3025 - Abgeordnetenhaus von Berlin

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3025 - Abgeordnetenhaus von Berlin
Senatsverwaltung für Gesundheit,
Soziales und Verbraucherschutz
II C 2
Berlin, den 13. Mai 2005
Telefon: 9028 (928) 2751
Fax:
9028 (928)
Email: Renate.Braun@
SenGSV.verwalt-berlin.de
3025
An den
Vorsitzenden des Hauptausschusses
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über
Senatskanzlei – G Sen –
Schlussbericht zur Fusion der BKK Berlin mit der BKK Hamburg
Rote Nummern: 1403, 1403 A, 1403 B
47. Sitzung des Hauptausschusses vom 25. Juni 2003
Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung den Zwischenbericht der
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz – II C - vom 03.06.2003
(rote Nummer 1403 B) zur Fusion der BKK Berlin mit der BKK Hamburg nach Aussprache zur
Kenntnis genommen. Seitdem hat sich die Angelegenheit wie folgt entwickelt:
1. Die Fusion der BKK Berlin und der BKK Hamburg wurde zum 01.01.2004 wirksam. Neue
Betriebskrankenkasse ist die CITY BKK mit Sitz in Hamburg, der Beitragssatz der Kasse
betrug ab 01.01.2004 14,8%.
2. Zum 01.01.2005 wurde die Fusion der CITY BKK mit der BKK Bauknecht und der beneVita
BKK wirksam. Die fusionierte Betriebskrankenkasse trägt weiterhin die Bezeichnung „CITY
BKK“, der Beitragssatz der Kasse beträgt ab 01.01.2005 14,9%.
Finanzielle Auswirkungen der Fusionen auf das Land Berlin
Das Land Berlin hatte ein starkes Eigeninteresse am Zustandekommen der Fusionen. Von
daher hat es in den Jahren 2002/2003 seinen Teil der Altschulden - insgesamt 81,89 Mio. €
einschließlich Zinsen - vorzeitig abgelöst und somit den Weg für eine Fusion frei gemacht. Dies
hat in mehrfacher Hinsicht zu Entlastungseffekten im Landeshaushalt geführt:
1. Durch die vorzeitige Ablösung der Altschulden wurde bzw. wird der Landeshaushalt ab 2004
bis zum Jahr 2008 jährlich um 7,311 Mio. € entlastet (jährliche Tilgungsrate gem.
dreiseitigem Vertrag) zzgl. einer Zinseinsparung von insgesamt ca. 5,56 Mio. €.
2. Der Fusionsbeitragssatz von 14,8% hat im Jahr 2004 zu einer Ersparnis von ca. 2,4 Mio. €
für das Land Berlin (Arbeitgeberanteile) geführt (0,9 Beitragssatzpunkte Differenz zum alten
Beitragssatz der BKK Berlin); im Jahr 2005 - nach der zweiten Fusion - werden es noch ca.
2,2 Mio. € sein.
...
-2Trotz des ab 01.01.2005 um 0,1 Beitragssatzpunkte höheren Beitragssatzes im Vergleich
zum Vorjahr war die Fusion mit der BKK Bauknecht und der beneVita BKK von Vorteil, da im
Falle ihres Nichtzustandekommens der Beitragssatz der CITY BKK um mehr als 0,1
Beitragssatzpunkte hätte angehoben werden müssen.
3. Die Fusionen haben das Haftungsrisiko – die Übernahme der Restschulden der BKK Berlin
im Falle einer Schließung bzw. Auflösung der Kasse - für das Land Berlin erheblich
reduziert.
Bei weiterem Fortbestehen der BKK Berlin wäre es über kurz oder lang vermutlich zur
Schließung bzw. Auflösung der Kasse gekommen. Aufgrund ihres hohen Beitragssatzes von
15,5% sowie aufgrund der ungünstigen Mitgliederstruktur (ca. 50% Rentneranteil) wäre sie
auf Dauer nicht mehr wettbewerbs- bzw. leistungsfähig gewesen und die Sanierung wäre
somit gescheitert. Dies hätte zur Folge gehabt, dass gemäß schuldrechtlicher Erklärung des
Landes Berlin vom 13.01.1999 für die noch zum Zeitpunkt der Schließung verbliebenen
Restschulden der BKK Berlin das Land Berlin hätte haften müssen.
Durch die Fusionen bestehen nunmehr gute Chancen, das Sanierungsziel – die vollständige
Entschuldung der Kasse bis zum Jahr 2008 – zu erreichen.
Auswirkungen der Fusion auf den dreiseitigen Vertrag vom 17.03.1999
Die CITY BKK ist Rechtsnachfolgerin der BKK Berlin in dem dreiseitigen Vertrag, der auch nach
den Fusionen mit all seinen Rechten und Pflichten maßgebend bleibt. Auch die Laufzeit des
Vertrages bleibt durch die Fusionen unberührt.
Damit hat das Land Berlin als Mitglied des den Sanierungsprozess kontrollierenden Beirates
gegenüber der CITY BKK auch weiterhin ein Überprüfungsrecht hinsichtlich der Einhaltung des
Sanierungskonzeptes. Dieses Überprüfungsrecht korrespondiert mit einer entsprechenden
Unterrichtungspflicht seitens der CITY BKK gegenüber dem Land Berlin. Auf diese Weise
behält das Land Berlin weiterhin Einflussmöglichkeiten auf den vertragsgemäßen Fortgang des
Sanierungsprozesses.
Der Hauptausschuss wird gebeten, den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis zu
nehmen und den Berichtsauftrag damit als erledigt anzusehen.
Dr. Heidi K n a k e – W e r n e r
Senatorin für Gesundheit,
Soziales und Verbraucherschutz
Ausschuss-Kennung : Hauptgcxzqsq