Regenbogenschule wird am Standort 20 Jahre jung

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Regenbogenschule wird am Standort 20 Jahre jung
Aus dem Inhalt
Ausgabe vom 05. Februar 2015
24. Jahrgang Nr. 2
Seite
Amtlicher Teil
Termine der Ausschusssitzungen
2
Anmeldung an Regel- und
Gemeinschaftsschulen
2
Anmeldung am Gymnasium
3
Nichtamtlicher Teil
Bau- und Dienstleistungsausschreibungen
5
Stellenausschreibungen
10
Vorschläge für Sportlerwahl gesucht
14
Neue Selbsthilfegruppen
14
Den Abschied schwer gemacht
16
Offene Türen: Die Fachoberschule
Wirtschaft und Verwaltung am Berufsschulzentrum Gotha-West bietet jungen
Menschen die Möglichkeit, ihre Fachhochschulreife zu erwerben. Am 9. Februar findet in der Aula des
Berufsschulzentrums Gotha-West in
der von-Zach-Straße 61 ab 18 Uhr
eine Informationsveranstaltung statt, zu
der alle Interessenten herzlich eingeladen sind. Informationen können
jederzeit auf der Homepage: www.sbzgotha-west.de, per E-Mail: Andrea.
[email protected] oder telefonisch unter 03621 723634 abgerufen
werden. Bewerbungen sind bis zum
31. März möglich.
Starke Studien: Seit einigen Tagen
Fürs große Jubiläum hat Martin mit seiner Lehrerin Susann Schmidt Figuren aus Pappmaché gebastelt.
Regenbogenschule wird am Standort 20 Jahre jung
Gotha. Auf das 20-jährige Bestehen der Regenbogenschule am heutigen Standort in der Gothaer
von-Zach-Straße blickte die Schulgemeinde vergangene Woche zurück. Die Schule in Trägerschaft des
Landkreises Gotha besuchen derzeit 108 Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung. „Im Gegensatz zu anderen
Schulträgern haben wir uns stets der Verantwortung
für die Kinder mit Handicap gestellt und die
Einrichtung nicht an freie Träger abgegeben“, so
Sozialdezernent Thomas Fröhlich. Der Landkreis hat
in der Vergangenheit erhebliche finanzielle und organisatorische Anstrengungen unternommen, um
in der Regenbogenschule behinderten Kindern ein
adäquates Bildungsangebot unterbreiten zu können. Aktuell betreuen 46 Lehrer und sonderpädagogische Fachkräfte die Kinder und Jugendlichen in
der von-Zach-Straße, bilanziert Schulleiterin Susanne
Vogel den Personalschlüssel. Hinzu kommen 13 Integrationshelfer sowie jeweils eine fest angestellte
Krankenschwester und eine Hauswirtschafterin. Die
Anfänge der heutigen Regenbogenschule finden
sich in den Jahren 1990/91. Damals war die
Einrichtung in der Klostermühle Schnepfenthal und
einem Gothaer Kindergarten untergebracht. 1994
folgte dann der Umzug in die Kreisstadt: Der
Landkreis Gotha hatte zwei Jahre zuvor das als
Kinderkombination bezeichnete Gebäudeensemble
in der von-Zach-Straße von der Stadt Gotha übernommen, es im Wert von sieben Millionen D-Mark
modernisiert und den neuen Erfordernissen
angepasst. Infolge steigender Schülerzahlen konnten über lange Jahre nicht alle Regenbogenschüler an einem Ort beisammen sein. Von 2002 bis
2009 unterhielt die Regenbogenschule eine
Außenstelle in der Schönen Allee und zwei
Wohnungen im Stadtgebiet. Abhilfe schaffte erst
der 2009 fertig gestellte Erweiterungsbau am
Standort von-Zach-Straße. Für rund 2,4 Mio. fand im
Anbau der als Aula nutzbare Sportraum seinen
Platz, ebenso wie die Verwaltungsräume der
Schulleitung, ein Speiseraum mit Ausgabeküche
sowie drei neue komplexe Einheiten mit Klassen-,
Gruppen- und Sanitärraum für den Unterricht. Die
hervorragende Raumsituation und die gute materielle Ausstattung verschaffen den Pädagogen den
Freiraum, den sie für die Arbeit mit den anvertrauten Kindern und Jugendlichen benötigen. Die oberste Prämisse lautet: handelnd die Welt begreifen
und die jungen Menschen auf ein möglichst selbstständiges Leben vorzubereiten. Große Unterstützung
finden die Lehrer und Betreuer im Lebenshilfe e. V.,
aber auch bei der Ekhof-Regelschule, der FöBi
oder dem Bodelschwingh-Hof Mechterstädt.
sind in der Ausstellungshalle des
Schlosses Friedenstein wieder eindrucksvolle Naturfotografien zu sehen –
die „Glanzlichter“.
„Glanzlichter“ ist der größte deutsche
Wettbewerb auf dem Gebiet der Naturfotografie mit internationaler Beteiligung. In acht verschiedenen Kategorien
werden seit 16 Jahren faszinierende
Landschaftsstudien und Tierporträts
ausgezeichnet.
Dieses Mal wurde Pål Hermansen (Norwegen) mit seinem Bild „Coming Home“
der „Glanzlichter-Naturfotograf 2014“.
Das Bild erzählt dem Betrachter eine
Ge-schichte – die Geschichte der Vogelkolonien auf den irischen Saltee-Inseln.
Dieses Foto und eine Auswahl der besten Arbeiten sind bis zum 25. März in
der alljährlichen Schau des Museums
der Natur Gotha jeweils dienstags bis
sonntags 10 – 16 Uhr zu sehen.
Bek anntm achu ng en
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Am tlicher Teil vom 05. Feb ru ar 2015
Bekanntmachung über die Höhe der Be‑
nutzungsentgelte für die Notfallrettung
und den Krankentransport im Rettungs‑
dienstbereich Landkreis Gotha
Nach § 22 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes gelten die zwischen dem
Aufgabenträger und den Durchführenden einerseits und den Kostenträgern
andererseits vereinbarten Benutzungsentgelte für alle Benutzer des
Rettungsdienstes.
Das Benutzungsentgelt beträgt einschließlich der Leitstellengebühr und
Einsatzvergütung für den Leitenden Notarzt und den Organisatorischen Leiter
Rettungsdienst für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 für
den Rettungstransportwagen (RTW)
das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
den Krankentransportwagen (KTW)
gez. Gießmann
Landrat
210,70 e
96,27 e
100,45 e.
Gotha, 22.01.2015
Bekanntmachung der Sitzungstermine
der Ausschüsse und Beiräte des
Kreistages Gotha im Februar 2015
Kreisausschuss
Termin: 09.02.2015
Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 247
Beginn: 16:00 Uhr
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1.Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des
Kreisausschusses vom 10.11.2014 sowie der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 01.12.2014
2.Geschäftsordnung des Kreistages Gotha
BV 02/2015
3.Sanierungskonzept für das Gymnasium Ernestinum und die Schützenallee
31 bei Mitnutzung der Myconiusschule
4. Informationen
5. Verschiedenes
II. Nicht öffentlicher Teil
Hinweis auf die Bekanntmachung der
Haushaltssatzung 2015 des Zweckver‑
bandes Tierkörperbeseitigung Thüringen
Seniorenbeirat
Termin:
Ort:
Beginn:
Tagesordnung:
Der Landkreis Gotha als Verbandsmitglied des Zweckverbandes
Tierkörperbeseitigung Thüringen weist gemäß § 18 Abs. 3 der 8. Satzung zur
Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung
Thüringen darauf hin, dass die Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Tierkörperbeseitigung Thüringen für das Haushaltsjahr 2015 im Amtsblatt für
den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen, Ausgabe vom 19.01.2015,
Nr. 1, veröffentlicht auf der Homepage des Zweckverbandes http://www.
tierkoerperbeseitigung-thueringen.de, amtlich bekannt gemacht wurde.
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Bau
Termin:
24.02.2015
Ort:
Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 247
Beginn:
18:00 Uhr
Tagesordnung:
nicht öffentlich
gez. Schneemann
Amtstierarzt
Amtliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Naturschutzbeirates findet
am Donnerstag, den 05.02.2015 um 18.00 Uhr
im Landratsamt Gotha, Raum 247 (Beratungsraum Gotha)
statt.
Geplante Tagesordnung der Sitzung:
1.Bestätigung des Protokolls der Sitzung des Naturschutzbeirates vom
04.12.2014
2.Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Naturschutzbeirat und unterer
Naturschutzbehörde, Amtsleiter Herr Reuter
3.Artenschutz-Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 64 „Industriegebiet Gotha
Nordost“ (Umnutzung Flugplatz Gotha)
4.Bebauungsplan Photovoltaikpark Bienstädter Warte
5.Information zur Ausgleichsmaßnahme „Schaffung von Rohbodenstandorten
und Kleingewässern“ am Standort des Schießplatzes der Polizei- und
Militärschützen auf dem Kriegberg
6. Sonstiges
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 22.01.2015
20.02.2015
Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 116
14:00 Uhr
nicht öffentlich
Ausschuss für Soziales, Kultur und Bildung
Termin:
25.02.2015
Ort:
Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 247
Beginn:
18:00 Uhr
Tagesordnung:
nicht öffentlich
Umweltausschuss
Termin:
26.02.2015
Ort:
Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 116
Beginn:
18:00 Uhr
Tagesordnung:
nicht öffentlich
Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern, für Ausländer
und Aussiedler
Termin:
27.02.2015
Ort:
Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 116
Beginn:
14:00Uhr
Tagesordnung:
nicht öffentlich
gez. Gießmann
Landrat
Gotha, 30.01.2015
Die verbindliche Anmeldung in die
Regelschulen/Gemeinschaftsschulen für das
Schuljahr 2015/2016 erfolgt in der Zeit
vom 2. März bis 13. März 2015
Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
.
–Staatliche Regelschule „Oststadt Gotha"
99867 Gotha, Bufleber Straße 13
Tel.: 03621-219111
–Staatliche Regelschule „Friedrich Myconius"
99867 Gotha, Bürgeraue 23
Tel.: 03621-30940
–Staatliche Regelschule „Andreas Reyher"
99867 Gotha, Mozartstraße 17
.
–Staatliche Regelschule „Conrad Ekhof“
99867 Gotha, Eschleber Straße 39
Tel.: 03621-852361
–Staatliche Regelschule „Am Kienberg“
99330 Crawinkel, Friedrichsanfang 7a
Tel.: 03624-314357
–Staatliche Regelschule „Helene Lange“
99894 Friedrichroda, Alexandrinenstraße 2
Tel.: 03623-305930
–Staatliche Regelschule „Bertha v. Suttner“
99880 Mechterstädt, Schulstraße 1
Tel.: 03622-907285
–Staatliche Regelschule „Michaelisschule“
99885 Ohrdruf, Michaelisplatz 3
Tel.: 03624-402342
–Staatliche Regelschule „Am Inselsberg"
99891 Tabarz, Karl-Marx-Straße 19
Tel.: 036259-62330
–Staatliche Regelschule „Am Rennsteig“
99879 Tambach-Dietharz, Burgstallstraße 33
Tel.: 036252-36249
–Staatliche Regelschule „Europaschule"
99880 Waltershausen, Schulplatz 8
Tel.: 03622-902643
–Staatliche Regelschule „Burgenland“
99869 Günthersleben-Wechmar, Burgenlandallee 14
–Staatliche Regelschule „Nessetal“
99869 Warza, Am Schwimmbad 5
–Staatliche Regelschule „An der Nesse“
99869 Molschleben, Gothaer Straße 20a
Tel.: 036256-2710
Regelung zum Übertritt in das allgemeinbil‑
dende Gymnasium, das Spezialgymnasium für
Sprachen, die Kooperative Gesamtschule und
das berufliche Gymnasium für den Landkreis
Gotha zum Schuljahr 2015/2016
Für das Schuljahr 2015/2016 ist mit dem Thüringer Schulgesetz und der Thüringer
Schulordnung der Übertritt an die allgemeinbildenden Gymnasien, Spezialgymnasien, Gesamtschulen sowie in das berufliche Gymnasium geregelt.
Danach können Schülerinnen und Schüler, wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, nach der
– Klassenstufe 4 der Grundschule,
–nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule bzw. Förderschule mit
Regelschulteil
–sowie nach den Klassenstufen 4 bis 8 der Gemeinschaftsschule in das allgemeinbildende Gymnasium und die Gesamtschule
–Klassenstufe 4 der Grundschule und erfolgreicher Teilnahme am Aufnahmeverfahren an das Spezialgymnasium für Sprachen
–Schüler der Klasse 10 der Regelschule bzw. Förderschule mit Regelschulteil
aber auch in das berufliche Gymnasium übertreten.
Für Schüler der 10. Klassen der Regelschule mit Realschulabschluss können an
Gymnasien gesonderte Klassen eingerichtet werden, um einen unterschiedlichen Leistungsstand auszugleichen. Diese Klassen (11S) werden nach einer
gesonderten Stundentafel unterrichtet. Aufgrund der guten Erfahrungen in den
letzten Schuljahren ist im Landkreis Gotha auch für das Schuljahr 2015/16 die
Einrichtung einer solchen Klasse 11S am Staatlichen Gymnasium „Gustav
Freytag“ in Gotha vorgesehen. Somit erfolgt die Anmeldung von Schülern, welche nach der 10. Klasse der Regelschule ans Gymnasium übertreten wollen, in
der Regel am Gymnasium „Gustav Freytag“ in Gotha.
Tel.: 036255-80288
Das Übertrittsverfahren wird für den Landkreis Gotha wie folgt festgelegt:
Tel.: 036258-50235
1. Die Anmeldung für das Gymnasium / berufliche Gymnasium, die Kooperative
Gesamtschule in Gotha (Regelschulzweig und Gymnasialzweig) und für die
Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) erfolgt nur in der Woche
vom 2. März bis 7. März 2015
Montag bis Freitag
14:00 bis 17:00 Uhr
und Samstag nach vorheriger telefonischer Anmeldung
Tel.: 036042-79245
Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegungen des
jeweiligen Schulträgers im gültigen Schulnetzplan bestimmt. Ist die Aufnahmekapazität erreicht, besteht kein Rechtsanspruch der Sorgeberechtigten auf
Beschulung ihres Kindes in der entsprechenden Schule. Bei Aufnahme an einer
Schule ist der für den Schüler kürzeste bzw. günstigste Schulweg vorrangig zu
berücksichtigen. Mit der Anmeldung wird noch kein Schulverhältnis begründet.
Ein Wechsel der Schule kann nur am Schuljahresende erfolgen.
Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen (z. B. Umzug, Ordnungsmaßnahme
etc.) nach Antrag beim Staatlichen Schulamt im Einvernehmen mit dem Schulträger
möglich. Beförderungskosten für die Beförderung zur ausgewählten Schule werden nach den bisher gültigen Einzugsbereichen durch den Schulträger erstattet.
Entstehen durch die freie Schulwahl zusätzliche Kosten, so sind diese durch
die Sorgeberechtigten zu tragen.
Nähere Informationen zu den Regelungen sind in den Schulen oder im Staatlichen
Schulamt Westthüringen (Tel.-Nr. 0361-573415145 und 0361-573415144) erhältlich.
gez. Seiring
Amtsleiter
Amt für Bildung, Schulen,
ÖPNV, Sport und Kultur
3
Tel.: 03621-758524
–Staatliche Regelschule „Prof. Herman Anders Krüger“Tel.: 036202-82427
99192 Nesse-Apfelstädt-Gemeinde/OT Neudietendorf
Straße des Friedens 15
–Staatliche Regelschule „An der Fasanerie“
99958 Tonna, Fahnerscher Weg 1
Seite
Folgende Gymnasien/KGS nehmen Anmeldungen entgegen:
–Staatliches Gymnasium „Ernestinum“ Gotha
99867 Gotha, Bergallee 8
Tel.: 03621-408033
–Staatliches Gymnasium „Gustav Freytag“ Gotha
99867 Gotha, Clara-Zetkin-Straße 58
Tel.: 03621-406650
–Staatliches Gymnasium „Arnoldischule“ Gotha
99867 Gotha, Eisenacher Straße 5
Tel.: 03621-757000
–Staatliches Gymnasium „von-Bülow“
Tel.: 036202-2900
Neudietendorf
99192 Nesse-Apfelstädt-Gemeinde/OT Neudietendorf, Zinzendorfstraße 19
–Staatliches Gymnasium „Gleichense“ Ohrdruf
99885 Ohrdruf, Trinitatisstraße 2
Tel.: 03624-402337
–Staatliches Perthes-Gymnasium Friedrichroda
99894 Friedrichroda, Engelsbacher Weg 13
Tel.: 03623-304563
–Staatliche Kooperative Gesamtschule
„Herzog Ernst“ Gotha
99867 Gotha, Reinhardsbrunner Straße 19
Tel.: 03621-708087
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A m t l i c h e r Teil v o m 0 5 . Fe br u ar 2015
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4
Am tlicher Teil vom 05. Feb ru ar 2015
–Berufliches Gymnasium Gotha,
Staatliches Berufsschulzentrum „Gotha West“
99867 Gotha, Inselsbergstraße 59
Verordnung
Tel.: 03621-701949
2. Die Anmeldung für das
des Landratsamtes Gotha über das Offenhalten von Ver‑
kaufsstellen in der Stadt Gotha aus besonderem Anlass
–Staatliche Spezialgymnasium für Sprachen Tel.: 03622/9130
Salzmannschule Schnepfenthal
99880 Schnepfenthal, Klostermühlenweg 2–8
Der Landkreis Gotha ist auf Grund des § 10 Abs. 3 Thüringer Ladenöffnungsgesetz
(ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBL.I, S 541), zuletzt geändert durch
Erstes Änderungsgesetz vom 21.12.2011 (GVBL.I, S. 540), ermächtigt, an jährlich
höchstens vier Sonn- und Feiertagen zusätzliche Öffnungszeiten durch
Rechtsverordnung freizugeben.
Entsprechend § 10 Abs. 1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes wird verordnet:
erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular im Zeitraum
vom 9. Februar bis 7. März 2015.
Das Anmeldeformular erhält man in allen Grundschulen, direkt über die
Salzmannschule Schnepfenthal bzw. im Internet unter http://www.salzmann‑
schule.de/leitung/information.htm.
Bewerber für das Staatliche Spezialgymnasium für Sprachen werden in den
Grundschulen über ihre Schulleitungen bzw. Beratungslehrer/innen informiert.
Informationen findet man im Internet unter http://www.salzmannschule.de.
An der Salzmannschule Schnepfenthal liegt der Aufnahme ein Auswahlverfahren
zugrunde. Eine zusätzliche Anmeldung an einem allgemeinbildenden
Gymnasium im oben genannten Zeitraum ist deshalb zu empfehlen.
3.Bei der Anmeldung sind von den Sorgeberechtigten folgende Unterlagen
vorzulegen:
– das Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahres im Original,
– die Schullaufbahnempfehlung im Original (wenn vorhanden),
–bei getrennt lebenden, geschiedenen und nicht verheirateten Eltern die
Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, das nicht zur Anmeldung
anwesend ist bzw. den Nachweis des alleinigen Sorgerechts.
4.Sollten weder die Notenvoraussetzungen für den Übertritt noch eine
Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums vorliegen, muss ein
Antrag auf eine Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) am Gymnasium ihrer
Wahl gestellt werden. Die Aufnahmeprüfung findet an 3 Tagen im Zeitraum
vom 13. April bis 24. April 2015 für Schüler des Landkreises Gotha zentral
an ausgewählten Schulen des Schulamtsbereiches Westthüringen statt. Die
Schulen und der genaue Zeitraum, an denen die Aufnahmeprüfung stattfindet, werden den betreffenden Eltern bei der Anmeldung bekannt gegeben.
5.Schüler aus Schulen in freier Trägerschaft, die keine staatliche Anerkennung
haben, müssen auch bei eventuell vorhandener Notenvoraussetzung am
Probeunterricht teilnehmen.
6.Bei der Anmeldung und der Auswahl der Gymnasien empfehlen wir den
Sorgeberechtigten, die bevorzugten Einzugsbereiche des Schulträgers und
die Beförderungslinien des ÖPNV zu berücksichtigen. Diese Empfehlung
trifft nicht für das berufliche Gymnasium sowie die Klasse 11S zu.
7.Von der Anmeldung ist kein verbindlicher Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Gymnasium abzuleiten. Aus Kapazitätsgründen sind nachträgliche
Umsetzungen möglich und zulässig.
Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegung der
Schulträger im gültigen Schulnetzplan bestimmt.
8.Das berufliche Gymnasium des Staatlichen Berufsschulzentrums „GothaWest“ bietet Fachrichtungen mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Technik
an. Schüler, die den Schwerpunkt Technik wählen können sich zwischen
Metalltechnik und Elektrotechnik entscheiden. Abschluss ist in beiden
Fachrichtungen die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Nähere Informationen
zur Bewerbung erhalten Sie direkt über das berufliche Gymnasium bzw. im
Internet unter http://www.sbz-gotha-west.de.
gez. Seiring
Amtsleiter
Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV,
Sport und Kultur
§1
In der Stadt Gotha dürfen Verkaufsstellen in diesem Jahr aus besonderem Anlass
an folgenden Sonntagen in der Zeit von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr geöffnet sein:
Datum
Anlass
29.03.2015
Frühlingsfest
03.05.2015
Gothardusfest
27.09.2015„Gotha glüht“ Internationales Metallgestaltertreffen mit
Handwerker- und Spezialiätenmarkt
29.11.2015
1. Advent und Eröffnung des Gothaer Weihnachtsmarktes
§2
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten in Sinne
von § 14 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes.
§3
Die Verordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft.
gez. Gießmann
Landrat
Gotha, 23.01.2015
Verordnung
des Landkreises Gotha über das Offenhalten von Verkaufs‑
stellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Drei Gleichen,
OT Wandersleben
Der Landkreis Gotha ist auf Grund des § 10 Abs. 3 und 4 Thüringer
Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBL.I, S 541),
zuletzt geändert durch Erstes Änderungsgesetz vom 21.12.2011 (GVBL.I,
S. 540), ermächtigt, an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen zusätzliche
Öffnungszeiten durch Rechtsverordnung freizugeben.
Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes wird verordnet:
§1
In der Gemeinde Drei Gleichen, OT Wandersleben dürfen Verkaufsstellen in
diesem Jahr aus besonderem Anlass am Sonntag in der Zeit von 12.00 Uhr –
17.00 Uhr geöffnet sein:
Datum
Anlass
08.02.2015Kreiskarnevalumzug und 60 Jahre
Fasching in Wandersleben
§2
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten in
Sinne von § 14 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes.
§3
Die Verordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft.
gez. Gießmann
Landrat
Gotha, 23.01.2015
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Entsprechend § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz – GBBerG – vom 20. Dezember
1993 (BGBl I, S. 2182), geändert durch Sachenrechtsänderungsgesetz vom 21.
September 1994 (BGBl I, S. 2457, 2491) i. V. m. § 7 der Sachenrechtsdurchfüh‑
rungsverordnung – SachenR-DV – vom 20. Dezember 1994 (BGBl I S. 3900) erfolgt
nachstehende Bekanntmachung:
Durch die Thüringer Fernwasserversorgung, Haarbergstraße 37 in 99097 Erfurt
wurde ein Antrag auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für
wasserwirtschaftliche Anlagen gestellt.
Bauliche Nebenanlagen, die der Fernwasserleitung OFL 02 zuzuordnen sind, wurden vor 1990 verlegt bzw. errichtet und befinden sich in nicht öffentlichen
Grundstücken in der Gemarkung Wölfis, Flur 4.
Seite
5
haben die Möglichkeit, den eingereichten Antrag und die beigefügten Unterlagen
im Zeitraum
vom 09. Februar 2015 bis einschließlich 09. März 2015
im Umweltamt, Sachgebiet Wasserwirtschaft, Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße
50, 99867 Gotha, Zimmer 250 während der öffentlichen Sprechzeiten einzusehen.
Öffentliche Sprechzeiten:
Montag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bek anntm achu ng en
A m t l i c h e r u nd Nic ht amt lic he r Teil vom 05. F ebrua r 2015
Rechtsbehelfsbelehrung
Antrag: Thüringer Fernwasserversorgung vom 07. Januar 2015
Der in der vorgelegten Katasterkarte beantragte Bereich bezieht sich auf einen Teil
des zur Fernwasserleitung OFL 02 gehörenden Bauwerkes Nr. 2, welcher bisher
einem anderen Flurstück zugeordnet war. Die Fernwasserleitung OFL 02 selbst,
ihre Nebenanlagen sowie die Fernwirk-, Kathodenschutz- und Elektroanlagen, die
zum Anlagenbestand der Thüringer Fernwasserversorgung gehören, wurden bereits gesichert und sind nicht Bestandteil dieser nunmehr auszustellenden
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung.
Die von der Anlage (Bauwerk Nr. 2) betroffenen Eigentümer des Grundstücks
Gemarkung Wölfis Flur 4
Flurstück 361
Bis zum Ende der Auslegungsfrist am 09. März 2015 kann Widerspruch schriftlich
oder zur Niederschrift beim Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha
eingelegt werden.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist.
Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das
Grundstück gar nicht von einer Leitung (Kabel und Trafostation) betroffen ist oder in
anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten,
nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
gez. Gießmann
Landrat
Gotha, 16.01.2015
– Ende des Amtlichen Teils –
N i chta mtlic her Teil
Öffentliche Ausschreibung (VOL/A)
1. Auftraggeber:
Landkreis Gotha, Der Landrat
18.-März-Str. 50
99867 Gotha
Bearbeitungsnummer:
BewGU 1/2015
2. a) Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
2. b) Vertragsart:
Dienstleistungsauftrag
3. a) Art und Umfang der Leistung:Bewachungs- bzw. Pfortendienst
für die Gemeinschaftsunterkunft
für Asylbewerber/ ausländische
Flüchtlinge in
99867 Gotha, Kindleber Str. 101
vom 01.04.2015 – 30.09.2017
3. b) CPV-Nr:
./.
3. c) Unterteilung in Lose:
nein
(Neben einzelnen Losen können auch mehrere Lose angeboten werden)
4. a) Anforderung der Unterlagen:
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Str. 50
99867 Gotha
Telefon: 03621-214 281
Fax: 03621-214 210
schriftlich, unter Vorlage des Einzah
lungsbeleges (siehe 4. c))
4. b) Frist:
19.02.2015, 16.00Uhr
4. c) Schutzgebühr:
5,00 €
Empfänger
Landratsamt Gotha
Kontonummer
IBAN: DE40 8205 2020 0750 1000 01
BLZ
BIC:HELADEF1GTH
Geldinstitut
Verwendungszweck
5. a) Angebotsfrist:
5. b) Anschrift:
5. c) Sprache:
6. Kautionen und Sicherheiten:
7. Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen:
8. Rechtsform, die die Bietergemein-
schaft bei der Auftragserteilung
annehmen muss:
Kreissparkasse Gotha
01.0230.1500/Bewachung GU Gotha
24.02.2015, 14.00 Uhr
Im verschlossenen Umschlag mit der
Aufschrift „Angebot für Bewachung
GU Gotha“
siehe 4.a)
Deutsch
keine
gem. § 17 VOL/B, siehe Vergabe‑
unterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend, Nennung
eines bevollmächtigten Vertreters
9.Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des
Bewerbers):
9.a) Eigenerklärung gemäß VOL/A
Werden Leistungen durch eine Bietergemeinschaft durchgeführt:
– Erklärung Bietergemeinschaft
9.b) fachspezifische Nachweise
– Gewerbezulassung § 34 a GewO
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer Frist folgende Unterlagen
vorzulegen:
– Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
– Handelsregisterauszug
– polizeiliches Führungszeugnis des GF
– polizeiliches Führungszeugnis der Arbeitnehmer die Leistung durchführen
– Auszug aus Gewerbezentralregister
– Referenzen der letzten drei Jahre
A u s s ch r e i b u n ge n
Landratsamt Gotha
Bek anntm achu ng en
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6
Nichta m tlicher Teil vom 0 5 . F e b r u a r 2 0 1 5
9.c)
10.
11.
Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen:
rklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen auf NU
E
Erklärung des Nachunternehmers
Zuschlagsfrist/Bindefrist:
31.03.2105
Zuschlagskriterien:wirtschaftlichstes Angebot, bezogen
auf den Preis
12. Nebenangebote/
nein
Änderungsvorschläge:
13. Sonstige Angaben:
Die Ergänzenden Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
(§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG), zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
(§§ 11, 12 Abs. 2 ThürVgG) sowie zu § 12 und § 15 ThürVgG –
Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG – Kontrollen, § 18 ThürVgG –
Sanktionen sind dem Angebot zwingend als Anlage beizufügen.
Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen, sind die entsprechenden Nachunternehmererklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
(§§ 10, 12 Abs, 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG sowie zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) dem Angebot beizufügen.
Für die Erbringung der Leistung ist mindestens der gesetzliche Mindestlohn
einzuhalten.
Die Bieter werden gem. den Bestimmungen des § 19 Abs. 1 Thüringer
Vergabegesetz (ThürVgG) über nicht berücksichtigte Angebote informiert.
Beanstandung der Vergabe:
Die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften können nach § 19 Abs. 2
ThürVgG beim Auftraggeber/Ausschreibenden (siehe Pkt. 4 a)) vor Ablauf
der Frist aus § 19 Abs. 1 ThürVgG beanstandet werden. Auf die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.
gez. Gießmann
Landrat
Gotha, 27.01.2015
Offenes Verfahren
Dienstleistungsauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name; Adresse und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung:Landkreis Gotha vertr. d. d. Landrat
Postanschrift:
18.-März-Str. 50
99867 Gotha, Deutschland
Kontaktstelle(n):
Landratsamt Gotha Telefon: 03621 214236
Amt für Gebäude- und Straßenmanagement
Zu Händen von:Frau Zink/Frau Roth
E-Mail:
[email protected], Fax: 03621 214 410
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:www.kreis-gth.de
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannte Kontaktstelle
Ausschreibungs- u. ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannte Kontaktstelle
Angebote und Teilnahmeanträge sind zu richten an:die oben genannte Kontaktstelle
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers:
Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber:
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung:
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gotha
II.1.2)Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie
Nr.: 14
Hauptausführungsort
Landkreis Gotha
NUTS-Code
DEG0C
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem
x Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gotha
Grundschule Goldbach, Sporthalle Goldbach, Regelschule Warza,
Grundschule Goldbach Außenstelle Warza, Sporthalle Warza, Grundschule Sonneborn, Sporthalle Sonneborn, Grundschule Hörselgau, Sporthalle (Bürgerhaus) Hörselgau, Grundschule Mechterstädt, Regelschule
Mechterstädt, Sporthalle Mechterstädt
II.1.6.)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Hauptteil
Zusatzteil (falls zutreffend)
Hauptgegenstand 90911200-8
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja
II.1.8) Lose:
Aufteilung des Auftrags in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags:
II.2.1) Gesamtmenge bzw. –umfang:
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung:
Dieser Auftrag kann verlängert werden:
Nein
Zahl der möglichen Verlängerungen: oder Spanne von:
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Beginn: 01.08.2015
Ende: 31.07.2019
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1 Bedingungen für den Auftrag:
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw.
Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften
Reinigungsvertrag
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft an die der Auftraggeber vergeben
wird
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Nennung
eines bevollmächtigten Vertreters für das Vergabeverfahren.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Nein
III.2) Teilnahmebedingungen:
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich
der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
– Eigenerklärung gemäß VOL/A (Bei Auftragserteilung kann die
Vergabestelle einzelne Nachweise verlangen.)
– Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG)
– EVB zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11 ThürVgG)
– EVB zu Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen
– Erklärung Bietergemeinschaft (bei Bedarf)
– Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen
auf Nachunternehmer (NU) (nur bei Bedarf)
– Erklärung des NU (nur bei Bedarf)
– Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 12
ThürVgG) (nur bei Bedarf)
– Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
(§ 12 ThürVgG) (nur bei Bedarf)
– Handelsregisterauszug
– Referenzliste
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise
und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtl. anerkannte Übersetzung beifügen.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise/Belege für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Für Nachauftragnehmer,
die bereits im Angebot benannt werden bzw. deren Einsatz zu diesem Zeitpunkt
vorgesehen ist, sind die genannten Eignungsnachweise ebenfalls vorzulegen.
Den Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmern ist
es gestattet, auf die Leistungsfähigkeit Dritter zu verweisen, sofern sie nachweisen können, dass sie tatsächlich über die Mittel dieser Dritten, die zur
Ausführung des Auftrages erforderlich sind, verfügen.
Beizubringende Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind,
um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind,
um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge:
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: Nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal:
Juristische Personen müssen die Namen u. die berufliche Qualifikation
der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: Nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart:
IV.1.1)Verfahrensart:
Offen
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
oder
x das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf
die nachstehenden Kriterien
x
die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen oder der
Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sind
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach 3 Stufen ermittelt:
1.Es wird über alle Bieter der Durchschnitt des angegebenen
Leistungswertes für die Raumgruppe A1 gebildet. (=Marktwert)
In der Wertung verbleiben die Bieter, die max. 10% nach oben
und unten vom Marktwert abweichen.
2.Es wird über alle verbleibenden Bieter nach Schritt 1 der
Durchschnitt des angegebenen Stundenverrechnungssatzes
gebildet. (=Marktwert) In der Wertung verbleiben die Bieter, die
max. 2,5% nach oben und unten vom Marktwert abweichen.
3.Von den verbleibenden Bietern nach Schritt 1 und 2 erhält der
mit dem geringsten Preis den Zuschlag.
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische wird durchgeführt
Nein
IV.3) Verwaltungsangaben:
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
01/33532/2015
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
Tag:
24.03.2015, Uhrzeit: 12 Uhr
Kostenpflichtige Unterlagen:
Ja
10,00 EUR
Zahlungsbedingungen und –weise: Überweisung,
Empfänger: Landratsamt Gotha,
Bank: Kreissparkasse Gotha, Konto Nr.: 750 100 001, BLZ: 820 520 20,
IBAN: DE40 8205 2020 0750 1000 01, BIC: HELADEF1GTH,
Verwendungszweck: 01.2110.1501-01/33532/2014,
Die Ausschreibungsunterlagen können unter Vorlage des Einzahlungsbeleges abgefordert werden.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
Tag:
24.03.2015
Uhrzeit:
12 Uhr
IV.3.6)Sprache, in der (denen) Angebote verfasst werden können:
Folgende Amtssprache der EU
DE
IV.3.7)Bindefrist des Angebots:
bis 31.07.2015
IV.3.8 )Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags:
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag:
Nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird:
Nein
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/ Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
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Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 250 - Vergabekammer
Postanschrift:
Weimarplatz 4
99423 Weimar, Deutschland
Telefon:
+49 (0)361/ 3773 7254
Fax:
+49 (0)361/ 3773 7072
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig
soweit
1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht unverzüglich gerügt hat;
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden;
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften; die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27.01.2015
gez. Gießmann
Gotha, 22.01.2015
Landrat
Offenes Verfahren
Dienstleistungsauftrag
Abschnitt I:
Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name; Adresse und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung:
Landkreis Gotha vertr.d.d. Landrat
Postanschrift:
18.-März-Str. 50
99867 Gotha, Deutschland
Kontaktstelle(n): Landratsamt Gotha
Telefon: 03621 214 236
Amt für Gebäude- und Straßenmanagement
Zu Händen von: Frau Zink/Frau Roth Fax: 03621 214 410
E-Mail:
[email protected] Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.kreis-gth.de
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannte Kontaktstelle
Ausschreibungs- u. ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannte Kontaktstelle
Angebote und Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannte Kontaktstelle
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers:
Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en):
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber:
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Nein
Abschnitt II:
Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung:
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gotha
II.1.2)Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie
Nr.: 14
Hauptausführungsort
Landkreis Gotha
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Nichta m tlicher Teil vom 05. Feb ru ar 2015
NUTS-Code
DEG0C
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
x
zum
dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gotha
Grundschule Friedrichroda, Regelschule Friedrichroda, Sporthalle Friedrichroda, Gymnasium Friedrichroda, Sporthalle GY Friedrichroda, Grundschule Tabarz, Regelschule Tabarz, Sporthalle Tabarz, Förderzentrum
Waltershausen
II.1.6.)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Hauptteil
Zusatzteil (falls zutreffend)
Hauptgegenstand 90911200-8
II.1.7)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja
II.1.8)Lose:
Aufteilung des Auftrags in Lose
Nein
II.1.9)Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags:
II.2.1)Gesamtmenge bzw. –umfang:
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung:
Dieser Auftrag kann verlängert werden:
Nein
Zahl der möglichen Verlängerungen: oder Spanne von:
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Beginn:
01.08.2015
Ende: 31.07.2019
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1 Bedingungen für den Auftrag:
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw.
Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften
Reinigungsvertrag
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft an die der Auftraggeber vergeben wird
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Nennung
eines bevollmächtigten Vertreters für das Vergabeverfahren.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Nein
III.2) Teilnahmebedingungen:
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hin
sichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
– Eigenerklärung gemäß VOL/A (Bei Auftragserteilung kann die
Vergabestelle einzelne Nachweise verlangen.)
– Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit
(§ 10 ThürVgG)
– EVB zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11 ThürVgG)
– EVB zu Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen
– Erklärung Bietergemeinschaft (bei Bedarf)
– Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen
auf Nachunternehmer (NU) (nur bei Bedarf)
– Erklärung des NU (nur bei Bedarf)
– Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 12
ThürVgG) (nur bei Bedarf)
– Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
(§ 12 ThürVgG) (nur bei Bedarf)
– Handelsregisterauszug
– Referenzliste
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise
und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtl. anerkannte Übersetzung beifügen.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise/Belege für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Für Nachauftragnehmer,
die bereits im Angebot benannt werden bzw. deren Einsatz zu diesem Zeitpunkt
vorgesehen ist, sind die genannten Eignungsnachweise ebenfalls vorzulegen.
Den Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmern ist
es gestattet, auf die Leistungsfähigkeit Dritter zu verweisen, sofern sie nachweisen können, dass sie tatsächlich über die Mittel dieser Dritten, die zur
Ausführung des Auftrages erforderlich sind, verfügen.
Beizubringende Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind,
um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind,
um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge:
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal:
Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortlich sind:
Nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart:
IV.1.1)Verfahrensart:
IV.2) Zuschlagskriterien
Offen
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
oderx
das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf
x
die nachstehenden Kriterien
die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen oder der
Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sind
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach 3 Stufen ermittelt:
1.Es wird über alle Bieter der Durchschnitt des angegebenen
Leistungswertes für die Raumgruppe A1 gebildet. (=Marktwert)
In der Wertung verbleiben die Bieter, die max. 10% nach oben und
unten vom Marktwert abweichen.
2.Es wird über alle verbleibenden Bieter nach Schritt 1 der Durchschnitt
des angegebenen Stundenverrechnungssatzes gebildet. (=Marktwert)
In der Wertung verbleiben die Bieter, die max. 2,5% nach oben und
unten vom Marktwert abweichen.
3.Von den verbleibenden Bietern nach Schritt 1 und 2 erhält der mit
dem geringsten Preis den Zuschlag.
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische wird durchgeführt
Nein
IV.3) Verwaltungsangaben:
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
02/33532/2015
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
Nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
Einsichtnahme:
Tag:
24.03.2015, Uhrzeit: 12 Uhr
Kostenpflichtige Unterlagen:
Ja
10,00 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung,
Empfänger: Landratsamt Gotha,
Bank: Kreissparkasse Gotha, Konto Nr.: 750 100 001, BLZ: 820 520 20,
IBAN: DE40 8205 2020 0750 1000 01, BIC: HELADEF1GTH,
Verwendungszweck: 01.2110.1501-02/33532/2015
Die Ausschreibungsunterlagen können unter Vorlage des
Einzahlungsbeleges abgefordert werden.
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw.
Teilnahmeanträge:
Tag:
24.03.2015
Uhrzeit: 12 Uhr
IV.3.6)Sprache, in der (denen) Angebote verfasst werden können:
Folgende Amtssprache der EU
DE
IV.3.7)Bindefrist des Angebots:
bis
31.07.2015
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags:
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag:
Nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird:
Nein
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/ Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt
N i c h t am t l i c h e r Te il v o m 0 5 . Februa r 2015
gez. Gießmann
Landrat
Gotha, 22.01.2015
Landratsamt Gotha
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG NACH VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber
Landkreis Gotha, Der Landrat
18.-März-Str. 50, 99867 Gotha
Telefon: 03621/214-252, Telefax: 03621/214-410
b) Gewähltes Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg u. Verfahren der Veru. Entschlüsselung:
entfällt
d) Art des Auftrages
Ausführung von Bauleistungen nach VOB
e) Ort der Ausführung
Ersatzneubau 2-Feld-Sporthalle, Kindleber Str. 99 b, 99867 Gotha
f) Art und Umfang der Leistung
Los 16: Sportboden
1.220 m² Bodenabdichtung; 1.220 EPS Wärmedämmung 035, 150 mm;
1.085 m² flächenelastischer Sportboden; 135 m² starrer Sportboden für Geräteräume;
1.220 m² Linoleumbelag 4 mm; 1.220 m² PUR-Versiegelung;
178 m Wandanschlussleisten; 25 St Gerätehülsenabdeckung;
1.800 m Spielfeldmarkierungen
Los 17: Einbau-Sportgeräte
3 St Sprossenwände schwenkbar und elektrisch hochziehbar;
1 St Sprossenwand feststehend und elektrisch hochziehbar;
1 St Kletterstangeneinrichtung 4-fach, elektrisch hochziehbar;
3 St Volleyballanlagen; 3 St Badmintonanlagen; 2 St Handballtore;
1 St Basketballanlage als Hauptfeld an die Hallendecke hochklappbar;
2 St Basketballanlagen als Nebenfeld mit abklappbarem Korb und ausfahrbarem Korb
Los 18: Trennvorhang
Elektrisch hochziehbarer Trennvorhang 24,50 x 7,80 m, bestehend aus ganzen
Bahnen und ab 2,20 m mit Netz; 4 St Unterkonstruktionen als Zwischenpfetten aus
Stahlprofil RRO 120x80x54 zwischen den Holzpfetten befestigt;
g) Erbringen von Planungsleistungen
9
entfällt
h) Aufteilung in Lose
Eine nochmalige Unterteilung der o.g. Ausschreibungen in Lose ist nicht vorgesehen.
i) Ausführungsfristen
Los 16
Los 17
Los 18
07.04.2015 – 19.06.2015
30.03.2015 – 26.06.2015
18.05.2015 – 26.06.2015
j) Nebenangebote
Sind entsprechend VOB zugelassen. Sie müssen als solche deutlich gekennzeichnet und auf einer besonderen Anlage gemacht werden
k) Anforderung der Unterlagen
bei: Architekturbüro Matthias Wohlleben, Behringer Weg 25, 99867 Gotha
Telefon: 03621/73769-0; Telefax: 03621/7376929; e-mail:[email protected];
um Voranmeldung unter vorgenannter Adresse wird gebeten
Versand/Abholung: ab 09.02.2015
l) Kostenbeitrag für Vergabeunterlagen
Los 16 Kostenpauschale 7,00 Euro zzgl. 3,00 Euro bei Postversand
Los 17 Kostenpauschale 9,00 Euro zzgl. 3,00 Euro bei Postversand
Los 18 Kostenpauschale 5,00 Euro zzgl. 3,00 Euro bei Postversand
Die Kostenpauschale gilt für 1-fache Ausfertigung, bei Anforderung in 2-facher
Ausfertigung verdoppelt sie sich. Bei Selbstabholung entfallen die Gebühren für den
Postversand. Der Versand der Leistungsbeschreibung als Datei in Format GAEB 83
erfolgt bei Bedarf per E-Mail. Hierzu ist bei Anforderung eine E-Mail-Adresse anzugeben. Um Bearbeitung des Angebotes in elektronischer Form (Rückgabe im
Format GAEB 84) neben der Papierform wird gebeten.
In allen Kostenpauschalen sind 19% Mehrwertsteuer enthalten. Die Zahlung kann
direkt im Architekturbüro Wohlleben oder durch Überweisung erfolgen:
Bankverbindung
VR Bank Westthüringen eG
IBAN:DE 26 8206 4038 0000 0190 46
BIC: GENODEF1MU2
Bei Überweisung ist der Einzahlungsbeleg der Angebotsanforderung beizufügen!
Versand erfolgt nach Zahlungseingang. Der Betrag wird nicht zurückerstattet.
m) entfällt
n) Frist für die Einreichung der Angebote
Los 16
24.02.2015 um 13.00 Uhr
Los 17
24.02.2015 um 13.15 Uhr
Los 18
24.02.2015 um 13.30 Uhr
o) Anschrift, an die Angebote zu richten sind
Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
-Deutschq) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote
Los 16
24.02.2015 um 13.00 Uhr
Los 17
24.02.2015 um 13.15 Uhr
Los 18
24.02.2015 um 13.30 Uhr
beim Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude-und Straßenmanagement,
Emminghausstr. 8 (Beratungsraum Dachgeschoss), 99867 Gotha
Personen, die bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen:
nur Bieter und bevollmächtigte Vertreter der Bieter.
r) geforderte Sicherheiten
Der Auftraggeber behält sich vor, Sicherheitsleistungen für Vertragserfüllungen in
Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme und für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H
A u sschrei bu ng en
Referat 250 – Vergabekammer
Postanschrift:
Weimarplatz 4
99423 Weimar, Deutschland
Telefon:
+49 (0)361/ 3773 7254
Fax:
+49 (0)361/ 3773 7072
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit
1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften; die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27.01.2015
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Nichta m tlicher Teil vom 05. Feb ru ar 2015
der Abrechnungssumme zu fordern, sofern die Auftragssumme mindestens
250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Bei Sicherheitsleistungen durch
Bürgschaften sind diese über ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut oder zugelassenen Kreditversicherers zugelassen.
s) Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen gemäß VOB/B §16
Vorauszahlungen werden nicht vereinbart
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens
zum 01.07.2015 ist die Stelle des/der
Geschäftsführers/-in der Regionale
Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH
zu besetzen.
t) Rechtsform der Bietergemeinschaften
selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Was erwartet Sie bei uns?
u) Nachweise zur Eignung
Nachweise gem. VOB/A § 6 ( 3 )Nr. 2 und die Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen aller Beschäftigten, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Die Nachweise der Eignung und Leistungsfähigkeit der Bieter und
Nachunternehmer hat der Bieter nach Aufforderung durch den AG während
der Vergabephase umgehend, innerhalb von 6 Kalendertagen, einzureichen.
Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn die
entsprechenden Nachweise fehlen, ungültig bzw. unvollständig sind. Der
Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung
das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der
zuständigen Stellen zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
ebensolche Nachweise zu erbringen.
v) Zuschlagsfrist
17.03.2015
w) Nachprüfstelle bei Verstößen gegen Vergabebestimmungen
Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99 423 Weimar
Die Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH (RVG) betreibt ihrem
Gesellschaftszweck entsprechend den Linienverkehr mit Bussen in der
Stadt und im Landkreis Gotha. Satzungsgemäßer Gegenstand der
Gesellschaft ist die Gewährleistung, Organisation und Durchführung von
liniengebundenem öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Gotha,
insbesondere das Bewirtschaften der Linienkonzessionen im Verkehrsgebiet
des Aufgabenträgers Landkreis Gotha und die Erarbeitung und Umsetzung
moderner, attraktiver und wirtschaftlicher Gesamtlösungen des
Straßenpersonennahverkehrs, auch kreisübergreifend. Gesellschafter sind
der Landkreis Gotha sowie sieben private Busunternehmen.
Aktuell werden auf fünf Stadt- und 38 Regionalbuslinien sechs Millionen
Fahrgäste pro Jahr befördert. Acht Mitarbeiter planen und organisieren den
Linienverkehr, der ausschließlich durch sieben Leistungspartner erbracht
wird.
Was erwarten wir von Ihnen?
Sie gestalten mit zielorientierten Strategien künftig unternehmerische
Prozesse und stellen sich deshalb folgenden Herausforderungen:
Rechtsweg nach § 19 ThürVgG:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter gemäß § 19 Abs. 2 ThürVgG die
Möglichkeit hat, die beabsichtigte Vergabeentscheidung zu beanstanden.
Diese ist an den Auftraggeberzu richten. Im Falle der Nichtabhilfe regelt sich
das weitere Verfahren und die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG.
gez. Gießmann
Landrat
Gotha, 27.01.2015
– Sicherstellung des Öffentlichen Personennahverkehrs für den
Landkreis Gotha incl. der vertraglichen Einbindung der
Leistungserbringer,
– operative und konzeptionelle Umsetzung verkehrs- und tarifpolitischer Ziele,
– eigenverantwortliche Bewältigung kaufmännischer, verwaltungsmäßiger und zuwendungsrechtlicher Sachverhalte,
– Führen qualifizierter Mitarbeiter in den Bereichen Fahrplanung und
Vertrieb sowie die Leitung bereichsübergreifender Projekte,
– Sicherung der unternehmensinternen IT.
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einer geeigneten Fachrichtung, vorzugsweise mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt.
Wünschenswert wären Fachkenntnisse und mehrjährige Erfahrungen in
einer Führungsposition im Bereich Verkehrswesen, idealerweise als
Geschäftsführer/-in oder Verkehrsleiter/-in sowie Kenntnisse im Bereich
des ÖPNV- und des Zuwendungsrechts.
Wir suchen eine verantwortungsbewusste, kreative, entscheidungsfreudige
Persönlichkeit mit Führungskompetenz, analytischem Sachverstand, kritischem Urteilsvermögen, sicherem Auftreten sowie Organisations- und
Verhandlungsgeschick.
Impressum: Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwort­lich für
den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann
| Redaktion: Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Pressestelle,
­18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172, Fax
03621/214283, E-Mail: presse­[email protected] | Foto: Glanzlichter
– Pål Hermansen (Seite 1, u.), Archiv | Gesamt­pro­duktion: MSB
Verlags-, Vertriebs- und Werbe GmbH & Co. KG, 99867 Gotha |
Vertrieb: Werbeverteilung Blitz, 99867 Gotha | Druck: ORD
Oberhessische Rollen-Druck GmbH, Alsfeld | Kostenlose Verteilung an
alle Haushalte des Landkreises Gotha. Der Abonnementpreis beträgt
bei Postversand 2,56  inkl. Porto. Einzelbezug: 0,51  (bei
Abholung). Das nächste Amtsblatt des Land­kreises Gotha
erscheint vo­raussichtlich am 26.02.2015
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit Möglichkeiten zur
Selbstverwirklichung in anspruchsvollen Projekten.
Wen können Sie ansprechen?
Wenn Sie unser Angebot angesprochen hat, dann freuen wir uns auf
Ihre aussagekräftige Bewerbung, die Sie bitte vollständig bis spätestens
06. März 2015 senden an:
Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH
Reinhardsbrunner Straße 23
99867 Gotha.
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Landratsamt Gotha
Landratsamt Gotha
Stellenausschreibung
Stellenausschreibung
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet zur
Vertretung für die Dauer der Beschäftigungsverbote nach dem
Mutterschutzgesetz und einer sich ggf. daran anschließenden
Elternzeit nachfolgende Stelle aus:
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet für die
Dauer der Mutterschutzfristen und einer sich ggf. anschließenden
Elternzeit nachfolgende Stelle aus:
„Mitarbeiter/ -in Kasse“
im Eigenbetrieb „Kommunaler Abfallservice“
des Landkreises Gotha
Die Tätigkeit umfasst die:
– Bearbeitung von kassentechnischen Vorgängen und Belegkontrollen
– Einnahmeüberwachung, Vorbereitung und Durchführung von Stundungs verfahren
– Erstellung von Abtretungserklärungen und Forderungsanmeldungen beim
Jobcenter
– Vorbereitung und Durchführung von Mahnverfahren sowie Vorbereitung von
Vollstreckungsverfahren
– Kundenbetreuung
– Übergabe der Bescheide aus New Line an SAP, Änderung Vollstreckung
– Vertretung im Sekretariat bei Abwesenheit der Sekretärin
– Mitwirkung beim Abarbeiten der Kontoauszüge (z. B. Kontierung, Ausgleichen,
Rücklastschriftverfahren) im SAP
Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:
– Abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Rechnungswesen/Buchhalter/-in
oder:
– Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/er oder eine
vergleichbare Ausbildung;
– Kenntnisse im Haushaltsrecht/GoB und angrenzender Bestimmungen
– Kenntnisse der Abfallsatzung und der Abfallgebührenordnung des Landkreises
– Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und selb ständiger Aufgabenwahrnehmung;
– Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit;
– Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik,
wünschenswert sind Kenntnisse in SAP
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.
Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive
einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind
bis einschließlich 19.02.2015 zu richten an das
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige
Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden
können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen
ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen
wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und
werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß
vernichten.
Gießmann
Landrat
Gotha, 23.01.2014
„Mitarbeiter/-in
Vollstreckungssachbearbeitung“
in der Finanzverwaltung, Sachgebiet
Kreiskasse/Vollstreckung
Die Tätigkeit umfasst die:
– Bearbeitung von Vollstreckungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des
Landkreises;
– Bearbeitung von Kontoauszügen;
– Überprüfung und Ermittlungsführung der Vollstreckbarkeit von Forderungen;
– Berechnung der Vollstreckungskosten, Erstellung von Zahlungsauf forderungen;
– Erstellung und Abrechnung von Vollstreckungsaufträgen;
– Vorbereitung der Akten für Vollstreckungsaußendienst und Kontrolle der
Auftragsbestände;
– Verhandlungsführung mit Schuldnern und Zusammenarbeit mit Behörden;
– Erstellung von Amtshilfeersuchen;
– Mitwirkung bei der Versteigerung pfändbarer Gegenstände;
– Widerspruchsbearbeitung.
Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:
– Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder eine vergleichbare Aus bildung;
– Kenntnisse im Verwaltungsrecht, ThürGemHV, ThürVwZVG und BGB;
– Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Belastbarkeit,
Organisationsvermögen und selbständige Aufgabenwahrnehmung;
– Kommunikationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit im Umgang mit Bürgern;
– Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik.
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.
Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive
einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind
bis einschließlich 19.02.2015 zu richten an das
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten vom Landratsamt Gotha nicht
erstattet werden können. Es können nur Bewerbungsunterlagen zurückgesendet
werden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen
wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden
die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzrechtlich vernichten.
Gießmann
Landrat
Gotha 27.01.2015
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Nichta m tlicher Teil vom 05. Feb ru ar 2015
Landratsamt Gotha
Landratsamt Gotha
Stellenausschreibung
Stellenausschreibung
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung die nachfolgende Stelle
aus:
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung, befristet für die
Dauer einer Elternzeit, die nachfolgende Teilzeitstelle aus:
„Mitarbeiter/-in Kfz-Zulassung“
im Straßenverkehrsamt; Sachgebiet KfzZulassungsbehörde
„Mitarbeiter/-in Schulsachbearbeitung“
in der Regelschule Wechmar
Die Tätigkeit umfasst die:
– Bearbeitung des Kfz-Bestandes im Rahmen von Neuzulassungen, Um schreibungen und Abmeldungen;
– Bearbeitung von Außerbetriebsetzungen und Betriebsuntersagungen im
zugewiesenen Kfz-Bestand;
– Ausstellung von Kfz-Ersatzpapieren, Bearbeitung von Sicherungsüber eignungen;
– Führung und Aktualisierung des örtlichen Fahrzeugbestandsregisters;
– Mitwirkung bei der Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer;
– Erstellung von Kostenbescheiden.
Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:
– Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder vergleich bare Ausbildung;
– Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht;
– Vertiefte Kenntnisse in der FZV, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO), dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), der EG-Fahrzeuggenehmi gungsverordnung (EG-FGV), dem Pflichtversicherungsgesetz sowie der
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt);
–Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit sowie selbständige Aufgabenwahrnehmung;
–Kommunikations-, Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit im Umgang mit
Bürgern;
– Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik.
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.
Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive
einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind
bis einschließlich 19.02.2015 zu richten an das
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass
wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine
Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des
Auswahlverfahrens diese ordnungsgemäß vernichten.
gez. Gießmann
Landrat
Gotha, 27.01.2015
Die Tätigkeit umfasst die:
–Organisation und Koordinierung des Büroablaufes im Schulsekretariat,
Postbearbeitung;
– Anfertigung von Schreiben;
– Führung und Registratur von Aktenlagen, Erstellung von Statistiken;
– Bearbeitung von Schülerbeförderungsanträgen;
– Beschaffung und Verwaltung von Büromaterial;
– Unterstützung der Schulleitung bei schulorganisatorischen Maßnahmen;
– Gebührenabrechnungen und Haushaltsführung.
Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:
–Abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement oder
vergleichbare Ausbildung;
–Kenntnisse im Umgang mit Bürokommunikationsmitteln und Computertechnik
sowie Standardsoftware Word und Excel;
– Einfühlungsvermögen und positive Einstellung zu Kindern und Jugendlichen;
– Erfahrungen im umsichtigen Umgang mit Menschen;
–Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität und selbständige Aufgabenwahrnehmung;
– Einarbeitung in schulspezifischer Fachanwendungssoftware;
–Fahrerlaubnis und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten
Kraftfahrzeuges.
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Es handelt sich um eine
Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 29 Stunden.
Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive
einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen
sind bis einschließlich 19.02.2015 zu richten an das
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass
wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen ausreichend frankierten
DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie
auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss
des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.
Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) i. V.
mit § 30 a BZRG wird im Einstellungsfall die Vorlage eines erweiterten
Führungszeugnisses gefordert.
gez. Gießmann
Landrat
Gotha, 27.01.2015
Landratsamt Gotha
Stellenausschreibung
Das Landratsamt Gotha schreibt befristet für die Dauer der Mutterschutzfristen und einer sich ggf. anschließenden Elternzeit zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle aus:
„Mitarbeiter/- in Kommunale
Angelegenheiten“
in der Kommunalaufsicht, Sachgebiet
Kommunale Angelegenheiten / Satzungsund Haushaltsrecht
Die Tätigkeit umfasst die:
–Beratung von kreisangehörigen Gemeinden und Städten zu kommunalrechtlichen Angelegenheiten;
–Formelle und materielle Prüfung gemeindlicher Satzungen und gemeindlicher
Einzelmaßnahmen;
–Durchführung von Genehmigungsverfahren zum Erlass gemeindlicher
Satzungen nach Maßgabe der ThürKO;
–Aufsichtsbehördliche Beratung und Unterstützung der Gemeinden des
Landkreises;
– Bearbeitung kommunalaufsichtlicher Beschwerden;
–Bearbeitung des Genehmigungsverfahrens in Bezug auf die Veräußerung von
Kommunalvermögen;
– Einholung und Prüfung von Gemeinderatsbeschlüssen;
–Formelle und materielle Rechtmäßigkeitsprüfung der Veräußerung von
Kommunaleigentum;
– Erstellung von Genehmigungsbescheiden;
– Beschwerde- und Petitionsbearbeitung;
– Vorbereitung von Bürgermeisterdienstberatungen des Landrates.
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Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:
–Abgeschlossene Ausbildung als Dipl. Verwaltungswirt/-in oder vergleichbare
Ausbildung;
– Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und Satzungsrecht;
– Vertiefte Kenntnisse im Kommunal-, Kommunalabgabenrecht;
–Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und selbständige Aufgabenwahrnehmung;
– Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Flexibilität;
– Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik;
–Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen
Nutzung des privaten PKW.
Bek anntm achu ng en
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Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.
Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen, inklusive einschlägiger Abschlusszeugnisse und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen
sind bis einschließlich dem 19.02.2015 zu richten an das
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten vom Landratsamt Gotha nicht
erstattet werden können. Es können nur Bewerbungsunterlagen zurückgesendet
werden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen
wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden
die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzrechtlich vernichten.
gez. Gießmann
Landrat
Gotha, 27.01.2015
B e r e i t st e l l u n g u n d E n t l eer u ng der Abfallb eh ält er im Winter
Wipperoda: In den Wintermonaten erreichen den Kommunalen Abfallservice häufig Anfragen von Abfallbesitzern, bei denen eine ordnungsgemäße und
vollständige Entleerung der Abfallbehältnisse durch die Entsorger nicht erfolgen konnte.
Der Inhalt vor allem in den Rest- und Biomüllbehältnissen ist nach langen Frostperioden oftmals angefroren. Deshalb können die Tonnen nicht oder nicht
vollständig entleert werden. Hier schafft vorausschauendes Handeln Abhilfe. Im Folgenden gibt der Abfallservice einige Hinweise zur Benutzung der Rest- und
Bioabfallbehälter bei Minusgraden:
– Legen Sie vor dem Befüllen der Tonnen den Boden des Behältnisses mit Papier oder Pappe aus.
– Pressen Sie den Inhalt nicht zusammen, sondern achten Sie auf eine möglichst lockere Befüllung.
–Achten Sie darauf, dass keine überflüssige Nässe in Ihrer Tonne entsteht: Wickeln Sie nasse Abfälle in Papier ein. Küchenkrepp,
Papiertüten von Backwaren o. ä. helfen Ihnen beim Vorsortieren.
– Aber Achtung! Niemals Plastiktüten oder Hochglanzpapier Biotonne geben!
– Die unterste Schicht in Ihrer Tonne sollte aus trockenem Abfall bestehen.
–Stellen Sie die Tonnen möglichst an einen windgeschützten und frostsicheren Platz, z.B. nah an die Hauswand, unters Dach
oder die Garage.
– Überprüfen Sie Ihre Tonne am Entleerungstag und versuchen Sie den Inhalt ggf. vorsichtig zu lockern und zu lösen.
Sollten Abfälle dennoch in den Tonnen festgefroren sein, besteht kein Anspruch auf eine gebührenfreie Nachentleerung. Nur teilentleerte Tonnen werden
vollständig in Abrechnung gebracht. Die Verantwortung für die Schüttfähigkeit der Tonneninhalte liegt ausschließlich bei dem Tonnennutzer.
Bei Beachtung der oben genannten Hinweise ist eine reibungslose Abfallentsorgung auch bei frostigen Temperaturen in der Regel ohne Komplikationen
möglich.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Servicetelefonnummer 036253/311-29 oder auch per Mail unter
[email protected] gern zur Verfügung.
Ihr Abfallservice
L a n d kr e i s a kt u e ll
L a ndk reis a k tuell
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Landk rei s ak tu el l
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Nichta m tlicher Teil vom 0 5. Feb ru ar 2015
Gesucht: Vorschläge für die besten Sportler 2014
Landkreis. Seit 22 Jahren stellen der Landkreis
und der Kreissportbund bei der Sportgala nicht
nur ehrenamtlich aktive Sportfreunde in den
Fokus der Öffentlichkeit, sondern würdigen
auch die Spitzenleistungen von Sportlerinnen
und Sportlern aus der Region. Im Rahmen dieser
Veranstaltung werden am 28. März 2015 die
besten Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften
des Landkreises Gotha für das Kalenderjahr
2014 geehrt. Auch der Nachwuchsförderpreis,
der Ehrenpreis des Landrates sowie die Sportehrenpreise für verdienstvolle Sportfreundinnen
Nachgeholte Übergabe: Anke Kumpf aus Gräfenton‑
und Sportfreunde werden während des Abends
vergeben. Eine Fachjury bestehend aus Sportjournalisten, Vertretern des Kreissportbundes
und Mitar-beitern des Landratsamtes, ermittelt
im Vorfeld die Sieger. In Vorbereitung des
Galaabends haben alle Sportvereine der Region
die Möglichkeit, ihre Vorschläge bis späte‑
stens 13. Februar beim Landratsamt Gotha,
Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und
Kultur, 18.-März-Str. 50 in 99867 Gotha einzureichen oder per E-Mail an [email protected]
zu senden.
Neues Fahrzeug für Katastrophenschutz-Flotte
na konnte zu Jahresende endlich die ihr verliehene
erste Arnoldi-Medaille von Landrat Konrad Gießmann
Landkreis. Die Flotte der Katastrophenschutz-
entgegen nehmen. Er hatte die Auszeichnung gestif‑
fahrzeuge des Landkreises Gotha hat zum Jahresende 2014 noch einen Neuzugang erhalten: Der
Bund stellte einen so genannten Gerätewagen
Sanität im Wert von 163.000 Euro zur Verfügung.
Das Fahrzeug wird im Ernstfall von sechs
Helferinnen und Helfern des DRK Kreisverbands
Gotha in den Einsatz geführt und hat alles an Bord,
um einen Behandlungsplatz für die Erst- und teilweise auch Weiterversorgung einer größeren
Anzahl von Schwerverletzten einzurichten.
Neben einem großen Behandlungszelt und einem
Stromaggregat sind Beatmungsgeräte, Defibrillatoren, Medikamente, Infusionen, Kleinmaterial
wie Spritzen, Kanüle und Verbände sowie Tragen,
Matratzen und Rettungsbretter in dem MANZehntonner verladen.
tet, um besonderes Engagement für das Gemeinwohl
zu honorieren. Die silberne Medaille trägt die In‑
schrift „Du lebst für Dich, wenn Du für andere lebst“
und würdigt Anke Kumpfs Einsatz in der Nachwuchs‑
arbeit der Freiwilligen Feuerwehren. 2005 hob sie in
Gräfentonna die erste Bambini-Wehr Thüringens aus
der Taufe, der sie bis 2014 vorstand.
Computerschulung
Landkreis. Für die bessere Nutzung der
Daten zur Erstellung des elektronischen Jagdkatasters für die Jagdgenossenschaften bietet
der Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirksinhaber e. V. (TVJE).
Computerschulungen an. Im Einsteigerkurs
werden erste Schritte zur Erstellung eines
neuen Jagdkatasters mit Version 6 erläutert,
außerdem Übungen zur Datenpflege der
Jagdgenossen und Flurstücke angeboten und
die grundlegende Programmbedienung erklärt.
Im Kurs für Fortgeschrittene geht es um die
Neuheiten der Version 6, die Aktualisierung
eines vorhandenen Jagdkatasters, um Berechnung und Auszahlung des Reinerlöses
(neue Programmversion), um die Erläuterung
spezieller Probleme bei der Aktualisierung
und die Kopplung Jagdpachtverwaltung6 mit
NAVIKAT6 sowie um diverse Themen zur
Jagdpachtverwaltung. Die Unterweisungen finden am 18. Februar und 25. März in Erfurt,
Sorbenweg 4 (Tibor nationale und internationale
Projekte e. V.) und am 25. Februar in Rudolstadt,
Trommsdorfstraße 1a (Landvolkbildung Thüringen e.V.) statt. Jeweils 16 bis 18 Uhr wird der
Einsteigerkurs angeboten, 18:15 bis 20 Uhr ein
Kurs für Fortgeschrittene. Andere Schulungsorte
und -termine können in der Geschäftsstelle des
TVJE unter 0361/26253250 erfragt werden.
Die Kosten betragen 25 e pro Seminar für einen
Teilnehmer je Jagdgenossenschaft, für jeden weiteren Teilnehmer dieser Jagdgenossenschaft 10 e.
Schulungs-PC sind vorhanden, jedoch können
auch eigene Notebooks verwendet werden.
Um schriftliche Anmeldung in der Geschäftsstelle des TVJE wird gebeten. Weitere Auskünfte
gibt es unter 0361/26253250.
Symbolisch überreichte der Bundestagsabgeordnete
Tankred Schipanski den Zündschlüssel an DRK-Ge‑
schäftsführerin Sabine Köhler.
Chance für Menschen mit Sozialphobie
Landkreis. Zur Gründung einer Selbsthilfegruppe für
Menschen mit einer Sozialphobie werden Betroffene
gesucht, die sich im geschützten Raum einer solchen
Gruppe durch einen Austausch unterstützen und helfen möchten. Neben regelmäßigen persönlichen
Gesprächen, bei denen Vertraulichkeit und Anonymität
gewahrt wird, sind später auch Freizeitaktivitäten geplant. Gemeinsam sollen Wege aus der Sozialphobie
gefunden und beschritten werden. Interessenten
melden sich bitte bei der Kontaktstelle für
Selbsthilfegruppen (Hendrik Scheller, Tel. 03621 214870 oder per Mail an: [email protected]).
Mitstreiter für Selbsthilfegruppen gesucht
Landkreis. Zur Gründung von Selbsthilfegruppen für
Menschen mit Ess-Störungen und Burnout-Syndrom
werden noch Betroffene gesucht, die daran interessiert sind, sich im geschützten Raum unter
Gleichgesinnten gegenseitig zu unterstützen und zu
helfen. Interessenten können sich an die Kontaktstelle
für Selbsthilfegruppen, Hendrik Scheller, Tel. 03621
214-870 oder per E-Mail [email protected] wenden.
Aktuell! Frühjahrssemester 2015
Das neue Programm der Volkshochschule erscheint am 09.02.2015.
Online unter: www.vhs-gotha.de.
Anmeldung: 9.02.2015 – 20.02.2015
Es erwarten Sie viele neue Bildungs- und
Freizeitangebote in den Bereichen Sprachen,
Arbeit, Beruf und EDV, Gesundheitsbildung
und kreatives Gestalten.
Sprachenberatung:
Mittwoch,
11.02.2015, 16:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag, 19.02.2015, 16:00 – 18:00 Uhr
Dienstag,
24.02.2015, 16:00 – 18:00 Uhr
Nähere Informationen/Anmeldungen unter Tel.
03621 8230-49, Kreisvolkshochschule, Schützenallee 31 (Eingang gegenüber Hohe Straße 37) und
auf der Webseite: www.vhs-gotha.de.
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Landkreis. Groß war die Freude in der vergangenen Saison, als sich der Tambacher
Faschingsclub e. V. im landesweiten Wettstreit
als TLZ-Karnevalsverein 2014 gegen die
Konkurrenz durchsetzte. 2.000 Euro Preisgeld
erhielten die Jecken der Talsperrenstadt von
der auslobenden Zeitung, nachdem sie 874
Stimmen im Online-Voting auf sich vereinigen
konnten. Klar war schon damals: Die Närrinnen
und Narren des TFC konnten auf eine breite
Unterstützung der heimischen Faschingsclubs
Gemeinsam stark: Uwe Walther vom Wanderslebener
Narren-Club (l.) und Mario Bonsack vom Seeberger
Carnevals Club 1973 e. V. (r.) konnten je einen Scheck
über 250 Euro von Jens Arnold entgegen nehmen.
und Karnevalsfans bauen, die vor allem in
der Schlussphase mit den Tambachern
fieberten und ihre Freundeskreise zum Mitmachen animierten. Deshalb reichte TFCPräsident Jens Arnold nun einen Teil des
Preisgeldes weiter – quasi als Dankeschön
an alle Faschingsfreunde im Landkreis.
Deshalb erhielten der Seeberger Carnevals
Club 1973 e. V. und der Wanderslebener NarrenClub e. V. je 250 Euro für die Durchführung
des Kreiskarnevalsumzuges. Die Seeberger waren 2014 Ausrichter des größten Straßenfaschings in der Region; die Wandersleber eifern
dem Beispiel in diesem Jahr nach. Mit dieser
Geste kommt das Dankeschön aus TambachDietharz allen Faschingsfans der Region zugute.
Staffelstab an die nächste Generation übergeben
Landkreis. Mit der laufenden Faschingssaison haben zwei – im positiven Wortsinn –
Urgesteine des Karnevals in der Region
ihren Staffelstab weitergegeben. Beim
Wechmarer Carneval Verein e. V. hat dessen
Mitbegründer und langjähriger Präsident
Siegfried Lütz (Foto re. o.) nun sein Amt
an Mathias Köhler weitergegeben. Der unter
Freunden als „Lützer“ bekannte Kfz-Meister
stand insgesamt über 40 Jahre, davon 13 Jahre
als Vize- und 27 Jahre als Präsident, an der
Spitze der Närrinnen und Narren aus dem
Bach-Stammort. Den Bau des Vereinshauses
hat er nach der Wende ebenso vorangetrieben
wie das Entstehen der Guggenkapelle „Burgenlandkracher“ unter den Fittichen des WCV
im Jahre 2003. Besonderes Anliegen war
Siegfried Lütz die Nachwuchsarbeit, so dass
der Verein heute nicht weniger als 157
Mitglieder, davon 30 Kinder, zählt. Für seine
großen Verdienste um Brauchtumspflege und
kulturelle Arbeit erhielt der 66-Jährige im
Jahr 2008 den Ehrenbrief des Freistaates
Thüringen.
Auch beim Carneval Club Wölfis e.V. ist mit
dem freiwilligen Rückzug von Erwin Sabasch
eine Ära zu Ende gegangen. Der 63-Jährige
stand den Jecken mit dem Schlachtruf
„Räwerschhusen helau“ mehr als 20 Jahre
vor. Nun hat er das Amt des Präsidenten
an René Münster weitergereicht. Großes
Augenmerk legte Erwin Sabasch darauf, viele
Jugendliche aus dem Ort für den Fasching
zu gewinnen und ins Programm einzubinden.
Wenngleich er selbst nicht in die Bütt
gestiegen ist, lag doch die Moderation der
Veranstaltungen bewährt in seiner Hand. Sein
Nachfolger muss die Erfahrungen des langjährigen CCW-Oberhaupts nicht entbehren:
Erwin Sabasch macht als Stellvertreter weiter
und schaut aus der Riege des Elferrats
mittlerweile seinen Enkelkindern bei deren
Programmeinlagen zu.
„Menschen vom Schlage eines Siegfried Lütz
oder Erwin Sabasch sind es, die den Fasching
hier in der Region lebendig halten und somit
einen großen Beitrag zur Brauchtumspflege
leisten. Mein Dank und Respekt gilt ihrem
langjährigen ehrenamtlichen Einsatz für die
Allgemeinheit“, würdigt Landrat Konrad
Gießmann das Engagement der beiden verdienten Präsidenten.
Kreiskarnevalsumzug gastiert in Wandersleben
Drei Gleichen. Der größte Straßenfasching
der Region steigt am kommenden Sonntag,
8. Februar, im Drei-Gleichen-OrtsteilWandersleben.
Ab 13.11 Uhr rollen die bunten Wagen von der
Bahnhofstraße über den Karl-Marx-Platz sowie die
Linden- und Riethstraße bis ins Ortszentrum zur
Menantesstraße. Von dort aus geht es weiter zur
Wechmarer Straße und über die Straße Am
Sportplatz wieder zurück zur Lindenstraße und
zum Karl-Marx-Platz. Mehr als 60 bunte Wagen, 50
Laufgruppen und fünf Musikkapellen haben sich
bereits angekündigt. Aufgrund der Gegebenheiten
weist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Gotha darauf hin, dass in der gesamten
Ortslage von 13 bis ca. 16 Uhr zeitweise mit
Vollsperrungen gerechnet werden muss. Das betrifft auch den Durchgangsverkehr. Darüber hinaus
gilt an diesem Sonntag von 10 bis 16 Uhr ein
generelles Halteverbot im Ortskern. Autofahrer,
die nicht den Umzug besuchen wollen, sollten den
Ort nach Möglichkeit umfahren. Für Festbesucher
hat die Gemeinde Drei Gleichen mit dem ausrichtenden Wanderslebener Narren-Club e. V.
Pendel-Parkplätze eingerichtet, an denen die Gäste
von der Freiwilligen Feuerwehr eingewiesen
werden. Aus Richtung Mühlberg stehen Parkflächen
am Hotel Wandersleben und im Gewerbegebiet
Steinfeld zur Verfügung; Reisende aus Richtung
Seebergen nutzen bitte das Betriebsgelände der
Agrargenossenschaft. Wer aus Wechmar kommt,
kann das Auto am tegut-Markt abstellen, und aus
Richtung Nesse-Apfelstädt steht ein Parkbereich
am Ortseingang zur Verfügung. Den großen Umzug,
zu dem erneut mehrere Tausend Gäste erwartet
werden, unterstützt die Regionalstiftung der
Kreissparkasse Gotha mit 2.500 Euro.
Landk rei s ak tu el l
Landessieger halten Versprechen aus der letzten Session
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Nichta m tlicher Teil vom 05. Feb ru ar 2015
Landk rei s ak tu el l
De n Abs c h i ed s c h w er gemac ht
Verdienter Regelschulleiter wechselte in den Ruhestand
Tambach-Dietharz. Er hat den Schulstandort
Tambach-Dietharz geprägt wie kein anderer.
Nun, nach 40 Jahren Lehrtätigkeit in der
Talsperrenstadt und 25 Jahren an der Spitze der
Regelschule, ist Bernd Preißler zum Monatsende
in den Ruhestand gegangen. Landrat Konrad
Gießmann dankte dem 65-Jährigen für dessen
engagierte und stets sachbezogene Arbeit. Als
Leiter hat Bernd Preißler der Regelschule „Am
Rennsteig“ ein betont praxisorientiertes Profil
gegeben, für das die Einrichtung bereits mehrfach die Auszeichnung als berufswahlfreundliche
Schule erhalten hat. Nicht weniger als 21 heimische Betriebe beteiligen sich heute an der
Kooperation zwischen Wirtschaft und Schule, in
deren Rahmen die Mädchen und Jungen der
oberen Jahrgangsstufen obligatorische Praxistage in den Unternehmen absolvieren. Zahlreiche
Ausbildungsverträge und Festanstellungen gehen
auf diese Initiative zurück, die jungen Menschen
Orientierung bietet und ihnen eine berufliche
Perspektive in der Heimat eröffnet.
Parallel dazu war Bernd Preißler im Wortsinn
einer der Ruhepole während der äußerst emotional geführten Debatte um die Schulnetzplanung
in den Jahren 2006 und 2007. In deren Folge
wurden zum Schuljahr 2007/2008 die Regelschulen Georgenthal und Tambach-Dietharz
aufgelöst und als gemeinsame Einrichtung
am Standort Tambach-Dietharz neu gegründet.
Bernd Preißler war es dann auch, der die
Integration der Lehrerkollegien auf Augenhöhe
betrieb, so dass sich die neue Schulgemeinschaft
vom Start weg in gutem Klima entwickeln konnte. Zur Zeit der Neugründung zählte die
Regelschule „Am Rennsteig“ 140 Mädchen und
Gerührt: Einen ganzen Ordner mit Zeichnungen, Gedichten und persönlichen Widmungen erhielt
Bernd Preißler von seinen Schülern und dem Lehrerkollegium. Nachfolger Frank Sikorski (r.) und
Landrat Konrad Gießmann wünschten alles Gute, vor allem Gesundheit, für den Ruhestand.
Jungen; heute sind es 230 aus der Talsperrenstadt,
Georgenthal, Herrenhof und Hohenkirchen. In die
Ägide Bernd Preißlers, der sämtliche Leistungen
als Teamarbeit verstanden wissen will, fallen
nicht zuletzt die umfangreiche Sanierung der
Schulsporthalle, die Errichtung einer Freisportanlage und die Fertigstellung der Sanitärbereiche
auf modernem Standard. Das größte Geschenk,
so Preißler, aber sei die Arbeit mit einem tollen
Kollegium gewesen – „ich habe mich immer
wohl gefühlt, wir waren eine Mannschaft.“ Den
Staffelstab in der Leitung der Regelschule über-
Schülerinnen der Kreismusikschule Louis Spohr haben kürzlich abermals ihr
Können unter Beweis gestellt. Zum Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“ in
Gera holte die Sängerin Elisa Jarosch (2. v.r.) im Fach Musical einen ersten
Preis bei 24 Punkten und konnte sich über die Zuerkennung einer
Sonderauszeichnung freuen.
Einen ebenfalls ersten Preis bei 22 Punkten erreichten Sarah Kullmann (Gesang,
r.) und Pauline Beck (Klavier, v.) für ihr gemeinsames Vorspiel. Annette Grubmüller
und Matthias Friedel freuten sich als Ausbilder mit ihren erfolgreichen
Schützlingen.
nimmt Preißlers langjähriger Stellvertreter Frank
Sikorski, der 2007/2008 von der ehemaligen
Georgenthaler Regelschule in die Bergstadt
wechselte. Den Abschied erschwerten Bernd
Preißler in den vergangenen beiden Wochen
nicht nur die Schüler und Lehrer der Rennsteigschule, die ihm zu Ehren ein umfangreiches
Programm mit selbstgedichteten Liedern und
Spielstücken aufführten, sondern auch die zahlreichen Besuche von Bürgermeistern, Weggefährten und Unternehmensvertretern. Alles
Gute im neuen Lebensabschnitt, Bernd Preißler!
Einen Neuzugang konnten die Kreisbrandmeister vergangene Woche in ihrer
Dienstwagenflotte begrüßen. Peter Arlt aus Warza holte den Nissan Qashqai vom
Ausrüster ab. Der mit Funk und Sondersignalen in LED-Technik ausgestattete
Kommandowagen ersetzt ein 17 Jahre altes Fahrzeug, das nun ausgemustert
wurde. Rund 35.000 Euro hat der allradgetriebene Japaner gekostet. Das notwen‑
dige Geld konnte der Landkreis Gotha noch aus dem Haushalt 2014 zur Verfügung
stellen, nachdem die Anschaffung des neuen Hilfeleistungslöschfahrzeugs für die
Stützpunktfeuerwehr Neudietendorf dank europaweiter Ausschreibung günstiger
ausgefallen war als erwartet.