungswissenschaft
98
15.2.3.1 Überblicksgraphik zu Grundlagen- und Ergänzungsmodulen in der „Organisationspädagogik / Schulentwicklung“
15.2.3.2 Detaillierte Erläuterungen zum Studium der Module der Studienrichtung „Organisationspädagogik /
Schulentwicklung“ (gemäß Modulbeschreibungen)
15.3 Wie man die Schwerpunkte in den Studienrichtungen richtig wählt und was man keinesfalls tun sollte
Mit dem Eintritt in das 5. Fachsemester beginnen die Studierenden, ihre bereits im Grundstudium (zu
Beginn des 3. Semesters) gewählte Studienrichtung im Rahmen des Hauptstudium fortzusetzen und
ihre Kenntnisse auszubauen.
Das folgende Kapitel gibt zunächst Überblicke über die Studienrichtungen im jeweiligen Bezug zueinander, anschließend werden Details jeder einzelnen Studienrichtung vorgestellt und erläutert. Die Abfassung des Kapitels folgt der Idee, vom Allgemeinsten ausgehend immer konkreter zu werden.
15.1 Überblicke
Innerhalb der Studienrichtungsbezogenen Erziehungswissenschaft werden drei Studienrichtungen
angeboten, zwischen denen sich die Studierenden entscheiden müssen: Sie wählen entweder
• Soziale Arbeit oder
• Berufspädagogik / Erwachsenenbildung oder
• Organisationspädagogik / Schulentwicklung.
15.1.1. Grober und rein formaler Überblick
Jeder Studienrichtung der Studienrichtungsbezogenen Erziehungswissenschaft sind vier bestimmte
Module zugeordnet; nimmt man die jeweiligen Module zusammen, so haben die vier Module einer
Studienrichtung insgesamt dieselbe Anzahl von SWS und LP. Es liegt damit also zwischen den je vier
Modulen einer Studienrichtung eine Abstimmung der formalen Anforderungen vor, und das Ergebnis
dieser Abstimmung besagt, daß in jeder Studienrichtung jeweils 30 SWS / 60 LP zu erwerben sind.
Da jede der oben genannten Studienrichtungen der Studienrichtungsbezogenen Erziehungswissenschaft in vier Module differenziert ist (und die wiederum erneut in ein so zu nennendes Grundlagenund in ein Vertiefungsmodul unterteilt werden), wird seitens des Studienverlaufsplans empfohlen, je
zwei bestimmte Module einer Studienrichtung im 5. und 6. und die die beiden anderen Module nach
dem Praxissemester (= 7. Semester) dann im 8. und 9. Semester zu studieren (das 10. Semester ist
für die Abfassung der Diplomarbeit vorgesehen). Diese Informationen lassen sich graphisch wie folgt
veranschaulichen, wobei es sich in den meisten Fällen (Abweichungen werden später, s.u., noch erklärt) beim erstgenannte Modul je um ein Grundlagen- und beim zweitgenannten um ein Vertiefungsmodul handelt:
Formale Anforderungen der Module der Studienrichtungen im Hauptstudium, sortiert
nach Studienrichtungen
Studienrichtung
Soziale Arbeit
Berufspädagogik
/ Erwachsenenbildung
Organisationspädagogik /
Schulentwicklung
Zusammen je
Studienrichtung
(5.+6. bzw. 8.+9.
Semester)
Zusammen je
Studienrichtung
5. + 6. Semester
7. Semester
8. + 9. Semester
H 3 (6 SWS / 12,5 LP)
H 6 (6 SWS / 12,5 LP)
H 4 (8 SWS / 17,5 LP)
H 5 (10 SWS / 17,5 LP)
H 8 (8 SWS / 17,5 LP)
H 7 (6 SWS / 12,5 LP)
H 9 (10 SWS / 17,5 LP)
Praxissemester
H 10 (6 SWS / 12,5 LP)
H 11 (6 SWS / 12,5 LP)
H 13 (10 SWS / 17,5 LP)
H 12 (8 SWS / 17,5 LP)
H 14 (6 SWS / 12,5 LP)
14 SWS / 30 LP
16 SWS / 30 LP
30 SWS / 60 LP
99
(5.-9. Semester)
Erläuterungen zur Graphik:
1. Sieht man sich die Graphik genau an, so wird man feststellen, daß die Module hinsichtlich der Anforderungen aufeinander abgestimmt sind. So sind – gleichgültig, welche Studienrichtung gewählt
ist – im 5. und 6. Semester 14 SWS / 30 LP und im 8. und 9. Semester 16 SWS / 30 LP zu absolvieren.
2. Man erkennt aber auch, daß die einzelnen Studienrichtungen untereinander darin differieren, ob
sie dem Grundlagen- oder dem Vertiefungsmodul mehr oder weniger Anforderungen abverlangen:
So fordert die Soziale Arbeit im Grundlagenmodul 6 SWS / 12,5 LP, während die Berufspädagogik
/ Erwachsenenbildung es umgekehrt hält (die inhaltlichen Begründungen hierfür jetzt vorzustellen,
würde an dieser Stelle zu weit führen).
15.1.2 Vorläufiger inhaltlicher Überblick, zugleich eine erste Andeutung der unterschiedlichen
„Philosophien“ der Studienrichtungen
Diese zuletzt erwähnten Abweichungen lassen vermuten, daß jeder einzelnen Studienrichtung trotz
der beschriebenen Grobsymmetrie zwischen den dreien im einzelnen eine eigene „Philosophie“
zugrundeliegt, die die Gewichtung der Grundlagen- und der Vertiefungsanteile betrifft. Diese Gewichtungen werden deutlicher ersichtlich, wenn man die folgende Graphik betrachtet, die die spezifizierenden Titel der einzelnen Module aufführt (zur Vermeidung von Mißverständnissen ist hinzuzufügen,
daß beispielsweise die Module H 3 und H 4 sowohl im 5. als auch im 6. Semester studiert werden sollen, und nicht H 3 im 5. und H 4 im 6. Semester):
Bezeichnungen und formale Anforderungen der Module der Studienrichtungen im
Hauptstudium
Semest
er
Art des
Moduls
Grundlagenmodul
5./6.
Schwerpunktmo104
dul
7.
8./9.
10.
Soziale Arbeit
H 3: Theorien und Forschung in der Sozialen
Arbeit
(6 SWS / 12,5 LP)
H 4: Schwerpunkte
(8 SWS / 17,5 LP)
Berufspädagogik /
Erwachsenenbildung
Organisationspädagogik
/ Schulentwicklung
H 8: Grundlegende
Hauptseminare
(8 SWS / 17,5 LP)
H 11: Grundlagen
(6 SWS / 12,5 LP)
H 7: Ergänzungsmodul
(6 SWS / 12,5 LP)
H 12: Schwerpunkte
(8 SWS / 17,5 LP)
P r a x i s s e m e s t e r
Grundlagenmodul105
H 6: Kontexte und Konzepte der Sozialen Arbeit
(6 SWS / 12,5 LP)
H 9: Grundlagen und Vertiefungen
(10 SWS / 17,5 LP)
H 13: Grundlagen und
Schwerpunkte
(10 SWS / 17,5 LP)
Schwerpunktmodul106
H 5: Schwerpunkte
(10 SWS / 17,5 LP)
H 10: Ergänzungsmodul
(6 SWS / 12,5 LP)
H 14: Schwerpunkte
(6 SWS / 12,5 LP)
D i p l o m a r b e i t
Nun dürfte die „Philosophie“ der einzelnen Studienrichtungen deutlicher hervortreten: Während die
„Soziale Arbeit“ eindeutig nach Grundlagen und Schwerpunkten (die hier immer mehr SWS und LP
besitzen als die Grundlagenmodule) sortiert, heißen die Vertiefungsmodule in der „Berufspädagogik /
Erwachsenenbildung“ „Ergänzungsmodule“, weil hier der Anteil an SWS und LP geringer ist. In der
„Organisationspädagogik / Schulentwicklung“ ist noch anders: Hier ist man der Idee gefolgt, zum einen mit Modul H 13 eine Art „Mischmodul“ vorzulegen, das Grundlagen wie Schwerpunkte umfaßt,
104
Dieses Modul wird in der Studienrichtung „Berufspädagogik/Erwachsenenbildung“ als Ergänzungsmodul verstanden.
In der Studienrichtung „Organisationspädagogik/Schulentwicklung“ ist das entsprechende Modul als „Mischmodul“ zu verstehen, das teilweise Grundlagen- und teilweise Schwerpunktwissen bietet.
106
Dieses Modul wird in der Studienrichtung „Berufspädagogik/Erwachsenenbildung“ als Ergänzungsmodul verstanden.
105
100
und zum anderen wurde der Bezeichnung „Schwerpunkte“ dadurch Rechnung getragen, daß diese
Module (nämlich H 12 und H 14) mit einer stärkeren Gewichtung an SWS und LP tatsächlich vertiefende Schwerpunkte setzen.
Nach diesen beiden Abschnitten, die die Studienrichtungen in direkten Vergleich miteinander gesetzt
haben, ist es nötig, jede einzelne Studienrichtung genauer zu betrachten.
15.2 Die Studienrichtungen im einzelnen
Es ist nun erforderlich, sich jede Studienrichtung einzeln genau anzusehen, weil – wie ein Blick in die
Prüfungsordnung (DPO § 17) oder die Studienordnung (StO § 8) deutlich macht – die Module der einzelnen Studienrichtungen noch sehr viel genauer, als das bis jetzt dargelegt werden konnte, differenziert sind.
15.2.1 „Soziale Arbeit“ als Studienrichtung der Studienrichtungsbezogenen Erziehungswissenschaft
Die „Soziale Arbeit“ hat die Module H 4 und H 5 als Schwerpunktmodule definiert.
15.2.1.1 Überblicksgraphik zu Grundlagen- und Schwerpunktmodulen in der „Sozialen Arbeit“
Die folgende Graphik illustriert, zwischen welchen Schwerpunkten Studierende, die sich für diese Studienrichtung entschieden haben, im Einzelfall wählen müssen:
Module der Studienrichtung “Soziale Arbeit”,
differenziert nach Grundlagen- und Schwerpunktmodulen
Semes
ter
5./6.
Art des
Moduls
Grundlagenmodul
Schwer
punktmodul
Soziale Arbeit
H 3: Theorien und Forschung in der Sozialen Arbeit (6 SWS / 12,5 LP)
H 4: Schwerpunkte (8 SWS / 17,5 LP)
•
•
•
•
7.
8./9.
P r a x i s s e m e s t e r
Grundlagenmodul
Schwer
punktmodul
H 6: Kontexte und Konzepte der Sozialen Arbeit (6 SWS / 12,5 LP)
H 5: Schwerpunkte (10 SWS / 17,5 LP)
•
•
•
•
10.
S 1: Pädagogik der frühen Kindheit
S 2: Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit
S 3: Soziale Dienste in der Sozialen Arbeit
S 4: Soziale Gerontologie
S 1: Pädagogik der frühen Kindheit
S 2: Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit
S 3: Soziale Dienste in der Sozialen Arbeit
S 4: Soziale Gerontologie
D i p l o m a r b e i t
Man erkennt, welche Module im 5. und 6. und welche im 8. und 9. Semester studiert werden sollen,
und man erkennt, daß in beiden Semestereinheiten je ein Grundlagen und ein Schwerpunktmodul
miteinander kombiniert studiert werden sollen.
101
15.2.1.2 Detaillierte Erläuterungen zum Studium der Module der Studienrichtung „Soziale Arbeit“ (gemäß Modulbeschreibungen)
Von den Vertreterinnen und Vertretern der „Sozialen Arbeit“ ist die folgende Modulbeschreibung verfaßt worden, die das Studium dieser Studienrichtung im Hauptstudium im einzelnen regelt:
Grundsätzliches:
Die Berechnung der Modul- und Fachnoten ist bereits in der Prüfungsordnung DPO 2003 § 13 Abs. 2
festgelegt. Die Studienrichtung „Soziale Arbeit“ richtet sich danach.
Für die Ausgleichsmöglichkeiten richtet sich die Studienrichtung „Soziale Arbeit“ nach den Vorgaben
der Prüfungsordnung DPO 2003 § 13, Abs. 5 und § 14 Abs. 1.
Bei der Wahl der Studienrichtung Soziale Arbeit werden im Hauptstudium die vier Module H 3 – H 6
studiert, untergliedert in Grundlagen der Sozialen Arbeit (H 3 und H 6) und Schwerpunkte der Sozialen Arbeit (H 4 und H 5).
Grundlagenmodule der Sozialen Arbeit
Modul H 3
Theorien und Forschung in der Sozialen Arbeit (6 SWS / 12,5 LP)
Modul H 6
Kontexte und Konzepte der Sozialen Arbeit (6 SWS / 12,5 LP)
Sowohl in dem Modul H 3 als auch in dem Modul H 6 werden jeweils 6 SWS mit 12,5 LP studiert.
Hierbei werden pro Modul 7,5 LP mittels aktiver Seminarteilnahme erworben.
Eines der Grundlagenmodule (wahlweise H 3 oder H 6) ist durch eine Modulabschlußprüfung zu absolvieren. Diese kann erst angemeldet werden, wenn mindestens zwei Seminare erfolgreich absolviert
sind und die Anmeldung für das dritte Seminar in dem Modul vorliegt. Die Modulabschlußprüfung kann
2 x wiederholt werden (Anmeldeformulare sind über Frau Oechler zu bekommen).
In dem Modul, das nicht durch eine Modulabschlußprüfung abgeschlossen wird, sind zusätzlich zu
den mittels aktiver Seminarteilnahme zu erwerbenden 7,5 LP 2 Prüfungsleistungen (jeweils 2,5 LP) zu
erbringen. Eine große Prüfungsleistung im Umfang von 5 LP ist hier nicht möglich.
Schwerpunkte der Sozialen Arbeit (H 4 und H 5)
In der Studienrichtung Soziale Arbeit werden folgende Schwerpunkte angeboten, wovon wahlweise
ein Schwerpunkt pro Modul zu studieren ist:
S 1: Pädagogik der frühen Kindheit
S 2: Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit
S 3: Soziale Dienste der Sozialen Arbeit
S 4: Soziale Gerontologie.
Bei der Wahl der Schwerpunkte in H 4 und H 5 muß es sich um zwei verschiedene Schwerpunkte handeln.
Eine Modulabschlußprüfung ist in den Schwerpunkten S 1 - S 4 nicht möglich.
Modul H 4 (8 SWS / 17,5 LP)
S 1: Pädagogik der frühen Kindheit, differenziert in folgende Bereiche:
Pädagogische Programmatik
Pädagogische Diagnostik
Pädagogische Prävention
Professionalisierung von ErzieherInnen
Im Modul H 4 – S 1 werden vier Seminare (8 SWS) besucht, und zwar je eins in den genannten vier
Bereichen. Dabei werden 10 LP über die aktive Seminarteilnahme erworben. Darüber hinausgehende
Prüfungsleistungen müssen in drei aus diesen Seminaren ausgewählten Veranstaltungen (insgesamt
7,5 LP) erbracht werden.
Modul H 4 (8 SWS / 17,5 LP)
S 2: Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit
102
Im Modul H 4 – S 2 ist die aktive Seminarteilnahme an vier Seminaren verpflichtend. Zusätzliche Prüfungsleistungen müssen in drei Hauptseminaren (insgesamt 7,5 LP) erworben werden. Eine große
Prüfungsleistung im Umfang von 5 LP ist nicht vorgesehen.
Modul H 4 (8 SWS / 17,5 LP)
S 3: Soziale Dienste der Sozialen Arbeit
Im Modul H 4 – S 3 ist die aktive Seminarteilnahme an vier Seminaren verpflichtend. Zusätzliche Prüfungsleistungen müssen in drei Hauptseminaren (insgesamt 7,5 LP) erworben werden. Eine große
Prüfungsleistung im Umfang von 5 LP ist nicht vorgesehen.
Modul H 4 (8 SWS / 17,5 LP)
S 4: Soziale Gerontologie, differenziert in folgende Bereiche:
Einführung in die Alternswissenschaften (S4-1)
Politik für das Alter (S4-2)
Bildungs- und Kulturarbeit für das Alter (S4-3)
Psychologie des Alterns (S4-4)
Soziologie des Alters (S4-5)
Die aktive Seminarteilnahme an vier Seminaren ist verpflichtend. Zusätzliche Prüfungsleistungen
müssen in drei Hauptseminaren (insgesamt 7,5 LP) erworben werden. Eine große Prüfungsleistung im
Umfang von 5 LP ist nicht vorgesehen. Seminare in H 4 können in allen Studiensemestern des Hauptstudiums belegt werden, d.h. eine Streckung auf 4 Semester wird empfohlen. Weiterhin wird empfohlen, den Schwerpunkt S 4 unter H 5 und damit mit 10 SWS zu studieren.
Inhaltlich ist nur das Seminar S 4 – 1 (= Einführung in die Alternswissenschaft) eine Pflichtveranstaltung. Die weiteren Seminare können frei aus den Teilgebieten S 4 – 2 bis S 4 – 5 ausgewählt werden.
Detaillierte Informationen zum Curriculum sind am Lehrstuhl für Soziale Gerontologie erhältlich.
Modul H 5 (10 SWS / 17,5 LP)
S 1: Pädagogik der frühen Kindheit, differenziert in folgende Bereiche:
Kinder- und Kindheitstheorie
Pädagogische Programmatik
Pädagogische Diagnostik
Pädagogische Prävention
Professionalisierung von ErzieherInnen
Im Modul H 5 – S 1 werden fünf Seminare (10 SWS) besucht, und zwar je eins in den genannten fünf
Bereichen. Dabei können 12,5 LP über die aktive Seminarteilnahme erworben werden.
Prüfungsleistungen müssen in zwei aus diesen Seminaren ausgewählten Veranstaltungen (insgesamt
5 LP) erbracht werden.
Modul H 5 (10 SWS / 17,5 LP)
S 2: Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit
Im Modul H 5 – S 2 ist die aktive Seminarteilnahme an fünf Seminaren verpflichtend. Zusätzliche Prüfungsleistungen müssen in zwei Hauptseminaren (insgesamt 5 LP) erworben werden. Eine große Prüfungsleistung im Umfang von 5 LP ist nicht vorgesehen.
Modul H 5 (10 SWS / 17,5 LP)
S 3: Soziale Dienste der Sozialen Arbeit
Im Modul H 5 – S 3 ist die aktive Seminarteilnahme an fünf Seminaren verpflichtend. Zusätzliche Prüfungsleistungen müssen in zwei Hauptseminaren (insgesamt 5 LP) erworben werden. Eine große Prüfungsleistung im Umfang von 5 LP ist nicht vorgesehen.
Modul H 5 (10 SWS / 17,5 LP)
S 4: Soziale Gerontologie, differenziert in folgende Bereiche:
Einführung in die Alternswissenschaften (S4-1)
Politik für das Alter (S4-2)
Bildungs- und Kulturarbeit für das Alter (S4-3)
Psychologie des Alterns (S4-4)
Soziologie des Alters (S4-5)
103
Im Modul H 5 – S 4 ist die aktive Seminarteilnahme an fünf Seminaren verpflichtend. Zusätzliche Prüfungsleistungen müssen in zwei Hauptseminaren (insgesamt 5 LP) erworben werden. Eine große Prüfungsleistung im Umfang von 5 LP ist nicht vorgesehen. Seminare in H 5 können in allen Studiensemestern des Hauptstudiums belegt werden, d.h. eine Streckung auf 4 Semester wird empfohlen. Weiterhin wird empfohlen, den Schwerpunkt S 4 unter H 5 und damit mit 10 SWS zu studieren.
Inhaltlich ist das Seminar S 4 - 1 (= Einführung in die Alternswissenschaft) eine Pflichtveranstaltung.
Die weiteren Seminare können frei aus den Teilgebieten S 4 – 2 bis S 4 – 5 ausgewählt werden. Detaillierte Informationen zum Curriculum sind am Lehrstuhl für Soziale Gerontologie erhältlich.
15.2.2 „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“ als Studienrichtung der Studienrichtungsbezogenen Erziehungswissenschaft
Die „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“ hat die ihnen zugehörigen Module, wie die folgende
Graphik zeigt, so definiert.
15.2.2.1 Überblicksgraphik zu Grundlagen- und Ergänzungsmodulen in der „Berufspädagogik /
Erwachsenenbildung“
Die folgende Graphik illustriert, zwischen welchen Schwerpunkten Studierende, die sich für diese Studienrichtung entschieden haben, im Einzelfall wählen müssen:
Module der Studienrichtung „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“,
differenziert nach Grundlagen- und Ergänzungsmodulen
Semes
ter
Art des
Moduls
Grundlagenmodul
5./6.
Ergänzungsmodul
Berufspädagogik / Erwachsenenbildung
H 8: Grundlegende Hauptseminare (8 SWS / 17,5 LP)
• Theorien und Konzepte der Berufspädagogik/Erwachsenenbildung
• Didaktik/Methodik der Berufspädagogik/Erwachsenenbildung
• Forschung in der Berufspädagogik/Erwachsenenbildung
H 7: Ergänzungsmodul (6 SWS / 12,5 LP)
•
•
•
7.
P r a x i s s e m e s t e r
Grundlagenmodul
H 9: Grundlagen und Vertiefungen (10 SWS / 17,5 LP)
Ergänzungsmodul
H 10: Ergänzungsmodul (6 SWS / 12,5 LP)
8./9.
10.
S 1: Soziale Gerontologie
S 2: Bildungsmanagement/Schulische Organisations- und Personalentwicklung
S 3: Medien und Informationstechnologien in Erziehung und Bildung
•
•
•
•
•
•
•
•
Didaktik/Methodik der Berufspädagogik/Erwachsenenbildung
Forschung in der Berufspädagogik/Erwachsenenbildung
Praxisfelder der Berufspädagogik/Erwachsenenbildung
Human-Resources-Management
Formelles und informelles Lernen in der Berufspädagogik/Erwachsenenbildung
S 1: Soziale Gerontologie
S 2: Bildungsmanagement/Schulische Organisations- und Personalentwicklung
S 3: Medien und Informationstechnologien in Erziehung und Bildung
D i p l o m a r b e i t
Man erkennt, welche Module im 5. und 6. und welche im 8. und 9. Semester studiert werden sollen,
und man erkennt, daß in beiden Semestereinheiten je ein Grundlagen und ein Ergänzungsmodul miteinander kombiniert studiert werden sollen.
15.2.2.2 Detaillierte Erläuterungen zum Studium der Module der Studienrichtung „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“ (gemäß Modulbeschreibungen)
104
Von den Vertreterinnen und Vertretern der „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“ ist die folgende
Modulbeschreibung verfaßt worden, die das Studium dieser Studienrichtung im Hauptstudium im einzelnen regelt:
Grundsätzliches:
Bei der Wahl der Studienrichtung „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“ kann die Studienrichtung
„Organisationspädagogik / Schulentwicklung“ nicht als Wahlpflichtfach studiert werden!
Die Berechnung der Modul- und der Fachnoten ist bereits in der Prüfungsordnung DPO 2003 § 13
Abs. 2 festgelegt. Die Studienrichtung „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“ richtet sich danach.
Für die Ausgleichsmöglichkeiten richtet sich die Studienrichtung „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“ nach den Vorgaben der Prüfungsordnung DPO 2003 § 13, Abs. 5 und § 14, Abs. 1.
Module H 7 und H 10 (je 6 SWS / je 12,5 LP)
Hierbei handelt sich die Erweiterungsmodule der Studienrichtung „Berufspädagogik / Erwachsenenbildung“. Die Studierenden wählen Veranstaltungen aus zwei der folgenden drei Schwerpunkte
• „Soziale Gerontologie (Angebot der Studienrichtung „Soziale Arbeit“)
• „Bildungsmanagement / Schulische Organisations- und Personalentwicklung“ oder
• „Medien und Informationstechnologie in Erziehung und Bildung“ (beide aus der Studienrichtung
„Organisationspädagogik / Schulentwicklung“).
In jedem der beiden Module ist ein Schwerpunkt zu studieren, wobei sich die Module H 7 und H 10
voneinander unterscheiden müssen.
Die aktive Seminarteilnahme an allen Veranstaltungen ist verpflichtend. In jedem der beiden Module müssen 3 Seminare (insgesamt je 6 SWS) belegt werden und dabei in Form aktiver Seminarteilnahme je 2,5 LP erworben werden. Zusätzlich müssen in jedem der genannten Module i.d.R. zwei
zusätzliche Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert werden.
Die weiteren Prüfungsmodalitäten richten sich nach den in den entsprechenden Studienrichtungen
vorgegebenen Standards.
Modul H 8 (8 SWS / 17,5 LP)
Die aktive Seminarteilnahme an allen Lehrveranstaltungen ist verpflichtend. In diesem Modul müsen die Studierenden vier Veranstaltungen (i.d.R. handelt es sich um Seminare) belegen. Auf diese
Weise müssen 10 LP über aktive Seminarteilnahme erworben werden. Weitere 7,5 LP werden über erfolgreich bestandene Prüfungsleistungen erworben.
In diesem Modul wird keine Modulabschlußprüfung angeboten. Ebenso kann kein Studienportfolio
als „große“ Prüfung angefertigt werden. Vielmehr sind in drei Veranstaltungen einzelne Prüfungen
abzuleisten. Dabei ist sowohl im Bereich Berufspädagogik als auch im Bereich Erwachsenenbildung mindestens eine erfolgreiche Prüfungsleistung zu erbringen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, in einer Veranstaltung 5 LP über eine umfangreichere Prüfungsleistung zu erwerben, sofern die Dozentin/der Dozent dies anbietet.
Die Einzelnoten werden gemäß ihrer LP-Anzahl und die Modulnote per arithmetischem Mittelwert
gebildet.
Modul H 9 (10 SWS / 17,5 LP)
Die aktive Seminarteilnahme an allen Lehrveranstaltungen ist verpflichtend. In diesem Modul müssen die Studierenden fünf Veranstaltungen belegen. Auf diese Weise müssen 12,5 LP über aktive
Seminarteilnahme erworben werden. Weitere 5 LP werden über zwei erfolgreich bestandene Prüfungsleistungen erworben.
In diesem Modul wird keine Modulabschlußprüfung angeboten. Ebenso kann kein Studienportfolio
als „große“ Prüfung angefertigt werden. Vielmehr sind in zwei Veranstaltungen Prüfungsleistungen
abzuleisten – jeweils eine aus dem Bereich Berufspädagogik und dem Bereich Erwachsenenbildung.
Die Einzelnoten werden gleich gewichtet und die Modulnote per arithmetischem Mittelwert gebildet.
15.2.3 „Organisationspädagogik / Schulentwicklung“ als Studienrichtung der Studienrichtungsbezogenen Erziehungswissenschaft
Die „Organisationspädagogik / Schulentwicklung“ hat die ihnen zugehörigen Module, wie die folgende
Graphik zeigt, so definiert.
15.2.3.1 Überblicksgraphik zu Grundlagen- und Ergänzungsmodulen in der „Organisationspädagogik / Schulentwicklung“
105
Die folgende Graphik illustriert, zwischen welchen Schwerpunkten Studierende, die sich für diese Studienrichtung entschieden haben, im Einzelfall wählen müssen:
Module der Studienrichtung „Organisationspädagogik / Schulentwicklung“,
differenziert nach Grundlagen- und Ergänzungsmodulen
Semes
ter
Art des
Moduls
Grundlagenmodul
5./6.
Organisationspädagogik / Schulentwicklung
H 11: Grundlagen (6 SWS / 12,5 LP)
• Einführung in statistische Analyseprogramme
• Methoden der Schulentwicklungsforschung
• Schulische und berufliche Organisation
• Lernen und digitale Medien
• Wissensmanagement
H 12: Schwerpunkte (8 SWS / 17,5 LP)
S 1: Bildungsmanagement/Schulische Organisations- und Personalentwicklung
Schwer
punktmodul
•
•
Methoden, Verfahren und Instrumente der Organisationsentwicklung
Teamentwicklung
S 2: Evaluation und Schulentwicklung
•
•
Testentwicklung, Erhebung und Verarbeitung von Meßdaten
Strategien und Methoden der Schulentwicklung
S 3: Medien und Informationstechnologien in Erziehung und Bildung
•
7.
Schulentwicklung und digitale Medien
P r a x i s s e m e s t e r
H 13: Grundlagen und Schwerpunkte (10 SWS / 17,5 LP)
A: Grundlagen der Organisationspädagogik / Schulentwicklung II (4 SWS / 7,5 LP)
Grundlagen/
Schwer
punktmodul
8./9.
•
•
•
•
•
Schulleistungen, Schulleistungsforschung
Prozeßmoderation
Institutionelle Organisation von Bildungseinrichtungen
Spezielle Forschungsdesigns
Mediengestaltung in pädagogischen Kontexten
B: Wahlweise werden zwei Schwerpunkte studiert (6 SWS / 10 LP), jeweils
S 1: Bildungsmanagement / Schulische Organisations- und Personalentwicklung
•
•
Methoden, Verfahren und Instrumente der Personalentwicklung
Schulleitung
S 2: Evaluation und Schulentwicklung
•
•
Interne und externe Evaluation
Umfrageforschung
S 3: Medien und Informationstechnologien in Erziehung und Bildung
Schwer
punktmodul
• Medienpädagogik
• Medienwirkungsforschung
H 14: Schwerpunkte (6 SWS / 12,5 LP)
S 1: Bildungsmanagement/Schulische Organisations- und Personalentwicklung
•
Leitbild und Schulprogramme
S 2: Evaluation und Schulentwicklung
•
•
Projekt-Evaluation
Schulentwicklungsplanung
S 3: Medien und Informationstechnologien in Erziehung und Bildung
•
10.
Wissensmanagement und E-Learning
D i p l o m a r b e i t
106
Man erkennt, welche Module im 5. und 6. und welche im 8. und 9. Semester studiert werden sollen,
und man erkennt, daß in beiden Semestereinheiten je ein Grundlagen und ein Ergänzungsmodul miteinander kombiniert studiert werden sollen.
15.2.3.2 Detaillierte Erläuterungen zum Studium der Module der Studienrichtung „Organisationspädagogik / Schulentwicklung“ (gemäß Modulbeschreibungen)
Das Hauptstudium der Studienrichtung Organisationspädagogik/Schulentwicklung ist folgendermaßen
strukturiert, wie das Schema zeigt. Dabei werden Grundlagen und Schwerpunkte jeweils parallel studiert:
5. + 6.
Semester
8. + 9.
Semester
H 11 (Grundlagenmodul) (6 SWS / 12,5 LP)
H 12 (Schwerpunktmodul) (8 SWS / 17,5 LP)
H 13 (Misch-Modul aus Grundlagen und Schwerpunkten) (10 SWS / 17,5 LP)
H 14 (Schwerpunktmodul) (6 SWS / 12,5 LP)
Jedes Modul besitzt einige Besonderheiten, die nachfolgend Modul für Modul erklärt werden.
Modul H 11 (6 SWS / 12,5 LP)
Bei diesem Modul handelt es sich um ein Grundlagenmodul. Es soll im 5. und 6. Semester studiert
werden.
In diesem Modul müssen drei Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 6 SWS besucht und
mittels aktiver Seminarteilnahme je 2,5 LP (zusammen 7,5 LP) erworben werden. Weiterhin sind
zwei zusätzliche Prüfungen abzulegen (je 2,5 LP, zusammen 5 LP).
In diesem Modul können Studierende wählen, in welchen Themenbereichen sie diese Leistungen
erbringen; zur Auswahl stehen:
• „Einführung in statistische Analyseprogramme“
• „Methoden der Schulentwicklungsforschung“
• „Schulische und berufliche Sozialisation“
• „Lernen und digitale Medien“
• „Wissensmanagement“.
In diesem Modul wird keine Modulabschlußprüfung angeboten. Ebenso kann kein Studienportfolio
als „große“ Prüfung angefertigt werden.
Die Einzelnoten werden gleich gewichtet und die Modulnote per arithmetischem Mittelwert gebildet.
Für die Module H 12, H 13 und H 14 gelten insbesondere zwei Bedingungen:
1. Es muß in allen drei Modulen jeweils die gleiche Schwerpunktkombination gewählt werden.
2. Diese Schwerpunktkombination wird so studiert, daß auf beide Schwerpunkte die gleiche
Anzahl an SWS sowie an LP mittels aktiver Seminarteilnahme bzw. zusätzlicher Prüfungsleistungen entfällt.
Module H 12 (8 SWS / 17,5 LP) und H 14 (6 SWS / 12,5 LP)
Hierbei handelt es sich um die Schwerpunktmodule der Studienrichtung „Organisationspädagogik/Schulentwicklung“.
Das Modul H 12 soll im 5. und 6., das Modul H 14 im 8. und 9. Semester studiert werden.
In beiden Modulen muss die gleiche Schwerpunktkombination gewählt werden.
Im Modul H 12 müssen Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 8 SWS (= 4 Seminare) und
im Modul H 14 im Umfang von insgesamt 6 SWS (= 3 Seminare) jeweils in Form aktiver Seminarteilnahme absolviert werden. Mittels aktiver Seminarteilnahme können also im Modul H 12 insgesamt 10 LP, im Modul H 14 insgesamt 7,5 LP erworben werden.
Im Modul H 12 müssen in Form zusätzlicher Prüfungsleistungen weitere 7,5 LP und im Modul H 14
weitere 5 LP erbracht werden.
Für die Verteilung der Anforderungen auf die gewählten Schwerpunkte heißt das:
In Modul H 12 sind im gewählten ersten Schwerpunkt 2 Seminare mit jeweils 2,5 LP (zusammen 5
LP) mittels aktiver Seminarteilnahme sowie je 2,5 LP (insgesamt also 5 LP) mittels zwei zusätzlichen Prüfungsleistungen zu erwerben. - Im gewählten zweiten Schwerpunkt des Moduls H 12 sind
107
2 Seminare mit jeweils 2,5 LP mittels aktiver Seminarteilnahme (zusammen 5 LP) sowie 2,5 LP
mittels einer zusätzlicher Prüfungsleistung zu erwerben.
In Modul H 14 sind im ersten gewählten Schwerpunkt 1 Seminar mit 2,5 LP für aktive Seminarteilnahme und 2,5 LP für eine zusätzliche Prüfungsleistung zu erbringen; im gewählten zweiten
Schwerpunkt des Moduls H 14 sind 2 Seminare mit jeweils 2,5 LP (insgesamt also 5 LP) mittels aktiver Seminarteilnahme sowie 2,5 LP mit einer zusätzlichen Prüfungsleistung zu erbringen.
Als Schema:
H 12
5. und 6. Semester
8 SWS / 17,5 LP
H 14
8. und 9. Semester
6 SWS / 12,5 LP
Angebotene Schwerpunkte:
S 1: Bildungsmanagement/Schulische Organisations- und Personalentwicklung
S 2: Evaluation und Schulentwicklung
S 3: Medien und Informationstechnologien in Erziehung und Bildung
10 LP mittels aktiver Seminarteilnahme an
vier Seminaren (davon entfallen 5 LP auf den
ersten und 5 LP auf den zweiten gewählten
Schwerpunkt)
7,5 LP mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen (davon entfallen auf den ersten Schwerpunkt 5 LP, auf den zweiten Schwerpunkt 2,5
LP)
7,5 LP mittels aktiver Seminarteilnahme an
drei Seminaren (davon entfallen 2,5 LP auf den
ersten und 5 LP auf den zweiten gewählten
Schwerpunkt)
5 LP mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen
(im ersten Schwerpunkt sind 2,5 LP mittels einer
zusätzlichen Prüfungsleistung zu erbringen, im
zweiten Schwerpunkt sind ebenfalls 2,5 LP
durch eine zusätzliche Prüfungsleistung zu erwerben)
In beiden Modulen wird keine Modulabschlußprüfung angeboten.
Die Einzelnoten in den jeweiligen Modulen werden gleich gewichtet und die jeweilige Modulnote
per arithmetischem Mittelwert gebildet.
Modul H 13 (10 SWS / 17,5 LP)
Das Modul ist in zwei Teile gegliedert, nämlich in einen Grundlagen- und einen Schwerpunktteil.
Das Modul soll im 8. und 9. Semester studiert werden.
Im Grundlagenteil müssen 4 SWS (i.d.R. zwei Seminare) besucht und mittels erfolgreicher aktiver
Seminarteilnahme absolviert werden (= 5 LP), und in einem dieser Seminare sind weitere 2,5 LP
mittels einer zusätzlichen Prüfungsleistung zu erwerben. Insgesamt belaufen sich die Anforderungen im Grundlagenteil auf 4 SWS / 7,5 LP.
Die restlichen SWS und LP werden im Schwerpunktbereich erbracht. Auch in diesem Modul muß
die gewählte Schwerpunktkombination wie in Modul H 12 und H 14 beibehalten werden.
Hierbei müssen 6 SWS in Form aktiver Seminarteilnahme absolviert werden (insgesamt 7,5 LP).
Weitere 2,5 LP werden mittels zusätzlicher Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich erbracht.
Hinsichtlich der Verteilung der LP-Anforderungen auf die Schwerpunkte in diesem Modul bedeutet
das:
Von den zu erbringenden LP sind im ersten gewählten Schwerpunkt zwei Seminare zu besuchen
und mit 5 LP mittels aktiver Seminarteilnahme abzuschließen, eine zusätzliche Prüfungsleistung im
gewählten ersten Schwerpunkt fällt nicht an.
Im zweiten Schwerpunkt ist ein Seminar zu besuchen und darin 2,5 LP mittels aktiver Seminarteilnahme zu erbringen, weiterhin sind 2,5 LP mittels einer zusätzlichen Prüfungsleistung zu absolvieren.
In diesem Modul wird keine Modulabschlußprüfung und auch kein Studienportfolio als „große“ Prüfung angeboten.
Die Einzelnoten werden gleich gewichtet und die Modulnote per arithmetischem Mittelwert gebildet.
Nachtrag zu den Modulen H 12, H 13 und H 14:
Daß die Verteilung der Anforderungen hinsichtlich der Schwerpunktkombination gleichmäßig
ist, also auf beide Schwerpunkte die gleiche Anzahl an SWS sowie an LP mittels aktiver Seminarteilnahme bzw. zusätzlicher Prüfungsleistungen entfällt, macht die folgende Tabelle abschließend deutlich:
108
Module:
1. Schwerpunkt
LP mittels zusätzliLP mittels aktiver
che PrüfungsleisSeminarteilnahme
tungen
4 SWS / 5 LP
5 LP
2 SWS / 2,5 LP
2,5 LP
4 SWS / 5 LP
------------------10 SWS / 20 LP
2. Schwerpunkt
LP mittels zusätzliLP mittels aktiver
cher PrüfungsleisSeminarteilnahme
tungen
4 SWS / 5 LP
2,5 LP
4 SWS / 5 LP
2,5 LP
2 SWS / 2,5 LP
2,5 LP
10 SWS / 20 LP
H 12
H 14
H 13
Zusammen:
Zusätzlich sind
in Modul H 11 zu erbringen: 6 SWS / 12,5 LP (= 3 x aktive Seminarteilnahme und zwei Prüfungsleistungen);
im Grundlagenbereich von Modul H 13 noch 4 SWS / 7,5 LP (= 2 x aktive Seminarteilnahme + 1
Prüfungsleistung)
Grundsätzliches:
Die Berechnung der Modul- und Fachnoten ist bereits in der Prüfungsordnung DPO 2003 § 13 Abs. 2
festgelegt. Die Studienrichtung „Organisationspädagogik/Schulentwicklung“ richtet sich danach.
Für die Ausgleichsmöglichkeiten richtet sich die Studienrichtung „Organisationspädagogik / Schulentwicklung“ nach den Vorgaben der Prüfungsordnung DPO 2003 § 13, Abs. 5 und § 14 Abs. 1.
15.3 Wie man die Schwerpunkte in den Studienrichtungen richtig wählt und was man keinesfalls tun sollte
Es dürfte nun klar sein, daß in der Sozialen Arbeit die Module H 4 und H 5, in der Berufspädagogik /
Erwachsenenbildung die Module H 7 und H 10 und in der Organisationspädagogik die Module H 12, H
13 und H 14 als Schwerpunktmodule definiert sind.
Diese Schwerpunkte sind folgendermaßen zu studieren, und das kann am Beispiel H 4 und H 5 gezeigt werden: Wenn man in H 4 einen Schwerpunkt wählt (z.B. Soziale Gerontologie = S 4), dann studiert man diesen durch, also die Anforderungen von Modul H 4 S 4. Wenn man dann das Modul H 5
beginnt, dann kann der in H 4 S 4 gewählte Schwerpunkt keinesfalls mehr gewählt werden, sondern
man muß dann einen der drei anderen Schwerpunkte wählen, und auch diesen durchstudieren. Das
gilt analog für die Schwerpunktmodule der Berufspädagogik / Erwachsenenbildung und der Organisationspädagogik / Schulentwicklung. Es ist ebenfalls in jeder einzelnen Modulbeschreibung niedergelegt.
Was man keinesfalls tun sollte, ist dies: Man darf z.B. bei Modul H 4 die vier vorgeschriebenen LV
nicht so verteilen, daß man eine LV in S 1, eine zweite in S 2, eine dritte in S 3 und eine vierte in S 4
besucht. In diesem Fall wäre jeder Schwerpunkt geöffnet, man hätte aber keinen einzigen abgeschlossen.
Als „Faustformel“: In jeder Studienrichtung muß sich der Schwerpunkt im einen Modul vom
Schwerpunkt im anderen Modul unterscheiden: Der Schwerpunkt in H 4 muß ein anderer als in
H 5 sein, in H 7 ein anderer als in H 10, und in H 12, H 13 und 14 bleibt die Wahl der Schwerpunkte gleich.
16. Die Wahlpflichtfächer im Hauptstudium
Gliederung:
16.1 Allgemeines
16.2 Die Verteilung der formale Anforderungen in den einzelnen Wahlpflichtfächern
16.2.1 Eine Anmerkung zum WPF Psychologie
16.3 Wie findet man heraus, welche konkreten Lehrveranstaltungen man im jeweiligen Wahlpflichtfach belegen soll?
16.4 Wahl des Nebenfachs Betriebswirtschaftslehre statt eines Wahlpflichtfachs
16.1 Allgemeines
109
Das Wahlpflichtfach107 – das nur im Hauptstudium zu absolvieren ist – soll den Studierenden ermöglichen, einen Interessenschwerpunkt zu vertiefen, der aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive
sinnvoll ist, aber nicht notwendig zum engeren Kern der Erziehungswissenschaft zu zählen ist. Hier
haben die Studierenden eine breite Palette an Möglichkeiten der individuellen Schwerpunktsetzung.
Sie können ihre soziologischen oder psychologischen Studien aus dem Grundstudium vertiefen oder
sich auch in ganz anderen Fächern umsehen.
Das Wahlpflichtfach – das gemäß DPO § 22 zweimal gewechselt werden kann – muß unbedingt absolviert werden, und man muß Prüfungen ablegen und Noten erwerben. In diesem Sinn bedeutet der
auf den ersten Blick paradoxe Ausdruck „Wahlpflichtfach“, daß die Studierenden grundsätzlich verPFLICHtet sind, ein solches Fach zu wählen, ihnen jedoch innerhalb dieser Pflicht eine AusWAHLmöglichkeit angeboten wird.
Es gibt allerdings kein bestimmtes Wahlpflichtfach, das alle Studierende gleichermaßen durchlaufen müssen, sondern die Studierenden haben die Wahl zwischen
1. Forschungsmethoden der Erziehungswissenschaft
2. Geschlechterforschung
3. Informatik
4. Musik
5. Organisationspädagogik
6. Philosophie
7. Politik
8. Psychologie (s. unten 16.1.1)
9. Rehabilitationspädagogik (ca. 20 Personen werden zugelassen)
10. Sport
11. Soziologie
12. Statistik
13. Technik.
In jedem Fall müssen pro gewähltem WPF zwei Module absolviert und insgesamt 18 SWS / 30 LP erworben werden (Näheres dazu auf der Homepage des FB 12).
16.2 Die Verteilung der formale Anforderungen in den einzelnen Wahlpflichtfächern
Auch wenn die Grundvorgabe für die Wahlpflichtfächer H 15 und H 16 zusammen stets 18 SWS / 30
LP lautet, so werden diese SWS und LP in den konkreten Wahlpflichtfächern doch recht unterschiedlich verteilt. Die folgende Übersicht vermittelt entsprechende Details:
Wahlpflichtfach
Forschungsmethoden der
Erziehungswissenschaft108
Geschlechterforschung
Informatik109
Musik
Organisationspädagogik
Philosophie
Politik
Psychologie
H 15
H 16
10 SWS / 15 LP
8 SWS / 15 LP
10 SWS / 15 LP
10 SWS / 15 LP
6 SWS / 13 LP
10 SWS / 15 LP
8 SWS / 17,5 LP
10 SWS / 15 LP
Alte Vereinbarung:
8 SWS / 12,5 LP
Rehabilitationspädagogik
Soziologie
8 SWS / 15 LP
8 SWS / 12 LP
12 SWS / 17 LP
8 SWS / 15 LP
10 SWS / 12,5 LP
8 SWS / 15 LP
Alte Vereinbarung:
15.1: 4 SWS / 10 LP
15.2: 6 SWS / 7,5 LP
Neue Vereinbarung (ab WS 05/06):
8 SWS / 12,5 LP
10 SWS / 15 LP
10 SWS / 18 LP
Sport
6 SWS / 10 LP
Statistik110
Technik
6 SWS / 13 LP
10 SWS / 15 LP
107
Neue Vereinbarung (ab WS 05/06):
10 SWS / 17,5 LP
8 SWS / 15 LP
H 16.1: 4 SWS / 6 LP
H 16.2: 4 SWS / 6 LP
H 16.1: 8 SWS / 12,5 LP
H 16.2: 4 SWS / 7,5 LP
12 SWS / 17 LP
8 SWS / 15 LP
Siehe Diplomstudienordnung = StO § 8, Abs. 6.
Die Angaben werden zur Zeit (Stand: Mai 2005) überarbeitet.
109
Die Gesamtvorgabe von 18 SWS / 30 LP kann aufgrund von zu absolvierenden Vorkursen nicht exakt eingehalten werden.
110
Die Angaben werden zur Zeit (Stand: Mai 2005) überarbeitet.
108
110
Noch weiterführende Angaben sind auf der Homepage des FB 12 nachzulesen (= www.fb12.unidortmund.de/dekanat/studiengaenge.html ).
16.2.1 Eine Anmerkung zum WPF Psychologie
Studierende, die zum Wintersemester 2005/2006 mit dem WPF Psychologie beginnen, müssen
zum Wintersemester 2005/2006 das WPF Psychologie nach der „neuen“ Vereinbarung studieren. Es wird dann auch entsprechend angeboten. – Die entsprechenden Formulare werden
zum Semesterbeginn im Netz stehen.
Studierende, die vor dem WS 2005/2006 mit dem WPF Psychologie begonnen haben, können
wählen, ob sie es nach der „alten“ oder der „neuen“ Vereinbarung studieren. Formulare für
die alte Vereinbarung sind dann bei Herrn Kauder erhältlich. Weitere Details zum WPF Psychologie siehe 16.2 bei Beispielen!
16.3 Wie findet man heraus, welche konkreten Lehrveranstaltungen man im jeweiligen Wahlpflichtfach belegen soll?
Um die konkreten Lehrveranstaltungen herauszufinden, die man im Wahlpflichtfach von Semester zu Semester besuchen soll, geht man am besten wie folgt vor:
• Man sucht sich auf der Homepage des FB 12 die Wahlpflichtvereinbarung des Wahlpflichtfachs heraus, das man studieren möchte, und druckt sich den Text aus.
• Dann nimmt man sich das offizielle Vorlesungsverzeichnis und sucht im Angebot des Wahlpflichtfachs, ob es dort Veranstaltungen gibt, die dem Text der einzelnen Lehrveranstaltungen auf der Wahlpflichtfachvereinbarung entsprechen. Gleichzeitig schaut man auch auf
den Schwarzen Brettern des jeweiligen Fachs nach, weil sich kurzfristig Änderungen ergeben haben könnten: Die Gültigkeit der offiziellen Vorlesungsverzeichnisse ist, da sie mit
großem zeitlichen Vorlauf erstellt werden, relativ gering!
• Beispiele: Für die Wahlpflichtfächer Soziologie und Geschlechterforschung kann man in
LSF nachsehen, weil diese Fächer vom FB 12 veranstaltet werden. – Im Wahlpflichtfach
Psychologie z.B. schlägt man den FB 14 im offiziellen Vorlesungsverzeichnis oder LSF auf,
weil Psychologie zum FB 14 gehört: Für das WS 2005/2006 findet man dann auf S. 670671 unter der Überschrift „Studienangebot für DIPLOM-EW nach neuer Studienordnung
HAUPTSTUDIUM und Angebot für NEBENFACHSTUDIERENDE nach neueren Studienordnungen“ alle Veranstaltungen, die für das Wahlpflichtfach Psychologie angeboten werden. Man darf dann nur aus diesen auswählen, d.h. man kann nicht aus dem Gesamtangebot Psychologie wählen, was man will, sondern muß sich auf das Angebot der Seiten 670671 beschränken (die Überschriften in LSF – „Humanwissenschaften und Theologie“, dann:
„Institut für Psychologie“ – sind gleichlautend, man muß eben nur genau hinsehen.)
Im übrigen ist die Wahl der konkreten Lehrveranstaltungen, die zu den Vorgaben der Wahlpflichtfachvereinbarungen passen, in den vergangenen Semestern weitgehend reibungslos verlaufen. Die Studierenden müssen hier nur ein wenig Mühe zum Suchen und zum Kombinieren
auf sich nehmen.
16.4 Wahl des Nebenfachs Betriebswirtschaftslehre statt eines Wahlpflichtfachs
Anstelle eines Wahlpflichtfachs kann Betriebswirtschaftslehre (= BWL) als Nebenfach studiert werden. Nach erfolgreicher Ableistung des entsprechenden Pensums wird das Studium dieses Nebenfachs als eine Leistung für ein WPF anerkannt.
Es gibt folgendes beim Studium des Nebenfachs BWL zu beachten:
111
Grundsätzlich handelt es sich bei dem Nebenfach BWL um ein Nebenfach, nicht um ein Wahlpflichtfach!
Das bedeutet folgendes:
• Der FB 12 hat mit der organisatorischen Abwicklung dieses Nebenfachs nichts zu tun (auch Herr
Kauder oder Herr Zimmermann können Ihnen definitiv keine weiteren Fragen über diese Ihnen
vorliegenden Informationen hinaus beantworten).
• Interessierte studieren das unten aufgeführte Programm nach den dort aufgestellten konkreten
Anforderungen, befinden sich dabei aber innerhalb der Diplomprüfungsordnung 2003 und der Diplomstudienordnung 2003 des FB 12 (dies betrifft insbesondere die Regularien für die Wiederholungsmöglichkeit von Prüfungen).
• Anmeldungen zu Prüfungen sind über Herrn Fricke beim Zentrum für Studienangelegenheiten abzuwickeln. Er verfügt über entsprechende Formulare.
• Für die Anmeldung von Prüfungen beim Nebenfach BWL bestehen besondere Anmeldungszeiträume, um die Interessierte sich kümmern sollten.
• Absolventen/Absolventinnen dieses Nebenfachs studieren statt der vorgesehenen 18 SWS ca.
24-27 SWS und sollten daher, weil das Studium des Angebots der Betriebswirtschaftslehre 5 Semester in Anspruch nimmt, bereits im 3. Semester damit beginnen.
• Leistungspunkte bzw. Credit-Points werden von der Betriebswirtschaftslehre vergeben, indem das
gesamte Paket von 2 Modulen bei Erfolg anerkannt wird und die Credit-Points dann den erforderlichen 30 LP entsprechen.
• Wer das Wahlpflichtfach BWL studieren möchte, ist gut beraten, die Vorkurse „Mathematik“ und
„EDV“ zu besuchen, die bereits im September anfangen. Die Daten sind bei der Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Fakultät an den Schwarzen Brettern zu erfahren. Die Anmeldung dazu
via Internet ist erforderlich und unumgänglich über diese Adresse: www.wiso.unidortmund.de/lsfg/of/mathe/dienst/de/index.html (diese Information unter Vorbehalt)
• Nachdem erfolgreichen Bestehen aller erforderlichen Prüfungen, erkennt der FB 12 das Studium
des Nebenfachs BWL als einem Wahlpflichtfach gleichwertig an und weist 30 LP zu.
Fragen zum Nebenfach BWL beantworten
a) Studierende, die das Nebenfach BWL bereits studieren (Herr Marco Rosenkranz hat sich freundlicherweise bereiterklärt, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, seine Email-Adresse lautet:
[email protected])
b) die Studienberatung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
c) nur in dringenden Fällen
Herr André Jungen
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Lehrstuhl Unternehmenssteuerung und Unternehmensprüfung
Otto-Hahn-Str. 6a, Wiso-Pavillon
Raum: 008 Tel.: 0231/755-3285 Email: [email protected]
Die Anforderungen im Nebenfach BWL sehen wie folgt aus:
Studierende im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft können das Fach Betriebswirtschaftslehre – als Nebenfach anstelle eines Wahlpflichtfachs - wie folgt studieren:
Modul 1: Grundlegendes Modul (12/13 SWS)
1. Technik des betrieblichen Rechnungswesens
2 SWS
2. Bilanzierung und Controlling
2 SWS
3. Kostenrechnung und Controlling
2 SWS
4. Investition und Finanzierung
3 SWS
5. Marketing
3 SWS
6. Produktionswirtschaft
3 SWS
7. Wirtschaftsinformatik
3 SWS
Aus diesen 18 SWS müssen mindestens 12 SWS, höchstens 13 SWS studiert werden.
Modul 2: Vertiefendes Modul (12-14 SWS)
1. Industriebetriebslehre
2. Investition und Finanzierung
3. Marketing
4. Operations Research
12 – 14 SWS
12 – 14 SWS
12 – 14 SWS
12 – 14 SWS
112
5. Unternehmensführung
12 – 14 SWS
6. Unternehmensrechnung und Controlling
12 – 14 SWS
7. Wirtschaftsinformatik
12 – 14 SWS
Wahlweise ist eines der angegeben Schwerpunkte (im Sinne einer speziellen Betriebswirtschaftslehre) der Betriebswirtschaftslehre zu studieren.
Als Alternative zu Modul 2 besteht die Möglichkeit, keine spezielle Betriebswirtschaftslehre (s.o.) zu
studieren, sondern „Gründungs-Management“ als vertiefendes Modul zu wählen:
Modul 2: Vertiefendes Modul (12-14 SWS)
Gründungs-Management
– Alternativ –
max. 14 SWS
17. Die Prüfungen111
Gliederung:
17.1 Allgemeines zu Prüfungen
17.1.1 Regelmäßige und aktive Seminarteilnahme an Lehrveranstaltungen als zwei Voraussetzungen zur Zulassung einer Prüfung
17.1.2 Erbringungsformen von Prüfungsleistungen
17.1.3 Prüfungsfristen
17.1.4 Verbindlichkeit der Anmeldung zu einer Prüfung
17.1.5 Generelles Anforderungsprofil an Prüfungsleistungen im Grund- und im Hauptstudium
17.1.5.1 Allgemeine Anforderungen an Hausarbeiten und schriftliche Ausarbeitungen
17.2 Die Prüfungsformen (Klausur; mündliche Prüfung; Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung; Hausarbeit)
17.2.1 Klausur
17.2.2 Mündliche Prüfung
17.2.3 Gestaltung einer Seminarsitzung mit schriftlicher Ausarbeitung
17.2.4 Hausarbeit
17.2.5 Formale Anforderungen an Prüfungsleistungen im tabellarischen Überblick
17.1 Allgemeines zu Prüfungen
17.1.1 Regelmäßige und aktive Seminarteilnahme an Lehrveranstaltungen als zwei Voraussetzungen zur Zulassung einer Prüfung
Der § 11 Abs. 2 der Studienordnung sieht als erste zwingende Voraussetzung der Zulassung zur Erbringung der Prüfungsleistung die regelmäßige Teilnahme an der Lehrveranstaltung vor, wobei nicht
mehr als drei Seminarsitzungen versäumt werden dürfen. Formen des Anwesenheitsnachweises sind
ggf. einzuführen.
Eine zweite Voraussetzung zur Zulassung zu einer Prüfung besteht darin, daß in den gewählten Seminaren eine Leistung zur aktiven Seminarteilnahme erbracht werden muß. Diese Leistung ist unbenotet
und für sie bekommen die Studierenden im Regelfall 2,5 LP.112
17.1.2 Erbringungsformen von Prüfungsleistungen
Die Prüfungsordnung (§ 5) sieht insgesamt (abgesehen vom Studienportfolio) vier gleichwertige Erbringungsformen vor, in der zu benotende Leistungen im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen erbracht werden können:
(a) Klausur
(b) Mündliche Prüfung
(c) Gestaltung einer Seminarsitzung, incl. schriftliche Ausarbeitung
111
Soweit nicht anders angegeben, fußen alle in diesem Abschnitt zu Prüfungen gegebenen Informationen auf den „Anforderungen und Kriterien zur Ausgestaltung von Prüfungen. Ausführungsbestimmungen 01-11 zur DPO 2001“, erlassen vom Diplomprüfungsausschuß am 14.11.2001.
112
Siehe DPO § 5.
113
(d) Hausarbeit.
Die Erbringungsformen, die in einer konkreten Lehrveranstaltung möglich sind, müssen frühzeitig im
kommentierten Vorlesungsverzeichnis angekündigt werden, damit die Studierenden dies in ihrer Planung berücksichtigen können. Der Diplomprüfungsausschuß empfiehlt, in allen Lehrveranstaltungen,
in denen dies organisatorisch und inhaltlich möglich und sinnvoll ist, mindestens zwei Erbringungsformen anzubieten. Den Lehrenden obliegt es, eine der angegebenen Erbringungsformen bevorzugt anzubieten (z.B. Klausur in einer Vorlesung, mündliches Referat und Ausarbeitung in einem Seminar),
sofern Studierende keine zwingenden Gründe für eine andere Erbringungsform geltend machen.
Sollte sich im Verlauf einer Lehrveranstaltung aus organisatorischen oder inhaltlichen Gründen die
Notwendigkeit ergeben, eine weitere als die vorab angegebenen Erbringungsform(en) anzubieten, so
ist dies beim Diplomprüfungsausschuß zu beantragen.
17.1.3 Prüfungsfristen
Die Prüfungsleistungen müssen jeweils bis zum Semesterende (spätestens also 30.9. und 31.3. eines
jeden Jahres) erbracht werden. Für Wiederholungsprüfungen gelten besondere Regelungen.
17.1.4 Verbindlichkeit der Anmeldung zu einer Prüfung
Wenn eine Prüfungsleistung angemeldet worden ist, ist eine Abmeldung nicht mehr möglich (s.
DPO § 8 Abs. 1 und 2). Ausnahme: Ist man krankheitsbedingt daran gehindert, eine Prüfungsverpflichtung zu erfüllen, muß dies dem Zentrum für Studienangelegenheiten unverzüglich mitgeteilt werden (s. DPO 2003 § 8 Abs. 2) Bei krankheitsbedingter Verhinderung müssen Atteste spätestens sieben Tage nach einer Prüfung beim Zentrum für Studienangelegenheiten (ZfS) eingegangen sein. Außerhalb der Sprechstunden können Atteste auch in den Briefkasten des ZfS eingeworfen oder postalisch oder durch einen Bevollmächtigten zugestellt werden.
17.1.5 Generelles Anforderungsprofil an Prüfungsleistungen im Grund- und im Hauptstudium
Prüfungsleistungen im Grund- und im Hauptstudium sind generell hinsichtlich ihres formalen und inhaltlichen Anforderungsprofils zu unterscheiden.
Prüfungsleistungen im Grundstudium zielen vorrangig darauf ab, die Fähigkeiten der Studierenden zur
strukturell und inhaltlich angemessenen Rezeption wissenschaftlicher Befunde zu überprüfen. Dabei
geht es im einzelnen darum,
• fachliche Wissensbestände präzise zu erfassen,
• begrifflich-definitorische Abgrenzungen und Präzisierungen nachzuvollziehen,
• wissenschaftliche Argumentationen zu rekonstruieren und zu vergleichen,
• erziehungswissenschaftliche Wissensbestände an überschaubaren Fragestellungen zu erproben,
• Wissen in einer sprachlich angemessenen Form zu präsentieren.
Prüfungsleistungen im Rahmen des Hauptstudiums sollen den zu Prüfenden überdies die Möglichkeit
eröffnen, erworbenes Wissen reflexiv zu diskutieren und zu erproben, z.B. in Form
• des Vergleichs und der Beurteilung unterschiedlicher Positionen und Argumentationen,
• der Anwendung von komplexen theoretischen Wissensbeständen auf Fallsituationen,
• die kritische Diskussion von Beispielen,
• eines fachlich angemessenen Umgangs mit einschlägigen Forschungsergebnissen,
• einer eigenständigen Gedankenführung auf wissenschaftlicher Basis.
17.1.5.1 Allgemeine Anforderungen an Hausarbeiten und schriftliche Ausarbeitungen
Sowohl Hausarbeiten als auch schriftliche Ausarbeitungen sind Formen wissenschaftlicher Textreproduktion, an die einige Anforderungen zu stellen sind. Prüflinge müssen zeigen, daß
•
sie in der Lage sind, relevante Fachliteratur zu einer Fragestellung zu recherchieren, zu verstehen
und auf eine Fragestellung anzuwenden,
114
•
sie in der Lage sind, eine vorgegebene Fragestellung systematisch und strukturiert zu bearbeiten
(Einleitung, Gliederung, Transparenz des Argumentationsganges).
Formal müssen Prüflinge in der schriftlichen Arbeit zeigen, daß sie das Handwerkszeug wissenschaftlicher Textreproduktion beherrschen. Formal bedeutet dies z.B., daß die wissenschaftliche Ausarbeitung den Standards schriftlicher wissenschaftlicher Arbeiten entsprechend einige notwendige Elemente vorweisen muß, wie
• eine Gliederung,
• eine Herleitung der Fragestellung/des Themas,
• eine Klärung der zentralen erkenntnisleitenden Begriffe,
• Umgang mit Fachliteratur (Zitieren, Paraphrasieren etc.),
• eine Literaturliste.
Insbesondere bei Hausarbeiten und schriftlichen Ausarbeitungen im Grundstudium ist den Studierenden die Möglichkeit zu eröffnen, die Standards wissenschaftlichen Arbeitens und die Regeln und
Grundlagen wissenschaftlicher Textreproduktion zu erproben. Auf die Einhaltung der oben angedeuteten Standards wie
• Vorhandensein von Gliederung, Anmerkungen, Literaturverzeichnis (mit mehreren, auch selbst
recherchierten thematisch einschlägigen Verweisen)
• korrektes Zitieren und Paraphrasieren
• Aufbau einer nachvollziehbaren Argumentationsstruktur usw.
wird besonderer Wert gelegt.
17.2 Die Prüfungsformen (Klausur; mündliche Prüfung; Seminargestaltung mit schriftlicher
Ausarbeitung; Hausarbeit)
Im Diplomstudiengang werden grundsätzlich vier unterschiedliche Prüfungs- oder Erbringungsformen
angeboten (welche davon konkret für welche Lehrveranstaltung angeboten werden, ist dem jeweils
aktuellen Kommentierten Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen): Klausur, mündliche Prüfung, Hausarbeit und Seminargestaltung mit schriftlicher Ausarbeitung.
Jede dieser Prüfungsformen ist spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin anzumelden (s. Genaueres in Punkt 8.3).
17.2.1 Klausur
Umfang: Die Dauer einer Klausur darf laut DPO (§ 5) die Länge der Lehrveranstaltung nicht unterschreiten. Bei einer zweistündigen Lehrveranstaltung müßte die Dauer der Klausur mindestens zwei
Stunden betragen. Als Höchstdauer legt die DPO vier Stunden fest.
Inhalte: Die Klausur bezieht sich auf wesentliche theoretische und praxisbezogene Wissensbestandteile der Lehrveranstaltung und stellt diese in reflexiver Form zur Bearbeitung.
Form: Formal kann dies in unterschiedlicher Form geschehen, z.B.
• in Form von Klausuren, die den Prüflingen ein Thema von höherer Komplexität zur Bearbeitung
stellen und das die Prüflinge in Form eines zusammenhängenden, gegliederten Textes zu beantworten haben;
• oder in Form mehrerer Fragen, die das zu prüfende Themenfeld in sinnvoller Weise strukturieren
und die von den Prüflingen den Aufbau schriftlicher Argumentationen verlangen.
Klausurformen, die von den Prüflingen lediglich stichwortartige Antworten verlangen bzw. Klausuren
im multiple-choice-Verfahren, sollten nur in Ausnahmefällen (z.B. bei sehr hohen Teilnehmerzahlen
mit mehr als 100 Studierenden) Anwendung finden.
Besonderheit: Wenn eine Teilklausur mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet wird, kann der Ausgleich in der zweiten Teilklausur geschaffen werden (gemäß Beschluß des DPA, 10. Sitzung,
14.11.2001). Diese Regelung trifft lediglich auf das Modul G 5 zu und dort nur auf die Vorlesung „Einführung in die Berufspädagogik/Erwachsenenbildung“; für die Klausuren in Modul G 1 gilt diese Vorschrift nicht.
17.2.2 Mündliche Prüfung
115
Umfang: Die mündliche Prüfung zum Erwerb von 2,5 LP umfaßt laut DPO (§ 5) einen Zeitraum von
15 Minuten pro Person.
Inhalt: Die mündliche Prüfung bezieht sich auf wesentliche theoretische und praxisbezogene Wissensbestandteile der Lehrveranstaltung und stellt diese in reflexiver Form zur Bearbeitung. Dabei besteht sowohl die Möglichkeit, die ganze Bandbreite des Lehrveranstaltungsthemas zum Gegenstand
zu machen als auch eine vertiefende Bearbeitung von relevanten Detailfragen.
Form: Mündliche Prüfungen können als Einzel- oder Gruppenprüfungen mit bis zu drei Personen
durchgeführt werden (Ausnahme: Modulabschlußprüfung in Modul G 2), wobei sich die Dauer der Prüfung entsprechend verlängert.
17.2.3 Gestaltung einer Seminarsitzung mit schriftlicher Ausarbeitung
Diese Erbringungsform stellt eine doppelte Anforderung: Zum einen sollen die Studierenden sich ein
Thema sach- und fachgerecht erarbeiten. Zum anderen sollen sie dieses erworbene Wissen didaktisch und methodisch für die Lerngruppe vorbereiten. Beide Elemente müssen gleichgewichtig in die
abschließende Bewertung einfließen. Die Gestaltung einer Seminarsitzung kann als Einzel- oder
Gruppenprüfung von bis zu 3 Personen durchgeführt werden, jedoch muß die Leistung der Einzelnen
erkennbar und bewertbar sein.
Die Bewertungsgrundlage für diese Prüfungsleistung ist deshalb eine doppelte,
• zum einen die Präsentation der Inhalte der Lehrveranstaltung. Dabei sollten bei der Bewertung
zwei Fragen berücksichtigt werden:
1. Wurde der Inhalt sachgerecht bearbeitet?
2. Waren die didaktischen und methodischen Entscheidungen im Hinblick auf Thema und Lernsituation begründet, angemessen und nachvollziehbar?,
• zum anderen die schriftliche Ausarbeitung, die im Regelfall die ausführlichere schriftliche Darlegung der inhaltlichen Aspekte der in der Lehrveranstaltung präsentierten Thematik umfaßt, wobei
die im Rahmen der Präsentation diskutierten Aspekte in die schriftliche Ausarbeitung Eingang finden sollen, allerdings ausdrücklich nicht in Form der didaktisch-methodischen Reflexion der Seminarsitzung.
Umfang: Laut DPO beträgt der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung ca. 10 Seiten pro Person. – Auf
die schriftliche Ausarbeitung kann nicht verzichtet werden, d.h. der Erwerb von 2,5 LP für diese Erbringungsform ist ohne die Vorlage der schriftlichen Ausarbeitung nicht möglich.
Inhalt: Inhaltlich bezieht sich die Ausarbeitung auf den Themenkreis, der bereits für die Gestaltung
der Seminarsitzung bearbeitet wurde.
Form: Die Arbeit muß in maschinenschriftlicher Form, möglichst als Computerausdruck eingereicht
werden. Die Formatierung sollte sich an einer 12 pt. Schriftgröße (Times New Roman) oder 11 pt. (Arial) und 1,5 Zeilenabstand orientieren.
Die schriftliche Ausarbeitung ist eine Form wissenschaftlicher Textreproduktion, die den oben grob
skizzierten Anforderungen unterliegt.
17.2.4 Hausarbeit
Umfang: Laut DPO (§ 5) beträgt der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung ca. 15 Seiten pro Person.
Inhalt: In Abgrenzung zur schriftlichen Ausarbeitung liegt die Anforderung der Hausarbeit ausschließlich auf der schriftlichen Bearbeitung einer Fragestellung nach den Regeln wissenschaftlicher Textreproduktion. Während die schriftliche Ausarbeitung sich thematisch auf einen begrenzten Aspekt der
Seminarinhalte bezieht, sollte die Hausarbeit dem Prüfling von der Struktur der Themenstellung her
ermöglichen, eine Fragestellung durch die argumentative Verknüpfung unterschiedlicher Seminarinhalte zu bearbeiten.
Schriftliche Hausarbeiten im Grund- und Hauptstudium unterscheiden sich vorrangig hinsichtlich der
Komplexität der Fragestellung. Schriftliche Hausarbeiten im Hauptstudium sollten den Studierenden
ermöglichen, unterschiedliche Wissensbestände und Erkenntnisverfahren sachgerecht und nachvollziehbar auf eine komplexe Fragestellung anzuwenden.
116
Form: Die Arbeit muß in maschinenschriftlicher Form, möglichst als Computerausdruck eingereicht
werden. Die Formatierung sollte sich an einer 12 pt. Schriftgröße (Times New Roman) oder 11 pt. (Arial) und 1,5 Zeilenabstand orientieren.
Die schriftliche Ausarbeitung ist eine Form wissenschaftlicher Textreproduktion, die den oben grob
skizzierten Anforderungen unterliegt.
Besonderheit: Da eine Hausarbeit eine Prüfungsleistung ist, kann sie nicht mehr unbenotet, z.B. zur
Überarbeitung zurückgegeben werden (gemäß Beschluß DPA, 9. Sitzung, 07.11.01).
17.2.5 Formale Anforderungen an Prüfungsleistungen im tabellarischen Überblick
Die formalen Vorgaben für Prüfungsleistungen lassen sich zum besseren Überblick tabellarisch so
verdeutlichen:
Prüfungsform
Klausur
Mündliche Prüfung
Seminargestaltung
mit schriftlicher
Ausarbeitung
Hausarbeit
Umfang
Länge der entsprechenden Lehrveranstaltung, i.d.R. 2
Stunden zum Erwerb von 2,5 LP
15 Minuten zum Erwerb von 2,5 LP, 30 Minuten zum Erwerb von 5 LP
Schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 10 Seiten
(pro Person)
Umfang ca. 15 Seiten (pro Person)
Details
Computerausdruck:
12 pt. Schriftgröße
(Times New Roman) o. 11 pt. (Arial); 1,5 Zeilenabstand
18. Die Anmeldung zur aktiven Seminarteilnahme und zu Prüfungen
Gliederung:
18.1 Die Anmeldung zur aktiven Seminarteilnahme
18.2 Die Anmeldung zu Prüfungen
18.3 Die Anmeldung zu Prüfungen in den Wahlpflichtfächern
18.1 Die Anmeldung zur aktiven Seminarteilnahme
Studierende müssen sich für jedes Seminar, das sie besuchen wollen, anmelden. Das geschieht über
das System LSF (= www.lsf.uni-dortmund.de ) jeweils ab der Woche vor Beginn der Vorlesungen. Die
genauen Termine werden jeweils per Aushang bekanntgemacht.
Einen Tag nach der Ablauf der Anmeldungsfrist können Studierende in LSF nachsehen, zu welchen
Veranstaltungen sie zugelassen oder nicht zugelassen sind.
Als Graphik:
Die elektronische Anmeldung zu Lehrveranstaltungen erfolgt über LSF für jedes Semester regelmäßig ab der Woche vor dem Vorlesungsbeginn. Die genauen Termine werden durch Aushang
bekanntgegeben.
Einen Tag nach der Ablauf der Anmeldungsfrist können Studierende in LSF nachsehen, zu welchen
Veranstaltungen sie zugelassen oder nicht zugelassen sind.
Erläuterungen dazu:
Das System LSF funktioniert im Prinzip so, daß bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen alle Anmeldungen zunächst einmal in einem Pool gesammelt werden. Nach Ablauf der Anmeldefrist weist
das System die Plätze zu oder ab. Für die Zuweisung gibt es zur Zeit zwei Kriterien: (1) „Alt schlägt
jung“, d.h. Studierende in höheren Semestern bekommen einen Platz gegenüber Studierenden in
niedrigeren Semestern; (2) bei Gleichstand der Semesterzahl weist das System per Zufallsgenerator
zu oder ab.
Es wäre ein fataler Fehler, wenn Studierende dazu übergingen, sich sozusagen wahllos für alle Lehrveranstaltungen anzumelden. Damit erhöht man die Wahrscheinlichkeit, aussortiert zu werden. Konkret: Wenn ein Seminar mit 40 Plätzen ausgewiesen ist und sich 45 Personen dafür anmelden, dann
117
ist die Möglichkeit, keinen Platz zu bekommen, nicht sehr hoch und liegt etwa bei 5: 1. Wenn sich hingegen 100 Personen für dasselbe Seminar anmelden, dann liegt die Quote bei 60 :1, d.h. nicht einmal
die Hälfte aller angemeldeten Personen wird zugelassen.
Daher ergeht der dringende Rat: Melden Sie sich – erstens – nur für die Seminare an, die Sie
auch wirklich besuchen wollen, und achten Sie – zweitens – bereits bei Anmeldung darauf, ob
das Sie interessierende Seminar nicht bereits hoffnungslos überbucht ist und Sie sich besser
nach einem Ausweichseminar umsehen.
Am Ende der jeweiligen Anmeldungsrunde wird eine Plausibilitätskontrolle durchgeführt: Namen von Studierenden, die sich für übermäßig viele Personen angemeldet haben, werden dann
aussortiert.
18.2 Die Anmeldung zu Prüfungen
Anstatt nun lang und breit auseinanderzusetzen, wie sich Studierende und bis wann sie sich zu einer
Prüfung angemeldet haben müssen, wird eine Graphik gegeben, die die jeweilige Modalität für jede
einzelne Prüfungsform (s. DPO 2003 § 12) anschaulich macht; danach werden einige wenige Details
besser verständlich:
Prüfungsform
Formaler Weg der Anmeldung
Klausur
Über Listeneintrag im Seminar
Mündliche Prüfung
Über Listeneintrag im Seminar
Seminargestaltung
mit schriftlicher
Ausarbeitung
Hausarbeit
Über ein Formular im Internet
(www.fb12.uni-dortmund.de/dekanat/studiengaenge.html)
Spätester Anmeldungstermin
14 Tage vor Prüfungstermin
14 Tage vor Prüfungstermin
14 Tage vor Prüfungstermin
Über ein Formular im Internet
(www.fb12.uni-dortmund.de/dekanat/studiengaenge.html)
14 Tage vor Prüfungstermin
18.3 Die Anmeldung zu Prüfungen in den Wahlpflichtfächern
In den Wahlpflichtfächern meldet man sich nicht über LSF an, sondern besucht bei gleichzeitiger
Rücksprache mit den Lehrenden die entsprechenden Lehrveranstaltungen.
Die Anmeldung zur aktiven Seminarteilnahme und zu Prüfungen erfolgt über eigens dafür eingerichtete Formulare, wie die Graphik zeigt:
In den Wahlpflichtfächern meldet man sich
• sowohl für die aktive Seminarteilnahme
• als auch für Prüfungsleistungen
ausnahmslos über Formulare an, die sich von der Homepage des FB 12 ausdrucken kann:
www.fb12.uni-dortmund.de/dekanat/Studiengaenge.html
14 Tage vor Prüfungstermin
118
19. Die Berechnung von Noten
Aus bestimmten rechtlichen Gründen (die jetzt nicht ausgeführt werden) können nachfolgend keine
konkreten und Einzelberechnungen angestellt werden. Es kann aber erläutert werden, welche Noten
eine Rolle spielen und wie man sie grundsätzlich errechnen kann.
Zunächst sollte man wissen, daß zwei Passagen der Diplomprüfungsordnung über die Notenberechnung Auskunft geben, und zwar DPO § 13 und DPO § 21.
In DPO § 13 heißt es in Absatz 2:
„Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern festgesetzt. Dabei sind die folgenden Noten zu unterscheiden:
a) Einzelnoten: Mit einer Einzelnote wird von den jeweiligen Prüferinnen/Prüfern die Prüfungsleistung in einer Veranstaltung, d.h. ein Prüfungselement, bewertet.
b) Modulnoten: Diese ergeben sich aus dem Durchschnitt der Einzelnoten der zum Erwerb der
Leistungspunkte in einem Modul erbrachten Prüfungsleistungen, wobei die Einzelnoten mit der jeweiligen Zahl der Leistungspunkte gewichtet werden.
c) Fachnoten: Die Fachnoten errechnen sich aus dem Durchschnitt der mit der jeweiligen Zahl
der Leistungspunkte gewichteten Modulnoten.“
Das bedeutet:
Um sich eine Modulnote zu errechnen, muß man alle Einzelnoten des betreffenden Moduls vorliegen haben und sie so berechnen, wie der Text es oben vorgibt.
Für die Bildung einer Modulnote müssen Sie also wissen,
• welche Einzelnoten vorliegen,
• welche Gewichtung für die einzelnen Prüfungen vorzunehmen sind (wie viele LP es für
welche Note gibt),
• daß LP, für die keine Noten vergeben werden (= also LP für die aktive Seminarteilnahme)
bei der Notenberechnung keine Rolle spielen,
• und daß bei der Berechnung von Modul-, Fach- und Gesamtnoten nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt wird bzw. daß alle weiteren Stellen ohne Rundung
gestrichen werden (s. DPO 2003 § 13 Abs. 7).
Die Bildung der Fachnote erfolgt strukturanalog wie bei der Bildung der Modulnote.
Für die Bildung der Gesamtnote (= die Note, mit der das Hauptdiplom bestanden wurde) müssen Sie den § 21 der DPO beachten:
§ 21
Bewertung der Prüfungsleistungen, Gesamtnote
(1) Für die Bewertung der Prüfungsleistungen gilt § 13 entsprechend. Die Note der Diplomarbeit wird
nur bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt.
(2) Die Diplomprüfung ist auch dann nicht bestanden, wenn die Diplomarbeit endgültig mit der Note
„nicht ausreichend (5,0)“ bewertet worden ist oder nicht fristgemäß abgeliefert wird.
(3) Die Gesamtnote wird aus dem Durchschnitt der erreichten Noten in den Prüfungsfächern und der
Diplomarbeit – gewichtet nach den Leistungspunktanteilen – gebildet, wobei die Diplomarbeit doppelt
gewertet wird. Die Leistungspunkte des Hauptpraktikums bleiben hierbei unberücksichtigt.
(4) Die Gesamtnote gemäß ECTS wird auf der Basis der entsprechenden Noten im deutschen System
gebildet und im Zeugnis ausgewiesen.
Zusätzlich müssen Sie bei der Bildung der Gesamtnote noch beachten,
• daß für die Gesamtnote die Noten des Grundstudiums keine Rolle spielen,
• daß die Note der Diplomarbeit doppelt gewichtet wird
• welche Fächer welche Anzahl an LP vergeben (z.B. bekommt man im Grundstudium für das
Fach „Allgemeine Erziehungswissenschaft“ 55 LP, für das Wahlpflichtfach im Hauptstudium 30 LP (s. dazu DPO 2003, § 12 Abs. 2 und § 17 Abs. 2 I-III,
• daß die Note der Praktikumsleistung im Hauptstudium als Einzelnote gesondert ausgewiesen wird (s. DPO 2003, § 17 Abs. 2 IV.
119
20. Der Weg zur Diplomarbeit
Die Anmeldung zur Diplomarbeit erfolgt über ein ausschließlich im Zentrum für Studienangelegenheiten erhältliches Formular.
Alle erforderlichen Informationen hinsichtlich Anfertigung, Fristen, Durchführung, Beurteilung ... sind
zu finden in der Diplomprüfungsordnung DPO 2003 §§ 18 und 19.
Es ist für die Anfertigung der Diplomarbeit vorteilhaft, sich frühzeitig – etwa in der Mitte des Hauptstudiums – bereits mögliche Themen zu überlegen und diese in Vorgesprächen mit der Prüferin oder
dem Prüfer zu beratschlagen, damit die Vorarbeiten aufgenommen werden können. Diese Vorarbeiten
rechtzeitig zu beginnen, kann helfen, die Diplomarbeit einigermaßen nervenschonend anzufertigen.
Man kann selbstverständlich auch erst dann mit der Diplomarbeit beginnen, wenn die Frist bereits
läuft; das kann aber den Nachteil haben, daß man sich erst noch Literatur zusammenstellen muß, anstatt bereits eingearbeitet zu sein und an die eigentliche Ausarbeitung zu gehen.
Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit man die Diplomarbeit anmelden kann, macht DPO §
18 Abs. 3 deutlich:
„(3) Das Thema der Diplomarbeit kann frühestens ausgegeben werden, wenn ein ordnungsgemäßes Hauptstudium nachgewiesen und mindestens 90 Leistungspunkte erworben worden sind
und das Hauptpraktikum mit 30 Leistungspunkten bewertet worden ist. Die Bearbeitungszeit für die
Diplomarbeit beträgt höchstens vier Monate, bei einem erhöhten empirischen Aufwand höchstens
sechs Monate. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Monate der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Auf begründeten Antrag der Kandidatin/des Kandidaten kann
der Prüfungsausschuss ausnahmsweise eine Nachfrist bis zu vier Wochen, bei einem erhöhten
empirischen Aufwand bis zu sechs Wochen gewähren.“
21. Stichwort „workload“
Unter „workload“ versteht man den in Zeitstunden zum Ausdruck gebrachten erwarteten studentischen
Arbeitsaufwand. Mit der Bezeichnung „workload“ wird im Unterschied zu den Semesterwochenstunden das gesamte Studienpensum berücksichtigt. Der „workload“ ist die Grundlage für die Zuordnung
von Leistungspunkten zu Modulen bzw. zu Lehrveranstaltungen und ist eine Zusammensetzung aus
„Kontaktstunden“ einerseits und dem „Selbststudium“ andererseits. Laut Beschluß der KMK (Kultusministerkonferenz) vom 24.10.1997 sollte für den workload eines Vollzeitstudiums eines Jahres eine
Obergrenze von 1800 Stunden zugrundegelegt werden.
Der „workload“ kann wie folgt berechnet werden (alle Angaben ohne Gewähr):
1. Grundlegende Berechnungsgröße
1 LP entspricht 30 Zeit-Stunden eines / einer Studierenden; die Studierenden sollen - so KMK - pro
Semester 900 Arbeitsstunden erbringen, was einem workload-Aufwand von 30 LP entspricht.
2. Studentische Arbeitswoche
Eine studentische Arbeitswochen beläuft sich auf insgesamt 40 Stunden, d.h. 8 Stunden pro Tag
(Samstage und Sonntage ausgenommen).
3. Studentischer Arbeitsaufwand pro Vorlesungszeit
Die Vorlesungszeit im Winter-Semester beträgt 16 Arbeitswochen, im Sommer-Semester sind es
14 Arbeitswochen, so daß man für die Vorlesungszeit durchschnittlich 15 Arbeitswochen veranschlagen kann.
Für eine Vorlesungszeit ist also folgende Berechnung anzusetzen:
40 Stunden pro Woche x 15 Wochen im Semester = 600 Stunden Arbeitszeit.
4. Studentischer Arbeitsaufwand pro Semester und Jahr
Da aber die Studierenden nicht nur während der Vorlesungszeit arbeiten, sondern ein ganzes Semester lang, ist folgendermaßen zu rechnen:
Ein Jahr umfaßt zwei Semester, nämlich jeweils 6 Monate für das Sommer- und 6 für das WinterSemester. Am einfachsten läßt sich der studentische Arbeitsaufwand so berechnen:
a) Ein Kalenderjahr hat an Tagen durchschnittlich
b) abzüglich von 52 Samstagen und 52 Sonntagen sind das
365 Tage
261 Tage
120
c) abzüglich von 11 Feiertagen (NRW) verbleiben noch
d) abzüglich von 25 Urlaubstagen pro Jahr verbleiben noch
e) Winter- wie Sommer-Semester dauern je vom 1.4. - 30.9. und vom
1.10. - 31.3., so daß pro Semester als Arbeitstage (abzüglich Samstage
und Sonntage, Feiertage, Urlaubstage) zu veranschlagen sind
Diese 112,5 Arbeitstage pro Semester sind mit 8 Zeitstunden
studentischer Arbeit zu multiplizieren; man kommt demnach
pro Semester auf
bzw. pro Jahr auf
die ein/e Studierende/r zu absolvieren hat.
4.1 Umrechnung Zeitarbeitstunden auf workloads
Rechnet man diese Zahlen nun um auf die Anzahl zu leistender
workloads, so haben die Studierenden pro Semester
bzw. pro Jahr (= 2 Semester) abzuleisten
250 Tage
225 Tage
112,5 Tage
900 Arbeitsstunden
1.800 Arbeitsstunden,
30 workloads
60 Workloads.
5. Gesamtrechnung
Wenn für das Diplomstudium
(1.) insgesamt 300 LP erworben werden müssen (Grundstudium, Hauptstudium, Praxissemester,
Diplomarbeit), so entspricht das umgerechnet 9.000 Zeitstunden studentischer Arbeitszeit für ein
Diplomstudium; und wenn
(2.) die Regelstudienzeit 10 Semester beträgt, so hätten die Studierenden
pro Semester (arithmetisch gerechnet) 900 Arbeitsstunden zu erbringen.
Diese 900 Arbeitsstunden entsprechen - s.o. - pro Semester einem Aufwand von 30 workloads.
22. Die Wichtigkeit des Kommentierten Vorlesungsverzeichnis gegenüber dem offiziellen Vorlesungsverzeichnis
Wie jedes Semester wird fälschlich immer im kaufbaren VV nachgesehen und danach belegt. Das
bringt wenig, weil das kaufbare VV bereits Monate vorher gedruckt worden ist und aktuelle Änderungen nicht berücksichtigt werden konnten! (Zum Vergleich: Man kann kaum erwarten, daß ein Sonderangebot im Media-Markt von Anfang Mai dann Ende Juni noch zu bekommen sein wird.)
Um diesen Aktualitätsrückstand muß man einfach wissen, wobei noch hinzuzufügen ist, daß es diesen
Rückstand auch schon vor 20 und mehr Jahren gegeben hat. Damals hat man sich an den stets aktualisierten „Schwarzen Brettern“ informiert: Für das Jahr 2005 gilt das nach wie vor.
Gültig sind allein die Informationen in LSF als dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis (und
zwar bis ganz wenige Tage vor der Anmeldung). Wenn dann zu Beginn des Semesters noch
Änderungen vorkommen, werden diese in den Aushängen zum Angebot (Foyer EF 50) kenntlich gemacht.
Man sollte mit der Planung der Wahl von LV erst sehr kurzfristig vor dem Anmeldetermin beginnen, und ein täglicher Blick in LSF ist aufgrund von Aktualisierungen dringend zu raten.
Das kaufbare VV ist nützlich für Personenangaben, Adressen, Telephonnummern, Termine etc., aber
für das aktuelle Lehrangebot des FB 12 ist es fast nutzlos.
23. Nur für Studierende, die noch innerhalb der DPO 2001 (!) im Grundstudium studieren
Zu Beginn des Wintersemesters 2005/2006 gibt es nicht mehr viele Studierende, die ihr Grundstudium
gemäß der DPO 2001 (!) noch nicht abgeschlossen haben.
Gleichwohl müssen diese Personen die Möglichkeit erhalten, sich für Prüfungen verbindlich anzumelden. In der Vergangenheit wurde das so gehandhabt, daß ich Semester für Semester für jedes Proseminar eine eigene 01er-Liste gebaut und die in Lehrveranstaltungen gegeben habe.
In der Zukunft ist das nicht mehr sinnvoll, weil es nicht mehr viele Studierende gibt, die das betrifft,
denn deren große Mehrzahl hat mittlerweile das Grundstudium abgeschlossen oder von vornherein
mit der DPO 2003 zu studieren begonnen.
121
Ich habe deshalb ein Formular vorbereitet, auf dem sich Studierende der DPO 2001 (!) für Prüfungen
anmelden können. Dieses Formular hänge ich an meiner Bürotür zum Mitnehmen aus.
Zur Erinnerung an die „Spielregeln“ der DPO 2001:
Innerhalb der maximal ersten vier Wochen des Semesters müssen sich Studierende verbindlich für
ihre jeweiligen Prüfungen anmelden.
Dazu wird für jede Prüfung ein eigenes Formular verwendet, das bitte vollständig ausgefüllt wird
(Name, Matrikel, Nr. der LV, Titel der LV, Name Dozentin/Dozent, Art der Prüfung etc.); anschließend
gibt man es im ZfS (= Zentrum für Studienangelegenheiten) ab.
IV. ABRUNDENDES
24. Informationsquellen zur Orientierung
Um sich im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft zurechtzufinden, sind folgende Möglichkeiten
geschaffen worden:
1. Die Ordnungen (gemeint sind die Prüfungsordnung DPO, die Studienordnung StO und die Praktikumsordnung PrakO; diese Texte stehen auf der Homepage des FB 12), von denen erwartet wird,
daß Studierende diese Ordnungen kennen.
2. Der Studienverlaufsplan (er informiert über die empfohlene Planung/Belegung in den einzelnen
Semestern; der Studienverlaufsplan ist auf der Homepage des FB 12 zu finden);
3. Das Dschungel-FAQ (hier findet man anhand von oft gestellten Fragen zum Studiengang die entsprechenden Antworten; dieses FAQ wird regelmäßig ergänzt);
4. Die Modulbeschreibungen (→Kapitel 13)
Zwei wichtige Tips:
a) Der Studienverlaufsplan ist eine Empfehlung, an die Sie sich nicht strikt halten müssen. Sie können auch davon abweichen.
b) Damit Sie aber im Auge haben, wann Sie wie ein Modul abschließen, ist dringend zu raten, sich die
Modulbeschreibungen anzusehen und zu ermitteln, welche Anforderungen an SWS und LP Sie insgesamt erbringen müssen. Wenn Sie das wissen, können Sie sich Ihren Semesterstundenplan selbst
erstellen. Beachten Sie dabei, daß bestimmte Veranstaltungen (wie die Vorlesungen in G 1, G 2, G 3,
G 4, G 5 und G 10 nicht in jedem Semester, sondern teils nur in den Winter-, teils nur in den Sommersemestern angeboten werden).
25. Die Fachschaft
Die Fachschaft stellt für die Studierenden eine große Hilfe innerhalb des Studiums dar. Die derzeitigen
Vertreterinnen und Vertreter der Fachschaft Diplom-Pädagogik haben die folgende Charakteristik über
Aufgaben und Ziele der Fachschaft aufgesetzt:
„DON`T PANIC!
Diese Worte zieren nicht nur den Hitchhikers guide to the galaxy, sondern könnten ohne weiteres
auch das Motto der Fachschaft sein. Aber was ist Fachschaft?
Wilde Partys, Dagegen-Sein und abstruse Diskussionen über Gott und die Welt (oder eher Dekan
und Uni) im erlauchten Kreise – das sind einige Vorstellungen, wie Fachschaft sein kann, aber wie
es definitiv nicht (immer) ist! Die Fachschaft – das sind eigentlich ALLE Studierenden des Fachs
Diplom Erziehungswissenschaft an der Uni Dortmund, allerdings hat sich aus diesem ALLE ein
recht kleiner überschaubarer Kern von ca. 15 Studierenden zusammengefunden, die sich regelmäßig mit Belangen des Studiengangs und anderen Dingen befassen.
Zum einen versuchen wir, Euch als Orientierung und Hilfe im Studium zur Seite zu stehen, sei es
bei Fragen zu unseren diversen Ordnungen, Problemen bei der Studienorganisation oder auch bei
Differenzen mit DozentInnen. Darüber hinaus kümmern wir uns um die O-Phase, in der wir Euch
Uni und Studium versuchen näher zu bringen und so Unsicherheiten, die garantiert bestehen, aufzufangen – das Ganze in Verbindung mit dem Tutorenkolleg.
Aber auch der gemütlichere Teil kommt bei uns nicht zu kurz und so bemühen wir uns auch um die
Organisation von Feten und anderen Veranstaltungen.
122
AnsprechpartnerInnen findet Ihr sehr oft im Fachschaftsraum (Raum 1.219), nach oder vor der
Fachschaftssitzung (jeden Mittwoch 12-14 Uhr im Fachschaftsraum), per mail
([email protected]) oder übers Telefon (0231-755-4190). Ansonsten sind wir aber auch
immer ansprechbar, falls Ihr uns sonstwo über den Weg lauft – wir beißen nicht.
Über diese Arbeit von Studierenden für Studierende hinaus versuchen wir in diversen Gremien
Einfluß auf die Studienbedingungen zu nehmen – so z.B. im Fachbereichsrat, in Prüfungsausschüssen oder Berufungskommissionen. Hier verleihen wir studentischen Belangen und Ansichten
eine Stimme.
Für diese Aufgaben und noch einige mehr suchen wir natürlich immer neue Köpfe für die Fachschaft – falls Ihr also Interesse daran habt, Eure eigenen Interessen in diese Arbeit einzubringen,
oder einfach erst mal nur Lust habt, etwas „reinzuschnuppern“, seid Ihr gerne eingeladen mitzumachen – am einfachsten ist es, wenn Ihr zur Sitzung mittwochs vorbeischaut!
Eure Fachschaft Diplom-Erziehungswissenschaft“
26. Fast zum Schluß: Kleine Änderungen sind nicht ausgeschlossen
Ein Hinweis zum Schluß: Der erziehungswissenschaftliche Diplomstudiengang an der Universität
Dortmund wurde zum Wintersemester 2001/2002 neu geordnet und zum Wintersemester 2003/2004
nochmals reformiert. Studierende werden auf den Gängen häufig den Begriff „neues Diplom“ hören.
Wie bei „neuen Dingen“ üblich, bedarf es einer gewissen Eingewöhnungszeit, bis sich praktikable und
vernünftige Routinen herausbilden und
Schwachstellen
beseitigt werden. Auch wenn sich an den
Grundstrukturen nichts
Wichtiger
Hinweis
ändern wird, steht trotzdem zu erwarten, daß
gelegentlich noch einige
Neuerungen ins Haus stehen, vor allem hinsichtlich
Verfahren, Formularen
etc.. Es ist äußerst sinnvoll, die vielfältigen
Informationsmöglichkeiten des Fachbereichs in Form
von Aushängen, Internet
etc. zu nutzen.
27. Ganz zum Schluß: Informieren, lesen, informieren, lesen
Der neu eingerichtete Studiengang verlangt neben den üblichen Fähigkeiten für ein Studium in besonderer Weise, daß Studierende wegen ihrer Informationsverpflichtung sich über die Einzelheiten ihres Studiengangs informieren und die ihnen zugänglich gemachten Materialien (s.o., Nr. 8) lesen,
lesen, lesen (und dabei auch durchdenken).
Alle weiteren Fragen zu
• Kann ich die Studienrichtung wechseln?
• Bis zu welchem Termin muß ein Praktikumsbericht abgegeben sein?
• Wie meldet man sich in einer Vorlesung für eine Klausur an?
• Können Hausarbeiten zur Überarbeitung zurückgegeben werden?
• Gibt es ein Zeugnis für das bestandene Vordiplom?
• Was geschieht, wenn ich die aktive Seminarteilnahme nicht bestanden habe?
Und, und und ...
finden Sie im Dschungel-FAQ beantwortet.
V. DAS WICHTIGSTE ALS CHECKLISTE
•
Die Email-Adresse des FB 12 lautet: www.fb12.uni-dortmund.de .
•
Der Diplomstudiengang verlangt im hohen Maß von den Studierenden, daß sie ihr Studium
selbständig organisieren und sie gebotenen Hilfsmittel dazu auch wirklich nutzen. Glauben
Sie also nicht jedem Gerücht, sondern informieren Sie sich und genügen Ihrer Informationsverpflichtung (→ Kap. 7).
123
•
Die Modulbeschreibungen sind ab dem Wintersemester 2005/2006 genau zu studieren (→
Kap. 13.8).
•
Stellen Sie Ihren Stundenplan für ein Semester erst sehr kurzfristig (wenige Tage vor der
Anmeldung) zusammen, und zwar gestützt auf das aktuelle LSF-Programm als Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis und die Studienverlaufspläne; meiden Sie das nicht aktuelle
große Vorlesungsverzeichnis (→ Kap. 22)!
•
Informieren Sie sich bitte, was Sie zu tun haben, wenn Sie eine Prüfung krankheitsbedingt
nicht antreten können (→ Kap. 8).
•
Prüfungen mit der Note 4,0 oder besser können nicht wiederholt werden (→ Kap. 7 + DPO §
14).
•
Prüfungen mit der Note 5,0 müssen in jedem Fall neu angemeldet (ein Formular dafür hat
das ZfS) und am besten auch angetreten werden (→ Kap. 9).
•
Man kann nicht mehr LP als pro Modul vorgesehen erwerben und sozusagen eine Reserve
bilden, um schlechtere durch bessere Noten zu ersetzen.
•
Wenn die Prüfung in Form einer großen Prüfung für 5 LP absolviert wird, dann kann diese
Prüfung im Mißerfolgsfall zweimal wiederholt werden, weil es in diesem Fall nur eine einzige Prüfung in einem Modul gibt (→ Kap. 7 + DPO § 14 Abs. 1).
•
Bei einer unterschriebenen und beim ZfS eingereichten Prüfungsanmeldung ist eine Abmeldung nicht mehr möglich (s. DPO § 8 Abs. 1 und 2), es sei, es besteht der Krankheitsfall
(→ Kap. 8).
•
Als „Faustformel“: In jeder Studienrichtung muß sich der Schwerpunkt im einen Modul
vom Schwerpunkt im anderen Modul unterscheiden: Der Schwerpunkt in H 4 muß ein anderer als in H 5 sein, in H 7 ein anderer als in H 10, und in H 12, H 13 und 14 bleibt die Wahl
der Schwerpunkte gleich (→ Kap. 15.3).
•
Als Prüferinnen und Prüfer für den Praxisbericht im Hauptstudium (Modul H 17) sind nur
solche Personen zugelassen, die (1.) hauptamtlich im FB 12 tätig sind, die (2.) regelmäßig
Lehrveranstaltung in der gewählten Studienrichtung anbieten, und die (3.) der gewählten
Studienrichtung eindeutig zuzuordnen sind. – Also kommen Lehrbeauftragte oder Lehrende aus anderen Fächern wie der Psychologie, der Soziologie etc. als Prüferinnen und
Prüfer für den Praxisbericht nicht in Betracht (→ Kap. 13.7 Erläuterungen zu Modul H 17).
•
Das Wahlpflichtfach kann zweimal gewechselt werden (→ Kap. 16 + DPO § 22).
•
Man sollte regelmäßig in die Ordnungen (Prüfungs-, Studien- und Praktikumsordnung) sehen (über Homepage FB 12).
•
Bei Problemen mit dem Studium ist die Fachschaft Diplompädagogik die richtige Ansprechstation (→ Kap. 25).