Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung, was muss ich

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Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung, was muss ich
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung, was
muss ich tun?
Anmeldung der Eheschließung
Vor der standesamtlichen Trauung ist eine Anmeldung der Eheschließung (früher "Aufgebot")
erforderlich. Zuständig ist in jedem Fall das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Wenn Sie oder Ihr Verlobter
in verschiedenen Gemeinden wohnen oder einen Nebenwohnsitz haben, können Sie sich eines der
zuständigen Standesämter für die Anmeldung der Eheschließung aussuchen. Wenn Sie an einem anderen
Ort heiraten möchten, gibt der Standesbeamte die Unterlagen zusammen mit einer Ermächtigung an das
von Ihnen gewünschte Standesamt weiter.
Unterlagen
Welche Unterlagen für die Eheschließung notwendig sind, hängt von ihren persönlichen Gegebenheiten
ab. Sind beide Verlobte ledig, volljährig und deutsch reichen die folgenden Unterlagen im Normalfall aus:
Personalausweis oder Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung:
Diese besondere Meldebescheinigung speziell zur Eheschließung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt
Ihres Wohnsitzes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Eltern oder Abstammungsurkunde
Falls Ihre Eltern nach dem 01.01.1958 (in den neuen Bundesländern nach dem 03.10.1990) geheiratet
oder die Anlegung eines Familienbuchs beantragt haben, benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus
dem Familienbuch der Eltern.
Diese ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eltern zu Hause haben. Sie
erhalten diese Urkunde beim Heiratsstandesamt Ihrer Eltern. Wenn für die Ehe Ihrer Eltern kein
Familienbuch angelegt wurde oder diese nicht verheiratet sind, benötigen Sie anstelle der
Familienbuchabschrift eine Abstammungsurkunde. Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres
Geburtsortes.
Akademischer Grad
Wenn Sie möchten, dass ein akademischer Grad in den Heiratseintrag und das Familienbuch eingetragen
wird, müssen Sie zur Anmeldung der Eheschließung auch die Diplom - oder Promotionsurkunde
mitbringen. Wenn Sie Ihren Titel im Ausland erworben haben, benötigen wir auch die Urkunde der
Zeugnisanerkennungsstelle.
In folgenden Fällen sollten Sie sich wegen der zur Anmeldung der Eheschließung notwendigen Unterlagen
persönlich mit "Ihrem" Standesamt in Verbindung setzten:
- die Verlobte / der Verlobte besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit.
- die Verlobte / der Verlobte ist nicht im Bundesgebiet geboren.
- die Verlobte / der Verlobte hat ein minderjähriges Kind.
- die Verlobte / der Verlobte ist adoptiert worden.
- die Verlobte / der Verlobte war bereits verheiratet.
- die Verlobten haben ein gemeinsames Kind.
Namensführung
Namensführung der Eheleute
Die Namensführung der Eheleute unterliegt grundsätzlich dem Recht Ihres Heimatstaates; bei
verschiedenen Heimatrechten ist auch eine Rechtswahl möglich.
Bei der Anwendung deutschen Namensrechts gilt folgendes:
gemeinsamer Ehename
Die Ehegatten können den Geburtsnamen oder einen zum Zeitpunkt der Bestimmung geführten
Familiennamen von Mann oder Frau zum Ehenamen bestimmten. Die Bestimmung des Ehenamens muss
nicht zwingend bei der Eheschließung erfolgen. Die Bestimmung eines Ehenamens kann auch zu einem
späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Eine erfolgte Ehennamensbestimmung ist aber unwiderruflich.
Wenn Sie keinen Ehenamen bestimmen, bleibt es für jeden Ehegatten der bisherigen Namensführung.
Hinzufügung zum Ehenamen
Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename wurde, kann seinen bisherigen Namen oder seinen
Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Dieser "Doppelname" wird dann nur von ihm
getragen.
Eine Namensvoranstellung bzw. -anfügung kann in einer Ehe nur einmal erfolgen; sie kann widerrufen
werden.
Gebühren
Was kostet meine standesamtliche Hochzeit?
Die Kosten einer standesamtlichen Trauung lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen
Einzelfragen ab, z.B. wie viele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie ein Stammbuch der Familie
wünschen.
In der Regel müssen Sie mit Gebühren zwischen 50,00 Euro und 150,00 Euro - abhängig von Ihren
Wünschen - rechnen.
Zu Ihrer Information einen kleinen Auszug der Standesamtsgebühren:
- Prüfung der Ehefähigkeit
- wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 33,00 Euro
- wenn ein oder beide Verlobte ausländischer Staatsangehörigkeit sind: 55,00 Euro
- Erklärung zur Führung eines Doppelnamens 17,00 Euro
- Heiratsurkunde 7,00 Euro
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch 8,00 Euro
- Stammbuch der Familie 18,00 Euro
- Trauung außerhalb der Öffnungszeiten 55,00 Euro