landkreis hameln-pyrmont der landrat Gestaltungsrichtlinien zur

Transcription

landkreis hameln-pyrmont der landrat Gestaltungsrichtlinien zur
landkreis
hameln-pyrmont
der landrat
Fachdienst 42
Bauaufsicht/ Brandschutz
-Vorbeugender BrandschutzSüntelstraße 9
31785 Hameln
Gestaltungsrichtlinien zur Erstellung von
Feuerwehr-Laufkarten im Landkreis
Hameln – Pyrmont
Stand: Juli 2009
1. Allgemein
Durch eine Brandmeldeanlage wird die schnelle Erkennung eines Brandereignisses sichergestellt
und an die Feuerwehr gemeldet. Die eintreffende Feuerwehr benötigt am Anlaufpunkt eindeutige
Informationen über den Dedektionsort und den schnellsten Weg innerhalb des Gebäudes dorthin.
Da eine ausreichende Ortkunde bei der Vielzahl der Objekte nicht vorausgesetzt werden kann,
sind standardisierte Orientierungshilfen –Feuerwehr-Laufkarten – erforderlich.
Im Anhang K zur DIN 14675 „Brandmeldeanlagen“ werden Mindestanforderungen an die
möglichen Gestaltungsvarianten von Feuerwehr-Laufkarten gegeben. Im Rahmen der
Baugenehmigung und der Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen werden
Feuerwehr-Laufkarten verbindlich gefordert. Die Vorgaben zur Gestaltung der Karten sind im
Einzelnen nachfolgend beschrieben.
2. Gestaltung
Je Brandmeldegruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte nach den Gestaltungsrichtlinien für
Feuerwehr-Laufkarten des Arbeitskreises Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz (AGBF) und
des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen e.V., Fachausschuss Vorbeugender Brand- und
Umweltschutz, unter Beachtung der folgenden Ergänzungen zu erstellen. Abweichungen hiervon
sind nur im Einvernehmen mit der zuständigen örtlichen Feuerwehr zulässig.
2.1 Format
Die Feuerwehr-Laufkarten sind im Format DIN A3 Querformat – bei kleinen Objekten auch DIN A4
Querformat – zu erstellen. Sie sind in formstabile Kunststofffolien zu laminieren.
2.2 Anordnung
Die Feuerwehr-Laufkarten sind zweiseitig auszuführen. Die Vorder- und Rückseite sind lagerichtig
zueinander anzuordnen. Die erforderlichen Informationen sind durch grafische Bildsymbole nach
DIN 14034-2 und DIN 14034-6 unmissverständlich darzustellen. Die Größe der Symbole ist dem
Planformat und Maßstab anzupassen. Die zu verwendenden Farben müssen der DIN 14095
entsprechen.
Nur die im Plan verwendeten grafischen Symbole sind in der Legende aufzuführen und zu
benennen. Ferner können hier Angaben, die wegen ihres textlichen Umfanges nicht auf der
Zeichnung dargestellt werden können, aufgeführt werden. Die Verknüpfung ist über Ziffern mit
Kreisumrahmung herzustellen.
2.3 Register
Jede Feuerwehr-Laufkarte muss mit einem Reiter gekennzeichnet sein. Die Nummer auf dem
Reiter muss der Nummer der Brandmeldegruppe entsprechen.
Pro Meldergruppe ist ein Gruppenplan anzufertigen. Bei Zweigruppenabhängigkeit sind beide
Gruppen auf einem gemeinsamen Gruppenplan darzustellen.
2.4 Vorhaltung
Die Feuerwehr-Laufkarten sind in einem Depot mit der Aufschrift „Feuerwehr-Laufkarten“ an der
BMZ bzw. dem FAT griffbereit vorzuhalten. Bei einem Standort in einem für die Öffentlichkeit
zugänglichen Bereich muss das Depot gegen unberechtigten Zugriff gesichert sein.
•
•
•
Behälter mit Feuerwehrschließung der örtlichen Feuerwehr
Behälter öffnet bei anstehendem Brandalarm
FIBS
2.5 Zeichnung
Die zeichnerische Darstellung muss formatfüllend sein. Der Maßstab ist frei wählbar. Die
Beschriftungen sind in einer Schrifthöhe zwischen 2,5 mm und 3,5 mm zu wählen.
Das Entfernungsgitternetz ist nur bis an das Objekt heranzuführen. Ein Quadrat ist zu Bemaßen.
2.6 Farben
Durch Farbfüllungen dürfen Beschriftungen und Bildsymbole nicht verdeckt werden. Die
Farbfüllungen sind nach DIN 14095 auszuführen.
•
•
•
•
•
•
•
Blau für Löschwasser (Behälter und offen Wasserentnahmestellen)
Rot für Räume und Flächen mit besonderen Gefahren
Gelb für nicht befahrbare Flächen
Grau für befahrbare Flächen
Grün für den Einsatzweg
Rot gerastert für die entsprechenden Überwachungsbereiche
Blau gerastert oder schraffiert für durch Löschanlagen geschützte Bereiche
3. Abnahme
Die fertigen Entwürfe der Feuerwehr-Laufkarten sind dem Brandschutzprüfer oder der zuständigen
Stadt-/Gemeindefeuerwehr zur Freigabe vorzulegen.
Zur Inbetriebnahme der ÜE für die Aufschaltung der BMA auf die Kooperative Leitstelle
Weserbergland müssen die Feuerwehr-Laufkarten in der endgültigen Form im Depot vorliegen.
4. Aktualisierungen
Der Betreiber der Brandmeldeanlage ist für die Fortschreibung der Alarmorganisation nach Ziffer
5.5 der DIN 14675 sowie für die Aktualisierung und Vollständigkeit der Feuerwehr-Laufkarten
verantwortlich.
5.
Ansprechpartner
Landkreis ohne Stadt Hameln:
Yvonne Stellmacher
Brandschutzprüferin
Süntelstraße 9
31785 Hameln
Tel.: 05151 9034217
Email. [email protected]
Stadt Hameln
Marlies Hacker-Behr
Brandschutzprüferin
Süntelstraße 9
31785 Hameln
Tel.: 05151 9034218
Email: [email protected]
Stadt Hameln, Hauptamtliche Wachbereitschaft
Wilhelm Scharenberg
Ruthenstraße 7
31785 Hameln
Tel.: 05151 2027302
email.: [email protected]

Documents pareils