S Kreissparkasse Göppingen Vereinsförderung
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S Kreissparkasse Göppingen Vereinsförderung
ar k se Vereinsförderung: Kreissparkasse. Gut. Für Ihren Verein. Sparkassen-Finanzgruppe G ö p pin g e n. G re n Ve rei n. r Ih sp Pu as Fü K re i s S K reissparkasse Göppingen Guntk.t ut . Kreissparkasse. Gut. Für Ihren Verein. Kreissparkasse. Gut. Für Ihren Verein. Mit 100.000 Euro unterstützt die Kreissparkasse bereits zum zweiten Mal die Vereine im Landkreis Göppingen. Dazu kommen zusätzlich Verlosungspreise von b 50 mal 500 Euro für Vereine und b 50 mal 200 Euro für die Kunden. b Insgesamt also 135.000 Euro. Diese Summe wartet. Mit ihr kann in der Vereinsarbeit viel Gutes getan werden. Für jede Beratung, jeden Finanzcheck oder jeden Produktabschluss im Zeitraum vom 2. Januar bis zum 30. April 2013 erhalten Privatpersonen zwischen einem und drei Gut.Punkte. Diese geben Sie an einen Verein Ihrer Wahl im Landkreis weiter. Jeder Gut.Punkt entspricht einem Euro. Sie tun damit Gutes für Ihren Verein, denn insgesamt werden 100.000 Gut.Punkte verteilt. Daneben haben alle, die sich an der Aktion beteiligen, Kunden der Kreissparkasse oder „Noch-Nichtkunden“, die Chance 200 Euro zu gewinnen. Insgesamt 50 mal 200 Euro werden unter den Privatpersonen verlost, die einen Gut.Punkt an einen Verein weitergeben. Und obendrauf gibt es für alle Vereine, die sich beteiligen, 50 mal 500 Euro als zusätzliche Preissummen in der Endverlosung im Mai 2013. Weitere Informationen auch unter www.ksk-gp.de Kreissparkasse. Gut. Für Ihren Verein. Mitmachen lohnt sich dreifach. Machen sie also mit, tun Sie Ihrem Verein etwas Gutes und nutzen Sie die Chance auf einen Gewinn von zusätzlich 200 Euro für Ihre eigene Kasse. Und so einfach geht’s: Sie kommen im Aktionszeitraum, zwischen dem 2. Januar und dem 30. April 2013, zu Ihrer Kreissparkasse. Dort lassen Sie sich umfassend beraten, machen einen Finanzcheck oder kaufen eines unserer attraktiven Produkte. Dafür erhalten Sie von Ihrem Berater zwischen einem und drei Gut.Punkte. Geben Sie diese Gut.Punkte einem Verein Ihrer Wahl. Dieser sammelt alle Gut.Punkte und reicht sie bis zum 7. Mai 2013 bei uns ein. Für jeden Gut.Punkt gibt es einen Euro für die Vereinskasse. Insgesamt 100.000 Euro stehen zur Verfügung. Der Verein kann über den Betrag frei verfügen, beispielsweise die Jugendarbeit zusätzlich fördern oder neue Geräte anschaffen. Verwendungszwecke gibt es in jedem Verein zuhauf. Kreissparkasse. Gut. Für Ihren Verein. So können Sie teilnehmen. Gut.Punkte bekommen alle natürlichen Personen, die im Zeitraum vom 2. Januar bis zum 30. April 2013 eine umfassende Beratung bei der Kreissparkasse Göppingen in Anspruch nehmen oder ein Produkt abschließen. Kassengeschäfte sind davon ausgeschlossen. Die Gut.Punkte können nur über einen Verein im Original bei der Kreissparkasse eingereicht werden. Zugelassen sind Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind, einen gemeinnützigen Status aufweisen und ihren Sitz im Landkreis Göppingen haben. Die Gut.Punkte müssen von den Vereinen bis spätestens 7. Mai 2013 mit einem Abrechnungsformular (erhältlich als Download unter www.ksk-gp.de oder in allen Filialen) bei der Kreissparkasse Göppingen eingereicht werden. Später eingegebene Gut.Punkte können leider nicht berücksichtigt werden. Pro eingereichtem Gut.Punkt wird dem Vereinskonto, im Juni 2013, ein Euro gutgeschrieben. Über den Gesamtbetrag kann der Verein ohne weitere Einschränkungen verfügen. Unter allen Vereinen, die mindestens fünf Gut.Punkte einreichen, werden zusätzlich 50 mal 500 Euro verlost. Unter allen Gut.Punkten, die von den Vereinen bei der Kreissparkasse Göppingen bis zum 7. Mai 2013 zur Einlösung vorgelegt werden, verlosen wir zusätzlich 50 mal 200 Euro. Gezogen werden die nummerierten Gut.Punkte. Die Gewinne erhalten diejenigen, die den Original-Gut.Punkt mit der gezogenen Nummer vorlegen können. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt, die Gewinnnummer zusätzlich Ende Mai in der Tagespresse und im Internet unter www.ksk-gp.de veröffentlicht. Die Mitarbeiter der Kreissparkasse Göppingen und deren Angehörige können an der Endverlosung nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.