Klinischer Risiko- manager mit Schwer

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Klinischer Risiko- manager mit Schwer
Zertifizierungsschema P25
Klinischer Risikomanager mit Schwerpunkt
Patientensicherheit
Ausgabedatum: V2.1, 2014-08-18
Austrian Standards plus GmbH
Dr. Peter Jonas
Heinestraße 38
1020 Wien
E-Mail: [email protected]
1
0 Vorwort
Dieses Zertifizierungsschema wurde gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. Andreas Becker (Institut Prof. Dr. Becker,
Rösrath/Deutschland) erstellt.
1 Anwendungsbereich
Dieses Zertifizierungsschema legt die Vorgangsweise zur Zertifizierung der Kompetenz einer Person im Bereich des
klinischen Risiko- und Qualitätsmanagement und der Patientensicherheit fest.
Die Zertifizierung erfolgt nach den Grundsätzen der Internationalen Norm ISO/IEC 170241.
2 Anforderungen an die Kompetenz
2.1 Kompetenzprofil
Personen, die gemäß diesem Zertifizierungsschema zertifiziert sind, sind befähigt, in Einrichtungen des Gesundheitswesens Risiken für die Patientensicherheit in klinischen Prozesse zu erkennen, zu analysieren, zu bewerten, darzustellen,
zu dokumentieren, sowie angemessene Maßnahmen zu ihrer Bewältigung umzusetzen bzw. die Umsetzung zu
unterstützen.
2.2 Anforderungen an Wissen und Fertigkeiten
2.2.1
Grundlagen aus der EN 15224
Der klinische Risikomanager kennt in einem für seine Tätigkeit angemessenen Umfang

die Grundsätze des Qualitätsmanagements,

die Definition der Qualität in der Gesundheitsversorgung,

die Qualitätsmerkmale der Gesundheitsversorgung,

die Definition des klinischen Risikos,

den prozessorientierten Ansatz klinischer Prozesse und von Prozessen zur Verbesserung,

allgemeine Anforderungen und Dokumentationsanforderungen von Qualitätsmanagementsystemen,

die Verantwortung der Leitung und die sich hieraus ergebenden Anforderungen,

die Anforderungen an das Management von Ressourcen,

die Anforderungen an die Realisierung der Dienstleistung in der Gesundheitsversorgung,

die Anforderungen an die Prozesse zur Messung, Analyse und Verbesserung,
und kann diese Inhalte in den Kontext klinischer Prozesse transferieren und ihre Bedeutung für die Patientensicherheit
darstellen.
2.2.2
Grundlagen aus der ONR 49001
Der klinische Risikomanager kennt in einem für seine Tätigkeit angemessenen Umfang

1
allgemeine Grundlagen des Risikomanagementsystems,
ISO/IEC 17024:2012-07 Konformitätsbewertung - Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren
2

die Verantwortung der Leitung und die sich hieraus ergebenden Anforderungen,

die Anforderungen an das Management von Ressourcen,

die Anforderungen an die Umsetzung des Risikomanagements,

Maßnahmen zur Systemüberwachung,

Maßnahmen zur Verbesserung,

Anforderungen an den Risikomanagement-Prozess,

Anforderungen an die Aufzeichnungen des Risikomanagements
und kann diese Inhalte in den Kontext des klinischen Risikomanagements und klinischer Prozesse transferieren und ihre
Bedeutung für die Patientensicherheit darstellen.
2.2.3
Klinisches Risikomanagement gemäß ONR 49001
Der klinische Risikomanager muss in der Lage sein,

den klinischen Risikomanagement-Prozess im Auftrag der obersten Leitung einzuführen und das klinische
Risikomanagement-System einzurichten, zu betreiben und aufrechtzuerhalten,

Risikobeurteilungen zu erstellen,

die klinischen Risiken der Organisation oder ihrer Teileinheiten zu identifizieren,

diese Risiken aufgrund ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen zu analysieren,

Maßnahmen für die Risikobewältigung vorzubereiten und umzusetzen,

die Risiken und ihre Entwicklung zu verfolgen und zu überwachen,

entsprechende Dokumentationen durchzuführen,

der obersten Leitung über die Leistung des klinischen Risikomanagement-Systems und Notwendigkeiten für die
Verbesserung zu berichten.
2.2.4
2.2.4.1
Patientensicherheit
Allgemeines
Der klinische Risikomanager kennt die nachfolgenden Inhalte in einem für seine Tätigkeit angemessenen Umfang und
kann sie im Kontext des klinischen Risikomanagements und klinischer Prozesse anwenden und ihre Bedeutung für die
Patientensicherheit darstellen. Diese Anforderungen entsprechen den Anforderungen des "Patient Safety Curriculum
2
3
Guide" der WHO sowie dem Lernzielkatalog des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V .
2.2.4.2
Patientensicherheit
Der klinische Risikomanager
2
3

kennt die Wichtigkeit von Patientensicherheit und ihrer Stärkung in einem komplexen Gesundheitsversorgungssystem und ist sich seiner Rolle und persönlichen Verantwortung bei der Erhöhung der Patientensicherheit bewusst,

kennt die wichtigsten Begriffe der Patientensicherheit,

weiß um die Risikohaftigkeit der Patientenversorgung und die Vulnerabilität von Patienten,

kennt bedeutende Patientensicherheitsprobleme,
World Health Organisation, Avenue Appia 20, 1211 Genf, Schweiz, www.who.int
Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V., Am Zirkus 2, 10117 Berlin, www.aps-ev.de
3

versteht die Notwendigkeit einer patientenzentrierten Versorgung und der Verantwortlichkeit aller Gesundheitsberufe für die Gewährleistung der Patientensicherheit,

weiß um die Notwendigkeit eines kontinuierlichen Lernprozesses in Patientensicherheit,

kennt nationale und internationale Initiativen zur Erhöhung der Patientensicherheit,

kann Schulungen zu den Grundlagen der Patientensicherheit zielgruppenorientiert planen und durchführen, die
die Teilnehmer zum Erkennen von möglichen Verbesserungspotentialen in der Patientensicherheit qualifizieren.
2.2.4.3
Ursachen von unerwünschten Ereignissen und Patientenschäden
Der klinische Risikomanager

kennt die wesentlichen Ursachen und beitragenden Faktoren von unerwünschten Ereignissen und Patientenschäden,

erkennt diese in klinischen Prozessen,

kennt die Bedeutung der Human Factors in diesem Zusammenhang,

weiß, dass das Erkennen von Ursachen und beitragenden Faktoren die Basis für präventive Maßnahmen zur
Erhöhung der Patientensicherheit ist.
2.2.4.4
Systemdenken
Der klinische Risikomanager

kennt den Ansatz des Systemdenkens,

versteht den Arbeitsplatz und das Handeln in klinischen Prozessen als Eingebunden-Sein in ein komplexes
vernetztes Versorgungssystem mit Einfluss auf die Patientensicherheit,

kennt den Unterschied zwischen Systemdenken und personenbezogener Sichtweise („Schuldzuweisung“)

kennt das Modell nach Rasmussen und Reason (Schweizer-Käse-Modell),

kennt die Begriffe System, Sicherheit, Risiko, Human Factors, Organisation,

kennt die Grundlagen von High Reliability Organizations (HRO)

weiß, dass es Methoden und Hilfsmitteln gibt, um Risiken aufzuzeigen, d.h. zur Identifizierung, Bewertung,
Bewältigung und Kontrolle von Risiken als Instrumente der Systemsteuerung,

kennt Methoden und Hilfsmittel, die die Sicherheit erhöhen können (beispielsweise Fehlerberichts- und
Lernsysteme, Fallanalyseverfahren, Standards, Normen für Qualitäts- oder Risikomanagementsysteme, medizinische Leitlinien, klinikinterne Behandlungspfade, Checklisten, Patientenidentifikationsarmbänder, Simulationstrainings),

kann auch im Berufsalltag erkennen, dass alle Fehler und kritischen Ereignisse Lernchancen für die Einzelperson, aber vor allem auch die Organisation beinhalten,

kann den eigenen Arbeitsplatz als Teil eines Arbeitssystems beschreiben,

kann die in seiner Einrichtung vorhandenen Ergebnisse aus dem klinischen Risikomanagement anwenden.
2.2.4.5
Beteiligung von Patienten und ihres Umfeldes
Der klinische Risikomanager

versteht, dass für eine sichere Gesundheitsversorgung die aktive Einbeziehung der Patienten notwendig und
hilfreich ist, und ermutigen diese, eine aktive Rolle einzunehmen,

kennt die Rolle von Patienten im Versorgungsprozess im Spannungsfeld zwischen Vulnerabilität und autonomem Handeln,
4

versteht die Wichtigkeit der Einbeziehung von Patienten und deren Angehörigen (z.B. Behandlungspfade für
Patienten, Beteiligung bei der Identitätsprüfung),

verstehen die Rolle von Patienten und deren Angehörigen bei der Erkennung und Vermeidung von unerwünschten Ereignissen,

weiß um die Wichtigkeit des qualifizierten Umgangs und der Kommunikation bei unerwünschten Ereignissen
bzw. Schäden.
2.2.4.6
Sicherheitskultur
Der klinische Risikomanager

kennt das Konzept und die Bedeutung von Sicherheitskultur für die Sicherheit der Patientenversorgung,

kann Elemente der Sicherheitskultur im Kontext klinischer Prozesse erkennen,

kennt die Definition und das Konzept von Sicherheitskultur,

kennt das Konzept der lernenden Organisation,

kennt Faktoren, die wesentlich sind für eine positive Sicherheitskultur (z.B. Ressourcen, Führung, formale und
informelle Strukturen etc.),

kann sicherheitsrelevante Regeln auf klinische Prozesse übertragen,

kann Ansatzpunkte zur Verbesserung der Sicherheitskultur identifizieren,

kann einen Beitrag zur Beförderung einer lernenden Sicherheitskultur leisten,

kennt qualitative und quantitative Verfahren zur Erfassung von Sicherheitskultur.
2.2.4.7
Teamarbeit
Der klinische Risikomanager

kennt die Erfolgsfaktoren von Teamarbeit und können Methoden zur Gestaltung von sicherer Teamarbeit
umsetzen,

die Grundlagen der Teamarbeit und deren wichtigen Auswirkungen auf die Patientensicherheit,

kennt Struktur, Funktionen und Arten von Teams,

versteht die Rollen der Teamführung und der Teammitglieder,

kennt Kennzeichen von guten, effektiven Teams sowie die Faktoren, die zu Problemen in Teams führen können,

kennt förderliche Faktoren und die Barrieren guter Teamarbeit,

kennt Methoden für sichere Teamarbeit (Gestaltung von Teambesprechungen, Konzept der gemeinsamen
mentalen Modelle („shared mental models“), Modelle strukturierter Entscheidungsfindung im Team (z.B. „FORDEC“), Möglichkeiten für Team-Trainings (z.B. Simulation, Konzept des Crew Ressource-Management (CRM),
De-/Briefings)
2.2.4.8
Kommunikation
Der klinische Risikomanager

verfügt über Grundkenntnisse von Kommunikationsprozessen und einfachen Kommunikationsregeln,

kennt die Funktionen von Kommunikation für Sicherheit,

versteht Interaktions-, Informations- und Beziehungsaspekte der Kommunikation,

kennt Kommunikationsmodelle,
5

kennt einfache Kommunikationsregeln, mit denen Informationsflüsse eindeutig gestaltet werden können
(Redundanz herstellen, Kommunikationsschleifen schließen/Zurücklesen von Informationen, Call-Outs, Sprechstandards, Ansprechen von Unklarheiten, SBAR),

kennt die Bedeutung gemeinsamer mentaler Modelle („shared mental models“),

kann unklare und uneindeutige Kommunikationsprozesse erkennen.
2.2.4.9
Lernen aus unerwünschten Ereignissen
Der klinische Risikomanager

erkennt unerwünschte Ereignisse als eine Chance des Lernens,

kennt und nutzt Möglichkeiten, aus unerwünschten Ereignissen zu lernen,

verfügt über Kenntnisse der Erfassung, Analyse und Reflexion unerwünschter Ereignisse,

kennt Aufbau und Funktion, sowie die Vor- und Nachteile von Berichts- und Lernsystemen (CIRS),

kennt Methoden zur Erfassung und Analyse unerwünschter Ereignisse (z.B. CIRS, interne und externe
Messungen (z.B. externe Qualitätssicherung), Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen),

kennen die Grundzüge systematischer Fallanalysen.
2.2.4.10
Patientensicherheitsmaßnahmen
Der klinische Risikomanager kennt wesentliche Patientensicherheitsmaßnahmen und kann Anwendungsmöglichkeiten in
klinischen Prozessen identifizieren:

Checklisten,

Standards / Care-bundles,

Sichere Arzneimitteltherapie,

Sichere Identifikation,

Auditierung,

Random Safety Audit,

Frühwarnsysteme,

Medical Emergency Teams,

Patient Safety Walkrounds
3 Antragstellung
Der Antrag auf Zertifizierung erfolgt durch den Antragsteller mittels Antragsformular auf Grundlage der Geschäftsbedingungen der Zertifizierungsstelle AS+C.
6
4 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Absolvierung einer Ausbildung zum Klinischen Risikomanager im
Ausmaß von mindestens 96 Lerneinheiten von jeweils 45 Minuten Dauer basierend auf Inhalten des WHO patient safety
curriculum guide (WHO 2011), des Lernzielkataloges für Kompetenzen in der Patientensicherheit des Aktionsbündnis
Patientensicherheit e. V. (APS 2012), der ONR 49001 und der Europäischen Norm EN 15224.
Die Nachweise zur Dokumentation der Erfüllung der Zulassungserfordernisse sind vor der Durchführung der Prüfung
gemäß Abschnitt 5 vom Kandidaten an die Zertifizierungsstelle zu übermitteln. Diese Dokumentation muss mindestens
Folgendes enthalten:

Name, Adresse und Geburtsdatum des Antragstellers

Entsprechende Zeugnisse oder Aufstellung über die einschlägigen beruflichen Tätigkeiten

Nachweise über Absolvierung der Ausbildung zum Klinischen Risikomanager basierend auf Inhalten des WHO
patient safety curriculum guide (WHO 2011), des Lernzielkataloges für Kompetenzen in der Patientensicherheit
des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS 2012), der ONR 49001 und der EN 15224
5 Prüfung
5.1 Allgemeines
Die Prüfung besteht aus drei Teilen gemäß den Abschnitten 5.2, 5.3 und 5.4.
5.2 Abhaltung einer Schulung
Der Antragsteller muss eine Schulung zum Thema "Grundlagen der Patientensicherheit" abhalten und dokumentieren.
Diese Schulung muss folgendes beinhalten:

einen Teil mit allgemeinen Grundlagen zur Patientensicherheit (45 Minuten),

einen speziellen Teil, in dem das Thema anhand von konkreten Beispielen zielgruppenorientiert erläutert wird
(45 Minuten),

einen abschließenden Teil (20 Minuten), der der Beantwortung von Fragen, der Diskussion, der Sammlung von
evtl. Hinweisen oder Vorschlagen zu Patientensicherheit im beruflichen Kontext der Teilnehmer und der Rückmeldung an den Antragsteller zu der Schulung selbst dient.
Die Mindestdauer der Schulung muss 110 Minuten betragen, sie wird in einer Sitzung abgehalten.
Der Antragsteller muss eine schriftliche Dokumentation dieser Schulung erstellen. Die schriftliche Dokumentation muss
die folgenden Elemente umfassen:

Datum und Uhrzeit (Anfang, Ende)

Teilnehmerkreis (Anzahl, Bereich, allgemeine Informationen zu Funktion/Ausbildungsstand)

Beschreibung und Bewertung der Schulung durch den Antragsteller. Die Beschreibung und Bewertung der
Schulung muss zumindest folgende Aspekte berücksichtigen:
-
Gab es Inhalte, bei denen die Zuhörer Verständnisschwierigkeiten hatten?
-
Welche Fragen wurden gestellt?
-
Gab es Hinweise oder Vorschläge zur Patientensicherheit im beruflichen Kontext der Teilnehmer?
-
Wie haben die Teilnehmer die Schulung bewertet? Finden die Teilnehmer diese sinnvoll? Gab es Verbesserungsvorschläge?
-
Welche Ziele hat der Antragsteller mit der Schulung verfolgt? Wurden sie erreicht? Welche nicht?
7
-
Was würde der Antragsteller bei der Planung einer nächsten Schulung anders machen?

Schulungsunterlagen als Anhang
Die schriftliche Dokumentation der Schulung muss folgende formale Kriterien erfüllen:

Titelblatt: Angabe von Titel, Vorname, Name und Geburtsdatum des Antragstellers, Datum der durchgeführten
Schulung

Folgeseite: Eine Erklärung, dass die schriftliche Dokumentation und die Schulungsunterlagen ohne fremde Hilfe
erstellt wurden, mit Datum und Unterschrift

Text: Mindestens 5, maximal 10 Seiten im Format A4; Schrifttyp und -größe Arial 12; Zeilenabstand 1,5 Zeilen

Fußzeile: Angabe der Seitenzahlen im Format „x / y“
5.3 Projektarbeit
Der Antragsteller muss eine schriftliche Dokumentation einer selbständigen und in Eigenverantwortung durchgeführten
praktischen Anwendung seiner Kompetenz erstellen. Gemeinschaftsarbeiten sind nicht zulässig.
Bei der praktischen Anwendung handelt es sich um den Transfer von erworbenem Wissen und Fähigkeiten zum
klinischen Risikomanagement und der Patientensicherheit in klinische Versorgungs-, Unterstützung- oder Leitungsprozesse. Als Beispiele hierfür können genannt werden:

Durchführung eines Audits,

Einführung und Durchführung von Random Safety Audits,

Durchführung einer (Nicht-) Teilnehmenden Beobachtung,

Erstellung einer Gefahrenliste,

Durchführung einer Risikobeurteilung (Risikoidentifikation, Risikoanalyse und Risikobewertung) als
Szenarioanalyse (Top-Down) bzw. Gefährdungsanalyse (Bottom-Up),

Anwendung des Global Trigger Tools,

Durchführung einer Mitarbeiter- oder Patientenbefragung,

Transfer externer Evidenz in den organisationalen Kontext oder die Analyse, in welchem Umfang
dies geschehen ist (z.B. Leitlinien von Fachgesellschaften),

Transfer externer Informationen in den organisationalen Kontext oder die Analyse, in welchem
Umfang dies geschehen ist (z.B. Meldungen aus überörtlichen CIRS-Systemen, Warnungen der
Arzneimittelkommission der Bundesärztekammer),

Transfer bester externer Praxis in den organisationalen Kontext oder die Analyse, in welchem
Umfang dies geschehen ist (z.B. Checkliste der WHO).
Die schriftliche Projektarbeit muss die folgenden Elemente beschreiben:

Einführung,

Ausgangssituation,

Ziele(e),

Methodik,

Ergebnisse,

Diskussion,

Zusammenfassung.
8
Formale Anforderungen an die schriftliche Dokumentation

Titelblatt: Titel, Vorname, Name und Geburtsdatum des Antragstellers, Titel der praktischen Anwendung

Folgeseite: Erklärung, dass die schriftliche Dokumentation ohne fremde Hilfe erstellt wurde, mit Datum und
Unterschrift

Text: Mindestens 10, maximal 30 Seiten im Format A4; Schrifttyp und -größe Arial 12; Seitenränder in cm (oben,
unten, links, rechts) 2,0 / 2,5 / 2,5 / 4,0; Zeilenabstand 1,5 Zeilen

Fußzeile: Angabe der Seitenzahlen im Format „x / y“
5.4 Wissensprüfung
5.4.1
Allgemeines
Die Wissensprüfung kann schriftlich (gemäß 5.4.2) oder mündlich (gemäß 5.4.3) durchgeführt werden. Die Prüfung bildet
die Inhalte gemäß den Abschnitten 2.2.1 bis 2.2.4 ab.
5.4.2
Schriftliche Prüfung
Sie prüft das erforderliche Wissen in Form offener Fragen und Multiple Choice (MC) Fragen, sie dauert maximal 180 min.
Die schriftliche Prüfung umfasst insgesamt 17 Fragen die wie folgt verteilt und bewertet werden:

10 MC-Fragen mit je 1 Punkt (Summe: 10 Punkte),

4 offene Frage mit je 2 Punkten (Summe: 8 Punkte),

3 offene Fragen mit je 4 Punkten (Summe: 12 Punkte).
Die ONR 49001 und die Europäische Norm EN 15224 dürfen bei der Prüfung verwendet werden.
5.4.3
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung kann als Einzelprüfung oder als Prüfung in Kleingruppen (maximal vier Teilnehmer) durchgeführt
werden, wobei das Fachwissen und die theoretischen Grundlagen abgefragt werden.
Sowohl bei der Einzelprüfung als auch bei der Gruppenprüfung bearbeiten die Prüfungskandidaten eine Aufgabenstellung, bei der es um die Bearbeitung einer konkreten Fragestellung aus der Praxis des klinischen Risikomanagements
bzw. der Patientensicherheit geht. Die Prüfungskandidaten sollen das erworbene Wissen und die erworbenen
Kompetenzen in den klinischen Kontext übertragen.
Bei einer Einzelprüfung sind 30 min Vorbereitungszeit für die Aufgabe und anschließend maximal 30 min für die
eigentliche Prüfung vorgesehen.
Bei einer Gruppenprüfung sind 60 min Vorbereitungszeit für die Aufgabe und anschließend maximal 60 min für die
eigentliche Prüfung der gesamten Gruppe vorgesehen.
In der Vorbereitungszeit dürfen die ONR 49001 und die Europäische Norm EN 15224 verwendet werden.
Die mündliche Prüfung umfasst drei Teile, die mit jeweils maximal 10 Punkten bewertet werden.
Teil 1: 2 Fragen zum Fachwissen, Faktenwissen und Theorie (10 Punkte)
Teil 2: Ergebnis der Aufgabe (10 Punkte) aus der Vorbereitungszeit
Hierbei sind folgende Aspekte (sofern zutreffend) zu bewerten:

Erkennen der Fragestellung,

Anwendung theoretischer Grundlagen,

Auswahl der Methodik,

Auswahl des Vorgehens,
9

Erkennen der Erfolgs-/Scheiterungsfaktoren,

Einbeziehung der organisationalen Realitäten,

Einbeziehung systemischer Aspekte,

Transfer in den klinischen Kontext.
Teil 3: 2 abgeleitete Fragen zur Aufgabe (10 Punkte) aus der Vorbereitungszeit.
5.5 Wiederholung der Prüfung
Für negativ beurteilte Kandidaten besteht die Möglichkeit jenen Teil der Prüfung, bei dem sie negativ beurteilt wurden, zu
wiederholen. Wartefristen bis zur Wiederholung sind nicht einzuhalten.
6 Kriterien für die Bewertung der Kandidaten
6.1 Schulung
Die Dokumentation der Schulung gemäß Abschnitt 5.2 wird mit maximal 70 Punkten gemäß den Kriterien der Tabelle 1
bewertet. Der Antragsteller weist durch die schriftliche Dokumentation einer Schulung nach, dass er eine Grundlagenschulung zur Patientensicherheit planen, durchführen und evaluieren kann. Die Ausprägung dieser Fähigkeiten gibt auch
darüber Auskunft, inwieweit der Antragsteller in der Lage ist, das eigene Wissen in den beruflichen Kontext Dritter zu
transferieren.
Tabelle 1
Bewertungskriterien
1
Konkrete Ziele (Lernziele und andere) wurden bei der Planung der Schulung
formuliert
2
Vorkenntnisse und Arbeitssituation der Teilnehmer wurden bei der Planung
und Durchführung berücksichtigt
3
Es wurden authentische und realitätsnahe Beispiele verwendet
4
Die Teilnehmer wurden zur Formulierung von Verbesserungspotential(en) in
ihrem beruflichen Umfeld angeregt
5
Erreichte Ziele und deren Erfolgsfaktoren wurden erkannt und formuliert
6
Nicht erreichte Ziele und deren Ursachen wurden erkannt formuliert
7
Die Stärken der durchgeführten Schulung wurden erkannt und formuliert
8
Die Verbesserungspotentiale der durchgeführten Schulung wurden erkannt
und formuliert
9
Die durchgeführte Schulung zeigt, dass der Antragsteller in der Lage ist, das
eigene Wissen in den beruflichen Kontext Dritter zu transferieren
10
Zusätzlich positiv zu erwähnende Punkte
Maximale Gesamtpunktzahl
Max. Punktzahl
7
7
7
7
7
7
7
7
7
7
70
6.2 Projektarbeit
Die Projektarbeit gemäß Abschnitt 5.3 wird mit maximal 100 Punkten gemäß den Kriterien der Tabelle 2 bewertet. Der
Antragsteller weist durch die schriftliche Dokumentation nach, dass er eine praktische Anwendung zum klinischen
Risikomanagement bzw. der Patientensicherheit planen, durchführen und evaluieren kann. Die Ausprägung dieser
Fähigkeiten gibt auch darüber Auskunft, inwieweit der Antragsteller in der Lage ist, das eigene Wissen in einen
organisationalen Kontext zu transferieren.
10
Tabelle 2
Bewertungskriterien
1
Die Ausgangssituation ist im organisationalen Kontext angemessen
beschrieben
2
Die Methodik passt zu dem Ziel bzw. den Zielen
3
Die Ergebnisse passen zur Methodik
4
Die Diskussion greift die Ergebnisse angemessen auf
5
Die Schlussfolgerung passt zur Diskussion
6
Bezüge zu entsprechenden Kursinhalten sind angemessen dargestellt
7
Bezüge zur EN 15224 sind angemessen dargestellt
8
Bezüge zur ONR 49001 sind angemessen dargestellt
9
Der Antragsteller ist in der Lage, das eigene Wissen in einen organisationalen Kontext zu transferieren
10
Zusätzlich positiv zu erwähnende Punkte
Maximale Gesamtpunktzahl
Max. Punktzahl
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
100
6.3 Wissensprüfung
Die Wissensprüfung gemäß Abschnitt 5.4 wird mit maximal 30 Punkten bewertet.
6.4 Gesamtbewertung
Für die insgesamt positive Bewertung der Prüfung und als Voraussetzung zur Ausstellung eines Zertifikates sind die
folgenden Quoren zu erfüllen:

die Gesamtpunkzahl aus den Elementen gemäß Abschnitt 5.2, 5.3 und 5.4 muss mindestens 140 von 200
Punkten betragen;

die Bewertung der Dokumentation der Schulung gemäß Abschnitt 5.2 muss eine Mindestpunktzahl von 49
Punkten ergeben;

die Bewertung der Projektarbeit gemäß Abschnitt 5.3 muss eine Mindestpunktzahl von 70 Punkten ergeben:

die Bewertung der Wissensprüfung gemäß Abschnitt 5.4 muss eine Mindestpunktzahl von 21 Punkten ergeben.
7 Ausstellung der Zertifikate, Gültigkeit
Für die Ausstellung der Zertifikate gelten die Regelungen der Geschäftsbedingungen der Zertifizierungsstelle von
Austrian Standards plus.
Die Zertifikate haben eine Gültigkeit von 4 Jahren.
8 Re-Zertifizierung
8.1 Elemente der Verlängerungsprüfung
Als Voraussetzung zur Verlängerung der Gültigkeit des Zertifikates nach Ablauf von vier Jahren sind einschlägige
Tätigkeiten und ein Auffrischungskurs nachzuweisen sowie ein Prüfungsgespräch abzulegen.
11
8.2 Kriterien zur Verlängerung des Zertifikates
Der Antragsteller weist durch die Vorlage einschlägiger Tätigkeiten eine aufrechte berufliche Tätigkeit im Bereich des
klinischen Risikomanagement mit Schwerpunkt Patientensicherheit nach.
Der Antragsteller weist durch Absolvierung eines Auffrischungskurses im Bereich klinisches Risikomanagement mit
Schwerpunkt Patientensicherheit sowie der Vorlage der erfolgten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eine
kontinuierliche Erweiterung und Anpassung seines Wissens an den Stand der Technik im Bereich klinisches
Risikomanagement mit Schwerpunkt Patientensicherheit nach.
Der Antragsteller weist durch ein Prüfungsgespräch Kenntnisse gemäß dem Stand der Technik im Bereich klinisches
Risikomanagement mit Schwerpunkt Patientensicherheit nach.
9 Prüfer
Für die von der Zertifizierungsstelle AS+C eingesetzten Prüfer gelten die Anforderungen der EN ISO/IEC 17024.
Die Prüfer müssen die Anforderungen der Zertifizierungsstelle AS+C erfüllen, die auf den anzuwendenden Kompetenznormen und anderen relevanten Dokumenten basieren.
Der Auswahlvorgang stellt sicher, dass die einer Prüfung oder Teilen einer Prüfung zugeteilten Prüfer mindestens

mit diesem Zertifizierungsschema vertraut sind,

umfassende Kenntnis über die relevanten Prüfungsmethoden und Prüfungsdokumente haben,

über eine angemessene Kompetenz in dem zu prüfenden Gebiet verfügen,

flüssig in der schriftlichen und mündlichen Prüfungssprache kommunizieren können und

frei sind von allen Einflüssen, um unparteiische und nicht diskriminierende Beurteilungen (Bewertungen)
erstellen zu können.
Über die oben angeführten allgemeinen Anforderungen hinaus gelten die folgenden Anforderungen bzgl. der
fachspezifischen Qualifikation eines Prüfers:

fachliche Qualifikation durch Nachweis einer entsprechenden einschlägigen Ausbildung im Bereich Risikomanagement,

langjährige berufliche Tätigkeit im Bereich des Risikomanagement.
Die Auswahl der Fachprüfer obliegt der Zertifizierungsstelle AS+C.
12