Das Bundesamt für Justiz
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Das Bundesamt für Justiz
Das Bundesamt für Justiz Zentraler Service der Bundesjustiz Vorwort Das Bundesamt für Justiz ist die zentrale Dienstleistungsbehörde der Bundesjustiz in Deutschland. Das Angebot umfasst vielfältige Bürger- und Informationsdienste. Einen Schwerpunkt bildet die Aufgabe als zentrale Kontakt- und Anlaufstelle für den europäischen und internationalen Rechtsverkehr; ein weiterer Schwerpunkt ergibt sich aus der Zuständigkeit für das Bundeszentralregister und weitere Register. Zugleich unter- Heinz-Josef Friehe Präsident des Bundesamts für Justiz stützt das Bundesamt mit seinen Dienstleistungen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dessen Geschäftsbereich sowie Gerichte und Justizbehörden im In- und Ausland. Mit der Übernahme verschiedener Ordnungsverfahren sind neue Geschäftsfelder hinzugekommen. Das Bundesamt für Justiz nimmt in der Bundesrepublik wichtige Aufgaben im Bereich der internationalen Rechtspflege wahr und bietet zugleich umfassende justizbezogene Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Diese dürfen darauf vertrauen, dass Handhabung, Pflege und Fortschreibung der umfangreichen Dateien im Bundesamt mit Impressum personenbezogenen Daten den höchsten Sicherheitsstandards genügen und Auskünfte aus diesen Dateien, wie beispielsweise Führungszeugnisse, stets korrekt, zuverlässig Bundesamt für Justiz 53094 Bonn und schnell erteilt werden. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Adenauerallee 99-103 53113 Bonn Die vorliegende Broschüre stellt Ihnen das weite Aufgabenspektrum des Bundesamts für Justiz vor. Sie gibt Ihnen einen Überblick über die vielfältigen Angebote der Behörde. Vertiefende Informationen zu den einzelnen Fachgebieten und Themen haben wir im Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: 2 +49 228 99 410-40 +49 228 99 410-5050 [email protected] www.bundesjustizamt.de Internet unter www.bundesjustizamt.de für Sie zusammengestellt. 3 Inhaltsverzeichnis Das Bundesamt für Justiz stellt sich vor Das Bundesamt für Justiz 5 Bürgerdienste Zentraler Service der Bundesjustiz Das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit rund 930 Beschäftigten gehört als Bundesoberbe- Bundeszentralregister 7 hörde zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucher- Gewerbezentralregister 9 schutz (BMJV). Es wurde zum 1. Januar 2007 in Bonn als zentrale Dienstleistungsbe- Bundeszentralstelle für Auslandsadoption 9 hörde der Bundesjustiz errichtet. Das Bundesamt ist Anlaufstelle und Ansprechpartner Internationales Sorgerecht 11 Auslandsunterhalt 11 Normendokumentation/Gesetze im Internet 12 Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe 13 Beteiligung am Projekt D115 - Einheitliche Behördennummer 13 nachrichtenaustausch mit dem Ausland. Zu den weiteren Zuständigkeiten zählen u. a. Verbraucherschutz 14 die Aufgaben als Zentrale Behörde in Auslandsunterhaltsangelegenheiten und nach Schlichtungsstelle Luftverkehr 15 dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz sowie die Aufgaben als Bundes- Organisationsplan 16 der Bundesrepublik Deutschland für den europäischen und internationalen Rechtsverkehr. Als Registerbehörde ist es zuständig für das Bundeszentralregister, das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, das Gewerbezentralregister und den Straf- zentralstelle für Auslandsadoption und als Bundeskontaktstelle im Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen. Dienstleistungen für Gerichte und Behörden � Vollstreckungshilfe für in Deutschland verhängte Geldstrafen und Geldbußen 18 innerhalb der EU Das Bundesamt für Justiz als Registerbehörde 19 Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister 20 Vollstreckung 20 Rechtshilfeverkehr in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen 21 Rechtshilfeverkehr in Strafsachen 22 Europäische und internationale Zusammenarbeit in Strafsachen 23 Europäische und internationale Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen 23 Verkündung von Gesetzen und Verordnungen 24 Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes 25 Justizforschung 26 Kriminologie und Kriminalprävention 27 Justizstatistik 29 Ordnungs- und Bußgeld, Vollstreckungshilfe Ordnungsgeldverfahren 30 Bußgeldverfahren 31 Europäische Geldstrafen und Geldbußen (Vollstreckungshilfe) 31 Anreiseinformationen 32 Impressum 2 4 Dienstsitz Adenauerallee, Bonn 5 Bürgerdienste Das Bundesamt für Justiz Das Bundeszentralregister Das Bundesamt für Justiz führt das Bundeszentralregister (BZR). Es gliedert sich in das Zentralregister und das Erziehungsregister. In das Zentralregister werden insbesondere strafgerichtliche Verurteilungen und Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten eingetragen. In das Erziehungsregister sind bestimmte Entscheidungen und Anordnungen nach dem Jugendgerichtsgesetz und des Familien- oder Vormundschaftsrichters einzutragen. Zudem können in beiden Registern Suchvermerke von Behörden gespeichert werden. Arbeitstäglich werden dem Bundeszentralregister von den zuständigen Stellen rund 4.800 Mitteilungen zugeleitet, um Eintragungen in den Registern vornehmen zu lassen. Neben deutschen Entscheidungen können auch ausländische strafrechtliche Verurteilungen in die Register eingetragen werden, wenn die verurteilte Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder in Deutschland geboDas Bundesamt ist ferner bei der Auslieferung, Vollstreckungs- und Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten sowie als Bundeskontaktstelle im Europäischen Justiziellen Netz für Strafsachen tätig. Es unterstützt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bereich der Justizforschung sowie bei der Verkündung von Gesetzen und der Normendokumentation. Zu den Aufgaben als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz gehören beispielsweise auch die Beitreibung von Forderungen des Bun- ren oder wohnhaft ist und wegen des der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalts auch in Deutschland eine Strafe oder eine Maßregel hätte verhängt werden können. Die genannten Register enthalten rund 16,2 Millionen Eintragungen zu mehr als 4,4 Millionen Personen. Diese Eintragungen bleiben allerdings nicht auf Dauer gespeichert. Aus Gründen der Resozialisierung hat der Gesetzgeber hier ein gestaffeltes System von Fristen geschaffen, nach dem sie wieder getilgt werden. des sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Auskünfte aus dem Zentralregister werden entweder in Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben ist das Bundesamt mit modernster Informations- Form eines Führungszeugnisses oder einer unbeschränk- technik ausgestattet und betreibt ein eigenes Rechenzentrum. Damit gewährleistet es ten Auskunft erteilt. Führungszeugnisse und unbe- eine schnelle, vor allem aber sichere Verarbeitung der hochsensiblen Datenbestände. schränkte Auskünfte unterscheiden sich im Auskunftsumfang. Das Führungszeugnis kann bei Vorliegen der ge- Das Bundesamt ist in einem Dienstgebäude des Auswärtigen Amts in Bonn-Mitte unter- setzlich genau festgelegten Voraussetzungen gegenüber gebracht und verfügt über Dependancen in Bonn-Beuel und Bonn-Gronau. Als Ausbil- einer unbeschränkten Auskunft einen geringeren Aus- dungsbetrieb übernimmt die Behörde gesellschaftliche Verantwortung und engagiert kunftsinhalt ausweisen. Hierfür ist ebenfalls - wie bei der sich damit nachhaltig im Bereich der Arbeitsmarktförderung. Führungszeugnis 6 Tilgung der Eintragungen aus dem Register nach Ablauf einer bestimmten Frist - der Resozialisierungsgedanke 7 Bürgerdienste Bürgerdienste maßgebend. Ziel ist es, dass die betroffene Person möglichst frühzeitig ein Führungs- Das Gewerbezentralregister zeugnis, das heute in vielen Fällen, z. B. auch bei der Bewerbung um einen Arbeits- Auf Grundlage der Gewerbeordnung (GewO) führt das Bundesamt für Justiz das Ge- platz, vorgelegt werden muss, ohne Eintragungen vorlegen kann. Unbeschränkte Aus- werbezentralregister (GZR). Darin werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden künfte werden vor allem den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten erteilt; sie sind (z. B. Entzug einer Gewerbezulassung), Verzichte auf die Zulassung zu einem Gewerbe aber auch bei anderen Verfahren, wie z. B. bei der Erteilung eines Waffenscheins oder und Bußgeldentscheidungen von mehr als 200 Euro gegen gewerbetreibende natürli- Aufenthaltsgenehmigungen wichtig. Arbeitstäglich verlassen rund 42.000 Auskünfte das che und juristische Personen, Handelsgesellschaften sowie sonstige Personenvereini- Bundesamt für Justiz. Insgesamt werden jährlich rund 10,4 Millionen Auskünfte aus gungen eingetragen. Darüber hinaus werden hier auch bestimmte strafgerichtliche dem Bundeszentralregister erteilt. Verurteilungen vermerkt. Neben den Bestimmungen, die die Aufnahme von Entscheidungen in ein Führungszeug- Zurzeit sind im Gewerbezentralregister etwa 295.000 natürliche und juristische Perso- nis oder in eine unbeschränkte Auskunft bzw. die Tilgung von Eintragungen im Register nen mit rund 440.000 Entscheidungen registriert. Die Auskunft aus dem Gewerbezent- regeln, enthält das Bundeszentralregistergesetz auch Regelungen, wonach die Register- ralregister kann von einer natürlichen Person nur persönlich bei der zuständigen Melde- behörde auf Antrag oder von Amts wegen anordnen kann, dass Eintragungen vorzeitig behörde (Einwohnermeldeamt), von einer juristischen Person nur durch den vertre- nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen bzw. im Register getilgt werden. tungsberechtigten gesetzlichen Vertreter bei der zuständigen Gewerbebehörde (Gewerbeamt, vereinzelt auch Einwohnermeldeamt) beantragt werden. Der Antrag kann Ein Führungszeugnis kann von jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, über auch im Internet über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz gestellt werden. den sie betreffenden Inhalt bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Der Hierfür werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufent- Antrag kann auch im Internet über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz gestellt haltstitel sowie ein Kartenlesegerät benötigt. werden. Hierfür werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektroni- i www.bundesjustizamt.de/gzr scher Aufenthaltstitel sowie ein Kartenlesegerät benötigt. Unbeschränkte Auskünfte dürfen dagegen wegen ihres erweiterten Auskunftsumfanges nur an einen gesetzlich festgelegten Empfängerkreis und nur für bestimmte Zwecke erteilt werden. Bundeszentralstelle für Auslandsadoption Seit dem 1. März 2002 ist Deutschland Vertragsstaat des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationa- Die Register werden seit dem Jahr 1975 als elektronische Register geführt. Die sich hieraus ergebenden Anforderungen an Datensicherheit, Zuverlässigkeit und Schnelligkeit werden durch den Einsatz aktueller Informationstechnik sichergestellt. i www.bundesjustizamt.de/bzr len Adoption (HAÜ). Das Bundesamt für Justiz nimmt die Aufgaben der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BZAA) im Bereich der grenzüberschreitenden Adoption wahr. Diese fördert als Zentrale Behörde die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption. Zudem nimmt sie im Verhältnis zu den Vertragsstaaten Aufgaben einer Verbindungs- und Koordinierungsstelle zwischen dem In- und Ausland wahr. Die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption wird aber auch über das Übereinkommen 8 9 Bürgerdienste Bürgerdienste hinaus bei grenzüberschreitenden Adoptionen tätig. So ist sie unter anderem an Verfah- Internationales Sorgerecht � ren vor den Familiengerichten auf Anerkennung ausländischer Adoptionsakten beteiligt Das Bundesamt für Justiz ist u. a. nach dem Internationalen und verfasst gutachterliche Stellungnahmen. Sie ist ferner im Einzelfall für die Gestat- Familienrechtsverfahrensgesetz Zentrale Behörde nach dem tung der Tätigkeit ausländischer Vermittlungsorganisationen zuständig. Außerdem erteilt Haager Kindesentführungsübereinkommen, nach der soge- sie auf Antrag die Bescheinigung der rechtli- nannten Brüssel IIa-Verordnung, nach dem Europäischen chen Befähigung zur Adoption an im Ausland Sorgerechtsübereinkommen sowie nach dem Haager Kinder- lebende Deutsche, wenn sie an ihrem auslän- schutzübereinkommen. Auf der Grundlage dieser Regelungen dischen Wohnsitz ein Kind von dort oder aus unterstützt das Bundesamt die unmittelbare Rückführung ent- einem dritten Staat adoptieren wollen. führter oder hier unrechtmäßig zurückgehaltener Kinder aus einem anderen Vertragsstaat nach Deutschland sowie die grenzüberschreitende Durchsetzung des Rechts zum Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Einrich- persönlichen Umgang mit Kindern. Die Zentrale Behörde leitet zudem in Deutschland tung und Pflege einer Datenbank, in der alle nach der Auslandsadoptions- gestellte Anträge auf Rückführung widerrechtlich in einen anderen Vertragsstaat ent- Meldeverordnung zu meldenden internationalen Adoptionen erfasst sind. Durch eine führter oder zurückgehaltener Kinder an die dortige Zentrale Behörde weiter und beglei- umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit betreibt die Bundeszentralstelle weitreichende Auf- tet das weitere Verfahren. Außerdem empfängt und übermittelt sie auch Anträge zum klärung zu internationalen Adoptionsverfahren. Umfassende Informationen stehen auf Schutz von Kindern und vermittelt den Kontakt zu den zuständigen Behörden, z. B. der Internetseite des Bundesamts für Justiz zur Verfügung. Zusätzlich ist eine Recht- wenn Kinder oder Jugendliche im Ausland untergebracht werden sollen. sprechungssuche zu Adoptionsverfahren möglich. Darüber hinaus leistet das Bundesamt nach dem Haager ErwachsenenschutzübereinDie Bundeszentralstelle für Auslandsadoption leistet keine Vermittlungsarbeit in Einzelfällen. Hierzu sind die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter, die zugelas- kommen Unterstützung in grenzüberschreitenden Betreuungsfällen. i www.bundesjustizamt.de/sorgerecht senen Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft und weitere im Gesetz genannte Stellen befugt. Eine Liste der Adoptionsvermittlungsstellen kann auf den Internetseiten des Bundesamts für Justiz eingesehen werden. i www.bundesjustizamt.de/auslandsadoption Auslandsunterhalt � Das Bundesamt für Justiz ist die Zentrale Behörde für Unterhaltsangelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) sowie nach dem UN- Unterhaltsübereinkommen. Die Zentrale Behörde übernimmt auf Antrag die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung gesetzlicher Unterhaltsansprüche als Empfangs- und Übermittlungsbehörde im 10 11 Bürgerdienste i Bürgerdienste Verkehr mit ausländischen Staaten. Dabei unterstützt sie u. a. in Deutschland lebende Härteleistung für Opfer extremistischer Übergriffe Unterhaltsberechtigte bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche im Ausland Opfer extremistischer Übergriffe oder terroristischer Straftaten können unbürokratische und treibt umgekehrt die Unterhaltsansprüche im Ausland lebender Berechtigter in finanzielle Hilfe erhalten. Für die Zahlung dieser Härteleistungen werden jährlich vom Deutschland bei. Deutschen Bundestag Finanzmittel bereitgestellt. Der Antrag auf Härteleistung kann www.bundesjustizamt.de/auslandsunterhalt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden; es entscheidet bei Vorliegen der Voraussetzungen über eine angemessene einmalige Geldleistung. Die Gewährung der Härteleis- Normendokumentation/Gesetze im Internet tung ist Teil der politischen Maßnahmen zur Ächtung und Verhinderung extremistisch Sämtliche Veränderungen des gesamten Bundesrechts werden im Bundesamt für Jus- oder terroristisch motivierter Taten. So gehört auch die Rückforderung der ausgezahlten tiz elektronisch erfasst und dokumentiert. Auf dieser Grundlage stellt das Bundesminis- Härteleistungen von den Tätern bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung und Zwangs- terium der Justiz und für Verbraucherschutz nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht vollstreckung zu den Aufgaben des Bundesamts. Merkblätter und Antragsformulare konsolidiert kostenlos im Internet bereit. stehen im Internet unter der nachfolgend genannten Adresse zur Verfügung. i www.bundesjustizamt.de/haerteleistung Seit dem 1. Januar 2013 übernimmt das Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes auch die Pflege und Weiterentwicklung des Bürger-Portals „Gesetze im i Internet“ und beantwortet insoweit eingehende Bürgeranfragen. Beteiligung am Projekt D115 - Einheitliche Behördennummer www.gesetze-im-internet.de Das Bundesamt für Justiz ist mit seinen Dienstleistungen des Bundes- und Gewerbezentralregisters, der Ordnungsgeldverfahren sowie der Vollstreckung von EUGeldsanktionen an dem bundesweiten Projekt D115 beteiligt. Bürgerinnen und Bürger können Informationen zu diesen Dienstleistungen über die einheitliche Behördenrufnummer 115 abfragen. Anrufe bei der 115 sind noch kostenpflichtig. Der Service ist noch nicht in allen Regionen Deutschlands verfügbar. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, mit dem Bundesamt für Justiz unmittelbar Kontakt aufzunehmen. Die Teilnahme des Bundesamts am Projekt D115 ist ein zusätzlicher Service und unterstreicht den Dienstleistungs- 12 13 Bürgerdienste Bürgerdienste i gedanken dieser Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums Schlichtungsstelle Luftverkehr der Justiz und für Verbraucherschutz. Verbraucher können für Zahlungsansprüche wegen Überbuchung, Flugausfalls, Ver- www.d115.de spätung oder Gepäckschäden, die nicht binnen zwei Monaten von den Fluggesellschaften erfüllt wurden, eine unabhängige Schlichtungsstelle anrufen. Grundsätzlich soll die Verbraucherschutz Schlichtung durch anerkannte privatrechtlich organisierte Schlichtungsstellen durchge- Durch verschiedene Maßnahmen hilft die Gesetzgebung, die Verbraucher rechtlich zu führt werden. Wenn sich eine Fluggesellschaft nicht an einer anerkannten privatrechtlich schützen. Hierzu zählt auch die vom Bundesamt für Justiz geführte „Liste qualifizierter organisierten Schlichtungsstelle beteiligt, kann die Schlichtung durch die behördliche Einrichtungen“. In diese Liste nimmt das Bundesamt auf Antrag rechtsfähige Verbände Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz erfolgen. Sie ist eine unab- (z. B. Verbraucherzentralen, Mietervereine u. a.) auf. Registriert werden Verbände, zu hängige, unparteiische Schlichtungseinrichtung, die der sachlichen, interessengerechten deren satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, die Interessen der Verbraucher durch und an Recht und Gesetz orientierten Suche nach optimalen Lösungen für Konflikte Aufklärung und Beratung nicht gewerbsmäßig und nicht nur vorübergehend wahrzuneh- zwischen Flugreisenden und Fluggesellschaften verpflichtet ist. men. Die Institutionen müssen als Mitglieder mindestens 75 natürliche Personen oder in Weitere Informationen, Antragsformulare und Checklisten stehen im Internet unter der einschlägigen Aufgabenbereichen tätige Ver- nachfolgenden Adresse zur Verfügung. bände haben, seit mindestens einem Jahr i www.bundesjustizamt.de/luftverkehr bestehen und auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bieten. Der Antrag auf Eintragung in die Liste qualifizierter Einrichtungen ist schriftlich beim Bundesamt für Justiz zu stellen. Die Liste wird mit dem Stand zum 1. Januar eines jeden Jahres im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die jeweils aktuelle Version der Liste kann auch von den Internetseiten des Bundesamts heruntergeladen werden. i 14 www.bundesjustizamt.de/verbraucherschutz 15 Stabsbereich Datenschutz; IT-Sicherheit; Innenrevision Referat CO Controlling Präsident Präside nt Datenschutz Projektgruppe „Elektronische Verwaltungsarbeit“ Verwaltung Referat I 1 Sachgebiet IK Innenrevision; Korruptionsprävention 5422 Vizepräsident Vizepräsi dent Organisationsplan Abteilung I IT-Sicherheit; Notfallmanagement Abteilung II Abteilung III Abteilung Abteilu ng IV Abteilung V Abteilung VI Abteilung VII Internationales Zivilrecht Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Opferhilfe; Forschung Zentrale Register Register Informationstechnik Ordnungsgeld- und Bußgeldverfahren; Zwangsvollstreckung Rechtsinformationssystem des Bundes; Sprachendienst Referat III 1 Referat II 1 Personal (höherer Dienst); Personal entwicklung; Gesundheitsmanagement Grundsatzfragen „Internationales Zivilrecht“; Rechtshilfe sowie Europäisches Justizielles Netz in Zivil- und Handelssachen Referat I 2 Referat II 2 Auslieferung; Vollstreckungs- und Rechtshilfe; Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen Referatt IV 1 Refera Grundsatzfragen; Ver Verffahrensentwicklung; ahrensentwicklung; Qualitätsmanagement; Qualitätsmanageme nt; Auskünfte für wissenschaftliche wissenschaftlich e Forschung Referat V 1 Grundsatzfragen; IT-Planung; IT-Qualitätsmanagement Referat VI 1 Referat VII 1 Grundsatzfragen; Verfahrensentwicklung; Qualitätsmanagement Grundsatzfragen; Verfahrensentwicklung; Qualitätsmanagement; Kompetenzzentrum Referat VI 2 Referat VII 2 5120 Organisation; Veranstaltungsmanagement; Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Referat III 2 Bundeszentralstelle für Auslandsadoption Referatt IV 2 Refera Schlichtungsstelle Luftverkehr; Opferhilfe Internationale Registe Registerangelegenheiten rangelegenheiten Referat III 3 Referatt IV 3 Refera Referat II 3 Sorgerechts-, Kindesentführungs-, Kinderund Erwachsenenschutzangelegenheiten Justizforschung; Kriminologie; Kriminalprävention; Justizstatistik 5120 Referat II 4 Auslandsunterhalt Referat I 3 Sachgebiet Sachgebi et IV 31 Referat III 4 Grundsatzfragen, Verfahrensentwicklung und Qualitätsmanagement „Vollstreckungshilfe EU-Geldsanktionen“ Registervergünstigu Registervergünstig ungen ngen BZR; Datenverwaltung GZR; Selbstauskünfte aus dem dem ZStV Referat VII 3 Normendokumentation Sachgebiet VI 22 IT-Anforderungsmanagement; Softwareentwicklung Referat VII 4 Sprachendienst Sachgebiet Sachgebi et IV 32 Sachgebiet V 21 IT-Anforderungsmanagement Datenverwaltung Datenverwa ltung BZR Fachbereich II 41 Sachgebiet VI 24 Referat III 5 Vollstreckungshilfe EU-Geldsanktionen Fachbereich II 42 Sachgebiet V 22 Softwarearchitektur; Realisierung Referatt IV 4 Refera Registerauskünfte Bu Bundeszentralregister ndeszentralregister (BZR) und Gewerbez Gewerbezentralregister entralregister (GZR) 5111 Referat I 4 Sachgebiet VI 21 Sachgebiet VI 23 Sachgebiet I 31 Haushalt; KLR; Rechnungswesen Verkündung Registerverwaltung Bunde Bund eszentralregister szentralregister (BZR), Gewerbezentralregister ((G GZR), ZR), Zentrales Staatsan Staatsanwaltschaftliches Verfa Verf ahrensregister hrensregister (ZStV) Referat V 2 Sachgebiet I 22 Veranstaltungsmanagement; Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Personal (außer höherer Dienst) Ordnungsgeldverfahren Sachgebiet V 12 IT-Qualitätsmanagement 5120 Sachgebiet I 21 Organisation Sachgebiet V 11 Grundsatzfragen; IT-Koordination Referat VI 3 Referat V 3 IT-Betrieb; IT-Service Sachgebiet II 43 Zentrale Geschäftsstelle Zwangsvollstreckung aus Ordnungsgeldverfahren Sachgebiet Sachgebi et IV 41 Registerauskünfte Registerauskünf te BZR und GZR Sachgebiet VI 31 Sachgebiet V 31 Sachgebiet Sachgebi et IV 42 Servicecenter BZR BZR und GZR Referat I 5 Justiziariat Betrieb der Standardbürodienste, Anwenderbetreuung; Druckzentrum Sachgebiet VI 32 Sachgebiet V 32 Betrieb der Fachverfahren; Betriebsüberwachung Referat I 6 Innerer Dienst; Bibliothek Sachgebiet V 33 Netzwerke; Kommunikation Projektgruppe „Bau- und Liegenschafts angelegenheiten“ Referat VI 4 Zwangsvollstreckung Fremdforderungen; Bußgeldverfahren Aufgaben werden in der Liegenschaft Adenauerallee wahrgenommen. Vorsitz Personalrat: Jugend- und Auszubildendenvertretung: Gleichstellungsbeauftragte: Vertrauensperson der Schwerbehinderten: Aufgaben werden in der Liegenschaft Beuel wahrgenommen. Aufgaben werden in der Liegenschaft Gronau wahrgenommen. 16 17 Dienstleistungen für Gerichte und Behörden Dienstleistungen für Gerichte und Behörden Das Bundesamt für Justiz als Registerbehörde Vollstreckungshilfe für in Deutschland verhängte Geldstrafen und Das Bundesamt für Justiz führt als Registerbehörde folgende Register: Geldbußen innerhalb der EU - das Bundeszentralregister (BZR) mit dem Erziehungsregister Die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI (RB Geld) ermöglicht es den - das Gewerbezentralregister (GZR) deutschen Vollstreckungsbehörden, andere EU-Mitgliedstaaten um Vollstreckungshilfe - das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV). zu ersuchen. Dazu ist das Bundesamt für Justiz als zentrale Bewilligungsbehörde bestimmt worden. Kann eine von einer deutschen Behörde oder einem deutschen Gericht Speziell für Behörden, Gerichte und sonstige öffentliche Stellen bietet das Bundesamt verhängte Geldsanktion in Deutschland nicht erfolgreich vollstreckt werden, übersendet für Justiz an, Auskünfte aus den Registern über die beiden modernen elektronischen das Bundesamt für Justiz auf Antrag die erforderlichen Unterlagen an die in einem Zugangswege InFormJu und AuMiAu einzuholen. anderen EU-Mitgliedstaat zuständige Stelle. Hierunter fallen beispielsweise Bußgelder i aufgrund von Verkehrsverstößen. Aber auch bei Computerkriminalität, Umweltverstößen Mit InFormJu steht eine webbasierte Anwendung für sowie bei Betrug und Diebstahl werden Geldsanktionen europaweit verhängt. Behörden, Gerichte sowie für privatrechtlich organisier- www.bundesjustizamt.de/eu-geldsanktionen te Vergabestellen als öffentliche Auftraggeber zur Verfügung, die berechtigt sind, Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem Erziehungsregister oder dem Gewerbezentralregister für eigene Zwecke anzufragen. Dieses Angebot richtet sich in erster Linie an Stellen mit einem geringen bis mittleren Anfrageaufkommen (in der Regel bis zu 3.000 Anfragen pro Jahr). Für Stellen mit einem deutlich höheren Anfrageaufkommen wird eine Teilnahme am AuMiAu-Verfahren (Automatisches Mitteilungs- und Auskunftsverfahren) empfohlen. Bei Interesse an einer Teilnahme empfiehlt sich in beiden Fällen zunächst eine telefonische Kontaktaufnahme. i 18 www.bundesjustizamt.de/informju 19 Dienstleistungen für Gerichte und Behörden Das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister Dienstleistungen für Gerichte und Behörden Internationale Rechtshilfe Zur Unterstützung der Ermittlungsbehörden führt das Bundesamt für Justiz das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV). In diesem Register werden bestimm- Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen te Angaben über strafrechtliche Ermittlungsverfahren erfasst und den Ermittlungsbehör- Das Bundesamt für Justiz ist die zentrale Anlauf- und Vermittlungsstelle im Rechtshil- den automatisch oder auf Anfrage mitgeteilt. Das ZStV unterstützt eine effektive Straf- feverkehr mit dem Ausland in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen. Rechtshilfe ist verfolgung. So können Strafverfolgungsbehörden überörtlich agierende Täter und Mehr- jede gerichtliche oder behördliche Hilfe in einer Rechtsangelegenheit, die entweder zur fachtäter ermit- Förderung eines inländischen Verfahrens im Ausland oder zur Förderung eines auslän- teln, Doppelver- dischen Verfahrens im Inland geleistet wird. Sehr häufig bezieht sich die Rechtshilfe auf fahren vermei- die Durchführung von Zustellungsersuchen von Klageschriften oder Zeugenladungen den, frühzeitig sowie Urteilen zur Vorbereitung der Zwangsvollstreckung. Das Bundesamt prüft in Sammelverfah- jedem Einzelfall, ob internationale Vertragsbeziehungen wie beispielsweise durch das ren bilden und Strafverfolgungsmaßnahmen koordinieren. Pro Jahr werden rund 4,2 Haager Zustellungsübereinkommen bestehen, ob die EG-Zustellungsverordnung für die Millionen Mitteilungen in dem Register erfasst und arbeitstäglich etwa 63.500 Auskünfte Staaten der Europäischen Union greift oder ob es sich um einen vertragslosen Rechts- erteilt. hilfeverkehr handelt, weil zu dem ersuchten oder ersuchenden Staat keine internationa- www.bundesjustizamt.de/zstv len Vertragsbeziehungen bestehen. Außerdem ist es für die Erteilung der Vollstre- Staatsanwaltschaft i ckungsklausel für Entscheidungen der EU-Kommission zuständig, wenn diese in der Vollstreckung Bundesrepublik Deutschland vollstreckt werden sollen. Das Bundesamt für Justiz ist für die Beitreibung von Forderungen der Gerichte und Behörden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie von Forderungen des Bei der Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich des Rechtshilfeverkehrs arbeitet das Bundesamt sehr eng mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, den Landesjustizverwaltungen und den ausländischen Zentralbehörden zusammen. Bundesverfassungsgerichts zuständig. Dabei hat das Bundesamt sämtliche Befugnisse einer Vollstreckungsbehörde. i www.bundesjustizamt.de/vollstreckung Im Weltsaal des Auswärtigen Amts in Bonn 20 21 Dienstleistungen für Gerichte und Behörden Dienstleistungen für Gerichte und Behörden Internationale Rechtshilfe in Strafsachen Europäische und internationale Zusammenarbeit � Für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nimmt das Bundesamt Strafsachen � für Justiz Aufgaben auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen wahr. Innerhalb der Europäischen Union gibt es ein Netzwerk nationaler Kontaktstellen zur Das Bundesamt arbeitet weltweit mit anderen Staaten sowie den Bundesländern zu- Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Ziel des Europäischen sammen, wenn es in Einzelfällen um Justiziellen Netzes (EJN) in Strafsachen ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Auslieferung, Rechts- und Vollstre- Mitgliedstaaten der EU, insbesondere bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität, durch ckungshilfe in Strafsachen geht. Es ist die Unterstützung und Beschleunigung justizieller Zusammenarbeit zu verbessern. zuständig für die Stellung ausgehender Dazu gehören die Bereitstellung rechtlicher und praktischer Informationen für zuständi- deutscher Ersuchen und bearbeitet ge Behörden sowie die Unterstützung bei der Stellung von Rechtshilfeersuchen. §§§ eingehende ausländische Ersuchen. Bei der Abwicklung des Auslieferungsver- Das Bundesamt für Justiz ist die deutsche Kontaktstelle des EJN auf Bundesebene. kehrs entscheidet das Bundesamt im Weitergehende Informationen stehen auf der nachfolgend genannten Internetseite zur Einvernehmen mit dem Auswärtigen Verfügung: Amt, ob und unter welchen Bedingungen Personen von Deutschland ins Ausland aus- i www.ejn-crimjust.europa.eu geliefert werden. Es wird eine jährliche Auslieferungs- und Vollstreckungsstatistik erstellt. Darüber hinaus ist das Bundesamt für Justiz (justizielle) Kontaktstelle in mehreren Netzwerken, dem Camden Asset Recovery Inter-Agency Network, dem EU-Netzwerk der Vermögensabschöpfungsstellen, dem EU-Netzwerk nationaler Anlaufstellen für die Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie dem EU-Netzwerk nationaler Experten für gemeinsame Ermittlungsgruppen. Schließlich nimmt das Bundesamt für Justiz die Funktion der deutschen Kontaktstelle für Fragen im Rahmen der Bewährungsüberwachung wahr. In die Zuständigkeit des Bundesamts für Justiz fällt zudem die Zusammenarbeit mit internationalen Strafgerichtshöfen, insbesondere mit dem Internationalen Strafgerichts- Zivil- und Handelssachen hof in Den Haag, dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien Der Rat der Europäischen Union hat im Mai 2001 sowie dem Sondertribunal für den Libanon. die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen (EJN) beschlossen. Im EJN arbeitet die Bundeskontaktstelle im Bundesamt für Justiz für die Erleichterung, Vereinfachung und Beschleunigung einer wirksa- 22 23 Dienstleistungen für Gerichte und Behörden Dienstleistungen für Gerichte und Behörden men grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und sorgt europaweit in engem Kontakt Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes mit den Gerichten für eine reibungslose Abwicklung von Gerichtsverfahren. Das Netz Sowohl der Gesetzgeber als auch die Gerichte und Verwaltungsbehörden sind darauf bietet ein vielfältiges Informationssystem für die Öffentlichkeit zum europäischen Ge- angewiesen, auf Rechtsvorschriften und Gerichtsentscheidungen schnell und zuverläs- meinschaftsrecht und zu internationalen Übereinkünften an; es vermittelt zudem Infor- sig zugreifen zu können. Gesetzgebung und Rechtsprechung können nur mit Rechtsin- mationen über internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen, die Haager formationen arbeiten, deren Richtigkeit und Aktualität ständig geprüft und garantiert Konferenz oder den Europarat. Zu dem Netz gehören auf nationaler Ebene ferner die werden. Dies leistet das bestehende Rechtsinformationssystem des Bundes bereits Kontaktstellen der Bundesländer und die Verbindungsrichter, die in Streitfällen das heute in vorbildlicher Weise. Sorgerecht betreffend grenzüberschreitend vermitteln. Das Bundesamt sorgt mit dem Kompetenzzentrum für eine Koordination der Weiterent- i Zur Arbeit der Bundeskontaktstelle gehört auch die Bereitstellung von zahlreichen Infor- wicklungen des bestehenden Rechtsinformationssystems, um den Möglichkeiten ver- mationen für die Gerichtspraxis bzgl. grenzüberschreitender Verfahren. netzter Kommunikation über Staatsgrenzen hinweg auch in Zukunft Rechnung tragen www.bundesjustizamt.de/ejnzh sowie zu können. Sowohl der Sachverstand für die Inhalte als auch für die technischen Vo- http://ec.europa.eu/civiljustice raussetzungen sind hier in einer Arbeitseinheit zusammengefasst, so dass ein zukunftssicheres System des Bundes garantiert werden kann. Verkündung von Gesetzen und Verordnungen Neue Gesetze müssen zu ihrer Wirksamkeit, nachdem sie vom Bundespräsidenten und Vertretern der Bundesregierung unterschrieben wurden, verkündet werden. Entsprechendes gilt für Verordnungen. Die ordnungsgemäße Veröffentlichung fällt in den Aufgabenbereich des Bundesamts für Justiz. Sowohl die Schriftleitungen der Bundesgesetzblätter als auch die des amtlichen Teils des Bundesanzeigers sind im Bundesamt angesiedelt. i www.bundesgesetzblatt.de sowie www.bundesanzeiger.de 24 25 Dienstleistungen für Gerichte und Behörden Dienstleistungen für Gerichte und Behörden Justizforschung Kriminologie und Kriminalprävention Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz führt das Die Kriminologie als Wissenschaft beschäftigt sich mit den verschiedenen Aspekten der Bundesamt für Justiz rechtstatsächliche und rechtsvergleichende Forschungsvorhaben Kriminalität, insbesondere ihren Erscheinungsformen, ihrer Entwicklung und ihren Ursa- durch. Es unterstützt damit das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher- chen. Ihr Ansatz dabei ist interdisziplinär und greift auf Methoden, Befunde und Theorien schutz bei der Gesetzgebung und der Bewertung der Zielerreichung von Gesetzen. Im anderer Wissenschaften wie der Soziologie, der Psychologie oder der Psychiatrie zu- Rahmen der Forschungsvorhaben wird vor dem Hintergrund sozialer, politischer und rück. Damit schafft die Kriminologie eine empirische Grundlage für vielfältige kriminalpoli- anderer tatsächlicher Bedingungen untersucht, wie Rechtsnormen entstehen und wir- tische Fragestellungen und für rationale Entscheidungen in der Strafrechtspolitik. ken. Erreicht wird dies durch Evaluation von Gesetzgebung im Hinblick auf deren Folgen. Die Ergebnisse können einerseits bestätigen, dass der Gesetzgeber mit der Gesetzgebung sein verfolgtes Ziel erreicht hat, oder aber weitergehenden oder ändernden Gesetzgebungsbedarf feststellen. Die Untersuchungen erstrecken sich im Vorfeld auch auf Ausgangslagen geplanter Gesetzgebungen. Das Bundesamt für Justiz führt die Forschungsvorhaben in enger Abstimmung mit dem Forschungsbeauftragten und den Fachreferaten des Ministeriums durch. Eine Zusammenfassung der jeweiligen Forschungsergebnisse kann sachbezogen auf den Internet- Mit dem Begriff der Kriminalprävention werden sämtliche staatlichen und privaten Bemüseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingesehen wer- hungen erfasst, die auf die Verhinderung von Straftaten ausgerichtet sind. Entsprechen- den. Veröffentlichungen von Forschungsergebnissen erfolgen unter anderem auch in de Maßnahmen setzen zunächst auf der Ebene der Bevölkerung insgesamt an und bei der Reihe "Rechtstatsachenforschung" des Bundesanzeigerverlags in Köln und können Institutionen, die die Entwicklung junger Menschen zu verantwortungsvollen und norm- über den Buchhandel bezogen werden. Forschungsergebnisse, die das materielle Straf- treuen Mitgliedern der Gesellschaft fördern sollen, wie Schulen, Kindergärten und Eltern- recht, die Kriminologie und die Kriminalprävention betreffen, werden in der Reihe haus. Eine weitere Ebene ist die Bekämpfung konkreter Kriminalitätsgefahren. „Recht“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht und sind kostenlos über das Bundesamt für Justiz zu beziehen. i 26 www.bundesjustizamt.de/justizforschung 27 Dienstleistungen für Gerichte und Behörden Dienstleistungen für Gerichte und Behörden Justizstatistik Im Bundesamt für Justiz werden Statistiken aus vielfältigen Bereichen des Rechts sowie der Rechtspflege geführt. Diese erfassen u. a. Statistikdaten: • zu Ehe- und Sorgerechtsentscheidungen, Verfahren nach Betreuungsrecht • zur Juristen- und Rechtspflegerausbildung • zum Personalbestand bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften • zur Telekommunikations-, Wohnraumüberwachung und Vorratsdatenspeicherung • zum Umfang, der Art und der Erledigung von Verfahren bei Staatsanwaltschaften und im Gerichtswesen sowie • Im Weltsaal des Auswärtigen Amts in Bonn zu personenbezogenen Gesichtspunkten der Strafverfolgung, des Strafvollzugs und der Bewährungshilfe i www.bundesjustizamt.de/justizstatistik Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt Forschungsprojekte und Gutachten zu kriminologischen und kriminalpräventiven Problemstellungen in Auftrag. Das Bundesamt für Justiz unterstützt das Ministerium bei dieser Aufgabe, indem es die Vorhaben koordiniert und begleitet. Die Aktivitäten konzentrieren sich auf die Gebiete der Legalbewährung (Rückfallforschung), der strafrechtlichen Sanktionen, des Täter-Opfer-Ausgleichs und der jugendstrafrechtlichen Praxis. Außerdem bereitet das Bundesamt für Justiz kriminologische Erkenntnisse vor allem für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz problemorientiert auf. i www.bundesjustizamt.de/kriminologie sowie www.bundesjustizamt.de/kriminalpraevention 28 29 Ordnungs- und Bußgeld, Vollstreckungshilfe Ordnungs- und Bußgeld, Vollstreckungshilfe Ordnungsgeldverfahren Bußgeldverfahren Kapitalgesellschaften wie beispielsweise Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Das Bundesamt für Justiz führt verschiedene Bußgeldverfahren durch und ahndet Aktiengesellschaften sowie bestimmte andere Unternehmen sind verpflichtet, ihren damit bestimmte Ordnungswidrigkeiten. Hierzu zählen beispielsweise Bußgeldverfah- Jahresabschluss und weitere Rechnungslegungsunterlagen im elektronischen Bundes- ren wegen inhaltlicher Mängel bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen durch Kapi- anzeiger zu veröffentlichen. Geschieht dies nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, führt talgesellschaften. das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren durch. Dabei i www.bundesjustizamt.de/bussgeldverfahren wird dem Unternehmen bzw. den Verantwortlichen ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 Euro für den Fall angedroht, dass die Veröffentlichung nicht innerhalb von sechs Europäische Geldstrafen und Geldbußen (Vollstreckungshilfe) Wochen nachgeholt wird. Das Bundesamt kann bei einem Verstoß gegen die Offenle- Entscheidungen von Behörden und Gerichten aus anderen EU-Mitgliedstaaten, mit gungspflicht Ordnungsgelder bis zur Höhe von 25.000 Euro im Einzelfall festsetzen. denen einem in Deutschland wohnenden Betroffenen eine Geldstrafe oder Geldbuße Auch die Beitreibung offener Forderungen fällt in die Zuständigkeit des Bundesamts für (Geldsanktion) auferlegt wurde, können grundsätzlich anerkannt und vollstreckt werden Justiz. (Vollstreckungshilfe). Das Bundesamt für Justiz als zentrale Bewilligungsbehörde prüft die Zulässigkeit und Bewilligungsfähigkeit, es hört den Betroffenen an und entscheidet Die veröffentlichten Jahresabschlüsse können von über die Bewilligung der Vollstreckung der ausländischen Geldsanktion. Voraussetzung jedermann im Internet eingesehen werden. Hier- für die Vollstreckungshilfe ist allerdings, dass die verhängte Geldsanktion mindestens durch sollen alle Interessierten (Geschäftspartner, 70 Euro beträgt. Gläubiger, Gesellschafter u. a.) in die Lage versetzt werden, sich einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens zu verschaffen. Das ist insbesondere dort hilfreich, wo bei den Gläubigern – wie etwa bei Kapitalgesellschaften – grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Die Pflicht zur Offenlegung ist hier die Kehrseite der Haftungsbeschränkung. Die Publizität liegt somit im gesamtwirtschaftlichen Interesse. i 30 www.bundesjustizamt.de/ehug 31 Anreise Anreise Bundesamt für Justiz Adenauerallee 99-103 53113 Bonn Stand: November 2015 Mit den Stadtbahnlinien 16, 63, und 66. Haltestelle: Bundesrechnungshof/Auswärtiges Amt (nicht barrierefrei) Haltestelle mit Aufzug: Museum König