Neue Energieeinsparverordnung: Wer seinen Heizkessel wirklich
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Neue Energieeinsparverordnung: Wer seinen Heizkessel wirklich
Presseinformation Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V. Neue Energieeinsparverordnung: Wer seinen Heizkessel wirklich tauschen muss Mannheim, 29. April 2014. Am 1. Mai treten die ersten Bestimmungen der novellierten Energiesparverordnung (EnEV) 2014 in Kraft. „Grundsätzlich gelten dann zwei Neuerungen: Die Austauschpflicht für Heizkessel, die vor 1985 installiert wurden oder älter als 30 Jahre sind, sowie die Energieausweispflicht für Immobilien bei Verkauf oder Vermietung“, erklärt HansJürgen Funke, Geschäftsführer des Verbands für Energiehandel Südwest-Mitte (VEH). Stichprobenkontrollen überprüften die Einhaltung der Energieausweispflicht. Ausnahmen vom Heizungstausch Eigentümer, die bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst in ihrem Haus, oder in einem Teil ihres Zweifamilienhauses gelebt haben, sind von der Bestimmung ausgenommen. Ist eine Immobilie in den vergangenen zwei Jahren verkauft wurden, haben die neuen Eigentümer zwei Jahre Zeit, das Heizsystem umzurüsten. Lediglich Konstanttemperaturheizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen arbeiten, müssen ab 2015 stillgelegt werden. Wird ein Kessel ausschließlich oder teilweise zur Warmwasserbereitung, als Küchenherd oder als Einzelraumheizgerät genutzt, muss er nicht ersetzt werden. Auch Brennwert- und Niedertemperaturkessel mit hohem Wirkungsgrad fallen nicht unter die Novelle. Gleiches gilt generell für Kessel mit einer Nennleistung unter 4 kW oder über 400 kW. Förderung und Beratung Personen, die nach der neuen Regelung ihre Heizsysteme modernisieren müssen, können unter bestimmten Voraussetzungen Kredite der KfW in Anspruch nehmen. Der Effizient Sanieren-Kredit 151/152 wird denjenigen gewährt, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen wollen. Dabei sind Kredite von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit möglich. Beratung zu Fördermitteln und modernen Heizungssystemen, wie KraftWärme-Kopplung oder der Brennwerttechnik, bietet der VEH an. Energieausweis in der Kritik Der neue Energieausweis beinhaltet die Energieeffizienzklassen A+ (gut) bis H (schlecht). Bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit. Käufer oder Mieter haben künftig das Recht, den Ausweis spätestens bei der Besichtigung zu sehen und ihn, zumindest in Kopie, bei der Übergabe ausgehändigt zu bekommen. Wer einen Energieausweis benötigt, kann unter anderem auf der Website www.energie-effizienz-experten.de nach einem entsprechend geschulten Dienstleister suchen. Das VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik übt Kritik hinsichtlich der Anwendbarkeit der Ausweise. Bereits die zwei Ausweistypen (Verbrauch und Bedarf) seien nicht miteinander vergleichbar. Zur Deutung der Ausweise brauche man zudem Vorwissen, das Laien oft fehle. Mehr Informationen unter www.veh-ev.de. Ansprechpartner für Rückfragen: Anja Rettmann | NEULAND PR | Humboldtstraße 15 | 04105 Leipzig Tel: 0341/231090-29 | Fax: 0341/231090-12 | Email: [email protected]