Willkommen auf dem dänischen Arbeitsmarkt!

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Willkommen auf dem dänischen Arbeitsmarkt!
Willkommen auf
dem dänischen
Arbeitsmarkt!
Dänemarks größte Gewerkschaft,
3F, freut sich, Sie auf dem dänischen
Arbeitsmarkt zu begrüßen.
Kampmannsgade 4 · 1790 København V
Tlf. +45 70 300 300 · [email protected] · www.3f.dk
Willkommen auf dem dänischen Arbeitsmarkt!
Willkommen auf dem dänischen Arbeitsmarkt!
Dänemarks größte Gewerkschaft, 3F, freut
sich, Sie auf dem dänischen Arbeitsmarkt zu
begrüßen.
In Dänemark haben wir die Tradition, neue
Kollegen herzlich zu empfangen, ganz gleich,
aus welchem Teil der Welt sie kommen. Daher
sollen Sie wissen, dass Sie mehr als willkommen
sind. Wir werden alles tun, was in unserer Macht
steht, damit Sie sich in Ihrem Job wohlfühlen.
Diese kleine Broschüre enthält eine Reihe von
Angaben darüber, wie der dänische Arbeitsmarkt
aufgebaut ist. Falls Sie weitere Fragen haben,
können Sie sich einfach an den Vertrauensmann/die Vertrauensfrau Ihres Arbeitsplatzes
wenden oder sich in Ihrer lokalen 3F-Abteilung
helfen lassen. Weitere Angaben erhalten Sie
außerdem auf der Homepage: www.3f.dk
Willkommen auf dem dänischen Arbeitsmarkt!
Poul Erik Skov Christensen
Der Vorsitzende 3F
Willkommen auf dem dänischen Arbeitsmarkt!
Tarifverträge
Durchschnittlicher Lohn
Ein Tarifvertrag wird zwischen den Arbeitsgebern und
der Gewerkschaft geschlossen. Im Tarifvertrag werden
die meisten vereinbarten Punkte näher beschrieben.
Sowohl Arbeitgeber als auch Lohnempfänger sind
verpflichtet, den Vertrag einzuhalten. Im Tarifvertrag
stehen u.a. Bestimmungen zum Mindestlohn, zur
Dauer der Arbeitszeit (in Dänemark üblicherweise
37 Stunden pro Woche) sowie zur Bezahlung Ihrer
Überstunden oder Ihrer Arbeit zu unbequemen Zeitpunkten, beispielsweise eine Abend- und Nachtschicht sowie an Wochenenden und Feiertagen.
In Dänemark haben Sie ein Anrecht auf den tariflich vereinbarten Lohn. Der Lohn
ist je nach Gebiet sehr unterschiedlich, aber im Folgenden aufgeführt zeigen wir
Ihnen einige Beispiele des tarifvertraglich geregelten Lohns innerhalb einer Reihe
von Gebieten.
Alle Arbeitsbereiche in Dänemark haben die Gemeinsamkeit, dass die maximale
Arbeitszeit 37 Stunden pro Woche beträgt - arbeiten Sie mehr, müssen Ihnen die
Überstunden stets gezahlt werden. Sie müssen sich auch vergewissern, ob Sie
Urlaubsgeld aus dem verdienten Betrag sowie eine ganze Reihe anderer Zuschläge, wie z.B. Zuschläge für zusätzliche Urlaubstage und Werkfeiertagsbezahlung erhalten.
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Gewerkschaften
Auf dem dänischen Arbeitsmarkt verhandelt die
Gewerkschaft solidarisch für all ihre Mitglieder. Dies
bedeutet, dass die erzielten Verbesserungen für all
diejenigen gelten, die in einem bestimmten Bereich
arbeiten. 3F verhandelt u.a. Tarifverträge in den
Bereichen Industrie, Transport, Baugewerbe, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Reinigung. Da die Tarifverträge, die die Gewerkschaft abschließt, für sie alle
von Vorteil sind, ist es üblich, dass all diejenigen, die
vom Tarifvertrag umfasst sind, auch Mitglieder der
Gewerkschaft sind. Als ein Mitglied von 3F haben Sie
außerdem die Möglichkeit, Hilfe zu erhalten, wenn
Sie zu wenig Lohn bekommen oder andere Probleme
am Arbeitsplatz haben.
a
b
Sind Sie im Baugewerbe tätig, muss der durchschnittliche Lohn bei ca.
DKK 130,- bis DKK 150,- pro Stunde ohne Zuschläge liegen.
Falls Sie in einem der Bereiche Landwirtschaft - Gartenbau - Forstwirtschaft
arbeiten, muss der durchschnittliche Lohn bei ca. DKK 105,- bis DKK 120,pro Stunde ohne Zuschläge liegen.
c
Arbeiten Sie mit Transport/Lager o.ä., hat der Durchschnittslohn bei ca.
DKK 100,- bis DKK 130,- pro Stunde ohne Zuschläge zu liegen.
d
Wenn Sie in der Industrie tätig sind, muss der durchschnittliche Lohn bei
ca. DKK 99,- bis DKK 140,- pro Stunde ohne Zuschläge liegen.
e
f
Im privaten Servicebereich - Reinigungsbereich u.a.m. hat der
Durchschnittslohn bei ca. DKK 100,- bis DKK 120,- pro Stunde ohne
Zuschläge zu liegen.
Wenn Sie im Zweifel sind, ob Ihr Lohn angemessen ist, sollten Sie sich
sofort an Ihre lokale Gewerkschaft wenden, die sich mit Ihren Rechten auskennt und Ihnen dabei helfen kann, das zu bekommen, worauf Sie ein
Anrecht haben - finden Sie eine 3F-Abteilung ganz in Ihrer Nähe auf
www.3f.dk.
Willkommen auf dem dänischen Arbeitsmarkt!
Weitere Angabe
Wer darf in Dänemark arbeiten?
Wir hoffen, dass Ihnen diese Broschüre Antworten
auf einige relevante Fragen geben konnte. Wenn Sie
weitere Angaben benötigen, können Sie sich jederzeit
an Ihre lokale 3F-Abteilung wenden oder unsere
Homepage, www.3f.dk, besuchen.
Als Bürger eines EU-Staates können Sie sich in
Dänemark frei um eine Stelle bewerben. Sie haben
das Recht, sich bis zu sechs Monate lang im Land
aufzuhalten, während Sie eine Arbeit suchen. Wenn
Sie eine Arbeitsstelle gefunden haben, müssen Sie
umgehend eine Arbeitsgenehmigung beantragen, es
sei denn, Ihr Arbeitgeber verfügt über eine Vorgenehmigung, die es ihm erlaubt, ausländische Arbeitskräfte einzustellen. In dem Fall ist er dafür zuständig.
Wenn Sie in Dänemark wohnen, müssen Sie dies
dem dänischen Einwohnermeldeamt mitteilen.
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Lohn und Arbeitsbedingungen
in Dänemark
Der dänische Arbeitsmarkt wird in hohem Maße von
den Parteien selbst geregelt und ist nicht wie in vielen anderen Ländern von Gesetzen. Das bedeutet,
dass im Großen und Ganzen alle Umstände in so
genannten Tarifverträgen zwischen den Arbeitgebern
und Lohnempfängern vereinbart werden. Als Ausländer auf dem dänischen Arbeitsmarkt stehen Ihnen
dieselben Bedingungen zu wie allen anderen. Dies
bedeutet beispielsweise, dass Ihnen ein Mindestlohn
garantiert ist, der für den Bereich gilt, in dem Sie
arbeiten. Es ist tatsächlich so, dass Sie nur zu den
Bedingungen arbeiten dürfen, die im Tarifvertrag
gelten.