Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung, was muss ich
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Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung, was muss ich
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung, was muss ich tun? Anmeldung der Eheschließung Vor der standesamtlichen Trauung ist eine Anmeldung der Eheschließung (früher "Aufgebot") erforderlich. Zuständig ist in jedem Fall das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Wenn Sie oder Ihr Verlobter in verschiedenen Gemeinden wohnen oder einen Nebenwohnsitz haben, können Sie sich eines der zuständigen Standesämter für die Anmeldung der Eheschließung aussuchen. Wenn Sie an einem anderen Ort heiraten möchten, gibt der Standesbeamte die Unterlagen zusammen mit einer Ermächtigung an das von Ihnen gewünschte Standesamt weiter. Unterlagen Welche Unterlagen für die Eheschließung notwendig sind, hängt von ihren persönlichen Gegebenheiten ab. Sind beide Verlobte ledig, volljährig und deutsch reichen die folgenden Unterlagen im Normalfall aus: Personalausweis oder Reisepass Aufenthaltsbescheinigung: Diese besondere Meldebescheinigung speziell zur Eheschließung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes ausgestellt. Beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Eltern oder Abstammungsurkunde Falls Ihre Eltern nach dem 01.01.1958 (in den neuen Bundesländern nach dem 03.10.1990) geheiratet oder die Anlegung eines Familienbuchs beantragt haben, benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern. Diese ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eltern zu Hause haben. Sie erhalten diese Urkunde beim Heiratsstandesamt Ihrer Eltern. Wenn für die Ehe Ihrer Eltern kein Familienbuch angelegt wurde oder diese nicht verheiratet sind, benötigen Sie anstelle der Familienbuchabschrift eine Abstammungsurkunde. Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Akademischer Grad Wenn Sie möchten, dass ein akademischer Grad in den Heiratseintrag und das Familienbuch eingetragen wird, müssen Sie zur Anmeldung der Eheschließung auch die Diplom - oder Promotionsurkunde mitbringen. Wenn Sie Ihren Titel im Ausland erworben haben, benötigen wir auch die Urkunde der Zeugnisanerkennungsstelle. In folgenden Fällen sollten Sie sich wegen der zur Anmeldung der Eheschließung notwendigen Unterlagen persönlich mit "Ihrem" Standesamt in Verbindung setzten: - die Verlobte / der Verlobte besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit. - die Verlobte / der Verlobte ist nicht im Bundesgebiet geboren. - die Verlobte / der Verlobte hat ein minderjähriges Kind. - die Verlobte / der Verlobte ist adoptiert worden. - die Verlobte / der Verlobte war bereits verheiratet. - die Verlobten haben ein gemeinsames Kind. Namensführung Namensführung der Eheleute Die Namensführung der Eheleute unterliegt grundsätzlich dem Recht Ihres Heimatstaates; bei verschiedenen Heimatrechten ist auch eine Rechtswahl möglich. Bei der Anwendung deutschen Namensrechts gilt folgendes: gemeinsamer Ehename Die Ehegatten können den Geburtsnamen oder einen zum Zeitpunkt der Bestimmung geführten Familiennamen von Mann oder Frau zum Ehenamen bestimmten. Die Bestimmung des Ehenamens muss nicht zwingend bei der Eheschließung erfolgen. Die Bestimmung eines Ehenamens kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Eine erfolgte Ehennamensbestimmung ist aber unwiderruflich. Wenn Sie keinen Ehenamen bestimmen, bleibt es für jeden Ehegatten der bisherigen Namensführung. Hinzufügung zum Ehenamen Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename wurde, kann seinen bisherigen Namen oder seinen Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Dieser "Doppelname" wird dann nur von ihm getragen. Eine Namensvoranstellung bzw. -anfügung kann in einer Ehe nur einmal erfolgen; sie kann widerrufen werden. Gebühren Was kostet meine standesamtliche Hochzeit? Die Kosten einer standesamtlichen Trauung lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, z.B. wie viele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie ein Stammbuch der Familie wünschen. In der Regel müssen Sie mit Gebühren zwischen 50,00 Euro und 150,00 Euro - abhängig von Ihren Wünschen - rechnen. Zu Ihrer Information einen kleinen Auszug der Standesamtsgebühren: - Prüfung der Ehefähigkeit - wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 33,00 Euro - wenn ein oder beide Verlobte ausländischer Staatsangehörigkeit sind: 55,00 Euro - Erklärung zur Führung eines Doppelnamens 17,00 Euro - Heiratsurkunde 7,00 Euro - beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch 8,00 Euro - Stammbuch der Familie 18,00 Euro - Trauung außerhalb der Öffnungszeiten 55,00 Euro