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landkreis hameln-pyrmont der landrat Fachdienst 42 Bauaufsicht/ Brandschutz -Vorbeugender BrandschutzSüntelstraße 9 31785 Hameln Gestaltungsrichtlinien zur Erstellung von Feuerwehr-Laufkarten im Landkreis Hameln – Pyrmont Stand: Juli 2009 1. Allgemein Durch eine Brandmeldeanlage wird die schnelle Erkennung eines Brandereignisses sichergestellt und an die Feuerwehr gemeldet. Die eintreffende Feuerwehr benötigt am Anlaufpunkt eindeutige Informationen über den Dedektionsort und den schnellsten Weg innerhalb des Gebäudes dorthin. Da eine ausreichende Ortkunde bei der Vielzahl der Objekte nicht vorausgesetzt werden kann, sind standardisierte Orientierungshilfen –Feuerwehr-Laufkarten – erforderlich. Im Anhang K zur DIN 14675 „Brandmeldeanlagen“ werden Mindestanforderungen an die möglichen Gestaltungsvarianten von Feuerwehr-Laufkarten gegeben. Im Rahmen der Baugenehmigung und der Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen werden Feuerwehr-Laufkarten verbindlich gefordert. Die Vorgaben zur Gestaltung der Karten sind im Einzelnen nachfolgend beschrieben. 2. Gestaltung Je Brandmeldegruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte nach den Gestaltungsrichtlinien für Feuerwehr-Laufkarten des Arbeitskreises Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz (AGBF) und des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen e.V., Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Umweltschutz, unter Beachtung der folgenden Ergänzungen zu erstellen. Abweichungen hiervon sind nur im Einvernehmen mit der zuständigen örtlichen Feuerwehr zulässig. 2.1 Format Die Feuerwehr-Laufkarten sind im Format DIN A3 Querformat – bei kleinen Objekten auch DIN A4 Querformat – zu erstellen. Sie sind in formstabile Kunststofffolien zu laminieren. 2.2 Anordnung Die Feuerwehr-Laufkarten sind zweiseitig auszuführen. Die Vorder- und Rückseite sind lagerichtig zueinander anzuordnen. Die erforderlichen Informationen sind durch grafische Bildsymbole nach DIN 14034-2 und DIN 14034-6 unmissverständlich darzustellen. Die Größe der Symbole ist dem Planformat und Maßstab anzupassen. Die zu verwendenden Farben müssen der DIN 14095 entsprechen. Nur die im Plan verwendeten grafischen Symbole sind in der Legende aufzuführen und zu benennen. Ferner können hier Angaben, die wegen ihres textlichen Umfanges nicht auf der Zeichnung dargestellt werden können, aufgeführt werden. Die Verknüpfung ist über Ziffern mit Kreisumrahmung herzustellen. 2.3 Register Jede Feuerwehr-Laufkarte muss mit einem Reiter gekennzeichnet sein. Die Nummer auf dem Reiter muss der Nummer der Brandmeldegruppe entsprechen. Pro Meldergruppe ist ein Gruppenplan anzufertigen. Bei Zweigruppenabhängigkeit sind beide Gruppen auf einem gemeinsamen Gruppenplan darzustellen. 2.4 Vorhaltung Die Feuerwehr-Laufkarten sind in einem Depot mit der Aufschrift „Feuerwehr-Laufkarten“ an der BMZ bzw. dem FAT griffbereit vorzuhalten. Bei einem Standort in einem für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereich muss das Depot gegen unberechtigten Zugriff gesichert sein. • • • Behälter mit Feuerwehrschließung der örtlichen Feuerwehr Behälter öffnet bei anstehendem Brandalarm FIBS 2.5 Zeichnung Die zeichnerische Darstellung muss formatfüllend sein. Der Maßstab ist frei wählbar. Die Beschriftungen sind in einer Schrifthöhe zwischen 2,5 mm und 3,5 mm zu wählen. Das Entfernungsgitternetz ist nur bis an das Objekt heranzuführen. Ein Quadrat ist zu Bemaßen. 2.6 Farben Durch Farbfüllungen dürfen Beschriftungen und Bildsymbole nicht verdeckt werden. Die Farbfüllungen sind nach DIN 14095 auszuführen. • • • • • • • Blau für Löschwasser (Behälter und offen Wasserentnahmestellen) Rot für Räume und Flächen mit besonderen Gefahren Gelb für nicht befahrbare Flächen Grau für befahrbare Flächen Grün für den Einsatzweg Rot gerastert für die entsprechenden Überwachungsbereiche Blau gerastert oder schraffiert für durch Löschanlagen geschützte Bereiche 3. Abnahme Die fertigen Entwürfe der Feuerwehr-Laufkarten sind dem Brandschutzprüfer oder der zuständigen Stadt-/Gemeindefeuerwehr zur Freigabe vorzulegen. Zur Inbetriebnahme der ÜE für die Aufschaltung der BMA auf die Kooperative Leitstelle Weserbergland müssen die Feuerwehr-Laufkarten in der endgültigen Form im Depot vorliegen. 4. Aktualisierungen Der Betreiber der Brandmeldeanlage ist für die Fortschreibung der Alarmorganisation nach Ziffer 5.5 der DIN 14675 sowie für die Aktualisierung und Vollständigkeit der Feuerwehr-Laufkarten verantwortlich. 5. Ansprechpartner Landkreis ohne Stadt Hameln: Yvonne Stellmacher Brandschutzprüferin Süntelstraße 9 31785 Hameln Tel.: 05151 9034217 Email. [email protected] Stadt Hameln Marlies Hacker-Behr Brandschutzprüferin Süntelstraße 9 31785 Hameln Tel.: 05151 9034218 Email: [email protected] Stadt Hameln, Hauptamtliche Wachbereitschaft Wilhelm Scharenberg Ruthenstraße 7 31785 Hameln Tel.: 05151 2027302 email.: [email protected]