Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers
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Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers
11.03.2016 - Rechtsanwlte Vohmann & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft mbB Fristlose Kndigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen vermeintlich beleidigender Äußerungen, die der Ehegatte des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber abgegeben hat, ist unwirksam. Das hat das ArbG Solingen mit Urteil vom 28.01.2016 (Az. 1 Ca 1483/15) festgestellt. Ein Ehemann hatte sich in einem Schreiben an den Arbeitgeber seiner Ehefrau über deren Arbeitssituation in einer Art und Weise ausgelassen, die der Arbeitgeber als beleidigend und verleumderisch ansah. Da das Schreiben weder von der Arbeitnehmerin selbst unterschrieben noch in ihrem Namen abgesandt worden war und nicht nachzuweisen war, dass die Arbeitnehmerin ihren Ehemann zu diesem Schreiben angestiftet oder instruiert hatte, verneinte das ArbG eine Pflichtverletzung der Arbeitnehmerin. Der Entscheidung ist uneingeschränkt zuzustimmen. Eine verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitsverhältnisses setzt einen rechtswidrigen und schuldhaften Verstoß eines Arbeitnehmers gegen die ihm obliegenden Vertragspflichten voraus. Ein etwaiges Fehlverhalten seines Ehegatten ist einem Arbeitnehmer aber grundsätzlich nicht zuzurechnen. Das Entscheidung des ArbG Solingen liegt damit auf einer Linie der bisherigen Rechtsprechung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 05.04.2013, Az. 10 Sa 2339/12; ArbG Aachen, Urt. v. 30.09.2015, Az. 2 Ca 1170/15; ArbG Dessau-Roßlau, Urt. v. 21.03.2012, Az. 1 Ca 148/11). https://www.apraxa.de/recht/arbeitsrecht/kuendigungsschutzrecht/656/fristlose-kuendigung-wegenbeleidigung-des-arbeitgebers