Gehaltsplus und Nachschlag für Beamte und
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Gehaltsplus und Nachschlag für Beamte und
Werner Siepe Gehaltsplus und Nachschlag für Beamte und Pensionäre ab A 11 in Nordrhein-Westfalen - Eine Handreichung zur Beurteilung des Ergebnisses vom 22.8.2014 - Vorwort Hinweise zum Gehaltsplus- und Nachschlagsrechner 1. Gehaltsplus für Beamte und Pensionäre ab A 11 2. Nachschlag 2013/14 für Beamte und Pensionäre ab A 11 Schlussbemerkungen 1 Vorwort Nach dem Ergebnisprotokoll vom 22.8.2014 zur Einigung über die Besoldung und Versorgung für Beamte und Pensionäre ab A 11 in Nordrhein-Westfalen werden die Grundgehälter für 2013 und 2014 rückwirkend um jeweils 1,5 % pro Jahr erhöht. Von dieser Gehaltserhöhung ist ein Abschlag von 0,2 Prozentpunkten für die Versorgungsrücklage abzuziehen, so dass die rückwirkende Erhöhung 1,3 % pro Jahr ausmacht. Zusätzlich zur rückwirkenden linearen Erhöhung wurde ein Festbetrag von monatlich 30 € für 2013 und von 40 € für 2014 vereinbart. Beide Maßnahmen – lineare Erhöhung um effektiv 1,3 % pro Jahr sowie Festbetrag – werden für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 zeitverzögert um 4 Monate bzw. für die Besoldungsgruppen ab A 13 um 8 Monate verzögert bei der Berechnung des Nachschlags für 2013/2014 berücksichtigt. Die folgenden Euro-Beträge zum Gehaltsplus ab 1.9.2014 sowie zum Nachschlag für die Jahre 2013/2014 (auch Nachzahlungsbetrag oder Zuschlag genannt) gehen von diesen vom Finanzministerium NRW bestätigten Berechnungsmodalitäten aus. Ab 1.9.2014 gibt es im Internet einen kostenlos downloadbaren Gehaltsplus- und Nachschlagsrechner1, der nach Eingabe des Grundgehalts aus 2012 (bei Pensionären des auf diesem Grundgehalt beruhenden Ruhegehalts) die centgenaue Ermittlung des Gehaltsplus und des Nachzahlungsbetrages für jedes Grundgehalt und jede Erfahrungsstufe von A 11 bis B 11 ermöglicht. Nur beim Nachzahlungsbetrag für 2013/2014 inkl. Weihnachtsgeld kann es wegen Auf- oder Abrundungen kleine Abweichungen gegenüber der endgültigen Abrechnung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV) in Nordrhein-Westfalen geben. Auf Grundlage der rechnerischen Ergebnisse ist aber bereits jetzt eine Beurteilung des Ergebnisses vom 22.8.2013 für jeden Beamten und Pensionär ab A 11 in Nordrhein-Westfalen möglich. Konkret wird vom Gehaltsplus- und Zuschlagsrechner ermittelt, wie hoch das tatsächliche Gehaltsplus in Prozent des maximal möglichen Gehaltsplus (also 2,65 % für 2013 sowie 2,95 % für 2014) bei einer 1:1-Übertragung des Tarifabschlusses im letzten Jahr auf die Beamten und Pensionäre ausfällt. Zusätzlich wird der tatsächliche erreichte Nachschlag in Prozent des maximal möglichen erreichbaren Nachschlags angegeben. 1 http://www.joerg-masuch.de/index.php/gehaltsrechner-2014 2 Die individuellen Berechnungsergebnisse können jedem Betroffenen vor Augen führen, wie sich das am 22.8.2014 bekanntgegebene Ergebnis für ihn finanziell tatsächlich auswirken wird. Der Nachschlag wird vermutlich erst Ende November oder Dezember 2014 ausgezahlt, da das Landesamt für Besoldung und Versorgung zunächst eine eigene Computersoftware zur Berechnung dieser Nachschläge erstellen muss. Der ab 1.9.2014 verfügbare Gehaltsplus- und Nachschlagsrechner ist eine Gemeinschaftsarbeit. Werner Siepe (OStR i.R. und ehemaliger Lehrer für Mathematik und Volkswirtschaft) als Verfasser dieser Handreichung ist Autor des Anfang 2014 in 3. Auflage beim dbb verlag erschienenen Buches „Finanziell sicher in Pension“ und hat die mathematischen Vorarbeiten geleistet. Jörg Masuch (StD und Lehrer für Mathematik, Informatik und Physik am Riehl-Kolleg in Düsseldorf) hat daraus eine entsprechende Software entwickelt. Für die rechnerische Richtigkeit stehen Siepe/Masuch als Mathematiker gerade, allerdings selbstverständlich ohne Gewähr für die Richtigkeit im juristischen Sinne. Übersichtstabellen und Grafiken zum Gehaltsplus für Beamte ab A 11 mit einem Grundgehalt in der Endstufe 12 und zum Nachschlag für Beamte ab A 11 mit Endstufe 12 sind in den folgenden beiden Kapiteln enthalten. Wegen der 1:1-Übertragung der Einigung über die Besoldung der NRWBeamten ab A 11 auf die Versorgung der Pensionäre ab A 11 wird auf Tabellen und Grafiken zum Pensionsplus für Pensionäre ab A 11 mit einem Ruhegehalt, das auf dem Grundgehalt in der jeweiligen Endstufe beruht, und zum Nachschlag für Pensionäre ab A 11 verzichtet. Eine individuelle Berechnung ist aber ebenfalls mit dem Gehaltsplus- und Nachschlagsrechner möglich. Alle Tabellen und Grafiken in dieser Handreichung sowie alle individuellen Berechnungen im Gehaltsplus- und Nachschlagsrechner gehen davon aus, dass der Beamte oder Pensionär ab A 11 in den Jahren 2013 und 2014 immer in der gleichen Besoldungsgruppe (z.B. A 13) und Erfahrungsstufe (z.B. Endstufe 12) war. Falls dies nicht der Fall ist, wären weitere komplizierte Einzelberechnungen erforderlich. Erkrath, 01.09.2014 Werner Siepe Kontaktdaten: Tel. 02104/42420 oder per E-Mail: [email protected] 3 Hinweise zum Gehaltsplus- und Nachschlagsrechner Eingaben und Ergebnisse für Beamte Als Beamter in NRW ab A 11 müssen Sie nur Ihr Grundgehalt aus dem Jahr 2012 eingeben (Grundgehalt 2012 ohne Stellen-, Amts- oder Familienzulage, zu entnehmen einer Gehaltsabrechnung aus dem Jahr 2012) sowie Ihre Besoldungsgruppe (entweder A 11/12 oder ab A 13) angeben. Bitte beachten Sie, dass im Eurobetrag vor dem Komma kein Punkt stehen darf. Das Berechnungsprogramm ermittelt dann centgenau Ihr Gehaltsplus im Vergleich zu 2014 (bei A 11/12) oder zu 2012 (bei A 13) und drückt dies in Prozent Ihres Gehalts von 2014 (bei A 11/12) oder von 2012 (ab A 13) aus. Außerdem wird das tatsächliche Gehaltsplus in Prozent des maximal erreichbaren Gehaltsplus bei 1:1Übertragung des Tarifabschlusses für Angestellte in öffentlichen Dienst aus dem Jahr 2013 angegeben. Der Nachschlag (Nachzahlungsbetrag für die Jahre 2013 und 2014 einschließlich Weihnachtsgeld, fällig Ende November 2014) wird in Euro errechnet und in Prozent des maximal erreichbaren Nachschlags. Eingaben und Ergebnisse für Pensionäre Wenn Sie als Pensionär in NRW ab A 11 bereits am 1.1.2012 im Ruhestand waren, klicken Sie zunächst auf „Pensionär“ und dann auf die Besoldungsgruppen „A 11/12“ oder „ab A 13“. Anschließend geben Sie Ihr Grundgehalt aus dem Jahr 2012 ein (Grundgehalt 2012 ohne Stellen-, Amts- oder Familienzulage, zu entnehmen einer Pensionsabrechnung aus dem Jahr 2012), sowie die Anzahl Ihrer Dienstjahre. Bitte beachten Sie, dass beim Eurobetrag vor dem Komma kein Punkt stehen darf und dass bei mehr als 40 Dienstjahren die Eingabe „40“ voll ausreicht. Das Berechnungsprogramm ermittelt dann centgenau Ihr Pensionsplus im Vergleich zu 2014 (bei A 11/12) oder zu A 12 (bei A 13) und drückt dies in Prozent Ihrer Pension von 2014 (bei A 11/12) oder von 2012 (ab A 13) aus. Außerdem wird das tatsächliche Gehaltsplus in Prozent des maximal erreichbaren Gehaltsplus bei 1:1Übertragung des Tarifabschlusses für Angestellte im öffentliche Dienst aus dem Jahr 2013 angegeben. Der Nachschlag (Nachzahlungsbetrag für die Jahre 2013 und 2014 einschließlich Weihnachtsgeld, fällig Ende November 2014) wird in Euro errechnet und in Prozent des maximal erreichbaren Nachschlags. 4 1. Gehaltsplus für Beamte und Pensionäre ab A 11 Das zu berechnende Gehaltsplus bezieht sich bei NRW-Beamten immer nur auf das Grundgehalt und bei NRW-Pensionären auf das auf dem Grundgehalt beruhende Ruhegehalt, beide auf dem Stand von 2012 (bei A 13 oder höher) oder 2014 (bei A 11/12). Der Grund: Stellen- oder Amtszulagen sowie Familienzuschläge, die zum Grundgehalt hinzukommen können, wurden bereits durch das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 für alle Beamten um 2,65 % im Jahr 2013 und 2,95 % im Jahr 2014 erhöht. Bezogen auf das Grundgehalt im Jahr 2012 gibt es für alle Beamte ab A 11 nach der Neuregelung vom 22.8.2014 eine lineare Erhöhung von 1,5 % pro Jahr, die nach Abzug von 0,2 Prozentpunkten für die Zuführung zur Versorgungsrücklage auf effektiv 1,3 % pro Jahr sinkt. Hinzu kommt ein von der Höhe des Grundgehalts unabhängiger konstanter Festbetrag von monatlich 30 € in 2013 bzw. 40 € in 2014. Allerdings werden diese Erhöhungen nur zeitverzögert um 4 Monate für A 11/12 bzw. um 8 Monate ab A 13 wirksam. Bei den Besoldungsgruppen A 11/12 wird das Gehaltsplus um die bereits für die Jahre 2013 und 2014 erfolgten Gehaltserhöhungen von jeweils 1 % pro Jahr vermindert. Wie bei einer Tariferhöhung, die sich aus einem vereinbarten Prozentsatz auf das Grundgehalt und einem zusätzlichen Festbetrag zusammensetzt, steigen das Grundgehalt für Beamte ab A 11 und das Ruhegehalt für Pensionäre ab A 11 zwar bei einer höheren Besoldungsgruppe, jedoch nicht im gleichen Maße und daher nur unterproportional. Laut Tabelle 1 liegen beispielsweise die Grundgehälter für die Besoldungsgruppen A 11 bis A 16 in der Endstufe 12 um insgesamt 164 bis 231 € über dem Grundgehalt aus 2012. Das Gehaltsplus in A 11 mit Endstufe 12 macht einschließlich der bisher schon erfolgten Gehaltserhöhung von jeweils 1 % in 2013 und 2014 insgesamt noch 4,6 % des alten Grundgehalts aus 2012 aus, während in A 16 ein Gehaltsplus von rund 3,8 % herauskommt. Das Gehaltsplus sinkt bei den sehr hohen Grundgehältern in R 8/B 8 sowie R 9/B 9 bis auf rund 3,4 % und beim absolut höchstmöglichen Grundgehalt von monatlich 11 524 € in B 11 auf rund 3,2 %. 5 Tabelle 1: Gehaltsplus für Beamte in NRW ab A 11 (lineare Erhöhung um 1,3 % pro Jahr plus Festbetrag von monatlich 30 € in 2013 bzw. 40 € in 2014) Bes. GG gruppe alt* A 11 3.575 € A 12 3.946 € A 13 4.388 € A 14 4.860 € A 15 5.490 € A 16 6.118 € R 3/B 3 6.758 € R 5/B 5 7.605 € R 8/B 8 8.883 € R 9/B 9 9.421 € B 11 11.524 € GG neu** 3.739 € 4.120 € 4.573 € 5.058 € 5.704 € 6.349 € 7.005 € 7.874 € 9.186 € 9.738 € 11.896 € Plus in €*** 164 € 174 € 185 € 198 € 214 € 231 € 247 € 269 € 303 € 317 € 372 € Plus max. Plus in %**** in €***** 4,59 % 203 € 4,41 % 224 € 4,22 % 249 € 4,07 % 276 € 3,90 % 312 € 3,78 % 347 € 3,66 % 383 € 3,58 % 432 € 3,41 % 504 € 3,36 % 535 € 3,23 % 654 € EQ 1 in % ****** 81 % 78 % 74 % 72 % 69 % 67 % 64 % 62 % 60 % 59 % 57 % *) GG alt = Grundgehalt aus 2012 (ohne Stellen- oder Amtszulage und ohne Familienzuschlag) in der Endstufe 12 **) GG neu = Grundgehalt 2014 nach Einigung vom 22.8.2014 ***) Plus in € = Gehaltsplus in Euro (neues Grundgehalt 2014 minus minus altem Grundgehalt aus 2012) ****) Plus in % = tatsächlich erreichtes monatliches Gehaltsplus ab 1.9.2014 in Prozent des Grundgehalts aus 2012 nach Einigung am 22.8.2014 *****) max. Plus in € = maximal erreichbares Gehaltsplus in Euro bei 1:1Übertragung des Tarifabschlusses aus 2013 auf Beamte ab A 11 ******) EQ 1: Ergebnisquote 1. Art = tatsächlich erreichtes Gehaltsplus in Prozent des maximal erreichbaren Gehaltsplus Die Abbildung 1 veranschaulicht, wie die Prozentsätze für das Gehaltsplus in den jeweiligen Endstufen der Besoldungsgruppen von 4,59 % in A 11 bis auf 3,23 % in B 11 sinken. Diese Wirkung tritt im Übrigen immer ein, wenn von der Besoldungsgruppe unabhängige Festbeträge in die Gehaltssteigerungen für Beamte mit einfließen. Das tatsächliche Gehaltsplus fällt relativ gesehen also um so geringer aus, je höher das Grundgehalt ist. Diese regressive Wirkung wird deutlich, wenn man das niedrigste Grundgehalt von 2.679 € (A 11, Stufe 2) in 2012 mit dem höchsten Grundgehalt von 6.118 € (A 16, Stufe 12) in der Besoldungsordnung A zugrunde legt und hinsichtlich des Gehaltsplus vergleicht. In A 16 mit Endstufe 12 liegt das Gehaltsplus mit 231 € zwar absolut höher im Vergleich zu 134 € in A 11 mit Stufe 2, aber relativ mit insgesamt 3,98 % deutlich niedriger im Vergleich zu 5,53 %. 6 Abbildung 1: Gehaltsplus in Prozent für Beamte in NRW ab A 11 Gehaltsplus in Prozent für NRW-Beamte 6,00 5,60 5,00 4,59 4,41 Gehaltsplus in Prozent 4,22 4,00 4,07 3,90 3,78 3,66 3,60 3,41 3,26 3,23 3,00 Gehaltsplus in Prozent Gehaltsplus bis A 10 2,00 1,00 0,00 A 11 A 12 A 13 A 14 A 15 A 16 R 3/B 3 R 5/B 5 R 8/B 8 R 9/B 9 B 11 Besoldungsgruppen Die Gehaltssteigerungen liegen im Durchschnitt der beiden Jahre 2013 und 2014 beispielsweise zwischen 2,27 % bei A 11 und noch 2,01 % pro Jahr bei A 14. Ab A 15 sinkt das Gehaltsplus auf unter 2 % pro Jahr und in den Besoldungsgruppen R 9 oder B 9 auf nur noch bei 1,69 % im Jahresdurchschnitt. Erst bei B 11 wird der relativ geringste Anstieg mit 1,60 % pro Jahr erreicht. Tatsächlich erreicht der Beamte in A 16 mit durchschnittlich 1,87 % pro Jahr noch zwei Drittel der tariflich vereinbarten 2,8 % für alle Beamten bis A 10. Anders gesprochen: Die Ergebnisquote (EQ) als tatsächlich erreichtes Gehaltsplus in Prozent des maximal erreichbaren Gehaltsplus macht 67 % in A 16 mit Endstufe 12 aus (siehe Tabelle 1). Die aus sozialen Gründen gewollte regressive Wirkung der Einigung vom 22.8.2014 wird anhand dieser sog. Ergebnisquote 1. Art (siehe letzte Spalte in Tabelle 1) deutlich. Sofern man in allen Besoldungsgruppen durchgehend die Grundgehälter in der Endstufe 12 zugrunde legt, sinkt diese Ergebnisquote von 81 % in A 11 über 67 % in A 16 bis auf 57 % in der höchstmöglichen Besoldungsgruppe B 11. In Abbildung 2 wird der Soll-Ist-Vergleich zwischen gefordertem Gehaltsplus (als waagerechte Gerade) und tatsächlich erreichtem Gehaltsplus (als fallende Kurve) auch grafisch verdeutlicht. 7 Abbildung 2: Soll-Ist-Vergleich zwischen gefordertem und erreichtem Gehaltsplus Soll-Ist-Vergleich zwischen gefordertem und erreichtem Gehaltsplus (Beamte NRW) 120 erreichtes Gehaltsplus in Prozent 100 80 81 78 74 72 69 67 64 60 63 60 59 57 gefordertes Gehaltsplus erreichtes Gehaltsplus 40 20 0 A 11 A 12 A 13 A 14 A 15 A 16 R 3/B 3 R 5/B 5 R 8/B 8 R 9/B 9 B 11 Besoldungsgruppen Bei den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 ist noch die Besonderheit zu beachten, dass die Grundgehälter in den Jahren 2013 und 2014 bereits um jeweils 1 % pro Jahr gestiegen sind. In der folgenden Tabelle 2 wird daher zusätzlich noch das Gehaltsplus gegenüber dem bisherigen Grundgehalt in 2014 angegeben. Tabelle 2: Gehaltsplus in A 11/12 gegenüber Gehalt 2014 (auf das Grundgehalt in 2014, also ohne bisherige Gehaltserhöhung von jeweils 1 % pro Jahr in 2013 und 2014) Bes. GG GG neu Plus Plus max. Plus gruppe 2014* in €** in % in € A 11 3.647 € 3.739 € 92 € 2,52 % 132 € A 12 4.025 € 4.120 € 95 € 2,36 % 145 € EQ 1 in %*** 70 % 66 % *) bisheriges Grundgehalt 2014 (inkl. 1 % pro Jahr auf Grundgehalt 2012) **) neues Grundgehalt 2014 minus bisherigem Grundgehalt 2014 ***) EQ 1: Ergebnisquote 1. Art = tatsächlich erreichtes Gehaltsplus ab 1.9.2014 in Prozent des maximal noch erreichbaren Gehaltsplus im Vergleich zum bisherigen Grundgehalt in 2014 8 Das zusätzliche Gehaltsplus von 92 bzw. 95 € in A 11 und A 12 mit Endstufe 12 fällt daher geringer aus als das in Tabelle 1 angegebene gesamte Gehaltsplus von 164 bzw. 174 €, da diese Beträge auf das Grundgehalt aus 2012 bezogen sind Im Vergleich zum maximal erreichbaren zusätzlichen Gehaltsplus von 132 bzw. 145 € werden nach dieser Zusatzberechnung 70 bis 66 % des angestrebten Ergebnisses erreicht. Besonderheiten gibt es auch für das Ruhegehaltsplus bei Pensionären. Entsprechend dem Ruhegehaltssatz sinkt der Festbetrag für Pensionäre. Bei einem Höchstruhegehaltssatz von 71,75 % des Grundgehalts in 2012 macht der gleichbleibende Festbetrag beispielsweise pro Monat 21,53 € in 2013 bzw. 28,70 € in 2014 aus. Zwar wird das Plus beim Ruhegehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe prozentual genau so hoch ausfallen wie beim Grundgehalt. Die Steigerungsbeträge in Euro (lineare Erhöhung des Ruhegehalts und Festbetrag) werden aber, da der höchstmögliche Ruhegehaltssatz bei 71,75 % des Grundgehalts liegt, logischerweise geringer sein im Vergleich zu den aktiven Beamten. Auf spezielle Ruhegehaltstabellen für Pensionäre mit entsprechenden Abbildungen wird an dieser Stelle verzichtet, da der Gehaltsplusrechner nach Eingabe des Grundgehalts aus 2012 und dem persönlichen Ruhegehaltssatz auch das jeweilige Ruhegehaltsplus für Pensionäre ermöglicht. Fazit: Im Vergleich zum durchschnittlichen Gehalts- bzw. Ruhegehaltsplus von 2,8 % für Beamte und Pensionäre bis A 10 sind die effektiven Gehaltssteigerungen von 2,7 % bei A 11 bis 1,9 % bei A 16 und 1,6 % bei B 11 durchaus noch akzeptabel. Beim Vergleich mit der 1:1- Übertragung des Tarifabschlusses für Angestellte im öffentlichen Dienst auf Beamte und Pensionäre in NRW ab A 11 werden noch 81 % (A 11) bis 57 % (B 11) des maximal erreichbaren Gehaltsplus in der jeweiligen Endstufe 12 erreicht. Laut Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW vom 1.7.2014 müssen die Tarifabschlüsse für Angestellte nicht 1:1 auf Beamte übertragen werden. Die Verfassungsrichter räumen dem Land einen Ermessensspielraum ein. Dieser Spielraum wurde nicht exzessiv ausgeweitet, da jeder Beamte und Pensionär ab A 11 ein Gehaltsplus erhält, das auch noch in der höchsten Besoldungsstufe B 11 mehr als die Hälfte der durchschnittlich 2,8 % pro Jahr für Beamte und Pensionäre bis A 10 ausmacht. 9 2. Nachschlag 2013/14 für Beamte und Pensionäre ab A 11 Der Nachschlag bzw. Nachzahlungsbetrag 2013/14 für Beamte und Pensionäre ab A 11 wäre ebenfalls durchaus akzeptabel, wenn es die zeitlich verzögerte Anpassung um 4 Monate für A 11 bzw. A 12 und um 8 Monate für alle Besoldungsgruppen ab A 13 nicht gäbe. Ohne zeitliche Verschiebung um 4 bzw. 8 Monate würde der erreichte Nachschlag einschließlich einmaliger Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) beispielsweise in A 14 mit Endstufe 12 insgesamt rund 3.550 € ausmachen. Dies wären immerhin noch 71 % des maximal erreichbaren Nachschlags 2013/14 in Höhe von rund 4.980 € bei einer 1:1Übertragung des Tarifabschlusses auch auf alle Beamten ab A 11. Dass der Nachschlag 2013/14 für A 14 tatsächlich bei rund 2.000 € liegt und damit nur noch 40 % des erreichbaren Nachschlags ausmacht (siehe Tabelle 3), ist ausschließlich durch die zeitliche Verzögerung der Gehaltserhöhungen um 8 Monate in den Jahren 2013 und 2014 zu erklären. Durch diese um jeweils 8 Monate später einsetzende Gehaltserhöhung entgehen dem Beamten immerhin 1.550 € in A 14 gegenüber einer nicht zeitlich verzögerten Anpassung. Davon entfallen knapp 1 000 € auf die zeitlich verschobene lineare Gehaltserhöhung und 560 € auf den Wegfall der Festbeträge. Die Abschläge sind also bei den Besoldungsgruppen ab A 13 erheblich. Die Gewerkschaften haben diese Kröte bzw. Hypothek nach ihren eigenen Worten hingenommen, um die Einigung mit der Landesregierung insgesamt nicht zu gefährden. Hätten sie auf der sofortigen Anpassung der Gehälter ab 1.1.2013 und damit auf dem Wegfall der 4 bzw. 8 Freimonate bestanden, wäre die Einigung höchstwahrscheinlich gar nicht zustande gekommen. Die Nachzahlungsbeträge steigen von 1.872 € in A 13 auf 2.345 € in A 16 und 3.247 € in R 9 bzw. B 9 (siehe Tabelle 3) und damit deutlich niedriger, als es der Höhe der jeweiligen Grundgehälter entsprechen würde. Auch hier wirken sich wiederum die gleichbleibenden Festbeträge für alle Besoldungsgruppen aus und darüber hinaus die zeitliche Verschiebung der jeweiligen Gehaltserhöhungen um 4 bzw. 8 Monate. Beispielsweise steigt der Nachschlag von A 13 bis R 9 bzw. B 9 nur um 38 %, obwohl das Grundgehalt in R 9 bzw. B 9 mehr als das Doppelte des Grundgehalts in A 13 ausmacht. Die relative Höhe des Nachschlags wird also stark gebremst. Diese Bremswirkung führt dazu, dass der tatsächlich erreichte Nachschlag beispielsweise ab der Besoldungsgruppe R 8 bzw. B 8 nur noch maximal 34 % des maximal erreichbaren Nachschlags ausmacht. 10 Tabelle 3: Nachschlag für Beamte in NRW ab A 11 (insgesamt für 2013 und 2014 inkl. bisheriger Gehaltserhöhung von jeweils 1 % pro Jahr bei A 11 und A 12) Bes.gruppe A 11 A 12 A 13 A 14 A 15 A 16 R3/B3 R5/B5 R8/B8 R9/B9 B 11 GG alt* 3.575 € 3.946 € 4.388 € 4.860 € 5.490 € 6.118 € 6.758 € 7.605 € 8.883 € 9.421 € 11.524 € tatsächlicher maximaler EQ 2 Nachschlag** Nachschlag*** in %**** 2.585 € 3.662 € 71 % 2.755 € 4.042 € 68 % 1.872 € 4.495 € 42 % 2.001 € 4.978 € 40 % 2.173 € 5.624 € 39 % 2.345 € 6.267 € 37 % 2.519 € 6.923 € 36 % 2.751 € 7.790 € 35 % 3.100 € 9.099 € 34 % 3.247 € 9.651 € 34 % 3.821 € 11.805 € 32 % *) Grundgehalt aus 2012 (ohne Stellen- oder Amtszulage und ohne Familienzuschlag) in der Endstufe 12 **) tatsächlich erreichter Nachschlag (Nachzahlungsbetrag) in Euro für 2013/2014 nach Einigung am 22.8.2014 unter Berücksichtigung des auf 240 € für A 11 / A 12 und auf 120 € gekürzten Festbetrags ab A 13 in 2013 ****) maximaler erreichbarer Nachschlag (Nachzahlungsbetrag) in Euro für 2013/2014 bei 1:1-Übertragung des Tarifabschlusses aus 2013 auf Beamte ****) EQ 2: Ergebnisquote 2. Art = tatsächlich erreichter Nachschlag in Prozent des maximal erreichbaren Nachschlags Die Tabelle 3 zeigt, dass der Nachschlag für A 11 und A 12 höher liegt im Vergleich zu A 13 und A 14. Dies liegt an der zeitlichen Verschiebung der nachträglichen Gehaltserhöhung um nur 4 Monate in 2013 und 2014 statt um 8 Monate ab A 13. Der Soll-Vergleich zwischen gefordertem und erreichtem Nachschlag in Abbildung 3 macht deutlich, wie stark die daraus berechnete Quote von 63 bzw. 61 % in A 11 und A 12 auf nur noch 42 % in A 13 abfällt. In A 16 liegt der tatsächlich erreichte Nachschlag beispielsweise nur noch bei 37 % des erreichbaren Zuschlags, wenn der Tarifabschluss 1:1 auch auf die Beamten im höheren Dienst übertragen worden wäre. Die Ergebnisquote sinkt bei hohen Grundgehältern von rund 8.000 € auf 34 % ab und beim absoluten Spitzeneinkommen in B 11 auf 32 %. 11 Abbildung 3: Soll-Ist-Vergleich zwischen gefordertem und erreichtem Nachschlag Soll-Ist-Vergleich zwischen gefordertem und erreichtem Nachschlag (Beamte NRW) erreichter Nachschlag in Prozent *) 120 100 80 71 69 geforderter Nachschlag erreichter Nachschlag 60 42 40 40 39 37 36 35 34 34 32 20 0 A 11 A 12 A 13 A 14 A 15 A 16 R 3/B 3 R 5/B 5 R 8/B 8 R 9/B 9 B 11 Besoldungsgruppen *) Nachschlag für A 11 und A 12 einschließlich der bisherigen Gehaltserhöhung um 1 % in 2013 und 2014 Bei den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 ist wiederum die bereits erfolgte Gehaltserhöhung von jeweils 1 % pro Jahr in 2013 und 2014 zu berücksichtigen, wenn man den Nachschlag auf das bereits erhöhte Grundgehalt in 2014 berechnen will. Der tatsächliche Nachschlag macht dann noch rund 1.300 € bzw. 54 bis 50 % des maximal noch erreichbaren Nachschlags aus (siehe Tabelle 4). Tabelle 4: Nachschlag für NRW-Beamte in A 11 und A 12 (auf das Grundgehalt in 2014 bezogen, also nach der Berücksichtigung der Gehaltserhöhung von jeweils 1 % pro Jahr in 2013 und 2014) Bes.gruppe A 11 A 12 GG 2014* 3.646 € 4.025 € tatsächlicher maximaler Nachschlag** Nachschlag*** 1.262 € 2.329 € 1.294 € 2.570 € EQ 2 in %**** 54 % 50 % *) Grundgehalt aus 2014 in der Endstufe 12 **) tatsächlich erreichter Nachschlag auf Grundgehalt aus 2014 in Euro ***) maximal erreichbarer Nachschlag auf Grundgehalt aus 2014 in Euro ****) EQ 2: Ergebnisquote 2. Art: tatsächlich erreichter Nachschlag in Prozent des maximal erreichbaren Nachschlags 12 Trotz des auf den ersten Blick nur geringen Nachschlags von rund 1.300 € in A 11 und A 12 fällt das Ergebnis in diesen Besoldungsgruppen des gehobenen Dienstes deutlich besser aus als im höheren Dienst ab A 13. Schließlich müssen die bereits erfolgten Gehaltserhöhungen von jeweils 1 % in den Jahren 2013 und 2014, die zusätzlich noch 1.300 bis 1.400 € ausmachen, bei einem echten Vergleich hinzugezählt werden. Mit einem Gehaltsplus von 2.600 bis 2.700 € liegt die Summe aus Nachschlag und laufenden Gehaltssteigerungen von durchschnittlich 1 % pro Jahr in A 11/12 noch um mehr als 200 € über dem Nachschlag in A 16. Während der erreichte Nachschlag in A 16 nur 37 % des erreichbaren Nachschlags beträgt, liegt die Quote von 71 bis 68 % bei A 11/12 deutlich darüber. Fazit: Die Beamten in A 11/12 verlieren in den Jahren 2013 und 2014 gegenüber den Beamten in den Besoldungsgruppen bis A 10 mit 1:1Übertragung des Tarifabschlusses nur rund 30 %. In A 14 sind es aber bereits 60 % und in A 16 beträgt der Verlust sogar 63 %. Beim Soll-Ist-Vergleich in Abbildung 3 wird die abrupte Schlechterstellung der Beamten ab A 14 hinsichtlich des Nachzahlungsbetrages besonders deutlich. Der Hauptgrund hierfür liegt in der Verdoppelung der zeitlichen Verschiebung von 4 Monaten in A 11/12 auf 8 Monate ab A 13. Das Bild würde sich beim Nachschlag zugunsten der Besoldungsgruppen ab A 13 aufhellen, wenn es auch im höheren Dienst nur eine zeitliche Verschiebung der nachträglichen Gehaltserhöhungen um 4 Monaten gäbe. In diesem Fall würde die Quote aus erreichtem zu erreichbarem Nachschlag zumindest in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 auf über 50 % steigen. Erst ab R 5 bzw. B 5 würde der tatsächlich erreichte Nachschlag unter die Hälfte des erreichbaren Nachschlags fallen. In der höchsten Besoldungsgruppe B 11 läge die Quote noch bei rund 45 %, also ebenfalls mehr als zehn Prozentpunkte über den 32 % bei der zeitlichen Verschiebung der nachträglichen Gehaltserhöhungen um 8 statt 4 Monate. Eine aus wirtschaftlicher Sicht nahezu unbedeutende Frage bezieht sich auf die Versteuerung des einmaligen Nachschlags. Im Prinzip würde der Ende November 2014 ausgezahlte Nachschlag genau so wie die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) im Jahr 2014 versteuert. Bei allen verheirateten Beamten und Pensionären ab A 11 steigt dadurch der individuelle Grenzsteuersatz, der ohne Nachschlag und Weihnachtsgeld 13 unter der höchstmöglichen Grenzbelastung von 44,31 % inkl. Solidaritätszuschlag liegt. Sofern diese Grenzbelastung bei zu versteuernden Einkommen vor Nachschlag und Weihnachtsgeld jedoch wie bei vielen alleinstehenden Beamten bereits erreicht wird, gilt dieser maximale Satz grundsätzlich auch für die Besteuerung des Nachschlags. Unklar ist noch, ob die Fünftelregelung nach § 34 EStG auf einmalige Nachzahlungsbeträge wie den Nachschlag für die Jahre 2013 und 2014 anwendbar ist. Gem. § 34 Abs. 2 EStG zählen Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit zu den außerordentlichen Einkünften, die zu einer geringeren Zusatzbesteuerung führen können, wenn der maximale Grenzsteuersatz von 44,31 % vor Berücksichtigung dieser außerordentlichen Einkünfte noch nicht erreicht ist. Da unter einer mehrjährigen Tätigkeit eine Tätigkeit verstanden wird, die sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume (zum Beispiel 2013 und 2014) erstreckt und einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfasst, dürfte der Nachschlag an und für sich zu den außerordentlichen Einkünften zählen. Die finanzielle Auswirkung ist angesichts der Nachschläge von 1.262 € (bei A 11) bis 3.821 € (bei B 11) allerdings auch bei verheirateten Beamten und Pensionären minimal, wie das folgende Beispiel für einen Beamten bzw. Pensionär in A 14 mit einem Nachschlag von 2.000 € (Beamter in der Endstufe) oder 1.425 € (Pensionär mit Höchstruhegehaltssatz von 71,75 %) zeigt. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 55.000 € (Beamter) bzw. 35.000 € (Pensionär) errechnet sich bei Anwendung der Fünftelregelung nur eine einmalige Steuerersparnis von nur 2 bis 10 € gegenüber der Versteuerung des Nachzahlungsbetrags auf einen Schlag. Alleinstehende Beamte in A 14 gehen ganz leer aus. Angesichts dieser Peanuts sollte man die Frage der Besteuerung des Nachschlags – abgesehen von der noch zu erwartenden definitiven steuerrechtlichen Entscheidung des Finanzministeriums in NRW - aus wirtschaftlicher Sicht auf keinen Fall überbewerten. Nur für Rosinenpicker mag die Antwort auf diese Frage interessant sein. 14 Schlussbemerkungen Bei der Beurteilung der Ergebnisse laut Neuregelung vom 22.8.2014 aus Sicht der Beamten und Pensionäre ab A 11 muss zwischen dem dauerhaften Gehaltsplus und dem einmaligen Nachschlag für 2013/2014 differenziert werden. Das Gehaltsplus macht in den jeweiligen Endstufen zwischen 2,27 % bei A 11 und 1,60 % in B11 pro Jahr aus. Damit wurden im Vergleich zu den Beamten und Pensionären bis A 10 immerhin 81 % (A 11) bis 57 % (B 11) der dort erfolgten durchschnittlichen Gehaltssteigerung von 2,8 % pro Jahr erreicht. Das neue Gehalt nach Berücksichtigung des Gehaltsplus ist Grundlage für künftige Gehaltssteigerungen und daher bei einer wirtschaftlichen Bewertung der Gesamtergebnisses aus Sicht der Beamten und Pensionäre letztlich höher einzuschätzen als der einmalige Nachzahlungsbetrag für die Jahre 2013 und 2014. Vor der Einigung haben sicherlich viele Beamte und Pensionäre mit einem niedrigeren Gehaltsplus gerechnet. Die 1:1-Übertragung des Tarifabschlusses für Angestellte im öffentlichen Dienst vom letzten Jahr war angesichts des Tenors im Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 1.7.2014 und der angespannten Haushaltslage ebenso wenig zu erwarten wie eine Steigerungsrate von unter 1,5 % pro Jahr. Der Nachschlag 2013/2014 fällt indessen relativ gering aus, was letztlich auf die erhebliche zeitliche Verschiebung der jeweiligen Gehaltserhöhungen um 4 bzw. 8 Monate zurückzuführen ist. Nur die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 erreichen einschließlich der schon erfolgten Erhöhungen um 1 % in den Jahren 2013 und 2013 noch rund 70 % des maximal möglichen Nachschlags. Das Absinken dieser Quote auf beispielsweise 40 % bei A 14 und 37 % bei A 16 stellt mehr als ein Wermutstropfen dar. Zumindest die Hälfte des erreichbaren Nachschlags bei 1:1-Übertragung hätte man erwarten können. Insofern werden die Beamten und Pensionäre im höheren Dienst hinsichtlich der Höhe des Nachzahlungsbetrages überwiegend enttäuscht sein und dies als eine bittere Pille ansehen. Nachzahlungsbeträge von nur 1.900 bis 2.300 € in A 13 bis A 16 sind sicherlich nicht das Gelbe vom Ei. Nachzahlungsquoten von deutlich unter 50 % ab A 13 sind dürftig und nahezu ausschließlich durch die zeitliche Verschiebung der nachträglichen Gehaltserhöhungen in 2013 und 2014 zu erklären. 15 Zu bedenken ist aber, dass dieser Nachschlag einmaligen Charakter hat im Gegensatz zum dauerhaften Gehaltsplus. Das langfristige Gehaltsplus sollte für die Beamten und Pensionäre ab A 13 in NRW bei näherem Abwägen stärker wiegen als ein nur kurzfristiger bzw. einmaliger Nachschlag. Dazu ein Vergleichsbeispiel für einen Beamten in A 14 mit Endstufe 12. Nach der getroffenen Neuregelung erhält er ein dauerhaftes Gehaltsplus von monatlich rund 200 € mit einer Quote von 72 % des maximal erreichbaren Gehaltsplus sowie einen einmaligen Nachzahlungsbetrag von 2.000 € mit einer Quote von 40 % des erreichbaren Nachschlags. Die mögliche Alternative eines geringeren Gehaltsplus von beispielsweise 160 €, was einer Quote von 60 % des erreichbaren Gehaltsplus entspricht, und einer gleich hohen Quote von 60 % des erreichbaren Nachschlags bei fehlender Zeitverschiebung hätte einen höheren Nachschlag von 3.000 € zur Folge gehabt. Bei der eher als gerecht empfundenen Alternative „60/60“ läge der Nachschlag also um 1.000 € höher. Allerdings müsste ein dauerhafte Minderung beim Gehaltsplus in Höhe von 40 € in Kauf genommen werden. Nach bereits zwei Jahren wäre die Gehaltsminderung so hoch wie der Nachschlag. Also ist die Neuregelung „72/40“ langfristig günstiger als die Alternative „60/60“. Selbst die Alternative „65/65“ würde kaum besser abschneiden als die Neuregelung „72/40“. Der laufenden Gehaltsminderung von 20 € stünde zwar ein um 1.250 € höherer einmaliger Nachschlag gegenüber. Aber auch in diesem auf den ersten Blick sehr viel günstigeren Fall läge bereits nach 6 Jahren die künftige laufende Gehaltsminderung über dem einmaligen Nachzahlungsbetrag. Man mag diese Alternativberechnungen als Zahlenspielereien abtun. Sie sollen auch nur zeigen, in welchem Verhältnis Gehaltsplus und Nachschlag tatsächlich zueinander stehen oder bei einer Alternative stehen könnten. Wer dem bleibenden Gehaltsplus ein höheres Gewicht zumisst als dem einmaligen Nachschlag, wird der Neuregelung „72/40“ bei A 14 (tatsächlich erreichte 72 % des erreichbaren Gehaltsplus und 40 % des erreichbaren Nachschlags) gegenüber den Alternativen „60/60“ oder „65/65“ trotz der bitteren Pille eines relativ geringen Nachschlags den Vorzug geben. 16