Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers

Transcription

Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers
11.03.2016 - Rechtsanwlte Vohmann & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft mbB
Fristlose Kndigung wegen Beleidigung des
Arbeitgebers
Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen vermeintlich beleidigender Äußerungen, die
der Ehegatte des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber abgegeben hat, ist unwirksam. Das hat das
ArbG Solingen mit Urteil vom 28.01.2016 (Az. 1 Ca 1483/15) festgestellt.
Ein Ehemann hatte sich in einem Schreiben an den Arbeitgeber seiner Ehefrau über deren Arbeitssituation
in einer Art und Weise ausgelassen, die der Arbeitgeber als beleidigend und verleumderisch ansah. Da das
Schreiben weder von der Arbeitnehmerin selbst unterschrieben noch in ihrem Namen abgesandt worden
war und nicht nachzuweisen war, dass die Arbeitnehmerin ihren Ehemann zu diesem Schreiben
angestiftet oder instruiert hatte, verneinte das ArbG eine Pflichtverletzung der Arbeitnehmerin.
Der Entscheidung ist uneingeschränkt zuzustimmen. Eine verhaltensbedingte Kündigung eines
Arbeitsverhältnisses setzt einen rechtswidrigen und schuldhaften Verstoß eines Arbeitnehmers gegen die
ihm obliegenden Vertragspflichten voraus. Ein etwaiges Fehlverhalten seines Ehegatten ist einem
Arbeitnehmer aber grundsätzlich nicht zuzurechnen. Das Entscheidung des ArbG Solingen liegt damit auf
einer Linie der bisherigen Rechtsprechung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 05.04.2013, Az. 10 Sa
2339/12; ArbG Aachen, Urt. v. 30.09.2015, Az. 2 Ca 1170/15; ArbG Dessau-Roßlau, Urt. v. 21.03.2012,
Az. 1 Ca 148/11).
https://www.apraxa.de/recht/arbeitsrecht/kuendigungsschutzrecht/656/fristlose-kuendigung-wegenbeleidigung-des-arbeitgebers

Documents pareils