Expose EU-Insolvenz England
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Expose EU-Insolvenz England
DR. BERGMANN & PARTNER EU WIRTSCHAFTS- UND INSOLVENZKANZLEI EXPOSÉ EU PRIVATINSOLVENZ IN ENGLAND INHALT: 1. EU INSOLVENZ FÜR EU BÜRGER 2. VERGLEICH DER LÄNDER 3. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 4. DAS VERFAHREN IN ENGLAND 5. DIREKTBETEUUNG 6. INTENSIVBETREUUNG 7. ABLAUF- BEI INTENSIVBETREUUNG 8. LEISTUNGEN & KOSTEN 9. VERGLEICH ALS ALTERNATIVE 10. FRAGEN & ANTWORTEN 11. WARUM DR. BERGMANN & PARTNER Kontaktdaten +49 (0)30 20 896 771 +49 (0)89 2351 5581 +49 (0)177 374 19 09 +44 (0)20 3290 8223 [email protected] 1. INSOLVENZ FÜR EU BÜRGER Mit der EU Insolvenz Verordnung Nr. 1364/2000 vom 29.05.2000 und dem BGHBeschluss AZ: IX ZB 51 / 00 vom 18.9.2001 wurde der Grundstein zur Europäischen Insolvenz gelegt. Demnach kann jeder EU Staatsbürger, der privat überschuldet ist, sein Insolvenzverfahren im EU Ausland absolvieren. Der Verfahrensabschluss, also die Restschuldbefreiung, muss dann im jeweiligen Herkunftsland, also z.B. Deutschland, gesetzlich anerkannt werden. Auf dieser Grundlage tätigen seit 2001 tausende EU Bürger ihr Insolvenzverfahren im Ausland. Am interessantesten ist hierbei das englische Insolvenzverfahren auf welches wir uns seit 2003 spezialisiert haben. Das Insolvenzverfahren in England „UK Bankruptcy“ ist mit nur 8-12 Monaten extrem kurz, es ist kostengünstig und vor allem sehr sicher. Gläubiger werden in diesem Verfahren nicht berücksichtigt, müssen also nicht mit einer Quote bedient werden. Bereits ab einer Schuldensumme von etwa 30.000 EUR lohnt es sich dieses Verfahren in Erwägung zu ziehen. Das Insolvenzverfahren in Frankreich haben wir schwerpunktmäßig von 2003 bis 2007 betreut. Das Verfahren dauert 12 Monate. Der große Nachteil im französischen Verfahren ist das im Gegensatz zu England ein Richter auf Grundlage seiner Befugnisse ein Verfahren auch einfach ablehnen kann, was in Frankreich nicht selten geschieht. Zudem betreuen wir das Insolvenzverfahren in Spanien. Dieses Verfahren kann bei richtiger Gestaltung ebenfalls nur 1 Jahr dauern. Mandanten die Passkontrollen vermeiden wollen, es bevorzugen in Euro zu bezahlen und das mediterrane Klima bevorzugen, entscheiden sich daher gern für das Verfahren in Spanien. Aber auch hier gibt es einen Nachteil. Das Verfahren in Spanien setzt voraus das eine gewisse Quotenzahlung der Schulden an die Gläubiger geleistet werden kann. In der Regel sprechen wir hier über 7,5 bis 10% der Gesamtverbindlichkeit. Damit ein Deutscher das EU Insolvenzverfahren tätigen kann, muss er nachweisen können, dass er seinen Lebensmittelpunkt, also den Wohnsitz, Steuernummer, Sozialversicherung, Konto, etc. in England, Frankreich oder Spanien führt. Sind diese Voraussetzungen vollständig gegeben, so hat er das Recht den Antrag vor Ort zu stellen und die Restschuldbefreiung nach Beendigung des Verfahrens zu erlangen. Die Anerkennung des Urteils der Restschuldbefreiung ist im Herkunftsland, also z.B. als Deutscher in Deutschland, seit 2002 gesetzlich geregelt. Ein Urteil der Restschuldbefreiung in England, Frankreich oder Spanien ist daher automatisch auch für Deutschland bindend. Unsere Arbeit unterteilt sich in eine kostengünstige Direktbetreuung und eine persönliche Intensivbetreuung. Bei einer Direktbetreuung (2.500 Euro) stehen wir unseren Mandanten ausschließlich telefonisch und schriftlich zur Verfügung und organisieren bzw. begleiten das Verfahren (Beratung, Prüfung des Insolvenzantrages, etc. ...) bis zur Beendigung. Bei einer Intensivbetreuung (bis 10.000 Euro), was bei circa 80-90% unserer Mandantschaft der Fall ist, findet die Betreuung persönlich vor Ort statt. Hierbei installieren wir gemeinsam mit dem Mandanten den Lebensmittelpunkt und stellen den Insolvenzantrag bei Gericht. Außerdem sind wir während der Wohlverhaltensperiode Ansprechpartner für Mandant und Insolvenzverwalter. Die Beratung und Betreuung findet zudem komplett in deutscher Sprache statt! 2. VERGLEICH DER LÄNDER DEUTSCHLAND Vorteile Nachteile > Keine Wohnsitzverlagerung ins Ausland nötig > 6 Jahre Wohlverhaltensperiode > Keine Sprachbarriere > 3 Jahre Verfahrensdauer wenn 35% der Schulden + Verfahrenskosten bezahlt werden > Gesamtverfahrensdauer meist 7 bis 9 Jahre > Oft der Abstieg aus dem Berufsleben > Keine automatische Restschuldbefreiung nach Beendigung > Risiko nach 7-9 Jahren keine Restschuldbefreiung zu erlangen > Rein Gläubigerorientiertes Verfahren > Schuldner muss bemüht sein Gelder im Verfahren zu generieren FAZIT Das private Insolvenzverfahren in Deutschland ist viel zu lang und begünstigt ausschließlich die Gläubiger. Der Schuldner hat quasi keine Rechte und muss bemüht sein während des Verfahrens jede Art von Arbeit anzunehmen und Gläubiger zu befriedigen. Das Verfahren ist oft mit dem sozialen Abstieg verbunden. Das Verfahren dient nicht einer Sanierung und einem Neustart, um schnell der Gesellschaft wieder zur Verfügung zu stehen. Ganz im Gegenteil! Kommt es schlecht, dann erlangt man nach dem Verfahren nicht mal die Restschuldbefreiung SPANIEN Vorteile Nachteile > Kurze Verfahrensdauer von mindestens 12 Monaten > Wohnsitzverlagerung erforderlich > Das Verfahren wird nicht im Herkunftsland veröffentlicht > Kosten für Strukturschaffung und Betreuung notwendig > Gute (mediterrane) Lebensumstände > Quotenzahlung an Gläubiger erforderlich (meist 7,5 bis 10 Prozent) > Leichter Verfahrenseintritt > Nachhaftungsfristen von 5 Jahren > Territoriale Nähe zu Deutschland > Keine Sprachbarriere (Ausnahme Gericht) Restschuldbefreiung muss erst erteilt werden FAZIT Das private Insolvenzverfahren in Spanien dauert im besten Fall nur 1 Jahr, kann aber auch im Gesamtprozedere 2-3 Jahre andauern. Der Verfahrenseintritt ist meist sehr unkompliziert. Das große Problem ist für viele die Quotenregelung von 7,5-10%, die bei hohen Verbindlichkeiten oft nicht vorhanden sind. Insofern macht das Verfahren meist Sinn für z.B. Deutsche die bereits in Spanien leben und über noch ausreichende finanzielle Mittel verfügen. ENGLAND Vorteile Nachteile > Sehr kurze Verfahrensdauer von maximal 12 Monaten > Wohnsitzverlagerung erforderlich > Verfahren dauert in manchen Fällen gar nur 6 oder 8 Monate > Kosten für Strukturschaffung und Betreuung notwendig > Das Verfahren wird nicht im Herkunftsland veröffentlicht > Ungeeignet für Personen mit sehr wenig Schulden (Aufwand lohnt nicht > Automatische Restschuldbefreiung (es wird nicht erst danach entschieden) > Keine Quotenzahlung an Gläubiger (wer Bankrott ist der zahlt auch nichts) > Sicheres Verfahren bei richtiger Gestaltung > Keine Willkür der Gerichte > Keine ausgeprägten Sprachkenntnisse erforderlich FAZIT Das private Insolvenzverfahren in England ist schnell, sicher und kostengünstig. Das Verfahren dient gerade Leistungsträger der Gesellschaft wie Unternehmer, Ärzte, Anwälte, Architekten, etc. schnell wieder einen Neustart zu ermöglichen ohne dabei Hürden zu setzen wie z.B. Quotenzahlungen an Gläubiger. Keinen Sinn macht das Verfahren für Personen mit sehr wenig Schulden, da sich der Aufwand der Lebensmittelpunktverlagerung nicht lohnt, es sei denn man möchte ohnehin nach England ziehen. FRANKREICH Vorteile Nachteile > Sehr kurze Verfahrensdauer von maximal 12 Monaten > Wohnsitzverlagerung erforderlich > Das Verfahren wird nicht im Herkunftsland veröffentlicht > Kosten für Strukturschaffung und Betreuung notwendig > Keine Quotenzahlung an Gläubiger (wer Bankrott ist der zahlt auch nichts) > Ablehnungsrisiko durch Willkür der Gerichte > Sicheres Verfahren wer lang genug dort lebt und arbeitet > Ungeeignet für Personen mit sehr wenig Schulden (Aufwand lohnt nicht) > Territoriale Nähe zu Deutschland > Keine Sprachbarriere (Ausnahme Gericht) FAZIT Das private Insolvenzverfahren in Frankreich ist schnell und verhältnismäßig kostengünstig. Das Verfahren dient gerade Leistungsträger der Gesellschaft wie Unternehmer, Ärzte, Anwälte, Architekten, etc. schnell wieder einen Neustart zu ermöglichen ohne dabei größere Hürden zu setzen wie z.B. Quotenzahlungen an Gläubiger. Problem ist jedoch die hohe Ablehnungsquote bei Gericht. Um sicher den Antrag zu stellen, sollte man einige Jahre in Frankreich gelebt haben, dort arbeiten und auch der französischen Sprache mächtig sein. 3. RECHTLICHE GRUNDLAGEN Mit der EU Insolvenz Verordnung Nr. 1364/2000 vom 29.05.2000 und dem BGHBeschluss AZ: IX ZB 51 / 00 vom 18.9.2001 wurde der Grundstein zur Europäischen Insolvenz gelegt. Demnach kann jeder EU Staatsbürger, der privat überschuldet ist, sein Insolvenzverfahren im EU Ausland absolvieren. Der Verfahrensabschluss, also die Restschuldbefreiung, muss dann im jeweiligen Herkunftsland, also z.B. Deutschland, gesetzlich anerkannt werden. Auf dieser Grundlage tätigen seit 2001 tausende EU Bürger ihr Insolvenzverfahren im Ausland. Seit 2001 gibt es immer wieder neue Urteile die die Rechte zur Durchführung einer EU Insolvenz regeln und stärken und so für Sicherheit und standardisierte Vorgehensweise führen. Gesetzesänderungen zur Insolvenz in Deutschland: Auch Deutschland hat seit Juli 2014 neue Gesetzesgrundlagen, welche im Endergebnis eine Insolvenz in Deutschland aber nicht attraktiver sondern wesentlich unattraktiver macht. So werden nämlich die Rechte von Gläubigern gestärkt indem z.B. eine Versagung der Restschuldbefreiung erleichtert wird. Schauen wir uns die Neuerungen einmal an: Insolvenz in 3 Jahren Die Gesetzgebung sieht vor, dass man seit Juli 2014 seine Insolvenz in 3 Jahren absolvieren kann, vorausgesetzt man ist in der Lage 35% der Gesamtverbindlichkeit und die Verfahrenskosten (Gerichtskosten und Insolvenzverwalter) zu bezahlen. Gesamt sind dies dann etwa 40-45% der Gesamtverbindlichkeiten. 3 Jahre Insolvenz, bei einer Realquote von 40% und gestärkten Gläubigerrechten, dies sieht nicht wirklich nach einem Vorteil aus. Zudem muss man die Frage stellen, wo die 40% innerhalb des Zeitraums herkommen sollen. Genau diese Herkunft nachzuweisen ist dann nebenbei auch Pflicht des Schuldners. Selbst die Fachpresse kritisiert: " Riskanter Schuldenerlass: In der Praxis wird sich kaum etwas ändern, weil CDU/FDP eine kaum zu überspringende Hürde noch einmal deutlich verschärft haben. Ein solches Gesetz sollte man sich lieber sparen. " (FAZ 16.5.2013) Insolvenz in 5 Jahren Die Gesetzgebung sieht vor, dass man seit Juli 2014 seine Insolvenz in 5 Jahren absolvieren kann, vorausgesetzt man ist in der Lage die Verfahrenskosten der Insolvenz zu bezahlen. Dies ist sicherlich eine leichte Erleichterung, wenn man tatsächlich die Verfahrenskosten aufbringen kann. Vergessen darf man jedoch nicht, dass wir hier von der reinen Wohlverhaltensperiode sprechen. Das Gesamtverfahren wird dennoch 6-8 Jahre, statt 7-9 Jahre dauern. 4. DAS VERFAHREN IN ENGLAND Das EU Insolvenzverfahren in England ist aus unserer Sicht das beste und geeignetste Verfahren, vor allem für Unternehmer, Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Steuerberater, etc. Das Verfahren ist schnell, kostengünstig und vor allem sehr sicher. Bei richtiger Gestaltung und Vorbereitung hat man die Garantie nach einem Jahr wieder schuldenfrei zu sein. Die Voraussetzung für das Verfahren selbst ist, dass man den Nachweis erbringen kann, dass man seinen Lebensschwerpunkt in England führt. Hierzu muss dem Gericht detailliert der sogenannte COMI (Centre of Main Interest = Lebensmittelpunkt) nachgewiesen werden. Im Einzelnen bedeutet dies, dass man dem Gericht neben dem vollständigen, schlüssigen und inhaltlich richtigem Antrag auch Nachweise des Wohnsitzes und Lebensmittelpunktes in England nachweisen muss, als das wären z.B. der Wohnsitz, Konto, Telefon, Sozialversicherungsnummer, Anmeldung Versorger, etc Sind die Voraussetzungen geschaffen, dann bedeutet dies nicht, dass man sich nur noch in England aufhalten muss. Als EU Staatsbürger kann man sich selbstverständlich auch außerhalb von England aufhalten. Was man dabei im Detail zu beachten hat, gerade wenn man noch unternehmerisch tätig ist und/oder noch über Strukturen in Deutschland verfügt, darüber beraten wir unsere Mandanten persönlich und individuell innerhalb eines Mandats. Die Kanzlei Dr. Bergmann & Partner betreut seit 2003 jährlich zwischen 30 und 70 Mandanten bei der Durchführung der EU Insolvenz in England. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir nicht nur juristisch ganz genau was zu tun ist, wir kennen auch die Gerichte, die Richter, die Begebenheiten und die Feinheiten auf die es in einem jeden Verfahren zu achten gilt. Aufpassen muss man jedoch, wenn man versucht das Verfahren allein zu absolvieren. Die Anzahl der Insolvenzantragsteller gerade aus Deutschland und Österreich ist in den letzten Jahren gestiegen. Darauf haben die Gerichte auch in England reagiert und wollen einen makellosen Antrag mit einer schlüssigen Historie und entsprechender Dokumentation. Kann man dies vorweisen, dann kommt man sicher durch das Verfahren. Leider erleben wir es häufiger, dass sich Antragsteller erst zu spät mit uns in Verbindung setzen, nämlich dann wenn das Verfahren mangels fehlender Strukturen, Nachweise oder Fehler im Antrag abgelehnt wurde. Um auch finanziell schwer angeschlagenen Personen die Möglichkeit zu geben sicher durch das englische Insolvenzverfahren zu gelangen, bieten wir neben unserer Intensivbetreuung auch eine kostengünstigere Direktbetreuung. 5. DIREKTBETREUUNG Bei einer Direktbetreuung stehen wir unseren Mandanten ausschließlich telefonisch und schriftlich zur Verfügung und organisieren bzw. begleiten das gesamte Verfahren (Beratung, Terminvereinbarungen, Prüfung des Insolvenzantrages, etc. ...) fernmündlich bis zum erfolgreichen Abschluss. Unser Mandant erhält zu diesem Zweck eine Mappe "Insolvenzset 1" mit sämtlichen Unterlagen zu Banken, Vermietern, Behörden, etc., die ihm als Grundlage für die Wohnsitznahme und spätere Antragstellung des Verfahrens in England dient. Der Mandant plant seine Reise nach England selbst, um dort seinen Lebensmittelpunkt zu begründen und das EU Insolvenzverfahren vorzubereiten. Hierzu unterstützen wir den Mandanten bei der Terminierung, Eröffnung des Bankkontos, Anmietung der Wohnung, Anmeldung bei den Versorgern, Beantragung der Sozialversicherungsnummer, Steuernummer, etc. und stehen ihm bei sprachlichen Schwierigkeiten beratend zur Seite. Viele Schritte erleichtern wir, in dem wir dem Mandanten z.B. die englische Handynummer oder vorgefertigte Kontenformulare mit Anleitung seinem Insolvenzset hinzufügen. Dies erspart Zeit und Geld. Vor Beantragung des Insolvenzverfahrens in England besprechen wir mit dem Mandant telefonisch ausführlich den Antrag. Der Mandant füllt den Antrag mit Hilfe unserer Anleitung aus. Danach übersendet er uns den Antrag zur Prüfung. Ist der Antrag vollständig und glaubhaft, so geben wir grünes Licht und der Mandant geht allein zu Gericht wo er den Antrag stellt. Für den Termin bei Gericht und dem nachfolgendem Termin beim Insolvenzverwalter stehen wir unserem Mandanten telefonisch, insbesondere bei Verständigungsschwierigkeiten, zur Verfügung. Während der Wohlverhaltensphase stehen wir dem Mandanten ebenfalls beratend zur Verfügung und unterstützen ihn bei der Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter, Gläubigern und anderen etwaigen Personen oder Institutionen. Die Direktbetreuung kostet 2.500 Euro. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung oder lassen Sie sich ein individuelles Angebot von uns erstellen. 6. INTENSIVBETREUUNG Bei einer Intensivbetreuung stehen wir unseren Mandanten persönlich bei jedem Schritt zur Verfügung und organisieren bzw. betreuen das gesamte Verfahren intensiv bis zum erfolgreichen Abschluss. Nach einer ausführlichen Erstberatung zur Insolvenz in England, unter Einbeziehung der individuellen Problematik eines jeden Mandanten, schaffen wir den gemeinsamen offiziellen Lebensmittelpunkt vor Ort. Hierzu vereinbaren wir Termine mit Maklern/Vermietern zur Besichtigung und Begründung des Wohnsitzes. Nach erfolgter Anmietung tätigen wir alle notwendigen Anmeldungen bei Versorgern sowie bei der Gemeinde. Danach kümmern wir uns um die Beantragung der Sozialversicherungs- und Steuernummer. Zudem eröffnen wir ein Konto bei der Bank. Alle für die Wohnsitznahme relevanten Unterlagen bereiten wir mit oder für den Mandanten auf. Nach Schaffung aller notwendigen Strukturen bereiten wir das Insolvenzverfahren vor. Hierzu fertigen wir gemeinsam mit dem Mandanten den Antrag und "briefen" ihn intensiv für den bevorstehenden Termin bei Gericht. Zum Gericht selbst sowie zu nachfolgenden Terminen begleiten wir den Mandanten und stehen ihm beratend und betreuend zur Seite, sodass das Verfahren erfolgreich eröffnet werden kann. Während der maximal 12 Monate andauernden Wohlverhaltensphase stehen wir unserem Mandanten beratend zur Verfügung und unterstützen ihn intensiv bei der Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und anderen etwaigen Personen und Institutionen. Zudem übersetzen wir die Schreiben des Insolvenzverwalters und führen zum Teil vertretend die Kommunikation. Nach erfolgreichem Abschluss des EU Insolvenzverfahrens beantragen wir bei Gericht die Ausstellung des Zertifikats der Restschuldbefreiung (Certificate of Discharge). Dies wird anschließend in die deutsche Sprache übersetzt und beglaubigt. Das in England ergangene Urteil der Restschuldbefreiung ist automatisch gesetzlich im Herkunftsland, also auch in Deutschland, Österreich, etc., rechtswirksam. Die Intensivbetreuung kostet zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie telefonische Erstberatung und lassen Sie sich ein individuelles Angebot von uns erstellen. 7. ABLAUF So könnte ein typischer Ablauf einer Betreuung zur Insolvenz in England aussehen: 1. Der Interessent informiert sich umfangreich auf unserer Internetseite und kontaktiert uns mittels des Kontaktformulars. 2. Wir rufen den Interessent kostenfrei und unverbindlich an (zurück) und besprechen sein Anliegen. Dieses Erstgespräch dauert etwa 10-60 Minuten. In diesem Gespräch können wir eine Einschätzung geben, ob es überhaupt möglich ist und Sinn macht das Insolvenzverfahren nach EU Recht in England oder einem anderen EU Land zu absolvieren. 3. Der Interessent entschließt sich zur Inanspruchnahme unserer Betreuung und beauftragt uns hierzu schriftlich mittels unseres Mandatsauftrages (zumeist per Email). Wir übersenden ihm daraufhin die Auftragsbestätigung. Nach Eingang der Zahlung oder vereinbarten Teilzahlung (bei Intensivbetreuungen) beginnt das Mandat. Die an uns zu zahlende Kostennote kann auch zum persönlichen Termin vor Ort in England beglichen werden. 4. Wir vereinbaren mit unserem Mandanten einen Telefontermin, in dem wir detaillierter auf seine Situation eingehen und den weiteren Ablauf besprechen. Je nachdem welche Art der Betreuung der Mandant gewählt hat (Direkt oder Intensiv) schafft er selbst oder wir mit ihm gemeinsam den Lebensmittelpunkt in England. Die Betreuung tätigen wir in ganz Großbritannien also nicht nur im Großraum London. Bei einer Intensivbetreuung planen wir mit unserem Mandanten einen 1-2 tägigen Aufenthalt in dem wir gemeinsam den Lebensmittelpunkt begründen. Typischer Ersttermin (1-2 Tage) mit unserem Mandanten in England: ! ! ! ! ! ! ! ! 5. Abholung des Mandanten vom Flughafen Persönliches Kennenlernen und ausführliche Besprechung Erwerb einer englischen Telefonnummer Wohnungsbesichtigungstour Anmietung einer Wohnung (ggf. auch Zimmer oder Haus) Anmeldung bei den Behörden und Versorgern Beantragung der Sozialversicherungs- und Steuernummer Eröffnung eines Privatkontos Nach Schaffung der Strukturen muss der Mandant nun circa 6 Monate warten bis er den Antrag in England bei Gericht stellen darf. Diese gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit nennt man Schonfrist. Sie soll dokumentieren, dass der Antragsteller tatsächlich seinen offiziellen Lebensmittelpunkt in England führt. In dieser Zeit gilt es daher Lebensmittelbelege, Rechnungen, Kontoauszüge, etc. zu sammeln, damit diese später dem Gericht als Nachweis des Lebensmittelpunktes vorgelegt werden können. Anmerkung: Das Gericht selbst kann nicht feststellen wie oft sich ein Antragsteller tatsächlich in England aufhält. Daher zählt bei Antragstellung der Nachweis von Mietvertrag, Energieversorger, Sozialversicherungsnummer, Telefon, Konto, etc. Diese Grundstrukturen richten wir mit unseren Mandanten in 1-2 Tagen vor Ort ein! 6. Etwa 3 Monate nach offizieller Lebensmittelpunktnahme in England, besprechen wir mit dem Mandanten den Insolvenzantrag. Dies tätigen wir immer rechtzeitig, damit es bei etwaigen Versäumnissen (z.B. fehlende Beantragung der SV-Nummer, fehlende Kontoauszüge, etc.) nicht zu Verzögerungen des geplanten Antrages kommt und etwaige benötigte Strukturen noch geschaffen bzw. ergänzt oder verändert werden können. 7. Etwa 2-4 Wochen vor der geplanten Antragstellung vereinbaren wir mit dem englischen Gericht den Termin zur Insolvenzantragstellung. In Städten wie London braucht man üblicherweise keinen Termin bei Gericht zu vereinbaren. 8. Am Tag der Insolvenzantragstellung bei Gericht gehen wir mit dem Mandanten zur Abteilung für Insolvenzen (UK Bankruptcy) und reichen den Antrag sowie die Begleitdokumentation ein. Das Prozedere dauert erfahrungsgemäß etwa eine Stunde. Ist der Antrag vollständig und korrekt, sowie die Zuständigkeit des Gerichts bewiesen, so wird der Antrag angenommen. Im Anschluss muss dann bei der Gerichtskasse die Verfahrensgebühr eingezahlt werden, welche derzeitig bei 705 Pfund also etwa 900 Euro liegt. Anschließend wird der Antrag an den Richter weitergeleitet, welcher diesen noch einmal prüft. Hier muss man etwa mit 2 bis 3 Stunden rechnen. Gibt es keine Unklarheiten oder Beanstandungen, so wird der Antrag vom Richter unterschrieben und das Verfahren ist direkt eröffnet. Sofort mit Eröffnung beginnt Tag 1 der Wohlverhaltensphase die maximal 12 Monate andauert. 9. Hat der Richter noch Fragen oder will den Antragsteller ganz einfach persönlich kennenlernen, so wird eine Anhörung anberaumt, welche üblicherweise circa 10-15 Minuten dauert. Diese Anhörung des Richters kann am Tag der Insolvenzantragstellung oder auch einige Tage oder Wochen danach stattfinden. In der Anhörung geht es vor allem darum, dass sich der Richter persönlich ein Bild über das Verfahren machen kann und bei Bedarf die eine oder andere Frage zum Antrag oder zum Lebensmittelpunkt stellt. 10. Nach dem erfolgten Termin bei Gericht geht die Akte nun zum Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter (Official Receiver) betreut das Verfahren während der maximal 12 Monate dauernden Wohlverhaltensphase und wird sich infolge dessen einige Male melden, zum Beispiel um Informationen und Unterlagen anzufordern. Es ist üblich, dass zu Beginn der Wohlverhaltensphase ein persönlicher manchmal aber auch nur telefonischer Termin (Interview) mit dem Insolvenzverwalter stattfindet. Mit ihm kann man dann auch vereinbaren, dass die zukünftige Kommunikation möglichst schriftlich, z.B. per Email erfolgt. In diesem Fall können wir leichter Hilfestellung leisten und beispielsweise Schreiben des Insolvenzverwalters übersetzen und / oder beantworten. 11. Ändert sich die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Mandanten nicht, so kann der Verwalter bereits nach ca. 8 Monaten den Antrag bei Gericht auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellen. Zumeist geschieht dies aber bei älteren oder behinderten Personen. Spätestens aber nach 12 Monaten ist das Verfahren gesetzlich beendet und man ist schuldenfrei. Weder Gläubiger noch Insolvenzverwalter muss der Restschuldbefreiung zustimmen. 12. Beim englischen Gericht wird nun das schriftliche Urteil beantragt und anschließend in die deutsche Sprache übersetzt und beglaubigt. Mit dem ergangenen Urteil der Restschuldbefreiung ist man automatisch gesetzlich auch im Herkunftsland, also z.B. in Deutschland oder Österreich, schuldenfrei. Damit ist das Verfahren beendet. 8. LEISTUNGEN & KOSTEN In unserer Betreuung zur Insolvenz in England unterscheiden wir zwischen einer kostengünstigen Direktbetreuung und einer Intensivbetreuung. Eine Komplettabwicklung eines Verfahrens kann je nach Art und Umfang der gewählten Betreuung zwischen 2.500 bis 10.000 Euro kosten. Nachfolgend sehen Sie die Übersicht unserer einzelnen Leistungen und deren Kosten im Detail. Insolvenz Direktbetreuung Bei einer Direktbetreuung stehen wir unseren Mandanten ausschließlich telefonisch und schriftlich zur Verfügung und organisieren bzw. begleiten das Verfahren Schritt für Schritt. Leistungsumfang 2.500,- € ! Ausführliche telefonische Beratung zur Insolvenz in England ! Weiterführende telefonische Beratung zur Schaffung der Strukturen in England ! Informationen zum Ablauf der Insolvenz in England ! Informationen zum Umgang mit Gläubigern und Gerichtsvollziehern in Deutschland ! Übersendung einer Checkliste zur Abarbeitung der notwendigen Vorbereitungen ! Beratung zur Schaffung des Lebensmittelpunktes: > Mietvertrag England > Anmeldung bei den Versorgern > Beantragung/Terminierung der engl. Sozialversicherungsnummer (NINO) > Beantragung der privaten engl. Steuernummer > Eröffnung eines Privatkontos ! Übersendung einer englischen Handynummer ! Übersendung des Insolvenzantrages in englischer und deutscher Fassung ! Übersendung einer Anleitung zum Ausfüllen des Insolvenzantrages ! Prüfung des Insolvenzantrages ! Informationen zum Ablauf der Insolvenzantragstellung bei Gericht ! Hinweise zum richtigen Verhalten während der Wohlverhaltensperiode ! Telefonische Erreichbarkeit für Fragen während der Wohlverhaltensperiode ! Hinweise zum Abschluss des Verfahrens in England ! Anleitung zur Beantragung des Zertifikates über die Restschuldbefreiung ! Hinweise zur Löschung der Schuldnerdaten beim deutschen Gericht Insolvenz Intensivbetreuung Bei einer Intensivbetreuung stehen wir unserem Mandanten teilweise oder vollständig persönlich in England zur Verfügung und betreuen das Verfahren Schritt für Schritt. Sehen Sie sich hierzu auch unsere Betreuungsszenarien an, die wir Ihnen auf Anfrage übersenden. Leistungsumfang 5.000 bis 10.000,- € Schritt 1: Vorbereitung des Verfahrens: ! Ausführliche und persönliche Beratung zur Insolvenz in England ! Ausführliche und persönliche Betreuung bis zur Antragstellung in England ! Persönliche Schaffung des Lebensmittelpunktes: > Vereinbarung von Terminen zur Wohnungsbesichtigung > Abschluss des Mietvertrages > Anmeldung bei den Versorgern > Beantragung/Terminierung der engl. Sozialversicherungsnummer (NINO) > Beantragung der privaten engl. Steuernummer > Eröffnung eines Privatkontos > Kauf und Anmeldung Telefon / Handy Schritt 2: Taktische und Strategische Beratung und Betreuung ! ... zur legitimen Fortführung einer Gesellschaft in Deutschland oder UK ! ... zur Aufnahme einer Tätigkeit in England / Vermittlung von Arbeit ! ... zum Umgang mit Gericht, Insolvenzverwalter, Gläubigern, Familie, etc. Schritt 3: Antrag Insolvenz / Termin Insolvenzverwalter ! Vorbereitung, Fertigung und Prüfung des Insolvenzantrages ! Ausführliches Briefing des Mandanten für den Gerichtstermin ! Begleitung zur Antragstellung der Insolvenz bei Gericht in England ! Begleitung zum nachfolgenden Termin beim Insolvenzverwalter Schritt 3: Betreuung Wohlverhaltensphase / Verfahrensabschluss ! Intensive Betreuung über den Gesamtzeitraum der Wohlverhaltensphase ! Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und etwaigen anderen Behörden ! Beantragung des Zertifikates über die Restschuldbefreiung in England ! Antrag zur Löschung der Schuldnerdaten beim deutschen Gericht Zahlungsplan Bei der Direktbetreuung ist die Kostennote in Höhe von 2.500 Euro zu Beginn unserer Beratung / Betreuung zu leisten. Diese Zahlung kann per Banküberweisung oder bei einem persönlichen Termin in England erfolgen. Bei der Intensivbetreuung erarbeiten wir gemeinsam mit unserem Mandanten einen Betreuungs- und Zahlungsplan, damit das Verfahren für beide Parteien übersichtlich und transparent bleibt. Übliches Zahlungs- und Betreuungsszenario: BEGINN 3.500 Euro (Beratung und Schaffung der Strukturen) NACH 3 BIS 4 MONATEN 3.000 Euro (Besprechung und Vorbereitung des Insolvenzantrages) NACH 6 BIS 7 MONATEN 3.500 Euro (Zur Antragstellung bei Gericht) Hinweis: Einige Anbieter für Insolvenzen bieten, um seriös erscheinen zu wollen, einen Zahlungsplan an, wo Sie auch Zahlungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens leisten können. Das klingt natürlich erst einmal sehr vertrauenserweckend. Bedenken Sie aber, dass Sie bei Eröffnung des Verfahrens durch das Gericht belehrt werden keinerlei Zahlungen mehr an Gläubiger leisten zu dürfen, auch nicht über Dritte. Tätigen Sie dies doch und wird es auf irgendeinem Weg offenkundig, dann wird das Verfahren annulliert und es drohen strafrechtliche Konsequenzen. Bei unser Kanzlei leisten Sie daher die letzte Zahlung zur Insolvenzantragstellung, also dann wenn das Verfahren bei Gericht eingereicht wird und dieses formal als eröffnet gilt. Damit wird Ihr Verfahren nicht gefährdet. Zudem stellen auch wir damit sicher, dass wir unsere letzte Kostennote legitim verbuchen können. Hier muss das Vertrauen vorhanden sein, dass wir Sie ordnungsgemäß bis zum Abschluss des Verfahrens begleiten. Da wir über langjährige Erfahrung und entsprechende Referenzen (Mandanten oder Kanzleien) verfügen, stellt dies für unsere Mandanten üblicherweise kein Problem dar. Wenn doch, dann können Sie uns gern ganz offen ansprechen. Einzelleistungen der Intensivbetreuung Werden einzelne Leistungen unserer Intensivbetreuung erwünscht, da diese zum Beispiel mit unserer Direktbetreuung kombiniert werden sollen oder die Unterstützung nur für bestimmte Schritte des Verfahrens erwünscht wird, so offerieren wir folgende Einzelhonorare. Persönliches Beratungsgespräch über 90 Minuten 2.500,- € Tagespauschale für persönliche Betreuung 1.500,- € Installation Lebensmittelpunkt / Vorbereitung Insolvenz 3.500,- € ! Ausführliche und persönliche Betreuung und Betreuung bis zur Antragstellung in England ! Persönliche Schaffung des Lebensmittelpunktes: > Vereinbarung von Terminen zur Wohnungsbesichtigung > Abschluss des Mietvertrages > Anmeldung bei den Versorgern > Beantragung/Terminierung der engl. Sozialversicherungsnummer (NINO) > Beantragung der privaten engl. Steuernummer > Eröffnung eines Privatkontos > Kauf und Anmeldung Telefon / Handy Taktische und Strategische Beratung und Betreuung ! ... zur legitimen Fortführung einer Gesellschaft in Deutschland oder UK ! ... zur Aufnahme einer Tätigkeit in England / Vermittlung von Arbeit ! ... zur Sicherung von Vermögenswerten Antrag Insolvenz / Termin Insolvenzverwalter ! Vorbereitung, Fertigung und Prüfung des Insolvenzantrages ! Ausführliches Briefing des Mandanten für den Gerichtstermin ! Begleitung zur Antragstellung der Insolvenz bei Gericht in England ! Begleitung zum nachfolgenden Termin beim Insolvenzverwalter Betreuung Wohlverhaltensphase / Verfahrensabschluss ab 3.500,- € 3.500,- € 3.500,- € ! Intensive Betreuung über den Gesamtzeitraum der Wohlverhaltensphase ! Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und etwaigen anderen Behörden ! Beantragung des Zertifikates über die Restschuldbefreiung in England 9. VERGLEICH ALS ALTERNATIVE Mit Lebensmittelpunkt in Deutschland ist es oft schwierig sich mit seinen Gläubiger(n) auf eine vernünftige und bezahlbare Quote zu einigen. Schließlich bleibt dem Gläubiger seine Forderung 30 Jahre erhalten. Und mit der Androhung einer deutschen Insolvenz, welche 7-9 Jahre andauern kann, lässt sich fast kein Gläubiger erweichen. Ganz im Gegenteil. Lieber stellt ein Gläubiger Fremdantrag beim deutschen Gericht, um das Verfahren dort zu eröffnen. Ganz anders sieht es da schon aus, wenn man einen Vergleich anstrebt aber seinen Wohnsitz in England oder Spanien führt. Denn dort dauert eine private Insolvenz maximal 12 Monate. Einigt sich hier der Gläubiger nicht mit seinem Schuldner, dann tätigt Dieser seine Insolvenz in England oder Spanien und ist 1 Jahr später schuldenfrei. Unter diesen Umständen sind Gläubiger oft gezwungen eine Lösung zu finden, auch wenn dies bedeutet auf den Großteil der eigenen Forderung zu verzichten. Unter dem Bewusstsein nach einem Jahr alles zu verlieren, stimmen viele Gläubiger lieber einem Vergleich in Höhe von 1-10% der Gesamtschuldensumme zu. Um eine solche Quote aber realisieren zu können, setzt es eine glaubhafte und umfangreiche Dokumentation und den professionellen Umgang mit den Gläubiger(n) voraus. Damit wir für unsere Mandanten einen bestmöglichen Vergleich erzielen können, schaffen wir zuerst den vorläufigen Lebensmittelpunkt in England oder Spanien. Ist dieser installiert, setzen wir einen Schriftsatz auf, welcher mit allen Unterlagen (ausgefüllter Insolvenzantrag, Mietvertrag, etc.) etwa 50 bis 70 Seiten umfasst. Wird dieser Schriftsatz dann dem Gläubiger vorgelegt, weiß Dieser, dass die Lage ernst ist. In 80% aller Fälle schaffen wir es dann uns mit dem Gläubiger auf einen für den Schuldner akzeptablen und bezahlbaren Vergleich zu einigen. Erzielt man den Vergleich nicht, so kann in Folge das Insolvenzverfahren in England oder Spanien beantragt werden und man ist nach 12 Monaten schuldenfrei. Als Schuldner muss man sich also überlegen, ob es taktisch und rechnerisch gleich Sinn macht seine Insolvenz in England oder Spanien zu absolvieren oder ob man lieber noch einen Vergleichsversuch mit seinen Gläubigern anstrebt. Durch Miet-, Reise- und Gerichtskosten kann das Verfahren in England gesamt schnell 5.000-20.000 EUR kosten und erfordert natürlich den Umstand die dortigen Strukturen auch aufrecht zu erhalten. 10. FRAGEN UND ANTWORTEN Um unseren Mandanten das Insolvenzverfahren in England so anschaulich wie möglich zu machen, haben wir hier die wichtigsten Fragen und deren Antworten zur Insolvenz und unseren Leistungen aufgeführt: EU Insolvenz ! Was ist das ? Eine EU Insolvenz ist eine ganz normale Verbraucher- / Privatinsolvenz, wie sie in Deutschland jeder deutsche Bürger durchführen kann. Nach geltendem EU Recht ist es seit 2001 möglich, dass jeder EU Staatsbürger seine Insolvenz auch in einem anderen EU Land tätigen kann. Deshalb spricht man von einer EU Insolvenz, wenn beispielsweise ein deutscher Staatsbürger seine Insolvenz in England tätigt. Welches Land ist für die EU Insolvenz am besten ? Nach unserer Ansicht ist England am besten zur Durchführung einer Insolvenz nach EU Recht geeignet. Das Verfahren ist kurz, es dauert maximal 12 Monate, es ist unkompliziert und es ist preisgünstig. Das Verfahren erfordert keinen Anwalt. Jeder der seinen Lebensmittelpunkt in England glaubhaft machen kann, ist berechtigt den Antrag zu stellen. Da England traditionell ein Einwandererland ist, sind die Gerichte mit sprachlichen Schwierigkeiten vertraut. Welche Gesetze ermöglichen das Insolvenzverfahren in England ? Die maßgeblichen Gesetze und Verordnungen, die eine Insolvenz nach EU Recht ermöglichen sind die EU Verordnung Nr. 1364/2000 vom 29.05.2000 und der BGHBeschluss AZ: IX ZB 51 / 00 vom 18.9.2001. Auf Wunsch stellen wir die Urteile auszugsweise oder komplett zur Verfügung. Was ist der Unterschied zwischen Bankruptcy und Insolvency ? In England unterscheidet man zwischen einer Bankruptcy und einer Insolvency. Wir tätigen mit unseren Kunden in den allermeisten Fällen die Bankruptcy. Bankruptcy heißt nichts anderes als Bankrott. Bei einer Bankruptcy muss/darf man kein Vermögen mehr besitzen. Man erklärt sich dem Gericht als mittellos und ist damit 12 Monate später schuldenfrei. Eine Insolvency hingegen setzt voraus, dass noch Vermögen in entsprechender Höhe vorhanden ist, welches an die Gläubiger verteilt werden kann. Hierzu muss eine mit den Gläubigern vereinbarte Quote erreicht werden (z.B. 25%), die dann über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden muss. Die Insolvency dauert zumeist etwa 3 Jahre. Die Bezeichnung „Insolvency“ nutzt man auch bei Insolvenzen von Firmen in England. Wann kann ich eine EU Insolvenz in England tätigen ? Eine EU Insolvenz in England können Sie tätigen, wenn Sie privat verschuldet sind und gegenüber dem englischen Gericht dokumentieren können, dass Sie in England leben. Wann kann ich keine EU Insolvenz in England tätigen ? Sie können keine Insolvenz in England oder im EU Ausland tätigen wenn Sie sich bereits in einem deutschen Insolvenzverfahren befinden. Betrifft die bereits laufende Insolvenz in Deutschland nicht Sie, sondern eine Kapitalgesellschaft für die Sie haften, dann können Sie Ihre private Insolvenz natürlich in England tätigen. In diesem Fall sollten Sie sich beeilen, da nach einer Firmeninsolvenz sehr oft die Gefahr besteht, dass Gläubiger für Sie den Antrag zur Eröffnung Ihrer Privatinsolvenz stellen. Wann macht eine EU Insolvenz in England für mich Sinn ? Ob eine Insolvenz in England für Sie Sinn macht, hängt oft von mehreren Faktoren ab. Zuerst sollten Sie die mit der Insolvenz verbunden Kosten in Relation zu der Schuldensumme setzen. Unserer Meinung nach sollte man aber Minimum 30.000 EUR Schulden aufweisen. Wenn man ausreichend hohe Schulden hat und die Kosten für Mieten etc. aufbringen kann, macht ein Verfahren in England Sinn, selbst wenn man nicht dauerhaft in England leben und seine deutschen Strukturen aufrecht erhalten möchte. Wann macht eine EU Insolvenz in England für mich keinen Sinn ? Die EU Insolvenz macht keinen Sinn, wenn Sie in Deutschland wohnen, angestellt sind und Ihre Steuern zahlen. In diesem Fall kann man dem englischen Gericht nur schwer vermitteln das Sie in England leben. Wenn zusätzlich Frau und minderjährige Kinder vorhanden sind, macht es die Situation nochmals schwieriger. Ist man nicht an den deutschen Arbeitsplatz gebunden, so kann man trotz des deutschen Wohnsitzes und der Familie das Verfahren in England in Erwägung ziehen. Welche Schulden kann man in die EU Insolvenz einbeziehen ? Zum Beispiel Kreditschulden, Steuerschulden, Mietschulden, Schulden aus Bürgschaften, Schulden aus Wareneinkäufen, Inanspruchnahme aus einer Geschäftsführertätigkeit, usw. Welche Schulden kann man nicht in die EU Insolvenz einbeziehen ? Schulden aus Strafurteilen, Unterhaltszahlungen, Schulden einer Kapitalgesellschaft, Schulden von dritten Personen. Gibt es eine Schuldenunter- oder -obergrenze ? Nein es gibt keine gesetzliche Schuldenunter- oder -obergrenze. Wir betreuen Kunden mit Schulden von wenigen tausend Euro bis hin zu mehreren Million Euro. Was mache ich mit Vermögen wie einer Immobilie, Fahrzeug, etc. ? Es gibt diverse legitime Möglichkeiten, Vermögen zu sichern. Hierzu beraten wir Sie gern persönlich. Kann ich eine laufende Insolvenz in Deutschland abbrechen ? Dies ist leider nicht so einfach möglich. Man müsste den Insolvenzverwalter schon dazu bringen das Verfahren abzubrechen, bspw. wegen mangelnder Zusammenarbeit. Ich spreche kein englisch, ist das ein Problem ? Natürlich ist es nicht nachteilig, wenn man zu mindestens ein wenig englisch spricht. Aber selbst mit sehr schlechtem Englisch kann man das Verfahren erfolgreich absolvieren. Da England multikulturell ist, sind die Gerichte Sprachschwierigkeiten gewohnt und sehen das nicht als Problem an. Bei unserer Betreuung unterstützen wir zudem Mandanten bei sprachlichen Problemen mit Vermietern, Banken, Behörden, etc. und übersetzen / beantworten Schriftstücke in der Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter. Was kostet mich eine Insolvenz in England insgesamt ? Was eine Insolvenz in England kostet hängt sehr stark davon ab, ob man nach England zieht und seinen deutschen Wohnsitz aufgibt oder ob man ihn beibehält. Zieht man komplett nach England, fallen alle laufenden Kosten an, wie bei einem Wohnsitz in Deutschland. Neben unserer Gebühr entstehen nur noch die Kosten bei Gericht, welche je nach Pfundkurs circa 500 Euro betragen. Die Gesamtkosten der Insolvenz im Fall einer Direktbetreuung können also weniger als 2.000 EUR betragen. Kann ich meine Kosten der Insolvenz irgendwo geltend machen ? Leider nicht. Die Ausgaben Ihrer Insolvenz können Sie nirgends geltend machen. Es gibt auch keine Behörde die die Kosten stundet oder gar komplett übernimmt. Wo in England sollte ich am besten wohnen und die Insolvenz beantragen ? Wir betreuen Kunden in ganz England. Geht es um Logistik, so bevorzugen viele unserer Kunden London, da Sie dorthin direkt und billig fliegen können. Großstädte empfehlen sich zudem, da dort die Gerichte überlasteter sind und dadurch Insolvenzen zumeist schneller und problemloser abgewickelt werden. Andere bevorzugen die ländlichere Gegend, mit wesentlich günstigeren Mieten und einem größeren Mietkomfort. Wer schafft die gesamten Strukturen in England ? Je nach Art und Umfang der Beauftragung (Intensivbetreuung oder Direktbetreuung) tätigen wir diesen Service mit dem Mandanten gemeinsam oder stehen ihm hierfür beratend und begleitend zur Verfügung. Müssen die Strukturen in England real existieren ? Unbedingt!!! Es gibt einige Anbieter für Insolvenzen, die für einige hundert Euro Mietverträge direkt verkaufen. Diese Mietverträge besitzen keine realen die Sie tatsächlich bewohnen könnten. Man hat hier meist nur Sammeladressen, die auch durch andere Personen formal genutzt werden (Stichwort Insolvenz WG). Unter dieser Voraussetzung ist es nicht möglich eine Insolvenz in England erfolgreich zu absolvieren. Im Verlauf der Insolvenz wird jedem ein Insolvenzverwalter zugewiesen der auch die Lebensumstände im Detail überprüft. Wer über keinen realen Wohnsitz verfügt, nicht nachweisen kann dass er monatlich seine Miet- und Mietnebenkosten bezahlt sowie Ein- und Ausgänge auf seinem Privatkonto verbucht hat, der wird das Verfahren in England nicht erfolgreich abschließen können. Sämtliche Strukturen in England müssen also real existieren und auch bedient werden. Wie viele Personen dürfen eine Wohnung in England bewohnen ? Neben ganz normalen Wohnungen (Suite, Flats) in der man allein oder als Familie wohnt, ist es gerade in London üblich, dass in Häusern oder Wohnungen einzelne Zimmer vermietet werden. Grund dafür sind die enormen Mietpreise. Ein kleines Zimmer in einer WG kosten schnell allein 500-1.000 Euro. Eine Wohnung ist meist erst ab 1.500 Euro verfügbar. Insofern ist eine WG in London nicht ungewöhnlich aber bei den Gerichten nicht gern gesehen. Denn mit einer WG haben Sie keine Einzelnachweise mit denen Sie beweisen können dass Sie in England leben. Bei Gericht kann es damit also schwer werden. Wir empfehlen daher seit vielen Jahren die Wohnsitznahme um London herum also in Städten wie Birmingham, Liverpool, Manchester, etc. zu tätigen. Dort kann man eine ordentliche stadtnahe Wohnung bereits ab 300-400 Euro anmieten und hat dann seine eigenen 4 Wände und natürlich die erforderlichen Voraussetzungen für das Gericht. Kann ich bei Freunden oder Verwandten in England leben ? Wenn Sie einen richtigen Mietvertrag oder Untermietvertrag erhalten und monatlich eine vereinbarte Miete bezahlen, ist dies ohne weiteres möglich. Fehlt dieser Nachweis kann es passieren, dass man später Ihren Wohnsitz nicht anerkennt und das Insolvenzverfahren somit scheitert. Wie viel Zeit muss ich mich tatsächlich in England aufhalten ? Diese Frage ist für unsere Mandanten, neben der Kostenfrage, oft der Knackpunkt des gesamten Verfahrens und nicht ganz einfach zu beantworten. Ideal ist es natürlich, wenn man für den Zeitraum der Insolvenz komplett nach England zieht oder sich zumindest die geforderten 51% dort aufhält. Da aber viele unserer Mandanten durch Familie und Firma an Deutschland gebunden sind, ist selbst das oft schwer realisierbar. Letztendlich ist es durch die Gerichte nur schwer nachvollziehbar wie viel Tage man sich tatsächlich in England aufhält. Personen die also weniger Zeit in England verbringen, müssen nicht automatisch befürchten, dass ein Verfahren dort scheitert. Wir beraten unsere Mandanten intensiv zu einer machbaren Gestaltung. Wir geben aber zu bedenken, dass wer vorher weiß das ihm der Aufwand nach England zu reisen, um dort eine Wohnung anzumieten, ein Konto zu eröffnen, etc., zu groß ist und wer keinerlei Zeit real in England verbringen will oder kann, die Hände von diesem Verfahren lassen sollte. Muss ich mich in Deutschland abmelden ? Ja, dass sollten Sie auf jeden Fall, da Sie damit auch amtlich dokumentieren können, dass Ihr neuer Wohnsitz England ist. Die Abmeldung selbst wird den Gläubigern nicht mitgeteilt. Insofern löst diese Abmeldung auch keinen Alarm aus. Zudem bleiben Sie ja deutscher Staatsbürger mit deutschem Pass, nur das Sie eben Ihren Wohnsitz offiziell nach England verlagert haben. In England selbst gibt es kein Melderegister. Hier dokumentiert man über den Mietvertrag, Kontoauszug, Sozialversicherungsnummer, Steuernummer und Nebenkostenzahlungen (Utility Bills, Council Tax Bill, etc.) seinen Wohnsitz. Muss ich in England arbeiten ? Nein, dies müssen Sie nicht! Schließlich kann auch jeder unbeschäftigte Engländer seine Insolvenz in England tätigen. Jedoch müssen Sie gegenüber dem englischen Gericht glaubhaft machen wie Sie Ihre Zeit in England verbringen und wie Sie sich z.B. Miete und Essen leisten können. Hierzu beraten wir Sie natürlich ausführlich. Sollten Sie in England arbeiten wollen, so ist dies dem Verfahren natürlich zuträglich. Kann ich in Deutschland weiterarbeiten ? Als Festangestellter ist das nicht möglich. In diesem Fall sind Sie ja an den deutschen Arbeitsplatz gebunden und zahlen auch dort Ihre Sozialabgaben und Steuern. Unter dieser Voraussetzung würde die Insolvenz in England abgelehnt werden, selbst wenn Sie in England eine Wohnung, Konto, Sozialversicherungsnummer, etc. unterhalten würden. Wer selbständig für eine Firma arbeitet, der kann dieses weiterhin tun, ggf. auch mit Gewerbe in Deutschland. Bei Bedarf beraten wir hierzu unsere Mandanten individuell und umfangreich. Kann ich mit einer Firma auch in England arbeiten ? Sie selbst nicht! Während einer Insolvenz in England dürfen Sie kein Geschäftsführer einer Firma sein, dies ist gesetzlich untersagt. Inhaber einer Firma sollten Sie auch nicht sein, da hier die Gefahr von Pfändungen besteht. Natürlich könnte bspw. ein Geschäftspartner von Ihnen eine Gesellschaft in England gründen oder die bestehende Firma nach England verlagern. In diesem Fall könnten Sie in der englischen Gesellschaft angestellt sein, was der Dokumentation Ihres Lebensmittelpunktes in England natürlich zugute kommt. Da hierbei sehr viele Fehler getätigt werden können, die zur Gefährdung der Firma und Insolvenz führt, ist eine ausführliche Konzeption und Gestaltung notwendig. Kontaktieren Sie uns hierzu bitte persönlich. Prüft jemand ob ich wirklich in England lebe ? In den ersten Monaten der Wohnsitznahme weiß natürlich niemand, dass Sie in England leben und dort Ihre Insolvenz tätigen wollen. Insofern kann und wird keiner prüfen, ob Sie sich wirklich vor Ort aufhalten oder nicht. Zur Antragstellung müssen Sie aber die detaillierten Nachweise über Ihren Lebensmittelpunkt erbringen. Gibt es hier Lücken, so kann dies zum Scheitern des Verfahrens führen. Nach der Antragstellung kann der Insolvenzverwalter, nach vorheriger Absprache, einen Termin mit Ihnen wahrnehmen, um Ihre Lebensumstände zu überprüfen. Generell kann man dies aber auch ohne Termin mit dem Insolvenzverwalter regeln. Wann kann ich den Insolvenzantrag in England stellen ? Die Voraussetzung dafür ist, das alle Strukturen geschaffen sind die Ihren Lebensmittelpunkt in England bekunden und mindestens 6 Monate bedient wurden. Diesen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zeitraum nennt man "Schonfrist". Nach 6 Monaten können Sie daher allein oder in unserer Begleitung bei Gericht den Insolvenzantrag stellen. Das Verfahren selbst dauert dann maximal 12 Monate. Wie lange dauert die Insolvenz in England insgesamt ? Die Wohlverhaltensphase der Insolvenz dauert gesetzlich maximal 12 Monate. Sie kann vom Insolvenzverwalter auch um einige Monate (1-4 Monate) verkürzt. Dies tätigt man aber zumeist bei älteren Personen oder Personen mit Behinderungen. Hinzu kommt die Schonfrist von 6 Monaten vor der eigentlichen Antragstellung. Der Gesamtzeitraum beträgt daher etwa 14 bis 18 Monate. Was passiert wenn einer meiner Gläubiger Insolvenzantrag stellt ? Wenn Sie noch in Deutschland leben und der Antrag in Deutschland gestellt wird, dann sieht es schlecht für Sie aus. In diesem Fall muss die Insolvenz in Deutschland durchgeführt werden, da sich Ihr Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland befunden hat. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt aber schon in England leben und alle Strukturen nachweisen können, dann muss dies dem deutschen Gericht mitgeteilt und belegt werden. Das Gericht erklärt sich dann in Deutschland für nicht zuständig und das Verfahren wird nicht eröffnet. Muss ich Gläubiger über meinen Wegzug und den Insolvenzantrag informieren ? Über die Verlagerung des Lebensmittelpunkts müssen Sie Ihre Gläubiger informieren. Dies steht einem jeden Gläubiger gesetzlich zu. Ansonsten könnte man Ihnen vorwerfen, dass Sie etwas Verdunkeln wollten. Wann genau man dem Gläubiger aber informiert, dies legen wir individuell mit jedem Mandanten fest. In manchen Fällen ist es angebracht etwas zu warten in anderen Fällen tätigt man dies besser sofort. Das und wann genau Sie Insolvenzantrag in England stellen müssen Sie Ihrem Gläubiger aber nicht mitteilen. In bestimmten Fällen kann dies natürlich Sinn machen. Was geschieht, wenn ich einen Gläubiger vergessen oder seine Daten nicht mehr habe ? Es ist kein Problem, wenn man bei der Insolvenz in England den einen oder anderen Gläubiger vergessen hat. Schließlich tätigt man ein privates Entschuldungsverfahren, bei dem man sich komplett und nicht von einzelnen Gläubigern entschuldet. Voraussetzung ist aber, dass man eine Verhältnismäßigkeit wahrt. Wer also 50 Gläubiger und 500.000 EUR an Verbindlichkeiten hat, der könnte theoretisch einen oder zwei Gläubiger mit vielleicht 5.000 EUR vergessen. Wer aber 5 Gläubiger mit einer Schuldensumme von 20.000 EUR hat, darf keinen Gläubiger, z.B. eine Bank mit einer Forderung von 200.000 EUR, vergessen haben. Kann ein Insolvenzantrag in England auch abgelehnt werden ? Wenn man dem Gericht nicht durch den Antrag und die weitere Dokumentation glaubhaft machen kann, dass man seinen Lebensmittelpunkt in England führt, dann kann die Insolvenz in der Tat abgelehnt werden. Damit das nicht passiert, beraten und betreuen wir unsere Mandanten eingehend und bereiten sie intensiv auf den Gerichtstag vor. Wissen wir dass das Verfahren auf wackeligen Füßen steht, dann raten wir dem Mandanten noch etwas zu warten, bis die Voraussetzungen tatsächlich stimmen und eine Ablehnung auszuschließen ist. Kann das Insolvenzverfahren auch nach der Eröffnung noch scheitern ? Dies geschieht zwar äußerst selten, kann aber passieren. Ein Grund hierfür wäre z.B. die mangelnde Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter oder das Verschweigen von Vermögenswerten bei Antragstellung der Insolvenz, die durch den Insolvenzverwalter aufgedeckt wurden. Damit das nicht passiert, beraten und betreuen wir unsere Mandanten eingehend vor, während und nach der Antragstellung. Ab wann erlange ich Gläubigerschutz ? Der Gläubigerschutz beginnt sobald der Insolvenzantrag bei Gericht gestempelt und Ihr Verfahren damit als eröffnet erklärt wurde. Ein Gläubiger darf dann keine Pfändungen mehr betreiben. Kann der Gläubiger das Verfahren verhindern oder scheitern lassen ? Wenn ein Gläubiger dem Gericht nachweist, dass Sie Insolvenzbetrug begehen, kann er das Verfahren zum Scheitern bringen. Dies wäre z.B. gegeben, wenn er beweisen kann, dass Sie Vermögenswerte besitzen, die Sie dem Gericht bei Antragstellung verschwiegen haben. Sprechen Sie uns hierzu rechtzeitig an, damit im Vorfeld entsprechende Maßnahmen unternommen werden können, die das Verfahren später nicht belasten. Muss ich etwas an den Insolvenzverwalter abführen ? Zunächst sei erwähnt, dass es keine gesetzliche Quote gibt, die Sie während der Insolvenz erfüllen müssen. Auch gibt es keinen Pfändungsfreibetrag. Nur wenn Ihr Einkommen ausreichend hoch ist kann es theoretisch zu einer monatlichen Zahlung an den Insolvenzverwalter kommen. In diesem Fall wird üblicherweise eine Vereinbarung aufgesetzt, mit der man sich verpflichtet eine bestimmte Summe monatlich an den Insolvenzverwalter zu bezahlen. Diese Vereinbarung ist natürlich zeitlich beschränkt und erlischt, wenn sich die finanziellen Umstände der sich in Insolvenz befindlichen Person verschlechtert haben, sodass eine Zahlung nicht mehr geleistet werden kann. Wann erhalte ich das Urteil über die Restschuldbefreiung ? Nach Abschluss des Verfahrens muss das Urteil bei Gericht beantragt werden. Ist das englische Urteil auch in Deutschland rechtskräftig ? Ja natürlich! Mit Abschluss der Insolvenz nach EU Recht haben Sie Ihre private Entschuldung gesetzlich erlangt. Das Urteil ist sowohl in England, als auch in jedem EU Herkunftsland, also auch Deutschland, bindend. Damit aber auch die Schuldendaten aus dem deutschen Schuldnerverzeichnis gelöscht werden, muss das Urteil übersetzt, beglaubigt und beim zuständigen deutschen Amtsgericht eingereicht werden. Dabei sind wir unseren Mandanten natürlich behilflich. Wie lange muss ich nach der Restschuldbefreiung noch in England leben ? Nach erlangter Restschuldbefreiung kann man sofort wieder nach Deutschland ziehen. Wir empfehlen natürlich die Strukturen noch eine Weile aufrecht zu erhalten. Wer ohnehin nach England übergesiedelt ist, wird das Problem des Rückzugs nicht haben. Macht ein Vergleich für mich Sinn ? Das können wir natürlich schwer beantworten ohne Ihre persönliche Situation zu kennen. Prinzipiell macht ein Vergleich natürlich Sinn, da er oft billiger und kürzer ist als eine Insolvenz selbst. Zudem vermeidet man natürlich das Insolvenzverfahren. Belesen Sie sich hierzu auch auf unserer Internetseite unter der Rubrik "Vergleich". 11. WARUM DR. BERGMANN & PARTNER Seit 2003 hat die Kanzlei Dr. Bergmann & Partner nunmehr Hunderte Verfahren in ganz Großbritannien erfolgreich abgeschlossen und kann mit Fug und Recht behaupten einer der führenden Kanzleien für EU Privatinsolvenzen in England zu sein. Seit 2010 betreuen wir nun auch EU Insolvenzverfahren in Spanien, welche ebenfalls professionell und komplett durch uns betreut werden. 15 Gründe sprechen dafür Ihre EU Privatinsolvenz mit der Kanzlei Dr. Bergmann & Partner zu absolvieren: ! Die Kanzlei ist seit 2003 spezialisiert auf die EU Insolvenz in England! ! Wir betreuen Unternehmer, Privatpersonen, Ärzte und auch Firmen! ! Unsere qualifizierten deutschen Berater haben viele Jahre Berufserfahrung! ! Eine Vorabberatung ist bei uns unverbindlich und kostenfrei! ! Wir können, bei richtiger Gestaltung, ein erfolgreiches Verfahren garantieren! ! Wir haben verschiedene Betreuungsmöglichkeiten von einer kostengünstigeren Direktbetreuung bis hin zu einer kostenintensiveren Intensivbetreuung! ! Wir betreuen Mandanten persönlich und individuell nach ihrer Situation und den Bedürfnissen, sowohl in Deutschland als auch in England! ! Das gesamte Verfahren wird durch uns und in deutscher Sprache abgewickelt! ! Unsere Betreuung beschränkt sich nicht auf teure Städte wie London! ! Wir arbeiten in ganz England und haben mehrere Mitarbeiter die eine intensive Vorortbetreuung gewährleisten können! ! Einige freie Mitarbeiter (Berater / Arzt), haben das Verfahren selbst durchlebt und können ihre eigenen Erfahrungen einbringen! ! Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten bei Bedarf in England einen Job zu finden oder eine Gesellschaft ins Leben zu rufen! ! Wir tätigen Rechts- und Steuerberatung, sowie Unternehmensberatung! ! Wir unterstützen Mandanten in Sachen Firmen- und Vermögenssicherung! ! Wir sind Ansprechpartner über das gesamte Verfahren, bis zum erfolgreichen Verfahrensabschluss, und bei Bedarf darüber hinaus!