ARGE Herne ignoriert Sozialgerichtsbeschluss

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ARGE Herne ignoriert Sozialgerichtsbeschluss
ARGE Herne ignoriert Sozialgerichtsbeschluss
Agentur für Arbeit sowie Stadtverwaltung Herne sehen keinen Anlass sich darum zu
kümmern
Folgender Vorfall hat uns in erhebliches Erstaunen versetzt und wirft die Frage auf, wie es
unsere Behörden eigentlich mit der Rechtsstaatlichkeit halten:
Ein Mitbürger aus Herne, nennen wir ihn Herr N., geriet wegen seiner Arbeitslosigkeit in
wirtschaftliche Not und wandte sich Hilfe suchend an die ARGE Herne. Dort erfuhr er, nunmehr
als Kunde bezeichnet, dass er in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe und wegen des
Verdienstes seiner Partnerin keine Ansprüche habe.
Darüber wurde nun gestritten, während sich die wirtschaftliche Not ständig vergrößerte, bis das
Sozialgericht Gelsenkirchen die Eilbedürftigkeit des Falles anerkannte und am 13. Juli 09
entschied, dass die ARGE Herne ihrem Kunden N. ab sofort vorläufige „Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhaltes“, also das Allernötigste, zu gewähren habe.
Nach zehn Tagen erkundigte sich der Kunde N. nach dem Stand der Dinge, um zu erfahren,
dass die ARGE Herne wohl noch weitere zehn Arbeitstage benötige, um seine Angelegenheit
zu bearbeiten.
Am 30 Juli 2009 sprach der Kunde N. in seiner Not erneut vor, um einen Vorschuss zu erbitten.
Dieses Bitte wurde sofort abgelehnt. Er könne schließlich Lebensmittelgutscheine erhalten und
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seine Gläubiger weiter vertrösten. Der Gerichtsbeschluss sei in die laufende Arbeit einsortiert
worden und werde bearbeitet, wenn er „dran“ sei; also irgendwann.
„Es ist kaum zu fassen, dass eine deutsche Behörde eine Gerichtsentscheidung einfach
ignoriert. Nach der Vestischen Arbeit in Recklinghausen ist dies die zweite ARGE, die sich eine
solche Ungeheuerlichkeit leistet. Ich habe beim Sozialgericht Gelsenkirchen ein Zwangsgeld
gegen die ARGE Herne beantragen müssen. Wenn Behörden Gerichtsbeschlüssen nur nach
Zwangsgeldern ausführen, ist der Rechtsstaat in Gefahr.“, so Rechtsanwalt Reucher aus
Bochum, der Anwalt des Kunden N. Wie die Kunden klarkommen, die ohne Anwalt ihr „Glück“
bei der ARGE Herne versuchen, bleibt offen … (Quelle www.gegen-hartz.de; PM Rechtsanwalt
Reucher, Bochum, 31.07.2009)
Dazu schrieb unsere Ratsgruppensprecherin Anette S. Jung an den Leiter der
Arbeitsagentur; eine Antwort darauf erhielt Sie bislang nicht:
Sehr geehrter Herr Glantschnig,
leider muss ich in der o.g. Sache noch einmal nachhaken, denn ich habe ja klare Fragen
gestellt, die mir immer noch nicht zufriedenstellend beanwortet wurden.
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Als Kommunal Politikerin von Herne interessiert mich:
Wie konnte das geschehen?
Wie sieht das mit der fachlichen Aufsicht aus?
Was wird von Ihrer Seite aus -zeitnah- unternommen, um diese Missstände abzuschaffen?
Eine Antwort wie die des Herrn R. ist nicht akzeptabel.
Ich bitte um eine Darstellung des Falles unter Berücksichtigung der gestellten Fragen und
sollte - wie Herr R. es andeutet - der Fall anders liegen als veröffentlicht wurde, dann bitte ich
um Angaben, was, wie und warum geschehen ist.
Auf Grund der mir gesandten Antworten Ihres Hauses auf meine Fragen muss ich befürchten,
dass die BA oder ARGE oder die Stadt sich noch viel schlimmer verhalten haben, als es nach
der mir zur Kenntnis gekommenen Schilderung zu sein scheint.
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Ich bitte nun noch einmal darum, mir die gestellten Fragen zu beantworten. Namen müssen ja
nicht erscheinen. Ihre (die Ihres Hauses) "Einschätzung" ist mir da nicht hilfreich, solange ich
nicht über den Vorgang aus Ihrer Sicht informiert wurde. Ich möchte Fakten.
Besonders interessiert mich der Umgang der Sachbearbeiter mit rechtskräftig erteilten Urteilen
des Sozialgerichtes.
Sind MitarbeiterInnen evtl. nicht richtig geschult?
Wissen diese nicht, wie unsere Rechtssprechung funktioniert?
Könnte das bei MitarbeiterInnen geschehen sein, die als Seiteneinsteiger auf befristeten
Arbeitsplätzen arbeiten und die im Sozialrecht über keine ausreichenden Kenntnisse
verfügen?
Ich denke, die Sache ist von hohem öffentlichem Interesse.
Zu Ihrer Kenntnisnahme füge ich noch einmal den bisherigen Schriftwechsel bei.
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Mit freundlichen Grüßen
Anette S. Jung
Der Herner OB erhielt ein ähnliches Schreiben, auch von dort steht die Antwort noch aus.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
da keine Termine für eine zeitnahe Beratung dieses Vorkommnisses, s. Link, in den
kommunalen Gremien mehr erfolgen kann, bitte ich darum, dass Sie die folgende Meldung zur
Kenntnis nehmen und uns Sie die weiter unten angeführten Fragen beantworten (lassen).
Vielen Dank!
Hartz IV: ARGE Herne ignoriert Gerichtsbeschluss
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-arge-herne-ignoriert-gerichtsbesch
luss3999.php
Was sagen die Verantwortlichen der Stadtverwaltung Herne dazu, z.B. Herr Nowak?
Wie sieht das mit der fachlichen Aufsicht aus?
Was wird von Seiten der Stadt -zeitnah- unternommen, um diese Missstände abzuschaffen?
Mit freundlichen Grüßen
Anette S. Jung
Ratsgruppensprecherin AL Herne
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