Aufnahmeantrag - Shotokan

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Aufnahmeantrag - Shotokan
Shotokan-Karate Halle e.V.
Aufnahmeantrag
1. Teilnahmevereinbarung
Die Mitgliedschaft im Shotokan-Karate-Halle e.V. ist mit der Anmeldung beim Stadt-Sport-Bund
e.V. (SSB) und unserem Dachverband dem Deutschen Karate Verband e.V. (DKV) verbunden. Die
entsprechenden Mitgliedsbeiträge für den SSB und den DKV sind jährlich über den Shotokan-KarateShotokan-Karate Halle e.V.
Halle e.V. zu entrichten.
Geschäftsstelle
Nach Erwerb der Mitgliedschaft im SSB und Entrichtung des Jahresbeitrages besteht für das Mitglied
im Rahmen des durch den Shotokan-Karate-Halle e.V. durchgeführten Trainings ein Versicherungsschutz (Sportunfallversicherung). Scheidet ein Mitglied aus dem Verein aus, so endet damit auch der
Versicherungsschutz.
Die Mitgliedschaft im DKV berechtigt zur Teilnahme an verbandsinternen Lehrgängen und Prüfungen.
Platanenstraße 6
D-06114 Halle (Saale)
http://www.shotokan-halle.de
Saalesparkasse Halle (Saale)
IBAN:
DE83800537620389316583
BIC:
NOLADE21HAL
BLZ:
80053762
Kto:
389316583
Für Neumitglieder und die Ausstellung eines entsprechenden Ausweises, erhebt der DKV eine
einmalige Gebühr von ,0 Euro.
Mit der Antragstellung zur Mitgliedschaft im Shotokan-Karate-Halle e.V. wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 Euro fällig.
Martin Sturmat
1. Vorsitzender
Platanenstraße 6
D-06114 Halle (Saale)
Familienrabatte: das zweite Familienmitglied zahlt 50%, das Dritte 25%, jedes weitere Familienmitglied
E-Mail:
[email protected]
ist bis auf die Beiträge für DKV und SSB beitragsfrei (Details bitte erfragen).
Folgende Beiträge sind zu entrichten:
Vereinsbeitrag Stadtsportbund DKV
(Quartal)
(Jahr)
(Jahr)
[ ] Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre
37,50 Eur
9,00 Eur
15,00 Eur
[ ] Jugendliche 15-18 Jahre
37,50 Eur
9,00 Eur
20,00 Eur
[ ] Azubis, Studenten, Rentner, Arbeitslose 45,00 Eur
24,00 Eur
20,00 Eur
[ ] berufstätige Teilnehmer, Sonstige
24,00 Eur
20,00 Eur
52,50 Eur
Die Beiträge für die Teilnahme am Karate-Training sind im Voraus zu entrichten.
Beiträge sind Bringpflicht!
Andreas Pieger
2. Vorsitzender
Mob.:
+49-(0)172-7932366
E-Mail:
[email protected]
Jörg Dannenberg
Kassenwart
A.-Schweitzer-Str. 41
D-06114 Halle (Saale)
Kommt das Mitglied in Zahlungsverzug, so werden Mahn- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung
gestellt. Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Kündigung (4 Wochen vor Quartalsende) verlängert
sich der Vertrag um ein weiteres Quartal.
Schulferien oder Urlaub befreien nicht von der Beitragspflicht. In Ausnahmefällen, wie Wehrdienst,
lange Krankheit o.ä. können Mitglieder durch schriftlichen Antrag an den Vorstand vom Beitrag
befreit werden.
Tel.:
+49-(0)345-5226885
E-Mail:
[email protected]
Shotokan-Karate Halle e.V.
Für den Beitrag verpflichtet sich der Verein dem Teilnehmer zu den festgesetzten Trainingszeiten,
mindestens jedoch einmal wöchentlich, entsprechend seiner Leistungsstufe, einen Trainingsplatz
vorzuhalten und einen Trainer zu stellen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainer/Meister besteht
nicht.
Die speziellen Dôjô-Regeln sind streng einzuhalten. Der Verein garantiert seinen Mitgliedern eine
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stufenweise Ausbildung. Die Prüfungen erfolgen nach den jeweiligen nationalen und internationalen
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Verbandsrichtlinien.
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Verbands-, Prüfungs- oder Seminargebühren sind im Quartalsbeitrag nicht enthalten. Diese müssen
separat beglichen werden. Bei nicht bestandener Prüfung erfolgt keine Rückerstattung der Prüfungs-
IBAN:
DE83800537620389316583
BIC:
NOLADE21HAL
BLZ:
80053762
Kto:
389316583
gebühr. Trainingsschüler aus anderen Schulen, Vereinen oder Verbänden die Ihre Graduierungen anerkannt haben wollen, müssen einen Nachweis über ihren Leistungs- bzw. den Schülergrad erbringen,
d.h. beispielsweise Zertifikate, Zeugnisse, Prüfungsurkunden oder ähnliche Dokumente vorlegen. Die
Angaben werden nach DKV Richtlinien überprüft, ein Recht auf Anerkennung besteht nicht.
Bei Sachbeschädigung haftet das Mitglied bzw. der Erziehungsberechtigte für den entstandenen
Schaden. Der Verein haftet nicht für mitgebrachte Wertsachen oder Wertgegenstände des Mitgliedes.
Martin Sturmat
1. Vorsitzender
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E-Mail:
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Der Antragsteller versichert, nicht wegen Körperverletzung vorbestraft und nach ärztlicher Bescheinigung sporttauglich zu sein. Etwaige vorhandene körperliche Beeinträchtigungen, die sich offensichtlich auf die sportliche Betätigung auswirken, wurden dem Shotokan-Karate-Halle e.V. mitgeteilt.
Andreas Pieger
2. Vorsitzender
Mob.:
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Jörg Dannenberg
Kassenwart
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2. Angaben zur Person (Antragsteller/in)
Name/Vorname
: ....................................................................
Geb. am
: ....................................................................
Anschrift
: ....................................................................
....................................................................
Telefon
: ....................................................................
Handy
: ....................................................................
E-Mail
: ....................................................................
Beruf
: ....................................................................
Hier bitte
Foto
einkleben.
Shotokan-Karate Halle e.V.
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Bestehen gesundheitliche Einschränkungen oder Krankheiten, die mit der regelmäßigen Einnahme
von Medikamenten verbunden sind bzw. die Leistungsfähigkeit im Training beeinflussen? Wenn ja,
welche:
: ...............................................................................................................................
................................................................................................................................................................
Martin Sturmat
1. Vorsitzender
Platanenstraße 6
Vertragsbeginn
: ...............................
Trainingsdisziplin : Shotokan-Karate
D-06114 Halle (Saale)
E-Mail:
[email protected]
Hiermit erkenne ich die in Punkt 1 aufgeführten Bedingungen an und versichere alle Angaben vollständig und richtig gemacht zu haben.
Andreas Pieger
Ort, Datum
: ...............................
Antragsteller(in) : ...................................................
3. Erklärung der Erziehungsberechtigten
2. Vorsitzender
Mob.:
+49-(0)172-7932366
E-Mail:
[email protected]
(nur bei Jugendlichen unter 18 Jahren)
Hiermit erkläre(n) ich(wir), mit der Teilnahme unseres Kindes am Training des Shotokan-Karate-Halle
e.V. einverstanden zu sein und für die damit im Zusammenhang stehenden Verpflichtungen nach
Unterschrift: ...........................................
4. Aufnahmebestätigung
(nur durch Vorstand des Shotokan-Karate-Halle e.V. auszufüllen)
Ort, Datum: ........................................
Kassenwart
A.-Schweitzer-Str. 41
D-06114 Halle (Saale)
§421 BGB einzustehen.
Ort, Datum: .......................................
Jörg Dannenberg
Unterschrift: ........................................
Tel.:
+49-(0)345-5226885
E-Mail:
[email protected]