Firmenwagen und Steuer

Transcription

Firmenwagen und Steuer
KE0910_08_KFZ
25.09.2009
10:42 Uhr
Seite 8
News
Nachgefragt beim Experten
Firmenwagen
und Steuer
Erfolg KONKRET: Welche Möglichkeiten gibt es, einen Wagen betrieblich zu nutzen?
Gert Klöttschen: Zunächst ist zu klären, ob das Auto dem Betriebs- oder
dem Privatvermögen zuzuordnen ist.
Davon hängt ab, in welchem Umfang
ein betrieblich genutzter Wagen ertragsteuerlich geltend gemacht werden
kann. Maßgeblich ist der Umfang der
betrieblichen Nutzung. Hier sind drei
Fälle zu unterscheiden:
Betriebliche Nutzung
Bilanzierung
1. > 50%
Notwendiges
Betriebsvermögen
2. < 10%
Notwendiges
Privatvermögen
3. ≥ 10% und ≤ 50%
Wahlrecht: Zuordnung
zum „gewillkürten
Betriebsvermögen“
oder zum Privatvermögen
Der dritte Fall kommt in der Praxis
am häufigsten vor. Nur hierbei hat der
Unternehmer ein Wahlrecht, ob er seinen Wagen dem Betrieb zuordnen will
oder nicht. Diese Entscheidung bestimmt die steuerliche Behandlung des
Autos. Die Systematik ist vereinfacht:
8
Erfolg KONKRET 10/2009
Ist der Wagen dem BeDie
Beantwortung
triebsvermögen zugeorddieser Frage hängt vom
net, können alle mit dem
Einzelfall ab. Es ist zu
Wagen in Verbindung steklären, was steuerlich
henden Kosten geltend
günstiger ist: Der Ansatz
gemacht werden. Im Geder Kosten, die ausgenzug muss die private
schließlich auf betriebliNutzung versteuert werche Fahrten entfallen
den. Bei Wagen des Prioder der Ansatz aller
vatvermögens
können
Kosten, dem jedoch die
nur die Kosten geltend geVersteuerung der privamacht werden, die durch
ten Nutzung entgegenbetriebliche Fahrten versteht. Betriebliche FahrSteuerberater
ursacht werden. Die Erten mit Privatfahrzeugen
Gert Klöttschen, DHPG
fassung der privaten Nutkönnen mit 30 Cent pro
zung entfällt in diesem Fall.
Kilometer oder mit den tatsächlichen
Neben den Ertragsteuern ist auch Kosten der betrieblichen Fahrten abgedie umsatzsteuerliche Behandlung zu setzt werden. Wird der Wagen für das
beachten. Nur wenn der Wagen dem Privatvermögen erworben, ist ein VorUnternehmensvermögen zugeordnet steuerabzug aus der Anschaffung nicht
wird, kann die Vorsteuer aus dem Kauf erlaubt. Bei Ansatz der 30 Cent ist dies
geltend gemacht werden. Vorausset- auch nicht aus den laufenden Kosten
zung hierfür ist eine mindestens 10- möglich. Tendenziell gilt: Je geringer
prozentige unternehmerische Nut- die Autokosten sind, umso eher lohnt
zung. Die Zuordnung zum Unterneh- es sich, das Fahrzeug dem Privatvermensvermögen führt auch in der mögen zuzuordnen. Darüber hinaus ist
Umsatzsteuer grundsätzlich dazu, zu beachten, dass bei Ansatz des paudass die private Nutzung versteuert schalen Betrages von 30 Cent pro Kilowerden muss.
meter lediglich der Umfang der betrieblichen Nutzung nachzuweisen ist. Das
Wann lohnt es sich für eine Kos- Sammeln von Belegen entfällt daher, es
metikerin, das Privatauto betrieblich sei denn, sie dienen als Nachweis für
zu nutzen?
betriebliche Fahrten.
Fotos: www.sxc.hu
Wann und in welchem Umfang können Sie als Kosmetikerin
einen Firmenwagen steuerlich geltend machen? Im Alltag
tauchen dazu immer wieder Fragen auf. Steuerexperte
Gert Klöttschen gibt Antworten
KE0910_08_KFZ
25.09.2009
10:42 Uhr
Seite 9
News
Wann lohnt sich die 1-ProzentRegel für eine Kosmetikerin?
Es bieten sich verschiedene Alternativen zur Ermittlung der privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge. Während die Fahrtenbuchmethode für alle
Wagen möglich ist, darf die sogenannte 1-Prozent-Methode seit 2006 nur angewendet werden, wenn das Kfz zu
mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt
wird. Die 1-Prozent-Methode ermittelt
die private Nutzung pauschal in Höhe
von monatlich 1 Prozent des BruttoListenpreises. Dieser entspricht dem
Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung
und einschließlich der Umsatzsteuer.
Zusätzlich werden auf Basis dieser Bemessungsgrundlage die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuert. Der so ermittelte Betrag ist nahezu unabhängig von der tatsächlichen
privaten Nutzung. Insofern bietet die 1Prozent-Regelung umso mehr Vorteile,
je höher die Privatnutzung und die anfallenden Kosten sind.
Dies gilt auch umgekehrt. Allerdings
gibt es auch in diesem Fall keine allgemein gültige Regel. Überwiegt die
betriebliche Nutzung nicht, wird die
private Nutzung anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt. Wird der betriebliche Wagen auch noch für andere
Einkunftsarten genutzt, z.B. für eine
Arbeitnehmertätigkeit, lohnt sich die
1-Prozent-Regel regelmäßig nicht. Denn
dann werden diese Fahrten noch zusätzlich zur 1-Prozent-Methode versteuert. In diesem Fall ist die Fahrtenbuchmethode günstiger.
Wann ist ein Fahrtenbuch denn
notwendig?
Das Führen eines Fahrtenbuches ist
nicht verpflichtend. Zur Abgrenzung
der betrieblichen von den privaten
Fahrten steht z.B. die 1-Prozent-Methode oder die Schätzung offen. Das Führen eines Fahrtenbuches ist dann zu
empfehlen, wenn im Vergleich zu den
anderen Methoden eine geringere private Nutzung zu versteuern ist, z.B. bei
einem sehr hohen betrieblichen Nutzungsanteil. Da die Finanzverwaltung
nur einwandfreie Fahrtenbücher akzeptiert, sind diese sorgfältig zu führen.
In der Praxis sind die Fahrtenbücher allerdings häufig fehlerhaft, z.B. wird die
Angabe der Fahrt zur Werkstatt vergessen, obwohl hierüber eine Rechnung
existiert. Hier muss sich also jede Kosmetikerin überlegen, ob sie sich diesem Aufwand unterziehen möchte.
Der Verzicht auf ein Fahrtenbuch bedeutet allerdings nicht, dass nun keine
Aufzeichnungen notwendig sind. Um
überhaupt die 1-Prozent-Methode anwenden zu können, fordert die Finanzverwaltung, die über 50 Prozent liegende betriebliche Nutzung nachzuweisen. Ebenso sind Aufzeichnungen
wichtig, wenn der private Anteil bei
Autos des „gewillkürten Betriebsvermögens“ geschätzt wird oder die betrieblichen Fahrtkosten privater Wagen
abgesetzt werden.
Welche Methode lohnt sich bei
einem Gebrauchtwagen oder Wagen
mit niedrigen Kosten?
Bei Fahrzeugen mit einer über 50prozentigen Firmennutzung bietet in
solchen Fällen die Fahrtenbuchmethode im Vergleich zur 1-Prozent-Methode
meist Vorteile. Bei betrieblichen Fahrzeugen mit einer Nutzung unter 50 Prozent stellt sich diese Frage nicht, da die
1-Prozent-Methode hier keine Anwendung findet. Hier ist hingegen bei Anschaffung des Wagens zu prüfen, ob
dieser nicht besser dem Privatvermögen zuzuordnen ist, um pauschal 30
Cent pro Kilometer absetzen zu können.
Wann sollte man aus Steuergesichtspunkten den Wagen leasen,
wann kaufen?
Vorsicht ist bei den Aussagen vieler
Leasinggesellschaften geboten. Leasing ist nicht zwingend steuerlich günstiger als der Kauf. Beim Kauf können
an Stelle der Leasingraten Abschreibungen auf den Wagen geltend gemacht werden. Wird der Kauf finanziert, so können die Darlehenszinsen
ebenfalls abgesetzt werden. Zudem
muss auch bei einem geleasten Wagen
die private Nutzung versteuert werden.
Entscheidend ist auch hier eine Einzelfallprüfung.
Unabhängig hiervon sollte die Entscheidung zwischen Leasing und Kauf
nicht unter steuerlichen Aspekten, sondern anhand wirtschaftlicher Kriterien
erfolgen. In der Regel ist der Kauf wirt-
schaftlich günstiger, da den Leasinggesellschaften im Gegensatz zum Verkäufer Verwaltungskosten entstehen, die
sie über die Leasingraten weitergeben.
Kann der Kauf jedoch nur zu schlechten Konditionen finanziert werden, bietet sich wiederum das Leasing an.
Lohnt sich für eine Kosmetikerin
ein reiner Dienstwagen?
Ein Dienstwagen, der zu 100 Prozent betrieblich genutzt wird, berechtigt zum vollen Abzug der entstehenden Kosten. Konsequenz: Die Versteuerung einer Privatnutzung entfällt. Dies
setzt jedoch voraus, dass für private
Zwecke ein zweites Fahrzeug vorhanden ist. Muss dies zusätzlich angeschafft werden, so stellt sich die Frage
der Wirtschaftlichkeit. Darüber hinaus
ist zu berücksichtigen, dass die Finanzverwaltung eine 100-prozentige betriebliche Nutzung ohne Fahrtenbuch
nur bei solchen Fahrzeugen akzeptiert,
die nicht privat genutzt werden können
(z.B. Transporter). Bei normalen Pkws
wird daher ein Fahrtenbuch zum Nachweis geführt werden müssen, mit all
den hiermit verbundenen Konsequenzen. Die Kosmetikerin sollte also vorab
klären, ob eine rein betriebliche Nutzung überhaupt realistisch ist und
ah
durchgehalten werden kann.
Weitere Informationen
Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG, Dr. Harzem & Partner KG, gehört zu den 15 größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Kontakt:
www.dhpg.de
Erfolg KONKRET 10/2009
9

Documents pareils