Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik
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Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik
Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik Bundesinnungsverband Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe Industriestr. 19 53842 Troisdorf-Oberlar Telefon: 02241 / 9 43 69 70 Telefax: 02241 / 9 43 69 71 [email protected] www.zv-parkett.de ZVPF · Industriestr. 19, 53842 Troisdorf-Oberlar An die Herren - Obermeister - Fachgruppenleiter und Mitgliedsinnungen 10. April 2014 Le/Pl ZVPF-Mitgliederversammlung 2014 Beginn: Tagungsort: Tagungsraum: Freitag, 16.05.2014, 9.00 bis 16.00 Uhr Stuttgart, Steigenberger Graf Zeppelin Arnulf-Klett-Platz 7, 70173 Stuttgart Salon 10 Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits am 16.01.2014 angekündigt, findet die diesjährige Mitgliederversammlung zum o. a. Termin statt. Die Einladung zur Gemeinschaftstagung nebst Anmeldeformularen lag der Ankündigung bei. Beigefügt finden Sie die Tagesordnung nebst Anlagen. Mit freundlichen Grüßen Joachim Barth Bundesinnungsmeister Edgar Leonhardt Geschäftsführer Anlagen - Tagesordnung - Jahresabrechnung und Vermögensübersicht 2013 - Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik - ZVPF-Servicegesellschaft mbH - Haushaltsplan 2015 - Beschlussvorlage Aufwandsentschädigungen Ehrenamtsträger Commerzbank AG Bonn, Nr.: 2513 281, BLZ: 380 400 07 Gerichtsstand und Erfüllungsort: Bonn Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik Bundesinnungsverband Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe Tagesordnung der Mitgliederversammlung am Freitag, 16. Mai 2014 in Stuttgart 9.00 - 12.30 Uhr 1. Begrüßung, Bericht und Ehrung durch den Bundesinnungsmeister - Joachim Barth 2. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 24.05.2013 3. ZVPF-Jahresabrechnung und Vermögensübersicht 2013, Anlage 1 ZVPF-Servicegesellschaft mbH Jahresabschluss 2013, Anlage 2 - Edgar Leonhardt 4. Rechnungsprüfungsbericht - Ralf Kohfeldt Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung 5. Beschluss des ZVPF-Haushaltsplanes 2015, Anlage 3 - Edgar Leonhardt 6. Beschlussfassung gemäß § 23 (4) der Satzung zu - Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Vorstands - Aufwandsentschädigung für Reisekosten des Vorstands Beschlussvorlage Anlage 4 6. Neuwahl des Vorstandes gemäß §§ 22, 23, 24 der Satzung 7. Neuwahl des Rechnungs- und Kassenprüfungsausschusses gemäß § 32 der Satzung 8. Bestätigung der Wahlen gemäß § 33 (3) der Satzung zum - Bundesfachgruppenleiter Aus- und Weiterbildung – Jörg Schülein Stellv. Bundesfachgruppenleiter Aus- und Weiterbildung – Tobias Michalak - Bundesfachgruppenleiter Bodenleger – Ralf Wollenberg 1 Stellv. Bundesfachgruppenleiter Bodenleger – Klaus Bauer - Bundesfachgruppenleiter EDV – Manuela Jüngling Stellv. Bundesfachgruppenleiter EDV – Eugen Weinberger - Bundesfachgruppenleiter Holz – Wilhelm Nürnberger Stellv. Bundesfachgruppenleiter Holz – Bernhard Zehetmair - Bundesfachgruppenleiter Restauratoren – Jochen Michalik Stellv. Bundesfachgruppenleiter Restauratoren – Dieter Humm - Bundesfachgruppe Sportböden – Ralf Kohfeldt 8. Tarifliche Gesamtsituation, Ralf Wollenberg – RA Michael Peter Mittagsimbiss 12.30 Uhr – 13.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr 9. Berichte der stellv. Bundesinnungsmeister Peter Fendt und Karsten Krause 10. Berichte: - Normung - Norbert Strehle - Sachverständigenwesen - Sönke Stoltenberg - Bundesfachgruppe Aus- und Weiterbildung – Heinz Brehm / Jörg Schülein - Bundesfachgruppe Holz (Parkett - Holzpflaster - Dielen) - Wilhelm Nürnberger - Bundesfachgruppe Bodenleger - Ralf Wollenberg - Bundesfachgruppe Restauratoren - Jochen Michalik - Bundesfachgruppe Sportböden -Ralf Kohfeldt - Bundesfachgruppe EDV - Manuela Jüngling 13. Verschiedenes 2 Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik Bundesinnungsverband Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe ANLAGE 4 Beschlussvorlage zu TOP 6 der Mitgliederversammlung vom 17.05.2014 in Stuttgart Beschlussfassung gemäß § 23 (4) der Satzung zu - Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Vorstands - Aufwandsentschädigung für Reisekosten des Vorstands Beschlussfassung gemäß § 23 (4) der Satzung zu - Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Vorstands Gemäß § 23 der Satzung des Zentralverbands in der Fassung vom 17.12.2010 können Mitgliedern des Vorstands u.a. nach folgender Regelung Aufwandsentschädigungen gewährt werden: „Für bare Auslagen und Zeitversäumnis wird Ersatz und Entschädigung nach den von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Sätzen gewährt“ In den vergangenen Jahren kam es zu folgenden Aufwandsentschädigungen die in den Haushaltsplänen enthalten waren und im laufenden Haushalt verausgabt wurden: Bundesinnungsmeister 12.000,00 € Stellvertretende Bundesinnungsmeister je 4.200,00 € Bundeslehrlingswart 3.000,00 € Nach bisheriger Gepflogenheit wurde die Aufwandsentschädigung zur Teilabgeltung der ehrenamtlichen Tätigkeit mit einem Stundensatz von 40,00 € gezahlt. Damit wurden von der jährlichen Gesamtstundenzahl bei den Ehrenamtsträgern folgende Stundenzahlen abgegolten: Bundesinnungsmeister 300 Std. (mtl.25 Std.) Stellvertretende Bundesinnungsmeister je 105 Std. (mtl. 9 Std.) Lehrlingswart 75 Std. (mtl. 7 Std.) -2- Die Mitgliederversammlung hat über die Fortführung bzw. Modifikation der bisherigen Regelung zu beschließen - Aufwandsentschädigung für Reisekosten des Vorstands Desweiteren erfolgt bisher im Zusammenhang mit der Reisekostenerstattung folgende Abgeltungen: Tagegeld bei mindestens 10 stündiger Abwesenheit Gefahrene Kilometer mit dem PKW 38,50 € 0,50 € Alle weiteren Aufwendungen wie z.B. Übernachtungskosten werden auf Einzelnachweis vergütet. Die Mitgliederversammlung hat über die Fortführung bzw. Modifikation der bisherigen Regelung zu beschließen