Deutschland Vereinbarung zur Direktversicherung für Minijobber

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Deutschland Vereinbarung zur Direktversicherung für Minijobber
Original für Arbeitgeber
Deutschland
Vereinbarung zur Direktversicherung für Minijobber
(Versorgungszusage als beitragsorientierte Leistungszusage unter Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG)
Entgeltumwandlung
Arbeitgeberfinanzierung
Mischfinanzierung
Zwischen
(im Nachfolgenden als Arbeitgeber bezeichnet) und
Herrn/Frau
(im Nachfolgenden als Arbeitnehmer bezeichnet)
getroffen.
Diese Vereinbarung wird in Ergänzung des Arbeitsvertrages vom
Der Arbeitgeber schließt auf das Leben des versorgungsberechtigten Mitarbeiters eine Rentenversicherung in Form einer Direktversicherung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) bei der Standard Life Versicherung ab.
Beitragshöhe
ntgeltumwandlung
E
Der zukünftige1 Anspruch des Arbeitnehmers auf laufende Bezüge wird teilweise, und zwar in Höhe eines Betrages von
monatlich
zahlbar jeweils zum
e
erstmals zum
,
bis zum Ausscheiden bei dem Arbeitgeber in einen Anspruch auf Zahlung von Beiträgen zu einer Direktversicherung im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG)
umgewandelt.
Und/oder
Arbeitgeberfinanziert
Der Arbeitgeber vereinbart einen Beitrag von
monatlich
zahlbar jeweils zum
e
erstmals zum
, bis
zum Ausscheiden bei dem Arbeitgeber zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung zu zahlen.
Erläuterungen zur Entgeltumwandlung
1. Für die Bemessung gehaltsabhängiger Leistungen (Gehaltserhöhungen, Weihnachtsgratifikationen, Jubiläumsgelder, Pensionsansprüche, Zuschläge usw.) bleiben die Bezüge einschließlich der Direktversicherungsbeiträge maßgebend.
2. Die Direktversicherung wird vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer gemäß den getroffenen Vereinbarungen abgeschlossen. Die Versicherungsbeiträge wird der Arbeitgeber in
der vereinbarten Höhe und insoweit entrichten, als er zur Zahlung ungekürzter Bezüge aus
dem Dienstverhältnis verpflichtet ist. Endet die Lohnfortzahlungspflicht, ohne dass das Dienst­verhältnis beendet wird, so sind die Beiträge, die auf den entsprechenden Zeitraum entfallen,
nicht vom Arbeitgeber zu zahlen, können aber vom Arbeitnehmer übernommen werden.
3. Der Arbeitnehmer und die berechtigten Hinterbliebenen haben Anspruch auf sämtliche
Versicherungsleistungen. Für die Altersrente wird dem Arbeitnehmer ein unwiderrufliches
Bezugsrecht eingeräumt. Die Ansprüche der Hinterbliebenen werden im Versicherungsvertrag vereinbart.
4. Nähere Einzelheiten über die Versicherungsleistungen und die Beitragszahlung enthalten
der Versicherungsschein und das Basispaket, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach
Ab­schluss der Direktversicherung unverzüglich zuleiten wird.
5. Vor allem in den ersten Versicherungsjahren kann der Rückkaufswert einer Direktversicherung aufgrund der entnommenen Kosten niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge sein.
6. Sollten sich die bei Abschluss dieser Vereinbarung maßgebenden Verhältnisse nachhaltig
ändern, so kann diese Vereinbarung vom Arbeitnehmer mit einer Frist von einem Monat
zum folgenden Monatsende gekündigt werden.
7. Weitere zwischen den Vertragsparteien bestehende oder in Zukunft einzurichtende Versorgungsregelungen bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.
Zusätzliche Vereinbarungen
Umfang der Direktversicherung
Der Umfang der Direktversicherungsleistung, die Höhe und Dauer der zugesagten Beitragszahlung sowie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen
bzw. gemäß dem unter der Versicherungsschein-Nr.
ergeben sich aus den nachfolgenden Bestimmungen sowie gemäß Antrag vom
dokumentierten Versicherungsvertrag einschließlich des zugehörigen Basispakets.
Das Bezugsrecht für die Altersrente und die Leistungsberechtigten für die Leistung im Todesfall werden im Versicherungsschein geregelt.
1
Die Herabsetzung von Arbeitslohn (laufender Arbeitslohn, Einmal- und Sonderzahlungen) zugunsten der betrieblichen Altersversorgung wird aus Vereinfachungsgründen grundsätzlich auch
dann als Entgeltumwandlung steuerlich anerkannt, wenn die Entgeltumwandlungsvereinbarung bereits verdiente, aber noch nicht fällig gewordene Anteile umfasst. Dies gilt auch, wenn eine
Einmal- oder Sonderzahlung einen Zeitraum von mehr als einem Jahr betrifft. (BMF-Schreiben vom 20.01.2009 IV C3 S24961/08/10011).
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Stand: Januar 2010
Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer der auf das Leben des versorgungsberechtigten Mitarbeiters abgeschlossenen Direktversicherung. Dem Arbeitgeber stehen daher allein und ausschließlich sämtliche Gestaltungsrechte an dem Versicherungsvertrag und den sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Leistungen zu.
Abweichend von dieser Regelung hat der Mitarbeiter das Recht, für den Todesfall einen Berechtigten für das Sterbegeld gemäß BMF Schreiben vom 20.01.2009 zu bestellen und
gegenüber Standard Life zu erklären.
Laufzeit des Vertrages, Dauer der Beitragszahlungsverpflichtung
Der Vertrag wird für die Dauer des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen.
Die Versicherungsbeiträge zur Direktversicherung wird der Arbeitgeber in der vereinbarten Höhe und insoweit entrichten, als er zur Zahlung ungekürzter Bezüge aus dem Dienstverhältnis
verpflichtet ist. Endet die Lohnfortzahlungspflicht, ohne dass das Dienstverhältnis beendet wird, so sind die Beiträge, die auf den entsprechenden Zeitraum entfallen, nicht vom Arbeitgeber
zu zahlen, können aber vom Arbeitnehmer übernommen werden.
Für den vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung finanzierten Anteil gilt zusätzlich: Die Zahlungsverpflichtung besteht nur, solange die Verpflichtung aus einer Vereinbarung zur Entgeltumwandlung besteht.
Andernfalls wird der Versicherungsvertrag für den Zeitraum, in dem der Mitarbeiter keine Gehaltszahlungen erhält, beitragsfrei gestellt. Gleiches gilt, wenn die Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht mehr besteht. Hierdurch wird sich der aus dem Versicherungsvertrag bei Versicherungsabschluss ergebende Versicherungsschutz ebenso reduzieren, wie die sich aus der Versicherungszusage ergebenden Versorgungsleistungen.
Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die versicherte Person ist aus der auf ihr Leben genommenen Versicherung für den Erlebensfall ab Beginn unwiderruflich bezugsberechtigt.
Scheidet der versicherte Arbeitnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles aus den Diensten des Arbeitgebers aus, meldet der Arbeitgeber unverzüglich die auf das Leben der versicherten Person genommene Versicherung ab und teilt Standard Life das Austrittsdatum sowie die aktuelle Adresse der versicherten Person schriftlich mit.
Bestehen zu diesem Zeitpunkt unverfallbare Ansprüche nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) oder ein uneingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht zugunsten des Arbeitnehmers, so
erklärt der Arbeitgeber gemäß § 2 (2) Satz 3 des Gesetzes schon jetzt, (gilt nicht bei Zusagen gemäß § 2 (5b) BetrAVG), dass die Ansprüche des Versicherten auf die Leistungen begrenzt sind,
die sich aufgrund der Beitragszahlung des Arbeitgebers aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Der Arbeitgeber wird dann innerhalb von 3 Monaten eine eventuelle Abtretung oder Beleihung
rückgängig machen und etwaige Beitragsrückstände ausgleichen. Darüber hinaus wird bereits jetzt vertraglich vereinbart, dass bei Ausscheiden und bei Altersrentenbeginn die Versicherungsnehmer-Stellung auf den Arbeitnehmer übergeht und die Schuldübernahme gem. § 415 Abs. 1 BGB erfolgt. Der Arbeitnehmer hat dann das Recht, den Vertrag privat fortzuführen, zur Fortführung als Direktversicherung auf seinen neuen Arbeitgeber zu übertragen oder gem. § 4 BetrAVG den Übertragungswert auf seinen neuen Arbeitgeber zu übertragen. Nach den gesetzlichen
Bestimmungen ist eine Abtretung, Beleihung3 oder ein Rückkauf insoweit unzulässig, als die Versicherung auf den Beiträgen des Arbeitgebers beruht. Der Arbeitgeber stimmt bereits jetzt einer
Kündigung unter Auszahlung des Rückkaufswertes durch den neuen Versicherungsnehmer zu, sofern dies im Sinne des § 3 BetrAVG gesetzlich möglich ist.
Vorgezogene Versorgungsleistung, Auskunftsrecht
Nimmt der Mitarbeiter die vorgezogene Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch und will der Mitarbeiter gemäß § 6 BetrAVG auch die Leistungen aus der Direktversicherung vorzeitig erhalten, so vermindert sich die Versicherungsleistung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen sowie den Versicherungsbedingungen des abgeschlossenen Versicherungsvertrags.
Unterschriften
Ort, Datum (bitte unbedingt angeben)
X
Unterschrift des Arbeitnehmers
Antragsteller wurde ein(e) Durchschlag/Kopie ausgehändigt.
Dem
Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers
X
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Stand: Januar 2010
Original für Standard Life
Versicherungsnehmer

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