OPEN AIR KONZERTE - T-Fis

Transcription

OPEN AIR KONZERTE - T-Fis
Die neue
Versammlungsstättenverordnung
Was nun?
Sicherheit bei Veranstaltungen
Warum?
Themen

Rechtliche Einordnung

Neuerungen in der Versammlungsstätten-Verordnung Schleswig-Holstein

Welche Konsequenzen haben die Neuerungen?

Fragen und Diskussion
Daniel Schlatter

Rechtsanwalt – Schlatter & Zahl Rechtsanwaltspartnerschaft Konstanz

Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik

Event Security- & Safety Manager (ibit/bucks)

Verkehrsmanagement bei Publikumsveranstaltungen

Etwa 300 Hallen- und 25 Freiluftveranstaltungen mit bis zu 100 000 Besuchern

Engagiert bei: Greenfieldfestival, Southside, Hurricane, Nova Rock,
Frequency, Rock am See, Heidelberger Herbst, Seenachtfest & Flammende
Sterne, Horber Ritterspiele, Wacken Open Air, Papstbesuch Freiburg, div.
Gartenschauen und Ausstellungen, Oberschwabenschau, Ravensburger, ACDC
Wels & Spielberg, Messe Friedrichshafen, Weihnachtzirkus- und markt

Gastdozent für Veranstaltungsrecht & Veranstaltungsverkehrsplanung am IBIT
(Bonn), an der HTWG KN und an der Donau-Uni-Krems
Berührungspunkte der Tourismuswirtschaft
zum Veranstaltungsrecht und zur
Veranstaltungssicherheit

Veranstaltungen in eigenen Veranstaltungshäusern

Veranstalter in Versammlungsstätten

Veranstalter von Veranstaltungen im öffentlichen Raum
Zur Förderung der Tourismuswirtschaft, der Bekanntheit eines touristischen Ziels oder
zur Unterhaltung der eigenen Gäste
Das Event soll mit dem Veranstaltungsort positive Verknüpfungen erfahren
Events…

Veranstaltungen bringen oft besondere Umstände mit sich – sonst wären sie nichts
Besonderes

Besondere Veranstaltungen können deshalb oft auch besondere Gefahren bergen:

Veranstaltungsorte, die für Veranstaltungen zunächst nicht geschaffen worden sind

Veranstaltungsinhalte, die den Besuchern den besonderen „Kick“ geben

Veranstaltungsbesucher, die in ungewohnter Dichte an ungewohnten Orten Aufenthalt
suchen

Teilnehmer die sich und andere bewusst in Gefahr bringen
Schützenswerte Güter

Reputation des Orts und seiner Einrichtungen

Reputation des touristischen Ziels

Wirtschaftskraft des örtlichen Gewerbes

Sicherheit der Besucher

Sicherheit der Beteiligten

Sicherung des Vermögens

Integrität der Verantwortlichen

Rechtssicherheit – Rechtstreue

Öffentliche Sicherheit & Ordnung
Die Beteiligten
Behörden
Veranstalter
Veranstaltungsleiter
Teilnehmer
Kunden - Gäste
Dienstleister
Betreiber
Künstler
Aussteller
Anbieter
Partner
Die drei Pflichtenkreise
Verträge
Verkehrssicherungspflichten
PrivR
ÖR – Verpflichtungen
z.B. VStättVO/Baurecht
ÖffR
Persönliche Haftung
StR
Das
Recht
Schutzpflichten aus dem
Privatrechtskreis

Vertragliche Vereinbarung – Teil der Leistungs- und Nebenpflichten

Ticketverkauf

Künstlervertrag

Übertragung von Betreiberpflichten

Gesetzliche Schuldverhältnisse & die deliktische Haftung

Nichtvertragliche Obligationen und Pflichtenstellungen
Pflichten im Zusammenhang mit der
Eröffnung eines Gefahrenbereichs
Verkehrssicherungspflicht

Folgen aus der deliktischen Haftung: § 823 I BGB

Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht,
die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Schädigung
anderer zu verhindern

Sicherungshandlungen die der Verkehr erwarten kann

Zumutbarkeitsgrenzen
Pflichten aus der Beziehung zwischen
Bürger und Staat (öffentliches Recht)

Öffentliches Baurecht


insbes. Landesbauordnung und SonderbauVO
Verwaltungs- und Verwaltungsspezialrecht

Umweltrecht insbes. NatSchG, Nationalparkgesetz

Polizeirecht insbes. LVerwG

Straßen- und Wegerecht insbes. Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht iVm.
Straßenverkehrsrechtlichen Sondernutzung sowie dem Übermaßgebrauch
Schutzpflichten aus der Pflichtenstellung
gegenüber der Allgemeinheit oder gegenüber
dem Einzelnen (Strafrecht)

Schutz des Lebens

Schutz der körperlichen Integrität

Schutz des Eigentums

Schutz der elementaren Werte des Gemeinschaftslebens

Schutz der Integrität des Staats
Strategisches Ziel:
Die sichere Veranstaltung
„Die größten Schwierigkeiten liegen
da, wo wir sie nicht suchen“
Johann Wolfgang von Goethe
Sicherheit bei Veranstaltungen

Was bedeutet Sicherheit?
Frei nach Duden:
Zustand des Sicherseins, Geschütztsein vor Schäden, höchstmögliches
Freisein von Gefährdungen, Gewissheit, Freiheit von Fehlern und Irrtümern
Abschirmung, Behütetheit, Geborgenheit, Schutz, Obhut

Gewährleistung von Sicherheit dient der Integrität der Beteiligten und soll
Existenz sichern = Haftung vermeiden
Sicherheit bei Veranstaltungen

Die Veranstaltungsplanung, Durchführung und Genehmigung respektieren den
rechtlichen Rahmen – für die Verantwortlichen besteht Rechtssicherheit

Weder Grundversorgung der Bevölkerung noch Sicherheit und Ordnung werden
durch die Veranstaltungen eingeschränkt und die Hilfsfristen können eingehalten
werden

Die Teilnehmer erreichen sicher in angemessener Zeit ihr Ziel (An- und Abreise,
Teilnahme an den Veranstaltungen) – sie sind in ihrer Bewegungsfreiheit nur
innerhalb des akzeptierten Rahmens eingeschränkt und die Besucher können sich
selbst in angemessener Zeit in Sicherheit bringen

Die Teilnehmer setzen sich durch die Teilnahme im Rahmen ihres
eigenverantwortlichen Handelns keinen nicht tragbaren zusätzlichen Gefahren aus

Die vorhandene Infrastruktur reicht für die Bewältigung der Nachfrage im
Regelbetrieb und in Notfällen aus Restrisiken bestehen nur in akzeptiertem
Umfang
Wege zum Ziel

Glück haben

Interessenwahrnehmung

Selbst erkannte Verantwortung wahr nehmen

Gesetze, Vorschriften und Auflagen einhalten

aber WELCHE ???
Die Versammlungsstätten-Verordnung

Vorschrift für den Bau- und Betrieb von Versammlungsstätten

Teil des Bauordnungsrechts

grundsätzlich aber Länderangelegenheit

Musterverordnung ARGE Bau – novelliert im Jahr 2014

Novelliert in Schleswig-Holstein im September 2014
Aufbau VStättVO

Teil 1 Anwendbarkeit und Begriffe

Teil 2 Allgemeine Bauvorschriften

Bauteile und Baustoffe

Rettungswege

Besucherplätze und –Einrichtungen

Technische Anlagen

Teil 3 Besondere Bauvorschriften Großbühnen und 5000+

Teil 4 Betriebsvorschriften

Rettungswege & Besucherplätze

Brandverhütung

Betrieb technischer Einrichtungen

Verantwortliche Personen

Teil 5 Bauvorlagen

Teil 6 Übergangsregelungen

Teil 7 Schlussvorschriften
Novellierungsänderungen - Übersicht

Anwendbarkeit

Bemessungsvorschriften für die zulässige Personenzahl

Führung von Rettungswegen

Barrierefreiheit

Toilettenräume

Rauchableitung

Feuerlöscheinrichtungen

Brandmeldeanlagen

Brandschutzordnung & Räumungskonzept
VStättVO – Anwendbarkeit § 1

Für Bau und Betrieb…

Personenzahl 200 +

Versammlungsstätten im Freien + feste Tribüne + > 1000 Besucher

Sportstadien und Freisportanlagen + feste Tribüne + > 5000 Besucher

Bemessung der Besucherzahl bei „sonstigen Stehplätzen“ mindestens
Besucher/qm

Temporäre Veranstaltungen auf Freiflächen werden nicht mehr erfasst

Bemessung der Kapazität verlangt eine Begründung

Abweichungen sind möglich

Ausnahmetatbestände Kirchen, Unterricht, Schulen, Ausstellungsräume,
FliegB bleiben bestehen
VStättVO – Führung von Rettungswegen
§§ 6 und 7

Anpassungen in der Führung für Foyers und Hallen

Bereits ab 100 Personen Kapazität ZWEI möglichst weit auseinander liegende
Ausgänge ins Freie

Flexibilisierung der anrechenbaren Rettungswegbreiten
VStättVO – Bestuhlung, Toilettenanlagen
und Barrierefreiheit - §§ 10 – 13

Aufbau und Anordnung der Bestuhlung, der Gänge und Abschrankungen

Lockerung der Vorschriften zur Bemessung der Toilettenanlagen

Konsequente Umsetzung der Inklusion
VStättVO – Technische Anlagen und
Einrichtungen - §§ 14 - 21

Sicherheitsstromversorgung

Sicherheitsbeleuchtung

Rauchableitung

Heizung und Lüftung

Feuerlöschanlagen

Brandmeldeeinrichtungen und Brandfallsteuerung
VStättVO – Vstätt 5000 + - §§ 26 - 30

Besondere Räume für Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsdienst

Lautsprecherzentrale

Abschrankung und Blockbildung

Wellenbrecher

Einfriedung und Eingänge
VStättVO – Betriebsvorschriften – Rettungswege
& Besucherplätze - Brandverhütung - §§ 31 - 37

Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr

Bestuhlungs- und Rettungswegeplan

Aufbewahrung und Logistik

Bedienung und Wartung

Verwendung von offenem Feuer

Verwendung von Lasertechnik

Einfriedungen
VStättVO – § 38 Betreiberpflichten
VStättVO – § 39, 40 VfVAT
VStättVO – § 42 Brandschutzordnung –
Räumungskonzept - Feuerwehrpläne

Brandschutzkonzept

plus Unterweisung über brandschutztechnischen Anlagen und ihre Bedienung,
die Brandschutzordnung und die Betriebsvorschriften

plus Beteiligung der Brandschutzdienststelle
VStättVO – § 43 Sicherheitskonzept &
Ordnungsdienst
Zurück auf LOS!


§ 1 Bühne und Tribüne die kein Fliegender Bau sind…
Was also nun ?
Wir sind nicht verloren!

Allgemeines Bauordnungsrecht bleibt anwendbar

Für Fliegende Bauten gilt die FliegBauRL

Im Rahmen der polizeirechtlichen Befugnisse können die zur Abwehr von
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geeigneten,
erforderlichen und angemessenen Anordnungen getroffen werden

Die gilt auch für die besonderen Aufgabengebiete der Fachbehörden

Straßenrecht

Straßenverkehrsrecht

Gewerberecht

Sicherheitsrecht ieS

Umweltrecht
Aber: Maßnahmen wider der Willkür des
Ordnungsrechts

VStättVO Regelungen soweit anwendbar und sinnvoll als Erkenntnisquelle und
Rahmen nutzen

Bearbeitungstaktik anpassen:

Der Logik des Risikomanagements folgen

Nicht auf Auflagen warten, sondern Initiativ den Genehmigungsprozess anstoßen

Als Grundlage gemeinsam ein Betriebs- und Sicherheitskonzept erarbeiten und
dadurch Rechtssicherheit erreichen
Planungs- und Dokumentationsgrundlage:
Allgemein
Bauliche Sicherheit
Betriebsvorschriften
Technische
Sicherheit
Begriffe
Flucht- & Rettung
Betreiber
Anwendungsbereich
Besucherplätze
Veranstaltungsleiter
(Gast-)Veranstalter
Technik
Verantwortliche
Aussteller
> 5000 Teilnehmer
Ordnungsdienstleiter
BOS
Sicherheitskonzept
Funktion des Sicherheitskonzepts

Privatrechtliche Vereinbarung

Interorganisationale Rahmengebung

Information & Transparenz

Dokumentation

Schafft Sicherheit

Vermeidet Haftung
Basisinhalte eines Sicherheitskonzepts

Veranstaltungsbeschreibung und zeitliche Abläufe

Personenflussprognose und Leistungsfähigkeitsnachweis

Verantwortlichkeiten

Risikobeurteilung

Technische und bauliche Sicherheit

Organisatorische Sicherheit – Sicherheitsorganisation – Ordnungsdienste

Information & Kommunikation

Szenarien
Die „hohe Kunst“ der Implementierung

Sicherheitsplanung darf kein Geheimnis sein

Mittel der Implementierung

Schaffung der rechtlichen Grundlagen

Schaffung der organisatorischen Grundlagen (Prozessdefinition)

Zurverfügungstellung von Handreichungen und Handlungshilfen (Pläne, Merkblätter,
Taschenkarten usw)

Aufklärung und Kontrolle

Training
Sicherheitsorganisation

Sicherheitsorganisation bei Veranstaltungen

Veranstaltungsleitung – Technik – Ordnungs- und Sanitätsdienst – Presse - Logistik
+


Notfallorganisation


Polizeibehörde, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst
Koordinierungsgruppe und Leitungsgruppe beim Veranstalter
Anforderungen

Personelle Ausstattung – Kompetenzdefinition erfolgt

Aktuelles einheitliches Lagebild

Ausfallsichere Kommunikation

Gesicherte Informationsmedien- und Kanäle
Notfallplanung

Vorbereitung für den Notfall

Szenarien bilden, um für das Unvorbereitete vorbereitet zu sein

Wind & Wetter

Unfall

Brand & Explosion, Terror, Auffinden eines verdächtigen Gegenstands

Unterbrechung, Abbruch, Absage, Neubeginn

Evakuierung

Verantwortlichkeiten

Lagebild und Lagebeurteilung

Arbeit in der Koordinierungsgruppe – Führung in der Leitungsgruppe

Notfall- & Krisenkommunikation
Praxis und Handlungshilfen

Einheitliche Lage- und Kartendarstellung

Flucht- und Rettungswegepläne

Notfallkonzepte und Taschenkarten

Checklisten

Protokolle

Ergänzendes Kommunikationskonzept

Gesetze & Normen, Nachschlagewerke, Merkblätter
Verantwortungsvoll Handeln kann nur, wer
seinen Standpunkt kennt, also um seine
Rechte und Pflichten weiß!
Volker Löhr
Diskussion und Feedbackrunde

Fragen?

Jetzt!

Oder später: [email protected]

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