Regenbogenschule wird am Standort 20 Jahre jung
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Regenbogenschule wird am Standort 20 Jahre jung
Aus dem Inhalt Ausgabe vom 05. Februar 2015 24. Jahrgang Nr. 2 Seite Amtlicher Teil Termine der Ausschusssitzungen 2 Anmeldung an Regel- und Gemeinschaftsschulen 2 Anmeldung am Gymnasium 3 Nichtamtlicher Teil Bau- und Dienstleistungsausschreibungen 5 Stellenausschreibungen 10 Vorschläge für Sportlerwahl gesucht 14 Neue Selbsthilfegruppen 14 Den Abschied schwer gemacht 16 Offene Türen: Die Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung am Berufsschulzentrum Gotha-West bietet jungen Menschen die Möglichkeit, ihre Fachhochschulreife zu erwerben. Am 9. Februar findet in der Aula des Berufsschulzentrums Gotha-West in der von-Zach-Straße 61 ab 18 Uhr eine Informationsveranstaltung statt, zu der alle Interessenten herzlich eingeladen sind. Informationen können jederzeit auf der Homepage: www.sbzgotha-west.de, per E-Mail: Andrea. [email protected] oder telefonisch unter 03621 723634 abgerufen werden. Bewerbungen sind bis zum 31. März möglich. Starke Studien: Seit einigen Tagen Fürs große Jubiläum hat Martin mit seiner Lehrerin Susann Schmidt Figuren aus Pappmaché gebastelt. Regenbogenschule wird am Standort 20 Jahre jung Gotha. Auf das 20-jährige Bestehen der Regenbogenschule am heutigen Standort in der Gothaer von-Zach-Straße blickte die Schulgemeinde vergangene Woche zurück. Die Schule in Trägerschaft des Landkreises Gotha besuchen derzeit 108 Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung. „Im Gegensatz zu anderen Schulträgern haben wir uns stets der Verantwortung für die Kinder mit Handicap gestellt und die Einrichtung nicht an freie Träger abgegeben“, so Sozialdezernent Thomas Fröhlich. Der Landkreis hat in der Vergangenheit erhebliche finanzielle und organisatorische Anstrengungen unternommen, um in der Regenbogenschule behinderten Kindern ein adäquates Bildungsangebot unterbreiten zu können. Aktuell betreuen 46 Lehrer und sonderpädagogische Fachkräfte die Kinder und Jugendlichen in der von-Zach-Straße, bilanziert Schulleiterin Susanne Vogel den Personalschlüssel. Hinzu kommen 13 Integrationshelfer sowie jeweils eine fest angestellte Krankenschwester und eine Hauswirtschafterin. Die Anfänge der heutigen Regenbogenschule finden sich in den Jahren 1990/91. Damals war die Einrichtung in der Klostermühle Schnepfenthal und einem Gothaer Kindergarten untergebracht. 1994 folgte dann der Umzug in die Kreisstadt: Der Landkreis Gotha hatte zwei Jahre zuvor das als Kinderkombination bezeichnete Gebäudeensemble in der von-Zach-Straße von der Stadt Gotha übernommen, es im Wert von sieben Millionen D-Mark modernisiert und den neuen Erfordernissen angepasst. Infolge steigender Schülerzahlen konnten über lange Jahre nicht alle Regenbogenschüler an einem Ort beisammen sein. Von 2002 bis 2009 unterhielt die Regenbogenschule eine Außenstelle in der Schönen Allee und zwei Wohnungen im Stadtgebiet. Abhilfe schaffte erst der 2009 fertig gestellte Erweiterungsbau am Standort von-Zach-Straße. Für rund 2,4 Mio. fand im Anbau der als Aula nutzbare Sportraum seinen Platz, ebenso wie die Verwaltungsräume der Schulleitung, ein Speiseraum mit Ausgabeküche sowie drei neue komplexe Einheiten mit Klassen-, Gruppen- und Sanitärraum für den Unterricht. Die hervorragende Raumsituation und die gute materielle Ausstattung verschaffen den Pädagogen den Freiraum, den sie für die Arbeit mit den anvertrauten Kindern und Jugendlichen benötigen. Die oberste Prämisse lautet: handelnd die Welt begreifen und die jungen Menschen auf ein möglichst selbstständiges Leben vorzubereiten. Große Unterstützung finden die Lehrer und Betreuer im Lebenshilfe e. V., aber auch bei der Ekhof-Regelschule, der FöBi oder dem Bodelschwingh-Hof Mechterstädt. sind in der Ausstellungshalle des Schlosses Friedenstein wieder eindrucksvolle Naturfotografien zu sehen – die „Glanzlichter“. „Glanzlichter“ ist der größte deutsche Wettbewerb auf dem Gebiet der Naturfotografie mit internationaler Beteiligung. In acht verschiedenen Kategorien werden seit 16 Jahren faszinierende Landschaftsstudien und Tierporträts ausgezeichnet. Dieses Mal wurde Pål Hermansen (Norwegen) mit seinem Bild „Coming Home“ der „Glanzlichter-Naturfotograf 2014“. Das Bild erzählt dem Betrachter eine Ge-schichte – die Geschichte der Vogelkolonien auf den irischen Saltee-Inseln. Dieses Foto und eine Auswahl der besten Arbeiten sind bis zum 25. März in der alljährlichen Schau des Museums der Natur Gotha jeweils dienstags bis sonntags 10 – 16 Uhr zu sehen. Bek anntm achu ng en Seite 2 Am tlicher Teil vom 05. Feb ru ar 2015 Bekanntmachung über die Höhe der Be‑ nutzungsentgelte für die Notfallrettung und den Krankentransport im Rettungs‑ dienstbereich Landkreis Gotha Nach § 22 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes gelten die zwischen dem Aufgabenträger und den Durchführenden einerseits und den Kostenträgern andererseits vereinbarten Benutzungsentgelte für alle Benutzer des Rettungsdienstes. Das Benutzungsentgelt beträgt einschließlich der Leitstellengebühr und Einsatzvergütung für den Leitenden Notarzt und den Organisatorischen Leiter Rettungsdienst für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 für den Rettungstransportwagen (RTW) das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) den Krankentransportwagen (KTW) gez. Gießmann Landrat 210,70 e 96,27 e 100,45 e. Gotha, 22.01.2015 Bekanntmachung der Sitzungstermine der Ausschüsse und Beiräte des Kreistages Gotha im Februar 2015 Kreisausschuss Termin: 09.02.2015 Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 247 Beginn: 16:00 Uhr Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1.Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses vom 10.11.2014 sowie der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 01.12.2014 2.Geschäftsordnung des Kreistages Gotha BV 02/2015 3.Sanierungskonzept für das Gymnasium Ernestinum und die Schützenallee 31 bei Mitnutzung der Myconiusschule 4. Informationen 5. Verschiedenes II. Nicht öffentlicher Teil Hinweis auf die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2015 des Zweckver‑ bandes Tierkörperbeseitigung Thüringen Seniorenbeirat Termin: Ort: Beginn: Tagesordnung: Der Landkreis Gotha als Verbandsmitglied des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen weist gemäß § 18 Abs. 3 der 8. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen darauf hin, dass die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen für das Haushaltsjahr 2015 im Amtsblatt für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen, Ausgabe vom 19.01.2015, Nr. 1, veröffentlicht auf der Homepage des Zweckverbandes http://www. tierkoerperbeseitigung-thueringen.de, amtlich bekannt gemacht wurde. Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Bau Termin: 24.02.2015 Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 247 Beginn: 18:00 Uhr Tagesordnung: nicht öffentlich gez. Schneemann Amtstierarzt Amtliche Bekanntmachung Die nächste Sitzung des Naturschutzbeirates findet am Donnerstag, den 05.02.2015 um 18.00 Uhr im Landratsamt Gotha, Raum 247 (Beratungsraum Gotha) statt. Geplante Tagesordnung der Sitzung: 1.Bestätigung des Protokolls der Sitzung des Naturschutzbeirates vom 04.12.2014 2.Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Naturschutzbeirat und unterer Naturschutzbehörde, Amtsleiter Herr Reuter 3.Artenschutz-Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 64 „Industriegebiet Gotha Nordost“ (Umnutzung Flugplatz Gotha) 4.Bebauungsplan Photovoltaikpark Bienstädter Warte 5.Information zur Ausgleichsmaßnahme „Schaffung von Rohbodenstandorten und Kleingewässern“ am Standort des Schießplatzes der Polizei- und Militärschützen auf dem Kriegberg 6. Sonstiges gez. Gießmann Landrat Gotha, 22.01.2015 20.02.2015 Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 116 14:00 Uhr nicht öffentlich Ausschuss für Soziales, Kultur und Bildung Termin: 25.02.2015 Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 247 Beginn: 18:00 Uhr Tagesordnung: nicht öffentlich Umweltausschuss Termin: 26.02.2015 Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 116 Beginn: 18:00 Uhr Tagesordnung: nicht öffentlich Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern, für Ausländer und Aussiedler Termin: 27.02.2015 Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 116 Beginn: 14:00Uhr Tagesordnung: nicht öffentlich gez. Gießmann Landrat Gotha, 30.01.2015 Die verbindliche Anmeldung in die Regelschulen/Gemeinschaftsschulen für das Schuljahr 2015/2016 erfolgt in der Zeit vom 2. März bis 13. März 2015 Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. . –Staatliche Regelschule „Oststadt Gotha" 99867 Gotha, Bufleber Straße 13 Tel.: 03621-219111 –Staatliche Regelschule „Friedrich Myconius" 99867 Gotha, Bürgeraue 23 Tel.: 03621-30940 –Staatliche Regelschule „Andreas Reyher" 99867 Gotha, Mozartstraße 17 . –Staatliche Regelschule „Conrad Ekhof“ 99867 Gotha, Eschleber Straße 39 Tel.: 03621-852361 –Staatliche Regelschule „Am Kienberg“ 99330 Crawinkel, Friedrichsanfang 7a Tel.: 03624-314357 –Staatliche Regelschule „Helene Lange“ 99894 Friedrichroda, Alexandrinenstraße 2 Tel.: 03623-305930 –Staatliche Regelschule „Bertha v. Suttner“ 99880 Mechterstädt, Schulstraße 1 Tel.: 03622-907285 –Staatliche Regelschule „Michaelisschule“ 99885 Ohrdruf, Michaelisplatz 3 Tel.: 03624-402342 –Staatliche Regelschule „Am Inselsberg" 99891 Tabarz, Karl-Marx-Straße 19 Tel.: 036259-62330 –Staatliche Regelschule „Am Rennsteig“ 99879 Tambach-Dietharz, Burgstallstraße 33 Tel.: 036252-36249 –Staatliche Regelschule „Europaschule" 99880 Waltershausen, Schulplatz 8 Tel.: 03622-902643 –Staatliche Regelschule „Burgenland“ 99869 Günthersleben-Wechmar, Burgenlandallee 14 –Staatliche Regelschule „Nessetal“ 99869 Warza, Am Schwimmbad 5 –Staatliche Regelschule „An der Nesse“ 99869 Molschleben, Gothaer Straße 20a Tel.: 036256-2710 Regelung zum Übertritt in das allgemeinbil‑ dende Gymnasium, das Spezialgymnasium für Sprachen, die Kooperative Gesamtschule und das berufliche Gymnasium für den Landkreis Gotha zum Schuljahr 2015/2016 Für das Schuljahr 2015/2016 ist mit dem Thüringer Schulgesetz und der Thüringer Schulordnung der Übertritt an die allgemeinbildenden Gymnasien, Spezialgymnasien, Gesamtschulen sowie in das berufliche Gymnasium geregelt. Danach können Schülerinnen und Schüler, wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, nach der – Klassenstufe 4 der Grundschule, –nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule bzw. Förderschule mit Regelschulteil –sowie nach den Klassenstufen 4 bis 8 der Gemeinschaftsschule in das allgemeinbildende Gymnasium und die Gesamtschule –Klassenstufe 4 der Grundschule und erfolgreicher Teilnahme am Aufnahmeverfahren an das Spezialgymnasium für Sprachen –Schüler der Klasse 10 der Regelschule bzw. Förderschule mit Regelschulteil aber auch in das berufliche Gymnasium übertreten. Für Schüler der 10. Klassen der Regelschule mit Realschulabschluss können an Gymnasien gesonderte Klassen eingerichtet werden, um einen unterschiedlichen Leistungsstand auszugleichen. Diese Klassen (11S) werden nach einer gesonderten Stundentafel unterrichtet. Aufgrund der guten Erfahrungen in den letzten Schuljahren ist im Landkreis Gotha auch für das Schuljahr 2015/16 die Einrichtung einer solchen Klasse 11S am Staatlichen Gymnasium „Gustav Freytag“ in Gotha vorgesehen. Somit erfolgt die Anmeldung von Schülern, welche nach der 10. Klasse der Regelschule ans Gymnasium übertreten wollen, in der Regel am Gymnasium „Gustav Freytag“ in Gotha. Tel.: 036255-80288 Das Übertrittsverfahren wird für den Landkreis Gotha wie folgt festgelegt: Tel.: 036258-50235 1. Die Anmeldung für das Gymnasium / berufliche Gymnasium, die Kooperative Gesamtschule in Gotha (Regelschulzweig und Gymnasialzweig) und für die Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) erfolgt nur in der Woche vom 2. März bis 7. März 2015 Montag bis Freitag 14:00 bis 17:00 Uhr und Samstag nach vorheriger telefonischer Anmeldung Tel.: 036042-79245 Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegungen des jeweiligen Schulträgers im gültigen Schulnetzplan bestimmt. Ist die Aufnahmekapazität erreicht, besteht kein Rechtsanspruch der Sorgeberechtigten auf Beschulung ihres Kindes in der entsprechenden Schule. Bei Aufnahme an einer Schule ist der für den Schüler kürzeste bzw. günstigste Schulweg vorrangig zu berücksichtigen. Mit der Anmeldung wird noch kein Schulverhältnis begründet. Ein Wechsel der Schule kann nur am Schuljahresende erfolgen. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen (z. B. Umzug, Ordnungsmaßnahme etc.) nach Antrag beim Staatlichen Schulamt im Einvernehmen mit dem Schulträger möglich. Beförderungskosten für die Beförderung zur ausgewählten Schule werden nach den bisher gültigen Einzugsbereichen durch den Schulträger erstattet. Entstehen durch die freie Schulwahl zusätzliche Kosten, so sind diese durch die Sorgeberechtigten zu tragen. Nähere Informationen zu den Regelungen sind in den Schulen oder im Staatlichen Schulamt Westthüringen (Tel.-Nr. 0361-573415145 und 0361-573415144) erhältlich. gez. Seiring Amtsleiter Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur 3 Tel.: 03621-758524 –Staatliche Regelschule „Prof. Herman Anders Krüger“Tel.: 036202-82427 99192 Nesse-Apfelstädt-Gemeinde/OT Neudietendorf Straße des Friedens 15 –Staatliche Regelschule „An der Fasanerie“ 99958 Tonna, Fahnerscher Weg 1 Seite Folgende Gymnasien/KGS nehmen Anmeldungen entgegen: –Staatliches Gymnasium „Ernestinum“ Gotha 99867 Gotha, Bergallee 8 Tel.: 03621-408033 –Staatliches Gymnasium „Gustav Freytag“ Gotha 99867 Gotha, Clara-Zetkin-Straße 58 Tel.: 03621-406650 –Staatliches Gymnasium „Arnoldischule“ Gotha 99867 Gotha, Eisenacher Straße 5 Tel.: 03621-757000 –Staatliches Gymnasium „von-Bülow“ Tel.: 036202-2900 Neudietendorf 99192 Nesse-Apfelstädt-Gemeinde/OT Neudietendorf, Zinzendorfstraße 19 –Staatliches Gymnasium „Gleichense“ Ohrdruf 99885 Ohrdruf, Trinitatisstraße 2 Tel.: 03624-402337 –Staatliches Perthes-Gymnasium Friedrichroda 99894 Friedrichroda, Engelsbacher Weg 13 Tel.: 03623-304563 –Staatliche Kooperative Gesamtschule „Herzog Ernst“ Gotha 99867 Gotha, Reinhardsbrunner Straße 19 Tel.: 03621-708087 Bek anntm achu ng en A m t l i c h e r Teil v o m 0 5 . Fe br u ar 2015 Bek anntm achu ng en Seite 4 Am tlicher Teil vom 05. Feb ru ar 2015 –Berufliches Gymnasium Gotha, Staatliches Berufsschulzentrum „Gotha West“ 99867 Gotha, Inselsbergstraße 59 Verordnung Tel.: 03621-701949 2. Die Anmeldung für das des Landratsamtes Gotha über das Offenhalten von Ver‑ kaufsstellen in der Stadt Gotha aus besonderem Anlass –Staatliche Spezialgymnasium für Sprachen Tel.: 03622/9130 Salzmannschule Schnepfenthal 99880 Schnepfenthal, Klostermühlenweg 2–8 Der Landkreis Gotha ist auf Grund des § 10 Abs. 3 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBL.I, S 541), zuletzt geändert durch Erstes Änderungsgesetz vom 21.12.2011 (GVBL.I, S. 540), ermächtigt, an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen zusätzliche Öffnungszeiten durch Rechtsverordnung freizugeben. Entsprechend § 10 Abs. 1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes wird verordnet: erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular im Zeitraum vom 9. Februar bis 7. März 2015. Das Anmeldeformular erhält man in allen Grundschulen, direkt über die Salzmannschule Schnepfenthal bzw. im Internet unter http://www.salzmann‑ schule.de/leitung/information.htm. Bewerber für das Staatliche Spezialgymnasium für Sprachen werden in den Grundschulen über ihre Schulleitungen bzw. Beratungslehrer/innen informiert. Informationen findet man im Internet unter http://www.salzmannschule.de. An der Salzmannschule Schnepfenthal liegt der Aufnahme ein Auswahlverfahren zugrunde. Eine zusätzliche Anmeldung an einem allgemeinbildenden Gymnasium im oben genannten Zeitraum ist deshalb zu empfehlen. 3.Bei der Anmeldung sind von den Sorgeberechtigten folgende Unterlagen vorzulegen: – das Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahres im Original, – die Schullaufbahnempfehlung im Original (wenn vorhanden), –bei getrennt lebenden, geschiedenen und nicht verheirateten Eltern die Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, das nicht zur Anmeldung anwesend ist bzw. den Nachweis des alleinigen Sorgerechts. 4.Sollten weder die Notenvoraussetzungen für den Übertritt noch eine Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums vorliegen, muss ein Antrag auf eine Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) am Gymnasium ihrer Wahl gestellt werden. Die Aufnahmeprüfung findet an 3 Tagen im Zeitraum vom 13. April bis 24. April 2015 für Schüler des Landkreises Gotha zentral an ausgewählten Schulen des Schulamtsbereiches Westthüringen statt. Die Schulen und der genaue Zeitraum, an denen die Aufnahmeprüfung stattfindet, werden den betreffenden Eltern bei der Anmeldung bekannt gegeben. 5.Schüler aus Schulen in freier Trägerschaft, die keine staatliche Anerkennung haben, müssen auch bei eventuell vorhandener Notenvoraussetzung am Probeunterricht teilnehmen. 6.Bei der Anmeldung und der Auswahl der Gymnasien empfehlen wir den Sorgeberechtigten, die bevorzugten Einzugsbereiche des Schulträgers und die Beförderungslinien des ÖPNV zu berücksichtigen. Diese Empfehlung trifft nicht für das berufliche Gymnasium sowie die Klasse 11S zu. 7.Von der Anmeldung ist kein verbindlicher Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Gymnasium abzuleiten. Aus Kapazitätsgründen sind nachträgliche Umsetzungen möglich und zulässig. Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegung der Schulträger im gültigen Schulnetzplan bestimmt. 8.Das berufliche Gymnasium des Staatlichen Berufsschulzentrums „GothaWest“ bietet Fachrichtungen mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Technik an. Schüler, die den Schwerpunkt Technik wählen können sich zwischen Metalltechnik und Elektrotechnik entscheiden. Abschluss ist in beiden Fachrichtungen die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Nähere Informationen zur Bewerbung erhalten Sie direkt über das berufliche Gymnasium bzw. im Internet unter http://www.sbz-gotha-west.de. gez. Seiring Amtsleiter Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur §1 In der Stadt Gotha dürfen Verkaufsstellen in diesem Jahr aus besonderem Anlass an folgenden Sonntagen in der Zeit von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr geöffnet sein: Datum Anlass 29.03.2015 Frühlingsfest 03.05.2015 Gothardusfest 27.09.2015„Gotha glüht“ Internationales Metallgestaltertreffen mit Handwerker- und Spezialiätenmarkt 29.11.2015 1. Advent und Eröffnung des Gothaer Weihnachtsmarktes §2 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten in Sinne von § 14 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes. §3 Die Verordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft. gez. Gießmann Landrat Gotha, 23.01.2015 Verordnung des Landkreises Gotha über das Offenhalten von Verkaufs‑ stellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Drei Gleichen, OT Wandersleben Der Landkreis Gotha ist auf Grund des § 10 Abs. 3 und 4 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBL.I, S 541), zuletzt geändert durch Erstes Änderungsgesetz vom 21.12.2011 (GVBL.I, S. 540), ermächtigt, an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen zusätzliche Öffnungszeiten durch Rechtsverordnung freizugeben. Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes wird verordnet: §1 In der Gemeinde Drei Gleichen, OT Wandersleben dürfen Verkaufsstellen in diesem Jahr aus besonderem Anlass am Sonntag in der Zeit von 12.00 Uhr – 17.00 Uhr geöffnet sein: Datum Anlass 08.02.2015Kreiskarnevalumzug und 60 Jahre Fasching in Wandersleben §2 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten in Sinne von § 14 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes. §3 Die Verordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft. gez. Gießmann Landrat Gotha, 23.01.2015 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Entsprechend § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz – GBBerG – vom 20. Dezember 1993 (BGBl I, S. 2182), geändert durch Sachenrechtsänderungsgesetz vom 21. September 1994 (BGBl I, S. 2457, 2491) i. V. m. § 7 der Sachenrechtsdurchfüh‑ rungsverordnung – SachenR-DV – vom 20. Dezember 1994 (BGBl I S. 3900) erfolgt nachstehende Bekanntmachung: Durch die Thüringer Fernwasserversorgung, Haarbergstraße 37 in 99097 Erfurt wurde ein Antrag auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für wasserwirtschaftliche Anlagen gestellt. Bauliche Nebenanlagen, die der Fernwasserleitung OFL 02 zuzuordnen sind, wurden vor 1990 verlegt bzw. errichtet und befinden sich in nicht öffentlichen Grundstücken in der Gemarkung Wölfis, Flur 4. Seite 5 haben die Möglichkeit, den eingereichten Antrag und die beigefügten Unterlagen im Zeitraum vom 09. Februar 2015 bis einschließlich 09. März 2015 im Umweltamt, Sachgebiet Wasserwirtschaft, Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Zimmer 250 während der öffentlichen Sprechzeiten einzusehen. Öffentliche Sprechzeiten: Montag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Mittwoch 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Bek anntm achu ng en A m t l i c h e r u nd Nic ht amt lic he r Teil vom 05. F ebrua r 2015 Rechtsbehelfsbelehrung Antrag: Thüringer Fernwasserversorgung vom 07. Januar 2015 Der in der vorgelegten Katasterkarte beantragte Bereich bezieht sich auf einen Teil des zur Fernwasserleitung OFL 02 gehörenden Bauwerkes Nr. 2, welcher bisher einem anderen Flurstück zugeordnet war. Die Fernwasserleitung OFL 02 selbst, ihre Nebenanlagen sowie die Fernwirk-, Kathodenschutz- und Elektroanlagen, die zum Anlagenbestand der Thüringer Fernwasserversorgung gehören, wurden bereits gesichert und sind nicht Bestandteil dieser nunmehr auszustellenden Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung. Die von der Anlage (Bauwerk Nr. 2) betroffenen Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Wölfis Flur 4 Flurstück 361 Bis zum Ende der Auslegungsfrist am 09. März 2015 kann Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha eingelegt werden. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung (Kabel und Trafostation) betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. gez. Gießmann Landrat Gotha, 16.01.2015 – Ende des Amtlichen Teils – N i chta mtlic her Teil Öffentliche Ausschreibung (VOL/A) 1. Auftraggeber: Landkreis Gotha, Der Landrat 18.-März-Str. 50 99867 Gotha Bearbeitungsnummer: BewGU 1/2015 2. a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 2. b) Vertragsart: Dienstleistungsauftrag 3. a) Art und Umfang der Leistung:Bewachungs- bzw. Pfortendienst für die Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/ ausländische Flüchtlinge in 99867 Gotha, Kindleber Str. 101 vom 01.04.2015 – 30.09.2017 3. b) CPV-Nr: ./. 3. c) Unterteilung in Lose: nein (Neben einzelnen Losen können auch mehrere Lose angeboten werden) 4. a) Anforderung der Unterlagen: Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Str. 50 99867 Gotha Telefon: 03621-214 281 Fax: 03621-214 210 schriftlich, unter Vorlage des Einzah lungsbeleges (siehe 4. c)) 4. b) Frist: 19.02.2015, 16.00Uhr 4. c) Schutzgebühr: 5,00 € Empfänger Landratsamt Gotha Kontonummer IBAN: DE40 8205 2020 0750 1000 01 BLZ BIC:HELADEF1GTH Geldinstitut Verwendungszweck 5. a) Angebotsfrist: 5. b) Anschrift: 5. c) Sprache: 6. Kautionen und Sicherheiten: 7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: 8. Rechtsform, die die Bietergemein- schaft bei der Auftragserteilung annehmen muss: Kreissparkasse Gotha 01.0230.1500/Bewachung GU Gotha 24.02.2015, 14.00 Uhr Im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot für Bewachung GU Gotha“ siehe 4.a) Deutsch keine gem. § 17 VOL/B, siehe Vergabe‑ unterlagen Gesamtschuldnerisch haftend, Nennung eines bevollmächtigten Vertreters 9.Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers): 9.a) Eigenerklärung gemäß VOL/A Werden Leistungen durch eine Bietergemeinschaft durchgeführt: – Erklärung Bietergemeinschaft 9.b) fachspezifische Nachweise – Gewerbezulassung § 34 a GewO Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer Frist folgende Unterlagen vorzulegen: – Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung – Handelsregisterauszug – polizeiliches Führungszeugnis des GF – polizeiliches Führungszeugnis der Arbeitnehmer die Leistung durchführen – Auszug aus Gewerbezentralregister – Referenzen der letzten drei Jahre A u s s ch r e i b u n ge n Landratsamt Gotha Bek anntm achu ng en Seite 6 Nichta m tlicher Teil vom 0 5 . F e b r u a r 2 0 1 5 9.c) 10. 11. Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen: rklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen auf NU E Erklärung des Nachunternehmers Zuschlagsfrist/Bindefrist: 31.03.2105 Zuschlagskriterien:wirtschaftlichstes Angebot, bezogen auf den Preis 12. Nebenangebote/ nein Änderungsvorschläge: 13. Sonstige Angaben: Die Ergänzenden Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG), zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11, 12 Abs. 2 ThürVgG) sowie zu § 12 und § 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG – Kontrollen, § 18 ThürVgG – Sanktionen sind dem Angebot zwingend als Anlage beizufügen. Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen, sind die entsprechenden Nachunternehmererklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs, 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG sowie zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) dem Angebot beizufügen. Für die Erbringung der Leistung ist mindestens der gesetzliche Mindestlohn einzuhalten. Die Bieter werden gem. den Bestimmungen des § 19 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) über nicht berücksichtigte Angebote informiert. Beanstandung der Vergabe: Die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften können nach § 19 Abs. 2 ThürVgG beim Auftraggeber/Ausschreibenden (siehe Pkt. 4 a)) vor Ablauf der Frist aus § 19 Abs. 1 ThürVgG beanstandet werden. Auf die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen. gez. Gießmann Landrat Gotha, 27.01.2015 Offenes Verfahren Dienstleistungsauftrag Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name; Adresse und Kontaktstelle(n): Offizielle Bezeichnung:Landkreis Gotha vertr. d. d. Landrat Postanschrift: 18.-März-Str. 50 99867 Gotha, Deutschland Kontaktstelle(n): Landratsamt Gotha Telefon: 03621 214236 Amt für Gebäude- und Straßenmanagement Zu Händen von:Frau Zink/Frau Roth E-Mail: [email protected], Fax: 03621 214 410 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:www.kreis-gth.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannte Kontaktstelle Ausschreibungs- u. ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannte Kontaktstelle Angebote und Teilnahmeanträge sind zu richten an:die oben genannte Kontaktstelle I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung: II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gotha II.1.2)Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr.: 14 Hauptausführungsort Landkreis Gotha NUTS-Code DEG0C II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem x Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gotha Grundschule Goldbach, Sporthalle Goldbach, Regelschule Warza, Grundschule Goldbach Außenstelle Warza, Sporthalle Warza, Grundschule Sonneborn, Sporthalle Sonneborn, Grundschule Hörselgau, Sporthalle (Bürgerhaus) Hörselgau, Grundschule Mechterstädt, Regelschule Mechterstädt, Sporthalle Mechterstädt II.1.6.)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptteil Zusatzteil (falls zutreffend) Hauptgegenstand 90911200-8 II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja II.1.8) Lose: Aufteilung des Auftrags in Lose Nein II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags: II.2.1) Gesamtmenge bzw. –umfang: II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung: Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein Zahl der möglichen Verlängerungen: oder Spanne von: II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn: 01.08.2015 Ende: 31.07.2019 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1 Bedingungen für den Auftrag: III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften Reinigungsvertrag III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft an die der Auftraggeber vergeben wird Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters für das Vergabeverfahren. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Nein III.2) Teilnahmebedingungen: III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister – Eigenerklärung gemäß VOL/A (Bei Auftragserteilung kann die Vergabestelle einzelne Nachweise verlangen.) – Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG) – EVB zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11 ThürVgG) – EVB zu Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen – Erklärung Bietergemeinschaft (bei Bedarf) – Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer (NU) (nur bei Bedarf) – Erklärung des NU (nur bei Bedarf) – Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 12 ThürVgG) (nur bei Bedarf) – Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 12 ThürVgG) (nur bei Bedarf) – Handelsregisterauszug – Referenzliste Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtl. anerkannte Übersetzung beifügen. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise/Belege für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Für Nachauftragnehmer, die bereits im Angebot benannt werden bzw. deren Einsatz zu diesem Zeitpunkt vorgesehen ist, sind die genannten Eignungsnachweise ebenfalls vorzulegen. Den Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmern ist es gestattet, auf die Leistungsfähigkeit Dritter zu verweisen, sofern sie nachweisen können, dass sie tatsächlich über die Mittel dieser Dritten, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, verfügen. Beizubringende Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein. III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge: III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal: Juristische Personen müssen die Namen u. die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: Nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart: IV.1.1)Verfahrensart: Offen IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1)Zuschlagskriterien Niedrigster Preis oder x das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien x die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sind Das wirtschaftlichste Angebot wird nach 3 Stufen ermittelt: 1.Es wird über alle Bieter der Durchschnitt des angegebenen Leistungswertes für die Raumgruppe A1 gebildet. (=Marktwert) In der Wertung verbleiben die Bieter, die max. 10% nach oben und unten vom Marktwert abweichen. 2.Es wird über alle verbleibenden Bieter nach Schritt 1 der Durchschnitt des angegebenen Stundenverrechnungssatzes gebildet. (=Marktwert) In der Wertung verbleiben die Bieter, die max. 2,5% nach oben und unten vom Marktwert abweichen. 3.Von den verbleibenden Bietern nach Schritt 1 und 2 erhält der mit dem geringsten Preis den Zuschlag. IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische wird durchgeführt Nein IV.3) Verwaltungsangaben: IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 01/33532/2015 IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Nein IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: Tag: 24.03.2015, Uhrzeit: 12 Uhr Kostenpflichtige Unterlagen: Ja 10,00 EUR Zahlungsbedingungen und –weise: Überweisung, Empfänger: Landratsamt Gotha, Bank: Kreissparkasse Gotha, Konto Nr.: 750 100 001, BLZ: 820 520 20, IBAN: DE40 8205 2020 0750 1000 01, BIC: HELADEF1GTH, Verwendungszweck: 01.2110.1501-01/33532/2014, Die Ausschreibungsunterlagen können unter Vorlage des Einzahlungsbeleges abgefordert werden. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: Tag: 24.03.2015 Uhrzeit: 12 Uhr IV.3.6)Sprache, in der (denen) Angebote verfasst werden können: Folgende Amtssprache der EU DE IV.3.7)Bindefrist des Angebots: bis 31.07.2015 IV.3.8 )Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: Nein VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/ Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Seite 7 Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 - Vergabekammer Postanschrift: Weimarplatz 4 99423 Weimar, Deutschland Telefon: +49 (0)361/ 3773 7254 Fax: +49 (0)361/ 3773 7072 VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit 1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften; die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27.01.2015 gez. Gießmann Gotha, 22.01.2015 Landrat Offenes Verfahren Dienstleistungsauftrag Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name; Adresse und Kontaktstelle(n): Offizielle Bezeichnung: Landkreis Gotha vertr.d.d. Landrat Postanschrift: 18.-März-Str. 50 99867 Gotha, Deutschland Kontaktstelle(n): Landratsamt Gotha Telefon: 03621 214 236 Amt für Gebäude- und Straßenmanagement Zu Händen von: Frau Zink/Frau Roth Fax: 03621 214 410 E-Mail: [email protected] Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.kreis-gth.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannte Kontaktstelle Ausschreibungs- u. ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannte Kontaktstelle Angebote und Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannte Kontaktstelle I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung: II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gotha II.1.2)Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr.: 14 Hauptausführungsort Landkreis Gotha Bek anntm achu ng en N i c h t am t l i c h e r Te il v o m 0 5 . Februa r 2015 A u sschrei bu ng en Seite 8 Nichta m tlicher Teil vom 05. Feb ru ar 2015 NUTS-Code DEG0C II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder x zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gotha Grundschule Friedrichroda, Regelschule Friedrichroda, Sporthalle Friedrichroda, Gymnasium Friedrichroda, Sporthalle GY Friedrichroda, Grundschule Tabarz, Regelschule Tabarz, Sporthalle Tabarz, Förderzentrum Waltershausen II.1.6.)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptteil Zusatzteil (falls zutreffend) Hauptgegenstand 90911200-8 II.1.7)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja II.1.8)Lose: Aufteilung des Auftrags in Lose Nein II.1.9)Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags: II.2.1)Gesamtmenge bzw. –umfang: II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung: Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein Zahl der möglichen Verlängerungen: oder Spanne von: II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn: 01.08.2015 Ende: 31.07.2019 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1 Bedingungen für den Auftrag: III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten: III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften Reinigungsvertrag III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft an die der Auftraggeber vergeben wird Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters für das Vergabeverfahren. III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen Nein III.2) Teilnahmebedingungen: III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hin sichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister – Eigenerklärung gemäß VOL/A (Bei Auftragserteilung kann die Vergabestelle einzelne Nachweise verlangen.) – Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG) – EVB zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11 ThürVgG) – EVB zu Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen – Erklärung Bietergemeinschaft (bei Bedarf) – Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer (NU) (nur bei Bedarf) – Erklärung des NU (nur bei Bedarf) – Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 12 ThürVgG) (nur bei Bedarf) – Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 12 ThürVgG) (nur bei Bedarf) – Handelsregisterauszug – Referenzliste Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtl. anerkannte Übersetzung beifügen. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise/Belege für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Für Nachauftragnehmer, die bereits im Angebot benannt werden bzw. deren Einsatz zu diesem Zeitpunkt vorgesehen ist, sind die genannten Eignungsnachweise ebenfalls vorzulegen. Den Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmern ist es gestattet, auf die Leistungsfähigkeit Dritter zu verweisen, sofern sie nachweisen können, dass sie tatsächlich über die Mittel dieser Dritten, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, verfügen. Beizubringende Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein. III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge: III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal: Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: Nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart: IV.1.1)Verfahrensart: IV.2) Zuschlagskriterien Offen IV.2.1)Zuschlagskriterien Niedrigster Preis oderx das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf x die nachstehenden Kriterien die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sind Das wirtschaftlichste Angebot wird nach 3 Stufen ermittelt: 1.Es wird über alle Bieter der Durchschnitt des angegebenen Leistungswertes für die Raumgruppe A1 gebildet. (=Marktwert) In der Wertung verbleiben die Bieter, die max. 10% nach oben und unten vom Marktwert abweichen. 2.Es wird über alle verbleibenden Bieter nach Schritt 1 der Durchschnitt des angegebenen Stundenverrechnungssatzes gebildet. (=Marktwert) In der Wertung verbleiben die Bieter, die max. 2,5% nach oben und unten vom Marktwert abweichen. 3.Von den verbleibenden Bietern nach Schritt 1 und 2 erhält der mit dem geringsten Preis den Zuschlag. IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische wird durchgeführt Nein IV.3) Verwaltungsangaben: IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 02/33532/2015 IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Nein IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: Tag: 24.03.2015, Uhrzeit: 12 Uhr Kostenpflichtige Unterlagen: Ja 10,00 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung, Empfänger: Landratsamt Gotha, Bank: Kreissparkasse Gotha, Konto Nr.: 750 100 001, BLZ: 820 520 20, IBAN: DE40 8205 2020 0750 1000 01, BIC: HELADEF1GTH, Verwendungszweck: 01.2110.1501-02/33532/2015 Die Ausschreibungsunterlagen können unter Vorlage des Einzahlungsbeleges abgefordert werden. IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: Tag: 24.03.2015 Uhrzeit: 12 Uhr IV.3.6)Sprache, in der (denen) Angebote verfasst werden können: Folgende Amtssprache der EU DE IV.3.7)Bindefrist des Angebots: bis 31.07.2015 IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: Nein VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/ Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt N i c h t am t l i c h e r Te il v o m 0 5 . Februa r 2015 gez. Gießmann Landrat Gotha, 22.01.2015 Landratsamt Gotha ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG NACH VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber Landkreis Gotha, Der Landrat 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha Telefon: 03621/214-252, Telefax: 03621/214-410 b) Gewähltes Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg u. Verfahren der Veru. Entschlüsselung: entfällt d) Art des Auftrages Ausführung von Bauleistungen nach VOB e) Ort der Ausführung Ersatzneubau 2-Feld-Sporthalle, Kindleber Str. 99 b, 99867 Gotha f) Art und Umfang der Leistung Los 16: Sportboden 1.220 m² Bodenabdichtung; 1.220 EPS Wärmedämmung 035, 150 mm; 1.085 m² flächenelastischer Sportboden; 135 m² starrer Sportboden für Geräteräume; 1.220 m² Linoleumbelag 4 mm; 1.220 m² PUR-Versiegelung; 178 m Wandanschlussleisten; 25 St Gerätehülsenabdeckung; 1.800 m Spielfeldmarkierungen Los 17: Einbau-Sportgeräte 3 St Sprossenwände schwenkbar und elektrisch hochziehbar; 1 St Sprossenwand feststehend und elektrisch hochziehbar; 1 St Kletterstangeneinrichtung 4-fach, elektrisch hochziehbar; 3 St Volleyballanlagen; 3 St Badmintonanlagen; 2 St Handballtore; 1 St Basketballanlage als Hauptfeld an die Hallendecke hochklappbar; 2 St Basketballanlagen als Nebenfeld mit abklappbarem Korb und ausfahrbarem Korb Los 18: Trennvorhang Elektrisch hochziehbarer Trennvorhang 24,50 x 7,80 m, bestehend aus ganzen Bahnen und ab 2,20 m mit Netz; 4 St Unterkonstruktionen als Zwischenpfetten aus Stahlprofil RRO 120x80x54 zwischen den Holzpfetten befestigt; g) Erbringen von Planungsleistungen 9 entfällt h) Aufteilung in Lose Eine nochmalige Unterteilung der o.g. Ausschreibungen in Lose ist nicht vorgesehen. i) Ausführungsfristen Los 16 Los 17 Los 18 07.04.2015 – 19.06.2015 30.03.2015 – 26.06.2015 18.05.2015 – 26.06.2015 j) Nebenangebote Sind entsprechend VOB zugelassen. Sie müssen als solche deutlich gekennzeichnet und auf einer besonderen Anlage gemacht werden k) Anforderung der Unterlagen bei: Architekturbüro Matthias Wohlleben, Behringer Weg 25, 99867 Gotha Telefon: 03621/73769-0; Telefax: 03621/7376929; e-mail:[email protected]; um Voranmeldung unter vorgenannter Adresse wird gebeten Versand/Abholung: ab 09.02.2015 l) Kostenbeitrag für Vergabeunterlagen Los 16 Kostenpauschale 7,00 Euro zzgl. 3,00 Euro bei Postversand Los 17 Kostenpauschale 9,00 Euro zzgl. 3,00 Euro bei Postversand Los 18 Kostenpauschale 5,00 Euro zzgl. 3,00 Euro bei Postversand Die Kostenpauschale gilt für 1-fache Ausfertigung, bei Anforderung in 2-facher Ausfertigung verdoppelt sie sich. Bei Selbstabholung entfallen die Gebühren für den Postversand. Der Versand der Leistungsbeschreibung als Datei in Format GAEB 83 erfolgt bei Bedarf per E-Mail. Hierzu ist bei Anforderung eine E-Mail-Adresse anzugeben. Um Bearbeitung des Angebotes in elektronischer Form (Rückgabe im Format GAEB 84) neben der Papierform wird gebeten. In allen Kostenpauschalen sind 19% Mehrwertsteuer enthalten. Die Zahlung kann direkt im Architekturbüro Wohlleben oder durch Überweisung erfolgen: Bankverbindung VR Bank Westthüringen eG IBAN:DE 26 8206 4038 0000 0190 46 BIC: GENODEF1MU2 Bei Überweisung ist der Einzahlungsbeleg der Angebotsanforderung beizufügen! Versand erfolgt nach Zahlungseingang. Der Betrag wird nicht zurückerstattet. m) entfällt n) Frist für die Einreichung der Angebote Los 16 24.02.2015 um 13.00 Uhr Los 17 24.02.2015 um 13.15 Uhr Los 18 24.02.2015 um 13.30 Uhr o) Anschrift, an die Angebote zu richten sind Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen -Deutschq) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote Los 16 24.02.2015 um 13.00 Uhr Los 17 24.02.2015 um 13.15 Uhr Los 18 24.02.2015 um 13.30 Uhr beim Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude-und Straßenmanagement, Emminghausstr. 8 (Beratungsraum Dachgeschoss), 99867 Gotha Personen, die bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nur Bieter und bevollmächtigte Vertreter der Bieter. r) geforderte Sicherheiten Der Auftraggeber behält sich vor, Sicherheitsleistungen für Vertragserfüllungen in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme und für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H A u sschrei bu ng en Referat 250 – Vergabekammer Postanschrift: Weimarplatz 4 99423 Weimar, Deutschland Telefon: +49 (0)361/ 3773 7254 Fax: +49 (0)361/ 3773 7072 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit 1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften; die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27.01.2015 Seite A u sschrei bu ng en Seite 10 Nichta m tlicher Teil vom 05. Feb ru ar 2015 der Abrechnungssumme zu fordern, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Bei Sicherheitsleistungen durch Bürgschaften sind diese über ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut oder zugelassenen Kreditversicherers zugelassen. s) Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen gemäß VOB/B §16 Vorauszahlungen werden nicht vereinbart Zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 01.07.2015 ist die Stelle des/der Geschäftsführers/-in der Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH zu besetzen. t) Rechtsform der Bietergemeinschaften selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Was erwartet Sie bei uns? u) Nachweise zur Eignung Nachweise gem. VOB/A § 6 ( 3 )Nr. 2 und die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen aller Beschäftigten, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Die Nachweise der Eignung und Leistungsfähigkeit der Bieter und Nachunternehmer hat der Bieter nach Aufforderung durch den AG während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 6 Kalendertagen, einzureichen. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn die entsprechenden Nachweise fehlen, ungültig bzw. unvollständig sind. Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind ebensolche Nachweise zu erbringen. v) Zuschlagsfrist 17.03.2015 w) Nachprüfstelle bei Verstößen gegen Vergabebestimmungen Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99 423 Weimar Die Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH (RVG) betreibt ihrem Gesellschaftszweck entsprechend den Linienverkehr mit Bussen in der Stadt und im Landkreis Gotha. Satzungsgemäßer Gegenstand der Gesellschaft ist die Gewährleistung, Organisation und Durchführung von liniengebundenem öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Gotha, insbesondere das Bewirtschaften der Linienkonzessionen im Verkehrsgebiet des Aufgabenträgers Landkreis Gotha und die Erarbeitung und Umsetzung moderner, attraktiver und wirtschaftlicher Gesamtlösungen des Straßenpersonennahverkehrs, auch kreisübergreifend. Gesellschafter sind der Landkreis Gotha sowie sieben private Busunternehmen. Aktuell werden auf fünf Stadt- und 38 Regionalbuslinien sechs Millionen Fahrgäste pro Jahr befördert. Acht Mitarbeiter planen und organisieren den Linienverkehr, der ausschließlich durch sieben Leistungspartner erbracht wird. Was erwarten wir von Ihnen? Sie gestalten mit zielorientierten Strategien künftig unternehmerische Prozesse und stellen sich deshalb folgenden Herausforderungen: Rechtsweg nach § 19 ThürVgG: Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter gemäß § 19 Abs. 2 ThürVgG die Möglichkeit hat, die beabsichtigte Vergabeentscheidung zu beanstanden. Diese ist an den Auftraggeberzu richten. Im Falle der Nichtabhilfe regelt sich das weitere Verfahren und die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG. gez. Gießmann Landrat Gotha, 27.01.2015 – Sicherstellung des Öffentlichen Personennahverkehrs für den Landkreis Gotha incl. der vertraglichen Einbindung der Leistungserbringer, – operative und konzeptionelle Umsetzung verkehrs- und tarifpolitischer Ziele, – eigenverantwortliche Bewältigung kaufmännischer, verwaltungsmäßiger und zuwendungsrechtlicher Sachverhalte, – Führen qualifizierter Mitarbeiter in den Bereichen Fahrplanung und Vertrieb sowie die Leitung bereichsübergreifender Projekte, – Sicherung der unternehmensinternen IT. Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einer geeigneten Fachrichtung, vorzugsweise mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt. Wünschenswert wären Fachkenntnisse und mehrjährige Erfahrungen in einer Führungsposition im Bereich Verkehrswesen, idealerweise als Geschäftsführer/-in oder Verkehrsleiter/-in sowie Kenntnisse im Bereich des ÖPNV- und des Zuwendungsrechts. Wir suchen eine verantwortungsbewusste, kreative, entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit Führungskompetenz, analytischem Sachverstand, kritischem Urteilsvermögen, sicherem Auftreten sowie Organisations- und Verhandlungsgeschick. Impressum: Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann | Redaktion: Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Pressestelle, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172, Fax 03621/214283, E-Mail: presse[email protected] | Foto: Glanzlichter – Pål Hermansen (Seite 1, u.), Archiv | Gesamtproduktion: MSB Verlags-, Vertriebs- und Werbe GmbH & Co. KG, 99867 Gotha | Vertrieb: Werbeverteilung Blitz, 99867 Gotha | Druck: ORD Oberhessische Rollen-Druck GmbH, Alsfeld | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte des Landkreises Gotha. Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand 2,56 inkl. Porto. Einzelbezug: 0,51 (bei Abholung). Das nächste Amtsblatt des Landkreises Gotha erscheint voraussichtlich am 26.02.2015 Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung in anspruchsvollen Projekten. Wen können Sie ansprechen? Wenn Sie unser Angebot angesprochen hat, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, die Sie bitte vollständig bis spätestens 06. März 2015 senden an: Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH Reinhardsbrunner Straße 23 99867 Gotha. Seite 11 Landratsamt Gotha Landratsamt Gotha Stellenausschreibung Stellenausschreibung Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet zur Vertretung für die Dauer der Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz und einer sich ggf. daran anschließenden Elternzeit nachfolgende Stelle aus: Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet für die Dauer der Mutterschutzfristen und einer sich ggf. anschließenden Elternzeit nachfolgende Stelle aus: „Mitarbeiter/ -in Kasse“ im Eigenbetrieb „Kommunaler Abfallservice“ des Landkreises Gotha Die Tätigkeit umfasst die: – Bearbeitung von kassentechnischen Vorgängen und Belegkontrollen – Einnahmeüberwachung, Vorbereitung und Durchführung von Stundungs verfahren – Erstellung von Abtretungserklärungen und Forderungsanmeldungen beim Jobcenter – Vorbereitung und Durchführung von Mahnverfahren sowie Vorbereitung von Vollstreckungsverfahren – Kundenbetreuung – Übergabe der Bescheide aus New Line an SAP, Änderung Vollstreckung – Vertretung im Sekretariat bei Abwesenheit der Sekretärin – Mitwirkung beim Abarbeiten der Kontoauszüge (z. B. Kontierung, Ausgleichen, Rücklastschriftverfahren) im SAP Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet: – Abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Rechnungswesen/Buchhalter/-in oder: – Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/er oder eine vergleichbare Ausbildung; – Kenntnisse im Haushaltsrecht/GoB und angrenzender Bestimmungen – Kenntnisse der Abfallsatzung und der Abfallgebührenordnung des Landkreises – Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und selb ständiger Aufgabenwahrnehmung; – Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit; – Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik, wünschenswert sind Kenntnisse in SAP Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 19.02.2015 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten. Gießmann Landrat Gotha, 23.01.2014 „Mitarbeiter/-in Vollstreckungssachbearbeitung“ in der Finanzverwaltung, Sachgebiet Kreiskasse/Vollstreckung Die Tätigkeit umfasst die: – Bearbeitung von Vollstreckungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises; – Bearbeitung von Kontoauszügen; – Überprüfung und Ermittlungsführung der Vollstreckbarkeit von Forderungen; – Berechnung der Vollstreckungskosten, Erstellung von Zahlungsauf forderungen; – Erstellung und Abrechnung von Vollstreckungsaufträgen; – Vorbereitung der Akten für Vollstreckungsaußendienst und Kontrolle der Auftragsbestände; – Verhandlungsführung mit Schuldnern und Zusammenarbeit mit Behörden; – Erstellung von Amtshilfeersuchen; – Mitwirkung bei der Versteigerung pfändbarer Gegenstände; – Widerspruchsbearbeitung. Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet: – Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder eine vergleichbare Aus bildung; – Kenntnisse im Verwaltungsrecht, ThürGemHV, ThürVwZVG und BGB; – Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Belastbarkeit, Organisationsvermögen und selbständige Aufgabenwahrnehmung; – Kommunikationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit im Umgang mit Bürgern; – Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 19.02.2015 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten vom Landratsamt Gotha nicht erstattet werden können. Es können nur Bewerbungsunterlagen zurückgesendet werden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzrechtlich vernichten. Gießmann Landrat Gotha 27.01.2015 A u sschrei bu ng en N i c h t a m t l i che r Te il v o m 0 5 . Februa r 2015 A u sschrei bu ng en Seite 12 Nichta m tlicher Teil vom 05. Feb ru ar 2015 Landratsamt Gotha Landratsamt Gotha Stellenausschreibung Stellenausschreibung Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung die nachfolgende Stelle aus: Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung, befristet für die Dauer einer Elternzeit, die nachfolgende Teilzeitstelle aus: „Mitarbeiter/-in Kfz-Zulassung“ im Straßenverkehrsamt; Sachgebiet KfzZulassungsbehörde „Mitarbeiter/-in Schulsachbearbeitung“ in der Regelschule Wechmar Die Tätigkeit umfasst die: – Bearbeitung des Kfz-Bestandes im Rahmen von Neuzulassungen, Um schreibungen und Abmeldungen; – Bearbeitung von Außerbetriebsetzungen und Betriebsuntersagungen im zugewiesenen Kfz-Bestand; – Ausstellung von Kfz-Ersatzpapieren, Bearbeitung von Sicherungsüber eignungen; – Führung und Aktualisierung des örtlichen Fahrzeugbestandsregisters; – Mitwirkung bei der Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer; – Erstellung von Kostenbescheiden. Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet: – Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder vergleich bare Ausbildung; – Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht; – Vertiefte Kenntnisse in der FZV, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), der EG-Fahrzeuggenehmi gungsverordnung (EG-FGV), dem Pflichtversicherungsgesetz sowie der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); –Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit sowie selbständige Aufgabenwahrnehmung; –Kommunikations-, Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit im Umgang mit Bürgern; – Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 19.02.2015 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens diese ordnungsgemäß vernichten. gez. Gießmann Landrat Gotha, 27.01.2015 Die Tätigkeit umfasst die: –Organisation und Koordinierung des Büroablaufes im Schulsekretariat, Postbearbeitung; – Anfertigung von Schreiben; – Führung und Registratur von Aktenlagen, Erstellung von Statistiken; – Bearbeitung von Schülerbeförderungsanträgen; – Beschaffung und Verwaltung von Büromaterial; – Unterstützung der Schulleitung bei schulorganisatorischen Maßnahmen; – Gebührenabrechnungen und Haushaltsführung. Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet: –Abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement oder vergleichbare Ausbildung; –Kenntnisse im Umgang mit Bürokommunikationsmitteln und Computertechnik sowie Standardsoftware Word und Excel; – Einfühlungsvermögen und positive Einstellung zu Kindern und Jugendlichen; – Erfahrungen im umsichtigen Umgang mit Menschen; –Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität und selbständige Aufgabenwahrnehmung; – Einarbeitung in schulspezifischer Fachanwendungssoftware; –Fahrerlaubnis und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 29 Stunden. Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 19.02.2015 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten. Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) i. V. mit § 30 a BZRG wird im Einstellungsfall die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gefordert. gez. Gießmann Landrat Gotha, 27.01.2015 Landratsamt Gotha Stellenausschreibung Das Landratsamt Gotha schreibt befristet für die Dauer der Mutterschutzfristen und einer sich ggf. anschließenden Elternzeit zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle aus: „Mitarbeiter/- in Kommunale Angelegenheiten“ in der Kommunalaufsicht, Sachgebiet Kommunale Angelegenheiten / Satzungsund Haushaltsrecht Die Tätigkeit umfasst die: –Beratung von kreisangehörigen Gemeinden und Städten zu kommunalrechtlichen Angelegenheiten; –Formelle und materielle Prüfung gemeindlicher Satzungen und gemeindlicher Einzelmaßnahmen; –Durchführung von Genehmigungsverfahren zum Erlass gemeindlicher Satzungen nach Maßgabe der ThürKO; –Aufsichtsbehördliche Beratung und Unterstützung der Gemeinden des Landkreises; – Bearbeitung kommunalaufsichtlicher Beschwerden; –Bearbeitung des Genehmigungsverfahrens in Bezug auf die Veräußerung von Kommunalvermögen; – Einholung und Prüfung von Gemeinderatsbeschlüssen; –Formelle und materielle Rechtmäßigkeitsprüfung der Veräußerung von Kommunaleigentum; – Erstellung von Genehmigungsbescheiden; – Beschwerde- und Petitionsbearbeitung; – Vorbereitung von Bürgermeisterdienstberatungen des Landrates. Seite 13 Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet: –Abgeschlossene Ausbildung als Dipl. Verwaltungswirt/-in oder vergleichbare Ausbildung; – Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und Satzungsrecht; – Vertiefte Kenntnisse im Kommunal-, Kommunalabgabenrecht; –Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und selbständige Aufgabenwahrnehmung; – Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Flexibilität; – Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik; –Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW. Bek anntm achu ng en N i c h t a m t l i che r Te il v o m 0 5 . Februa r 2015 Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen, inklusive einschlägiger Abschlusszeugnisse und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich dem 19.02.2015 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten vom Landratsamt Gotha nicht erstattet werden können. Es können nur Bewerbungsunterlagen zurückgesendet werden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzrechtlich vernichten. gez. Gießmann Landrat Gotha, 27.01.2015 B e r e i t st e l l u n g u n d E n t l eer u ng der Abfallb eh ält er im Winter Wipperoda: In den Wintermonaten erreichen den Kommunalen Abfallservice häufig Anfragen von Abfallbesitzern, bei denen eine ordnungsgemäße und vollständige Entleerung der Abfallbehältnisse durch die Entsorger nicht erfolgen konnte. Der Inhalt vor allem in den Rest- und Biomüllbehältnissen ist nach langen Frostperioden oftmals angefroren. Deshalb können die Tonnen nicht oder nicht vollständig entleert werden. Hier schafft vorausschauendes Handeln Abhilfe. Im Folgenden gibt der Abfallservice einige Hinweise zur Benutzung der Rest- und Bioabfallbehälter bei Minusgraden: – Legen Sie vor dem Befüllen der Tonnen den Boden des Behältnisses mit Papier oder Pappe aus. – Pressen Sie den Inhalt nicht zusammen, sondern achten Sie auf eine möglichst lockere Befüllung. –Achten Sie darauf, dass keine überflüssige Nässe in Ihrer Tonne entsteht: Wickeln Sie nasse Abfälle in Papier ein. Küchenkrepp, Papiertüten von Backwaren o. ä. helfen Ihnen beim Vorsortieren. – Aber Achtung! Niemals Plastiktüten oder Hochglanzpapier Biotonne geben! – Die unterste Schicht in Ihrer Tonne sollte aus trockenem Abfall bestehen. –Stellen Sie die Tonnen möglichst an einen windgeschützten und frostsicheren Platz, z.B. nah an die Hauswand, unters Dach oder die Garage. – Überprüfen Sie Ihre Tonne am Entleerungstag und versuchen Sie den Inhalt ggf. vorsichtig zu lockern und zu lösen. Sollten Abfälle dennoch in den Tonnen festgefroren sein, besteht kein Anspruch auf eine gebührenfreie Nachentleerung. Nur teilentleerte Tonnen werden vollständig in Abrechnung gebracht. Die Verantwortung für die Schüttfähigkeit der Tonneninhalte liegt ausschließlich bei dem Tonnennutzer. Bei Beachtung der oben genannten Hinweise ist eine reibungslose Abfallentsorgung auch bei frostigen Temperaturen in der Regel ohne Komplikationen möglich. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Servicetelefonnummer 036253/311-29 oder auch per Mail unter [email protected] gern zur Verfügung. Ihr Abfallservice L a n d kr e i s a kt u e ll L a ndk reis a k tuell 14 Landk rei s ak tu el l Seite Nichta m tlicher Teil vom 0 5. Feb ru ar 2015 Gesucht: Vorschläge für die besten Sportler 2014 Landkreis. Seit 22 Jahren stellen der Landkreis und der Kreissportbund bei der Sportgala nicht nur ehrenamtlich aktive Sportfreunde in den Fokus der Öffentlichkeit, sondern würdigen auch die Spitzenleistungen von Sportlerinnen und Sportlern aus der Region. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden am 28. März 2015 die besten Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften des Landkreises Gotha für das Kalenderjahr 2014 geehrt. Auch der Nachwuchsförderpreis, der Ehrenpreis des Landrates sowie die Sportehrenpreise für verdienstvolle Sportfreundinnen Nachgeholte Übergabe: Anke Kumpf aus Gräfenton‑ und Sportfreunde werden während des Abends vergeben. Eine Fachjury bestehend aus Sportjournalisten, Vertretern des Kreissportbundes und Mitar-beitern des Landratsamtes, ermittelt im Vorfeld die Sieger. In Vorbereitung des Galaabends haben alle Sportvereine der Region die Möglichkeit, ihre Vorschläge bis späte‑ stens 13. Februar beim Landratsamt Gotha, Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur, 18.-März-Str. 50 in 99867 Gotha einzureichen oder per E-Mail an [email protected] zu senden. Neues Fahrzeug für Katastrophenschutz-Flotte na konnte zu Jahresende endlich die ihr verliehene erste Arnoldi-Medaille von Landrat Konrad Gießmann Landkreis. Die Flotte der Katastrophenschutz- entgegen nehmen. Er hatte die Auszeichnung gestif‑ fahrzeuge des Landkreises Gotha hat zum Jahresende 2014 noch einen Neuzugang erhalten: Der Bund stellte einen so genannten Gerätewagen Sanität im Wert von 163.000 Euro zur Verfügung. Das Fahrzeug wird im Ernstfall von sechs Helferinnen und Helfern des DRK Kreisverbands Gotha in den Einsatz geführt und hat alles an Bord, um einen Behandlungsplatz für die Erst- und teilweise auch Weiterversorgung einer größeren Anzahl von Schwerverletzten einzurichten. Neben einem großen Behandlungszelt und einem Stromaggregat sind Beatmungsgeräte, Defibrillatoren, Medikamente, Infusionen, Kleinmaterial wie Spritzen, Kanüle und Verbände sowie Tragen, Matratzen und Rettungsbretter in dem MANZehntonner verladen. tet, um besonderes Engagement für das Gemeinwohl zu honorieren. Die silberne Medaille trägt die In‑ schrift „Du lebst für Dich, wenn Du für andere lebst“ und würdigt Anke Kumpfs Einsatz in der Nachwuchs‑ arbeit der Freiwilligen Feuerwehren. 2005 hob sie in Gräfentonna die erste Bambini-Wehr Thüringens aus der Taufe, der sie bis 2014 vorstand. Computerschulung Landkreis. Für die bessere Nutzung der Daten zur Erstellung des elektronischen Jagdkatasters für die Jagdgenossenschaften bietet der Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirksinhaber e. V. (TVJE). Computerschulungen an. Im Einsteigerkurs werden erste Schritte zur Erstellung eines neuen Jagdkatasters mit Version 6 erläutert, außerdem Übungen zur Datenpflege der Jagdgenossen und Flurstücke angeboten und die grundlegende Programmbedienung erklärt. Im Kurs für Fortgeschrittene geht es um die Neuheiten der Version 6, die Aktualisierung eines vorhandenen Jagdkatasters, um Berechnung und Auszahlung des Reinerlöses (neue Programmversion), um die Erläuterung spezieller Probleme bei der Aktualisierung und die Kopplung Jagdpachtverwaltung6 mit NAVIKAT6 sowie um diverse Themen zur Jagdpachtverwaltung. Die Unterweisungen finden am 18. Februar und 25. März in Erfurt, Sorbenweg 4 (Tibor nationale und internationale Projekte e. V.) und am 25. Februar in Rudolstadt, Trommsdorfstraße 1a (Landvolkbildung Thüringen e.V.) statt. Jeweils 16 bis 18 Uhr wird der Einsteigerkurs angeboten, 18:15 bis 20 Uhr ein Kurs für Fortgeschrittene. Andere Schulungsorte und -termine können in der Geschäftsstelle des TVJE unter 0361/26253250 erfragt werden. Die Kosten betragen 25 e pro Seminar für einen Teilnehmer je Jagdgenossenschaft, für jeden weiteren Teilnehmer dieser Jagdgenossenschaft 10 e. Schulungs-PC sind vorhanden, jedoch können auch eigene Notebooks verwendet werden. Um schriftliche Anmeldung in der Geschäftsstelle des TVJE wird gebeten. Weitere Auskünfte gibt es unter 0361/26253250. Symbolisch überreichte der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski den Zündschlüssel an DRK-Ge‑ schäftsführerin Sabine Köhler. Chance für Menschen mit Sozialphobie Landkreis. Zur Gründung einer Selbsthilfegruppe für Menschen mit einer Sozialphobie werden Betroffene gesucht, die sich im geschützten Raum einer solchen Gruppe durch einen Austausch unterstützen und helfen möchten. Neben regelmäßigen persönlichen Gesprächen, bei denen Vertraulichkeit und Anonymität gewahrt wird, sind später auch Freizeitaktivitäten geplant. Gemeinsam sollen Wege aus der Sozialphobie gefunden und beschritten werden. Interessenten melden sich bitte bei der Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen (Hendrik Scheller, Tel. 03621 214870 oder per Mail an: [email protected]). Mitstreiter für Selbsthilfegruppen gesucht Landkreis. Zur Gründung von Selbsthilfegruppen für Menschen mit Ess-Störungen und Burnout-Syndrom werden noch Betroffene gesucht, die daran interessiert sind, sich im geschützten Raum unter Gleichgesinnten gegenseitig zu unterstützen und zu helfen. Interessenten können sich an die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen, Hendrik Scheller, Tel. 03621 214-870 oder per E-Mail [email protected] wenden. Aktuell! Frühjahrssemester 2015 Das neue Programm der Volkshochschule erscheint am 09.02.2015. Online unter: www.vhs-gotha.de. Anmeldung: 9.02.2015 – 20.02.2015 Es erwarten Sie viele neue Bildungs- und Freizeitangebote in den Bereichen Sprachen, Arbeit, Beruf und EDV, Gesundheitsbildung und kreatives Gestalten. Sprachenberatung: Mittwoch, 11.02.2015, 16:00 – 18:00 Uhr Donnerstag, 19.02.2015, 16:00 – 18:00 Uhr Dienstag, 24.02.2015, 16:00 – 18:00 Uhr Nähere Informationen/Anmeldungen unter Tel. 03621 8230-49, Kreisvolkshochschule, Schützenallee 31 (Eingang gegenüber Hohe Straße 37) und auf der Webseite: www.vhs-gotha.de. N i c h t a m t l i che r Te il v o m 0 5 . Februa r 2015 Seite 15 Landkreis. Groß war die Freude in der vergangenen Saison, als sich der Tambacher Faschingsclub e. V. im landesweiten Wettstreit als TLZ-Karnevalsverein 2014 gegen die Konkurrenz durchsetzte. 2.000 Euro Preisgeld erhielten die Jecken der Talsperrenstadt von der auslobenden Zeitung, nachdem sie 874 Stimmen im Online-Voting auf sich vereinigen konnten. Klar war schon damals: Die Närrinnen und Narren des TFC konnten auf eine breite Unterstützung der heimischen Faschingsclubs Gemeinsam stark: Uwe Walther vom Wanderslebener Narren-Club (l.) und Mario Bonsack vom Seeberger Carnevals Club 1973 e. V. (r.) konnten je einen Scheck über 250 Euro von Jens Arnold entgegen nehmen. und Karnevalsfans bauen, die vor allem in der Schlussphase mit den Tambachern fieberten und ihre Freundeskreise zum Mitmachen animierten. Deshalb reichte TFCPräsident Jens Arnold nun einen Teil des Preisgeldes weiter – quasi als Dankeschön an alle Faschingsfreunde im Landkreis. Deshalb erhielten der Seeberger Carnevals Club 1973 e. V. und der Wanderslebener NarrenClub e. V. je 250 Euro für die Durchführung des Kreiskarnevalsumzuges. Die Seeberger waren 2014 Ausrichter des größten Straßenfaschings in der Region; die Wandersleber eifern dem Beispiel in diesem Jahr nach. Mit dieser Geste kommt das Dankeschön aus TambachDietharz allen Faschingsfans der Region zugute. Staffelstab an die nächste Generation übergeben Landkreis. Mit der laufenden Faschingssaison haben zwei – im positiven Wortsinn – Urgesteine des Karnevals in der Region ihren Staffelstab weitergegeben. Beim Wechmarer Carneval Verein e. V. hat dessen Mitbegründer und langjähriger Präsident Siegfried Lütz (Foto re. o.) nun sein Amt an Mathias Köhler weitergegeben. Der unter Freunden als „Lützer“ bekannte Kfz-Meister stand insgesamt über 40 Jahre, davon 13 Jahre als Vize- und 27 Jahre als Präsident, an der Spitze der Närrinnen und Narren aus dem Bach-Stammort. Den Bau des Vereinshauses hat er nach der Wende ebenso vorangetrieben wie das Entstehen der Guggenkapelle „Burgenlandkracher“ unter den Fittichen des WCV im Jahre 2003. Besonderes Anliegen war Siegfried Lütz die Nachwuchsarbeit, so dass der Verein heute nicht weniger als 157 Mitglieder, davon 30 Kinder, zählt. Für seine großen Verdienste um Brauchtumspflege und kulturelle Arbeit erhielt der 66-Jährige im Jahr 2008 den Ehrenbrief des Freistaates Thüringen. Auch beim Carneval Club Wölfis e.V. ist mit dem freiwilligen Rückzug von Erwin Sabasch eine Ära zu Ende gegangen. Der 63-Jährige stand den Jecken mit dem Schlachtruf „Räwerschhusen helau“ mehr als 20 Jahre vor. Nun hat er das Amt des Präsidenten an René Münster weitergereicht. Großes Augenmerk legte Erwin Sabasch darauf, viele Jugendliche aus dem Ort für den Fasching zu gewinnen und ins Programm einzubinden. Wenngleich er selbst nicht in die Bütt gestiegen ist, lag doch die Moderation der Veranstaltungen bewährt in seiner Hand. Sein Nachfolger muss die Erfahrungen des langjährigen CCW-Oberhaupts nicht entbehren: Erwin Sabasch macht als Stellvertreter weiter und schaut aus der Riege des Elferrats mittlerweile seinen Enkelkindern bei deren Programmeinlagen zu. „Menschen vom Schlage eines Siegfried Lütz oder Erwin Sabasch sind es, die den Fasching hier in der Region lebendig halten und somit einen großen Beitrag zur Brauchtumspflege leisten. Mein Dank und Respekt gilt ihrem langjährigen ehrenamtlichen Einsatz für die Allgemeinheit“, würdigt Landrat Konrad Gießmann das Engagement der beiden verdienten Präsidenten. Kreiskarnevalsumzug gastiert in Wandersleben Drei Gleichen. Der größte Straßenfasching der Region steigt am kommenden Sonntag, 8. Februar, im Drei-Gleichen-OrtsteilWandersleben. Ab 13.11 Uhr rollen die bunten Wagen von der Bahnhofstraße über den Karl-Marx-Platz sowie die Linden- und Riethstraße bis ins Ortszentrum zur Menantesstraße. Von dort aus geht es weiter zur Wechmarer Straße und über die Straße Am Sportplatz wieder zurück zur Lindenstraße und zum Karl-Marx-Platz. Mehr als 60 bunte Wagen, 50 Laufgruppen und fünf Musikkapellen haben sich bereits angekündigt. Aufgrund der Gegebenheiten weist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Gotha darauf hin, dass in der gesamten Ortslage von 13 bis ca. 16 Uhr zeitweise mit Vollsperrungen gerechnet werden muss. Das betrifft auch den Durchgangsverkehr. Darüber hinaus gilt an diesem Sonntag von 10 bis 16 Uhr ein generelles Halteverbot im Ortskern. Autofahrer, die nicht den Umzug besuchen wollen, sollten den Ort nach Möglichkeit umfahren. Für Festbesucher hat die Gemeinde Drei Gleichen mit dem ausrichtenden Wanderslebener Narren-Club e. V. Pendel-Parkplätze eingerichtet, an denen die Gäste von der Freiwilligen Feuerwehr eingewiesen werden. Aus Richtung Mühlberg stehen Parkflächen am Hotel Wandersleben und im Gewerbegebiet Steinfeld zur Verfügung; Reisende aus Richtung Seebergen nutzen bitte das Betriebsgelände der Agrargenossenschaft. Wer aus Wechmar kommt, kann das Auto am tegut-Markt abstellen, und aus Richtung Nesse-Apfelstädt steht ein Parkbereich am Ortseingang zur Verfügung. Den großen Umzug, zu dem erneut mehrere Tausend Gäste erwartet werden, unterstützt die Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha mit 2.500 Euro. Landk rei s ak tu el l Landessieger halten Versprechen aus der letzten Session Seite 16 Nichta m tlicher Teil vom 05. Feb ru ar 2015 Landk rei s ak tu el l De n Abs c h i ed s c h w er gemac ht Verdienter Regelschulleiter wechselte in den Ruhestand Tambach-Dietharz. Er hat den Schulstandort Tambach-Dietharz geprägt wie kein anderer. Nun, nach 40 Jahren Lehrtätigkeit in der Talsperrenstadt und 25 Jahren an der Spitze der Regelschule, ist Bernd Preißler zum Monatsende in den Ruhestand gegangen. Landrat Konrad Gießmann dankte dem 65-Jährigen für dessen engagierte und stets sachbezogene Arbeit. Als Leiter hat Bernd Preißler der Regelschule „Am Rennsteig“ ein betont praxisorientiertes Profil gegeben, für das die Einrichtung bereits mehrfach die Auszeichnung als berufswahlfreundliche Schule erhalten hat. Nicht weniger als 21 heimische Betriebe beteiligen sich heute an der Kooperation zwischen Wirtschaft und Schule, in deren Rahmen die Mädchen und Jungen der oberen Jahrgangsstufen obligatorische Praxistage in den Unternehmen absolvieren. Zahlreiche Ausbildungsverträge und Festanstellungen gehen auf diese Initiative zurück, die jungen Menschen Orientierung bietet und ihnen eine berufliche Perspektive in der Heimat eröffnet. Parallel dazu war Bernd Preißler im Wortsinn einer der Ruhepole während der äußerst emotional geführten Debatte um die Schulnetzplanung in den Jahren 2006 und 2007. In deren Folge wurden zum Schuljahr 2007/2008 die Regelschulen Georgenthal und Tambach-Dietharz aufgelöst und als gemeinsame Einrichtung am Standort Tambach-Dietharz neu gegründet. Bernd Preißler war es dann auch, der die Integration der Lehrerkollegien auf Augenhöhe betrieb, so dass sich die neue Schulgemeinschaft vom Start weg in gutem Klima entwickeln konnte. Zur Zeit der Neugründung zählte die Regelschule „Am Rennsteig“ 140 Mädchen und Gerührt: Einen ganzen Ordner mit Zeichnungen, Gedichten und persönlichen Widmungen erhielt Bernd Preißler von seinen Schülern und dem Lehrerkollegium. Nachfolger Frank Sikorski (r.) und Landrat Konrad Gießmann wünschten alles Gute, vor allem Gesundheit, für den Ruhestand. Jungen; heute sind es 230 aus der Talsperrenstadt, Georgenthal, Herrenhof und Hohenkirchen. In die Ägide Bernd Preißlers, der sämtliche Leistungen als Teamarbeit verstanden wissen will, fallen nicht zuletzt die umfangreiche Sanierung der Schulsporthalle, die Errichtung einer Freisportanlage und die Fertigstellung der Sanitärbereiche auf modernem Standard. Das größte Geschenk, so Preißler, aber sei die Arbeit mit einem tollen Kollegium gewesen – „ich habe mich immer wohl gefühlt, wir waren eine Mannschaft.“ Den Staffelstab in der Leitung der Regelschule über- Schülerinnen der Kreismusikschule Louis Spohr haben kürzlich abermals ihr Können unter Beweis gestellt. Zum Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“ in Gera holte die Sängerin Elisa Jarosch (2. v.r.) im Fach Musical einen ersten Preis bei 24 Punkten und konnte sich über die Zuerkennung einer Sonderauszeichnung freuen. Einen ebenfalls ersten Preis bei 22 Punkten erreichten Sarah Kullmann (Gesang, r.) und Pauline Beck (Klavier, v.) für ihr gemeinsames Vorspiel. Annette Grubmüller und Matthias Friedel freuten sich als Ausbilder mit ihren erfolgreichen Schützlingen. nimmt Preißlers langjähriger Stellvertreter Frank Sikorski, der 2007/2008 von der ehemaligen Georgenthaler Regelschule in die Bergstadt wechselte. Den Abschied erschwerten Bernd Preißler in den vergangenen beiden Wochen nicht nur die Schüler und Lehrer der Rennsteigschule, die ihm zu Ehren ein umfangreiches Programm mit selbstgedichteten Liedern und Spielstücken aufführten, sondern auch die zahlreichen Besuche von Bürgermeistern, Weggefährten und Unternehmensvertretern. Alles Gute im neuen Lebensabschnitt, Bernd Preißler! Einen Neuzugang konnten die Kreisbrandmeister vergangene Woche in ihrer Dienstwagenflotte begrüßen. Peter Arlt aus Warza holte den Nissan Qashqai vom Ausrüster ab. Der mit Funk und Sondersignalen in LED-Technik ausgestattete Kommandowagen ersetzt ein 17 Jahre altes Fahrzeug, das nun ausgemustert wurde. Rund 35.000 Euro hat der allradgetriebene Japaner gekostet. Das notwen‑ dige Geld konnte der Landkreis Gotha noch aus dem Haushalt 2014 zur Verfügung stellen, nachdem die Anschaffung des neuen Hilfeleistungslöschfahrzeugs für die Stützpunktfeuerwehr Neudietendorf dank europaweiter Ausschreibung günstiger ausgefallen war als erwartet.