Dorfentwicklung/ Dorferneuerung 1. Ausgangspunkt/ Gründe: 2

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Dorfentwicklung/ Dorferneuerung 1. Ausgangspunkt/ Gründe: 2
Dorfentwicklung/ Dorferneuerung
1. Ausgangspunkt/ Gründe:
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Sachsen: 70% der Fläche des Landes ist der ländliche Raum
geprägt von LW
durch Industrialisierung starke Veränderung
Mechanisierung und Rationalisierung der Landwirtschaft
→ auch starke Veränderung im Dorf
LW spielt nur noch untergeordnete Rolle
nicht immer sind Alternativen gegeben
Arbeitsplatzmangel → Abwanderung / Pendler
Strukturprobleme: fehlende Infrastruktur
Verlust an dörflicher Eigenheit und Vielfalt
Verlust von Ortsnamen
Zentralisierung aller Funktionen
Eigenheim und Wohnungsbau an den Rändern der Dörfer
Zerstörung von Natur und Landschaft
Identitätslosigkeit
2. Begriffserklärung/ Definition
= staatliches Förderprogramm im Rahmen der ländlichen Neuordnung
beide Begriffe: Dorferneuerung und Dorfentwicklung → ganzheitlicher
Programm für Orte die keine zentralen Orte sind und deshalb von
Regionalplanung keine Förderung erhalten
Stärkung der dörflichen Wohn- und Lebensqualität
→ NICHT nur gestalterische Maßnahmen, sondern auch mit infrastrukturellen
Fördermaßnahmen verbunden
umfasst gesamten Lebensbereich
Soziales
Kulturelles
Flurneuordnung
Ökonomie
Ökologie
Gestaltung
Bauen
Denkmalpflege
Landschaft
→ Das Dorf + seine Umgebung
3. Ziele
Ziel Dorfökologie – Bewahren des Gesichtes des Dorfes
-
Dörfer haben kein einheitliches Gesicht
jedes Dorf besitzt eigenes geheimnisvolles Ich
unverwechselbar
Was macht das Gesicht des Dorfes aus - welche Aspekte sind zu berücksichtigen?
- bebaute Substanz
- der Dorfkern
- das Haus
- das ganze Dorf als Einheit
- ökonomische und ökologische Gesichtspunkte nicht am bebauten Dorfrand
enden lassen
- gesamte besiedelte Fläche betrachten, auch Aussiedlerhöfe, Streulagen und
Dorfflur
- Warum? - man meint am Dorfrand beginnt das „grüne Paradies“ und nur im
Dorfkern befindet sich die Umweltbelastung, aber vielfach findet sich im
Dorfkern eine Dorfidylle - die Umgebung ist dagegen vielfach monotonisiert
und ausgeräumt, z.B. Kleingewässer, Weiher, Knick
Typische schleswig - holsteinische Knicklandschaft
-
Fließ- und Kleingewässer
Kleinstlebensräume – sind pflanzentragende Flächen, z.B. unbefestigte Wege,
Straßenbankette, Feldraine, Krautsäume, Eisenbahndämme, Hof - und
Lagerflächen, brachgefallenes Ackerland
Kleinstlebensraum in einem Dorf – Spaltenvegetation auf einem Ehrenmal auf einem Friedhof
Grundsätze für Dorfökologie
à die Rolle der Landwirtschaft heute
Dörfer sind nicht mehr Dörfer im alten ( sprich viel Landwirtschaft) Sinne, aber liegen
im ländlichen Raum, d.h. Auseinandersetzung, Landwirtschaft muss in die
kommunale Planungspolitik mit einbezogen werden
à historisch gewachsene Landschaften
umfassender Blick auf Landschafts- und Sozialgeschichte, um die derzeitige
Umweltsituation zu begreifen und Therapien zu entwickeln
à Landschaftsanalyse vor Landschaftsplanung
fachkundige Landschaftsaufnahme vermittelt „Gesundheitszustand“ der dörflichen
Umgebung, wichtig für eine zukunftsorientierte Planung
à Dorfkern und Gemarkung als Einheit
Naturschutz und landschaftspflegerische Hinwendung gilt der gesamten
Siedlungsgemeinde
à Landschaftsbezogenheit
Zusammenklang von Natur- und Kulturdenkmalschutz, landschaftsbezogene
Elemente - keine Allerweltslösungen
à ökologische Qualität
anspruchsvolle Naturstrukturen bevorzugen, z.B. Knick
à Vielfalt
nicht Bewahren sondern Vermehren des ökologischen Potentials
à Vernetzung
optimale Vernetzung der naturnächsten Lebensräume
à Umweltverträglichkeit und Versorgungsprinzip
Grundlage der kommunalen Umweltpolitik
à Umwelterziehung
muss wesentlicher Bestandteil der Arbeit mit den Bürgern sein
Ziel Dorfveränderung - Warum
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vorab müssen dazu drei Fragen beantwortet werden:
à Warum das Dorfbild erhalten?
à Wozu alte Bauten wieder herrichten?
à Weshalb an regionale oder örtliche Bau- und Gestaltungstraditionen
anknüpfen?
-
Gestaltung eines Ortsbildes, das Identifikation unterstützt
Konzeption eines öffentlichen Raumes, der Kommunikation ermöglicht
Ausformung einer Dorfgestalt, die Orientierung erleichtert
-
Gestaltung des dörflichen Lebensraum
Sicherung seiner Überschaubarkeit
Bewahrung seiner Eigenart
Unverwechselbarkeit
Amstetten, Zumindest als wichtigen Merk- und Orientierungspunkt lässt jeder die Kirche im Dorf
Böttingen, Nicht zu sein wie der Nachbarort – das unverwechselbare eigene Ortsbild als
Grundlage der Identifikation für die Bewohner
à diese Grundwerte als sicherndes Gerüst für künftige Entwicklungen erhalten
und fördern
Das Aufgabenspektrum der Dorfentwicklung
1. Reaktivierung der Ortskerne
- Dorfkerne haben meist noch vorhandenes Potential zur Entwicklung der
Leitbildeigenschaft „Eigenart und Unverwechselbarkeit“
- charakteristische Eigenschaften der Ortarchitektur bei allen Baumaßnahmen
berücksichtigen
- erhaltende Erneuerung stellt zentrale Aufgabe dar
- Neubauten im Ortskern müssen gestalterisch integriert werden
- Zuwuchern des Kerns durch große Dorferweiterungsgebiete vermeiden, um
Überschaubarkeit und Kleinräumigkeit zu erhalten
-
dezentrale Versorgungseinrichtungen und Betriebsformen müssen di e
angestrebte Kleinteiligkeit der Dorfarchitektur unterstützen
ausgewogene Mischung unterschiedlicher Nutzungen ( z.B. Wohnen und
Arbeiten)
attraktives Wohnumfeld à Ortskern wieder interessant machen,
Kommunikation
neue Formen des nachbarschaftlichen Wohnens und Arbeiten finden
Raumangebote für landwirtschaftliche Betriebsformen, kleine Dienstleistungs und nichtstörende Handwerkerbetriebe schaffen
2. Integration bestehender Neubaugebiete
- relativ lockere Bebauung à hoher Freiflächenanteil à Entwicklungspotential
hinsichtlich Naturnähe und Landschaftsbezug
- Förderung von Flora und Fauna, Baumpflanzung etc.
- Rückbau von Strassen à die der Verkehrsfläche abgewonnenen Zonen als
Grünbereiche nutzen, Alleen
- Pflanzungen von dichten Baumgürteln, typische Tradition al ter Dorfränderà
wirksamer Immisionsschutz für angrenzende Wohngebiete und Eingrünung
der meist nicht in die Landschaft passenden Gebäude, Abschwächung des
störenden Erscheinungsbildes
- Neubaumaßnahmen meist uniform und verwechselbar
- daher bei Neubaumaßnahmen Architektur vielfältiger und den örtlichen
Gegebenheiten anpassen
- auch bei Neubaumaßnahmen auf kleinräumige Siedlungsstruktur achten
- Schaffen kleiner landwirtschaftlicher Nebengebäuden um Neubaugebiete à
Zuerwerbs- und Freizeitbeschäftigung, Landbewirtschaftung in kleinem Stil
3. Konzeption richtungsweisender Dorferweiterungen
- einbeziehen des ganzen Dorf, Entwicklungsabschnitte müssen überschaubar,
flexibel und korrigierbar bleiben
- Neubau nicht einfach „aus dem Boden stampfen“
- Entwicklung regionaler und lokaler Siedlungs- und Bauformen im Sinne
nachbarschaftlich und ökologisch orientierter Siedlungsplanung
- Gesamtdorf darf nicht unwillkürlich in die Fläche wachsenà Überschaubarkeit
und Kleinteiligkeit müssen erhalten bleiben
- Vorraussetzung für dezentrale Versorgungseinrichtungen sind zu schaffen,
auch Entsorgungsbereiche
- Ziel jeder Dorferweiterung: nicht nur ergänzender Teil des bestehenden
Siedlungsgefüges sondern auch sinnvoller Teil der Landschaft
Ziel: Aktualisierung ländlicher Siedlungs- und Bautradition
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Konservierung des Dorfkerns und Planung für Neubaugebiete brauchen ein
Ziel: Einheit des Dorfes
im Ortskern - innovative Maßnahmen, die auf die neuen Bedürfnisse der
Bewohner ausgerichtet sind
in den Neubaugebieten - integrierende Konzepte, mit denen die baulich –
räumliche Entwicklung wieder in Einklang mit der Natur und dem Ortskern
gebracht wird
Konzepte, die aktuelle Anforderungen an Wohnen und Wohnumfeld
berücksichtigen
standortgerecht bauen
-
einfach bauen
nachbarschaftliches Leben ermöglichen
4. Vorgehensweise der Dorferneuerung
Planung im Dorf: Aneignung statt Fremdbestimmung
-
andere Herangehensweise als in den Städten mit Planungsämtern
Chance: neue Wege, unkonventionelle Praktiken der Planung
verständliche, bürgernahe Diskussion um die Zukunft des Dorfes à erweckt
Interesse der Bürger und bietet somit auch aktive Teilnahme am Geschehen
Dorfentwicklung als zentrale Gemeinschaftsaufgabe im Dorf
à genau dies könnte das Entwicklungskonzept leisten, nicht als fertiger,
festgeschriebener Plan, sondern als ein Konzept, das die einzelnen
Maßnahmen in eine zukunftsorientierte Richtung zusammenführt
Rolle des Planers
-
unterstützende und moderierende Partner, nicht dominierend
Zusammenarbeit mit Verwaltung, Gemeinderat und Bevölkerung à offene
Diskussion nach allen Seiten und realistische Planung
Ziel: finden eines tragfähigen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen
Interessen
konkrete und anschauliche Planungà nur so Dialog mit der Bevölkerung
eingehen auf die besondere Situation im Dorf
Örtliches Entwicklungskonzept als Rahmenplan:
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bereitet Bauleitplanung in ihren Aussagen vor und unterstützt sie
steuert Dorfentwicklung bis hin zur Gebäude- und Detailplanung
stellt Entwicklungsmöglichkeiten eines Dorfes in den Grundzügen dar
Zusammenhänge zwischen einzelnen Entwicklungsbereichen
ermöglicht einzelne Entwicklungen und Maßnahmen in ein Gesamtbild
einzuordnen
besteht aus einem Gesamtkonzept, das sich aus zahlreichen kleinen
Planungsschritten zusammensetztà damit Zielrahmen für die gesamtörtliche
Entwicklung abgesteckt
mit dem Plan kann jedes Dorf seine künftige, ganzeinheitliche Entwicklung
überdenken
Diskussionsbasis und planerische Grundlage
den Kern bilden planerische Überlegungen, wie Nutzungskonzepte,
Verkehrskonzepte, Grünordnungskonzepte und Gestaltungskonzepte
Maßstab 1 : 500 bzw. 1 : 1000
Ortsbildplanung
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-
Aussagen des örtlichen Entwicklungskonzept zu den verschiedenen
Bereichen anschaulich verdeutlichen
konkrete Vorschläge und alternative Entwürfe sowie beispielhafte detaillierte
Gestaltungsvorschläge
Aufgabe:
à einzelne Empfehlungen für die Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes im
Ganzen sowie in seinen Berechen erarbeiten und planerisch vorubereiten
à charakteristische Merkmale der individuellen Dorfarchitektur (historisch und
aktuell) herausarbeiten, bewerten und Empfehlungen formulieren
weckt das Interesse der Bürger, wenn sie erfahren wovon gesprochen wird
Dorfbildplanung sollte durch alle Arbeitschritte folgende Punkte ansprechen:
• naturräumliche Situation
• Ortgrundriss
• Ortsansicht und Ortsilhouette
• Strassen- und Platzraum
• Vegetation
• Gebäudetypen und Fassadenmerkmale
1. Arbeitsschritt: Die Dorfbildgeschichte
- was macht den unverwechselbaren Charakter eines Ortes aus und wie hat
sich diese Eigenart im Laufe der Jahrhunderte entwickelt
à Merkmale, die Ort besonders prägen
- alte Ansichten, Dorfchroniken etc. verwenden
2. Arbeitsschritt: Die Dorfbildziele
- welche Forderungen muss das Dorfbild erfüllen
- wie soll es in Zukunft in seinen Grundzügen aussehen
à Ziel: individuell, gestalterisches Leitbild
- Welches war die bisher gestalterische Zielrichtung des Dorfes?
- Welche gestalterischen Ziele soll das zukünftige Ortsbild erfüllen und welchem
Leitbild soll die zukünftige Entwicklung des Dorfes folgen?
3. Arbeitsschritt: Dorfbildanalyse
- gegenwärtige Zustand des Ortsbildes als Momentaufnahme
- wird anhand der Dorfbildziele bewertet
- erfassen der wichtigsten Merkmale und deren Stärken und Schwächen
- Welche Bausteine bestimmen das Dorfbild als Ganzes?
- Welche gestalterischen Einzelbereiche lassen sich innerhalb des Ortsbildes
ausmachen und welches sind dort die prägenden Bausteine?
- Welche Teile des Dorfbildes sind typisch? Welche sind untypisch? Welche
lassen sich verbessern, welche müssen erhalten bleiben?
à charakteristische Bausteine der Dorfarchitektur herauserarbeiten
Analyse der Gebäudeproportionen am Beispiel Schöckingen
4. Arbeitschritt: Der Dorfbildentwurf und Gestaltungsempfehlungen
- enthält in anschaulicher Form Entwürfe und Empfehlungen für die Gestaltung
des ganzen Dorfes ebenso seiner Bereiche
- z.B. Konzepte für den Ortgrundriss, Ortsansicht, Plätze, Gebäudegruppen etc.
- Wie soll das Dorfbild im ganzen und im einzelnen aussehen?
- Welche Gestaltungsempfehlungen sind für Einzelvorhaben zu formulieren?
- Wie können negative Merkmale des Dorfbildes beseitigt werden, um das
angestrebte Dorfbild zu erreichen?
- Konkrete Hinweise für Planung und Realisierung, z.B. Gebäudetypen,
Bauweise, Anlage und Führung der Straßenräume etc.
Ablauf der Dorfentwicklung
-
Konzept für die Entwicklung und Erneuerung des Dorfes herausarbeiten, das
nicht verordnet ist sondern von der Bevölkerung akzeptiert und getragen wird
Entwicklung und Erneuerung muss die Bedürfnisse der Bevölkerung
wiederspiegeln, kein theoretischer Maßnahmenkatalog
Neuordnungsmaßnahmen mit den Bürgern erörtern und in diesem
Zusammenhang das Bewusstsein und die Bereitschaft entwickeln, Mängel
und Missstände auch auf dem eigenen Grundstück zu erkennen und zu
beseitigen
Phase 1
- Ortschaftsrat/ Gemeinderat à Beschluss
Beschluss der Aufstellung eines Entwicklungskonzeptes für die anstehende
Dorfentwicklung, Planungsvergabe
- Begehung
mit Vertretern der Gemeinde und den Planern
- Informationsveranstaltung
Bürger werden über Sinn und Zweck der Dorfentwicklung informiertà
Diskussion
- Fragebogenaktion
Planer erhalten wichtige Grunddaten für die Planung
- Auswertung
Anregungen von der Gemeinde und der Bürgerschaft werden ausgewertet à
Grundlage für weitere Planung
- Planung
in mehreren Planstufen werden alle Vorgaben aufgezeichnet, Missstände
dargelegt und das Entwicklungskonzept erstellt
Phase 2
- Koordinierungsausschuss
Diskussion der Belange der Fachbehörden
- Bürgerversammlung
Abgestimmte Planung wird vorgestellt
- Ortschaftsrat/ Gemeinderat à Beschluss
Gremien der Gemeinde bestimmen das Entwic klungskonzept und die
Durchführung der öffentlichen Maßnahmen
- Anträge
Planer erstellen Kostenschätzungen für private und öffentliche Maßnahmen
Gemeinde bearbeitet Anträge auf Zuschüsse
- Durchführung und Beratung
private und öffentliche Maßnahmen werden geplant und durchgeführt
Planer beraten die Gemeinde und die Bürger
Aspekte bei der Planung von Erneuerungsmaßnahmen
Das Haus und sein Umfeld
- bei allen Erneuerungs- und Umbaumaßnahmen ist der ursprüngliche
Charakter der Gebäude zu erhalten, indem typische regionale und lokale
Gestaltungsmerkmale berücksichtigt werden
- der Gestaltung von Fassadenöffnungen muss besonderer Wert beigemessen
werden, da sie den Charakter der Fassade entscheidend prägen
- das Dach ist bei der erhaltenden Modernisierung nur geringfügig und mit
äußerster Rücksicht auf die Umgebung zu verändern, da es als Teil der
Dachlandschaft einen großen Einfluss auf das Erscheinungsbild des Ortes hat
Bonndorf, Eine „Landschaft“ aus Formen und Funktionen
-
-
Baumaterialien und Farbgebung der Gebäude prägen das Dorfbild
entscheidend. Die Beschränkung auf eine sinnvolle, der Umgebung
angemessene Auswahl von Farben und Materialien ist eine wichtige
Vorraussetzung für die Integration von baulichen Veränderungen in das
Ortsbild.
beim Umbau und bei der Modernisierung der Bausubstanz im Dorfkern ist
auch der Hof mit einzubeziehen. Die Gestaltung des Hofraumes soll dabei
nicht nur funktionalen Ansprüchen dienen, sondern gleichrangig auch die
natürliche Umwelt entlasten und die Wohnqualität verbessern .
Blaubeuren – Seißen, Wiederentdeckt nach vielfach hektischen Veränderungen: der Ruheplatz vor
dem Haus mit Bank und Baum
Hattenhofen, Beispielhaft im ökologischen Trend: dicht am Haus ein paar Blumen, die Fläche davor
nicht versiegelt und nur der Weg zur Haustür gepflastert
Neubauten, Höfe und Häuser in der Gruppe
- Neubauten innerhalb der Dorflage sollen die orttypische Parzellenstruktur und
die traditionelle Gebäudestruktur berücksichtigen, um die Integration des
Neuen in das Alte zu erleichtern
Denkingen, Die traditionelle Bauweise bildet die Basis, auf der das Neue aufbaut
-
vorhandenes Höhenspektrum der Gebäude und ihre charakteristische
Baumassenverteilung muss von Neubauten aufgenommen werden. Nur so
Bild einer geschlossenen Dachlandschaft
„Familienverwandtschaft“ der Neubauten durch Ähnlichkeit der Baumassen
Muttenz, Die Neubauten nehmen die traditionellen Gestaltungsmerkmale auf und fügen sich dadurch
in die Nachbarschaft ein
-
Material und Farbwahl sowie Gebäude- und Fassadentypus sollen der
traditionellen örtlichen Baukultur abgeleitet werden.
der Nahbereich eines Gebäudes ist, wo immer möglich, als halböffentliche
Zone mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten zu gestalten und so
fließend mit dem öffentlichen Raum zu verknüpfen.
Der öffentliche Raum im Dorfkern und der Grundriss des Dorfes
- dörfliche Strassen und Plätze sind als Handlungsräume anzusehen, in denen
das traditionelle Verhältnis zwischen der privaten Zone vor dem Haus und
dem öffentlichen Raum der Strasse als wesentlicher Bestandteil erhalten bzw.
wiederhergestellt werden muss.
Der Vorgarten als Gesprächsbrücke, die ideale Verbindung von Arbeit und Kontakt
-
Strassen- und Platzgestaltung soll charakteristische räumliche Struktur- und
Gestaltungsmerkmale erhalten und weiterentwickeln
Bubsheim, Ein grüner Dorfplatz mit wenigen gestalterischen Eingriffen
Balgheim, Ein Brunnen kann ein Symbol sein für die Funktion eines Dorfplatzes
-
der Straßenraum als Verkehrsraum ist möglichst als durchgehende Fläche mit
ineinanderfließenden Nutzungsbereichen und Mischnutzungen zu planen
Das bestehende Neubaugebiet
- häufig vom Ortskern losgelöste Neubaubereiche sind durch bauliche sowie
funktional - räumliche Maßnahmen mit dem Ortskern zu verbindenà auch
Näherkommen der Bewohner
- Straßenraum sollte dörflichen Charakter erhalten um Verbindung zwischen
Ortskern und Neubaugebiet räumlich erlebbar zu machen
- Neubaugebiete sollten vielfältigen und unverwechselbaren Charakter erhalten
à anregender und wohnlicher
- bei zukünftigen Änderungsmaßnahmen sollte die Chance genutzt werden,
dem Gebäude einen unverwechselbaren Charakter zu geben à
Gemeinsamkeiten mit altem Ortsbild
Vorher...nachher: Obst- und Straßenbäume zusammen mit Anbauten und Schuppen bilden den
Ortsrand, verbinden Ortschaft und Landschaft
-
Freiflächen sollen geprägt sein von vielfältiger Vegetation à Naturbezug und
den Ort von außen in die Landschaft einbinden
Eckenweiler, Auch Gartenkultur ist Dorfkultur
Gewerbebereiche
- bei der Ausweisung von Gewerbebereichen am Ortsrand ist der
Landschaftsverbrauch so gering wie möglich zu halten à Einbindung durch
grünordnerische Maßnahmen
Böttingen, Maßstäbliche Eingrünung eines Gewerbegebietes
-
auf räumlich – gestalterische Wirkung von Bauten und Grünanlagen sollte
dabei besonders geachtet werden
Gestaltung der Gebäude ist an die Merkmale der regionalen und lokalen
Bautradition anzulehnen, soweit dies möglich ist
Neubaugebiete am Ortsrand – Konzeption
- klimatische, topographische und landschaftliche Standortgegebenheiten sind
die wesentliche Grundlage bei der Planung eines Dorferweiterungsgebietes
- Beachtung der Besonderheiten des Ortsbildes und den Gestaltungsprinzipien,
um das Dorferweiterungsgebiet ordentlich einzubinden
Langenbrand, Der Dorfcharakter dieser Neubausiedlung wird erreicht durch den Rückgriff auf
regionale Gestaltungselemente
-
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Gestaltung von Strassen und Freiräumen ist wesentlicher Bestandteil einer
gezielten, auch regionale und lokale Elemente einbeziehenden
Wohnumfeldplanung
ausgewogene Durchmischung der Wohnfunktion mit anderen,
wohnverträglichen Nutzungen anstreben
jedes einzelne Haus muss als integrationsfähiger Teil seiner Umgebung
betrachtet werden
Langenbrand, Eine Neubaugruppe als kleines Dorf, eingebettet in die Landschaft
-
Neubauten sollen in Verbindung mit ihren Gärten und Freiräumen verstärkt
nach ökologischen Gesichtspunkten geplant werden
Bestandserfassung als Grundlage der denkmalverträglichen
Dorferneuerungsplanung
1. Materialsammlung
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Beschaffung und Auswertung der vorhandenen Literatur
Beschaffung und Auswertung historischer Karten und Pläne, historischer
Ansichten und alter Fotographien
2. Bestandsaufnahme und Analyse
Topographie und Naturraum
-
welche topographischen Faktoren haben Gründung und Entwicklung des
Dorfes begünstigt und prägen das Siedlungsbild des Dorfes?
Zeigen Feldflur und Naturraum noch die Strukturen älterer bzw. traditionell
beibehaltener Bewirtschaftungsstrukturen?
prägende Ansichten und Silhouette des Dorfes
Wird das Dorfbild durch Baumaterialien aus Rohstoffen des umgebenden
Naturraums geprägt?
Ortsgeschichte
-
Spuren von früheren Herrschafts- und Besitzverhältnissen, die heutige
Struktur und Gestalt des Dorfes prägen
historische Entwicklungen und Ereignisse, die entscheidend geprägt haben
Rege Bautätigkeit, infolge wirtschaftlicher Blütezeiten etc.à heute noch
ablesbar?
Siedlungstyp und Ortbauentwicklung
-
Wie entwickelten sich Dorfgrundriss, Wege- und Gewässernetz und
Parzellenstruktur?
Wo haben sich historische Dorfränder erhalten?
Wie entwickelte sich die Baustruktur, z.B. durch Verdichtung?
Gebäudetypologie und gestalterische Eigenart
-
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Wo liegen die öffentlichen Bauten (Kirche...) im Dorfgefüge und welche
Eigenart besitzen sie?
Aussehen der verschiedenen Haus- und Hofformen und durch welche
Faktoren wurde ihre Gestalt geprägt ( Nutzung, Baumaterial, Konstr.,
Gebäudestellung...)
Welche Gemeinschafts- und Sonderbauten sowie Bauten des ländlichen
Handwerks gibt es? Charakteristische Standorte? Unterschiede zu übrigen
Haustypen
Baualter
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Baubestand bei der Erstvermessung – welche Bauten haben sich bis heute
erhalten?
Alter der öffentlichen Gebäude und Sonderbauten
Datierungshilfen an den Gebäuden?
Datierungshilfen aus Archivalien, Büchern beschaffen
Freiräume
-
-
Form und Gestalt der öffentlichen Freiräume (Kirchplatz, Dorfplatz,
Strassen...) à durch welche Faktoren wird ihr Erscheinungsbild geprägt
(Raumgrenzen, Übergänge, Begrünung...)
Gibt es Teiche, Bachläufe, Waschplätze?
Wodurch zeichnen sich private Freiräume aus?
3. Zusammenfassende Bewertung
Das Dorf in seiner Gesamtheit
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welche Bestandteile des Dorfes mit Wirtschaftsflächen und Landschaftsteilen
sind beachtenswert und schützenswert à prägend für das Dorfbild
Bauliche und gestalterische Eigenart des Dorfes
-
welche bauliche Anlagen und ortsbildprägenden Elemente sind beachtenswert
und schützenswert
Öffentliche und private Maßnahmen
1. öffentliche Maßnahmen
-
vorrangig im öffentlichen Bereich
Verbesserung der Raumstruktur im Ortinnern, wo gestalterische Mängel im
Straßenraum beseitigt werden sollen
Maßnahmen können sein:
• dorfgemäße Ausbau der Ortsdurchfahrt à mit Ziel des
Kommunikationsraumes
• Ausbildung eines zentralen Platzbereiches in der Dorfmitte (öffen tliche
Gebäude, Post, Bushaltestelle...)
• Befreiung der Ortsmitte vom Durchgangsverkehr
• Straßenraummöbilierung
• Naturnahe Gestaltung der Umgebung
• Maßnahmen zur verbesserten Einbindung des Ortes in die Landschaft
• Fuß- und Radwegverbindungen
• Pflanzmaßnahmen
2. Private Maßnahmen
-
müssen mit den einzelnen betroffenen Bürgern erörtert und festgelegt werden
Maßnahmen können sein:
• Beibehaltung der Dachform und Aufnahme bei Neubauten
• Beibehaltung der ursprünglichen Fenster- und Türformen
• Historische Fassaden erhalten
• Vorbereiche sind Ortsbild prägende Elemente à in ursprünglicher Form
erhalten und erneuern
• Private Freiflächen z.B. pflastern und einheitlich mit den gemeindlichen
Maßnahmen ausführen
• Dorftypische Hausgärten erhalten
• Bäume erhalten
5. Gesetzliche Grundlagen der Dorferneuerung
Flurbereinigungsgesetz
Das Flurbereinigungsgesetz bietet den rechtlichen Rahmen zur Dorferneuerung und
zur wirksamen Umsetzung integrierter ländlicher Entwicklung. Die wichtigsten §§ im
Zusammenhang sind:
§1
Zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und
Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der
Landentwicklung kann ländlicher Grundbesitz durch Maßnahmen nach diesem
Gesetz neugeordnet werden (Flurbereinigung).
§ 37
(1) Das Flurbereinigungsgebiet ist unter Beachtung der jeweiligen
Landschaftsstruktur neu zu gestalten, wie es den gegeneinander
abzuwägenden Interessen der Beteiligten sowie den Interessen der
allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung entspricht und wie es das
Wohl der Allgemeinheit erfordert. Die Feldmark ist neu einzuteilen und
zersplitterter oder unwirtschaftlich geformter Grundbesitz nach neuzeitlichen
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammenzulegen und nach Lage,
Form und Größe zweckmäßig zu gestalten; Wege, Straßen, Gewässer und
andere gemeinschaftliche Anlagen sind zu schaffen, bodenschützende sowie
-verbessernde und landschaftsgestaltende Maßnahmen vorzunehmen und
alle sonstigen Maßnahmen zu treffen, durch welche die Grundlagen der
Wirtschaftsbetriebe verbessert, der Arbeitsaufwand vermindert und die
Bewirtschaftung erleichtert werden. Maßnahmen der Dorferneuerung
können durchgeführt werden; durch Bebauungspläne und ähnliche
Planungen wird die Zuziehung der Ortslage zur Flurbereinigung nicht
ausgeschlossen. Die rechtlichen Verhältnisse sind zu ordnen.
§ 86
(1) Ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren kann eingeleitet werden, um 1.
Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der
Agrarstrukturverbesserung,
der
Siedlung,
der
Dorferneuerung,
städtebauliche Maßnahmen, Maßnahmen des Umweltschutzes, der
naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der
Landschaftspflege oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu
ermöglichen oder auszuführen
Baugesetz
Bei der Dorferneuerung gelten die allgemeinen Vorschriften des Baugesetzbuches.
Die Dorferneuerung ist nicht extra erwähnt.
Weitere Fachgesetze
…treten in Kraft je nach dem, ob deren Geltungsbereiche in der Dorferneuerung
berührt werden. Zu nennen wären folgende wichtige Bundesgesetze mit ihren
entsprechenden Ländergesetzen:
•
•
•
•
•
•
Das Bundesnaturschutzgesetz/ Bundesartenschutzgesetz
Das Wasserhaushaltsgesetz / Abwassergesetz
Das Bundesaltlastengesetz
Das Immissionsschutzgesetz
Das Bundeswaldschutzgesetz / Bodenschutzgesetz
Das Bundesdenkmalschutzgesetz
Förderungsmöglichkeiten der Dorferneuerung
Die Förderung im Rahmen einer Dorferneuerung kann über verschiedene Wege
passieren und muss nicht mit speziellen Programmen nur zur Dorferneuerung
passieren.
Allgemein
Den Antrag auf Förderung hat der Träger der Maßnahme zu stellen. Man
unterscheidet in:
Private Maßnahmen (Sicherung und Sanierung Ortsbildprägender Bausubstanz
oder Modernisierung sonstiger privater Bausubstanz bei Wohn- und
Wirtschaftsgebäuden)
Kommunale Maßnahmen (Innerörtliche Wege und Plätze, Grün in und am Dorf,
Erholungs- und Freizeiteinrichtungen, öffentliche Gebäude, Ver- und Entsorgung,
Hilfen für Vereinsaktivitäten)
Fachbehördliche Maßnahmen (Flurneuordnung, Straßenbau, Wasserwirtschaft)
Die Förderung findet im Allgemeinen nach den Grundsätzen des
Flurbereinigungsgesetzes und nach Grundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“GAK statt. Gerade
aber auch die Fachbehördlichen Maßnahmen können auch durch die jeweiligen
Grundsätze der Fachgesetze gefördert werden.
Genauere Angaben, welche Maßnahmen in welcher Höhe gefördert werden können
sind den Richtlinien der jeweiligen Förderprogramme zu entnehmen. Dort ist auch
festgehalten wer Ansprüche auf Förderung anmelden kann.
Informationen dazu gibt es auch auf der Internetseite des SMUL.
Sachsens Förderung des ländlichen Raumes durch das SMUL
Es gibt:
• Förderung der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP)
o Zu beantragen sind die Fördermittel beim ALN oder AFL
•
•
•
•
Förderung der Ländlichen Neuordnung
Förderung des Freiwilligen Landtauschs
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer
Förderung der Dorferneuerung (RL-Nr.: 04/2002)
•
•
Förderung der ökologischen Landschaftsgestaltung
Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen
o Zu beantragen sind die Fördermittel beim zuständigen Amt für ländliche
Neuordnung
Förderung der Dorferneuerung
Die Fördermittel können verwendet werden für die Finanzierung von Maßnahmen
• der Dorferneuerung zur umfassenden Verbesserung der Agrarstruktur. Vor
allem sind die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und
Forstwirtschaft sowie die Lebensverhältnisse der bäuerlichen Fam ilien zu
verbessern
•
land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz.
Zur Verbesserung der Agrarstruktur sollen damit zusätzliche Einkommen auch
außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion geschaffen und gesichert,
sowie der Strukturwandel in der Landwirtschaft unterstützt werden. Sie
tragen daneben zur Verbesserung der ökonomischen, ökologischen,
sozialen und kulturellen Grundlagen der ländlichen Räume bei.
Die Zuwendungen erfolgen auf der Grundlage des Rahmenplanes der
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer
Wesentliches Ziel der sächsischen Politik ist:
• eine wirtschaftlich tragfähige, sozial ausgewogene, ökologisch verträgliche
und somit nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer
• Verbesserung der Lebens- und Beschäftigungsverhältnisse der Bürger in den
Dörfern, um der Abwanderung, insbesondere der Jugend aus
strukturschwachen ländlichen Gebieten entgegenzuwirken.
Einen Schwerpunkt dabei bilden die in das „Sächsische Dorfentwicklungsprogramm“
aufgenommenen Dörfer.
Strukturfondsförderung der EU
Sachsen als Ziel 1 Gebiet kann an folgenden Instrumenten der
Strukturfondsförderung teilnehmen:
Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Europäische Sozialfonds (ESF)
Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL,
Abteilung Ausrichtung)
Interreg III (Grenzüberschreitende Zusammenarbeit),
Urban II (Wiederbelebung städtischer Problemzonen)
Leader+ (Ländliche Entwicklung)
EAGFL-Förderung in Sachsen (2000-2006)
Auf der Grundlage des GFK "Ländliche Entwicklung und Fischerei" sollen 2000 -2006
im Freistaat Sachsen vorrangig folgende Bereiche unterstützt werden:
1) Verbesserung der Agrarstruktur ( Einzelbetriebliche Maßnahmen, Verarbeitung
und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Naturnahe
Waldbewirtschaftung)
2) Entwicklung des Ländlichen Raums (Ganzheitliche Dorfentwicklung gem.
Förderrichtlinie SMUL "Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer",
Landtourismus gem. Förderrichtlinie SMUL "Landtourismus im Freistaat Sachsen",
Ökologische Landschaftsgestaltung)
Antrags- und Bewilligungsstellen sollen die Fachbehörden werden:
• Staatliches Amt für Landwirtschaft (AfL)
• Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
• Staatliches Amt für Ländliche Neuordnung (ALN)
• Sächsisches Forstamt (FA)
• Forstdirektion (FD)
Richtlinie für die Entwicklung des ländlichen Raumes (LEADER+) im
Freistaat Sachsen
LEADER + soll den Bürgern des ländlichen Raumes beispielhaft Impulse geben und
sie dabei unterstützen, Strategien zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen
Gebietes zu entwickeln und umzusetzen. Das Ziel ist eine ganzheitliche und
nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes.
Im Mittelpunkt stehen dabei:
• die Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes
• die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Schaffung
von Arbeitsplätzen
• die Verbesserung der organisatorischen Fähigkeiten der jeweiligen
Gemeinschaft
• die Vernetzung.
Antrag und Bewilligungsstelle ist das Amt für Ländliche Neuordnung (ALN)
Weitere Förderprogramme
Des Weiteren gibt es Förder- und Kreditprogramme des Bundes/Sachsens, die nicht
speziell die Dorferneuerung fördern, aber jedoch den Kauf, die Sanierung und den
Rückbau von Wohneigentum oder gewerblich genutzten Gebäuden.
Hier eine Auswahl:
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Wohnraummodernisierungsprogramm II (Ost)
C02-Gebäudesanierungsprogramm
Eigentumsförderung 2001/SAB-Tilgungsdarlehen
Eigentumsförderung 2001/SAB-Eigenheimzulagendarlehen
Investitionszulage - Modernisierungsmaßnahmen an selbst genutztem
Wohneigentum
Wie schon oben erwähnt können auch Maßnahmen des Straßen und Wegebaus, der
Altlastensanierung, des naturnahen Wasserbaus und ähnliches gefördert werden.
6. „Unser Dorf soll schöner werden“
-
reiner Gestaltungswettbewerb, auf Fremdenverkehr orientiert
Erhalt und Nutzung historischer Gebäude
regionale Baukultur, landschaftstypische Materialien und Techniken
denkmalgerechter Umgang mit historischer Bausubstanz
Integration von Neubauten in das Landschafts- und Dorfbild
Lebendigkeit des Dorflebens
Probleme:
oft zu perfekt und dem Dorf nicht angemessen
Gestaltung des Dorfplatzes häufig vereinheitlicht und nicht regionaltypisch, an
der Stadt orientiert
Folklorisierung
ländliches Bauen: Erhalten – Pflegen – Gestalten
7. Beispiel zur Dorfentwicklung
Gemeinde Leuben-Schleinitz – Dorfentwicklung Leuben – August 1993 / März
1995
Auftraggeber:
Planung:
Förderung:
Gemeinde Leuben-Schleinitz
Hans Jürgen D. Storz, freier Architekt bdb, Stadtplaner srl,
Heilbronn, Schwäbisch hall, Nossen
Freistaat Sachsen, vertreten durch das Amt für ländliche
Neuordnung
1) Ablauf der Dorfentwicklung (allgemein)
Ziel:
Erhalt der gewachsenen dörfl. Struktur, Modernisierung in Einklang mit
dem gewachsenen Dorfbild, Analyse der speziellen Qualitäten des Dorfes
Erarbeitung eines von der Bevölkerung getragenen Konzeptes
Praxisrelevanz!
Schwerpunkt: Erörterungen mit den Bürgern, Entwicklung der Bereitschaft bei
sich im Kleinen zu beginnen
Ablauf: Beschluss (1) von Ortschaftsrat / Gemeinderat, Planungsvergabe
Begehung (Gemeinde und Planer)
Informationsveranstaltung (f. d. Bürger, Diskussion)
Fragebogenaktion (Planungsgrundlage)
Auswertung (Gemeinde/Bürger, Planungsgrundlage)
Planung (Stufen – Vorgaben, Probleme, Konzept)
Koordinierungsausschuss (Einbeziehung der Fachbehörden)
Bürgerversammlung (Vorstellung der Planung)
Beschluss (2) von Ortschaftsrat / Gemeinderat, Entwicklungs-konzept und
Durchführung
Anträge (Kostenschätzungen f. priv. und öffentl. Massnahmen, Zuschüsse)
Durchführung und Beratung (priv. und öffentl. Massnahmen, Beratung)
Im Vorfeld der Durchführung der Dorfentwicklungsmassnahme sind eine
Bestandsaufnahme (Geschichte, Lage und Funktion des Dorfes, Gebäudebestand
und –nutzung), eine Auswertung der erhobenen Daten (hinsichtlich
Siedlungsstruktur, ortsbildprägende Elemente, Mängel, Missstände) inklusive einer
Massnahmenübersicht und die Erstellung eines Gesamtkonzeptes
(Gesamtentwicklung, Freiflächen) vonnöten.
Methode: Gemeindeversammlungen, Einbeziehung von Bürgern (Fragebogen)
und Fachleuten – Koordinierung, Zuschüsse, Betreuung und Beratung
2) Inhalte der Dorfentwicklung Leuben
Bestandsaufnahme
Geschichte:
534 Besiedlung durch die Daleminzier (Stamm der Sorben vom
Volk der Slawen), Kirchberg von Leuben gehörte zu den Sorbenschanzen, 928
besetzung durch die Deutschen – Entstehung der Burgwarte Leuben,
Hufenverfassung im 12. Jh. – Flurumgestaltung, Rittergut, 1550 Pfarrkirchort, bis
1600 slawische Kulturlandschaft
Lage / Funktion: Gemeinde liegt an der Westgrenze des Landkreis Meissen,
Talaue – Zusammenfluss des Dreissiger Wassers mit dem Ketzerbach –
Bergsporn des Kirchbergs,
Leuben: Verkehrsanbindung über Landstrassen – Autobahn, Buslinien nach
Lommatzsch, Nossen , Meissen; Leuben liegt an Bahnstrecke Nossen-Riesa
(Bahnstation),
gewisse Zentrumsfunktion – Kleinzentrum, Versorgung der umliegenden Dörfer,
wenig Landwirtschaft, mehr Dienstleistung/Handwerk/Gartenbau,
grössere Baulücken v.a. durch Niedergang des Gartenbaus, Handwerk und
Dienstleistung bestehen weiterhin,
guter baulicher Zustand insgesamt, Neubau von Eigenheimsiedlungen,
öffentl. Einrichtungen: Gemeindeverwaltung, Kirche, Grundschule, Kita, Turn- u.
Festhalle, Sportplatz, Spielplatz
Gebäude (Ist-Z.):
Erfassung des Bestandes im privaten Bereich;
baul. Zustand, Begehung, Ortsbildanalyse, Substanzbewertung;
Leuben: Kulturdenkmale u.a.: Kirche, Diakonat, Pfarrhaus und Pfarrhof, Gasthof
Leuben, Bäckerei, Hospital (jetzt Ärztehaus), Schulgebäude (heute
Gemeindeverwaltung), Kriegerdenkmal, Wegestein, Brücke der dt. Bahn, div.
Villen, Wohn- und Mietshäuser – besonders ortsbildprägend, besondere
Berücksichtigung!
Dominanz der Häusleranlagen, nur vier Höfe; Trennung des Ortsgrundrisses
durch Bahnlinie; neue Eigenheimsiedlung; Vorhandensein der notwendigen
öffentl. Einrichtungen, Dienstleistungen des tägl. Bedarfs, Handwerk,
Kleingewerbe;
Methode: Ortsbegehung, Mängelanalyse (auch verdeckter Mängel),
Nutzungsanalyse; Ortsbildanalyse, Aufnahme in Plan;
genauere Untersuchung via Beratung der Eigentümer
Auswertung
Siedlungsstruktur:
Gassendorf; Häuslerzeilen am Fusse des Kirchbergs
entlang der Ortsstrassen; Versorgungsfunktion – wenig Höfe, eher Handwerk etc.;
Kirche und Kirchberg prägen Ortscharakter; gute Ablesbarkeit der alten
Siedlungsstruktur, gute Bausubstanz neben einigen Baulücken;
zum Erhalt der alten Struktur möglichst Sanierung/Erhalt der alten
Bausubstanz, Umnutzung, sich einfügende Neubauten;
wichtig: Erhalt des Ortskerns, eventuelle Erweiterungsflächen sollen Ortskern
abrunden, nicht zerstören
ortsbildprägende
Elemente:
allgemein: Anordnung v. Gebäuden zu Ensembles,
herausragende Gebäude, Plätze, Landschaftsräume bzw. Einzelpfanzungen,
Einzelelemente an Gebäuden;
Leuben: ortsprägend – Kulturdenkmale, Häuslerzeilen entlang der Strassen,
wenige Fachwerkhäuser;
bei Sanierung auf den Erhalt des Charakters achten, in der Anlage, in Details
und Materialien!
Beispiele: Schule und Gemeindeverwaltung, Post, Friseur, Schmiede etc., v.a.
Gebäude auf dem Kirchberg, Schulberg, Bahnhofsstrasse (siehe auch
Kulturdenkmale);
Landschaftsräume / Freiflächen (Talaue, Bergsporn, Obstbaumwiesen);
Einzelelemente, Details, Konstruktionen: grosse Dachflächen, >45°,
Schleppgauben, Fachwerkfassade, massiv an Giebelseiten, Fassadenö ffnungen
(stehende Fenster, Sprossen, Gesimse, Klappläden), Bauerngärten
Bestand/Mängel:
Bezug zuerst auf Dorf im Ganzen, nicht einzelne
Baumängel – Karte, Fotoserie;
Hauptproblemzonen, bürgernahe Gestaltung notwendig;
Strassenraum zu eng für Verkehrsaufkommen – Gefahrenpunkte, keine
Gehwege, ästhet. Mängel; Stützmauern fehlen; Platzbereiche ungestaltet –
mögliches Ortszentrum bilden; weiterhin Kreuzungen, Freiflächen,
Ortseingangbereiche, Talaue, fehlende Bachgestaltung, Fuss- und Radwege,
Begrünung
Maßnahmen: Wasser und Abwasser, Anschluss an Kläranlage;
Strassenraumgestaltung, Gehwege, Radwege, Seitenbereiche;
Ortsdurchgrünung;
Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr (à Problem für
Gastronomie etc. Laufkundschaft????)
Platzgestaltung – Kommunikationsflächen schaffen;
Baulückenschliessung – Bereitstellung von Dienstleistungen;
Erhalt und Ergänzung der Streuobstwiesen, auch zur Ortsrandausbildung,
Erosionsschutz, Eingliederung;
Bachlaufgestaltung, -begrünung;
Betonung der Ortseingänge/Torsituation – beruhigter Verkehr;
Wiederherstellung und Neuanlage von Fußwegen, Radwegen (Abstimmung mit
Nachbargemeinden);
mögliche Standorte für Erweiterungsgebiete (ost, nordwest)
Schliessung der innerörtlichen Baulücken
Methode: Herausarbeitung der Struktur, der wichtigen Elemente (im Grossen
und Kleinen), Aufzeigen der Mängel und Hauptproblemzonen, Darstellung in Plan
und Fotos;
Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges
Dorfentwicklungskonzept:
Gesamtentw.: Erhalt der städtebaul. Struktur, Begrenzung der baul.
Entwicklung, Baulückenschliessung vor Erweiterung;
Sanierung von Privatgebäuden, Verbesserung der Wohn- und Arbeitssituation;
Erhalt der ortsbildprägenden Elemente;
Gestaltung von Aussenbereichen;
Sanierung vor Abbruch (Wirtschaftlichkeit);
Neubauten (Proportion, Dachform, Stellung, Aussengestaltung anpassen)
Freiflächen:
Verbesserung von Funktion und Ortsbild, Einbindung in die
Landschaft – Obstbaumwiesen, Lückenschliessung, Vermeidung von intensiver
landwirtschaftl. Nutzung bis an den Ortsrand, Erhalt der Kleinparzellierung trotz
weniger Grossbetriebe
Maßnahmen
Hier folgt die detaillierte Beschreibung der öffentlichen Maßnahmen, die im Zuge der
Dorferneuerung Leuben beschlossen wurden (siehe bereits oben). Private
Maßnahmen sind nicht enthalten und müssen mit den Bewohnern in Beratung
abgestimmt werden.
Methode: Erarbeitung eines detaillierten Maßnahmenkataloges, Erstellung von
Merkblättern für die private Dorferneuerung (Dachformen, Fassaden, Fenster,
Vorbereiche, Freiflächen) zur Aufklärung und zur Verhinderung schlechter
Sanierung.
Kostenzusammenstellung
Fragebogenaktion im Rahmen der Dorfentwicklung dient auch dem Überblick über
den möglichen Umfang von privaten Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung.
Erwartet werden etwa 25-10 Anträge auf Zuschüsse mit je etwa 15.000 DM
Zuschussrahmen = 450.000 DM.
Die öffentlichen Maßnahmen sind vielfältiger und kostenintensiver. die im
Maßnahmenkatalog zusammengestellten Punkte werden mit etwa 900.000 DM
beziffert. Die Mittelbereitstellung richtet sich nach den Zuschussrichtlinien.
Quellen:
Dorfentwicklung – Dorferneuerung - in Sachsen: Freistaat Sachsen, Sächsisches
Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung., Forsten, 1992
ländliche Räume und ihre Dörfer – Leitbilder und Strategien- Tagungsbericht:
Seminar v. 3.11.93 bis 5.11.93 in suhl, Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft, Forsten
Frischer Wind beflügelt Sachsens Dörfer: Freistaat Sachsen, Sächsisches
Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Reihe: ländlicher
Raum – erhalten-gestalten-fördern, heft 2, 1992
5 Jahre Modelldörfer, Dorfentwicklung in Sachsen: Sächsisches Staatsministerium
für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, 1996, 1. Auflage
Sonderheft Flurbereinigung, Dorferneuerung: Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft, Forsten, (Heft 16), 1989
Sonderheft Leitlinien Landentwicklung, Beispiel zur nachhaltigen Entwicklung im
ländlichen Raum: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten, o.J.
Perspektiven braucht das Land: Freistaat Sachsen, Staatministerium für Umwelt und
Landwirtschaft, Dresden 2001
Dorfentwicklung: Deutsches Institut für Fernstudien an der Universität Tübingen
(Hrsg.), Tübingen 1989
http://www.smul.sachsen.de/de/wu/aktuelles_und_spezielles/foerderung/foerderungt
abelle/downloads/ga04_02.pdf
http://www.smul.sachsen.de/de/wu/aktuelles_und_spezielles/foerderung/foerderungt
abelle/index.html
http://www.smul.sachsen.de/de/wu/organisation/mittlere_behoerden/laendliche_neuo
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http://www.smul.sachsen.de/de/wu/aktuelles_und_spezielles/wettbewerbe/bauen/do
wnloads/erhaltenbauenpflegen.pdf
http://www.smul.sachsen.de/de/wu/index.html
http://www.fle.de/