Firmenwagen und Steuer
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Firmenwagen und Steuer
KE0910_08_KFZ 25.09.2009 10:42 Uhr Seite 8 News Nachgefragt beim Experten Firmenwagen und Steuer Erfolg KONKRET: Welche Möglichkeiten gibt es, einen Wagen betrieblich zu nutzen? Gert Klöttschen: Zunächst ist zu klären, ob das Auto dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zuzuordnen ist. Davon hängt ab, in welchem Umfang ein betrieblich genutzter Wagen ertragsteuerlich geltend gemacht werden kann. Maßgeblich ist der Umfang der betrieblichen Nutzung. Hier sind drei Fälle zu unterscheiden: Betriebliche Nutzung Bilanzierung 1. > 50% Notwendiges Betriebsvermögen 2. < 10% Notwendiges Privatvermögen 3. ≥ 10% und ≤ 50% Wahlrecht: Zuordnung zum „gewillkürten Betriebsvermögen“ oder zum Privatvermögen Der dritte Fall kommt in der Praxis am häufigsten vor. Nur hierbei hat der Unternehmer ein Wahlrecht, ob er seinen Wagen dem Betrieb zuordnen will oder nicht. Diese Entscheidung bestimmt die steuerliche Behandlung des Autos. Die Systematik ist vereinfacht: 8 Erfolg KONKRET 10/2009 Ist der Wagen dem BeDie Beantwortung triebsvermögen zugeorddieser Frage hängt vom net, können alle mit dem Einzelfall ab. Es ist zu Wagen in Verbindung steklären, was steuerlich henden Kosten geltend günstiger ist: Der Ansatz gemacht werden. Im Geder Kosten, die ausgenzug muss die private schließlich auf betriebliNutzung versteuert werche Fahrten entfallen den. Bei Wagen des Prioder der Ansatz aller vatvermögens können Kosten, dem jedoch die nur die Kosten geltend geVersteuerung der privamacht werden, die durch ten Nutzung entgegenbetriebliche Fahrten versteht. Betriebliche FahrSteuerberater ursacht werden. Die Erten mit Privatfahrzeugen Gert Klöttschen, DHPG fassung der privaten Nutkönnen mit 30 Cent pro zung entfällt in diesem Fall. Kilometer oder mit den tatsächlichen Neben den Ertragsteuern ist auch Kosten der betrieblichen Fahrten abgedie umsatzsteuerliche Behandlung zu setzt werden. Wird der Wagen für das beachten. Nur wenn der Wagen dem Privatvermögen erworben, ist ein VorUnternehmensvermögen zugeordnet steuerabzug aus der Anschaffung nicht wird, kann die Vorsteuer aus dem Kauf erlaubt. Bei Ansatz der 30 Cent ist dies geltend gemacht werden. Vorausset- auch nicht aus den laufenden Kosten zung hierfür ist eine mindestens 10- möglich. Tendenziell gilt: Je geringer prozentige unternehmerische Nut- die Autokosten sind, umso eher lohnt zung. Die Zuordnung zum Unterneh- es sich, das Fahrzeug dem Privatvermensvermögen führt auch in der mögen zuzuordnen. Darüber hinaus ist Umsatzsteuer grundsätzlich dazu, zu beachten, dass bei Ansatz des paudass die private Nutzung versteuert schalen Betrages von 30 Cent pro Kilowerden muss. meter lediglich der Umfang der betrieblichen Nutzung nachzuweisen ist. Das Wann lohnt es sich für eine Kos- Sammeln von Belegen entfällt daher, es metikerin, das Privatauto betrieblich sei denn, sie dienen als Nachweis für zu nutzen? betriebliche Fahrten. Fotos: www.sxc.hu Wann und in welchem Umfang können Sie als Kosmetikerin einen Firmenwagen steuerlich geltend machen? Im Alltag tauchen dazu immer wieder Fragen auf. Steuerexperte Gert Klöttschen gibt Antworten KE0910_08_KFZ 25.09.2009 10:42 Uhr Seite 9 News Wann lohnt sich die 1-ProzentRegel für eine Kosmetikerin? Es bieten sich verschiedene Alternativen zur Ermittlung der privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge. Während die Fahrtenbuchmethode für alle Wagen möglich ist, darf die sogenannte 1-Prozent-Methode seit 2006 nur angewendet werden, wenn das Kfz zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Die 1-Prozent-Methode ermittelt die private Nutzung pauschal in Höhe von monatlich 1 Prozent des BruttoListenpreises. Dieser entspricht dem Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung und einschließlich der Umsatzsteuer. Zusätzlich werden auf Basis dieser Bemessungsgrundlage die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuert. Der so ermittelte Betrag ist nahezu unabhängig von der tatsächlichen privaten Nutzung. Insofern bietet die 1Prozent-Regelung umso mehr Vorteile, je höher die Privatnutzung und die anfallenden Kosten sind. Dies gilt auch umgekehrt. Allerdings gibt es auch in diesem Fall keine allgemein gültige Regel. Überwiegt die betriebliche Nutzung nicht, wird die private Nutzung anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt. Wird der betriebliche Wagen auch noch für andere Einkunftsarten genutzt, z.B. für eine Arbeitnehmertätigkeit, lohnt sich die 1-Prozent-Regel regelmäßig nicht. Denn dann werden diese Fahrten noch zusätzlich zur 1-Prozent-Methode versteuert. In diesem Fall ist die Fahrtenbuchmethode günstiger. Wann ist ein Fahrtenbuch denn notwendig? Das Führen eines Fahrtenbuches ist nicht verpflichtend. Zur Abgrenzung der betrieblichen von den privaten Fahrten steht z.B. die 1-Prozent-Methode oder die Schätzung offen. Das Führen eines Fahrtenbuches ist dann zu empfehlen, wenn im Vergleich zu den anderen Methoden eine geringere private Nutzung zu versteuern ist, z.B. bei einem sehr hohen betrieblichen Nutzungsanteil. Da die Finanzverwaltung nur einwandfreie Fahrtenbücher akzeptiert, sind diese sorgfältig zu führen. In der Praxis sind die Fahrtenbücher allerdings häufig fehlerhaft, z.B. wird die Angabe der Fahrt zur Werkstatt vergessen, obwohl hierüber eine Rechnung existiert. Hier muss sich also jede Kosmetikerin überlegen, ob sie sich diesem Aufwand unterziehen möchte. Der Verzicht auf ein Fahrtenbuch bedeutet allerdings nicht, dass nun keine Aufzeichnungen notwendig sind. Um überhaupt die 1-Prozent-Methode anwenden zu können, fordert die Finanzverwaltung, die über 50 Prozent liegende betriebliche Nutzung nachzuweisen. Ebenso sind Aufzeichnungen wichtig, wenn der private Anteil bei Autos des „gewillkürten Betriebsvermögens“ geschätzt wird oder die betrieblichen Fahrtkosten privater Wagen abgesetzt werden. Welche Methode lohnt sich bei einem Gebrauchtwagen oder Wagen mit niedrigen Kosten? Bei Fahrzeugen mit einer über 50prozentigen Firmennutzung bietet in solchen Fällen die Fahrtenbuchmethode im Vergleich zur 1-Prozent-Methode meist Vorteile. Bei betrieblichen Fahrzeugen mit einer Nutzung unter 50 Prozent stellt sich diese Frage nicht, da die 1-Prozent-Methode hier keine Anwendung findet. Hier ist hingegen bei Anschaffung des Wagens zu prüfen, ob dieser nicht besser dem Privatvermögen zuzuordnen ist, um pauschal 30 Cent pro Kilometer absetzen zu können. Wann sollte man aus Steuergesichtspunkten den Wagen leasen, wann kaufen? Vorsicht ist bei den Aussagen vieler Leasinggesellschaften geboten. Leasing ist nicht zwingend steuerlich günstiger als der Kauf. Beim Kauf können an Stelle der Leasingraten Abschreibungen auf den Wagen geltend gemacht werden. Wird der Kauf finanziert, so können die Darlehenszinsen ebenfalls abgesetzt werden. Zudem muss auch bei einem geleasten Wagen die private Nutzung versteuert werden. Entscheidend ist auch hier eine Einzelfallprüfung. Unabhängig hiervon sollte die Entscheidung zwischen Leasing und Kauf nicht unter steuerlichen Aspekten, sondern anhand wirtschaftlicher Kriterien erfolgen. In der Regel ist der Kauf wirt- schaftlich günstiger, da den Leasinggesellschaften im Gegensatz zum Verkäufer Verwaltungskosten entstehen, die sie über die Leasingraten weitergeben. Kann der Kauf jedoch nur zu schlechten Konditionen finanziert werden, bietet sich wiederum das Leasing an. Lohnt sich für eine Kosmetikerin ein reiner Dienstwagen? Ein Dienstwagen, der zu 100 Prozent betrieblich genutzt wird, berechtigt zum vollen Abzug der entstehenden Kosten. Konsequenz: Die Versteuerung einer Privatnutzung entfällt. Dies setzt jedoch voraus, dass für private Zwecke ein zweites Fahrzeug vorhanden ist. Muss dies zusätzlich angeschafft werden, so stellt sich die Frage der Wirtschaftlichkeit. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Finanzverwaltung eine 100-prozentige betriebliche Nutzung ohne Fahrtenbuch nur bei solchen Fahrzeugen akzeptiert, die nicht privat genutzt werden können (z.B. Transporter). Bei normalen Pkws wird daher ein Fahrtenbuch zum Nachweis geführt werden müssen, mit all den hiermit verbundenen Konsequenzen. Die Kosmetikerin sollte also vorab klären, ob eine rein betriebliche Nutzung überhaupt realistisch ist und ah durchgehalten werden kann. Weitere Informationen Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG, Dr. Harzem & Partner KG, gehört zu den 15 größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Kontakt: www.dhpg.de Erfolg KONKRET 10/2009 9