Landkreis Cuxhaven: Baubroschüre informiert

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Landkreis Cuxhaven: Baubroschüre informiert
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Sonnabend, 18. Mai 2013
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Landkreis Cuxhaven: Baubroschüre informiert
Die Niedersächsische Bauordnung wird derzeit in Hannover überarbeitet – Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben wird erweitert
Bauen im Landkreis Cuxhaven.
Andreas Eickmann Amtsleiter
Bauaufsicht und Regionalplanungvom Landkreis Cuxhaven
gibt Antworten auf wichtige
Fragen.
ist. Grundvoraussetzung bei
diesen Vorhaben ist jedoch,
dass das Grundstück, auf
dem das Gebäude errichtet
werden soll, im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes
liegt. Wenn alle Voraussetzungen des Paragraphen 69a
NBauO erfüllt sind, kann
der Bauherr die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einreichen. Mit dem
Bau kann er beginnen, sobald die Gemeinde bestätigt
hat, dass die Erschließung
gesichert ist und keine Untersagung beantragt wird.
Von den Plänen, die eingereicht wurden, darf nicht abgewichen werden. Sofern
weitere Genehmigungen –
wie etwa eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung – erforderlich sind,
muss der Bauherr diese eigenständig beantragen. Die
Zulassung nach Paragraph
69 a NBauO beinhaltet diese
Genehmigungen nicht.
Wo ist geregelt, welche
Rechtsvorschriften der Bauherr eines Einfamilienhauses
beachten muss?
Andreas Eickmann: Es gibt
eine Reihe von gesetzlichen
Vorschriften, die sich mit
dem Thema Bauen befassen.
Teilweise handelt es sich um
Bundesrecht, d.h. ein Recht
das im gesamten Bundesgebiet Anwendung findet, teilweise aber auch Landesrecht
oder kommunales Recht, wie
etwa die Niedersächsische
Bauordnung oder Bebbauungspläne der Gemeinden.
Man muss daher jeweils für
das konkrete Bauvorhaben
und für das jeweilige Baugrundstück die Frage des
einschlägigen Baurechts individuell prüfen.
Wo bekomme ich Informationen, was ich bauen darf?
Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Cuxhaven und die jeweiligen
Bauämter der Gemeinden
beraten Sie gerne. Dieses Beratungsangebot sollte nicht
nur bei einem Neubau wahrgenommen werden, sondern
auch vor dem Kauf eines
Grundstücks oder einer gebrauchten Immobilie. Die
Erstberatung ist für die Bür-
Vor dem Hausbau müssen etliche Auflagen erfüllt werden: Der Landkreis gibt Auskunft. Foto jfw
ger kostenfrei. Des Weiteren
hat der Landkreis Cuxhaven
eine Baubroschüre herausgegeben. Diese ist beim Landkreis und den Bauämtern der
Gemeinden kostenfrei erhältlich. Sie enthält viele
nützliche
Informationen
zum Thema Bauen im Landkreis Cuxhaven.
Welche Anträge muss er
stellen?
Andreas Eickmann: Welche
Anträge zu stellen sind, richtet sich ebenfalls nach den
konkreten Gegebenheiten.
In vielen Fällen wird die
Baugenehmigung
ausreichen, da in einer Baugenehmigung einige weitere be-
hördliche
Entscheidungen
enthalten sind (zum Beispiel
Denkmalschutz). Bei einigen
Bauvorhaben ist jedoch die
Baugenehmigung nicht erforderlich. So ist etwa in § 69a
NBauO geregelten unter welchen Voraussetzungen die
Errichtung eines Wohngebäudes baugenehmigungsfrei
Wer darf diese Anträge
einreichen?
Andreas Eickmann: Die
Bauvorlageberechtigung ist
in der NBauO in Paragraph
58 NBauO geregelt. Für die
Verfahren nach Paragraph
69a NBauO ist ausschließlich ein eingetragener Architekt oder Ingenieur vorlageberechtigt. Im Baugenehmigungsverfahren sind die eingetragenen Architekten und
Ingenieure ebenfalls vorlageberechtigt. Bauanträge für
Vorhaben auch dann genehmigen, wenn es zwar Regelungen der NBauO widerspricht, aber nach Prüfung
durch die Bauaufsichtsbehörden eine Abweichung
von dem Gesetzeswortlaut
vertretbar ist. Möglicherweise wird man hierdurch Vorhaben zulassen können, die
heute noch nicht genehmigungsfähig sind. Gleiches gilt
auch für die Änderung des
bestimmte bauliche Anlagen Abstandsflächenrechtes.
und Gebäude können auch Auch hier sind Vereinfaeinige
Handwerksmeister chungen vorgesehen.
und Bautechniker einreichen. Ob das in dem konkre- Welche Adressen sind
ten Vorhaben der Fall ist, wichtig?
sollten Sie vorab mit der Andreas Eickmann: Die
Bauaufsicht des Landkreises Bauaufsicht des Landkreises
Cuxhaven erreichen Sie unbesprechen.
ter
der
Telefonnummer
Die NBauO wird gegenwärtig 0 47 21/66-24 70, -24 73 und
vom Land Niedersachsen
24 75. Die Mitarbeiterinnen
überarbeitet. Mit welchen
in der Registratur werden sie
Änderungen ist zu rechnen?
dann mit dem zuständigen
verbinden.
Das Land überarbeitet die Sachbearbeiter
NBauO grundlegend. So soll Auf der Internetseite des
unter anderem. der Katalog Landkreises Cuxhaven, Theder baugenehmigungsfreien menbereich Bauen und PlaVorhaben erweitert werden. nen, können Sie darüber hiAuch die Zulassung von Ab- naus weitere Informationen
weichungen von der NBauO erhalten und Formulare für
oder kommunalen Satzungs- Ihr Vorhaben downloaden.
recht sollen eingeführt wer- Der Landkreis Cuxhaven hat
den. Diese Option wird zu- eine Baubroschüre herausgekünftig in der täglichen Ar- geben, die beim Landkreis
beit der unteren Bauauf- und den Bauämtern der Gesichtsbehörden eine erhebli- meinden kostenfrei erhältche Rolle spielen. Sollte die lich ist. Sie enthält viele
Informationen
NBauO so wie es der Ent- nützliche
wurf vorsieht beschlossen zum Baurecht im Landkreis
werden, können die unteren Cuxhaven. (jfw)
Bauaufsichtsbehörden
ein
(www.landkreis-cuxhaven.de
Rechtzeitig an „später“ denken
Barrierefreies Bauen ein Qualitätsmerkmal – Beratung in Stadt und Landkreis
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über 30 Jahre
Rund 20 000 Menschen mit
Behinderungen leben in Bremerhaven“, erklärt Lars Müller. Seit dem 1. März leitet er
das Amt für Menschen mit
Behinderungen in Bremerhaven und kümmert sich darum, dass deren Belange berücksichtigt werden. „Barrierefreies Bauen“ ist das Ziel
des Amtes und wird bei öffentlichen und öffentlich zugänglichen Bauten seit Jahren umgesetzt.
Das kommt nicht nur
Menschen mit Behinderungen zugute, sondern hilft
auch Eltern mit Kinderwagen und auch vielen Senioren, die leichte Gehschwierigkeiten haben.
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„Es gibt immer mehr ältere
Menschen“, beschreibt auch
Julia Binkowski, Wohnberaterin des Seniorenservicebüros des Landkreises Cuxhaven, die demographische
Entwicklung der Bevölkerung. Ihr steht ein Team aus
20 qualifizierten und ehrenamtlichen Wohnberater/innen im Landkreis zur Verfügung, die vor Ort beraten
und unterstützen. „Im Landkreis Cuxhaven sind 30 Prozent der Bürger über 60 Jahre alt.“ Aus Erfahrung weiß
die Wohnberaterin, dass viele Menschen gerne in ihrer
gewohnten Umgebung bleiben möchten. Dafür müsse
die Wohnung seniorengerecht umgestaltet werden.
Kleine Hilfsmittel, wie stabile Handläufe an Treppenstufen oder ein zweiter
Handlauf an der Treppe,
Julia Binkowski.
Lars Müller.
können hier schon helfen.
Auch auf ausreichend Beleuchtung sollte geachtet
werden. „Ein 80-Jähriger hat
fast 80 Prozent seiner Lichtempfindlichkeit
verloren“,
erklärt Julia Binkowski. Möbel können mit einfachen
Mitteln besser für Senioren
nutzbar gemacht werden.
„Ein Tischler kann die Beine
an Stühlen oder Betten verlängern, so wird das Aufstehen erleichtert. Küchenschränke und Regale sollten
nicht zu hoch hängen.“
„Lieber rechtzeitig an später denken“, beschreibt es
auch Lars Müller der im privaten Bereich beraten tätig
ist. „Barrierefreies Bauen ist
ein Qualitätsmerkmal“, erklärt er. Allerdings merkt er
oft, dass Architekten in diesem Bereich die nötigen
Kenntnisse oder das Feingefühl fehlt. Dabei ist es in der
Planungsphase
einfacher
Schalter oder Bedienelemente niedriger anzubringen, damit beispielsweise Rollstuhlfahrer diese auch erreichen
können. Breitere Türen,
ebenerdige Dusche – solche
und ähnliche Dinge frühzeitig geplant, sparen später
teure Umbauarbeiten.
Das Prinzip Barrierefreiheit wird immer noch lediglich auf die Zielgruppe der
behinderten Menschen bezogen, obwohl eine Barrierefreiheit im Interesse aller
Menschen erfolgt.
Der Gesetzgeber gibt für
den Bereich der öffentlichen
und öffentlich zugänglichen
Gebäude die Verpflichtung
vor, diese so zu errichten,
dass sie von behinderten
Menschen ohne fremde Hilfe
zweckentsprechend genutzt
werden können. Technische
Planungshilfen sind durch
die DIN-Bestimmungen gegeben. Diese Einhaltung
überprüft das Amt für Menschen mit Behinderungen
und arbeitet dafür mit dem
Bauamt zusammen.
Für den privaten Bereich
in Bremerhaven verzeichnet
Lars Müller eine positive
Entwicklung. Die ortsansässigen Wohnungsgesellschaften bauen alte Mehrfamilienhäuser barrierefrei um, damit
ihre langjährigen Mieter in
ihrer gewohnten Umgebung
bleiben können. In einer immer älter werdenden Gesellschaft ist der Abbau von Bar-
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Die
Pflegeversicherungen
unterstützen die Barrierefreiheit. Sie fördern Umbauten
für beispielsweise ebenerdige
Duschen, das Entfernen von
Türschwellen oder das Runtersetzen von Tür- und Fenstergriffen. Müller empfiehlt
für
Umbaumaßnahmen:
„Das Einverständnis des
Mieters einholen, die Pflegeversicherung
ansprechen,
Handwerker mit Erfahrung
beauftragen und an einen
eventuellen Rückbau für
Nachmieter denken.“
Julia Binkowski und Lars
Müller bietet außerdem fachmännische Beratungen und
Unterstützung an. „Jeder
kann sich Informieren und
Tipps holen“, erklären sie.
Die beiden kennen Vorschriften, Förderungen, Zuschüsse und viel Tipps. (jfw)
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Müller, Tel. 04 71/5 90-24 54
" Seniorenservicebüro Landkreis Cuxhaven: Julia Binkowski, Tel. 0 47 21/66-22 59
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