S Kreissparkasse Göppingen Vereinsförderung

Transcription

S Kreissparkasse Göppingen Vereinsförderung
ar
k
se
Vereinsförderung:
Kreissparkasse. Gut.
Für Ihren Verein.
Sparkassen-Finanzgruppe
G ö p pin g e n. G
re n Ve rei n.
r Ih
sp
Pu
as
Fü
K re i s
S K
reissparkasse
Göppingen
Guntk.t
ut
.
Kreissparkasse. Gut. Für Ihren Verein.
Kreissparkasse. Gut.
Für Ihren Verein.
Mit 100.000 Euro unterstützt die Kreissparkasse bereits zum zweiten Mal die Vereine
im Landkreis Göppingen. Dazu kommen
zusätzlich Verlosungspreise von
b 50 mal 500 Euro für Vereine und
b 50 mal 200 Euro für die Kunden.
b Insgesamt also 135.000 Euro.
Diese Summe wartet. Mit ihr kann in der
Vereinsarbeit viel Gutes getan werden.
Für jede Beratung, jeden Finanzcheck oder
jeden Produktabschluss im Zeitraum vom
2. Januar bis zum 30. April 2013 erhalten
Privatpersonen zwischen einem und drei
Gut.Punkte. Diese geben Sie an einen Verein
Ihrer Wahl im Landkreis weiter.
Jeder Gut.Punkt entspricht einem Euro. Sie
tun damit Gutes für Ihren Verein, denn insgesamt werden 100.000 Gut.Punkte verteilt.
Daneben haben alle, die sich an der Aktion
beteiligen, Kunden der Kreissparkasse oder
„Noch-Nichtkunden“, die Chance 200 Euro
zu gewinnen. Insgesamt 50 mal 200 Euro
werden unter den Privatpersonen verlost,
die einen Gut.Punkt an einen Verein weitergeben.
Und obendrauf gibt es für alle Vereine, die
sich beteiligen, 50 mal 500 Euro als zusätzliche Preissummen in der Endverlosung im
Mai 2013. Weitere Informationen auch unter
www.ksk-gp.de
Kreissparkasse. Gut. Für Ihren Verein.
Mitmachen lohnt sich
dreifach.
Machen sie also mit, tun Sie Ihrem Verein
etwas Gutes und nutzen Sie die Chance auf
einen Gewinn von zusätzlich 200 Euro für
Ihre eigene Kasse.
Und so einfach geht’s: Sie kommen im Aktionszeitraum, zwischen dem 2. Januar und
dem 30. April 2013, zu Ihrer Kreissparkasse.
Dort lassen Sie sich umfassend beraten,
machen einen Finanzcheck oder kaufen
eines unserer attraktiven Produkte. Dafür
erhalten Sie von Ihrem Berater zwischen
einem und drei Gut.Punkte.
Geben Sie diese Gut.Punkte einem Verein
Ihrer Wahl. Dieser sammelt alle Gut.Punkte
und reicht sie bis zum 7. Mai 2013 bei uns
ein. Für jeden Gut.Punkt gibt es einen Euro
für die Vereinskasse. Insgesamt 100.000
Euro stehen zur Verfügung. Der Verein kann
über den Betrag frei verfügen, beispielsweise die Jugendarbeit zusätzlich fördern
oder neue Geräte anschaffen. Verwendungszwecke gibt es in jedem Verein zuhauf.
Kreissparkasse. Gut. Für Ihren Verein.
So können Sie
teilnehmen.
Gut.Punkte bekommen alle natürlichen
Personen, die im Zeitraum vom 2. Januar
bis zum 30. April 2013 eine umfassende
Beratung bei der Kreissparkasse Göppingen in Anspruch nehmen oder ein Produkt
abschließen. Kassengeschäfte sind davon
ausgeschlossen.
Die Gut.Punkte können nur über einen
Verein im Original bei der Kreissparkasse
eingereicht werden. Zugelassen sind Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind,
einen gemeinnützigen Status aufweisen
und ihren Sitz im Landkreis Göppingen
haben.
Die Gut.Punkte müssen von den Vereinen
bis spätestens 7. Mai 2013 mit einem
Abrechnungsformular (erhältlich als Download unter www.ksk-gp.de oder in allen
Filialen) bei der Kreissparkasse Göppingen
eingereicht werden. Später eingegebene
Gut.Punkte können leider nicht berücksichtigt werden. Pro eingereichtem Gut.Punkt
wird dem Vereinskonto, im Juni 2013, ein
Euro gutgeschrieben. Über den Gesamtbetrag kann der Verein ohne weitere Einschränkungen verfügen.
Unter allen Vereinen, die mindestens fünf
Gut.Punkte einreichen, werden zusätzlich 50
mal 500 Euro verlost.
Unter allen Gut.Punkten, die von den Vereinen bei der Kreissparkasse Göppingen bis
zum 7. Mai 2013 zur Einlösung vorgelegt
werden, verlosen wir zusätzlich 50 mal 200
Euro. Gezogen werden die nummerierten
Gut.Punkte. Die Gewinne erhalten diejenigen, die den Original-Gut.Punkt mit der
gezogenen Nummer vorlegen können.
Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt, die Gewinnnummer zusätzlich Ende
Mai in der Tagespresse und im Internet
unter www.ksk-gp.de veröffentlicht.
Die Mitarbeiter der Kreissparkasse Göppingen und deren Angehörige können an der
Endverlosung nicht teilnehmen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Documents pareils