Landkreis Cuxhaven: Baubroschüre informiert
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Landkreis Cuxhaven: Baubroschüre informiert
ANZEIGEN-SONDERTHEMA ! 3 Sonnabend, 18. Mai 2013 WIRTSCHAFT ! WOHNEN ! FREIZEIT ! LEBEN ! VERKEHR ! FAMILIE ! STADT & LAND Landkreis Cuxhaven: Baubroschüre informiert Die Niedersächsische Bauordnung wird derzeit in Hannover überarbeitet – Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben wird erweitert Bauen im Landkreis Cuxhaven. Andreas Eickmann Amtsleiter Bauaufsicht und Regionalplanungvom Landkreis Cuxhaven gibt Antworten auf wichtige Fragen. ist. Grundvoraussetzung bei diesen Vorhaben ist jedoch, dass das Grundstück, auf dem das Gebäude errichtet werden soll, im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt. Wenn alle Voraussetzungen des Paragraphen 69a NBauO erfüllt sind, kann der Bauherr die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einreichen. Mit dem Bau kann er beginnen, sobald die Gemeinde bestätigt hat, dass die Erschließung gesichert ist und keine Untersagung beantragt wird. Von den Plänen, die eingereicht wurden, darf nicht abgewichen werden. Sofern weitere Genehmigungen – wie etwa eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung – erforderlich sind, muss der Bauherr diese eigenständig beantragen. Die Zulassung nach Paragraph 69 a NBauO beinhaltet diese Genehmigungen nicht. Wo ist geregelt, welche Rechtsvorschriften der Bauherr eines Einfamilienhauses beachten muss? Andreas Eickmann: Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften, die sich mit dem Thema Bauen befassen. Teilweise handelt es sich um Bundesrecht, d.h. ein Recht das im gesamten Bundesgebiet Anwendung findet, teilweise aber auch Landesrecht oder kommunales Recht, wie etwa die Niedersächsische Bauordnung oder Bebbauungspläne der Gemeinden. Man muss daher jeweils für das konkrete Bauvorhaben und für das jeweilige Baugrundstück die Frage des einschlägigen Baurechts individuell prüfen. Wo bekomme ich Informationen, was ich bauen darf? Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Cuxhaven und die jeweiligen Bauämter der Gemeinden beraten Sie gerne. Dieses Beratungsangebot sollte nicht nur bei einem Neubau wahrgenommen werden, sondern auch vor dem Kauf eines Grundstücks oder einer gebrauchten Immobilie. Die Erstberatung ist für die Bür- Vor dem Hausbau müssen etliche Auflagen erfüllt werden: Der Landkreis gibt Auskunft. Foto jfw ger kostenfrei. Des Weiteren hat der Landkreis Cuxhaven eine Baubroschüre herausgegeben. Diese ist beim Landkreis und den Bauämtern der Gemeinden kostenfrei erhältlich. Sie enthält viele nützliche Informationen zum Thema Bauen im Landkreis Cuxhaven. Welche Anträge muss er stellen? Andreas Eickmann: Welche Anträge zu stellen sind, richtet sich ebenfalls nach den konkreten Gegebenheiten. In vielen Fällen wird die Baugenehmigung ausreichen, da in einer Baugenehmigung einige weitere be- hördliche Entscheidungen enthalten sind (zum Beispiel Denkmalschutz). Bei einigen Bauvorhaben ist jedoch die Baugenehmigung nicht erforderlich. So ist etwa in § 69a NBauO geregelten unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Wohngebäudes baugenehmigungsfrei Wer darf diese Anträge einreichen? Andreas Eickmann: Die Bauvorlageberechtigung ist in der NBauO in Paragraph 58 NBauO geregelt. Für die Verfahren nach Paragraph 69a NBauO ist ausschließlich ein eingetragener Architekt oder Ingenieur vorlageberechtigt. Im Baugenehmigungsverfahren sind die eingetragenen Architekten und Ingenieure ebenfalls vorlageberechtigt. Bauanträge für Vorhaben auch dann genehmigen, wenn es zwar Regelungen der NBauO widerspricht, aber nach Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörden eine Abweichung von dem Gesetzeswortlaut vertretbar ist. Möglicherweise wird man hierdurch Vorhaben zulassen können, die heute noch nicht genehmigungsfähig sind. Gleiches gilt auch für die Änderung des bestimmte bauliche Anlagen Abstandsflächenrechtes. und Gebäude können auch Auch hier sind Vereinfaeinige Handwerksmeister chungen vorgesehen. und Bautechniker einreichen. Ob das in dem konkre- Welche Adressen sind ten Vorhaben der Fall ist, wichtig? sollten Sie vorab mit der Andreas Eickmann: Die Bauaufsicht des Landkreises Bauaufsicht des Landkreises Cuxhaven erreichen Sie unbesprechen. ter der Telefonnummer Die NBauO wird gegenwärtig 0 47 21/66-24 70, -24 73 und vom Land Niedersachsen 24 75. Die Mitarbeiterinnen überarbeitet. Mit welchen in der Registratur werden sie Änderungen ist zu rechnen? dann mit dem zuständigen verbinden. Das Land überarbeitet die Sachbearbeiter NBauO grundlegend. So soll Auf der Internetseite des unter anderem. der Katalog Landkreises Cuxhaven, Theder baugenehmigungsfreien menbereich Bauen und PlaVorhaben erweitert werden. nen, können Sie darüber hiAuch die Zulassung von Ab- naus weitere Informationen weichungen von der NBauO erhalten und Formulare für oder kommunalen Satzungs- Ihr Vorhaben downloaden. recht sollen eingeführt wer- Der Landkreis Cuxhaven hat den. Diese Option wird zu- eine Baubroschüre herausgekünftig in der täglichen Ar- geben, die beim Landkreis beit der unteren Bauauf- und den Bauämtern der Gesichtsbehörden eine erhebli- meinden kostenfrei erhältche Rolle spielen. Sollte die lich ist. Sie enthält viele Informationen NBauO so wie es der Ent- nützliche wurf vorsieht beschlossen zum Baurecht im Landkreis werden, können die unteren Cuxhaven. (jfw) Bauaufsichtsbehörden ein (www.landkreis-cuxhaven.de Rechtzeitig an „später“ denken Barrierefreies Bauen ein Qualitätsmerkmal – Beratung in Stadt und Landkreis Inh. ROBERT SCHUMANN Schiffdorfer Chaussee 206 Bremerhaven Telefon 04 71/929 02 01 ✘ Öltankreinigung/ -stilllegung Mängelbeseitigung Anlagenbau Entsorgung · Innenhüllen Abscheiderprüfung u. v. m. ! 04 71/9 54 38-0 über 30 Jahre Rund 20 000 Menschen mit Behinderungen leben in Bremerhaven“, erklärt Lars Müller. Seit dem 1. März leitet er das Amt für Menschen mit Behinderungen in Bremerhaven und kümmert sich darum, dass deren Belange berücksichtigt werden. „Barrierefreies Bauen“ ist das Ziel des Amtes und wird bei öffentlichen und öffentlich zugänglichen Bauten seit Jahren umgesetzt. Das kommt nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute, sondern hilft auch Eltern mit Kinderwagen und auch vielen Senioren, die leichte Gehschwierigkeiten haben. Seniorengerechtes Haus J.ALEITHE MALEREIBETRIEB MALERARBEITEN BODENBELAGSARBEITEN KUNSTSTOFFVERFUGUNGEN MIRCO ALEITHE Geschäftsführer Ringstraße 72 · 27572 Bremerhaven-W. Telefon (0471) 7 63 92 Telefax (0471) 7 63 35 [email protected] www.malerei-aleithe.de Ihr Garten-Traumhaus „Es gibt immer mehr ältere Menschen“, beschreibt auch Julia Binkowski, Wohnberaterin des Seniorenservicebüros des Landkreises Cuxhaven, die demographische Entwicklung der Bevölkerung. Ihr steht ein Team aus 20 qualifizierten und ehrenamtlichen Wohnberater/innen im Landkreis zur Verfügung, die vor Ort beraten und unterstützen. „Im Landkreis Cuxhaven sind 30 Prozent der Bürger über 60 Jahre alt.“ Aus Erfahrung weiß die Wohnberaterin, dass viele Menschen gerne in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten. Dafür müsse die Wohnung seniorengerecht umgestaltet werden. Kleine Hilfsmittel, wie stabile Handläufe an Treppenstufen oder ein zweiter Handlauf an der Treppe, Julia Binkowski. Lars Müller. können hier schon helfen. Auch auf ausreichend Beleuchtung sollte geachtet werden. „Ein 80-Jähriger hat fast 80 Prozent seiner Lichtempfindlichkeit verloren“, erklärt Julia Binkowski. Möbel können mit einfachen Mitteln besser für Senioren nutzbar gemacht werden. „Ein Tischler kann die Beine an Stühlen oder Betten verlängern, so wird das Aufstehen erleichtert. Küchenschränke und Regale sollten nicht zu hoch hängen.“ „Lieber rechtzeitig an später denken“, beschreibt es auch Lars Müller der im privaten Bereich beraten tätig ist. „Barrierefreies Bauen ist ein Qualitätsmerkmal“, erklärt er. Allerdings merkt er oft, dass Architekten in diesem Bereich die nötigen Kenntnisse oder das Feingefühl fehlt. Dabei ist es in der Planungsphase einfacher Schalter oder Bedienelemente niedriger anzubringen, damit beispielsweise Rollstuhlfahrer diese auch erreichen können. Breitere Türen, ebenerdige Dusche – solche und ähnliche Dinge frühzeitig geplant, sparen später teure Umbauarbeiten. Das Prinzip Barrierefreiheit wird immer noch lediglich auf die Zielgruppe der behinderten Menschen bezogen, obwohl eine Barrierefreiheit im Interesse aller Menschen erfolgt. Der Gesetzgeber gibt für den Bereich der öffentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäude die Verpflichtung vor, diese so zu errichten, dass sie von behinderten Menschen ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Technische Planungshilfen sind durch die DIN-Bestimmungen gegeben. Diese Einhaltung überprüft das Amt für Menschen mit Behinderungen und arbeitet dafür mit dem Bauamt zusammen. Für den privaten Bereich in Bremerhaven verzeichnet Lars Müller eine positive Entwicklung. Die ortsansässigen Wohnungsgesellschaften bauen alte Mehrfamilienhäuser barrierefrei um, damit ihre langjährigen Mieter in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. In einer immer älter werdenden Gesellschaft ist der Abbau von Bar- z. B. Modell Jana 28-B 360×360 cm, Grundfläche 13 m², 28 mm Bohlenbreite GmbH Lotjeweg 1–7 27578 Bremerhaven ! 04 71/8 38 57 · Fax 8 76 07 www.holzhandlung-kirchhoff.de MEISTERBETRIEB Fliesenverlegearbeiten Treppenbeläge Pflasterverlegearbeiten [email protected] · www.r-schoenenborn.de Rainer Schönenborn Im Felde 5 27574 Bremerhaven Tel. 04 71/8 06 13 17 Fax 04 71/8 06 13 18 Mobil 0 171-4 51 35 95 , im Einsatz Wir sind ebe Sonne wenn die li nzieht... ei bei Ihnen Geförderte Umbauten Die Pflegeversicherungen unterstützen die Barrierefreiheit. Sie fördern Umbauten für beispielsweise ebenerdige Duschen, das Entfernen von Türschwellen oder das Runtersetzen von Tür- und Fenstergriffen. Müller empfiehlt für Umbaumaßnahmen: „Das Einverständnis des Mieters einholen, die Pflegeversicherung ansprechen, Handwerker mit Erfahrung beauftragen und an einen eventuellen Rückbau für Nachmieter denken.“ Julia Binkowski und Lars Müller bietet außerdem fachmännische Beratungen und Unterstützung an. „Jeder kann sich Informieren und Tipps holen“, erklären sie. Die beiden kennen Vorschriften, Förderungen, Zuschüsse und viel Tipps. (jfw) Als Meisterbetrieb beraten wir Sie bei der Wahl Ihres Sonnenschutzes, der Fensterdekoration, des Bodenbelages, der Wandgestaltung und natürlich auch in Sachen Neubezug Ihrer Möbel. Bahnhofstr. 27· 27612 Loxstedt· Tel. 04744/23 86 [email protected] · Mo - Sa 9-12 + 14 -18 Uhr Mi und Sa bauen wir nachmittags Luftschlösser! 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