Verwaltungsvorlage 56-2011

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Verwaltungsvorlage 56-2011
Gemeinde Uedem
Der Bürgermeister
FB 4 - Planen und Bauen
Verwaltungsvorlage
Nummer:
Datum:
öffentlich
56 /2011
06.09.2011
Abgrabung "Uedemerbruch";
Stellungnahme gemäß § 7 des Abgrabungsgesetzes (AbgrG) NRW
Beratungsweg:
Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
08.09.2011
19.09.2011
06.10.2011
Sachverhalt:
Die Firma Johann Bunte Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Jakob-Kaiser-Straße 10, 47877 Willich,
hat die Abgrabungsgenehmigung für die Trockenabgrabung "Uedemerbruch" (Gemarkung
Uedemerbruch, Flur 8, Flurstück 527 tlw.) als Rechtsnachfolgerin der Firma TrappInfra Wesel GmbH
übernommen und beim Kreis Kleve den Antrag auf Änderung der Abbauplanung und eine erneute
Verlängerung der Abgrabungs- und Rekultivierungsfristen um weitere 12 Jahre gestellt.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21.04.1986 bei 2 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung
mehrheitlich für die ursprünglich von der Firma F. C. Trapp GmbH & Co. Bauunternehmung aus Wesel geplante Trockenabgrabung das gemeindliche Einvernehmen gegeben. Das gemeindliche Einvernehmen wurde unter der Voraussetzung erteilt, dass Absprachen mit der Gemeinde Uedem zu
treffen sind, wenn bei der An- und Abfuhr gemeindeeigene Wege in Anspruch genommen werden.
Für eventuell an diesen Wegen entstehende Schäden sollte die abgrabende Firma haften.
Der Regierungspräsident (heute Bezirksregierung) Düsseldorf hat den Antrag der Firma F. C. Trapp
GmbH & Co. Bauunternehmung vom 10.02.1986 mit Bescheid vom 21.08.1986 genehmigt und die
Bedingung der Gemeinde Uedem als Auflage im Genehmigungsbescheid aufgenommen.
Zur Sicherung der Auflage hat die Gemeinde Uedem mit der Firma Trapp GmbH & Co Bauunternehmung am 02./09.05.1995 eine schriftliche Vereinbarung über eine fertige Straßenbauleistung in
Höhe von 40.000 DM netto getroffen. Diese Bauleistung bezieht sich ausschließliche auf Deckenüberzüge im Bereich von bestehenden Wirtschaftswegen der Gemeinde Uedem. Als Einzelleistungen sollten hierbei eine Tragschicht, Tragdeckschicht oder AFB-Materialien (Asphalt-Feinbeton) zur
Ausführung kommen. Der Wert der Leistung sollte sich nach dem Marktpreis richten, der zum Zeitpunkt der Ausführung für vergleichbare Arbeiten angeboten wird.
Nach der Genehmigung musste die Abgrabung, die ausschließlich zur Gewinnung des Feinsandes
und sandigen Füllbodens für den Bau der B 67n vorgesehen war, bis zum 31.12.1989 und die Herrichtung bis zum 31.12.1990 beendet sein. Die Genehmigung wurde allerdings mehrmals verlängert
und läuft nunmehr am 31.12.2011 ab.
Die Firma Johann Bunte Bauunternehmung GmbH & Co. KG hat die o.g. Abgrabungsgenehmigung
als Rechtsnachfolgerin der Firma TrappInfra Wesel GmbH übernommen. Die Abgrabungsfläche
grenzt westlich an den Uedemer Hochwald an und wird über die Straße L 5 (Marienbaumer Straße)
und die Gemeindestraße "Am Hochwald" erschlossen (siehe Anlage 1).
-2Die Abgrabung hat eine Größe von ca. 13,51 ha und beinhaltet ein Abbauvolumen von 280.000 m³.
Die vorhandene Geländehöhe im Abgrabungsbereich liegt 26 m bis 32 m über NN. Die durchschnittliche Abbautiefe liegt bei ca. 2,25 m (max. ca. 5,50 m). Der gewonnene Sand soll vornehmlich im
Rahmen von Deichbaumaßnahmen (Hochwasserschutz) verwertet werden. Der Sandabbau und die
Rekultivierung erfolgt in 6 Abschnitten und soll innerhalb von 12 Jahren realisiert werden. Je nach
Größe der Deichbaumaßnahmen kann sich der komplette Abbauzeitraum allerdings auch von 12
Jahren auf 2,5 bis 3 Jahre reduzieren. Nach dem Abbau verbleibt eine weitestgehend waagerechte
Fläche mit einer Höhe von ca. 26 m über NN, die wieder als landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker)
rekultiviert und durch den Eigentümer genutzt. Dies bedeutet, dass keine Verfüllung der Abgrabung
und eine Wiederherstellung der heutigen Topografie erfolgt.
Die Gemeinde Uedem sowie weitere 7 öffentliche Träger öffentlicher Belange wurden zu dieser Planungsänderung vom Kreis Kleve mit Schreiben vom 16.08.2011 zur Abgabe einer Stellungnahme
gemäß § 7 des Abgrabungsgesetzes NRW (AbgrG NRW) bis zum 07.10.2011 aufgefordert.
Eine erneute Stellungnahme der Gemeinde Uedem nach § 7 AbgrG NRW wird erforderlich, weil vor
einer erneuten Verlängerung der Abgrabungs- und Rekultivierungsfristen die Vorhabenplanung hinsichtlich der Einhaltung des aktuellen Standes der Technik zu überprüfen ist. Der Kreis Kleve hat sich
eine entsprechende FFH-Prüfung und artenschutzrechtliche Prüfung vorlegen lassen. Als Ergebnis
dieser Prüfung wurde festgestellt, dass von der Abgrabungs- und Rekultivierungsplanung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen und keine erhebliche nachteilige Veränderung des
Wasserhaushaltes ausgehen werden. Außerdem wurde festgestellt, dass die mit der Abgrabung
einhergehenden Beeinträchtigungen auf die Umwelt durch die festgesetzten Nebenbestimmungen
reduziert und durch die Umsetzung der Maßnahmen des Landespflegerischen Begleitplanes ausgeglichen werden können. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen nach § 7 AbgrG NRW erteilt werden,
wenn eine ausreichende Erschließung des Abbaugebietes gesichert ist. Die Erschließung erfolgt auf
einer Länge von ca. 230 m über die bituminös befestigte Gemeindestraße/ Wirtschaftsweg "Am
Hochwald". Momentan ist die ausreichende Erschließung nicht gesichert, weil die Straße "Am
Hochwald" weder frostsicher noch ausreichend tragfähig im Hinblick auf den zu erwartenden Zielund Quellverkehr ist. Eine Nutzung der jetzigen Straße durch den Ziel- und Quellverkehr für die Abgrabung würde zu Schäden an der Straße führen und somit künftig zu unwirtschaftlichen Aufwendungen im Sinne des § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Gemeinde führen, weil Unterhaltungs- und Reparaturaufwand für den Wirtschaftsweg entsteht. Bis zur
Ratssitzung am 06.10.2011 wird mit der Firma Johann Bunte Bauunternehmung GmbH & Co.KG
festlegt, in welcher Weise der Ausbau erfolgen muss. Das Abgrabungsunternehmen wird die erforderlichen Erschließungsarbeiten selbst durchführen und die Kosten ganz übernehmen.
Das Ergebnis der Verhandlung über die Festlegung der erforderlichen Erschließungsarbeiten wird
über eine Tischvorlage mitgeteilt.
Eine Übersichtskarte zur Abgrabung und Auszüge aus dem Erläuterungstext zum Abgrabungsantrag
(Anlage 2) sind als Anlage beigefügt. Die vollständigen Unterlagen können bei Interesse im Rathaus
eingesehen werden.
Zur Sitzung werden folgende Pläne ausgehängt:
- Bestandsplan
- Abbauplan
- Rekultivierungsplan.
-3Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, für den Antrag der Firma Johann Bunte Bauunternehmung GmbH & Co. KG,
Jakob-Kaiser-Straße 10, 47877 Willich, auf Änderung der Trockenabgrabung "Uedemerbruch" (Gemarkung Uedemerbruch, Flur 8, Flurstück 527 tlw.) hinsichtlich der Abbauplanung und einer erneuten Verlängerung der Abgrabungs- und Rekultivierungsfristen um weitere 12 Jahre das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung zu erteilen, dass die Erschließung gesichert wird.
(Rainer Weber)
Bürgermeister