Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik

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Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik
Zentralverband
Parkett und Fußbodentechnik
Bundesinnungsverband Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe
Industriestr. 19
53842 Troisdorf-Oberlar
Telefon: 02241 / 9 43 69 70
Telefax: 02241 / 9 43 69 71
[email protected]
www.zv-parkett.de
ZVPF · Industriestr. 19, 53842 Troisdorf-Oberlar
An die Herren
- Obermeister
- Fachgruppenleiter
und Mitgliedsinnungen
10. April 2014
Le/Pl
ZVPF-Mitgliederversammlung 2014
Beginn:
Tagungsort:
Tagungsraum:
Freitag, 16.05.2014, 9.00 bis 16.00 Uhr
Stuttgart, Steigenberger Graf Zeppelin
Arnulf-Klett-Platz 7, 70173 Stuttgart
Salon 10
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits am 16.01.2014 angekündigt, findet die diesjährige Mitgliederversammlung zum
o. a. Termin statt. Die Einladung zur Gemeinschaftstagung nebst Anmeldeformularen lag
der Ankündigung bei.
Beigefügt finden Sie die Tagesordnung nebst Anlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Barth
Bundesinnungsmeister
Edgar Leonhardt
Geschäftsführer
Anlagen
- Tagesordnung
- Jahresabrechnung und Vermögensübersicht 2013
- Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik
- ZVPF-Servicegesellschaft mbH
- Haushaltsplan 2015
- Beschlussvorlage Aufwandsentschädigungen Ehrenamtsträger
Commerzbank AG Bonn, Nr.: 2513 281, BLZ: 380 400 07
Gerichtsstand und Erfüllungsort: Bonn
Zentralverband
Parkett und Fußbodentechnik
Bundesinnungsverband Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe
Tagesordnung der Mitgliederversammlung
am Freitag, 16. Mai 2014 in Stuttgart
9.00 - 12.30 Uhr
1. Begrüßung, Bericht und Ehrung durch den Bundesinnungsmeister - Joachim Barth
2. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 24.05.2013
3. ZVPF-Jahresabrechnung und Vermögensübersicht 2013, Anlage 1
ZVPF-Servicegesellschaft mbH Jahresabschluss 2013, Anlage 2
- Edgar Leonhardt
4. Rechnungsprüfungsbericht - Ralf Kohfeldt
Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung
5. Beschluss des ZVPF-Haushaltsplanes 2015, Anlage 3 - Edgar Leonhardt
6. Beschlussfassung gemäß § 23 (4) der Satzung zu
- Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Vorstands
- Aufwandsentschädigung für Reisekosten des Vorstands
Beschlussvorlage Anlage 4
6. Neuwahl des Vorstandes gemäß §§ 22, 23, 24 der Satzung
7. Neuwahl des Rechnungs- und Kassenprüfungsausschusses gemäß § 32 der Satzung
8. Bestätigung der Wahlen gemäß § 33 (3) der Satzung zum
- Bundesfachgruppenleiter Aus- und Weiterbildung – Jörg Schülein
Stellv. Bundesfachgruppenleiter Aus- und Weiterbildung – Tobias Michalak
- Bundesfachgruppenleiter Bodenleger – Ralf Wollenberg
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Stellv. Bundesfachgruppenleiter Bodenleger – Klaus Bauer
- Bundesfachgruppenleiter EDV – Manuela Jüngling
Stellv. Bundesfachgruppenleiter EDV – Eugen Weinberger
- Bundesfachgruppenleiter Holz – Wilhelm Nürnberger
Stellv. Bundesfachgruppenleiter Holz – Bernhard Zehetmair
- Bundesfachgruppenleiter Restauratoren – Jochen Michalik
Stellv. Bundesfachgruppenleiter Restauratoren – Dieter Humm
- Bundesfachgruppe Sportböden – Ralf Kohfeldt
8. Tarifliche Gesamtsituation, Ralf Wollenberg – RA Michael Peter
Mittagsimbiss 12.30 Uhr – 13.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
9. Berichte der stellv. Bundesinnungsmeister Peter Fendt und Karsten Krause
10. Berichte:
- Normung - Norbert Strehle
- Sachverständigenwesen - Sönke Stoltenberg
- Bundesfachgruppe Aus- und Weiterbildung – Heinz Brehm / Jörg Schülein
- Bundesfachgruppe Holz (Parkett - Holzpflaster - Dielen) - Wilhelm Nürnberger
- Bundesfachgruppe Bodenleger - Ralf Wollenberg
- Bundesfachgruppe Restauratoren - Jochen Michalik
- Bundesfachgruppe Sportböden -Ralf Kohfeldt
- Bundesfachgruppe EDV - Manuela Jüngling
13. Verschiedenes
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Parkett und Fußbodentechnik
Bundesinnungsverband Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe
ANLAGE 4
Beschlussvorlage zu TOP 6 der Mitgliederversammlung vom 17.05.2014 in Stuttgart
Beschlussfassung gemäß § 23 (4) der Satzung zu
- Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Vorstands
- Aufwandsentschädigung für Reisekosten des Vorstands
Beschlussfassung gemäß § 23 (4) der Satzung zu
- Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Vorstands
Gemäß § 23 der Satzung des Zentralverbands in der Fassung vom 17.12.2010 können
Mitgliedern des Vorstands u.a. nach folgender Regelung Aufwandsentschädigungen gewährt werden:
„Für bare Auslagen und Zeitversäumnis wird Ersatz und Entschädigung nach den von
der Mitgliederversammlung zu beschließenden Sätzen gewährt“
In den vergangenen Jahren kam es zu folgenden Aufwandsentschädigungen die in den
Haushaltsplänen enthalten waren und im laufenden Haushalt verausgabt wurden:
Bundesinnungsmeister
12.000,00 €
Stellvertretende Bundesinnungsmeister je
4.200,00 €
Bundeslehrlingswart
3.000,00 €
Nach bisheriger Gepflogenheit wurde die Aufwandsentschädigung zur Teilabgeltung der
ehrenamtlichen Tätigkeit mit einem Stundensatz von 40,00 € gezahlt. Damit wurden von
der jährlichen Gesamtstundenzahl bei den Ehrenamtsträgern folgende Stundenzahlen abgegolten:
Bundesinnungsmeister
300 Std.
(mtl.25 Std.)
Stellvertretende Bundesinnungsmeister je
105 Std.
(mtl. 9 Std.)
Lehrlingswart
75 Std.
(mtl. 7 Std.)
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Die Mitgliederversammlung hat über die Fortführung bzw. Modifikation der bisherigen Regelung zu beschließen
- Aufwandsentschädigung für Reisekosten des Vorstands
Desweiteren erfolgt bisher im Zusammenhang mit der Reisekostenerstattung folgende
Abgeltungen:
Tagegeld bei mindestens 10 stündiger Abwesenheit
Gefahrene Kilometer mit dem PKW
38,50 €
0,50 €
Alle weiteren Aufwendungen wie z.B. Übernachtungskosten werden auf Einzelnachweis
vergütet.
Die Mitgliederversammlung hat über die Fortführung bzw. Modifikation der bisherigen Regelung zu beschließen