4/04 Die Geschichte des Wasserturmes und eine herrliche Aussicht
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4/04 Die Geschichte des Wasserturmes und eine herrliche Aussicht
Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004 1 4/04 21. März 2004 Die Geschichte des Wasserturmes und eine herrliche Aussicht Am 1. April wird 16.00 Uhr die Ausstellung im Inneren des Turmes eröffnet. Tafeln zeigen die Bauphase 1926 sowie Nutzung und Bedeutung des markanten Bauwerkes für die Wasserversorgung der Stadt. Foto: A. Wetzel Stellenausschreibung S. 3 Schöffenwahl S. 6/7 Tipps + Termine S. 11-14 Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004 2 Wirtschaft Aktuell Initiative Unternehmensnachfolge Der Generationswechsel in einem Unternehmen sollte langfristig geplant werden. Im Rahmen der Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in Zusammenarbeit mit Partnern von Verbänden und Institutionen der Wirtschaft, des Kreditwesens und der Freien Berufe unter der Dachmarke „nexxt“ werden Veranstaltungen und Aktionen organisiert, um erfolgreiche Wege zur Unternehmensnachfolge aufzuzeigen. Im Internetportal unter www.nexxt.org finden Interessierte Broschüren zum Herunterladen oder Bestellen, Planungshilfen, Veranstaltungshinweise, Börsen, die die Suche nach einem geeigneten Nachfolger unterstützen oder einen kompetenten Berater vermitteln. Anhand der spezifischen Unternehmensdaten können unter www.bmwi-softwarepaket.de Unternehmensbewertungen durchgeführt werden. Ausführlich werden hier auch steuerliche und rechtliche Aspekte der Übergabe und Übernahme eines Unternehmens ausführlich behandelt. Die IHK Regionalkammer Plauen, Geschäftsstelle Auerbach, bietet im April 2004 folgende Seminare an: Eheverträge und Nachfolgeplanung für Unternehmer (4 Ustd.) Termin: 19.04.2004, 17.00 – 20.00 Uhr Wirkung der Kleidung in Beruf und Freizeit (Kleidungsstil-Seminar (4 Ustd.) Termin: 21.04.2004, 17.00 – 20.15 Uhr Feuchtigkeitsschäden an Gebäuden (4 Ustd.) Termin: 22.04.2004, 17.00 – 20.00 Uhr Controlling in klein- und mittelständischen Unternehmen (13 Ustd.) Termin: 23.04. und 24.04.2004, 1. Tag: 14.00 – 19.00 Uhr, 2. Tag: 08.00 – 14.00 Uhr Baurechtliche Fragen rund ums Grundstück (4 Ustd.) Termin: 29.04.2004, 17.00 – 20.00 Uhr Wie liest man eine betriebswirtschaftliche Auswertung? (8 Ustd.) Termin: 30.04.2004, 09.00 – 16.00 Uhr Anfragen und Anmeldungen: IHK Geschäftsstelle Auerbach, Plauensche Straße 7, 08209 Auerbach, Tel. NEU: (0 37 44) 83 40-6200. gez. Joachim Lang, Leiter der Geschäftsstelle Ein Hinweis des Ordnungsamtes: Wertstoffsammelplätze: Stätte für illegale Müllablagerungen Illegale Abfallablagerungen an den Wertstoffsammelplätzen zeichnen sich auch im Jahr 2004 als Problem ab. Nach Einführung der „Blauen Tonne – Papiertonne“ sollten sich die Wertstoffsammelplätze der Stadt Reichenbach eigentlich in einem sauberen und ordentlichen Zustand befinden – doch falsch gedacht – einige Reichenbacher und Nichtreichenbacher denken nur an sich und werfen ihren Müll einfach auf oder neben die Sammelcontainer. Selbst an Sammelstandplätzen, an denen die Papiercontainer nicht mehr stehen, wird weiter fleißig Papier entsorgt. Auch von Hausmüll, Elektroschrott, Autokompletträder n, Fernsehern, Microwellengeräte n u.v.m. entledigen sich Foto: L. Leonhardt manche Bürger in Nachtund Nebelaktionen. Das hier z.B. auf den Bild gezeigte Entsorgen von Abfällen stellt nach § 17 Abs. 2 der Polizeiverordnung der Stadt Reichenbach, Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfallbehältern, eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis 1000 Euro geahndet werden kann. Das Ordnungsamt der Stadt Reichenbach geht seit Januar dieses Jahres verstärkt gegen diese illegalen Müllentsorger vor. Von einigen Reichenbacher Bürgern, denen dieser Müll ebenfalls STINKT, bekommt das Ordnungsamt Hinweise: in Form von Beweisstücken, die an den Sammelstandorten gefunden werden, oder sie teilen ihre Beobachtungen mit: Fahrzeugführer, die ihren Abfall einfach aus dem Fahrzeug auf die Containerstandorte werfen und dann ungeniert weiter fahren. So kann es nicht sein. Ein Bußgeld wird auf jeden Fall fällig. Die Ausrede „Wohin mit dem Müll?“ gilt nicht, denn man hat immer noch die Möglichkeit, diese Rohstoffe (Pappe, Papier) in der nächstgelegenen Entsorgungsfirma „Glitzner Entsorgung GmbH“, Weißensander Weg 8 in 08468 Reichenbach, OT Schneidenbach, kostenlos abzugeben. Es ist dem Bürger auch zuzumuten, bei übervollen Containern die Wertstoffe wieder mit zu nehmen um sie später - nach Leerung der Container - dort hinein zu werfen. Viele Bürger bedienen sich der Ausrede, die „Blaue Tonne“ zu Hause reiche nicht aus. Sollte das bereitgestellte Behältervolumen der Papiertonnen innerhalb des Entsorgungsrhythmus nicht ausreichen, können weitere Behälter bei der Firma Glitzner Entsorgung GmbH, Weißensander Weg 8, 08468 Reichenbach OT Schneidenbach, Telefon: (03765) 12755, Fax: (03765) 12924 oder E-Mail: [email protected], angefordert werden. Hinweise zur Ergreifung solcher Umweltsünder nehmen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt, Tel. 5 24-30 32 oder 5 24-30 33, entgegen. Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004 Kammgarn-Esse gesprengt 3 Stadt Reichenbach im Vogtland Der Oberbürgermeister Stellenausschreibung Die Stadtverwaltung Reichenbach beabsichtigt eine Stelle Mitarbeiter(in) in der städtischen Jugendeinrichtung zu besetzen. 1. Stellenbeschreibung - selbstständige Übernahme des Betreuungsbereichs für die Altersgruppe 8-13 Jahre, einschließlich Programmentwicklung, Durchführung, Dokumentation, konzeptionelle Vorarbeiten und Pressearbeiten - Absicherung des allgemeinen Clubbetriebes im Rahmen des Dienstplanes - Umfeldarbeit mit Eltern, Schulen, Kindereinrichtungen und anderen Jugendeinrichtungen - eigenverantwortliche Durchführung von Veranstaltungen und Evaluation mit Teilnehmern - Beantragung und Abrechnung der dafür notwendigen finanziellen Mittel - Erarbeitung pädagogisch langfristiger Ziele, die mit Einzelprojekten erreicht werden Noch im vergangenen Jahr wurde mit dem Rückbau der „Kammgarn“, Kneippstraße 1, begonnen. Die Esse stürzte am 2. März, 12.00 Uhr, in sich zusammen. Finanziert wird der Abriss durch Mittel der Stadt und des Foto: P. Zerrenner Arbeitsamtes. Impressum Herausgeber: Stadt Reichenbach Druck: Druckwerke Stollberg-Reichenbach Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil ist Oberbürgermeister Dieter Kießling, für den Anzeigenteil die Reichenbacher Media Agentur, Werner Heidemann, Weststr. 26, Tel./Fax: (03765) 1 26 25, 71 84 15. Für die Informationen der Kirchen, Gemeinden und Vereine sind die jeweiligen Träger selbst verantwortlich. Redaktion: Heike Keßler, Stadtverwaltung Reichenbach, Markt 1, 08468 Reichenbach, Tel. (0 37 65) 5 24-10 12, Fax: (0 37 65) 5 24-20 02, e-mail: [email protected] Erscheinungsweise: Vierzehntägig, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte. Weitere Exemplare liegen im Bürgerbüro zur kostenlosen Mitnahme aus. Auflagenhöhe: 12.100 Nächster Redaktionsschluss: 24.03.2004 2. Stellenanforderung - Fachkraft für soziale Arbeit, Sozialpädagoge - Kontaktfreudigkeit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen - einschlägige Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit - fundierte PC- Kenntnisse (Word, Excel, Internet) - PKW-Führerschein - Bereitschaft zur Qualifizierung - Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung (i.d.R. Di.-Sa. Zwischen 14:00 - 22:00 Uhr) - Grundkenntnisse Englisch und/oder Französisch 3. Arbeitsverhältnis/ Vergütung - Besetzungstermin: - Arbeitsverhältnis: - Vergütung: - Probezeit: 19. April 2004 Unbefristete Anstellung, bei Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses zunächst Befristung auf 1 Jahr 30 Stunden/Woche VII, Fg. 1b BAT-O (Bewährungsaufstieg nach 6 Jahren nach VIb möglich) 6 Monate Bewerbungen richten Sie bitte mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugnisabschriften und Qualifizierungsnachweisen bis zum 31.03.2004 an Stadtverwaltung Reichenbach, FB 3 – Innere Verwaltung- Abt. Personalwesen Markt 1, 08468 Reichenbach oder [email protected] Dieter Kießling Oberbürgermeister Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004 4 Kehrplan der maschinellen Straßenreinigung in Reichenbach im Jahr 2004 Montag Vormittag Ungerade Zeit Straße Woche 06:30-07:00 Weststraße X Solbrigplatz X 06:30-07:00 Solbrigstraße X 07:00-09:00 Bahnhofstraße X Elisabethstraße X Roßplatz X 07:00-09:00 Weinholdstraße X 07:00-08:00 Fritz-Schneider-StraßeX Albertistraße X 07:00-08:00 Oststraße X 07:00-08:00 Rathenaustraße X Karl-Liebknecht-Straße Heinrichstraße Dr.-Külz-Straße (Tonhalle) Humboldtstraße X Moritz-Löscher-Straße X Robert-Müller-Straße X Fedor-Flinzer-Straße X Gerade Woche X X X X X X X X X X X X X X X X X X Nachmittag Zeit Gerade Woche X X X X Dienstag Vormittag Zeit Ungerade Straße Woche Händelstraße Greizer Straße X Friedensstraße X Höferstraße X Cunsdorfer Straße (bis A.-Löscher-Straße) X Dammsteinstraße X Neuberinstraße Gutenbergstraße Ungerade Straße Woche Postplatz X 07:00-08:00 Zwickauer Straße X 07:00-08:00 Stockmannstraße X Erich-Mühsam-StraßeX Otto-Lilienthal-Straße X Schönbacher MarktsteigX Ziegelweg (nur oberer Teil) X Erlicht und Erlichtplatz X ÖPNV-Schnittstelle X Friedhofsvorgelände X Baumgartenstraße Hermann-Dindas-Straße Karolastraße Eschenstraße Buchenstraße Alte Ziegelei August-Horch-Weg Obere Lindenstraße Untere Lindenstraße Joppenberg Randsiedlung An der Kreuzleite X X X X Nachmittag Zeit 12:00-13.00 Mittwoch Vormittag Zeit 07:00-08:00 Gerade Woche X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Nachmittag Zeit OT Rotschau Straße Bebelstraße Lutherstraße Melanchthonstraße Oberreichenbacher Str. Eisenbahnstraße Badstraße Ungerade Woche X X X X X X Gerade Woche X X X X X X Ungerade Straße Woche Klinkhardtstraße X Dr.-Külz-Straße X (ehem. LRA u. B-Straße) Obermylauer Weg X Dr.-Otto-Just-Straße X Albert-Schweitzer-Str. X Prof.-Schmidt-Straße X Julius-Mosen-Straße X Leinweberstr.,incl. Nr.2-12 X Ackerstraße Käthe-Kollwitz-Straße Liebaustraße Am Seifenbach Neustädtel Blumengasse Schießgasse Am Mühlgraben Anger Mittelgasse Gerade Woche X X Am Burgberg Landstraße Andreas-Schubert-Straße X Stumpf Obermylauer Weg X Museumsstraße X Johannisplatz X Kirchplatz X Zenkergasse X Alter Friedhof X Trinitatisgasse X Teichgasse X Heinrich-Ludwig-Straße X Hainberg X Bauhofstraße X Gabelsberger Straße X Stockmannstraße Stumpf X Rosenplatz Kastanienstraße Rosenstraße X Parkstraße X Hans-Beimler-Straße X Schreberstraße X Ulmenstraße Sternsiedlung X X X X X X X X X Ungerade Straße Woche Goethestraße X Mendelssohnstraße X Heinrich-Heine-Straße X Schützenstraße Schillerstraße X Lessingstraße X Marienstraße X Mylauer Straße/Alte Lengenfelder Str. von Ortseing. bis Fa. „Reber“ X Hainstraße, mit Ausläufer X Flurstraße X Poststraße X Schweizerstraße X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Gerade Woche X X X X X X X Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004 1 x im Monat Donnerstag Vormittag Zeit 06:30-07:30 07:00-08:00 07:00-08:00 Nachmittag Zeit OT Brunn OT Friesen Kareliaweg, mit Querstichen Gartenstraße Schulgasse Reichenbacher Straße Talstraße Kurze Reichenbacher Straße Kreuzholzstraße Klausenerstraße Schneidenbacher Straße X X X X X X X X X Waldstraße Heubnerstraße Mozartstraße Beethovenstraße Haydnstraße (komplett) Ahornstraße Vater-Jahn-Straße Ziegelweg (unterer Teil) X X X X X X X mit Stumpf Garagen X Friesenbach Breitscheidtstr. (komplett) Bennoweg Sebastian-Bach-Platz Turnerstraße (von Cunsdorfer Str. bis Schranke) X X X X X Straße Mylauer Tor Marktstraße Rathenaustraße Graben Untere Dunkelgasse Karolinenstraße Friedrich-Engels-Platz Fritz-Ebert-Straße Obere Dunkelgasse Turmstraße Platanenstraße Agnes-Löscher-Straße Cunsdorfer Straße (ab Agnes-Löscher-Straße) Kneippstraße X Ungerade Woche X X X X X X X X X X X X X Gerade Woche X X X X X X X X X X X X X X Ungerade Woche X Gerade Woche X X X X X X X X X X X X X Straße Heinrich-Zille-Straße Kantstraße Erich-Knabe-Straße Friesener Weg (bis Farbwerk) Pestalozzistraße Grüne Aue Ruppelte (komplett) Schlachthofstraße Damaschkestraße Ringstraße Landschänkenweg Am Heinrichstollen Am Ruppelte Teich Brunner- und Dr.-Eckener-Straße X (von A.-Jahn-Straße bis Abzweig Schönbach/Reuth) Flurweg X B 94, von Ortseingang bis Ortsausgang X Waltersdorfer Straße X Gartenstraße, von B 94 bis Einmündung Siedlung X Siedlung komplett X Gemeindeweg X 5 Freitag Vormittag Zeit Straße OT Schneidenbach Hauptstraße Oststraße (b.oberer Teich) Weststraße Ungerade Woche Gerade Woche X X X Reichenbach R.-Luxemburg-Str. X Reichsstraße X Wiesenstraße X Hospitalstraße X Plauensche Str. (v.Reichsstr.bis Scheune) Heinsdorfer Straße X Bergstraße (komplett) Lengenfelder Straße X Annenplatz X Kleiner Anger (von R.Luxemburg-Str. bis Rotschauer Weg) Rotschauer Weg Grenzstraße Schöne Aussicht (bis Sportlerheim) Göltzschtalblick Burgstraße X Rotschauer Straße Birkenstraße X An der Hutleithe X Krummer Weg Moritzstraße Sperlingsberg Grüner Weg, OT Brunn Mühlgässchen Sorggasse Alte B 94 Friesen von Hallmeyer Siedlung X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Erläuterungen Montag 06:30-11:30 und 12:30-15:30 Uhr Dienstag 06:30-11:30 und 12:00-15:30 Uhr Mittwoch 06:30-11:30 und 12:00-20:00 Uhr Donnerstag 06:30-11:30 und 12:00-15:30 Uhr Freitag 06:30-11:30 Uhr Sofern die Witterung es erlaubt, beginnt die Straßenreinigung gemäß dem abgedruckten Kehrplan am 29. März 2004. Die Straßenreinigung wird von der Regionalen Aufbau- und Dienstleistungsgesellschaft Reichenbach mbH (RAD) durchgeführt. Bei Rückfragen, Problemen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die RAD, Tel. 5 55 60. Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004 6 „Storchenpost“ Neue Erdenbürger sind immer ein Ereignis, bei dem nicht nur die Eltern einen Augenblick „den Atem anhalten“. Wir wollen die neuen Reichenbacher vorstellen. Die Mütter, die im Krankenhaus Reichenbach entbinden, können ihre Einwilligung geben, dass wir die Geburt ihres Kindes im Amtsblatt der Stadt anzeigen. Nicht alle tun das bisher, aber wir hoffen, es werden immer mehr. Februarkinder: Name des Kindes Name der Mutti Geburtstag Größe in cm Jasmin Kalich Heike Kalich 05. Februar 50 Lara Breiter Annett Breiter 07. Februar 53 Viktoria Michel Hanka Michel 07. Februar 52 Domenic Hotzelt Isabelle Hotzelt 08. Februar 48 Lilly Teubert Ute Teubert 09. Februar 52 Laurenz Herzog Yvonne Herzog 09. Februar 50 Niklas Wiedemann Annette Wiedemann 11. Februar 49 Sara Weikert Katrin Weikert 15. Februar 54 Sky Tröger Manja Tröger 22. Februar 53 Clara Malz Steffi Malz 23. Februar 51 Laura Pinnow Anne Pinnow 25. Februar 53 Virginia Bittner Sandy Bittner 26. Februar 51 Paul Reimann Janett Reimann 28. Februar 53 Gewicht in g 3590 3400 3670 2750 3840 3440 2790 4350 4500 3470 3205 3445 3990 Amtliches Schöffenwahl Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit 2005 bis 2008 Vogtlandkreis sucht bis Ende April geeignete Kandidaten Im Vogtlandkreis sind für die Amtszeit 2005 – 2008 in diesem Jahr ca. 60 neue Jugendschöffen zu wählen. Hierfür müssen jedoch doppelt so viele Kandidaten gewonnen werden, teilt die Pressestelle des Landratsamtes mit. Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Jugendliche mitwirken. Ihre Stimme hat bei Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. „Jugendschöffen, die bereits zwei Wahlperioden tätig waren, können nicht mehr kandidieren“, bedauert Landrat Dr. Lenk die gesetzliche Bedingung dieses fachliche Potenzial zu vergeben. „Ich bedanke mich bei allen Schöffen für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit“ schließt der Kreischef seinen Dank an. Der Jugendschöffe soll durch seine Berufs- und Lebenserfahrung ein entsprechendes Rechtsempfinden zur Geltung bringen. Jugendschöffen sollten deshalb erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Wie wird man Jugendschöffe? Jeder Bürger zwischen 25 und 70 Jahren, der seit mindestens 1 Jahr im Vogtlandkreis wohnt kann ab sofort bis spätestens 27.04.2004 im Jugendamt Vogtlandkreis, Dienststelle Reichenbach, Postplatz 3 08468 Reichenbach, unter dem Kennwort ”Jugendschöffe” seine Bewerbung formlos abgeben. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.06.2004 wird über die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste beschlossen. Danach wird durch einen eigens dafür gebildeten Wahlausschuss bei den Amtsgerichten die endgültige Wahl der Jugendschöffen durchgeführt. Diese Wahl erfolgt im Zeitraum Oktober 2004. Bis Ende November erhalten die dann gewählten Jugendschöffen durch die jeweiligen Amtsgerichte eine entsprechende Mitteilung über ihre Wahl. Hinweise: Jugendschöffen im Vogtlandkreis sind für die Amtsgerichtsbezirke Plauen und Auerbach zu wählen. Entscheidend für die Zuordnung zu dem Amtsgericht ist der Wohnsitz im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk. Folgende Angaben müssen dem Bewerbungsvorschlag beigefügt werden: · Amtsgerichtsbezirk · Familienname, Vorname, Geburtsname · Familienstand · Geburtsdatum und Ort · in der Gemeinde wohnhaft seit · Beruf · Staatsangehörigkeit · Wohnort, Straße, Hausnummer · frühere Schöffentätigkeit · Bemerkungen Ebenso versagt das Gesetz bestimmten Berufsgruppen wie Richtern, Beamten der Staatsanwaltschaft, Notaren, Rechtsanwälten, Polizeivollzugsbeamten und hauptamtlichen Bewährungs- und Gerichtshelfern eine Jugendschöffentätigkeit. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren bzw. ein Urteil erlassen wurde, das die Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter beinhaltet, dürfen sich ebenfalls nicht bewerben. „Für die Funktion der Strafrechtspflege ist es unbedingt notwendig, dass sich verantwortungsvolle Bürger unseres Vogtlandkreises für das Amt eines Jugendschöffen zur Verfügung stellen,“ hofft Jugendamtsleiter Dr. Berthold Geyer. Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004 Öffnungszeiten Bürgerbüro: siehe Seite 8! Schöffen gesucht Für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 werden im Amtsgerichtsbezirk Auerbach die Schöffen und Jugendschöffen neu bestellt. Die Stadt Reichenbach erstellt für die Wahl der Schöffen eine Vorschlagsliste, die alle Kreise der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen soll. Neben den Vorschlägen der Parteien und anderen Vereinigungen sollen auch Einzelpersonen, die für dieses Ehrenamt ein besonderes Interesse haben, sich hierfür bewerben. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes, körperliche Eignung. Die für das Schöffenamt eingehenden Bewerbungen und Vorschläge werden ohne Vorauswahl dem Stadtrat (Schöffen) und dem Jugendhilfeausschuss des Landratsamtes Vogtlandkreis (Jugendschöffen) vorgelegt, die über die Aufnahme in die Vorschlagslisten im Mai 2004 in öffentlicher Sitzung entschieden. Die Wahl der Schöffen findet voraussichtlich im Oktober 2004 durch den Wahlausschuss am Amtsgericht statt. Schöffe werden kann, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, seit mindestens einem Jahr in der betreffenden Gemeinde (hier: in der Stadt Reichenbach) wohnt und auch nicht jünger als 25 Jahre bzw. älter als 70 Jahre ist. Ausgeschlossen ist wer als Schöffe oder Jugendschöffe 8 Jahre lang tätig gewesen ist und dessen letzte Dienstleistung zu Beginn der neuen Amtsperiode weniger als 8 Jahre zurück liegt. Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugendarbeit erfahren sein. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Die Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung nach dem Gesetz über ehrenamtlicher Richter. Vom Schöffen wird kein spezielles juristisches Wissen erwartet, er soll vielmehr mit seiner Lebenserfahrung und seinem Sachverstand zu lebensnahen Gerichtsentscheidungen beitragen. Sollten sie Interesse für diese ehrenamtliche Tätigkeit haben, dann bewerben Sie sich spätestens bis 16. April 2004 für die Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste der Stadt Reichenbach. Wie wird man Schöffe? Bei Interesse an der Schöffentätigkeit muss man sich zunächst die Bewerbungsunterlagen besorgen. Informations- und Bewerbungsunterlagen werden für die Bürger der Stadt Reichenbach im Bürgerbüro, Markt 7 bereit gehalten. Die Bewerbungen und Vorschläge sind an das Bürgerbüro im Original zu übersenden bzw. zu übergeben. Übersendungen per E-mail oder per Fax sind nicht möglich. Postanschrift: Stadt Reichenbach, Bürgerbüro, Markt 7, 08468 Reichenbach Schöffenwahl, HinderungsAblehnungsgründe und Bewerber werden in die Vorschlagsliste aufgenommen, die dem Stadtrat der Stadt vorgelegt wird. Hinderungs- und Ablehnungsgründe gemäß Nr. 6 bis 9 der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffen und Jugendschöffen (Schöffenund Jugendschöffen VwV) vom 27. Dezember 1999 sind folgende: Unfähigkeit zum Schöffenamt Unfähig zu dem Amt des Schöffen sind: - Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind, Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Nicht zum Schöffenamt zu berufende Personen: Zu dem Amt des Schöffen sollen nicht berufen werden: - Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden, - Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden, - Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen, - Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet sind, - Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. Zu dem Amt des Schöffen soll auch nicht berufen werden, wer - gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder - wegen einer Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes der Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi- Unterlagen-Gesetzes (StUG) vom 20. Dezember 1991 (BGBl.I S. 2272) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs.5 StUG gleichgestellte Person für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist. Weitere nicht zu berufende Personen Zu dem Amt des Schöffen sollen gemäß § 34 GVG ferner nicht berufen werden: - der Bundespräsident - Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, - Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte-oder Ruhestand versetzt werden können; in Betracht kommen die in § 36 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) und in § 59 Satz 1 des Sächsischen Beamtengesetzes (SächsBG) genannten Beamten sowie diejenigen Bundesbeamten, für die die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand durch besondere gesetzliche Vorschriften nach § 36 Abs. 2 BBG für zulässig erklärt wird, - Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, 7 - gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzuges sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer, - Religionsdiener und Mitglieder solcher religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind, - Personen, die acht Jahre lang als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als Acht Jahre zurück liegt. Ablehnung des Schöffenamtes: Die Berufung zum Amt des Schöffen dürfen ablehnen: - Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, des Europäischen Parlaments, eines Landtags oder einer zweiten Kammer, - Personen, die in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtungeines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspflege an vierzig Tagen erfüllt haben, sowie Personen, die bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind, - Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern und Hebammen, - Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen, - Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert, - Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende der Amtsperiode vollendet haben würden, - Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet. Diese Personen können in die Vorschlagsliste aufgenommen werden, soweit sie nicht von ihrem Ablehnungsrecht Gebrauch machen. Nach Aufstellung der Vorschlagsliste durch die Stadt werden die Schöffen durch einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt. Diejenigen vorgeschlagenen Personen, die bis Ende Dezember des Jahres 2004 keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben können davon ausgehen, dass sie nicht gewählt wurden. Dr. Matthias Gäckle Fachbereichsleiter Finanzen und BeteiligungsControlling Sitzungstermine städtischer Gremien SBKS-Ausschuss Montag, den 22. März, 19.00 Uhr Rathaus, Markt 1 Stadtrat Montag, den 29. März, 19.00 Uhr Rathaus, Markt 1 Verwaltungsausschuss Montag, 5. April, 19.00 Uhr Rathaus, Markt 1 Technischer Ausschuss Montag, 19. April, 19.00 Uhr Rathaus, Markt 1 Die Tagesordnung für die jeweilige Sitzung hängt sieben Tage vor dem Termin der Sitzung im Schaukasten am Rathaus, Markt 1, öffentlich aus. 8 Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004 Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Wahl zum Stadtrat und zu den Ortschaftsräten am 13. Juni 2004 in der Stadt Reichenbach im Vogtland 1. Am Sonntag, dem 13. Juni 2004 findet die Wahl zum Stadtrat und zu den Ortschaftsräten der Stadt Reichenbach im Vogtland statt. 2. In der Stadt Reichenbach werden 26 Stadträte gewählt. In den Ortsteilen Brunn, Friesen, Rotschau und Schneidenbach werden Ortschaftsräte gewählt. In nachstehend genannter Anzahl werden Mitglieder in den Ortschaftsrat gewählt: Ortsteil Brunn 5 Mitglieder Ortsteil Friesen 7 Mitglieder Ortsteil Rotschau 7 Mitglieder Ortsteil Schneidenbach 5 Mitglieder. 3. Das Wahlgebiet für die Wahl zum Stadtrat ist die Stadt Reichenbach. Die Stadt Reichenbach bildet einen Wahlkreis. Das Wahlgebiet für die Ortschaftsratswahlen ist das Gebiet der jeweiligen Ortschaft. Jede Ortschaft bildet einen Wahlkreis. 4. Parteien und Wählervereinigungen werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge für diese Wahlen beim Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses Herrn Dr. Wolfram Paul unter folgender Adresse einzureichen: Stadtverwaltung Reichenbach, Zimmer 304, Markt 1, 08468 Reichenbach, (Tel. 0 37 65 / 524 30 20). 5. Die Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung bis spätestens am 29. April 2004, 18:00 Uhr, beim Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses schriftlich eingereicht werden. Jede Partei und Wählervereinigung kann für den Stadtrat und jeden Ortschaftsrat nur einen Wahlvorschlag einreichen, dabei darf der Wahlvorschlag für die Wahl - des Stadtrates höchstens 39 Bewerber - der Ortschaftsräte Brunn höchstens 8 Bewerber Friesen höchstens 11 Bewerber Rotschau höchstens 11 Bewerber Schneidenbach höchstens 8 Bewerber enthalten. 6. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Wählbar zum Stadtrat bzw. Ortschaftsrat sind Bürger der Stadt Reichenbach bzw. Bürger der jeweiligen Ortschaft und Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ausländische Unionsbürger), die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Reichenbach bzw. Ortschaft wohnen. ° Bürger der Gemeinde ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes. ° Für ausländische Unionsbürger ist Voraussetzung, dass sie weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, die Wählbarkeit verloren haben. Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge des § 6 a Kommunalwahlgesetz (KomWG) und § 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen; die im § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen. Sich für den Stadtrat bzw. Ortschaftsrat bewerbende Unionsbürger haben bis zum Ende der Einreichungsfrist gegenüber dem Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses zusätzlich an Eides Statt zu versichern, dass sie im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht verloren haben. Sofern sie nach § 17 des Sächsischen Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind, haben sie ferner an Eides Statt zu versichern, seit wann sie in der Stadt Reichenbach eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland die Hauptwohnung haben. Bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik sind deren Anschriften anzugeben. Die erforderlichen Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärungen sind beim Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erhältlich. 7. Jeder Wahlvorschlag muss nach § 6 b und § 35 a KomWG und § 17 KomWO entsprechend nachstehend genannter Mindestzahl zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlags sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften). Für die Stadtratswahl sind mindestens 100 Unterstützungsunterschriften Ortschaftsratswahl in der Ortschaft Brunn sind mindestens 10 Unterstützungsunterschriften Friesen sind mindestens 20 Unterstützungsunterschriften Rotschau sind mindestens 20 Unterstützungsunterschriften Schneidenbach sind mindestens 10 Unterstützungsunterschriften erforderlich. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlages bei der Stadtverwaltung Reichenbach, Bürgerbüro, Markt 7, 08468 Reichenbach während den Öffnungszeiten bis spätestens 29. April 2004, 18:00 Uhr, geleistet werden. Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses spätestens am siebten Tag vor Ablauf der Einreichungsfrist schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. Der Wahlvorschlag einer Partei, die im Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letzten regelmäßigen Wahl im Stadtrat bzw. Ortschaftsrat vertreten war, bedarf jedoch keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat bzw. Ortschaftsrat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist. Öffnungszeiten Bürgerbüro: Reichenbach, den 21. März 2004 Stadtverwaltung Reichenbach Dieter Kießling Oberbürgermeister Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: 9.00 bis 9.00 bis 9.00 bis 9.00 bis 9.00 bis 9.00 bis 16.00 18.00 16.00 18.00 13.00 12.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004 Änderungssatzung zur Friedhofs- und Krematoriumssatzung der Stadt Reichenbach vom 06.12.1995, veröffentlicht im „Reichenbacher Anzeiger“ Nr. 1/96 am 25.01.1996, geändert am 20.06.2000, veröffentlicht im „Reichenbacher Anzeiger“ Nr. 12/00 am 02.07.2000 Auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) vom 21. April 1993 (SächsGVBl. S. 301), geändert durch Gesetz vom 14. Juni 1999, zuletzt geändert im Juni 2003 und §§ 2 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG) vom 29. Juli 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2001 (Sächs. GVBl. S. 426) beschließt der Stadtrat der Großen Kreisstadt Reichenbach folgende Änderungssatzung: Artikel 1 § 21 Ehrengrabstätten erhält folgende neue Fassung: Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegen der Stadt Reichenbach. Die Zuerkennung von Ehrengrabstätten erfolgt auf Beschluss des Stadtrates. Die notwendige Entscheidung betrifft Grabstätten von Ehrenbürgern und Personen, die sich besondere Verdienste um die Stadt Reichenbach erworben haben sowie andere Grabstätten von besonderer Bedeutung für die Geschichte der Stadt Reichenbach, die nach Ablauf der Ruhefrist (§ 13) bestehen bleiben sollen bzw. vor ihrer vorgesehenen Auflösung durch die Friedhofsverwaltung fotografisch zu dokumentieren sind. Die Unterlagen sind im Stadtarchiv Reichenbach aufzubewahren. Im Einzelfall sind die Grabmale in einem nicht mehr zur Belegung vorgesehenen Bereich des Friedhofes aufzustellen, wenn kein berechtigtes Eigentumsinteresse geltend gemacht bzw. darauf verzichtet wird. Artikel 2 In - Kraft - Treten Die Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt. Reichenbach, 09.03.2004 Kießling Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 der SächsGemO: Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 9 Verordnung der Stadt Reichenbach im Vogtland über die Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) Aufgrund von § 6a Abs. 6 und Abs. 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310 ber. S. 919) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 14. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 21. Januar 2004 hat der Stadtrat am 01.03.2004 folgende Parkgebührenverordnung beschlossen: § 1 Geltungsbereich Soweit das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nur mittels Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - Parkscheinautomaten oder Parkuhren – zulässig ist, werden Gebühren erhoben. § 2 Gebührenschuld Gebührenpflichtig ist der jeweilige Fahrzeugführer des parkenden Fahrzeuges. Die Gebührenschuld entsteht und wird fällig mit dem Beginn des Parkens. § 3 Gebührenhöhe Die Parkgebühren betragen auf den Parkplätzen: - Marktstraße, Markt, Rathausstraße, Mylauer Tor, Roßplatz und Solbrigplatz - 0,10 Euro für die erste halbe Stunde Parkzeit, - 0,10 Euro für jede weitere zehn Minuten Parkzeit - Postplatz - 0,10 Euro für eine halbe Stunde (Höchstparkzeit: ½ Stunde) - ÖPNV-Schnittstelle (Bahnhofsvorplatz und Fedor-Flinzer-Straße) - 0,10 Euro für die erste halbe Stunde, - 0,50 Euro für zwei Stunden und - 1,00 Euro für 8 Stunden § 4 Sonderparkplätze Die Parkgebühr auf Sonderparkplätzen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 13 StVG wird gesondert festgesetzt. § 5 Inkrafttreten Die Parkgebührenverordnung tritt am 05.04.2004 in Kraft. Die Parkgebührenverordnung der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 21.05.1996 geändert am 11.11.1998, geändert am 13.12.2001, geändert am 20.05.2003, zuletzt geändert am 12.01.2004 treten am gleichen Tag außer Kraft. Reichenbach, 09. März 2004 Kießling Oberbürgermeister Benutzungsentgeltordnung Parkhaus „Park des Friedens“ I. Öffnungszeiten: Das Parkhaus ist d u r c h g e h e n d geöffnet. II. Parktarife- Langzeitparker Die Entgelte werden in der Stadtverwaltung entrichtet und durch Parkausweis,von außen gut sichtbar im Fahrzeug angebracht, belegt. Für die Kategorie III gilt zusätzlich, dass die Ankunftszeit an der von außen gut sichtbar angebrachten Parkscheibe einzustellen ist. Die Entgelte betragen einschließlich der Mehrwertsteuer je nach Benutzergruppen für Jahresbetrag Monatsbetrag Kategorie I (Parken uneingeschränkt; mit Reservierung) Kategorie II (Parken ganztags) Kategorie III (Parken halbtags bis 6 Stunden Einstellzeit) 200,00 Euro 20,00 Euro 150,00 Euro 15,00 Euro 100,00 Euro 10,00 Euro Rückerstattungen werden im Bedarfsfall nur für volle Monate unter Einbehaltung einer Verwaltungsgebühr von “10,00 Euro” gewährt. III. Parktarife-Kurzzeitparker Die Entgelte werden an den Parkscheinautomaten mittels Münzgeld entrichtet und der Parkschein, von außen gut sichtbar, im Fahrzeug ausgelegt. Die Entgelte einschließlich der Mehrwertsteuer betragen werktags Mo-Fr 09.00Uhr – 17.00 Uhr: 0,10 Euro für die erste halbe Stunde, 0,50 Euro für zwei Stunden und 0,50 Euro für jede weitere zwei Stunden IV. Inkrafttreten: Die Regelung der Benutzungsentgelte tritt am 05.04.2004 in Kraft. Die Benutzungsentgeltordnung Parkhaus „Park des Friedens“ der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 14.12.2001 tritt am gleichem Tag außer Kraft. Reichenbach, den 09. März 2004 Kießling Oberbürgermeister 10 Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004 Ortsübliche Bekanntmachung über den Maßnahmeplan 2004 im Fördergebiet „Stadtzentrum“ Der Stadtrat der Stadt Reichenbach beschloss in seiner öffentlichen Sitzung vom 01.03.2004 den nachfolgend genannten Maßnahmeplan 2004 für das Programmgebiet „Städtebauliche Erneuerung“ für den räumlichen Geltungsbereich „Stadtzentrum“ Reichenbach vorbehaltlich der Bereitstellung der beantragten Zuwendungen und Kassenmittel durch das Regierungspräsidium Chemnitz. Maßnahmeplan 2004 Sanierungsmaßnahmen nach BauGB für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Stadtzentrum“ Investitionsmaßnahmen Gesamtkostenschätzung Öffentlichkeitsarbeit/Sonstiges 5.000 Euro Grunderwerbe 15.000 Euro Ordnungsmaßnahmen/Erschließungsmaßnahmen 422.000 Euro - Abbrüche 40.000 Euro – Straßenbau Kolpingstr./Osterstr. 180.000 Euro - Straßenbau Lange Gasse 12.000 Euro – Neugestaltung Grünbereich Alter Friedhof 138.000 Euro – Restleistungen Passage Mylauer Tor–WEKA, 52.000 Euro Lüftungstechnik Markt 1 Baumaßnahmen 222.000 Euro – Peter-Paul-Kirche - BA 2 123.000 Euro – Private Einzelmaßnahmen 99.000 Euro 69.000 Euro Sanierungsträgerhonorar GESAMT 733.000 Euro Verschiebungen innerhalb der Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Gesamtinvestitionssumme lt. bestätigtem HH-Plan 2004 möglich. Jeder Bürger hat das Recht im Rathaus 08468 Reichenbach, Markt 1, FB 5, Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer 320 während der Öffnungszeiten Montag 9:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr über vorgesehene Einzelmaßnahmen Auskunft zu verlangen und Vorschläge einzubringen. Stadt Reichenbach Dieter Kießling Oberbürgermeister Ortsübliche Bekanntmachung über den Maßnahmeplan 2004 im Fördergebiet „Erweiterte Altstadt“ Der Stadtrat der Stadt Reichenbach beschloss in seiner öffentlichen Sitzung vom 01.03.2004 den nachfolgend genannten Maßnahmeplan 2004 für das Programmgebiet „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale Stadt“ für den räumlichen Geltungsbereich „Erweiterte Altstadt“ Reichenbach vorbehaltlich der Bereitstellung der beantragten Zuwendungen und Kassenmittel durch das Regierungspräsidium Chemnitz. Maßnahmeplan 2004 zur Weiterentwicklung des Reichenbacher Programmgebietes „Erweiterte Altstadt“ Investitionsmaßnahmen Gesamtkostenschätzung Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen 980.000 Euro Abbrüche 230.000 Euro - Abbrüche in der Liegenschaft Wiesenstr. 62 - Untere Dunkelgasse 17, ehem. Bekleidungswerk Erschließungsanlagen: - Stützmauer Ostergässchen 25.000 Euro - Stützmauer unterhalb des Kirchplatzes 400.000 Euro - Gestaltung Ortseingang an der B 94 25.000 Euro - Neugestaltung Kirchplatzareal 300.000 Euro (Kirchplatz, Schulberg, Kirchgasse, Kolpingstraße unterer Teil) Baumaßnahmen 125.000 Euro - Private 125.000 Euro Grunderwerbe 57.000 Euro - Bereich Ortseingang B 94 (entlang Reichsstraße) 57.000 Euro Planungen 5.000 Euro Öffentlichkeitsarbeit 10.000 Euro Stadtteilmanagement 69.000 Euro Gesamt 1.246.000 Euro Verschiebungen innerhalb der Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Gesamtinvestitionssumme lt. bestätigtem HH-Plan 2004 möglich. Jeder Bürger hat das Recht im Rathaus 08468 Reichenbach, Markt 1, FB 5, Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer 320 während der Öffnungszeiten Montag 9:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr über vorgesehene Einzelmaßnahmen Auskunft zu verlangen und Vorschläge einzubringen. Stadt Reichenbach Dieter Kießling Oberbürgermeister Mikrozensus – Haushaltsbefragung Die diesjährige amtliche Haushaltsbefragung „Mikrozensus und EU-Arbeitskräftestichprobe“ findet in den nächsten Wochen, beginnend ab dem 22. März 2004 bis etwa Ende Mai diesen Jahres, in den mittels eines statistischen Zufallsverfahrens ausgewählten Haushalten statt. Sie wird zeitgleich in allen Bundesländern durchgeführt. Für jeden ausgewählten Haushalt besteht Auskunftspflicht. Etwa 500 Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes suchen rund 20 000 Haushalte auf. Rechtsgrundlage für den Mikrozensus ist das Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz) vom 17. Januar 1996 (BGBl. I S. 34) in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über die Arbeitskräfte in der Gemeinschaft (ABI. EG L 77 S.3). Bedingt durch die gesetzlich vorgeschriebene Auskunftspflicht ist für die Befragung ein Stichprobenumfang von nur einem Prozent der Haushalte ausreichend. Die durch unser Amt eingesetzten Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes ausweisen. Sie sind zu den entsprechenden Gesetzen und den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet worden. Aus der Befragung gewonnene Einzelangaben werden ausschließlich für gesetzlich bestimmte Zwecke genutzt. Damit ist jede Verwendung der gewonnenen Erkenntnisse zu Maßnahmen gegen die befragten Personen ausgeschlossen. Helbig, Referentin Statistisches Landesamt Ein Hinweis: Das entsprechende Anschreiben zur Haushaltsbefragung Mikrozensus sowie die gesetzlichen Grundlagen können in der Pressestelle der Stadt, bei Heike Keßler, Markt 1, Zimmer 104, eingesehen werden, Tel. (5 24-10 12). Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004 Museum Reichenbach Johannisplatz 3 - Gefördert durch den Kulturraum Vogtland als regional bedeutsame Einrichtung 26. März, Jahrestagung der NeuberinGesellschaft e.V. – Jahrestagung und Wahl April: Ausstellung Berthold Dietz – Skulpturen, Plastiken, Zeichnungen 10. April, Kammermusikalische Reihe: Ulrich von Brochem (Hannover), Bratsche Führungen durch die ständige Ausstellung und Vorträge zum Leben und Werk der Neuberin sowie zur Stadtgeschichte, auf Wunsch sind auch kleine historische Stadtführungen möglich. Voranmeldungen bitte unter Tel. (03765) 2 11 31. Öffnungszeiten: Di. bis Fr. 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr und So. 13.00 bis 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung. Reichenbacher bei Neuberin-Preis-Vergabe immer dabei Wenn aller zwei Jahre der Caroline-Neuber-Preis der Stadt Leipzig im Rahmen einer Matinee zum Geburtstag von Friederike Caroline Neuber vergeben wird, sind Vertreter aus der Geburtsstadt der Neuberin als Gratulanten immer mit von der Partie. Am Sonntag, dem 7. März, erhielt diesen Kulturpreis die langjährige Intendantin des Berliner Hebbel-Theaters, Nele Hertling. Diese Auszeichnung wird nur an Frauen vergeben, die sich im Sinne der Neuberin um das Theater verdient gemacht haben. Deshalb würdigt der Caroline-NeuberPreis der Stadt Leipzig heutige Leistung und heutiges Engagement für die Theaterkunst im deutschsprachigen Raum. Dafür steht auch die 1934 in Berlin geborene Nele Hertling, die eindrucksvoll und nachhaltig für das Vermächtnis der Neuberin eintritt Die Jury würdigte mit ihrer Entscheidung eine Künstlerin, die als Intendantin einen entscheidenden Beitrag geleistet hat, neuen zeitgenössischen Ausdrucksformen im Theater Raum zu geben. Ihr besonderes Engagement bezieht sich auf die Durchsetzung eines modernen Tanztheaters, in dem sie Künstlern aus aller Welt eine Heimstatt für auch avantgardistische Projekte in Berlin bot. Jürgen-Fuchs-Bibliothek Markt 1 - Gefördert durch den Kulturraum Vogtland als regional bedeutsame Einrichtung Beim Besuch von Kindergruppen/Führungen bitten wir um telefonische Voranmeldung unter Tel. (0 37 65) 5 24-41 41. Öffnungszeiten: Montag: 9.00-16.00 Uhr Dienstag: 9.00-18.00 Uhr Mittwoch 9.00-16.00 Uhr Donnerstag 9.00-18.00 Uhr Freitag 9.00-13.00 Uhr Sonnabend 9.00-12.00 Uhr Neuberinhaus - Eine Einrichtung der Vogtland Kultur GmbH - gefördert durch den Vogtlandkreis und den Kulturraum Vogtland Sonntag, den 21. März, 16.00 Uhr „Trend Frisuren“ - die wichtigsten Haartrends des Jahres 2004. Hier finden Sie aktuelle Frisuren, Farben & Stylings für jeden Typ. Bereits zum dritten Mal treffen sich unter der Regie von Corinna Trommer die Hairstylisten aus der Innung des Vogtlandes zum Workshop im Neuberinhaus, um die zukünftigen Trends in kreative Haarbotschaften für das Jahr 2004 umzusetzen. Dienstag, den 23. März Dirigentenseminar (Vogtland Philharmonie Greiz/Reichenbach) Sonntag, den 28. März, 16.00 Uhr „Südafrika“ - Natur & Tierparadies, sowie die Naturvölker Afrikas. Dokumentation von eindrucksvollen Orten in einer ganz besonderen Panorama – Bildtechnik ausgeführt vom Terra Nova Team unter der Leitung von Andreas Mihatsch. 2. April: Ausstellungseröffnung: Werke von Silvia Biedermann & Gero Fehlhauer (bis 7. Mai) Samstag, den 3. April, 9.00, 11.00, 13.00 und 15.00 Uhr, Jugendweihe 2004; Veranstalter: Sächsischer Verband für Jugendweihe und Jugendarbeit Sonntag, den 4. April, 15.00 Uhr Im Krug zum grünen Kranze: Eine Supershow der Volksmusik mit den Original Saaletalern Mittwoch, den 14. April, 09.30 Uhr Däumeline: Ein USA–Zeichentrickfilm vorgeführt vom Sächsischen Kinder- und Jugendfilmdienst, Dauer ca. 83 Minuten – geeignet für Kinder ab 4 Jahre Samstag, den 17. April, 19.30 Uhr Partynacht mit OB-Live: 100%ige Live – Musik; eine engagierte Show und stimmungsgeladene Partynacht Änderungen vorbehalten! Karten sind an der Vorverkaufskasse (Di. u. Do. 09.00 bis 19.00 Uhr) sowie ab eine Stunde vor Beginn erhältlich. Bestellungen bitte an: Neuberinhaus Reichenbach, Weinholdstraße 7, 08468 Reichenbach, Tel. (03765) 1 21 88, Fax: (03765) 1 24 25, E-Mail: [email protected] Veranstaltungen der Vogtland Philharmonie Greiz/Reichenbach Sonntag, den 21. März, 17.00 Uhr, Ratskellersaal Rodewisch, Frühlingskonzert. Es erklingen beschwingte und beliebte Melodien von Lehar, Strauß u.a. Solistin: Gundula Schwarzer/Sopran; Dirigent & Moderation: MD Stefan Fraas Dienstag, den 23. März, Neuberinhaus Reichenbach, Dirigierseminar mit Studenten der Hochschule für Musik „Franz Liszt“ Weimar; Leitung: Prof. Gunter Kahlert, Prof. Nicolas Pasquet Samstag, den 27. März, 19.30 Uhr, Kurhaus Bad Elster, Musical-Gala: Es erklingen beliebte Melodien von Gershwin, Bernstein, Webber u.a.; Solistin: Katrin Degenhardt/Sopran; Dirigent & Moderation: MD Stefan Fraas Weiter auf Seite 13! Tipps + Termine Den Preis übergab der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Wolfgang Tiefensee, der in seinem Glückwunsch besonders die Überzeugung Nele Hertlings von der Notwendigkeit der Kunst in heutiger Zeit herausstellte. Bisherige Preisträgerinnen waren die Schauspielerinnen Jutta Hoffmann und Inge Keller sowie die Regisseurin Konstanze Lauterbach. Jutta Hoffman konnte 2003 als Ehrengast anlässlich des Jubiläums der Neuberin-Gesellschaft e.V. in Reichbach erlebt werden. Marion Schulz und Dr. Wolfgang Richter von der Neuberin-Gesellschaft bzw. vom Neuberin-Museum Reichenbach überreichten der Preisträgerin 2004 den Reichenbacher Stadttaler mit dem Bildnis der Neuberin und Veröffentlichungen zur Neuberin. Dr. Wolfgang Richter - wori 11 Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004 12 REICHENBACH VERBINDET KONFESSIONEN KIRCHLICHE NACHRICHTEN APRIL 2004 Monatsspruch für April Vergeltet nicht Böses mit Bösem oder Scheltwort mit Scheltwort, sondern segnet vielmehr, weil ihr berufen seid, das ihr den Segen ererbt. 1. Petrus 3, 9 BIBELGESPRÄCH KINDERTREFFS GOTTESDIENSTE . HEILIGE MESSEN SONNTAGS Kreuzkapelle, 11. / 25.04. Schneidenbach, 18.04. Apostolische Gemeinde Immanuelkirche (außer 4.4.-10 Uhr.Einsegn.) Kirche, Mylau Jesus-Gemeinde Marienkirche Peter-Paul- Kirche (4.4.Konfirmation) Trinitatiskirche Gemeinde im CZR Begegnungszentrum (jeder 1. u. 3.) LKGemeinschaft (außer 11.4.) JUGEND- UND TEENAGERTREFFS 8.30 Uhr 8.30 Uhr 9.00 Uhr 9.00 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr 10.00 Uhr 11.00 Uhr 19.30 Uhr Kindergottesdienste / Kinderkirche sonntags zeitgleich zu den Gottesdiensten statt. SAMSTAGS Trinitatis-GS, Wochenschlußandacht 17.30 Uhr ABENDMAHL, EUCHARISTIEFEIER Gründonnerstag, 8. April St. Marien, Heilige Messe Peter-Paul-Kirche Trinitatiskirche 19.00 Uhr 19.00 Uhr 19.00 Uhr LEIDEN UND STERBEN JESU Karfreitag, 9. April Schneidenbach/Unterheinsdorf 8.30 Uhr St. Marien, Heilige Messe 15.00 Uhr Peter-Paul-Kirche 9.30 Uhr & 14.30 Uhr Trinitatiskirche 9.30 Uhr & 14.30 Uhr Immanuelkirche 14.30 Uhr Kirche, Mylau 17.00 Uhr OSTERNACHT . AUFERSTEHUNGSFEST Sonntag St. Marien, Feier d. Auferstehung Peter-Paul-Kirche, Osternacht Trinitatiskirche (Auferstehungsfeier) LKGemeinschaft, (AuferstehungsGD) Montag Kirche, Mylau (Festgottesdienst) St. Marien, Familiengottesdienst Peter-Paul-Kirche, Festgottesdienst 5.00 Uhr 6.00 Uhr 6.00 Uhr 7.00 Uhr 9.00 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr CZR (BergZion), sonntags (Teens) CZR, montags (JugendM12) St. Marien, montags LKGemeinschaft, mittwochs Peter-Paul, donnerstags Kirche, Mylau, freitags Immanuelkirche, samstags 10.30 Uhr 18.30 Uhr 19.30 Uhr 19.30 Uhr 19.00 Uhr 19.00 Uhr 19.00 Uhr FAMILIEN . JUNGE ERWACHSENE St. Marien, Freitag , 16.04. (JE) Familienkreis, Freitag, 30.04. Offener Erwachsenenkreis, 17.04. Kirche Mylau, samstags, 14tg. FRAUENTREFFEN 19.30 Uhr 20.00 Uhr 19.30 Uhr 20.00 Uhr LK.Gemeinschaft, Montag, 5.04. 16.30 Uhr Trinitatis-GS, Frühstück, 07.04. 8.30 Uhr Mutti-Kind-Kreis, Mi. 28.04. 9.00 Uhr Kirche Mylau, Donnerstag,08.04. 14.30 Uhr Kreuzkapelle, Mittwoch, 28.04. 15.00 Uhr SENIORENTREFFEN BZ, Nordhorner Pl. 3, dienstags, PeterPaul (Pfarrhaus), Mi. 7.04. Immanuelkirche, Mi. 21.04. Trinitatis-GS, Donnerstag, 08.04. St.Marien, Montag. 26.04. Alloheim (Hl.Messe) Mittwoch 7. & 21. 04. (Ev. GD.) Mittwoch 14. & 28. 04. Haus Dominikus (Hl.Messe) Mittwoch 14.04. BESONDERE GOTTESDIENSTE 14.00 Uhr 14.30 Uhr 14.30 Uhr 14.30 Uhr 14.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr Sonntag, 04.04. - Marienkirche Bußandacht mit Beichtgelegenheit 9.30 Uhr Sonntag, 25.04. - Marienkirche Familiengottesdienst mit Musikschülern aus Polen 9.30 Uhr LKG-Bezirkstag RC . 9.30 Uhr & 14.00 Uhr Trinitatis, Gesprächskreis, Mo.5.04. LKG, Montag 5. & 19.04. Villa Elisabeth, Montag 26.04. Immanuelk., dienstags, 6.&20.4. LKGemeinschaft, mi. (außer 7.04.) Schneidenbach, Mittwoch 14.04. Peter-Paul (Pfarrhaus), Do.15.04. BZ, Nordhorner Pl.3, Do. 8./22.04. Kirche, Mylau, donnerstags PETER-PAUL DISKUTIERT Pfarrhaus, Donnerstag, 29. 4. GEBETSTREFFEN 19.30 Uhr 19.45 Uhr 15.00 Uhr 19.30 Uhr 19.30 Uhr 19.30 Uhr 19.30 Uhr 19.00 Uhr 20.00 Uhr 19.30 Uhr Ökumenischer Jugendkreuzweg Freitag, 2.04. (Start in Trinitatis) 19.00 Uhr Gebet f. die Stadt, Trinitatisgemeindehaus, Jugendzimmer Mittwoch, 28. April 19.30 Uhr HAUSZELLEN . HAUSKREISE LKGemeinschaft, Freitag Info: RC 525 696 Berg Zion, FrauenM12, Dienstag Info: RC 15078 AUSLÄNDERTREFF 20.30 Uhr 15.30 Uhr CZR (Berg Zion) Di, 6.04. (Familytime) 18.00 Uhr Marienkirche, 11.04. GD in Polnisch 15.00 Uhr MUSIK . GESANG . TANZ PASSIONSKONZERT Trinitatiskirche, Mittwoch 7. April mit Werken von Liszt, Reger, Kuhnau u.a. Trinitatiskantorei sowie ausgewählte Solisten Beginn 19.30 Uhr . Eintritt 4 - 5 Euro Immanuelkirche Männerchor, Di., 13./27. 04. 19.00 Uhr Gemischter Chor, mittwochs 19.30 Uhr Peter-Paul-Kirche Kirchenchor, dienstags 19.30 Uhr Trinitatiskantorei Chor (GS), dienstags 19.00 Uhr Beginn der Proben für den musikalischen Höhepunkt des Jahres: Das Weihnachtsoratorium von Johann Sebastian Bach (1 - 4) Spatzenchor (GS), mittwochs 15.00 Uhr Kurrende, donnerstags 15.30 Uhr Apostolische Gemeinde Chorproben, mittwochs 19.30 Uhr Ein Herr, ein Glaube eine Taufe, ein Gott und Vater aller, der da ist über allen und durch alle und in allen. Epheser 4, 5 www.kirche-reichenbach.de.vu Für die Informationen der Kirchen, Gemeinden und Vereine sind die jeweiligen Träger selbst verantwortlich. St.Marien,Vorschulkinder, Di. 7.30-15.30 Uhr Ministranten/Schulkinder,Mi.7./21.04. 16.00 Uhr CZR (Skaterbahn), KidsSkaterParty Freitag, 30. April (6-12J.) 15.00 - 18.00 Uhr Friedenskirche, Mylau, do. (außer 15.4.) 16.00 Uhr LKG, Jungschar/Kinderstunde, Sa. 10.00 Uhr Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004 Samstag, den 3. April, 19.00 Uhr, Stadtkirche Greiz, Kirchenkonzert zur Passionszeit: Cesar Franck: „Die sieben Worte Jesu am Kreuz“; Gabriel Fauré: Requiem op.48; Projektchor St. Marien; Solisten: Anett Illig/Sopran, Mathis Gronemeyer/Tenor; Christian Kestler/Bass; Dirigent: Matthias Grünert a.G. Sonntag, den 4. April, 17.00 Uhr, Bürgerhaus Weida, Frühlingskonzert: „Im Prater blühn wieder die Bäume“; beliebte und bekannte Melodien von J. Strauß, F. Lehar, R. Stolz u.a.; Solistin: Bärbel Kubicek–Sopran; Sprecher: Erkan-Joachim Müller; Dirigent: Roland Menkhoff Dienstag, den 13. April, 19.30 Uhr, Kurhaus Bad Elster, „Die lustige Witwe“ von Franz Lehar; Konzertante Aufführung in Kooperation mit den Sächsischen Landesbühnen Dresden/ Radebeul; Dirigent: MD Florian Merz a. G. Änderungen vorbehalten! ... Termine NEUAPOSTOLISCHE KIRCHE Ort: Reichenbach, Untere Dunkelgasse 2 Gottesdienste: sonntags 9.30 Uhr donnerstags 19.30 Uhr Seniorenzentrum Alloheim: Gottesdienst: letzter Samstag im Monat 10.00 Uhr März Foyer Neuberinhaus Ausstellung von Ludmilla Sauerwein Burg Mylau, Heimatmuseum Jahresausstellung „Altes Spielzeug“ Greiz, Theater der Stadt, 50. Ausstellung: Werke von Greizer Künstlern (bis 4. April) Greiz, Sommerpalais Ausstellung zum „Jahr der Bibel“ (bis 12. April ) bis 18. April, Auerbach, Museum, Osterausstellung Greiz, Stadt- und Kreisbibliothek, Kirchplatz 4 Ausstellung mit Werken Greizer GraffittiKünstler 5. April bis 3.Mai, Oelsnitz, Zoephelsches Haus Landschaften, Blumen von Herrn Otto noch bis 18. April zu sehen, Auerbach, Museum, Osterausstellung 21. März, 11.30 Uhr, Park des Friedens Gedenkfeier für die Opfer der Kriege 17.00 Uhr, Greiz, Theater der Stadt „UFA-Schlager/Musical Revue“ – „Das gibt’s nur einmal“, Gastspiel der Konzertdirektion Landgraf 17.00 Uhr, Auerbach, St. Laurentiuskirche Orgelkonzert zum Bach-Geburtstag ab 23. März, 14.00 Uhr, Greiz, Altstadtgalerie, zweite Etage, Ausstellung „Begegnung mit unserem Lebenstil“ 23. März, 15.00 Uhr, Greiz, Altstadtgalerie, zweite Etage, Seminarraum Erzähl-Café, Thema: „Lebensstil im Alter“ 24. März, 14.00 Uhr, Volkssolidarität, FritzEbert-Straße 25, Seniorentanz 25. März, 10.00 Uhr, Greiz, Theater der Stadt „Von einem der auszog, das Hören zu lernen“, Musikalisches Programm für Schüler der Klassen 2 bis 4 19.30 Uhr, Greiz, Stadt- und Kreisbibliothek, Kirchplatz 4, Hannes Zerbe (keyb.) & Gina Pietsch (voc.): Anachronistische Säfte, Linksridiküle und ihre Lymphatisanten 26. März, 19.30 Uhr, Greiz, Theater der Stadt „Die Freundin meiner Frau“, Komödie mit Renate Blume, Helga Piur und Kaspar Eichel 20.00 Uhr, Greiz, Haus „Friedensbrücke“ Single-Night 20.00 Uhr, Auerbach, Nicolaikirche Quadro nuevo, neues Programm Mocca Flor 19.30 Uhr, Neuensalz, Kapelle, Live Musik gespielt und gesungen von Andreas Geffarth 27. März, Bahnhof, Bahnhofsgebäude Floh- und Trödelmarkt im Bahnhof 14.30 Uhr, Greiz, Turnhalle Ostvorstadt, GreizPohlitz, 132. Greizer Straßenlauf 16.00 Uhr, Oelsnitz, Rathaus Rathauskonzert “Wiener Nachmittag“ 17.00 Uhr, Greiz, Sommerpalais, Gartensaal (bis 27. Juni), Ausstellungseröffnung „Krügers Capital“, Arbeiten von Sebastian Krüger 19.00 Uhr, Plauen , Festhalle, Sportgala 21. Uhr, Greiz, Haus „Friedensbrücke“ Disco-Party 28. März, 16.00 Uhr, Greiz, Theater der Stadt „Der Vetter aus Dingsda“, Operette von E. Kuennecke, Gastspiel des Theaters Plauen-Zwickau 29. März, Greiz, Theater der Stadt, Kleiner Saal, „Man müsste noch mal 20 sein“, Seniorentanznachmittag 30. März, 19.00 Uhr, Greiz, Unteres Schloss, Weißer Saal, Prominente im Gespräch: Prof. Harald Lesch, Astro- und Plasmaphysiker 31. März, 19.30 Uhr, Vogtländische Buchhandlung, Zenkergasse 2, Literarischer Mittwoch: Erlesenes aus der „Langen Nacht des Buches“, Impressionen aus dem ersten Literaturwettbewerb im Vogtland, mit Beate Werner (RC), Hannes Kiss (AE), Christoph Roeber (PL), Christoph Krumbiegel (Treuen) 1. April, 14.00 Uhr, Volkssolidarität, FritzEbert-Straße 25, Seniorentanz 14.30 Uhr, Greiz, Haus „Friedensbrücke“ Tanz-Tee für jung und alt 14.30 Uhr, Greiz, Unteres Schloss, Kellergewölbe der Greiz-Information, Die anspruchsvolle Runde: Gesprächsrunde zu Kultur, Politik, etc. 19.00 Uhr, Greiz, Theater der Stadt, Oberes Foyer, Ausstellungseröffnung: Werke von Andreas Rudloff 2. April, Greiz, Theater der Stadt Kabarett „Die Akademixer“ (Leipzig) 19.30 Uhr, Neuensalz, Kapelle Liederabend 20.00 Uhr, Greiz, Haus „Friedensbrücke“ Single-Night 09.00, 11.00, 13.00 und 15.00 Uhr, Elsterberg, Burgkeller, Kabarett 3. April, 06.00 bis 13.00 Uhr, Greiz-Neumühle, vor dem Gemeindeamt, Oldtimerteilemarkt 13.00 Uhr, Lengenfeld, StadionWaldkirchener Weg, 36. Göltzschtallauf 14.00 Uhr, Greiz, Treffpunkt Unteres Schloss Öffentliche Stadtführung durch die historische Altstadt (mit Besuch des Oberen Schlosses) 19.00 Uhr, Greiz, Stadtkirche St. Marien Kirchenkonzert zur Passionszeit (Vogtland Philharmonie Greiz/Reichenbach, Werke von C. Frank und G. Fauré 21.00 Uhr, Greiz, Greiz, Haus „Friedensbrücke“ Disco-Party 09.30 Uhr, Elsterberg, Bürgerhaus Görschnitz Osterbasteln 10. April, 19.00 Uhr, Gasthof Brunn Ostertanz E-Werk: 27. März, 21.00 Uhr, Live-Hall: Live-Musik mit „Freak“ 3. April, 21.00 Uhr, Live-Hall: Live-Musik mit „Biba & die Butzemänner“ Blutspendetermine 23.03., 15.00 bis 19.00 Uhr, Reichenbach, Goethe-Gymnasium, Ackermannstraße 7 21.04., 14.30 bis 19.00 Uhr, Reichenbach, Kindertagesstätte „Wichtelhausen“, JuliusMosen-Straße 16 21.04., 14.30 bis 18.30 Uhr, Neumark, Mittelschule, Wilhelm-Pieck-Straße 1 24.04., 08.30 bis 12.00 Uhr, Lengenfeld, Untere Mittelschule, Kirchplatz Ausstellung ”Brunner Ortsgeschichte” Samstag, den 3. April, 9.00 bis 12.00 Uhr. Wer außerhalb dieser Zeiten einen Blick auf die Historie Brunns werfen möchte, kann das nach Absprache mit Herrn Singer, Am Fernblick 1, 08468 Brunn, Tel. (0 37 65) 39 25 99, tun. Alaunwerk in Mühlwand Ein Ausflug ins Mittlere Göltzschtal bietet Erholung, Abenteuer und jede Menge spannende Erlebnisse. Große und kleine Naturforscher werden noch lange von einer Entdeckungsreise in das Alaunwerk in Mühlwand schwärmen. Öffnungszeiten des Besucherbergwerks: Sonnabend/Sonntag: 13.00 bis 16.00 Uhr, Führungen auf Voranmeldung täglich ab 10.00 Uhr. In den Monaten Juli/August/September finden Sonnabend/Sonntag, 13.00 bis 16.00 Uhr, Montag bis Freitag, 10.00 bis 12.00 Uhr & 13.00 bis 16.00 Uhr Führungen auf Voranmeldung auch außerhalb der Öffnungszeiten statt. Voranmeldung: Bergwerksdirektor Werner Albert, Tel. u. Fax: (03765) 1 39 86 oder 0170/2 42 76 04 Weiter auf Seite 14! Sonntag, den 28. März, 17.00 Uhr, Sparkasse Schleiz, Frühlingskonzert: Heitere und beschwingte Kompositionen von Strauß, Lehar, Stolz u.a., Solistin: Katrin Degenhardt/Sopran (Düsseldorf); Dirigent & Moderation: MD Stefan Fraas 13 14 Ständige Ausstellung in ”Ketzels Mühle” am Fuße der Göltzschtalbrücke Wissenswertes über die Geschichte der Brücke, der Mühle und über die reizvolle Umgebung erfahren Sie in der Ausstellung, die täglich von 9.00 bis 16.00 Uhr geöffnet hat. Kulturbund Reichenbach e.V., Heinsdorfer Straße 6, Tel. (037606) 3 61 93 oder (037606) 3 21 78 Mal- und Grafikwerkstatt: Jeden Dienstag, ab 17.00 Uhr im Atelier Neuberinhaus Keramikwerkstatt: Jeden Montag, 15.00 bis 17.00 Uhr für Kinder Jeden Mittwoch, 15.00 bis 20.00 Uhr für Erwachsene, in der Werkstatt im Neuberinhaus Fachgruppe Heimatgeschichte Infomobil der Bundesknappschaft „Für Sie unterwegs“, immer Dienstag, 30. März, 20. April Sprechzeiten des Mieterverein Reichenbach und Umgebung e.V., Weinholdstraße 45, 08468 Reichenbach, Tel.: (03761)84 388, 0172/61 581 43 Montag: 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr Vogtländisches Seniorenkolleg Reichenbach e.V., Begegnungsstätte Nordhorner Platz 3, 08468 Reichenbach, Telefon: (03765) 6 93 27 (nur während der Sprechzeit ), Fax: 71 71 25 Sprechzeiten: Jeden Mittwoch von 13.00 bis 15.00 Uhr Internet: www.seniorenkolleg-vogtland.de, EMail: [email protected] 23. März, 13.15 Uhr, Goethe-Gymnasium, Ackermannstraße 7, Internet-Computerkurs (Gruppe 2) 23. März, 15.00 Uhr, Gaststätte „Alte Gärtnerei“, Zenkergasse 12, Zirkel Schreibende Senioren 24. März, 14.00 Uhr, WHZ, Hochschulteil R e i c he n b a c h , K l i n k h a rd t s t r a ß e 3 0 , Z i r ke l M e d i z i n / P s y c ho l o g ie : T he m a „Blindsein-Schicksaal und Chance zugleich“ 29. März, 15.00 Uhr, Datheschule, Dammsteinstraße 45: Computerkurs 30. März, 13.15 Uhr, Goethe-Gymnasium, Ackermannstraße 7, Internet-Computerkurs (Gruppe 1) 31. März, 09.30 Uhr, Begegnungsstätte, Nordhorner Platz 3, Zirkel Ganzheitliches Gedächtnistraining 06. März, 13.15 Uhr, Goethe-Gymnasium, Ackermannstraße 7, Internet-Computerkurs (Gruppe 2) Begegnungsstätte, Nordhorner Platz 3 Begegnungen/Vorträge: immer Dienstag, ab 14.00 Uhr Sport – Spiel – Hobby: immer montags, 9.00, 10.30 sowie 17.15 Uhr „Gymnastik-Rückenschule-Aerobic“, immer mittwochs, ab 14.00 Uhr „Rommé und viele andere neue Spiele“, immer mittwochs, ab 17.30 Uhr „Patch-Work-Zirkel“, jeden 2. Donnerstag ab 9.00 Uhr: Bewegung macht Spaß Religionsleben: Gottesdienste: Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat, 11.00 Uhr Bibelstunde: von 17.00 bis 19.00 Uhr Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004 Beratungsstelle für behinderte Menschen und ratsuchende Angehörige, jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat, 10.00 bis 14.00 Uhr, sowie Dienstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr nach Terminvereinbarung. Die Beratung ist kostenlos. Tel. (037421) 2 21 96 Öffnungszeiten der Bücherei und Lesestube Dienstag bis Donnerstag von 10.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr Öffnungszeiten des Internetcafés: Dienstag und Mittwoch 10.00 bis 17.00 Uhr, Donnerstag 10.00 bis 16.00 Uhr, Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr PC-Kurse: Interessenten jeden Alters können sich weiterhin für Computerkurse (Grundkurs PC und Internet sowie Schreib- und Graphikprogramm) in der Begegnungsstätte melden (Tel. 03765/6 93 27). Die AG, „Senioren-Computer-Club Reichenbach“ trifft sich jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat. Mittagessen: Montag bis Freitag ab 12.00 Uhr (pro Portion 2,75 EURO), Bestellungen spätestens einen Tag vorher Bitte informieren Sie sich zu Kursangeboten in der Begegnungsstätte! Sonderveranstaltungen: 23. März, 14.00 Uhr: „Passionszeit in Liedern“, mit Herrn Lange 30. März, 14.00 Uhr: Vortrag „Wenn ich beten könnte“, Referentin: Frau Franke 17.00 Uhr: „Power-Frauen“, R e ic he n b a c he r s e l b s t ä nd ige F ra u e n präsentieren ihre Geschäftsideen und einige ihrer Produkte. Mit literarischmusikalischem Programm. Die Frauen werden in lockerer Gesprächsrunde über i h re E r fa h r u ng e n b e r icht e n , ü b e r Schwierigkeiten und Probleme, aber auch über Positives. Informationsveranstaltung a u s A n l a s s de s I nt e r na t io na l e n Frauentages 6. April, 14.00 Uhr: Vortrag „Daten, Brauchtum und dessen Sitz“, Referent: Herr Elsner Alle Veranstaltungen auf einem Blick sind im Internet unter www.reichenbach-vogtland.de zu finden! Vereins-Info Modellbahn – Aussteller gesucht! Der Traditionsverein „Rollbockbahn“ veranstaltet am 18. und 19. September 2004 im Lokschuppen Oberheinsdorf eine Modellbahnausstellung. Obwohl bis dahin noch Zeit ist, suchen wir schon heute Modellbahn-Fans, die ihre private Anlage präsentieren möchten. Interessenten melden sich bitte bis zum 26. März beim Vereinsvorsitzenden, P. Kober, Tel. (03765) 1 46 55. P. Kober, Vorsitzender Der Fremdenverkehrsverein „Nördliches Vogtland“ informiert: Wandern im nördlichen Vogtland Rechtzeitig vor Frühlingsanfang, zur Wandersaison, hat der Fremdenverkehrsverein „Nördliches Vogtland“ sein Heftchen „Wandervorschläge und Fahrtrouten“ überarbeitet. Zu den acht Rundwanderungen, alle etwas „blumenreich“ beschrieben, mit Kilometerangaben (zwischen 5, 5 km und 27 km), kamen noch zwei hinzu. Es gibt jetzt Wandervorschläge mit Ausgangspunkt Göltzschtalbrücke in Richtung Greiz oder Elsterberg, zum Alaunbergwerk und weiter nach Lengenfeld. Auch kleinere Wanderungen zur Burg Mylau, dem Schloß Netzschkau, zum Kuhberg oder mit einer Fahrt über die Göltzschtalbrücke bzw. mit schönen Ausblicken sind darin zu finden. Natürlich ist auch der „Brückenwanderweg“ mit einbezogen. Alle zehn Vorschläge sind in einer farbig gestalteten Karte im Innenteil nachzuvollziehen. Für 1, 50 Euro kann man diese neu gestaltete Ausgabe beim Fremdenverkehrsverein „Nördliches Vogtland“ und in der „Kuhbergbaude“ erwerben. Mitarbeiter des Fremdenverkehrsverein „ N ö r d l ic he s Vo g t l a n d “ f i nd e n d ie Ausflügler täglich unmittelbar an der Göltzschtalbrücke. Montag bis Freitag von 10.00 bis 13.00 Uhr, Sonnabend, Sonntag und Feiertag von 10.00 bis 15.00 Uhr. Dort geben sie Auskünfte an die vielen Gäste der Region zu unseren vielfältigsten Sehenswürdigkeiten. Führungen zur Brückenbaugeschichte können jedoch unabhängig von den Beratungszeiten bestellt werden. Wir erarbeiten auch komplette Angebote für Gruppenbesuche im Vogtland. Unter 03765/ 392808 und 01722716152 oder unter [email protected] sind wir ständig erreichbar. Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004 Streiflichter 15 Sitzung des Stadtrates am 1. März: Bürgermeister Künzel verabschiedet und Blumenstrauß des Monats an Edgar Fuchs Fotos (2): R. Kürzinger Zu Beginn der Stadtratssitzung am 1. März informierte Oberbürgermeister Dieter Kießling, dass die Gemeinde Heinsdorfergrund am 29. Februar Rainer Löffler zum Bürgermeister gewählt hat. Danach verabschiedete Dieter Kießling Wolfgang Künzel in den Ruhestand, da dessen Amtszeit als Bürgermeister abgelaufen ist. Er dankte ihm für seine siebenjährige Tätigkeit der Stadt und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute (Foto rechts). Für den Blumenstrauß des Monats wurden von der Leitung des Christlichen Kindergartens Anita Beckert und Edgar Fuchs vorgeschlagen. Beide arbeiten seit mehreren Jahren ehrenamtlich für die Kindertagesstätte. Frau Beckert nähte u.a. für die Kinder Turn- und Schlafbeutel, Kostüme für verschiedene Theateraufführungen, für die Gruppenzimmer neue Gardinen und Vorhänge. Für die Kinder ist sie die „liebe Omi“, weil sie sehr einfühlsam auf die Belange der Kinder eingeht und ihnen geduldig zuhört. Frau Beckert konnte am 1. März nicht anwesend sein, bekommt den Blumenstrauß aber nachgereicht. Edgar Fuchs übernimmt viele kleine handwerkliche Tätigkeiten in der Kindereinrichtung, wie beispielsweise das Reparieren von Spielzeug, kleine Tischler- und Verschönerungsarbeiten im Haus und im Gartengelände. Auch bei der Durchführung von Festen kann die Kindertagesstätte immer auf seine Hilfe zählen. Die Kinder mögen Edgar Fuchs, da er mit ihnen viel Spaß macht und auf ihre Probleme eingeht.