Stadtanzeiger 03/2012

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Stadtanzeiger 03/2012
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar n 03/12 n 21. Jahrgang n 18.02.2012
„Shantychor Blänke e. V.“
Der Shantychor „Blänke“ - das maritime Gesicht der Hansestadt Wismar ist 15 Jahre alt. Seit
1987 begeistern die Sänger des Chores die Zuhörer mit schwungvollen und interessanten Liedern von der Seefahrt, von Häfen und Schiffen,
vom Fernweh der Seeleute während langer Fahrenszeiten und pflegen damit ein traditionelles
Liedgut.
Die sangesfreudigen Männer haben mit ihren
Auftritten den Chor weit über die Grenzen der
Hansestadt Wismar bekannt gemacht. Auch international hat der Shantychor seinen Einstand
gegeben, so beispielsweise 2003 in Paris im
UNESCO-Palast und 2010 in der schwedischen
Partnerstadt Kalmar.
Aus Anlass des 15-jährigen Bestehens findet am
Sonntag, dem 26. Februar 2012 im Theater der
Hansestadt Wismar ein zweistündiges Festprogramm statt. Unter der Mitwirkung des Chores
der Hansestadt Wismar , der Wismarer Band
„Sabine Fischmarkt“, der Maaten der Niederdeutschen Bühnen und vielen anderen Gratulanten wird
der Shantychor mit maritimen und plattdeutschen
Liedern sein Können unter Beweis stellen.
Karten für die Veranstaltung erhalten Sie an
der Theaterkasse sowie in der Tourist-Information am Markt.
Shanties
Rhythmische Arbeitslieder, die während des
Setzens oder des Trimmens der Segel, des
Ankerlichtens oder während der harten Arbeit an den Pumpen gesungen wurden. Sie
sind vermutlich ca. 1450 aufgekommen und
lassen sich bis etwa 1875 mit dem Aufkommen der Dampfschiffe zurückverfolgen.
Shanties dienten im allgemeinen zur Unterstützung der schweren Arbeit. Es gibt aber
auch Shanties die von der Mannschaft in der
Freizeit gesungen wurden.
In dieser Ausgabe lesen Sie:
Theaternachrichten/Lesung mit Martina Rellin.................................................................................. Seite 3
UnternehmerIn des Jahres gesucht/Neue Ausstellung in der Galerie Hinter dem Rathaus............ Seite 4
Ausschreibungen/Bekanntmachungen............................................................................................Seite 5 - 6
Große Stadtschule stellt sich vor.......................................................................................................... Seite 7
Weltgästeführertag 2012
Mit dem Jahresthema „Durch Tür
und Tor“ findet am 21. Februar
2012 der 23. Weltgästeführertag
statt. Die Initiative geht zurück
auf den Weltverband der Gästeführer (WFTGA), der hierzulande
vom Bundesverband der Gästeführer Deutschlands (BVGD) vertreten ist.
Auch in Wismar bereitet man
sich auf den Weltgästeführertag
vor, verschiebt die Aktivitäten
aber auf Sonnabend, 25. Februar
2012, mit Rücksicht auf den Wochenendtermin.
Stadtführungen spielen seit jeher eine besondere Rolle im touristischen Angebot Wismars. „Stadtführungen geben unseren Gästen
Bestätigung für die Wertschätzung
der Wismarer Stadtgeschichte und
der besonderen Schönheit unserer
Stadtarchitektur als touristische
Leitmotive“ sagt Kai-Michael Stybel,
Leiter der Tourismuszentrale Wismar.
Die Hansestadt Wismar steht im
Jahr 2012 ganz im Zeichen ihres
10-jährigen Welterbe-Jubiläums.
Seit 2002 sind die Altstädte Wismar und Stralsund gemeinsames
Welterbe der UNESCO.
Das Jahresthema dieses 23.
Weltgästeführertages „Durch Tür
und Tor“ werde im Besonderen
die Bedeutung von Stadttoren in
Zeiten des Mittelalters, die typisch
hanseatischen Schmuckgiebel sowie Kirchenportale der für Wismar
so prägenden Backsteinkirchen thematisieren, verrät Dietrich Haase,
Vorsitzender des Vereins Gästeführer Hansestadt Wismar e. V.
Programm am 25.. Februar 2012
10:30 - 12:30 Uhr
Stadtführung zum Weltgästeführertag „Durch Tür und Tor“
10:30 - 11:30 Uhr
Stadtrundfahrt zum Weltgästeführertag „Durch Tür und Tor“
Stadtführung und Stadtrundfahrt beginnen vor der TouristInformation Wismar im Stadthaus am Wismarer Marktplatz.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Es
werden keine Vorbestellungen
entgegengenommen.
Die Stadtrundfahrt richtet sich
ausschließlich an diejenigen, für
die eine zweistündige Stadtführung körperlich nicht zu bewältigen ist. Hierfür stehen jedoch
nur eingeschränkt die Kapazitäten eines Kleinbusses zur Verfügung, max. 13 Sitzplätze.
Die nächste Ausgabe
des Stadtanzeigers
erscheint
am 03.03.2012
BÜRGERSCHAFT
31. Sitzung der Bürgerschaft
der Hansestadt Wismar
(Wahlperiode 2009 - 2014)
Nach § 13 (1) der Geschäftsordnung der Bürgerschaft findet im Falle
einer Vertagung die Fortsetzung dieser Sitzung am darauffolgenden
Donnerstag um 17:00 Uhr am selben Ort statt.
am Donnerstag, dem 23. Februar 2012 um 17:00 Uhr
im Rathaus, Bürgerschaftssaal
TAGESORDNUNG
Dr. Gerd Zielenkiewitz
Präsident der Bürgerschaft
Öffentlicher Teil
1.
Begrüßung durch den Präsidenten der Bürgerschaft
2.
Einwohnerfragestunde
3.
Eröffnung/Feststellung der Beschlussfähigkeit
4.
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen
5.
Genehmigung der Protokolle
6.
Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft
7.
Mitteilungen des Bürgermeisters
8.
Drucksache 0515-31/12
Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010
9.
Anträge des Bürgermeisters
9.1
Drucksache 0517-31/12
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Betrifft: 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 54/00, Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg
hier: Abwägung der Anregungen und
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Ziel der Planung: Neuordnung eines Teilbereiches zur Errichtung
Termine der planmäßigen Sitzungen
der Ausschüsse und der Bürgerschaft
im Monat März 2012
von Einfamilienhäusern
9.2
Drucksache 0518-31/12
Besetzung der Sitze des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH
9.3
Drucksache 0520-31/12
Beantragung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm
2012 für die Gesamtmaßnahme „Altstadt Wismar“
hier: Änderung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 25.08.2011
(Drucksachen-Nr. 0443-25/11) zum Programmantrag Gesamtmaßnahme „Altstadt Wismar“ und der Prioritätenliste „Altstadt
Wismar“
10.
Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder
10.1 Drucksache 0521-31/12 CDU-Fraktion
Erstellung einer grob strukturierten Haushaltsübersicht zur Gegenüberstellung pflichtiger und freiwilliger Aufgaben
11.
Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder
Nicht öffentlicher Teil
12.
Anfragen und Anträge
12.1 Drucksache 0516-31/12
Vergabe von Bauleistungen über 250.000 EUR gem.
Hauptsatzung, § 8, Abs. 5
Sanierung „Weinberg“, Hinter dem Rathaus 3, in Wismar
12.2. Drucksache 0519-31/12
Modernisierung/Instandsetzung Lübsche Straße 66
Städtebaufördermittel: 323.000,- EUR
2
Öffentlicher Teil
13. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
(Wahlperiode 2009 - 2014)
Ausschuss für Kultur, Sport
und Bildung
05.03.2012 Rathaus,
16:30 Uhr Raum 28
Verwaltungsausschuss
05.03.2012 Rathaus,
18.00 Uhr Raum 28
Betriebsausschuss
für den EVB
06.03.2012 Rathaus,
17:00 Uhr Raum 28
Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
06.03.2012 Rathaus,
18:00 Uhr Raum 28
Sanierungsausschuss
08.03.2012 DSK, Hinter dem
17:00 Uhr Chor 9
Finanz- und Liegen-
schaftsausschuss
14.03.2012 Rathaus,
18:15 Uhr Raum 28
Ausschuss für Gesundheit
und Soziales
12.03.2012 Rathaus,
19:00 Uhr Raum 28
Bauausschuss
12.03.2012
17:00 Uhr
Rechnungsprüfungsaus-
schuss
(nicht öffentlich)
Bürocenter,
Kopenhagener
Straße,
Raum 234
15.03.2012 Rathaus,
17:00 Uhr Raum 119
32. Sitzung der Bürgerschaft
29.03.2012 Rathaus,
17:00 Uhr Bürgerschafts
saal
Notwendige Änderungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse.
Die aktuelle Terminübersicht, die Tagesordnungen und weitere
Informationen über die Bürgerschaft finden Sie auf
www.wismar.de/bürgerschaft.
STADTANZEIGER | 18. Februar 2012
FREIZEIT
Theaternachrichten
Lesung mit Martina Rellin
zum Internationalen Frauentag
„The 10 Sopranos“
Herzklopfen und Gänsehaut!
Zehn außergewöhnliche Sängerinnen,
allesamt Absolventinnen
verschiedener Musikhochschulen, haben sich
zusammengeschlossen, um die Bühnen
der Welt zu erobern
- und die Herzen
des Publikums!
Vom
klassischen
Sopran über die
kraftvolle Stimme
einer Popdiva bis hin zur rauchig verwegenen Rockröhre. Nichts ist unmöglich! In ihrem 90-Minuten-Konzert erwecken die 10 Gesangswunder gleich mehrere Musikgenre zum Leben: Das Repertoire spannt sich
von den wilden 60ern in knallbunten Petticoats über ein mitreißendes
ABBA-Medley und Klassikern a la Herbert Grönemeyer und Tina Turner
bis hin zur Grandezza der italienischen Oper und Ohrwürmern wie „You
Raise Me Up“.
Sonntag 19. Februar 2012, 17:00 Uhr
„Travestieshow“
Samstag, 25. Februar, 19:30 Uhr
“Zuckerbabys“
Wir sind doch keine Sexpuppen
mit dem Theater Die bösen Schwestern aus Hannover zum Frauentag
Mittwoch, 7. März, 19:30 Uhr
Karten erhalten Sie an der Theaterkasse, Telefon: 3260414 und in der
Tourist-Information am Markt, Telefon: 251-3025.
Kultur in der Umgebung
JAZZmosphären starten mit Londoner Musikern
Am Samstag, dem 25. Februar 2012 um 19:30 Uhr starten die
JAZZmosphären 2012 mit Ueber Beatz und Cat McTigue aus London. Cat McTigue begann ihre Karierre als Jazzsängerin in Coventry, England. Ihre ausdrucksvolle Stimme und Ausstrahlung sorgten
in der lokalen Musikszene schnell für Aufsehen. Sie trat mit einer
Reihe talentierter Musiker auf, unter anderem mit Harrington Benbridge. Kürzlich stellte sie ihr neuestes Album „The Score“ fertig,
ein gemeinsames Projekt mit der zurzeit vielleicht angesagtesten
Londoner Jazzband Ueber Beatz. Der Pianist und Gründer der Band,
Andrè Bassing, produzierte das Album. Stilistisch bewegen sich die
Songs zwischen Jazz, Soul, Pop und Funk. Bassin gründete Ueber
Beatz mit Colin Peters, einem begnadeten Londoner Bassisten und
dem Schlagzeuger Boneto Dryden. Beide spielten mit weltbekannten
Künstlern, wie zum Beispiel Chaka Khan, Ruby Turner, Mica Paris und
Julie Dexter. Das Engagement der Künstler wird in Zusammenarbeit
mit Bogarts Music Rostock sowie mit Unterstützung durch den Veranstaltungsservice trailerbühne-mv Rostock realisiert. Es wird einen
kleinen Imbiss geben.
Karten unter 03841
385927 oder an der
Abendkasse. Eintritt 8
EUR, 6 EUR ermäßigt.
Weitere Informationen
unter
www.klanghaus-ilow.de.
Cat McTigue
Foto: Chris Barrow
„Klar, bin ich eine Ostfrau“, so selbstbewusst äußern sich Frauen in dem
Interviewband von Martina Rellin. Und auch wenn das Buch bereits vor
einiger Zeit erschienen ist, hat es nichts von seiner Aktualität und Brisanz verloren. Nun gibt es das Buch mit dem Untertitel: „Frauen erzählen aus dem richtigen Leben“ in neuer und leicht überarbeiteter Auflage.
Da erscheint es nur logisch, dass die Stadtbibliothek und die Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt zum Internationalen Frauentag am
8. März um 19:00 Uhr zu einer Lesung mit Martina Rellin ins Zeughaus
in die Ulmenstr. 15 einladen.
Martina Rellin, die 1962 geborene Journalistin, machte immer wieder
mit spannenden Interviewbüchern auf sich aufmerksam und beflügelte
manche Diskussion. Das Wismarer Publikum kennt sie aus mehreren Lesungen und darf auch diesmal wieder gespannt sein, was die streitbare
Autorin im Gepäck hat.
Karten, inkl. 1 Glas Sekt gesponsert vom Bibliotheksverein zur Feier
des Tages, gibt es zum Preis von 8,00 Euro ab sofort in der Stadtbibliothek. Vorbestellungen werden dort, Tel.: 251 4020 oder unter
[email protected] entgegen genommen. Restkarten gibt es
an der Abendkasse für 10,00 Euro.
Wibke Bruhns liest im Bürgerschaftssaal
„Meines Vaters Land“
wurde ihr großer
Bestseller. Ein Familienroman rund um
den 20. Juli 1944, der
in Teilen auch in Wismar spielt, brachte
Wibke Bruhns, einer
Podeus-Enkelin, nicht
nur zahlreiche Preise,
sondern
besonders
in Wismar eine treue
Lesergemeinde ein.
Am 21. Mai ist Wibke Bruhns auf Einladung der Buchhandlung „Weiland„
nun erneut zu Gast in Wismar und präsentiert ihr neues Buch „Nachrichtenzeit“.
1971 wurde die Journalistin erste Nachrichtensprecherin in der Bundesrepublik, damals eine Sensation. Ihre Leidenschaft war die politische
Berichterstattung, wo sie immer ganz nahe am Zeitgeschehen und den
Persönlichkeiten war, die die Geschichte prägten. Ihre Erinnerungen, die
sie nun im Rathaus vorstellt, sind das Zeugnis eines ungewöhnlichen
Lebens und ein frischer Blick auf die Geschichte unserer Zeit.
Eintrittskarten für die Lesung mit Wibke Bruhns am 21. Mai um
19:30 Uhr im Bürgerschaftssaal des Rathauses sind ab sofort für
10 Euro bei „Weiland“erhältlich.
Machen Sie mit, zeigen Sie Gesicht
und geben Sie Ihre Stimme.
Offenheit und Aufgeschlossenheit gegenüber Neuem sind wesentliche Züge der Wismarer Bürger. Gepaart mit der Eigenschaft, Dinge lieber selbst in die Hand zu nehmen, anstatt zu warten. Darauf
können wir stolz sein. Vor diesem Hintergrund werden wir es nicht
zulassen, dass eine Minderheit von gewaltbereiten Extremisten und
Anhängern der rechten Szene den Ruf unserer Stadt beschädigen! Mit
der Kampagne „Neugierig.Tolerant.Weltoffen“ haben Bürgerinnen und
Bürger, Vereine und Verbände und Initiativen unserer Stadt die Möglichkeit, Gesicht zu zeigen und ein klares Bekenntnis gegen jede Art von Gewalt, Extremismus,
Ausländerfeindlichdkeit und Fremdenhass ablegen
zu können. Weitere Informationen dazu erhalten Sie
auf der Seite
www.neugierig-tolerant-weltoffen.de
sowie unter Telefon:
251-9030 und 251-9032
STADTANZEIGER | 18. Februar 2012
3
DIT & DAT
UnternehmerIn des Jahres 2012
„Die Arabische Welt im Aufbruch?“
Unternehmerinnen und Unternehmer aus Mecklenburg-Vorpommern
haben noch bis zum 22. März 2012 die Gelegenheit, sich um die begehrte Preisauszeichnung zu bewerben. Der Landeswettbewerb „UnternehmerIn des Jahres Mecklenburg-Vorpommern“ ist in drei Kategorien
mit jeweils 5.000 EUR dotiert. Vergeben wird der Preis seit 2008 in den
Kategorien „Unternehmerpersönlichkeit“, „Unternehmensentwicklung“
sowie „Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit“.
„Dieser Unternehmerpreis hat sich in den vergangenen fünf Jahren zu
einer anerkannten Auszeichnung in M-V entwickelt. Wir rufen die Unternehmerinnen und Unternehmer auf, sich zu bewerben“, so der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Siegbert Eisenach. Träger des Preises
sind neben den drei Industrie- und Handelskammern Rostock, Schwerin
und Neubrandenburg das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus, der Ostdeutsche Sparkassenverband sowie die Sparkassen in M-V, die
Handwerkskammern und die Vereinigung der Unternehmensverbände.
Zu dieser Frage wird der Politikwissenschaftler Dr. Erhard Crome in zwei
vom Freundeskreis Rosa Luxemburg organisierten öffentlichen Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen am Dienstag, dem 28. Februar
sprechen. Der erste Vortrag findet in Schönberg, in den Bauernstuben,
Ernst-Barlach-Str. 24 statt und beginnt um 15 Uhr. Veranstaltungsort
des zweiten Vortrags ist am gleichen Tag das Filmbüro in der Bgm.Hauptstr. 51 in Wismar; Beginn ist hier 19:30 Uhr. Der Eintritt ist jeweils frei.
Die arabischen Revolutionen in Tunesien und Ägypten weckten große
Hoffnungen. Inzwischen fanden freie Wahlen statt, gewählt wurden islamistische Parteien. Es ist wieder so, dass diejenigen, die die Revolution gemacht haben, am Ende am Rande stehen. In weiteren arabischen
Ländern gab es Aufbegehren gegen die überkommenen Diktaturen.
Doch in Bahrain, Jemen und Syrien wurden und werden die Demonstrierenden zusammengeschossen. In Libyen hat der Westen einen Krieg geführt, angeblich um der Demokratie den Weg zu ebnen. Am Ende wurde
Gaddafi gestürzt und umgebracht, aber jetzt droht das Land zu zerfallen. Die Kriegspropaganda war die Nebelwand. Dahinter ging es um die
Restauration alter Machtverhältnisse. Das heißt um Erdölquellen, strategische Wasserstraßen und Einfluss in der Region. Und um die Dominanz des Westens im Nahen und Mittleren Osten auch in den nächsten
Jahren.
Einsendeschluss ist der 22. März 2012.
Die Bewerbungsunterlagen sind online abrufbar unter:
www.unternehmerpreis-mv.de.
Neue Ausstellung
in der Galerie Hinter dem Rathaus
Malerei und Holzschnitt
Olaf Hoppe
1959 in Rostock geboren, studierte Olaf Hoppe an der Kunsthochschule
Berlin, Weißensee, Sektion Malerei/Grafik. Seit 1985 arbeitet er als freischaffender Künstler und Grafiker und lebt in Stove bei Wismar.
Anlässlich seiner Aufnahme als Mitglied in die Gemeinschaft Wismarer
Künstler 2011 zeigt er seine Werke in den Ausstellungsräumen der Galerie.
Bis zum 17. März 2012 sind die Arbeiten in der Galerie ausgestellt.
Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr, Samstag
von10:00 bis 16:00 Uhr
Das Zeitalter des Wassermanns, 2011 Acryl auf Leinwand, 85x145 cm
Frauen- und Familienzentrum
Treffpunkt für Frauen, Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen aber
auch für Kinder und Jugendliche.
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Kanalstraße 18a
4
Großer Hallen-Kinderflohmarkt
Am Sonntag, dem 11. März 2012 von 9:00 bis 12:00 Uhr findet ein
großer Kinderflohmarkt in der Halle in Rüggow statt. Es wird alles
von Baby- bis Schulkindsachen angeboten. Die Standgebühr beträgt
5 Euro und ein Kuchen. Anmeldungen und nähere Informationen unter 0172 4263772.
Impressum
Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Hansestadt Wismar
Herausgeber: Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, Pressestelle
Anschrift: Rathaus, Am Markt, PF 1245, 23952 Wismar
V. i. S. d. P.: Frank Junge, Redaktion: Petra Steffan,
Tel.: 03841/251-9032, Fax: 03841/251-9037,
E-Mail: [email protected]
Der „Stadtanzeiger“ behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
Erscheinungsweise: 2 x monatlich, Auflage: 27.000
Verlag und Anzeigenverwaltung:
Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9,
17209 Sietow, Tel.: 039931/579-0, Fax: 039931/579-27,
E-Mail: [email protected]
Satz: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
Verantwortlich für den außeramtlichen Teil:
Mike Groß (V. i. S. d. P.)
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke
Druck: Druckhaus Wittich,
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg /Elster
Verteileragentur: Ralf Dunker, Schweriner Straße 65,
19205 Gadebusch, Tel./Fax: 03886/715742
Der STADTANZEIGER wird innerhalb der Stadt Wismar an alle erreichbaren Haushalte und Firmen kostenlos verteilt. Er kann auch per
Abonnement über den o. g. Verlag bezogen werden. Die aktuelle Ausgabe liegt im Bürger-Büro im Rathaus und in der Toturist-Information aus.
Online ist der aktuelle Stadtanzeiger unter www.wismar.de abrufbar. Die
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos,
Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
Gemäß § 7 Abs. 4 des Landespressegesetzes für Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Juni 1993 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des
Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael
Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk.
STADTANZEIGER | 18. Februar 2012
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Nach Beschlussfassung des Kreistages des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 08.12.2011 und der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
vom 15.12.2011 sowie nach Genehmigung durch das Ministerium für
Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern vom 29.12.2011 wird folgender Vertrag öffentlich bekannt gemacht:
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
gem. § 167 Abs. 2 der Kommunalverfassung
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Der Landkreis Nordwestmecklenburg, Börzower Weg 1, 23936 Grevesmühlen vertreten durch die Landrätin Frau Birgit Hesse
- nachfolgend „Landkreis“ genannt
und
die Hansestadt Wismar, Am Markt 1, 23966 Wismar,
vertreten durch den Bürgermeister Herrn Thomas Beyer
- nachfolgend „Stadt“ genannt schließen folgenden Vertrag:
Präambel
Nach § 11 des Landkreisneuordnungsgesetzes (LNOG M-V) in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen
der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Juli 2010 (GVOBl. 366) sind auf den Landkreis die Aufgaben übergegangen, für die bis zu ihrer Einkreisung die Stadt aufgrund
von § 7 Abs. 2 KV M-V zuständig war, soweit sie nicht nach §§ 14 - 17
LNOG auch weiterhin von ihr wahrgenommen werden.
Zu den auf den Landkreis übergegangenen Aufgaben gehören auch die
des Rettungsdienstes gem. § 6 Abs. 2 S. 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst für das Land Mecklenburg Vorpommern (Rettungsdienstgesetz -RDG M-V) vom 01. Juli 1993 in der Fassung der letzten Änderung
vom 17. Dezember 2003. Der Landkreis beabsichtigt, auf der Grundlage
einer entsprechenden öffentlichen Ausschreibung die weitere Durchführung des öffentlichen Rettungsdienstes gem. § 6 Abs. 1, 4 S. 1 Nr. 2 RDG
M-V auf Dritte zu übertragen. Um die dafür notwendige Verfahrensdauer, einschl. der erforderlichen Zeit zur Abarbeitung eventueller Einwendungen bei der Vergabestelle zu überbrücken und eine Gefährdung des
Rettungsdienstes auszuschließen, will sich der Landkreis der Stadt zur
Erfüllung von Aufgaben des Rettungsdienstes bedienen.
§1
Grundlagen
(1) Dem Landkreis obliegt gem. § 2 (1) i. V. m. § 6 (2) Rettungsdienstgesetz - RDG M-V im Rahmen des Rettungsdienstes die Notfallrettung auf
dem Gebiet der Hansestadt Wismar.
(2) Der Landkreis als Träger des Rettungsdienstes nimmt gem. § 167
Abs. 2 KV M-V die Stadt für die Erfüllung von Aufgaben des nichtärztlichen Rettungsdienstes auf dem Gebiet der Stadt und des Landkreises
gem. festgelegter Ausrückeordung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Anspruch.
(3) Der Landkreis sorgt für eine ordnungsgemäße Zusammenarbeit aller am Rettungsdienst Beteiligten. Die Stadt handelt nach den Anweisungen, welche der Landkreis Nordwestmecklenburg zur Sicherstellung
der Aufgaben des Rettungsdienstes erteilt.
§2
Organisation
(1) Für die Besetzung der Rettungswache Wismar-Süd, Störtebekerstraße 08, 23966 Wismar und die Rettungswache Wismar-Nord, Landgang
3a, 23970 Wismar, setzt die Stadt Rettungsassistenten zur Besetzung
der Notarzteinsatzfahrzeuge und zur Durchführung der Notfallrettung
ein.
(2) Die Stadt stellt die Besetzung durch je einen Rettungsassistenten der
Wachen sicher und bestellt einen hierfür verantwortlichen Beauftragten. Der Einsatz der Rettungsassistenten erfolgt in 12 Stunden/Schichten, jeweils von 07:00 Uhr bis 19:00 und von 19:00 bis 07:00 Uhr. Der
Landkreis kann nach vorheriger Anhörung des Beauftragten der Stadt
entsprechend den aktuellen Erfordernissen den Einsatz der Rettungsassistenten anpassen.
(3) Die Wache ist der Integrierten Leitstelle Westmecklenburg zur Einsatzlenkung unterstellt und hat ausschließlich deren Anweisungen Folge
zu leisten. Hiervon unberührt bleibt das Dienstverhältnis der Fahrzeugbesatzung. Notrufe und Transportanforderungen Dritter sind unverzüglich der Leitstelle weiterzugeben. Unberührt bleibt jedoch die sich im
Einzelfall aus § 323 Buchst. c StGB ergebende Verpflichtung zur Hilfeleistung.
(4) Die Leitstelle ist berechtigt, in Ausnahmefällen Personal und Einrichtungen einer Rettungswache vorübergehend im Einsatzbereich einer
anderen Rettungswache einzusetzen. Die Leitstelle steuert den Einsatz
der Fahrzeuge und verteilt die anfallenden Transporte nach einsatztaktischen Gesichtspunkten.
(5) Die Stadt ist verpflichtet, für jeden ihrer Einsätze den vom Landkreis vorgeschriebenen Rettungsdienstbericht zur kostenmäßigen Abrechnung zu erstellen.
§3
Pflichten
(1) Die Verwaltung und Finanzierung der Bewirtschaftungskosten der
Notarzteinsatzfahrzeuge, der Wachen, sowie die gesamte Abrechnung
gegenüber den Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern erfolgt
durch den Landkreis.
(2) Die Stadt sorgt im Übrigen dafür, dass die Notarzteinsatzfahrzeuge
und Einrichtungen sowie deren Ausstattung und Ausrüstung in einem
ordnungsgemäßen Zustand erhalten bleiben und wird die entsprechenden Materialanforderungen rechtzeitig an den Landkreis übermitteln. Der Umgang mit den im Satz 1 aufgeführten Materialien ist auf
einem wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz auszurichten. Das von
der Stadt im Rettungsdienst eingesetzte Personal muss fachlich und gesundheitlich geeignet sowie zuverlässig sein. Der fachliche Nachweis ist
dem Landkreis gegenüber auf Anforderung vorzulegen.
(3) Die Stadt hat dafür zu sorgen, dass eine regelmäßige Fortbildung
entsprechend dem Rettungsdienstgesetz § 5 durchgeführt wird.
§4
Haftung
(1) Der Landkreis haftet nicht für Schäden, die Dritten durch den Einsatz
der Stadt entstehen.
(2) Unabhängig von ihrer gesetzlichen und vertraglichen Haftung verpflichtet sich die Stadt für den Fall, dass der Landkreis wegen einer
schadensverursachenden Handlung der Stadt von Dritten in Anspruch
genommen wird, den Landkreis von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten bzw. entstandene Kosten zu erstatten.
(3) Die Stadt ist verpflichtet, für die in Abs. 1 und 2 genannten Schäden eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und dem
Landkreis auf Verlangen diese nachzuweisen.
§5
Kosten
(1) Der Landkreis trägt die Personalkosten in Höhe von voraussichtlich
ca. 275.000 EUR. Der Bereitschaftsdienst für den Organisatorischen Leiter Rettungsdienst wird von Montag bis Freitag mit 1,00 EUR/Stunde
und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen mit 2,00 EUR/Stunde vergütet. Aktivzeiten werden nach der Überstundenregelung erstattet. Des
Weiteren vergütet der Landkreis der Stadt die Kosten für Dienstkleidung
pauschal in Höhe von 2 000,00 EUR für den Vertragszeitraum und für
Verwaltungsaufwendungen pauschal 1 250,00 EUR/monatlich.
(2) Der Landkreis erstattet monatlich die Kosten nach Rechnungslegung
für den laufenden Monat. Die Endabrechnung erfolgt im Juli 2012.
§6
Vertragsdauer
Der Vertrag tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. Er hat eine Laufzeit vom
01. Januar bis 30. Juni 2012.
§7
Schlussbestimmungen
(1) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung
im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Fassung zu ersetzen, die dem
gewollten Ergebnis wirtschaftlich am nächsten kommt.
(2) Ergänzungen zu diesem Vertrag sowie Nebenabreden bedürfen der
Schriftform.
(3) Die Vertragsparteien erhalten je eine Ausfertigung des Vertrages.
Wismar, den 28.12.2011
Landkreis Nordwestmecklenburg
Hansestadt Wismar
gez. Birgit Hesse
Landrätin
gez. Thomas Beyer
Bürgermeister
gez. Gerhard Rappen
1. Stellvertreter gez. Michael Berkhahn
1. Stellvertreter
- Dienstsiegel -
- Dienstsiegel -
STADTANZEIGER | 18. Februar 2012
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AMTLICHE BEKANTMACHUNG/AUSSCHREIBUNGEN
Offenes Verfahren 04/12
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Betrifft: Bebauungsplan Nr. 78/10 „Wohngebiet Poeler Straße Am Wallensteingraben“
Hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 78/10 „Wohngebiet Poeler Straße
- Am Wallensteingraben“ wird wie folgt begrenzt:
im Norden: vom Wallensteingraben südlich der Straße Philosophenweg
im Osten: vom Wallensteingraben westlich der Straße Philosophenweg
im Süden:
vom Flurstück 4373 - Poeler Straße 51 (Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 73/09 „Seniorenwohnanlage
Poeler Straße“)
im Westen:
von der Poeler Straße
a) Hansestadt Wismar, Amt für Zentrale Dienste, Abt. Recht und Vergabe, Zentrale Vergabestelle, Am Markt 1, 23966 Wismar
Telefon: 03841 251-1082, Telefax: 03841 251-1084
b) die Art der Vergabe: Offenes Verfahren
c) die Form, in der Angebote einzureichen sind: ausschließlich schriftlich in Papierform
d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung: OV 04/12 Umnutzung des ehemaligen Kasernengebäudes zum
Technischen Landesmuseum „phanTECHNIKUM“ Lübsche Burg in
Wismar, 1. Bauabschnitt
Los: Fliesenarbeiten
Ablauf Angebotsfrist: OV 0412: 13.03.2012; 09:00 Uhr
h) Der komplette Bekanntmachungstext und die Verdingungsunterlagen können ausschließlich unter der Internetadresse
www.vergabe-mecklenburg-vorpommern.de
angesehen
bzw.
heruntergeladen werden. Die Abforderung der Unterlagen direkt bei
der Hansestadt Wismar ist nicht möglich.
Öffentliche Ausschreibung:
ÖA 10/12; ÖA 11/12;
ÖA 17/12 und ÖA 18/12
a) Hansestadt Wismar, Amt für Zentrale Dienste, Abt. Recht und VerDie Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen.
Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt.
Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar in ihrer Sitzung am
26.01.2012 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78/10 „Wohngebiet Poeler Straße - Am Wallensteingraben“ und die dazugehörige Begründung sowie die wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom
13.02.2012 bis einschließlich 30.03.2012 werktags, außer sonnabends, während der Dienststunden Montag, Dienstag, Mittwoch von
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Donnerstag von
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie Freitag von
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung,
Kopenhagener Straße 1, 2. OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen
zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 78/10
„Wohngebiet Poeler Straße - Am Wallensteingraben“ unberücksichtigt
bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist
unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,
die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können
(§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht,
- Schalltechnisches Gutachten, Altlastengutachten,
- diverse umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Hansestadt Wismar
Der Bürgermeister
Bauamt, Abt. Planung
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gabe, Zentrale Vergabestelle, Am Markt 1, 23966 Wismar
Telefon: 03841 251-1082, Telefax: 03841 251-1084
b) die Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung
c) die Form, in der Angebote einzureichen sind: ausschließlich schriftlich in Papierform
d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung:
Instandsetzung und Modernisierung der Bertolt-Brecht-Schule
(ehemals Ankerschule), Kapitänspromenade 25, 23966 Wismar
ÖA 10/12: Los Putz- und Stuckarbeiten Fassade
ÖA 11/12: Los Tischlerarbeiten Fenster
ÖA 17/12: Los Rollladen-Sonnenschutzarbeiten
ÖA 18/12: Los Metall- und Schlosserarbeiten
Ablauf Angebotsfrist:
ÖA 1012: 21.03.2012; 09:00 Uhr
ÖA 11/12: 21.03.2012; 10:00 Uhr
ÖA 17/12: 13.03.2012; 09:30 Uhr
ÖA 18/12: 13.03.2012; 10:00 Uhr.
h) Der komplette Bekanntmachungstext und die Verdingungsunterlagen können ausschließlich unter der Internetadresse
www.vergabe-mecklenburg-vorpommern.de
angesehen
bzw.
heruntergeladen werden. Die Abforderung der Unterlagen direkt bei
der Hansestadt Wismar ist nicht möglich.
STADTANZEIGER | 18. Februar 2012
SOZIALES
Große Stadtschule „Geschwister Scholl“
Ein ruhiger Lernort im Stadtzentrum
Die Große Stadtschule „Geschwister Scholl“ stellt sich vor:
Die Große Stadtschule ist eine Schule mit ganztägigen Lernangeboten.
Sie zeichnet sich u. a. aus durch:
Angebote
Sprachen:
- bilingualer Unterricht
- Blockunterricht
- Schulpartnerschaften mit ausländischen Schulen
- Fördermöglichkeiten
- Fremdsprachenassistenten
- Arbeitsgemeinschaften
- Teilnahme am Bundes - und Landeswettbewerb für Fremdsprachen
- Freizeitangeboten
- breites Sprachangebot: Englisch, Französisch, Russisch, Latein,
- Schülerpartnerschaften
Schwedisch, Plattdeutsch
- Sozialarbeiter
- zwei Mittagspausen
Damit werden beste Voraussetzungen, den Lern- und Lebensalltag für
die gesamte Schule flexibler, intensiver und noch effektiver zu gestalten
Kunst und Musik
- Musikensemble
geschaffen.
- Chor und Schülerbands
Die Verantwortung der Schule liegt in der Vorbereitung der Schüle-
- Kunstausstellungen
rinnen und Schüler an die Anforderungen der Zukunft.
- Theaterprojekte
Die Form der Unterrichtsgestaltung
Der Unterricht wird in Blockform zu je 90 Minuten durchgeführt. So
Wirtschaft und Wissenschaft
entstehen Freiräume, die Konzentration auf einen Sachverhalt wird ge-
- WIWAG - Planspiel Wirtschaft
fördert, die Intensivität des Unterrichts nimmt zu.
- Zusammenarbeit mit der Hochschule Wismar und Universitäten
Weitere Vorteile:
- erleichtert die Integration kreativer handlungs- und projektorientierter Unterrichtsmethoden und produziert somit in höherem Maße
- Schülerfirmen
- Buisness English
Methodenvielfalt.
- Bietet die Möglichkeit fachübergreifenden Arbeitens.
- Latein für Mediziner
- Schafft den zeitlichen Rahmen für die verstärkte Nutzung außerschulischer Lernorte.
- naturwissenschaftliche Wettbewerbe und Olympiaden
- Exkursionen
- Praxislerntage
Höhepunkte
- Klassen-, Studien- und Wochenendfahrten
- Musicalbesuche
- Weihnachtskonzerte
- Sportevents
- Schuldisco
- Schülerzeitung
- soziale Projekte
Kontakt:
Große Stadtschule „Geschwister Scholl“, Schulstraße 9/11, 23966 Wismar
Telefon: 037841 282732
E-Mail: [email protected]
www.scholl-wismar.com
STADTANZEIGER | 18. Februar 2012
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