Neue Energieeinsparverordnung: Wer seinen Heizkessel wirklich

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Neue Energieeinsparverordnung: Wer seinen Heizkessel wirklich
Presseinformation
Verband für Energiehandel
Südwest-Mitte e.V.
Neue Energieeinsparverordnung:
Wer seinen Heizkessel wirklich tauschen muss
Mannheim, 29. April 2014. Am 1. Mai treten die ersten Bestimmungen der novellierten
Energiesparverordnung (EnEV) 2014 in Kraft. „Grundsätzlich gelten dann zwei Neuerungen:
Die Austauschpflicht für Heizkessel, die vor 1985 installiert wurden oder älter als 30 Jahre sind,
sowie die Energieausweispflicht für Immobilien bei Verkauf oder Vermietung“, erklärt HansJürgen Funke, Geschäftsführer des Verbands für Energiehandel Südwest-Mitte (VEH).
Stichprobenkontrollen überprüften die Einhaltung der Energieausweispflicht.
Ausnahmen vom Heizungstausch
Eigentümer, die bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst in ihrem Haus, oder in einem Teil ihres
Zweifamilienhauses gelebt haben, sind von der Bestimmung ausgenommen. Ist eine Immobilie
in den vergangenen zwei Jahren verkauft wurden, haben die neuen Eigentümer zwei Jahre
Zeit, das Heizsystem umzurüsten. Lediglich Konstanttemperaturheizkessel, die mit flüssigen
oder gasförmigen Brennstoffen arbeiten, müssen ab 2015 stillgelegt werden. Wird ein Kessel
ausschließlich oder teilweise zur Warmwasserbereitung, als Küchenherd oder als
Einzelraumheizgerät genutzt, muss er nicht ersetzt werden. Auch Brennwert- und
Niedertemperaturkessel mit hohem Wirkungsgrad fallen nicht unter die Novelle. Gleiches gilt
generell für Kessel mit einer Nennleistung unter 4 kW oder über 400 kW.
Förderung und Beratung
Personen, die nach der neuen Regelung ihre Heizsysteme modernisieren müssen, können
unter bestimmten Voraussetzungen Kredite der KfW in Anspruch nehmen. Der Effizient
Sanieren-Kredit 151/152 wird denjenigen gewährt, die Wohnraum energetisch sanieren oder
sanierten Wohnraum kaufen wollen. Dabei sind Kredite von bis zu 75.000 Euro pro
Wohneinheit möglich. Beratung zu Fördermitteln und modernen Heizungssystemen, wie KraftWärme-Kopplung oder der Brennwerttechnik, bietet der VEH an.
Energieausweis in der Kritik
Der neue Energieausweis beinhaltet die Energieeffizienzklassen A+ (gut) bis H (schlecht).
Bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit. Käufer oder Mieter haben künftig das
Recht, den Ausweis spätestens bei der Besichtigung zu sehen und ihn, zumindest in Kopie, bei
der Übergabe ausgehändigt zu bekommen. Wer einen Energieausweis benötigt, kann unter
anderem auf der Website www.energie-effizienz-experten.de nach einem entsprechend
geschulten Dienstleister suchen. Das VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik
übt Kritik hinsichtlich der Anwendbarkeit der Ausweise. Bereits die zwei Ausweistypen
(Verbrauch und Bedarf) seien nicht miteinander vergleichbar. Zur Deutung der Ausweise
brauche man zudem Vorwissen, das Laien oft fehle.
Mehr Informationen unter www.veh-ev.de.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Anja Rettmann | NEULAND PR | Humboldtstraße 15 | 04105 Leipzig
Tel: 0341/231090-29 | Fax: 0341/231090-12 | Email: [email protected]

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