Pflegekosten – eine häufige Fehlerquelle

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Pflegekosten – eine häufige Fehlerquelle
ASSEKURANZ AG –
PRAXIS + ÖKONOMIE
DER VERSICHERUNGSPARTNER IHRES BERUFSVERBANDES – INFORMIERT
Pflegekosten – eine
häufige Fehlerquelle
Zwei Zahlen zeigen die Brisanz des Themas auf einen Blick: ­­
Ein vollstationärer Pflegeplatz kostet mindestens 3.000 Euro
pro Monat. Die Pflegepflichtversicherung leistet in diesem Fall
1.550 Euro. Man muss kein Finanzgenie­sein, um sich vorzustellen, welche finanziellen Probleme durch eine Pflegebedürftigkeit im Alter entstehen können.
Vermutlich haben Sie heute bereits
einen Kleinwagen mit der Be­schrif­
tung eines ambulanten Pflege­­­­­­
dienstes gesehen. Die Dienstleistung
­Pflege ist inzwischen zu einem ge­
waltigen Wirtschaftszweig an­ge­
wachsen; 23 Milliarden Euro be­trugen
die Ausgaben für die Pflege im Jahr
2012.
Die gesetzliche
Pflegeversicherung
Seit 1995 besteht die gesetzliche
Pflegeversicherung, in die sowohl
gesetzlich Krankenversicherte als
auch Privatversicherte ihre Beiträge
einzahlen. Damit sollte das Thema
Kosten für die Pflege im Alter eigent­
lich keine Rolle mehr spielen. Kon­
junktive weisen oftmals auf mögliche
Denkfehler hin, so auch hier.
Jede zweite Frau und jeder dritte
Mann ist durchschnittlich betrachtet
im Alter auf fremde Hilfe angewie­
sen. Die demographische Entwicklung
in den nächsten Jahren wird dazu
führen, dass immer weniger Beitrags­
zahler auf der einen Seite und immer
mehr Leistungsempfänger auf der
anderen Seite aufeinandertreffen. Die
höhere Lebenserwartung führt ein­
deutig dazu, dass Pflegeleistungen
nicht nur durch mehr Menschen in
Anspruch genommen werden, son­
dern zusätzlich auch für eine längere
Zeit.
Wird die Beitragsstruktur der Pflege­
versicherung nicht reformiert, stei­
gen die Beiträge von gegenwärtig
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1,95 Prozent auf 4,5 bis 5 Prozent im
Jahr 2050, so die aktuellen Schät­
zungen.
Fehleinschätzung
bei den Pflegekosten
Wie bereits erwähnt, kommt die ge­
setzliche Pflegeversicherung nur für
die Grundversorgung auf. Ihre Leis­
tungen sind weit von den Kosten
entfernt, die tatsächlich durch die
Pflege im Alter verursacht werden
können. Übernehmen Angehörige die
Pflege ihrer Partner, Eltern oder
Groß­eltern, führt dies häufig zu ei­
nem einschneidenden Verlust an Le­
bensqualität.
Wird die Pflege durch professionelle
Pflegedienste geleistet, müssen die
Kosten teilweise selbst übernommen
werden. Ein monatlicher Betrag von
2.000 Euro aus der eigenen Tasche
kann hier schnell anfallen. Multipli­
ziert man diesen Betrag mit der
durchschnittlichen Pflegedauer von
derzeit 100 Monaten, bekommt man
ein Bild von der möglichen Dimensi­
on des finanziellen Bedarfs. Aus un­
serer Beratungspraxis wissen wir: Bei
der Konzeption der Altersvorsorge
werden solche Beträge für die späte­
ren Pflegekosten in den meisten Fäl­
len nicht eingeplant.
Pflegekosten können
Ihre Kinder belasten
Sind die eigenen Ersparnisse durch
die Pflegekosten aufgebraucht, wer­
den direkte Angehörige – in den
meisten Fällen die Kinder – heran­
gezogen. Erst wenn auch diese die
Kosten nicht mehr übernehmen kön­
nen, springt das Sozialamt ein. Damit
belasten die Pflegekosten nicht nur
Ihr Vermögen, sondern auch das Ihrer
Kinder, im schlimmsten anzuneh­
menden Fall so stark, dass selbst Ih­
re Kinder mit ihren Familien von
Sozial­leistungen abhängig werden.
Rechtzeitig gegensteuern
Angesichts dieser kritischen Aus­
gangslage wird schnell klar, dass hier
nur Selbsthilfe vor unangenehmen
Folgen im Alter schützen kann. Dies
geschieht durch eine private Pflege­
rentenversicherung. Zusammen mit
der gesetzlichen Pflegeversicherung
schützt diese Ihr Vermögen im Alter.
Die private Pflegerentenversicherung
garantiert im Pflegefall fest verein­
barte monatliche Leistungen – egal,
ob die Pflege selbst organisiert wird
oder professionelle Pflegedienste be­
auftragt werden. Das ist wichtig für
alle, die so lange wie möglich in den
eigenen vier Wänden versorgt werden
möchten.
Worauf Sie achten sollten
Beim Abschluss eines Vertrages soll­
ten Sie folgende Aspekte berücksich­
tigen:
„„
Sobald die Pflegebedürftigkeit
eintritt, sollten Sie von den Bei­
trägen befreit werden.
„„
Damit der Schutz umfassend ist,
sollten Demenzerkrankungen
mitversichert sein.
„„
Im Vertrag sollten Wahlmöglich­
keiten zu einem vereinbarten
Termin enthalten sein:
a.) Zahlung einer lebenslangen
Pflegerente, oder
b.) Auszahlung des Guthabens
(Geld-zurück-Garantie) oder
c.) lebenslange monatliche
­Altersrente.
„„
Es gilt ein weltweiter Versiche­
rungsschutz.
ASSEKURANZ AG –
PRAXIS + ÖKONOMIE
DER VERSICHERUNGSPARTNER IHRES BERUFSVERBANDES – INFORMIERT
Die gesetzliche Pflegeversicherung – was sie leistet:
Häusliche Pflege
Übernahme der Kosten
für ambulante
Pflegedienste
(Sachleistungen)
monatlich
Zuschuss für pflegende
Angehörige, Nachbarn
oder Freunde
(Geldleistungen)
monatlich
Pflegestufe 0
225 Euro*
120 Euro*
Pflegestufe I
(erheblich Pflegebedürftige; mind. 1,5 Std./Tag)
450 Euro/665 Euro
235 Euro/305 Euro
Pflegestufe II
(schwer Pflegebedürftige; mind. 3 Std./Tag)
1.100 Euro/1.250 Euro
440 Euro/525 Euro
Pflegestufe III
(Schwerstpflegebedürftige; mind. 5 Std./Tag)
1.500 Euro
700 Euro
* Für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz – z. B. Demenzkranke
Sach- und Geldleistungen können auch kombiniert in Anspruch genommen werden. Daneben gibt es ergänzende
Leistungen bei Ausfall der Pflegepersonen, bei Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege.
Stationäre Pflege in Heimen
Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige; mind. 1,5 Std./Tag)
1.023 Euro
Pflegestufe II (schwer Pflegebedürftige; mind. 3 Std./Tag)
1.279 Euro
Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige; mind. 5 Std./Tag)
1.550 Euro
Quelle: BMG, Stand 01.01.2013
„„
Die Versicherungsleistungen wer­
den bereits ab Pflegestufe I in
Höhe von 50 Prozent bezahlt
werden (bei Pflegestufe II =
75 Prozent und bei Pflege­
stufe III = 100 Prozent).
„„
Der Vertrag beinhaltet eine To­
desfallleistung.
„„
Die Beiträge sollten laufend mo­
natlich eingezahlt werden kön­
nen, aber auch als Einmalbeitrag
zahlbar sein.
„„
Es sollte keine bzw. eine verein­
fachte Gesundheitsprüfung ver­
einbart werden.
„„
Wir empfehlen ein Eintrittsalter
von 20 bis 70 Jahren.
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Als unabhängige Versicherungsmakler
sind wir völlig frei in der Auswahl der
Pflegerentenversicherung, die wir Ih­
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Internationale Versicherungsmakler
5, rue C.M. Spoo
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