Stadtanzeiger 03/2012
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Stadtanzeiger 03/2012
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar n 03/12 n 21. Jahrgang n 18.02.2012 „Shantychor Blänke e. V.“ Der Shantychor „Blänke“ - das maritime Gesicht der Hansestadt Wismar ist 15 Jahre alt. Seit 1987 begeistern die Sänger des Chores die Zuhörer mit schwungvollen und interessanten Liedern von der Seefahrt, von Häfen und Schiffen, vom Fernweh der Seeleute während langer Fahrenszeiten und pflegen damit ein traditionelles Liedgut. Die sangesfreudigen Männer haben mit ihren Auftritten den Chor weit über die Grenzen der Hansestadt Wismar bekannt gemacht. Auch international hat der Shantychor seinen Einstand gegeben, so beispielsweise 2003 in Paris im UNESCO-Palast und 2010 in der schwedischen Partnerstadt Kalmar. Aus Anlass des 15-jährigen Bestehens findet am Sonntag, dem 26. Februar 2012 im Theater der Hansestadt Wismar ein zweistündiges Festprogramm statt. Unter der Mitwirkung des Chores der Hansestadt Wismar , der Wismarer Band „Sabine Fischmarkt“, der Maaten der Niederdeutschen Bühnen und vielen anderen Gratulanten wird der Shantychor mit maritimen und plattdeutschen Liedern sein Können unter Beweis stellen. Karten für die Veranstaltung erhalten Sie an der Theaterkasse sowie in der Tourist-Information am Markt. Shanties Rhythmische Arbeitslieder, die während des Setzens oder des Trimmens der Segel, des Ankerlichtens oder während der harten Arbeit an den Pumpen gesungen wurden. Sie sind vermutlich ca. 1450 aufgekommen und lassen sich bis etwa 1875 mit dem Aufkommen der Dampfschiffe zurückverfolgen. Shanties dienten im allgemeinen zur Unterstützung der schweren Arbeit. Es gibt aber auch Shanties die von der Mannschaft in der Freizeit gesungen wurden. In dieser Ausgabe lesen Sie: Theaternachrichten/Lesung mit Martina Rellin.................................................................................. Seite 3 UnternehmerIn des Jahres gesucht/Neue Ausstellung in der Galerie Hinter dem Rathaus............ Seite 4 Ausschreibungen/Bekanntmachungen............................................................................................Seite 5 - 6 Große Stadtschule stellt sich vor.......................................................................................................... Seite 7 Weltgästeführertag 2012 Mit dem Jahresthema „Durch Tür und Tor“ findet am 21. Februar 2012 der 23. Weltgästeführertag statt. Die Initiative geht zurück auf den Weltverband der Gästeführer (WFTGA), der hierzulande vom Bundesverband der Gästeführer Deutschlands (BVGD) vertreten ist. Auch in Wismar bereitet man sich auf den Weltgästeführertag vor, verschiebt die Aktivitäten aber auf Sonnabend, 25. Februar 2012, mit Rücksicht auf den Wochenendtermin. Stadtführungen spielen seit jeher eine besondere Rolle im touristischen Angebot Wismars. „Stadtführungen geben unseren Gästen Bestätigung für die Wertschätzung der Wismarer Stadtgeschichte und der besonderen Schönheit unserer Stadtarchitektur als touristische Leitmotive“ sagt Kai-Michael Stybel, Leiter der Tourismuszentrale Wismar. Die Hansestadt Wismar steht im Jahr 2012 ganz im Zeichen ihres 10-jährigen Welterbe-Jubiläums. Seit 2002 sind die Altstädte Wismar und Stralsund gemeinsames Welterbe der UNESCO. Das Jahresthema dieses 23. Weltgästeführertages „Durch Tür und Tor“ werde im Besonderen die Bedeutung von Stadttoren in Zeiten des Mittelalters, die typisch hanseatischen Schmuckgiebel sowie Kirchenportale der für Wismar so prägenden Backsteinkirchen thematisieren, verrät Dietrich Haase, Vorsitzender des Vereins Gästeführer Hansestadt Wismar e. V. Programm am 25.. Februar 2012 10:30 - 12:30 Uhr Stadtführung zum Weltgästeführertag „Durch Tür und Tor“ 10:30 - 11:30 Uhr Stadtrundfahrt zum Weltgästeführertag „Durch Tür und Tor“ Stadtführung und Stadtrundfahrt beginnen vor der TouristInformation Wismar im Stadthaus am Wismarer Marktplatz. Die Teilnahme ist kostenfrei. Es werden keine Vorbestellungen entgegengenommen. Die Stadtrundfahrt richtet sich ausschließlich an diejenigen, für die eine zweistündige Stadtführung körperlich nicht zu bewältigen ist. Hierfür stehen jedoch nur eingeschränkt die Kapazitäten eines Kleinbusses zur Verfügung, max. 13 Sitzplätze. Die nächste Ausgabe des Stadtanzeigers erscheint am 03.03.2012 BÜRGERSCHAFT 31. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar (Wahlperiode 2009 - 2014) Nach § 13 (1) der Geschäftsordnung der Bürgerschaft findet im Falle einer Vertagung die Fortsetzung dieser Sitzung am darauffolgenden Donnerstag um 17:00 Uhr am selben Ort statt. am Donnerstag, dem 23. Februar 2012 um 17:00 Uhr im Rathaus, Bürgerschaftssaal TAGESORDNUNG Dr. Gerd Zielenkiewitz Präsident der Bürgerschaft Öffentlicher Teil 1. Begrüßung durch den Präsidenten der Bürgerschaft 2. Einwohnerfragestunde 3. Eröffnung/Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Personelle Veränderungen in den Ausschüssen 5. Genehmigung der Protokolle 6. Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft 7. Mitteilungen des Bürgermeisters 8. Drucksache 0515-31/12 Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 9. Anträge des Bürgermeisters 9.1 Drucksache 0517-31/12 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Betrifft: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54/00, Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg hier: Abwägung der Anregungen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Ziel der Planung: Neuordnung eines Teilbereiches zur Errichtung Termine der planmäßigen Sitzungen der Ausschüsse und der Bürgerschaft im Monat März 2012 von Einfamilienhäusern 9.2 Drucksache 0518-31/12 Besetzung der Sitze des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH 9.3 Drucksache 0520-31/12 Beantragung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2012 für die Gesamtmaßnahme „Altstadt Wismar“ hier: Änderung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 25.08.2011 (Drucksachen-Nr. 0443-25/11) zum Programmantrag Gesamtmaßnahme „Altstadt Wismar“ und der Prioritätenliste „Altstadt Wismar“ 10. Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder 10.1 Drucksache 0521-31/12 CDU-Fraktion Erstellung einer grob strukturierten Haushaltsübersicht zur Gegenüberstellung pflichtiger und freiwilliger Aufgaben 11. Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder Nicht öffentlicher Teil 12. Anfragen und Anträge 12.1 Drucksache 0516-31/12 Vergabe von Bauleistungen über 250.000 EUR gem. Hauptsatzung, § 8, Abs. 5 Sanierung „Weinberg“, Hinter dem Rathaus 3, in Wismar 12.2. Drucksache 0519-31/12 Modernisierung/Instandsetzung Lübsche Straße 66 Städtebaufördermittel: 323.000,- EUR 2 Öffentlicher Teil 13. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse (Wahlperiode 2009 - 2014) Ausschuss für Kultur, Sport und Bildung 05.03.2012 Rathaus, 16:30 Uhr Raum 28 Verwaltungsausschuss 05.03.2012 Rathaus, 18.00 Uhr Raum 28 Betriebsausschuss für den EVB 06.03.2012 Rathaus, 17:00 Uhr Raum 28 Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe 06.03.2012 Rathaus, 18:00 Uhr Raum 28 Sanierungsausschuss 08.03.2012 DSK, Hinter dem 17:00 Uhr Chor 9 Finanz- und Liegen- schaftsausschuss 14.03.2012 Rathaus, 18:15 Uhr Raum 28 Ausschuss für Gesundheit und Soziales 12.03.2012 Rathaus, 19:00 Uhr Raum 28 Bauausschuss 12.03.2012 17:00 Uhr Rechnungsprüfungsaus- schuss (nicht öffentlich) Bürocenter, Kopenhagener Straße, Raum 234 15.03.2012 Rathaus, 17:00 Uhr Raum 119 32. Sitzung der Bürgerschaft 29.03.2012 Rathaus, 17:00 Uhr Bürgerschafts saal Notwendige Änderungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse. Die aktuelle Terminübersicht, die Tagesordnungen und weitere Informationen über die Bürgerschaft finden Sie auf www.wismar.de/bürgerschaft. STADTANZEIGER | 18. Februar 2012 FREIZEIT Theaternachrichten Lesung mit Martina Rellin zum Internationalen Frauentag „The 10 Sopranos“ Herzklopfen und Gänsehaut! Zehn außergewöhnliche Sängerinnen, allesamt Absolventinnen verschiedener Musikhochschulen, haben sich zusammengeschlossen, um die Bühnen der Welt zu erobern - und die Herzen des Publikums! Vom klassischen Sopran über die kraftvolle Stimme einer Popdiva bis hin zur rauchig verwegenen Rockröhre. Nichts ist unmöglich! In ihrem 90-Minuten-Konzert erwecken die 10 Gesangswunder gleich mehrere Musikgenre zum Leben: Das Repertoire spannt sich von den wilden 60ern in knallbunten Petticoats über ein mitreißendes ABBA-Medley und Klassikern a la Herbert Grönemeyer und Tina Turner bis hin zur Grandezza der italienischen Oper und Ohrwürmern wie „You Raise Me Up“. Sonntag 19. Februar 2012, 17:00 Uhr „Travestieshow“ Samstag, 25. Februar, 19:30 Uhr “Zuckerbabys“ Wir sind doch keine Sexpuppen mit dem Theater Die bösen Schwestern aus Hannover zum Frauentag Mittwoch, 7. März, 19:30 Uhr Karten erhalten Sie an der Theaterkasse, Telefon: 3260414 und in der Tourist-Information am Markt, Telefon: 251-3025. Kultur in der Umgebung JAZZmosphären starten mit Londoner Musikern Am Samstag, dem 25. Februar 2012 um 19:30 Uhr starten die JAZZmosphären 2012 mit Ueber Beatz und Cat McTigue aus London. Cat McTigue begann ihre Karierre als Jazzsängerin in Coventry, England. Ihre ausdrucksvolle Stimme und Ausstrahlung sorgten in der lokalen Musikszene schnell für Aufsehen. Sie trat mit einer Reihe talentierter Musiker auf, unter anderem mit Harrington Benbridge. Kürzlich stellte sie ihr neuestes Album „The Score“ fertig, ein gemeinsames Projekt mit der zurzeit vielleicht angesagtesten Londoner Jazzband Ueber Beatz. Der Pianist und Gründer der Band, Andrè Bassing, produzierte das Album. Stilistisch bewegen sich die Songs zwischen Jazz, Soul, Pop und Funk. Bassin gründete Ueber Beatz mit Colin Peters, einem begnadeten Londoner Bassisten und dem Schlagzeuger Boneto Dryden. Beide spielten mit weltbekannten Künstlern, wie zum Beispiel Chaka Khan, Ruby Turner, Mica Paris und Julie Dexter. Das Engagement der Künstler wird in Zusammenarbeit mit Bogarts Music Rostock sowie mit Unterstützung durch den Veranstaltungsservice trailerbühne-mv Rostock realisiert. Es wird einen kleinen Imbiss geben. Karten unter 03841 385927 oder an der Abendkasse. Eintritt 8 EUR, 6 EUR ermäßigt. Weitere Informationen unter www.klanghaus-ilow.de. Cat McTigue Foto: Chris Barrow „Klar, bin ich eine Ostfrau“, so selbstbewusst äußern sich Frauen in dem Interviewband von Martina Rellin. Und auch wenn das Buch bereits vor einiger Zeit erschienen ist, hat es nichts von seiner Aktualität und Brisanz verloren. Nun gibt es das Buch mit dem Untertitel: „Frauen erzählen aus dem richtigen Leben“ in neuer und leicht überarbeiteter Auflage. Da erscheint es nur logisch, dass die Stadtbibliothek und die Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt zum Internationalen Frauentag am 8. März um 19:00 Uhr zu einer Lesung mit Martina Rellin ins Zeughaus in die Ulmenstr. 15 einladen. Martina Rellin, die 1962 geborene Journalistin, machte immer wieder mit spannenden Interviewbüchern auf sich aufmerksam und beflügelte manche Diskussion. Das Wismarer Publikum kennt sie aus mehreren Lesungen und darf auch diesmal wieder gespannt sein, was die streitbare Autorin im Gepäck hat. Karten, inkl. 1 Glas Sekt gesponsert vom Bibliotheksverein zur Feier des Tages, gibt es zum Preis von 8,00 Euro ab sofort in der Stadtbibliothek. Vorbestellungen werden dort, Tel.: 251 4020 oder unter [email protected] entgegen genommen. Restkarten gibt es an der Abendkasse für 10,00 Euro. Wibke Bruhns liest im Bürgerschaftssaal „Meines Vaters Land“ wurde ihr großer Bestseller. Ein Familienroman rund um den 20. Juli 1944, der in Teilen auch in Wismar spielt, brachte Wibke Bruhns, einer Podeus-Enkelin, nicht nur zahlreiche Preise, sondern besonders in Wismar eine treue Lesergemeinde ein. Am 21. Mai ist Wibke Bruhns auf Einladung der Buchhandlung „Weiland„ nun erneut zu Gast in Wismar und präsentiert ihr neues Buch „Nachrichtenzeit“. 1971 wurde die Journalistin erste Nachrichtensprecherin in der Bundesrepublik, damals eine Sensation. Ihre Leidenschaft war die politische Berichterstattung, wo sie immer ganz nahe am Zeitgeschehen und den Persönlichkeiten war, die die Geschichte prägten. Ihre Erinnerungen, die sie nun im Rathaus vorstellt, sind das Zeugnis eines ungewöhnlichen Lebens und ein frischer Blick auf die Geschichte unserer Zeit. Eintrittskarten für die Lesung mit Wibke Bruhns am 21. Mai um 19:30 Uhr im Bürgerschaftssaal des Rathauses sind ab sofort für 10 Euro bei „Weiland“erhältlich. Machen Sie mit, zeigen Sie Gesicht und geben Sie Ihre Stimme. Offenheit und Aufgeschlossenheit gegenüber Neuem sind wesentliche Züge der Wismarer Bürger. Gepaart mit der Eigenschaft, Dinge lieber selbst in die Hand zu nehmen, anstatt zu warten. Darauf können wir stolz sein. Vor diesem Hintergrund werden wir es nicht zulassen, dass eine Minderheit von gewaltbereiten Extremisten und Anhängern der rechten Szene den Ruf unserer Stadt beschädigen! Mit der Kampagne „Neugierig.Tolerant.Weltoffen“ haben Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Verbände und Initiativen unserer Stadt die Möglichkeit, Gesicht zu zeigen und ein klares Bekenntnis gegen jede Art von Gewalt, Extremismus, Ausländerfeindlichdkeit und Fremdenhass ablegen zu können. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite www.neugierig-tolerant-weltoffen.de sowie unter Telefon: 251-9030 und 251-9032 STADTANZEIGER | 18. Februar 2012 3 DIT & DAT UnternehmerIn des Jahres 2012 „Die Arabische Welt im Aufbruch?“ Unternehmerinnen und Unternehmer aus Mecklenburg-Vorpommern haben noch bis zum 22. März 2012 die Gelegenheit, sich um die begehrte Preisauszeichnung zu bewerben. Der Landeswettbewerb „UnternehmerIn des Jahres Mecklenburg-Vorpommern“ ist in drei Kategorien mit jeweils 5.000 EUR dotiert. Vergeben wird der Preis seit 2008 in den Kategorien „Unternehmerpersönlichkeit“, „Unternehmensentwicklung“ sowie „Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit“. „Dieser Unternehmerpreis hat sich in den vergangenen fünf Jahren zu einer anerkannten Auszeichnung in M-V entwickelt. Wir rufen die Unternehmerinnen und Unternehmer auf, sich zu bewerben“, so der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Siegbert Eisenach. Träger des Preises sind neben den drei Industrie- und Handelskammern Rostock, Schwerin und Neubrandenburg das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus, der Ostdeutsche Sparkassenverband sowie die Sparkassen in M-V, die Handwerkskammern und die Vereinigung der Unternehmensverbände. Zu dieser Frage wird der Politikwissenschaftler Dr. Erhard Crome in zwei vom Freundeskreis Rosa Luxemburg organisierten öffentlichen Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen am Dienstag, dem 28. Februar sprechen. Der erste Vortrag findet in Schönberg, in den Bauernstuben, Ernst-Barlach-Str. 24 statt und beginnt um 15 Uhr. Veranstaltungsort des zweiten Vortrags ist am gleichen Tag das Filmbüro in der Bgm.Hauptstr. 51 in Wismar; Beginn ist hier 19:30 Uhr. Der Eintritt ist jeweils frei. Die arabischen Revolutionen in Tunesien und Ägypten weckten große Hoffnungen. Inzwischen fanden freie Wahlen statt, gewählt wurden islamistische Parteien. Es ist wieder so, dass diejenigen, die die Revolution gemacht haben, am Ende am Rande stehen. In weiteren arabischen Ländern gab es Aufbegehren gegen die überkommenen Diktaturen. Doch in Bahrain, Jemen und Syrien wurden und werden die Demonstrierenden zusammengeschossen. In Libyen hat der Westen einen Krieg geführt, angeblich um der Demokratie den Weg zu ebnen. Am Ende wurde Gaddafi gestürzt und umgebracht, aber jetzt droht das Land zu zerfallen. Die Kriegspropaganda war die Nebelwand. Dahinter ging es um die Restauration alter Machtverhältnisse. Das heißt um Erdölquellen, strategische Wasserstraßen und Einfluss in der Region. Und um die Dominanz des Westens im Nahen und Mittleren Osten auch in den nächsten Jahren. Einsendeschluss ist der 22. März 2012. Die Bewerbungsunterlagen sind online abrufbar unter: www.unternehmerpreis-mv.de. Neue Ausstellung in der Galerie Hinter dem Rathaus Malerei und Holzschnitt Olaf Hoppe 1959 in Rostock geboren, studierte Olaf Hoppe an der Kunsthochschule Berlin, Weißensee, Sektion Malerei/Grafik. Seit 1985 arbeitet er als freischaffender Künstler und Grafiker und lebt in Stove bei Wismar. Anlässlich seiner Aufnahme als Mitglied in die Gemeinschaft Wismarer Künstler 2011 zeigt er seine Werke in den Ausstellungsräumen der Galerie. Bis zum 17. März 2012 sind die Arbeiten in der Galerie ausgestellt. Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr, Samstag von10:00 bis 16:00 Uhr Das Zeitalter des Wassermanns, 2011 Acryl auf Leinwand, 85x145 cm Frauen- und Familienzentrum Treffpunkt für Frauen, Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen aber auch für Kinder und Jugendliche. Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr Kanalstraße 18a 4 Großer Hallen-Kinderflohmarkt Am Sonntag, dem 11. März 2012 von 9:00 bis 12:00 Uhr findet ein großer Kinderflohmarkt in der Halle in Rüggow statt. Es wird alles von Baby- bis Schulkindsachen angeboten. Die Standgebühr beträgt 5 Euro und ein Kuchen. Anmeldungen und nähere Informationen unter 0172 4263772. Impressum Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Hansestadt Wismar Herausgeber: Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, Pressestelle Anschrift: Rathaus, Am Markt, PF 1245, 23952 Wismar V. i. S. d. P.: Frank Junge, Redaktion: Petra Steffan, Tel.: 03841/251-9032, Fax: 03841/251-9037, E-Mail: [email protected] Der „Stadtanzeiger“ behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Erscheinungsweise: 2 x monatlich, Auflage: 27.000 Verlag und Anzeigenverwaltung: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Tel.: 039931/579-0, Fax: 039931/579-27, E-Mail: [email protected] Satz: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Verantwortlich für den außeramtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke Druck: Druckhaus Wittich, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg /Elster Verteileragentur: Ralf Dunker, Schweriner Straße 65, 19205 Gadebusch, Tel./Fax: 03886/715742 Der STADTANZEIGER wird innerhalb der Stadt Wismar an alle erreichbaren Haushalte und Firmen kostenlos verteilt. Er kann auch per Abonnement über den o. g. Verlag bezogen werden. Die aktuelle Ausgabe liegt im Bürger-Büro im Rathaus und in der Toturist-Information aus. Online ist der aktuelle Stadtanzeiger unter www.wismar.de abrufbar. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Gemäß § 7 Abs. 4 des Landespressegesetzes für Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Juni 1993 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk. STADTANZEIGER | 18. Februar 2012 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nach Beschlussfassung des Kreistages des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 08.12.2011 und der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom 15.12.2011 sowie nach Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern vom 29.12.2011 wird folgender Vertrag öffentlich bekannt gemacht: Öffentlich-rechtlicher Vertrag gem. § 167 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Der Landkreis Nordwestmecklenburg, Börzower Weg 1, 23936 Grevesmühlen vertreten durch die Landrätin Frau Birgit Hesse - nachfolgend „Landkreis“ genannt und die Hansestadt Wismar, Am Markt 1, 23966 Wismar, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Thomas Beyer - nachfolgend „Stadt“ genannt schließen folgenden Vertrag: Präambel Nach § 11 des Landkreisneuordnungsgesetzes (LNOG M-V) in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Juli 2010 (GVOBl. 366) sind auf den Landkreis die Aufgaben übergegangen, für die bis zu ihrer Einkreisung die Stadt aufgrund von § 7 Abs. 2 KV M-V zuständig war, soweit sie nicht nach §§ 14 - 17 LNOG auch weiterhin von ihr wahrgenommen werden. Zu den auf den Landkreis übergegangenen Aufgaben gehören auch die des Rettungsdienstes gem. § 6 Abs. 2 S. 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst für das Land Mecklenburg Vorpommern (Rettungsdienstgesetz -RDG M-V) vom 01. Juli 1993 in der Fassung der letzten Änderung vom 17. Dezember 2003. Der Landkreis beabsichtigt, auf der Grundlage einer entsprechenden öffentlichen Ausschreibung die weitere Durchführung des öffentlichen Rettungsdienstes gem. § 6 Abs. 1, 4 S. 1 Nr. 2 RDG M-V auf Dritte zu übertragen. Um die dafür notwendige Verfahrensdauer, einschl. der erforderlichen Zeit zur Abarbeitung eventueller Einwendungen bei der Vergabestelle zu überbrücken und eine Gefährdung des Rettungsdienstes auszuschließen, will sich der Landkreis der Stadt zur Erfüllung von Aufgaben des Rettungsdienstes bedienen. §1 Grundlagen (1) Dem Landkreis obliegt gem. § 2 (1) i. V. m. § 6 (2) Rettungsdienstgesetz - RDG M-V im Rahmen des Rettungsdienstes die Notfallrettung auf dem Gebiet der Hansestadt Wismar. (2) Der Landkreis als Träger des Rettungsdienstes nimmt gem. § 167 Abs. 2 KV M-V die Stadt für die Erfüllung von Aufgaben des nichtärztlichen Rettungsdienstes auf dem Gebiet der Stadt und des Landkreises gem. festgelegter Ausrückeordung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Anspruch. (3) Der Landkreis sorgt für eine ordnungsgemäße Zusammenarbeit aller am Rettungsdienst Beteiligten. Die Stadt handelt nach den Anweisungen, welche der Landkreis Nordwestmecklenburg zur Sicherstellung der Aufgaben des Rettungsdienstes erteilt. §2 Organisation (1) Für die Besetzung der Rettungswache Wismar-Süd, Störtebekerstraße 08, 23966 Wismar und die Rettungswache Wismar-Nord, Landgang 3a, 23970 Wismar, setzt die Stadt Rettungsassistenten zur Besetzung der Notarzteinsatzfahrzeuge und zur Durchführung der Notfallrettung ein. (2) Die Stadt stellt die Besetzung durch je einen Rettungsassistenten der Wachen sicher und bestellt einen hierfür verantwortlichen Beauftragten. Der Einsatz der Rettungsassistenten erfolgt in 12 Stunden/Schichten, jeweils von 07:00 Uhr bis 19:00 und von 19:00 bis 07:00 Uhr. Der Landkreis kann nach vorheriger Anhörung des Beauftragten der Stadt entsprechend den aktuellen Erfordernissen den Einsatz der Rettungsassistenten anpassen. (3) Die Wache ist der Integrierten Leitstelle Westmecklenburg zur Einsatzlenkung unterstellt und hat ausschließlich deren Anweisungen Folge zu leisten. Hiervon unberührt bleibt das Dienstverhältnis der Fahrzeugbesatzung. Notrufe und Transportanforderungen Dritter sind unverzüglich der Leitstelle weiterzugeben. Unberührt bleibt jedoch die sich im Einzelfall aus § 323 Buchst. c StGB ergebende Verpflichtung zur Hilfeleistung. (4) Die Leitstelle ist berechtigt, in Ausnahmefällen Personal und Einrichtungen einer Rettungswache vorübergehend im Einsatzbereich einer anderen Rettungswache einzusetzen. Die Leitstelle steuert den Einsatz der Fahrzeuge und verteilt die anfallenden Transporte nach einsatztaktischen Gesichtspunkten. (5) Die Stadt ist verpflichtet, für jeden ihrer Einsätze den vom Landkreis vorgeschriebenen Rettungsdienstbericht zur kostenmäßigen Abrechnung zu erstellen. §3 Pflichten (1) Die Verwaltung und Finanzierung der Bewirtschaftungskosten der Notarzteinsatzfahrzeuge, der Wachen, sowie die gesamte Abrechnung gegenüber den Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern erfolgt durch den Landkreis. (2) Die Stadt sorgt im Übrigen dafür, dass die Notarzteinsatzfahrzeuge und Einrichtungen sowie deren Ausstattung und Ausrüstung in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten bleiben und wird die entsprechenden Materialanforderungen rechtzeitig an den Landkreis übermitteln. Der Umgang mit den im Satz 1 aufgeführten Materialien ist auf einem wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz auszurichten. Das von der Stadt im Rettungsdienst eingesetzte Personal muss fachlich und gesundheitlich geeignet sowie zuverlässig sein. Der fachliche Nachweis ist dem Landkreis gegenüber auf Anforderung vorzulegen. (3) Die Stadt hat dafür zu sorgen, dass eine regelmäßige Fortbildung entsprechend dem Rettungsdienstgesetz § 5 durchgeführt wird. §4 Haftung (1) Der Landkreis haftet nicht für Schäden, die Dritten durch den Einsatz der Stadt entstehen. (2) Unabhängig von ihrer gesetzlichen und vertraglichen Haftung verpflichtet sich die Stadt für den Fall, dass der Landkreis wegen einer schadensverursachenden Handlung der Stadt von Dritten in Anspruch genommen wird, den Landkreis von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten bzw. entstandene Kosten zu erstatten. (3) Die Stadt ist verpflichtet, für die in Abs. 1 und 2 genannten Schäden eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und dem Landkreis auf Verlangen diese nachzuweisen. §5 Kosten (1) Der Landkreis trägt die Personalkosten in Höhe von voraussichtlich ca. 275.000 EUR. Der Bereitschaftsdienst für den Organisatorischen Leiter Rettungsdienst wird von Montag bis Freitag mit 1,00 EUR/Stunde und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen mit 2,00 EUR/Stunde vergütet. Aktivzeiten werden nach der Überstundenregelung erstattet. Des Weiteren vergütet der Landkreis der Stadt die Kosten für Dienstkleidung pauschal in Höhe von 2 000,00 EUR für den Vertragszeitraum und für Verwaltungsaufwendungen pauschal 1 250,00 EUR/monatlich. (2) Der Landkreis erstattet monatlich die Kosten nach Rechnungslegung für den laufenden Monat. Die Endabrechnung erfolgt im Juli 2012. §6 Vertragsdauer Der Vertrag tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. Er hat eine Laufzeit vom 01. Januar bis 30. Juni 2012. §7 Schlussbestimmungen (1) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Fassung zu ersetzen, die dem gewollten Ergebnis wirtschaftlich am nächsten kommt. (2) Ergänzungen zu diesem Vertrag sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. (3) Die Vertragsparteien erhalten je eine Ausfertigung des Vertrages. Wismar, den 28.12.2011 Landkreis Nordwestmecklenburg Hansestadt Wismar gez. Birgit Hesse Landrätin gez. Thomas Beyer Bürgermeister gez. Gerhard Rappen 1. Stellvertreter gez. Michael Berkhahn 1. Stellvertreter - Dienstsiegel - - Dienstsiegel - STADTANZEIGER | 18. Februar 2012 5 AMTLICHE BEKANTMACHUNG/AUSSCHREIBUNGEN Offenes Verfahren 04/12 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Betrifft: Bebauungsplan Nr. 78/10 „Wohngebiet Poeler Straße Am Wallensteingraben“ Hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 78/10 „Wohngebiet Poeler Straße - Am Wallensteingraben“ wird wie folgt begrenzt: im Norden: vom Wallensteingraben südlich der Straße Philosophenweg im Osten: vom Wallensteingraben westlich der Straße Philosophenweg im Süden: vom Flurstück 4373 - Poeler Straße 51 (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73/09 „Seniorenwohnanlage Poeler Straße“) im Westen: von der Poeler Straße a) Hansestadt Wismar, Amt für Zentrale Dienste, Abt. Recht und Vergabe, Zentrale Vergabestelle, Am Markt 1, 23966 Wismar Telefon: 03841 251-1082, Telefax: 03841 251-1084 b) die Art der Vergabe: Offenes Verfahren c) die Form, in der Angebote einzureichen sind: ausschließlich schriftlich in Papierform d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung: OV 04/12 Umnutzung des ehemaligen Kasernengebäudes zum Technischen Landesmuseum „phanTECHNIKUM“ Lübsche Burg in Wismar, 1. Bauabschnitt Los: Fliesenarbeiten Ablauf Angebotsfrist: OV 0412: 13.03.2012; 09:00 Uhr h) Der komplette Bekanntmachungstext und die Verdingungsunterlagen können ausschließlich unter der Internetadresse www.vergabe-mecklenburg-vorpommern.de angesehen bzw. heruntergeladen werden. Die Abforderung der Unterlagen direkt bei der Hansestadt Wismar ist nicht möglich. Öffentliche Ausschreibung: ÖA 10/12; ÖA 11/12; ÖA 17/12 und ÖA 18/12 a) Hansestadt Wismar, Amt für Zentrale Dienste, Abt. Recht und VerDie Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt. Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar in ihrer Sitzung am 26.01.2012 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78/10 „Wohngebiet Poeler Straße - Am Wallensteingraben“ und die dazugehörige Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom 13.02.2012 bis einschließlich 30.03.2012 werktags, außer sonnabends, während der Dienststunden Montag, Dienstag, Mittwoch von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie Freitag von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 2. OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 78/10 „Wohngebiet Poeler Straße - Am Wallensteingraben“ unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: - Umweltbericht, - Schalltechnisches Gutachten, Altlastengutachten, - diverse umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Hansestadt Wismar Der Bürgermeister Bauamt, Abt. Planung 6 gabe, Zentrale Vergabestelle, Am Markt 1, 23966 Wismar Telefon: 03841 251-1082, Telefax: 03841 251-1084 b) die Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung c) die Form, in der Angebote einzureichen sind: ausschließlich schriftlich in Papierform d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung: Instandsetzung und Modernisierung der Bertolt-Brecht-Schule (ehemals Ankerschule), Kapitänspromenade 25, 23966 Wismar ÖA 10/12: Los Putz- und Stuckarbeiten Fassade ÖA 11/12: Los Tischlerarbeiten Fenster ÖA 17/12: Los Rollladen-Sonnenschutzarbeiten ÖA 18/12: Los Metall- und Schlosserarbeiten Ablauf Angebotsfrist: ÖA 1012: 21.03.2012; 09:00 Uhr ÖA 11/12: 21.03.2012; 10:00 Uhr ÖA 17/12: 13.03.2012; 09:30 Uhr ÖA 18/12: 13.03.2012; 10:00 Uhr. h) Der komplette Bekanntmachungstext und die Verdingungsunterlagen können ausschließlich unter der Internetadresse www.vergabe-mecklenburg-vorpommern.de angesehen bzw. heruntergeladen werden. Die Abforderung der Unterlagen direkt bei der Hansestadt Wismar ist nicht möglich. STADTANZEIGER | 18. Februar 2012 SOZIALES Große Stadtschule „Geschwister Scholl“ Ein ruhiger Lernort im Stadtzentrum Die Große Stadtschule „Geschwister Scholl“ stellt sich vor: Die Große Stadtschule ist eine Schule mit ganztägigen Lernangeboten. Sie zeichnet sich u. a. aus durch: Angebote Sprachen: - bilingualer Unterricht - Blockunterricht - Schulpartnerschaften mit ausländischen Schulen - Fördermöglichkeiten - Fremdsprachenassistenten - Arbeitsgemeinschaften - Teilnahme am Bundes - und Landeswettbewerb für Fremdsprachen - Freizeitangeboten - breites Sprachangebot: Englisch, Französisch, Russisch, Latein, - Schülerpartnerschaften Schwedisch, Plattdeutsch - Sozialarbeiter - zwei Mittagspausen Damit werden beste Voraussetzungen, den Lern- und Lebensalltag für die gesamte Schule flexibler, intensiver und noch effektiver zu gestalten Kunst und Musik - Musikensemble geschaffen. - Chor und Schülerbands Die Verantwortung der Schule liegt in der Vorbereitung der Schüle- - Kunstausstellungen rinnen und Schüler an die Anforderungen der Zukunft. - Theaterprojekte Die Form der Unterrichtsgestaltung Der Unterricht wird in Blockform zu je 90 Minuten durchgeführt. So Wirtschaft und Wissenschaft entstehen Freiräume, die Konzentration auf einen Sachverhalt wird ge- - WIWAG - Planspiel Wirtschaft fördert, die Intensivität des Unterrichts nimmt zu. - Zusammenarbeit mit der Hochschule Wismar und Universitäten Weitere Vorteile: - erleichtert die Integration kreativer handlungs- und projektorientierter Unterrichtsmethoden und produziert somit in höherem Maße - Schülerfirmen - Buisness English Methodenvielfalt. - Bietet die Möglichkeit fachübergreifenden Arbeitens. - Latein für Mediziner - Schafft den zeitlichen Rahmen für die verstärkte Nutzung außerschulischer Lernorte. - naturwissenschaftliche Wettbewerbe und Olympiaden - Exkursionen - Praxislerntage Höhepunkte - Klassen-, Studien- und Wochenendfahrten - Musicalbesuche - Weihnachtskonzerte - Sportevents - Schuldisco - Schülerzeitung - soziale Projekte Kontakt: Große Stadtschule „Geschwister Scholl“, Schulstraße 9/11, 23966 Wismar Telefon: 037841 282732 E-Mail: [email protected] www.scholl-wismar.com STADTANZEIGER | 18. Februar 2012 7