Aufsichtsrat - Mannheimer Versicherung
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Aufsichtsrat - Mannheimer Versicherung
100 LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING Aufsichtsrat DR. FRANZ SCHERER ROLAND KEUERLEBER Köln Vorsitzender der Geschäftsführung i.R. der FTE Automotive Holding S.A. Vorsitzender Mannheim DV -Organisator HANNES BOGNER Wien Mitglied des Vorstands der UNIQA Versicherungen AG stellv. Vorsitzender VOLKER MEIS Gmund Mitglied des Vorstands i.R. der Mannheimer AG Holding DR. THEO SPETTMANN GUNTER BASSAUER Ludwigshafen am Rhein Sprecher des Vorstands i.R. der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt Mannheim Versicherungsfachwirt JOCHEN ZIMMERMANN PROFESSOR THOMAS BAUER Maxdorf Versicherungsfachwirt Schrobenhausen Vorsitzender des Vorstands der Bauer AG WO L F G A N G D E M L Rottach-Egern Vorsitzender des Vorstands i.R. der BayWa Aktiengesellschaft LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING Vorstand HELMUT POSCH Mannheim Vorsitzender Vertrieb, Marketing, Personal, Risikomanagement, Zentralbereiche DR. MARCUS KREMER Mannheim Versicherungstechnik Sach- und Personenversicherung, Aktuariat, Rückversicherung ALF N. SCHLEGEL Mannheim Rechnungswesen und Controlling, Finanzen, Informationstechnologie 101 102 LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING Versicherungszweige und -arten Versicherungszweige des in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäfts: ■ Lebensversicherung ■ Feuerversicherung ■ Krankenversicherung ■ Technische Versicherungen ■ Allgemeine Unfallversicherung ■ Transportversicherung ■ Haftpflichtversicherung ■ Luft- und Raumfahrzeug- ■ Kraftfahrtversicherung ■ Luftfahrtversicherung Haftpflichtversicherung ■ Sonstige Schadenversicherung LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht Die Mannheimer AG Holding nimmt einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) durch die von ihr ausgegebenen stimmberechtigten Aktien in Anspruch und berichtet daher gemäß § 289 Abs. 4 HGB . Niemand kann für sich oder für einen anderen das Stimmrecht ausüben, wenn darüber Beschluss gefasst wird, ob er zu entlasten oder von einer Verbindlichkeit zu befreien ist oder ob die Gesellschaft gegen ihn einen Anspruch geltend machen soll (§ 136 Abs. 1 S. 1 AktG). Der Gesellschaft stehen aus den von ihr gehaltenen eigenen Anteilen keine Rechte zu (§ 71 b AktG). Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das Grundkapital der Gesellschaft beläuft sich per 31. Dezember 2009 auf 63.080.000 €. Es ist eingeteilt in 63.080.000 auf den Namen lautende, vinkulierte Stückaktien. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Jede Aktie hat eine Stimme. Ein Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist gemäß § 5 Nr. 5 Satz 1 der Satzung ausgeschlossen. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen Nach deutschem Aktienrecht gilt bei Namensaktien im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist (§ 67 Abs. 2 AktG). Dies ist unter anderem für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts wichtig. Die Aktien können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Die Gesellschaft wird die Zustimmung nur verweigern, wenn sie es aus außerordentlichen Gründen im Interesse der Gesellschaft für erforderlich hält oder im Falle einer Teileinzahlung der Erwerber keine hinreichende Sicherheit für die Volleinzahlung bietet. Sie wird dem Antragsteller die Gründe bekannt geben (§ 5 Nr. 3 der Satzung). Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten Die UNIQA International Beteiligungs-Verwaltungs GmbH ist mit rund 91 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Die Mehrheitsbeteiligung von UNIQA beruht auf dem Kapitalerhöhungsbeschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. Februar 2004. Sonstige Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, bestehen nicht. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben Stimmrechtskontrollen durch Arbeitnehmer bestehen nicht. 103 104 LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING A N G A B E N G E M Ä S S § 289 A B S . 4 H G B U N D E R L Ä U T E R N D E R B E R I C H T Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über die Änderung der Satzung Der rechtliche Rahmen für Bestellung und Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist vorgegeben durch §§ 84, 85 AktG. Die Satzung der Mannheimer AG Holding weicht davon nicht ab. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und ist berechtigt, diese abzuberufen (§ 84 AktG). Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig. Die Mitglieder des Vorstands werden höchstens für fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung (§ 84 Abs. 3 AktG). Der Vorstand besteht satzungsgemäß aus mindestens zwei Mitgliedern; im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands (§ 7 Satzung). Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands (sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden) ernennen (§ 84 Abs. 2 AktG). Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so hat in dringenden Fällen das Gericht auf Antrag eines Beteiligten das Mitglied zu bestellen (§ 85 AktG). Bei der Bestellung ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorstandsmitglieder zuverlässig und fachlich für die Leitung eines Versicherungsunternehmens geeignet sind (§§ 121 a, 7 a VAG ). Die Absicht der Bestellung eines Vorstandsmitglieds ist der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anzuzeigen (§§ 121 a, 13 d Nr. 1 VAG ). Das Aktiengesetz enthält allgemeine Bestimmungen über Satzungsänderungen (§§ 124 Abs. 2 Satz 2, 133, 179 bis 181 AktG). Danach kann nur die Hauptversammlung eine Änderung der Satzung beschließen. Dem Beschluss müssen mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals zustimmen; die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit (höher und niedriger) bestimmen und weitere Erfordernisse aufstellen. Für Änderungen der Satzung bei einer Erhöhung und Herabsetzung des Grundkapitals enthält das Aktiengesetz besondere Vorschriften (§§ 182 bis 240 AktG). Danach bestimmt grundsätzlich die Hauptversammlung über Kapitalmaßnahmen. In einem von ihr festgelegten Rahmen kann sie den Vorstand zu bestimmten Kapitalmaßnahmen ermächtigen. In allen Fällen ist ein Beschluss der Hauptversammlung erforderlich, der mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden muss. Die Satzung kann in bestimmten Fällen auch hier eine andere (insbesondere höhere) Mehrheit oder weitere Erfordernisse vorsehen. Die Hauptversammlung hat von der gesetzlichen Möglichkeit, abweichende Beschlussmehrheiten festzusetzen, Gebrauch gemacht und in der Satzung Folgendes geregelt: Soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, entscheidet in der Hauptversammlung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Soweit das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals, wenn das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt. Zu einem Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals ist die einfache Mehrheit des Grundkapitals erforderlich und ausreichend (§ 15 Nr. 2 der Satzung). A N G A B E N G E M Ä S S § 289 A B S . 4 H G B U N D E R L Ä U T E R N D E R B E R I C H T Die Hauptversammlung kann dem Aufsichtsrat die Befugnis übertragen, Satzungsänderungen vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen (§ 179 Abs. 1 Satz 2 AktG). Bei der Mannheimer AG Holding ist dies der Fall und in § 11 der Satzung festgelegt. Von dieser Befugnis machte der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2009 keinen Gebrauch. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen Eine Ermächtigung seitens der Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien liegt der Gesellschaft nicht vor. Es befinden sich insgesamt 2.436 Stückaktien im Besitz der Gesellschaft, die zur Ausgabe als Belegschaftsaktien bestimmt sind; hiervon wurde jedoch bisher kein Gebrauch gemacht. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen Nach den Bestimmungen der Rückversicherungsverträge der Versicherungsgesellschaften sind die Vertragsparteien berechtigt, den jeweiligen Vertrag ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen. Ein solcher Grund liegt unter anderem vor, wenn eine der Gesellschaften ihren Versicherungsbestand auf eine andere Gesellschaft überträgt, mit einer anderen Gesellschaft fusioniert oder sich ihre Eigentums- und Beherrschungsverhältnisse wesentlich ändern. Diese Regelung, die in Rückversicherungsverträgen üblich ist, trägt dem LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING Umstand Rechnung, dass sich bei einem Kontrollwechsel die der Vertragsbeziehung zugrunde liegenden Bedingungen wesentlich ändern können. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind Sollten Vorstandsverträge durch einen Fall von sogenannter change of control vorzeitig enden, erhalten die betroffenen Vorstandsmitglieder eine Abfindung, die die feste Vergütung für die restliche Laufzeit des Vorstandsvertrags sowie eine zeitanteilige Tantieme, eingeschränkt auf das Geschäftsjahr, in dem die Beendigung des Vertrags wirksam wird, umfasst. Ein Fall von change of control im Sinne der Vorstandsdienstverträge liegt vor, wenn die Gesellschaft durch einen neuen Anteilseigner übernommen wird. 105 106 LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 a HGB Bei den nachstehenden Ausführungen handelt es sich um die Erklärung der Gesellschaft zur Unternehmensführung gemäss § 289 a HGB . Die Erklärung beinhaltet entsprechend den Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodexes den Corporate Governance Bericht der Gesellschaft. 1. Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Kodex-Fassung vom 18. Juni 2009 wurde und wird (auch zukünftig) mit Ausnahme der nachstehenden Empfehlungen entsprochen: Die D&O -Versicherung für den Aufsichtsrat ist in die D&O -Versicherung der UNIQA Gruppe integriert, die lediglich bei Ansprüchen in den USA oder nach US -Recht einen Selbstbehalt vorsieht. Aufsichtsrat und Vorstand der Mannheimer AG Holding sind nicht der Ansicht, dass Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgabe wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt verbessert werden könnten. (Kodex Ziff. 3.8 Abs. 3) Aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 13. Juni 2006 erfolgt die Ausweisung der Vergütung der Vorstandsmitglieder im Corporate GovernanceBericht nicht individualisiert (Kodex Ziff. 4.2.5 i.V. m. Kodex Ziff. 4.2.4). Es liegt im Interesse der Gesellschaft, dass erfahrene Unternehmerpersönlichkeiten mit hoher persönlicher und fachlicher Kompetenz der Hauptversammlung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, auch wenn sich im Einzelfall Überschneidungen mit der Tätigkeit für wesentliche Wettbewerber der Gesellschaft ergeben können. (Kodex Ziff. 5.4.2) Nach der Satzung der Mannheimer AG Holding erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung, die den Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen des Aufsichtsrats nicht gesondert berücksichtigt. Aufsichtsrat und Vorstand der Mannheimer AG Holding sind der Überzeugung, dass eine Berücksichtigung des Vorsitzes und der Mitgliedschaft in den Ausschüssen des Aufsichtsrats keinen relevanten zusätzlichen Leistungsanreiz für die Mitglieder des Aufsichtsrats setzt; vielmehr wird durch die Nichtberücksichtigung die Verfolgung monetärer Interessen bei den Entscheidungen über die Besetzung von Ausschüssen vermieden. (Kodex Ziff. 5.4.6 Abs. 1 Satz 3) Nach der Satzung der Mannheimer AG Holding erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste, und keine erfolgsorientierte Vergütung. Die Regelung unterstreicht die Unabhängigkeit dieses Gremiums als Kontrollorgan. Auch gibt es nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat für die vom Kodex empfohlene erfolgsorientierte Vergütung bisher keine überzeugenden Konzepte. (Kodex Ziff. 5.4.6 Abs. 2) Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird nicht individualisiert ausgewiesen. Für einen individualisierten Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder besteht kein Anlass, da die Satzungsregelung mit der Festsetzung einer festen Vergütung öffentlich zugänglich ist. (Kodex Ziff. 5.4.6 Abs. 3 Satz 1) E R K L Ä R U N G Z U R U N T E R N E H M E N S F Ü H R U N G N A C H § 289 A H G B Soweit Aufsichtsratsmitglieder geringfügige Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsverträgen erhalten, unterbleibt die Offenlegung, da ihr kein wesentlicher Informationswert zukäme. (Kodex Ziff. 5.4.6 Abs. 3 Satz 2) Der Konzernabschluss wird spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende und der Halbjahresfinanzbericht spätestens zwei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein; die Zwischenmitteilungen werden spätestens sechs Wochen nach Ablauf des Mitteilungszeitraums öffentlich zugänglich sein. Die Gesellschaft legt Wert darauf, geprüfte und vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Aufgrund der zeitlichen Abläufe für die Erstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses ist ein früherer Termin für die Veröffentlichung nicht möglich. (Kodex Ziff. 7.1.2 Satz 4). LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING Den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 wurde seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im April 2009 mit den genannten Einschränkungen zu Ziff. 4.2.5 i.V. m. Ziff. 4.2.4, 5.4.2, 5.4.6 Abs. 1 Satz 3, 5.4.6 Abs. 2, 5.4.6 Abs. 3 Satz 1, 5.4.6 Abs. 3 Satz 2 und 7.1.2 Satz 4 entsprochen. Darüber hinaus wurde der Empfehlung in Ziff. 3.8 Abs. 2 des Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 nicht entsprochen, da die D&O -Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat in die D&O -Versicherung der UNIQA Gruppe integriert ist, die bisher lediglich bei Ansprüchen in den USA oder nach US Recht einen Selbstbehalt vorsieht. Aufsichtsrat und Vorstand der Mannheimer AG Holding waren nicht der Ansicht, dass Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt verbessert werden könnten. Mannheim, den 8. April 2010 Für den Aufsichtsrat Der Vorstand Dr. Franz Scherer Helmut Posch Die Entsprechenserklärung ist außerdem auf der Internetseite unserer Gesellschaft dauerhaft zugänglich unter: Investor Relations (IR) . Dr. Marcus Kremer Alf N. Schlegel 107 108 LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING E R K L Ä R U N G Z U R U N T E R N E H M E N S F Ü H R U N G N A C H § 289 A H G B 2. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken schaft unter Investor Relations (IR) dauerhaft öffentlich zugänglich. Für die Gesellschaften des Mannheimer Konzerns ist Corporate Governance ein wichtiger Bestandteil einer guten und verantwortlichen Unternehmensführung. Sie dient der Kontrolle und der Verbesserung der Geschäftstätigkeit. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens und unter Achtung der Aktionärsinteressen eng zusammen. Sie überprüfen regelmäßig die Umsetzung der Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Grundlage der Unternehmensführung der Gesellschaft und Leitlinie für alle Mitarbeiter und Partner ist unser Selbstverständnis, das zu Beginn dieses Geschäftsberichts ausführlich dargestellt ist. Es gewährleistet ein einheitliches und vorbildliches Verhalten, das auf eine nachhaltige Ertragsentwicklung ausgerichtet ist. In diesem Zusammenhang hat der Vorstand insbesondere für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hinzuwirken. Der Einhaltung der Compliance dienen eine konzernweite ComplianceOrganisation und die Bestellung eines ComplianceOfficers. Zusätzlich ist ein Compliance-Komitee eingerichtet, das aus dem Verantwortlichen Aktuar, dem Leiter der Internen Revision, dem Risikomanager und dem Compliance-Officer besteht und regelmäßig – bei Bedarf auch ad hoc – zusammentritt. Dadurch werden die enge Zusammenarbeit und der laufende Informationsaustausch zwischen den besonders relevanten Compliance-Bereichen im Konzern gefördert. Die Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken sind auf der Internetseite unserer Gesell- 3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft nehmen ihre Funktion als Organe einer Aktiengesellschaft des deutschen Rechts entsprechend den gesetzlichen Grundlagen wahr. Der Vorstand wird als Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der Gesellschaft tätig und hat dem Aufsichtsrat gegenüber umfassende Berichtspflichten zu erfüllen. Dem Aufsichtsrat kommt als Kontrollorgan die Aufgabe der Überwachung und Beratung des Vorstands zu. Vorstand und Aufsichtsrat der Mannheimer AG Holding arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. Der Vorstand der Mannheimer AG Holding besteht zurzeit aus drei Mitgliedern, Helmut Posch (Vorstandsvorsitzender), Dr. Marcus Kremer und Alf N. Schlegel. Der Vorstand ist in seiner Gesamtheit für die Leitung der Gesellschaft verantwortlich. Sein Handeln und seine Beschlüsse sind am Unternehmensinteresse ausgerichtet. Er orientiert sich dabei an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Die Unternehmensverträge, die die Gesellschaft mit wesentlichen Tochterunternehmen abgeschlossen hat, erleichtern es dem Vorstand, die Einheitlichkeit und Abgestimmtheit im Konzern sicherzustellen. Die Aufgabenverteilung zwischen den Vorstandsmitgliedern und das Verfahren der Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt. Es besteht folgende Ressortverteilung: Vertrieb, Marketing, Personal, E R K L Ä R U N G Z U R U N T E R N E H M E N S F Ü H R U N G N A C H § 289 A H G B Risikomanagement und Zentralbereiche (Helmut Posch), Versicherungstechnik Sach- und Personenversicherung, Aktuariat und Rückversicherung (Dr. Marcus Kremer) und Rechnungswesen und Controlling, Finanzen, Informationstechnologie (Alf N. Schlegel). Es bestanden keine Interessenkonflikte von Mitgliedern des Vorstands. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat nimmt eine Selbstbeurteilung in der Form einer jährlich durchgeführten Effizienzprüfung seiner Tätigkeit vor. Die Überprüfung findet mittels eines Fragebogens statt, den jedes Aufsichtsratsmitglied ausfüllt. Nach Auswertung der Fragebögen wird das Ergebnis im Plenum mit dem Anspruch einer kontinuierlichen Effizienzverbesserung ausführlich diskutiert. Für den Aufsichtsrat besteht eine Geschäftsordnung. Unter gewöhnlichen Umständen tritt der Aufsichtsrat der Mannheimer AG Holding viermal im Kalenderjahr zusammen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wichtigen Fragen der Unternehmensplanung, über den Gang der Geschäfte, die Lage des Konzerns und über das Risikomanagement. Beide Gremien stimmen die strategische Ausrichtung des Konzerns miteinander ab und erörtern den jeweiligen Stand der Umsetzung. Wesentliche Vorstandsentscheidungen bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Gesellschaft hat einen Beirat eingerichtet, der die Verwaltung insbesondere in Fragen der Gestaltung des Versicherungsschutzes und der Interessen der Versicherungsnehmer berät. Der Beirat ist kein Organ der Gesellschaft. LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern: sechs Aktionärsvertreter und drei Vertreter der Arbeitnehmer. Die Aktionärsvertreter werden von der Hauptversammlung gewählt; die Arbeitnehmer wählen ihre Vertreter nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes. Es bestanden keinerlei Interessenkonflikte von Mitgliedern des Aufsichtsrats. Dem Aufsichtsrat gehört eine nach seiner Einschätzung ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Ausschüsse des Vorstands Der Vorstand hat keine Ausschüsse gebildet. Ausschüsse des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte drei Ausschüsse bestellt. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten besteht aus drei Mitgliedern (Dr. Franz Scherer – Vorsitzender –, Prof. Thomas Bauer und Hannes Bogner) und ist insbesondere für die Vorbereitung der Beschlussfassung über die Vorstandsbezüge und die sonstigen Bedingungen der Vorstandsverträge verantwortlich. Der Prüfungsausschuss, dem vier Mitglieder (Hannes Bogner – Vorsitzender –, Dr. Franz Scherer, Gunter Bassauer, Prof. Thomas Bauer) angehören, bereitet insbesondere die Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat vor und beschäftigt sich zudem insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risiko- 109 110 LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING E R K L Ä R U N G Z U R U N T E R N E H M E N S F Ü H R U N G N A C H § 289 A H G B managementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung. Mitglieder des neuen Nominierungsausschusses sind Dr. Franz Scherer – Vorsitzender –, Prof. Thomas Bauer und Hannes Bogner; dieser Ausschuss schlägt bei anstehenden Wahlen dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vor. 4. Corporate Governance der Mannheimer AG Holding Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat Die Hauptversammlung der Gesellschaft am 13. Juni 2006 hat beschlossen, dass die Offenlegung der individuellen Vorstandsbezüge – zunächst für die Dauer von fünf Jahren – unterbleibt. Dementsprechend beschränkt sich die Gesellschaft auf eine Darstellung der Grundzüge des Vergütungssystems. Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Das Vergütungssystem für den Vorstand wird vom Aufsichtsrat beschlossen und regelmäßig überprüft. Zielsetzung und Aufgabe ist die Festlegung von angemessenen Vergütungen. Die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsratsplenum unter Einbeziehung von Konzernbezügen auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung festgelegt. Kriterien hierfür bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, sowie die wirtschaftlichen Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Ver- gütungsstruktur, die ansonsten bei der Mannheimer AG Holding gilt. Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer Festvergütung und einer variablen Vergütung (Tantieme), die sich am Geschäftsergebnis orientiert, sowie aus Nebenleistungen und Pensionszusagen. Die Festvergütung wird als leistungsunabhängige Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt. Die Höhe der Tantieme ist vom Erreichen des EGT im Konzern abhängig. Sie wird vom Plenum des Aufsichtsrats nach Prüfung der Zielerreichung festgelegt. Darüber hinaus stellt die Gesellschaft den Vorstandsmitgliedern für die Dauer ihrer Tätigkeit im Rahmen der Dienstverträge jeweils einen Dienstwagen zur Verfügung, der auch für private Fahrten genutzt werden darf. Außerdem gewährt die Gesellschaft den Mitgliedern des Vorstands angemessenen Auslagenersatz und hat für sie eine Gruppenunfallund Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Zur Aufnahme von Nebentätigkeiten benötigen die Mitglieder des Vorstands die Zustimmung des Aufsichtsrats. Damit ist sichergestellt, dass weder der zeitliche Aufwand noch die dafür gewährte Vergütung zu einem Konflikt mit den Aufgaben der Gesellschaft führt. Sollten derzeit abgeschlossene Vorstandsverträge durch einen Fall von sogenannter change of control vorzeitig enden, erhalten die betroffenen Vorstandsmitglieder eine Abfindung, die die feste Vergütung für die restliche Laufzeit des Vorstandsvertrags sowie eine zeitanteilige Tantieme, eingeschränkt auf das Geschäftsjahr, in dem die Beendigung des Vertrags wirksam wird, umfasst. Ein Fall von change of control liegt vor, wenn die Gesellschaft durch einen neuen Anteilseigner übernommen wird. E R K L Ä R U N G Z U R U N T E R N E H M E N S F Ü H R U N G N A C H § 289 A H G B Neben der laufenden Vergütung besteht für die Mitglieder des Vorstands eine Pensionszusage, deren Höhe sich an der Grundvergütung orientiert. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten satzungsgemäß neben dem Ersatz ihrer Auslagen und der Erstattung einer etwa auf ihre Vergütung entfallenden Umsatzsteuer eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache. Aufsichtsratsmitglieder, die zugleich Vorstandsmandate im UNIQA Konzern wahrnehmen, erhalten keine Vergütung. Die Gesellschaft gewährt ihren ehemaligen Mitgliedern des Aufsichtsrats und deren Hinterbliebenen keinerlei Pensionszahlungen. Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats werden derzeit von der Gesellschaft weder Darlehen noch Bürgschaften gewährt. Nach der Geschäftsordnung für den Beirat erhalten die Mitglieder des Beirats jährlich eine vom Aufsichtsrat beschlossene Festvergütung sowie ein Sitzungsgeld. Aktionäre und Hauptversammlung Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist berechtigt, wer im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet ist. Durch den bewährten Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel erleichtert der Vorstand den Aktionären die Anmeldung zur Hauptversammlung und ermöglicht ihnen, durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter ihre Rechte auch in Abwesenheit auszuüben. LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING Risikomanagement Zu den Grundsätzen guter Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken. Auf Ebene der Mannheimer AG Holding wie auch im Mannheimer-Konzern stehen umfassende konzernübergreifende und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Diese Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt, den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst und von den Abschlussprüfern überprüft. Über bestehende Risiken und deren Entwicklung informiert der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig. Im Aufsichtsrat befasst sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung. Einzelheiten sind im Bericht „Risikomanagement“ dargestellt, der auch den nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erforderlichen Bericht zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem enthält. Transparenz Die Mannheimer AG Holding unterrichtet ihre Aktionäre, Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen. Über aktuelle Ereignisse und neue Entwickelungen informieren gegebenenfalls Ad-hoc-Mitteilungen. 111 112 LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING E R K L Ä R U N G Z U R U N T E R N E H M E N S F Ü H R U N G N A C H § 289 A H G B Die Berichterstattung (Jahresfinanzbericht, Halbjahresfinanzbericht, Zwischenmitteilungen) richtet sich nach den Bestimmungen des TransparenzrichtlinieUmsetzungsgesetzes. Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte nach § 15 a WpHG Mitteilungen über meldepflichtige Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge nach § 15 a WpHG sind der Gesellschaft im Geschäftsjahr nicht zugegangen. Mitglieder des Aufsichtsrats halten derzeit insgesamt 2.110 Stückaktien. Die Mitglieder des Vorstands halten derzeit keine Aktien der Gesellschaft. Rechnungslegung Der Konzernabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) , die Einzelabschlüsse der Mannheimer AG Holding und der Tochtergesellschaften werden auf der Grundlage des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Abschlussprüfung Nach den für Versicherungsunternehmen geltenden besonderen Vorschriften werden der Abschlussprüfer und der Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts durch den Aufsichtsrat und nicht durch die Hauptversammlung bestellt. Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts hat der Aufsichtsrat die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, bestellt. Die Erteilung des Prüfungsauftrags, die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte und des Prüfungshonorars sowie die Überprüfung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers erfolgen durch den Prüfungsausschuss. Mit dem Abschlussprüfer wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich unterrichtet wird. Ebenso soll der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichten. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat informiert, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Kodex ergeben. LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING Führungsprozesse Als Konzernobergesellschaft hat die Mannheimer AG Holding vor allem die Aufgabe, die Planung für den Konzern festzulegen und die Konzerngesellschaften zu steuern. Im Einzelnen ist sie zuständig für ■ die Formulierung der Ziele und der Strategie des Konzerns, ■ die Festlegung von Zielen und Strategien der operativen Tochtergesellschaften, ■ die Koordination und Integration im Konzern, durch Planungs-, Steuerungs- und Berichtssysteme, ■ die Zielerreichungskontrolle. Außerdem entscheidet sie mit bei wesentlichen Maßnahmen der operativen Tochtergesellschaften, insbesondere bei solchen, die für den gesamten Konzern von Bedeutung sind. Zum Zweck der integrierten Steuerung haben wir umfangreiche Planungs- und Informationssysteme etabliert, die wir ständig weiterentwickeln. Die Holding koordiniert die Planung des Konzerns und der operativen Gesellschaften, indem gemeinsame Ziele vereinbart werden. Die strategische Ausrichtung wird vom Vorstand festgelegt und mit dem Aufsichtsrat regelmäßig erörtert. Die operative Steuerung und Führung des Konzerns stellen wir sicher durch regelmäßige Führungskreistagungen und nachfolgende Sitzungen aller Bereiche, in denen die geplanten Maßnahmen kommuniziert und umgesetzt werden. 113 114 LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING Geschäftsverlauf Versicherungstechnik Kapitalanlagen Die gebuchten Beiträge des Rückversicherungsgeschäfts der Mannheimer AG Holding blieben mit 6,8 Mio € im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die verdienten Beiträge für eigene Rechnung belaufen sich auf 1,0 (i.V. 0,8) Mio €. In der Schaden- und Unfallversicherung gingen die gebuchten Beiträge leicht auf 1,4 (i.V. 1,7) Mio € zurück. Bei den gebuchten Beiträgen in der Personenversicherung weisen wir eine Steigerung auf 5,4 (i.V. 5,1) Mio € aus. Der versicherungstechnische Gewinn für eigene Rechnung beträgt im Berichtsjahr 0,1 (i.V. 1,1) Mio €. Im Vorjahr hatten wir einen Sondereffekt durch eine höhere Auflösung der Schwankungsrückstellung. In der Schaden- und Unfallversicherung erwirtschafteten wir ein leicht positives Ergebnis von 149,2 (i.V. 1.216,1) T€. Im Personenversicherungsgeschäft erzielten wir ein annähernd ausgeglichenes Ergebnis (i.V. –0,2 Mio €). Die Kapitalanlagen erhöhten sich um 4,3 Mio € auf 148,4 Mio €. Darin sind Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Geschäft von 14,1 (i.V. 12,3) Mio € enthalten. Die Bilanzposition Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen stieg zum Stichtag auf 96,5 (i.V. 65,1) Mio € an. Die Mannheimer Krankenversicherung AG wurde von UNIQA International Beteiligungs-Verwaltungs GmbH für 23,0 Mio € zurückgekauft und wieder in den Mannheimer Konzern integriert. Des Weiteren fand eine Erhöhung des Grundkapitals der Mannheimer Krankenversicherung AG um 5,0 Mio € statt. Darüber hinaus wurde die UFL Service GmbH zum 30. September 2009 auf die Mannheimer Versicherung AG verschmolzen. Die Beteiligung an der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG wurde auf 15,0 (i.V. 5,0) Prozent erhöht; diese Quote entspricht dem Gebuchte Bruttobeiträge 2009 € Versicherungstechnisches Ergebnis f.e.R. 2009 € Schaden- und Unfallversicherung Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung Feuer- und Sachversicherung Transport- und Luftfahrtversicherung Sonstige Versicherungen Gesamt 910 27.143 –– 1.832 1.354.566 44.372 1.428.823 17.193 –278.463 342.130 –104.432 106.022 66.747 149.197 Lebensversicherung Krankenversicherung Gesamtes Versicherungsgeschäft 5.388.136 10.207 6.827.166 –31.117 335 118.415 GESCHÄFTSVERLAUF Anteil des von uns vermittelten Geschäfts am Gesamtbestand des Rechtsschutzversicherers. Die Position Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere reduzierten wir leicht auf 3,5 (i.V. 4,3) Mio €. Der Bestand an Aktienfonds beträgt 2,8 (i.V. 2,6) Mio €. Die Assetklasse Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurde komplett abgebaut (i.V. 9,9 Mio €). Die Position Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen verringerten wir auf 31,0 (i.V. 43,0) Mio €. Sie bildet weiterhin den Anlageschwerpunkt unseres Wertpapierportfolios. Die Einlagen bei Kreditinstituten ermäßigten sich auf 3,0 (i.V. 9,2) Mio €. In der Position Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen bestanden am Bilanzstichtag Bewertungsreserven von 94,4 (i.V. 94,1) Mio €. Unverändert haben wir bei der Ermittlung der Bewertungsreserven das anteilige Eigenkapital beziehungsweise den Buchwert zur Bewertung herangezogen. Für die Mannheimer Versicherung AG wurde der Ertragswert angesetzt. Bei der Bewertung der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG wurde der Kaufpreis, der bei der Beteiligungserhöhung gezahlt wurde, zugrunde gelegt. Der Marktwert unserer Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen beträgt 190,8 (i.V. 159,2) Mio €. Die Mannheimer AG Holding erzielte ein Kapitalanlageergebnis von 18,6 (i.V. 16,0) Mio €. Den Erträgen von 21,5 (i.V. 17,3) Mio € stehen Aufwendungen von 2,9 (i.V. 1,3) Mio € gegenüber. Bei den Erträgen entfallen 2,5 (i.V. 3,5) Mio € auf die Position Erträge aus anderen Kapitalanlagen. Die außerordentlichen Erträge aus dem Abgang von Kapitalanlagen stiegen auf 0,6 (i.V. 0,4) Mio €. LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING In den Aufwendungen für Kapitalanlagen sind im Berichtsjahr Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen in gleicher Höhe wie im Vorjahr von 0,3 Mio € und Abschreibungen auf Kapitalanlagen von 14 T€ (i.V. 0,1 Mio €) enthalten. Aus Gewinnabführungsverträgen flossen der Mannheimer AG Holding im Geschäftsjahr 2009 Erträge von 17,9 (i.V. 13,4) Mio € zu. Das Kapitalanlageergebnis der Gesellschaft wird unverändert maßgeblich von dem Ergebnis der Mannheimer Versicherung AG bestimmt, die im Berichtsjahr 17,5 (i.V. 13,0) Mio € an die Holding abführte. Das Ergebnis der IMD Gesellschaft für Informatik und Datenverarbeitung mbH blieb mit 0,4 (i.V. 0,4) Mio € konstant. Den Erträgen aus Gewinnabführungen stehen Aufwendungen aus Verlustübernahmen von 2,5 (i.V. 0,9) Mio € gegenüber. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Geschäfte mit freistehenden derivaten Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten getätigt. Sonstiges Ergebnis Das Sonstige Ergebnis der Mannheimer AG Holding beträgt im Geschäftsjahr –13,8 (i.V. –12,2) Mio €. Es errechnet sich aus Sonstigen Erträgen von 27,8 (i.V. 26,5) Mio € und Sonstigen Aufwendungen von 41,6 (i.V. 38,7) Mio €. Bei diesen Posten schlägt insbesondere die Dienstleistungstätigkeit der Mannheimer AG Holding und die Verrechnung aus der Altersversorgung mit den Tochtergesellschaften zu Buche. Den aus diesen Geschäftsvorfällen entstandenen Sonstigen Aufwendungen von 25,5 (i.V. 25,0) Mio € stehen Erträge in gleicher Höhe gegenüber. 115 116 LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING GESCHÄFTSVERLAUF Des Weiteren beinhalten die Sonstigen Erträge Gewinnaufschläge aus der Dienstleistungsverrechnung von 0,7 (i.V. 0,7) Mio €, Erträge aus der Währungsumrechnung sowie Zinserträge von 0,4 (i.V. 0,1) Mio € und Erträge aus der Auflösung von Sonstigen Rückstellungen von 0,9 (i.V. 0,4) Mio €. Von den verbleibenden 16,1 Mio € der Sonstigen Aufwendungen entfallen 9,7 (i.V. 8,5) Mio € hauptsächlich auf originäre Holdingaufgaben, 4,0 (i.V. 3,9) Mio € auf Zinszuführungen zu den Pensionsrückstellungen und 1,0 (i.V. 0,7) Mio € auf Aufwendungen für die Prüfungskosten, die Rechts- und Steuerberatung, die Hauptversammlung und die Vergütung der Aufsichtsund Beiräte. Gesamtergebnis Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit von 4,4 (i.V. 4,4) Mio € ergibt sich aus dem versicherungstechnischen Ergebnis von 0,1 (i.V. 1,1) Mio €, dem Kapitalanlageergebnis – unter Berücksichtigung des abzuziehenden technischen Zinsertrags – von 18,1 (i.V. 15,5) Mio € und dem Sonstigen Ergebnis von –13,8 (i.V. –12,2) Mio €. Ein Steueraufwand von 2,2 Mio € führt zu einem Jahresüberschuss von 2,2 (i.V. 3,8) Mio €. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags aus 2008 von 0,6 Mio € und der Zuführung zur gesetzlichen Rücklage ergibt sich ein Bilanzgewinn von 2,7 (i.V. 3,8) Mio €. Gemäß Gewinnverwendungsvorschlag sollen 0,04 (i.V. 0,05) € Dividende je gewinnberechtigte Stückaktie – insgesamt 2,5 (i.V. 3,2) Mio € – an unsere Aktionäre ausgeschüttet und 0,2 (i.V. 0,6) Mio € auf neue Rechnung vorgetragen werden. Erklärung des Vorstands Wir erklären gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass unsere Gesellschaft bei den im Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Im Geschäftsjahr wurden weitere berichtspflichtige Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens weder getroffen noch unterlassen. LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING Risikomanagement Risikomanagement in der Mannheimer AG Holding Rechnungslegungsprozess Das Risikomanagement in der Mannheimer AG Holding ist als formaler Prozess implementiert. Mit dessen Dokumentation wird einerseits ein einheitliches Verständnis von risikopolitischen Zielen und Grundsätzen fixiert, andererseits wird der Risikomanagementprozess hinsichtlich organisatorischer Regelungen, Ablauf und Berichterstattung festgelegt. Dieser Prozess wird laufend weiterentwickelt und regelmäßig durch die Interne Revision überprüft. Mit Veröffentlichung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement in Versicherungsunternehmen (MaRisk VA ) liegt erstmals ein umfassendes aufsichtsrechtliches Regelwerk vor, dessen Implementierung einen Schwerpunkt im Risikomanagement des abgelaufenen Jahres bildete. Zur operativen Umsetzung des integrierten Risikomanagements dient eine Risikodatenbank, in der Einzelrisiken erfasst und bewertet werden. Auf dieser Basis erfolgt die Bewertung sämtlicher Risiken – zur Frühwarnung und als Grundlage für Risikomanagement-Entscheidungen. Die Gesamtrisikolage der Gesellschaft ergibt sich aus der Gesamtbetrachtung der nachfolgend näher erläuterten Risikokategorien. Grundsätzlich sind alle Risiken in der Risikodatenbank zu erfassen, zu bewerten und mit geeigneten Risikomanagement-Maßnahmen zu belegen. Gleichermaßen ist bei jeder neuen Erkenntnis über etwaige Risiken vorzugehen. Zu gravierenden Risiken erfolgt über die regelmäßige Berichterstattung hinaus eine Sofortberichterstattung. Der Rechnungslegungsprozess ist vollständig in unser Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem eingebunden. Im Folgenden beschreiben wir, welche Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen wir eingeführt haben, um die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften (Compliance) sicherzustellen. Der Rechnungslegungsprozess ist dezentral organisiert. Neben der Abteilung „Rechnungswesen und Steuern“ sind weitere Organisationseinheiten an der Rechnungslegung beteiligt. Zur vollständigen und zeitnahen Erfassung aller Geschäftsvorfälle liegt ein Gesamt-Terminplan mit klaren Verantwortlichkeiten vor, dessen Status während der Abschlussarbeiten laufend verfolgt wird. Dieser Terminplan wird vor Beginn der Abschlussarbeiten gemeinsam mit allen Beteiligten festgelegt. Änderungen oder Ergänzungen der Rechnungslegungsvorschriften werden frühzeitig analysiert und daraus resultierende Veränderungen im Terminplan berücksichtigt. Der gesamte Rechnungslegungsprozess ist in einzelne, teilweise aufeinander aufbauende Bilanzierungsprozesse unterteilt. Der Umfang der Kontrollund Sicherungsmaßnahmen orientiert sich dabei an den Risiken, die in den einzelnen Prozessen enthalten sind. Allen Prozessen liegen ausführliche Beschreibungen zugrunde, beginnend bei der Entstehung der Daten bis zur buchungstechnischen Erfassung. Sie beinhalten die personellen Zuständigkeiten, potenzielle Fehlerquellen sowie die zur Vermeidung bzw. Aufdeckung von Fehlern eingerichteten Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen. Soweit erforderlich führen wir eine angemessene Vier-Augen-Prüfung durch. 117 118 LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING RISIKOMANAGEMENT Die Einhaltung der Vorgaben, insbesondere die Wirksamkeit und Dokumentation der Kontrollund Sicherungsmaßnahmen, wird durch unsere IKS- Beauftragte überprüft. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erstellen wir mit Hilfe von SAP -Software. Ein Teil der Buchungen wird über verschiedene Vorsysteme zugeliefert. Ein umfassendes Berechtigungskonzept verhindert unberechtigte Schreib- oder Lesezugriffe. Datenbestände werden regelmäßig gesichert. Teile unseres Rechnungslegungsprozesses, insbesondere in Bezug auf das Kapitalanlagemanagement, sind an externe Dienstleister ausgelagert. Der Umfang und die Ordnungsmäßigkeit der erbrachten Dienstleistung wird über umfangreiche Service Level Agreements (SLA) geregelt und mit Hilfe von Plausibilitätsprüfungen und Stichprobenkontrollen überwacht. Dieses prozessintegrierte Überwachungssystem wird ergänzt durch eine prozessunabhängige Überwachung, die in erster Linie von der Internen Revision durchgeführt wird. Weiterhin gelten für den Rechnungslegungsprozess alle allgemeinen Aussagen in Bezug auf unser Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem, die in den folgenden Abschnitten getroffen werden. Risiken aus dem Versicherungsgeschäft Die Mannheimer AG Holding zeichnet in geringem Umfang Rückversicherungsgeschäft von externen Partnern. Der Schwerpunkt liegt auf der Transportversicherung. Zur Risikosteuerung wird weiterhin neben einer risikoorientierten Bewertung jedes einzelnen Vertrags eine sehr restriktive Zeichnungspolitik durch entsprechende Zeichnungsrichtlinien verfolgt. Vorrangig naturgefahrenexponiertes Geschäft zeichnen wir nicht und sogenanntes Long-Tail-Geschäft wie die Haftpflichtversicherung nur in äußerst geringem Umfang. Darüber hinaus ermöglichen die typischerweise einjährigen Vertragslaufzeiten bei negativen Entwicklungen ein schnelles Gegensteuern. Hinsichtlich des sich in Abwicklung befindlichen Geschäfts ist ausreichend Vorsorge getroffen, sodass nicht mit Abwicklungsverlusten zu rechnen ist. Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft Ausfallrisiken bestehen bei der Mannheimer AG Holding insbesondere gegenüber Rückversicherungsunternehmen. Zur Reduzierung dieser Risiken ist neben der Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften und der Security-Prüfung für uns die Bonität unserer Rückversicherer von Bedeutung. Etwaige verbleibende Forderungsausfälle stellen für die Gesellschaft kein existenzielles Risiko dar. Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, deren Fälligkeit mehr als 90 Tage zurückliegt, bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 0,6 Mio €. Der Forderungsausfall im Durchschnitt der letzten drei Jahre beträgt – bezogen auf die Forderungen der jeweiligen Vorjahre – 4,4 Prozent. Risiken aus Kapitalanlagen Die weltweite Finanzmarktkrise war auch im abgelaufenen Geschäftsjahr ein zentrales Thema für das Risikomanagement der Kapitalanlagen, wobei im Laufe des RISIKOMANAGEMENT Jahres eine deutliche Entspannung zu verzeichnen war. Aufgrund unserer defensiven Portfolioausrichtung waren wie schon im Vorjahr keine Ausfälle zu verzeichnen. Das Management der Kapitalanlagen unterliegt gesetzlichen Normen, aufsichtsrechtlichen Vorschriften sowie privatrechtlichen Vertragsbedingungen. Rechnung zu tragen ist insbesondere dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) , dem Investmentgesetz (InvG), dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Zudem sind die Anlageverordnung (AnlV) und die Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu beachten. Die fortlaufende Überwachung der Risikosituation wird durch von der BaFin geforderte regelmäßige wöchentliche sowie monatliche Reports sichergestellt. Darüber hinaus erfolgt bei extremen, unvorhersehbaren Kapitalmarktbewegungen, bedingt zum Beispiel durch exogene Schocks wie Terroranschläge, eine Sofortberichterstattung. In den in der Regel monatlich stattfindenden Asset Allocation Runden werden die Anlageentscheidungen getroffen, die als Grundlage für die Risikosteuerung dienen. Die Kapitalanlagestrategie richtet sich dabei am Asset-Liability-Management aus. Neben den Ertragsund Risikogesichtspunkten sowie den aufsichtsrechtlichen Vorschriften werden hierbei die Vorgaben aus den versicherungstechnischen Verpflichtungen berücksichtigt, sodass eine koordinierte Steuerung von Aktiva und Passiva erfolgt. Die Einhaltung der vom Vorstand beschlossenen Kapitalanlagerichtlinien wird durch eine geeignete Funktionstrennung ebenfalls sichergestellt. Die Informationen über die aktuelle Entwicklung der Kapitalanlagenbestände und der damit verbundenen LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING Risiken werden auf Gesellschaftsebene berechnet und der jeweiligen Risikotragfähigkeit gegenübergestellt. Die Risiken aus den Kapitalanlagen werden mit Stresstests und Szenarien analysiert. Dabei wird das von der BaFin vorgegebene Mindestmaß sowohl in der Häufigkeit als auch der Intensität der Berechnungen überschritten. Nach den Regelungen des Deutschen Rechnungslegungs-Standards bewerten wir bei der Mannheimer AG Holding die Auswirkungen eines Kursrückgangs in Höhe von 20 Prozent je Aktienanlage bei unverändertem Kapitalanlagenbestand. Der Zeitwert der fast ausschließlich in Fonds gehaltenen Bestände per 31. Dezember 2009 würde sich um 752 T€ reduzieren. Eine Verschiebung der Zinsstrukturkurve um einen Prozentpunkt nach oben hätte eine Reduktion des Zeitwerts unserer festverzinslichen Wertpapiere, der Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und übrigen Ausleihungen sowie Investmentanteile in Höhe von 5,1 Prozent oder 1,7 Mio € zur Folge. Bei einer Verschiebung der Zinsstrukturkurve um einen Prozentpunkt nach unten hingegen würden die Zeitwerte der genannten Bilanzpositionen um 5,6 Prozent bzw. 1,8 Mio € ansteigen. Bei den unsystematischen Risiken betrachten wir Bonitäts- bzw. Adressenausfallrisiken sowie das Liquiditätsrisiko. Mit einer breiten Diversifikation des Portfolios der Mannheimer AG Holding werden die unsystematischen Risiken minimiert. Darüber hinaus werden unsere Anlagen sorgfältig nach RatingKriterien ausgewählt. Die verzinslichen Wertpapiere in unserem Kapitalanlagenbestand weisen überwiegend Investmentgrade-Qualität auf. Ein besonderes Augenmerk richten wir auf die Kredit- und Bonitätsrisiken, die wir kontinuierlich analysieren und steuern. 119 120 LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING RISIKOMANAGEMENT Operationale Risiken In dieser Risikokategorie fassen wir die betrieblichen und rechtlichen Risiken zusammen. Konkret liegt in der Kategorie der betrieblichen Risiken der Schwerpunkt der Analyse auf den organisatorischen und funktionalen Aspekten des Betriebs. Hier können Schäden sowohl durch menschliches oder technisches Versagen als auch durch externe Einflussfaktoren entstehen und auf Geschäftsprozesse sowie die technische Ausstattung – insbesondere die Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitung – wirken. Die Steuerung bzw. die Begrenzung derartiger Risiken wird mit unserem Internen Kontrollsystem (IKS) geregelt. In unserer IKS -Dokumentation sind alle wichtigen Geschäftsprozesse abgebildet. Diese Darstellungen enthalten detailliert die einzelnen Arbeitsschritte innerhalb des jeweiligen Prozesses. Mittels eines Flussdiagramms wird dokumentiert, welche Organisationseinheiten in den Prozess eingebunden sind. Darüber hinaus werden zu den einzelnen Arbeitsschritten mögliche Fehlerquellen und prozessintegrierte Überwachungsmaßnahmen aufgeführt. Neben dieser prozessorientierten Darstellung gibt es für jede Stelle eine detaillierte Aufgabenbeschreibung. Der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitung wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Mannheimer verfügt über eine moderne IT -Infrastruktur. Diese setzt sich zusammen aus Client-Server-Systemen einschließlich browserbasierter Web-Anwendungen sowie einem integrierenden Netzwerk. Die zentralen Host-Systeme sind ausgelagert auf ein externes Rechenzentrum. Die Sicherheit und die notwendige Bereitschaft der Systeme werden gewährleistet durch umfassende Service-Level-Agreements sowie durch die Ausweichmöglichkeit auf ein Notrechenzentrum. Bei der IT -Infrastruktur werden diese Risiken unter anderem durch mehrere Firewall- und Authentifizierungssysteme, moderne Verschlüsselungsverfahren, redundante Auslegung kritischer Komponenten sowie regelmäßig überprüfte Datensicherungs- und Notfallverfahren berücksichtigt. Konzernübergreifend wurden im Bereich der Entwicklung IT -basierter Lösungen mehrere Großprojekte initiiert. Die Steuerung der Projektrisiken erfolgt durch ein laufendes Projektcontrolling. Hinsichtlich der Risiken aus vertraglichen Vereinbarungen oder rechtlichen Rahmenbedingungen gilt eine den betrieblichen Risiken analoge Vorgehensweise. Soweit möglich werden die Steuerung und Überwachung durch das IKS geregelt. Sonstige Risiken Im Rahmen der vorhergehenden Risikokategorien wurden die Risiken der Mannheimer AG Holding umfassend dargestellt, somit werden in der Kategorie Sonstige Risiken keine weiteren Risiken aufgeführt. Zusammenfassung Die Kapitalausstattung ist dem Geschäftszweck und der Risikolage angemessen. Den Fortbestand der Gesellschaft sehen wir in keiner Weise beeinträchtigt. Die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen werden deutlich übertroffen, besitzen aber aufgrund der untergeordneten Bedeutung des versicherungstechnischen Geschäfts für die Mannheimer AG Holding nur eingeschränkte Aussagekraft. Für die Solvabilität ergibt sich per 31. Dezember 2009 eine Bedeckung in Höhe von 1.949,1 (i.V. 1.813,4) Prozent. LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING Prognose- und Chancenbericht Chancenmanagement Das Chancenmanagement der Mannheimer AG Holding entspricht dem Chancenmanagement des Konzerns. Es bildet die Grundlage dafür, die Gesellschaft erfolgreich weiterzuentwickeln. Ziel hierbei ist es, uns die Chancen bewusst zu machen, die in allen Führungsund Geschäftsprozessen sowie in den Markt- und Umweltbeziehungen unseres Unternehmens liegen. Wir überprüfen und verbessern die Prozesse kontinuierlich, um die Ertragskraft zu steigern und unser Geschäftsmodell zu stärken. Im Zusammenhang mit unserem Planungsprozess identifizieren wir auch unsere Chancen, beurteilen diese quantitativ und qualitativ, selektieren einzelne Potenziale und legen dazu entsprechende Maßnahmen fest. Chancen im Bereich Mitarbeiter Professionelle Personalarbeit trägt durch ein vielfältiges Instrumentarium entscheidend zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens bei. In einem in sich schlüssigen Konzept haben wir unser Mannheimer Selbstverständnis, unsere Geschäfts- und Risikostrategie, die Kernaufgaben der Bereiche sowie die Stellenbeschreibungen aller Funktionen im Unternehmen sowie die erforderlichen Kompetenzen zusammengefasst: Unsere Überzeugungen haben wir in einem Leitbild beschrieben. Unser Selbstverständnis spiegelt sich in gemeinsam getragenen und gelebten Werten, Einstellungen, Normen, Überzeugungen und Verhaltensweisen. In unserer Geschäfts- und Risikostrategie werden vor allem die geschäftspolitische Ausrichtung sowie die kurz- und mittelfristigen Ziele und Planungen festgelegt. Die Kernaufgaben der Bereiche beschreiben, wie die Geschäfts- und Risikostrategie in Bezug auf unser Mannheimer Selbstverständnis und im Rahmen der Verantwortung des jeweiligen Bereichs bzw. der jeweiligen Abteilung umzusetzen ist. Unsere Stellenbeschreibungen operationalisieren die Organisationsstruktur. Sie geben Orientierung, indem sie Transparenz über Verantwortlichkeiten für Mitarbeiter und Führungskräfte schaffen. Die Kompetenzprofile bilden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten einer Funktion ab. Die persönlichen Fähigkeiten können zunächst selbst eingeschätzt werden. Indem Selbst- und Fremdeinschätzung mit den Kompetenzprofilen verglichen werden, lassen sich Abweichungen aufzeigen, denen wir durch gezielte Maßnahmen der Personalentwicklung begegnen. Für jeden Vorgesetzten ist die Beurteilung seiner Mitarbeiter eine regelmäßige Aufgabe. Unser neues Beurteilungssystem, das auch ein Feedback zur Mitarbeiterförderung und -entwicklung beinhaltet, rundet unser Gesamtkonzept ab. Chancen im Bereich Geschäftsprozesse Wir sehen erhebliche Chancen in der weiteren Automatisierung, Standardisierung und Vernetzung unserer Geschäftsprozesse sowie in einer ausgeprägten Qualitäts- und Service orientierung. Im Rahmen 121 122 LAGEBERICHT MANNHEIMER AG HOLDING PROGNOSE- UND CHANCENBERICHT unseres konzernweiten ErtragsVerbesserungsProgramms (EV P) führen wir mehrere Projekte durch, um diese Chancen zu realisieren. Hierzu investieren wir in neueste Techniken. Chancen im Versicherungsmarkt Die Folgen der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise für die weltweite Konjunktur sind weiterhin schwer einzuschätzen. Die Prognosen sind daher auch in diesem Jahr mit großen Unwägbarkeiten behaftet. Für die deutsche Gesamtwirtschaft legt die Bundesregierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2010 eine Steigerung des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,4 Prozent zugrunde. Aufgrund seiner intensiven internationalen Verflechtungen ist Deutschland von der globalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise besonders beeinträchtigt. Nachdem im vergangenen Jahr vor allem die starken Rückgänge beim Export negativ zu Buche schlugen, wird die im Jahr 2010 wieder zunehmende weltwirtschaftliche Nachfrage die deutschen Ausfuhren beflügeln. Infolge der hohen Kostenbelastungen der Unternehmen erwartet die Bundesregierung zudem einen deutlicheren Anstieg der registrierten Arbeitslosigkeit als im Vorjahr. Nach Einschätzung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird sich die gedämpfte wirtschaftliche Lage im laufenden Jahr insgesamt deutlicher als bisher auf das Beitragsvolumen der deutschen Versicherer auswirken. Die Beitragseinnahmen werden nach den Berechnungen des GDV voraussichtlich um etwa 0,5 Prozent abschmelzen. Prognose Die Beitragseinnahmen der Mannheimer AG Holding, die nur das in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft betreffen, werden sich auch 2010 nach Plan weiter vermindern. Wir erwarten ein nahezu ausgeglichenes versicherungstechnisches Ergebnis. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit wird im Wesentlichen von den Ergebnisübernahmen der Tochtergesellschaften beeinflusst. Diese sind vor dem Hintergrund der weiterhin schwierigen und von Unsicherheit geprägten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nur schwer prognostizierbar. Dennoch sehen wir uns mit unseren operativen Tochtergesellschaften, die auf ausgewählte Marktsegmente und Zielgruppen spezialisiert sind, gut gerüstet für diese marktweite Herausforderung.