Expose EU-Insolvenz England

Transcription

Expose EU-Insolvenz England
DR. BERGMANN & PARTNER
EU WIRTSCHAFTS- UND INSOLVENZKANZLEI
EXPOSÉ
EU PRIVATINSOLVENZ IN ENGLAND
INHALT:
1.
EU INSOLVENZ FÜR EU BÜRGER
2.
VERGLEICH DER LÄNDER
3.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
4.
DAS VERFAHREN IN ENGLAND
5.
DIREKTBETEUUNG
6.
INTENSIVBETREUUNG
7.
ABLAUF- BEI INTENSIVBETREUUNG
8.
LEISTUNGEN & KOSTEN
9.
VERGLEICH ALS ALTERNATIVE
10. FRAGEN & ANTWORTEN
11. WARUM DR. BERGMANN & PARTNER
Kontaktdaten
+49 (0)30 20 896 771
+49 (0)89 2351 5581
+49 (0)177 374 19 09
+44 (0)20 3290 8223
[email protected]
1. INSOLVENZ FÜR EU BÜRGER
Mit der EU Insolvenz Verordnung Nr. 1364/2000 vom 29.05.2000 und dem BGHBeschluss AZ: IX ZB 51 / 00 vom 18.9.2001 wurde der Grundstein zur Europäischen
Insolvenz gelegt. Demnach kann jeder EU Staatsbürger, der privat überschuldet ist, sein
Insolvenzverfahren im EU Ausland absolvieren. Der Verfahrensabschluss, also die
Restschuldbefreiung, muss dann im jeweiligen Herkunftsland, also z.B. Deutschland,
gesetzlich anerkannt werden. Auf dieser Grundlage tätigen seit 2001 tausende EU Bürger
ihr Insolvenzverfahren im Ausland.
Am interessantesten ist hierbei das englische Insolvenzverfahren auf welches wir uns seit
2003 spezialisiert haben. Das Insolvenzverfahren in England „UK Bankruptcy“ ist mit nur
8-12 Monaten extrem kurz, es ist kostengünstig und vor allem sehr sicher. Gläubiger
werden in diesem Verfahren nicht berücksichtigt, müssen also nicht mit einer Quote
bedient werden. Bereits ab einer Schuldensumme von etwa 30.000 EUR lohnt es sich
dieses Verfahren in Erwägung zu ziehen.
Das Insolvenzverfahren in Frankreich haben wir schwerpunktmäßig von 2003 bis 2007
betreut. Das Verfahren dauert 12 Monate. Der große Nachteil im französischen Verfahren
ist das im Gegensatz zu England ein Richter auf Grundlage seiner Befugnisse ein
Verfahren auch einfach ablehnen kann, was in Frankreich nicht selten geschieht.
Zudem betreuen wir das Insolvenzverfahren in Spanien. Dieses Verfahren kann bei
richtiger Gestaltung ebenfalls nur 1 Jahr dauern. Mandanten die Passkontrollen vermeiden
wollen, es bevorzugen in Euro zu bezahlen und das mediterrane Klima bevorzugen,
entscheiden sich daher gern für das Verfahren in Spanien. Aber auch hier gibt es einen
Nachteil. Das Verfahren in Spanien setzt voraus das eine gewisse Quotenzahlung der
Schulden an die Gläubiger geleistet werden kann. In der Regel sprechen wir hier über 7,5
bis 10% der Gesamtverbindlichkeit.
Damit ein Deutscher das EU Insolvenzverfahren tätigen kann, muss er nachweisen
können, dass er seinen Lebensmittelpunkt, also den Wohnsitz, Steuernummer,
Sozialversicherung, Konto, etc. in England, Frankreich oder Spanien führt. Sind diese
Voraussetzungen vollständig gegeben, so hat er das Recht den Antrag vor Ort zu stellen
und die Restschuldbefreiung nach Beendigung des Verfahrens zu erlangen. Die
Anerkennung des Urteils der Restschuldbefreiung ist im Herkunftsland, also z.B. als
Deutscher in Deutschland, seit 2002 gesetzlich geregelt. Ein Urteil der
Restschuldbefreiung in England, Frankreich oder Spanien ist daher automatisch auch für
Deutschland bindend.
Unsere Arbeit unterteilt sich in eine kostengünstige Direktbetreuung und eine persönliche
Intensivbetreuung. Bei einer Direktbetreuung (2.500 Euro) stehen wir unseren Mandanten
ausschließlich telefonisch und schriftlich zur Verfügung und organisieren bzw. begleiten
das Verfahren (Beratung, Prüfung des Insolvenzantrages, etc. ...) bis zur Beendigung. Bei
einer Intensivbetreuung (bis 10.000 Euro), was bei circa 80-90% unserer Mandantschaft
der Fall ist, findet die Betreuung persönlich vor Ort statt. Hierbei installieren wir
gemeinsam mit dem Mandanten den Lebensmittelpunkt und stellen den Insolvenzantrag
bei Gericht. Außerdem sind wir während der Wohlverhaltensperiode Ansprechpartner für
Mandant und Insolvenzverwalter. Die Beratung und Betreuung findet zudem komplett in
deutscher Sprache statt!
2. VERGLEICH DER LÄNDER
DEUTSCHLAND
Vorteile
Nachteile
>
Keine Wohnsitzverlagerung ins
Ausland nötig
>
6 Jahre Wohlverhaltensperiode
>
Keine Sprachbarriere
>
3 Jahre Verfahrensdauer wenn 35% der
Schulden + Verfahrenskosten bezahlt
werden
>
Gesamtverfahrensdauer meist 7 bis 9
Jahre
>
Oft der Abstieg aus dem Berufsleben
>
Keine automatische
Restschuldbefreiung nach Beendigung
>
Risiko nach 7-9 Jahren keine
Restschuldbefreiung zu erlangen
>
Rein Gläubigerorientiertes Verfahren
>
Schuldner muss bemüht sein Gelder im
Verfahren zu generieren
FAZIT
Das private Insolvenzverfahren in Deutschland ist viel zu lang und begünstigt
ausschließlich die Gläubiger. Der Schuldner hat quasi keine Rechte und muss bemüht sein
während des Verfahrens jede Art von Arbeit anzunehmen und Gläubiger zu befriedigen.
Das Verfahren ist oft mit dem sozialen Abstieg verbunden. Das Verfahren dient nicht einer
Sanierung und einem Neustart, um schnell der Gesellschaft wieder zur Verfügung zu
stehen. Ganz im Gegenteil! Kommt es schlecht, dann erlangt man nach dem Verfahren
nicht mal die Restschuldbefreiung
SPANIEN
Vorteile
Nachteile
>
Kurze Verfahrensdauer von
mindestens 12 Monaten
>
Wohnsitzverlagerung erforderlich
>
Das Verfahren wird nicht im
Herkunftsland veröffentlicht
>
Kosten für Strukturschaffung und
Betreuung notwendig
>
Gute (mediterrane) Lebensumstände
>
Quotenzahlung an Gläubiger
erforderlich (meist 7,5 bis 10 Prozent)
>
Leichter Verfahrenseintritt
>
Nachhaftungsfristen von 5 Jahren
>
Territoriale Nähe zu Deutschland
>
Keine Sprachbarriere (Ausnahme
Gericht)
Restschuldbefreiung muss erst erteilt
werden
FAZIT
Das private Insolvenzverfahren in Spanien dauert im besten Fall nur 1 Jahr, kann aber auch
im Gesamtprozedere 2-3 Jahre andauern. Der Verfahrenseintritt ist meist sehr unkompliziert.
Das große Problem ist für viele die Quotenregelung von 7,5-10%, die bei hohen
Verbindlichkeiten oft nicht vorhanden sind. Insofern macht das Verfahren meist Sinn für z.B.
Deutsche die bereits in Spanien leben und über noch ausreichende finanzielle Mittel
verfügen.
ENGLAND
Vorteile
Nachteile
>
Sehr kurze Verfahrensdauer von
maximal 12 Monaten
>
Wohnsitzverlagerung erforderlich
>
Verfahren dauert in manchen Fällen
gar nur 6 oder 8 Monate
>
Kosten für Strukturschaffung und
Betreuung notwendig
>
Das Verfahren wird nicht im
Herkunftsland veröffentlicht
>
Ungeeignet für Personen mit sehr wenig
Schulden (Aufwand lohnt nicht
>
Automatische Restschuldbefreiung
(es wird nicht erst danach
entschieden)
>
Keine Quotenzahlung an Gläubiger
(wer Bankrott ist der zahlt auch
nichts)
>
Sicheres Verfahren bei richtiger
Gestaltung
>
Keine Willkür der Gerichte
>
Keine ausgeprägten
Sprachkenntnisse erforderlich
FAZIT
Das private Insolvenzverfahren in England ist schnell, sicher und kostengünstig. Das
Verfahren dient gerade Leistungsträger der Gesellschaft wie Unternehmer, Ärzte, Anwälte,
Architekten, etc. schnell wieder einen Neustart zu ermöglichen ohne dabei Hürden zu
setzen wie z.B. Quotenzahlungen an Gläubiger. Keinen Sinn macht das Verfahren für
Personen mit sehr wenig Schulden, da sich der Aufwand der Lebensmittelpunktverlagerung
nicht lohnt, es sei denn man möchte ohnehin nach England ziehen.
FRANKREICH
Vorteile
Nachteile
>
Sehr kurze Verfahrensdauer von
maximal 12 Monaten
>
Wohnsitzverlagerung erforderlich
>
Das Verfahren wird nicht im
Herkunftsland veröffentlicht
>
Kosten für Strukturschaffung und
Betreuung notwendig
>
Keine Quotenzahlung an Gläubiger
(wer Bankrott ist der zahlt auch
nichts)
>
Ablehnungsrisiko durch Willkür der
Gerichte
>
Sicheres Verfahren wer lang genug
dort lebt und arbeitet
>
Ungeeignet für Personen mit sehr wenig
Schulden (Aufwand lohnt nicht)
>
Territoriale Nähe zu Deutschland
>
Keine Sprachbarriere (Ausnahme
Gericht)
FAZIT
Das private Insolvenzverfahren in Frankreich ist schnell und verhältnismäßig kostengünstig.
Das Verfahren dient gerade Leistungsträger der Gesellschaft wie Unternehmer, Ärzte,
Anwälte, Architekten, etc. schnell wieder einen Neustart zu ermöglichen ohne dabei
größere Hürden zu setzen wie z.B. Quotenzahlungen an Gläubiger. Problem ist jedoch die
hohe Ablehnungsquote bei Gericht. Um sicher den Antrag zu stellen, sollte man einige
Jahre in Frankreich gelebt haben, dort arbeiten und auch der französischen Sprache mächtig
sein.
3. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Mit der EU Insolvenz Verordnung Nr. 1364/2000 vom 29.05.2000 und dem BGHBeschluss AZ: IX ZB 51 / 00 vom 18.9.2001 wurde der Grundstein zur Europäischen
Insolvenz gelegt. Demnach kann jeder EU Staatsbürger, der privat überschuldet ist, sein
Insolvenzverfahren im EU Ausland absolvieren. Der Verfahrensabschluss, also die
Restschuldbefreiung, muss dann im jeweiligen Herkunftsland, also z.B. Deutschland,
gesetzlich anerkannt werden. Auf dieser Grundlage tätigen seit 2001 tausende EU Bürger
ihr Insolvenzverfahren im Ausland.
Seit 2001 gibt es immer wieder neue Urteile die die Rechte zur Durchführung einer EU
Insolvenz regeln und stärken und so für Sicherheit und standardisierte Vorgehensweise
führen.
Gesetzesänderungen zur Insolvenz in Deutschland: Auch Deutschland hat seit Juli 2014 neue Gesetzesgrundlagen, welche im Endergebnis
eine Insolvenz in Deutschland aber nicht attraktiver sondern wesentlich unattraktiver
macht. So werden nämlich die Rechte von Gläubigern gestärkt indem z.B. eine Versagung
der Restschuldbefreiung erleichtert wird.
Schauen wir uns die Neuerungen einmal an:
Insolvenz in 3 Jahren
Die Gesetzgebung sieht vor, dass man seit Juli 2014 seine Insolvenz in 3 Jahren
absolvieren kann, vorausgesetzt man ist in der Lage 35% der Gesamtverbindlichkeit und
die Verfahrenskosten (Gerichtskosten und Insolvenzverwalter) zu bezahlen.
Gesamt sind dies dann etwa 40-45% der Gesamtverbindlichkeiten.
3 Jahre Insolvenz, bei einer Realquote von 40% und gestärkten Gläubigerrechten, dies
sieht nicht wirklich nach einem Vorteil aus. Zudem muss man die Frage stellen, wo die
40% innerhalb des Zeitraums herkommen sollen. Genau diese Herkunft nachzuweisen ist
dann nebenbei auch Pflicht des Schuldners.
Selbst die Fachpresse kritisiert:
" Riskanter Schuldenerlass: In der Praxis wird sich kaum etwas ändern, weil CDU/FDP
eine kaum zu überspringende Hürde noch einmal deutlich verschärft haben. Ein solches
Gesetz sollte man sich lieber sparen. " (FAZ 16.5.2013)
Insolvenz in 5 Jahren Die Gesetzgebung sieht vor, dass man seit Juli 2014 seine Insolvenz in 5 Jahren
absolvieren kann, vorausgesetzt man ist in der Lage die Verfahrenskosten der Insolvenz zu
bezahlen.
Dies ist sicherlich eine leichte Erleichterung, wenn man tatsächlich die Verfahrenskosten
aufbringen kann. Vergessen darf man jedoch nicht, dass wir hier von der reinen
Wohlverhaltensperiode sprechen. Das Gesamtverfahren wird dennoch 6-8 Jahre, statt 7-9
Jahre dauern.
4. DAS VERFAHREN IN ENGLAND
Das EU Insolvenzverfahren in England ist aus unserer Sicht das beste und geeignetste
Verfahren, vor allem für Unternehmer, Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure,
Steuerberater, etc. Das Verfahren ist schnell, kostengünstig und vor allem sehr sicher. Bei
richtiger Gestaltung und Vorbereitung hat man die Garantie nach einem Jahr wieder
schuldenfrei zu sein.
Die Voraussetzung für das Verfahren selbst ist, dass man den Nachweis erbringen kann,
dass man seinen Lebensschwerpunkt in England führt. Hierzu muss dem Gericht detailliert
der sogenannte COMI (Centre of Main Interest = Lebensmittelpunkt) nachgewiesen
werden. Im Einzelnen bedeutet dies, dass man dem Gericht neben dem vollständigen,
schlüssigen und inhaltlich richtigem Antrag auch Nachweise des Wohnsitzes und
Lebensmittelpunktes in England nachweisen muss, als das wären z.B. der Wohnsitz,
Konto, Telefon, Sozialversicherungsnummer, Anmeldung Versorger, etc
Sind die Voraussetzungen geschaffen, dann bedeutet dies nicht, dass man sich nur noch in
England aufhalten muss. Als EU Staatsbürger kann man sich selbstverständlich auch
außerhalb von England aufhalten. Was man dabei im Detail zu beachten hat, gerade
wenn man noch unternehmerisch tätig ist und/oder noch über Strukturen in Deutschland
verfügt, darüber beraten wir unsere Mandanten persönlich und individuell innerhalb eines
Mandats.
Die Kanzlei Dr. Bergmann & Partner betreut seit 2003 jährlich zwischen 30 und 70
Mandanten bei der Durchführung der EU Insolvenz in England. Durch unsere langjährige
Erfahrung wissen wir nicht nur juristisch ganz genau was zu tun ist, wir kennen auch die
Gerichte, die Richter, die Begebenheiten und die Feinheiten auf die es in einem jeden
Verfahren zu achten gilt.
Aufpassen muss man jedoch, wenn man versucht das Verfahren allein zu absolvieren. Die
Anzahl der Insolvenzantragsteller gerade aus Deutschland und Österreich ist in den
letzten Jahren gestiegen. Darauf haben die Gerichte auch in England reagiert und wollen
einen makellosen Antrag mit einer schlüssigen Historie und entsprechender
Dokumentation. Kann man dies vorweisen, dann kommt man sicher durch das Verfahren.
Leider erleben wir es häufiger, dass sich Antragsteller erst zu spät mit uns in Verbindung
setzen, nämlich dann wenn das Verfahren mangels fehlender Strukturen, Nachweise oder
Fehler im Antrag abgelehnt wurde.
Um auch finanziell schwer angeschlagenen Personen die Möglichkeit zu geben sicher
durch das englische Insolvenzverfahren zu gelangen, bieten wir neben unserer
Intensivbetreuung auch eine kostengünstigere Direktbetreuung.
5. DIREKTBETREUUNG
Bei einer Direktbetreuung stehen wir unseren Mandanten ausschließlich telefonisch und
schriftlich zur Verfügung und organisieren bzw. begleiten das gesamte Verfahren
(Beratung, Terminvereinbarungen, Prüfung des Insolvenzantrages, etc. ...) fernmündlich
bis zum erfolgreichen Abschluss.
Unser Mandant erhält zu diesem Zweck eine Mappe "Insolvenzset 1" mit sämtlichen
Unterlagen zu Banken, Vermietern, Behörden, etc., die ihm als Grundlage für die
Wohnsitznahme und spätere Antragstellung des Verfahrens in England dient.
Der Mandant plant seine Reise nach England selbst, um dort seinen Lebensmittelpunkt zu
begründen und das EU Insolvenzverfahren vorzubereiten.
Hierzu unterstützen wir den Mandanten bei der Terminierung, Eröffnung des Bankkontos,
Anmietung der Wohnung, Anmeldung bei den Versorgern, Beantragung der
Sozialversicherungsnummer, Steuernummer, etc. und stehen ihm bei sprachlichen
Schwierigkeiten beratend zur Seite. Viele Schritte erleichtern wir, in dem wir dem
Mandanten z.B. die englische Handynummer oder vorgefertigte Kontenformulare mit
Anleitung seinem Insolvenzset hinzufügen. Dies erspart Zeit und Geld.
Vor Beantragung des Insolvenzverfahrens in England besprechen wir mit dem Mandant
telefonisch ausführlich den Antrag. Der Mandant füllt den Antrag mit Hilfe unserer
Anleitung aus. Danach übersendet er uns den Antrag zur Prüfung. Ist der Antrag
vollständig und glaubhaft, so geben wir grünes Licht und der Mandant geht allein zu
Gericht wo er den Antrag stellt. Für den Termin bei Gericht und dem nachfolgendem
Termin beim Insolvenzverwalter stehen wir unserem Mandanten telefonisch, insbesondere
bei Verständigungsschwierigkeiten, zur Verfügung. Während der Wohlverhaltensphase
stehen wir dem Mandanten ebenfalls beratend zur Verfügung und unterstützen ihn bei der
Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter, Gläubigern und anderen etwaigen Personen
oder Institutionen.
Die Direktbetreuung kostet 2.500 Euro. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie
Erstberatung oder lassen Sie sich ein individuelles Angebot von uns erstellen.
6. INTENSIVBETREUUNG
Bei einer Intensivbetreuung stehen wir unseren Mandanten persönlich bei jedem Schritt
zur Verfügung und organisieren bzw. betreuen das gesamte Verfahren intensiv bis zum
erfolgreichen Abschluss. Nach einer ausführlichen Erstberatung zur Insolvenz in England,
unter Einbeziehung der individuellen Problematik eines jeden Mandanten, schaffen wir
den gemeinsamen offiziellen Lebensmittelpunkt vor Ort. Hierzu vereinbaren wir Termine
mit Maklern/Vermietern zur Besichtigung und Begründung des Wohnsitzes. Nach erfolgter
Anmietung tätigen wir alle notwendigen Anmeldungen bei Versorgern sowie bei der
Gemeinde. Danach kümmern wir uns um die Beantragung der Sozialversicherungs- und
Steuernummer. Zudem eröffnen wir ein Konto bei der Bank. Alle für die Wohnsitznahme
relevanten Unterlagen bereiten wir mit oder für den Mandanten auf.
Nach Schaffung aller notwendigen Strukturen bereiten wir das Insolvenzverfahren vor.
Hierzu fertigen wir gemeinsam mit dem Mandanten den Antrag und "briefen" ihn intensiv
für den bevorstehenden Termin bei Gericht. Zum Gericht selbst sowie zu nachfolgenden
Terminen begleiten wir den Mandanten und stehen ihm beratend und betreuend zur Seite,
sodass das Verfahren erfolgreich eröffnet werden kann.
Während der maximal 12 Monate andauernden Wohlverhaltensphase stehen wir unserem
Mandanten beratend zur Verfügung und unterstützen ihn intensiv bei der Kommunikation
mit dem Insolvenzverwalter und anderen etwaigen Personen und Institutionen. Zudem
übersetzen wir die Schreiben des Insolvenzverwalters und führen zum Teil vertretend die
Kommunikation. Nach erfolgreichem Abschluss des EU Insolvenzverfahrens beantragen
wir bei Gericht die Ausstellung des Zertifikats der Restschuldbefreiung (Certificate of
Discharge). Dies wird anschließend in die deutsche Sprache übersetzt und beglaubigt.
Das in England ergangene Urteil der Restschuldbefreiung ist automatisch gesetzlich im
Herkunftsland, also auch in Deutschland, Österreich, etc., rechtswirksam.
Die Intensivbetreuung kostet zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Kontaktieren Sie uns für
eine kostenfreie telefonische Erstberatung und lassen Sie sich ein individuelles Angebot
von uns erstellen.
7. ABLAUF
So könnte ein typischer Ablauf einer Betreuung zur Insolvenz in England aussehen: 1.
Der Interessent informiert sich umfangreich auf unserer Internetseite und kontaktiert
uns mittels des Kontaktformulars.
2.
Wir rufen den Interessent kostenfrei und unverbindlich an (zurück) und besprechen
sein Anliegen. Dieses Erstgespräch dauert etwa 10-60 Minuten. In diesem Gespräch
können wir eine Einschätzung geben, ob es überhaupt möglich ist und Sinn macht
das Insolvenzverfahren nach EU Recht in England oder einem anderen EU Land zu
absolvieren.
3.
Der Interessent entschließt sich zur Inanspruchnahme unserer Betreuung und
beauftragt uns hierzu schriftlich mittels unseres Mandatsauftrages (zumeist per Email).
Wir übersenden ihm daraufhin die Auftragsbestätigung. Nach Eingang der Zahlung
oder vereinbarten Teilzahlung (bei Intensivbetreuungen) beginnt das Mandat. Die an
uns zu zahlende Kostennote kann auch zum persönlichen Termin vor Ort in England
beglichen werden.
4.
Wir vereinbaren mit unserem Mandanten einen Telefontermin, in dem wir detaillierter
auf seine Situation eingehen und den weiteren Ablauf besprechen. Je nachdem
welche Art der Betreuung der Mandant gewählt hat (Direkt oder Intensiv) schafft er
selbst oder wir mit ihm gemeinsam den Lebensmittelpunkt in England. Die Betreuung
tätigen wir in ganz Großbritannien also nicht nur im Großraum London. Bei einer
Intensivbetreuung planen wir mit unserem Mandanten einen 1-2 tägigen Aufenthalt in
dem wir gemeinsam den Lebensmittelpunkt begründen.
Typischer Ersttermin (1-2 Tage) mit unserem Mandanten in England:
!
!
!
!
!
!
!
!
5.
Abholung des Mandanten vom Flughafen
Persönliches Kennenlernen und ausführliche Besprechung
Erwerb einer englischen Telefonnummer
Wohnungsbesichtigungstour
Anmietung einer Wohnung (ggf. auch Zimmer oder Haus)
Anmeldung bei den Behörden und Versorgern
Beantragung der Sozialversicherungs- und Steuernummer
Eröffnung eines Privatkontos
Nach Schaffung der Strukturen muss der Mandant nun circa 6 Monate warten bis er
den Antrag in England bei Gericht stellen darf. Diese gesetzlich vorgeschriebene
Wartezeit nennt man Schonfrist. Sie soll dokumentieren, dass der Antragsteller
tatsächlich seinen offiziellen Lebensmittelpunkt in England führt. In dieser Zeit gilt es
daher Lebensmittelbelege, Rechnungen, Kontoauszüge, etc. zu sammeln, damit diese
später dem Gericht als Nachweis des Lebensmittelpunktes vorgelegt werden können.
Anmerkung: Das Gericht selbst kann nicht feststellen wie oft sich ein Antragsteller
tatsächlich in England aufhält. Daher zählt bei Antragstellung der Nachweis von
Mietvertrag, Energieversorger, Sozialversicherungsnummer, Telefon, Konto, etc. Diese
Grundstrukturen richten wir mit unseren Mandanten in 1-2 Tagen vor Ort ein!
6.
Etwa 3 Monate nach offizieller Lebensmittelpunktnahme in England, besprechen wir
mit dem Mandanten den Insolvenzantrag. Dies tätigen wir immer rechtzeitig, damit es
bei etwaigen Versäumnissen (z.B. fehlende Beantragung der SV-Nummer, fehlende
Kontoauszüge, etc.) nicht zu Verzögerungen des geplanten Antrages kommt und
etwaige benötigte Strukturen noch geschaffen bzw. ergänzt oder verändert werden
können.
7.
Etwa 2-4 Wochen vor der geplanten Antragstellung vereinbaren wir mit dem
englischen Gericht den Termin zur Insolvenzantragstellung. In Städten wie London
braucht man üblicherweise keinen Termin bei Gericht zu vereinbaren.
8.
Am Tag der Insolvenzantragstellung bei Gericht gehen wir mit dem Mandanten zur
Abteilung für Insolvenzen (UK Bankruptcy) und reichen den Antrag sowie die
Begleitdokumentation ein. Das Prozedere dauert erfahrungsgemäß etwa eine Stunde.
Ist der Antrag vollständig und korrekt, sowie die Zuständigkeit des Gerichts bewiesen,
so wird der Antrag angenommen. Im Anschluss muss dann bei der Gerichtskasse die
Verfahrensgebühr eingezahlt werden, welche derzeitig bei 705 Pfund also etwa 900
Euro liegt. Anschließend wird der Antrag an den Richter weitergeleitet, welcher
diesen noch einmal prüft. Hier muss man etwa mit 2 bis 3 Stunden rechnen. Gibt es
keine Unklarheiten oder Beanstandungen, so wird der Antrag vom Richter
unterschrieben und das Verfahren ist direkt eröffnet. Sofort mit Eröffnung beginnt Tag
1 der Wohlverhaltensphase die maximal 12 Monate andauert.
9.
Hat der Richter noch Fragen oder will den Antragsteller ganz einfach persönlich
kennenlernen, so wird eine Anhörung anberaumt, welche üblicherweise circa 10-15
Minuten dauert.
Diese Anhörung des Richters kann am Tag der Insolvenzantragstellung oder auch
einige Tage oder Wochen danach stattfinden. In der Anhörung geht es vor allem
darum, dass sich der Richter persönlich ein Bild über das Verfahren machen kann und
bei Bedarf die eine oder andere Frage zum Antrag oder zum Lebensmittelpunkt stellt.
10. Nach dem erfolgten Termin bei Gericht geht die Akte nun zum Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter (Official Receiver) betreut das Verfahren während der
maximal 12 Monate dauernden Wohlverhaltensphase und wird sich infolge dessen
einige Male melden, zum Beispiel um Informationen und Unterlagen anzufordern. Es
ist üblich, dass zu Beginn der Wohlverhaltensphase ein persönlicher manchmal aber
auch nur telefonischer Termin (Interview) mit dem Insolvenzverwalter stattfindet. Mit
ihm kann man dann auch vereinbaren, dass die zukünftige Kommunikation möglichst
schriftlich, z.B. per Email erfolgt. In diesem Fall können wir leichter Hilfestellung
leisten und beispielsweise Schreiben des Insolvenzverwalters übersetzen und / oder
beantworten.
11. Ändert sich die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Mandanten nicht, so kann
der Verwalter bereits nach ca. 8 Monaten den Antrag bei Gericht auf Erteilung der
Restschuldbefreiung stellen. Zumeist geschieht dies aber bei älteren oder behinderten
Personen. Spätestens aber nach 12 Monaten ist das Verfahren gesetzlich beendet und
man ist schuldenfrei. Weder Gläubiger noch Insolvenzverwalter muss der
Restschuldbefreiung zustimmen.
12. Beim englischen Gericht wird nun das schriftliche Urteil beantragt und anschließend
in die deutsche Sprache übersetzt und beglaubigt. Mit dem ergangenen Urteil der
Restschuldbefreiung ist man automatisch gesetzlich auch im Herkunftsland, also z.B.
in Deutschland oder Österreich, schuldenfrei. Damit ist das Verfahren beendet.
8. LEISTUNGEN & KOSTEN
In unserer Betreuung zur Insolvenz in England unterscheiden wir zwischen einer
kostengünstigen Direktbetreuung und einer Intensivbetreuung. Eine Komplettabwicklung
eines Verfahrens kann je nach Art und Umfang der gewählten Betreuung zwischen 2.500
bis 10.000 Euro kosten.
Nachfolgend sehen Sie die Übersicht unserer einzelnen Leistungen und deren Kosten im
Detail.
Insolvenz Direktbetreuung
Bei einer Direktbetreuung stehen wir unseren Mandanten ausschließlich telefonisch und
schriftlich zur Verfügung und organisieren bzw. begleiten das Verfahren Schritt für Schritt.
Leistungsumfang
2.500,- €
!
Ausführliche telefonische Beratung zur Insolvenz in England
!
Weiterführende telefonische Beratung zur Schaffung der Strukturen in England
!
Informationen zum Ablauf der Insolvenz in England
!
Informationen zum Umgang mit Gläubigern und Gerichtsvollziehern in Deutschland
!
Übersendung einer Checkliste zur Abarbeitung der notwendigen Vorbereitungen
!
Beratung zur Schaffung des Lebensmittelpunktes:
> Mietvertrag England
> Anmeldung bei den Versorgern
> Beantragung/Terminierung der engl. Sozialversicherungsnummer (NINO)
> Beantragung der privaten engl. Steuernummer
> Eröffnung eines Privatkontos
!
Übersendung einer englischen Handynummer
!
Übersendung des Insolvenzantrages in englischer und deutscher Fassung
!
Übersendung einer Anleitung zum Ausfüllen des Insolvenzantrages
!
Prüfung des Insolvenzantrages
!
Informationen zum Ablauf der Insolvenzantragstellung bei Gericht
!
Hinweise zum richtigen Verhalten während der Wohlverhaltensperiode
!
Telefonische Erreichbarkeit für Fragen während der Wohlverhaltensperiode
!
Hinweise zum Abschluss des Verfahrens in England
!
Anleitung zur Beantragung des Zertifikates über die Restschuldbefreiung
!
Hinweise zur Löschung der Schuldnerdaten beim deutschen Gericht
Insolvenz Intensivbetreuung
Bei einer Intensivbetreuung stehen wir unserem Mandanten teilweise oder vollständig
persönlich in England zur Verfügung und betreuen das Verfahren Schritt für Schritt. Sehen Sie
sich hierzu auch unsere Betreuungsszenarien an, die wir Ihnen auf Anfrage übersenden.
Leistungsumfang
5.000 bis 10.000,- €
Schritt 1: Vorbereitung des Verfahrens:
!
Ausführliche und persönliche Beratung zur Insolvenz in England
!
Ausführliche und persönliche Betreuung bis zur Antragstellung in England
!
Persönliche Schaffung des Lebensmittelpunktes:
> Vereinbarung von Terminen zur Wohnungsbesichtigung
> Abschluss des Mietvertrages
> Anmeldung bei den Versorgern
> Beantragung/Terminierung der engl. Sozialversicherungsnummer (NINO)
> Beantragung der privaten engl. Steuernummer
> Eröffnung eines Privatkontos
> Kauf und Anmeldung Telefon / Handy
Schritt 2: Taktische und Strategische Beratung und Betreuung
!
... zur legitimen Fortführung einer Gesellschaft in Deutschland oder UK
!
... zur Aufnahme einer Tätigkeit in England / Vermittlung von Arbeit
!
... zum Umgang mit Gericht, Insolvenzverwalter, Gläubigern, Familie, etc.
Schritt 3: Antrag Insolvenz / Termin Insolvenzverwalter
!
Vorbereitung, Fertigung und Prüfung des Insolvenzantrages
!
Ausführliches Briefing des Mandanten für den Gerichtstermin
!
Begleitung zur Antragstellung der Insolvenz bei Gericht in England
!
Begleitung zum nachfolgenden Termin beim Insolvenzverwalter
Schritt 3: Betreuung Wohlverhaltensphase / Verfahrensabschluss
!
Intensive Betreuung über den Gesamtzeitraum der Wohlverhaltensphase
!
Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und etwaigen anderen Behörden
!
Beantragung des Zertifikates über die Restschuldbefreiung in England
!
Antrag zur Löschung der Schuldnerdaten beim deutschen Gericht
Zahlungsplan
Bei der Direktbetreuung ist die Kostennote in Höhe von 2.500 Euro zu Beginn unserer
Beratung / Betreuung zu leisten. Diese Zahlung kann per Banküberweisung oder bei
einem persönlichen Termin in England erfolgen.
Bei der Intensivbetreuung erarbeiten wir gemeinsam mit unserem Mandanten einen
Betreuungs- und Zahlungsplan, damit das Verfahren für beide Parteien übersichtlich
und transparent bleibt.
Übliches Zahlungs- und Betreuungsszenario:
BEGINN
3.500 Euro
(Beratung und Schaffung
der Strukturen)
NACH 3 BIS 4 MONATEN
3.000 Euro
(Besprechung und
Vorbereitung des
Insolvenzantrages)
NACH 6 BIS 7 MONATEN
3.500 Euro
(Zur Antragstellung bei
Gericht)
Hinweis:
Einige Anbieter für Insolvenzen bieten, um seriös erscheinen zu wollen, einen
Zahlungsplan an, wo Sie auch Zahlungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
leisten können. Das klingt natürlich erst einmal sehr vertrauenserweckend. Bedenken
Sie aber, dass Sie bei Eröffnung des Verfahrens durch das Gericht belehrt werden
keinerlei Zahlungen mehr an Gläubiger leisten zu dürfen, auch nicht über Dritte.
Tätigen Sie dies doch und wird es auf irgendeinem Weg offenkundig, dann wird das
Verfahren annulliert und es drohen strafrechtliche Konsequenzen. Bei unser Kanzlei
leisten Sie daher die letzte Zahlung zur Insolvenzantragstellung, also dann wenn das
Verfahren bei Gericht eingereicht wird und dieses formal als eröffnet gilt. Damit wird
Ihr Verfahren nicht gefährdet. Zudem stellen auch wir damit sicher, dass wir unsere
letzte Kostennote legitim verbuchen können. Hier muss das Vertrauen vorhanden sein,
dass wir Sie ordnungsgemäß bis zum Abschluss des Verfahrens begleiten. Da wir über
langjährige Erfahrung und entsprechende Referenzen (Mandanten oder Kanzleien)
verfügen, stellt dies für unsere Mandanten üblicherweise kein Problem dar. Wenn
doch, dann können Sie uns gern ganz offen ansprechen.
Einzelleistungen der Intensivbetreuung
Werden einzelne Leistungen unserer Intensivbetreuung erwünscht, da diese zum Beispiel mit
unserer Direktbetreuung kombiniert werden sollen oder die Unterstützung nur für bestimmte
Schritte des Verfahrens erwünscht wird, so offerieren wir folgende Einzelhonorare.
Persönliches Beratungsgespräch über 90 Minuten
2.500,- €
Tagespauschale für persönliche Betreuung
1.500,- €
Installation Lebensmittelpunkt / Vorbereitung Insolvenz
3.500,- €
!
Ausführliche und persönliche Betreuung und Betreuung bis zur Antragstellung in England
!
Persönliche Schaffung des Lebensmittelpunktes:
> Vereinbarung von Terminen zur Wohnungsbesichtigung
> Abschluss des Mietvertrages
> Anmeldung bei den Versorgern
> Beantragung/Terminierung der engl. Sozialversicherungsnummer (NINO)
> Beantragung der privaten engl. Steuernummer
> Eröffnung eines Privatkontos
> Kauf und Anmeldung Telefon / Handy
Taktische und Strategische Beratung und Betreuung
!
... zur legitimen Fortführung einer Gesellschaft in Deutschland oder UK
!
... zur Aufnahme einer Tätigkeit in England / Vermittlung von Arbeit
!
... zur Sicherung von Vermögenswerten
Antrag Insolvenz / Termin Insolvenzverwalter
!
Vorbereitung, Fertigung und Prüfung des Insolvenzantrages
!
Ausführliches Briefing des Mandanten für den Gerichtstermin
!
Begleitung zur Antragstellung der Insolvenz bei Gericht in England
!
Begleitung zum nachfolgenden Termin beim Insolvenzverwalter
Betreuung Wohlverhaltensphase / Verfahrensabschluss
ab 3.500,- €
3.500,- €
3.500,- €
!
Intensive Betreuung über den Gesamtzeitraum der Wohlverhaltensphase
!
Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und etwaigen anderen Behörden
!
Beantragung des Zertifikates über die Restschuldbefreiung in England
9. VERGLEICH ALS ALTERNATIVE
Mit Lebensmittelpunkt in Deutschland ist es oft schwierig sich mit seinen Gläubiger(n) auf
eine vernünftige und bezahlbare Quote zu einigen. Schließlich bleibt dem Gläubiger
seine Forderung 30 Jahre erhalten. Und mit der Androhung einer deutschen Insolvenz,
welche 7-9 Jahre andauern kann, lässt sich fast kein Gläubiger erweichen. Ganz im
Gegenteil. Lieber stellt ein Gläubiger Fremdantrag beim deutschen Gericht, um das
Verfahren dort zu eröffnen.
Ganz anders sieht es da schon aus, wenn man einen Vergleich anstrebt aber seinen
Wohnsitz in England oder Spanien führt. Denn dort dauert eine private Insolvenz maximal
12 Monate. Einigt sich hier der Gläubiger nicht mit seinem Schuldner, dann tätigt Dieser
seine Insolvenz in England oder Spanien und ist 1 Jahr später schuldenfrei.
Unter diesen Umständen sind Gläubiger oft gezwungen eine Lösung zu finden, auch
wenn dies bedeutet auf den Großteil der eigenen Forderung zu verzichten. Unter dem
Bewusstsein nach einem Jahr alles zu verlieren, stimmen viele Gläubiger lieber einem
Vergleich in Höhe von 1-10% der Gesamtschuldensumme zu.
Um eine solche Quote aber realisieren zu können, setzt es eine glaubhafte und
umfangreiche Dokumentation und den professionellen Umgang mit den Gläubiger(n)
voraus. Damit wir für unsere Mandanten einen bestmöglichen Vergleich erzielen können,
schaffen wir zuerst den vorläufigen Lebensmittelpunkt in England oder Spanien. Ist dieser
installiert, setzen wir einen Schriftsatz auf, welcher mit allen Unterlagen (ausgefüllter
Insolvenzantrag, Mietvertrag, etc.) etwa 50 bis 70 Seiten umfasst. Wird dieser Schriftsatz
dann dem Gläubiger vorgelegt, weiß Dieser, dass die Lage ernst ist. In 80% aller Fälle
schaffen wir es dann uns mit dem Gläubiger auf einen für den Schuldner akzeptablen und
bezahlbaren Vergleich zu einigen. Erzielt man den Vergleich nicht, so kann in Folge das
Insolvenzverfahren in England oder Spanien beantragt werden und man ist nach 12
Monaten schuldenfrei.
Als Schuldner muss man sich also überlegen, ob es taktisch und rechnerisch gleich Sinn
macht seine Insolvenz in England oder Spanien zu absolvieren oder ob man lieber noch
einen Vergleichsversuch mit seinen Gläubigern anstrebt. Durch Miet-, Reise- und
Gerichtskosten kann das Verfahren in England gesamt schnell 5.000-20.000 EUR kosten
und erfordert natürlich den Umstand die dortigen Strukturen auch aufrecht zu erhalten.
10. FRAGEN UND ANTWORTEN
Um unseren Mandanten das Insolvenzverfahren in England so anschaulich wie möglich
zu machen, haben wir hier die wichtigsten Fragen und deren Antworten zur Insolvenz
und unseren Leistungen aufgeführt:
EU Insolvenz ! Was ist das ?
Eine EU Insolvenz ist eine ganz normale Verbraucher- / Privatinsolvenz, wie sie in
Deutschland jeder deutsche Bürger durchführen kann. Nach geltendem EU Recht ist es
seit 2001 möglich, dass jeder EU Staatsbürger seine Insolvenz auch in einem anderen EU
Land tätigen kann. Deshalb spricht man von einer EU Insolvenz, wenn beispielsweise ein
deutscher Staatsbürger seine Insolvenz in England tätigt.
Welches Land ist für die EU Insolvenz am besten ?
Nach unserer Ansicht ist England am besten zur Durchführung einer Insolvenz nach EU
Recht geeignet. Das Verfahren ist kurz, es dauert maximal 12 Monate, es ist unkompliziert
und es ist preisgünstig. Das Verfahren erfordert keinen Anwalt. Jeder der seinen
Lebensmittelpunkt in England glaubhaft machen kann, ist berechtigt den Antrag zu stellen.
Da England traditionell ein Einwandererland ist, sind die Gerichte mit sprachlichen
Schwierigkeiten vertraut.
Welche Gesetze ermöglichen das Insolvenzverfahren in England ?
Die maßgeblichen Gesetze und Verordnungen, die eine Insolvenz nach EU Recht
ermöglichen sind die EU Verordnung Nr. 1364/2000 vom 29.05.2000 und der BGHBeschluss AZ: IX ZB 51 / 00 vom 18.9.2001. Auf Wunsch stellen wir die Urteile
auszugsweise oder komplett zur Verfügung.
Was ist der Unterschied zwischen Bankruptcy und Insolvency ?
In England unterscheidet man zwischen einer Bankruptcy und einer Insolvency. Wir
tätigen mit unseren Kunden in den allermeisten Fällen die Bankruptcy. Bankruptcy heißt
nichts anderes als Bankrott. Bei einer Bankruptcy muss/darf man kein Vermögen mehr
besitzen. Man erklärt sich dem Gericht als mittellos und ist damit 12 Monate später
schuldenfrei. Eine Insolvency hingegen setzt voraus, dass noch Vermögen in
entsprechender Höhe vorhanden ist, welches an die Gläubiger verteilt werden kann.
Hierzu muss eine mit den Gläubigern vereinbarte Quote erreicht werden (z.B. 25%), die
dann über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden muss. Die Insolvency dauert zumeist
etwa 3 Jahre.
Die Bezeichnung „Insolvency“ nutzt man auch bei Insolvenzen von Firmen in England.
Wann kann ich eine EU Insolvenz in England tätigen ?
Eine EU Insolvenz in England können Sie tätigen, wenn Sie privat verschuldet sind und
gegenüber dem englischen Gericht dokumentieren können, dass Sie in England leben.
Wann kann ich keine EU Insolvenz in England tätigen ?
Sie können keine Insolvenz in England oder im EU Ausland tätigen wenn Sie sich bereits
in einem deutschen Insolvenzverfahren befinden. Betrifft die bereits laufende Insolvenz in
Deutschland nicht Sie, sondern eine Kapitalgesellschaft für die Sie haften, dann können
Sie Ihre private Insolvenz natürlich in England tätigen. In diesem Fall sollten Sie sich
beeilen, da nach einer Firmeninsolvenz sehr oft die Gefahr besteht, dass Gläubiger für Sie
den Antrag zur Eröffnung Ihrer Privatinsolvenz stellen.
Wann macht eine EU Insolvenz in England für mich Sinn ?
Ob eine Insolvenz in England für Sie Sinn macht, hängt oft von mehreren Faktoren ab.
Zuerst sollten Sie die mit der Insolvenz verbunden Kosten in Relation zu der
Schuldensumme setzen. Unserer Meinung nach sollte man aber Minimum 30.000 EUR
Schulden aufweisen. Wenn man ausreichend hohe Schulden hat und die Kosten für
Mieten etc. aufbringen kann, macht ein Verfahren in England Sinn, selbst wenn man nicht
dauerhaft in England leben und seine deutschen Strukturen aufrecht erhalten möchte.
Wann macht eine EU Insolvenz in England für mich keinen Sinn ?
Die EU Insolvenz macht keinen Sinn, wenn Sie in Deutschland wohnen, angestellt sind
und Ihre Steuern zahlen. In diesem Fall kann man dem englischen Gericht nur schwer
vermitteln das Sie in England leben. Wenn zusätzlich Frau und minderjährige Kinder
vorhanden sind, macht es die Situation nochmals schwieriger. Ist man nicht an den
deutschen Arbeitsplatz gebunden, so kann man trotz des deutschen Wohnsitzes und der
Familie das Verfahren in England in Erwägung ziehen.
Welche Schulden kann man in die EU Insolvenz einbeziehen ?
Zum Beispiel Kreditschulden, Steuerschulden, Mietschulden, Schulden aus Bürgschaften,
Schulden aus Wareneinkäufen, Inanspruchnahme aus einer Geschäftsführertätigkeit, usw.
Welche Schulden kann man nicht in die EU Insolvenz einbeziehen ?
Schulden aus Strafurteilen, Unterhaltszahlungen, Schulden einer Kapitalgesellschaft,
Schulden von dritten Personen.
Gibt es eine Schuldenunter- oder -obergrenze ?
Nein es gibt keine gesetzliche Schuldenunter- oder -obergrenze. Wir betreuen Kunden mit
Schulden von wenigen tausend Euro bis hin zu mehreren Million Euro.
Was mache ich mit Vermögen wie einer Immobilie, Fahrzeug, etc. ?
Es gibt diverse legitime Möglichkeiten, Vermögen zu sichern. Hierzu beraten wir Sie gern
persönlich.
Kann ich eine laufende Insolvenz in Deutschland abbrechen ?
Dies ist leider nicht so einfach möglich. Man müsste den Insolvenzverwalter schon dazu
bringen das Verfahren abzubrechen, bspw. wegen mangelnder Zusammenarbeit.
Ich spreche kein englisch, ist das ein Problem ?
Natürlich ist es nicht nachteilig, wenn man zu mindestens ein wenig englisch spricht.
Aber selbst mit sehr schlechtem Englisch kann man das Verfahren erfolgreich absolvieren.
Da England multikulturell ist, sind die Gerichte Sprachschwierigkeiten gewohnt und
sehen das nicht als Problem an. Bei unserer Betreuung unterstützen wir zudem
Mandanten bei sprachlichen Problemen mit Vermietern, Banken, Behörden, etc. und
übersetzen / beantworten Schriftstücke in der Kommunikation mit dem
Insolvenzverwalter.
Was kostet mich eine Insolvenz in England insgesamt ?
Was eine Insolvenz in England kostet hängt sehr stark davon ab, ob man nach England
zieht und seinen deutschen Wohnsitz aufgibt oder ob man ihn beibehält. Zieht man
komplett nach England, fallen alle laufenden Kosten an, wie bei einem Wohnsitz in
Deutschland. Neben unserer Gebühr entstehen nur noch die Kosten bei Gericht, welche
je nach Pfundkurs circa 500 Euro betragen. Die Gesamtkosten der Insolvenz im Fall einer
Direktbetreuung können also weniger als 2.000 EUR betragen.
Kann ich meine Kosten der Insolvenz irgendwo geltend machen ?
Leider nicht. Die Ausgaben Ihrer Insolvenz können Sie nirgends geltend machen. Es gibt
auch keine Behörde die die Kosten stundet oder gar komplett übernimmt.
Wo in England sollte ich am besten wohnen und die Insolvenz beantragen ?
Wir betreuen Kunden in ganz England. Geht es um Logistik, so bevorzugen viele unserer
Kunden London, da Sie dorthin direkt und billig fliegen können. Großstädte empfehlen
sich zudem, da dort die Gerichte überlasteter sind und dadurch Insolvenzen zumeist
schneller und problemloser abgewickelt werden. Andere bevorzugen die ländlichere
Gegend, mit wesentlich günstigeren Mieten und einem größeren Mietkomfort.
Wer schafft die gesamten Strukturen in England ?
Je nach Art und Umfang der Beauftragung (Intensivbetreuung oder Direktbetreuung)
tätigen wir diesen Service mit dem Mandanten gemeinsam oder stehen ihm hierfür
beratend und begleitend zur Verfügung.
Müssen die Strukturen in England real existieren ?
Unbedingt!!! Es gibt einige Anbieter für Insolvenzen, die für einige hundert Euro
Mietverträge direkt verkaufen. Diese Mietverträge besitzen keine realen die Sie tatsächlich
bewohnen könnten. Man hat hier meist nur Sammeladressen, die auch durch andere
Personen formal genutzt werden (Stichwort Insolvenz WG). Unter dieser Voraussetzung
ist es nicht möglich eine Insolvenz in England erfolgreich zu absolvieren. Im Verlauf der
Insolvenz wird jedem ein Insolvenzverwalter zugewiesen der auch die Lebensumstände
im Detail überprüft. Wer über keinen realen Wohnsitz verfügt, nicht nachweisen kann
dass er monatlich seine Miet- und Mietnebenkosten bezahlt sowie Ein- und Ausgänge auf
seinem Privatkonto verbucht hat, der wird das Verfahren in England nicht erfolgreich
abschließen können. Sämtliche Strukturen in England müssen also real existieren und
auch bedient werden.
Wie viele Personen dürfen eine Wohnung in England bewohnen ?
Neben ganz normalen Wohnungen (Suite, Flats) in der man allein oder als Familie wohnt,
ist es gerade in London üblich, dass in Häusern oder Wohnungen einzelne Zimmer
vermietet werden. Grund dafür sind die enormen Mietpreise. Ein kleines Zimmer in einer
WG kosten schnell allein 500-1.000 Euro. Eine Wohnung ist meist erst ab 1.500 Euro
verfügbar. Insofern ist eine WG in London nicht ungewöhnlich aber bei den Gerichten
nicht gern gesehen. Denn mit einer WG haben Sie keine Einzelnachweise mit denen Sie
beweisen können dass Sie in England leben. Bei Gericht kann es damit also schwer
werden. Wir empfehlen daher seit vielen Jahren die Wohnsitznahme um London herum
also in Städten wie Birmingham, Liverpool, Manchester, etc. zu tätigen. Dort kann man
eine ordentliche stadtnahe Wohnung bereits ab 300-400 Euro anmieten und hat dann
seine eigenen 4 Wände und natürlich die erforderlichen Voraussetzungen für das Gericht.
Kann ich bei Freunden oder Verwandten in England leben ?
Wenn Sie einen richtigen Mietvertrag oder Untermietvertrag erhalten und monatlich eine
vereinbarte Miete bezahlen, ist dies ohne weiteres möglich. Fehlt dieser Nachweis kann
es passieren, dass man später Ihren Wohnsitz nicht anerkennt und das Insolvenzverfahren
somit scheitert.
Wie viel Zeit muss ich mich tatsächlich in England aufhalten ?
Diese Frage ist für unsere Mandanten, neben der Kostenfrage, oft der Knackpunkt des
gesamten Verfahrens und nicht ganz einfach zu beantworten. Ideal ist es natürlich, wenn
man für den Zeitraum der Insolvenz komplett nach England zieht oder sich zumindest die
geforderten 51% dort aufhält. Da aber viele unserer Mandanten durch Familie und Firma
an Deutschland gebunden sind, ist selbst das oft schwer realisierbar. Letztendlich ist es
durch die Gerichte nur schwer nachvollziehbar wie viel Tage man sich tatsächlich in
England aufhält. Personen die also weniger Zeit in England verbringen, müssen nicht
automatisch befürchten, dass ein Verfahren dort scheitert. Wir beraten unsere Mandanten
intensiv zu einer machbaren Gestaltung. Wir geben aber zu bedenken, dass wer vorher
weiß das ihm der Aufwand nach England zu reisen, um dort eine Wohnung anzumieten,
ein Konto zu eröffnen, etc., zu groß ist und wer keinerlei Zeit real in England verbringen
will oder kann, die Hände von diesem Verfahren lassen sollte.
Muss ich mich in Deutschland abmelden ?
Ja, dass sollten Sie auf jeden Fall, da Sie damit auch amtlich dokumentieren können, dass
Ihr neuer Wohnsitz England ist. Die Abmeldung selbst wird den Gläubigern nicht
mitgeteilt. Insofern löst diese Abmeldung auch keinen Alarm aus. Zudem bleiben Sie ja
deutscher Staatsbürger mit deutschem Pass, nur das Sie eben Ihren Wohnsitz offiziell nach
England verlagert haben. In England selbst gibt es kein Melderegister. Hier dokumentiert
man über den Mietvertrag, Kontoauszug, Sozialversicherungsnummer, Steuernummer und
Nebenkostenzahlungen (Utility Bills, Council Tax Bill, etc.) seinen Wohnsitz.
Muss ich in England arbeiten ?
Nein, dies müssen Sie nicht! Schließlich kann auch jeder unbeschäftigte Engländer seine
Insolvenz in England tätigen. Jedoch müssen Sie gegenüber dem englischen Gericht
glaubhaft machen wie Sie Ihre Zeit in England verbringen und wie Sie sich z.B. Miete und
Essen leisten können. Hierzu beraten wir Sie natürlich ausführlich. Sollten Sie in England
arbeiten wollen, so ist dies dem Verfahren natürlich zuträglich.
Kann ich in Deutschland weiterarbeiten ?
Als Festangestellter ist das nicht möglich. In diesem Fall sind Sie ja an den deutschen
Arbeitsplatz gebunden und zahlen auch dort Ihre Sozialabgaben und Steuern. Unter
dieser Voraussetzung würde die Insolvenz in England abgelehnt werden, selbst wenn Sie
in England eine Wohnung, Konto, Sozialversicherungsnummer, etc. unterhalten würden.
Wer selbständig für eine Firma arbeitet, der kann dieses weiterhin tun, ggf. auch mit
Gewerbe in Deutschland. Bei Bedarf beraten wir hierzu unsere Mandanten individuell
und umfangreich.
Kann ich mit einer Firma auch in England arbeiten ?
Sie selbst nicht! Während einer Insolvenz in England dürfen Sie kein Geschäftsführer einer
Firma sein, dies ist gesetzlich untersagt. Inhaber einer Firma sollten Sie auch nicht sein, da
hier die Gefahr von Pfändungen besteht. Natürlich könnte bspw. ein Geschäftspartner von
Ihnen eine Gesellschaft in England gründen oder die bestehende Firma nach England
verlagern. In diesem Fall könnten Sie in der englischen Gesellschaft angestellt sein, was
der Dokumentation Ihres Lebensmittelpunktes in England natürlich zugute kommt. Da
hierbei sehr viele Fehler getätigt werden können, die zur Gefährdung der Firma und
Insolvenz führt, ist eine ausführliche Konzeption und Gestaltung notwendig. Kontaktieren
Sie uns hierzu bitte persönlich.
Prüft jemand ob ich wirklich in England lebe ?
In den ersten Monaten der Wohnsitznahme weiß natürlich niemand, dass Sie in England
leben und dort Ihre Insolvenz tätigen wollen. Insofern kann und wird keiner prüfen, ob Sie
sich wirklich vor Ort aufhalten oder nicht. Zur Antragstellung müssen Sie aber die
detaillierten Nachweise über Ihren Lebensmittelpunkt erbringen. Gibt es hier Lücken, so
kann dies zum Scheitern des Verfahrens führen. Nach der Antragstellung kann der
Insolvenzverwalter, nach vorheriger Absprache, einen Termin mit Ihnen wahrnehmen, um
Ihre Lebensumstände zu überprüfen. Generell kann man dies aber auch ohne Termin mit
dem Insolvenzverwalter regeln.
Wann kann ich den Insolvenzantrag in England stellen ?
Die Voraussetzung dafür ist, das alle Strukturen geschaffen sind die Ihren
Lebensmittelpunkt in England bekunden und mindestens 6 Monate bedient wurden.
Diesen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zeitraum nennt man "Schonfrist". Nach 6
Monaten können Sie daher allein oder in unserer Begleitung bei Gericht den
Insolvenzantrag stellen. Das Verfahren selbst dauert dann maximal 12 Monate.
Wie lange dauert die Insolvenz in England insgesamt ?
Die Wohlverhaltensphase der Insolvenz dauert gesetzlich maximal 12 Monate. Sie kann
vom Insolvenzverwalter auch um einige Monate (1-4 Monate) verkürzt. Dies tätigt man
aber zumeist bei älteren Personen oder Personen mit Behinderungen. Hinzu kommt die
Schonfrist von 6 Monaten vor der eigentlichen Antragstellung. Der Gesamtzeitraum
beträgt daher etwa 14 bis 18 Monate.
Was passiert wenn einer meiner Gläubiger Insolvenzantrag stellt ?
Wenn Sie noch in Deutschland leben und der Antrag in Deutschland gestellt wird, dann
sieht es schlecht für Sie aus. In diesem Fall muss die Insolvenz in Deutschland
durchgeführt werden, da sich Ihr Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Antragstellung in
Deutschland befunden hat. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt aber schon in England leben
und alle Strukturen nachweisen können, dann muss dies dem deutschen Gericht mitgeteilt
und belegt werden. Das Gericht erklärt sich dann in Deutschland für nicht zuständig und
das Verfahren wird nicht eröffnet.
Muss ich Gläubiger über meinen Wegzug und den Insolvenzantrag informieren ?
Über die Verlagerung des Lebensmittelpunkts müssen Sie Ihre Gläubiger informieren.
Dies steht einem jeden Gläubiger gesetzlich zu. Ansonsten könnte man Ihnen vorwerfen,
dass Sie etwas Verdunkeln wollten. Wann genau man dem Gläubiger aber informiert, dies
legen wir individuell mit jedem Mandanten fest. In manchen Fällen ist es angebracht
etwas zu warten in anderen Fällen tätigt man dies besser sofort. Das und wann genau Sie
Insolvenzantrag in England stellen müssen Sie Ihrem Gläubiger aber nicht mitteilen. In
bestimmten Fällen kann dies natürlich Sinn machen.
Was geschieht, wenn ich einen Gläubiger vergessen oder seine Daten nicht mehr habe ?
Es ist kein Problem, wenn man bei der Insolvenz in England den einen oder anderen
Gläubiger vergessen hat. Schließlich tätigt man ein privates Entschuldungsverfahren, bei
dem man sich komplett und nicht von einzelnen Gläubigern entschuldet. Voraussetzung
ist aber, dass man eine Verhältnismäßigkeit wahrt. Wer also 50 Gläubiger und 500.000
EUR an Verbindlichkeiten hat, der könnte theoretisch einen oder zwei Gläubiger mit
vielleicht 5.000 EUR vergessen. Wer aber 5 Gläubiger mit einer Schuldensumme von
20.000 EUR hat, darf keinen Gläubiger, z.B. eine Bank mit einer Forderung von 200.000
EUR, vergessen haben.
Kann ein Insolvenzantrag in England auch abgelehnt werden ?
Wenn man dem Gericht nicht durch den Antrag und die weitere Dokumentation
glaubhaft machen kann, dass man seinen Lebensmittelpunkt in England führt, dann kann
die Insolvenz in der Tat abgelehnt werden. Damit das nicht passiert, beraten und betreuen
wir unsere Mandanten eingehend und bereiten sie intensiv auf den Gerichtstag vor.
Wissen wir dass das Verfahren auf wackeligen Füßen steht, dann raten wir dem
Mandanten noch etwas zu warten, bis die Voraussetzungen tatsächlich stimmen und eine
Ablehnung auszuschließen ist.
Kann das Insolvenzverfahren auch nach der Eröffnung noch scheitern ?
Dies geschieht zwar äußerst selten, kann aber passieren. Ein Grund hierfür wäre z.B. die
mangelnde Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter oder das Verschweigen von
Vermögenswerten bei Antragstellung der Insolvenz, die durch den Insolvenzverwalter
aufgedeckt wurden. Damit das nicht passiert, beraten und betreuen wir unsere Mandanten
eingehend vor, während und nach der Antragstellung.
Ab wann erlange ich Gläubigerschutz ?
Der Gläubigerschutz beginnt sobald der Insolvenzantrag bei Gericht gestempelt und Ihr
Verfahren damit als eröffnet erklärt wurde. Ein Gläubiger darf dann keine Pfändungen
mehr betreiben.
Kann der Gläubiger das Verfahren verhindern oder scheitern lassen ?
Wenn ein Gläubiger dem Gericht nachweist, dass Sie Insolvenzbetrug begehen, kann er
das Verfahren zum Scheitern bringen. Dies wäre z.B. gegeben, wenn er beweisen kann,
dass Sie Vermögenswerte besitzen, die Sie dem Gericht bei Antragstellung verschwiegen
haben. Sprechen Sie uns hierzu rechtzeitig an, damit im Vorfeld entsprechende
Maßnahmen unternommen werden können, die das Verfahren später nicht belasten.
Muss ich etwas an den Insolvenzverwalter abführen ?
Zunächst sei erwähnt, dass es keine gesetzliche Quote gibt, die Sie während der Insolvenz
erfüllen müssen. Auch gibt es keinen Pfändungsfreibetrag. Nur wenn Ihr Einkommen
ausreichend hoch ist kann es theoretisch zu einer monatlichen Zahlung an den
Insolvenzverwalter kommen. In diesem Fall wird üblicherweise eine Vereinbarung
aufgesetzt, mit der man sich verpflichtet eine bestimmte Summe monatlich an den
Insolvenzverwalter zu bezahlen. Diese Vereinbarung ist natürlich zeitlich beschränkt und
erlischt, wenn sich die finanziellen Umstände der sich in Insolvenz befindlichen Person
verschlechtert haben, sodass eine Zahlung nicht mehr geleistet werden kann.
Wann erhalte ich das Urteil über die Restschuldbefreiung ?
Nach Abschluss des Verfahrens muss das Urteil bei Gericht beantragt werden.
Ist das englische Urteil auch in Deutschland rechtskräftig ?
Ja natürlich! Mit Abschluss der Insolvenz nach EU Recht haben Sie Ihre private
Entschuldung gesetzlich erlangt. Das Urteil ist sowohl in England, als auch in jedem EU
Herkunftsland, also auch Deutschland, bindend. Damit aber auch die Schuldendaten aus
dem deutschen Schuldnerverzeichnis gelöscht werden, muss das Urteil übersetzt,
beglaubigt und beim zuständigen deutschen Amtsgericht eingereicht werden. Dabei sind
wir unseren Mandanten natürlich behilflich.
Wie lange muss ich nach der Restschuldbefreiung noch in England leben ?
Nach erlangter Restschuldbefreiung kann man sofort wieder nach Deutschland ziehen.
Wir empfehlen natürlich die Strukturen noch eine Weile aufrecht zu erhalten. Wer
ohnehin nach England übergesiedelt ist, wird das Problem des Rückzugs nicht haben.
Macht ein Vergleich für mich Sinn ?
Das können wir natürlich schwer beantworten ohne Ihre persönliche Situation zu kennen.
Prinzipiell macht ein Vergleich natürlich Sinn, da er oft billiger und kürzer ist als eine
Insolvenz selbst. Zudem vermeidet man natürlich das Insolvenzverfahren. Belesen Sie sich
hierzu auch auf unserer Internetseite unter der Rubrik "Vergleich".
11. WARUM DR. BERGMANN & PARTNER
Seit 2003 hat die Kanzlei Dr. Bergmann & Partner nunmehr Hunderte Verfahren in ganz
Großbritannien erfolgreich abgeschlossen und kann mit Fug und Recht behaupten einer
der führenden Kanzleien für EU Privatinsolvenzen in England zu sein. Seit 2010 betreuen
wir nun auch EU Insolvenzverfahren in Spanien, welche ebenfalls professionell und
komplett durch uns betreut werden.
15 Gründe sprechen dafür Ihre EU Privatinsolvenz mit der Kanzlei Dr. Bergmann &
Partner zu absolvieren:
!
Die Kanzlei ist seit 2003 spezialisiert auf die EU Insolvenz in England!
!
Wir betreuen Unternehmer, Privatpersonen, Ärzte und auch Firmen!
!
Unsere qualifizierten deutschen Berater haben viele Jahre Berufserfahrung!
!
Eine Vorabberatung ist bei uns unverbindlich und kostenfrei!
!
Wir können, bei richtiger Gestaltung, ein erfolgreiches Verfahren garantieren!
!
Wir haben verschiedene Betreuungsmöglichkeiten von einer kostengünstigeren
Direktbetreuung bis hin zu einer kostenintensiveren Intensivbetreuung!
!
Wir betreuen Mandanten persönlich und individuell nach ihrer Situation und den
Bedürfnissen, sowohl in Deutschland als auch in England!
!
Das gesamte Verfahren wird durch uns und in deutscher Sprache abgewickelt!
!
Unsere Betreuung beschränkt sich nicht auf teure Städte wie London!
!
Wir arbeiten in ganz England und haben mehrere Mitarbeiter die eine intensive
Vorortbetreuung gewährleisten können!
!
Einige freie Mitarbeiter (Berater / Arzt), haben das Verfahren selbst durchlebt und können
ihre eigenen Erfahrungen einbringen!
!
Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten bei Bedarf in England einen Job zu finden oder
eine Gesellschaft ins Leben zu rufen!
!
Wir tätigen Rechts- und Steuerberatung, sowie Unternehmensberatung!
!
Wir unterstützen Mandanten in Sachen Firmen- und Vermögenssicherung!
!
Wir sind Ansprechpartner über das gesamte Verfahren, bis zum erfolgreichen
Verfahrensabschluss, und bei Bedarf darüber hinaus!