Hausordnung

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Hausordnung
Hausordnung
Unser Wanderheim verfügt über 34 Betten, aufgeteilt in 2 Fünfer-, 4 Vierer- und einem Achterzimmer, 3
Waschräume mit fließend Kalt- und Warmwasser, Toiletten und 2 Duschkabinen, 1 Küche mit allem
notwendigen Zubehör (Gasherd, Töpfe, Pfannen, Bestecke, Geschirr, Gläser u.a.) und 1 Aufenthaltsraum
mit 50 bis 70 Plätzen.
An Wochenenden und Feiertagen werden jedoch 2 Viererzimmer (Zimmer 5 und 6) als Diensträume
benötigt, es können dann nur 26 Betten angeboten werden. Abweichungen bitte bei der Belegung
absprechen. Alle Räume sind beheizbar.
Auf dem Freigelände um das Wanderheim gibt es eine wettergeschützte Grillanlage, Tische, Bänke und
verschiedene Kinderspielgeräte.
Unsere Gäste müssen sich selbst verpflegen. Geschirrtücher sind mitzubringen.
Kaltgetränke müssen aus dem gut ausgestatteten Getränkevorrat ( zu angemessenen Preisen ) des
Wanderheimes bezogen werden.
Bei Zuwiderhandlungen wird der Hüttendienst ein Korkengeld erheben.
Für Kindergärten und Schulklassen gelten abweichende Regelungen.
Übernachtungsgäste müssen die Betten mit eigener Bettwäsche (Laken, Bezug, Kissenbezug) beziehen.
Schlafsäcke sind nicht erlaubt. Leihbettwäsche gibt es für 7 Euro.
Alle benutzten Räume, Flure und Treppen müssen gründlich geputzt werden (Nassreinigung),
besonders sorgfältig Küche, Wasch- und Toilettenräume. Betten glatt ziehen, Mülleimer und Papierkörbe
entleeren. Reinigungsmaterialien sind vorhanden. Umlage und Grillanlage aufräumen, nichts zurücklassen, vor allem keine Lebensmittel.
Außerhalb des Hauses dürfen keine Radios, Verstärker o.ä. betrieben werden, im Hausinnern nur mit
Genehmigung unseres Hüttendienstes.
Haustiere sind nicht gestattet.
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Das gesamte Wanderheim ist ein Nichtraucherhaus. Der Umgang mit brennenden Kerzen, Feuerzeugen
und Streichhölzern in den Treppen-, Fluren und Schlafräumen ist ausdrücklich untersagt.
Insbesondere bei Aufenthalten von Schulklassen, Jugend- und Familiengruppen weisen wir darauf hin,
dass die Schlafräume nicht als Aufenthaltsräume benutzt werden dürfen. Bitte keine Getränke,
Süßigkeiten oder Kaugummi mit in die Schlafräume nehmen.
Offene Feuer (sog. Lagerfeuer) sind nur mit ausdrücklicher, vorheriger Genehmigung unseres Hütten dienstes erlaubt. Nur gesammeltes Holz verwenden, keinesfalls unser Brennholz aus dem
Holzschuppen.
Der Holz- und Geräteschuppen darf nur zum Heranschaffen von Heizmaterial, unter Aufsicht, betreten
werden. Die Kennzeichnung der Entnahmestelle ist zu beachten.
Für Verluste und Schäden an den Gebäuden, am Inventar, an der Umlage und seinen Einrichtungen sind
die Verursacher voll ersatzpflichtig. Vorfälle sind umgehend unserem Hüttendienst mitzuteilen.
Aus gegebener Veranlassung sind unsere Hüttendienste angewiesen und berechtigt bei der
Hausabnahme auf dabei festgestellt Mängel aufmerksam zu machen und, wenn erforderlich, um
Nachbesserung zu bitten.
Bei kurzfristigem Rücktritt innerhalb der letzten 4 Wochen vor dem verbindlich vereinbarten Termin sind
die Übernachtungspreise zu entrichten, falls das Haus anderweitig nicht mehr belegt werden kann.
Zusätzliche Informationen für Schulklassen, Jugend- und Familiengruppen
Die Viererzimmer 5 und 6, und der dazu gehörende Waschraum mit Toilette sind in der Regel den
Aufsichts - und Begleitpersonen vorbehalten. Bei Bedarf ist auch eine andere Zimmeraufteilung möglich.
Bitte stellen sie bitte vor dem Aufenthalt in unserem Wanderheim fest, ob sich unter den von Ihnen
betreuten Kindern Bettnässer (dauernde oder gelegentliche) befinden. Um diesen Kindern ebenfalls die
Teilnahme zu ermöglichen, muss von den Leitern in geeigneter Weise dafür gesorgt werden, das
Bettzeug und Matratze nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Gegebenenfalls muss der SGV
Schadensersatz fordern.
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Der Notausgang, zweiter Rettungsweg, ist kein Balkon für Kinder. Von den aufsichtführenden Lehrkräften
oder Betreuern ist darauf zu achten, dass keine Kinder den Notausgang unbefugt betreten.
Die rauchdichten Türen müssen immer geschlossen bleiben.
Die Teichanlage ist eingezäunt worden, um den dort noch vorkommenden Lurcharten und Insekten ein
Weiterleben zu ermöglichen. Sie darf nicht betreten werden.