Das Bundesamt für Justiz

Transcription

Das Bundesamt für Justiz
Das Bundesamt für Justiz
Zentraler Service der Bundesjustiz
Vorwort
Das Bundesamt für Justiz ist die zentrale
Dienstleistungsbehörde der Bundesjustiz in
Deutschland. Das Angebot umfasst vielfältige Bürger- und Informationsdienste. Einen
Schwerpunkt bildet die Aufgabe als zentrale Kontakt- und Anlaufstelle für den europäischen und internationalen Rechtsverkehr;
ein weiterer Schwerpunkt ergibt sich aus
der Zuständigkeit für das Bundeszentralregister und weitere Register. Zugleich unter-
Heinz-Josef Friehe
Präsident des Bundesamts für Justiz
stützt das Bundesamt mit seinen Dienstleistungen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dessen Geschäftsbereich sowie Gerichte und Justizbehörden im In- und Ausland. Mit der Übernahme verschiedener Ordnungsverfahren sind neue Geschäftsfelder hinzugekommen.
Das Bundesamt für Justiz nimmt in der Bundesrepublik wichtige Aufgaben im Bereich
der internationalen Rechtspflege wahr und bietet zugleich umfassende justizbezogene
Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Diese dürfen darauf vertrauen, dass
Handhabung, Pflege und Fortschreibung der umfangreichen Dateien im Bundesamt mit
Impressum
personenbezogenen Daten den höchsten Sicherheitsstandards genügen und Auskünfte
aus diesen Dateien, wie beispielsweise Führungszeugnisse, stets korrekt, zuverlässig
Bundesamt für Justiz
53094 Bonn
und schnell erteilt werden.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Die vorliegende Broschüre stellt Ihnen das weite Aufgabenspektrum des Bundesamts
für Justiz vor. Sie gibt Ihnen einen Überblick über die vielfältigen Angebote der Behörde.
Vertiefende Informationen zu den einzelnen Fachgebieten und Themen haben wir im
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Internet:
2
+49 228 99 410-40
+49 228 99 410-5050
[email protected]
www.bundesjustizamt.de
Internet unter www.bundesjustizamt.de für Sie zusammengestellt.
3
Inhaltsverzeichnis
Das Bundesamt für Justiz stellt sich vor
Das Bundesamt für Justiz
5
Bürgerdienste
Zentraler Service der Bundesjustiz
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit rund 930 Beschäftigten gehört als Bundesoberbe-
Bundeszentralregister
7
hörde zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucher-
Gewerbezentralregister
9
schutz (BMJV). Es wurde zum 1. Januar 2007 in Bonn als zentrale Dienstleistungsbe-
Bundeszentralstelle für Auslandsadoption
9
hörde der Bundesjustiz errichtet. Das Bundesamt ist Anlaufstelle und Ansprechpartner
Internationales Sorgerecht
11
Auslandsunterhalt
11
Normendokumentation/Gesetze im Internet
12
Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe
13
Beteiligung am Projekt D115 - Einheitliche Behördennummer
13
nachrichtenaustausch mit dem Ausland. Zu den weiteren Zuständigkeiten zählen u. a.
Verbraucherschutz
14
die Aufgaben als Zentrale Behörde in Auslandsunterhaltsangelegenheiten und nach
Schlichtungsstelle Luftverkehr
15
dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz sowie die Aufgaben als Bundes-
Organisationsplan
16
der Bundesrepublik Deutschland für den europäischen und internationalen Rechtsverkehr. Als Registerbehörde ist es zuständig für das Bundeszentralregister, das Zentrale
Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, das Gewerbezentralregister und den Straf-
zentralstelle für Auslandsadoption und als Bundeskontaktstelle im Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen.
Dienstleistungen für Gerichte und Behörden �
Vollstreckungshilfe für in Deutschland verhängte Geldstrafen und Geldbußen
18
innerhalb der EU
Das Bundesamt für Justiz als Registerbehörde
19
Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
20
Vollstreckung
20
Rechtshilfeverkehr in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen
21
Rechtshilfeverkehr in Strafsachen
22
Europäische und internationale Zusammenarbeit in Strafsachen
23
Europäische und internationale Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen
23
Verkündung von Gesetzen und Verordnungen
24
Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes
25
Justizforschung
26
Kriminologie und Kriminalprävention
27
Justizstatistik
29
Ordnungs- und Bußgeld, Vollstreckungshilfe
Ordnungsgeldverfahren
30
Bußgeldverfahren
31
Europäische Geldstrafen und Geldbußen (Vollstreckungshilfe)
31
Anreiseinformationen
32
Impressum
2
4
Dienstsitz Adenauerallee, Bonn
5
Bürgerdienste
Das Bundesamt für Justiz
Das Bundeszentralregister
Das Bundesamt für Justiz führt das Bundeszentralregister (BZR). Es gliedert sich in das
Zentralregister und das Erziehungsregister. In das Zentralregister werden insbesondere
strafgerichtliche Verurteilungen und Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und
Gerichten eingetragen. In das Erziehungsregister sind bestimmte Entscheidungen und
Anordnungen nach dem Jugendgerichtsgesetz und des Familien- oder Vormundschaftsrichters einzutragen. Zudem können in beiden Registern Suchvermerke von
Behörden gespeichert werden. Arbeitstäglich werden dem Bundeszentralregister von
den zuständigen Stellen rund 4.800 Mitteilungen zugeleitet, um Eintragungen in den
Registern vornehmen zu lassen. Neben deutschen Entscheidungen können auch ausländische strafrechtliche Verurteilungen in die Register eingetragen werden, wenn die
verurteilte Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder in Deutschland geboDas Bundesamt ist ferner bei der Auslieferung, Vollstreckungs- und Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten sowie als Bundeskontaktstelle im Europäischen Justiziellen Netz für Strafsachen tätig. Es unterstützt das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz im Bereich der Justizforschung sowie bei der Verkündung von Gesetzen und der Normendokumentation. Zu den Aufgaben als zentraler Dienstleister der
Bundesjustiz gehören beispielsweise auch die Beitreibung von Forderungen des Bun-
ren oder wohnhaft ist und wegen des der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalts
auch in Deutschland eine Strafe oder eine Maßregel hätte verhängt werden können.
Die genannten Register enthalten rund 16,2 Millionen Eintragungen zu mehr als 4,4
Millionen Personen. Diese Eintragungen bleiben allerdings nicht auf Dauer gespeichert.
Aus Gründen der Resozialisierung hat der Gesetzgeber hier ein gestaffeltes System
von Fristen geschaffen, nach dem sie wieder getilgt werden.
des sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Auskünfte aus dem Zentralregister werden entweder in
Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben ist das Bundesamt mit modernster Informations-
Form eines Führungszeugnisses oder einer unbeschränk-
technik ausgestattet und betreibt ein eigenes Rechenzentrum. Damit gewährleistet es
ten Auskunft erteilt. Führungszeugnisse und unbe-
eine schnelle, vor allem aber sichere Verarbeitung der hochsensiblen Datenbestände.
schränkte Auskünfte unterscheiden sich im Auskunftsumfang. Das Führungszeugnis kann bei Vorliegen der ge-
Das Bundesamt ist in einem Dienstgebäude des Auswärtigen Amts in Bonn-Mitte unter-
setzlich genau festgelegten Voraussetzungen gegenüber
gebracht und verfügt über Dependancen in Bonn-Beuel und Bonn-Gronau. Als Ausbil-
einer unbeschränkten Auskunft einen geringeren Aus-
dungsbetrieb übernimmt die Behörde gesellschaftliche Verantwortung und engagiert
kunftsinhalt ausweisen. Hierfür ist ebenfalls - wie bei der
sich damit nachhaltig im Bereich der Arbeitsmarktförderung.
Führungszeugnis
6
Tilgung der Eintragungen aus dem Register nach Ablauf
einer bestimmten Frist - der Resozialisierungsgedanke
7
Bürgerdienste
Bürgerdienste
maßgebend. Ziel ist es, dass die betroffene Person möglichst frühzeitig ein Führungs-
Das Gewerbezentralregister
zeugnis, das heute in vielen Fällen, z. B. auch bei der Bewerbung um einen Arbeits-
Auf Grundlage der Gewerbeordnung (GewO) führt das Bundesamt für Justiz das Ge-
platz, vorgelegt werden muss, ohne Eintragungen vorlegen kann. Unbeschränkte Aus-
werbezentralregister (GZR). Darin werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden
künfte werden vor allem den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten erteilt; sie sind
(z. B. Entzug einer Gewerbezulassung), Verzichte auf die Zulassung zu einem Gewerbe
aber auch bei anderen Verfahren, wie z. B. bei der Erteilung eines Waffenscheins oder
und Bußgeldentscheidungen von mehr als 200 Euro gegen gewerbetreibende natürli-
Aufenthaltsgenehmigungen wichtig. Arbeitstäglich verlassen rund 42.000 Auskünfte das
che und juristische Personen, Handelsgesellschaften sowie sonstige Personenvereini-
Bundesamt für Justiz. Insgesamt werden jährlich rund 10,4 Millionen Auskünfte aus
gungen eingetragen. Darüber hinaus werden hier auch bestimmte strafgerichtliche
dem Bundeszentralregister erteilt.
Verurteilungen vermerkt.
Neben den Bestimmungen, die die Aufnahme von Entscheidungen in ein Führungszeug-
Zurzeit sind im Gewerbezentralregister etwa 295.000 natürliche und juristische Perso-
nis oder in eine unbeschränkte Auskunft bzw. die Tilgung von Eintragungen im Register
nen mit rund 440.000 Entscheidungen registriert. Die Auskunft aus dem Gewerbezent-
regeln, enthält das Bundeszentralregistergesetz auch Regelungen, wonach die Register-
ralregister kann von einer natürlichen Person nur persönlich bei der zuständigen Melde-
behörde auf Antrag oder von Amts wegen anordnen kann, dass Eintragungen vorzeitig
behörde (Einwohnermeldeamt), von einer juristischen Person nur durch den vertre-
nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen bzw. im Register getilgt werden.
tungsberechtigten gesetzlichen Vertreter bei der zuständigen Gewerbebehörde
(Gewerbeamt, vereinzelt auch Einwohnermeldeamt) beantragt werden. Der Antrag kann
Ein Führungszeugnis kann von jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, über
auch im Internet über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz gestellt werden.
den sie betreffenden Inhalt bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Der
Hierfür werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufent-
Antrag kann auch im Internet über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz gestellt
haltstitel sowie ein Kartenlesegerät benötigt.
werden. Hierfür werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektroni-
i
www.bundesjustizamt.de/gzr
scher Aufenthaltstitel sowie ein Kartenlesegerät benötigt. Unbeschränkte Auskünfte
dürfen dagegen wegen ihres erweiterten Auskunftsumfanges nur an einen gesetzlich
festgelegten Empfängerkreis und nur für bestimmte Zwecke erteilt werden.
Bundeszentralstelle für Auslandsadoption
Seit dem 1. März 2002 ist Deutschland Vertragsstaat des Haager Übereinkommens
über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationa-
Die Register werden seit dem Jahr 1975 als elektronische Register geführt. Die sich
hieraus ergebenden Anforderungen an Datensicherheit, Zuverlässigkeit und Schnelligkeit werden durch den Einsatz aktueller Informationstechnik sichergestellt.
i
www.bundesjustizamt.de/bzr
len Adoption (HAÜ). Das Bundesamt für Justiz nimmt die Aufgaben der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BZAA) im Bereich der grenzüberschreitenden Adoption
wahr. Diese fördert als Zentrale Behörde die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption. Zudem nimmt sie im Verhältnis zu den Vertragsstaaten Aufgaben
einer Verbindungs- und Koordinierungsstelle zwischen dem In- und Ausland wahr.
Die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption wird aber auch über das Übereinkommen
8
9
Bürgerdienste
Bürgerdienste
hinaus bei grenzüberschreitenden Adoptionen tätig. So ist sie unter anderem an Verfah-
Internationales Sorgerecht �
ren vor den Familiengerichten auf Anerkennung ausländischer Adoptionsakten beteiligt
Das Bundesamt für Justiz ist u. a. nach dem Internationalen
und verfasst gutachterliche Stellungnahmen. Sie ist ferner im Einzelfall für die Gestat-
Familienrechtsverfahrensgesetz Zentrale Behörde nach dem
tung der Tätigkeit ausländischer Vermittlungsorganisationen zuständig. Außerdem erteilt
Haager Kindesentführungsübereinkommen, nach der soge-
sie auf Antrag die Bescheinigung der rechtli-
nannten Brüssel IIa-Verordnung, nach dem Europäischen
chen Befähigung zur Adoption an im Ausland
Sorgerechtsübereinkommen sowie nach dem Haager Kinder-
lebende Deutsche, wenn sie an ihrem auslän-
schutzübereinkommen. Auf der Grundlage dieser Regelungen
dischen Wohnsitz ein Kind von dort oder aus
unterstützt das Bundesamt die unmittelbare Rückführung ent-
einem dritten Staat adoptieren wollen.
führter oder hier unrechtmäßig zurückgehaltener Kinder aus einem anderen Vertragsstaat nach Deutschland sowie die grenzüberschreitende Durchsetzung des Rechts zum
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Einrich-
persönlichen Umgang mit Kindern. Die Zentrale Behörde leitet zudem in Deutschland
tung und Pflege einer Datenbank, in der alle nach der Auslandsadoptions-
gestellte Anträge auf Rückführung widerrechtlich in einen anderen Vertragsstaat ent-
Meldeverordnung zu meldenden internationalen Adoptionen erfasst sind. Durch eine
führter oder zurückgehaltener Kinder an die dortige Zentrale Behörde weiter und beglei-
umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit betreibt die Bundeszentralstelle weitreichende Auf-
tet das weitere Verfahren. Außerdem empfängt und übermittelt sie auch Anträge zum
klärung zu internationalen Adoptionsverfahren. Umfassende Informationen stehen auf
Schutz von Kindern und vermittelt den Kontakt zu den zuständigen Behörden, z. B.
der Internetseite des Bundesamts für Justiz zur Verfügung. Zusätzlich ist eine Recht-
wenn Kinder oder Jugendliche im Ausland untergebracht werden sollen.
sprechungssuche zu Adoptionsverfahren möglich.
Darüber hinaus leistet das Bundesamt nach dem Haager ErwachsenenschutzübereinDie Bundeszentralstelle für Auslandsadoption leistet keine Vermittlungsarbeit in Einzelfällen. Hierzu sind die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter, die zugelas-
kommen Unterstützung in grenzüberschreitenden Betreuungsfällen.
i
www.bundesjustizamt.de/sorgerecht
senen Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft und weitere im Gesetz genannte Stellen befugt. Eine Liste der Adoptionsvermittlungsstellen kann auf den Internetseiten des Bundesamts für Justiz eingesehen werden.
i
www.bundesjustizamt.de/auslandsadoption
Auslandsunterhalt �
Das Bundesamt für Justiz ist die Zentrale Behörde für
Unterhaltsangelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz
(AUG)
sowie
nach
dem
UN-
Unterhaltsübereinkommen. Die Zentrale Behörde
übernimmt auf Antrag die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung gesetzlicher Unterhaltsansprüche als Empfangs- und Übermittlungsbehörde im
10
11
Bürgerdienste
i
Bürgerdienste
Verkehr mit ausländischen Staaten. Dabei unterstützt sie u. a. in Deutschland lebende
Härteleistung für Opfer extremistischer Übergriffe
Unterhaltsberechtigte bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche im Ausland
Opfer extremistischer Übergriffe oder terroristischer Straftaten können unbürokratische
und treibt umgekehrt die Unterhaltsansprüche im Ausland lebender Berechtigter in
finanzielle Hilfe erhalten. Für die Zahlung dieser Härteleistungen werden jährlich vom
Deutschland bei.
Deutschen Bundestag Finanzmittel bereitgestellt. Der Antrag auf Härteleistung kann
www.bundesjustizamt.de/auslandsunterhalt
beim Bundesamt für Justiz gestellt werden; es entscheidet bei Vorliegen der Voraussetzungen über eine angemessene einmalige Geldleistung. Die Gewährung der Härteleis-
Normendokumentation/Gesetze im Internet
tung ist Teil der politischen Maßnahmen zur Ächtung und Verhinderung extremistisch
Sämtliche Veränderungen des gesamten Bundesrechts werden im Bundesamt für Jus-
oder terroristisch motivierter Taten. So gehört auch die Rückforderung der ausgezahlten
tiz elektronisch erfasst und dokumentiert. Auf dieser Grundlage stellt das Bundesminis-
Härteleistungen von den Tätern bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung und Zwangs-
terium der Justiz und für Verbraucherschutz nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht
vollstreckung zu den Aufgaben des Bundesamts. Merkblätter und Antragsformulare
konsolidiert kostenlos im Internet bereit.
stehen im Internet unter der nachfolgend genannten Adresse zur Verfügung.
i
www.bundesjustizamt.de/haerteleistung
Seit dem 1. Januar 2013 übernimmt das Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem
des Bundes auch die Pflege und Weiterentwicklung des Bürger-Portals „Gesetze im
i
Internet“ und beantwortet insoweit eingehende Bürgeranfragen.
Beteiligung am Projekt D115 - Einheitliche Behördennummer
www.gesetze-im-internet.de
Das Bundesamt für Justiz ist mit seinen Dienstleistungen des Bundes- und Gewerbezentralregisters, der Ordnungsgeldverfahren sowie der Vollstreckung von EUGeldsanktionen an dem bundesweiten Projekt D115 beteiligt. Bürgerinnen und Bürger
können Informationen zu diesen Dienstleistungen über die einheitliche Behördenrufnummer 115 abfragen. Anrufe bei der 115 sind noch kostenpflichtig. Der Service ist noch nicht in allen Regionen
Deutschlands verfügbar.
Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, mit dem
Bundesamt für Justiz unmittelbar Kontakt aufzunehmen. Die Teilnahme des Bundesamts am Projekt D115 ist ein zusätzlicher Service und unterstreicht den Dienstleistungs-
12
13
Bürgerdienste
Bürgerdienste
i
gedanken dieser Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
Schlichtungsstelle Luftverkehr
der Justiz und für Verbraucherschutz.
Verbraucher können für Zahlungsansprüche wegen Überbuchung, Flugausfalls, Ver-
www.d115.de
spätung oder Gepäckschäden, die nicht binnen zwei Monaten von den Fluggesellschaften erfüllt wurden, eine unabhängige Schlichtungsstelle anrufen. Grundsätzlich soll die
Verbraucherschutz
Schlichtung durch anerkannte privatrechtlich organisierte Schlichtungsstellen durchge-
Durch verschiedene Maßnahmen hilft die Gesetzgebung, die Verbraucher rechtlich zu
führt werden. Wenn sich eine Fluggesellschaft nicht an einer anerkannten privatrechtlich
schützen. Hierzu zählt auch die vom Bundesamt für Justiz geführte „Liste qualifizierter
organisierten Schlichtungsstelle beteiligt, kann die Schlichtung durch die behördliche
Einrichtungen“. In diese Liste nimmt das Bundesamt auf Antrag rechtsfähige Verbände
Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz erfolgen. Sie ist eine unab-
(z. B. Verbraucherzentralen, Mietervereine u. a.) auf. Registriert werden Verbände, zu
hängige, unparteiische Schlichtungseinrichtung, die der sachlichen, interessengerechten
deren satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, die Interessen der Verbraucher durch
und an Recht und Gesetz orientierten Suche nach optimalen Lösungen für Konflikte
Aufklärung und Beratung nicht gewerbsmäßig und nicht nur vorübergehend wahrzuneh-
zwischen Flugreisenden und Fluggesellschaften verpflichtet ist.
men. Die Institutionen müssen als Mitglieder
mindestens 75 natürliche Personen oder in
Weitere Informationen, Antragsformulare und Checklisten stehen im Internet unter der
einschlägigen Aufgabenbereichen tätige Ver-
nachfolgenden Adresse zur Verfügung.
bände haben, seit mindestens einem Jahr
i
www.bundesjustizamt.de/luftverkehr
bestehen und auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bieten. Der Antrag auf Eintragung in die
Liste qualifizierter Einrichtungen ist schriftlich
beim Bundesamt für Justiz zu stellen.
Die Liste wird mit dem Stand zum 1. Januar
eines jeden Jahres im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die jeweils aktuelle Version
der Liste kann auch von den Internetseiten des Bundesamts heruntergeladen werden.
i
14
www.bundesjustizamt.de/verbraucherschutz
15
Stabsbereich
Datenschutz; IT-Sicherheit; Innenrevision
Referat CO
Controlling
Präsident
Präside
nt
Datenschutz
Projektgruppe
„Elektronische Verwaltungsarbeit“
Verwaltung
Referat I 1
Sachgebiet IK
Innenrevision;
Korruptionsprävention
5422
Vizepräsident
Vizepräsi
dent
Organisationsplan
Abteilung I
IT-Sicherheit;
Notfallmanagement
Abteilung II
Abteilung III
Abteilung
Abteilu
ng IV
Abteilung V
Abteilung VI
Abteilung VII
Internationales Zivilrecht
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen;
Opferhilfe; Forschung
Zentrale Register
Register
Informationstechnik
Ordnungsgeld- und Bußgeldverfahren;
Zwangsvollstreckung
Rechtsinformationssystem des Bundes;
Sprachendienst
Referat III 1
Referat II 1
Personal (höherer Dienst); Personal­
entwicklung; Gesundheitsmanagement
Grundsatzfragen „Internationales Zivilrecht“;
Rechtshilfe sowie Europäisches Justizielles
Netz in Zivil- und Handelssachen
Referat I 2
Referat II 2
Auslieferung; Vollstreckungs- und
Rechtshilfe; Europäisches Justizielles
Netz in Strafsachen
Referatt IV 1
Refera
Grundsatzfragen; Ver
Verffahrensentwicklung;
ahrensentwicklung;
Qualitätsmanagement;
Qualitätsmanageme
nt; Auskünfte für
wissenschaftliche
wissenschaftlich
e Forschung
Referat V 1
Grundsatzfragen; IT-Planung;
IT-Qualitätsmanagement
Referat VI 1
Referat VII 1
Grundsatzfragen; Verfahrensentwicklung;
Qualitätsmanagement
Grundsatzfragen; Verfahrensentwicklung;
Qualitätsmanagement; Kompetenzzentrum
Referat VI 2
Referat VII 2
5120
Organisation; Veranstaltungsmanagement;
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Referat III 2
Bundeszentralstelle für Auslandsadoption
Referatt IV 2
Refera
Schlichtungsstelle Luftverkehr; Opferhilfe
Internationale Registe
Registerangelegenheiten
rangelegenheiten
Referat III 3
Referatt IV 3
Refera
Referat II 3
Sorgerechts-, Kindesentführungs-, Kinderund Erwachsenenschutzangelegenheiten
Justizforschung; Kriminologie;
Kriminalprävention; Justizstatistik
5120
Referat II 4
Auslandsunterhalt
Referat I 3
Sachgebiet
Sachgebi
et IV 31
Referat III 4
Grundsatzfragen, Verfahrensentwicklung
und Qualitätsmanagement
„Vollstreckungshilfe EU-Geldsanktionen“
Registervergünstigu
Registervergünstig
ungen
ngen BZR; Datenverwaltung GZR; Selbstauskünfte
aus dem
dem ZStV
Referat VII 3
Normendokumentation
Sachgebiet VI 22
IT-Anforderungsmanagement;
Softwareentwicklung
Referat VII 4
Sprachendienst
Sachgebiet
Sachgebi
et IV 32
Sachgebiet V 21
IT-Anforderungsmanagement
Datenverwaltung
Datenverwa
ltung BZR
Fachbereich II 41
Sachgebiet VI 24
Referat III 5
Vollstreckungshilfe EU-Geldsanktionen
Fachbereich II 42
Sachgebiet V 22
Softwarearchitektur; Realisierung
Referatt IV 4
Refera
Registerauskünfte Bu
Bundeszentralregister
ndeszentralregister
(BZR) und Gewerbez
Gewerbezentralregister
entralregister (GZR)
5111
Referat I 4
Sachgebiet VI 21
Sachgebiet VI 23
Sachgebiet I 31
Haushalt; KLR; Rechnungswesen
Verkündung
Registerverwaltung Bunde
Bund eszentralregister
szentralregister (BZR),
Gewerbezentralregister ((G
GZR),
ZR), Zentrales Staatsan­
Staatsanwaltschaftliches Verfa
Verf ahrensregister
hrensregister (ZStV)
Referat V 2
Sachgebiet I 22
Veranstaltungsmanagement;
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Personal (außer höherer Dienst)
Ordnungsgeldverfahren
Sachgebiet V 12
IT-Qualitätsmanagement
5120
Sachgebiet I 21
Organisation
Sachgebiet V 11
Grundsatzfragen; IT-Koordination
Referat VI 3
Referat V 3
IT-Betrieb; IT-Service
Sachgebiet II 43
Zentrale Geschäftsstelle
Zwangsvollstreckung aus
Ordnungsgeldverfahren
Sachgebiet
Sachgebi
et IV 41
Registerauskünfte
Registerauskünf
te BZR und GZR
Sachgebiet VI 31
Sachgebiet V 31
Sachgebiet
Sachgebi
et IV 42
Servicecenter BZR
BZR und GZR
Referat I 5
Justiziariat
Betrieb der Standardbürodienste,
Anwenderbetreuung; Druckzentrum
Sachgebiet VI 32
Sachgebiet V 32
Betrieb der Fachverfahren;
Betriebsüberwachung
Referat I 6
Innerer Dienst; Bibliothek
Sachgebiet V 33
Netzwerke; Kommunikation
Projektgruppe
„Bau- und Liegenschafts­
angelegenheiten“
Referat VI 4
Zwangsvollstreckung Fremdforderungen;
Bußgeldverfahren
Aufgaben werden in der Liegenschaft Adenauerallee wahrgenommen.
Vorsitz Personalrat:
Jugend- und Auszubildendenvertretung:
Gleichstellungsbeauftragte:
Vertrauensperson der Schwerbehinderten:
Aufgaben werden in der Liegenschaft Beuel wahrgenommen.
Aufgaben werden in der Liegenschaft Gronau wahrgenommen.
16
17
Dienstleistungen für Gerichte und Behörden
Dienstleistungen für Gerichte und Behörden
Das Bundesamt für Justiz als Registerbehörde
Vollstreckungshilfe für in Deutschland verhängte Geldstrafen und
Das Bundesamt für Justiz führt als Registerbehörde folgende Register:
Geldbußen innerhalb der EU
- das Bundeszentralregister (BZR) mit dem Erziehungsregister
Die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI (RB Geld) ermöglicht es den
- das Gewerbezentralregister (GZR)
deutschen Vollstreckungsbehörden, andere EU-Mitgliedstaaten um Vollstreckungshilfe
- das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV).
zu ersuchen. Dazu ist das Bundesamt für Justiz als zentrale Bewilligungsbehörde bestimmt worden. Kann eine von einer deutschen Behörde oder einem deutschen Gericht
Speziell für Behörden, Gerichte und sonstige öffentliche Stellen bietet das Bundesamt
verhängte Geldsanktion in Deutschland nicht erfolgreich vollstreckt werden, übersendet
für Justiz an, Auskünfte aus den Registern über die beiden modernen elektronischen
das Bundesamt für Justiz auf Antrag die erforderlichen Unterlagen an die in einem
Zugangswege InFormJu und AuMiAu einzuholen.
anderen EU-Mitgliedstaat zuständige Stelle. Hierunter fallen beispielsweise Bußgelder
i
aufgrund von Verkehrsverstößen. Aber auch bei Computerkriminalität, Umweltverstößen
Mit InFormJu steht eine webbasierte Anwendung für
sowie bei Betrug und Diebstahl werden Geldsanktionen europaweit verhängt.
Behörden, Gerichte sowie für privatrechtlich organisier-
www.bundesjustizamt.de/eu-geldsanktionen
te Vergabestellen als öffentliche Auftraggeber zur Verfügung, die berechtigt sind, Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem Erziehungsregister oder dem
Gewerbezentralregister für eigene Zwecke anzufragen.
Dieses Angebot richtet sich in erster Linie an Stellen mit
einem geringen bis mittleren Anfrageaufkommen (in der
Regel bis zu 3.000 Anfragen pro Jahr). Für Stellen mit
einem deutlich höheren Anfrageaufkommen wird eine
Teilnahme am AuMiAu-Verfahren (Automatisches
Mitteilungs- und Auskunftsverfahren) empfohlen. Bei
Interesse an einer Teilnahme empfiehlt sich in beiden
Fällen zunächst eine telefonische Kontaktaufnahme.
i
18
www.bundesjustizamt.de/informju
19
Dienstleistungen für Gerichte und Behörden
Das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister
Dienstleistungen für Gerichte und Behörden
Internationale Rechtshilfe
Zur Unterstützung der Ermittlungsbehörden führt das Bundesamt für Justiz das Zentrale
Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV). In diesem Register werden bestimm-
Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen
te Angaben über strafrechtliche Ermittlungsverfahren erfasst und den Ermittlungsbehör-
Das Bundesamt für Justiz ist die zentrale Anlauf- und Vermittlungsstelle im Rechtshil-
den automatisch oder auf Anfrage mitgeteilt. Das ZStV unterstützt eine effektive Straf-
feverkehr mit dem Ausland in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen. Rechtshilfe ist
verfolgung. So können Strafverfolgungsbehörden überörtlich agierende Täter und Mehr-
jede gerichtliche oder behördliche Hilfe in einer Rechtsangelegenheit, die entweder zur
fachtäter ermit-
Förderung eines inländischen Verfahrens im Ausland oder zur Förderung eines auslän-
teln, Doppelver-
dischen Verfahrens im Inland geleistet wird. Sehr häufig bezieht sich die Rechtshilfe auf
fahren vermei-
die Durchführung von Zustellungsersuchen von Klageschriften oder Zeugenladungen
den, frühzeitig
sowie Urteilen zur Vorbereitung der Zwangsvollstreckung. Das Bundesamt prüft in
Sammelverfah-
jedem Einzelfall, ob internationale Vertragsbeziehungen wie beispielsweise durch das
ren bilden und Strafverfolgungsmaßnahmen koordinieren. Pro Jahr werden rund 4,2
Haager Zustellungsübereinkommen bestehen, ob die EG-Zustellungsverordnung für die
Millionen Mitteilungen in dem Register erfasst und arbeitstäglich etwa 63.500 Auskünfte
Staaten der Europäischen Union greift oder ob es sich um einen vertragslosen Rechts-
erteilt.
hilfeverkehr handelt, weil zu dem ersuchten oder ersuchenden Staat keine internationa-
www.bundesjustizamt.de/zstv
len Vertragsbeziehungen bestehen. Außerdem ist es für die Erteilung der Vollstre-
Staatsanwaltschaft
i
ckungsklausel für Entscheidungen der EU-Kommission zuständig, wenn diese in der
Vollstreckung
Bundesrepublik Deutschland vollstreckt werden sollen.
Das Bundesamt für Justiz ist für die Beitreibung von Forderungen der Gerichte und
Behörden aus dem Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie von Forderungen des
Bei der Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich des Rechtshilfeverkehrs arbeitet das
Bundesamt sehr eng mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz, den Landesjustizverwaltungen und den ausländischen Zentralbehörden zusammen.
Bundesverfassungsgerichts zuständig. Dabei
hat das Bundesamt sämtliche Befugnisse
einer Vollstreckungsbehörde.
i
www.bundesjustizamt.de/vollstreckung
Im Weltsaal des Auswärtigen Amts in Bonn
20
21
Dienstleistungen für Gerichte und Behörden
Dienstleistungen für Gerichte und Behörden
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Europäische und internationale Zusammenarbeit �
Für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nimmt das Bundesamt
Strafsachen �
für Justiz Aufgaben auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen wahr.
Innerhalb der Europäischen Union gibt es ein Netzwerk nationaler Kontaktstellen zur
Das Bundesamt arbeitet weltweit mit anderen Staaten sowie den Bundesländern zu-
Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Ziel des Europäischen
sammen, wenn es in Einzelfällen um
Justiziellen Netzes (EJN) in Strafsachen ist es, die Zusammenarbeit zwischen den
Auslieferung, Rechts- und Vollstre-
Mitgliedstaaten der EU, insbesondere bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität, durch
ckungshilfe in Strafsachen geht. Es ist
die Unterstützung und Beschleunigung justizieller Zusammenarbeit zu verbessern.
zuständig für die Stellung ausgehender
Dazu gehören die Bereitstellung rechtlicher und praktischer Informationen für zuständi-
deutscher Ersuchen und bearbeitet
ge Behörden sowie die Unterstützung bei der Stellung von Rechtshilfeersuchen.
§§§
eingehende ausländische Ersuchen. Bei
der Abwicklung des Auslieferungsver-
Das Bundesamt für Justiz ist die deutsche Kontaktstelle des EJN auf Bundesebene.
kehrs entscheidet das Bundesamt im
Weitergehende Informationen stehen auf der nachfolgend genannten Internetseite zur
Einvernehmen mit dem Auswärtigen
Verfügung:
Amt, ob und unter welchen Bedingungen Personen von Deutschland ins Ausland aus-
i
www.ejn-crimjust.europa.eu
geliefert werden. Es wird eine jährliche Auslieferungs- und Vollstreckungsstatistik erstellt.
Darüber hinaus ist das Bundesamt für Justiz (justizielle) Kontaktstelle in mehreren Netzwerken, dem Camden Asset Recovery Inter-Agency Network, dem EU-Netzwerk der
Vermögensabschöpfungsstellen, dem EU-Netzwerk nationaler Anlaufstellen für die
Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie dem
EU-Netzwerk nationaler Experten für gemeinsame Ermittlungsgruppen. Schließlich
nimmt das Bundesamt für Justiz die Funktion der deutschen Kontaktstelle für Fragen im
Rahmen der Bewährungsüberwachung wahr.
In die Zuständigkeit des Bundesamts für Justiz fällt zudem die Zusammenarbeit mit
internationalen Strafgerichtshöfen, insbesondere mit dem Internationalen Strafgerichts-
Zivil- und Handelssachen
hof in Den Haag, dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien
Der Rat der Europäischen Union hat im Mai 2001
sowie dem Sondertribunal für den Libanon.
die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen
Netzes für Zivil- und Handelssachen (EJN) beschlossen. Im EJN arbeitet die Bundeskontaktstelle im Bundesamt für Justiz für die Erleichterung,
Vereinfachung und Beschleunigung einer wirksa-
22
23
Dienstleistungen für Gerichte und Behörden
Dienstleistungen für Gerichte und Behörden
men grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und sorgt europaweit in engem Kontakt
Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes
mit den Gerichten für eine reibungslose Abwicklung von Gerichtsverfahren. Das Netz
Sowohl der Gesetzgeber als auch die Gerichte und Verwaltungsbehörden sind darauf
bietet ein vielfältiges Informationssystem für die Öffentlichkeit zum europäischen Ge-
angewiesen, auf Rechtsvorschriften und Gerichtsentscheidungen schnell und zuverläs-
meinschaftsrecht und zu internationalen Übereinkünften an; es vermittelt zudem Infor-
sig zugreifen zu können. Gesetzgebung und Rechtsprechung können nur mit Rechtsin-
mationen über internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen, die Haager
formationen arbeiten, deren Richtigkeit und Aktualität ständig geprüft und garantiert
Konferenz oder den Europarat. Zu dem Netz gehören auf nationaler Ebene ferner die
werden. Dies leistet das bestehende Rechtsinformationssystem des Bundes bereits
Kontaktstellen der Bundesländer und die Verbindungsrichter, die in Streitfällen das
heute in vorbildlicher Weise.
Sorgerecht betreffend grenzüberschreitend vermitteln.
Das Bundesamt sorgt mit dem Kompetenzzentrum für eine Koordination der Weiterent-
i
Zur Arbeit der Bundeskontaktstelle gehört auch die Bereitstellung von zahlreichen Infor-
wicklungen des bestehenden Rechtsinformationssystems, um den Möglichkeiten ver-
mationen für die Gerichtspraxis bzgl. grenzüberschreitender Verfahren.
netzter Kommunikation über Staatsgrenzen hinweg auch in Zukunft Rechnung tragen
www.bundesjustizamt.de/ejnzh sowie
zu können. Sowohl der Sachverstand für die Inhalte als auch für die technischen Vo-
http://ec.europa.eu/civiljustice
raussetzungen sind hier in einer Arbeitseinheit zusammengefasst, so dass ein zukunftssicheres System des Bundes garantiert werden kann.
Verkündung von Gesetzen und Verordnungen
Neue Gesetze müssen zu ihrer Wirksamkeit, nachdem sie vom Bundespräsidenten und
Vertretern der Bundesregierung
unterschrieben wurden, verkündet werden. Entsprechendes
gilt für Verordnungen. Die ordnungsgemäße Veröffentlichung
fällt in den Aufgabenbereich
des Bundesamts für Justiz.
Sowohl die Schriftleitungen der
Bundesgesetzblätter als auch die des amtlichen Teils des Bundesanzeigers sind im
Bundesamt angesiedelt.
i
www.bundesgesetzblatt.de sowie
www.bundesanzeiger.de
24
25
Dienstleistungen für Gerichte und Behörden
Dienstleistungen für Gerichte und Behörden
Justizforschung
Kriminologie und Kriminalprävention
Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz führt das
Die Kriminologie als Wissenschaft beschäftigt sich mit den verschiedenen Aspekten der
Bundesamt für Justiz rechtstatsächliche und rechtsvergleichende Forschungsvorhaben
Kriminalität, insbesondere ihren Erscheinungsformen, ihrer Entwicklung und ihren Ursa-
durch. Es unterstützt damit das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher-
chen. Ihr Ansatz dabei ist interdisziplinär und greift auf Methoden, Befunde und Theorien
schutz bei der Gesetzgebung und der Bewertung der Zielerreichung von Gesetzen. Im
anderer Wissenschaften wie der Soziologie, der Psychologie oder der Psychiatrie zu-
Rahmen der Forschungsvorhaben wird vor dem Hintergrund sozialer, politischer und
rück. Damit schafft die Kriminologie eine empirische Grundlage für vielfältige kriminalpoli-
anderer tatsächlicher Bedingungen untersucht, wie Rechtsnormen entstehen und wir-
tische Fragestellungen und für rationale Entscheidungen in der Strafrechtspolitik.
ken. Erreicht wird dies durch Evaluation von Gesetzgebung im Hinblick auf deren Folgen. Die Ergebnisse können einerseits bestätigen, dass der Gesetzgeber mit der Gesetzgebung sein verfolgtes Ziel erreicht hat, oder aber weitergehenden oder ändernden
Gesetzgebungsbedarf feststellen. Die Untersuchungen erstrecken sich im Vorfeld auch
auf Ausgangslagen geplanter Gesetzgebungen.
Das Bundesamt für Justiz führt die Forschungsvorhaben in enger Abstimmung mit dem
Forschungsbeauftragten und den Fachreferaten des Ministeriums durch. Eine Zusammenfassung der jeweiligen Forschungsergebnisse kann sachbezogen auf den Internet-
Mit dem Begriff der Kriminalprävention werden sämtliche staatlichen und privaten Bemüseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingesehen wer-
hungen erfasst, die auf die Verhinderung von Straftaten ausgerichtet sind. Entsprechen-
den. Veröffentlichungen von Forschungsergebnissen erfolgen unter anderem auch in
de Maßnahmen setzen zunächst auf der Ebene der Bevölkerung insgesamt an und bei
der Reihe "Rechtstatsachenforschung" des Bundesanzeigerverlags in Köln und können
Institutionen, die die Entwicklung junger Menschen zu verantwortungsvollen und norm-
über den Buchhandel bezogen werden. Forschungsergebnisse, die das materielle Straf-
treuen Mitgliedern der Gesellschaft fördern sollen, wie Schulen, Kindergärten und Eltern-
recht, die Kriminologie und die Kriminalprävention betreffen, werden in der Reihe
haus. Eine weitere Ebene ist die Bekämpfung konkreter Kriminalitätsgefahren.
„Recht“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht und
sind kostenlos über das Bundesamt für Justiz zu beziehen.
i
26
www.bundesjustizamt.de/justizforschung
27
Dienstleistungen für Gerichte und Behörden
Dienstleistungen für Gerichte und Behörden
Justizstatistik
Im Bundesamt für Justiz werden Statistiken aus vielfältigen Bereichen des Rechts
sowie der Rechtspflege geführt. Diese erfassen u. a. Statistikdaten:
•
zu Ehe- und Sorgerechtsentscheidungen, Verfahren nach Betreuungsrecht
•
zur Juristen- und Rechtspflegerausbildung
•
zum Personalbestand bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften
•
zur Telekommunikations-, Wohnraumüberwachung und Vorratsdatenspeicherung
•
zum Umfang, der Art und der Erledigung von Verfahren bei Staatsanwaltschaften und im Gerichtswesen sowie
•
Im Weltsaal des Auswärtigen Amts in Bonn
zu personenbezogenen Gesichtspunkten der Strafverfolgung, des Strafvollzugs und der Bewährungshilfe
i
www.bundesjustizamt.de/justizstatistik
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt Forschungsprojekte
und Gutachten zu kriminologischen und kriminalpräventiven Problemstellungen in Auftrag. Das Bundesamt für Justiz unterstützt das Ministerium bei dieser Aufgabe, indem
es die Vorhaben koordiniert und begleitet. Die Aktivitäten konzentrieren sich auf die
Gebiete der Legalbewährung (Rückfallforschung), der strafrechtlichen Sanktionen, des
Täter-Opfer-Ausgleichs und der jugendstrafrechtlichen Praxis. Außerdem bereitet das
Bundesamt für Justiz kriminologische Erkenntnisse vor allem für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz problemorientiert auf.
i
www.bundesjustizamt.de/kriminologie sowie
www.bundesjustizamt.de/kriminalpraevention
28
29
Ordnungs- und Bußgeld, Vollstreckungshilfe
Ordnungs- und Bußgeld, Vollstreckungshilfe
Ordnungsgeldverfahren
Bußgeldverfahren
Kapitalgesellschaften wie beispielsweise Gesellschaften mit beschränkter Haftung und
Das Bundesamt für Justiz führt verschiedene Bußgeldverfahren durch und ahndet
Aktiengesellschaften sowie bestimmte andere Unternehmen sind verpflichtet, ihren
damit bestimmte Ordnungswidrigkeiten. Hierzu zählen beispielsweise Bußgeldverfah-
Jahresabschluss und weitere Rechnungslegungsunterlagen im elektronischen Bundes-
ren wegen inhaltlicher Mängel bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen durch Kapi-
anzeiger zu veröffentlichen. Geschieht dies nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, führt
talgesellschaften.
das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren durch. Dabei
i
www.bundesjustizamt.de/bussgeldverfahren
wird dem Unternehmen bzw. den Verantwortlichen ein Ordnungsgeld von mindestens
2.500 Euro für den Fall angedroht, dass die Veröffentlichung nicht innerhalb von sechs
Europäische Geldstrafen und Geldbußen (Vollstreckungshilfe)
Wochen nachgeholt wird. Das Bundesamt kann bei einem Verstoß gegen die Offenle-
Entscheidungen von Behörden und Gerichten aus anderen EU-Mitgliedstaaten, mit
gungspflicht Ordnungsgelder bis zur Höhe von 25.000 Euro im Einzelfall festsetzen.
denen einem in Deutschland wohnenden Betroffenen eine Geldstrafe oder Geldbuße
Auch die Beitreibung offener Forderungen fällt in die Zuständigkeit des Bundesamts für
(Geldsanktion) auferlegt wurde, können grundsätzlich anerkannt und vollstreckt werden
Justiz.
(Vollstreckungshilfe). Das Bundesamt für Justiz als zentrale Bewilligungsbehörde prüft
die Zulässigkeit und Bewilligungsfähigkeit, es hört den Betroffenen an und entscheidet
Die veröffentlichten Jahresabschlüsse können von
über die Bewilligung der Vollstreckung der ausländischen Geldsanktion. Voraussetzung
jedermann im Internet eingesehen werden. Hier-
für die Vollstreckungshilfe ist allerdings, dass die verhängte Geldsanktion mindestens
durch sollen alle Interessierten (Geschäftspartner,
70 Euro beträgt.
Gläubiger, Gesellschafter u. a.) in die Lage versetzt
werden, sich einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens zu verschaffen. Das ist insbesondere dort hilfreich, wo
bei den Gläubigern – wie etwa bei Kapitalgesellschaften – grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Die Pflicht zur Offenlegung ist hier die Kehrseite der Haftungsbeschränkung. Die Publizität liegt somit im gesamtwirtschaftlichen Interesse.
i
30
www.bundesjustizamt.de/ehug
31
Anreise
Anreise
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Stand: November 2015
Mit den Stadtbahnlinien 16, 63, und 66.
Haltestelle: Bundesrechnungshof/Auswärtiges Amt (nicht barrierefrei)
Haltestelle mit Aufzug: Museum König

Documents pareils