Gehaltsplus und Nachschlag für Beamte und

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Gehaltsplus und Nachschlag für Beamte und
Werner Siepe
Gehaltsplus und Nachschlag für Beamte und
Pensionäre ab A 11 in Nordrhein-Westfalen
- Eine Handreichung zur Beurteilung des Ergebnisses vom 22.8.2014 -
Vorwort
Hinweise zum Gehaltsplus- und Nachschlagsrechner
1. Gehaltsplus für Beamte und Pensionäre ab A 11
2. Nachschlag 2013/14 für Beamte und Pensionäre ab A 11
Schlussbemerkungen
1
Vorwort
Nach dem Ergebnisprotokoll vom 22.8.2014 zur Einigung über die
Besoldung und Versorgung für Beamte und Pensionäre ab A 11 in
Nordrhein-Westfalen werden die Grundgehälter für 2013 und 2014
rückwirkend um jeweils 1,5 % pro Jahr erhöht. Von dieser
Gehaltserhöhung ist ein Abschlag von 0,2 Prozentpunkten für die
Versorgungsrücklage abzuziehen, so dass die rückwirkende Erhöhung
1,3 % pro Jahr ausmacht.
Zusätzlich zur rückwirkenden linearen Erhöhung wurde ein Festbetrag
von monatlich 30 € für 2013 und von 40 € für 2014 vereinbart. Beide
Maßnahmen – lineare Erhöhung um effektiv 1,3 % pro Jahr sowie
Festbetrag – werden für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12
zeitverzögert um 4 Monate bzw. für die Besoldungsgruppen ab A 13 um
8 Monate verzögert bei der Berechnung des Nachschlags für 2013/2014
berücksichtigt.
Die folgenden Euro-Beträge zum Gehaltsplus ab 1.9.2014 sowie zum
Nachschlag für die Jahre 2013/2014 (auch Nachzahlungsbetrag oder
Zuschlag genannt) gehen von diesen vom Finanzministerium NRW
bestätigten Berechnungsmodalitäten aus.
Ab 1.9.2014 gibt es im Internet einen kostenlos downloadbaren
Gehaltsplus- und Nachschlagsrechner1, der nach Eingabe des
Grundgehalts aus 2012 (bei Pensionären des auf diesem Grundgehalt
beruhenden Ruhegehalts) die centgenaue Ermittlung des Gehaltsplus
und des Nachzahlungsbetrages für jedes Grundgehalt und jede
Erfahrungsstufe von A 11 bis B 11 ermöglicht. Nur beim
Nachzahlungsbetrag für 2013/2014 inkl. Weihnachtsgeld kann es wegen
Auf- oder Abrundungen kleine Abweichungen gegenüber der endgültigen
Abrechnung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV) in
Nordrhein-Westfalen geben.
Auf Grundlage der rechnerischen Ergebnisse ist aber bereits jetzt eine
Beurteilung des Ergebnisses vom 22.8.2013 für jeden Beamten und
Pensionär ab A 11 in Nordrhein-Westfalen möglich. Konkret wird vom
Gehaltsplus- und Zuschlagsrechner ermittelt, wie hoch das tatsächliche
Gehaltsplus in Prozent des maximal möglichen Gehaltsplus (also 2,65 %
für 2013 sowie 2,95 % für 2014) bei einer 1:1-Übertragung des
Tarifabschlusses im letzten Jahr auf die Beamten und Pensionäre
ausfällt. Zusätzlich wird der tatsächliche erreichte Nachschlag in Prozent
des maximal möglichen erreichbaren Nachschlags angegeben.
1
http://www.joerg-masuch.de/index.php/gehaltsrechner-2014
2
Die individuellen Berechnungsergebnisse können jedem Betroffenen vor
Augen führen, wie sich das am 22.8.2014 bekanntgegebene Ergebnis für
ihn finanziell tatsächlich auswirken wird. Der Nachschlag wird vermutlich
erst Ende November oder Dezember 2014 ausgezahlt, da das
Landesamt für Besoldung und Versorgung zunächst eine eigene
Computersoftware zur Berechnung dieser Nachschläge erstellen muss.
Der ab 1.9.2014 verfügbare Gehaltsplus- und Nachschlagsrechner ist
eine Gemeinschaftsarbeit. Werner Siepe (OStR i.R. und ehemaliger
Lehrer für Mathematik und Volkswirtschaft) als Verfasser dieser
Handreichung ist Autor des Anfang 2014 in 3. Auflage beim dbb verlag
erschienenen Buches „Finanziell sicher in Pension“ und hat die
mathematischen Vorarbeiten geleistet. Jörg Masuch (StD und Lehrer
für Mathematik, Informatik und Physik am Riehl-Kolleg in Düsseldorf) hat
daraus eine entsprechende Software entwickelt. Für die rechnerische
Richtigkeit stehen Siepe/Masuch als Mathematiker gerade, allerdings
selbstverständlich ohne Gewähr für die Richtigkeit im juristischen Sinne.
Übersichtstabellen und Grafiken zum Gehaltsplus für Beamte ab A 11
mit einem Grundgehalt in der Endstufe 12 und zum Nachschlag für
Beamte ab A 11 mit Endstufe 12 sind in den folgenden beiden Kapiteln
enthalten.
Wegen der 1:1-Übertragung der Einigung über die Besoldung der NRWBeamten ab A 11 auf die Versorgung der Pensionäre ab A 11 wird auf
Tabellen und Grafiken zum Pensionsplus für Pensionäre ab A 11 mit
einem Ruhegehalt, das auf dem Grundgehalt in der jeweiligen Endstufe
beruht, und zum Nachschlag für Pensionäre ab A 11 verzichtet. Eine
individuelle Berechnung ist aber ebenfalls mit dem Gehaltsplus- und
Nachschlagsrechner möglich.
Alle Tabellen und Grafiken in dieser Handreichung sowie alle
individuellen Berechnungen im Gehaltsplus- und Nachschlagsrechner
gehen davon aus, dass der Beamte oder Pensionär ab A 11 in den
Jahren 2013 und 2014 immer in der gleichen Besoldungsgruppe (z.B. A
13) und Erfahrungsstufe (z.B. Endstufe 12) war. Falls dies nicht der Fall
ist, wären weitere komplizierte Einzelberechnungen erforderlich.
Erkrath, 01.09.2014
Werner Siepe
Kontaktdaten:
Tel. 02104/42420 oder per E-Mail: [email protected]
3
Hinweise zum Gehaltsplus- und Nachschlagsrechner
Eingaben und Ergebnisse für Beamte
Als Beamter in NRW ab A 11 müssen Sie nur Ihr Grundgehalt aus dem Jahr 2012
eingeben (Grundgehalt 2012 ohne Stellen-, Amts- oder Familienzulage, zu
entnehmen einer Gehaltsabrechnung aus dem Jahr 2012) sowie Ihre
Besoldungsgruppe (entweder A 11/12 oder ab A 13) angeben. Bitte beachten Sie,
dass im Eurobetrag vor dem Komma kein Punkt stehen darf.
Das Berechnungsprogramm ermittelt dann centgenau Ihr Gehaltsplus im Vergleich
zu 2014 (bei A 11/12) oder zu 2012 (bei A 13) und drückt dies in Prozent Ihres
Gehalts von 2014 (bei A 11/12) oder von 2012 (ab A 13) aus. Außerdem wird das
tatsächliche Gehaltsplus in Prozent des maximal erreichbaren Gehaltsplus bei 1:1Übertragung des Tarifabschlusses für Angestellte in öffentlichen Dienst aus dem
Jahr 2013 angegeben.
Der Nachschlag (Nachzahlungsbetrag für die Jahre 2013 und 2014 einschließlich
Weihnachtsgeld, fällig Ende November 2014) wird in Euro errechnet und in Prozent
des maximal erreichbaren Nachschlags.
Eingaben und Ergebnisse für Pensionäre
Wenn Sie als Pensionär in NRW ab A 11 bereits am 1.1.2012 im Ruhestand waren,
klicken Sie zunächst auf „Pensionär“ und dann auf die Besoldungsgruppen „A 11/12“
oder „ab A 13“.
Anschließend geben Sie Ihr Grundgehalt aus dem Jahr 2012 ein (Grundgehalt
2012 ohne Stellen-, Amts- oder Familienzulage, zu entnehmen einer
Pensionsabrechnung aus dem Jahr 2012), sowie die Anzahl Ihrer Dienstjahre. Bitte
beachten Sie, dass beim Eurobetrag vor dem Komma kein Punkt stehen darf und
dass bei mehr als 40 Dienstjahren die Eingabe „40“ voll ausreicht.
Das Berechnungsprogramm ermittelt dann centgenau Ihr Pensionsplus im Vergleich
zu 2014 (bei A 11/12) oder zu A 12 (bei A 13) und drückt dies in Prozent Ihrer
Pension von 2014 (bei A 11/12) oder von 2012 (ab A 13) aus. Außerdem wird das
tatsächliche Gehaltsplus in Prozent des maximal erreichbaren Gehaltsplus bei 1:1Übertragung des Tarifabschlusses für Angestellte im öffentliche Dienst aus dem Jahr
2013 angegeben.
Der Nachschlag (Nachzahlungsbetrag für die Jahre 2013 und 2014 einschließlich
Weihnachtsgeld, fällig Ende November 2014) wird in Euro errechnet und in Prozent
des maximal erreichbaren Nachschlags.
4
1. Gehaltsplus für Beamte und Pensionäre ab A 11
Das zu berechnende Gehaltsplus bezieht sich bei NRW-Beamten immer
nur auf das Grundgehalt und bei NRW-Pensionären auf das auf dem
Grundgehalt beruhende Ruhegehalt, beide auf dem Stand von 2012 (bei
A 13 oder höher) oder 2014 (bei A 11/12).
Der Grund: Stellen- oder Amtszulagen sowie Familienzuschläge, die
zum Grundgehalt hinzukommen können, wurden bereits durch das
Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 für alle
Beamten um 2,65 % im Jahr 2013 und 2,95 % im Jahr 2014 erhöht.
Bezogen auf das Grundgehalt im Jahr 2012 gibt es für alle Beamte ab A
11 nach der Neuregelung vom 22.8.2014 eine lineare Erhöhung von
1,5 % pro Jahr, die nach Abzug von 0,2 Prozentpunkten für die
Zuführung zur Versorgungsrücklage auf effektiv 1,3 % pro Jahr sinkt.
Hinzu kommt ein von der Höhe des Grundgehalts unabhängiger
konstanter Festbetrag von monatlich 30 € in 2013 bzw. 40 € in 2014.
Allerdings werden diese Erhöhungen nur zeitverzögert um 4 Monate für
A 11/12 bzw. um 8 Monate ab A 13 wirksam. Bei den
Besoldungsgruppen A 11/12 wird das Gehaltsplus um die bereits für die
Jahre 2013 und 2014 erfolgten Gehaltserhöhungen von jeweils 1 % pro
Jahr vermindert.
Wie bei einer Tariferhöhung, die sich aus einem vereinbarten
Prozentsatz auf das Grundgehalt und einem zusätzlichen Festbetrag
zusammensetzt, steigen das Grundgehalt für Beamte ab A 11 und das
Ruhegehalt für Pensionäre ab A 11 zwar bei einer höheren
Besoldungsgruppe, jedoch nicht im gleichen Maße und daher nur
unterproportional.
Laut Tabelle 1 liegen beispielsweise die Grundgehälter für die
Besoldungsgruppen A 11 bis A 16 in der Endstufe 12 um insgesamt 164
bis 231 € über dem Grundgehalt aus 2012. Das Gehaltsplus in A 11 mit
Endstufe 12 macht einschließlich der bisher schon erfolgten
Gehaltserhöhung von jeweils 1 % in 2013 und 2014 insgesamt noch 4,6
% des alten Grundgehalts aus 2012 aus, während in A 16 ein
Gehaltsplus von rund 3,8 % herauskommt.
Das Gehaltsplus sinkt bei den sehr hohen Grundgehältern in R 8/B 8
sowie R 9/B 9 bis auf rund 3,4 % und beim absolut höchstmöglichen
Grundgehalt von monatlich 11 524 € in B 11 auf rund 3,2 %.
5
Tabelle 1: Gehaltsplus für Beamte in NRW ab A 11
(lineare Erhöhung um 1,3 % pro Jahr plus Festbetrag von monatlich 30 €
in 2013 bzw. 40 € in 2014)
Bes.
GG
gruppe
alt*
A 11
3.575 €
A 12
3.946 €
A 13
4.388 €
A 14
4.860 €
A 15
5.490 €
A 16
6.118 €
R 3/B 3 6.758 €
R 5/B 5 7.605 €
R 8/B 8 8.883 €
R 9/B 9 9.421 €
B 11
11.524 €
GG
neu**
3.739 €
4.120 €
4.573 €
5.058 €
5.704 €
6.349 €
7.005 €
7.874 €
9.186 €
9.738 €
11.896 €
Plus
in €***
164 €
174 €
185 €
198 €
214 €
231 €
247 €
269 €
303 €
317 €
372 €
Plus
max. Plus
in %**** in €*****
4,59 %
203 €
4,41 %
224 €
4,22 %
249 €
4,07 %
276 €
3,90 %
312 €
3,78 %
347 €
3,66 %
383 €
3,58 %
432 €
3,41 %
504 €
3,36 %
535 €
3,23 %
654 €
EQ 1 in
% ******
81 %
78 %
74 %
72 %
69 %
67 %
64 %
62 %
60 %
59 %
57 %
*) GG alt = Grundgehalt aus 2012 (ohne Stellen- oder Amtszulage und ohne
Familienzuschlag) in der Endstufe 12
**) GG neu = Grundgehalt 2014 nach Einigung vom 22.8.2014
***) Plus in € = Gehaltsplus in Euro (neues Grundgehalt 2014 minus
minus altem Grundgehalt aus 2012)
****) Plus in % = tatsächlich erreichtes monatliches Gehaltsplus ab 1.9.2014 in
Prozent des Grundgehalts aus 2012 nach Einigung am 22.8.2014
*****) max. Plus in € = maximal erreichbares Gehaltsplus in Euro bei 1:1Übertragung des Tarifabschlusses aus 2013 auf Beamte ab A 11
******) EQ 1: Ergebnisquote 1. Art = tatsächlich erreichtes Gehaltsplus in Prozent des
maximal erreichbaren Gehaltsplus
Die Abbildung 1 veranschaulicht, wie die Prozentsätze für das
Gehaltsplus in den jeweiligen Endstufen der Besoldungsgruppen von
4,59 % in A 11 bis auf 3,23 % in B 11 sinken. Diese Wirkung tritt im
Übrigen immer ein, wenn von der Besoldungsgruppe unabhängige
Festbeträge in die Gehaltssteigerungen für Beamte mit einfließen.
Das tatsächliche Gehaltsplus fällt relativ gesehen also um so geringer
aus, je höher das Grundgehalt ist. Diese regressive Wirkung wird
deutlich, wenn man das niedrigste Grundgehalt von 2.679 € (A 11, Stufe
2) in 2012 mit dem höchsten Grundgehalt von 6.118 € (A 16, Stufe 12) in
der Besoldungsordnung A zugrunde legt und hinsichtlich des
Gehaltsplus vergleicht. In A 16 mit Endstufe 12 liegt das Gehaltsplus mit
231 € zwar absolut höher im Vergleich zu 134 € in A 11 mit Stufe 2, aber
relativ mit insgesamt 3,98 % deutlich niedriger im Vergleich zu 5,53 %.
6
Abbildung 1: Gehaltsplus in Prozent für Beamte in NRW ab A 11
Gehaltsplus in Prozent für NRW-Beamte
6,00
5,60
5,00
4,59
4,41
Gehaltsplus in Prozent
4,22
4,00
4,07
3,90
3,78
3,66
3,60
3,41
3,26
3,23
3,00
Gehaltsplus in Prozent
Gehaltsplus bis A 10
2,00
1,00
0,00
A 11
A 12
A 13
A 14
A 15
A 16
R 3/B 3 R 5/B 5 R 8/B 8 R 9/B 9
B 11
Besoldungsgruppen
Die Gehaltssteigerungen liegen im Durchschnitt der beiden Jahre 2013
und 2014 beispielsweise zwischen 2,27 % bei A 11 und noch 2,01 % pro
Jahr bei A 14. Ab A 15 sinkt das Gehaltsplus auf unter 2 % pro Jahr und
in den Besoldungsgruppen R 9 oder B 9 auf nur noch bei 1,69 % im
Jahresdurchschnitt. Erst bei B 11 wird der relativ geringste Anstieg mit
1,60 % pro Jahr erreicht.
Tatsächlich erreicht der Beamte in A 16 mit durchschnittlich 1,87 % pro
Jahr noch zwei Drittel der tariflich vereinbarten 2,8 % für alle Beamten
bis A 10. Anders gesprochen: Die Ergebnisquote (EQ) als tatsächlich
erreichtes Gehaltsplus in Prozent des maximal erreichbaren Gehaltsplus
macht 67 % in A 16 mit Endstufe 12 aus (siehe Tabelle 1).
Die aus sozialen Gründen gewollte regressive Wirkung der Einigung vom
22.8.2014 wird anhand dieser sog. Ergebnisquote 1. Art (siehe letzte
Spalte in Tabelle 1) deutlich. Sofern man in allen Besoldungsgruppen
durchgehend die Grundgehälter in der Endstufe 12 zugrunde legt, sinkt
diese Ergebnisquote von 81 % in A 11 über 67 % in A 16 bis auf 57 % in
der höchstmöglichen Besoldungsgruppe B 11. In Abbildung 2 wird der
Soll-Ist-Vergleich zwischen gefordertem Gehaltsplus (als waagerechte
Gerade) und tatsächlich erreichtem Gehaltsplus (als fallende Kurve)
auch grafisch verdeutlicht.
7
Abbildung 2: Soll-Ist-Vergleich zwischen gefordertem und
erreichtem Gehaltsplus
Soll-Ist-Vergleich zwischen gefordertem und erreichtem Gehaltsplus
(Beamte NRW)
120
erreichtes Gehaltsplus in Prozent
100
80
81
78
74
72
69
67
64
60
63
60
59
57
gefordertes Gehaltsplus
erreichtes Gehaltsplus
40
20
0
A 11
A 12
A 13
A 14
A 15
A 16
R 3/B 3 R 5/B 5 R 8/B 8 R 9/B 9
B 11
Besoldungsgruppen
Bei den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 ist noch die Besonderheit zu
beachten, dass die Grundgehälter in den Jahren 2013 und 2014 bereits
um jeweils 1 % pro Jahr gestiegen sind. In der folgenden Tabelle 2 wird
daher zusätzlich noch das Gehaltsplus gegenüber dem bisherigen
Grundgehalt in 2014 angegeben.
Tabelle 2: Gehaltsplus in A 11/12 gegenüber Gehalt 2014
(auf das Grundgehalt in 2014, also ohne bisherige Gehaltserhöhung von
jeweils 1 % pro Jahr in 2013 und 2014)
Bes.
GG
GG neu Plus
Plus max. Plus
gruppe 2014*
in €**
in %
in €
A 11
3.647 € 3.739 € 92 € 2,52 %
132 €
A 12
4.025 € 4.120 € 95 € 2,36 %
145 €
EQ 1
in %***
70 %
66 %
*) bisheriges Grundgehalt 2014 (inkl. 1 % pro Jahr auf Grundgehalt 2012)
**) neues Grundgehalt 2014 minus bisherigem Grundgehalt 2014
***) EQ 1: Ergebnisquote 1. Art = tatsächlich erreichtes Gehaltsplus ab 1.9.2014 in
Prozent des maximal noch erreichbaren Gehaltsplus im Vergleich zum bisherigen
Grundgehalt in 2014
8
Das zusätzliche Gehaltsplus von 92 bzw. 95 € in A 11 und A 12 mit
Endstufe 12 fällt daher geringer aus als das in Tabelle 1 angegebene
gesamte Gehaltsplus von 164 bzw. 174 €, da diese Beträge auf das
Grundgehalt aus 2012 bezogen sind Im Vergleich zum maximal
erreichbaren zusätzlichen Gehaltsplus von 132 bzw. 145 € werden nach
dieser Zusatzberechnung 70 bis 66 % des angestrebten Ergebnisses
erreicht.
Besonderheiten gibt es auch für das Ruhegehaltsplus bei
Pensionären. Entsprechend dem Ruhegehaltssatz sinkt der Festbetrag
für Pensionäre. Bei einem Höchstruhegehaltssatz von 71,75 % des
Grundgehalts in 2012 macht der gleichbleibende Festbetrag
beispielsweise pro Monat 21,53 € in 2013 bzw. 28,70 € in 2014 aus.
Zwar wird das Plus beim Ruhegehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe
prozentual genau so hoch ausfallen wie beim Grundgehalt. Die
Steigerungsbeträge in Euro (lineare Erhöhung des Ruhegehalts und
Festbetrag) werden aber, da der höchstmögliche Ruhegehaltssatz bei
71,75 % des Grundgehalts liegt, logischerweise geringer sein im
Vergleich zu den aktiven Beamten. Auf spezielle Ruhegehaltstabellen für
Pensionäre mit entsprechenden Abbildungen wird an dieser Stelle
verzichtet, da der Gehaltsplusrechner nach Eingabe des Grundgehalts
aus 2012 und dem persönlichen Ruhegehaltssatz auch das jeweilige
Ruhegehaltsplus für Pensionäre ermöglicht.
Fazit: Im Vergleich zum durchschnittlichen Gehalts- bzw.
Ruhegehaltsplus von 2,8 % für Beamte und Pensionäre bis A 10 sind die
effektiven Gehaltssteigerungen von 2,7 % bei A 11 bis 1,9 % bei A 16
und 1,6 % bei B 11 durchaus noch akzeptabel.
Beim Vergleich mit der 1:1- Übertragung des Tarifabschlusses für
Angestellte im öffentlichen Dienst auf Beamte und Pensionäre in NRW
ab A 11 werden noch 81 % (A 11) bis 57 % (B 11) des maximal
erreichbaren Gehaltsplus in der jeweiligen Endstufe 12 erreicht.
Laut Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW vom 1.7.2014 müssen die
Tarifabschlüsse für Angestellte nicht 1:1 auf Beamte übertragen werden.
Die Verfassungsrichter räumen dem Land einen Ermessensspielraum
ein. Dieser Spielraum wurde nicht exzessiv ausgeweitet, da jeder
Beamte und Pensionär ab A 11 ein Gehaltsplus erhält, das auch noch in
der höchsten Besoldungsstufe B 11 mehr als die Hälfte der
durchschnittlich 2,8 % pro Jahr für Beamte und Pensionäre bis A 10
ausmacht.
9
2. Nachschlag 2013/14 für Beamte und Pensionäre ab A 11
Der Nachschlag bzw. Nachzahlungsbetrag 2013/14 für Beamte und
Pensionäre ab A 11 wäre ebenfalls durchaus akzeptabel, wenn es die
zeitlich verzögerte Anpassung um 4 Monate für A 11 bzw. A 12 und um 8
Monate für alle Besoldungsgruppen ab A 13 nicht gäbe. Ohne zeitliche
Verschiebung um 4 bzw. 8 Monate würde der erreichte Nachschlag
einschließlich einmaliger Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld)
beispielsweise in A 14 mit Endstufe 12 insgesamt rund 3.550 €
ausmachen. Dies wären immerhin noch 71 % des maximal erreichbaren
Nachschlags 2013/14 in Höhe von rund 4.980 € bei einer 1:1Übertragung des Tarifabschlusses auch auf alle Beamten ab A 11.
Dass der Nachschlag 2013/14 für A 14 tatsächlich bei rund 2.000 € liegt
und damit nur noch 40 % des erreichbaren Nachschlags ausmacht
(siehe Tabelle 3), ist ausschließlich durch die zeitliche Verzögerung
der Gehaltserhöhungen um 8 Monate in den Jahren 2013 und 2014
zu erklären. Durch diese um jeweils 8 Monate später einsetzende
Gehaltserhöhung entgehen dem Beamten immerhin 1.550 € in A 14
gegenüber einer nicht zeitlich verzögerten Anpassung. Davon entfallen
knapp 1 000 € auf die zeitlich verschobene lineare Gehaltserhöhung und
560 € auf den Wegfall der Festbeträge. Die Abschläge sind also bei den
Besoldungsgruppen ab A 13 erheblich.
Die Gewerkschaften haben diese Kröte bzw. Hypothek nach ihren
eigenen Worten hingenommen, um die Einigung mit der
Landesregierung insgesamt nicht zu gefährden. Hätten sie auf der
sofortigen Anpassung der Gehälter ab 1.1.2013 und damit auf dem
Wegfall der 4 bzw. 8 Freimonate bestanden, wäre die Einigung
höchstwahrscheinlich gar nicht zustande gekommen.
Die Nachzahlungsbeträge steigen von 1.872 € in A 13 auf 2.345 € in A
16 und 3.247 € in R 9 bzw. B 9 (siehe Tabelle 3) und damit deutlich
niedriger, als es der Höhe der jeweiligen Grundgehälter entsprechen
würde. Auch hier wirken sich wiederum die gleichbleibenden Festbeträge
für alle Besoldungsgruppen aus und darüber hinaus die zeitliche
Verschiebung der jeweiligen Gehaltserhöhungen um 4 bzw. 8 Monate.
Beispielsweise steigt der Nachschlag von A 13 bis R 9 bzw. B 9 nur um
38 %, obwohl das Grundgehalt in R 9 bzw. B 9 mehr als das Doppelte
des Grundgehalts in A 13 ausmacht. Die relative Höhe des Nachschlags
wird also stark gebremst. Diese Bremswirkung führt dazu, dass der
tatsächlich
erreichte
Nachschlag
beispielsweise
ab
der
Besoldungsgruppe R 8 bzw. B 8 nur noch maximal 34 % des maximal
erreichbaren Nachschlags ausmacht.
10
Tabelle 3: Nachschlag für Beamte in NRW ab A 11
(insgesamt für 2013 und 2014 inkl. bisheriger Gehaltserhöhung von
jeweils 1 % pro Jahr bei A 11 und A 12)
Bes.gruppe
A 11
A 12
A 13
A 14
A 15
A 16
R3/B3
R5/B5
R8/B8
R9/B9
B 11
GG alt*
3.575 €
3.946 €
4.388 €
4.860 €
5.490 €
6.118 €
6.758 €
7.605 €
8.883 €
9.421 €
11.524 €
tatsächlicher maximaler
EQ 2
Nachschlag** Nachschlag*** in %****
2.585 €
3.662 €
71 %
2.755 €
4.042 €
68 %
1.872 €
4.495 €
42 %
2.001 €
4.978 €
40 %
2.173 €
5.624 €
39 %
2.345 €
6.267 €
37 %
2.519 €
6.923 €
36 %
2.751 €
7.790 €
35 %
3.100 €
9.099 €
34 %
3.247 €
9.651 €
34 %
3.821 €
11.805 €
32 %
*) Grundgehalt aus 2012 (ohne Stellen- oder Amtszulage und ohne
Familienzuschlag) in der Endstufe 12
**) tatsächlich erreichter Nachschlag (Nachzahlungsbetrag) in Euro für 2013/2014
nach Einigung am 22.8.2014 unter Berücksichtigung des auf 240 € für A 11 / A 12
und auf 120 € gekürzten Festbetrags ab A 13 in 2013
****) maximaler erreichbarer Nachschlag (Nachzahlungsbetrag) in Euro für
2013/2014 bei 1:1-Übertragung des Tarifabschlusses aus 2013 auf Beamte
****) EQ 2: Ergebnisquote 2. Art = tatsächlich erreichter Nachschlag in Prozent des
maximal erreichbaren Nachschlags
Die Tabelle 3 zeigt, dass der Nachschlag für A 11 und A 12 höher liegt
im Vergleich zu A 13 und A 14. Dies liegt an der zeitlichen Verschiebung
der nachträglichen Gehaltserhöhung um nur 4 Monate in 2013 und 2014
statt um 8 Monate ab A 13.
Der Soll-Vergleich zwischen gefordertem und erreichtem Nachschlag in
Abbildung 3 macht deutlich, wie stark die daraus berechnete Quote von
63 bzw. 61 % in A 11 und A 12 auf nur noch 42 % in A 13 abfällt. In A 16
liegt der tatsächlich erreichte Nachschlag beispielsweise nur noch bei 37
% des erreichbaren Zuschlags, wenn der Tarifabschluss 1:1 auch auf die
Beamten im höheren Dienst übertragen worden wäre.
Die Ergebnisquote sinkt bei hohen Grundgehältern von rund 8.000 € auf
34 % ab und beim absoluten Spitzeneinkommen in B 11 auf 32 %.
11
Abbildung 3: Soll-Ist-Vergleich zwischen gefordertem und
erreichtem Nachschlag
Soll-Ist-Vergleich zwischen gefordertem und erreichtem Nachschlag
(Beamte NRW)
erreichter Nachschlag in Prozent *)
120
100
80
71
69
geforderter Nachschlag
erreichter Nachschlag
60
42
40
40
39
37
36
35
34
34
32
20
0
A 11
A 12
A 13
A 14
A 15
A 16
R 3/B 3 R 5/B 5 R 8/B 8 R 9/B 9
B 11
Besoldungsgruppen
*) Nachschlag für A 11 und A 12 einschließlich
der bisherigen Gehaltserhöhung um 1 % in 2013 und 2014
Bei den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 ist wiederum die bereits
erfolgte Gehaltserhöhung von jeweils 1 % pro Jahr in 2013 und 2014 zu
berücksichtigen, wenn man den Nachschlag auf das bereits erhöhte
Grundgehalt in 2014 berechnen will. Der tatsächliche Nachschlag macht
dann noch rund 1.300 € bzw. 54 bis 50 % des maximal noch
erreichbaren Nachschlags aus (siehe Tabelle 4).
Tabelle 4: Nachschlag für NRW-Beamte in A 11 und A 12
(auf das Grundgehalt in 2014 bezogen, also nach der Berücksichtigung
der Gehaltserhöhung von jeweils 1 % pro Jahr in 2013 und 2014)
Bes.gruppe
A 11
A 12
GG 2014*
3.646 €
4.025 €
tatsächlicher
maximaler
Nachschlag** Nachschlag***
1.262 €
2.329 €
1.294 €
2.570 €
EQ 2
in %****
54 %
50 %
*) Grundgehalt aus 2014 in der Endstufe 12
**) tatsächlich erreichter Nachschlag auf Grundgehalt aus 2014 in Euro
***) maximal erreichbarer Nachschlag auf Grundgehalt aus 2014 in Euro
****) EQ 2: Ergebnisquote 2. Art: tatsächlich erreichter Nachschlag in Prozent des
maximal erreichbaren Nachschlags
12
Trotz des auf den ersten Blick nur geringen Nachschlags von rund 1.300
€ in A 11 und A 12 fällt das Ergebnis in diesen Besoldungsgruppen des
gehobenen Dienstes deutlich besser aus als im höheren Dienst ab A 13.
Schließlich müssen die bereits erfolgten Gehaltserhöhungen von jeweils
1 % in den Jahren 2013 und 2014, die zusätzlich noch 1.300 bis 1.400 €
ausmachen, bei einem echten Vergleich hinzugezählt werden.
Mit einem Gehaltsplus von 2.600 bis 2.700 € liegt die Summe aus
Nachschlag und laufenden Gehaltssteigerungen von durchschnittlich 1
% pro Jahr in A 11/12 noch um mehr als 200 € über dem Nachschlag in
A 16. Während der erreichte Nachschlag in A 16 nur 37 % des
erreichbaren Nachschlags beträgt, liegt die Quote von 71 bis 68 % bei A
11/12 deutlich darüber.
Fazit: Die Beamten in A 11/12 verlieren in den Jahren 2013 und 2014
gegenüber den Beamten in den Besoldungsgruppen bis A 10 mit 1:1Übertragung des Tarifabschlusses nur rund 30 %. In A 14 sind es aber
bereits 60 % und in A 16 beträgt der Verlust sogar 63 %.
Beim Soll-Ist-Vergleich in Abbildung 3 wird die abrupte
Schlechterstellung der Beamten ab A 14 hinsichtlich des
Nachzahlungsbetrages besonders deutlich. Der Hauptgrund hierfür liegt
in der Verdoppelung der zeitlichen Verschiebung von 4 Monaten in A
11/12 auf 8 Monate ab A 13.
Das
Bild
würde
sich
beim
Nachschlag
zugunsten
der
Besoldungsgruppen ab A 13 aufhellen, wenn es auch im höheren Dienst
nur eine zeitliche Verschiebung der nachträglichen Gehaltserhöhungen
um 4 Monaten gäbe. In diesem Fall würde die Quote aus erreichtem zu
erreichbarem Nachschlag zumindest in den Besoldungsgruppen A 13 bis
A 16 auf über 50 % steigen.
Erst ab R 5 bzw. B 5 würde der tatsächlich erreichte Nachschlag unter
die Hälfte des erreichbaren Nachschlags fallen. In der höchsten
Besoldungsgruppe B 11 läge die Quote noch bei rund 45 %, also
ebenfalls mehr als zehn Prozentpunkte über den 32 % bei der zeitlichen
Verschiebung der nachträglichen Gehaltserhöhungen um 8 statt 4
Monate.
Eine aus wirtschaftlicher Sicht nahezu unbedeutende Frage bezieht sich
auf die Versteuerung des einmaligen Nachschlags. Im Prinzip würde
der Ende November 2014 ausgezahlte Nachschlag genau so wie die
Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) im Jahr 2014 versteuert. Bei allen
verheirateten Beamten und Pensionären ab A 11 steigt dadurch der
individuelle Grenzsteuersatz, der ohne Nachschlag und Weihnachtsgeld
13
unter der höchstmöglichen Grenzbelastung von 44,31 % inkl.
Solidaritätszuschlag liegt. Sofern diese Grenzbelastung bei zu
versteuernden Einkommen vor Nachschlag und Weihnachtsgeld jedoch
wie bei vielen alleinstehenden Beamten bereits erreicht wird, gilt dieser
maximale Satz grundsätzlich auch für die Besteuerung des Nachschlags.
Unklar ist noch, ob die Fünftelregelung nach § 34 EStG auf einmalige
Nachzahlungsbeträge wie den Nachschlag für die Jahre 2013 und 2014
anwendbar ist. Gem. § 34 Abs. 2 EStG zählen Vergütungen für
mehrjährige Tätigkeit zu den außerordentlichen Einkünften, die zu einer
geringeren Zusatzbesteuerung führen können, wenn der maximale
Grenzsteuersatz von 44,31 % vor Berücksichtigung dieser
außerordentlichen Einkünfte noch nicht erreicht ist.
Da unter einer mehrjährigen Tätigkeit eine Tätigkeit verstanden wird, die
sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume (zum Beispiel 2013
und 2014) erstreckt und einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten
umfasst, dürfte der Nachschlag an und für sich zu den außerordentlichen
Einkünften zählen.
Die finanzielle Auswirkung ist angesichts der Nachschläge von 1.262 €
(bei A 11) bis 3.821 € (bei B 11) allerdings auch bei verheirateten
Beamten und Pensionären minimal, wie das folgende Beispiel für einen
Beamten bzw. Pensionär in A 14 mit einem Nachschlag von 2.000 €
(Beamter in der Endstufe) oder 1.425 € (Pensionär mit
Höchstruhegehaltssatz von 71,75 %) zeigt.
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 55.000 € (Beamter) bzw.
35.000 € (Pensionär) errechnet sich bei Anwendung der Fünftelregelung
nur eine einmalige Steuerersparnis von nur 2 bis 10 € gegenüber der
Versteuerung
des
Nachzahlungsbetrags
auf
einen
Schlag.
Alleinstehende Beamte in A 14 gehen ganz leer aus. Angesichts dieser
Peanuts sollte man die Frage der Besteuerung des Nachschlags –
abgesehen von der noch zu erwartenden definitiven steuerrechtlichen
Entscheidung des Finanzministeriums in NRW - aus wirtschaftlicher
Sicht auf keinen Fall überbewerten. Nur für Rosinenpicker mag die
Antwort auf diese Frage interessant sein.
14
Schlussbemerkungen
Bei der Beurteilung der Ergebnisse laut Neuregelung vom 22.8.2014 aus
Sicht der Beamten und Pensionäre ab A 11 muss zwischen dem
dauerhaften Gehaltsplus und dem einmaligen Nachschlag für 2013/2014
differenziert werden.
Das Gehaltsplus macht in den jeweiligen Endstufen zwischen 2,27 %
bei A 11 und 1,60 % in B11 pro Jahr aus. Damit wurden im Vergleich zu
den Beamten und Pensionären bis A 10 immerhin 81 % (A 11) bis 57 %
(B 11) der dort erfolgten durchschnittlichen Gehaltssteigerung von 2,8 %
pro Jahr erreicht.
Das neue Gehalt nach Berücksichtigung des Gehaltsplus ist Grundlage
für künftige Gehaltssteigerungen und daher bei einer wirtschaftlichen
Bewertung der Gesamtergebnisses aus Sicht der Beamten und
Pensionäre letztlich höher einzuschätzen als der einmalige
Nachzahlungsbetrag für die Jahre 2013 und 2014. Vor der Einigung
haben sicherlich viele Beamte und Pensionäre mit einem niedrigeren
Gehaltsplus gerechnet. Die 1:1-Übertragung des Tarifabschlusses für
Angestellte im öffentlichen Dienst vom letzten Jahr war angesichts des
Tenors im Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 1.7.2014 und
der angespannten Haushaltslage ebenso wenig zu erwarten wie eine
Steigerungsrate von unter 1,5 % pro Jahr.
Der Nachschlag 2013/2014 fällt indessen relativ gering aus, was
letztlich auf die erhebliche zeitliche Verschiebung der jeweiligen
Gehaltserhöhungen um 4 bzw. 8 Monate zurückzuführen ist. Nur die
Besoldungsgruppen A 11 und A 12 erreichen einschließlich der schon
erfolgten Erhöhungen um 1 % in den Jahren 2013 und 2013 noch rund
70 % des maximal möglichen Nachschlags.
Das Absinken dieser Quote auf beispielsweise 40 % bei A 14 und 37 %
bei A 16 stellt mehr als ein Wermutstropfen dar. Zumindest die Hälfte
des erreichbaren Nachschlags bei 1:1-Übertragung hätte man erwarten
können. Insofern werden die Beamten und Pensionäre im höheren
Dienst hinsichtlich der Höhe des Nachzahlungsbetrages überwiegend
enttäuscht sein und dies als eine bittere Pille ansehen.
Nachzahlungsbeträge von nur 1.900 bis 2.300 € in A 13 bis A 16 sind
sicherlich nicht das Gelbe vom Ei. Nachzahlungsquoten von deutlich
unter 50 % ab A 13 sind dürftig und nahezu ausschließlich durch die
zeitliche Verschiebung der nachträglichen Gehaltserhöhungen in 2013
und 2014 zu erklären.
15
Zu bedenken ist aber, dass dieser Nachschlag einmaligen Charakter hat
im Gegensatz zum dauerhaften Gehaltsplus. Das langfristige
Gehaltsplus sollte für die Beamten und Pensionäre ab A 13 in NRW bei
näherem Abwägen stärker wiegen als ein nur kurzfristiger bzw.
einmaliger Nachschlag.
Dazu ein Vergleichsbeispiel für einen Beamten in A 14 mit Endstufe 12.
Nach der getroffenen Neuregelung erhält er ein dauerhaftes Gehaltsplus
von monatlich rund 200 € mit einer Quote von 72 % des maximal
erreichbaren Gehaltsplus sowie einen einmaligen Nachzahlungsbetrag
von 2.000 € mit einer Quote von 40 % des erreichbaren Nachschlags.
Die mögliche Alternative eines geringeren Gehaltsplus von
beispielsweise 160 €, was einer Quote von 60 % des erreichbaren
Gehaltsplus entspricht, und einer gleich hohen Quote von 60 % des
erreichbaren Nachschlags bei fehlender Zeitverschiebung hätte einen
höheren Nachschlag von 3.000 € zur Folge gehabt.
Bei der eher als gerecht empfundenen Alternative „60/60“ läge der
Nachschlag also um 1.000 € höher. Allerdings müsste ein dauerhafte
Minderung beim Gehaltsplus in Höhe von 40 € in Kauf genommen
werden. Nach bereits zwei Jahren wäre die Gehaltsminderung so hoch
wie der Nachschlag. Also ist die Neuregelung „72/40“ langfristig
günstiger als die Alternative „60/60“.
Selbst die Alternative „65/65“ würde kaum besser abschneiden als die
Neuregelung „72/40“. Der laufenden Gehaltsminderung von 20 € stünde
zwar ein um 1.250 € höherer einmaliger Nachschlag gegenüber. Aber
auch in diesem auf den ersten Blick sehr viel günstigeren Fall läge
bereits nach 6 Jahren die künftige laufende Gehaltsminderung über dem
einmaligen Nachzahlungsbetrag.
Man mag diese Alternativberechnungen als Zahlenspielereien abtun. Sie
sollen auch nur zeigen, in welchem Verhältnis Gehaltsplus und
Nachschlag tatsächlich zueinander stehen oder bei einer Alternative
stehen könnten.
Wer dem bleibenden Gehaltsplus ein höheres Gewicht zumisst als dem
einmaligen Nachschlag, wird der Neuregelung „72/40“ bei A 14
(tatsächlich erreichte 72 % des erreichbaren Gehaltsplus und 40 % des
erreichbaren Nachschlags) gegenüber den Alternativen „60/60“ oder
„65/65“ trotz der bitteren Pille eines relativ geringen Nachschlags den
Vorzug geben.
16

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