Aufnahmeantrag - Shotokan
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Aufnahmeantrag - Shotokan
Shotokan-Karate Halle e.V. Aufnahmeantrag 1. Teilnahmevereinbarung Die Mitgliedschaft im Shotokan-Karate-Halle e.V. ist mit der Anmeldung beim Stadt-Sport-Bund e.V. (SSB) und unserem Dachverband dem Deutschen Karate Verband e.V. (DKV) verbunden. Die entsprechenden Mitgliedsbeiträge für den SSB und den DKV sind jährlich über den Shotokan-KarateShotokan-Karate Halle e.V. Halle e.V. zu entrichten. Geschäftsstelle Nach Erwerb der Mitgliedschaft im SSB und Entrichtung des Jahresbeitrages besteht für das Mitglied im Rahmen des durch den Shotokan-Karate-Halle e.V. durchgeführten Trainings ein Versicherungsschutz (Sportunfallversicherung). Scheidet ein Mitglied aus dem Verein aus, so endet damit auch der Versicherungsschutz. Die Mitgliedschaft im DKV berechtigt zur Teilnahme an verbandsinternen Lehrgängen und Prüfungen. Platanenstraße 6 D-06114 Halle (Saale) http://www.shotokan-halle.de Saalesparkasse Halle (Saale) IBAN: DE83800537620389316583 BIC: NOLADE21HAL BLZ: 80053762 Kto: 389316583 Für Neumitglieder und die Ausstellung eines entsprechenden Ausweises, erhebt der DKV eine einmalige Gebühr von ,0 Euro. Mit der Antragstellung zur Mitgliedschaft im Shotokan-Karate-Halle e.V. wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 Euro fällig. Martin Sturmat 1. Vorsitzender Platanenstraße 6 D-06114 Halle (Saale) Familienrabatte: das zweite Familienmitglied zahlt 50%, das Dritte 25%, jedes weitere Familienmitglied E-Mail: [email protected] ist bis auf die Beiträge für DKV und SSB beitragsfrei (Details bitte erfragen). Folgende Beiträge sind zu entrichten: Vereinsbeitrag Stadtsportbund DKV (Quartal) (Jahr) (Jahr) [ ] Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre 37,50 Eur 9,00 Eur 15,00 Eur [ ] Jugendliche 15-18 Jahre 37,50 Eur 9,00 Eur 20,00 Eur [ ] Azubis, Studenten, Rentner, Arbeitslose 45,00 Eur 24,00 Eur 20,00 Eur [ ] berufstätige Teilnehmer, Sonstige 24,00 Eur 20,00 Eur 52,50 Eur Die Beiträge für die Teilnahme am Karate-Training sind im Voraus zu entrichten. Beiträge sind Bringpflicht! Andreas Pieger 2. Vorsitzender Mob.: +49-(0)172-7932366 E-Mail: [email protected] Jörg Dannenberg Kassenwart A.-Schweitzer-Str. 41 D-06114 Halle (Saale) Kommt das Mitglied in Zahlungsverzug, so werden Mahn- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Kündigung (4 Wochen vor Quartalsende) verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Quartal. Schulferien oder Urlaub befreien nicht von der Beitragspflicht. In Ausnahmefällen, wie Wehrdienst, lange Krankheit o.ä. können Mitglieder durch schriftlichen Antrag an den Vorstand vom Beitrag befreit werden. Tel.: +49-(0)345-5226885 E-Mail: [email protected] Shotokan-Karate Halle e.V. Für den Beitrag verpflichtet sich der Verein dem Teilnehmer zu den festgesetzten Trainingszeiten, mindestens jedoch einmal wöchentlich, entsprechend seiner Leistungsstufe, einen Trainingsplatz vorzuhalten und einen Trainer zu stellen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainer/Meister besteht nicht. Die speziellen Dôjô-Regeln sind streng einzuhalten. Der Verein garantiert seinen Mitgliedern eine Shotokan-Karate Halle e.V. Geschäftsstelle Platanenstraße 6 D-06114 Halle (Saale) stufenweise Ausbildung. Die Prüfungen erfolgen nach den jeweiligen nationalen und internationalen http://www.shotokan-halle.de Verbandsrichtlinien. Saalesparkasse Halle (Saale) Verbands-, Prüfungs- oder Seminargebühren sind im Quartalsbeitrag nicht enthalten. Diese müssen separat beglichen werden. Bei nicht bestandener Prüfung erfolgt keine Rückerstattung der Prüfungs- IBAN: DE83800537620389316583 BIC: NOLADE21HAL BLZ: 80053762 Kto: 389316583 gebühr. Trainingsschüler aus anderen Schulen, Vereinen oder Verbänden die Ihre Graduierungen anerkannt haben wollen, müssen einen Nachweis über ihren Leistungs- bzw. den Schülergrad erbringen, d.h. beispielsweise Zertifikate, Zeugnisse, Prüfungsurkunden oder ähnliche Dokumente vorlegen. Die Angaben werden nach DKV Richtlinien überprüft, ein Recht auf Anerkennung besteht nicht. Bei Sachbeschädigung haftet das Mitglied bzw. der Erziehungsberechtigte für den entstandenen Schaden. Der Verein haftet nicht für mitgebrachte Wertsachen oder Wertgegenstände des Mitgliedes. Martin Sturmat 1. Vorsitzender Platanenstraße 6 D-06114 Halle (Saale) E-Mail: [email protected] Der Antragsteller versichert, nicht wegen Körperverletzung vorbestraft und nach ärztlicher Bescheinigung sporttauglich zu sein. Etwaige vorhandene körperliche Beeinträchtigungen, die sich offensichtlich auf die sportliche Betätigung auswirken, wurden dem Shotokan-Karate-Halle e.V. mitgeteilt. Andreas Pieger 2. Vorsitzender Mob.: +49-(0)172-7932366 E-Mail: [email protected] Jörg Dannenberg Kassenwart A.-Schweitzer-Str. 41 D-06114 Halle (Saale) Tel.: +49-(0)345-5226885 E-Mail: [email protected] Shotokan-Karate Halle e.V. 2. Angaben zur Person (Antragsteller/in) Name/Vorname : .................................................................... Geb. am : .................................................................... Anschrift : .................................................................... .................................................................... Telefon : .................................................................... Handy : .................................................................... E-Mail : .................................................................... Beruf : .................................................................... Hier bitte Foto einkleben. Shotokan-Karate Halle e.V. Geschäftsstelle Platanenstraße 6 D-06114 Halle (Saale) http://www.shotokan-halle.de Saalesparkasse Halle (Saale) IBAN: DE83800537620389316583 BIC: NOLADE21HAL BLZ: 80053762 Kto: 389316583 Bestehen gesundheitliche Einschränkungen oder Krankheiten, die mit der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten verbunden sind bzw. die Leistungsfähigkeit im Training beeinflussen? Wenn ja, welche: : ............................................................................................................................... ................................................................................................................................................................ Martin Sturmat 1. Vorsitzender Platanenstraße 6 Vertragsbeginn : ............................... Trainingsdisziplin : Shotokan-Karate D-06114 Halle (Saale) E-Mail: [email protected] Hiermit erkenne ich die in Punkt 1 aufgeführten Bedingungen an und versichere alle Angaben vollständig und richtig gemacht zu haben. Andreas Pieger Ort, Datum : ............................... Antragsteller(in) : ................................................... 3. Erklärung der Erziehungsberechtigten 2. Vorsitzender Mob.: +49-(0)172-7932366 E-Mail: [email protected] (nur bei Jugendlichen unter 18 Jahren) Hiermit erkläre(n) ich(wir), mit der Teilnahme unseres Kindes am Training des Shotokan-Karate-Halle e.V. einverstanden zu sein und für die damit im Zusammenhang stehenden Verpflichtungen nach Unterschrift: ........................................... 4. Aufnahmebestätigung (nur durch Vorstand des Shotokan-Karate-Halle e.V. auszufüllen) Ort, Datum: ........................................ Kassenwart A.-Schweitzer-Str. 41 D-06114 Halle (Saale) §421 BGB einzustehen. Ort, Datum: ....................................... Jörg Dannenberg Unterschrift: ........................................ Tel.: +49-(0)345-5226885 E-Mail: [email protected]