4/04 Die Geschichte des Wasserturmes und eine herrliche Aussicht

Transcription

4/04 Die Geschichte des Wasserturmes und eine herrliche Aussicht
Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004
1
4/04
21. März 2004
Die
Geschichte
des
Wasserturmes
und eine
herrliche
Aussicht
Am 1. April wird
16.00 Uhr die
Ausstellung im
Inneren des Turmes
eröffnet. Tafeln
zeigen die Bauphase
1926 sowie Nutzung
und Bedeutung des
markanten
Bauwerkes für die
Wasserversorgung
der Stadt.
Foto: A. Wetzel
Stellenausschreibung S. 3
Schöffenwahl
S. 6/7
Tipps + Termine
S. 11-14
Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004
2
Wirtschaft Aktuell
Initiative
Unternehmensnachfolge
Der Generationswechsel in einem Unternehmen sollte langfristig geplant werden.
Im Rahmen der Initiative des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit in Zusammenarbeit mit
Partnern von Verbänden und Institutionen der
Wirtschaft, des Kreditwesens und der Freien Berufe unter der Dachmarke „nexxt“ werden Veranstaltungen und Aktionen organisiert, um erfolgreiche Wege zur Unternehmensnachfolge aufzuzeigen. Im Internetportal unter www.nexxt.org
finden Interessierte Broschüren zum Herunterladen
oder Bestellen, Planungshilfen, Veranstaltungshinweise, Börsen, die die Suche nach einem geeigneten Nachfolger unterstützen oder einen kompetenten Berater vermitteln.
Anhand der spezifischen Unternehmensdaten
können unter www.bmwi-softwarepaket.de Unternehmensbewertungen durchgeführt werden. Ausführlich werden hier auch steuerliche und rechtliche Aspekte der Übergabe und Übernahme eines
Unternehmens ausführlich behandelt.
Die IHK Regionalkammer Plauen, Geschäftsstelle Auerbach, bietet im April 2004 folgende Seminare an:
Eheverträge und Nachfolgeplanung für Unternehmer (4 Ustd.)
Termin: 19.04.2004, 17.00 – 20.00 Uhr
Wirkung der Kleidung in Beruf und Freizeit
(Kleidungsstil-Seminar (4 Ustd.)
Termin: 21.04.2004, 17.00 – 20.15 Uhr
Feuchtigkeitsschäden an Gebäuden (4 Ustd.)
Termin: 22.04.2004, 17.00 – 20.00 Uhr
Controlling in klein- und mittelständischen
Unternehmen (13 Ustd.)
Termin: 23.04. und 24.04.2004, 1. Tag: 14.00 –
19.00 Uhr, 2. Tag: 08.00 – 14.00 Uhr
Baurechtliche Fragen rund ums Grundstück (4 Ustd.)
Termin: 29.04.2004, 17.00 – 20.00 Uhr
Wie liest man eine betriebswirtschaftliche
Auswertung? (8 Ustd.)
Termin: 30.04.2004, 09.00 – 16.00 Uhr
Anfragen und Anmeldungen: IHK Geschäftsstelle Auerbach, Plauensche Straße 7, 08209
Auerbach, Tel. NEU: (0 37 44) 83 40-6200.
gez. Joachim Lang, Leiter der Geschäftsstelle
Ein Hinweis des Ordnungsamtes:
Wertstoffsammelplätze: Stätte für illegale Müllablagerungen
Illegale Abfallablagerungen an den Wertstoffsammelplätzen zeichnen sich auch
im Jahr 2004 als Problem ab. Nach Einführung der „Blauen Tonne – Papiertonne“ sollten sich die Wertstoffsammelplätze der Stadt Reichenbach eigentlich in einem sauberen und ordentlichen Zustand befinden – doch falsch gedacht – einige Reichenbacher und Nichtreichenbacher denken nur an sich und
werfen ihren Müll einfach
auf oder neben die
Sammelcontainer. Selbst
an Sammelstandplätzen,
an denen die Papiercontainer nicht mehr stehen, wird weiter fleißig
Papier entsorgt. Auch
von Hausmüll, Elektroschrott, Autokompletträder n, Fernsehern,
Microwellengeräte n
u.v.m. entledigen sich
Foto: L. Leonhardt
manche Bürger in Nachtund Nebelaktionen.
Das hier z.B. auf den Bild gezeigte Entsorgen von Abfällen stellt nach § 17 Abs. 2
der Polizeiverordnung der Stadt Reichenbach, Benutzung von Wertstoffcontainern
und sonstigen Abfallbehältern, eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis
1000 Euro geahndet werden kann.
Das Ordnungsamt der Stadt Reichenbach geht seit Januar dieses Jahres verstärkt
gegen diese illegalen Müllentsorger vor. Von einigen Reichenbacher Bürgern, denen dieser Müll ebenfalls STINKT, bekommt das Ordnungsamt Hinweise: in Form
von Beweisstücken, die an den Sammelstandorten gefunden werden, oder sie teilen ihre Beobachtungen mit: Fahrzeugführer, die ihren Abfall einfach aus dem
Fahrzeug auf die Containerstandorte werfen und dann ungeniert weiter fahren. So
kann es nicht sein.
Ein Bußgeld wird auf jeden Fall fällig. Die Ausrede „Wohin mit dem Müll?“ gilt
nicht, denn man hat immer noch die Möglichkeit, diese Rohstoffe (Pappe, Papier) in der nächstgelegenen Entsorgungsfirma „Glitzner Entsorgung GmbH“,
Weißensander Weg 8 in 08468 Reichenbach, OT Schneidenbach, kostenlos abzugeben. Es ist dem Bürger auch zuzumuten, bei übervollen Containern die Wertstoffe wieder mit zu nehmen um sie später - nach Leerung der Container - dort
hinein zu werfen.
Viele Bürger bedienen sich der Ausrede, die „Blaue Tonne“ zu Hause reiche nicht aus.
Sollte das bereitgestellte Behältervolumen der Papiertonnen innerhalb des
Entsorgungsrhythmus nicht ausreichen, können weitere Behälter bei der Firma
Glitzner Entsorgung GmbH, Weißensander Weg 8, 08468 Reichenbach OT Schneidenbach, Telefon: (03765) 12755, Fax: (03765) 12924 oder E-Mail: [email protected],
angefordert werden.
Hinweise zur Ergreifung solcher Umweltsünder nehmen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt, Tel. 5 24-30 32 oder 5 24-30 33, entgegen.
Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004
Kammgarn-Esse gesprengt
3
Stadt Reichenbach im Vogtland
Der Oberbürgermeister
Stellenausschreibung
Die Stadtverwaltung Reichenbach beabsichtigt eine Stelle
Mitarbeiter(in) in der städtischen Jugendeinrichtung
zu besetzen.
1. Stellenbeschreibung
- selbstständige Übernahme des Betreuungsbereichs für die Altersgruppe 8-13 Jahre,
einschließlich Programmentwicklung, Durchführung, Dokumentation, konzeptionelle
Vorarbeiten und Pressearbeiten
- Absicherung des allgemeinen Clubbetriebes im Rahmen des Dienstplanes
- Umfeldarbeit mit Eltern, Schulen, Kindereinrichtungen und anderen Jugendeinrichtungen
- eigenverantwortliche Durchführung von Veranstaltungen und Evaluation mit
Teilnehmern
- Beantragung und Abrechnung der dafür notwendigen finanziellen Mittel
- Erarbeitung pädagogisch langfristiger Ziele, die mit Einzelprojekten erreicht werden
Noch im vergangenen Jahr wurde mit
dem Rückbau der „Kammgarn“,
Kneippstraße 1, begonnen. Die Esse
stürzte am 2. März, 12.00 Uhr, in sich
zusammen. Finanziert wird der Abriss
durch Mittel der Stadt und des
Foto: P. Zerrenner
Arbeitsamtes.
Impressum
Herausgeber: Stadt Reichenbach
Druck: Druckwerke Stollberg-Reichenbach
Verantwortlich für den amtlichen und
redaktionellen Teil ist Oberbürgermeister
Dieter Kießling, für den Anzeigenteil die
Reichenbacher Media Agentur,
Werner Heidemann, Weststr. 26,
Tel./Fax: (03765) 1 26 25, 71 84 15.
Für die Informationen der Kirchen, Gemeinden und Vereine sind die jeweiligen Träger
selbst verantwortlich.
Redaktion: Heike Keßler, Stadtverwaltung
Reichenbach, Markt 1, 08468 Reichenbach,
Tel.
(0 37 65) 5 24-10 12,
Fax: (0 37 65) 5 24-20 02,
e-mail: [email protected]
Erscheinungsweise: Vierzehntägig,
kostenlos an alle erreichbaren Haushalte.
Weitere Exemplare liegen im Bürgerbüro zur
kostenlosen Mitnahme aus.
Auflagenhöhe: 12.100
Nächster Redaktionsschluss: 24.03.2004
2. Stellenanforderung
- Fachkraft für soziale Arbeit, Sozialpädagoge
- Kontaktfreudigkeit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
- einschlägige Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit
- fundierte PC- Kenntnisse (Word, Excel, Internet)
- PKW-Führerschein
- Bereitschaft zur Qualifizierung
- Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung (i.d.R. Di.-Sa. Zwischen 14:00 - 22:00 Uhr)
- Grundkenntnisse Englisch und/oder Französisch
3. Arbeitsverhältnis/ Vergütung
- Besetzungstermin:
- Arbeitsverhältnis:
- Vergütung:
- Probezeit:
19. April 2004
Unbefristete Anstellung, bei Neubegründung
eines Arbeitsverhältnisses zunächst Befristung
auf 1 Jahr
30 Stunden/Woche
VII, Fg. 1b BAT-O (Bewährungsaufstieg
nach 6 Jahren nach VIb möglich)
6 Monate
Bewerbungen richten Sie bitte mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugnisabschriften
und Qualifizierungsnachweisen bis zum 31.03.2004 an
Stadtverwaltung Reichenbach, FB 3 – Innere Verwaltung- Abt. Personalwesen
Markt 1, 08468 Reichenbach oder [email protected]
Dieter Kießling
Oberbürgermeister
Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004
4
Kehrplan der maschinellen Straßenreinigung in Reichenbach
im Jahr 2004
Montag
Vormittag
Ungerade
Zeit
Straße
Woche
06:30-07:00 Weststraße
X
Solbrigplatz
X
06:30-07:00 Solbrigstraße
X
07:00-09:00 Bahnhofstraße
X
Elisabethstraße
X
Roßplatz
X
07:00-09:00 Weinholdstraße
X
07:00-08:00 Fritz-Schneider-StraßeX
Albertistraße
X
07:00-08:00 Oststraße
X
07:00-08:00 Rathenaustraße
X
Karl-Liebknecht-Straße
Heinrichstraße
Dr.-Külz-Straße (Tonhalle)
Humboldtstraße
X
Moritz-Löscher-Straße X
Robert-Müller-Straße X
Fedor-Flinzer-Straße X
Gerade
Woche
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Nachmittag
Zeit
Gerade
Woche
X
X
X
X
Dienstag
Vormittag
Zeit
Ungerade
Straße
Woche
Händelstraße
Greizer Straße
X
Friedensstraße
X
Höferstraße
X
Cunsdorfer Straße (bis
A.-Löscher-Straße) X
Dammsteinstraße
X
Neuberinstraße
Gutenbergstraße
Ungerade
Straße
Woche
Postplatz
X
07:00-08:00 Zwickauer Straße
X
07:00-08:00 Stockmannstraße
X
Erich-Mühsam-StraßeX
Otto-Lilienthal-Straße X
Schönbacher MarktsteigX
Ziegelweg
(nur oberer Teil)
X
Erlicht und Erlichtplatz X
ÖPNV-Schnittstelle X
Friedhofsvorgelände X
Baumgartenstraße
Hermann-Dindas-Straße
Karolastraße
Eschenstraße
Buchenstraße
Alte Ziegelei
August-Horch-Weg
Obere Lindenstraße
Untere Lindenstraße
Joppenberg
Randsiedlung
An der Kreuzleite
X
X
X
X
Nachmittag
Zeit
12:00-13.00
Mittwoch
Vormittag
Zeit
07:00-08:00
Gerade
Woche
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Nachmittag
Zeit
OT Rotschau
Straße
Bebelstraße
Lutherstraße
Melanchthonstraße
Oberreichenbacher Str.
Eisenbahnstraße
Badstraße
Ungerade
Woche
X
X
X
X
X
X
Gerade
Woche
X
X
X
X
X
X
Ungerade
Straße
Woche
Klinkhardtstraße
X
Dr.-Külz-Straße
X
(ehem. LRA u. B-Straße)
Obermylauer Weg
X
Dr.-Otto-Just-Straße
X
Albert-Schweitzer-Str.
X
Prof.-Schmidt-Straße
X
Julius-Mosen-Straße
X
Leinweberstr.,incl. Nr.2-12 X
Ackerstraße
Käthe-Kollwitz-Straße
Liebaustraße
Am Seifenbach
Neustädtel
Blumengasse
Schießgasse
Am Mühlgraben
Anger
Mittelgasse
Gerade
Woche
X
X
Am Burgberg
Landstraße
Andreas-Schubert-Straße X
Stumpf Obermylauer Weg X
Museumsstraße
X
Johannisplatz
X
Kirchplatz
X
Zenkergasse
X
Alter Friedhof
X
Trinitatisgasse
X
Teichgasse
X
Heinrich-Ludwig-Straße X
Hainberg
X
Bauhofstraße
X
Gabelsberger Straße
X
Stockmannstraße Stumpf X
Rosenplatz
Kastanienstraße
Rosenstraße
X
Parkstraße
X
Hans-Beimler-Straße
X
Schreberstraße
X
Ulmenstraße
Sternsiedlung
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Ungerade
Straße
Woche
Goethestraße
X
Mendelssohnstraße
X
Heinrich-Heine-Straße
X
Schützenstraße
Schillerstraße
X
Lessingstraße
X
Marienstraße
X
Mylauer Straße/Alte Lengenfelder
Str. von Ortseing. bis Fa. „Reber“ X
Hainstraße, mit Ausläufer
X
Flurstraße
X
Poststraße
X
Schweizerstraße
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Gerade
Woche
X
X
X
X
X
X
X
Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004
1 x im Monat
Donnerstag
Vormittag
Zeit
06:30-07:30
07:00-08:00
07:00-08:00
Nachmittag
Zeit
OT Brunn
OT Friesen
Kareliaweg, mit Querstichen
Gartenstraße
Schulgasse
Reichenbacher Straße
Talstraße
Kurze Reichenbacher Straße
Kreuzholzstraße
Klausenerstraße
Schneidenbacher Straße
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Waldstraße
Heubnerstraße
Mozartstraße
Beethovenstraße
Haydnstraße (komplett)
Ahornstraße
Vater-Jahn-Straße
Ziegelweg (unterer Teil)
X
X
X
X
X
X
X
mit Stumpf Garagen
X
Friesenbach
Breitscheidtstr. (komplett)
Bennoweg
Sebastian-Bach-Platz
Turnerstraße
(von Cunsdorfer Str. bis Schranke)
X
X
X
X
X
Straße
Mylauer Tor
Marktstraße
Rathenaustraße
Graben
Untere Dunkelgasse
Karolinenstraße
Friedrich-Engels-Platz
Fritz-Ebert-Straße
Obere Dunkelgasse
Turmstraße
Platanenstraße
Agnes-Löscher-Straße
Cunsdorfer Straße (ab
Agnes-Löscher-Straße)
Kneippstraße
X
Ungerade
Woche
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Gerade
Woche
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Ungerade
Woche
X
Gerade
Woche
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Straße
Heinrich-Zille-Straße
Kantstraße
Erich-Knabe-Straße
Friesener Weg (bis Farbwerk)
Pestalozzistraße
Grüne Aue
Ruppelte (komplett)
Schlachthofstraße
Damaschkestraße
Ringstraße
Landschänkenweg
Am Heinrichstollen
Am Ruppelte Teich
Brunner- und
Dr.-Eckener-Straße
X
(von A.-Jahn-Straße bis Abzweig Schönbach/Reuth)
Flurweg
X
B 94, von Ortseingang bis
Ortsausgang
X
Waltersdorfer Straße
X
Gartenstraße, von B 94 bis
Einmündung Siedlung X
Siedlung komplett
X
Gemeindeweg
X
5
Freitag
Vormittag
Zeit
Straße
OT Schneidenbach
Hauptstraße
Oststraße (b.oberer Teich)
Weststraße
Ungerade
Woche
Gerade
Woche
X
X
X
Reichenbach
R.-Luxemburg-Str.
X
Reichsstraße
X
Wiesenstraße
X
Hospitalstraße
X
Plauensche Str. (v.Reichsstr.bis Scheune)
Heinsdorfer Straße
X
Bergstraße (komplett)
Lengenfelder Straße
X
Annenplatz
X
Kleiner Anger (von R.Luxemburg-Str. bis Rotschauer Weg)
Rotschauer Weg
Grenzstraße
Schöne Aussicht (bis Sportlerheim)
Göltzschtalblick
Burgstraße
X
Rotschauer Straße
Birkenstraße
X
An der Hutleithe
X
Krummer Weg
Moritzstraße
Sperlingsberg
Grüner Weg, OT Brunn
Mühlgässchen
Sorggasse
Alte B 94 Friesen von Hallmeyer
Siedlung
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Erläuterungen
Montag
06:30-11:30 und 12:30-15:30 Uhr
Dienstag
06:30-11:30 und 12:00-15:30 Uhr
Mittwoch
06:30-11:30 und 12:00-20:00 Uhr
Donnerstag 06:30-11:30 und 12:00-15:30 Uhr
Freitag
06:30-11:30 Uhr
Sofern die Witterung es erlaubt, beginnt die Straßenreinigung
gemäß dem abgedruckten Kehrplan am 29. März 2004.
Die Straßenreinigung wird von der Regionalen Aufbau- und
Dienstleistungsgesellschaft Reichenbach mbH (RAD) durchgeführt.
Bei Rückfragen, Problemen und Anregungen wenden Sie sich
bitte an die RAD, Tel. 5 55 60.
Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004
6
„Storchenpost“
Neue Erdenbürger sind immer ein Ereignis,
bei dem nicht nur die Eltern einen Augenblick „den Atem anhalten“. Wir wollen die
neuen Reichenbacher vorstellen. Die Mütter, die im Krankenhaus Reichenbach entbinden, können ihre Einwilligung geben,
dass wir die Geburt ihres Kindes im Amtsblatt der Stadt anzeigen. Nicht alle tun
das bisher, aber wir hoffen, es werden
immer mehr.
Februarkinder:
Name des Kindes
Name der Mutti Geburtstag Größe in cm
Jasmin Kalich
Heike Kalich
05. Februar
50
Lara Breiter
Annett Breiter 07. Februar
53
Viktoria Michel
Hanka Michel
07. Februar
52
Domenic Hotzelt
Isabelle Hotzelt 08. Februar
48
Lilly Teubert
Ute Teubert
09. Februar
52
Laurenz Herzog
Yvonne Herzog 09. Februar
50
Niklas Wiedemann Annette Wiedemann 11. Februar 49
Sara Weikert
Katrin Weikert 15. Februar
54
Sky Tröger
Manja Tröger
22. Februar
53
Clara Malz
Steffi Malz
23. Februar
51
Laura Pinnow
Anne Pinnow
25. Februar
53
Virginia Bittner
Sandy Bittner 26. Februar
51
Paul Reimann
Janett Reimann 28. Februar
53
Gewicht in g
3590
3400
3670
2750
3840
3440
2790
4350
4500
3470
3205
3445
3990
Amtliches
Schöffenwahl
Wahl der Jugendschöffen für die
Amtszeit 2005 bis 2008
Vogtlandkreis sucht bis Ende April geeignete Kandidaten
Im Vogtlandkreis sind für die Amtszeit
2005 – 2008 in diesem Jahr ca. 60 neue
Jugendschöffen zu wählen. Hierfür müssen jedoch doppelt so viele Kandidaten
gewonnen werden, teilt die Pressestelle des
Landratsamtes mit.
Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in
der Strafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- und
Landgerichten in Verhandlungen gegen Jugendliche mitwirken. Ihre Stimme hat bei Beratung
und Abstimmung über das Urteil das gleiche
Gewicht wie die eines Berufsrichters. „Jugendschöffen, die bereits zwei Wahlperioden tätig
waren, können nicht mehr kandidieren“, bedauert Landrat Dr. Lenk die gesetzliche Bedingung dieses fachliche Potenzial zu vergeben.
„Ich bedanke mich bei allen Schöffen für die
geleistete ehrenamtliche Tätigkeit“ schließt der
Kreischef seinen Dank an.
Der Jugendschöffe soll durch seine Berufs- und Lebenserfahrung ein entsprechendes Rechtsempfinden zur Geltung
bringen. Jugendschöffen sollten deshalb
erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Wie wird man Jugendschöffe?
Jeder Bürger zwischen 25 und 70 Jahren, der
seit mindestens 1 Jahr im Vogtlandkreis wohnt
kann ab sofort bis spätestens 27.04.2004
im Jugendamt Vogtlandkreis, Dienststelle
Reichenbach, Postplatz 3 08468 Reichenbach,
unter dem Kennwort ”Jugendschöffe” seine Bewerbung formlos abgeben.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses
am 09.06.2004 wird über die Aufnahme
der Bewerber in die Vorschlagsliste beschlossen. Danach wird durch einen eigens dafür gebildeten Wahlausschuss bei
den Amtsgerichten die endgültige Wahl
der Jugendschöffen durchgeführt. Diese
Wahl erfolgt im Zeitraum Oktober 2004.
Bis Ende November erhalten die dann
gewählten Jugendschöffen durch die jeweiligen Amtsgerichte eine entsprechende Mitteilung über ihre Wahl.
Hinweise:
Jugendschöffen im Vogtlandkreis sind für
die Amtsgerichtsbezirke Plauen und
Auerbach zu wählen. Entscheidend für die
Zuordnung zu dem Amtsgericht ist der Wohnsitz im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk.
Folgende Angaben müssen dem
Bewerbungsvorschlag beigefügt werden:
·
Amtsgerichtsbezirk
·
Familienname, Vorname,
Geburtsname
·
Familienstand
·
Geburtsdatum und Ort
·
in der Gemeinde wohnhaft seit
·
Beruf
·
Staatsangehörigkeit
·
Wohnort, Straße, Hausnummer
·
frühere Schöffentätigkeit
·
Bemerkungen
Ebenso versagt das Gesetz bestimmten
Berufsgruppen wie Richtern, Beamten der
Staatsanwaltschaft, Notaren, Rechtsanwälten, Polizeivollzugsbeamten und
hauptamtlichen Bewährungs- und
Gerichtshelfern eine Jugendschöffentätigkeit. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren bzw. ein Urteil erlassen
wurde, das die Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
beinhaltet, dürfen sich ebenfalls nicht
bewerben.
„Für die Funktion der Strafrechtspflege ist
es unbedingt notwendig, dass sich verantwortungsvolle Bürger unseres Vogtlandkreises für das Amt eines Jugendschöffen zur Verfügung stellen,“ hofft
Jugendamtsleiter Dr. Berthold Geyer.
Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004
Öffnungszeiten Bürgerbüro: siehe Seite 8!
Schöffen gesucht
Für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 werden
im Amtsgerichtsbezirk Auerbach die Schöffen
und Jugendschöffen neu bestellt.
Die Stadt Reichenbach erstellt für die Wahl
der Schöffen eine Vorschlagsliste, die alle
Kreise der Bevölkerung nach Geschlecht,
Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen
berücksichtigen soll. Neben den Vorschlägen
der Parteien und anderen Vereinigungen
sollen auch Einzelpersonen, die für dieses
Ehrenamt ein besonderes Interesse haben,
sich hierfür bewerben.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen
verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit,
Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber
auch geistige Beweglichkeit und wegen des
anstrengenden Sitzungsdienstes, körperliche
Eignung.
Die für das Schöffenamt eingehenden
Bewerbungen und Vorschläge werden ohne
Vorauswahl dem Stadtrat (Schöffen) und dem
Jugendhilfeausschuss des Landratsamtes
Vogtlandkreis (Jugendschöffen) vorgelegt,
die über die Aufnahme in die Vorschlagslisten
im Mai 2004 in öffentlicher Sitzung
entschieden.
Die Wahl der Schöffen findet voraussichtlich
im Oktober 2004 durch den Wahlausschuss
am Amtsgericht statt.
Schöffe werden kann, wer die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt, seit mindestens
einem Jahr in der betreffenden Gemeinde
(hier: in der Stadt Reichenbach) wohnt und
auch nicht jünger als 25 Jahre bzw. älter als
70 Jahre ist. Ausgeschlossen ist wer als
Schöffe oder Jugendschöffe 8 Jahre lang tätig
gewesen ist und dessen letzte Dienstleistung
zu Beginn der neuen Amtsperiode weniger
als 8 Jahre zurück liegt.
Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt
und in der Jugendarbeit erfahren sein. Das
Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Die Schöffen
erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung
nach dem Gesetz über ehrenamtlicher Richter.
Vom Schöffen wird kein spezielles juristisches
Wissen erwartet, er soll vielmehr mit seiner
Lebenserfahrung und seinem Sachverstand zu
lebensnahen Gerichtsentscheidungen
beitragen.
Sollten sie Interesse für diese ehrenamtliche
Tätigkeit haben, dann bewerben Sie sich
spätestens bis 16. April 2004 für die
Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste der
Stadt Reichenbach.
Wie wird man Schöffe?
Bei Interesse an der Schöffentätigkeit muss
man sich zunächst die Bewerbungsunterlagen
besorgen.
Informations- und Bewerbungsunterlagen
werden für die Bürger der Stadt Reichenbach
im Bürgerbüro, Markt 7
bereit gehalten.
Die Bewerbungen und Vorschläge sind an das
Bürgerbüro im Original zu übersenden bzw.
zu übergeben. Übersendungen per E-mail oder
per Fax sind nicht möglich.
Postanschrift:
Stadt Reichenbach, Bürgerbüro, Markt 7,
08468 Reichenbach
Schöffenwahl,
HinderungsAblehnungsgründe
und
Bewerber werden in die Vorschlagsliste
aufgenommen, die dem Stadtrat der Stadt
vorgelegt wird.
Hinderungs- und Ablehnungsgründe gemäß
Nr. 6 bis 9 der gemeinsamen
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
Staatsministeriums der Justiz und des
Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl
und Berufung der Schöffen und
Jugendschöffen
(Schöffenund
Jugendschöffen VwV) vom 27. Dezember 1999
sind folgende:
Unfähigkeit zum Schöffenamt
Unfähig zu dem Amt des Schöffen sind:
- Personen, die infolge Richterspruchs die
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen
Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
sechs Monaten verurteilt sind,
Personen,
gegen
die
ein
Ermittlungsverfahren wegen einer Tat
schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur
Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge
haben kann.
Nicht zum Schöffenamt zu berufende
Personen:
Zu dem Amt des Schöffen sollen nicht berufen
werden:
- Personen, die bei Beginn der Amtsperiode
das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben würden,
- Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet
haben oder es bis zum Beginn der
Amtsperiode vollenden würden,
- Personen, die zur Zeit der Aufstellung der
Vorschlagsliste noch nicht ein Jahr in der
Gemeinde wohnen,
- Personen, die wegen geistiger oder
körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht
geeignet sind,
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
Zu dem Amt des Schöffen soll auch nicht
berufen werden, wer
- gegen die Grundsätze der Menschlichkeit
oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat
oder
- wegen einer Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes
der Deutschen Demokratischen Republik im Sinne
des § 6 Abs. 4 des Stasi- Unterlagen-Gesetzes (StUG)
vom 20. Dezember 1991 (BGBl.I S. 2272) oder als
diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs.5 StUG
gleichgestellte Person für das Amt eines
ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist.
Weitere nicht zu berufende Personen
Zu dem Amt des Schöffen sollen gemäß § 34
GVG ferner nicht berufen werden:
- der Bundespräsident
- Mitglieder der Bundesregierung oder einer
Landesregierung,
- Beamte, die jederzeit einstweilig in den
Warte-oder Ruhestand versetzt werden
können; in Betracht kommen die in § 36 Abs.
1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) und in
§ 59 Satz 1 des Sächsischen Beamtengesetzes
(SächsBG) genannten Beamten sowie
diejenigen Bundesbeamten, für die die
Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
durch besondere gesetzliche Vorschriften
nach § 36 Abs. 2 BBG für zulässig erklärt wird,
- Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft,
Notare und Rechtsanwälte,
7
- gerichtliche Vollstreckungsbeamte,
Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des
Strafvollzuges sowie hauptamtliche
Bewährungs- und Gerichtshelfer,
- Religionsdiener und Mitglieder solcher
religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß
zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind,
- Personen, die acht Jahre lang als
ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege
tätig gewesen sind und deren letzte
Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode
weniger als Acht Jahre zurück liegt.
Ablehnung des Schöffenamtes:
Die Berufung zum Amt des Schöffen dürfen
ablehnen:
- Mitglieder des Bundestages, des
Bundesrates, des Europäischen Parlaments,
eines Landtags oder einer zweiten Kammer,
- Personen, die in der vorhergehenden Amtsperiode
die Verpflichtungeines ehrenamtlichen Richters in
der Strafrechtspflege an vierzig Tagen erfüllt haben,
sowie Personen, die bereits als ehrenamtliche
Richter tätig sind,
- Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern,
Kinderkrankenschwestern und Hebammen,
- Apothekenleiter, die keinen weiteren
Apotheker beschäftigen,
- Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen
die unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre
Familie die Ausübung des Amtes in
besonderem Maße erschwert,
- Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet
haben oder es bis zum Ende der Amtsperiode
vollendet haben würden,
- Personen, die glaubhaft machen, dass die
Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten
wegen Gefährdung oder erheblicher
Beeinträchtigung einer ausreichenden
wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine
besondere Härte bedeutet.
Diese Personen können in die Vorschlagsliste
aufgenommen werden, soweit sie nicht von
ihrem Ablehnungsrecht Gebrauch machen.
Nach Aufstellung der Vorschlagsliste durch
die Stadt werden die Schöffen durch einen
unabhängigen Wahlausschuss gewählt.
Diejenigen vorgeschlagenen Personen, die bis
Ende Dezember des Jahres 2004 keine
Benachrichtigung von ihrer Wahl zum
Schöffen erhalten haben können davon
ausgehen, dass sie nicht gewählt wurden.
Dr. Matthias Gäckle
Fachbereichsleiter Finanzen und BeteiligungsControlling
Sitzungstermine städtischer
Gremien
SBKS-Ausschuss
Montag, den 22. März, 19.00 Uhr
Rathaus, Markt 1
Stadtrat
Montag, den 29. März, 19.00 Uhr
Rathaus, Markt 1
Verwaltungsausschuss
Montag, 5. April, 19.00 Uhr
Rathaus, Markt 1
Technischer Ausschuss
Montag, 19. April, 19.00 Uhr
Rathaus, Markt 1
Die Tagesordnung für die jeweilige Sitzung
hängt sieben Tage vor dem Termin der
Sitzung im Schaukasten am Rathaus, Markt
1, öffentlich aus.
8
Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Wahl zum Stadtrat und zu den Ortschaftsräten am 13. Juni 2004 in der Stadt Reichenbach im Vogtland
1. Am Sonntag, dem 13. Juni 2004 findet die Wahl zum Stadtrat und zu den Ortschaftsräten der Stadt Reichenbach im Vogtland statt.
2. In der Stadt Reichenbach werden 26 Stadträte gewählt.
In den Ortsteilen Brunn, Friesen, Rotschau und Schneidenbach werden Ortschaftsräte gewählt. In nachstehend genannter Anzahl
werden Mitglieder in den Ortschaftsrat gewählt:
Ortsteil Brunn
5 Mitglieder
Ortsteil Friesen
7 Mitglieder
Ortsteil Rotschau
7 Mitglieder
Ortsteil Schneidenbach
5 Mitglieder.
3. Das Wahlgebiet für die Wahl zum Stadtrat ist die Stadt Reichenbach.
Die Stadt Reichenbach bildet einen Wahlkreis.
Das Wahlgebiet für die Ortschaftsratswahlen ist das Gebiet der jeweiligen Ortschaft. Jede Ortschaft bildet einen Wahlkreis.
4. Parteien und Wählervereinigungen werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge für diese Wahlen beim Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses
Herrn Dr. Wolfram Paul unter folgender Adresse einzureichen:
Stadtverwaltung Reichenbach, Zimmer 304, Markt 1, 08468 Reichenbach, (Tel. 0 37 65 / 524 30 20).
5. Die Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung bis spätestens am 29. April 2004, 18:00 Uhr, beim Vorsitzenden
des Stadtwahlausschusses schriftlich eingereicht werden.
Jede Partei und Wählervereinigung kann für den Stadtrat und jeden Ortschaftsrat nur einen Wahlvorschlag einreichen, dabei darf der Wahlvorschlag
für die Wahl
- des Stadtrates
höchstens
39 Bewerber
- der Ortschaftsräte
Brunn
höchstens
8 Bewerber
Friesen
höchstens
11 Bewerber
Rotschau
höchstens
11 Bewerber
Schneidenbach
höchstens
8 Bewerber
enthalten.
6. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Wählbar zum Stadtrat bzw. Ortschaftsrat sind Bürger
der Stadt Reichenbach bzw. Bürger der jeweiligen Ortschaft und Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(ausländische Unionsbürger), die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Stadt
Reichenbach bzw. Ortschaft wohnen.
° Bürger der Gemeinde ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes.
° Für ausländische Unionsbürger ist Voraussetzung, dass sie weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen
Union, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, die Wählbarkeit verloren haben.
Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge des § 6 a Kommunalwahlgesetz (KomWG) und § 16
Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen; die im § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen.
Sich für den Stadtrat bzw. Ortschaftsrat bewerbende Unionsbürger haben bis zum Ende der Einreichungsfrist gegenüber dem Vorsitzenden des
Stadtwahlausschusses zusätzlich an Eides Statt zu versichern, dass sie im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht verloren haben.
Sofern sie nach § 17 des Sächsischen Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind, haben sie ferner an Eides Statt zu versichern, seit wann
sie in der Stadt Reichenbach eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland die Hauptwohnung haben. Bei
mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik sind deren Anschriften anzugeben.
Die erforderlichen Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärungen sind beim Vorsitzenden
des Stadtwahlausschusses während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erhältlich.
7. Jeder Wahlvorschlag muss nach § 6 b und § 35 a KomWG und § 17 KomWO entsprechend nachstehend genannter Mindestzahl zum Zeitpunkt
der Unterzeichnung des Wahlvorschlages Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlags sind, unterstützt werden
(Unterstützungsunterschriften).
Für die
Stadtratswahl
sind
mindestens 100 Unterstützungsunterschriften
Ortschaftsratswahl in der Ortschaft
Brunn
sind
mindestens 10 Unterstützungsunterschriften
Friesen
sind
mindestens 20 Unterstützungsunterschriften
Rotschau
sind
mindestens 20 Unterstützungsunterschriften
Schneidenbach sind
mindestens 10 Unterstützungsunterschriften
erforderlich.
Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlages bei der
Stadtverwaltung Reichenbach, Bürgerbüro, Markt 7, 08468 Reichenbach
während den Öffnungszeiten bis spätestens 29. April 2004, 18:00 Uhr, geleistet werden.
Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen.
Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der
Verwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses spätestens am siebten Tag vor Ablauf der Einreichungsfrist
schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.
Der Wahlvorschlag einer Partei, die im Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letzten regelmäßigen Wahl im Stadtrat bzw.
Ortschaftsrat vertreten war, bedarf jedoch keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer
Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat bzw. Ortschaftsrat zum
Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Reichenbach, den 21. März 2004
Stadtverwaltung Reichenbach
Dieter Kießling
Oberbürgermeister
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
9.00 bis
9.00 bis
9.00 bis
9.00 bis
9.00 bis
9.00 bis
16.00
18.00
16.00
18.00
13.00
12.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004
Änderungssatzung zur Friedhofs- und
Krematoriumssatzung
der Stadt Reichenbach vom 06.12.1995,
veröffentlicht im „Reichenbacher Anzeiger“ Nr.
1/96 am 25.01.1996, geändert am
20.06.2000, veröffentlicht im „Reichenbacher
Anzeiger“ Nr. 12/00 am 02.07.2000
Auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 der Sächsischen
Gemeindeordnung (SächsGemO) vom 21. April
1993 (SächsGVBl. S. 301), geändert durch Gesetz
vom 14. Juni 1999, zuletzt geändert im Juni 2003
und §§ 2 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 des Sächsischen
Gesetzes über das Friedhofs-, Leichen- und
Bestattungswesen (SächsBestG) vom 29. Juli
1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni
2001 (Sächs. GVBl. S. 426) beschließt der Stadtrat
der Großen Kreisstadt Reichenbach folgende
Änderungssatzung:
Artikel 1
§ 21 Ehrengrabstätten erhält folgende
neue Fassung:
Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung
von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen
Feldern) obliegen der Stadt Reichenbach. Die
Zuerkennung von Ehrengrabstätten erfolgt auf
Beschluss des Stadtrates. Die notwendige Entscheidung
betrifft Grabstätten von Ehrenbürgern und Personen,
die sich besondere Verdienste um die Stadt Reichenbach
erworben haben sowie andere Grabstätten von
besonderer Bedeutung für die Geschichte der Stadt
Reichenbach, die nach Ablauf der Ruhefrist (§ 13)
bestehen bleiben sollen bzw. vor ihrer vorgesehenen
Auflösung durch die Friedhofsverwaltung fotografisch
zu dokumentieren sind. Die Unterlagen sind im
Stadtarchiv Reichenbach aufzubewahren. Im Einzelfall
sind die Grabmale in einem nicht mehr zur Belegung
vorgesehenen Bereich des Friedhofes aufzustellen,
wenn kein berechtigtes Eigentumsinteresse geltend
gemacht bzw. darauf verzichtet wird.
Artikel 2
In - Kraft - Treten
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Reichenbach, 09.03.2004
Kießling
Oberbürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der SächsGemO:
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der SächsGemO zustande
gekommen sind, ein Jahr nach ihrer
Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder
fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen,
die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind,
3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach §
52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit
widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO
genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss
beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift
gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend
gemacht worden, so kann nach Ablauf der in § 4
Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
9
Verordnung der Stadt Reichenbach im Vogtland über die Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenverordnung)
Aufgrund von § 6a Abs. 6 und Abs. 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310 ber. S. 919) zuletzt geändert durch Gesetz
zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 14. Januar 2004 veröffentlicht im
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 21. Januar 2004 hat der
Stadtrat am 01.03.2004 folgende Parkgebührenverordnung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Soweit das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nur mittels Einrichtungen zur
Überwachung der Parkzeit
- Parkscheinautomaten oder Parkuhren – zulässig ist, werden Gebühren erhoben.
§ 2 Gebührenschuld
Gebührenpflichtig ist der jeweilige Fahrzeugführer des parkenden Fahrzeuges. Die Gebührenschuld
entsteht und wird fällig mit dem Beginn des Parkens.
§ 3 Gebührenhöhe
Die Parkgebühren betragen auf den Parkplätzen:
- Marktstraße, Markt, Rathausstraße, Mylauer Tor, Roßplatz und Solbrigplatz
- 0,10 Euro für die erste halbe Stunde Parkzeit,
- 0,10 Euro für jede weitere zehn Minuten Parkzeit
- Postplatz
- 0,10 Euro für eine halbe Stunde (Höchstparkzeit: ½ Stunde)
- ÖPNV-Schnittstelle (Bahnhofsvorplatz und Fedor-Flinzer-Straße)
- 0,10 Euro für die erste halbe Stunde,
- 0,50 Euro für zwei Stunden und
- 1,00 Euro für 8 Stunden
§ 4 Sonderparkplätze
Die Parkgebühr auf Sonderparkplätzen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 13 StVG wird gesondert festgesetzt.
§ 5 Inkrafttreten
Die Parkgebührenverordnung tritt am 05.04.2004 in Kraft.
Die Parkgebührenverordnung der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 21.05.1996 geändert am
11.11.1998, geändert am 13.12.2001, geändert am 20.05.2003, zuletzt geändert am 12.01.2004
treten am gleichen Tag außer Kraft.
Reichenbach, 09. März 2004
Kießling
Oberbürgermeister
Benutzungsentgeltordnung Parkhaus „Park des Friedens“
I. Öffnungszeiten:
Das Parkhaus ist d u r c h g e h e n d geöffnet.
II. Parktarife- Langzeitparker
Die Entgelte werden in der Stadtverwaltung entrichtet und durch Parkausweis,von außen gut sichtbar
im Fahrzeug angebracht, belegt.
Für die Kategorie III gilt zusätzlich, dass die Ankunftszeit an der von außen gut sichtbar angebrachten
Parkscheibe einzustellen ist.
Die Entgelte betragen einschließlich der Mehrwertsteuer je nach Benutzergruppen für
Jahresbetrag
Monatsbetrag
Kategorie I
(Parken uneingeschränkt;
mit Reservierung)
Kategorie II
(Parken ganztags)
Kategorie III
(Parken halbtags
bis 6 Stunden Einstellzeit)
200,00 Euro
20,00 Euro
150,00 Euro
15,00 Euro
100,00 Euro
10,00 Euro
Rückerstattungen werden im Bedarfsfall nur für volle Monate unter Einbehaltung einer
Verwaltungsgebühr von “10,00 Euro” gewährt.
III. Parktarife-Kurzzeitparker
Die Entgelte werden an den Parkscheinautomaten mittels Münzgeld entrichtet und der Parkschein,
von außen gut sichtbar, im Fahrzeug ausgelegt.
Die Entgelte einschließlich der Mehrwertsteuer betragen werktags Mo-Fr 09.00Uhr – 17.00 Uhr:
0,10 Euro für die erste halbe Stunde,
0,50 Euro für zwei Stunden und
0,50 Euro für jede weitere zwei Stunden
IV. Inkrafttreten:
Die Regelung der Benutzungsentgelte tritt am 05.04.2004 in Kraft.
Die Benutzungsentgeltordnung Parkhaus „Park des Friedens“ der Stadt Reichenbach im Vogtland
vom 14.12.2001 tritt am gleichem Tag außer Kraft.
Reichenbach, den 09. März 2004
Kießling
Oberbürgermeister
10
Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004
Ortsübliche Bekanntmachung über den Maßnahmeplan 2004 im Fördergebiet
„Stadtzentrum“
Der Stadtrat der Stadt Reichenbach beschloss in seiner öffentlichen Sitzung vom 01.03.2004
den nachfolgend genannten Maßnahmeplan 2004 für das Programmgebiet „Städtebauliche
Erneuerung“ für den räumlichen Geltungsbereich „Stadtzentrum“ Reichenbach vorbehaltlich
der Bereitstellung der beantragten Zuwendungen und Kassenmittel durch das
Regierungspräsidium Chemnitz.
Maßnahmeplan 2004
Sanierungsmaßnahmen nach BauGB für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Stadtzentrum“
Investitionsmaßnahmen
Gesamtkostenschätzung
Öffentlichkeitsarbeit/Sonstiges
5.000 Euro
Grunderwerbe
15.000 Euro
Ordnungsmaßnahmen/Erschließungsmaßnahmen
422.000 Euro
- Abbrüche
40.000 Euro
– Straßenbau Kolpingstr./Osterstr.
180.000 Euro
- Straßenbau Lange Gasse
12.000 Euro
– Neugestaltung Grünbereich Alter Friedhof
138.000 Euro
– Restleistungen Passage Mylauer Tor–WEKA,
52.000 Euro
Lüftungstechnik Markt 1
Baumaßnahmen
222.000 Euro
– Peter-Paul-Kirche - BA 2
123.000 Euro
– Private Einzelmaßnahmen
99.000 Euro
69.000 Euro
Sanierungsträgerhonorar
GESAMT
733.000 Euro
Verschiebungen innerhalb der Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der
Gesamtinvestitionssumme lt. bestätigtem HH-Plan 2004 möglich.
Jeder Bürger hat das Recht im Rathaus 08468 Reichenbach, Markt 1, FB 5, Sachgebiet
Stadtplanung, Zimmer 320 während der Öffnungszeiten
Montag
9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag
9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr
über vorgesehene Einzelmaßnahmen Auskunft zu verlangen und Vorschläge einzubringen.
Stadt Reichenbach
Dieter Kießling
Oberbürgermeister
Ortsübliche Bekanntmachung über den Maßnahmeplan 2004 im Fördergebiet „Erweiterte Altstadt“
Der Stadtrat der Stadt Reichenbach beschloss in seiner öffentlichen Sitzung vom 01.03.2004
den nachfolgend genannten Maßnahmeplan 2004 für das Programmgebiet „Stadtteile mit
besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale Stadt“ für den räumlichen Geltungsbereich
„Erweiterte Altstadt“ Reichenbach vorbehaltlich der Bereitstellung der beantragten
Zuwendungen und Kassenmittel durch das Regierungspräsidium Chemnitz.
Maßnahmeplan 2004
zur Weiterentwicklung des Reichenbacher Programmgebietes „Erweiterte Altstadt“
Investitionsmaßnahmen
Gesamtkostenschätzung
Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen
980.000 Euro
Abbrüche
230.000 Euro
- Abbrüche in der Liegenschaft Wiesenstr. 62
- Untere Dunkelgasse 17, ehem. Bekleidungswerk
Erschließungsanlagen:
- Stützmauer Ostergässchen
25.000 Euro
- Stützmauer unterhalb des Kirchplatzes
400.000 Euro
- Gestaltung Ortseingang an der B 94
25.000 Euro
- Neugestaltung Kirchplatzareal
300.000 Euro
(Kirchplatz, Schulberg, Kirchgasse, Kolpingstraße unterer Teil)
Baumaßnahmen
125.000 Euro
- Private
125.000 Euro
Grunderwerbe
57.000 Euro
- Bereich Ortseingang B 94 (entlang Reichsstraße)
57.000 Euro
Planungen
5.000 Euro
Öffentlichkeitsarbeit
10.000 Euro
Stadtteilmanagement
69.000 Euro
Gesamt
1.246.000 Euro
Verschiebungen innerhalb der Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Gesamtinvestitionssumme
lt. bestätigtem HH-Plan 2004 möglich.
Jeder Bürger hat das Recht im Rathaus 08468 Reichenbach, Markt 1, FB 5, Sachgebiet
Stadtplanung, Zimmer 320 während der Öffnungszeiten
Montag
9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag
9:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
9:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr
über vorgesehene Einzelmaßnahmen Auskunft
zu verlangen und Vorschläge einzubringen.
Stadt Reichenbach
Dieter Kießling
Oberbürgermeister
Mikrozensus – Haushaltsbefragung
Die diesjährige amtliche Haushaltsbefragung
„Mikrozensus und EU-Arbeitskräftestichprobe“ findet
in den nächsten Wochen, beginnend ab dem 22.
März 2004 bis etwa Ende Mai diesen Jahres, in den
mittels eines statistischen Zufallsverfahrens
ausgewählten Haushalten statt. Sie wird zeitgleich
in allen Bundesländern durchgeführt. Für jeden
ausgewählten Haushalt besteht Auskunftspflicht.
Etwa 500 Erhebungsbeauftragte des Statistischen
Landesamtes suchen rund 20 000 Haushalte auf.
Rechtsgrundlage für den Mikrozensus ist das
Gesetz
zur
Durchführung
einer
Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und
den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der
Haushalte (Mikrozensusgesetz) vom 17. Januar
1996 (BGBl. I S. 34) in Verbindung mit der
Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9.
März 1998 zur Durchführung einer
Stichprobenerhebung über die Arbeitskräfte in
der Gemeinschaft (ABI. EG L 77 S.3).
Bedingt durch die gesetzlich vorgeschriebene
Auskunftspflicht ist für die Befragung ein
Stichprobenumfang von nur einem Prozent der
Haushalte ausreichend.
Die durch unser Amt eingesetzten
Erhebungsbeauftragten können sich mit einem
Sonderausweis des Statistischen Landesamtes
ausweisen. Sie sind zu den entsprechenden
Gesetzen und den einschlägigen Bestimmungen
des Datenschutzes belehrt und zur
Geheimhaltung verpflichtet worden.
Aus der Befragung gewonnene Einzelangaben
werden ausschließlich für gesetzlich bestimmte
Zwecke genutzt. Damit ist jede Verwendung der
gewonnenen Erkenntnisse zu Maßnahmen gegen
die befragten Personen ausgeschlossen.
Helbig, Referentin Statistisches Landesamt
Ein Hinweis: Das entsprechende Anschreiben zur
Haushaltsbefragung Mikrozensus sowie die
gesetzlichen Grundlagen können in der Pressestelle
der Stadt, bei Heike Keßler, Markt 1, Zimmer 104,
eingesehen werden, Tel. (5 24-10 12).
Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004
Museum
Reichenbach
Johannisplatz 3
- Gefördert durch den Kulturraum Vogtland
als regional bedeutsame Einrichtung 26. März, Jahrestagung der NeuberinGesellschaft e.V. – Jahrestagung und Wahl
April: Ausstellung Berthold Dietz –
Skulpturen, Plastiken, Zeichnungen
10. April, Kammermusikalische Reihe: Ulrich
von Brochem (Hannover), Bratsche
Führungen durch die ständige Ausstellung und
Vorträge zum Leben und Werk der Neuberin sowie
zur Stadtgeschichte, auf Wunsch sind auch kleine
historische
Stadtführungen
möglich.
Voranmeldungen bitte unter Tel. (03765) 2 11 31.
Öffnungszeiten: Di. bis Fr. 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und So. 13.00 bis 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Reichenbacher bei Neuberin-Preis-Vergabe
immer dabei
Wenn aller zwei Jahre der Caroline-Neuber-Preis der
Stadt Leipzig im Rahmen einer Matinee zum Geburtstag
von Friederike Caroline Neuber vergeben wird, sind
Vertreter aus der Geburtsstadt der Neuberin als
Gratulanten immer mit von der Partie.
Am Sonntag, dem 7. März, erhielt diesen
Kulturpreis die langjährige Intendantin des
Berliner Hebbel-Theaters, Nele Hertling.
Diese Auszeichnung wird nur an Frauen vergeben, die
sich im Sinne der Neuberin um das Theater verdient
gemacht haben. Deshalb würdigt der Caroline-NeuberPreis der Stadt Leipzig heutige Leistung und heutiges
Engagement für die Theaterkunst im deutschsprachigen
Raum. Dafür steht auch die 1934 in Berlin geborene
Nele Hertling, die eindrucksvoll und nachhaltig für das
Vermächtnis der Neuberin eintritt Die Jury würdigte mit
ihrer Entscheidung eine Künstlerin, die als Intendantin
einen entscheidenden Beitrag geleistet hat, neuen
zeitgenössischen Ausdrucksformen im Theater Raum zu
geben. Ihr besonderes Engagement bezieht sich auf die
Durchsetzung eines modernen Tanztheaters, in dem sie
Künstlern aus aller Welt eine Heimstatt für auch
avantgardistische Projekte in Berlin bot.
Jürgen-Fuchs-Bibliothek
Markt 1
- Gefördert durch den Kulturraum Vogtland
als regional bedeutsame Einrichtung Beim Besuch von Kindergruppen/Führungen
bitten wir um telefonische Voranmeldung unter
Tel. (0 37 65) 5 24-41 41.
Öffnungszeiten:
Montag:
9.00-16.00 Uhr
Dienstag:
9.00-18.00 Uhr
Mittwoch
9.00-16.00 Uhr
Donnerstag
9.00-18.00 Uhr
Freitag
9.00-13.00 Uhr
Sonnabend
9.00-12.00 Uhr
Neuberinhaus
- Eine Einrichtung der Vogtland Kultur GmbH
- gefördert durch den Vogtlandkreis und den
Kulturraum Vogtland Sonntag, den 21. März, 16.00 Uhr
„Trend Frisuren“ - die wichtigsten Haartrends
des Jahres 2004. Hier finden Sie aktuelle
Frisuren, Farben & Stylings für jeden Typ. Bereits
zum dritten Mal treffen sich unter der Regie von
Corinna Trommer die Hairstylisten aus der Innung
des Vogtlandes zum Workshop im Neuberinhaus,
um die zukünftigen Trends in kreative
Haarbotschaften für das Jahr 2004 umzusetzen.
Dienstag, den 23. März
Dirigentenseminar (Vogtland Philharmonie
Greiz/Reichenbach)
Sonntag, den 28. März, 16.00 Uhr
„Südafrika“ - Natur & Tierparadies, sowie die
Naturvölker Afrikas. Dokumentation von
eindrucksvollen Orten in einer ganz besonderen
Panorama – Bildtechnik ausgeführt vom Terra Nova
Team unter der Leitung von Andreas Mihatsch.
2. April: Ausstellungseröffnung: Werke von Silvia
Biedermann & Gero Fehlhauer (bis 7. Mai)
Samstag, den 3. April, 9.00, 11.00, 13.00
und 15.00 Uhr, Jugendweihe 2004;
Veranstalter: Sächsischer Verband für
Jugendweihe und Jugendarbeit
Sonntag, den 4. April, 15.00 Uhr
Im Krug zum grünen Kranze: Eine Supershow
der Volksmusik mit den Original Saaletalern
Mittwoch, den 14. April, 09.30 Uhr
Däumeline: Ein USA–Zeichentrickfilm
vorgeführt vom Sächsischen Kinder- und
Jugendfilmdienst, Dauer ca. 83 Minuten –
geeignet für Kinder ab 4 Jahre
Samstag, den 17. April, 19.30 Uhr
Partynacht mit OB-Live: 100%ige Live –
Musik; eine engagierte Show und
stimmungsgeladene Partynacht
Änderungen vorbehalten!
Karten sind an der Vorverkaufskasse (Di. u. Do. 09.00
bis 19.00 Uhr) sowie ab eine Stunde vor Beginn
erhältlich. Bestellungen bitte an: Neuberinhaus
Reichenbach, Weinholdstraße 7, 08468 Reichenbach,
Tel. (03765) 1 21 88, Fax: (03765) 1 24 25, E-Mail:
[email protected]
Veranstaltungen der
Vogtland Philharmonie
Greiz/Reichenbach
Sonntag, den 21. März, 17.00 Uhr,
Ratskellersaal Rodewisch, Frühlingskonzert. Es
erklingen beschwingte und beliebte Melodien
von Lehar, Strauß u.a. Solistin: Gundula
Schwarzer/Sopran; Dirigent & Moderation: MD
Stefan Fraas
Dienstag, den 23. März, Neuberinhaus
Reichenbach, Dirigierseminar mit Studenten der
Hochschule für Musik „Franz Liszt“ Weimar;
Leitung: Prof. Gunter Kahlert, Prof. Nicolas Pasquet
Samstag, den 27. März, 19.30 Uhr, Kurhaus
Bad Elster, Musical-Gala: Es erklingen beliebte
Melodien von Gershwin, Bernstein, Webber
u.a.; Solistin: Katrin Degenhardt/Sopran;
Dirigent & Moderation: MD Stefan Fraas
Weiter auf Seite 13!
Tipps + Termine
Den Preis übergab der Oberbürgermeister der Stadt
Leipzig, Wolfgang Tiefensee, der in seinem
Glückwunsch besonders die Überzeugung Nele
Hertlings von der Notwendigkeit der Kunst in
heutiger Zeit herausstellte.
Bisherige Preisträgerinnen waren die
Schauspielerinnen Jutta Hoffmann und Inge Keller
sowie die Regisseurin Konstanze Lauterbach. Jutta
Hoffman konnte 2003 als Ehrengast anlässlich des
Jubiläums der Neuberin-Gesellschaft e.V. in
Reichbach erlebt werden.
Marion Schulz und Dr. Wolfgang Richter von der
Neuberin-Gesellschaft bzw. vom Neuberin-Museum
Reichenbach überreichten der Preisträgerin 2004 den
Reichenbacher Stadttaler mit dem Bildnis der
Neuberin und Veröffentlichungen zur Neuberin.
Dr. Wolfgang Richter - wori
11
Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004
12
REICHENBACH VERBINDET KONFESSIONEN
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
APRIL 2004
Monatsspruch für April
Vergeltet nicht Böses mit Bösem oder Scheltwort mit Scheltwort,
sondern segnet vielmehr, weil ihr berufen seid, das ihr den Segen ererbt.
1. Petrus 3, 9
BIBELGESPRÄCH
KINDERTREFFS
GOTTESDIENSTE . HEILIGE MESSEN
SONNTAGS
Kreuzkapelle, 11. / 25.04.
Schneidenbach, 18.04.
Apostolische Gemeinde
Immanuelkirche (außer 4.4.-10 Uhr.Einsegn.)
Kirche, Mylau
Jesus-Gemeinde
Marienkirche
Peter-Paul- Kirche (4.4.Konfirmation)
Trinitatiskirche
Gemeinde im CZR
Begegnungszentrum (jeder 1. u. 3.)
LKGemeinschaft (außer 11.4.)
JUGEND- UND TEENAGERTREFFS
8.30 Uhr
8.30 Uhr
9.00 Uhr
9.00 Uhr
9.30 Uhr
9.30 Uhr
9.30 Uhr
9.30 Uhr
9.30 Uhr
10.00 Uhr
11.00 Uhr
19.30 Uhr
Kindergottesdienste / Kinderkirche
sonntags zeitgleich zu den Gottesdiensten statt.
SAMSTAGS
Trinitatis-GS, Wochenschlußandacht
17.30 Uhr
ABENDMAHL, EUCHARISTIEFEIER
Gründonnerstag, 8. April
St. Marien, Heilige Messe
Peter-Paul-Kirche
Trinitatiskirche
19.00 Uhr
19.00 Uhr
19.00 Uhr
LEIDEN UND STERBEN JESU
Karfreitag, 9. April
Schneidenbach/Unterheinsdorf
8.30 Uhr
St. Marien, Heilige Messe
15.00 Uhr
Peter-Paul-Kirche
9.30 Uhr & 14.30 Uhr
Trinitatiskirche
9.30 Uhr & 14.30 Uhr
Immanuelkirche
14.30 Uhr
Kirche, Mylau
17.00 Uhr
OSTERNACHT . AUFERSTEHUNGSFEST
Sonntag
St. Marien, Feier d. Auferstehung
Peter-Paul-Kirche, Osternacht
Trinitatiskirche (Auferstehungsfeier)
LKGemeinschaft, (AuferstehungsGD)
Montag
Kirche, Mylau (Festgottesdienst)
St. Marien, Familiengottesdienst
Peter-Paul-Kirche, Festgottesdienst
5.00 Uhr
6.00 Uhr
6.00 Uhr
7.00 Uhr
9.00 Uhr
9.30 Uhr
9.30 Uhr
CZR (BergZion), sonntags (Teens)
CZR, montags (JugendM12)
St. Marien, montags
LKGemeinschaft, mittwochs
Peter-Paul, donnerstags
Kirche, Mylau, freitags
Immanuelkirche, samstags
10.30 Uhr
18.30 Uhr
19.30 Uhr
19.30 Uhr
19.00 Uhr
19.00 Uhr
19.00 Uhr
FAMILIEN . JUNGE ERWACHSENE
St. Marien, Freitag , 16.04. (JE)
Familienkreis, Freitag, 30.04.
Offener Erwachsenenkreis, 17.04.
Kirche Mylau, samstags, 14tg.
FRAUENTREFFEN
19.30 Uhr
20.00 Uhr
19.30 Uhr
20.00 Uhr
LK.Gemeinschaft, Montag, 5.04. 16.30 Uhr
Trinitatis-GS, Frühstück, 07.04.
8.30 Uhr
Mutti-Kind-Kreis, Mi. 28.04.
9.00 Uhr
Kirche Mylau, Donnerstag,08.04. 14.30 Uhr
Kreuzkapelle, Mittwoch, 28.04.
15.00 Uhr
SENIORENTREFFEN
BZ, Nordhorner Pl. 3, dienstags,
PeterPaul (Pfarrhaus), Mi. 7.04.
Immanuelkirche, Mi. 21.04.
Trinitatis-GS, Donnerstag, 08.04.
St.Marien, Montag. 26.04.
Alloheim
(Hl.Messe) Mittwoch 7. & 21. 04.
(Ev. GD.) Mittwoch 14. & 28. 04.
Haus Dominikus
(Hl.Messe) Mittwoch 14.04.
BESONDERE GOTTESDIENSTE
14.00 Uhr
14.30 Uhr
14.30 Uhr
14.30 Uhr
14.30 Uhr
9.30 Uhr
9.30 Uhr
9.30 Uhr
Sonntag, 04.04. - Marienkirche
Bußandacht mit Beichtgelegenheit 9.30 Uhr
Sonntag, 25.04. - Marienkirche Familiengottesdienst
mit Musikschülern aus Polen
9.30 Uhr
LKG-Bezirkstag RC .
9.30 Uhr & 14.00 Uhr
Trinitatis, Gesprächskreis, Mo.5.04.
LKG, Montag 5. & 19.04.
Villa Elisabeth, Montag 26.04.
Immanuelk., dienstags, 6.&20.4.
LKGemeinschaft, mi. (außer 7.04.)
Schneidenbach, Mittwoch 14.04.
Peter-Paul (Pfarrhaus), Do.15.04.
BZ, Nordhorner Pl.3, Do. 8./22.04.
Kirche, Mylau, donnerstags
PETER-PAUL DISKUTIERT
Pfarrhaus, Donnerstag, 29. 4.
GEBETSTREFFEN
19.30 Uhr
19.45 Uhr
15.00 Uhr
19.30 Uhr
19.30 Uhr
19.30 Uhr
19.30 Uhr
19.00 Uhr
20.00 Uhr
19.30 Uhr
Ökumenischer Jugendkreuzweg
Freitag, 2.04. (Start in Trinitatis) 19.00 Uhr
Gebet f. die Stadt,
Trinitatisgemeindehaus, Jugendzimmer
Mittwoch, 28. April
19.30 Uhr
HAUSZELLEN . HAUSKREISE
LKGemeinschaft, Freitag
Info: RC 525 696
Berg Zion, FrauenM12, Dienstag
Info: RC 15078
AUSLÄNDERTREFF
20.30 Uhr
15.30 Uhr
CZR (Berg Zion) Di, 6.04. (Familytime) 18.00 Uhr
Marienkirche, 11.04. GD in Polnisch 15.00 Uhr
MUSIK . GESANG . TANZ
PASSIONSKONZERT
Trinitatiskirche, Mittwoch 7. April
mit Werken von Liszt, Reger, Kuhnau u.a.
Trinitatiskantorei sowie ausgewählte Solisten
Beginn 19.30 Uhr . Eintritt 4 - 5 Euro
Immanuelkirche
Männerchor, Di., 13./27. 04.
19.00 Uhr
Gemischter Chor, mittwochs
19.30 Uhr
Peter-Paul-Kirche
Kirchenchor, dienstags
19.30 Uhr
Trinitatiskantorei
Chor (GS), dienstags
19.00 Uhr
Beginn der Proben für den musikalischen
Höhepunkt des Jahres: Das Weihnachtsoratorium von Johann Sebastian Bach (1 - 4)
Spatzenchor (GS), mittwochs
15.00 Uhr
Kurrende, donnerstags
15.30 Uhr
Apostolische Gemeinde
Chorproben, mittwochs
19.30 Uhr
Ein Herr,
ein Glaube
eine Taufe,
ein Gott und
Vater aller,
der da ist
über allen
und durch alle
und in allen.
Epheser 4, 5
www.kirche-reichenbach.de.vu
Für die Informationen der Kirchen, Gemeinden und Vereine sind die jeweiligen Träger selbst verantwortlich.
St.Marien,Vorschulkinder, Di. 7.30-15.30 Uhr
Ministranten/Schulkinder,Mi.7./21.04. 16.00 Uhr
CZR (Skaterbahn), KidsSkaterParty
Freitag, 30. April (6-12J.) 15.00 - 18.00 Uhr
Friedenskirche, Mylau, do. (außer 15.4.) 16.00 Uhr
LKG, Jungschar/Kinderstunde, Sa. 10.00 Uhr
Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004
Samstag, den 3. April, 19.00 Uhr, Stadtkirche
Greiz, Kirchenkonzert zur Passionszeit: Cesar
Franck: „Die sieben Worte Jesu am Kreuz“;
Gabriel Fauré: Requiem op.48; Projektchor St.
Marien; Solisten: Anett Illig/Sopran, Mathis
Gronemeyer/Tenor; Christian Kestler/Bass;
Dirigent: Matthias Grünert a.G.
Sonntag, den 4. April, 17.00 Uhr, Bürgerhaus
Weida, Frühlingskonzert: „Im Prater blühn wieder
die Bäume“; beliebte und bekannte Melodien von
J. Strauß, F. Lehar, R. Stolz u.a.; Solistin: Bärbel
Kubicek–Sopran; Sprecher: Erkan-Joachim Müller;
Dirigent: Roland Menkhoff
Dienstag, den 13. April, 19.30 Uhr, Kurhaus
Bad Elster, „Die lustige Witwe“ von Franz Lehar;
Konzertante Aufführung in Kooperation mit
den Sächsischen Landesbühnen Dresden/
Radebeul; Dirigent: MD Florian Merz a. G.
Änderungen vorbehalten!
... Termine
NEUAPOSTOLISCHE KIRCHE
Ort: Reichenbach, Untere Dunkelgasse 2
Gottesdienste:
sonntags
9.30 Uhr
donnerstags
19.30 Uhr
Seniorenzentrum Alloheim: Gottesdienst:
letzter Samstag im Monat
10.00 Uhr
März
Foyer Neuberinhaus
Ausstellung von Ludmilla Sauerwein
Burg Mylau, Heimatmuseum
Jahresausstellung „Altes Spielzeug“
Greiz, Theater der Stadt, 50. Ausstellung:
Werke von Greizer Künstlern (bis 4. April)
Greiz, Sommerpalais
Ausstellung zum „Jahr der Bibel“ (bis 12. April )
bis 18. April, Auerbach, Museum,
Osterausstellung
Greiz, Stadt- und Kreisbibliothek, Kirchplatz 4
Ausstellung mit Werken Greizer GraffittiKünstler
5. April bis 3.Mai, Oelsnitz, Zoephelsches Haus
Landschaften, Blumen von Herrn Otto
noch bis 18. April zu sehen, Auerbach,
Museum, Osterausstellung
21. März, 11.30 Uhr, Park des Friedens
Gedenkfeier für die Opfer der Kriege
17.00 Uhr, Greiz, Theater der Stadt
„UFA-Schlager/Musical Revue“ – „Das gibt’s
nur einmal“, Gastspiel der Konzertdirektion
Landgraf
17.00 Uhr, Auerbach, St. Laurentiuskirche
Orgelkonzert zum Bach-Geburtstag
ab 23. März, 14.00 Uhr, Greiz, Altstadtgalerie,
zweite Etage, Ausstellung „Begegnung mit
unserem Lebenstil“
23. März, 15.00 Uhr, Greiz, Altstadtgalerie,
zweite Etage, Seminarraum
Erzähl-Café, Thema: „Lebensstil im Alter“
24. März, 14.00 Uhr, Volkssolidarität, FritzEbert-Straße 25, Seniorentanz
25. März, 10.00 Uhr, Greiz, Theater der Stadt
„Von einem der auszog, das Hören zu lernen“,
Musikalisches Programm für Schüler der
Klassen 2 bis 4
19.30 Uhr, Greiz, Stadt- und Kreisbibliothek,
Kirchplatz 4, Hannes Zerbe (keyb.) & Gina
Pietsch (voc.): Anachronistische Säfte,
Linksridiküle und ihre Lymphatisanten
26. März, 19.30 Uhr, Greiz, Theater der Stadt
„Die Freundin meiner Frau“, Komödie mit
Renate Blume, Helga Piur und Kaspar Eichel
20.00 Uhr, Greiz, Haus „Friedensbrücke“
Single-Night
20.00 Uhr, Auerbach, Nicolaikirche
Quadro nuevo, neues Programm Mocca Flor
19.30 Uhr, Neuensalz, Kapelle, Live Musik
gespielt und gesungen von Andreas Geffarth
27. März, Bahnhof, Bahnhofsgebäude
Floh- und Trödelmarkt im Bahnhof
14.30 Uhr, Greiz, Turnhalle Ostvorstadt, GreizPohlitz, 132. Greizer Straßenlauf
16.00 Uhr, Oelsnitz, Rathaus
Rathauskonzert “Wiener Nachmittag“
17.00 Uhr, Greiz, Sommerpalais, Gartensaal (bis
27. Juni), Ausstellungseröffnung „Krügers
Capital“, Arbeiten von Sebastian Krüger
19.00 Uhr, Plauen , Festhalle, Sportgala
21. Uhr, Greiz, Haus „Friedensbrücke“
Disco-Party
28. März, 16.00 Uhr, Greiz, Theater der Stadt
„Der Vetter aus Dingsda“, Operette von E.
Kuennecke, Gastspiel des Theaters Plauen-Zwickau
29. März, Greiz, Theater der Stadt, Kleiner
Saal, „Man müsste noch mal 20 sein“,
Seniorentanznachmittag
30. März, 19.00 Uhr, Greiz, Unteres Schloss,
Weißer Saal, Prominente im Gespräch: Prof.
Harald Lesch, Astro- und Plasmaphysiker
31. März, 19.30 Uhr, Vogtländische
Buchhandlung, Zenkergasse 2, Literarischer
Mittwoch: Erlesenes aus der „Langen Nacht
des Buches“, Impressionen aus dem ersten
Literaturwettbewerb im Vogtland, mit Beate
Werner (RC), Hannes Kiss (AE), Christoph
Roeber (PL), Christoph Krumbiegel (Treuen)
1. April, 14.00 Uhr, Volkssolidarität, FritzEbert-Straße 25, Seniorentanz
14.30 Uhr, Greiz, Haus „Friedensbrücke“
Tanz-Tee für jung und alt
14.30 Uhr, Greiz, Unteres Schloss, Kellergewölbe
der Greiz-Information, Die anspruchsvolle
Runde: Gesprächsrunde zu Kultur, Politik, etc.
19.00 Uhr, Greiz, Theater der Stadt, Oberes
Foyer, Ausstellungseröffnung: Werke von
Andreas Rudloff
2. April, Greiz, Theater der Stadt
Kabarett „Die Akademixer“ (Leipzig)
19.30 Uhr, Neuensalz, Kapelle
Liederabend
20.00 Uhr, Greiz, Haus „Friedensbrücke“
Single-Night
09.00, 11.00, 13.00 und 15.00 Uhr,
Elsterberg, Burgkeller, Kabarett
3. April, 06.00 bis 13.00 Uhr, Greiz-Neumühle,
vor dem Gemeindeamt, Oldtimerteilemarkt
13.00 Uhr, Lengenfeld, StadionWaldkirchener
Weg, 36. Göltzschtallauf
14.00 Uhr, Greiz, Treffpunkt Unteres Schloss
Öffentliche Stadtführung durch die
historische Altstadt (mit Besuch des Oberen
Schlosses)
19.00 Uhr, Greiz, Stadtkirche St. Marien
Kirchenkonzert zur Passionszeit (Vogtland
Philharmonie Greiz/Reichenbach, Werke von
C. Frank und G. Fauré
21.00 Uhr, Greiz, Greiz, Haus „Friedensbrücke“
Disco-Party
09.30 Uhr, Elsterberg, Bürgerhaus Görschnitz
Osterbasteln
10. April, 19.00 Uhr, Gasthof Brunn
Ostertanz
E-Werk:
27. März, 21.00 Uhr, Live-Hall: Live-Musik mit „Freak“
3. April, 21.00 Uhr, Live-Hall: Live-Musik mit
„Biba & die Butzemänner“
Blutspendetermine
23.03., 15.00 bis 19.00 Uhr, Reichenbach,
Goethe-Gymnasium, Ackermannstraße 7
21.04., 14.30 bis 19.00 Uhr, Reichenbach,
Kindertagesstätte „Wichtelhausen“, JuliusMosen-Straße 16
21.04., 14.30 bis 18.30 Uhr, Neumark,
Mittelschule, Wilhelm-Pieck-Straße 1
24.04., 08.30 bis 12.00 Uhr, Lengenfeld,
Untere Mittelschule, Kirchplatz
Ausstellung ”Brunner Ortsgeschichte”
Samstag, den 3. April, 9.00 bis 12.00 Uhr. Wer
außerhalb dieser Zeiten einen Blick auf die
Historie Brunns werfen möchte, kann das nach
Absprache mit Herrn Singer, Am Fernblick 1,
08468 Brunn, Tel. (0 37 65) 39 25 99, tun.
Alaunwerk in Mühlwand
Ein Ausflug ins Mittlere Göltzschtal bietet
Erholung, Abenteuer und jede Menge
spannende Erlebnisse. Große und kleine
Naturforscher werden noch lange von einer
Entdeckungsreise in das Alaunwerk in
Mühlwand schwärmen.
Öffnungszeiten des Besucherbergwerks:
Sonnabend/Sonntag: 13.00 bis 16.00 Uhr,
Führungen auf Voranmeldung täglich ab
10.00 Uhr.
In den Monaten Juli/August/September
finden Sonnabend/Sonntag, 13.00 bis 16.00
Uhr, Montag bis Freitag, 10.00 bis 12.00 Uhr
& 13.00 bis 16.00 Uhr Führungen auf
Voranmeldung auch außerhalb der
Öffnungszeiten statt. Voranmeldung:
Bergwerksdirektor Werner Albert, Tel. u. Fax:
(03765) 1 39 86 oder 0170/2 42 76 04
Weiter auf Seite 14!
Sonntag, den 28. März, 17.00 Uhr, Sparkasse
Schleiz, Frühlingskonzert: Heitere und beschwingte
Kompositionen von Strauß, Lehar, Stolz u.a.,
Solistin: Katrin Degenhardt/Sopran (Düsseldorf);
Dirigent & Moderation: MD Stefan Fraas
13
14
Ständige Ausstellung in ”Ketzels Mühle” am
Fuße der Göltzschtalbrücke
Wissenswertes über die Geschichte der
Brücke, der Mühle und über die reizvolle
Umgebung erfahren Sie in der Ausstellung,
die täglich von 9.00 bis 16.00 Uhr geöffnet
hat.
Kulturbund Reichenbach e.V., Heinsdorfer
Straße 6, Tel. (037606) 3 61 93 oder
(037606) 3 21 78
Mal- und Grafikwerkstatt: Jeden Dienstag,
ab 17.00 Uhr im Atelier Neuberinhaus
Keramikwerkstatt: Jeden Montag, 15.00 bis
17.00 Uhr für Kinder
Jeden Mittwoch, 15.00 bis 20.00 Uhr für
Erwachsene, in der Werkstatt im Neuberinhaus
Fachgruppe Heimatgeschichte
Infomobil der Bundesknappschaft „Für Sie
unterwegs“, immer Dienstag, 30. März, 20. April
Sprechzeiten des Mieterverein Reichenbach
und Umgebung e.V., Weinholdstraße 45,
08468 Reichenbach, Tel.: (03761)84 388,
0172/61 581 43
Montag: 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis
16.00 Uhr, Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr
Vogtländisches Seniorenkolleg Reichenbach e.V.,
Begegnungsstätte Nordhorner Platz 3, 08468
Reichenbach, Telefon: (03765) 6 93 27 (nur
während der Sprechzeit ), Fax: 71 71 25
Sprechzeiten: Jeden Mittwoch von 13.00 bis
15.00 Uhr
Internet: www.seniorenkolleg-vogtland.de, EMail: [email protected]
23. März, 13.15 Uhr, Goethe-Gymnasium,
Ackermannstraße 7, Internet-Computerkurs
(Gruppe 2)
23. März, 15.00 Uhr, Gaststätte „Alte Gärtnerei“,
Zenkergasse 12, Zirkel Schreibende Senioren
24. März, 14.00 Uhr, WHZ, Hochschulteil
R e i c he n b a c h , K l i n k h a rd t s t r a ß e 3 0 ,
Z i r ke l M e d i z i n / P s y c ho l o g ie : T he m a
„Blindsein-Schicksaal und Chance
zugleich“
29. März, 15.00 Uhr, Datheschule,
Dammsteinstraße 45: Computerkurs
30. März, 13.15 Uhr, Goethe-Gymnasium,
Ackermannstraße 7, Internet-Computerkurs
(Gruppe 1)
31. März, 09.30 Uhr, Begegnungsstätte,
Nordhorner Platz 3, Zirkel Ganzheitliches
Gedächtnistraining
06. März, 13.15 Uhr, Goethe-Gymnasium,
Ackermannstraße 7, Internet-Computerkurs
(Gruppe 2)
Begegnungsstätte, Nordhorner Platz 3
Begegnungen/Vorträge: immer Dienstag, ab
14.00 Uhr
Sport – Spiel – Hobby: immer montags, 9.00,
10.30 sowie 17.15 Uhr
„Gymnastik-Rückenschule-Aerobic“, immer
mittwochs, ab 14.00 Uhr
„Rommé und viele andere neue Spiele“, immer
mittwochs, ab 17.30 Uhr
„Patch-Work-Zirkel“, jeden 2. Donnerstag ab
9.00 Uhr: Bewegung macht Spaß
Religionsleben: Gottesdienste: Jeden 1. und
3. Sonntag im Monat, 11.00 Uhr Bibelstunde:
von 17.00 bis 19.00 Uhr
Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004
Beratungsstelle für behinderte Menschen und
ratsuchende Angehörige, jeden 1. und 3.
Donnerstag im Monat, 10.00 bis 14.00 Uhr,
sowie Dienstag und Freitag 8.00 bis 12.00
Uhr nach Terminvereinbarung. Die Beratung
ist kostenlos. Tel. (037421) 2 21 96
Öffnungszeiten der Bücherei und Lesestube
Dienstag bis Donnerstag von 10.00 bis 16.00 Uhr,
Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Öffnungszeiten des Internetcafés: Dienstag
und Mittwoch 10.00 bis 17.00 Uhr,
Donnerstag 10.00 bis 16.00 Uhr, Freitag 10.00
bis 12.00 Uhr
PC-Kurse: Interessenten jeden Alters können
sich weiterhin für Computerkurse (Grundkurs
PC und Internet sowie Schreib- und
Graphikprogramm) in der Begegnungsstätte
melden (Tel. 03765/6 93 27). Die AG,
„Senioren-Computer-Club Reichenbach“ trifft
sich jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat.
Mittagessen: Montag bis Freitag ab 12.00 Uhr
(pro Portion 2,75 EURO), Bestellungen
spätestens einen Tag vorher
Bitte informieren Sie sich zu Kursangeboten
in der Begegnungsstätte!
Sonderveranstaltungen:
23. März, 14.00 Uhr: „Passionszeit in
Liedern“, mit Herrn Lange
30. März, 14.00 Uhr: Vortrag „Wenn ich beten
könnte“, Referentin: Frau Franke
17.00 Uhr: „Power-Frauen“,
R e ic he n b a c he r s e l b s t ä nd ige F ra u e n
präsentieren ihre Geschäftsideen und
einige ihrer Produkte. Mit literarischmusikalischem Programm. Die Frauen
werden in lockerer Gesprächsrunde über
i h re E r fa h r u ng e n b e r icht e n , ü b e r
Schwierigkeiten und Probleme, aber auch
über Positives. Informationsveranstaltung
a u s A n l a s s de s I nt e r na t io na l e n
Frauentages
6. April, 14.00 Uhr: Vortrag „Daten, Brauchtum
und dessen Sitz“, Referent: Herr Elsner
Alle Veranstaltungen auf einem Blick sind im
Internet unter www.reichenbach-vogtland.de
zu finden!
Vereins-Info
Modellbahn – Aussteller
gesucht!
Der Traditionsverein „Rollbockbahn“
veranstaltet am 18. und 19. September
2004 im Lokschuppen Oberheinsdorf eine
Modellbahnausstellung.
Obwohl bis dahin noch Zeit ist, suchen
wir schon heute Modellbahn-Fans, die
ihre private Anlage präsentieren
möchten.
Interessenten melden sich bitte bis zum
26. März beim Vereinsvorsitzenden, P.
Kober, Tel. (03765) 1 46 55.
P. Kober, Vorsitzender
Der Fremdenverkehrsverein „Nördliches
Vogtland“ informiert:
Wandern im nördlichen
Vogtland
Rechtzeitig vor Frühlingsanfang, zur
Wandersaison, hat der Fremdenverkehrsverein
„Nördliches Vogtland“ sein Heftchen
„Wandervorschläge und Fahrtrouten“
überarbeitet. Zu den acht Rundwanderungen,
alle etwas „blumenreich“ beschrieben, mit
Kilometerangaben (zwischen 5, 5 km und 27
km), kamen noch zwei hinzu.
Es gibt jetzt Wandervorschläge mit
Ausgangspunkt Göltzschtalbrücke in Richtung
Greiz oder Elsterberg, zum Alaunbergwerk und
weiter nach Lengenfeld. Auch kleinere
Wanderungen zur Burg Mylau, dem Schloß
Netzschkau, zum Kuhberg oder mit einer Fahrt
über die Göltzschtalbrücke bzw. mit schönen
Ausblicken sind darin zu finden. Natürlich ist
auch der „Brückenwanderweg“ mit
einbezogen. Alle zehn Vorschläge sind in
einer farbig gestalteten Karte im Innenteil
nachzuvollziehen.
Für 1, 50 Euro kann man diese neu gestaltete
Ausgabe beim Fremdenverkehrsverein
„Nördliches Vogtland“ und in der
„Kuhbergbaude“ erwerben.
Mitarbeiter des Fremdenverkehrsverein
„ N ö r d l ic he s Vo g t l a n d “ f i nd e n d ie
Ausflügler täglich unmittelbar an der
Göltzschtalbrücke. Montag bis Freitag von
10.00 bis 13.00 Uhr, Sonnabend, Sonntag
und Feiertag von 10.00 bis 15.00 Uhr.
Dort geben sie Auskünfte an die vielen
Gäste der Region zu unseren vielfältigsten
Sehenswürdigkeiten.
Führungen zur Brückenbaugeschichte können
jedoch unabhängig von den Beratungszeiten
bestellt werden. Wir erarbeiten auch
komplette Angebote für Gruppenbesuche im
Vogtland.
Unter 03765/ 392808 und 01722716152 oder
unter [email protected] sind wir
ständig erreichbar.
Reichenbacher Anzeiger 4/04, 21.03. 2004
Streiflichter
15
Sitzung des Stadtrates am 1. März: Bürgermeister Künzel
verabschiedet und Blumenstrauß des Monats an Edgar Fuchs
Fotos (2): R. Kürzinger
Zu Beginn der Stadtratssitzung am 1. März informierte Oberbürgermeister Dieter Kießling, dass die Gemeinde Heinsdorfergrund
am 29. Februar Rainer Löffler zum Bürgermeister gewählt hat.
Danach verabschiedete Dieter Kießling Wolfgang Künzel in den Ruhestand, da dessen Amtszeit als Bürgermeister abgelaufen ist.
Er dankte ihm für seine siebenjährige Tätigkeit der Stadt und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute (Foto rechts).
Für den Blumenstrauß des Monats wurden von der Leitung des Christlichen Kindergartens Anita Beckert und Edgar Fuchs vorgeschlagen. Beide arbeiten seit mehreren Jahren ehrenamtlich für die Kindertagesstätte. Frau Beckert nähte u.a. für die Kinder
Turn- und Schlafbeutel, Kostüme für verschiedene Theateraufführungen, für die Gruppenzimmer neue Gardinen und Vorhänge. Für
die Kinder ist sie die „liebe Omi“, weil sie sehr einfühlsam auf die Belange der Kinder eingeht und ihnen geduldig zuhört. Frau
Beckert konnte am 1. März nicht anwesend sein, bekommt den Blumenstrauß aber nachgereicht.
Edgar Fuchs übernimmt viele kleine handwerkliche Tätigkeiten in der Kindereinrichtung, wie beispielsweise das Reparieren von Spielzeug,
kleine Tischler- und Verschönerungsarbeiten im Haus und im Gartengelände. Auch bei der Durchführung von Festen kann die Kindertagesstätte immer auf seine Hilfe zählen. Die Kinder mögen Edgar Fuchs, da er mit ihnen viel Spaß macht und auf ihre Probleme eingeht.