Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft Beta Systems Soft
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Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft Beta Systems Soft
Pflichtveröffentlichung gemäß § 14 Abs. 2 und 3 Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetz Aktionäre der Beta Systems Aktiengesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten die Hinweise auf Seite 2 dieser Angebotsunterlage beachten Angebotsunterlage Öffentliches Übernahmeangebot (Umtauschangebot) der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft Weberstraße 1, 69120 Heidelberg an die Aktionäre der Beta Systems Software Aktiengesellschaft Alt-Moabit 90d, 10559 Berlin zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Aktien an der Beta Systems Software Aktiengesellschaft gegen Gewährung von 1,75 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft und barer Zuzahlung von EUR 1,50 je zum Umtausch eingereichter Aktie der Beta Systems Software Aktiengesellschaft Annahmefrist: 22. Februar 2006 bis 22. März 2006, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) International Securities Identification Number (ISIN) Beta Systems Software Aktiengesellschaft: DE0005224406 ISIN der zur Annahme des Angebots während der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist eingereichten Aktien der Beta Systems Software Aktiengesellschaft: DE000A0JCXQ3 ISIN der zum Tausch angebotenen neuen Aktien der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft aus der am 7. Februar 2006 beschlossenen Kapitalerhöhung: DE0005250005 ISIN der gegebenenfalls aus dem Umtausch resultierenden Teilrechte auf neue Aktien der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft: DE000A0JCXR1 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Hinweise für Aktionäre 1.1 Durchführung des Übernahmeangebots nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz 1.2 Veröffentlichung der Angebotsunterlage, Erklärungen und Mitteilungen 1.3 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Umtauschangebots 1.4 Sonstige Hinweise Seite 2 2 2 3 3 2. Zusammenfassung des Umtauschangebots 3 3. Hintergrund der Transaktion 3.1 Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft (Bieterin) 3.2 Gemeinsam handelnde Personen 3.3 Beta Systems Software Aktiengesellschaft (Zielgesellschaft) 3.4 Absichten der Bieterin im Hinblick auf die Beta Systems Software Aktiengesellschaft 4 4 6 7 7 4. Umtauschangebot 4.1 Gegenstand des Angebots 4.2 Angebotspreis 4.3 Beginn und Ende der Annahmefrist 4.4 Weitere Annahmefrist 4.5 Verlängerung der Annahmefristen 4.6 Rücktrittsrecht 8 8 8 9 9 9 10 5. Durchführung des Umtauschangebots 5.1 Annahme des Umtauschangebots 5.2 Abwicklung des Umtauschangebots 5.3 Rechtsfolge der Annahme des Angebots 5.4 Handel mit zum Erwerb eingereichten Aktien 5.5 Situation der Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen 5.6 Kosten der Annahme 5.7 Bedingungen 5.8 Durchführung des Angebots bei Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist 10 10 11 12 12 12 12 13 Ergänzende Angaben 6.1 Finanzierung des Umtauschangebots Auswirkungen eines erfolgreichen Angebots auf die Vermögens-, Finanz6.2 und Ertragslage des Bieters und der an ihm beteiligten Gesellschaften 6.2.1 Grundlage der Darstellung 6.2.2 Kosten des Umtauschangebots 6.2.3 Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage 6.3 Vorteile für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Beta Systems Software Aktiengesellschaft 6.4 Behördliche Verfahren 6.4.1 Kartellrechtliche Verfahren 6.4.2 Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage 6.5 Finanzierungsbestätigung 6.6 Begleitende Bank 14 14 6. 7. Sonstige Angaben 7.1 Steuern 7.2 Anwendbares Recht 7.3 Angaben gemäß § 2 Nr. 2 WpÜG-AngebotsVO i.V.m. § 7 Wertpapierprospektgesetz 7.4 Erklärung der Übernahme der Verantwortung Anlage 1: Finanzierungsbestätigung der BHF-BANK Aktiengesellschaft Anlage 2: Angaben nach § 2 Nr. 2 WpÜG-AngebotsVO 1 13 15 15 15 15 18 18 18 18 19 19 19 19 19 19 19 1. Allgemeine Hinweise für Aktionäre 1.1 Durchführung des Übernahmeangebots nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz Dieses Übernahmeangebot der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft (im Folgenden auch ‘‘Delta Beteiligungen’’, ‘‘Bieterin’’ oder ‘‘Emittentin’’) ist ein öffentliches Angebot nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I 2001, S. 3822) (im Folgenden auch ‘‘WpÜG’’) und als solches an alle Aktionäre der Beta Systems Software Aktiengesellschaft (im Folgenden auch ‘‘Beta Systems’’ oder ‘‘Zielgesellschaft’’, zusammen mit deren Tochtergesellschaften und Beteiligungsunternehmen die ‘‘Beta Systems-Gruppe’’) gerichtet (im Folgenden auch ‘‘Umtauschangebot’’ oder ‘‘Angebot’’). Es wird als Übernahmeangebot in Form eines kombinierten Tausch- und Barangebots ausschließlich nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz durchgeführt. Die Bieterin hat die Angebotsunterlage in Übereinstimmung mit den Regelungen des WpÜG im Internet und durch Hinweisbekanntmachung in der Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlicht. Darüber hinaus wird das Angebot nicht veröffentlicht. Eine Durchführung als öffentliches Übernahmeangebot nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung ist nicht beabsichtigt. Es sind keine weiteren Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage oder des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt oder veranlasst worden. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet, die Hinweisbekanntmachung Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe ausschließlich der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG und bezwecken weder die des Angebots noch eine Veröffentlichung des Angebots nach Maßgabe ausländischen noch ein öffentliches Werben. in der dienen Abgabe Rechts, Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage an Dritte sowie die Annahme des Angebots kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Mit Ausnahme der Veröffentlichung und Bereithaltung der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe nach Maßgabe des WpÜG darf die Angebotsunterlage deshalb durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im Ausland veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit das nach den anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen oder von dort das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, sich über etwaige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Beschränkungen zu informieren und solche etwaigen Beschränkungen einzuhalten. Die Delta Beteiligungen übernimmt nicht die Gewähr, dass die Weitergabe oder Versendung der Angebotsunterlage oder die Annahme des Umtauschangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den im jeweiligen Ausland geltenden Vorschriften vereinbar ist. Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen hinsichtlich der Versendung, Verteilung und Verbreitung der Angebotsunterlage wird darauf hingewiesen, dass dieses Umtauschangebot von allen außenstehenden Beta Systems-Aktionären angenommen werden kann. 1.2 Veröffentlichung der Angebotsunterlage, Erklärungen und Mitteilungen Diese Angebotsunterlage wird für alle Aktionäre der Beta Systems bei der Bieterin, der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft, Weberstrasse 1, 69120 Heidelberg, Telefax: +49-(0)62216492424, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten oder kann durch Download über die Internetseite www.delta-beteiligungen.de erhalten werden. Die Hinweisbekanntmachung nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 2 WpÜG über die Bereithaltung der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei der Bieterin ist in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 22. Februar 2006 veröffentlicht worden. Die Delta Beteiligungen wird gemäß § 23 Abs. 1 WpÜG die Anzahl sämtlicher ihr, den mit ihr gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen zustehenden Wertpapiere der Zielgesellschaft einschließlich der Höhe der jeweiligen Anteile und der ihr zustehenden und nach § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechtsanteile sowie die sich aus den ihr zugegangenen Annahmeerklärungen ergebende Anzahl der Aktien der Zielgesellschaft, die Gegenstand dieses Angebots sind, einschließlich der Höhe der Wertpapier- und Stimmrechtsanteile 2 nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage wöchentlich, sowie in der letzten Woche vor Ablauf der Annahmefrist täglich, unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist, voraussichtlich am 29. März 2006, und unverzüglich nach Ablauf der weiteren Annahmefrist, voraussichtlich am 19. April 2006, gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG veröffentlichen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (‘‘BaFin’’) mitteilen. Diese Veröffentlichungen und sämtliche sonstigen Erklärungen der Delta Beteiligungen im Zusammenhang mit diesem Umtauschangebot werden in der Frankfurter Allgemeine Zeitung und im Internet unter www.delta-beteiligungen.de veröffentlicht. 1.3 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Umtauschangebots Die Delta Beteiligungen (seinerzeit firmierend unter net.IPO Aktiengesellschaft) hat die Entscheidung zur Abgabe des Umtauschangebots am 9. Dezember 2005 mit ergänzender Mitteilung vom 29. Dezember 2005 gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG veröffentlicht. 1.4 Sonstige Hinweise Sämtliche Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin und zu sonstigen Sachverhalten beruhen, soweit nicht ausdrücklich vermerkt, auf den derzeit verfügbaren Informationen und Planungen der Bieterin. Diese können sich in Zukunft ändern. Die Bieterin ist außer im Rahmen der gesetzlichen Veröffentlichungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes und des WpÜG nicht verpflichtet, diese Angebotsunterlage zu aktualisieren. Die Bieterin hat keinen Dritten ermächtigt, Angaben zu oder über das Angebot oder die Angebotsunterlage zu machen. Sollten Dritte dennoch Aussagen machen, so können diese nicht als Aussagen der Bieterin in die Entscheidung über das Umtauschangebot einbezogen werden. Die nachfolgenden Angaben zur Beta Systems Software Aktiengesellschaft stammen ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Informationsquellen (Handelsregisterauszug, Satzung, Ad hocMitteilungen), insbesondere aus dem Geschäftsbericht der Beta Systems zum 31. Dezember 2004 und dem ungeprüften Zwischenbericht zum 30. September 2005. Die in den Berichten enthaltenen Informationen können zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage bereits überholt sein. 2. Zusammenfassung des Umtauschangebots Die nachfolgende Zusammenfassung wird durch die an anderer Stelle dieser Angebotsunterlage enthaltenen ausführlicheren Informationen ergänzt und ist daher in Verbindung mit diesen zu lesen. Bieterin: Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft, Weberstrasse 1, 69120 Heidelberg Zielgesellschaft: Beta Systems Software Aktiengesellschaft, Alt-Moabit 90d, 10559 Berlin Gegenstand des Umtauschangebots: Erwerb aller auf den Inhaber lautenden und unter der ISIN DE0005224406 zum Börsenhandel zugelassenen Stückaktien der Beta Systems Software Aktiengesellschaft, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,28 (gerundet) je Aktie. Gegenleistung: 1,75 neue Aktien der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2005 zuzüglich einer baren Zuzahlung in Höhe von EUR 1,50 für jede zum Umtausch eingereichte Aktie der Beta Systems Software Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,28 (gerundet) je Aktie Annahmefrist: 22. Februar 2006 bis 22. März 2006, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main Weitere Annahmefrist: Voraussichtlich vom 30. März 2006 bis 12. April 2006, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main 3 ISIN: Beta Systems-Aktien: DE0005224406 Zur Annahme dieses Angebots eingereichte Beta SystemsAktien: DE000A0JCXQ3 Annahme: Die Annahme des Angebots ist gegenüber dem jeweils depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen, z. B. einem Kreditinstitut (im Folgenden auch ‘‘Depotführendes Institut’’) schriftlich zu erklären. Die Annahme wird erst mit fristgemäßer Umbuchung der zum Erwerb eingereichten Beta Systems-Aktien in die ISIN DE000A0JCXQ3 wirksam. Kosten: Die Annahme des Angebots ist für die Aktionäre der Beta Systems, deren Depotführendes Institut über eine Depotverbindung mit der Clearstream Banking AG verfügt, frei von Kosten oder Spesen. Die von Depotführenden Instituten außerhalb Deutschlands, die über keine Depotverbindung mit der Clearstream Banking AG verfügen, erhobenen Kosten und Spesen sind von den das Angebot annehmenden Aktionären zu tragen. Börsenhandel: Die Beta Systems-Aktien, für die das Angebot innerhalb der Annahmefrist oder innerhalb der Weiteren Annahmefrist angenommen worden ist, werden voraussichtlich vom Beginn der Annahmefrist an bis drei Handelstage (Handelstage sind solche Tage, an denen Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden) vor Abwicklung des Angebots für diese Beta Systems-Aktien im geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A0JCXQ3 gehandelt werden. Bedingungen: Die infolge der Annahme dieses Angebots geschlossenen Umtauschverträge stehen unter den in Ziffer 5.7 der Angebotsunterlage näher beschriebenen aufschiebenden Bedingungen. Sollten die aufschiebenden Bedingungen nicht eintreten oder gelten diese nicht unter den in Ziffer 5.7 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Voraussetzungen als eingetreten oder wird auf die Bedingung unter 5.7 (a) nicht fristgemäß verzichtet, werden die infolge der Annahme des Angebots geschlossenen Verträge nicht wirksam und nicht durchgeführt. Zulassung der neuen Delta Beteiligungen Aktien: Die im Rahmen des Vollzugs dieses Umtauschangebots auszugebenden neuen Aktien der Delta Beteiligungen sollen unmittelbar nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister zum Handel im amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Börse München zugelassen werden. Veröffentlichungen: Alle Mitteilungen nach dem WpÜG im Zusammenhang mit dem Umtauschangebot erfolgen mit Bekanntgabe im Internet unter www.delta-beteiligungen.de sowie durch Abdruck in der Frankfurter Allgemeine Zeitung. 3. Hintergrund der Transaktion 3.1 Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft (Bieterin) Die Bieterin ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Heidelberg unter HRB 8007 eingetragen. Das gegenwärtige Grundkapital beträgt EUR 6.000.000,00 eingeteilt in 6.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. 4 Delta Beteiligungen ist eine managementorientierte Beteiligungsgesellschaft, die insbesondere Anteile an anderen Unternehmen erwirbt, verwaltet und zu einem späteren Zeitpunkt eventuell auch wieder veräußert. Als managementorientierter Investor stellt Delta Beteiligungen vor einem längerfristigen Hintergrund nicht nur Kapital zur Verfügung, sondern unterstützt auch ihre Portfoliogesellschaften mittels ihres Management-Know-Hows bei allen relevanten strategischen Fragestellungen v.a. in den Bereichen Wachstum und Restrukturierung. Da der Schwerpunkt von Delta Beteiligungen beim Erwerb von Anteilen an börsennotierten Gesellschaften liegt, hat außerdem das Kapitalmarkt-Know-How des Delta Beteiligungen-Managements hohe Bedeutung, auf Basis dessen die Portfoliogesellschaften bei ihrem Auftritt und eventuellen Transaktionen am Kapitalmarkt Unterstützung erfahren. Delta Beteiligungen erwirbt Beteiligungen im In- und Ausland, die aus ihrer Sicht unterbewertet sind; hierbei gibt es derzeit keinen speziellen Branchenschwerpunkt oder besonderen regionalen Fokus. Im Vordergrund steht ein langfristig hohes Wertsteigerungspotential bei der jeweiligen Beteiligung, das vor allem aufgrund der unternehmerischen Unterstützung durch Delta Beteiligungen realisiert werden kann. Die Beteiligungserwerbe werden normalerweise durch eine Kombination aus Eigen- und Fremdkapital mit Unterstützung namhafter Banken finanziert. Bis Dezember 2005 firmierte die Delta Beteiligungen unter dem Namen ‘‘net.IPO Aktiengesellschaft’’. Diese Namensänderung ist von der außerordentlichen Hauptversammlung am 11. November 2005 beschlossen worden. Die net.IPO Aktiengesellschaft wiederum ging 1998 aus der Brauhaus Amberg Aktiengesellschaft mit Sitz in Amberg hervor. Nachdem im Jahr 1996 über das Vermögen der Brauhaus Amberg Aktiengesellschaft ein Konkursverfahren eröffnet worden und die Auflösung der Gesellschaft beschlossen worden war, erwarb im Jahr 1998 die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft die Aktienmehrheit. Eine Hauptversammlung im Jahr 1998 beschloss dann u.a. die Fortsetzung der Gesellschaft, die Änderung des Unternehmensgegenstands und die Änderung der Firma. Außerdem wurde der Sitz nach Frankfurt am Main verlegt. So ging aus der Brauhaus Amberg Aktiengesellschaft die Gesellschaft ‘‘net.IPO Aktiengesellschaft’’ hervor, die als Internetemissionshaus (mit Wertpapierhandelsbanklizenz) und Beteiligungsgesellschaft tätig wurde. Mit dem Wegfall von Emissionen am Neuen Markt hat die Hauptversammlung im Jahr 2001 den Unternehmensgegenstand geändert und die Sitzverlegung nach Wiesbaden beschlossen. Seitdem wird die Bieterin als reine Beteiligungsgesellschaft geführt. In den Jahren 2001 bis 2005 lag der Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit zunächst auf der Verwaltung der vorhandenen Beteiligungen, die meist noch aus der Boom-Phase des Neuen Markts stammten und der Verwaltung des eigenen Vermögens. Im August 2005 hat die Hauptversammlung schließlich beschlossen, den Sitz der Gesellschaft von Wiesbaden nach Heidelberg zu verlegen. Die Sitzverlegung wurde am 15. November 2005 im Handelsregister beim Amtsgericht Heidelberg unter HRB 8007 eingetragen. Die außerordentliche Hauptversammlung am 11. November 2005 hat die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 5.250.000,00 um bis zu EUR 750.000,00 auf bis zu EUR 6.000.000,00 gegen Bareinlagen beschlossen. Diese Kapitalerhöhung wurde am 9. Januar 2006 in das Handelsregister eingetragen. Die außerordentliche Hauptversammlung der Emittentin hat am 11. November 2005 den Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 10. November 2010 das Grundkapital der Emittentin mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 2.625.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.625.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Barund/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand wurde weiter ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen: — um Spitzenbeträge auszugleichen; — um den Inhabern von Optionsscheinen bzw. Wandel- oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde; — soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird; 5 — soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Unternehmenszusammenschlusses oder des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage erfolgt; und/oder — soweit der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Die Hauptversammlung hat am 11. November 2005 ferner die Schaffung eines bedingten Kapitals in Höhe von bis zu EUR 2.625.000 durch Ausgabe von bis zu 2.625.000 neuen Inhaberstammaktien beschlossen. Das Geschäftsjahr der Delta Beteiligungen ist das Kalenderjahr. Die Bieterin ist nicht für eine bestimmte Dauer errichtet. Satzungsmäßiger Gegenstand der Bieterin ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, sowie die Beratung von Unternehmen insbesondere in den Bereichen Eigenkapitalausstattung, Börseneinführung, Management-Buy-Out bzw. Management-Buy-In, strategische Partnerschaften, Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf sowie Finanzierung. Gegenstand des Unternehmens ist außerdem der entgeltliche Erwerb von Geldforderungen und der Abschluss von Leasingverträgen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen und zu übernehmen, die für diesen Zweck sinnvoll und dienlich sind. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, ist mit rd. 89 % am Grundkapital der Bieterin beteiligt. Unternehmensverträge bestehen nicht. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hält derzeit insgesamt 1.658.496 Aktien der Beta Systems, was einem Anteil am Grundkapital und an den Stimmrechten der Beta Systems von ca. 18,72 % entspricht. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat ihre Beteiligung an der Beta Systems seit dem Jahr 2001 kontinuierlich aufgebaut. Nach Wissen der Bieterin hat die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob diese mit den von ihr gehaltenen Beta Systems-Aktien dieses Umtauschangebot annehmen wird. Die Aktien der Bieterin sind an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse München zum amtlichen Markt zugelassen. Ferner werden die Aktien im Freiverkehr der Börsen Berlin-Bremen, Düsseldorf und Stuttgart gehandelt. 3.2 Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen Die G7 Leasing GmbH, Heidelberg, eine Tochtergesellschaft der Bieterin, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, sowie die Tochtergesellschaften der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft CornerstoneCapital AG, Frankfurt am Main, Hungagent Rt., Pomaz, Ungarn, ABC Beteiligungen AG, Heidelberg, und Stratec Grundbesitz AG i.Gr., Mannheim, sind gemeinsam mit der Bieterin handelnde Personen gemäß § 2 Abs. 5 WpÜG. Die Bieterin hält derzeit keine Aktien der Beta Systems noch ist sie Vereinbarungen zum Erwerb von Beta Systems-Aktien eingegangen oder hat Beta Systems-Aktien erworben. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hält derzeit insgesamt 1.658.496 Aktien der Beta Systems, was einem Anteil am Grundkapital und an den Stimmrechten der Beta Systems von ca. 18,72 % entspricht. Der Bieterin oder mit ihr gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochtergesellschaften sind keine Stimmrechte an der Beta Systems gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen. Innerhalb von drei Monaten vor der Veröffentlichung der Entscheidung der Delta Beteiligungen zur Abgabe dieses Umtauschangebots gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 WpÜG am 9. Dezember 2005 haben weder die Delta Beteiligungen noch die mit ihr gemeinsam handelnden Personen Beta Systems-Aktien erworben oder sind Vereinbarungen zum Erwerb von Beta Systems-Aktien eingegangen. 6 3.3 Beta Systems Software Aktiengesellschaft (Zielgesellschaft) Die Beta Systems ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 38874 eingetragen. Das Grundkapital der Beta Systems beträgt EUR 11.324.189,68, eingeteilt in 8.859.276 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Grundkapital von je EUR 1,28 (gerundet). Die Hauptversammlung der Beta Systems hatte am 14. Juni 2005 einen Aktiensplit im Verhältnis 1:2 ohne Veränderung des Gesellschaftskapitals beschlossen. Die Neueinteilung des Grundkapitals, von 4.429.638 auf 8.859.276 Stückaktien, wurde am 15. Dezember 2005 mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Die Aktien sind zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zum geregelten Markt zugelassen und werden ferner im Freiverkehr der Börsen Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart und München gehandelt. Der satzungsgemäße Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Software für Großrechen-, Ein- und Mehrplatzanlagen; weiter die technische Beratung bei der Planung von Hard- und Software, sowie das Erbringen sonstiger Dienstleistungen auf diesem Gebiet der EDV. Die Gesellschaft ist befugt, Urheberrechte zu erwerben und zu veräußern. Die Gesellschaft ist darüber hinaus zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie Partner zur gemeinschaftlichen Durchführung von Vorhaben gemäß vorstehendem Unternehmensgegenstand vermitteln. Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft ist ein führender Anbieter von Softwarelösungen und Serviceleistungen. Das Unternehmen bietet seine Produkte in den Kernbereichen Input- & OutputManagement, Security-Management, Storage-Management und Scheduling an und hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der großen Softwareunternehmen Deutschlands entwickelt. Derzeit werden bei der Beta Systems im Rahmen des ‘‘Growth and Profit 2005"-Programms eingeleitete Restrukturierungs-, Kostensenkungs- und Integrationsmaßnahmen umgesetzt. Die Beta Systems hatte zum 30. September 2005 741 Mitarbeiter. Herr Jürgen Dickemann, Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, ist zugleich Mitglied des Aufsichtsrats der Beta Systems. 3.4 Absichten der Bieterin im Hinblick auf die Beta Systems Software Aktiengesellschaft Der Fokus der Geschäftstätigkeit der Delta Beteiligungen ist auf den Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an überwiegend börsennotierten Unternehmen unterschiedlicher Branchen mit jeweils verschiedenen Beteiligungsquoten gerichtet. In 2005 stand bei der Beta Systems die Integration der auf die Beta Systems verschmolzenen Bereiche der Kleindienst Datentechnik AG im Vordergrund. Die Verschmelzung konnte im Sommer 2005 vollzogen werden. Um mittelfristig eine EBT-Marge von 10 % erreichen zu können, ist nach öffentlichen Verlautbarungen des Vorstands der Beta Systems eine Reihe von kurzfristig wirksamen Kostensenkungsmaßnahmen notwendig. Die Beta Systems hat hierzu konzernweit das Programm ‘‘Growth and Profit 2005’’ gestartet. Die Delta Beteiligungen sieht im Zusammenhang mit den eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen gute Entwicklungsmöglichkeiten für die Zielgesellschaft. Zur Erreichung der Ziele des Vorstands und der Erhöhung der Profitabiltät der Beta Systems ist beabsichtigt, die bei der Delta Beteiligungen vorhandene Restrukturierungserfahrung und das Kapitalmarkt-Know-How gemeinsam mit dem Vorstand der Beta Systems einzusetzen. Die Delta Beteiligungen ist selbst nicht auf den Gebieten Softwareerstellung und -vertrieb tätig. Sie strebt, wie dargestellt, eine konstruktive Zusammenarbeit mit Vorstand und Aufsichtsrat der Beta Systems an. Die Muttergesellschaft der Delta Beteiligungen ist im Aufsichtsrat der Beta Systems mit einem Sitz vertreten. Änderungen im Vorstand sind nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Eine Verlegung des Firmensitzes der Beta Systems und des Standorts von Unternehmensteilen ist nicht beabsichtigt. Die Bieterin hat keine Absichten hinsichtlich der Verwendung des Vermögens und der Erfüllung künftiger Verpflichtungen. Eine Veränderung der Situation und der Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen bei der Beta Systems ist nicht beabsichtigt. Die Delta Beteiligungen strebt keine Integration der Beta Systems in die Delta Beteiligungen an. Für einen Finanzinvestor ist eine Integration der Beteiligung nicht sinnvoll. 7 4. Umtauschangebot 4.1 Gegenstand des Angebots Die Delta Beteiligungen bietet hiermit allen Aktionären der Beta Systems Software Aktiengesellschaft an, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Beta Systems Software Aktiengesellschaft (ISIN DE0005224406) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,28 (gerundet) zu den Bedingungen dieser Angebotsunterlage zu erwerben. 4.2 Angebotspreis (a) Mindestangebotspreis Der Mindestangebotspreis, der den Beta Systems-Aktionären nach § 31 Abs. 1 WpÜG iVm. §§ 4 und 5 WpÜG-Angebotsverordnung als Untergrenze für ihre Beta Systems-Aktien anzubieten ist, bestimmt sich nach dem höheren Wert des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Beta Systems-Aktien während des Drei-Monats-Zeitraums vor der am 9. Dezember 2005 erfolgten Veröffentlichung zur Entscheidung zur Abgabe eines Angebots (im Folgenden ‘‘Drei-MonatsDurchschnittskurs’’) und des höchsten Preises, den die Bieterin, eine mit ihr gemeinsam handelnde Person oder deren Tochterunternehmen während des Drei-Monats-Zeitraums vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage für den Erwerb von Beta Systems-Aktien gezahlt oder vereinbart haben. Der Drei-Monats-Durchschnittskurs, den die BaFin für den Handel der Beta System-Aktien für den 8. Dezember 2005 veröffentlicht und damit vor dem Wirksamwerden des Aktiensplits ermittelt und in ihre Datenbank zu den Mindestpreisen nach WpÜG eingestellt hat, beträgt EUR 10,38. Weder die Delta Beteiligungen noch die mit ihr gemeinsam handelnden Personen haben in den drei Monaten vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage Beta Systems-Aktien erworben oder haben den Erwerb vereinbart. Der Angebotspreis richtet sich daher, unter Berücksichtigung des zwischenzeitlich wirksam gewordenen Aktiensplits bei der Beta Systems im Verhältnis 1 : 2, nach dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenpreis während des am 8. Dezember 2005 endenden Drei-Monats-Zeitraums vor der am 9. Dezember 2005 erfolgten Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe dieses Angebots. (b) Gegenleistung Die Beta Systems-Aktien hatten bis zur Eintragung des von der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems am 14. Juni 2005 beschlossenen Aktiensplits im Verhältnis 1 : 2 einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 2,56 (gerundet). Der Aktiensplit ist am 15. Dezember 2005 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam geworden. Die Aktionäre der Beta Systems haben für je eine Beta Systems-Aktie, jetzt mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,28 (gerundet), eine weitere Beta Systems-Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,28 (gerundet) zugebucht bekommen. Der Handel der Beta Systems-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse ist am 29. Dezember 2005 entsprechend dem Aktiensplit umgestellt worden. In Folge der Neueinteilung des Grundkapitals der Beta Systems ist auch die in der Veröffentlichung gem. § 10 WpÜG mitgeteilte Gegenleistung für eine Aktie der Beta Systems an die Neueinteilung des Grundkapitals der Beta Systems anzupassen. Der Drei-Monats-Durchschnittskurs, den die BaFin für den Handel der Beta System-Aktien für den 8. Dezember 2005 in Höhe von EUR 10,38 ist daher, da der Beta Systems-Aktionär nach Durchführung des Aktiensplits statt jeweils einer Beta Systems-Aktie nunmehr zwei Beta Systems-Aktien hält, ohne dass sich das Stimmgewicht und der Wert der Beteiligung insoweit verändert hat, durch zwei zu dividieren. Die von der Bieterin in der Veröffentlichung der Entscheidung der Abgabe des Umtauschangebots angegebene Gegenleistung für den Erwerb der Beta Systems-Aktien ist daher gleichfalls durch zwei zu dividieren. Die Bieterin hat die nach der Durchführung des Aktiensplits erforderliche Anpassung der den Aktionären der Beta Systems mit dem Umtauschangebot angebotenen Gegenleistung in einer ergänzenden Mitteilung am 29. Dezember 2005 veröffentlicht. Die Delta Beteiligungen bietet allen Aktionären der Beta Systems an, je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Beta Systems Software Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil 8 am Grundkapital von je EUR 1,28 (gerundet) gegen Ausgabe von 1,75 neuen Aktien der Delta Beteiligungen und einer baren Zuzahlung von EUR 1,50 zu erwerben. Die bestehenden Delta Beteiligungen-Aktien sind an einem organisierten Markt im Sinne von § 2 Abs. 7 WpÜG zum Börsenhandel zugelassen. Gemäß §§ 7, 5 WpÜG-Angebotsverordnung muss der Wert der zum Tausch angebotenen Delta Beteiligungen-Aktien anhand des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses dieser Aktien während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe dieses Umtauschangebots am 9. Dezember 2005, somit für den Dreimonats-Zeitraum bis zum 8. Dezember 2005 bestimmt werden. Der gewichtete durchschnittliche inländische Börsenkurs der Aktie der Delta Beteiligungen, wie er von der BaFin auf deren Internetseite bekannt gemacht wird, beträgt für den benannten Zeitraum EUR 2,60. (c) Angemessenheit des Angebotspreises Die für eine Aktie der Beta Systems im Rahmen dieses Angebots angebotene Gegenleistung besteht aus 1,75 Aktien der Delta Beteiligungen zuzüglich einer baren Zuzahlung in Höhe von EUR 1,50 je Beta Systems-Aktie. Der Wert einer Aktie der Delta Beteiligungen beträgt EUR 2,60. Die Ausgabe von 1,75 Aktien der Delta Beteiligungen entsprechen damit einem Wert von EUR 4,55. Unter Addition der angebotenen baren Zuzahlung in Höhe von EUR 1,50 je Beta Systems-Aktie ergibt sich ein Wert der angebotenen Gegenleistung in Höhe von insgesamt EUR 6,05 (auf Basis der DreimonatsDurchschnittskurse vor dem 9. Dezember 2005). Der Wert der angebotenen Gegenleistung liegt damit um rd. 16,57 % über dem maßgeblichen durchschnittlichen Börsenkurs der Beta Systems-Aktie (unter Berücksichtigung des durchgeführten Aktiensplits) und damit über der den Aktionären der Beta Systems mindestens anzubietenden Gegenleistung. Die Bieterin schließt sich der gesetzgeberischen Entscheidung zur Angemessenheit der gesetzlichen Mindestgegenleistung an und hält die angebotene Gegenleistung, da diese den gesetzlichen Mindestpreis übersteigt, für angemessen. Die Aktionäre der Beta Systems Software erhalten bei Annahme des Angebots auf den Börsenkurs vom 9. Dezember 2005, vor der abendlichen Ankündigung des Umtauschangebots an diesem Tag (unter Berücksichtigung des Aktiensplits im Verhältnis 1 : 2), eine Prämie in Höhe von 29,2 %. Die von der Bieterin gebotene Gegenleistung übersteigt die Höhe der gesetzlichen Mindestgegenleistung. 4.3 Beginn und Ende der Annahmefrist Die Frist für die Annahme dieses Umtauschangebots (im Folgenden auch ‘‘Annahmefrist’’) beginnt mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage durch Bekanntgabe im Internet (www.deltabeteiligungen.de) sowie der Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung in der Frankfurter Allgemeine Zeitung am 22. Februar 2006 und endet am 22. März 2006, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main. 4.4 Weitere Annahmefrist Aktionäre der Beta Systems, die das Umtauschangebot bis zum Ablauf der Annahmefrist noch nicht angenommen haben, können das Angebot auch noch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses dieses Umtauschangebots durch die Delta Beteiligungen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG annehmen (im Folgenden auch ‘‘Weitere Annahmefrist’’). Vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist gemäß Ziffer 4.5 dieser Angebotsunterlage wird die Weitere Annahmefrist voraussichtlich am 30. März 2006 beginnen und am 12. April 2006, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, enden. 4.5 Verlängerung der Annahmefristen Im Falle einer Änderung dieses Angebots verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen, sofern die Veröffentlichung der Änderung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Annahmefrist erfolgt. Wird während der Annahmefrist von einem Dritten ein Angebot zum Erwerb von Wertpapieren der Beta Systems abgegeben (im Folgenden auch ‘‘Konkurrierendes Angebot’’) und läuft die Annahmefrist für dieses Angebot vor Ablauf der Annahmefrist für das Konkurrierende Angebot ab, bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist für dieses Angebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das Konkurrierende Angebot. Dies gilt auch, falls das Konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt. 9 Wird im Zusammenhang mit diesem Umtauschangebot nach der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage eine Hauptversammlung der Beta Systems einberufen, verlängert sich die Annahmefrist und beträgt – unbeschadet der vorstehenden Absätze – zehn Wochen ab Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage. 4.6 Rücktrittsrecht Im Falle einer Änderung dieses Angebots können Inhaber von Beta Systems-Aktien, die das Angebot vor Veröffentlichung der Änderung angenommen haben, von dem durch die Annahme dieses Umtauschangebots geschlossenen Vertrag bis zum Ablauf der Annahmefrist zurücktreten. Wird während der Annahmefrist von einem Dritten ein Konkurrierendes Angebot abgegeben, können Inhaber von Beta Systems-Aktien, die das Angebot vor Veröffentlichung des Konkurrierenden Angebots angenommen haben, von dem durch die Annahme dieses Umtauschangebots geschlossenen Vertrag bis zum Ablauf der Annahmefrist zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss in beiden Fällen schriftlich jeweils gegenüber dem Depotführenden Institut des zurücktretenden Aktionärs bis zum 22. März 2006, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, oder dem Ablauf des letzten Tages einer verlängerten Annahmefrist erfolgen. Der Rücktritt wird außerdem nur wirksam, wenn die in der Annahmefrist eingereichten Aktien von dem jeweiligen Depotführenden Institut über die Clearstream Banking AG in die ISIN DE0005224406 rechtzeitig zurückgebucht werden. Die Rückbuchung wird nur dann als rechtzeitig angesehen, wenn sie spätestens bis zum zweiten Bankarbeitstag (d.h. ein Tag, an dem Banken in Frankfurt am Main für Schalterverkehr geöffnet haben) nach Ablauf der Annahmefrist, 18:00 Uhr Ortszeit, bewirkt wurde. Nähere Einzelheiten werden im Falle einer Änderung dieses Angebots oder im Falle eines Konkurrierenden Angebots gemäß Ziffer 4.5 dieser Angebotsunterlage bekannt gemacht. Nach Ablauf der Annahmefrist erlischt das Rücktrittsrecht. 5. Durchführung des Umtauschangebots 5.1 Annahme des Umtauschangebots Die Beta Systems-Aktionäre können dieses Umtauschangebot nur innerhalb der Annahmefrist (zur Durchführung des Angebots bei Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist siehe Ziffer 5.8) und nur schriftlich gegenüber einem Depotführenden Institut mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der deutschen Niederlassung eines ausländischen Depotführenden Instituts annehmen. Das Angebot wird durch Erklärung mit dem unten näher bezeichneten Inhalt (im Folgenden auch ‘‘Annahmeerklärung’’) gegenüber dem Depotführenden Institut und Umbuchung der zum Erwerb eingereichten Beta Systems-Aktien in die ISIN DE000A0JCXQ3 bei der Clearstream Banking AG angenommen. Die Annahme wird erst mit Umbuchung der eingereichten Beta Systems-Aktien in die ISIN DE000A0JCXQ3 wirksam. Die Umbuchung ist durch das Depotführende Institut vorzunehmen. Die Umbuchung der Aktien in die ISIN DE000A0JCXQ3 gilt in diesem Fall als fristgerecht vorgenommen, wenn sie bis zum zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Annahmefrist, 18:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, bewirkt worden ist. Beta Systems-Aktionäre erklären zugleich mit der Annahme dieses Umtauschangebots, (a) dass sie das Depotführende Institut anweisen, die in der Annahmeerklärung bezeichneten Beta Systems-Aktien in die ISIN DE000A0JCXQ3 umzubuchen und zunächst in ihrem Depot zu belassen; (b) dass sie das Depotführende Institut anweisen, die in der Annahmeerklärung genannten Beta Systems-Aktien nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist und zum Zeitpunkt der Abwicklung des Umtauschangebots der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München, als Umtauschtreuhänderin auf deren Depotnummer 2013 bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zum Umtausch in neue Aktien der Delta Beteiligungen zur Verfügung zu stellen; (c) dass sie die Beta Systems-Aktien, hinsichtlich derer sie das Umtauschangebot annehmen, auf die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG als Umtauschtreuhänderin mit der Maßgabe übertragen, die Beta Systems-Aktien gegen Ausgabe der entsprechenden Anzahl neuer Delta Beteiligungen Aktien und Zahlung des entsprechenden Barbetrags in die Delta Beteiligungen als Sacheinlage einzubringen; 10 (d) dass sie die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG als Umtauschtreuhänderin und die Depotführenden Institute unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB beauftragen und bevollmächtigen, alle erforderlichen und zweckdienlichen Handlungen zur Durchführung des Umtauschangebots nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage vorzunehmen und entsprechende Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen; insbesondere sind sie ermächtigt, den Eigentumsübergang der zum Erwerb eingereichten Beta Systems-Aktien auf die Delta Beteiligungen in Form der Erbringung einer Sacheinlage herbeizuführen; (e) dass sie die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, anweisen und ermächtigen, unmittelbar oder über die Depotführenden Institute die für die Bekanntgabe des Erwerbsergebnisses gemäß Ziffer 1.2 dieser Angebotsunterlage erforderlichen Informationen rechtzeitig an die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG zu übermitteln; (f) dass ihre zum Umtausch angemeldeten und eingereichten Beta Systems-Aktien keinen Verfügungsbeschränkungen unterliegen sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind; (g) dass sie anerkennen, dass sich die Annahme des Umtauschangebots auf alle in ihrem Wertpapierdepot verbuchten Beta Systems-Aktien bezieht, sofern sie (i) in ihrer Annahmeerklärung keine konkrete Anzahl von Beta Systems-Aktien angegeben haben bzw. (ii) in ihrer Annahmeerklärung eine Anzahl von Beta Systems-Aktien angegeben haben, welche die Anzahl der tatsächlich in ihrem Wertpapierdepot gehaltene Anzahl an Beta Systems-Aktien überschreitet. Die in den Absätzen (a) bis (g) aufgeführten Weisungen, Aufträge, Zusicherungen und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Umtauschangebots unwiderruflich erteilt. Sie erlöschen erst mit dem wirksamen Rücktritt von den durch die Annahme des Umtauschangebots geschlossenen Verträgen oder des Nichteintritts der unter Ziffer 5.7 genannten Angebotsbedingungen. 5.2 Abwicklung des Umtauschangebots Unabhängig davon, ob die für jede übertragene Beta Systems-Aktie auszugebenden 1,75 neuen Aktien der Delta Beteiligungen aus der am 7. Februar 2006 beschlossenen Sachkapitalerhöhung oder aus der Sachkapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals ausgegeben werden, gelten die folgenden Ausführungen zur Abwicklung des Umtauschangebots. Werden die neuen Aktien in Ausnutzung des genehmigten Kapitals ausgegeben, wird dies die Bieterin entweder in der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG nach Ablauf der weiteren Annahmefrist oder binnen drei Bankarbeitstagen nach dieser Veröffentlichung mit einer weiteren Bekanntmachung in der Frankfurter Allgemeine Zeitung und unter der Internetadresse www.deltabeteiligungen.de bekannt geben. Die zum Umtausch eingereichten Beta Systems-Aktien verbleiben zunächst in den Depots der einreichenden Aktionäre und werden in die ISIN DE000A0JCXQ3 umgebucht. Mit der Übertragung der zum Umtausch eingereichten Aktien auf das Depot der Bayerische Hypound Vereinsbank AG bei der Clearstream Banking AG werden die eingereichten Beta SystemsAktien aus der ISIN DE000A0JCXQ3 aus- und in die ursprüngliche ISIN DE0005224406 zurückgebucht. Für jede übertragene Beta Systems-Aktie werden je 1,75 neue Aktien der Delta Beteiligungen aus der am 7. Februar 2006 beschlossenen Sachkapitalerhöhung an die ehemaligen Beta Systems-Aktionäre, die dieses Umtauschangebot angenommen haben, gewährt. Nach Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister der Delta Beteiligungen und nach Zulassung der neuen Aktien der Delta Beteiligungen zum Handel an den Wertpapierbörsen in Frankfurt und München sowie der Übertragung dieser neuen Aktien und Gutschrift der baren Zuzahlung auf den bei der Clearstream Banking AG von den Depotführenden Instituten unterhaltenen Wertpapierdepots bzw. Konten hat die Delta Beteiligungen ihre Verpflichtung zur Erbringung der Gegenleistung dieses Angebots erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen Depotführenden Institut, die neuen Delta Beteiligungen-Aktien und die bare Zuzahlung dem jeweils annehmenden Aktionär gutzuschreiben. Aufgrund des Umtauschverhältnisses von 1 : 1,75 entfallen auf eine Beta Systems-Aktie eine ganze und 0,75 neue Delta Beteiligungen-Aktien. Da aus Teilrechten grundsätzlich keine Aktionärsrechte geltend gemacht werden können, werden diejenigen neuen Aktionäre der Delta Beteiligungen, denen Teilrechte zugebucht werden, gebeten, ihren Depotbanken möglichst umgehend eine Weisung zu erteilen, entweder ihre Teilrechte durch Zukauf weiterer Teilrechte zum 11 Erwerb einer weiteren ganzen Aktie der Delta Beteiligungen zusammenzuführen oder ihre bestehenden Teilrechte zu verkaufen. Die Depotführenden Institute werden, im Falle einer notwendigen Spitzenregulierung anfallender Teilrechte, von den Aktionären der Delta Beteiligungen entsprechende Kauf- oder Verkaufaufträge annehmen und diese nach Möglichkeit selbst regulieren und der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG nur die verbleibenden Spitzen aufgeben. Wenn der das Angebot annehmende Beta Systems-Aktionär keine ausdrückliche Kauforder für weitere Teilrechte erteilt, wird jedes Teilrecht verkauft. Soweit ein Auftrag zur Spitzenregulierung nicht erteilt wird, werden die auf die zugeteilten Aktien der Delta Beteiligungen entfallenden Teilrechte (ISIN DE000A0JCXR1) nach Ablauf einer angemessenen Frist von zwei Wochen zu ganzen Aktien zusammengelegt und zum Börsenpreis veräußert. Der Erlös wird den betreffenden neuen Aktionären der Delta Beteiligungen entsprechend der auf sie entfallenden Teilrechte dann unverzüglich ausgezahlt. 5.3 Rechtsfolge der Annahme des Angebots Mit der Annahme des Umtauschangebots kommt zwischen dem betreffenden Beta SystemsAktionär und der Delta Beteiligungen ein Vertrag über den Umtausch und die Einbringung durch die Umtauschtreuhänderin der zur Annahme eingereichten Beta Systems-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zustande. Darüber hinaus erteilen die annehmenden Beta Systems-Aktionäre mit Annahme dieses Umtauschangebots unwiderruflich die in Ziffer 5.1 dieser Angebotsunterlage genannten Weisungen, Aufträge, Zusicherungen und Vollmachten. 5.4 Handel mit zum Erwerb eingereichten Aktien Die zum Umtausch eingereichten Beta Systems-Aktien sind auch nach ihrer Einreichung an der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar. Der Handel beginnt voraussichtlich mit Beginn der Annahmefrist unter der ISIN DE000A0JCXQ3. Der Handel mit den zum Umtausch eingereichten Aktien wird spätestens drei Handelstage (d.h. Tage, an denen Aktien im Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden) vor Vollzug (vergleiche die Abwicklung des Angebots nach Ziffer 5.2 dieser Angebotsunterlage) dieses Angebots für die zum Umtausch eingereichten Aktien eingestellt. Die Erwerber von unter ISIN DE000A0JCXQ3 gehandelten zum Umtausch eingereichten Beta Systems-Aktien übernehmen hinsichtlich dieser Aktien alle Rechte und Pflichten aus den durch Annahme dieses Angebots geschlossenen Verträgen, sofern der veräußernde Aktionär nicht von diesem Angebot aus einem der in Ziffer 4.6 dieser Angebotsunterlage genannten Gründe zurückgetreten ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Handelsvolumen und Liquidität der zum Umtausch eingereichten Aktien von der jeweiligen Annahmequote abhängen und gering sein können. 5.5 Situation der Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen Beta Systems-Aktionäre, die beabsichtigen, dieses Angebot nicht anzunehmen, sollten berücksichtigen, dass die erfolgreiche Durchführung des Umtauschangebots voraussichtlich zu einer weiteren Reduzierung der gegenwärtig nur in einer verhältnismäßig geringen Anzahl an den Börsen gehandelten Beta Systems-Aktien führen wird. Das Volumen der an den Börsen gehandelten Beta Systems-Aktien könnte so gering werden, dass Verkaufs- oder Kauforder nicht mehr rechtzeitig oder zu angemessenen Börsenpreisen ausgeführt werden können. 5.6 Kosten der Annahme Die Annahme des Angebots soll für die Beta Systems-Aktionäre frei von Kosten und Spesen der Depotführenden Institute sein, die über eine Depotverbindung bei der Clearstream Banking AG verfügen. Zu diesem Zweck gewährt die Bieterin den Depotführenden Instituten eine Ausgleichszahlung. Die Bieterin erstattet den Depotführenden Instituten, die über eine Depotverbindung bei der Clearstream Banking AG verfügen, die Depotbankengebühr, jedoch nur, soweit die Beta Systems-Aktionäre dieses Angebot frei von Kosten annehmen können. Die von Depotführenden Instituten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne eine Depotverbindung mit der Clearstream Banking AG erhobenen Kosten und Spesen sind von den das Angebot annehmenden Beta Systems-Aktionären zu tragen. 12 5.7 Bedingungen Die aufgrund der Annahme dieses Umtauschangebots abgeschlossenen Umtauschverträge werden erst wirksam, wenn (a) bis zum Ende der Annahmefrist (i) die Beta Systems bis zum Ablauf der Annahmefrist weder Insolvenz angemeldet (ii) noch den Verlust der Hälfte des Grundkapitals angezeigt (§ 92 AktG) hat; (b) der in der außerordentlichen Hauptversammlung der Delta Beteiligungen am 7. Februar 2006 gefasste Beschluss, das Grundkapital von EUR 6.000.000,00 um bis zu EUR 15.503.733,00 auf bis zu EUR 21.503.733,00 gegen Sacheinlagen zu erhöhen, in das Handelsregister beim Amtsgericht Heidelberg bis zum 15. September 2006 eingetragen wird; (c) die Durchführung der unter (b) genannten Sachkapitalerhöhung in dem zur Durchführung dieses Umtauschangebots erforderlichen Umfang in das Handelsregister beim Amtsgericht Heidelberg bis zum 15. September 2006 eingetragen wird. Tritt eine der unter (b) und (c) genannten Bedingungen bis zum Ende der jeweils genannten Frist nicht ein, werden die jeweiligen Kaufverträge mit den Beta Systems-Aktionären, die das Angebot bereits angenommen haben, nicht wirksam. Das Angebot wird in diesem Fall nicht durchgeführt. Die Bieterin kann auf die unter (a) genannte Bedingung, soweit rechtlich zulässig, nicht jedoch auf die unter (b) und (c) genannten Bedingungen, verzichten. Die Bieterin wird den Eintritt oder Nichteintritt der Bedingungen (b) und (c) in einer Ad hocMitteilung und einer Bekanntmachung in der Frankfurter Allgemeine Zeitung und unter der Internetadresse www.delta-beteiligungen.de veröffentlichen und im Falle des Eintritts der Bedingungen (b) und (c) die Neuen Aktien der Delta Beteiligungen an das Umtauschangebot annehmenden Aktionäre der Beta Systems binnen fünf Bankarbeitstagen nach dieser Veröffentlichung zubuchen. Sollte das Umtauschangebot mit nicht mehr als 1.500.000 Beta Systems-Aktien angenommen werden, hat sich die Emittentin verpflichtet, durch Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das von der außerordentlichen Hauptversammlung der Emittentin am 11. November 2005 beschlossene und am 9. Januar 2006 im Handelsregister eingetragene genehmigte Kapital auszunutzen und gegen Einbringung von bis zu 1.500.000 Aktien der Beta Systems das Grundkapital von EUR 6.000.000,00 um bis zu EUR 2.625.000,00 auf bis zu EUR 8.625.000,00 zu erhöhen. Die aus der Kapitalerhöhung auszugebenden Neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2005 gewinnanteilsberechtigt sein. Die Bedingungen unter (b) und (c) gelten dann als eingetreten, wenn das Umtauschangebot mit nicht mehr als 1.500.000 Beta Systems-Aktien angenommen wird. Die Bieterin wird entweder in der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG nach Ablauf der weiteren Annahmefrist oder binnen drei Bankarbeitstagen nach dieser Veröffentlichung in einer weiteren Bekanntmachung in der Frankfurter Allgemeine Zeitung und unter der Internetadresse www.delta-beteiligungen.de bekannt geben, dass die Bedingungen unter (b) und (c) als eingetreten gelten und die neuen Delta Beteiligungen Aktien in Ausnutzung des genehmigten Kapitals von der Bieterin aufgrund Vorstandsbeschluss- und Zustimmung des Aufsichtsrats im Umfang von bis zu 2.625.000 neuen Delta Beteiligungen-Aktien ausgegeben werden. In diesem Fall werden die Aktien der Delta Beteiligungen an das Umtauschangebot annehmenden Aktionäre der Beta Systems binnen eines Zeitraums von zwei Monaten, beginnend mit der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG nach Ablauf der weiteren Annahmefrist oder binnen drei Bankarbeitstagen nach dieser Veröffentlichung in einer weiteren Bekanntmachung, in welcher die Geltung des Eintritts der Bedingungen unter (b) und (c) bekannt gegeben wird, den das Umtauschangebot annehmenden Aktionären der Beta Systems zugebucht. 5.8 Durchführung des Angebots bei Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist Die in Ziffern 5.1 bis 5.6 beschriebenen Hinweise zur Durchführung des Umtauschangebots gelten entsprechend auch für die Annahme des Angebots innerhalb der in Ziffer 4.4 genannten Weiteren Annahmefrist. Die Beta Systems-Aktionäre können dieses Umtauschangebot während der Weiteren Annahmefrist gegenüber einem Depotführenden Institut mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der deutschen Niederlassung eines Depotführenden Instituts durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Depotführenden Institut und Umbuchung der zum Erwerb eingereichten Beta Systems-Aktien in die ISIN DE000A0JCXQ3 bei der Clearstream Banking AG annehmen. Die 13 Umbuchung ist durch das Depotführende Institut bis zum zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Weiteren Annahmefrist, 18:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, vorzunehmen. 6. Ergänzende Angaben 6.1 Finanzierung des Umtauschangebots Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen zur Sicherstellung der Erfüllung und Finanzierung des Umtauschangebots getroffen: (a) Kapitalerhöhung Das Angebot der Delta Beteiligungen bezieht sich auf den Erwerb aller 8.859.276 von der Beta Systems ausgegebenen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Sollte das Umtauschangebot für alle Beta Systems-Aktien angenommen werden, müssen unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses von einer Beta Systems-Aktie gegen Gewährung von 1,75 neuen Delta Beteiligungen-Aktien insgesamt 15.503.733 neue Delta Beteiligungen-Aktien ausgegeben und neben der baren Zuzahlung als Gegenleistung an die das Angebot annehmenden Beta Systems-Aktionäre übertragen werden. Die außerordentliche Hauptversammlung der Delta Beteiligungen hat am 7. Februar 2006 beschlossen, das Grundkapital der Bieterin von EUR 6.000.000,00 um bis zu EUR 15.503.733,00 auf bis zu EUR 21.503.733,00 durch Ausgabe von bis zu 15.503.733 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sacheinlage zu erhöhen. Der Vorstand wurde ermächtigt, den Ausgabebetrag unter Beachtung des vorstehenden Umtauschverhältnisses dieses Angebots festzusetzen. Der Mindestausgabebetrag beträgt EUR 1,00. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2005 gewinnberechtigt. Einige Aktionäre haben Widerspruch gegen diesen Beschluss eingelegt. Die Aktien aus der Kapitalerhöhung werden im Rahmen eines an die Aktionäre der Beta Systems Software Aktiengesellschaft gem. §§ 29 ff. WpÜG zu richtenden Umtauschangebots zum Erwerb aller von ihnen gehaltenen Beta Systems-Aktien ausgegeben. Die Kapitalerhöhung wird nur soweit durchgeführt, wie die Bedingungen des Umtauschangebots (siehe 5.7) erfüllt sind und es erforderlich ist, um allen Aktionären, die das Umtauschangebot annehmen, Aktien der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft entsprechend dem Umtauschverhältnis zu gewähren. An Stelle der unmittelbaren Zeichnung durch die das Umtauschangebot annehmenden Aktionäre können die Aktien auch durch ein Kreditinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen als Treuhänder der einreichenden Aktionäre der Beta Systems gezeichnet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Delta Beteiligungen wurde ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen. Aufgrund dieses Kapitalerhöhungsbeschlusses ist sichergestellt, dass mit Eintragung der Durchführung der am 7. Februar 2006 beschlossenen Kapitalerhöhung die aus dem Umtauschangebot resultierenden neuen Delta Beteiligungen-Aktien zur Übertragung an die das Angebot annehmenden Aktionäre der Beta Systems zur Verfügung stehen. Sollte das Umtauschangebot mit nicht mehr als 1.500.000 Beta Systems-Aktien angenommen werden, hat sich die Bieterin verpflichtet, die entsprechende Anzahl von bis zu 2.625.000 neuen Delta Beteiligungen-Aktien in Ausnutzung des genehmigten Kapitals auszugeben. In diesem Fall stände der Bieterin nach Durchführung des Umtauschangebots kein oder nur ein geringeres genehmigtes Kapital als gegenwärtig in Höhe von EUR 2.625.000,00 zur Verfügung. (b) Zuzahlung in bar Wird das Umtauschangebot von allen Aktionären der Beta Systems für alle 8.859.276 Aktien der Beta Systems angenommen, so ist die Delta Beteiligungen aufgrund der Leistung einer baren Zuzahlung von EUR 1,50 je zum Umtausch eingereichter Beta Systems-Aktie, mithin insgesamt zur Zahlung von EUR 13.288.914,00, verpflichtet. Die Delta Beteiligungen wird im Rahmen dieses Angebots die Bereitstellung der für die Summe der höchstens zu erbringenden baren Zuzahlungen durch Bankguthaben und Inanspruchnahme eines Bankdarlehens finanzieren. Die Kosten des Angebots in Höhe von rd. TEUR 500 werden aus Eigenmitteln der Bieterin aufgebracht (zur Finanzierungsstruktur siehe Ziffer 6.2.3 dieser Angebotsunterlage). Die Delta Beteiligungen verfügt über die notwendigen Mittel, um ihre Verpflichtungen aus dem Umtauschangebot bis einschließlich der Höhe des zum Erwerb sämtlicher Beta Systems-Aktien im Rahmen dieses Umtauschangebots maximalen Betrags der Zuzahlung in bar vollständig zu erfüllen. 14 6.2 Auswirkungen eines erfolgreichen Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters und der an ihm beteiligten Gesellschaften Für die folgende Darstellung hat die Delta Beteiligungen unterstellt, dass das von ihr an die Aktionäre der Beta Systems abgegebene Umtauschangebot für alle Beta Systems-Aktien angenommen wird und die Delta Beteiligungen alle ausgegebenen Beta Systems-Aktien zu den Umtauschbedingungen erwirbt. Die nachfolgend in diesem Abschnitt gemachten Angaben enthalten verschiedene Aussagen, die zukünftige Entwicklung der Delta Beteiligungen betreffend. Diese Aussagen beruhen sowohl auf Annahmen als auch auf Schätzungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage. Obwohl die Delta Beteiligungen davon überzeugt ist, dass diese vorausschauenden Aussagen realistisch sind, kann hierfür nicht garantiert werden, denn die Annahmen bergen Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten abweichen. Gründe hierfür können unter anderem die Schwankungen der Kapitalmärkte, Wechselkurse und Zinsen oder grundsätzliche Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld sein. Vor dem Hintergrund dieser Ungewissheiten empfiehlt die Delta Beteiligungen den Aktionären der Beta Systems, die nachfolgenden Ausführungen genau zu lesen, sich jedoch nichtausschließlich auf derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen zu verlassen. Die Delta Beteiligungen übernimmt, soweit sie hierzu nicht aufgrund von ihr zwingend anzuwendender gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. 6.2.1 Grundlage der Darstellung Die in der nachfolgenden Darstellung zum 31. Dezember 2005 genannten Bilanzwerte beruhen auf dem geprüften und vom Aufsichtsrat der Delta Beteiligungen festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005. Die genannten Zahlen dienen ausschließlich der Darstellung der voraussichtlichen Auswirkungen eines erfolgreichen Umtauschangebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Delta Beteiligungen. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich an den handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen (HGB). Darüber hinaus kommen soweit nötig auch besondere Bestimmungen aus dem Aktienrecht zur Anwendung. Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten unter Anwendung des Niederstwertprinzips bilanziert, wie es für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben ist. Wertaufholungen von Abschreibungen der Vorjahre wurden nicht vorgenommen. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden nicht vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Zum Bilanzstichtag wurde das Niederst- bzw. Höchstwertprinzip beachtet. Für die Darstellung der voraussichtlichen Auswirkungen dieses Umtauschangebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Delta Beteiligungen wurde die von der Hauptversammlung am 11. November 2005 beschlossene Barkapitalerhöhung von EUR 5.250.000,00 um bis zu EUR 750.000,00 auf bis zu EUR 6.000.000,00 bereits zum 31. Dezember 2005 berücksichtigt, obwohl diese erst nach dem 31. Dezember 2005 mit Eintragung am 9. Januar 2006 wirksam wurde. Insoweit entsprechen die nachfolgenden Zahlen nicht den zum 31. Dezember 2005 tatsächlich gegebenen Umständen. Die Berücksichtigung der vorgenannten Kapitalerhöhung ist jedoch für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Delta Beteiligungen notwendig. 6.2.2 Kosten des Umtauschangebots Die mit der Durchführung und Abwicklung des Umtauschangebots verbundenen Kosten werden – bei vollständiger Annahme dieses Umtauschangebots – voraussichtlich ca. TEUR 500 betragen. Diese Angabe beruht auf einer vorläufigen Schätzung des Vorstands der Bieterin. 6.2.3 Auswirkungen auf die Vermögens- , Finanz- und Ertragslage Nach vollständiger Annahme dieses Umtauschangebots für alle 8.859.276 Beta Systems-Aktien, auf deren Erwerb dieses Angebot im Tausch gegen Aktien und eine bare Zuzahlung gerichtet ist, hielte 15 die Delta Beteiligungen unmittelbar 8.859.276 Aktien an der Beta Systems. An die ehemaligen Aktionäre der Beta Systems wären im Gegenzug insgesamt 15.503.733 Aktien der Delta Beteiligungen auszugeben, die zuvor von der Umtauschtreuhänderin gegen Einbringung der 8.859.276 Beta Systems-Aktien zu zeichnen wären, sowie eine bare Zuzahlung in gesamter Höhe von EUR 13.288.914,00 zu leisten. Dieser Betrag wird durch Bankguthaben und Inanspruchnahme eines Bankdarlehens finanziert. Daneben fielen bei vollständiger Annahme dieses Umtauschangebots geschätzte Kosten von insgesamt rd. TEUR 500 an, welche als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren wären. Bei einer vollständigen Annahme und Durchführung des Umtauschangebots ergäben sich (ohne Berücksichtigung weiterer, nach dem 31. Dezember 2005 eingetretener Geschäftsvorfälle) folgende Veränderungen in den Bilanzposten der Delta Beteiligungen zum 31. Dezember 2005: AKTIVA Auswirkung durch das UmtauschZwischenangebot summe 31.12.2005 Kapitalerhöhung um EUR 750.000 0 403 43 0 0 0 0 403 43 0 +54.099 0 0 54.502 43 0 0 0 0 0 7.833 659 208 1.943 11.089 0 0 0 -20 -20 7.833 659 208 1.923 11.069 0 0 0 -500 +53.599 7.833 659 208 1.423 64.668 31.12.2005 Kapitalerhöhung um EUR 750.000 Auswirkung durch das ZwischenUmtauschsumme angebot Nach Umtauschangebot Nach Umtauschangebot Angaben in TEUR Technische Anlagen und Maschinen Beteiligungen Wertpapiere des Anlagevermögens Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen Sonstige Vermögensgegenstände Eigene Anteile Guthaben bei Kreditinstituten BILANZSUMME PASSIVA Angaben in TEUR Gezeichnetes Kapital Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage Kapitalrücklage Rücklage für eigene Anteile Bilanzgewinn Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten BILANZSUMME 5.250 750 6.000 +15.504 21.504 1.800 610 208 3.158 48 -1.800 1.050 0 -20 0 0 1.660 208 3.138 48 0 +24.806 0 0 0 0 26.466 208 3.138 48 0 0 0 +13.289 13.289 4 11 11.089 0 0 -20 4 11 11.069 0 0 +53.599 4 11 64.668 16 Kapitalerhöhung um EUR 750.000 31.12.2005 Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen und ähnliche Aufwendungen Jahresüberschuss Gewinnvortrag Entnahme aus der Rücklage für eigene Anteile Einstellung in die Rücklage für eigene Anteile Bilanzgewinn Auswirkung durch das UmtauschZwischenangebot summe Angaben in TEUR 0 86 0 1.463 0 -52 0 -11 -20 -89 0 310 86 1.463 -52 -11 -69 310 Nach Umtauschangebot 0 0 0 0 0 0 86 1.463 -52 -11 -89 310 -7 0 1.720 1.469 0 0 0 0 -7 0 1.700 1.469 0 -631 0 0 -7 -631 1.069 1.469 48 0 48 0 48 -80 3.158 0 -80 3.137 0 -80 2.506 Aus der von der Hauptversammlung im November 2005 beschlossenen Erhöhung des Grundkapitals hat die Delta Beteiligungen im Dezember 2005 Zahlungen von insgesamt TEUR 1.800 erhalten. Die Kapitalerhöhung hat zu Kosten in Höhe von rd. TEUR 20 geführt, die erst nach dem Bilanzstichtag ergebniswirksam wurden. Da die Eintragung der Kapitalerhöhung um EUR 750.000,00 erst im Januar 2006 erfolgt ist, war zum Bilanzstichtag der im Dezember 2005 der Bieterin zugeflossene Betrag von TEUR 1.800 im Eigenkapital unter dem Posten ‘‘Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage’’ auszuweisen. Mit Eintragung der Kapitalerhöhung im Januar 2006 wurde der Betrag von EUR 750.000,00 dem Grundkapital, der Betrag von EUR 1.050.000,00 der Kapitalrücklage gutzuschreiben. Eine Veränderung des Eigenkapitals ist hierdurch nicht eingetreten. Die Kosten der Kapitalerhöhung vermindern das Jahresergebnis um rd. TEUR 20. Die Einbringung der 8.859.276 Beta Systems-Aktien im Rahmen des Umtauschangebots wirkt sich auf der Aktivseite der Bilanz der Delta Beteiligungen einmal auf die in den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen und außerdem auf die im Umlaufvermögen ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten aus. In den Finanzanlagen sind die Beta Systems-Aktien mit den Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren. Diese errechnen sich für eine Beta Systems-Aktie aus dem Ausgabebetrag einer neuen Delta Beteiligungen-Aktie zuzüglich der baren Zuzahlung sowie den Anschaffungsnebenkosten. Der Ausgabebetrag je neuer Delta Beteiligungen-Aktien beträgt EUR 2,60. Hinzu kommt je eingebrachter Aktie der Beta Systems eine bare Zuzahlung in Höhe von EUR 1,50. Die Anschaffungsnebenkosten sind im Wesentlichen die Kosten des Angebots in Höhe von rd. TEUR 500 bzw. bei vollständiger Annahme des Angebots rd. EUR 0,0564 je eingereichter Beta Systems-Aktie, so dass sich die Anschaffungskosten (für die bare Zuzahlung) einschließlich der Kosten des Angebots bei vollständiger Annahme des Umtauschangebots auf insgesamt rd. TEUR 13.789 belaufen. Die Finanzanlagen zum 31. Dezember 2005 in Höhe von rd. TEUR 446 erhöhen sich somit, bei einer unterstellten vollständigen Annahme des Umtauschangebots, von rd. TEUR 446 um rd. TEUR 54.099 auf rd. TEUR 54.545. Der zur Finanzierung der baren Zuzahlung sowie der Kosten erforderliche Betrag des Angebots in Höhe von insgesamt rd. TEUR 13.789 wird, soweit der Betrag auf die bare Zuzahlung (rd. TEUR 13.289) entfällt, durch ein der Delta Beteiligungen gewährtes Bankdarlehen finanziert. Das Bankdarlehen wird von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft durch Verpfändung von Wertpapieren besichert. Die Kosten des Angebots in Höhe von rd. TEUR 500 werden aus Eigenmitteln der Bieterin aufgebracht. Die in Anspruch genommene Kreditlinie ist kurzfristig mit 6,75 % p.a. und langfristig mit rd. 4,75 % p.a. zu verzinsen, die aus dem Darlehen resultierende langfristige jährliche Zinsbelastung wird, bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens, auf rd. TEUR 631 geschätzt. Die Zinsbelastung ist voll ergebniswirksam und vermindert das jeweilige Jahresergebnis. 17 Sofern und soweit die Hauptversammlung der Beta Systems zukünftig die Ausschüttung von Dividenden an ihre Aktionäre beschließen sollte, führten diese bei der Delta Beteiligungen zu Dividendeneinkünften, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam unter der Position ‘‘Zinsen und ähnliche Erträge’’ auszuweisen wären und zu einer Erhöhung des Jahresergebnisses führten. Die im Rahmen des Umtauschangebots an die ehemaligen Beta Systems-Aktionäre auszugebenden Aktien stammen aus der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. Februar 2006 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen. Die im Rahmen des Umtauschangebots an die ehemaligen Beta Systems-Aktionäre auszugebenden Aktien stammen aus der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. Februar 2006 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen. Danach wird das Grundkapital der Delta Beteiligungen von EUR 6.000.000,00 um bis zu EUR 15.503.733,00 auf bis zu EUR 21.503.733,00 durch Ausgabe von bis zu 15.503.733 Inhaberstückaktien erhöht. Falls das Umtauschangebot mit nicht mehr als 1.500.000 Beta Systems-Aktien angenommen wird, hat sich die Bieterin verpflichtet, diese Aktien durch Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Ausnutzung des genehmigten Kapitals auszugeben. Sollte die Bieterin in dem Fall, dass das Umtauschangebot mit nicht mehr als 1.500.000 Beta Systems-Aktien angenommen wird, entscheiden, das bestehende genehmigte Kapital auszunutzen, würde das Grundkapital von EUR 6.000.000,00 um bis zu EUR 2.625.000,00 auf bis zu EUR 8.625.000,00 erhöht. Die Aktien werden im Rahmen eines an die Aktionäre der Beta Systems gerichteten Umtauschangebots an die das Angebot annehmenden Aktionäre der Beta Systems im Verhältnis 1 : 1,75 ausgegeben. Den Ausgabebetrag der Aktien hat der Vorstand gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung unter Beachtung der §§ 7, 5 WpÜG-Angebotsverordnung mit EUR 2,60 festgelegt. Bei einer unterstellten Einbringung von 8.859.276 Aktien der Beta Systems als Sacheinlage in die Delta Beteiligungen erhöht sich somit das Grundkapital der Delta Beteiligungen von EUR 6.000.000,00 um EUR 15.503.733,00 auf EUR 21.503.733,00. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabebetrag (EUR 2,60) und dem auf die Aktie anteilig entfallenden Grundkapital (EUR 1,00) in Höhe von EUR 1,60, für 15.503.733 Aktien, somit EUR 24.805.972,80, ist in die Kapitalrücklage einzustellen. Diese erhöht sich somit, bezogen auf den 31. Dezember 2005 und unter Berücksichtigung der Einstellung von weiteren EUR 1.050.000,00 (Aufgeld aus der am 9. Januar 2006 im Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung) von EUR 1.660.048,76 um EUR 24.805.972,80 auf dann EUR 26.466.021,56. Die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 750.000,00 wurde von der Hauptversammlung der Delta Beteiligungen AG am 11. November 2005 beschlossen und im Dezember 2005 vollständig gezeichnet. Der Kapitalerhöhungsbetrag nebst Aufgeld von insgesamt EUR 1.800.000,00 stand der Gesellschaft bereits im Dezember 2005 vollständig zur freien Verfügung. Da die Kapitalerhöhung erst nach dem Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragen und damit wirksam wurde, war der Kapitalerhöhungsbetrag nebst Aufgeld zum 31. Dezember 2005 vollständig im Eigenkapital unter dem Posten ‘‘Zur Durchführung der Kapitalerhöhung geleistete Einlage’’ zu passivieren. Mit urchführung der Kapitalerhöhung durch Eintragung im Handelsregister am 9. Januar 2006 war der Kapitalerhöhungsbetrag von EUR 750.000,00 dem Grundkapital zuzubuchen. Das Aufgeld von EUR 1.050.000,00 wurde zum 9. Januar 2006 in die Kapitalrücklage eingestellt. Eine Veränderung des zum 31. Dezember 2005 ausgewiesenen Eigenkapitals ergibt sich durch das Wirksamwerden der Kapitalerhöhung mit Eintragung im Handelsregister am 9. Januar 2006 nicht. 6.3 Vorteile für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Beta Systems Software Aktiengesellschaft Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der Beta Systems wurden im Zusammenhang mit diesem Umtauschangebot weder von der Delta Beteiligungen noch von der gemeinsam handelnden Person Geldleistungen oder andere geldwerte Vorteile gewährt oder in Aussicht gestellt. 6.4 Behördliche Verfahren 6.4.1 Kartellrechtliches Verfahren Das Zusammenschlussvorhaben bedarf keiner kartellrechtlichen Genehmigung. 6.4.2 Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage Die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage ist von der BaFin – Sektor Wertpapieraufsicht/Asset Management – am 21. Februar 2006 gestattet worden. 18 6.5 Finanzierungsbestätigung Die BHF-BANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, hat gegenüber der Delta Beteiligungen mit Schreiben vom 30. Januar 2006 gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG bestätigt, ‘‘dass die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass ihr die zur vollständigen Erfüllung des o.a. Übernahmeangebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Geldleistung zur Verfügung stehen.’’ Eine Kopie dieses Schreibens ist dieser Angebotsunterlage als Anlage 1 beigefügt. 6.6 Begleitende Bank Die Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft, München, ist mit der Durchführung und Abwicklung des Umtauschangebots als Umtauschtreuhänderin beauftragt. 7. Sonstige Angaben 7.1 Steuern Die Delta Beteiligungen empfiehlt den Beta Systems-Aktionären, vor Annahme dieses Umtauschangebots eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerliche Beratung zu den steuerlichen Folgen der Annahme dieses Umtauschangebots einzuholen. 7.2 Anwendbares Recht Dieses Umtauschangebot sowie die durch die Annahme des Angebots zustande kommenden Verträge zwischen der Delta Beteiligungen und den annehmenden Beta Systems-Aktionären unterliegen ausschließlich deutschem Recht. 7.3 Angaben gemäß § 2 Nr. 2 WpÜG-AngebotsVO iVm. § 7 Wertpapierprospektgesetz Angaben nach § 2 Nr. 2 der WpÜG-AngebotsVO in Verbindung mit § 7 des Wertpapierprospektgesetzes sowie der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die in Prospekten enthaltenen Informationen sowie das Format, die Aufnahme von Informationen mittels Verweis und die Veröffentlichung solcher Prospekte und die Verbreitung von Werbung sind in Anhang 2 enthalten. Insbesondere wird auf den Inhalt der folgenden Abschnitte verwiesen, die Beta Systems-Aktionäre bei ihrer Entscheidung über die Annahme des Umtauschangebots gebührend berücksichtigen sollten: — Risikofaktoren (Abschnitt 2 des Anhangs 2), — Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Delta Beteiligungen (Abschnitt 6 des Anhangs 2). 7.4 Erklärung der Übernahme der Verantwortung Die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, übernimmt für den Inhalt dieser Angebotsunterlage die Verantwortung und erklärt, dass ihres Wissens die in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Heidelberg, den 21. Februar 2006 Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft Sebastian Leser Vorstand 19 Anhang 1 Finanzierungsbestätigung der BHF-BANK Aktiengesellschaft 20 Anhang 2 Angaben nach § 2 Nr. 2 WpÜG-AngebotsVO 22 1. Zusammenfassung 1.1 Gegenstand des Anhangs 1.2 Inhaber-Stückaktien der Delta Beteiligungen 1.3 Börsennotierung 1.4 Überblick über die Geschäftstätigkeit der Delta Beteiligungen 1.5 Unternehmensgeschichte 1.6 Organe 1.7 Abschlussprüfer 1.8 Mitarbeiter 1.9 Hauptaktionär der Emittentin 1.10 Wesentliche Transaktionen mit nahestehenden Personen 1.11 Zusammenfassung der Risiken 1.12 Ausgewählte Finanzdaten der Delta Beteiligungen (Einzelabschluss) 1.13 Eigenkapitalausstattung und Verbindlichkeiten 1.14 Zusätzliche Informationen 1.15 Geschäftsgang und Aussichten 25 25 25 25 26 26 26 26 26 26 26 27 28 28 29 29 2. Risikofaktoren 29 2.1 2.2 2.3 2.4 30 30 32 3. 4. 5. 6. Allgemeine wirtschaftliche Risiken Unternehmensspezifische Risiken Steuerliche und rechtliche Risiken Risiken, die sich aus dem Umtauschangebot und dem Handel der Aktien ergeben 32 Allgemeine Informationen 32 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 32 33 33 33 34 Verantwortliche Personen Hinweise zu Informationen von Seiten Dritter Abschlussprüfer Ausgewählte Finanzinformationen Zukunftsgerichtete Aussagen Informationen über die Emittentin 34 4.1 4.2 34 35 Historie und Geschäftsentwicklung der Emittentin Investitionen Geschäftsüberblick 35 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 35 35 36 37 37 Unternehmensgegenstand Geschäftstätigkeit der Delta Beteiligungen Markt und Wettbewerb Organisationsstruktur / Gruppe Sachanlagen Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 37 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 6.9 6.10 6.11 37 38 38 39 40 40 40 41 41 42 42 Überblick Ergebnisbeeinflussende Faktoren Ertragslage Rohergebnis Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Finanzergebnis Cashflow Eigenkapitalausstattung und Verbindlichkeiten Finanzlage Eigenkapital 7. Forschung und Entwicklung, Patente und Lizenzen 43 8. 9. Tendenzielle Informationen Organe der Delta Beteiligungen 43 43 9.1 9.2 43 44 Vorstand Aufsichtsrat 23 10. Beschäftigte 47 11. Hauptaktionäre 47 12. Geschäfte mit nahestehenden Parteien 12.1 Rechtsbeziehungen mit Beteiligungsgesellschaften 12.2 Rechtsbeziehungen mit der Muttergesellschaft 12.3 Rechtsbeziehungen mit Aufsichtsratsmitgliedern 48 48 48 49 13. Finanzielle Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin 49 13.1 13.2 13.3 13.4 13.5 13.6 13.7 14. 49 49 49 49 49 49 50 Zusätzliche Informationen über die Emittentin 50 14.1 14.2 14.3 14.4 14.5 14.6 14.7 14.8 14.9 14.10 14.11 50 50 50 51 51 52 52 53 53 54 14.12 15. Historische Finanzinformationen Prüfung der historischen Finanzinformationen Pro Forma Bilanzinformationen Dividendenpolitik Dividende je Aktie Gerichtsverfahren Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition des Emittenten Gründung, Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer der Emittentin Abschlussprüfer Bekanntmachungen, Zahl- und Hinterlegungsstellen Grundkapital und Aktienanzahl Entwicklung des Grundkapitals Genehmigtes Kapital Bedingtes Kapital Allgemeine Bestimmungen zur Erhöhung des Grundkapitals Anzeigepflicht für Anteilsbesitz Eigene Aktien Bestimmungen der Satzung, die die Mitglieder der Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane betreffen Hauptversammlung 55 56 Wichtige Verträge außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der letzten drei Geschäftsjahre 56 16. Einsehbare Dokumente 57 17. Angaben zu Beteiligungsunternehmen 57 18. Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland 57 19. Finanzinformationen 62 20. Geschäftsgang und Aussichten 121 24 1. Zusammenfassung Die folgende Zusammenfassung ist lediglich als Einführung zu diesem Anhang zu verstehen. Sie fasst lediglich ausgewählte Informationen dieses Anhangs zusammen und wird durch die an anderer Stelle des Anhangs enthaltenen, detaillierten Informationen ergänzt. Anleger sollten ihre Entscheidung zum Erwerb der in diesem Anhang beschriebenen Aktien der Delta Beteiligungen auf die Prüfung des gesamten Anhangs stützen. Für den Fall, dass von einem Anleger vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Anhang enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, ist der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums gegebenenfalls verpflichtet, die Kosten für die Übersetzung des Anhangs 2 vor Prozessbeginn zu tragen. Die Delta Beteiligungen, welche die Verantwortung für die Zusammenfassung übernommen hat, kann gemäß § 2 Nr. 2 WpÜGAngebotsVO i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 4 WpPG für den Inhalt der Zusammenfassung haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Anhangs gelesen wird. 1.1 Gegenstand des Anhangs Gegenstand dieses Anhangs 2 zur Angebotsunterlage der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft (nachfolgend der ‘‘Anhang’’) sind bis zu 15.503.733 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien (nachfolgend die ‘‘Neuen Aktien’’) aus der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft (nachfolgend ‘‘Delta Beteiligungen’’ oder ‘‘Emittentin’’) am 7. Februar 2006 beschlossenen Kapitalerhöhung von EUR 6.000.000 um bis zu EUR 15.503.733 auf bis zu EUR 21.503.733 gegen Einbringung von Sacheinlagen. Die Neuen Aktien werden im Wege einer Kapitalerhöhung gegen Einbringung von Aktien der Beta Systems Aktiengesellschaft, Berlin (nachfolgend ‘‘Beta Systems’’), welche im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots in Form eines Umtauschangebots der Delta Beteiligungen an die Aktionäre der Beta Systems gemäß §§ 29 ff. WpÜG (nachfolgend das ‘‘Umtauschangebot’’) zum Umtausch eingereicht werden, ausgegeben. Falls das Umtauschangebot binnen der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist mit nicht mehr als 1.500.000 Beta Systems-Aktien angenommen wird (maßgeblich ist die Veröffentlichung gemäß § 23 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 WpHG, vergleiche auch Ziffer 5.7 der Angebotsunterlage), sind ausschließlich die bis zu 2.625.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Delta Beteiligungen-Aktien Gegenstand dieses Anhangs 2. Die Emittentin hat sich verpflichtet, in diesem Fall durch Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das von der außerordentlichen Hauptversammlung der Emittentin am 11. November 2005 beschlossene und am 9. Januar 2006 im Handelsregister eingetragene genehmigte Kapital auszunutzen und gegen Einbringung von bis zu 1.500.000 Aktien der Beta Systems das Grundkapital von EUR 6.000.000,00 um bis zu EUR 2.625.000,00 auf bis zu EUR 8.625.000,00 zu erhöhen. Die aus der Kapitalerhöhung auszugebenden Neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2005 gewinnanteilsberechtigt sein. 1.2 Inhaber-Stückaktien der Delta Beteiligungen Die Neuen Aktien werden als Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 und mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2005 ausgegeben. Die Neuen Aktien werden in einer Sammelglobalurkunde verbrieft sein und zur Verwahrung bei der Clearstream Banking AG, Neue Börsenstr. 1, 60487 Frankfurt am Main, hinterlegt und in Miteigentumsanteilen an diesem Sammelbestand lieferbar sein. 1.3 Börsennotierung Sämtliche von der Delta Beteiligungen ausgegebenen Aktien sind zum amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse München zugelassen. Die Zulassung der Neuen Aktien zum amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und zur Börse München wird beantragt werden. Die Neuen Aktien werden voraussichtlich unmittelbar nach ihrer rechtswirksamen Ausgabe zum amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und Börse München zugelassen werden, so dass die Neuen Aktien vor deren Übertragung an die das Umtauschangebot annehmenden Aktionäre zum Börsenhandel zugelassen sein werden. 25 1.4 Überblick über die Geschäftstätigkeit der Delta Beteiligungen Die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft ist als Beteiligungsgesellschaft tätig. Derzeit hält die Delta Beteiligungen eine rd. 15,9 %-ige Beteiligung an dem spanischen Anbieter eines Internetfinanzportals Web Financial Group S.L., Madrid, der die Internetfinanzplattform bolsamania.com betreibt. Außerdem ist die Delta Beteiligungen alleinige Gesellschafterin der derzeit nicht operativ tätigen G7 Leasing GmbH, Heidelberg. Die Delta Beteiligungen verfügte zum 31. Dezember 2005 über kurzfristige liquide Mittel in Höhe von rd. TEUR 9.775, die zum Teil als verzinsliches und besichertes Darlehen an die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, ausgeliehen wurden. 1.5 Unternehmensgeschichte Im Juli 1998 erwarb die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft (damals noch unter Deutsche Balaton Broker-Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Wiesbaden firmierend) rd. 87 % des Grundkapitals der zuvor in Konkurs gegangenen Brauhaus Amberg Aktiengesellschaft. Im September 1998 beschloss die Hauptversammlung der Brauhaus Amberg Aktiengesellschaft die Fortsetzung der Gesellschaft und die Änderung des Unternehmensgegenstands und die Umbenennung der Emittentin in net.IPO Aktiengesellschaft. Fortan wurde die Emittentin als Wertpapierhandelsbank und Beteiligungsgesellschaft fortgeführt. Im Jahr 2001 schließlich kam mit dem Zusammenbruch der Börseneuphorie des Neuen Marktes auch das Ende des Internetemissionshandels. Die Emittentin gab ihre Banklizenz zurück und wird seit Herbst 2001 als reine Beteiligungsgesellschaft geführt. Die außerordentliche Hauptversammlung der Delta Beteiligungen am 11. November 2005 beschloss die Umfirmierung der Emittentin von net.IPO Aktiengesellschaft in Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft. 1.6 Organe Alleiniges Mitglied des Vorstands ist Herr Sebastian Leser, Karlsruhe. Der Aufsichtsrat setzt sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen: Philip Andreas Hornig, Mannheim (Vorsitzender), Dr. Alexander Finkeißen, Heidelberg (stv. Vorsitzender), Martin Slawik, Frankfurt am Main. 1.7 Abschlussprüfer Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der Delta Beteiligungen zum 31. Dezember 2005 war die TAXON HAMBURG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Humboldtstraße 62, 22083 Hamburg. Die TAXON HAMBURG GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sowie im IDW Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. Abschlussprüfer der Jahresabschlüsse der Delta Beteiligungen zum 31. Dezember 2003 und 2004 war jeweils die Consult & Concept GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Büchnerweg 15, 64319 Pfungstadt. Die Consult & Concept GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sowie im IDW Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. 1.8 Mitarbeiter Die Emittentin beschäftigt neben dem Vorstandsmitglied derzeit keine Mitarbeiter. 1.9 Hauptaktionär der Emittentin Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist nach Kenntnis der Emittentin mit rund 89 % am Grundkapital der Delta Beteiligungen beteiligt. Andere Aktionäre mit wesentlichen Beteiligungen sind der Emittentin nicht bekannt. Unternehmensverträge zwischen der Delta Beteiligungen und der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft bestehen nicht. 1.10 Wesentliche Transaktionen mit nahestehenden Personen Zur Anlage liquider Mittel hat die Delta Beteiligungen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft kurzfristige Darlehen in einem Umfang von rd. TEUR 7.750 gewährt. Die Darlehen werden mit 2,5% über 1- bzw. 12-Monats-EURIBOR verzinst und sind mit Wertpapieren besichert. 26 1.11 Zusammenfassung der Risiken Mit einer Investition in Aktien der Delta Beteiligungen ist eine Reihe von Risiken verbunden. Nachfolgend findet sich eine Zusammenfassung solcher wesentlicher Risiken. * Abschreibungen auf den Vermögensgegenständen beizulegenden niedrigeren Wert können auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. * Die volle Nutzung der in der Vergangenheit entstandenen steuerlichen Verlustvorträge wäre gefährdet, wenn und soweit die von steuerlichen Beratern der Delta Beteiligungen errechneten Verlustvorträge von der Finanzverwaltung nicht oder nicht in voller Höhe akzeptiert würden. * Der Erfolg der Emittentin ist in starkem Maße von der Urteilsfähigkeit und Marktkenntnis des Vorstands abhängig. Bei zukünftigen Änderungen in der Vorstandsbesetzung kann nicht gewährleistet werden, dass die erwähnten Kompetenzen in hinreichender Qualität auch weiterhin zur Verfügung stehen werden. * Der Erwerb der Aktien der Beta Systems und weiterer Beteiligungen birgt ein nicht unerhebliches unternehmerisches Risiko und kann im Falle des Fehlschlagens nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Delta Beteiligungen haben. * Änderungen im Steuerrecht bergen das Risiko, dass die steuerliche Belastung der Delta Beteiligungen zunimmt. Eine höhere steuerliche Belastung der Delta Beteiligungen mit direkten oder indirekten Steuern könnte zu einer Verringerung des Jahresergebnisses und in der Folge zu nachteiligen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Delta Beteiligungen führen. * Steigende Zinsen könnten zu höheren Kosten der Beschaffung von Finanzmitteln am Kapitalmarkt führen. * Die Muttergesellschaft Deutsche Balaton Aktiengesellschaft könnte auf wesentliche Entscheidungen, welche die Geschäfte der Emittentin betreffen, sowie auf die künftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats und dadurch auch indirekt auf die Zusammensetzung des Vorstands Einfluss ausüben. * Der Marktpreis der Aktien der Delta Beteiligungen war in der Vergangenheit, auch aufgrund der geringen Umsätze, teilweise stark volatil. Eine entsprechend starke Volatilität der Delta Beteiligungen-Aktie kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. * Bei einer Verschlechterung der konjunkturellen Rahmenbedingungen bzw. bei einer rezessiven Entwicklung geraten Unternehmen vermehrt in die Krise. Folge kann sein, dass der Verkauf von Beteiligungen entweder ausgeschlossen oder nur mit Preisnachlässen möglich sein wird. In einer ökonomischen Aufschwungsphase kann hingegen der Erwerb neuer Beteiligungen schwierig oder möglicherweise auch teuer werden. * Die Emittentin steht in ihrem Markt sowohl mit strategischen Investoren als auch mit Finanzinvestoren im Wettbewerb um attraktive Beteiligungen. Diese Finanzinvestoren und strategischen Investoren können über zum Teil deutlich größere finanzielle Ressourcen als die Delta Beteiligungen verfügen. * Geschäftsgegenstand der Delta Beteiligungen ist der Erwerb, das Halten, das Verwalten und der Verkauf von Unternehmen. Der Erfolg dieses Geschäftsmodells hängt dabei in besonderem Maße von der Fähigkeit ab, geeignete Unternehmen zu identifizieren, diese zu günstigen Kaufpreisen zu erwerben und deren Wert zu steigern. * Beim Erwerb von Beteiligungen geht die Emittentin regelmäßig ein nicht unerhebliches unternehmerisches Risiko ein. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken nicht erkannt oder falsch eingeschätzt werden. * Trotz sorgfältiger Prüfung sind mit dem Erwerb von Beteiligungen nicht unerhebliche steuerliche und rechtliche Risiken verbunden. * Die Emittentin kann gezwungen sein, für einen Unternehmenserwerb zusätzliche finanzielle Mittel in Form von Fremd- oder Eigenkapital aufzunehmen oder neue Aktien in Form einer Kapitalerhöhung auszugeben. Die Ausgabe von weiteren Aktien kann zu einer Verwässerung der Anteile der bisherigen Aktionäre der Emittentin führen. 27 * Die Veräußerung einer Beteiligung ist von vielen Unwägbarkeiten abhängig. So haben insbesondere das konjunkturelle Umfeld, die Verfassung der Kapitalmärkte, aber auch andere, nicht vorhersehbare Faktoren, einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe eines Veräußerungserlöses. * Sollten sich unternehmensspezifische Risiken einschließlich technologischer Entwicklungen, welche für das jeweilige Beteiligungsunternehmen von Bedeutung sind, realisieren, könnte die Delta Beteiligungen einen beabsichtigten Veräußerungsgewinn nicht erzielen und müsste gegebenenfalls sogar einen Verlust bis hin zum Totalausfall hinnehmen. * Die Emittentin schließt nicht aus, auch zukünftig Beteiligungen gegen Ausgabe neuer Aktien zu erwerben. Jede zusätzliche Eigenkapitalbeschaffung kann eine Verwässerung der Aktionäre zur Folge haben. * Das Umtauschverhältnis für das Übernahmeangebot in Form eines Umtauschangebots steht fest. Anleger, die das Angebot annehmen, sind dem Risiko ausgesetzt, dass das Umtauschverhältnis zum Zeitpunkt der Durchführung des Übernahmeangebots in Form des Umtauschangebots ungünstiger ist als zu dem Zeitpunkt, zu dem das Umtauschverhältnis festgesetzt wurde. 1.12 Ausgewählte Finanzdaten der Delta Beteiligungen (Einzelabschluss) Die nachfolgend dargestellten ausgewählten Finanzdaten sind den nach HGB erstellten und geprüften Einzelabschlüssen der Delta Beteiligungen entnommen. Die Delta Beteiligungen ist bisher nicht zur Aufstellung von Konzernabschlüssen verpflichtet gewesen. 2005 2004 2003 Angaben, soweit nicht anders angegeben, in TEUR (geprüft) Umsatz und Ergebnis Umsatz Sonst. betriebl. Erträge Jahresüberschuss Cashflow (AG) Aus laufender Geschäftstätigkeit Aus Investitionstätigkeit Aus Finanzierungstätigkeit Bilanz (AG) Liquide Mittel Bilanzsumme Eigenkapital Eigenkapitalquote in % (ungeprüft) Aktie Ergebnis je Aktie (in EUR) Mitarbeiter Anzahl zum Stichtag (AG) (ungeprüft) Kapital Grundkapital Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage 86 1.463 1.720 700 522 636 1.754 1.040 1.010 842 1.065 0 -4.428 1.477 0 679 1.698 0 1.943 11.089 11.026 99 36 7.581 7.506 99 2.987 6.933 6.870 99 0,33 0,12 0,19 0 0 0 5.250 5.250 5.250 1.800 0 0 1.13 Eigenkapitalausstattung und Verbindlichkeiten Zum 31. Dezember 2005 (TEUR) Verbindlichkeiten gesamt Eigenkapital gesamt Rückstellungen Eigenkapitalausstattung und Verbindlichkeiten gesamt 28 15 11.026 48 11.089 1.14 Zusätzliche Informationen Das Grundkapital der Delta Beteiligungen beträgt EUR 6.000.000,00 und ist eingeteilt in 6.000.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Der Unternehmensgegenstand der Delta Beteiligungen ist gemäß § 2 der Satzung der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, sowie die Beratung von Unternehmen insbesondere in den Bereichen Eigenkapitalausstattung, Börseneinführung, Management-Buy-Out bzw. Management-Buy-In, strategische Partnerschaften, Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf sowie Finanzierung. Gegenstand des Unternehmens ist außerdem der entgeltliche Erwerb von Geldforderungen und der Abschluss von Leasingverträgen. Die Emittentin ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen und zu übernehmen, die für diesen Zweck sinnvoll und dienlich sind. Die Emittentin ist weiterhin berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten. Die Emittentin ist berechtigt, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. 1.15 Geschäftsgang und Aussichten Im Geschäftsjahr 2005 erzielte die Delta Beteiligungen einen Jahresüberschuss in Höhe von rd. TEUR 1.720. Der Jahresüberschuss beruht unter anderem auf Zinserträgen in Höhe von rd. TEUR 303 (31. Dezember 2004: rd. TEUR 204) und Erlösen aus Beteiligungsveräußerungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf rd. TEUR 69 (31. Dezember 2004: rd. TEUR 88). In dem Jahresergebnis ist die Zuschreibung auf eine Darlehensforderung in Höhe von rd. TEUR 645 enthalten. Zu Beginn des dritten Quartals 2005 konnte die Beteiligung an der Boursorama S.A., Paris, verkauft werden. Aus dem Verkauf der 307.033 Aktien konnte ein Gewinnbeitrag von rd. TEUR 770 erzielt werden. Am 11. November 2005 hat die außerordentliche Hauptversammlung der Delta Beteiligungen beschlossen, das Grundkapital von TEUR 5.250 um bis zu TEUR 750 auf bis zu TEUR 6.000 gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien wurden den Aktionären zum Bezug angeboten und vollständig gezeichnet. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 9. Januar 2006 in das Handelsregister eingetragen. Am 9. Dezember 2005 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Übernahmeangebot an die Aktionäre der Beta Systems abzugeben. Für die Durchführung des Übernahmeangebots werden bei dessen vollständiger Annahme voraussichtlich Kosten in Höhe von rd. TEUR 500 entstehen. Den Aktionären der Beta Systems werden Aktien aus einer Sachkapitalerhöhung, die Gegenstand dieses Umtauschangebots sind, und eine bare Zuzahlung für ihre Aktien angeboten. Die außerordentliche Hauptversammlung der Emittentin am 7. Februar 2006 hat beschlossen, das Grundkapital gegen Sacheinlagen von EUR 6.000.000,00 um bis zu EUR 15.503.733,00 auf bis zu EUR 21.503.733,00 durch Ausgabe von bis zu 15.503.733 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien zur Durchführung des Umtauschangebots zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Falls das Umtauschangebot binnen der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist mit nicht mehr als 1.500.000 Beta Systems-Aktien angenommen wird, hat sich die Emittentin verpflichtet, in diesem Fall durch Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das von der außerordentlichen Hauptversammlung der Emittentin am 11. November 2005 beschlossene und am 9. Januar 2006 im Handelsregister eingetragene genehmigte Kapital auszunutzen und gegen Einbringung von bis zu 1.500.000 Aktien der Beta Systems das Grundkapital von EUR 6.000.000,00 um bis zu EUR 2.625.000,00 auf bis zu EUR 8.625.000,00 zu erhöhen. Die aus der Kapitalerhöhung auszugebenden Neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2005 gewinnanteilsberechtigt sein. Das genehmigte Kapital stünde dann in dem ausgenutzten Umfang der Delta Beteiligungen nicht mehr zur Verfügung. 2. Risikofaktoren Mit einer Investition in Aktien der Delta Beteiligungen ist eine Reihe von Risiken verbunden. Insbesondere sind dies Risiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Delta Beteiligungen, Risiken aus der beabsichtigten Übernahme aller Aktien der Beta Systems sowie Risiken aus den Neuen Aktien. 29 2.1 Allgemeine wirtschaftliche Risiken Konjunkturelle Einflüsse Die allgemeine wirtschaftliche Lage und die konjunkturelle Entwicklung in den Märkten, in denen die Delta Beteiligungen tätig sein wird, hat Einfluss auf ihre Geschäftsentwicklung. Bei einer Verschlechterung der konjunkturellen Rahmenbedingungen bzw. bei einer rezessiven Entwicklung geraten Unternehmen vermehrt in die Krise. Folge kann sein, dass der Verkauf von Beteiligungen entweder ausgeschlossen oder nur mit Preisnachlässen möglich sein wird. In einer ökonomischen Aufschwungsphase kann hingegen der Erwerb neuer Beteiligungen schwierig oder möglicherweise auch teuer werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die wirtschaftliche Entwicklung eines Beteiligungsunternehmens durch eine sich verschlechternde Marktlage in einer bestimmten Branche negativ beeinflusst wird bis hin zur Insolvenz dieses Beteiligungsunternehmens, ohne dass dies durch das Management des Beteiligungsunternehmens verhindert werden kann. Ferner kann der Eintritt neuer Wettbewerber der Delta Beteiligungen zu einer erhöhten Nachfrage nach Unternehmen, deren Beteiligung für die Delta Beteiligungen von Interesse sein kann, führen und die Preise für den Erwerb steigen aus diesem Grund. Wettbewerb und Zugang zu geeigneten Beteiligungsunternehmen Die Emittentin steht in ihrem Markt sowohl mit strategischen Investoren als auch mit Finanzinvestoren im Wettbewerb um attraktive Beteiligungen. Diese Finanzinvestoren und strategischen Investoren können über zum Teil deutlich größere finanzielle Ressourcen als die Delta Beteiligungen verfügen. Dies kann für die Emittentin dazu führen, dass sie einen höheren Kaufpreis für die Beteiligungen zahlen muss oder die Beteiligung nicht erwerben kann. Risiken aus steigenden Zinsen Derzeit herrscht in Deutschland ein sehr niedriges Zinsniveau. Ein eventueller Fremdkapitalbedarf der Delta Beteiligungen ließe sich daher zu günstigen Bedingungen finanzieren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch in Deutschland die Zinsen weiter ansteigen werden. Eine nach einem solchen, nicht auszuschließenden, weiteren Anstieg der Zinsen, gegebenenfalls notwendige darlehensweise Beschaffung von Finanzmitteln würde sich auf die Finanzierungskosten negativ auswirken. Es besteht das Risiko, dass sich die Fremdkapitalbeschaffung insgesamt verteuert und in der Folge sich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Delta Beteiligungen ergeben. 2.2 Unternehmensspezifische Risiken Risiken in Bezug auf zukünftige Unternehmensbeteiligungen Die Delta Beteiligungen beabsichtigt nach dem Erwerb der im Rahmen des Übernahmeangebots erworbenen Aktien zukünftig weitere Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben. Sowohl der Erwerb der Beteiligung durch das Umtauschangebot an die Aktionäre der Beta Systems als auch der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen birgt ein nicht unerhebliches unternehmerisches Risiko und kann im Falle des Fehlschlagens nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Delta Beteiligungen haben. Risiken des Geschäftsmodells Geschäftsgegenstand der Delta Beteiligungen ist der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie der Verkauf von Unternehmen. Der Erfolg dieses Geschäftsmodells hängt dabei in besonderem Maße von der Fähigkeit ab, geeignete Unternehmen zu identifizieren, diese zu günstigen Kaufpreisen zu erwerben und deren Wert zu steigern. Schließlich muss es der Delta Beteiligungen gelingen, das Beteiligungsunternehmen zu einem Preis zu verkaufen, der den Aufwand aus Erwerb, Halten und Verwalten übersteigt. Sollte die Umsetzung dieses Geschäftsmodells nicht gelingen, kann dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin erheblich beeinträchtigen. Risiken bei der Auswahl von Beteiligungsunternehmen Beim Erwerb von Beteiligungen geht die Emittentin regelmäßig ein nicht unerhebliches unternehmerisches Risiko ein. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken nicht erkannt oder falsch eingeschätzt werden. Die Risiken bestehen insbesondere darin, dass die Zukunftsperspektiven eines Unternehmens falsch eingeschätzt werden. Werden die erreichbare 30 Marktstellung, das Ertragspotential, die Profitabilität, die Wachstumsmöglichkeiten oder andere wesentliche Erfolgsfaktoren falsch eingeschätzt, hätte dies Konsequenzen für die Rendite des Investments und führte möglicherweise zu einer kompletten Wertabschreibung. Dies kann die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin insgesamt nachteilig beeinflussen. Risiken aus dem Erwerb von Beteiligungsunternehmen Trotz sorgfältiger Prüfung sind mit dem Erwerb von Beteiligungen nicht unerhebliche steuerliche und rechtliche Risiken verbunden. Verbindlichkeiten oder andere Lasten der Beteiligung, die zum Zeitpunkt ihres Erwerbs nicht bekannt oder identifizierbar waren, können einen Verkauf zu höherem Preis verzögern oder unmöglich machen. Die Emittentin kann gezwungen sein, für einen Unternehmenserwerb zusätzliche finanzielle Mittel in Form von Fremd- oder Eigenkapital aufzunehmen oder neue Aktien in Form einer Kapitalerhöhung auszugeben. Die Ausgabe von weiteren Aktien kann zu einer Verwässerung der Anteile der bisherigen Aktionäre der Emittentin führen. Risiken bei der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen Die Veräußerung einer Beteiligung ist von vielen Unwägbarkeiten abhängig. So haben insbesondere das konjunkturelle Umfeld, die Verfassung der Kapitalmärkte aber auch andere, nicht vorhersehbare Faktoren, einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe eines Veräußerungserlöses. Bei einem negativen Konjunktur- und/oder Branchenumfeld und/oder bei schwachen Finanzmärkten können Veräußerungen nicht oder nur mit hohen Preisabschlägen möglich sein. Es kann nicht garantiert werden, dass ein erzielbarer Veräußerungserlös die Anschaffungskosten deckt. Selbst bei positiver Entwicklung der Beteiligungsunternehmen besteht das Risiko, dass wegen des negativen Marktumfelds kein angemessener Preis erzielt werden kann. Preisabschläge beim Verkauf einer Beteiligung können nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben. Unsicherheit der wirtschaftlichen Entwicklung einzelner Beteiligungsunternehmen Sollten sich unternehmensspezifische Risiken einschließlich technologischer Entwicklungen, welche für das jeweilige Beteiligungsunternehmen von Bedeutung sind, realisieren, könnte Delta Beteiligungen einen beabsichtigten Veräußerungsgewinn nicht erzielen und müsste gegebenenfalls sogar einen Verlust bis hin zum Totalausfall hinnehmen. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben. Risiken in Bezug auf personelle Kompetenz Da die Emittentin derzeit neben dem Vorstand über keine eigenen Mitarbeiter verfügt ist der Erfolg der Emittentin in starkem Maße von der Urteilsfähigkeit und Marktkenntnis des Vorstands abhängig. Sofern und soweit zukünftig Änderungen in der Vorstandsbesetzung eintreten, kann nicht gewährleistet werden, dass die benötigten eben erwähnten Kompetenzen in hinreichender Qualität auch weiterhin zur Verfügung stehen werden. Einfluss des Mehrheitsaktionärs Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist nach Kenntnis der Emittentin mit 89 % am Grundkapital der Delta Beteiligungen beteiligt. Sie kann dadurch einen beherrschenden Einfluss auf alle wesentlichen Entscheidungen, welche die Geschäfte der Emittentin betreffen, ausüben sowie auf die künftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats und dadurch auch indirekt die Zusammensetzung des Vorstands beeinflussen. Nachteilige Effekte aufgrund möglicher zukünftiger Kapitalaufnahmen Die Emittentin schließt nicht aus, auch zukünftig Beteiligungen gegen Ausgabe neuer Aktien zu erwerben. Jede zusätzliche Eigenkapitalbeschaffung kann einen Verwässerungseffekt für die Aktionäre zur Folge haben. Risiken aus dem Wertverlust von Vermögensgegenständen Die Delta Beteiligungen war in der Vergangenheit gezwungen, teilweise Abschreibungen auf den jeweils nach HGB beizulegenden niedrigeren Wert von ihr gehaltener Vermögensgegenstände und Beteiligungen an anderen Gesellschaften vorzunehmen. Solche Wertberichtigungen können auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. 31 2.3 Steuerliche und rechtliche Risiken Risiken aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge Die Delta Beteiligungen geht davon aus, dass die bis einschließlich 2001 entstandenen Verlustvorträge bestehen und die Delta Beteiligungen im Rahmen des geltenden Steuerrechts daher nicht oder nur teilweise zu Steuerzahlungen verpflichtet ist, solange und soweit der steuerliche Verlustvortrag nicht durch erzielte Jahresüberschüsse aufgebraucht ist. Sollte sich diese Annahme nicht bewahrheiten und/oder die von der Delta Beteiligungen ermittelten steuerlichen Verlustvorträge nicht oder nicht in der errechneten Höhe von der Finanzverwaltung akzeptiert werden, führte dies nach Ansicht der Delta Beteiligungen zu einer Verringerung der bestehenden Verlustvorträge. In diesem Fall wären Steuernachzahlungen möglich. Risiken aus der steuerlichen Gesetzgebung Änderungen im Steuerrecht bergen das Risiko, dass die steuerliche Belastung der Delta Beteiligungen zunimmt. Eine höhere steuerliche Belastung der Delta Beteiligungen mit direkten oder indirekten Steuern führt zu einer Verringerung des Jahresergebnisses und damit des wirtschaftlichen Erfolgs. Eine Erhöhung der Umsatzsteuersätze birgt Risiken. Für die Delta Beteiligungen erhöhen sich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer auf der Einkaufsseite die Preise, da die Delta Beteiligungen nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmensbeteiligungen würde sich hierdurch, sofern die Leistung selbst mit Umsatzsteuer belastet wird, verteuern. Dies könnte sich nachteilig auf den wirtschaftlichen Erfolg von einzelnen Projekten auswirken. In der Folge könnten sich hieraus nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Delta Beteiligungen ergeben. Verpflichtungen und Garantien aus Unternehmenskaufverträgen Die Delta Beteiligungen wird bei Veräußerung von Beteiligungen oftmals Garantie- und Einstandsverpflichtungen übernehmen müssen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Emittentin aus übernommenen Garantien und Einstandsverpflichtungen in Anspruch genommen wird und dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nachteilig beeinflusst. 2.4 Risiken, die sich aus dem Umtauschangebot und dem Handel der Aktien ergeben Risiken im Zusammenhang mit dem Umtauschangebot und den Neuen Aktien Das Umtauschverhältnis für das Übernahmeangebot in Form eines Umtauschangebots steht fest. Die Anzahl an Aktien der Delta Beteiligungen, die Aktionäre, welche das Übernahmeangebot annehmen, erhalten, ändert sich auch dann nicht, wenn während der Dauer des Übernahmeangebots bis zur Lieferung der Aktien der Delta Beteiligungen der Marktpreis der Delta Beteiligungen-Aktien sinkt oder der Marktpreis der Aktien der Beta Systems Software Aktiengesellschaft erhöht. Anleger, die das Angebot annehmen, setzten sich daher dem Risiko aus, dass das Umtauschverhältnis zum Zeitpunkt der Durchführung des Übernahmeangebots in Form des Umtauschangebots ungünstiger ist als zu dem Zeitpunkt, zu dem das Umtauschverhältnis festgesetzt wurde. Risiken im Zusammenhang mit dem Handel der Aktien Der Marktpreis der Aktien der Delta Beteiligungen war in der Vergangenheit, auch aufgrund der geringen Umsätze, teilweise stark volatil. Eine entsprechend starke Volatilität der Delta Beteiligungen-Aktie kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. 3. Allgemeine Informationen 3.1 Verantwortliche Personen Die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, übernimmt gemäß § 2 Nr. 2 WpÜGAngebotsVO die Verantwortung für den Inhalt des Anhangs und erklärt hiermit, dass sie im Sinne der vorgenannten Vorschriften die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Anhang genannten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind, welche die Aussage des Anhangs verändern können. Die Übernahme der Verantwortung gemäß § 12 WpÜG für den Inhalt der Angebotsunterlage (Ziffer 7.4 der Angebotsunterlage) bleibt hiervon unberührt. 32 3.2 Hinweise zu Informationen von Seiten Dritter Dieser Anhang enthält Informationen von Seiten Dritter, insbesondere in Form von Daten, die aus Veröffentlichungen und öffentlich erhältlichen Informationen von bzw. der Beta Systems entnommen sind. Die Emittentin bestätigt, dass diese Angaben korrekt wiedergegeben werden und dass soweit es der Emittentin bekannt ist und sie aus den von diesem Dritten veröffentlichten Informationen ableiten konnte - keine Tatsachen unterschlagen wurden, die die wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder irreführend gestalten würden. Die Emittentin gibt darüber hinaus an, dass sie die Zahlenangaben und sonstigen Informationen, die Dritte veröffentlicht haben, nicht überprüft hat und dass sie daher keine Verantwortung oder Garantie für die Richtigkeit der in diesem Anhang enthaltenen Angaben aus Veröffentlichungen Dritter übernimmt. 3.3 Abschlussprüfer Die Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2003 und 2004 wurden von der Consult & Concept GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Büchnerweg 15, 64319 Pfungstadt als Abschlussprüfer geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Consult & Concept GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sowie im IDW Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2005 wurde von der TAXON HAMBURG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Humboldtstraße 62, 22083 Hamburg, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die TAXON HAMBURG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sowie im IDW Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. 3.4 Ausgewählte Finanzinformationen Die in diesem Anhang dargestellten historischen Finanzinformationen der Delta Beteiligungen basieren auf den geprüften Einzelabschlüssen für die jeweils am 31. Dezember der Kalenderjahre 2003, 2004 und 2005 endenden Geschäftsjahre. Die Delta Beteiligungen erstellt ihren Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die freiwillige Veröffentlichung eines Einzelabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften ist auch für die Zukunft nicht beabsichtigt. Die Delta Beteiligungen war in den Geschäftsjahren 2003, 2004 und 2005 nicht verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen. Die Berechnung bestimmter, in diesem Anhang genannter Finanzinformationen beruht auf den geprüften Jahresabschlüssen, jedoch wurden Rundungen vorgenommen. Daher ist es möglich, dass in manchen Tabellen die als Gesamtsumme ausgegebenen Zahlenwerte nicht die exakte rechnerisch ermittelte Summe der vorausgehenden Zahlen widerspiegeln. Daten zur Gewinn- und Verlustrechnung 31. Dezember 2005 Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstige betriebliche Aufwendungen sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Jahresüberschuss 33 2004 Angaben in TEUR (geprüft) 86 700 1.463 522 -52 -698 -11 0 0 -1 -69 -88 310 204 -7 0 1.720 1.720 -3 0 636 636 2003 1.754 1.040 -1.547 0 -203 -91 57 0 0 1.010 1.010 Daten zur Bilanz 31. Dezember 2005 2004 2003 Angaben in TEUR (geprüft) Aktiva Technische Anlagen und Maschinen Beteiligungen Wertpapiere des Anlagevermögens Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen sonstige Vermögensgegenstände eigene Anteile sonstige Wertpapiere Guthaben bei Kreditinstituten Summe der Aktiva Passiva Gezeichnetes Kapital Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage Kapitalrücklage Rücklage für eigene Anteile Bilanzgewinn (-verlust) sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sonstige Verbindlichkeiten Summe der Passiva 0 403 43 0 7.833 659 208 0 1.943 11.089 0 403 1.115 238 5.603 10 177 0 36 7.581 0 835 2.160 10 0 452 0 490 2.987 6.933 5.250 5.250 5.250 1.800 610 208 3.158 48 4 11 11.089 0 610 177 1.469 71 4 0 7.581 0 610 0 1.010 52 0 12 6.933 3.5 Zukunftsgerichtete Aussagen Dieser Anhang enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, d. h. Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen und Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Aussagen in diesem Anhang über die zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit der Delta Beteiligungen, Pläne und Erwartungen in Bezug auf die Geschäfte der Delta Beteiligungen über Wachstum und Profitabilität sowie über wirtschaftliche Rahmenbedingungen, denen die Delta Beteiligungen ausgesetzt ist. Die zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf der gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzung durch Delta Beteiligungen. Solche zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen und gegenwärtigen Faktoren und unterliegen Risiken und Ungewissheiten, deren Eintritt bzw. Ausbleiben dazu führen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und die Profitabilität der Delta Beteiligungen wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. 4. Informationen über die Emittentin 4.1 Historie und Geschäftsentwicklung der Emittentin Der juristische Name der Emittentin lautet ,,Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft‘‘. Ein abweichender kommerzieller Name wird nicht verwendet. Die Delta Beteiligungen ist im Handelsregister beim Amtsgericht Heidelberg unter HRB 8007 eingetragen und eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Die Emittentin wurde im Jahre 1896 als Brauhaus Amberg Aktiengesellschaft mit Sitz in Amberg gegründet und betrieb bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens im April 1996 das Brauereigeschäft. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. September 1998 wurde die Fortsetzung der Emittentin, die Verlegung des Firmensitzes nach Frankfurt am Main, die Umfirmierung der Emittentin in net.IPO Aktiengesellschaft sowie die Neufassung des Unternehmensgegenstands beschlossen. Von 1998 bis 2001 wurde die Emittentin, damals noch firmierend als net.IPO Aktengesellschaft als Internet-Emissionshaus und Beteiligungsgesellschaft geführt. Im Jahr 2001 wurde erneut die Änderung des Unternehmensgegenstands beschlossen. Seit diesem Zeitpunkt wird die Emittentin, abgesehen von dem 2002 begonnenen und 2003 wieder 34 eingestellten Leasinggeschäft, als reine Beteiligungsgesellschaft geführt. Die außerordentliche Hauptversammlung am 11. November 2005 hat beschlossen, die Firma von ,,net.IPO Aktiengesellschaft‘‘ in ,,Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft‘‘ zu ändern. Diese Satzungsänderung wurde am 7. Dezember 2005 in das Handelsregister beim Amtsgericht Heidelberg eingetragen. Die Anschrift der Emittentin lautet: Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft, Weberstraße 1, 69120 Heidelberg, Telefon (06221) 649240. Die Internetadresse der Emittentin lautet www.deltabeteiligungen.de. 4.2 Investitionen Investitionen werden nahezu ausschließlich im Rahmen ihres Beteiligungsgeschäfts in Form von Beteiligungserwerben im In- als auch im Ausland getätigt. In 2003 nahm die Delta Beteiligungen mit rd. TEUR 60 an einer Kapitalerhöhung der Web Financial Group S.L., Madrid, teil. Außerdem wurden insgesamt 500 Aktien an der W.E.T. Automotive Systems AG, Odelzhausen, zu einem Gesamtkaufpreis von rd. TEUR 29 erworben. In 2004 war die einzige Investition der Erwerb von Aktien an der Phoenix AG, Hamburg, zu einem Preis von rd. TEUR 20 infolge dessen sich die Finanzanlagen um rd. TEUR 20 erhöhten. Am 9. Dezember 2005 hat der Vorstand der Delta Beteiligungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Aktionären der Beta Systems das Umtauschangebot für alle von ihnen gehaltenen Aktien der Beta Systems zu unterbreiten. Das Volumen dieses Umtauschangebots ist in der Angebotsunterlage dargestellt. Weitere Investitionen, welche sich in einem konkreten Stadium befinden, bestehen nicht. 5. Geschäftsüberblick 5.1 Unternehmensgegenstand Gegenstand der Emittentin ist satzungsgemäß der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sowie die Beratung von Unternehmen insbesondere in den Bereichen Eigenkapitalausstattung, Börseneinführung, Management-Buy-Out bzw. Management-Buy-In, strategische Partnerschaften, Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf sowie Finanzierung. Gegenstand des Unternehmens ist außerdem der entgeltliche Erwerb von Geldforderungen und der Abschluss von Leasingverträgen. Die Emittentin ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen und zu übernehmen, die für diesen Zweck sinnvoll und dienlich sind. Die Emittentin ist weiterhin berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten. Die Emittentin ist berechtigt, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Die Delta Beteiligungen ist eine Beteiligungsgesellschaft, die ausschließlich ihr eigenes Vermögen investiert. Ein Kundengeschäft oder die Bereitstellung von Dienstleistungen existiert derzeit nicht. Hauptgegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. 5.2 Geschäftstätigkeit der Delta Beteiligungen Von 1998 bis zum Geschäftsjahr 2001 hat die Emittentin das Internet-Emissionsgeschäft betrieben. Damalige Kunden der Emittentin konnten über das Internet Neuemissionen von Aktien und Fondsanteile zeichnen. Aufgrund des Zusammenbruchs des Emissionsgeschäfts im Jahr 2001 hat die Hauptversammlung in 2001 die Änderung des Unternehmensgegenstands beschlossen und das Kundengeschäft eingestellt sowie die Banklizenz zurückgegeben. In den Geschäftsjahren 2002 und 2003 war die Emittentin im Leasinggeschäft tätig. Das Leasinggeschäft wurde, da der wichtigste Kunde Insolvenz anmeldete und anderweitige Kunden für die Leasinggegenstände nicht gefunden wurden, wieder eingestellt. Delta Beteiligungen ist eine managementorientierte Beteiligungsgesellschaft, die insbesondere Anteile an anderen Unternehmen erwirbt, verwaltet und zu einem späteren Zeitpunkt eventuell auch wieder veräußert. Als managementorientierter Investor stellt Delta Beteiligungen vor einem längerfristigen Hintergrund nicht nur Kapital zur Verfügung, sondern unterstützt auch ihre Portfoliogesellschaften mittels ihres Management-Know-Hows bei allen relevanten strategischen Fragestellungen vor allem in den Bereichen Wachstum und Restrukturierung. Da der Schwerpunkt von Delta Beteiligungen beim Erwerb von Anteilen an börsennotierten Gesellschaften liegt, hat das Kapitalmarkt-Know-How des 35 Delta Beteiligungen-Managements hohe Bedeutung, auf Basis dessen die Portfoliogesellschaften bei ihrem Auftritt und eventuellen Transaktionen am Kapitalmarkt Unterstützung erfahren. Delta Beteiligungen erwirbt Beteiligungen im In- und Ausland, die aus ihrer Sicht unterbewertet sind; hierbei gibt es derzeit keinen speziellen Branchenschwerpunkt oder besonderen regionalen Fokus. Im Vordergrund steht ein von der Emittentin erwartetes langfristig hohes Wertsteigerungspotential bei der jeweiligen Beteiligung, das vor allem aufgrund der unternehmerischen Unterstützung durch Delta Beteiligungen realisiert werden kann. Die Beteiligungserwerbe werden normalerweise durch eine Kombination aus Eigen- und Fremdkapital mit Unterstützung von Banken finanziert. In den Jahren 2001 bis 2005 bildete das Management des während des Emissionsgeschäfts in den Jahren 1999 bis 2001 aufgebauten Beteiligungsportfolios den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit. Bereits im Jahr 2002 wurde damit begonnen, finanziell unwirtschaftliche Beteiligungen abzubauen. Die Delta Beteiligungen ist nicht abhängig von Patenten oder Lizenzen. 5.3 Markt und Wettbewerb Da der Schwerpunkt von Delta Beteiligungen beim Erwerb von Anteilen an börsennotierten Gesellschaften liegt, hat das Kapitalmarkt-Know-How des Management der Delta Beteiligungen hohe Bedeutung, auf Basis dessen die Portfoliogesellschaften bei ihrem Auftritt und eventuellen Transaktionen am Kapitalmarkt Unterstützung erfahren. Aufgrund dieser strategischen Ausrichtung der Emittentin unterscheidet sich entsprechend das Marktumfeld von dem anderer Beteiligungsgesellschaften. Das Geschäftsmodell der Delta Beteiligungen umfasst den Erwerb und die managementorientierte Weiterentwicklung bis hin zur eventuellen Veräußerung von Beteiligungen. Erworben werden Unternehmen vorzugsweise in West-Europa. Ein Schwerpunkt auf bestimmte Branchen oder ein regionaler Fokus bestehen nicht. Entscheidend für eine Investitionsentscheidung ist das Markt- und Ertragspotenzial einer möglichen Beteiligung. Die Delta Beteiligungen Gesellschaft erwartet, dass zukünftig geeignete und attraktive Beteiligungsgelegenheiten in ausreichendem Umfang vorhanden sein werden. So zwingt der steigende internationale Wettbewerb z.B. Unternehmen, sich auf ihre Kerngeschäftsfelder zu konzentrieren und Randaktivitäten zu veräußern. Mittelständische Unternehmen in Deutschland können sich aufgrund der Auswirkungen einer restriktiveren Kreditvergabe der Banken (vor dem Hintergrund von Basel II) und fehlendem Kreditrating für einen Verkauf bzw. die Bereitstellung von unternehmerischem Eigenkapital interessieren. Neben industriellen Investoren wird die Nachfrage nach Unternehmen zunehmend von Beteiligungsgesellschaften bestimmt. In 2004 konnte eine Belebung des Marktes für Unternehmensverkäufe festgestellt werden. So stieg laut M&A International die Zahl der Transaktionen mit deutscher Beteiligung im Vergleich zum Vorjahr um 11% auf 1.305 an (Quelle: M&A International, Unternehmenskäufe mit deutscher Beteiligung; www.m-a-international.de/Grafiken_1 Hlbj_2003_inkl_branchen.pdf). In 2005 hat sich dieser Trend weiter verstärkt. Im Bereich des Beteiligungsgeschäfts soll zukünftig die Beteiligung an deutschen börsennotierten Unternehmen im Vordergrund stehen. In diesem Zusammenhang wird das Umtauschangebot an die Aktionäre der Beta Systems Software Aktiengesellschaft, denen als Gegenleistung für je eine von ihnen gehaltene Aktie der Beta Systems Software Aktiengesellschaft je 1,75 Aktien der Delta Beteiligungen zzgl. einer baren Zuzahlung in Höhe von EUR 1,50 je eingereichter Aktie angeboten wird, durchgeführt. Der Geschäftserfolg der Delta Beteiligungen ist zum einen von dem Angebot an Beteiligungen, die in den oben genannten Beteiligungsansatz der Emittentin fallen, und zum anderen von der Nachfrage nach Beteiligungen abhängig. Die Emittentin erwartet, dass auch in Phasen steigender Börsenkurse und wirtschaftlichen Aufschwungs weiterhin unterbewertete Unternehmen am Markt vorhanden und erwerbbar sein werden. Im klassischen Beteiligungsgeschäft mit dem Schwerpunkt auf dem Erwerb, dem Halten und der Veräußerung von Unternehmen ist eine Vielzahl von Unternehmen aktiv. Im Bereich der Beteiligung an börsennotierten Unternehmen steht die Delta Beteiligungen mit anderen Privat- und institutionellen Investoren im Wettbewerb um den Erwerb von Aktien. Zusätzlich gehören industrielle Investoren prinzipiell auch zu den Wettbewerbern. Deren Nachfrage auf dem Markt für Unternehmensakquisitionen richtet sich in erster Linie nach der gesamtwirtschaftlichen Lage und der Einschätzung hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung. Eine positive 36 Einschätzung führt tendenziell zu einer vermehrten Investitionstätigkeit und zum vermehrten Kauf von Unternehmen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Möglichkeit zur Aufnahme von Fremdkapital: Je niedriger die Zinsen bzw. je einfacher die Aufnahme von Fremdkapital sind, um so leichter können Unternehmenskäufe finanziert werden. Stärkerer Wettbewerb und steigende Unternehmenspreise sind die Folge. Der Erwerb von Aktienwerten, die ein niedriges Handelsvolumen an den Börsen aufweisen, kann oftmals nur über außerbörsliche Paketkäufe erfolgen. Generell ist der Erwerb großer Aktienpakete meist nur außerhalb der Wertpapierbörsen möglich. Hier kann ein Wettbewerb um den Erwerb solcher Anteile bestehen. Ein Wettbewerbsverhältnis kann auch bei dem Erwerb nicht börsennotierter Unternehmensbeteiligungen entstehen. Ein unmittelbarer Wettbewerber mit gleichem Geschäftsmodell ist der Gesellschaft nicht bekannt. 5.4 Organisationsstruktur / Gruppe Die Delta Beteiligungen ist seit 1998 eine Tochtergesellschaft der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, und in deren Konzernabschluss einbezogen. Unternehmensverträge zwischen der Delta Beteiligungen und der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft bestehen nicht. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist eine Beteiligungsgesellschaft, deren Beteiligungsschwerpunkte im Bereich Private Equity und Corporate Investments liegen. Bei den Beteiligungen handelt es sich teilweise um börsennotierte Unternehmen. Weitere Tochtergesellschaften der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft sind die CornerstoneCapital AG, Frankfurt am Main, die Hungagent Rt., Pomaz, Ungarn, sowie die ABC Beteiligungen AG, Heidelberg, und die Stratec Grundbesitz AG i.Gr., Mannheim. Das Grundkapital der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft beträgt EUR 13.350.000,00, eingeteilt in die gleiche Anzahl auf den Inhaber lautender Stammaktien mit einem Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie, und verfügt über ein Eigenkapital nach HGB von rd. EUR 75,8 Mio. zum 31. Dezember 2004. Die Aktien der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft sind zum geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. 5.5 Sachanlagen Die Emittentin verfügt über keine wesentlichen Sachanlagen. 6. Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 6.1 Überblick Die Geschäftsentwicklung der Delta Beteiligungen als Beteiligungsgesellschaft ist in erster Linie von der Entwicklung der jeweiligen Unternehmensbeteiligungen abhängig. Den Schwerpunkt des Beteiligungsgeschäfts soll zukünftig die Beteiligung an börsennotierten Unternehmen bilden. Eine Spezialisierung der Beteiligungen auf bestimmte Branchen ist derzeit nicht beabsichtigt. Die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungsunternehmen ist daher wesentlicher Faktor für den Erfolg des Geschäfts der Delta Beteiligungen. In den Jahren 2003 bis 2005 stand bei der Delta Beteiligungen die Verwaltung der bestehenden Beteiligungen im Vordergrund. Die Jahresergebnisse wurden im Wesentlichen aus der Veräußerung bestehender Beteiligungen sowie Zinsund Dividendeneinnahmen erzielt. Beteiligungsveräußerungen erfolgen dabei nicht regelmäßig, was sich auch im Rohergebnis widerspiegelt. Der Rohertrag setzt sich aus der Summe der Umsatzerlöse und der sonstigen betrieblichen Erträge abzüglich des Materialaufwands, in den die Anschaffungskosten für Wertpapiere einbezogen sind, zusammen. Der Rohertrag ist dabei im Wesentlichen abhängig von dem Volumen der im Geschäftsjahresverlauf veräußerten Wertpapiere und Beteiligungen. Im Geschäftsjahr 2005 sind Umsatzerlöse in Höhe von rd. TEUR 86 erzielt worden, wohingegen im Vergleichszeitraum zum 31. Dezember 2004 die Umsatzerlöse rd. TEUR 700 betrugen. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich zum 31. Dezember 2005 auf rd. TEUR 1.463 (31. Dezember 2004: rd. TEUR 522). Zum 31. Dezember 2005 ist Materialaufwand in Höhe von rd. TEUR 52 angefallen, so dass ein Rohergebnis von rd. TEUR 1.497 erzielt wurde. Im Vergleichszeitraum 2004 war, bei einem Materialaufwand von rd. TEUR 698, ein Rohergebnis von rd. TEUR 524 erreicht worden. Der Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2005 belief sich auf rd. TEUR 1.720. Im Gesamtgeschäftsjahr 2004 wurde bei Umsatzerlösen von rd. TEUR 700 und sonstigen betrieblichen 37 Erträgen von rd. TEUR 522 ein Jahresüberschuss von rd. TEUR 636 erwirtschaftet. Im Geschäftsjahr 2003 betrug der Jahresüberschuss rd. TEUR 1.010. Die Umsatzerlöse in 2003 beliefen sich auf rd. TEUR 1.754, die sonstigen betrieblichen Erträge auf rd. TEUR 1.040. Seit 2003 war das Beteiligungsgeschäft der Delta Beteiligungen weitgehend durch die Veräußerung von Beteiligungen geprägt, die zumeist noch zu Zeiten des aktiv betriebenen Emissionsgeschäfts in den Jahren 1998 bis 2001 eingegangen worden waren. Die Beteiligungen bestanden in Deutschland sowie in mehreren europäischen Ländern, an teilweise börsennotierten Unternehmen bzw. Fonds in Frankreich, Spanien und Ungarn. Diese Beteiligungen wurden bis einschließlich des Geschäftsjahres 2005 weitgehend verkauft. Umsatzerlöse wurden in den Geschäftsjahren 2003, 2004 und 2005 ausschließlich in Deutschland erzielt. In 2003 und 2004 resultierten die Umsatzerlöse ausschließlich aus dem Verkauf von Anteilen an einem Geldmarktfonds. 2005 rührten die Umsatzerlöse lediglich aus dem Verkauf eigener Aktien. Die aus dem Verkauf von Unternehmensbeteiligungen resultierenden sonstigen betrieblichen Erträge wurden 2003 neben Deutschland außerdem auch durch Verkäufe an der Wertpapierbörse in Paris (Frankreich) erzielt. In 2004 wurden sonstige betriebliche Erträge aus Beteiligungsverkäufen in Ungarn und Frankreich generiert. Im Geschäftsjahr 2005 wurden sonstige betriebliche Erträge erneut überwiegend aus dem Verkauf einer Beteiligung an der Wertpapierbörse in Paris erzielt. Die weiteren sonstigen betrieblichen Erträge sind in Deutschland erzielt worden. Die zukünftige geografische Zuordnung von Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen wird davon abhängen, an wen zukünftig Beteiligungen oder Wertpapiere verkauft und wo die Transaktionen abgewickelt werden. 6.2 Ergebnisbeeinflussende Faktoren Der Vorstand der Delta Beteiligungen betrachtet die Entwicklung der Delta Beteiligungen einerseits vor dem Hintergrund des erzielten Rohertrags und auf der anderen Seite anhand des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Im Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sind das aus dem Rohertrag errechnete Betriebsergebnis und das Finanzergebnis enthalten. Im Betriebsergebnis sind neben den, derzeit für das Gesamtjahresergebnis unbedeutenden, Personalaufwendungen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und vor allem die in einem Geschäftsjahr vorgenommenen Abschreibungen relevant. Da aufgrund des Beteiligungsgeschäfts auch ausgeschüttete Gewinne von Unternehmen, an denen die Delta Beteiligungen beteiligt ist, einen bedeutenden Einfluss auf das Jahresergebnis der Delta Beteiligungen haben, kann der Erfolg der Delta Beteiligungen als Beteiligungsgesellschaft zusätzlich auch unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses betrachtet werden. Im Finanzergebnis sind Zinserträge, zu denen auch Dividenden zählen, und Zinsaufwendungen sowie die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens enthalten. 6.3 Ertragslage 31. Dezember Erlöse aus dem Verkauf von Finanzanlagen und Wertpapieren und Provisionserträge Einsatz Wertpapiere und Provisionen und Buchwertabgang Finanzanlagen Wertaufholungen auf Abschreibungen des Anlagevermögens (negative Beträge Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens) Deckungsbeitrag aus dem Wertpapierhandel sonstige betriebliche Erträge Personalaufwand sonstige Aufwendungen / Steuern Zinssaldo Jahresüberschuss 38 2005 2004 2003 Te (geprüft) Te (geprüft) Te (geprüft) 1.922 2.694 4.754 -1.117 -2.195 -3.921 -7 -3 350 798 693 -11 -69 310 1.720 496 25 0 -89 204 636 1.183 63 0 -293 57 1.010 Das positive Jahresergebnis im Geschäftsjahr 2003 in Höhe von rd. TEUR 1.010 ist im Wesentlichen geprägt durch den teilweisen Verkauf von Beteiligungen, aus dem ein Ergebnisbeitrag von rd. TEUR 744 erzielt wurde. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die die in der Emittentin üblichen Abschreibungen überschreiten, haben das Ergebnis mit rd. TEUR 199 belastet. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten in 2003 (rd. TEUR 91) im Vergleich zum Vorjahr (rd. TEUR 209) deutlich reduziert werden. Die Erlöse aus dem Verkauf von Finanzanlagen und Wertpapieren und Provisionserträgen setzen sich aus dem Verkauf von Finanzanlagen (rd. TEUR 803) sowie dem Verkauf von Wertpapieren (rd. TEUR 1.736) zusammen. Die Wertaufholung auf Abschreibungen des Anlagevermögens betrifft die Anteile an der Boursorama S.A., Paris, die im Vorjahr wertberichtigt wurden. Das Geschäftsjahr 2004 war zum einen erneut durch den Verkauf von Aktien der Boursorama S.A. geprägt. Außerdem waren Forderungen gegenüber der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft aus gewährten kurzfristigen Darlehen zur Liquiditätsanlage für die Ertragsentwicklung bei der Delta Beteiligungen wesentlich. Aus dem Verkauf von 307.031 Boursorama-Aktien konnte im August/ September 2004 ein Ergebnisbeitrag von rd. TEUR 363 erzielt werden. Außerdem wurden aus der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gewährten Darlehen Zinserträge in Höhe von rd. TEUR 203 erzielt. Insgesamt konnte in 2004 ein Jahresüberschuss in Höhe von rd. TEUR 636 bei im Vergleich zum Vorjahr nochmals leicht reduzierten sonstigen betrieblichen Aufwendungen (rd. TEUR 88) erzielt werden. In den Erlösen aus dem Verkauf von Finanzanlagen und Wertpapieren sowie den Provisionserträgen sind solche aus dem Verkauf von Finanzanlagen (rd. TEUR 496) sowie dem Verkauf von Wertpapieren (rd. TEUR 700) enthalten. Im Geschäftsjahr 2004 wurden außerdem insgesamt 112.800 eigene Aktien über die Börse zu einem Gesamtkaufpreis von rd. TEUR 180 erworben. Im Juli 2005 hat die Emittentin nach Ablauf einer bestehenden Lock-Up-Frist die letzte ihrer Beteiligung an der Boursorama S.A., Paris, verkauft. Der Verkauf der 307.033 Aktien 2005 zu einem Ergebnisbeitrag in Höhe von rd. TEUR 770. Aus den der Deutsche Aktiengesellschaft gewährten Darlehen erzielte die Emittentin insgesamt Zinseinnahmen von rd. TEUR 289 im Geschäftsjahr 2005. Tranche führte in Balaton in Höhe Zum Geschäftsjahresende 2005 wurde auf eine bestehende, aber noch nicht fällige Darlehensforderung, die in den Vorjahren abgeschrieben worden war, eine Zuschreibung um rd. TEUR 645 vorgenommen, die in diesem Umfang im Jahresergebnis 2005 enthalten ist. Das Jahresergebnis 2005 beläuft sich auf rd. TEUR 1.720. 6.4 Rohergebnis In der nachfolgenden Übersicht sind die Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge sowie der Materialaufwand für die Geschäftsjahre 2003, 2004 und 2005 dargestellt: 31.Dezember Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Rohergebnis 2005 2004 2003 86 1.463 -52 1.497 in TEUR (geprüft) 700 522 -698 524 1.754 1.040 -1.547 1.247 Im Geschäftsjahr 2003 wurden die Umsatzerlöse überwiegend, nämlich mit rd. TEUR 1.733 und damit zu rd. 99 %, aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens erzielt. Die sonstigen betrieblichen Erträge in 2003 in Höhe von rd. TEUR 1.040 resultieren im Wesentlichen aus Finanzanlageverkäufen mit rd. TEUR 2.957, denen Buchwertabgänge bei den Finanzanlagen von rd. TEUR 2.154 gegenüber stehen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind außerdem Wertaufholungen auf Finanzanlagen in Höhe von rd. TEUR 173 (rd.17 %) enthalten. In 2004 wurde ein Rohergebnis von rd. TEUR 524 erzielt. Der Rückgang beim Rohergebnis im Vergleich zum Vorjahr ist darauf zurückzuführen, dass seit 2002 der Fokus der Emittentin auf der Verwaltung und Konsolidierung der vorhandenen Beteiligungen gelegen hat. Der Umsatz entfiel mit rd. TEUR 700 vollständig auf den Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens. Bei den 39 sonstigen betrieblichen Erträgen standen Buchwertabgängen aus dem Finanzanlagevermögen von rd. TEUR 1.497 Erlöse aus dem Verkauf von Finanzanlagen mit rd. TEUR 1.994 gegenüber. In 2005 schließlich sind Umsatzerlöse von rd. TEUR 86 erzielt worden. Zusammen mit sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von rd. TEUR 1.463 führten diese zu dem Rohergebnis in Höhe von rd. TEUR 1.497. In 2004 betrugen die Umsatzerlöse noch rd. TEUR 700 und die sonstigen betrieblichen Erträge rd. TEUR 522, so dass bei einem Materialaufwand von rd. TEUR 698 ein Rohergebnis in Höhe von rd. TEUR 524 erzielt wurde. Der Zuwachs des Rohergebnisses zum 31. Dezember 2005 auf rd. TEUR 1.497 ist darauf zurückzuführen, dass im Geschäftsjahr 2005 ein deutlich höheres Nettoergebnis aus dem Verkauf von Finanzanlagen erzielt wurde. Außerdem sind in 2005 sonstige betriebliche Erträge von rd. TEUR 686 angefallen, die im Wesentlichen aus der Zuschreibung auf eine Darlehensforderung resultieren. Das Rohergebnis allein ist nach Ansicht des Vorstands nicht aussagekräftig für die Beurteilung der Delta Beteiligungen da im Bereich des Beteiligungsgeschäfts weitere Aspekte, u.a. Dividendenzahlungen von Beteiligungsunternehmen, für den Jahreserfolg der Delta Beteiligungen zu berücksichtigen sind. 6.5 Abschreibungen Bei den Wertberichtigungen und Abschreibungen ist zwischen den Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, welche die bei der Delta Beteiligungen üblichen Abschreibungen überschreiten und den Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens zu unterscheiden. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens waren in 2003 und 2004 nicht bzw. nur in geringem Umfang erforderlich. In 2005 wurden Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von rd. TEUR 7 vorgenommen. Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, betrugen in 2004 TEUR 1, wohingegen in 2003 Forderungsverluste in Höhe von rd. TEUR 199 erfolgswirksam wurden. In 2005 waren hier keine Abschreibungen notwendig. 6.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen Wesentliche Posten der sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Delta Beteiligungen sind Abschluss- und Prüfungskosten, Rechts- und Beratungskosten sowie Kosten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung. Die nachfolgende Übersicht gibt die wesentlichen Positionen Aufwendungen der Geschäftsjahre 2003, 2004 und 2005 wieder: der sonstigen betrieblichen Geschäftsjahresende 31.Dezember (Angaben in TEUR) (geprüft) 2005 2004 Abschluss- und Prüfungskosten Rechts- und Beratungskosten Hauptversammlung Sonstiges Summe 2003 19 18 40 16 20 14 69 13 11 46 88 23 7 21 91 6.7 Finanzergebnis In 2003 fiel das Finanzergebnis mit rd. TEUR 57, bestehend überwiegend aus Zinserträgen, positiv aus. Abschreibungen auf Finanzanlagen wurden in 2003 keine vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2004 fiel das Finanzergebnis mit rd. TEUR 201 deutlich positiv aus, wobei Zinserträgen von rd. TEUR 204 Zinsaufwendungen und Abschreibungen in Höhe von rd. TEUR 3 gegenüberstanden. Im Geschäftsjahr 2005 wurden Zinserträge in Höhe von rd. TEUR 303 erzielt; diese stellten damit auch im Wesentlichen das Finanzergebnis von rd. TEUR 310 dar. 40 6.8 Cashflow Die Kapitalflussrechnungen für die Geschäftsjahre 2003, 2004 und 2005 sind jeweils im Finanzteil wiedergegeben. In der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen Kennzahlen der Kapitalflussrechnungen zur AG wiedergegeben: 31. Dezember Cashflow Aus laufender Geschäftstätigkeit Aus Investitionstätigkeit Aus Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds Finanzmittelfonds am Anfang der Periode Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2005 (in TEUR) (geprüft) 2004 2003 842 1.065 0 1.907 -4.428 1.477 0 -2.951 679 1.698 0 2.377 36 2.987 610 1.943 36 2.987 Die Liquidität der Emittentin hat sich im Geschäftsjahr 2005, ausgedrückt durch den Finanzmittelbestand am Ende der Periode, um TEUR 1.907 erhöht. Der Gesamtbestand an liquiden Mitteln betrug zum 31. Dezember 2005 rd. TEUR 1.943. Die Zunahme der liquiden Mittel im Geschäftsjahr 2005 geht im Wesentlichen auf den Zufluss von TEUR 1.800 aus der im November 2005 beschlossenen, im Dezember 2005 vollständig gezeichneten und schließlich im Januar 2006 im Handelsregister eingetragenen Erhöhung des Grundkapitals zurück, wodurch der Gesellschaft im Dezember 2005 insgesamt TEUR 1.800 zugeflossen sind. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit gibt den Saldo der Zahlungsmittel an, welche die Emittentin in den Erwerb von Finanz- und Sachanlagen investiert bzw. aus der Veräußerung von Finanz- und Sachanlagen erlöst hat. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit im Geschäftsjahr 2005 war mit rd. TEUR 1.065 positiv und resultiert aus der Veräußerung der Beteiligung an der Boursorama S.A., Paris. 6.9 Eigenkapitalausstattung und Verbindlichkeiten Zum 31. Dezember 2005 (TEUR) Verbindlichkeiten gesamt davon kurzfristig mittelfristig besichert unbesichert nachrangig Eigenkapital gesamt davon Grundkapital Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage Gewinnrücklagen Kapitalrücklage Bilanzgewinn Rückstellungen Eigenkapitalausstattung und Verbindlichkeiten gesamt 15 15 0 0 15 0 11.026 5.250 1.800 208 610 3.158 48 11.089 Die ,,zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage‘‘ bezieht sich auf die von der Hauptversammlung im November 2005 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals von EUR 5.250.000,00 um bis zu EUR 750.000,00 auf bis zu EUR 6.000.000,00, welche im Dezember 2005 in vollem Umfang gezeichnet und eingezahlt wurde. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eventualverbindlichkeiten bestehen nicht. 41 6.10 Finanzlage Im Geschäftsjahr 2003 war nach Ansicht der Emittentin die Finanzlage positiv zu beurteilen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten erhöhten sich während des Geschäftsverlaufs um rd. TEUR 2.377 auf rd. TEUR 2.987 zum Jahresende 2003. Hiervon entfielen TEUR 2.800 auf Termingeld. Der Verkauf von 307.031 Aktien der Boursorama S.A. im August/September 2003 führte zu einem Geldzufluss von rd. TEUR 1.482. Außerdem erhielt die Delta Beteiligungen aus dem Verkauf der Beteiligung an der Birkert Wertpapierhandelshaus AG einen Mittelzufluss in Höhe von rd. TEUR 1.302 und weitere rd. TEUR 150 aus dem Verkauf der Beteiligung an der wallstreet:online AG. Aufgrund der in 2003 wirksam gewordenen Kapitalherabsetzung konnte ein Bilanzverlust vollständig bilanziell bereinigt werden. Da bei Fassung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses im Dezember 2002 die aufgelaufenen Verluste als zu hoch angenommen wurden, war der Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 610.048,76 gemäß § 232 AktG in die Kapitalrücklage einzustellen. Von in 2002 der 100%-igen Tochtergesellschaft G7 Leasing GmbH gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt rd. TEUR 470 wurden in 2003 rund 80 % zurückbezahlt. Hinsichtlich der noch offenen Forderung hat die Delta Beteiligungen einen Verzicht gegen Besserungsschein erklärt. Im Verlauf des Geschäftsjahres 2004 wurden der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zur Liquiditätsanlage mehrere mit Aktien besicherte kurzfristige Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 5.400 gewährt. Hierdurch verringerten sich auch die Guthaben bei Kreditinstituten auf rd. TEUR 36. Die Finanzlage im Geschäftsjahr 2005 war nach Ansicht der Emittentin positiv zu beurteilen. Die Guthaben bei Kreditinstituten erhöhten sich im Vergleich zum Geschäftsjahresbeginn von rd. TEUR 36 um rd. TEUR 1.907 auf rd. TEUR 1.943 zum 31. Dezember 2005. Die Erhöhung ist zum Einen auf die noch im Dezember 2005 vollständig gezeichnete Kapitalerhöhung zurückzuführen, wodurch der Emittentin insgesamt TEUR 1.800 zugeflossen sind. Außerdem hat die Gesellschaft durch den Verkauf der Beteiligung an der Boursorama S.A., Paris, Barmittel in Höhe von TEUR 1.836 erhalten. Der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft wurden zur Liquiditätsanlage in 2005 weitere Darlehen in Höhe von TEUR 2.350 gewährt, welche von den Guthaben bei Kreditinstituten abgingen. Die Emittentin geht davon aus, dass das Geschäftskapital (Zugang der Emittentin zu finanziellen Mitteln und anderem liquiden Vermögen) weiter ausreicht, um alle finanziellen Verpflichtungen zumindest in den nächsten zwölf Monaten zu erfüllen. Zum Zweck der Durchführung des Übernahmeangebots in Form des Umtauschangebots ist die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 7. Februar 2006 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen von EUR 6.000.000 um bis zu EUR 15.503.733 auf bis zu EUR 21.503.733 erforderlich (siehe Ziffer 6.1 der Angebotsunterlage). Falls das Umtauschangebot binnen der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist mit nicht mehr als 1.500.000 Beta Systems-Aktien angenommen wird, sind lediglich bis zu 2.625.000 Aktien zum Zweck der Durchführung des Umtauschangebots erforderlich. Die Emittentin hat sich in diesem Fall verpflichtet, durch Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das von der außerordentlichen Hauptversammlung der Emittentin am 11. November 2005 beschlossene und am 9. Januar 2006 im Handelsregister eingetragene genehmigte Kapital (vgl. zum genehmigten Kapital Ziffer 14.6) auszunutzen und gegen Einbringung von bis zu 1.500.000 Aktien der Beta Systems das Grundkapital von EUR 6.000.000,00 um bis zu EUR 2.625.000,00 auf bis zu EUR 8.625.000,00 zu erhöhen. 6.11 Eigenkapital Das Eigenkapital der Delta Beteiligungen erhöhte sich im Zeitraum 2003 bis 2005 stetig. Im 2002 zeigte der Vorstand gemäß § 92 Abs. 1 AktG an die Hauptversammlung den Verlust der Hälfte des Grundkapitals an. Zum Ausgleich des Bilanzverlusts hat die Hauptversammlung am 20. Dezember 2002 eine Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form von EUR 13.421.411,87 um EUR 8.171.411,87 auf EUR 5.250.000,00 beschlossen. Mit der Herabsetzung des Grundkapitals wurde der rechnerische Nennwert der insgesamt 5.250.000 Aktien der Delta Beteiligungen von rd. EUR 2,56 je Aktie auf EUR 1,00 je Aktie reduziert. Aufgrund der im Geschäftsjahr 2003 nach der Eintragung im Handelsregister am 15. Mai 2003 wirksam gewordenen vereinfachten Herabsetzung des Grundkapitals der Emittentin um EUR 8.171.411,87 konnte der zum 31. Dezember 2002 bestehende Bilanzverlust zum 31. Dezember 2003 bilanziell ausgeglichen werden, so dass der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2003 EUR 1.009.790,80 bei einem 42 Grundkapital von EUR 5.250.000,00 zum 31. Dezember 2003 betrug. Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2003 konnte somit auf EUR 6.869.839,56 gesteigert werden. Die Rückstellungen zum 31. Dezember 2003 beliefen sich auf EUR 51.700,00. Bei Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 11.954,81 ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 99,1%. Aufgrund des zum 31. Dezember 2004 erzielten Jahresüberschusses von EUR 636.052,62 betrug der zu diesem Stichtag ausgewiesene Bilanzgewinn unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr sowie der Einstellung eines Betrags von EUR 177.030,70 in die Rücklage für eigene Anteile EUR 1.468.812,72. Das gesamte Eigenkapital erhöhte sich zum 31. Dezember 2004 auf EUR 7.505.892,18. Dem Eigenkapital standen zum 31. Dezember 2004 Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 4.491,50 gegenüber. Die Rückstellungen beliefen sich auf EUR 70.900,00. Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2004 99,0%. Zum 31. Dezember 2005 verfügte die Emittentin über ein Eigenkapital von EUR 11.026.104,56. Die Verbindlichkeiten beliefen sich auf EUR 15.417,39, die Rückstellungen betrugen EUR 47.800,00. Die Eigenkapitalquote betrug somit 99,4%. In dem Eigenkapital zum 31. Dezember 2005 ist der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2005 in Höhe von EUR 3.157.560,80 enthalten, über dessen Verwendung die nächste ordentliche Hauptversammlung beschließen wird. Die Rücklage für eigene Anteile erhöhte sich von EUR 177.030,70 auf EUR 208.495,00. Die Hauptversammlung der Emittentin hat in den Geschäftsjahren 2003 und 2004 jeweils beschlossen, den Bilanzgewinn des jeweils vorangegangenen Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen. Dividenden wurden nicht ausgeschüttet. Der Vorstand wird der ordentlichen Hauptversammlung der Emittentin vorschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2005 auf neue Rechnung vorzutragen. 7. Forschung und Entwicklung, Patente und Lizenzen Für den Geschäftsbetrieb besteht keine Notwendigkeit von Forschungs- und Entwicklungsarbeit. Patente und Lizenzen für Entwicklungen der Emittentin bestehen nicht. 8. Tendenzielle Informationen Im Bereich des Beteiligungsgeschäfts soll zukünftig die Beteiligung an deutschen börsennotierten Unternehmen im Vordergrund stehen. In diesem Zusammenhang steht das Übernahmeangebot an die Aktionäre der Beta Systems Software Aktiengesellschaft, denen als Gegenleistung für je eine von Ihnen gehaltene Aktie der Beta Systems Software Aktiengesellschaft je 1,75 Neue Aktien zzgl. einer baren Zuzahlung in Höhe von EUR 1,50 je eingereichter Beta Systems-Aktie angeboten wird. 9. Organe der Delta Beteiligungen 9.1 Vorstand Der Vorstand der Delta Beteiligungen besteht gemäß § 5 der Satzung der Delta Beteiligungen aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Vorstandsmitglieder bestellt der Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, dass das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, wenn nicht die Satzung den Erlass der Geschäftsordnung dem Aufsichtsrat übertragen hat oder der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlässt. Eine Geschäftsordnung für den Vorstand existiert zum Zeitpunkt der Billigung dieser Angebotsunterlage nicht. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, dass vom Vorstand bestimmte Geschäfte nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Die Emittentin wird durch ein Mitglied des Vorstands vertreten, wenn ihm der Aufsichtsrat die Befugnis zur Alleinvertretung erteilt hat. Im Übrigen wird die Emittentin durch zwei Mitglieder des Vorstands oder durch ein Mitglied des Vorstands in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Mitglied des Vorstands bestellt, vertritt es allein. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern generell oder im Einzelfall die Befugnis erteilen, die Emittentin bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. 43 Werden Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern abgeschlossen wird die Emittentin durch den Aufsichtsrat vertreten. Alleiniges Vorstandsmitglied der Delta Beteiligungen ist Herr Sebastian Leser, Karlsruhe. Herr Sebastian Leser ist vom Aufsichtsrat der Delta Beteiligungen am 4. November 2005 als Nachfolger des ausgeschiedenen vorherigen Vorstandsmitglieds Jürgen Dickemann für die Dauer von fünf Jahren zum Vorstandsmitglied bestellt worden. Herr Leser erhält für seine Tätigkeit als Vorstand der Delta Beteiligungen eine Festvergütung in Höhe von EUR 70.000,00 p.a. Herr Leser war von 1997 bis 2005 als Unternehmensberater bei McKinsey & Company, Inc., München und Stuttgart, tätig und hat in- und ausländische Unternehmen in strategischen und operativen Fragestellungen beraten. Vor seiner Tätigkeit bei McKinsey & Company, Inc. hat Herr Leser berufliche Erfahrungen u.a. bei der Deutsche Bank AG, Treuhandanstalt, Bain & Company Consulting und DaimlerChrysler Services (debis) AG gesammelt. Herr Leser ist Diplom-Kaufmann (Universität Mannheim) und MBA - Diplômé de l’ESSEC (Ecole Supérieure des Sciences Economiques et Commerciales, Paris/Cergy-Pontoise). Herr Sebastian Leser übt derzeit außerdem die Tätigkeit des Abwicklers der GfKI Gesellschaft für Kommunikation und Information mbH, Köln, aus. Er beabsichtigt, demnächst als Vorstand einer als Aktiengesellschaft zu gründenden Beteiligungsgesellschaft sowie als Geschäftsführer einer als Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründenden Beteiligungsgesellschaft tätig zu werden. Verpflichtungen der Emittentin aus Pensions-, Renten- oder ähnliche Zusagen gegenüber Vorstandsmitgliedern bestehen nicht. Rückstellungen hierfür sind daher nicht zu bilden. Darüber hinaus bestehen keine Dienstleistungsverträge zwischen dem Mitglied des Vorstands der Delta Beteiligungen oder ihrer Tochtergesellschaft, die bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses Vergünstigungen vorsehen. Gegen das Vorstandsmitglied wurden in den letzten fünf Jahren keine Sanktionen wegen der Verletzung in- oder ausländischer Bestimmungen des Straf- oder Kapitalmarktrechts verhängt. Das Vorstandsmitglied war in den letzten fünf Jahren in seiner Funktion als Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied, Mitglied eines sonstigen Verwaltungs-, Managementsoder Aufsichtsratsorgans oder als Mitglied des obersten Managements nicht in ein Insolvenz-, Liquidations- oder ähnliches Verfahren involviert. Das Vorstandsmitglied ist derzeit auch nicht Gegenstand von behördlichen Untersuchungs- oder Ermittlungsverfahren oder sonstigen behördlichen Sanktionen ausgesetzt. Das Vorstandsmitglied steht in keiner verwandtschaftlichen Beziehung zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats. Weiter bestehen keine Interessenskonflikte des Vorstandsmitglieds in Bezug auf dessen Verpflichtungen gegenüber der Emittentin. Es bestehen in Bezug auf die Verpflichtungen des Vorstandsmitglieds gegenüber der Delta Beteiligungen keine weiteren privaten Interessen oder weiteren sonstigen Verpflichtungen. Das Vorstandsmitglied hält keine Aktien der Emittentin, Aktienoptionen sind bisher von der Emittentin nicht ausgegeben worden. Im Geschäftsjahr 2005 sind Vorstandsbezüge in Höhe von TEUR 11 gewährt worden. Das Vorstandsmitglied ist unter der Geschäftsadresse der Emittentin zu erreichen. 9.2 Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Delta Beteiligungen besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern. Alle Mitglieder werden von den Anteilseignern gewählt. Die Aufsichtsratsmitglieder werden, soweit die Hauptversammlung bei der Wahl keine kürzere Amtszeit beschließt, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann jederzeit von der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden. Nach § 7 Abs. 3 der Satzung kann jedes Aufsichtsratsmitglied sein Amt durch an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder den Vorstand zu richtende schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen niederlegen. Die Hauptversammlung kann Ersatzmitglieder wählen, die im Einklang mit den bestimmten Festlegungen des Hauptversammlungsbeschlusses Mitglieder des Aufsichtsrats werden können, sollte eines der Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat 44 ausscheiden. Die Wahl der Ersatzmitglieder erfolgt für die Dauer der Mitgliedschaft des Aufsichtsratsmitglieds, für dessen Ersatz sie gewählt werden. Der Aufsichtsrat ist nach den Vorschriften des Aktiengesetzes und der Satzung der Delta Beteiligungen beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, aus denen er insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnehmen. In jedem Fall müssen drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Der Aufsichtsrat der Delta Beteiligungen ist daher nur dann beschlussfähig, wenn alle Mitglieder, aus denen er derzeit nach Satzung insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnehmen. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch den Aufsichtsratsvorsitzenden einberufen und geleitet. Der Aufsichtsrat hat zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abzuhalten. Ferner sind Sitzungen dann abzuhalten, wenn es gesetzlich erforderlich oder geschäftlich angezeigt ist. Der Aufsichtsratsvorsitzende fertigt über Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats Niederschriften an; die Niederschriften sind von ihm zu unterzeichnen. Auf Verlangen des Vorsitzenden des Aufsichtsrats kann die Stimmabgabe mündlich, telefonisch oder schriftlich sowie durch Telefax, E-Mail oder unter Verwendung eines anderen gebräuchlichen Kommunikationsmittels erfolgen, wenn kein Mitglied nach Zugang der entsprechenden Anordnung widerspricht. Der Aufsichtsratsvorsitzende hält die gefassten Beschlüsse schriftlich fest. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufsichtsratsmitglieder sowie ihre weiteren Mandate bzw. Mandate bei vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Philip Andreas Hornig Aufsichtsratsvorsitzender Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Partner und Inhaber der Kanzlei Hornig, Mannheim Weitere Aufsichtsratsmandate: Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) VV Beteiligungen AG, Heidelberg (Aufsichtsratsvorsitzender) CornerstoneCapital AG, Frankfurt am Main Beruflicher Werdegang Dipl.-Kfm. Philip Andreas Hornig ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Emittentin. Er ist seit 1994 als Partner einer mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei tätig, die er mitgegründet hat. Daneben war Herr Hornig als Dozent an der Fachhochschule Worms und an der Abendakademie Mannheim aktiv. Vor seinem Schritt in die Selbständigkeit war er bei KPMG in Frankfurt und London beschäftigt. Sein Studium an der Universität Mannheim mit Auslandssemester an der Universität Toronto hat er als Diplom-Kaufmann abgeschlossen. Die berufliche Laufbahn wurde mit einer Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutschen Bank begonnen. Herr Philip Andreas Hornig war während der letzten fünf Jahre neben den oben genannten Mandaten Mitglied im Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan Aufsichtsratsvorsitzender der Birkert Wertpapierhandelshaus AG, Frankfurt am Main. Mit dem Aufsichtsratsmitglied Philip Andreas Hornig besteht ein Vertrag über die Erbringung von Steuerberatungsleistungen und die Abschlusserstellung. Hieraus hat die Emittentin im Geschäftsjahr 2005 Zahlungen in Höhe von rd. TEUR 5 an Herrn Hornig geleistet. Zukünftig werden jährliche Zahlungen in Höhe von rd. TEUR 5 p.a. sowie für die Buchführung und Lohnabrechnung Kosten in Höhe EUR 45,00/Arbeitsstunde anfallen. Die Zahlungen erfolgen jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Dr. Alexander Finkeißen Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Weitere Aufsichtsratsmandate: VV Beteiligungen AG, Heidelberg (Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender) Beruflicher Werdegang Herr Dr. Alexander Finkeißen ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft. Herr Dr. Finkeißen promovierte nach seinem Studium der Wirtschaftsinformatik im Fachbereich Betriebwirtschaftslehre/Controlling an der Universität Stuttgart. Er war mehrere 45 Jahre als Berater, Projektleiter und Prokurist bei einer renommierten internationalen Unternehmensberatung tätig. Heute ist Herr Dr. Finkeißen als Unternehmensberater und Unternehmer selbständig. Herr Dr. Alexander Finkeißen war während der letzten fünf Jahre neben den oben genannten Mandaten Mitglied im Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan oder Partner bei folgenden Unternehmen und Gesellschaften: Vorstand der kinokasse.de AG, Heidelberg Vorstand der Interactive Media CCSP AG, Hamburg Geschäftsführer der axessio Unternehmensberatung GmbH, Geschäftsführer der binworx Infosystems GmbH, Stuttgart Mitglied der Vertreterversammlung der H+G Bank Heidelberg Kurpfalz eG Martin Slawik Weitere Aufsichtsratsmandate: Birkert Wertpapierhandelshaus AG, Frankfurt am Main Beruflicher Werdegang Herr Martin Slawik ist Aufsichtsratsmitglied der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft. Nach einer Ausbildung zum Energieanlagenelektroniker (ABB AG, Mannheim) studierte Herr Slawik Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim, das er 1998 als Diplom-Kaufmann abgeschlossen hat. Von 1998 bis 2001 war er bei der GIS GmbH, Frankfurt, als Project Manager im Bereich Produktmanagement Internet Services tätig. In 2001 übernahm Herr Slawik bei der Neuer Markt.com AG, Frankfurt am Main, eine Aufgabe als Project Manager im Bereich Product Development & Technology. Seit 2002 ist Herr Slawik als selbständiger Consultant (MS Consulting Frankfurt) im Bereich des Project Management, Business- und Account-Services tätig. Herr Slawik ist außerdem Lehrbeauftragter an den Berufsakademien Karlsruhe und Mosbach für die Bereiche E-Business und E-Commerce. Herr Martin Slawik war während der letzten fünf Jahre neben den oben genannten Mandaten nicht Mitglied im Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan oder Partner weiterer Unternehmen und Gesellschaften. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind unter der Geschäftsadresse der Delta Beteiligungen (Weberstraße 1, 69120 Heidelberg) erreichbar. Die Aufsichtsratsmitglieder sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2005 beschließt. Die Amtszeit endet daher mit Beendigung der nächsten, in 2006 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, die für jedes Geschäftsjahr - pro rata temporis - EUR 1.000,00 für das einzelne Mitglied und den stellvertretenden Vorsitzenden das Anderthalbfache sowie für den Vorsitzenden das Doppelte davon beträgt, sofern die Hauptversammlung nichts anderes beschließt. Die auf die Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Emittentin erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Emittentin gesondert in Rechnung zu stellen, und sie dieses Recht ausüben. Im Geschäftsjahr 2005 wurde den Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Aufsichtsratstätigkeit eine Vergütung von insgesamt rd. TEUR 5 gewährt. Es bestehen gegenüber den Aufsichtsratsmitgliedern keine Verpflichtungen der Emittentin aus Pensions-, Renten- oder ähnlichen Zusagen. Rückstellungen hierfür sind daher nicht zu bilden. Darüber hinaus bestehen keine Dienstleistungsverträge zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats und der Delta Beteiligungen oder ihrer Tochtergesellschaft, die bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses Vergünstigungen vorsehen. Geldwerte Vorteile, die über die oben benannte feste Vergütung nebst Ersatz der Auslagen sowie über aus den genannten Verträgen gewährten Gegenleistungen hinausgehen, wurden im Geschäftsjahr 2005 nicht gewährt. Gegen keines der Aufsichtsratsmitglieder wurden in den letzten fünf Jahren Sanktionen wegen der Verletzung in- oder ausländischer Bestimmungen des Straf- oder Kapitalmarktrechts verhängt. Kein Aufsichtsratsmitglied war in den letzten fünf Jahren in seiner Funktion als Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied, Mitglied eines sonstigen Verwaltungs-, Managementsoder 46 Aufsichtsratsorgans oder als Mitglied des obersten Managements in ein Insolvenz-, Liquidationsoder ähnliches Verfahren involviert. Kein Aufsichtsratsmitglied ist derzeit Gegenstand von behördlichen Untersuchungs- oder Ermittlungsverfahren oder sonstigen behördlichen Sanktionen ausgesetzt. Es bestehen keine verwandtschaftlichen Beziehungen der Aufsichtsratsmitglieder untereinander oder zwischen einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern und dem Vorstand. Der Emittentin sind keine Interessenskonflikte der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder in Bezug auf deren Verpflichtungen gegenüber der Emittentin bekannt. Der Vertrag über die Erbringung von Steuerberatungsleistungen und die Abschlusserstellung mit Herrn Hornig führt nach Ansicht der Emittentin zu keinen Interessenskonflikten. Ebenso bestehen in Bezug auf die Verpflichtungen der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Delta Beteiligungen keine weiteren privaten Interessen oder weiteren sonstigen Verpflichtungen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats halten keine Aktien der Delta Beteiligungen, Optionen sind von der Emittentin nicht ausgegeben worden. Ein Audit- oder Vergütungsausschuss besteht nicht. Vereinbarungen zwischen der Emittentin und Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie Geschäftsführern der Tochtergesellschaft, welche Vergünstigungen bei Beendigung des Dienstverhältnisses vorsehen, bestehen nicht. Vorstand und Aufsichtsrat der Emittentin haben die vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der ,,Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex‘‘ bisher nicht angewendet und werden diese bis auf Weiteres nicht anwenden. Vorstand und Aufsichtsrat sehen wie schon im Vorjahr die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex auf große Publikumsgesellschaften mit den entsprechend komplexen Strukturen zugeschnitten. Eine ordnungsgemäße Unternehmensführung ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat auch ohne Anwendung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodex durch die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich. 10. Beschäftigte Die Delta Beteiligungen verfügt seit dem Geschäftsjahr 2002 neben dem Vorstand über keine Mitarbeiter. 11. Hauptaktionäre Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist nach Kenntnis der Emittentin mit 89 % am Grundkapital der Delta Beteiligungen beteiligt. Unternehmensverträge bestehen nicht. Weitere Aktionäre mit wesentlichen Beteiligungen sind der Emittentin nicht bekannt. Solange die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft einen beherrschenden Einfluss auf die Emittentin ausübt, ist der Vorstand der Emittentin - wie bei anderen deutschen Aktiengesellschaften mit einem beherrschenden Gesellschafter - nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes verpflichtet, über die Beziehungen der Gesellschaft zu der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und ihren verbundenen Unternehmen einen jährlichen Abhängigkeitsbericht zu erstellen. Dieser Abhängigkeitsbericht, der den Schutz der Gesellschaftsgläubiger und außenstehenden Aktionäre bezweckt, muss eine Erklärung darüber enthalten, ob die Emittentin bei allen Rechtsgeschäften mit der Deutsche Balaton Aktiengesllschaft und ihren verbundenen Unternehmen eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und durch die getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen nicht benachteiligt wurde. Der Abhängigkeitsbericht ist vom Abschlussprüfer zu prüfen und er hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht seinerseits zu prüfen sowie der Hauptversammlung über das Ergebnis der Prüfung zu berichten und in diesem Bericht zum Prüfbericht des Abschlussprüfers Stellung zu nehmen. Der Abhängigkeitsbericht zur Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2005 wiedergegeben. Unter der Annahme, dass sämtliche Aktionäre der Beta Systems, darunter auch die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit den von ihr gehaltenen 1.658.496 Beta Systems-Aktien, das Umtauschangebot annehmen, würde die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 7. Februar 2006 beschlossene ,,bis zu-Kapitalerhöhung‘‘ im vollen Umfang von EUR 15.503.733 ausgenutzt und das Grundkapital der Delta Beteiligungen auf EUR 21.503.733 erhöht. Der Anteil der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft verringerte sich dann auf rund 38 % des Grundkapitals. 47 Unter der Annahme, dass die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit den von ihr gehaltenen 1.658.496 Beta Systems-Aktien das Umtauschangebot nicht annehmen würde und die Emittentin entsprechend ihrer Verpflichtung das genehmigte Kapital vollständig ausnutzt, verringerte sich der Anteil der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft auf dann rund 62 % des Grundkapitals. Alle Aktien haben gleiche Stimmrechte. 12. Geschäfte mit nahestehenden Personen Zwischen der Emittentin und ihren Beteiligungsgesellschaften sowie ihrer Muttergesellschaft bestehen oder bestanden die nachfolgend beschriebenen wesentlichen Rechtsbeziehungen: 12.1 Rechtsbeziehungen mit Beteiligungsgesellschaften Zum 1. November 2002 gewährte die Delta Beteiligungen der G7 Leasing GmbH, einer 100 %-igen Tochtergesellschaft der Delta Beteiligungen, ein mit 6,00% verzinsliches Darlehen über EUR 321.080,39. Das Darlehen diente dem Erwerb von Abwasserreinigungsanlagen. Diese wurden von der G7 Leasing GmbH erworben, um dieselben an den Verkäufer, eine französische Gesellschaft, im Wege sogenannter Sale-and-Lease-Back-Geschäfte zu vermieten. Zum 31. Januar 2003 wurden auf dieses Darlehen EUR 31.767,33 zurückbezahlt. Am 29. Dezember 2003 wurde der Restbetrag des Darlehens (EUR 289.313,00) zuzüglich der auf das Darlehen entfallenden Zinsen vollständig zurückbezahlt. Ein weiteres Darlehen wurde der G7 Leasing GmbH zum 19. März 2003 in Höhe von EUR 150.000,00 gewährt. Das Darlehen war zu 9,00 % verzinslich. Das Darlehen diente ebenfalls dem Erwerb von Anlagegegenständen im Rahmen des Sale-and-Lease-Back-Geschäfts der G7 Leasing GmbH. Auf die Darlehenssumme wurde am 29. Dezember 2003 eine Teilrückzahlung von EUR 60.000,00 von der G7 Leasing GmbH erbracht. Mit Schreiben vom 27. Januar 2004 hat die G7 Leasing GmbH der Delta Beteiligungen mitgeteilt, dass eine weitere Tilgung der noch offenen Darlehensforderung nur zu realisieren sei, sofern die G7 Leasing GmbH ihrerseits aus einem zwischenzeitlich erfolgten Verkauf der Abwasserreinigungsanlagen die vollständige Kaufpreiszahlung von der Käuferin erhalten werde. Da die Käuferin der Abwasserreinigungsanlagen die vollständige Kaufpreiszahlung wegen Zahlungsunfähigkeit an die G7 Leasing GmbH nicht mehr erbringen konnte, hat die Delta Beteiligungen am 2. Februar 2004 gegenüber der G7 Leasing GmbH zur Vermeidung der Überschuldung auf die restliche Darlehensforderung in Höhe von EUR 90.000,00 zuzüglich Zinsen gegen Besserungsschein verzichtet. 12.2 Rechtsbeziehungen mit der Muttergesellschaft Die Delta Beteiligungen hat der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, in deren Konzernabschluss die Delta Beteiligungen einbezogen ist, liquide Mittel in Form kurzfristiger Darlehen zur Verfügung gestellt. Im Einzelnen wurden hierzu folgende vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Delta Beteiligungen und der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft geschlossen: Datum 07. Januar 09. März 16. März 27. April 13. Juli 12. August 11. Januar 04. Oktober 07. November 2004 2004 2004 2004 2004 2004 2005 2005 2005 ausstehender Betrag in EUR Verzinsung 2.900.000,00 500.000,00 320.000,00 280.000,00 1.000.000,00 400.000,00 200.000,00 1.900.000,00 250.000,00 2,5%-Punkte über 12-Monats-EURIBOR 2,5%-Punkte über 12-Monats-EURIBOR 2,5%-Punkte über 12-Monats-EURIBOR 2,5%-Punkte über 12-Monats-EURIBOR 2,5%-Punkte über 1-Monats-EURIBOR 2,5%-Punkte über 1-Monats-EURIBOR 2,5%-Punkte über 1-Monats-EURIBOR 2,5%-Punkte über 1-Monats-EURIBOR 2,5%-Punkte über 1-Monats-EURIBOR Die Darlehen sind jederzeit kurzfristig durch die Delta Beteiligungen kündbar. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat der Delta Beteiligungen zur Sicherung ihrer Ansprüche aus den oben genannten Verträgen Aktien börsennotierter Gesellschaften verpfändet. Aus Geschäften mit der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft sind in 2005 keine Umsatzerlöse angefallen. Aus den der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gewährten Darlehen sind in 2005 Zinserträge in Höhe von 48 insgesamt rd. TEUR 289 angefallen, was einem Anteil von rd. 93,21% der Position ,,Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge‘‘ entspricht. 12.3 Rechtsbeziehungen mit Aufsichtsratsmitgliedern Mit Herrn Hornig besteht der unter Ziffer 9.2 beschriebene Vertrag über die Erbringung von Steuerberatungsleistungen und die Abschlusserstellung. Aus diesem Vertrag wurden Zahlungen an Herrn Hornig in Höhe von TEUR rd. 1 (2003), rd. TEUR 7 (2004) und rd. TEUR 5 (2005) geleistet. 13. Finanzielle Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin 13.1 Historische Finanzinformationen Die historischen Finanzinformationen der Delta Beteiligungen sind im Finanzteil abgedruckt. 13.2 Prüfung der historischen Finanzinformationen Die Jahresabschlüsse der Delta Beteiligungen für die Geschäftsjahre 2003 und 2004 wurden jeweils von der Consult & Concept Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Pfungstadt, als Abschlussprüfer geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss 2005 wurde von der TAXON HAMBURG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. 13.3 Pro-Forma Bilanzinformationen Die Pro-Forma Bilanz sowie Pro-Forma Konzern-Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2005 (HGB) unter Berücksichtigung der Veräußerung der Boursorama-Anteile und eine Pro-Forma Darstellung zum Umtauschangebot sind im Finanzteil wiedergegeben. 13.4 Dividendenpolitik Vorstand und Aufsichtsrat der Delta Beteiligungen sind verpflichtet, der Hauptversammlung einen Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns zu unterbreiten. Voraussetzung ist, dass ein ausschüttungsfähiger Bilanzgewinn in dem Geschäftsjahr ausgewiesen wird, über das die Hauptversammlung einen Gewinnverwendungsbeschluss zu fassen hat. Seit 1998 haben Vorstand und Aufsichtsrat, soweit ein Bilanzgewinn im jeweiligen Jahresabschluss ausgewiesen wurde, den jeweiligen Hauptversammlungen vorgeschlagen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Dem ist die Hauptversammlung in der Vergangenheit stets gefolgt. Dividenden wurden daher seit 1998 nicht ausgeschüttet. Die Entscheidung über die Gewinnverwendung liegt - ungeachtet der Vorschläge von Aufsichtsrat und Vorstand über die Gewinnverwendung - allein bei der Hauptversammlung. Die Zahlung einer Dividende ist auch zukünftig von der wirtschaftlichen Entwicklung der Emittentin abhängig. Die Emittentin schließt zukünftig eine Änderung der bisherigen Dividendenpolitik nicht aus. 13.5 Dividende je Aktie Für die Geschäftsjahre 2003 und 2004 wurden keine Dividenden ausgeschüttet. Der Bilanzgewinn dieser Geschäftsjahre wurde jeweils vollständig auf neue Rechnung vorgetragen. Der Vorstand wird der ordentlichen Hauptversammlung der Emittentin vorschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2005 auf neue Rechnung vorzutragen. 13.6 Gerichtsverfahren Staatliche Interventionen, Gerichtsverfahren oder Arbitrageprozesse innerhalb der letzten zwölf Monate, die sich in spürbarer Weise auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Delta Beteiligungen auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben, gibt es keine. Eine am 30. November 2001 rechtshängig gewordene Nichtigkeitsklage von zwei Aktionären auf Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung vom 30. September 1998 wurde mit Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 14. Juni 2005 in zweiter Instanz abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Emittentin ist von der Firma Delta Equity Consult GmbH auf Unterlassung der Verwendung des Firmennamens ,,Delta Beteiligungen‘‘ angegangen worden. Die Emittentin befindet sich derzeit in Verhandlungen mit der Delta Equity Consult GmbH über eine weitere Verwendung des Firmennamens. 49 13.7 Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition des Emittenten Die Hauptversammlung der Delta Beteiligungen hat am 11. November 2005 beschlossen, das Grundkapital gegen Bareinlage um bis zu EUR 750.000,00 von EUR 5.250.000,00 auf bis zu EUR 6.000.000,00 zu einem Ausgabebetrag je Aktie in Höhe von EUR 2,40 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wurde im Dezember 2005 von dem Bankhaus Neelmeyer AG vollständig gezeichnet und die neuen 750.000 Aktien mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären unter Beachtung ihrer Bezugsrechte zum Bezug anzubieten. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 9. Januar 2006 in das Handelsregister eingetragen. Die Kosten für die Durchführung der Kapitalerhöhung belaufen sich auf rund TEUR 20, so dass der Delta Beteiligungen aus der Kapitalerhöhung netto rd. TEUR 1.780 zugeflossen sind. Die liquiden Mittel zum 31. Dezember 2005 betrugen daher rd. TEUR 9.775. 14. Zusätzliche Informationen über die Emittentin 14.1 Gründung, Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer der Emittentin Die Satzung der damals unter Brauhaus Amberg Aktiengesellschaft firmierenden Emittentin wurde am 28. Oktober 1896 nach deutschem Recht errichtet. Die erste Eintragung der Emittentin im Handelsregister beim Amtsgericht Amberg datiert vom 23. August 1923. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Emittentin ist nicht für eine bestimmte Dauer errichtet. Die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und unterliegt als solche der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere dem deutschen Aktienrecht. Der juristische Name der Emittentin lautet ,,Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft‘‘. Ein abweichender kommerzieller Name wird nicht verwendet. Die Delta Beteiligungen ist im Handelsregister beim Amtsgericht Heidelberg unter HRB 8007 eingetragen. Die Anschrift der Verwaltung der Emittentin lautet: 69120 Heidelberg, Weberstraße 1. 14.2 Abschlussprüfer Der nach den Vorschriften des HGB aufgestellte Jahresabschluss 2005 wurde von der TAXON HAMBURG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft (TAXON HAMBURG GmbH) geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die TAXON HAMBURG GmbH ist zugleich Abschlussprüfer der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und aus diesem Grund der Hauptversammlung der Emittentin zur Wahl vorgeschlagen worden. Sollte die Emittentin zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sein, wäre gemäß § 318 Abs. 2 HGB dieser ebenfalls von der TAXON HAMBURG GmbH zu prüfen. In den Geschäftsjahren 2003, 2004 und 2005 bestand jedoch keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses. Die Taxon Hamburg GmbH ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sowie im IDW Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. Die genannten Einzelabschlüsse sind, einschließlich des Wortlauts der Bestätigungsvermerke, in diesem Anhang abgedruckt. Die jeweils nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Einzelabschlüsse für die Geschäftsjahre 2003 und 2004 wurden von der Consult & Concept GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Pfungstadt, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Consult & Concept GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sowie im IDW Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. 14.3 Bekanntmachungen, Zahl- und Hinterlegungsstellen Bekanntmachungen der Emittentin erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Soweit gesetzlich andere Veröffentlichungsmedien (z.B. Veröffentlichung in einem Börsenpflichtblatt) zwingend bestimmt sind, erfolgen die Veröffentlichungen dort. Die Jahresabschlüsse der Emittentin werden entsprechend der Regelung in § 325 Abs. 2 HGB in der Printausgabe des Bundesanzeigers veröffentlicht. Zahl- und Hinterlegungsstelle der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft ist die Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main. Aufgrund der Neufassung des § 123 Abs. 2 AktG und entsprechender Satzungsänderungen ist die Hinterlegung von Aktien zur Teilnahme an den Hauptversammlungen zukünftig nicht mehr Voraussetzung für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts in den Hauptversammlungen. 50 An die Stelle der Hinterlegung von Aktien ist nunmehr das Erfordernis einer Anmeldung der Aktionäre unter Nachweis des Aktienbesitzes zum gesetzlichen Record Date getreten. 14.4 Grundkapital und Aktienanzahl Sämtliche Aktien der Emittentin lauten auf den Inhaber und sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Emittentin eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht. Die Aktien sind mit voller Gewinnanteilberechtigung ausgestattet. Im Falle der Auflösung der Emittentin wird das nach Erfüllung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Emittentin nach Anteilen am Grundkapital auf ihre Aktien verteilt. Das Grundkapital der Emittentin beträgt EUR 6.000.000,00, eingeteilt in 6.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Aktien sind Stückaktien ohne Nennwert mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00. Das Aktienkapital ist voll eingezahlt. Die 6.000.000 Stückaktien sind zum amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse München zugelassen. 14.5 Entwicklung des Grundkapitals Am 20. Dezember 2002 hat die Hauptversammlung beschlossen, das Grundkapital der Emittentin von EUR 13.421.411,87 nach den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG um EUR 8.171.411,87 auf EUR 5.250.000,00 herabzusetzen um Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Die Kapitalherabsetzung wurde in der Weise durchgeführt, dass der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals auf EUR 1,00 herabgesetzt wurde. Die Anzahl der Aktien blieb unverändert. Die Kapitalherabsetzung wurde am 15. Mai 2003 in das Handelsregister eingetragen. Am 11. Dezember 2005 hat die Hauptversammlung beschlossen, das Grundkapital von EUR 5.250.000,00 um bis zu EUR 750.000,00 auf bis zu EUR 6.000.000 durch Ausgabe von bis zu 750.000 Inhaberstückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Aktien wurden den Aktionären der Delta Beteiligungen im Verhältnis 7 : 1 zum Bezug zum Ausgabepreis von EUR 2,40 je Aktie angeboten. Die Kapitalerhöhung ist in vollem Umfang durchgeführt und am 9. Januar 2006 in das Handelsregister eingetragen worden. Seitdem beträgt das Grundkapital EUR 6.000.000,00. Die außerordentliche Hauptversammlung der Emittentin am 7. Februar 2006 hat beschlossen, das Grundkapital gegen Sacheinlagen von EUR 6.000.000,00 um bis zu EUR 15.503.733,00 auf bis zu EUR 21.503.733,00 durch Ausgabe von bis zu 15.503.733 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien zur Durchführung des Umtauschangebots zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die Kapitalerhöhung wird zum Zweck der Durchführung des Umtauschangebots durchgeführt werden und von der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, Arabellastrasse 12, 81925 München, als Umtauschtreuhänderin für die das Umtauschangebot annehmenden Aktionäre der Beta Systems gezeichnet werden. Die aus der Kapitalerhöhung auszugebenden Neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2005 gewinnanteilsberechtigt sein. Falls das Umtauschangebot binnen der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist mit nicht mehr als 1.500.000 Beta Systems-Aktien angenommen wird, hat sich die Emittentin verpflichtet, in diesem Fall durch Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das von der außerordentlichen Hauptversammlung der Emittentin am 11. November 2005 beschlossene und am 9. Januar 2006 im Handelsregister eingetragene genehmigte Kapital (vgl. zum genehmigten Kapital nachfolgend Ziffer 14.6) auszunutzen und gegen Einbringung von bis zu 1.500.000 Aktien der Beta Systems das Grundkapital von EUR 6.000.000,00 um bis zu EUR 2.625.000,00 auf bis zu EUR 8.625.000,00 zu erhöhen. Die aus dem genehmigten Kapital auszugebenden Neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2005 gewinnanteilsberechtigt sein. Unmittelbar nach Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung bzw. der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen aus genehmigtem Kapital wird die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG in ihrer Eigenschaft als Umtauschtreuhänderin den Depotbanken der Aktionäre der Beta Systems, die das Umtauschangebot angenommen haben, die nach dem Umtauschverhältnis entsprechende Anzahl Neuer Aktien zubuchen. Die Neuen Aktien werden in einer Sammelglobalurkunde verbrieft sein und zur Verwahrung bei der Clearstream Banking AG, Neue Börsenstrasse 1, 60487 Frankfurt am Main, hinterlegt und in Miteigentumsanteilen an diesem Sammelbestand lieferbar sein. Die Ausgabe der Neuen Aktien wird mit Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung wirksam. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister ist zeitnah nach Ablauf der weiteren 51 Annahmefrist des Umtauschangebots vorgesehen. Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung kann sich jedoch aus von der Delta Beteiligungen nicht zu beeinflussenden Gründen verzögern. Die Neuen Aktien werden ausgegeben, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen worden ist. Im Fall der Durchführung der am 7. Februar 2006 von der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen im vollen Umfang von EUR 15.503.733,00 verringerte sich das Stimmengewicht der Aktionäre, welche Delta Beteiligungen-Aktien vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung halten, auf rd. 28 % des vorherigen Stimmengewichts. Wird das Umtauschangebot mit nicht mehr als 1.500.000 Beta Systems-Aktien angenommen, hat sich die Emittentin verpflichtet, die zur Durchführung des Umtauschangebots erforderlichen bis zu 2.625.000 Aktien aus dem genehmigten Kapital der Emittentin zu schaffen. Im Falle der vollständigen Ausnutzung des genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 2.625.000,00 verringerte sich das Stimmgewicht der Aktionäre, welche Delta Beteiligungen-Aktien vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital halten, auf rd. 70 % des vorherigen Stimmengewichts. 14.6 Genehmigtes Kapital Die außerordentliche Hauptversammlung der Emittentin hat am 11. November 2005 den Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 10. November 2010 das Grundkapital der Emittentin mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 2.625.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.625.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Barund/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand wurde weiter ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen: — um Spitzenbeträge auszugleichen; — um den Inhabern von Optionsscheinen bzw. Wandel- oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde; — soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird; — soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Unternehmenszusammenschlusses oder des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage erfolgt; und/oder — soweit der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Diese Satzungsänderung wurde am 9. Januar 2006 in das Handelsregister eingetragen. Falls das Umtauschangebot für nicht mehr als 1.500.000 Aktien der Beta Systems angenommen wird, hat sich die Emittentin verpflichtet, die zur Durchführung des Umtauschangebots erforderlichen bis zu 2.625.000 Aktien durch Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Ausnutzung des genehmigten Kapitals gegen Sacheinlagen auszugeben. Eine Ausnutzung des genehmigten Kapitals zur Durchführung des Umtauschangebots erfolgt nicht, falls das Umtauschangebot für mehr als 1.500.000 Aktien der Beta Systems angenommen wird. Das genehmigte Kapital ist noch nicht ausgenutzt und steht vollständig zur Verfügung. 14.7 Bedingtes Kapital Die Hauptversammlung hat am 11. November 2005 die Schaffung eines bedingten Kapitals in Höhe von bis zu EUR 2.625.000 durch Ausgabe von bis zu 2.625.000 neuen Inhaberstammaktien beschlossen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Anleihebedingungen für die Inhaber der von der Emittentin gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 11. November 2005 bis zum 10. November 2010 ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen Optionsbedingungen an die Inhaber der von der 52 Emittentin gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 11. November 2005 bis zum 10. November 2010 ausgegebenen Wandelanleihen und Optionsanleihen beziehungsweise Optionsscheine. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 11. November 2005 festzusetzenden Wandlungs- beziehungsweise Optionspreis (Ausgabebetrag) und Bezugsverhältnis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber der vorbezeichneten Wandelanleihen, Optionsanleihen beziehungsweise Optionsscheine von ihrem Wandlungs- beziehungsweise Optionsrecht Gebrauch machen beziehungsweise zur Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die neuen Aktien der Emittentin nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn teil, in dem sie infolge der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen. Der Vorstand ist ermächtigt, weitere Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Diese Satzungsänderung wurde am 9. Januar 2006 in das Handelsregister eingetragen. Die Emittentin hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. 14.8 Allgemeine Bestimmungen zur Erhöhung des Grundkapitals Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes kann die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals eine Erhöhung des Grundkapitals beschließen. Die Satzung der Emittentin sieht keine hiervon abweichende Kapitalmehrheit vor. Die Hauptversammlung kann den Vorstand außerdem für jeweils höchstens fünf Jahre nach Eintragung der Emittentin ermächtigen, das Grundkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag (genehmigtes Kapital) durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen. Das genehmigte Kapital darf insgesamt 50 % des Grundkapitals der Emittentin, das zum Zeitpunkt der Eintragung des genehmigten Kapitals in der Satzung ausgewiesen ist, nicht übersteigen. Ein Beschluss über die Schaffung genehmigten Kapitals bedarf einer Kapitalmehrheit von mindestens drei Viertel des bei Beschlussfassung vertretenen Kapitals. Die Aktionäre können außerdem durch, mit einer Mehrheit von drei Viertel des vertretenen Grundkapitals zu fassenden, Beschluss bedingtes Kapital schaffen. Das bedingte Kapital kann der Ausgabe (1) von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren, die ein Recht zum Bezug von Aktien einräumen, (2) von Aktien, die als Gegenleistung bei einem Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen dienen oder (3) von Aktien, die zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin oder eines verbundenen Unternehmens im Wege des Zustimmungs- oder Ermächtigungsbeschlusses dienen, ausgeben werden. Der gesamte Nennbetrag des bedingten Kapitals darf in den Fällen (1) und (2) die Hälfte, im Falle (3) 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. 14.9 Anzeigepflicht für Anteilsbesitz Die Aktien der Delta Beteiligungen sind zum Börsenhandel im amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse München zugelassen. Die Emittentin unterliegt als börsennotierte Gesellschaft den Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes. Das Wertpapierhandelsgesetz bestimmt, dass jeder Aktionär, der durch Erwerb, Veräußerung oder sonstige Weise 5 %, 10 %, 25 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreicht, über- oder unterschreitet, der entsprechenden Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen, das Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der genannten Schwellenwerte sowie die Höhe seines Stimmrechtsanteils schriftlich mitzuteilen hat. Die Delta Beteiligungen muss diese Mitteilung unverzüglich, spätestens jedoch neun Kalendertage nach Zugang der Mitteilung, in einem überregionalen Börsenpflichtblatt veröffentlichen. In Verbindung mit diesem Erfordernis enthält das Wertpapierhandelsgesetz verschiedene Regeln, welche die Zuordnung des Aktienbesitzes zu der Person sicherstellen sollen, die tatsächlich die mit den Aktien verbundenen Stimmrechte kontrolliert. Beispielsweise werden einem Unternehmen Aktien, die einem dritten Unternehmen gehören, zugerechnet, wenn das eine Unternehmen das andere kontrolliert, ebenso Aktien, die von einem dritten Unternehmen für Rechnung des ersten oder einem von diesem kontrollierten Unternehmen gehalten werden. Unterbleibt die Mitteilung, ist der Aktionär für die Dauer des Versäumnisses von der Ausübung der mit diesen Aktien verbundenen Rechte (einschließlich Stimmrecht und dem Bezug von Dividenden) ausgeschlossen. Außerdem kann bei 53 Nichteinhaltung der Mitteilungspflicht eine Geldbuße verhängt werden. Des Weiteren ist nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz jeder, dessen Stimmrechtsanteil 30 % der stimmberechtigten Aktien der Delta Beteiligungen erreicht oder übersteigt, verpflichtet, diese Tatsache, einschließlich des Prozentsatzes seiner Stimmrechte, innerhalb von sieben Kalendertagen in mindestens einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder mittels eines elektronisch betriebenen Informationsverbreitungssystems für Finanzinformationen zu veröffentlichen und anschließend, sofern keine Befreiung von dieser Verpflichtung erteilt wurde, ein an alle Inhaber von Stammaktien der Delta Beteiligungen gerichtetes öffentliches Pflichtangebot zum Kauf der Aktien zu unterbreiten. 14.10 Eigene Aktien Die Hauptversammlung der Delta Beteiligungen am 25. August 2005 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 24. Februar 2007 eigene Aktien der Emittentin zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien bis zu einem Anteil am Grundkapital von zehn vom Hundert zu kaufen und zu verkaufen. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Erfolgt der Erwerb über die Börse darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktionäre der Emittentin gerichtetes öffentliches Erwerbsangebot, darf die für den Erwerb eigener Aktien je Aktie der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft angebotene Gegenleistung den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen, die der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots vorangehen, nicht um mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind nur dann und nur soweit zu beachten, wie dieses Gesetz auf solche Erwerbe durch die Emittentin anwendbar ist. Ergeben sich nach der Veröffentlichung des an alle Aktionäre gerichteten Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Werts, so kann das Angebot angepasst werden; dann ist der entsprechende Kurs des letzten Börsenhandelstags vor der Veröffentlichung der Anpassung maßgeblich. Das Angebot kann weitere Bedingungen und die Möglichkeit zur Präzisierung des Kaufpreises oder der Kaufpreisspanne während der Angebotsfrist vorsehen. Wenn das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - bei gleichen Bedingungen überzeichnet wird, muss die Annahme im Verhältnis der angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die erworbenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Emittentin gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. In diesem Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien, die aufgrund von Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder aufgrund eines bedingten Kapitals nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, die Grenze von 10 % des Grundkapitals insgesamt nicht übersteigen. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der erworbenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot vorzunehmen ohne allen Aktionären die Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligung anzubieten, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben. Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, die erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. In diesem Fall ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend des Umfangs der Kapitalherabsetzung zu ändern. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Einziehung und ihrer Wiederveräußerung können jeweils ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, ausgeübt werden. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien und zu ihrer Wiederveräußerung können darüber hinaus nach Wahl des Vorstands auch durch ein abhängiges oder ein im Mehrheitsbesitz der Delta Beteiligungen stehendes Unternehmen oder für Rechnung der Emittentin durch Dritte ausgeübt werden. 54 Die von der Hauptversammlung am 2. Juli 2004 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien endete mit Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung, soweit der Vorstand ermächtigt wird, Aktien zu erwerben. Die gleichzeitig erteilte Ermächtigung zur Einziehung darunter erworbener Aktien bleibt bestehen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage zu dem Umtauschangebot mit dem Anhang hält die Delta Beteiligungen insgesamt 126.900 eigene Aktien. Die Rücklage für eigene Anteile zum 31. Dezember 2005 beläuft sich auf EUR 208.495,00 (Vorjahr: EUR 177.030,70). 14.11 Bestimmungen der Satzung, die die Mitglieder der Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane betreffen Organe der Delta Beteiligungen sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz und der Satzung geregelt. Der Vorstand ist für die Führung der Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der Emittentin und der Geschäftsordnung für den Vorstand verantwortlich. Er besteht aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat, soweit in der Satzung nichts anderes bestimmt ist. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Emittentin gegenüber Dritten allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei Mitglieder des Vorstands oder ein Mitlied des Vorstands gemeinsam mit einem Prokuristen die Emittentin. Der Aufsichtsrat kann jedoch einzelnen Mitgliedern des Vorstands die Befugnis zur Alleinvertretung erteilen. Gegenüber Vorstandsmitgliedern wird die Emittentin zwingend vom Aufsichtsrat vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern generell oder für den Einzelfall die Befugnis erteilen, die Emittentin bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Der Vorstand hat zu gewährleisten, dass innerhalb der Emittentin ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling eingerichtet ist, damit den Fortbestand der Emittentin gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden. Der Vorstand ist ferner verpflichtet, dem Aufsichtsrat regelmäßig über den Gang der Geschäfte, insbesondere den Umsatz und die Lage der Emittentin, zu berichten. Zudem ist der Vorstand verpflichtet, dem Aufsichtsrat über Geschäfte, die für die Profitabilität oder Liquidität der Emittentin von erheblicher Bedeutung sein können, so rechtzeitig zu berichten, dass der Aufsichtsrat vor Vornahme der Geschäfte Gelegenheit hat, zu ihnen Stellung zu nehmen. Bei wichtigen Anlässen ist der Vorstand verpflichtet, an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu berichten. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, jederzeit Sonderberichte vom Vorstand zu verlangen. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren und ist berechtigt, diese aus wichtigem Grund abzuberufen. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung der Emittentin und überwacht dessen Geschäftsführung, ohne unmittelbar in das Tagesgeschäft der Gesellschaft involviert oder zur Geschäftsführung berechtigt zu sein. Für bestimmte Arten von Transaktionen bedarf der Vorstand im Innenverhältnis der Zustimmung des Aufsichtsrats. Darüber hinaus wird die Emittentin gegenüber Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat vertreten. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in Vorstand und Aufsichtsrat ist, abgesehen von einer Ausnahme, die bei der Emittentin nicht vorliegt, bei der Aktiengesellschaft deutschen Rechts nicht zulässig. Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats obliegen Treue- und Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft. Dabei ist von den Mitgliedern dieser Organe ein weites Spektrum von Interessen, insbesondere der Emittentin, ihrer Aktionäre, ihrer Mitarbeiter und ihrer Gläubiger zu beachten. Der Vorstand muss zudem das Recht der Aktionäre auf Gleichbehandlung und gleichmäßige Information berücksichtigen. Verstoßen die Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats gegen ihre Pflichten, so haften sie gegenüber der Emittentin gesamtschuldnerisch auf Schadenersatz. Die Satzung enthält keine Regelungen, nach denen bestimmte Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Eine Geschäftsordnung für den Vorstand ist nicht erlassen. 55 14.12 Hauptversammlung Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre. Die Hauptversammlungen finden am Sitz der Emittentin oder einer anderen deutschen Gemeinde mit mehr als 100.000 Einwohnern statt. In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Stimmrechtsbeschränkungen bestehen nicht. Das Stimmrecht entsteht erst mit der vollständigen Leistung der Einlage. Aktionäre können sich in den Hauptversammlungen durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Entsprechende Vollmachten müssen schriftlich erteilt werden. Als Bevollmächtigte kommen auch Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen in Betracht. Weder das Aktienrecht noch die Satzung sehen eine Mindestbeteiligung für die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung vor. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum siebenten Tag vor dem Tag der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es eines in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis muss sich auf den gesetzlich bestimmten Tag, das ist der einundzwanzigste Tag vor der Hauptversammlung, beziehen. Die Einberufung der Hauptversammlung muss mindestens dreißig Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre vor der Versammlung anzumelden haben, bekannt gemacht werden. In der Einberufung teilt der Vorstand die Tagesordnung mit. Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines Geschäftsjahres statt und wird vom Vorstand einberufen. Sofern das Wohl der Emittentin es erfordert, hat der Vorstand oder der Aufsichtsrat außerdem eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Aktionäre, deren Anteil zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreicht, können die Einberufung einer Hauptversammlung vom Vorstand verlangen. Das Verlangen hat schriftlich zu erfolgen und muss den Zweck und die Gründe der Einberufung enthalten. Die Hauptversammlung fasst ihre Beschlüsse, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und - sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt - mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Das Aktienrecht schreibt für bestimmte grundlegende Beschlüsse neben der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine zwingende Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei Beschlussfassung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals vor. Hierzu zählen insbesondere Beschlüsse über — Änderungen der Satzung — die Erhöhung des Grundkapitals — den Ausschluss des Bezugsrechts — die Herabsetzung des Grundkapitals — die Schaffung von genehmigtem oder bedingtem Kapital — die Auf- oder Abspaltung sowie die Übertragung des gesamten Vermögens der Emittentin — den Abschluss von Ergebnisabführungsverträge) — den Wechsel der Rechtsform der Emittentin und — die Auflösung der Emittentin Unternehmensverträgen (z.B. Beherrschungs- und Die Rechte ausländischer oder nicht in Deutschland ansässiger Inhaber von Aktien, Aktien der Delta Beteiligungen zu halten oder die mit diesen Aktien verbundenen Rechte, insbesondere Stimmrechte, auszuüben, ist weder durch die Satzung der Delta Beteiligungen noch durch die deutsche Rechtsordnung beschränkt. 15. Wichtige Verträge außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der letzten drei Geschäftsjahre Die Delta Beteiligungen hat während der letzten drei Jahre wichtige Verträge außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs mit der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft abgeschlossen, deren wesentlicher Inhalt im Kapitel ,,Geschäfte mit nahe stehenden Personen beschrieben ist. Weitere wichtige Verträge wurden während der letzten drei Jahre außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs nicht abgeschlossen. 56 16. Einsehbare Dokumente Während der Gültigkeitsdauer des Anhangs können Kopien der nachfolgend genannten Dokumente im Geschäftslokal der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft, Weberstraße 1, 69120 Heidelberg, kostenfrei eingesehen werden: — die Satzung der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft — die nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB für die Delta Beteiligungen aufgestellten und geprüften Jahresabschlüsse für die am 31. Dezember 2003, 31. Dezember 2004 und 31. Dezember 2005 beendeten Geschäftsjahre nebst zugehörigen Lageberichten, — die Kapitalflussrechnungen und Eigenkapitalveränderungsrechnungen für die Geschäftsjahre 2003 und 2004 mit einer Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers über die Prüfung der vorgenannten Kapitalflussrechnungen und Eigenkapitalveränderungsrechnungen, — Die Pro-Forma Bilanz sowie Pro-Forma Konzern-Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2005 (HGB) nebst Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, — Angaben zur Darstellung des Erwerbs der Beta Systems Aktiengesellschaft durch die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft in Ergänzung zu den Angaben gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 WpÜG in Ziffer 6.2 der Angebotsunterlage nebst Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers. Auf Wunsch erhalten Interessenten Abschriften der vorgenannten Dokumente kostenfrei zugesandt. Die vorgenannten Dokumente können während der Gültigkeitsdauer dieser Angebotsunterlage auch im Internet unter www.delta-beteiligungen.de eingesehen werden. 17. Angaben zu Beteiligungsunternehmen Die Emittentin ist an der WebFinancial Group S.L. mit Sitz in Madrid (Spanien) mit rd. 15,9 % beteiligt. Die WebFinancial Group S.L. betreibt das Internetfinanzportal www.bolsamania.com. Die Emittentin hält eine 100 %-ige Beteiligung an der G7 Leasing GmbH mit Sitz in Heidelberg (Deutschland). Diese Gesellschaft ist derzeit ohne aktiven Geschäftsbetrieb. 18. Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland Die nachfolgenden steuerlichen Ausführungen gehen von der gegenwärtigen Rechtslage in Deutschland aus. Für Abweichungen aufgrund künftiger Gesetzesänderungen oder Änderungen der Rechtsprechung bzw. der Auslegung durch die Finanzverwaltung in Deutschland kann keine Gewähr übernommen werden. Die Darstellung erhebt nicht den Anspruch, sämtliche steuerlichen Überlegungen, die für den Erwerb der Aktien maßgeblich sein können, vollständig wiederzugeben. Die steuerlichen Bestimmungen unterliegen naturgemäß Änderungen. Diese Änderungen können auch rückwirkend in Kraft treten. Von der Aufnahme ausführlicher Hinweise auf Steuerreformpläne in der Bundesrepublik Deutschland wird abgesehen. Einzelhinweise auf den Stand der gesetzgeberischen Überlegungen finden sich jeweils bei den behandelten Einzelsteuern. Die Ausführungen beschränken sich auf die steuerliche Behandlung von Dividenden, Veräußerungsvorgängen sowie Schenkungsund Erbvorgängen, ohne die damit zusammenhängenden steuerlichen Fragen erschöpfend und abschließend zu behandeln. Im Vordergrund der Hinweise stehen die steuerlichen Auswirkungen für in Deutschland ansässige, unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die ihre Aktien im Privatvermögen halten. Abweichungen, die sich für solche Aktionäre ergeben, die ihre Aktien im Betriebsvermögen halten, werden nur kurz dargestellt. Die Erläuterungen gehen nicht auf Besonderheiten ein, die für einzelne Erwerber der Aktien von Bedeutung sein könnten. Es wird allen Anlegern ausdrücklich empfohlen, bei allen steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten, der Übertragung von Aktien sowie einer ggf. möglichen Erstattung deutscher Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) den eigenen Steuerberater zu Rate zu ziehen, da nur dieser in der Lage ist, die jeweiligen individuellen Verhältnisse des Aktionärs zu berücksichtigen. Besteuerung von Dividenden a) Kapitalertragsteuer Die Emittentin hat grundsätzlich für Rechnung der Aktionäre von ihren vorgenommenen Gewinnausschüttungen eine Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) in Höhe von 20 % und einen auf 57 die Kapitalertragsteuer erhobenen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (insgesamt 21,1 %) einzubehalten und abzuführen. Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer ist die von der Hauptversammlung beschlossene Dividende. Die Kapitalertragsteuer wird grundsätzlich unabhängig davon abgezogen, ob und in welchem Umfang die Gewinnausschüttung auf Ebene des Aktionärs von der Steuer befreit ist und ob es sich um einen im Inland oder im Ausland ansässigen Aktionär handelt. Bei Aktionären (natürlichen Personen und Körperschaften), die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, sowie bei Aktionären, die im Ausland ansässig sind und die ihre Aktien im Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, halten, wird die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) auf die Einkommenoder Körperschaftsteuerschuld angerechnet bzw. in Höhe eines etwaigen Überhangs erstattet. Für Ausschüttungen an im Ausland ansässige Aktionäre kann der Kapitalertragsteuersatz, wenn die Bundesrepublik Deutschland mit dem Ansässigkeitsstaat des Aktionärs ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat und wenn der Aktionär seine Aktien weder im Vermögen einer Betriebsstätte in Deutschland noch in einem Betriebsvermögen, für das ein abhängiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, hält, nach Maßgabe des Doppelbesteuerungsabkommens reduziert sein. Die Kapitalertragsteuerermäßigung wird grundsätzlich in der Weise gewährt, dass die Differenz zwischen dem einbehaltenen Gesamtbetrag einschließlich des Solidaritätszuschlags und der unter der Anwendung des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens tatsächlich geschuldeten Kapitalertragsteuer (in der Regel 15 %) auf Antrag des Steuerausländers durch die deutsche Finanzverwaltung (Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Bonn, An der Küppe 1, D-53225 Bonn) erstattet wird. Formulare für das Erstattungsverfahren sind beim Bundesamt für Finanzen (auch unter www.bzst.bund.de) sowie den deutschen Botschaften und Konsulaten erhältlich. Für Dividenden, die i.S.d. Art. 2 der sog. Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie Nr. 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990) an Körperschaften, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind, oder die an eine in einem Mitgliedstaat der EU belegene Betriebsstätte dieser Körperschaft ausgeschüttet werden, kann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen auf Antrag bei der Gewinnausschüttung von einer Einbehaltung der Kapitalertragsteuer ganz abgesehen werden. Der Antrag auf Erteilung der erforderlichen Freistellungsbescheinigung ist ebenso wie der Antrag auf Erstattung etwaig zuviel einbehaltener Kapitalertragsteuer an das oben genannte Bundeszentralamt für Steuern zu richten. b) Besteuerung von unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern Grundsätzlich unterliegen Aktionäre (natürliche Personen, Körperschaften), deren Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Deutschland ist, mit ihren weltweiten Einkünften der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Dividenden, welche die Emittentin an unbeschränkt steuerpflichtige Aktionäre ausschüttet, die ihre Aktien im Privatvermögen halten, stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar und unterliegen in Deutschland dem so genannten Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet, dass 50 % der Einnahmen (also des Bruttobetrages der Dividenden) in Deutschland steuerfrei sind. Im Übrigen sind die Einnahmen steuerpflichtig und unterliegen der progressiven Einkommensteuer (bis zu einem Höchstsatz von 42 %). Von den Dividendeneinnahmen kann ein Anteilseigner Werbungskosten abziehen. Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen getätigt werden. Insbesondere Gebühren der depotführenden Bank und Finanzierungskosten stellen regelmäßig Werbungskosten dar. Unter dem Halbeinkünfteverfahren werden Werbungskosten im Zusammenhang mit Dividenden jedoch - korrespondierend zur 50 %igen Steuerfreiheit - nur zu 50 % steuerlich zum Abzug zugelassen. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Veranlagungszeitraum die Dividenden zugeflossen sind. Soweit nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden, können für sämtliche Kapitaleinkünfte Werbungskosten pauschal in Höhe von EUR 51,00 und bei zusammenveranlagten Ehegatten in Höhe von insgesamt EUR 102,00 abgezogen werden. Für sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen wird nach Abzug der Werbungskosten ein Sparerfreibetrag von jährlich EUR 1.370,00 und bei zusammenveranlagten Ehegatten von jährlich EUR 2.740,00, höchstens jedoch bis zur Höhe der um die Werbungskosten verminderten Kapitalerträge, gewährt. 58 Werden die Aktien von einem Aktionär als Einzelunternehmer im Betriebsvermögen gehalten, geht die Dividende für Zwecke der Einkommensbesteuerung zu 50 % in die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb (ggf. auch als Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft) ein. Betriebsausgaben, die mit den Dividenden in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind lediglich zu 50 % abzugsfähig. Werden die Aktien nicht unmittelbar von natürlichen Personen, sondern von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gehalten, gelten für die Besteuerung die folgenden Grundsätze: Personengesellschaften sind für steuerliche Zwecke in Deutschland grundsätzlich als transparent zu behandeln. Entsprechend unterliegen Erträge der Personengesellschaft auf ihrer Ebene nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer, sondern werden zwar auf Ebene der Gesellschaft erzielt und festgestellt, danach aber den Gesellschaftern der Personengesellschaft nach ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Steuer wird dann auf der Ebene der beteiligten Gesellschafter, dass heißt bei einer natürlichen Person nach deren persönlichem Einkommensteuersatz und bei einer Körperschaft nach dem Körperschaftsteuersatz, erhoben. Gehören die Aktien zum Vermögen einer Personengesellschaft, ist zu unterscheiden: Handelt es sich bei dieser um eine nicht gewerbliche, vermögensverwaltende Personengesellschaft, werden die Dividenden den Gesellschaftern anteilig als Einkünfte aus Kapitalvermögen zugewiesen. Das Halbeinkünfteverfahren findet Anwendung. Befinden sich die Aktien im Betriebsvermögen einer gewerblichen oder gewerblich geprägten Personengesellschaft, werden die Dividenden den Gesellschaftern anteilig als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zugerechnet. Auch in diesen Fällen findet das Halbeinkünfteverfahren Anwendung. Die Werbungskostenpauschale sowie der SparerFreibetrag entfallen jedoch. Handelt es sich um eine gewerbliche oder gewerblich geprägte Personengesellschaft, so unterliegt diese der Gewerbesteuer. Die steuerliche Transparenz der Personengesellschaft gilt nicht für die Gewerbesteuer. Zum steuerpflichtigen Gewerbeertrag gehören grundsätzlich auch die gesamten Dividendeneinnahmen. Eine Gewerbesteuerfreiheit der Dividenden ergibt sich, wenn die Personengesellschaft zu Beginn des Erhebungszeitraums zu mindestens 10 % am Grundkapital der Emittentin beteiligt ist (§ 9 Nr. 2a Gewerbesteuergesetz (GewStG)). In Deutschland steuerpflichtige natürliche Personen als Gesellschafter der Personengesellschaft können die von der Personengesellschaft gezahlte Gewerbesteuer gemäß § 35 Einkommensteuergesetz (EStG) unter bestimmten Voraussetzungen auf ihre private Einkommensteuer anrechnen lassen. Gehören die Aktien an der Emittentin zum Betriebsvermögen einer deutschen Kapitalgesellschaft (z. B. einer GmbH), so können die Dividenden - vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen, Lebensund Krankenversicherungsunternehmen - nach deutschem Recht grundsätzlich körperschaftsteuerfrei vereinnahmt werden. Pauschal wird jedoch ein Betrag in Höhe von 5 % der Dividenden als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt und den Einnahmen hinzugerechnet, die letztlich dem Körperschaftsteuersatz von 25 % unterliegen. Wirtschaftlich betrachtet sind Dividenden damit zu 95 % körperschaftsteuerfrei. Die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den vereinnahmten Dividenden entstandenen Betriebsausgaben sind, soweit sie die Nichtabzugspauschale von 5 % der Dividenden übersteigen, steuerlich voll abzugsfähig. Gehören die Aktien an der Emittentin einem Aktionär in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, so stellen auch die aus den Aktien empfangenen gesamten Dividenden grundsätzlich einen steuerpflichtigen Gewerbeertrag dar. Eine Gewerbesteuerfreiheit der Dividenden kann sich allerdings ergeben, wenn die Kapitalgesellschaft zu Beginn des Erhebungszeitraums zu mindestens 10 % am Grundkapital der Emittentin beteiligt ist (§ 9 Nr. 2a GewStG). Eine Anrechung von Gewerbesteuer auf die festzusetzende Einkommensteuer bei einer Weiterausschüttung an natürliche Personen als Gesellschafter kommt nicht in Betracht. Zur Anrechnung bzw. Erstattung von einbehaltener Kapitalertragsteuer siehe den Abschnitt oben ,,Kapitalertragsteuer‘‘. Zusätzlich zu der Einkommensteuer (oder Körperschaftsteuer) wird in Deutschland ein Solidaritätszuschlag als Zuschlagsteuer erhoben. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % des Betrags der festgesetzten Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Ist der deutsche Aktionär eine natürliche Person, wird in Abhängigkeit von der Konfessionszugehörigkeit ggf. eine Kirchensteuer als Zuschlag zu der Einkommensteuer erhoben. Für Zwecke der Ermittlung der Kirchensteuer findet das Halbeinkünfteverfahren keine Anwendung. 59 c) Besteuerung von (Steuerausländern) in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern Bei im Ausland ansässigen Aktionären, die weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthaltsort (bei natürlichen Personen) bzw. weder Sitz noch Geschäftsleitungsort (bei Körperschaften) in Deutschland haben, und die ihre Aktien weder im Betriebsvermögen einer inländischen Betriebsstätte noch durch einen ständigen Vertreter in Deutschland halten, gilt die deutsche Steuerschuld mit Einbehaltung der (ggf. nach einem Doppelbesteuerungsabkommen ermäßigten) Kapitalertragsteuer als abgegolten. Es ist dann eine Frage des Steuerrechts des Ansässigkeitsstaates des ausländischen Anteilseigners, ob und inwieweit die entrichtete deutsche Kapitalertragsteuer auf die dort erhobene Steuer angerechnet werden kann. Ist der Aktionär eine natürliche Person und gehören die Aktien zum Vermögen einer Betriebsstätte in Deutschland oder werden die Aktien über einen ständigen Vertreter in Deutschland gehalten, unterliegen 50 % der Dividenden der deutschen Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hierauf. Der Einkommensteuersatz beträgt mindestens 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Die Dividende kann darüber hinaus der Gewerbesteuer unterliegen. Dividendenausschüttungen an ausländische Körperschaften sind - vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen, Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen - grundsätzlich, d.h. wirtschaftlich zu 95 %, von der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag befreit, wenn die Aktien zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte in Deutschland gehören. In diesen Fällen müssen ausländische Körperschaften allerdings für Dividenden aus Streubesitz, also aus Beteiligungen von weniger als 10 %, Gewerbesteuer entrichten. Dividenden sind gewerbeertragsteuerfrei, wenn die Gesellschaft zu Beginn des Erhebungszeitraums mindestens zu 10 % am Grundkapital der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt war. Zur Anrechnung bzw. Erstattung von einbehaltener Kapitalertragsteuer siehe den Abschnitt oben ,,Kapitalertragsteuer‘‘. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen a) Besteuerung von unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern Befinden sich die Aktien im Privatvermögen natürlicher, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger Personen, unterliegen Gewinne aus der Veräußerung der Aktien nach deutschem Steuerrecht nur dann der Einkommensteuer, wenn — zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Aktien nicht mehr als ein Jahr liegt. Veräußerungsgewinn ist in diesem Fall grundsätzlich der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten (z.B. Veräußerungskosten) andererseits. Zudem findet das Halbeinkünfteverfahren Anwendung. 50 % der Veräußerungsgewinne sind daher steuerfrei. Entsprechend können auch nur 50 % der Anschaffungskosten bzw. der Werbungskosten bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns Berücksichtigung finden. Betragen sämtliche Veräußerungsgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr insgesamt weniger als EUR 512,00, sind diese steuerfrei (Freigrenze). — Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen bis zur Höhe der privaten Veräußerungsgewinne, die der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr erzielt hat, ausgeglichen werden. Private Veräußerungsverluste dürfen unter bestimmten Voraussetzungen mit privaten Veräußerungsgewinnen künftiger Jahre oder des vorangegangenen Jahres verrechnet werden, soweit sie im laufenden Kalenderjahr nicht mit privaten Veräußerungsgewinnen ausgeglichen werden können. — der Anteilseigner, bei unentgeltlichem Erwerb der Rechtsvorgänger bzw. sofern der Anteil mehrmals nacheinander unentgeltlich übertragen wurde, einer der Rechtsvorgänger an dem Nennkapital der Gesellschaft innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt war. Veräußerungsgewinn ist in diesem Fall grundsätzlich der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. Der Veräußerungsgewinn unterliegt dem Halbeinkünfteverfahren und bleibt innerhalb bestimmter (niedriger) Grenzen sogar völlig steuerfrei. 60 Ein Veräußerungsverlust kann grundsätzlich berücksichtigt und auch mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Ausnahmen gelten für bestimmte unentgeltlich erworbene Anteile und diejenigen entgeltlich erworbenen Anteile, die nicht innerhalb der letzten fünf Jahre zu einer Beteiligung im oben genannten Sinne gehört haben. Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die sich im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft befinden, sind grundsätzlich körperschaftsteuerfrei, soweit sie auf Körperschaften als Gesellschafter der Personengesellschaft entfallen. Allerdings werden 5 % des Gewinns als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben angesehen, so dass wirtschaftlich nur eine 95 %ige Steuerbefreiung gewährt wird. Soweit natürliche Personen als Gesellschafter beteiligt sind, gilt für Veräußerungsgewinne das Halbeinkünfteverfahren. Für die Gewerbesteuer findet die Steuerbefreiung bzw. das Halbeinkünfteverfahren bei einer Veräußerung ,,durch‘‘ eine gewerbliche oder gewerblich geprägte Personengesellschaft Anwendung. In Deutschland steuerpflichtige natürliche Personen als Gesellschafter der Personengesellschaft können die von der Personengesellschaft gezahlte Gewerbesteuer unter bestimmten Voraussetzungen auf ihre private Einkommensteuer anrechnen lassen (vgl. § 35 EStG). Gewinne aus der Veräußerung von Aktien an der Emittentin, die von einem Aktionär in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gehalten werden, sind bei dieser grundsätzlich körperschaftund gewerbesteuerfrei. Entsprechend den Regelungen über die Dividendenbesteuerung werden 5 % der Veräußerungsgewinne als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt. Auch hier ergibt sich damit wirtschaftlich eine Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne zu 95 %. Im Zusammenhang mit der Veräußerung angefallene Betriebsausgaben können abgezogen werden. b) Besteuerung von (Steuerausländern) in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern Gewinne aus der Veräußerung von Aktien durch einen beschränkt steuerpflichtigen Aktionär unterliegen nicht der deutschen Einkommensteuer, es sei denn, dass — die Aktien zu einer in der Bundesrepublik Deutschland unterhaltenen Betriebsstätte oder zu einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, gehören oder — der Aktionär bzw. im Falle des unentgeltlichen Erwerbs der Rechtsvorgänger zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb von fünf Jahren vor der Veräußerung unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % am Nennkapital der Emittentin beteiligt war oder — bei dem Aktionär die Voraussetzungen der erweitert beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Außensteuergesetz vorliegen. Nur in den Fällen, in denen das Besteuerungsrecht nach Maßgabe eines Doppelbesteuerungsabkommens ausnahmsweise nicht dem Ansässigkeitsstaat des Veräußerers zugewiesen ist, erfolgt die Besteuerung nach den oben genannten Grundsätzen für unbeschränkt steuerpflichtige Anteilseigner (Halbeinkünfteverfahren bei natürlicher Person bzw. im Ergebnis 95 %ige Steuerbefreiung bei einer Körperschaft als Anteilseigner). 61 19. Finanzinformationen Jahresabschluss nach HGB für das Geschäftsjahr 2005 Jahresabschluss nach HGB für das Geschäftsjahr 2004 Jahresabschluss nach HGB für das Geschäftsjahr 2003 Eigenkapitalveränderungsrechnungen für die Geschäftsjahre 2003 und 2004 Kapitalflussrechnungen für die Geschäftsjahre 2003 und 2004 Pro-Forma-Abschluss der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft 2005 Angaben zur Darstellung des Erwerbs der Beta Systems Aktiengesellschaft durch die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft in Ergänzung zu den Angaben gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 WpÜG in Ziffer 6.2 der Angebotsunterlage 62 Jahresabschluss der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft (vormals net.IPO Aktiengesellschaft) für das Geschäftsjahr 2005 (HGB) 63 Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft Lagebericht für das Geschäftsjahr 2005 Wie bereits im Jahr 2004 blieb auch im Jahr 2005 die erhoffte breite konjunkturelle Erholung in Deutschland aus. Das Bruttoinlandsprodukt, das in 2004 noch einen erfreulichen Anstieg um 1,6% gegenüber dem Vorjahr verzeichnen konnte, erhöhte sich im Jahr 2005 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes nur noch um 0,9%. Nur unter Berücksichtigung des sog. Kalendereffekts, also der im Jahresverlauf vorhandenen Arbeitstage, konnte mit einem bereinigten Wachstum von 1,1% der Vorjahreswert erreicht werden. Der in 2004 bereits deutlich angestiegene Rohölpreis erreichte in 2005 neue Rekordwerte. So verteuerte sich Rohöl um durchschnittlich rd. 41% gegenüber 2004. Erfreulich hingegen entwickelte sich das Jahr 2005 an der Börse. So konnte der DAX im Jahresverlauf um rd. 27%, der TecDAX immerhin um 14% zulegen. Die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr 2005 ihre wertmäßig größte Beteiligung an der Boursorama S.A., Paris, verkauft. Neben der Beteiligung an der Web Financial Group S.L., einigen kleineren Beteiligungen sowie diversen Darlehensforderungen stellen die zur Anlage der bestehenden Liquidität der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft kurzfristig gewährten Darlehen über 7.750 TEUR zum 31.12.2005 das wesentliche Asset der Gesellschaft dar. Im September 2005 hat der Vorstand beschlossen, einer außerordentlichen Hauptversammlung die Erhöhung des Grundkapitals von 5.250.000 EUR um 750.000 EUR auf 6.000.000 EUR sowie die Änderung des Namens der Gesellschaft in ,,Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft‘‘ vorzuschlagen. Die Hauptversammlung hat am 11. November 2005 den Vorschlägen der Verwaltung entsprochen. Die Namensänderung wurde im Dezember 2005, die Erhöhung des Grundkapitals im Januar 2006 wirksam. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 11. November 2005 hat der neue Vorstand, Herr Sebastian Leser, den Aktionären die geplante zukünftige Ausrichtung der Gesellschaft vorgestellt. Die Delta Beteiligungen AG soll ihre bestehenden sowie die über die Kapitalerhöhung zufließenden Finanzmittel zukünftig in unterbewertete Unternehmensbeteiligungen investieren. Im Dezember 2005 hat der Vorstand mit der Umsetzung dieses Schritts begonnen und ein Übernahmeangebot für die Aktien der Beta Systems Software AG, Berlin, angekündigt. Den Aktionären der Beta Systems Software AG sollen je eingereichte Aktie der Beta Systems Software AG 1,75 Aktien der Delta Beteiligungen AG sowie eine bare Zuzahlung je eingereichter Aktie in Höhe von 1,50 EUR geboten werden. Die als Gegenleistung anzubietenden Aktien sollen aus einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen der Delta Beteiligungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre stammen. Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft ist ein führender Anbieter von Softwarelösungen und Serviceleistungen. Das Unternehmen bietet seine Produkte in den Kernbereichen Input- & OutputManagement, Security-Management, Storage-Management und Scheduling an und hat sich in den vergangenen Jahren mit einem Umsatz von zuletzt rd. 101 Mio. EUR in 2004 zu einem der großen Softwareunternehmen Deutschlands entwickelt. Derzeit werden bei der Beta Systems im Rahmen des ,,Growth and Profit 2005"-Programms eingeleitete Restrukturierungs-, Kostensenkungs- und Integrationsmaßnahmen umgesetzt. Das Grundkapital der Beta Systems beträgt EUR 11.324.189,68, eingeteilt in 8.859.276 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Grundkapital von je EUR 1,28 (gerundet). Beteiligungen Im August 2005 wurde die Beteiligung an der Boursorama S.A. vollständig verkauft. Aus dem Verkauf von 307.033 Aktien wurde dabei ein Gewinn in Höhe von rd. 770 TEUR erzielt. Bei der G7 Leasing GmbH, Heidelberg, einer 100%-Tochter der Delta Beteiligungen, sind in 2005 wie bereits im Vorjahr keine Geschäftsvorfälle angefallen. Die Beteiligung an der Web Financial Group S.L. in Höhe von rd. 15,9% besteht weiterhin unverändert. Ergebnis Der im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte Jahresüberschuss in Höhe von rd. 1.720 TEUR ist einerseits auf den Verkauf der Beteiligung an der Boursorama S.A., Paris, zurückzuführen. Außerdem sind in dem Jahresergebnis Zinserträge in Höhe von rd. 303 TEUR enthalten, daneben 64 konnte auf eine in den Vorjahren abgeschriebene Darlehensforderung eine Zuschreibung von rd. 645 TEUR vorgenommen werden. Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2005 beläuft sich auf rd. 3.158 TEUR. In dem Bilanzgewinn ist der Gewinnvortrag des Vorjahres mit rd. 1.469 TEUR enthalten. Bilanz Die Bilanz der Delta Beteiligungen ist zum 31.12.2005 im Wesentlichen bestimmt durch Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Diese belaufen sich auf rd. 7.833 TEUR und entfallen auf kurzfristig gewährte Darlehen. Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Vergleich zum 31.12.2004 von rd. 10 TEUR auf rd. 659 TEUR. Der Zuwachs ist hier auf die Zuschreibung auf eine Forderung um rd. 645 TEUR zurückzuführen. Die Finanzanlagen haben sich, insbesondere bedingt durch den Verkauf der an der Boursorama S.A. gehaltenen Aktien, um rd. 1.072 TEUR auf rd. 446 TEUR (Vorjahr: 1.518 TEUR) verringert. Der Buchwert der Beteiligung an der Web Financial Group S.L., Madrid, beträgt rd. 375 TEUR. Das Eigenkapital erhöhte sich durch die operative Tätigkeit und die Kapitalerhöhung vom Dezember 2005 von rd. 7.506 TEUR zum 31.12.2004 um rd. 3.522 TEUR auf rd. 11.028 TEUR zum Bilanzstichtag. Die Eigenkapitalquote der Delta Beteiligungen konnte mit 99,4% (Vorjahr: 99,0%) leicht gesteigert werden. Eine von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. November 2005 beschlossene Kapitalerhöhung von 5.250.000,00 EUR um 750.000,00 EUR auf 6.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 750.000 Aktien zu einem Ausgabepreis von 2,40 EUR wurde im Dezember 2005 vollständig gezeichnet. Der Kapitalerhöhungsbetrag einschließlich Aufgeld von insgesamt 1.800.000,00 EUR wurde im Dezember 2005 vollständig bei der Gesellschaft einbezahlt und ist im Eigenkapital separat ausgewiesen, da die Kapitalerhöhung erst mit Eintragung im Handelsregister am 09. Januar 2006 wirksam wurde. Risikobericht Der Vorstand beobachtet gemäß seinem gesetzlichen Auftrag mögliche, ,,den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen‘‘ (§ 91 Abs. 2 AktG). Wie jedes andere Unternehmen ist die Delta Beteiligungen AG einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Für das Unternehmen ist dabei der bewusste Umgang mit risikorelevanten Geschäftsvorfällen entscheidend. Aufgrund der einfachen Organisationsstruktur ist sichergestellt, dass risikorelevante Geschäftsvorfälle frühzeitig erkannt werden. Risikomanagement ist für eine Beteiligungsgesellschaft wie die Delta Beteiligungen AG integraler Bestandteil ihrer Tätigkeit in der Erwerbs-, Beteiligungs- und Veräußerungsphase sowie bei der Finanzierung. Das Risikoprofil der Gesellschaft wird erheblich durch die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen dominiert. Zur Risikominimierung sind die Darlehen mit Wertpapieren besichert. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Abhängigkeitsbericht Die Delta Beteiligungen AG ist gemäß §§ 311 ff. AktG verpflichtet, einen Abhängigkeitsbericht zu der Beziehung zur Deutsche Balaton AG aufzustellen. Im Rahmen der Schlusserklärung zu diesem Abhängigkeitsbericht hat der Vorstand der Delta Beteiligungen AG folgende Erklärung abgegeben: ,,Im Laufe des Geschäftsjahres wurden Rechtsgeschäfte zwischen der Deutschen Balaton AG und der Delta Beteiligungen AG abgeschlossen. Die Delta Beteiligungen AG hat dabei nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte jeweils vorgenommen wurden, bei jedem der Rechtsgeschäfte eine angemessene Gegenleistung erhalten. Auf Veranlassung der Deutsche Balaton AG wurden im Berichtszeitraum Maßnahmen weder getroffen noch unterlassen.‘‘ Rechtsstreitigkeiten Eine am 30. November 2001 rechtshängig gewordene Nichtigkeitsklage von zwei Aktionären auf Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung vom 30. September 1998 wurden mit Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 14. Juli 2005 in zweiter Instanz abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. Ausblick Auch das Geschäftsjahr 2006 steht im Lichte der im Herbst 2005 eingeleiteten Neuausrichtung der Gesellschaft auf aktiv geführtes Beteiligungsgeschäft. Dementsprechend prüft der Vorstand diverse Beteiligungsmöglichkeiten an unterbewerteten Unternehmen. Die Delta Beteiligungen 65 Aktiengesellschaft hat aufgrund der Börsennotiz der Gesellschaft die Möglichkeit, Beteiligungen gegen bar oder gegen eigene Aktien oder eine Kombination hieraus zu erwerben. Somit stehen der Aufbau und das aktive Management des Beteiligungsportfolios im Vordergrund unserer Aktivitäten. Ein weiterer Schwerpunkt des Geschäftsjahres 2006 wird die Durchführung und Abwicklung des am 09. Dezember 2005 angekündigten und durch die Hauptversammlung am 07. Februar 2006 beschlossenen Übernahmeangebots für die Beta Systems Software Aktiengesellschaft, Berlin, sowie die anschließende professionelle Begleitung dieser Beteiligung sein. Diese Transaktion wird aufgrund der Größe und der begleitenden Maßnahmen wie die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 07. Februar 2006 ebenfalls beschlossene Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage einen signifikanten Einfluss auf die Geschäftsentwicklung und das Wachstum unserer Gesellschaft haben. Eine konkrete Ertragsprognose für die Gesellschaft ist nicht möglich, da Delta Beteiligungen außer den Zinsen für die verzinslich angelegten liquiden Mittel sowie kleineren Dividendenzahlungen über keine laufenden Einnahmen verfügt. Somit wird die Ertragslage insbesondere vom Beteiligungserfolg der bestehenden und in 2006 neu zu erwerbenden Beteiligungen determiniert. Insgesamt gehen wir davon aus, dass die dargestellten Maßnahmen die Basis für eine kurz-, mittel- und langfristig positive Entwicklung des Unternehmens schaffen. Heidelberg, im Februar 2006 Der Vorstand 66 Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg Bilanz zum 31. Dezember 2005 AKTIVA 31.12.2004 EUR A. I. II. 1. 2. ANLAGEVERMÖGEN Sachanlagen technische Anlagen und Maschinen Finanzanlagen Beteiligungen Wertpapiere des Anlagevermögens EUR EUR 1,00 1,00 403.113,50 42.864,94 403.113,50 1.115.044,54 445.978,44 B. I. 1. 2. 3. II. UMLAUFVERMÖGEN Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen sonstige Vermögensgegenstände 0,00 237.500,00 7.832.814,49 659.109,25 5.603.229,55 9.723,63 Wertpapiere eigene Anteile III. Guthaben bei Kreditinstituten C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN PASSIVA A. EIGENKAPITAL I. Gezeichnetes Kapital II. 1.518.158,04 Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen 8.491.923,74 5.850.453,18 208.495,00 177.030,70 1.942.528,77 35.640,76 395,00 0,00 11.089.321,95 7.581.283,68 5.250.000,00 5.250.000,00 1.800.000,00 0,00 III. Kapitalrücklage 610.048,76 610.048,76 IV. Gewinnrücklage Rücklage für eigene Anteile 208.495,00 177.030,70 3.157.560,80 1.468.812,72 11.026.104,56 7.505.892,18 47.800,00 70.900,00 V. B. C. 1. 2. Bilanzgewinn RÜCKSTELLUNGEN sonstige Rückstellungen VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten aus Lieferungen Leistungen sonstige Verbindlichkeiten und 4.334,06 11.083,33 67 4.491,50 0,00 15.417,39 4.491,50 11.089.321,95 7.581.283,68 Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg Gewinn- und Verlustrechnung für 2005 2004 EUR 1. 2. 3. 4. 5. 6. Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Waren Personalaufwand Löhne und Gehälter Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten sonstige betriebliche Aufwendungen EUR EUR 86.186,00 1.462.506,73 700.265,34 521.535,37 1.548.692,73 1.221.800,71 51.842,00 697.979,45 11.083,33 0,00 0,00 69.247,34 1.000,00 87.531,09 132.172,67 7. 8. 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen 289 TEUR (i.V.: 203 TEUR) Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen und ähnliche Aufwendungen 786.510,54 310.251,29 204.155,11 6.777,47 0,00 3.384,00 8,66 303.473,82 200.762,45 10. Jahresüberschuss 1.719.993,88 636.052,62 11. 12. Gewinnvortrag Entnahme aus der Rücklage für eigene Anteile Einstellung in die Rücklage für eigene Anteile 1.468.812,72 1.009.790,80 48.458,00 0,00 79.703,80 177.030,70 Bilanzgewinn 3.157.560,80 1.468.812,72 13. 14. 68 Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg Anhang für 2005 Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft auf den 31. Dezember 2005 wird nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften erstellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2005 entspricht den Vorschriften der §§ 266 Abs. 2 und Abs. 3 und 275 HGB. Mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB wurden nicht vorgenommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um den Besonderheiten des Beteiligungsgeschäfts Rechnung zu tragen, haben wir ,,Wertpapierverkäufe‘‘ wie Umsatzerlöse behandelt und die Posten ,,Einsatz von Wertpapieren‘‘ und ,,Provisionen‘‘ als ,,Materialaufwand‘‘ ausgewiesen. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich an den handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus kommen soweit nötig auch besondere Bestimmungen aus dem Aktienrecht zur Anwendung. Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten unter Anwendung des Niederstwertprinzips bilanziert, wie es für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben ist. Wertaufholungen von Abschreibungen der Vorjahre wurden nicht vorgenommen. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden nicht vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Zum Bilanzstichtag wurde das Niederst- bzw. Höchstwertprinzip beachtet. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung A. Angaben zur Bilanz Die Aufgliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist auf der Folgeseite dargestellt. Wertpapiere des Anlagevermögens sind in Höhe von 43 TEUR börsennotiert. Von den zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 8.492 TEUR sind Forderungen mit einer vertraglichen oder gesetzlichen Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 645 TEUR enthalten. Eine in den Vorjahren abgewertete Forderung wurden auf 50% ihres Nennwerts zugeschrieben. Hier hat sich das in der damaligen Abschreibung zum Ausdruck gebrachte Risiko entsprechend verringert. Die ausgewiesenen Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von 208 TEUR sind eigene Aktien. Die Rücklage für eigene Anteile hat sich im Geschäftsjahr 2005 um insgesamt 31 TEUR erhöht. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 48 TEUR enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Buchführung, für die Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für Rechtsanwaltskosten. 69 Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung auf Seite 4 dargestellt Entwicklung des Anlagevermögens 2005 Anschaffungs- und Herstellungskosten 01.01.2005 Zugänge Abgänge 31.12.2005 EUR EUR EUR EUR I. II. 1. 2. Sachanlagen technische Anlagen und Maschinen Finanzanlagen Beteiligungen Wertpapiere des Anlagevermögens 1,00 0,00 0,00 1,00 2.167.246,02 0,00 0,00 2.167.246,02 2.036.400,22 0,00 1.065.402,13 970.998,09 4.203.646,24 0,00 1.065.402,13 3.138.244,11 4.203.647,24 0,00 1.065.402,13 3.138.245,11 Entwicklung des Anlagevermögens 2005 kumulierte Abschreibungen 01.01.2005 Zugänge 31.12.2005 EUR EUR EUR I. II. 1. 2. Sachanlagen technische Anlagen und Maschinen Finanzanlagen Beteiligungen Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 1.764.132,52 921.355,68 Buchwerte 31.12.2005 31.12.2004 EUR TEUR 0,00 1,00 1,00 0,00 1.764.132,52 403.113,50 403.113,50 6.777,47 928.133,15 42.864,94 1.115.044,54 2.685.488,20 6.777,47 2.692.265,67 445.978,44 1.518.158,04 2.685.488,20 6.777,47 2.692.265,67 445.979,44 1.518.159,04 70 Eigenkapitalveränderungsrechnung der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft (vormals: net.IPO Aktiengesellschaft), Heidelberg Entwicklung des Eigenkapitals vom 01. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2005 zur Durchführung einer Kapitalerhöhung Gezeichnetes geleistete Kapital Einlagen Kapitalrücklage Rücklage für Eigene Anteile Stand 01.01.2004 Jahresüberschuss 2004 Aktienrückkaufprogramm 2004 TEUR 5.250 0 0 TEUR 0 0 0 TEUR 610 0 0 TEUR 0 0 177 Stand 31.12.2004 5.250 0 610 177 0 0 0 0 0 0 0 80 -48 0 1.800 0 0 5.250 1.800 610 209 Jahresüberschuss 2005 Aktienrückkaufprogramm 2004 Verkauf Eigener Aktien 2005 zur Durchführung einer Kapitalerhöhung geleistete Einlagen Stand 31.12.2005 71 Eigenkapitalveränderungsrechnung der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft (vormals: net.IPO Aktiengesellschaft), Heidelberg Entwicklung des Eigenkapitals vom 01. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2005 erwirtschaftetes Eigenkapital Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Gesamteigenkapital TEUR 0 0 0 TEUR 1.010 636 -177 TEUR 6.870 636 0 Stand 31.12.2004 Jahresüberschuss 2005 Aktienrückkaufprogramm 2004 Verkauf Eigener Aktien 2005 zur Durchführung einer Kapitalerhöhung geleistete Einlagen 0 0 0 0 1.469 1.720 -80 48 7.506 1.720 0 0 0 0 1.800 Stand 31.12.2005 0 3.157 11.026 Stand 01.01.2004 Jahresüberschuss 2004 Aktienrückkaufprogramm 2004 B. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten unter anderem Erlöse aus dem Verkauf von Finanzanlagen von 1.836 TEUR und Buchwertabgänge in Höhe von -1.065 TEUR. Außerdem ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen die Zuschreibung auf eine in den Vorjahren abgewertete Darlehensforderung mit 645 TEUR enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 69 TEUR. Darin enthalten sind unter anderem Kosten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung (20 TEUR), Kosten für die Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses (19 TEUR) sowie Rechts- und Beratungskosten (16 TEUR). Die Vergütungen für den Abschlussprüfer betrugen im Geschäftsjahr 2005 9 TEUR und betrafen ausschließlich die Abschlussprüfung. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2005 sind Vorstandsbezüge in Höhe von 11 TEUR angefallen; die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen 5 TEUR. Die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft beschäftigt neben dem Vorstand keine weiteren Mitarbeiter. Mitglieder der Organe im Geschäftsjahr 2005 waren: Vorstand: Sebastian Leser (seit 04.11.2005), Karlsruhe Jürgen Dickemann (bis 07.11.2005), Heidelberg Vorstandsmitglied Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg Vorstandsmitglied Birkert Wertpapierhandelshaus AG, Frankfurt am Main (bis 31.03.05) Mitglied im Aufsichtsrat folgender Gesellschaften: Beta Systems Software Aktiengesellschaft, Berlin (seit 14.06.2005) CornerstoneCapital AG, Frankfurt am Main (Stv. Vors.) ABC Beteiligungen AG, Heidelberg (seit 26.01.2005) 72 Aufsichtsrat: Philip Andreas Hornig, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Mannheim Aufsichtsratsvorsitzender Mitglied im Aufsichtsrat folgender Gesellschaften: Birkert Wertpapierhandelshaus AG, Frankfurt am Main (Vors.) (bis 18.08.2005) CornerstoneCapital AG, Frankfurt am Main Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg (Stv. Vors.) VV Beteiligungen AG, Heidelberg (Vors.) Dr. Alexander Finkeißen, Unternehmensberater, Heidelberg stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Mitglied im Aufsichtsrat folgender Gesellschaften: VV Beteiligungen AG, Heidelberg (Stv. Vors.) Martin Slawik, Unternehmensberater, Frankfurt am Main Birkert Wertpapierhandelshaus AG, Frankfurt am Main Kapitalflussrechnung Die Veränderung des Finanzmittelfonds wird anhand der nachfolgenden Kapitalflussrechnung (nach der so genannten indirekten Methode, DRS 2) aufgezeigt: 2005 TEUR 2004 TEUR 1.720 636 7 -23 0 19 -2.673 -5.076 1.811 -7 842 -4.428 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens Auszahlungen (-) für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 1.065 0 1.497 -20 Cashflow aus der Investitionstätigkeit 1.065 1.477 3. Finanzmittelfonds am Ende der Periode Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 2 ) Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 1.907 36 -2.951 2.987 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 1.943 36 4. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds Liquide Mittel 1.943 36 1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten und vor Ergebnisabführung/ Ergebnisübernahme Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 73 Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGB Die Gesellschaft war zum 31. Dezember 2005 an der G7 Leasing GmbH mit Sitz in Heidelberg mit 100% beteiligt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 EUR. Das Jahresergebnis 2005 betrug -355,05 EUR bei einem Eigenkapital von 29.133,12 EUR. Eigene Aktien Die Hauptversammlung vom 02. Juli 2004 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 01. Januar 2006 eigene Aktien der Gesellschaft zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien bis zu einem Anteil am Grundkapital von zehn vom Hundert zu Preisen, die den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils drei vorangegangenen Börsentagen nicht um mehr als 10% übersteigen oder unterschreiten, zu kaufen und zu verkaufen. Die zeitliche Befristung gilt nicht für das Halten der Aktien. Der Vorstand ist ermächtigt, die erworbenen Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 25. August 2005 erneut, unter Aufhebung der vorstehend genannten Ermächtigung, ermächtigt, bis zum 24. Februar 2007 eigene Aktien der Gesellschaft zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien bis zu einem Anteil am Grundkapital von zehn vom Hundert zu kaufen und zu verkaufen. Aufgrund der erteilten Ermächtigungen hat der Vorstand im Berichtszeitraum insgesamt 44.300 eigene Aktien über die Börse zu einem durchschnittlichen Kaufpreis von 1,80 EUR je Aktie erworben. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft insgesamt 126.900 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 126.900,00 EUR. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von rund 2,4 %. Im Geschäftsjahr 2005 wurden außerdem insgesamt 32.200 eigene Aktien zu einem durchschnittlichen Kaufpreis von 2,67 EUR veräußert. Zum 20.01.2006 betrug der Bestand an eigenen Aktien 126.900. Durch den Rückkauf eigener Aktien verringert sich die im Markt befindliche Aktienanzahl. Gewinnverwendungsvorschlag Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 3.157.560,80 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den Haftungsverhältnissen bestehen keine sonstigen finanzielle Verpflichtungen. Zusätzliche Angaben nach §§ 152, 160 AktG Grundkapital Zum Bilanzstichtag betrug das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft 5.250.000 EUR und war eingeteilt in 5.250.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Eine am 11. November 2005 von der Hauptversammlung beschlossene Kapitalerhöhung um 750.000,00 EUR auf 6.000.000,00 EUR gegen Bareinlagen war bis zum Bilanzstichtag vollständig gezeichnet worden und die Einlage in Höhe von insgesamt 1.800.000,00 EUR der Gesellschaft zugeflossen. Da die Kapitalerhöhung erst mit Eintragung im Handelsregister am 09. Januar 2006 wirksam wurde, war die zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung im Dezember 2005 geleistete Einlage in Höhe von 750.000,00 EUR zuzüglich des Aufgelds in Höhe von insgesamt 1.050.000,00 EUR im Eigenkapital in der Position ,,Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage‘‘ zu passivieren. Im Geschäftsjahr 2006 wurde dieser Posten in das Grundkapital bzw. in die Kapitalrücklage umgegliedert. Genehmigtes Kapital Der Vorstand war ermächtigt, in der Zeit bis zum 12. März 2005 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 6.391.000,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital nach § 202 ff AktG). Im Berichtszeitraum hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Die außerordentliche Hauptversammlung der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft hat am 11. November 2005 den Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 10. November 2010 das Grundkapital der Emittentin mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu 74 insgesamt 2.625.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.625.000 neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand wurde weiter ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen: — um Spitzenbeträge auszugleichen; — um den Inhabern von Optionsscheinen bzw. Wandel- oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde; — soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird; — soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Unternehmenszusammenschlusses oder des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage erfolgt; und/oder — soweit der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Das vorgenannte genehmigte Kapital wurde mit Eintragung im Handelsregister am 09. Januar 2006 wirksam. Bedingtes Kapital Auf der Hauptversammlung vom 13. März 2000 wurde der Vorstand ermächtigt, mit einstimmiger Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. März 2005 einmalig oder mehrmals sowohl auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussscheine - auch mit Wandlungsrechten - im Gesamtnennbetrag von bis zu 200.000.000,00 EUR mit einer Laufzeit von längstens 15 Jahren als auch auf den Inhaber lautende Optionsscheine oder Schuldverschreibungen, die ein Optionsrecht auf Aktien der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft verbriefen, auszugeben. Vorstehende Ermächtigung ist am 12. März 2005 ausgelaufen. Das Grundkapital der Gesellschaft war um weitere bis zu 5.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.955.830 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, von Optionsscheinen ohne Schuldverschreibungen oder Wandlungsrechten aus Wandelschuldverschreibungen oder Genussscheinen vom ihrem Optionsbzw. Wandlungsrecht Gebrauch machen. Vorstehende bedingte Erhöhung des Grundkapitals wurde von der Hauptversammlung am 11. November 2005 aufgehoben. Der Vorstand war mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 894.740,00 EUR bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durch Ausgabe von bis zu 350.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres der Ausgabe und zur Einlösung von Bezugsrechten durchgeführt, die im Rahmen des verabschiedeten Aktienoptionsplans der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie im Rahmen des Aktienoptionsplans aus dem bedingten Kapital Aktienoptionen ausgegeben werden und die Inhaber dieser Aktienoptionen hiervon Gebrauch machen. Nach dem Aktienoptionsplan sind Mitglieder des Vorstands der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft oder von Konzern-Unternehmen, leitende Mitarbeiter der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft und ihrer Konzern-Unternehmen sowie die übrigen Mitarbeiter der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft und ihrer Konzern-Unternehmen bezugsberechtigt. Von dem durch die Hauptversammlung am 13. März 2000 beschlossenen Mitarbeiteroptionsprogramm wurden im Berichtszeitraum keine Optionen gewährt. Die Ausübung der an Mitarbeiter im Rahmen des Optionsprogramms ausgegebenen Aktienoptionen war an das Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses geknüpft. Sie können daher nicht mehr ausgeübt werden. 75 Die vorstehend genannte Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsrechten im Rahmen eines Aktienoptionsplans an die Mitarbeiter und Führungskräfte der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens hat die Hauptversammlung am 11. November 2005 aufgehoben. Die Hauptversammlung hat am 11. November 2005 die Schaffung eines bedingten Kapitals in Höhe von bis zu 2.625.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.625.000 neuen Inhaberstammaktien beschlossen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Anleihebedingungen für die Inhaber der von der Emittentin gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 11. November 2005 bis zum 10. November 2010 ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen Optionsbedingungen an die Inhaber der von der Emittentin gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 11. November 2005 bis zum 10. November 2010 ausgegebenen Wandelanleihen und Optionsanleihen beziehungsweise Optionsscheine. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu den gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 11. November 2005 festzusetzenden Wandlungs- beziehungsweise Optionspreis (Ausgabebetrag) und Bezugsverhältnis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber der vorbezeichneten Wandelanleihen, Optionsanleihen bzw. Optionsscheine von ihrem Wandlungs- beziehungsweise Optionsrecht Gebrauch machen bzw. zur Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die neuen Aktien der Emittentin nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn teil, in dem sie infolge der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen. Der Vorstand ist ermächtigt, weitere Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ,,Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 24. Februar 2007 eigene Aktien der Gesellschaft zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien bis zu einem Anteil am Grundkapital von zehn vom Hundert zu kaufen und zu verkaufen. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse oder (2) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. (1) Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der net.IPO Aktiengesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten. (2) Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichtetes öffentliches Erwerbsangebot, darf die für den Erwerb eigener Aktien je Aktie der net.IPO Aktiengesellschaft angebotene Gegenleistung den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen, die der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots vorangehen, nicht um mehr als 20% über- oder unterschreiten. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind nur dann und nur soweit zu beachten, wie dieses Gesetz auf solche Erwerbe durch die Gesellschaft anwendbar ist. Ergeben sich im Fall (2) nach der Veröffentlichung des an alle Aktionäre gerichteten Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Werts, so kann das Angebot angepasst werden; dann ist der entsprechende Kurs des letzten Börsenhandelstags vor der Veröffentlichung der Anpassung maßgeblich. Das Angebot kann weitere Bedingungen und die Möglichkeit zur Präzisierung des Kaufpreises oder der Kaufpreisspanne während der Angebotsfrist vorsehen. Wenn das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - bei gleichen Bedingungen - überzeichnet wird, muss die Annahme im Verhältnis der angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die erworbenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. In diesem Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien, die aufgrund von Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder aufgrund eines bedingten Kapitals nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, die Grenze von 10% des Grundkapitals insgesamt nicht übersteigen. 76 Der Vorstand wird weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der erworbenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot vorzunehmen, ohne allen Aktionären die Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligung anzubieten, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben. Der Vorstand wird außerdem ermächtigt, die erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. In diesem Fall ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend des Umfangs der Kapitalherabsetzung zu ändern. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Einziehung und ihrer Wiederveräußerung können jeweils ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, ausgeübt werden. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien und zu ihrer Wiederveräußerung können darüber hinaus nach Wahl des Vorstands auch durch ein abhängiges oder ein im Mehrheitsbesitz der net.IPO Aktiengesellschaft stehendes Unternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Die von der Hauptversammlung am 02. Juli 2004 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien endet mit Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung, soweit der Vorstand ermächtigt wird, Aktien zu erwerben. Die gleichzeitig erteilte Ermächtigung zur Einziehung darunter erworbener Aktien bleibt bestehen.‘‘ Mitgeteilte Beteiligungen Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, hat uns mitgeteilt, dass sie seit 20. Juli 1998 eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 20 AktG hält. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat uns ferner am 03. April 2002 gemäß § 41 (2) WpHG mitgeteilt, dass ihr am 01. April 2002 86,30% der Stimmrechte der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft zustanden. Zum 31. Dezember 2005 wird die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, einen Konzernabschluss aufstellen, in den die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft konsolidiert wird. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Die nachfolgend wiedergegebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG wurde im Geschäftsjahr 2005 abgegeben und im Internet unter www.netIPO.de (jetzt: www.delta-beteiligungen.de) zugänglich gemacht: Deutscher Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2005 ,,Vorstand und Aufsichtsrat haben die vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der ,,Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex‘‘ bisher nicht angewendet und werden diese bis auf Weiteres nicht anwenden. Vorstand und Aufsichtsrat sehen wie schon im Vorjahr die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex auf große Publikumsgesellschaften mit den entsprechend komplexen Strukturen zugeschnitten. Eine ordnungsgemäße Unternehmensführung ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat auch ohne Anwendung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodex durch die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich. Heidelberg, im November 2005 net.IPO Aktiengesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat ‘‘ Die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft Aktiengesellschaft, Heidelberg. hält Heidelberg, im Februar 2006 Der Vorstand 77 keine Anteile an der Deutsche Balaton BESTÄTIGUNGSVERMERK ,,Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft (vormals: net.IPO Aktiengesellschaft), Heidelberg, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.‘‘ Hamburg, 13. Februar 2006 TAXON HAMBURG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Michael Kirchner Wirtschaftsprüfer Ulrich Britting Wirtschaftsprüfer 78 Bericht des Aufsichtsrats Sehr geehrte Aktionäre, der Vorstand der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft hat den Aufsichtsrat im Rahmen der jeweiligen Sitzungen umfassend über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens sowie über die Finanzlage der Gesellschaft eingehend informiert. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsrat über für die Gesellschaft relevante Vorgänge von besonderer Bedeutung berichtet. In Einzelgesprächen hat der Vorstand außerdem den Aufsichtsratsvorsitzenden laufend über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen unterrichtet. Den Schwerpunkt der Beratungen des Aufsichtsrats bildete in 2005 die Neuausrichtung der Gesellschaft, insbesondere die Aufnahme einer aktiven Beteiligungstätigkeit sowie die Umfirmierung der Gesellschaft. Eine der wohl wichtigsten Entscheidungen im Geschäftsjahr 2005 der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft war die Abgabe eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der Beta Systems Software Aktiengesellschaft, die der Vorstand am 09. Dezember 2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrats getroffen hat. Der Aufsichtsrat wurde in diesem Zusammenhang vom Vorstand unter anderem über die Zielgesellschaft, die Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft sowie die Chancen und Risiken des Übernahmeangebots unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat der Abgabe des Übernahmeangebots nach eingehender Diskussion und Prüfung seine Zustimmung erteilt. Auch der Inhalt der auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 11.11.2005 gefassten Beschlüsse, insbesondere die Umfirmierung sowie die Erhöhung des Grundkapitals auf bis zu 6 Mio. Euro, war Gegenstand intensiver Beratungen des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat außerdem auf Bitten des Vorstands zu dem Verkauf der verbliebenen Aktien der Boursorama S.A. am 20.06.2005 seine Zustimmung erteilt. Ein weiterer Gegenstand der Beratungen in den Sitzungen war die Darlehensgewährung an die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat hat in dem vom 01.01.2005 bis 31.12.2005 andauernden Geschäftsjahr insgesamt 8 Sitzungen abgehalten. Die Sitzungen fanden am 07.02.005, 20.06.2005, 05.07.2005, 29.09.2005, 04.11.2005, 05.12.2005, 08.12.2005 und 09.12.2005 statt. Außerdem wurde ein Beschluss des Aufsichtsrats schriftlich gefasst. Mitglieder des Aufsichtsrats waren während des gesamten Geschäftsjahrs 2005 die Herren Dipl.Kfm. Philip Andreas Hornig, Dr. Alexander Finkeisen und Dipl.-Kfm. Martin Slawik. Den Jahresabschluss der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft zum 31.12.2005 sowie den Lagebericht hat die von der Hauptversammlung am 25.08.2005 zum Abschlussprüfer gewählte Taxon Hamburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Wir haben diese Unterlagen auch selbst geprüft. Der Bericht der Taxon Hamburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses lag allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurde in der Sitzung am 15. Februar 2006 in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich behandelt. In dieser Sitzung hat der Abschlussprüfer auch detailliert über den Umfang, die Schwerpunkte und die Kosten der Abschlussprüfung berichtet. Wir hatten keine Einwendungen und stimmen dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem vom Vorstand aufgestellten und vom Abschlussprüfer geprüften Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 Aktiengesetz wurde vom Abschlussprüfer der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt, und bestätigt, ,,dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind.‘‘ 79 Wir haben den Bericht auch selbst geprüft. Wir erheben nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstandes und stimmen dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft für seinen Einsatz und seine Leistung im abgelaufenen Geschäftsjahr. Heidelberg, im Februar 2006 Für den Aufsichtsrat Philip Andreas Hornig Vorsitzender des Aufsichtsrats 80 Jahresabschluss der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft (vormals net.IPO Aktiengesellschaft) für das Geschäftsjahr 2004 (HGB) 81 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2004 Die im Jahr 2004 erhoffte konjunkturelle Erholung in Deutschland blieb aus. Obwohl im vergangenen Jahr beim Bruttoinlandsprodukt ein erfreulicher Anstieg um 1,6% gegenüber dem Vorjahr verzeichnet wurde, konnte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, geprägt unter anderem durch die stetig ansteigende Arbeitslosenquote, hieran nicht anknüpfen. Hinzu kam, dass der Rohölpreis in 2004 unter Schwankungen deutlich zulegte und so der Wirtschaft zusätzliche Belastungen auferlegt wurden. Der Anstieg des DAX fiel im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringer aus; der Index legte in 2004 lediglich rd. 7% zu. Wesentliche Assets der net.IPO Aktiengesellschaft als Beteiligungsgesellschaft waren in 2004 die Forderungen gegenüber der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Wiesbaden, und die Beteiligung an der Boursorama S.A., Paris. Beteiligungen Im Februar 2004 wurde die Beteiligung an der Index.hu Rt., Budapest, an einen ungarischen Investor verkauft. Dabei konnte ein Gewinn von rund 96 TEUR erzielt werden. Im August / September 2004 wurden über die Börse insgesamt 307.031 Aktien aus der Beteiligung an der Boursorama S.A., Paris, verkauft. Dabei konnte ein Gewinn in Höhe von rd. 363 TEUR erzielt werden. Weitere 307.033 von net.IPO gehaltene Boursorama-Aktien sind weiter mit einem Lock-Up versehen. Im Dezember 2004 erhielt die net.IPO Aktiengesellschaft ein Angebot für ihren Anteil am NestorFonds. Der Verkauf trägt mit 37,5 TEUR zum Jahresergebnis bei. Bei der G7 Leasing GmbH, Heidelberg, einer 100%-Tochter der net.IPO, sind in 2004 keine Geschäftsvorfälle angefallen. Erfreulich verlief die Entwicklung bei der Web Financial Group S.A., Madrid (net.IPO-Anteil rd. 15,9%). Das spanische Unternehmen bietet unter www.bolsamania.com Finanzinformationen an. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2004 wurde ein ausgeglichenes Jahresergebnis nur knapp verfehlt. Ergebnis Der im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte Jahresüberschuss beläuft sich auf rd. 636 TEUR und ist im Wesentlichen erneut auf den teilweisen Verkauf der Beteiligung an der Boursorama S.A., Paris, zurückzuführen. Außerdem sind darin Zinserträge in Höhe von rd. 204 TEUR enthalten. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Geschäftsjahr 2003 und den Rücklagen für eigene Anteile ergibt sich für 2004 ein Bilanzgewinn von rd. 1.469 TEUR. Bilanz Die Bilanz zum 31.12.2004 ist wesentlich geprägt durch die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von rd. 5.603 TEUR und den Finanzanlagen von rd. 1.518 TEUR. Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen entfallen rd. 5.603 TEUR auf kurzfristige Darlehen, die der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gewährt wurden. Auf die Beteiligung an der Boursorama S.A. entfallen mit rd. 1.065 TEUR etwa 70% des Anlagevermögens. Das Eigenkapital erhöhte sich auf rd. 7.506 TEUR zum 31.12.2004 (Vorjahr: rd. 6.870 TEUR), die Eigenkapitalquote ging leicht auf 99,0% (Vorjahr: 99,1%) zurück. Risikobericht Der Vorstand beobachtet gemäß seinem gesetzlichen Auftrag mögliche, ,,den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen‘‘ (§ 91 Abs. 2 AktG). Wie jedes andere Unternehmen ist die net.IPO Aktiengesellschaft einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Für das Unternehmen ist dabei der bewusste Umgang mit risikorelevanten Geschäftsvorfällen entscheidend. Aufgrund der einfachen Organisationsstruktur ist sichergestellt, dass risikorelevante Geschäftsvorfälle frühzeitig erkannt werden. Risikomanagement ist für eine Beteiligungsgesellschaft wie die net.IPO Aktiengesellschaft integraler Bestandteil ihrer Tätigkeit in der Erwerbs-, Beteiligungs- und Veräußerungsphase sowie bei der Finanzierung. Das Risikoprofil der Gesellschaft wird einerseits erheblich durch die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen dominiert. Zur Risikominimierung sind die Darlehen besichert. Andererseits könnte eine negative Entwicklung bei der Boursorama S.A. negative Folgen für die net.IPO Aktiengesellschaft nach sich ziehen. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. 82 Abhängigkeitsbericht Die net.IPO Aktiengesellschaft ist gemäß §§ 311 ff. AktG verpflichtet, einen Abhängigkeitsbericht zu der Beziehung zur Deutsche Balaton Aktiengesellschaft aufzustellen. Im Rahmen der Schlusserklärung zu diesem Abhängigkeitsbericht hat der Vorstand der net.IPO Aktiengesellschaft folgende Erklärung abgegeben: ,,Im Laufe des Geschäftsjahres wurden Rechtsgeschäfte zwischen der Deutschen Balaton Aktiengesellschaft und der net.IPO Aktiengesellschaft abgeschlossen. Die net.IPO Aktiengesellschaft hat dabei nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte jeweils vorgenommen wurden, bei jedem der Rechtsgeschäfte eine angemessene Gegenleistung erhalten. Auf Veranlassung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft wurden im Berichtszeitraum Maßnahmen weder getroffen noch unterlassen.‘‘ Rechtsstreitigkeiten Eine am 30.11.2001 rechtshängig gewordene Nichtigkeitsklage von zwei Aktionären auf Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung vom 30.09.1998 wurde erstinstanzlich mit Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main vom 18. März 2002 zu Gunsten der Gesellschaft abgewiesen. Gegen das die Berufung der Gegenseite abweisende Versäumnisurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17.02.2004 hat die Berufungsklägerin / Klägerin Einspruch eingelegt. Ausblick Da in der net.IPO keine laufenden Erträge aus operativem Geschäft anfallen, ist eine konkrete Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2005 nicht möglich. Durch den in den vergangenen beiden Jahren erfolgten teilweisen Verkauf der Beteiligung an der Boursorama S.A. hat sich die Abhängigkeit der net.IPO Aktiengesellschaft von der Entwicklung an den Kapitalmärkten und insbesondere der Entwicklung der Boursorama-Aktie reduziert. Dennoch kann die Entwicklung der Boursorama-Aktie auch das Ergebnis der net.IPO Aktiengesellschaft in 2005 entscheidend beeinflussen. Insgesamt rechnet der Vorstand für das laufende Geschäftsjahr mit einem positiven Ergebnis. Heidelberg, im Mai 2005 Der Vorstand 83 Bilanz zum 31. Dezember 2004 Aktiva A. B. Anlagevermögen I. Sachanlagevermögen 1. Technische Anlagen und Maschinen II. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 2. Wertpapiere des Anlagevermögens Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3. sonstige Vermögensgegenstände II. III. Wertpapiere 1. eigene Anteile 2. sonstige Wertpapiere Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Bilanzsumme Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen 1. Rücklage für eigene Anteile IV. Bilanzgewinn B. Rückstellungen 1. sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2. sonstige Verbindlichkeiten Bilanzsumme 84 31.12.2004 Euro 31.12.2003 Euro 1.518.159,04 2.995.208,27 1,00 1,00 403.113,50 1.115.044,54 834.875,40 2.160.331,87 1.518.158,04 2.995.207,27 6.063.124,64 3.938.286,10 237.500,00 5.603.229,55 9.723,63 9.999,99 0,00 451.654,72 5.850.453,18 461.654,71 177.030,70 0,00 0,00 489.514,00 177.030,70 489.514,00 35.640,76 2.987.117,39 7.581.283,68 6.933.494,37 31.12.2004 Euro 31.12.2003 Euro 7.505.892,18 5.250.000,00 610.048,76 6.869.839,56 5.250.000,00 610.048,76 177.030,70 1.468.812,72 0,00 1.009.790,80 70.900,00 70.900,00 51.700,00 51.700,00 4.491,50 4.491,50 0,00 11.954,81 0,00 11.954,81 7.581.283,68 6.933.494,37 Gewinn- und Verlustrechnung 2004 1. 2. 3. 4. 2004 Euro 2003 Euro 700.265,34 521.535,37 -697.979,45 1.754.422,28 1.039.563,96 -1.547.426,19 0,00 -4.769,26 -1.000,00 -87.531,09 204.155,11 -198.574,04 -90.743,35 57.415,24 -3.384,00 -8,66 0,00 -97,84 8. Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten sonstige betriebliche Aufwendungen sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 636.052,62 1.009.790,80 10. Jahresüberschuss 636.052,62 1.009.790,80 11. 12. 13. 14. Gewinnvortrag Verlustvortrag Ertrag aus der Kapitalherabsetzung Einstellungen in Gewinnrücklagen a) in die Rücklage für eigene Aktien 1.009.790,80 0,00 0,00 0,00 -8.171.411,87 8.171.411,87 -177.030,70 0,00 Bilanzgewinn 1.468.812,72 1.009.790,80 5. 6. 7. 15. 85 Anhang für das Geschäftsjahr 2004 Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der net.IPO Aktiengesellschaft auf den 31. Dezember 2004 wird nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften erstellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2004 entspricht den Vorschriften der §§ 266 Abs. 2 und Abs. 3 und 275 HGB. Mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB wurden nicht vorgenommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um den Besonderheiten des Beteiligungsgeschäfts Rechnung zu tragen, haben wir den Posten ,,Wertpapierverkäufe‘‘ wie Umsatzerlöse behandelt und die Posten ,,Einsatz von Wertpapieren‘‘ und ,,Provisionen‘‘ wie ,,Materialaufwand‘‘ eingestellt. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich an den handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus kommen soweit nötig auch besondere Bestimmungen aus dem Aktienrecht zur Anwendung. Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten unter Anwendung des Niederstwertprinzips bilanziert, wie es für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben ist. Wertaufholungen von Abschreibungen der Vorjahre wurden nicht vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die eigenen Anteile werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bilanziert. Unter den Gewinnrücklagen wird eine Rücklage für die erworbenen eigenen Anteile ausgewiesen, die dem Bilanzwert der unter den Wertpapieren des Umlaufvermögens ausgewiesenen eigenen Anteilen entspricht. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sind zum Kurs am Transaktionstag in Euro bewertet; zum Bilanzstichtag wurde das Niederst- bzw. Höchstwertprinzip beachtet. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zur Bilanz Die Aufgliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Wertpapiere des Anlagevermögens sind in Höhe von TEUR 1.115 börsennotiert. Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer vertraglichen oder gesetzlichen Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 1,00 EUR. Bestehende Einzelrisiken bei Forderungen wurden durch Abwertungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Buchführung sowie für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie Rechtsanwaltskosten. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 5.250.000,00 (Vorjahr: EUR 5.250.000,00). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten unter Anderem Erlöse aus dem Verkauf von Finanzanlagen von TEUR 1.994 und Buchwertabgänge in Höhe von TEUR -1.497. Sonstige betriebliche Erträge wurden in Höhe von TEUR 13 erzielt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 87, darin enthalten sind unter anderem Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 18), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 13), Kosten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung (TEUR 10) und Nebenkosten des Geldverkehrs (TEUR 10). 86 Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2004 sind keine Vorstandsbezüge angefallen; die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen TEUR 5. Die net.IPO AG beschäftigt neben dem Vorstand keine weiteren Mitarbeiter. Mitglieder der Organe im Geschäftsjahr 2004 waren: Vorstand: Jürgen Dickemann, Kaufmann, Heidelberg Vorstandsmitglied Deutsche Balaton AG, Wiesbaden Vorstandsmitglied Birkert Wertpapierhandelshaus AG, Frankfurt am Main (30.09.04 bis 31.03.05) Mitglied im Aufsichtsrat folgender Gesellschaften: CornerstoneCapital AG, Frankfurt am Main (Stv. Vorsitzender) Birkert Wertpapierhandelshaus AG, Frankfurt am Main (Vorsitzender) (bis 29.09.2004) Aufsichtsrat: Dr.Markus Elsässer, Kaufmann, Hennef (Vorsitzender bis 2.07.2004) Vorstand der M. Elsässer & Cie. AG (Düsseldorf), Hennef Mitglied im Aufsichtsrat folgender Gesellschaften: Deutsche Balaton AG, Wiesbaden (Vors.) (bis 25.06.2004) Birkert Wertpapierhandelshaus AG, Frankfurt (Stv. Vorsitzender) (bis 23.08.2004) Fiducia Treuhand AG, Bonn (Stv. Vorsitzender) MedCon Health Contents AG, Köln Philip Andreas Hornig, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Mannheim (Vorsitzender seit 02.07.2004) Mitglied im Aufsichtsrat folgender Gesellschaften: VV Beteiligungen AG, Heidelberg (Vorsitzender) Birkert Wertpapierhandelshaus AG, Frankfurt am Main (seit 05.12.2004 Vorsitzender) (seit 23.08.2004) Deutsche Balaton AG, Wiesbaden (Stv. Vorsitzender seit 25.06.2004) CornerstoneCapital AG, Frankfurt am Main Dr.Alexander Finkeißen, Unternehmensberater, Heidelberg Mitglied im Aufsichtsrat der VV Beteiligungen AG, Heidelberg (Stv. Vors.) Martin Slawik, Unternehmensberater, Frankfurt am Main Mitglied im Aufsichtsrat der Birkert Wertpapierhandelshaus AG, Frankfurt am Main (seit 01.11.2004) Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGB Die Gesellschaft war zum 31. Dezember 2004 an der G7 Leasing GmbH mit Sitz in Heidelberg mit 100% beteiligt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 25. Das Jahresergebnis 2004 betrug rd. TEUR -4. Eigene Aktien Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2004 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 1. Januar 2006 eigene Aktien der Gesellschaft zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien bis zu einem Anteil am Grundkapital von zehn vom Hundert zu Preisen, die den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils drei vorangegangenen Börsentagen nicht um mehr als 10 % übersteigen oder unterschreiten, zu kaufen und zu verkaufen. Die zeitliche Befristung gilt nicht für das Halten der Aktien. Der Vorstand ist ermächtigt, die erworbenen Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Aufgrund der erteilten Ermächtigungen hat der Vorstand Im Berichtszeitraum insgesamt 112.800 eigene Aktien über die Börse zu einem durchschnittlichen Kaufpreis von 1,60 EUR je Aktie erworben. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft insgesamt 112.800 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 112.800,00. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von rd. 2,15%. Zum 31.03.2005 betrug der Bestand an eigenen Aktien 140.100. Durch den Rückkauf eigener Aktien verringert sich die im Markt befindliche Aktienanzahl. 87 Gewinnverwendungsvorschlag Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn von EUR 1.468.812,72 auf neue Rechnung vorzutragen. Zusätzliche Angaben nach §§ 152, 160 AktG Zum Bilanzstichtag betrug das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft 5.250.000,00 Euro und war eingeteilt in 5.250.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Auf der Hauptversammlung vom 18. Oktober 2000 wurde ein genehmigtes Kapital wie folgt geschaffen: Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 12. März 2005 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 6.391.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital nach § 202 ff AktG). Im Berichtszeitraum hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Auf der Hauptversammlung vom 13. März 2000 wurde der Vorstand ermächtigt, mit einstimmiger Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 12. März 2005 einmalig oder mehrmals sowohl auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussscheine - auch mit Wandlungsrechten - im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 200.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 15 Jahren als auch auf den Inhaber lautende Optionsscheine oder Schuldverschreibungen, die ein Optionsrecht auf Aktien der net.IPO AG verbriefen, auszugeben. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um weitere bis zu EUR 5.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.955.830 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, von Optionsscheinen ohne Schuldverschreibungen oder Wandlungsrechten aus Wandelschuldverschreibungen oder Genussscheinen vom ihrem Optionsbzw. Wandlungsrecht Gebrauch machen. Der Vorstand wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 894.740,00 bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durch Ausgabe von bis zu 350.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres der Ausgabe und zur Einlösung von Bezugsrechten durchgeführt, die im Rahmen des verabschiedeten Aktienoptionsplans der net.IPO AG gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie im Rahmen des Aktienoptionsplans aus dem bedingten Kapital Aktienoptionen ausgegeben werden und die Inhaber dieser Aktienoptionen hiervon Gebrauch machen. Nach dem Aktienoptionsplan sind Mitglieder des Vorstandes der net.IPO AG oder von Konzern-Unternehmen, leitende Mitarbeiter der net.IPO AG und ihrer Konzern-Unternehmen sowie die übrigen Mitarbeiter der net.IPO AG und ihrer Konzern-Unternehmen bezugsberechtigt. Von dem durch die Hauptversammlung am 13. März 2000 beschlossenen Mitarbeiteroptionsprogramm wurden im Berichtszeitraum keine Optionen gewährt. Die Ausübung der an Mitarbeiter im Rahmen des Optionsprogramms ausgegebenen Aktienoptionen war an das Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses geknüpft. Sie können daher nicht mehr ausgeübt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 1. Januar 2006 eigene Aktien der Gesellschaft zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien bis zu einem Anteil am Grundkapital von zehn vom Hundert zu Preisen, die den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils drei vorangegangenen Börsentagen nicht um mehr als 10 % übersteigen oder unterschreiten, zu kaufen und zu verkaufen. Die zeitliche Befristung gilt nicht für das Halten der Aktien. Die Deutsche Balaton AG, Wiesbaden, hat uns mitgeteilt, dass sie seit 20. Juli 1998 eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 20 AktG hält. Die Deutsche Balaton AG hat uns ferner am 03.04.2002 gemäß § 41 (2) WpHG mitgeteilt, dass ihr am 01.04.2002 86,30% der Stimmrechte der net.IPO AG zustanden. Konzernabschluss Zum 31. Dezember 2004 wird die Deutsche Balaton AG, Wiesbaden, einen Konzernabschluss aufstellen, in den die net.IPO AG konsolidiert wird. Er ist bei der Deutsche Balaton AG erhältlich. 88 Corporate Governance Kodex Die nachfolgend wiedergegebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG wurde im Geschäftsjahr 2004 abgegeben und im Internet unter www.netIPO.de zugänglich gemacht: ,,Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat haben die vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der ,,Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex‘‘ bisher nicht angewendet und werden diese bis auf weiteres nicht anwenden. Vorstand und Aufsichtsrat sehen wie schon im Vorjahr die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex auf große Publikumsgesellschaften mit den entsprechend komplexen Strukturen zugeschnitten. Eine ordnungsgemäße Unternehmensführung ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat auch ohne Anwendung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodex durch die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich. Heidelberg, im Dezember 2004 net.IPO AG Vorstand und Aufsichtsrat‘‘ Die net.IPO AG hält keine Anteile an der Deutsche Balaton AG, Wiesbaden. Heidelberg, im Mai 2005 Der Vorstand 89 Entwicklung des Anlagevermögens Historische Anschaffungskosten Zugänge Abgänge EUR EUR 01.01.2004 EUR I. II. Sachanlagevermögen 1. Technische Anlagen und Maschinen Finanzanlagen 1. Beteiligungen 2. Wertpapiere des Anlagevermögens Summe Finanzanlagen 1,00 0,00 0,00 1,00 7.980.223,89 0,00 5.812.977,87 2.167.246,02 3.310.303,98 20.112,94 1.294.016,70 2.036.400,22 11.290.527,87 20.112,94 7.106.994,57 4.203.646,24 11.290.528,87 20.112,94 7.106.994,57 4.203.647,24 01.01.2004 EUR I. II. Sachanlagevermögen 1. Technische Anlagen und Maschinen Finanzanlagen 1. Beteiligungen 2. Wertpapiere des Anlagevermögens Summe Finanzanlagen 31.12.2004 EUR kumulierte Abschreibungen Zugänge Abgänge EUR EUR 31.12.2004 EUR Buchwerte 31.12.2004 31.12.2003 EUR EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00 7.145.348,49 0,00 5.381.215,97 1.764.132,52 403.113,50 834.875,40 1.149.972,11 0,00 228.616,43 921.355,68 1.115.044,54 2.160.331,87 8.295.320,60 0,00 5.609.832,40 2.685.488,20 1.518.158,04 2.995.207,27 8.295.320,60 0,00 5.609.832,40 2.685.488,20 1.518.159,04 2.995.208,27 90 Bestätigungsvermerk Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der net.IPO Aktiengesellschaft, Wiesbaden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Pfungstadt, den 10. Juni 2005 CONSULT & CONCEPT GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT Peter Frank Wirtschaftsprüfer 91 Bericht des Aufsichtsrats Sehr geehrte Aktionäre, im abgelaufenen Geschäftsjahr 2004 hat der Vorstand den Aufsichtsrat im Rahmen der jeweiligen Sitzungen umfassend über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens sowie über die Finanzlage eingehend informiert. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat außerdem zusätzlich über Vorgänge von besonderer Bedeutung berichtet. Des Weiteren hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende in Einzelgesprächen laufend vom Vorstand über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat hat unter anderem auf Bitten des Vorstands zu dem Verkauf der Beteiligung an der Index.hu Rt. im Februar 2004 sowie dem Verkauf von Aktien der Boursorama S.A. im Juni 2004 seine Zustimmung erteilt. Daneben war die Darlehensgewährung an die Deutsche Balaton AG Gegenstand der Beratungen. Im Geschäftsjahr 2004 hat der Aufsichtsrat insgesamt sechs Sitzungen abgehalten. Die Sitzungen fanden am 07. Januar 2004, 12. Februar 2004, 07. Mai 2004, 18. Juni 2004, 02. Juli 2004 und 08. Dezember 2004 statt. Sämtliche Beschlüsse des Aufsichtsrats wurden in den Sitzungen gefasst. Beschlussfassungen außerhalb von Sitzungen sind im Berichtszeitraum nicht erfolgt. Dem Aufsichtsrat haben während des gesamten Geschäftsjahrs 2004 die Herren Dr. Alexander Finkeißen und Martin Slawik angehört. Herr Dr. Markus Elsässer hat sein Aufsichtsratsamt mit Beendigung der Hauptversammlung der Gesellschaft am 02. Juli 2004 niedergelegt. Für ihn wurde auf Vorschlag des Aufsichtsrats Herr Philip Andreas Hornig, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aus Mannheim, in den Aufsichtsrat gewählt. Am gleichen Tag hat der Aufsichtsrat Herrn Philip Andreas Hornig zu seinem Vorsitzenden und Herrn Dr. Alexander Finkeißen zu dessen Stellvertreter gewählt. Den Jahresabschluss der net.IPO Aktiengesellschaft zum 31.12.2004 sowie den Lagebericht der net.IPO Aktiengesellschaft hat die von der Hauptversammlung am 02. Juli 2004 zum Abschlussprüfer gewählte Consult & Concept GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Pfungstadt, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Wir haben diese Unterlagen auch selbst geprüft. Der Bericht der Consult & Concept GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses lag allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurde in unserer Sitzung am 20. Juni 2005 in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich behandelt. In dieser Sitzung hat der Abschlussprüfer auch detailliert über den Umfang, die Schwerpunkte und die Kosten der Abschlussprüfung berichtet. Wir hatten keine Einwendungen und stimmen dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem vom Vorstand aufgestellten und vom Abschlussprüfer geprüften Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 Aktiengesetz wurde vom Abschlussprüfer der uneingeschränkte nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk erteilt: ,,Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichtes des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind.‘‘ Wir haben den Bericht auch selbst geprüft. Wir erheben nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstandes und stimmen dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand der net.IPO Aktiengesellschaft für seinen Einsatz und seine Leistung im abgelaufenen Geschäftsjahr. Heidelberg, im Juni 2005 Für den Aufsichtsrat Philip Andreas Hornig Vorsitzender des Aufsichtsrats 92 Jahresabschluss der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft (vormals net.IPO Aktiengesellschaft) für das Geschäftsjahr 2003 (HGB) 93 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2003 Der für 2003 von der Regierung angekündigte Wirtschaftsaufschwung blieb in dem erhofften Umfang aus. Dennoch konnte sich der Kapitalmarkt erholen. Der DAX legte in 2003 um rund 28% zu und verfehlte zum Jahresende nur knapp die Marke von 4.000 Punkten. Die net.IPO AG setzte in 2003 ihre Konzentration als Beteiligungsgesellschaft fort. Wie bereits im Vorjahr hatte die Beteiligung am Online-Broker Boursorama S.A., Paris, eine zentrale Bedeutung. Im 3. Quartal 2003 lief für einen Teil der Boursorama-Aktien die Lock-Up-Frist ab. Die net.IPO AG hat die positive Entwicklung des Boursorama-Kurses genutzt und 307.031 Aktien erfolgreich über die Börse verkauft. Dabei konnte ein Gewinn von rd. 0,6 Mio. EUR realisiert werden. Die von der ordentlichen Hauptversammlung am 20.12.2002 beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form auf 5,25 Mio. EUR ist im Mai 2003 im Handelsregister eingetragen worden. Durch diese Kapitalherabsetzung wurde der zum 31.12.2002 bestehende Bilanzverlust in Höhe von rd. 8,17 Mio. EUR mit dem Herabsetzungsbetrag verrechnet. Das Grundkapital ist auch nach der Kapitalherabsetzung unverändert in 5,25 Mio. Stückaktien eingeteilt. Beteiligungen Im August / September 2003 wurden über die Börse insgesamt 307.031 Aktien aus der Beteiligung an der Boursorama S.A., Paris, verkauft. Dabei konnte ein Gewinn in Höhe von rd. 0,6 Mio. EUR realisiert werden. Weitere 614.064 von net.IPO gehaltene Boursorama-Aktien sind mit einem gestaffelten Lock-Up versehen. Im Juni 2003 wurde die Beteiligung an der wallstreet:online AG, Düsseldorf, verkauft. Im Dezember 2003 wurde ein Vertrag über den Verkauf der Beteiligung an der InsuranceCity AG, Frankfurt am Main, geschlossen. Die im August 2002 erworbene rd. 9,3%ige Beteiligung an der Birkert Wertpapierhandelshaus AG, Frankfurt, wurde in 2003 wieder verkauft. Der Versuch im Bereich des Spezialleasings, ein weiteres Standbein aufzubauen, ist gescheitert. Über die größtenteils durch die G7 Leasing GmbH, eine 100%-Tochtergesellschaft der net.IPO AG, erworbenen Abwasserreinigungsanlagen wurden mittlerweile Kaufverträge geschlossen, womit die Anlagen an den Verkäufer/Mieter der Anlagen zurückverkauft wurden. Eine von net.IPO unmittelbar erworbene Anlage wurde in den Kaufvertrag einbezogen. Die net.IPO AG hatte der G7 Leasing GmbH im Zusammenhang mit dem Erwerb der Abwasserreinigungsanlagen Darlehen in Höhe von rd. 470 TEUR zur Verfügung gestellt. Hiervon waren zum Bilanzstichtag rund 80% zurückbezahlt. Hinsichtlich der noch offenen Teilforderung hat die net.IPO AG gegenüber der G7 Leasing GmbH einen Verzicht gegen Besserungsschein erklärt. Im August 2003 nahm die net.IPO AG mit 60 TEUR an einer Kapitalerhöhung der Web Financial Group S.A., Madrid, teil. Der Anteil der net.IPO AG an der Web Financial Group erhöhte sich dadurch von rd. 15,0% auf rd. 15,9%. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Im Februar 2004 konnte die Beteiligung an der Index.hu Rt., Budapest, an einen ungarischen Investor verkauft werden. Dabei konnte ein Gewinn von rund 88 TEUR erzielt werden. Ergebnis Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.009.790,80 EUR erzielt. Das positive Jahresergebnis ist im Wesentlichen auf den teilweisen Verkauf der Beteiligung an der Boursorama S.A., Paris, zurückzuführen. Bilanz Die Bilanz zum 31.12.2003 ist einerseits geprägt durch die Wertpapiere des Anlagevermögens mit einem Gesamtwert von 2.160.331,87 EUR und andererseits Bankguthaben in Höhe von 2.987.117,39 EUR, Von den Wertpapieren des Anlagevermögens entfallen 2.130.802,40 EUR auf die börsennotierte Beteiligung an der Boursorama S.A. Das Eigenkapital erhöhte sich auf 6.869.839,56 EUR zum 31.12.2003 (Vorjahr: 5.860.048,76 EUR). Die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag erhöhte sich auf 99,1% (Vorjahr: 98,4%). Risikobericht Der Vorstand beobachtet gemäß seinem gesetzlichen Auftrag mögliche, ,,den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen‘‘ (§ 91 Abs. 2 AktG). Wie jedes andere Unternehmen ist 94 die net.IPO AG einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Für das Unternehmen ist dabei der bewusste Umgang mit risikorelevanten Geschäftsvorfällen entscheidend. Aufgrund der einfachen Organisationsstruktur ist sichergestellt, dass risikorelevante Geschäftsvorfälle frühzeitig erkannt werden. Risikomanagement ist für eine Beteiligungsgesellschaft wie die net.IPO AG integraler Bestandteil ihrer Tätigkeit in der Erwerbs-, Beteiligungs- und Veräußerungsphase sowie bei der Finanzierung. Das Risikoprofil der Gesellschaft wird erheblich durch die Konzentration des Vermögens in der Beteiligung an der Boursorama S.A., Paris, dominiert. Eine negative Entwicklung bei Boursorama könnte erhebliche negative Folgen für die net.IPO AG nach sich ziehen. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Abhängigkeitsbericht Die net.IPO AG ist gemäß §§ 311 ff. AktG verpflichtet, einen Abhängigkeitsbericht zu der Beziehung zur Deutsche Balaton AG aufzustellen. Im Rahmen der Schlusserklärung zu diesem Abhängigkeitsbericht hat der Vorstand der net.IPO AG folgende Erklärung abgegeben: ,,Im Laufe des Geschäftsjahres wurden Rechtsgeschäfte zwischen der Deutschen Balaton AG und der net.IPO AG abgeschlossen. Die net.IPO AG hat dabei nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte jeweils vorgenommen wurden, bei jedem der Rechtsgeschäfte eine angemessene Gegenleistung erhalten. Auf Veranlassung der Deutsche Balaton AG wurden im Berichtszeitraum Maßnahmen weder getroffen noch unterlassen.‘‘ Rechtsstreitigkeiten Noch vereinzelt rechtshängige Aktiv- und Passivprozesse im Zusammenhang mit dem in 2001 eingestellten Bankgeschäft, insbesondere Kundenprozesse, konnten im vergangenen Geschäftsjahr weitgehend abgeschlossen werden und waren von untergeordneter Bedeutung. Eine am 30.11.2001 rechtshängig gewordene Nichtigkeitsklage von zwei Aktionären auf Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung vom 30.09.1998 wurde mit Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 18. März 2002 zu Gunsten der Gesellschaft abgewiesen. Gegen diese Entscheidung hat die Gegenseite Berufung eingelegt. Ausblick Die net.IPO AG ist als Beteiligungsgesellschaft stark von Schwankungen an den Kapitalmärkten abhängig. Inwieweit die Wende an den Kapitalmärkten anhält, bleibt abzuwarten. Insbesondere die weitere nationale wie internationale Wirtschaftsentwicklung werden diese Frage mitbestimmen. Da durch die Aufgabe des Spezialleasinggeschäfts auch weiterhin keine laufenden Erträge aus operativem Geschäft anfallen werden, ist eine konkrete Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2004 nur schwer möglich. Insbesondere die Entwicklung der Boursorama S.A. kann wegen ihres großen Anteils im Portfolio der net.IPO AG auch in 2004 maßgeblich das Ergebnis der net.IPO AG beeinflussen. Insgesamt rechnet der Vorstand für das laufende Geschäftsjahr mit einem positiven Ergebnis. Heidelberg, 8. April 2004 Der Vorstand 95 Bilanz zum 31. Dezember 2003 Aktiva 31.12.2003 Euro 31.12.2002 Euro 2.995.208,27 4.525.059,27 1,00 0,00 834.875,40 2.160.331,87 4.525.057,27 2,00 2.995.207,27 4.525.059,27 3.938.286,10 0,00 1.429.031,91 0,00 9.999,99 451.654,72 0,00 748.794,37 461.654,71 748.794,37 489.514,00 2.987.117,39 70.605,10 609.632,44 0,00 260,00 6.933.494,37 5.954.351,18 31.12.2003 Euro 31.12.2002 Euro 6.869.839,56 5.250.000,00 610.048,76 1.009.790,80 5.860.048,76 13.421.411,87 610.048,76 -8.171.411,87 B. Rückstellungen 1. sonstige Rückstellungen 51.700,00 51.700,00 51.050,00 51.050,00 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2. sonstige Verbindlichkeiten 11.954,81 0,00 11.954,81 43.252,42 15.160,81 28.091,61 6.933.494,37 5.954.351,18 A. Anlagevermögen I. Sachanlagevermögen 1. Technische Anlagen und Maschinen II. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 2. Wertpapiere des Anlagevermögens B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. sonstige Vermögensgegenstände III. IV. Wertpapiere 1. sonstige Wertpapiere Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Bilanzgewinn (im Vj. Bilanzverlust) Bilanzsumme 96 Gewinn- und Verlustrechnung 2003 2003 Euro 2002 Euro 1. Umsatzerlöse 1.754.422,28 858.919,42 2. sonstige betriebliche Erträge 1.039.563,96 2.189.614,55 3. Materialaufwand -1.547.426,19 -907.635,60 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 0,00 0,00 0,00 -11.847,51 -203.343,30 -655,00 -90.743,35 -209.084,53 57.415,24 901.951,87 0,00 -1.185.835,69 -97,84 -768,76 1.009.790,80 1.634.658,75 -8.171.411,87 -9.196.021,86 8.171.411,87 0,00 0,00 -610.048,76 1.009.790,80 -8.171.411,87 5. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 6. sonstige betriebliche Aufwendungen 7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 10. Jahresüberschuss 11. Verlustvortrag 12. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung 13. Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung 14. Bilanzgewinn (im Vj. Bilanzverlust) 97 Anhang für das Geschäftsjahr 2003 Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der net.IPO Aktiengesellschaft auf den 31. Dezember 2003 wird nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften erstellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2003 entspricht den Vorschriften der §§ 266 Abs. 2 und Abs. 3 und 275 HGB. Mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB wurden nicht vorgenommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um den Besonderheiten des Wertpapierhandelsgeschäftes Rechnung zu tragen, haben wir die Posten ,,Provisionserträge und Wertpapierverkäufe‘‘ wie Umsatzerlöse behandelt und die Posten ,,Einsatz von Wertpapieren‘‘ und ,,Provisionen‘‘ wie ,,Materialaufwand‘‘ eingestellt. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich an den handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus kommen soweit nötig auch besondere Bestimmungen aus dem Aktienrecht zur Anwendung. Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten unter Anwendung des Niederstwertprinzips bilanziert, wie es für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben ist. Bei den börsennotierten Finanzanlagen wurden zum Bilanzstichtag Wertaufholungen von Abschreibungen der Vorjahre vorgenommen. Unnotierte Beteiligungen, deren beizulegender Wert am Abschlussstichtag unter den Anschaffungskosten lag, wurden auf diesen Wert abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden nach der steuerlichen Durchschnittswertmethode (inkl. Nebenkosten) unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bilanziert; maßgeblich ist der Marktpreis am Bilanzstichtag. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sind zum Kurs am Transaktionstag in Euro bewertet; zum Bilanzstichtag wurde das Niederst- bzw. Höchstwertprinzip beachtet. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung A. Angaben zur Bilanz Die Aufgliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Wertpapiere des Anlagevermögens sind in Höhe von TEUR 2.131 börsennotiert. Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer vertraglichen oder gesetzlichen Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 1,00 EUR. Bestehende Einzelrisiken bei Forderungen wurden durch Abwertungen berücksichtigt. Die unter B. II. 1. ausgewiesenen sonstigen Wertpapiere von TEUR 490 sind Anteile an einem Geldmarktfonds. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Buchführung sowie für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten ausschließlich solche der ehemaligen Niederlassung in Frankreich (TEUR 12). Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 5.250.000,00 (Vorjahr: EUR 13.421.411,87). Die Veränderung resultiert aus einer von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Dezember 2002 beschlossenen Herabsetzung des Grundkapitals um EUR 8.171.411,87 um Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Die Kapitalherabsetzung wurde am 15. Mai 2003 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Da bei der Beschlussfassung über die Kapitalherabsetzung die bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung aufgelaufenen tatsächlichen Verluste als zu hoch angenommen wurden, war der Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 98 610.048,76 bereits in der Bilanz für das Geschäftsjahr 2002 gemäß § 232 AktG in die Kapitalrücklage eingestellt worden. Der Betrag stellt die Differenz dar, die sich aus der Summe aus Verlustvortrag aus dem Geschäftsjahr 2001 (-TEUR 9.196) und Jahresüberschuss zum 31.12.2002 (TEUR 1.637) sowie dem Herabsetzungsbetrag (TEUR 8.171) ergibt. Mit Durchführung der Kapitalherabsetzung wurde der verbleibende Verlustvortrag aus dem Geschäftsjahr 2002 ausgeglichen. B. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten unter Anderem Erlöse aus dem Verkauf von Finanzanlagen von TEUR 802 und Zuschreibungen auf Finanzanlagen von TEUR 173. Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens von TEUR 203 betreffen die Abschreibung eines Darlehens aus dem Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 91, darin enthalten sind Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 40), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 23), Nebenkosten des Geldverkehrs (TEUR 9) und Kosten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung (TEUR 7). Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2003 sind keine Vorstandsbezüge angefallen; die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 4.534,96. Die net.IPO AG beschäftigt neben dem Vorstand keine weiteren Mitarbeiter. Mitglieder der Organe im Geschäftsjahr 2003 waren: Vorstand: Jürgen Dickemann, Vorstand Deutsche Balaton AG, Heidelberg Mitglied im Aufsichtsrat folgender Gesellschaften: Birkert Wertpapierhandelshaus AG, Frankfurt am Main (Vors.) CornerstoneCapital AG, Frankfurt am Main (stell. Vors.). Aufsichtsrat: Dr. Markus Elsässer, Kaufmann, Hennef (Vorsitzender) Mitglied im Aufsichtsrat folgender Gesellschaften: Deutsche Balaton AG, Wiesbaden (Vors.) Birkert Wertpapierhandelshaus AG, Frankfurt (Stellv. Vors.) TMAC Telemedia Holding AG, Düsseldorf (Vors.) Fiducia Treuhand AG, Bonn (stell. Vors.) MedCon Health Contents AG, Köln Dr.Alexander Finkeißen, Unternehmensberater, Heidelberg Mitglied im Aufsichtsrat folgender Gesellschaften: VV Beteiligungen AG, Heidelberg (stell. Vors.) Martin Slawik, Unternehmensberater, Frankfurt am Main Keine weiteren Aufsichtsratsmandate Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGB Die Gesellschaft war zum 31. Dezember 2003 an der G7 Leasing GmbH mit Sitz in Heidelberg mit 100% beteiligt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000. Das Jahresergebnis 2003 betrug EUR 9.030. Zusätzliche Angaben nach §§ 152, 160 AktG Zum Bilanzstichtag betrug das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft 5.250.000 Euro und war eingeteilt in 5.250.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Auf der Hauptversammlung vom 20. Dezember 2002 war beschlossen worden, das Grundkapital der Gesellschaft im Wege einer vereinfachten Kapitalherabsetzung gemäß den §§ 229 ff. AktG um EUR 8.171.411,87 auf EUR 5.250.000,00 herabzusetzen um Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Die Kapitalherabsetzung wurde am 15.05.2003 im Handelsregister eingetragen. Auf der Hauptversammlung vom 18. Oktober 2000 wurde ein genehmigtes Kapital wie folgt geschaffen: 99 Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 12. März 2005 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 6.391.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital nach § 202 ff AktG). Im Berichtszeitraum hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Auf der Hauptversammlung vom 13. März 2000 wurde der Vorstand ermächtigt, mit einstimmiger Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 12. März 2005 einmalig oder mehrmals sowohl auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussscheine - auch mit Wandlungsrechten - im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 200.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 15 Jahren als auch auf den Inhaber lautende Optionsscheine oder Schuldverschreibungen, die ein Optionsrecht auf Aktien der net.IPO AG verbriefen, auszugeben. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um weitere bis zu EUR 5.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.955.830 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, von Optionsscheinen ohne Schuldverschreibungen oder Wandlungsrechten aus Wandelschuldverschreibungen oder Genussscheinen vom ihrem Optionsbzw. Wandlungsrecht Gebrauch machen. Der Vorstand wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 894.740,00 bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durch Ausgabe von bis zu 350.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres der Ausgabe und zur Einlösung von Bezugsrechten durchgeführt, die im Rahmen des verabschiedeten Aktienoptionsplans der net.IPO AG gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie im Rahmen des Aktienoptionsplans aus dem bedingten Kapital Aktienoptionen ausgegeben werden und die Inhaber dieser Aktienoptionen hiervon Gebrauch machen. Nach dem Aktienoptionsplan sind Mitglieder des Vorstandes der net.IPO AG oder von Konzern-Unternehmen, leitende Mitarbeiter der net.IPO AG und ihrer Konzern-Unternehmen sowie die übrigen Mitarbeiter der net.IPO AG und ihrer Konzern-Unternehmen bezugsberechtigt. Von dem durch die Hauptversammlung am 13. März 2000 beschlossenen Mitarbeiteroptionsprogramm wurden im Berichtszeitraum keine Optionen gewährt. Die Ausübung der an Mitarbeiter im Rahmen des Optionsprogramms ausgegebenen Aktienoptionen war an das Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses geknüpft. Sie können daher nicht mehr ausgeübt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, bis 19. Juni 2004 eigene Aktien der Gesellschaft zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien bis zu einem Anteil am Grundkapital von zehn vom Hundert zu Preisen, die den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils drei vorangegangenen Börsentagen nicht um mehr als 10 % übersteigen oder unterschreiten, zu kaufen und zu verkaufen. Die Deutsche Balaton AG, Wiesbaden, hat uns mitgeteilt, dass sie seit 20. Juli 1998 eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 20 AktG hält. Die Deutsche Balaton AG hat uns ferner am 03.04.2002 gemäß § 41 (2) WpHG mitgeteilt, dass ihr am 01.04.2002 86,30% der Stimmrechte der net.IPO AG zustanden. Zum 31. Dezember 2003 wird die Deutsche Balaton AG, Wiesbaden, einen Konzernabschluss aufstellen, in den die net.IPO AG konsolidiert wird. Die nachfolgend wiedergegebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG wurde im Geschäftsjahr 2003 abgegeben und im Internet unter www.netIPO.de zugänglich gemacht: ,,Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat haben die vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der ,,Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex‘‘ bisher nicht angewendet und werden diese bis auf weiteres nicht anwenden. Der Vorstand sieht die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex auf große Publikumsgesellschaften mit den entsprechend komplexen Strukturen zugeschnitten. Eine ordnungsgemäße Unternehmensführung ist nach Auffassung des Vorstands auch ohne Anwendung 100 der Empfehlungen des Corporate Governance Kodex durch die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich. Heidelberg, im Dezember 2003 net.IPO AG Vorstand und Aufsichtsrat‘‘ Die net.IPO AG hält keine Anteile an der Deutsche Balaton AG, Wiesbaden. Heidelberg, 8. April 2004 Der Vorstand 101 Entwicklung des Anlagevermögens Historische Anschaffungskosten Zugänge Abgänge Umgliederungen EUR EUR EUR 01.01.2003 EUR I. 1. II. 1. 2. Sachanlagevermögen Technische Anlagen und Maschinen Finanzanlagen Beteiligungen Wertpapiere des Anlagevermögens Summe Finanzanlagen I. 1. II. 1. 2. Sachanlagevermögen Technische Anlagen und Maschinen Finanzanlagen Beteiligungen Wertpapiere des Anlagevermögens Summe Finanzanlagen 31.12.2003 EUR 0,00 47.685,26 47.684,26 0,00 1,00 16.824.958,22 60.111,50 6.461.810,44 -2.443.035,39 7.980.223,89 837.741,12 29.527,47 0,00 2.443.035,39 3.310.303,98 17.662.699,34 89.638,97 6.461.810,44 0,00 11.290.527,87 17.662.699,34 137.324,23 6.509.494,70 0,00 11.290.528,87 kumulierte Abschreibungen Zuschreibungen Abgänge EUR EUR 01.01.2003 EUR Zugänge EUR Umgliederungen EUR 31.12.2003 EUR 0,00 4.769,26 0,00 4.769,26 0,00 0,00 12.299.900,95 0,00 837.739,12 0,00 -173.123,29 4.669.196,18 -312.232,99 0,00 0,00 312.232,99 13.137.640,07 13.137.640,07 0,00 -173.123,29 4.669.196,18 4.769,26 -173.123,29 4.673.965,44 102 Buchwerte 31.12.2003 EUR 31.12.2002 EUR 1,00 0,00 7.145.348,49 834.875,40 4.525.057,27 1.149.972,11 2.160.331,87 2,00 0,00 8.295.320,60 2.995.207,27 4.525.059,27 0,00 8.295.320,60 2.995.208,27 4.525.059,27 Bestätigungsvermerk Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der net.IPO Aktiengesellschaft, Wiesbaden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2003 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Pfungstadt, den 8. April 2004 Consult & Concept GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Peter Frank Wirtschaftsprüfer 103 Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2003 entsprechend seiner ihm gesetzlich und durch die Satzung zugewiesenen Aufgabe die Geschäftsführung des Vorstands überwacht. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig durch Vorstandsberichte, die in den Sitzungen erörtert wurden. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2003 insgesamt vier Sitzungen abgehalten. Daneben fand zwischen Vorstand und Aufsichtsratsmitgliedern auch eine regelmäßige Meinungsbildung außerhalb von Sitzungen statt. Ausschüsse wurden keine gebildet. Die Beratungen des Aufsichtsrats konzentrierten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr im Wesentlichen auf die Weiterentwicklung der net.IPO AG als Beteiligungsgesellschaft. Darüber hinaus wurden in den Sitzungen diejenigen Geschäft behandelt, die einer Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften. Der von der Hauptversammlung am 07. Juli 2003 zum Abschlussprüfer bestellten Consult & Concept GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Pfungstadt, wurde vom Aufsichtsrat der Auftrag erteilt, den Jahresabschluss der net.IPO AG für das Geschäftsjahr 2003 zu prüfen. Diese hat den vom Vorstand zum 31.12.2003 aufgestellten Jahresabschluss nebst Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und am 8. April 2004 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Allen Aufsichtsratsmitgliedern wurden die Jahresabschlussunterlagen und Prüfberichte ausgehändigt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 07. Mai 2004 diese erörtert und den Jahresabschluss, den dazugehörigen Lagebericht der net.IPO AG sowie den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns in Anwesenheit des Abschlussprüfers geprüft. Der Abschlussprüfer hat dem Aufsichtsrat über den Verlauf seiner Prüfung berichtet und stand für ergänzende Fragen zur Verfügung. Einwendungen des Aufsichtsrats haben sich bei der Prüfung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht nicht ergeben. Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahresabschluss und den Lagebericht der net.IPO AG in seiner Sitzung vom 07.05.2004 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt, Der Aufsichtsrat stimmt dem Vorschlag des Vorstands, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.009.790,80 auf neue Rechnung vorzutragen, zu. Der Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG wurde uns zusammen mit dem Prüfungsergebnis der Consult & Concept GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Pfungstadt, vom Vorstand vorgelegt. Der Abschlussprüfer erteilte zu diesem Bericht den folgenden Bestätigungsvermerk: ,,Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichtes des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind.‘‘ der Gesellschaft nicht Wir haben den Bericht des Vorstands auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und stimmen ihm zu. Ebenso stimmen wir dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat erhebt keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss seines Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2003. Heidelberg, den 07. Mai 2004 Dr.Markus Elsässer Vorsitzender des Aufsichtsrats 104 Eigenkapitalveränderungsrechnungen und Kapitalflussrechnungen der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft (vormals net.IPO Aktiengesellschaft) für die Geschäftsjahre 2003 und 2004 (HGB) mit Bescheinigung 105 Delta Beteiligungen AG Eigenkapitalveränderungsrechnungen für die Jahre 2003 und 2004 Entwicklung des Eigenkapitals vom 01. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2004 erwirtschaftetes Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapital- Rücklage für rücklage eigene Anteile Gewinnrücklage Bilanzgewinn Gesamt EUR EUR EUR EUR EUR EUR Stand 31.12.2002/ 01.01.2003 13.421.411,87 610.048,76 0,00 0,00 -8.171.411,87 5.860.048,76 Jahresüberschuss 2003 Kapitalherabsetzung 0,00 -8.171.411,87 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.009.790,80 8.171.411,87 1.009.790,80 0,00 5.250.000,00 610.048,76 0,00 0,00 1.009.790,80 6.869.839,56 0,00 0,00 0,00 0,00 636.052,62 636.052,62 0,00 0,00 177.030,70 0,00 -177.030,70 0,00 5.250.000,00 610.048,76 177.030,70 0,00 1.468.812,72 7.505.892,18 Stand 31.12.2003/ 01.01.2004 Jahresüberschuss 2004 Einstellung in Gewinnrücklagen Stand 31.12.2004 106 Delta Beteiligungen AG Kapitalflussrechnung für die Jahre 2003 und 2004 Die Veränderung des Finanzmittelfonds wird anhand der nachfolgenden Kapitalflussrechnung (nach der indirekten Methode, DRS 2) aufgezeigt: 1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten und vor Ergebnisabführung/ Ergebnisübernahme Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigket zuzuordnen sind Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigket zuzuordnen sind Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 2004 2003 TEUR TEUR 636 1.010 0 19 -168 1 -5.076 -132 -7 -32 -4.428 679 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens Auszahlungen (-) für Investitionen in das Sachanlagevermögen Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens Auszahlungen (-) für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 0 43 -48 1.497 -20 1.793 -90 Cashflow aus der Investitionstätigkeit 1.477 1.698 -2.951 2.987 2.377 610 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 36 2.987 4. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds Liquide Mittel 36 2.987 3. Finanzmittelfonds am Ende der Periode Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 2) Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 107 BESCHEINIGUNG An die Gesellschaft, wir haben die von der Gesellschaft aus den Jahresabschlüssen für die Geschäftsjahre 2003 und 2004 sowie der zugrunde liegenden Buchführung abgeleiteten Eigenkapitalveränderungsrechnungen und Kapitalflussrechnungen für die Geschäftsjahre 2003 und 2004 geprüft. Die Eigenkapitalveränderungsrechnungen und Kapitalflussrechnungen ergänzen die auf Grundlage der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschlüsse der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft (vormals: net.IPO Aktiengesellschaft) für die Geschäftsjahre 2003 und 2004. Die Aufstellung der Eigenkapitalveränderungsrechnungen und Kapitalflussrechnungen für die Geschäftsjahre 2003 und 2004 nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil darüber abzugeben, ob die Eigenkapitalveränderungsrechnungen und Kapitalflussrechnungen für die Geschäftsjahre 2003 und 2004 ordnungsgemäß aus den Jahresabschlüssen für die Geschäftsjahre 2003 und 2004 sowie der zugrunde liegenden Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften abgeleitet wurde. Nicht Gegenstand dieses Auftrags ist die Prüfung der zugrunde liegenden Jahresabschlüsse sowie der zugrunde liegenden Buchführung. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des IDW Prüfungshinweises: Prüfung von zusätzlichen Abschlusselementen (IDW PH 9.960.2) so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler bei der Ableitung der Eigenkapitalveränderungsrechnungen und Kapitalflussrechnungen aus den Jahresabschlüssen sowie der zugrunde liegenden Buchführung mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse wurden die Eigenkapitalveränderungsrechnungen und Kapitalflussrechnungen für die Geschäftsjahre 2003 und 2004 ordnungsgemäß aus den Jahresabschlüssen für die Geschäftsjahre 2003 und 2004 sowie der zugrunde liegenden Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften abgeleitet. Diese Bescheinigung darf nur im Zusammenhang mit den vollständigen Kapitalflussrechnungen und Eigenkapitalveränderungsrechnungen für die Geschäftsjahre 2003 und 2004 verwendet werden. Mit der Wiedergabe dieses Schreibens in der Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Angebot der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft an die Aktionäre der Beta Systems Software Aktiengesellschaft sind wir einverstanden. Hamburg, den 13. Februar 2006 TAXON HAMBURG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Michael Kirchner Wirtschaftsprüfer Ulrich Britting Wirtschaftsprüfer 108 Pro-Forma Abschluss der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft 2005 109 Pro-Forma Abschluss Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft 2005 Die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft hat im Juli 2005 ihre im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Anteile an der Boursorama S.A., Paris vollständig veräußert. Insgesamt wurden 307.033 Aktien zu einem durchschnittlichen Kaufpreisen je Aktie in Höhe von 5,98 EUR, insgesamt mithin 1.836 TEUR, verkauft. Der Verkauf erfolgte im Zeitraum vom 11.07.2005 bis 15.07.2005. Diese Pro-Forma-Finanzinformationen dienen ausschließlich illustrativen Zwecken, sie können aufgrund ihrer Wesensart lediglich eine hypothetische Situation beschreiben und folglich nicht die tatsächliche Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft widerspiegeln. Die Pro-Forma-Finanzinformationen basieren auf dem geprüften Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2005. Dieser Jahresabschluss ist zusammen mit diesen Pro-FormaFinanzinformationen Bestandteil der Angebotsunterlage für das öffentliche Übernahmeangebot der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft an die Aktionäre der Beta Systems Software Aktiengesellschaft. Es werden die Rechnungslegungs-, Ausweis- und Bilanzierungsgrundsätze der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft angewendet, wie sie im Anhang der Gesellschaft dargestellt sind. Die folgenden Pro-Forma-Finanzinformationen basieren auf der Annahme, dass die Veräußerung der Boursorama S.A. bereits zu Beginn der Periode erfolgte und die aus der Veräußerung erzielten liquiden Mittel in Höhe von 1.836 TEUR während des gesamten Geschäftsjahres als Darlehen an die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gegeben worden wären. Als Verzinsung für das Darlehen wird entsprechend der übrigen Darlehensverträge 2,5% über Euribor festgelegt. Delta Beteiligungen AG Verkürzte Pro-Forma-Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 01. Januar bis 31. Dezember 2005 (in TEUR) Delta Beteiligungen AG Summe Pro formaAnpassungen 86 1.463 -52 -11 -69 1.417 303 1.720 0 0 0 0 0 0 46 46 Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand sonstige betriebliche Aufwendungen EBIT Beteiligungs- und Finanzergebnis Konzernjahresüberschuss 110 Tz. 1* Delta Beteiligungen AG Pro forma 86 1.463 -52 -11 -69 1.417 349 1.766 Delta Beteiligungen AG Pro-Forma-Bilanz zum 31. Dezember 2005 (in TEUR) Delta Beteiligungen AG Summe Pro formaAnpassungen 446 446 0 0 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere Guthaben bei Kreditinstituten 10.643 46 8.492 208 1.943 46 0 0 8.538 208 1.943 Bilanzsumme 11.089 46 11.135 Delta Beteiligungen AG Summe Pro formaAnpassungen Delta Beteiligungen AG Pro forma 11.026 48 15 11.089 46 0 0 46 AKTIVA Anlagevermögen Finanzanlagen PASSIVA Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Bilanzsumme Tz. Delta Beteiligungen AG Pro forma 446 446 2* Tz. 1* 10.689 11.072 48 15 11.135 1* Die Darlehensgewährung bereits im zu Beginn des Geschäftsjahres führt zu einem Zinsertrag und einer Erhöhung des Eigenkapitals in Höhe von 46 TEUR. Die Verzinsung erfolgte 2,5 % über Euribor und betrug für die Pro-Forma Berechnung 4,625% der Darlehenssumme. Die zusätzliche Darlehensdauer betrug 195 Tage, die Darlehenshöhe 1.836 TEUR. 2* Die Forderungen gegenüber der Darlehensnehmerin angefallenen zusätzlichen Zinsen um 46 TEUR erhöhen sich entsprechend der Die aus dem Verkauf der Beteiligung an der Boursorama S.A. resultierenden Effekte der ProForma-Anpassungen sind einmalig. 111 Bescheinigung An die Gesellschaft wir haben geprüft, ob die Pro-Forma-Finanzinformationen zum 31. Dezember 2005 der Delta Beteiligungen AG (Anlage) auf den in den Pro-Forma-Erläuterungen dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß erstellt worden sind und ob diese Grundlagen im Einklang mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft stehen. Die Pro-Forma-Finanzinformationen umfassen eine Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.Januar bis 31. Dezember 2005 und eine Pro-FormaBilanz zum 31. Dezember 2005 sowie Pro-Foma-Erläuterungen. Zweck der Pro-Forma-Finanzinformationen ist es darzustellen, welche wesentlichen Auswirkungen die in den Pro-Forma-Erläuterungen dargestellte Unternehmenstransaktion auf die historischen Abschlüsse gehabt hätte, wenn die Transaktion bereits zu Beginn des Berichtszeitraumes stattgefunden hätte. Da Pro-Forma-Finanzinformationen eine hypothethische Situation beschreiben, vermitteln sie nicht in allen Einzelheiten die Darstellung, die sich ergeben hätte, wenn die zu berücksichtigenden Ereignisse tatsächlich zu Beginn des Berichtszeitraums stattgefunden hätten. Die Erstellung der Pro-Forma-Finanzinformationen liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil darüber abzugeben, ob die Pro-Forma-Finanzinformationen auf den in den Pro-Forma-Erläuterungen dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß erstellt worden sind und ob diese Grundlagen im Einklang mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft stehen. Nicht Gegenstand unseres Auftrags ist die Prüfung der Ausgangszahlen, einschließlich ihrer Anpassung an die Rechnungslegungsgrundsätze, Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft sowie der in den Pro-FormaErläuterungen dargestellten Pro-Forma-Annahmen. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) herausgegebenen IDW Prüfungshinweis: Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen (IDW PH 9.960.1) so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler bei der Erstellung der ProForma-Finanzinformationen auf den in den Pro-Forma-Erläuterungen dargestellten Grundlagen sowie bei der Erstellung dieser Grundlagen in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Nach unserer Beurteilung sind die Pro-Forma-Finanzinformationen auf den in den Pro-FormaErläuterungen dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß erstellt. Diese Grundlagen stehen im Einklang mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft. Hamburg den 13. Februar 2006 TAXON HAMBURG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Michael Kirchner Wirtschaftsprüfer Ulrich Britting Wirtschaftsprüfer 112 Angaben zur Darstellung des Erwerbs der Beta Systems Aktiengesellschaft durch die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft in Ergänzung zu den Angaben gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 WpÜG in Ziffer 6.2 der Angebotsunterlage 113 Angaben zur Darstellung des Erwerbs der Beta Systems Aktiengesellschaft durch die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft in Ergänzung zu den Angaben gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 WpÜG in Ziffer 6.2 der Angebotsunterlage Grundsätzliche Erläuterungen Die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft gibt ein öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Beta Systems Software Aktiengesellschaft zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Aktien (an der Beta Systems Software Aktiengesellschaft) ab. Für diese Zwecke werden die folgenden Erläuterungen dargestellt, die ausschließlich zu illustrativen Zwecken erfolgen und aufgrund ihrer Wesensart lediglich eine hypothetische Situation beschreiben und folglich nicht die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rechnung legenden Unternehmens widerspiegeln. Die Auswirkungen der Übernahme der Beta Systems Software Aktiengesellschaft auf die zukünftigen Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft können noch nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Hierfür gibt es eine Reihe von Gründen, unter Anderem die Folgenden: — Die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft hat ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 nach deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen (HGB) aufgestellt, die Beta Systems Software Aktiengesellschaft hat ihren Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2004 nach amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt (US GAAP), für das Geschäftsjahr 2005 stellt die Beta Systems Software Aktiengesellschaft ihren Konzernabschluss nach Internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) auf. Dieser Konzernabschluss nach IFRS ist bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht worden. — Die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft verfügt ausschließlich über die öffentlich zugänglichen Finanzinformationen der Beta Systems Beteiligungen Aktiengesellschaft. Der Bitte der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft um die Herausgabe weiter gehender Informationen zum Geschäftsjahr 2005 konnte von der Beta Systems Software Aktiengesellschaft zu diesem Zeitpunkt nicht entsprochen werden, da entsprechende Informationen (Jahresabschluss der Beta Systems Software Aktiengesellschaft nach IFRS) noch nicht verfügbar waren. — Die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft erstellt ihre Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren, die Beta Systems Software Aktiengesellschaft wendet das Umsatzkostenverfahren an. Im Unterschied zum Gesamtkostenverfahren werden beim Umsatzkostenverfahren die Aufwendungen nicht nach Aufwandsarten, sondern nach Funktionsbereichen unterteilt und den Umsatzerlösen nur die Herstellungskosten gegenüber gestellt, die ursächlich für die Umsätze waren. Eine Überleitung der Gewinnund Verlustrechnung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft auf das Gesamtkostenverfahren lässt sich aus den öffentlich verfügbaren Informationen nicht vornehmen. Vor diesem Hintergrund kann nachfolgend keine vollständige Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet werden, sondern muss sich die Darstellung auf ausgewählte Ergebnisgrößen bzw. Kennzahlen beschränken. — Eine Überleitung der von der Beta Systems Software Aktiengesellschaft erstellten Jahresabschlüsse auf die von der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft unter Anwendung deutscher Rechnungslegungsgrundsätze (HGB) erstellten Jahresabschlüsse ist ohne weiter gehende Informationen von der Beta Systems Software Aktiengesellschaft nicht möglich. Da die auf verschiedenen Rechnungslegungsstandards basierenden Zahlen nicht direkt miteinander vergleichbar sind, werden die Angaben nicht in Spalten, sondern in Textform dargestellt. Somit wird von der allgemeinen tabellarischen Darstellungsform abgewichen. — Die verbalen Erläuterungen beschreiben die Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Beta Systems Software Aktiengesellschaft auf Basis der aktuellsten öffentlich verfügbaren Finanzinformationen Diese sind der Zwischenberichterstattung zum 30. September 2005 sowie der Ad - Hoc Meldung vom 9. Februar 2006 zu entnehmen und basieren auf internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS). 114 — Die Anzahl der zum Verkauf angemeldeten Aktien der Beta Systems Software Aktiengesellschaft wird erst nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist feststehen. In den folgenden Ausführungen ist unterstellt, dass sämtliche Aktionäre das Angebot annehmen. — Die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft hat derzeit noch nicht abschließend festgelegt, welcher Teilbetrag der für den Erwerb vorgesehenen Beta Systems Software Aktiengesellschaft Aktien zu zahlenden Gegenleistung aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft finanziert wird. — Darüber hinaus wird das endgültige Volumen der Kapitalerhöhung der Delta Beteiligungen erst nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist feststehen. In der nachfolgenden verbalen Darstellung wird unterstellt, dass sämtliche Aktionäre von dem Angebot des Aktientausches Gebrauch machen. — Vor diesem Hintergrund können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Zielgesellschaft sowie die Auswirkungen des geplanten Erwerbs auf die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft ausschließlich verbal erläutert werden. Ziele des Erwerbs der Beta Systems Software Aktiengesellschaft durch die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft Eine Beteiligung der Gesellschaft an der Beta Systems Software Aktiengesellschaft ist aus folgenden Gründen im besonderen Interesse der Gesellschaft: Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft ist ein führender Anbieter von Softwarelösungen und Serviceleistungen. Das Unternehmen bietet seine Produkte in den Kernbereichen Input- & OutputManagement, Security-Management, Storage-Management und Scheduling an und hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der großen Softwareunternehmen Deutschlands entwickelt. Derzeit werden bei der Beta Systems Software Aktiengesellschaft im Rahmen des ,,Growth and Profit 2005‘‘-Programms eingeleitete Restrukturierungs-, Kostensenkungs- und Integrationsmaßnahmen umgesetzt. Mit einem Erwerb der Beteiligung an der Beta Systems Software Aktiengesellschaft könnte die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft ihrerseits bei ihr im Management vorhandenes Kapitalmarktund Restrukturierungs-Know-How in die Prozesse bei der Beta Systems Software Aktiengesellschaft einbringen und die Gesellschaft bei der Restrukturierung aktiv unterstützen. Das auf vorläufiger Grundlage berechnete Umtauschverhältnis von 1:1,75 zuzüglich einer baren Zuzahlung von 1,50 Euro je eingereichter Aktie an der Beta Systems Software Aktiengesellschaft führt zunächst zu einem rd. 29%-igen Bonus für die Aktionäre der Beta Systems Software Aktiengesellschaft bezogen auf die Schlusskurse der Aktien der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft und der Beta Systems Software Aktiengesellschaft am 09. Dezember 2005. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass nach Abschluss der Restrukturierungsphase und einer mittelfristigen Betrachtung die Entwicklung bei der Beta Systems Software Aktiengesellschaft diesen zunächst zu leistenden Aufschlag auf die Aktien rechtfertigt. Der Unternehmenserwerb in Form eines Anteilstausches vermeidet zudem einen Liquiditätsabfluss bei der Gesellschaft und stärkt die Eigenkapitalbasis. Ferner werden mit einem Aktientauschangebot neue Anlegerkreise für die Gesellschaft erschlossen. Eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, um die für die geplante Akquisition erforderliche Barmittel zu beschaffen, scheidet aus verschiedenen Gründen aus. Diese Alternative wurde vom Vorstand in seinen Überlegungen berücksichtigt, jedoch als unpraktikabel und nicht Erfolg versprechend verworfen. Zum Einen ist nicht zu erwarten, dass sich die Aktionäre der Gesellschaft in vollem Umfang an der Kapitalerhöhung beteiligen und die neuen Aktien zeichnen. Zum Anderen wäre es nicht praktikabel und verhinderte die Übernahme, zunächst eine Barkapitalerhöhung, deren Akzeptanz und damit Zeichnung von Seiten der Aktionäre nicht vorhergesehen werden kann, durchzuführen, um dann erst in einem zweiten Schritt den Aktionären der Beta Systems Software Aktiengesellschaft ein Übernahmeangebot zu machen. Zum Einen müssten dann die Übernahmepläne frühzeitig bekannt gegeben werden, was zu einem starken Kursanstieg der Aktien der Beta Systems Software Aktiengesellschaft führte, welcher die Durchführung der Übernahme letztendlich vereiteln könnte, zum Anderen wäre, sollte das Übernahmeangebot etwa wegen eines konkurrierenden Angebots nicht durchgeführt werden können, die Gesellschaft überkapitalisiert. 115 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beta Systems Software Aktiengesellschaft Ertragslage 2005 Die Informationen zur Ertragslage der Beta Systems Software Aktiengesellschaft sind dem Quartalsbericht 03/2005 sowie der Ad-Hoc Mitteilung vom 9. Februar 2006 entnommen worden. Ein geprüfter Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2005 liegt bisher nicht vor. Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft geht vorbehaltlich der Abschlussprüfung (gemäß AdHoc Mitteilung vom 9. Februar 2006) für das Geschäftsjahr 2005 von einem Umsatz aus laufender Geschäftstätigkeit gemäß IFRS von rund 95,6 MioEUR (Vorjahr: 90,0 MioEUR) aus. Das vorläufige Jahresergebnis beträgt gemäß dieser Ad-hoc Meldung rund 1,0 MioEUR (Vorjahr: 0,1 MioEUR). Darin enthalten sind ein Sonderertrag (aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs Outsourcing Services) in Höhe von 5,8 MioEUR sowie Sonderaufwendungen durch Integration, Neustrukturierung und Kostensenkungsmaßnahmen in Höhe von 5,5 MioEUR. Die Sonderaufwendungen stehen im Zusammenhang mit dem von der Gesellschaft eingeleiteten Restrukturierungsprogramm ,,Growth and Profit 2005-GaP’05‘‘. Im Vergleich zum Ergebnis der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2005 in Höhe von -0,2 MioEUR (1. Januar bis 30. September 2004: -0,9 MioEUR) hat sich die Ertragssituation, im branchentypischen saisonalen Effekt, im letzten Quartal 2005 positiv entwickelt. Im Rahmen des Planungsprozesses für das Jahr 2006 hat der Vorstand der Beta Systems Software Aktiengesellschaft gemeinsam mit den Leitern der Geschäftsbereiche weitere signifikante Kostensenkungspotenziale festgestellt, die trotz der geplanten Umsatzausweitung realisierbar sind. Die neue Unternehmensstruktur erlaubt die Vereinfachung von Prozessen, die Beschleunigung von Abläufen sowie die weitere Optimierung der Strukturen. Im Rahmen der Realisierung dieser Potenziale werden auch für das Geschäftsjahr 2006 Sonderaufwendungen in einer ähnlichen Größenordnung wie im Geschäftsjahr 2005 (rund 5,5 MioEUR) erwartet, welche in den Plänen berücksichtigt wurden. Der Aufsichtsrat hat diesen Planungen zugestimmt und dem Vorstand vollste Unterstützung bei der Umsetzung zugesagt. Vermögens- und Finanzlage 2005 Die Informationen zur Vermögens- und Finanzlage der Beta Systems Software Aktiengesellschaft sind dem Quartalsbericht 03/2005 entnommen worden. Ein geprüfter Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2005 liegt bisher nicht vor. Die Vermögenslage zum 30. September 2005 ist bei einer Bilanzsumme von 76,7 MioEUR (IFRS) im Wesentlichen geprägt durch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (20,7 MioEUR), Vorräte (12,7 MioEUR) und aktive latente Steuern (13,7 MioEUR) und liquide Mittel (8,3 MioEUR). Die wesentlichen Positionen der Passivseite bestehen neben dem Eigenkapital (29,1 MioEUR) in den Rückstellungen (15,2 MioEUR), passiven Rechnungsabgrenzungsposten (9,6 MioEUR) und passiven latenten Steuern (7,6 MioEUR). Im Vergleich zum 31. Dezember 2004 hat sich die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft stabilisiert. So ist die Eigenkapitalquote von 28,0% (31. Dezember 2004) auf 37,9% (30. September 2005) angestiegen. Auswirkungen des Übernahmeangebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft Aufgrund des derzeit geringen Umfangs des Beteiligungsportfolios der Gesellschaft hat eine Übernahme der Anteile der Beta Systems Software Aktiengesellschaft einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft. In den Finanzanlagen sind die Beta Systems-Aktien mit den Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren. Diese errechnen sich für eine Beta Systems-Aktie aus dem Ausgabebetrag einer neuen Delta Beteiligungen-Aktie zuzüglich der baren Zuzahlung sowie den Anschaffungsnebenkosten. Der Ausgabebetrag je neuer Delta Beteiligungen-Aktie beträgt EUR 2,60. Hinzu kommt je eingebrachter Aktie der Beta Systems eine bare Zuzahlung in Höhe von EUR 1,50. Die Anschaffungsnebenkosten sind im Wesentlichen die Kosten des Angebots in Höhe von rd. TEUR 500 bzw. bei vollständiger Annahme des Angebots rd. EUR 0,0564 Euro je eingereichter Beta Systems-Aktie. Der Baranteil der Anschaffungskosten einschließlich der Kosten des Angebots in geschätzter Höhe von TEUR 500 beläuft sich bei vollständiger Annahme des Umtauschangebots auf insgesamt rd. TEUR 13.789. Die Finanzanlagen zum 31. Dezember 2005 in 116 Höhe von rd. TEUR 446 erhöhen sich somit, bei einer unterstellten vollständigen Annahme des Umtauschangebots, von rd. TEUR 446 um rd. TEUR 54.099 auf rd. TEUR 54.545. Der zur Finanzierung der baren Zuzahlung erforderliche Betrag (inklusive der Kosten des Angebots) in Höhe von insgesamt rd. TEUR 13.789 wird, soweit der Betrag auf die bare Zuzahlung (rd. TEUR 13.289) entfällt, durch ein der Delta Beteiligungen gewährtes Bankdarlehen finanziert. Das Bankdarlehen wird von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft durch Verpfändung von Wertpapieren besichert. Die Kosten des Angebots in Höhe von rd. TEUR 500 werden aus Eigenmitteln der Bieterin aufgebracht. Die in Anspruch genommene Kreditlinie ist kurzfristig mit 6,75 % p.a. und langfristig mit rd. 4,75 % zu verzinsen, die aus dem Darlehen resultierende langfristige jährliche Zinsbelastung wird, bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens, auf rd. TEUR 631 geschätzt. Die Zinsbelastungen sind voll ergebniswirksam und vermindern das jeweilige Jahresergebnis. Die sich aus der Transaktion ergebende Zinsbelastung hängt letztendlich jedoch davon ab, in welchem Umfang das Angebot der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft angenommen wird und in welcher Höhe demzufolge die Finanzierungszusagen in Anspruch genommen werden. In Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens kann darüber hinaus auch der vertraglich zu vereinbarende Zinssatz noch variieren. Die im Rahmen des Umtauschangebots an die ehemaligen Beta Systems-Aktionäre auszugebenden Aktien stammen aus der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. Februar 2006 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen. Danach wird das Grundkapital der Delta Beteiligungen von EUR 6.000.000,00 um bis zu EUR 15.503.733,00 auf bis zu EUR 21.503.733,00 durch Ausgabe von bis zu 15.503.733 Inhaberstückaktien erhöht. Die Aktien werden im Rahmen eines an die Aktionäre der Beta Systems gerichteten Umtauschangebots an die das Angebot annehmenden Aktionäre der Beta Systems im Verhältnis 1 : 1,75 ausgegeben. Den Ausgabebetrag der Aktien hat der Vorstand gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung unter Beachtung der §§ 7, 5 WpÜG-Angebotsverordnung mit EUR 2,60 festgelegt. Bei einer unterstellten Einbringung von 8.859.276 Aktien der Beta Systems als Sacheinlage in die Delta Beteiligungen erhöht sich somit das Grundkapital der Delta Beteiligungen von EUR 6.000.000,00 um EUR 15.503.733,00 auf EUR 21.503.733,00. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabebetrag (EUR 2,60) und dem auf die Aktie anteilig entfallenden Grundkapital (EUR 1,00) in Höhe von EUR 1,60, für 15.503.733 Aktien, somit EUR 24.805.972,80, ist in die Kapitalrücklage einzustellen. Diese erhöht sich somit, bezogen auf den 31. Dezember 2005 und unter Berücksichtigung der Einstellung von weiteren EUR 1.050.000,00 (Aufgeld aus der am 9. Januar 2006 im Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung) von EUR 1.660.048,76 um EUR 24.805.972,80 auf dann EUR 26.466.021,56. Die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 750.000,00 wurde von der Hauptversammlung der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft am 11. November 2005 beschlossen und im Dezember 2005 vollständig gezeichnet. Der Kapitalerhöhungsbetrag nebst Aufgeld von insgesamt EUR 1.800.000,00 stand der Gesellschaft bereits im Dezember 2005 vollständig zur freien Verfügung. Da die Kapitalerhöhung erst nach dem Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragen und damit wirksam wurde, war der Kapitalerhöhungsbetrag nebst Aufgeld zum 31. Dezember 2005 vollständig im Eigenkapital unter dem Posten ,,Zur Durchführung der Kapitalerhöhung geleistete Einlage‘‘ zu passivieren. Mit Durchführung der Kapitalerhöhung durch Eintragung im Handelsregister am 9. Januar 2006 war der Kapitalerhöhungsbetrag von EUR 750.000,00 dem Grundkapital zuzubuchen. Das Aufgeld von EUR 1.050.000,00 wurde zum 9. Januar 2006 in die Kapitalrücklage eingestellt. Falls das Umtauschangebot mit nicht mehr als 1.500.000 Beta Systems-Aktien angenommen wird, wird die Bieterin die dann erforderlichen bis zu 2.625.000 Delta Beteiligungen Aktien durch Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Ausnutzung des genehmigten Kapitals ausgeben. In dem Fall, dass das Umtauschangebot mit nicht mehr als 1.500.000 Beta Systems-Aktien angenommen wird, würde das Grundkapital von EUR 6.000.000,00 um bis zu EUR 2.625.000,00 auf bis zu EUR 8.625.000,00 erhöht. Sofern und soweit die Hauptversammlung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft zukünftig die Ausschüttung von Dividenden beschließen sollte, führten diese bei der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft zu Dividendeneinkünften, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam unter der Position ,,Zinsen und ähnliche Erträge‘‘ auszuweisen wären und zu einer Erhöhung des Jahresergebnisses führen würden. 117 Der Konzernabschluss der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft würde im Wesentlichen durch die Kennzahlen der Beta Systems Software Aktiengesellschaft dominiert werden, so dass die künftige Lage der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft von der erfolgreichen Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen und den damit angestrebten Einsparpotentialen bei der Beta Systems Software Aktiengesellschaft abhängig sein würde. 118 Bescheinigung An die Gesellschaft wir haben geprüft, ob die Pro-Forma-Informationen zum 31. Dezember 2005 der Delta Beteiligungen AG (Anlage) auf den in den Pro-Forma-Erläuterungen dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß erstellt worden sind und ob diese Grundlagen im Einklang mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft stehen. Die Pro-Forma-Finanzinformationen umfassen: — Grundsätzliche Erläuterungen — Ziele des Erwerbs der Beta Beteiligungen Aktiengesellschaft — Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beta Systems Software Aktiengesellschaft — Auswirkungen des Übernahmeangebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft. Systems Software Aktiengesellschaft durch die Delta Zweck der Pro-Forma-Informationen ist es darzustellen, welche wesentlichen Auswirkungen die in den Pro-Forma-Erläuterungen dargestellte Unternehmenstransaktion auf die historischen Abschlüsse gehabt hätten, wenn der Konzern während des gesamten Berichtszeitraums in der durch die Unternehmenstransaktion geschaffenen Struktur bestanden hätte. Da Pro-FormaInformationen eine hypothetische Situation beschreiben, vermitteln sie nicht in allen Einzelheiten die Darstellung, die sich ergeben hätte, wenn die zu berücksichtigenden Ereignisse tatsächlich zu Beginn des Berichtszeitraums stattgefunden hätten. Die Erstellung der Pro-Forma-Informationen liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil darüber abzugeben, ob die Pro-Forma-Informationen auf den in den Pro-FormaErläuterungen dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß erstellt worden sind und ob diese Grundlagen im Einklang mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft stehen. Nicht Gegenstand unseres Auftrags ist die Prüfung der Ausgangszahlen sowie der in den Pro-Forma-Erläuterungen dargestellten Pro-Forma-Annahmen. Wir haben unsere Prüfung unter der sinngemäßen Anwendung des vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) herausgegebenen IDW Prüfungshinweises: Prüfung von Pro-Forma-Informationen (IDW PH 9.960.1) so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler bei der Erstellung der Pro-Forma-Informationen auf den in den Pro-Forma-Erläuterungen dargestellten Grundlagen sowie bei der Erstellung dieser Grundlagen in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Aufgrund der Anwendung unterschiedlicher Rechnungslegungsstandards durch die Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft und die Beta Systems Software Aktiengesellschaft sind die in den Pro-Forma-Informationen dargestellten Zahlen nicht direkt miteinander vergleichbar. Da die Beta Systems Software Aktiengesellschaft keine den von der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen konnte ist vorliegend eine Darstellung der Pro-Forma-Informationen in der allgemein üblichen und den Anforderungen des vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschlend e.V. (IDW) herausgegebenen IDW Rechnungslegungshinweises: Erstellung von Pro-Forma-Informationen (IDW RH HFA 1.004) entsprechenden tabellarischen Form nicht möglich. Die Pro-Forma Informationen werden daher in Textform dargestellt. Die verbalen Erläuterungen beschreiben die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beta Systems Software Aktiengesellschaft auf Basis der aktuellsten öffentlich verfügbaren Informationen. Diese sind der Zwischenberichterstattung zum 30. September 2005 sowie der Ad - Hoc Meldung vom 9. Februar 2006 zu entnehmen und basieren auf internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen. Die Erläuterungen über die Auswirkungen des Übernahmeangebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft basieren auf dem nach deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen (HGB) aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 der Delta Beteiligungen Aktiengesellschaft. Nach unserer Beurteilung sind die Pro-Forma-Informationen auf den in den Pro-FormaErläuterungen dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß erstellt. Diese Grundlagen stehen im 119 Einklang mit den Rechnungslegungsgrundsätzen Bewertungsmethoden der Gesellschaft. sowie den Ausweis-, Hamburg, 21. Februar 2006 TAXON HAMBURG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Michael Kirchner Wirtschaftsprüfer Ulrich Britting Wirtschaftsprüfer 120 Bilanzierungs- und 20. Geschäftsgang und Aussichten Im Geschäftsjahr 2005 erzielte die Delta Beteiligungen ein positives Jahresergebnis in Höhe von rd. TEUR 1.720. Das Jahresergebnis beruht unter anderem auf Zinserträgen in Höhe von rd. TEUR 303 (31. Dezember 2004: rd. TEUR 204). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf rd. TEUR 69 (31. Dezember 2004: rd. TEUR 88). In dem Jahresergebnis ist die Zuschreibung auf eine Darlehensforderung in Höhe von rd. TEUR 645 enthalten. Zu Beginn des dritten Quartals 2005 konnte die Beteiligung an der Boursorama S.A., Paris. verkauft werden. Aus dem Verkauf der 307.033 Aktien konnte ein Gewinnbeitrag von rd. TEUR 770 erzielt werden. Am 11. November 2005 hat die außerordentliche Hauptversammlung der Delta Beteiligungen beschlossen, das Grundkapital von TEUR 5.250 um bis zu TEUR 750 auf bis zu TEUR 6.000 gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien wurden den Aktionären zum Bezug angeboten und vollständig gezeichnet. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 9. Januar 2006 in das Handelsregister eingetragen. Am 9. Dezember 2005 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Übernahmeangebot an die Aktionäre der Beta Systems abzugeben. Das Übernahmeangebot hat ein maximales Volumen von rd. TEUR 53.599. Für die Durchführung des Übernahmeangebots werden voraussichtlich Kosten in Höhe von rd. TEUR 500 entstehen. Den Aktionären der Beta Systems sollen Aktien aus einer Sachkapitalerhöhung, die Gegenstand dieses Umtauschangebots sind, und eine bare Zuzahlung für ihre Aktien angeboten werden. Die außerordentliche Hauptversammlung der Emittentin am 7. Februar 2006 hat beschlossen, das Grundkapital gegen Sacheinlagen von EUR 6.000.000,00 um bis zu EUR 15.503.733,00 auf bis zu EUR 21.503.733,00 durch Ausgabe von bis zu 15.503.733 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien zur Durchführung des Umtauschangebots zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Falls das Umtauschangebot binnen der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist mit nicht mehr als 1.500.000 Beta Systems-Aktien angenommen wird, hat sich die Emittentin verpflichtet, in diesem Fall durch Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das von der außerordentlichen Hauptversammlung der Emittentin am 11. November 2005 beschlossene und am 9. Januar 2006 im Handelsregister eingetragene genehmigte Kapital auszunutzen und gegen Einbringung von bis zu 1.500.000 Aktien der Beta Systems das Grundkapital von EUR 6.000.000,00 um bis zu EUR 2.625.000,00 auf bis zu EUR 8.625.000,00 zu erhöhen. Die aus der Kapitalerhöhung auszugebenden Neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2005 gewinnanteilsberechtigt sein. Die Emittentin rechnet mittelfristig mit positiven Beiträgen aus der Beteiligung an der Beta Systems sowie zukünftiger weiterer Beteiligungen. 121 imprima de bussy — C93572