Vorschlag Rassebeschreibung Löwenköpfchen

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Vorschlag Rassebeschreibung Löwenköpfchen
3. Fellhaar
Entwurf
Musterbeschreibung Löwenköpfchen (LK), rhönfarbig
Das Fellhaar im Rückenbereich entspricht in seiner Struktur dem eines Normalhaar­
kaninchens. Es ist entsprechend dem Größenrahmen kurz und dicht und fühlt sich
infolge des feineren Grannenhaars etwas weicher an. Die Ohren weisen eine kurze,
d.h. normale Ohrenbehaarung auf; diese darf jedoch im unteren Ohrenbereich etwas
länger, aber nicht langhaarig sein.
Leichte Fehler: Siehe »Allgemeines«. Vor allem etwas kürzeres oder längeres Fell­
haar; von den Rasseanforderungen etwas abweichende Begrannung; leichte Filzbil­
dung. Anlage zur Ohrbüschelbildung.
Schwere Fehler: Siehe »Allgemeines«. Ausgesprochenes Langhaar in den Normal­
haarbereichen, vom Rassetyp gänzlich abweichende grobe Begrannung. Ausge­
prägte Ohrbüschelbildung; starke Filzbildung (Strukturmangel)
4. Kopf und Ohren
Bewertungsskala
1. Gewicht
2. Körperform, Typ und Bau
3. Fellhaar
4. Kopf und Ohren
20 Punkte
20 Punkte
15 Punkte
15 Punkte
5. Bart, Stirnbüschel, Mähne und Flankenbehaarung
6. Zeichnung und Farbe
15 Punkte
10 Punkte
7. Pflegezustand
5 Punkte
Der durch die längere Behaarung kräftig erscheinende Kopf sitzt ohne erkennbaren
Hals am Rumpf. Die Ohren sind kräftig im Gewebe und werden leicht v-förmig getra­
gen. Die ideale Ohrenlänge beträgt 6,5 cm. Die Mindestlänge beträgt 5,5 cm, die
Höchstlänge 8,0 cm.
Leichte Fehler: Nicht entsprechend ausgeprägte Kopfbildung, etwas kurze Ohren
unter 6,0 cm und etwas lange Ohren über 7,0 cm, breit getragene Ohren, dünne, fal­
tige oder spitze Ohren
Schwere Fehler: Häsinnenkopf beim Rammler, ausgeprägter Rammlerkopf bei der
Häsin, zu kurze Ohren unter 5,5 cm oder zu lange Ohren über 8,0 cm,
5. Bart, Stirnbüschel, Mähne und Flankenbehaarung
Normalgewicht über 1,40 bis 1,80 kg. Mindestgewicht 1,20 kg, Höchstgewicht 1,90
kg.
Bart, Stirnbüschel, Mähne und Flankenbehaarung bilden die besonderen Rasse­
merkmale: Die Backen sowie die obere Stirnhälfte und der Bereich des Ohrenansat­
zes haben eine längere Behaarung (Bart und Stirnbüschel); Nacken, Schultern und
Brust sind ebenfalls langhaarig (Mähne) bei einer Haarlänge von ca. 6 cm; ebenso
erscheint der Bereich der Flanken von den Schultern bis zur Blume ersichtlich län­
ger, wobei die Haarlänge der Mähne nicht erreicht werden muss
(Flankenbehaarung). Tiere mit durchgehender Flankenbehaarung werden bevorzugt.
Die Hinterläufe dürfen eine etwas längere Behaarung aufweisen. Bart, Stirnbüschel,
Mähne und Flankenbehaarung haben entsprechend der jeweiligen Länge eine leicht
gewellte Haarstruktur, welche feiner als die Rückenbehaarung ist und in etwa jener
der Zwergfuchskaninchen entspricht. Die Länge wird nicht gemessen.
Leichte Fehler: Schwach ausgeprägter Bart, Stirnbüschel oder Mähne; unterbroche­
ne Flankenbehaarung, etwas volle Kopfbehaarung, welche die Augen verdeckt.
Schwere Fehler: Fehlender Bart; fehlende Mähne; gänzlich fehlende Flankenbehaa­
rung
2. Körperform, Typ und Bau
6. Zeichnung und Farbe
100 Punkte
Gewichtsbewertung
1,2
17
bis 1,30
18
bis 1,40
19
über 1,40 bis 1,80
20
bis 1,90
19
Höchstgewicht
1,90
1. Gewicht
Der Körper ist leicht gestreckt, vorn und hinten gleich breit, mit ebenmäßiger
Rückenlinie und gut abgerundeter Hinterpartie. Die Brust ist voll ausgeprägt, der
Hals kurz mit kräftigen Nacken; der Schulterbereich ist geschlossen und gut bemus­
kelt. Ein gedrungener Typ ist nicht erwünscht. Die Vorderläufe sind kräftig entwickelt,
die Hinterläufe stehen parallel zum Körper. Die Häsin ist im Ganzen etwas feiner ge­
baut als der Rammler. Häsin und Rammler sind frei von Wammenansatz.
Leichte Fehler: Siehe »Allgemeines«. Leichte Abweichungen vom Typ, insbesonde­
re gedrungen wirkender Typ.
Schwere Fehler: Siehe »Allgemeines«. Stark abweichender, lang gestreckter, ge­
drungener oder blockiger Typ. Wammenansatz bei beiden Geschlechtern.
Zugelassen ist nur der Farbenschlag „rhönfarbig“. Die Anforderungen der Ausgangs­
rasse sind sinngemäß anzuwenden, wobei die länger behaarten Körperstellen ent­
sprechend zu berücksichtigen sind.
7. Pflegezustand
Siehe »Allgemeines«.
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