OPEN AIR KONZERTE - T-Fis
Transcription
OPEN AIR KONZERTE - T-Fis
Die neue Versammlungsstättenverordnung Was nun? Sicherheit bei Veranstaltungen Warum? Themen Rechtliche Einordnung Neuerungen in der Versammlungsstätten-Verordnung Schleswig-Holstein Welche Konsequenzen haben die Neuerungen? Fragen und Diskussion Daniel Schlatter Rechtsanwalt – Schlatter & Zahl Rechtsanwaltspartnerschaft Konstanz Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik Event Security- & Safety Manager (ibit/bucks) Verkehrsmanagement bei Publikumsveranstaltungen Etwa 300 Hallen- und 25 Freiluftveranstaltungen mit bis zu 100 000 Besuchern Engagiert bei: Greenfieldfestival, Southside, Hurricane, Nova Rock, Frequency, Rock am See, Heidelberger Herbst, Seenachtfest & Flammende Sterne, Horber Ritterspiele, Wacken Open Air, Papstbesuch Freiburg, div. Gartenschauen und Ausstellungen, Oberschwabenschau, Ravensburger, ACDC Wels & Spielberg, Messe Friedrichshafen, Weihnachtzirkus- und markt Gastdozent für Veranstaltungsrecht & Veranstaltungsverkehrsplanung am IBIT (Bonn), an der HTWG KN und an der Donau-Uni-Krems Berührungspunkte der Tourismuswirtschaft zum Veranstaltungsrecht und zur Veranstaltungssicherheit Veranstaltungen in eigenen Veranstaltungshäusern Veranstalter in Versammlungsstätten Veranstalter von Veranstaltungen im öffentlichen Raum Zur Förderung der Tourismuswirtschaft, der Bekanntheit eines touristischen Ziels oder zur Unterhaltung der eigenen Gäste Das Event soll mit dem Veranstaltungsort positive Verknüpfungen erfahren Events… Veranstaltungen bringen oft besondere Umstände mit sich – sonst wären sie nichts Besonderes Besondere Veranstaltungen können deshalb oft auch besondere Gefahren bergen: Veranstaltungsorte, die für Veranstaltungen zunächst nicht geschaffen worden sind Veranstaltungsinhalte, die den Besuchern den besonderen „Kick“ geben Veranstaltungsbesucher, die in ungewohnter Dichte an ungewohnten Orten Aufenthalt suchen Teilnehmer die sich und andere bewusst in Gefahr bringen Schützenswerte Güter Reputation des Orts und seiner Einrichtungen Reputation des touristischen Ziels Wirtschaftskraft des örtlichen Gewerbes Sicherheit der Besucher Sicherheit der Beteiligten Sicherung des Vermögens Integrität der Verantwortlichen Rechtssicherheit – Rechtstreue Öffentliche Sicherheit & Ordnung Die Beteiligten Behörden Veranstalter Veranstaltungsleiter Teilnehmer Kunden - Gäste Dienstleister Betreiber Künstler Aussteller Anbieter Partner Die drei Pflichtenkreise Verträge Verkehrssicherungspflichten PrivR ÖR – Verpflichtungen z.B. VStättVO/Baurecht ÖffR Persönliche Haftung StR Das Recht Schutzpflichten aus dem Privatrechtskreis Vertragliche Vereinbarung – Teil der Leistungs- und Nebenpflichten Ticketverkauf Künstlervertrag Übertragung von Betreiberpflichten Gesetzliche Schuldverhältnisse & die deliktische Haftung Nichtvertragliche Obligationen und Pflichtenstellungen Pflichten im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Gefahrenbereichs Verkehrssicherungspflicht Folgen aus der deliktischen Haftung: § 823 I BGB Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Schädigung anderer zu verhindern Sicherungshandlungen die der Verkehr erwarten kann Zumutbarkeitsgrenzen Pflichten aus der Beziehung zwischen Bürger und Staat (öffentliches Recht) Öffentliches Baurecht insbes. Landesbauordnung und SonderbauVO Verwaltungs- und Verwaltungsspezialrecht Umweltrecht insbes. NatSchG, Nationalparkgesetz Polizeirecht insbes. LVerwG Straßen- und Wegerecht insbes. Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht iVm. Straßenverkehrsrechtlichen Sondernutzung sowie dem Übermaßgebrauch Schutzpflichten aus der Pflichtenstellung gegenüber der Allgemeinheit oder gegenüber dem Einzelnen (Strafrecht) Schutz des Lebens Schutz der körperlichen Integrität Schutz des Eigentums Schutz der elementaren Werte des Gemeinschaftslebens Schutz der Integrität des Staats Strategisches Ziel: Die sichere Veranstaltung „Die größten Schwierigkeiten liegen da, wo wir sie nicht suchen“ Johann Wolfgang von Goethe Sicherheit bei Veranstaltungen Was bedeutet Sicherheit? Frei nach Duden: Zustand des Sicherseins, Geschütztsein vor Schäden, höchstmögliches Freisein von Gefährdungen, Gewissheit, Freiheit von Fehlern und Irrtümern Abschirmung, Behütetheit, Geborgenheit, Schutz, Obhut Gewährleistung von Sicherheit dient der Integrität der Beteiligten und soll Existenz sichern = Haftung vermeiden Sicherheit bei Veranstaltungen Die Veranstaltungsplanung, Durchführung und Genehmigung respektieren den rechtlichen Rahmen – für die Verantwortlichen besteht Rechtssicherheit Weder Grundversorgung der Bevölkerung noch Sicherheit und Ordnung werden durch die Veranstaltungen eingeschränkt und die Hilfsfristen können eingehalten werden Die Teilnehmer erreichen sicher in angemessener Zeit ihr Ziel (An- und Abreise, Teilnahme an den Veranstaltungen) – sie sind in ihrer Bewegungsfreiheit nur innerhalb des akzeptierten Rahmens eingeschränkt und die Besucher können sich selbst in angemessener Zeit in Sicherheit bringen Die Teilnehmer setzen sich durch die Teilnahme im Rahmen ihres eigenverantwortlichen Handelns keinen nicht tragbaren zusätzlichen Gefahren aus Die vorhandene Infrastruktur reicht für die Bewältigung der Nachfrage im Regelbetrieb und in Notfällen aus Restrisiken bestehen nur in akzeptiertem Umfang Wege zum Ziel Glück haben Interessenwahrnehmung Selbst erkannte Verantwortung wahr nehmen Gesetze, Vorschriften und Auflagen einhalten aber WELCHE ??? Die Versammlungsstätten-Verordnung Vorschrift für den Bau- und Betrieb von Versammlungsstätten Teil des Bauordnungsrechts grundsätzlich aber Länderangelegenheit Musterverordnung ARGE Bau – novelliert im Jahr 2014 Novelliert in Schleswig-Holstein im September 2014 Aufbau VStättVO Teil 1 Anwendbarkeit und Begriffe Teil 2 Allgemeine Bauvorschriften Bauteile und Baustoffe Rettungswege Besucherplätze und –Einrichtungen Technische Anlagen Teil 3 Besondere Bauvorschriften Großbühnen und 5000+ Teil 4 Betriebsvorschriften Rettungswege & Besucherplätze Brandverhütung Betrieb technischer Einrichtungen Verantwortliche Personen Teil 5 Bauvorlagen Teil 6 Übergangsregelungen Teil 7 Schlussvorschriften Novellierungsänderungen - Übersicht Anwendbarkeit Bemessungsvorschriften für die zulässige Personenzahl Führung von Rettungswegen Barrierefreiheit Toilettenräume Rauchableitung Feuerlöscheinrichtungen Brandmeldeanlagen Brandschutzordnung & Räumungskonzept VStättVO – Anwendbarkeit § 1 Für Bau und Betrieb… Personenzahl 200 + Versammlungsstätten im Freien + feste Tribüne + > 1000 Besucher Sportstadien und Freisportanlagen + feste Tribüne + > 5000 Besucher Bemessung der Besucherzahl bei „sonstigen Stehplätzen“ mindestens Besucher/qm Temporäre Veranstaltungen auf Freiflächen werden nicht mehr erfasst Bemessung der Kapazität verlangt eine Begründung Abweichungen sind möglich Ausnahmetatbestände Kirchen, Unterricht, Schulen, Ausstellungsräume, FliegB bleiben bestehen VStättVO – Führung von Rettungswegen §§ 6 und 7 Anpassungen in der Führung für Foyers und Hallen Bereits ab 100 Personen Kapazität ZWEI möglichst weit auseinander liegende Ausgänge ins Freie Flexibilisierung der anrechenbaren Rettungswegbreiten VStättVO – Bestuhlung, Toilettenanlagen und Barrierefreiheit - §§ 10 – 13 Aufbau und Anordnung der Bestuhlung, der Gänge und Abschrankungen Lockerung der Vorschriften zur Bemessung der Toilettenanlagen Konsequente Umsetzung der Inklusion VStättVO – Technische Anlagen und Einrichtungen - §§ 14 - 21 Sicherheitsstromversorgung Sicherheitsbeleuchtung Rauchableitung Heizung und Lüftung Feuerlöschanlagen Brandmeldeeinrichtungen und Brandfallsteuerung VStättVO – Vstätt 5000 + - §§ 26 - 30 Besondere Räume für Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsdienst Lautsprecherzentrale Abschrankung und Blockbildung Wellenbrecher Einfriedung und Eingänge VStättVO – Betriebsvorschriften – Rettungswege & Besucherplätze - Brandverhütung - §§ 31 - 37 Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr Bestuhlungs- und Rettungswegeplan Aufbewahrung und Logistik Bedienung und Wartung Verwendung von offenem Feuer Verwendung von Lasertechnik Einfriedungen VStättVO – § 38 Betreiberpflichten VStättVO – § 39, 40 VfVAT VStättVO – § 42 Brandschutzordnung – Räumungskonzept - Feuerwehrpläne Brandschutzkonzept plus Unterweisung über brandschutztechnischen Anlagen und ihre Bedienung, die Brandschutzordnung und die Betriebsvorschriften plus Beteiligung der Brandschutzdienststelle VStättVO – § 43 Sicherheitskonzept & Ordnungsdienst Zurück auf LOS! § 1 Bühne und Tribüne die kein Fliegender Bau sind… Was also nun ? Wir sind nicht verloren! Allgemeines Bauordnungsrecht bleibt anwendbar Für Fliegende Bauten gilt die FliegBauRL Im Rahmen der polizeirechtlichen Befugnisse können die zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geeigneten, erforderlichen und angemessenen Anordnungen getroffen werden Die gilt auch für die besonderen Aufgabengebiete der Fachbehörden Straßenrecht Straßenverkehrsrecht Gewerberecht Sicherheitsrecht ieS Umweltrecht Aber: Maßnahmen wider der Willkür des Ordnungsrechts VStättVO Regelungen soweit anwendbar und sinnvoll als Erkenntnisquelle und Rahmen nutzen Bearbeitungstaktik anpassen: Der Logik des Risikomanagements folgen Nicht auf Auflagen warten, sondern Initiativ den Genehmigungsprozess anstoßen Als Grundlage gemeinsam ein Betriebs- und Sicherheitskonzept erarbeiten und dadurch Rechtssicherheit erreichen Planungs- und Dokumentationsgrundlage: Allgemein Bauliche Sicherheit Betriebsvorschriften Technische Sicherheit Begriffe Flucht- & Rettung Betreiber Anwendungsbereich Besucherplätze Veranstaltungsleiter (Gast-)Veranstalter Technik Verantwortliche Aussteller > 5000 Teilnehmer Ordnungsdienstleiter BOS Sicherheitskonzept Funktion des Sicherheitskonzepts Privatrechtliche Vereinbarung Interorganisationale Rahmengebung Information & Transparenz Dokumentation Schafft Sicherheit Vermeidet Haftung Basisinhalte eines Sicherheitskonzepts Veranstaltungsbeschreibung und zeitliche Abläufe Personenflussprognose und Leistungsfähigkeitsnachweis Verantwortlichkeiten Risikobeurteilung Technische und bauliche Sicherheit Organisatorische Sicherheit – Sicherheitsorganisation – Ordnungsdienste Information & Kommunikation Szenarien Die „hohe Kunst“ der Implementierung Sicherheitsplanung darf kein Geheimnis sein Mittel der Implementierung Schaffung der rechtlichen Grundlagen Schaffung der organisatorischen Grundlagen (Prozessdefinition) Zurverfügungstellung von Handreichungen und Handlungshilfen (Pläne, Merkblätter, Taschenkarten usw) Aufklärung und Kontrolle Training Sicherheitsorganisation Sicherheitsorganisation bei Veranstaltungen Veranstaltungsleitung – Technik – Ordnungs- und Sanitätsdienst – Presse - Logistik + Notfallorganisation Polizeibehörde, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst Koordinierungsgruppe und Leitungsgruppe beim Veranstalter Anforderungen Personelle Ausstattung – Kompetenzdefinition erfolgt Aktuelles einheitliches Lagebild Ausfallsichere Kommunikation Gesicherte Informationsmedien- und Kanäle Notfallplanung Vorbereitung für den Notfall Szenarien bilden, um für das Unvorbereitete vorbereitet zu sein Wind & Wetter Unfall Brand & Explosion, Terror, Auffinden eines verdächtigen Gegenstands Unterbrechung, Abbruch, Absage, Neubeginn Evakuierung Verantwortlichkeiten Lagebild und Lagebeurteilung Arbeit in der Koordinierungsgruppe – Führung in der Leitungsgruppe Notfall- & Krisenkommunikation Praxis und Handlungshilfen Einheitliche Lage- und Kartendarstellung Flucht- und Rettungswegepläne Notfallkonzepte und Taschenkarten Checklisten Protokolle Ergänzendes Kommunikationskonzept Gesetze & Normen, Nachschlagewerke, Merkblätter Verantwortungsvoll Handeln kann nur, wer seinen Standpunkt kennt, also um seine Rechte und Pflichten weiß! Volker Löhr Diskussion und Feedbackrunde Fragen? Jetzt! Oder später: [email protected]