BREMER ÄRZTE - Ärztekammer Bremen

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BREMER ÄRZTE - Ärztekammer Bremen
62. Jahrgang, Februar 2009
O
Mitteilungsblatt der
Är ztekammer Bremen und der
Kassenär ztlichen Vereinigung Bremen
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BREMER ÄRZTE
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Problem Schnittstelle
Mehr Effizienz
bei der Übergabe
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09
Ärztehaus am DIAKO
Das Ärztehaus
am DIAKO
wächst weiter!
Seit Anfang 2008 bilden sechs Facharztpraxen, eine rehabilitative Kurzzeitpflegeeinrichtung und eine leistungsfähige Infrastruktur mit Apotheke, Sanitätshaus und Bistro
gemeinsam mit dem auch von den wirtschaftlichen Eckdaten leistungsfähigen Krankenhaus ein schlüssiges Gesamtkonzept.
Das 4. Obergeschoss wird zurzeit nutzungsgerecht ausgebaut. Dadurch entstehen
Flächen für neue Praxisareale. Sie bieten für
Ärzte folgender Fachgebiete ideale Bedingungen für einen erfolgreichen Praxisbetrieb:
• Urologie
• Pneumologie
• Psychotherapie
• Allgemeinmedizin
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BREMER STANDPUNKT
B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09
Wettbewerb braucht
Solidarität
Wenn es richtig ist, dass die Politik ihre Ziele mit Hilfe der Gesetzgebung verwirklicht, dann spiegelt das „Gesetz zur Stärkung des
Wettbewerbs im Gesundheitswesen“ die vorherrschende politische
Programmatik bereits im Titel wider. Das Wettbewerbsstärkungsgesetz steht zudem am Ende einer Reihe von gesetzlichen Regelwerken, die auf den Wettbewerb im Gesundheitswesen setzen, um
geringere Kosten und eine höhere Effizienz zu erreichen. Zu spüren
bekommen den forcierten Wettbewerb alle Beteiligten im Gesundheitswesen: die Krankenkassen, die Krankenhäuser mit ihren Beschäftigten, die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte und nicht
zuletzt die Patientinnen und Patienten.
Es hat in den letzten Jahren nicht an Versuchen gefehlt, die politisch Verantwortlichen dafür zu sensibilisieren, dass die marktwirtschaftlichen Spielregeln in den Feldern der Daseinsvorsorge – und
dazu zählt das Gesundheitswesen in seinem Kern zweifellos – nur
wohlüberlegt und behutsam eingesetzt werden dürfen. Damit verbunden ist der Appell, sich auf die elementaren Unterschiede zwischen
einem funktionierenden Gütermarkt einerseits und den Grundbedingungen des Gesundheitswesens andererseits zu besinnen.
Während im marktwirtschaftlich wettbewerblichen System der
Patient zum Kunden wird, können kranke Menschen die Kundenrolle, die für einen funktionierenden Wettbewerb notwendig ist,
nicht ausfüllen. Denn ein Kunde kann Preise und Qualität vergleichen, er kann gehen, wenn es ihm nicht gefällt, er kann von seiner
Kaufentscheidung Abstand nehmen und auf das günstigste Angebot warten. Ein Kranker hingegen braucht Hilfe, er hat oft keine
Wahl, kann nicht abwägen und nicht zuwarten.
Mit dem forcierten wirtschaftlichen Wettbewerb verändern sich die
Kultur und das Selbstverständnis der Medizin. Insbesondere die
Bedeutung des Geldes im Gesundheitswesen hat sich in den letzten
zwei Jahrzehnten – nicht nur in Deutschland – Schritt für Schritt
gewandelt. So herrschte über lange Zeit Konsens, dass ärztliches
Urteilen und Handeln nicht durch finanzielle Erwägungen determiniert sein sollte. Die ärztliche Berufsordnung, die für alle Ärztinnen
und Ärzte gleichermaßen gilt, ist immer noch von dieser Vorstellung
geprägt. Seit den 80er Jahren gewinnen jedoch finanzielle Erwägungen an Bedeutung, monetäre Steuerungsinstrumente nehmen
zu und prägen zunehmend das Arzt- und Patientenverhältnis. Dies
bringt Ärztinnen und Ärzte systematisch in einen Interessenkonflikt,
der zwischen der gesellschaftlich und rechtlich erwarteten treuhänderischen Stellung und ihren eigenen legitimen Einkommensinteressen bzw. den Rentabilitätsinteressen ihrer Institution verläuft.
Dieser Interessenkonflikt – das hat die Diskussion um das Ulmer Papier im vergangenen Jahr deutlich gezeigt – ist ein ganz wesentlicher Grund für die Unzufriedenheit der Ärztinnen und Ärzte in
Deutschland.
Der politische Trend, die Rettung des Gesundheitswesens in der
Stärkung des Wettbewerbs zu sehen, wird unterstützt durch (vermeintlich) wissenschaftliche Studien, wie sie z.B. die „Initiative Neue
Soziale Marktwirtschaft“ zu Beginn des Jahres veröffentlicht hat.
Diese Untersuchungen haben allerdings weniger die Patientenversorgung im Blick, sondern sind ganz ungeniert auf Kostensenkung
ausgerichtet. Die vermeintlichen zehn Milliarden Euro Effizienzreserven, die die Studie durch ein simples Benchmarking der Ausgaben im Gesundheitswesen in den einzelnen Bundesländern ermittelt hat, vernachlässigt die Versorgungsrealität, sie ignoriert aber
auch die föderalen Unterschiede in der Bundesrepublik in einem erschreckenden Maß. So werden die Saarländer aufgefordert, weniger das Krankenhaus aufzusuchen, die Bayern sollen die Zahl der
Arztbesuche und die Hessen den Pro-Kopf-Verbrauch an Arzneimitteln reduzieren. Das „Warum“ des Krankenhausaufenthalts, des
Arztbesuchs oder der Medikamenteneinnahme ist nicht von Interesse. Es wird suggeriert, dass Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche
oder Medikamenteneinnahme Vergnügen seien, auf die ebenso gut
verzichtet werden könnte. Von Belang sind allein die Kosten, die die
Inanspruchnahme dieser Leistung produzieren. Bei dieser Denkweise ist es nur folgerichtig, dass der Wettbewerb zum Allheilmittel
ausgerufen wird. Allerdings wird der Wettbewerb nicht – im liberalen
Sinne – als Weg zur Steigerung der Vielfalt verstanden, sondern als
probates Mittel zur Nivellierung auf dem niedrigsten, sprich kostengünstigsten, Niveau. Wohnortnahe Patientenversorgung und
gleichberechtigter Zugang – also Sozialstaats- oder Solidaritätsaspekte – kommen in dieser Denkwelt nicht mehr vor.
Die Ökonomisierung der Medizin ist weit vorangeschritten und wir
werden das Rad nicht zurückdrehen können. Es ist aber unsere Aufgabe, als Treuhänder unserer Patienten die politisch Verantwortlichen immer wieder auf die Folgen ihrer politischen Weichenstellungen hinzuweisen. Wir müssen die politisch Verantwortlichen
an ihre Verantwortung erinnern, die sie – und nur sie – für die
Grundbedingungen eines solidarischen, am Wohl der Patienten
orientierten Gesundheitswesens tragen.
Dr. Klaus-Dieter Wurche,
Präsident der Ärztekammer Bremen
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Problem Schnittstelle
Hubert Bakker
5 Schnittstellen im Gesundheitswesen
Dr. Jörg Gröticke
6 Professionelles Schnittstellenmanagement
für Praxis/Klinik
Wolfgang Müller
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8 Gesundheit als Ko-Produktion
Elisabeth Goetz
Strukturierte Kooperationsmodelle,
z.B. zwischen Ärzten und Pflegeeinrichtungen, können die verschiedenen Fachkompetenzen sinnvoll
bündeln.
10 Schnittstellenprobleme - Aus Sicht der Patienten
Marion Saris
12 KV Bremen bringt hautnah zusammen
Günther Egidi
14 Die elektronische Gesundheitskarte
an der Schnittstelle
Prof. Dr. Benedikt Buchner
15 Schnittstellen im Gesundheitswesen
unter haftungsrechtlicher Würdigung
Dr. Christine Block
16 Arzt/Psychotherapeut: Kooperation zahlt sich aus!
Aber wer zahlt sie?
INTERN
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17 Ärztekammer Bremen – Versorgungswerk
Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters
Die Übermittlung
von Gesundheitsinformationen geht
mit potentiellen
Haftungsrisiken
einher.
18 KV Bremen
Honorarreform sorgt für viel Unruhe
20 KV Bremen vorgestellt: Abrechnung/Honorarwesen
PHARMAKOTHERAPIE
23 Clopidogrel – Wie lange sollte der Einsatz dauern?
I N F O R M AT I O N
24 Akademie für Fort- und Weiterbildung
Veranstaltungsinformationen
RUBRIKEN
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Bremer Standpunkt
Namen und Nachrichten
Anzeigenbörse
Impressum
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Die Delegiertenversammlung
der Ärztekammer Bremen hat
die schrittweise Anhebung des
Renteneintrittsalters beschlossen.
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Problem Schnittstelle
Schnittstellen im Gesundheitswesen
Was soll ein Ärztejournal über das Thema
Aktuelle Struktur der med. Kommunikation:
Aktuelle Struktur
der med. Kommunikation
Schnittstellen? In erster Linie sicher die
Denn Schnittstellen sind schon immer ein
problematischer Punkt in der Versorgung
von Patienten und ein Reibungspunkt zwischen verschiedenen Versorgungsebenen
gewesen und werden es wohl in Zukunft
auch noch bleiben. Was sind Schnittstellen?
Die Definition nach Wikipedia lautet: „Die
Schnittstelle ist der Teil eines Systems, der
der Kommunikation dient.“ Nach Brockhaus:
„Schnittstelle: Verbindungs- oder Berührungspunkt von Systemen, die miteinander
kommunizieren bzw. die zusammenarbeiten.“
Jede Schnittstelle verlangt nach einer
Struktur, nach einem Ziel, muss verwaltet
werden, bedient werden, kurz es bedarf
eines Schnittstellen-Managements.
Facharzt
Apotheke
Krankenkasse
Hausarzt
Abb. 1.
heitsbereich statt: Nun können Schnittstellen definiert werden, aber von wem?
Wer oder welche Organisation kann hier
Standards festlegen? Wer kann alles bedenken, was erforderlich ist? Dies ist sicher die
wichtigste Aufgabe im Bereich der Kommunikation im Gesundheitswesen.
Bedeutung im Gesundheitswesen
Im Gesundheitswesen sind alle Schnittstellen von besonderer Bedeutung. Leider gehen wir bis heute mit den Schnittstellen
nicht um, wie es die Informatiker bei ihren
Schnittstellen (Interfaces) im Bereich der
EDV und IT tun müssen. Dort bedient man
sich einer Standardisierung, die penibel genau vorschreibt, wie die einzelnen Parameter, Definitionen, Inhalte, Sprachen auszusehen haben. Das Verfahren wird auch
Protokoll genannt. Aber auch im IT-Bereich
gibt es eine nahezu unbekannte Fülle von
Schnittstellen und Protokollen. Jede Firma,
jeder Programmierer, jedes System erfindet
ständig neue Produkte mit neuen Schnittstellen. Das fördert die babylonische Sprachverwirrung. Ähnliches findet im Gesund-
Einblicke erzeugen
Um den Leserinnen und Lesern dieses Ärztejournals einen stichprobenartigen Eindruck
von der Vielfalt des Themas zu geben, habe
ich verschiedenste Autoren zum Schreiben
angeregt und, meinen eingeschlossen, die
daraus resultierenden Artikel zusammengetragen. Wichtig für mich waren verschiedene
Sichtweisen aus unterschiedlichen Ebenen.
Beleuchtet wird der Focus von Politik, Ethik,
und Notwendigkeiten. Über die Erfordernisse
der Vernetzung wird berichtet, es werden
Probleme, Konfliktpotenziale, Wege und Ziele
vorgestellt. Letztlich aber ist allen Artikeln gemeinsam die Suche nach einem Management, einem Protokoll, um das Handling zu
vereinfachen. Denn Schnittstellenmanage-
Pflege
Klinik
Apotheke
Kr. Gymnastik
Krankenkasse
Facharzt
Hausarzt
© H. Bakker (modifiziert nach Deiss)
eGK/Telematik: Struktur der Kommunikation
Abb. 2.
Klinik
© H. Bakker (modifiziert nach Deiss)
Facharzt
Diskussion beleben und fortführen!
ment ist auch Zeitmanagement und Ressourcen-Management. Und Zeit und Geld und
Personal sind in unseren Zeiten etwas, was
der Medizin nur knapp zur Verfügung steht.
Verstehen, worum es geht
Die Kommunikation im Gesundheitswesen
ist derzeit nur mit dem Attribut „chaotisch“
am Besten zu beschreiben (Abbildung 1). Es
gibt keine standardisierte Sammelstelle,
keinen Administrator, keine sinnvolle Vernetzung. Der Hausarzt in Deutschland ist
von seiner gesellschaftlichen Aufgabe und
Rolle dazu nicht vorgesehen, sonst hätten
Politik und Gesellschaft längst ein Primärarzt-System implementiert, wie es im Ausland
(z. B. Niederlande, Großbritannien) vorgemacht wurde. Bei uns wird jetzt eine eCard
als Heilsbringer von der Politik und den
Krankenkassen eingeführt, die als Administrator und Manager die Krankenkassen
und als Sammelstelle einen Zentralrechner
vorsieht (Abbildung 2). Das hat vielfältige
Auswirkungen und macht vielen Protagonisten im Gesundheitswesen erhebliche
Sorgen. Für viele Player im Gesundheitswesen ist das dezentrale Management die
bessere Alternative. Für mich ist noch nicht
klar, ob alle Beteiligten überhaupt verstanden
haben, was hier auf sie zukommt, die Patienten am allerwenigsten. Daher ist auch
die Sicht der Schnittstellenproblematik aus
Patientensicht sehr interessant. Und haftungsrechtliche und bürokratische Hindernisse müssen zudem bedacht und beseitigt
werden.
Hubert Bakker,
Allgemeinarzt,
Bremen
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Problem Schnittstelle
Professionelles Schnittstellenmanagement für Praxis/Klinik
Jährlich werden in Bremen ca. 220.000
Wunsch und Wirklichkeit
Es ist der gemeinsame Wunsch aller Beteiligten, die Versorgung eines kranken Menschen möglichst gut und rational zu gewährleisten. Dazu gehört es, dass die
Informationen über die chronischen und die
akuten medizinischen Probleme und die aktuellen Medikamente des Patienten den
Verantwortlichen zur Verfügung stehen. Anstatt philosophische Betrachtungen über die
Möglichkeiten der elektronischen Vernetzung (wie sie heute z. T. erfolgreich zwischen
den Praxen untereinander und zwischen
Praxen und Kliniken im Einsatz sind) anzustellen oder die Hoffnungen in die schöne
neue Welt der elektronischen Gesundheitskarte zu nähren, halte ich es für notwendig
aus den Erfahrungen des Klinikalltags und
von den Klagen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen zu berichten:
Schon bei der Einweisung sollten alle relevanten Informationen über den Patienten
an die Klinik übermittelt werden. Hier gibt
es jedoch bis heute erhebliche Defizite:
■ Die Möglichkeiten des Einweisungsscheins (Diagnose, Medikamente, Fragestellung) sind oft ungenutzt, so dass
der aufnehmende Klinikarzt häufig mit
detektivischer Akribie die Geschichte des
Patienten neu ergründen muss.
■ Die Information über die aktuelle Medikation wird oft vom Patienten auf einem
Zettelchen in der Brieftasche vorgehalten (inklusive händischer Korrekturen
und Dosisveränderungen).
■ Radiologische Untersuchungen werden
auf einer CD an den Patienten übergeben, ohne dass ein schriftlicher Befund
vorliegt. Im Krankenhaus steht nur in
seltenen Fällen sofort die entsprechende
Technik für ein Auslesen der CD zur
Verfügung. Trotz aller Bemühungen um
eine Standardisierung sind bis heute
unterschiedliche Dateiformate im Einsatz.
■ Röntgenbilder sind in der Regel nicht da,
wo sie benötigt werden.
■ Laborbefunde sind in einer Bleiwüste als
Fotokopie versteckt.
Die Schnittstelle Praxis/Klinik
bei Einweisung und Entlassung
Eigeninitiative der Patienten und der
Angehörigen
Auch wenn die Probleme von unterschiedlicher Komplexität sind, ist davon auszugehen, dass jeweils durchschnittlich vier Kontakte (Einweisung durch Praxis/Aufnahme
im Krankenhaus/Entlassung aus dem Krankenhaus/Wiedervorstellung in der Praxis)
stattfinden. Alle Beteiligten haben Informationen über das akute Problem und die
Krankengeschichte des Patienten, die jedoch den jeweils anderen nicht oder nur
teilweise bekannt ist. Während im Bereich
der Pflege (Verlegung in die Kurzzeitpflege,
Information der häuslichen Krankenpflege)
durch die Überleitungsstellen der Krankenhäuser und durch die standardisierte Dokumentation eine praxistaugliche Situation
erreicht wurde, ist diese für die medizinische Information der beteiligten Ärzte bis
heute nicht optimal realisiert.
Patientenakte: Wir erleben zunehmend,
dass die Patienten selbst eine Dokumenta-
Patientenfälle zwischen niedergelassenen
Ärzten und den Kliniken versorgt. Damit
definiert sich das Problem der Schnittstelle
Praxis/Krankenhaus.
tion ihrer Krankengeschichte und einen
Medikationsplan mitbringen. Die Steigerung ist ein elektronischer Datenträger (CD,
Stick), wie ihn ein junger Mann mitbrachte.
Dieser enthielt nicht nur die Datensätze
radiologischer Befunde, sondern auch die
gescannten Arztberichte der letzten Jahre.
Lösungsvorschläge, die teilweise bereits
im Alltag umgesetzt sind
Vorab-Information des Krankenhauses vor
Einweisung, so dass die Möglichkeit der
Bettenreservierung in der fachspezifischen
Abteilung ermöglicht wird und die primäre
Diagnostik geplant werden kann. Die moderne Praxissoftware ermöglicht heute einen Ausdruck der wesentlichen medizinischen Daten des Patienten. Hierfür liegen
immer häufiger hervorragende praxistaugliche Beispiele vor. Einige Praxen geben
ihren Patienten einen eigenen Patientenpass: Dieser enthält die wesentlichen Diagnosen, die aktuellen Medikamente, die
mitbehandelnden Ärzte und (bei älteren
Menschen) die Information über die nächsten Angehörigen.
Stichwort Entlassung
Die Entlassungen aus den Kliniken erfolgen
heute an sieben Tagen der Woche. Hier ist
nun der Krankenhausarzt verpflichtet den
niedergelassenen Arzt rechtzeitig und sachgerecht zu informieren. Allzu oft wird dies
jedoch nicht berücksichtigt, so dass ein er-
Checkliste „Entlassung gut vorbereitet“
Kurzarztbrief aus dem Klinikinformationssystem mit Medikamententabelle und
Empfehlung für die weitere Versorgung
(notwendige Kontrolluntersuchungen, Datum der nächsten Wundversorgung)
Ausdruck der Laborbefunde.
Rechtzeitiger Anruf in der Praxis und
Übermittlung der Information via anonymisiertem FAX (insbesondere bei Entlassungen ab Freitagmittag).
Aushändigung der Information (Entlassungsmedikation/Therapieempfehlung)
an die Angehörigen, so dass diese rechtzeitig in der Praxis die Rezepte abholen
können.
Die mögliche Kooperation mit dem ärztlichen Notdienst der KV für entlassene
Patienten ohne festen Hausarzt oder für
das Wochenende sollte geklärt werden.
Die immer wieder erhobene Forderung,
dass ein Arztbrief im Regelfall maximal
zwei Seiten lang sein darf, ist nur zu unterstreichen.
Kurzfristige telefonische Information des
behandelnden niedergelassenen Arztes
bei Notfallaufnahme oder Tod eines Patienten und bei gravierenden Diagnosen.
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heblicher Aufwand und Ärger für alle Beteiligten entstehen kann:
■ unleserliche handgeschriebenen Entlassungsberichte,
■ Verwendung klinikeigener Akronyme, die
für Dritte nicht erklärbar sind,
■ keine rechtzeitige Information über die
Entlassungsmedikation, d. h. kein Rezept
für die weitere Versorgung (Entlassung
zwischen Freitag Nachmittag und Sonntag),
■ Medikamente: Angabe von Handelsnamen anstatt der vereinbarten Freinamen [International non-proprietary
name (INN)] (Im Alltag scheitern diese
Bemühungen häufig an dem erheblichen
Aufwand, insbesondere bei Kombinationspräparaten. Hinzu kommt die „Prägung“ der Patienten auf die Präparatenamen der langjährigen Dauermedikation.)
■ Ein besonderes – und bisher nicht gelöstes Problem – ist die kurzfristige Entlassung von Patienten aus den Notfallambulanzen, wenn diese bisher keinen
festen Hausarzt haben.
haus können langfristig nur durch eine
elektronische Patientenakte gelöst werden.
Aktuell sind verschiedene technische Entwicklungen im Bereich der elektronischen
Vernetzung im Einsatz bzw. in der Umsetzungsphase. Die Fragen der technischen
Schnittstellen (insbesondere zwischen Praxissystemen und Krankenhäusern) sind bisher
nur teilweise geklärt. Die Einführung der
eGK wird prototypisch seit Ende 2008 umgesetzt, deren Funktionsumfang soll über
die nächsten Jahre stufenweise ausgebaut
werden. Die Bedenken bzgl. Datensicherheit
und Praxistauglichkeit wurden von den Beteiligten (u. a. Deutscher Ärztetag 2008)
eingehend formuliert.
Selbstverständlich kann keine Elektronik
das direkte kollegiale Gespräch ersetzen,
das alle Beteiligten immer wieder suchen
sollten.
Dr. Jörg Gröticke,
Internist-Hämatologie/Onkologie,
Ltd. Oberarzt, Klinikum Bremen-Mitte
Perspektiven
Die oben geschilderten Probleme an der
Schnittstelle zwischen Praxis und Kranken-
Ärztekammer Bremen
Delegiertenversammlungen 2009
Die Sitzungen der Delegiertenversammlung finden in diesem Jahr an folgenden
Terminen statt:
■ Montag, 16. März 2009
■ Montag, 22. Juni 2009
■ Montag, 28. September 2009
■ Montag, 23. November 2009
Für Mitglieder der Ärztekammer Bremen
sind die Sitzungen der Delegiertenversammlung öffentlich. Aus organisatorischen Gründen wird jedoch vor der
Teilnahme um eine Anmeldung bei
Gudrun Worsley unter Tel. 0421/3404-230
gebeten.
Kassenär ztliche Vereinigung Bremen
Ausschreibung von Vertragssitzen
Psychotherapeuten
Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen schreibt gemäß § 103 (4) SGB V für den
Planungsbereich Bremerhaven-Stadt zur Übernahme durch einen Nachfolger aus.
■ einen Vertragspsychotherapeutensitz eines Psychologischen Psychotherapeuten
Bewerbungen um diesen Vertragssitz sind schriftlich innerhalb von vier Wochen
nach Veröffentlichung an die Kassenärztliche Vereinigung Bremen,
Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen zu richten.
Telefonische Vorabinformationen können bei der KV Bremen unter der Telefonnummer
0421/3404-338 (Kathrin Radetzky) erfragt werden.
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Problem Schnittstelle
Gesundheit als Ko-Produktion
Die aktuelle Anforderungen an die häusliche Versorgung steigen, da die
strukturellen Veränderungen im Gesundheitswesen erhebliche Auswirkungen
auf die Praxis der häuslichen Versorgung
haben, insbesondere die hausärztliche.
Im Wesentlichen lassen sich folgende Punkte
dazu benennen:
■ Durch die Verkürzung der Liegezeiten in
den Kliniken erhält die ambulante Versorgung wieder eine größere Bedeutung,
sowohl fachlich – für den Genesungsprozess – als auch finanziell.
■ Die Kliniken und Institute als Horte des
medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritts
können nicht mehr ohne weiteres den
Takt angeben; auch sie müssen der Logik
der DRGs entsprechen und den Patienten
möglichst schnell an eine ihnen i.d.R. unbekannte Häuslichkeit entlassen.
■ Im Ergebnis werden die Patienten dort
immer spezialisierter, aber nicht mehr
„ganzheitlich“ behandelt. Als ein Versuch
hier gegen zu steuern, gilt ja die Orientierung an evidenzbasierter Medizin und
an medical pathways.
■ Alle Hausärzte müssen damit irgendwie
klarkommen: mit den modernen (gelegentlich unbekannten und oft unabgestimmten) Therapieverfahren, der modernen Technik, dem immer höheren
akutmedizinischen Behandlungsbedarf
und den sehr kurzfristigen Entlassungspraktiken.
■ Der medizinische Fortschritt schlägt sich
aber nicht nur im ärztlichen Bereich und
seinen Qualifikationsanforderungen nieder, sondern auch in der Pharmakologie
und den sogen. medizinischen Hilfeberufen z. B. Physiotherapie oder Logopädie;
aber auch in der Pflege. Gerade hier geht
der „Akademisierungsprozess“ stetig weiter.
Der Patient ist der gleiche geblieben
Das Potential der Pflege
Bei allem wissenschaftlichen Fortschritt –
unsere Patienten zu Hause sind weitgehend
die gleichen geblieben, der menschliche
Körper funktioniert heute wie vor Jahrtausenden, die Genesungsprozesse brauchen
Zeit wie eh und je. Veränderungen gibt es
aber doch: der durchschnittliche „poststationäre“ Patient wird immer älter, er hat
mehr (in der Klinik oft unbehandelte) Krankheiten, er lebt immer seltener im Schutz der
Familie und ist nicht selten dement oder
pflegebedürftig. Seine Compliance kann immer seltener vorausgesetzt werden, obwohl
sie unter diesen Rahmenbedingungen eigentlich immer bedeutsamer wird. Der Hausarzt als Lotse und für die Genesung Verantwortlicher kann so schnell an seine Grenzen
kommen. Die notwendige Zeit fehlt, ebenso
die Familie, an die Verantwortung abgegeben werden könnte. Er wird immer öfter auf
funktionierende komplementäre Versorgungsstrukturen angewiesen sein, die verlässlich und fachlich kompetent sind und die das
Vertrauen des Patienten besitzen.
Der „Pflege“-begriff wird hier einmal weit
gefasst: als Organisation der nichttherapeutischen Aspekte häuslicher Genesungsprozesse. Moderne, verantwortliche Pflegedienste kümmern sich um das gesamte
„Setting“, das eine gute Pflege erst erfolgreich werden lässt. Die Hauswirtschaft, das
Alltagsmanagement (oft durch eine Nachbarschaftshelferin), die Mahlzeitenversorgung, die notwendige Prävention und Mobilisation. Dieses „Kümmern“ bindet natürlich
auch (teure) Zeit, selbst wenn man das meiste
davon an Angehörige oder die in Bremen
dafür zuständigen Dienstleistungszentren
delegieren kann. Es kann im Einzelfall sehr
aufwändig sein. Aber der Erfolg ärztlichen
Handelns ist zwingend auf dieses funktionierende Umfeld angewiesen (ein Thema,
das in der Medizinwissenschaft selten behandelt wird). Drauf-schau, Krankenbeobachtung, Zuspruch und Ermutigung bleiben
wichtig wie eh und je. Schon um dies zu ermöglichen, bedarf es oft der engen Kooperation von Arzt und Pflege; für entfernte
Angehörige wie auch Kassenmitarbeiter
zählt oft nur das ärztliche Urteil. Viel zu selten wird das fachliche Potential der Pflege
auch für die Prävention genutzt. Wenn
man fast täglich in der Wohnung des Patienten ist, könnte man (bei bestimmten
Krankheitsbildern) systematischer bei der
Krankenbeobachtung vorgehen, als dies
i.d.R. eingefordert wird. Auch wenn Prävention kein expliziter Leistungstatbestand in
der GKV ist, sind hier Synergien denkbar.
Pflegedienste sind in der Vergangenheit
(stärker noch als Arztpraxen) gezwungen
worden, hohe Qualitätsstandards einzuhalten. Dies betrifft sowohl die technische
Ausstattung, die Einhaltung (und Überprüfung) von Fachstandards und Dokumentationspflichten, den Nachweis von Fachqualifikationen, aber auch die Einhaltung von
Gesundheitsbericht Depression
Regionale Daten und Informationen
In der Reihe der Gesundheitsberichte hat
die Senatorin für Gesundheit den Bericht
Depressionen veröffentlicht. Der Bericht
besteht aus einem umfangreichen datenorientierten Teil, der die gesundheitspolitische Bedeutung von Depressionen,
die Inanspruchnahme stationärer und
ambulanter Leistungen im Zeitvergleich
sowie die hausärztlichen, psychiatrischen
und psychotherapeutischen Versorgungsstrukturen für Depressionspatienten in
den beiden Städten Bremen und Bremer-
haven darstellt. Er ist
zu beziehen bei
der Senatorin
für Arbeit,
Frauen,
Gesundheit,
Jugend und
Soziales,
Tel. 0421/361-4804.
Die Kurzfassung ist im
Internet abrufbar
unter www.soziales.bremen.de
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Präsenz- und Erreichbarkeitszeiten. Alles sicherlich günstige Voraussetzungen für ein
anzustrebendes weiteres Zusammenrücken
von Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen zu
ambulanten Versorgungsteams.
Qualität durch Teambildung
Gerade die durch die DRGs provozierte, in
die eigene Häuslichkeit „ausgelagerte“ Intensivversorgung legt die Fortsetzung der
engen Teamarbeit auch hier nahe. Unter
haus(oder fach-)ärztlicher Verantwortung
können bei guter Organisation die verschiedenen Fachkompetenzen (neben der Pflege
z. B. der Physiotherapie) sinnvoll zusammengefasst werden. Das Plädoyer gilt hier der
Bildung von medizinisch-pflegerischen Teams
auf Stadtteilebene.
Diese Kooperation kann einfach beginnen:
■ Genaues Kennenlernen der fachlichen
bzw. organisatorischen Anforderungen
und Möglichkeiten der jeweiligen Koope-
rationspartner z. B. bei 2 oder 3 Treffen in
den Büro-/ Praxisräumen der Partner.
■ Benennung fester Ansprechpersonen.
■ Regelung vereinfachter organisatorischer
Verfahrensweisen untereinander.
■ Festlegung einer geregelten Kommunikation (z. B. ohne lange Wartezeiten), einschließlich eines Feed-back-Verfahrens
zur Optimierung.
Das sich durch enge Kooperation entwickelnde gegenseitige Vertrauen wird ein
wesentlicher Faktor für Effektivität werden.
Und solche Kooperationen sind weiter ausbaubar, z. B. durch:
■ gemeinsame Mitarbeiterschulungen,
■ gelegentliche erweiterte Teambesprechungen.
■ Die Qualifizierung der Kommunikation
durch abgestimmte EDV-Systeme und
Datentransfer.
■ Gezielte Absprachen über besondere
Krankenbeobachtung, z. B. wenn eh eine
tägliche pflegerische Versorgung erfolgt.
■ Absprachen über die interne Vergütung
von Sonderleistungen.
Solche strukturierten Kooperationsmodelle
werden sich auch auf anderer Ebene durchsetzen; als Beispiel sei genannt das Projekt
der Betriebskrankassen „Integrierte Versorgung chronischer Wunden“. Qualität wird
sich langfristig durchsetzen. Diese Qualität
durch Kooperation ist aber auch vor Ort im
Stadtteil herstellbar.
Wolfgang Müller,
Paritätischer Wohlfahrtsverband,
Geschäftsführer Paritätische
Pflegedienste GmbH,
Bremen
Kassenär ztliche Vereinigung Bremen
Ausschreibung von Vertragssitzen
Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen schreibt gemäß §103 (4) SGB V
zur Übernahme durch einen Nachfolger aus:
Für den Planungsbereich Bremen-Stadt
■ drei hausärztliche Vertragsarztsitze
■ einen kinderärztlichen Vertragsarztsitz
■ einen anästhesiologischen Vertragsarztsitz
■ einen augenärztlichen Vertragsarztsitz
Bewerbungen um diese Vertragsarztsitze sind schriftlich innerhalb von vier Wochen
nach Veröffentlichung an die Kassenärztliche Vereinigung Bremen,
Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen, zu richten.
Vorabinformationen können telefonisch bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen
unter den Telefonnummern 0421/3404-336 (Martina Plieth) oder 0421/3404-338
(Kathrin Radetzky) erfragt werden.
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Problem Schnittstelle
Schnittstellenprobleme –
Aus Sicht der Patienten
Befragt man Patientinnen zu ihren Erfahrungen zum Thema
Klinik zur Häuslichkeit, vom Pflegeheim zum Krankenhaus,
Schnittstellen, erhält man keine Antwort. Der aus dem Manage-
dann sprudeln die Geschichten. So beschäftigt sich dieser Artikel
ment stammende Begriff ist für Patienten nicht mit Inhalt gefüllt.
mit einem Thema, das Patienten in hohem Maße betrifft,
Spricht man die gleichen Patienten aber auf ihre Erfahrungen an
sie aber in der Begrifflichkeit nicht erreicht. Exemplarisch seien
zu Übergängen vom Krankenhaus zum Hausarzt, von der Reha-
zunächst zwei Beispiele geschildert.
Fallbeispiel 1
Fallbeispiel 2
Bei einer älteren Frau wird im Krankenhaus
eine bösartige Tumorerkrankung diagnostiziert
und behandelt.
Ein 85-jähriger Mann erleidet nach einem
abdominal chirurgischen Eingriff das Vollbild
eines Multiorganversagens.
Es wird ein Portsystem zur Erleichterung der noch anstehenden weiteren Therapie gelegt. Die Patientin wird zur Handhabung und Pflege
des Portes nicht angeleitet oder informiert. Am Entlassungstag findet
kein abschließendes Gespräch und auch keine abschließende Inspektion des Portsystems durch den Stationsarzt statt. Mit einem Kurzbrief
zur Entlassung wird sie nach Hause entlassen. Die Angehörigen wissen mit dem Port nicht umzugehen; der herbeigerufene Hausarzt ist
bereit die weitere Behandlung und Betreuung zu übernehmen, möchte aber mit dem Portsystem nichts zu tun haben.
Aufgrund einer sehr behutsamen und differenzierten intensivmedizinischen Therapie gepaart mit einer sehr engen stützenden Begleitung durch die Angehörigen – Ehefrau und Tochter – kann er
nach 12 Wochen das Krankenhaus verlassen und in die Reha-Klinik
verlegt werden. Nach weiteren sechs Wochen intensiver Arbeit mit
dem Patienten kann er stehenden Fußes, ohne Hilfsmittel und bei
klarem Verstand nach Hause entlassen werden. Die Tochter, die ihn
auch in der Reha häufig und regelmäßig besucht hat, steht in gutem Kontakt mit dem betreuenden Team. Sie vereinbart mit der Sta-
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Gemeinschaftspraxis in Bassum (20 km südwestlich der Hansestadt Bremen).
Zur Unterstützung und Entlastung unseres 3er-Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Fachärztin / einen Facharzt
auf Honorarbasis
für ca. 7 Dienste monatlich.
Neben stationären Operationen und Entbindungen (ca. 550/Jahr) führen wir ambulante Operationen durch
und sind Teil des im Jahre 2006 gegründeten Brustzentrums.
Interesse?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Informationen erhalten Sie in der Praxis Dres. Herholz / Hippach / Kotke-Pakeltis.
Tel.: 0 42 41 - 80 27 88 oder 0 42 41 - 80 27 90
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tion, ihren Vater am folgenden Tag um 12.30 Uhr abzuholen.
Pünktlich am nächsten Tag erscheint sie in der Klinik; nur ist ihr Vater nicht mehr dort. Er ist am Morgen mit einem Krankentransport
nach Hause – wo sich zu diesem Zeitpunkt niemand aufhält - geschickt worden. Nur dem Zufall und einem aufmerksamen Nachbarn ist es zu verdanken, dass der Patient allein vor verschlossener
Haustür stehend bemerkt wurde. Glücklicherweise hat er sich in der
Wartezeit nicht eine nächste Pneumonie geholt.
Kommentar zu den Fallbeispielen
Beide Beispiele sind in ihrem Geschehen sicher nicht hochdramatisch; in beiden Fällen ist niemand wirklich zu Schaden gekommen.
Beiden Schilderungen ist aber gemeinsam, dass durch eine nicht
stattgefundene Übergabe eines Patienten in die Verantwortung des
nachfolgend behandelnden Therapeuten die vorher stattgefundene
Arbeit in ihrer Effizienz und Wirksamkeit gemindert wird. Im
zweiten Beispiel greifen an zwei Schnittstellen die Beteiligten nicht
ineinander: zum Einen am Übergang Reha-Klinik – Häuslichkeit und
zum Anderen am Übergang Krankentransport – häusliche Versorgung. Die Reha-Klinik mag ihre Gründe gehabt haben, den Patienten nach Hause zu schicken ohne auf das Eintreffen der Tochter zu
warten. Ebenso haben die Fahrer des Krankentransportes ihre Gründe gehabt, den Mann nur bis vor die Haustür zu bringen, ohne abzuwarten, ob er in Empfang genommen wird. Im ersten Beispiel
geht es um den Übergang Krankenhaus – amb. Versorgung. Auch
hier mag das Krankenhaus seine Gründe gehabt haben, nicht Kontakt zum Hausarzt aufzunehmen oder für die Patientin einen Arzt
zu suchen, der sich mit einem Portsystem auskennt und es betreuen kann. Allzu oft stehen zeitliche und/oder finanzielle „Notwen-
digkeiten“ als Erklärungen Pate. Oft genug sind in einzelnen Situationen diese Gründe wirklich nachvollziehbar.
Behandlungskette im Blick
Es reicht für den Patienten leider nicht, dass jeder Einzelne in der ihn
versorgenden Kette seine Arbeit gut macht. Er ist darauf angewiesen, dass auch die Übergabe zeitgerecht, vollständig und sicher gelingt; ansonsten wird der Erfolg der gesamten Behandlungskette –
und damit letztlich auch wieder jeder einzelne Teil der Behandlung
– in Frage gestellt. Wir alle am Gesundheitssystem Beteiligten –
auch die Patienten – bewegen uns in einem eng gestrickten Netz
zur gesundheitlichen Versorgung. Zusätzliche Elemente zum Übergang sind nicht notwendig. Es sind ausreichend Schnittmengen an
den Schnittstellen vorhanden. Alle Akteure müssen sich immer wieder neu vergegenwärtigen, dass es nicht ausreicht, die eigentliche
Arbeit (die diagnostische Maßnahme, die therapeutische Intervention) auszuführen; auch die Weitergabe an den Nächst-Verantwortlichen ist Teil der Arbeit. Wie bei einem Staffellauf kommt es
nicht nur darauf an, dass jeder Läufer für seine Strecke sich maximal anstrengt; erst wenn der Stab sicher und zuverlässig von einem
Läufer in die Hand der nachfolgenden Läufers gegeben ist, kann der
Lauf gelingen. Dazu müssen jeweils zwei Läufer ein Stück des Weges mit gleichem Tempo gemeinsam laufen. Geht der Stab unterwegs
verloren oder wird nicht übergeben, ist der Lauf insgesamt verloren
und damit auch die Anstrengung jedes Einzelnen vergeblich.
Elisabeth Goetz,
Unabhängige Patientenberatung Bremen
Ärztekammer Bremen
Wege zu einer barrierefreien Gynäkologie diskutiert
Die gynäkologische Versorgung mobilitätsbehinderter Frauen ist oft problematisch.
Nicht nur bauliche und technische Barrieren, sondern auch Barrieren in den Köpfen
führen dazu, dass behinderte Frauen oft
gar nicht oder erst sehr spät eine Gynäkologin/einen Gynäkologen aufsuchen. Um
auf ihre Situation aufmerksam zu machen,
organisierten die betroffenen Frauen gemeinsam mit der Bremischen Zentralstelle
für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau und dem Landesbehindertenbeauftragten ein öffentliches Expert/
innengespräch im August. In einer lebhaften Diskussion konnten erste gemeinsame
Schritte konsentiert werden. So war eine
Forderung, mehr Fortbildungsangebote für
Ärztinnen und Ärzte im Umgang mit behinderten Frauen zu schaffen. Eine erste
Veranstaltung hat inzwischen stattgefunden. Unter dem Motto „Austausch – Wis-
sen – Verständnis“ organisierten der Berufsverband der Gynäkologen (Landesverband Bremen), die Ärztekammer und das
Netzwerk Behinderter Frauen Bremen eine
Fortbildung. Neben medizinischen Fakten
war insbesondere der Dialog zwischen Ärztinnen und Ärzten und den mobilitätsbehinderten Frauen erklärtes Ziel. Ganz pragmatisch konnten erste Strategien vereinbart werden, die beiden Seiten eine Erleichterung im Umgang schaffen. So einigten sich die behinderten Frauen, bereits bei
der telefonischen Terminvereinbarung ihre
Behinderung zu thematisieren. Dies ermöglicht den Praxen, einen größeren Zeitrahmen zu planen. Die Gynäkologinnen
und Gynäkologen schlugen vor, den Erstkontakt nur auf ausdrücklichen Wunsch
der Patientin zu einer Untersuchung zu
nutzen. Zunächst sollten sich beide kennen
lernen. Die Patientinnen hätten auch die
Möglichkeit, die Praxisgegebenheiten zu
erleben. Sie sollten offen ihre Bedürfnisse
formulieren. Ebenso betonten die behinderten Frauen, dass die Ärztinnen und Ärzte die Behinderung thematisieren sollten.
Weitere Termine werden folgen, um „Austausch, Wissen und Verständnis“ zu vertiefen. Ein anderes Ergebnis aus der Erstveranstaltung ist die Einrichtung eines
„runden Tisches“, um die Möglichkeiten eines ambulanten barrierefreien Versorgungsangebotes zu prüfen. Hier gilt es, ein
schlüssiges Konzept zu erarbeiten, das von
allen Akteuren getragen werden kann und
die Versorgungssituation zufriedenstellender werden lässt.
Dr. Susanne Hepe,
Leiterin der Akademie für Fort- und
Weiterbildung,
Ärztekammer Bremen
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Problem Schnittstelle
KV Bremen bringt hautnah
zusammen
Vor zwei Jahren startete die Kassenärztliche Vereinigung mit der Veranstaltungsreihe „KVHB: Hautnah“. Hausärzte,
Fachärzte und Psychotherapeuten
informieren einmal im Quartal gemeinsam mit Vertretern der Selbsthilfe über
Gesundheitsthemen und geben
Betroffenen Hilfestellungen.
Seit Februar 2007 bietet die KV Bremen
kostenlose Informationsveranstaltungen an.
Hier können sich Patienten und deren Angehörige über Prävention, Entstehung und
Therapiemöglichkeiten ausgewählter Erkrankungen sowie über die Arbeit von
Selbsthilfegruppen informieren. Die bisherigen Veranstaltungen haben gezeigt, dass
die Kooperation zwischen Ärzten, Psychotherapeuten und Selbsthilfe für alle Beteiligten einen Gewinn bringt. So können sich
Selbsthilfegruppen beispielsweise das Fachwissen der Ärzte zu Nutze machen, die ihrerseits vom Erfahrungsschatz einer Selbsthilfegruppe profitieren. Maren Maetze vom
Elternverein EPSYMO, die im September
2008 über die Möglichkeiten der Selbsthilfe
bei frühkindlichen Entwicklungsstörungen
berichtete, sagt: „Gesundheitsförderung
verstehe ich als eine gesamtgesellschaftliche Zuständigkeit. Ich empfinde es als
Chance und gewinnbringend, während der
Veranstaltungen gemeinsam mit unter-
schiedlichen, zum Teil bereits vernetzten
Institutionen, Gruppen, Patienten, Angehörigen und Interessierten über gesundheitsrelevante Themen zu diskutieren.“
Wie sehr die Betroffenen von der vernetzten
Veranstaltungsreihe der KV Bremen profitieren, macht eine Auswertung der bisherigen Veranstaltungen deutlich. So wurde
die Aussage „Die Veranstaltung hat mir etwas
gebracht“ von den 800 Teilnehmern der acht
Veranstaltungen in 2007 und 2008 wie folgt
nach Schulnoten bewertet: Note 1: 26 Prozent; Note 2: 48 Prozent, Note 3: 20 Prozent, Note 4: 3 Prozent, Note 5: 1 Prozent,
Note 6: 1 Prozent (1 Prozent hat nicht geantwortet). Die Fragen nach dem Informationsgehalt der Vorträge sowie nach dem
Gesamteindruck der Veranstaltungen wurden ebenfalls durchweg positiv beurteilt:
83 Prozent der Teilnehmer vergaben die
Noten 1 oder 2, 14 Prozent die Note 3 und
nur 3 Prozent die Note 4. 94 Prozent der
Befragten teilten mit, dass sie die Veranstaltungsreihe weiterempfehlen werden, lediglich 2 Prozent antworteten mit Nein (4 Prozent beantworteten die Frage nicht).
Das professionelle Podium sowie die offene
Diskussion des jeweiligen Themas ermutigten viele Besucher, sich nicht nur passiv zu
informieren, sondern auch aktiv Fragen zu
stellen. „Ich war überrascht davon, wie viele Teilnehmer sich während oder nach der
Veranstaltung als Betroffene zu erkennen
gaben“, sagt Dr. Georg J. Bruns, der im Dezember 2007 zum Thema Angsterkrankungen referierte. „Diese hatten sich zum Teil
seit Jahren mit einer eigenen Angsterkrankung oder der eines Angehörigen gequält,
sie aber verharmlost. Erst durch die Auf-
Engagiert für KVHB: Hautnah
Dr. Georg J. Bruns,
Facharzt für Nervenheilkunde/Psychotherapie
Dipl. Psych. Maren Maetze,
Elternverein für psychomotorische Entwicklungsförderung (EPSYMO)
Carmen Vogel,
Gesundheitsamt Bremen
Selbsthilfe- und Gesundheitsförderung
Dr. phil. Dipl.-Psych.
Hans-Jörg Walter,
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Veranstaltungsthemen
2007
Februar:
Juli:
Das Kreuz mit dem Kreuz
Schutzimpfungen für
Erwachsene und Kinder
September: Zeckenbiss und Borreliose
Dezember: Krank vor Angst
2008
Februar:
Harninkontinenz
Juni:
Osteoporose
September: Frühkindliche Entwicklungsstörungen
Dezember: Depression
2009
Die Themen lagen zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Wir werden Sie
rechtzeitig informieren.
klärung hatten sie sie als Krankheit anerkennen können und sich ermutigt gefühlt,
dafür Hilfe zu suchen."
Von dem vernetzten Informationsangebot
ist auch Dr. phil. Dipl.-Psych. Hans-Jörg
Walter überzeugt: „Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut fühlte ich mich besonders angesprochen und herausgefordert,
in dieser Veranstaltungsreihe mitzuwirken.“
Psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter nehmen nach Aussagen unterschiedlicher Forschungsgruppen und Studien deutlich zu. Diejenigen, die psychotherapeutische Hilfe suchen und in Anspruch nehmen wollen, müssten häufig
sehr lange warten, beklagt Walter. In Anbetracht der schnellen Entwicklung im Kindesalter ein nicht hinzunehmender Zustand.
„Prävention spielt hier zunächst eine große
Rolle und kann – kommt sie an der richtigen
Stelle an - frühzeitig die Entstehung von Störungen in der Entwicklung des Kindes mildern, wenn nicht gar verhindern. Hier sind
Schnittstellen zwischen Eltern – Ärzten – Therapeuten – Erziehern – Lehrern - Selbsthilfestellen wichtig und sollten gefördert werden. Bezogen auf die Behandlung von
Kindern ist eine Behandlungsvernetzung
sinnvoll, die verschiedene Hilfsangebote
miteinander koordiniert, ergänzt oder neu
gewichtet“. „Mit der Patientenveranstaltung
KVHB: Hautnah eröffnet die KV Bremen ein
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interessantes und sinnvolles Forum des
Informationsaustausches“, fasst Walter
zusammen.
Auch im Jahr 2009 wird die Veranstaltungsreihe fortgeführt. Der „Beirat KVHB: Hautnah“ entschied Ende Januar über die Auswahl der Themen und Referenten, die zuvor
von den Obleuten der KV Bremen vorgeschlagen worden waren. Die Themen lagen
zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Eingebunden in die konzeptionelle Gestaltung
der Reihe ist das Gesundheitsamt Bremen,
dessen Vertreter bei der Auswahl und Ansprache der Selbsthilfegruppen behilflich
sind. Carmen Vogel vom Fachbereich Selbsthilfe- und Gesundheitsförderung unterstützt die Veranstaltungsreihe, denn „Selbsthilfegruppen haben so Gelegenheit, mit
eigenen Beiträgen auf ihre Möglichkeiten
Stichwort „Beirat KVHB: Hautnah“
Der Beirat tagt einmal im Jahr und legt
nach vorheriger Befragung der Obleute
die Termine, Themen und Referenten der
Patientenveranstaltungen fest.
Mitglieder:
■ Hubert Bakker (Allgemeinmedizin)
■ Dr. Reinhard Hübotter (Urologie)
■ Dr. Stefan Trapp
(Kinderheilkunde/Jugendmedizin)
■ Dr. Ilse-Wick-Dammann
(Innere Medizin/Psychotherapie)
■ Carmen Vogel (Gesundheitsamt)
■ Hartmut Stulken (Gesundheitsamt)
■ Dr. Joachim Wewerka
(Präventionsbeauftragter KV Bremen)
■ Dr. Till Spiro (KV Bremen)
■ Marion Saris (KV Bremen)
zur Krankheitsbewältigung im Zusammenhang ärztlicher und psychotherapeutischer
Behandlungskonzepte erfolgreich aufmerksam zu machen“. Außerdem könnten sie zur
guten Resonanz der Veranstaltungen beitragen und ihre Angebote dabei einer
größeren Öffentlichkeit vorstellen.
Marion Saris,
KV Bremen, Kommunikation
Schnittstelle: Medizin-Sport
20 Jahre „Sport und Bewegung
in der Krebsnachsorge“ in Bremen
Die Auswirkungen von sportlicher Aktivität,
oft auch im Zusammenhang mit Ernährung, Stoffwechsel und Körpergewicht,
werden in jüngster Zeit auf vielen onkologischen Kongressen thematisiert. Das Interesse ist groß und international, die Datenlage wird zunehmend stabiler. Es wird
der mögliche Einfluss auf die Inzidenz von
Tumorerkrankungen, deren Verlauf und
die Verträglichkeit von Therapiemaßnahmen erforscht. Die Aussage „Sport unterstützt Krebstherapie“ ist wissenschaftlich
belegt mit einem LoE (Oxford Level of Evidence): 2b. Es liegt eine klare Empfehlung
(+ +) der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO) vor. Die heutige
wissenschaftliche Aufmerksamkeit betrifft
aber Aktivitäten, die bereits vor 20 Jahren
von Selbsthilfeinitiativen aufgegriffen, in
die Sportvereine getragen und in Bremen
unter dem Dach des Landessportbundes
Bremen (LSB) institutionalisiert wurden:
in 17 Bremer Vereinen gibt es heute Gruppen
für Krebsbetroffene, die von speziell ausgebildeten Übungsleiterinnen angeleitet
werden. Dabei ist die sportlich-gymnastische Betätigung nur ein Teil der Absicht,
weitere Anteile sind Entspannung und
Kommunikation. Die drei Elemente begünstigen einander und zusammen machen sie
den Effekt aus, den die Teilnehmer schätzen
und der zum Wiederkommen veranlasst.
Das initiale Selbsthilfeinteresse, nämlich
Gespräche in vertrautem Kreis mit Gleichbetroffenen zu führen, ist in die Gruppen
eingeflossen.
Sport in der Primärbehandlung
Heute wird Sport aber nicht nur in der
Krebsnachsorge geschätzt, sondern auch
schon während der Primärbehandlung,
namentlich der Chemo-, Hormon,- oder
Strahlentherapie. Ziel ist u.a. die Vermeidung oder Verminderung des FatigueSyndroms, einer krankheits- und therapieassoziierten Form von Erschöpfung, die
von der Mehrzahl der Patienten, die Chemotherapie oder Strahlentherapie erhalten, beklagt wird. Darüber hinaus trägt
Sport zur Reintegration in den normalen
Alltag bei. Hier spielt die Ansiedlung im
Sportverein – außerhalb des medizinischen
Behandlungsbereiches – eine Rolle. Die in
der Nachsorge erfolgreiche Arbeit der
Sportgruppen sollte heute auch in der
akuten Behandlungsphase der Chemotherapie häufiger genutzt werden. Dazu ist
eine Verschreibung mit dem Formular 56
(Antrag für Kostenübernahme für RehaSport) möglich.
Neue Projekte
Ein Projekt mit wissenschaftlicher Begleitung haben die Bremer und Hamburger
Krebsgesellschaft zusammen ins Leben
gerufen. Hier wird ein Programm, das sich
zusammensetzt aus Ernährungsberatung
und Walking, verfolgt. In Bremen Nord
gibt es seit zwei Jahren eine Gruppe mit
ärztlicher Begleitung „Walking gegen
Fatigue“. Am DIAKO wurde 2008 eine
Gruppe in Folge des „Laufs zur Venus“ gegründet. Beschreibungen der einzelnen
Gruppen findet man in der Broschüre des
LSB oder durch Auskunft über Tel. 0421/
7928715 oder: [email protected] sowie in der Bremer Krebsgesellschaft.
Dr. Manfred Braun,
Facharzt für Gynäkologie,
Bremen
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Problem Schnittstelle
Die elektronische Gesundheitskarte
an der Schnittstelle
Nicht selten hakt es an den verschiedenen
Schnittstellen erheblich: Hier gehen an der
Schnittstelle Informationen verloren, dort
werden Informationen immer wieder von
Neuem erzeugt.
Häufig entstehen dadurch unnötige Kosten
und auch Schäden wie Strahlenbelastung,
Chronifizierung der Patienten durch die
mentale Fixierung darauf, krank zu sein,
weil sie so viel untersucht worden sind. Hier
verspricht die elektronische Gesundheitskarte Abhilfe. Im Notfall sollen Informationen schnell abrufbar zur Verfügung stehen,
Mehrfach-Verordnungen z. B. von Benzodiazepinen schnell erkannt werden können,
und Angehörige der einen Berufsgruppe im
Gesundheitswesen sollen von Informationen, die andere gesammelt haben, profitieren können. Durch die Sammlung auf einem zentralen Server sollen sämtliche
Gesundheitsdaten zusammengefasst werden, was der Versorgungsforschung zu Gute
kommen soll.
Was spricht gegen die eCard?
Aktivisten des Bündnisses gegen die eCard
(www.stoppt-die-e-card.de) argumentieren
dagegen, dass die vorgeblichen Vorteile des
Projektes nur dem Verkauf einer Großtechnologie analog zum Transrapid dienen sollen. In Österreich gibt es seit kurzem ELGA,
die Elektronische Lebenslange GesundheitsAusweiskarte. Dort erfährt der Arzt mittlerweile später als die Kasse, wenn ein Patient
in die Ordonanz gekommen ist. Bereits beim
Einführen des Ausweises ins Lesegerät erfährt die Kasse: „Patient beim Zahnarzt
Dr. X oder beim Urologen Dr. Y.“. Der Arzt
weiß es jedoch erst, nachdem sein Patient
das Wartezimmer durchlaufen hat! Bürgerrechtler wie das Komitee für Grundrechte
und Demokratie, aber auch die IPPNW kritisieren die Angreifbarkeit dieses Projektes.
Der Mitbetreiber Telekom machte gerade
durch massiven Missbrauch von Daten von
sich reden. Die Erfahrungen mit dem Autobahnmaut-Projekt Toll Collect zeigen, dass
den anfangs gegebenen Zusicherungen zur
Beschränkung von Zugriffsrechten nicht zu
trauen ist: hat man erst einmal einen zentralen Datenschatz, werden die Begehrlichkeiten von Interessenten wie Versicherern,
Pharmakonzernen, aber auch Strafverfolgungs-Behörden durch dauerhaften Druck
dafür sorgen, dass die zu Beginn errichteten
Schranken nach und nach fallen werden.
Ordnet sich dieses Projekt doch ein in eine
immer stärker ausufernde staatliche Datenwut: Wolfgang Schäuble ist gerade noch
am Bundesrat gescheitert mit seinem Projekt Online-Durchsuchungen freizugeben
und das Arztgeheimnis gegenüber staatlichen Stellen abzuschaffen, die nächste
Volkszählung ist geplant, und in den Schubladen ruht das Riesen-Projekt des „E-Government“ mit dem auf allen Ebenen gläsernen Bürger.
Fragliche Vorteile
Das, was engagierte Datenschützer an Sicherungen in das Mammut-Projekt hinein
verhandelten, steht der Praktikabilität dieser Art der Schnittstellen-Kommunikation
entgegen: die Karte selbst wird kaum Informationen enthalten. Nach wechselseitiger
Autorisierung (jeweils Patient und Praxis)
und nach Eingabe einer 6-stelligen PIN (wie
viele alte Menschen, Psychotiker und Demente können sich an die erinnern?) wird
jedes Rezept an den zentralen Server gesendet. Sicherheitshalber wird trotzdem
noch ein Papier-Rezept gedruckt. Das dauert dann für jedes Medikament (!) auf jedem Rezept bis zu 2 Minuten. Kein Wunder,
dass bislang keiner der Pilotierungstests für
die eCard erfolgreich ablief. Die Folge solcher praktischer Hindernisse wird sein, dass
diese unter dem Druck des täglichen
„Nicht-Funktionierens“ nach und nach beseitigt werden. Als wir das Medizinstudium
begannen, haben wir nicht daran gedacht,
später einmal unsere Patienten kränker zu
schreiben als sie sind. Hier tut sich ein riesiges Problem auf für ein vertrauensvolles
Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Wie
real die Patienten dies befürchten, erfuhr
der Autor mit einer Unterschriftensammlung gegen die Datensammlung im Wartezimmer: innerhalb weniger Tagen standen
ohne besondere Ansprache der Patienten
100 Unterschriften auf der Liste. Mit den
DRGs ging es los. Wir Hausärzte wissen, mit
wie vielen Diagnosen die Patienten die
Krankenhäuser verlassen. Es wird systematisch hochkodiert: Wenn der alte Mann mit
Prostata das zweite Mal die Nachtschwester
fragt, wo das Klo ist, wird eine Demenz kodiert, die das DRG-Volumen vergrößert.
Hier findet eine moralische, aber auch professionelle Korrumpierung der Fundamente
statt, auf denen Ärzte bisher für ihre Patienten gearbeitet haben.
Entscheidung gefragt
Der 110. Deutsche Ärztetag lehnte am
18. Mai 2007 die elektronische Gesundheitskarte in der bisher vorgestellten Form
ab. Beim mit 185 HausärztInnen hervorragend besuchten 10. Bremer Hausärztetag
erklärten die TeilnehmerInnen der Abschlussveranstaltung einstimmig, die Anschaffung
der neuen Lesegeräte boykottieren zu wollen.
Vielleicht springt dieser Funke ja auf die anderen Fachgruppen über und es gelingt,
dieses Wahnsinnsprojekt zu verhindern wie
seinerzeit die Volkszählung. Zumal mit Patientenbüchern in Papierform oder auf
USB-Stick und durch dezentrale Vernetzung die oben beschriebenen Schnittstellenprobleme völlig problemlos zu lösen
sind.
Günther Egidi,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Bremen
Verlustmeldung für
Arztausweise
Folgende als verloren/gestohlen
gemeldete Arztausweise
werden für ungültig erklärt:
■ Arztausweis Nr. HB 3851/01
für Susanne Bircks
ausgestellt am 19.07.2001
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Problem Schnittstelle
Schnittstellen im Gesundheitswesen
unter haftungsrechtlicher Würdigung
Schnittstellen im Gesundheitswesen
bedeuten für die Organisation ärztlicher
Kommunikation eine ganz besondere
Herausforderung.
Jede ärztliche Behandlung, die arbeitsteilig
über verschiedene Fach- und Leistungssektoren hinweg erbracht wird, birgt die Gefahr, dass an den Schnittstellen zwischen
den verschiedenen Akteuren Informationen
verloren gehen, falsch übermittelt oder verstanden werden und daraus Behandlungsfehler erwachsen. Solcherlei Kommunikationsprobleme werden sich auch nicht
allein dadurch erledigen, dass zunehmend
neue fach- und sektorübergreifende Versorgungsformen (MVZ, integrierte Versorgung) Einzug halten – auch wenn diese
neuen Versorgungsformen gerade darauf
ausgerichtet sind, die Kooperation zwischen
verschiedenen Personen und Institutionen
zu verbessern und reibungsloser zu gestalten.
Interne Schnittstellen als Haftungsrisiko
Schnittstellen und die damit einhergehenden Kommunikationsprobleme werden vielmehr auch weiterhin existieren, wenn nicht
als externe Schnittstellen, so doch zumindest als interne Schnittstellen im Rahmen
entsprechend größerer Organisationen (Hart
ZMGR 2007, 59). Damit wird sich zunächst
einmal auch an den potentiellen Haftungsrisiken nichts ändern, die mit Schnittstellen
typischerweise einhergehen. Als interne
Schnittstellen mögen diese zwar besser
kontrollierbar sein. Eben diese bessere Kontrollierbarkeit führt aber unter Umständen
wiederum dazu, dass auch die Anforderungen
an die Koordination und Kommunikation
entsprechend höher angesetzt werden, die
Organisationspflichten also weiter verschärft werden und damit im Ergebnis auch
das Haftungsrisiko entsprechend größer
ist. Geht man davon aus, dass die sozialrechtlichen Vorgaben auch den haftungsrechtlichen Standard prägen, und zwar auch
im Sinne eines strengeren Standards, bekommt eine Vorgabe wie § 140 b Abs. 3
Satz 3 SGB V durchaus auch eine haftungs-
rechtliche Dimension, wenn es dort heißt,
dass die Vertragspartner die organisatorischen Voraussetzungen für die vereinbarte
integrierte Versorgung gewährleisten müssen
und eine an dem Versorgungsbedarf der
Versicherten orientierte Zusammenarbeit
zwischen allen an der Versorgung Beteiligten sicherstellen müssen.
Datenschutz versus Kommunikationsfreiheit
Auch auf einen zweiten Aspekt sei hier
noch hingewiesen: Bessere Kommunikation
setzt grundsätzlich Kommunikationsfreiheit
voraus. Eben dieser Freiheit der Kommunikation setzen aber Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht in vielerlei Hinsicht
Grenzen. Auch für die Kommunikation unter
Ärzten gelten die datenschutzrechtlichen
Grenzen und die ärztliche Schweigepflicht.
Und selbst für die integrierte Versorgung
gilt gemäß § 140 a Abs. 2 Satz 2 SGB V
nichts anderes. Insbesondere bedarf es auch
im Rahmen der integrierten Versorgung einer Einwilligung des Betroffenen, wenn ein
behandelnder Leistungserbringer Behandlungsdaten und Befunde zur Person des
Versicherten aus der gemeinsamen Dokumentation nach § 140 b Abs. 3 Satz 3 SGB V
abrufen möchte. Sonderlich „harmonisch“
präsentiert sich das Recht der integrierten
Versorgung also nicht: Einerseits soll durch
möglichst reibungslose Kommunikation die
Qualität und Sicherheit ärztlicher Behandlung gewährleistet werden, andererseits
wird die Reibungslosigkeit der Kommunikation gerade durch datenschutzrechtliche
Hürden wieder erschwert.
Elektronische Gesundheitskarte
Nochmals eine neue Dimension wird das
Spannungsverhältnis Datenschutz – Schnittstellenkommunikation mit der Einführung
der elektronischen Gesundheitskarte erreichen, insbesondere wenn es denn tatsächlich einmal zum Einsatz der Zusatzfunktionen dieser Karte wie Arzneimitteldokumentation, elektronischer Arztbrief und
elektronische Patientenakte kommen sollte.
An sich bieten diese Zusatzfunktionen die
Antwort auf zahlreiche der heute existierenden Kommunikationsprobleme: Wenn in
(naher oder ferner) Zukunft einmal dank
elektronischer Gesundheitskarte alle Arzneimittel des Patienten vollständig an einem
Ort dokumentiert sein werden, wenn jeder
Arztbrief routinemäßig über die elektronische Gesundheitskarte transportiert wird
und wenn diese Karte den Zugang zu einer
einzigen elektronischen Patientenakte mit
allen Befunden, Bilddateien und sonstigen
Gesundheitsinformationen eröffnet, dann
können damit in ganz erheblichem Umfang
Haftungsfälle, die aus einer unvollständigen
oder fehlerhaften Informationsübermittlung herrühren, vermieden werden. Bis dahin sind allerdings noch einige Hürden zu
überwinden, nicht nur technischer, sondern
auch datenschutzrechtlicher Art. All die genannten Zusatzfunktionen der neuen Gesundheitskarte sind datenschutzrechtlich
nur zulässig, wenn die entsprechenden Datenverarbeitungsvorgänge auf einer wirksamen Einwilligung des Betroffenen beruhen.
Erklärt werden muss diese Einwilligung gemäß § 291 a Abs. 3 Satz 3 SGB V gegenüber
dem Arzt. Es bedarf wenig Phantasie zu erahnen, welche Mühen dieses Einwilligungsprocedere im ärztlichen Behandlungsalltag
mit sich bringen wird. Vielleicht wird zumindest die Perspektive eines geringeren Haftungsrisikos für Ärztinnen und Ärzte eine
gewisse Motivation darstellen, auch noch
diese Herkulesaufgabe zu schultern.
Prof. Dr. Benedikt Buchner, LL.M. (UCLA),
Geschäftsführender Direktor des Instituts
für Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR)
der Universität Bremen
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Problem Schnittstelle
Arzt/Psychotherapeut: Kooperation
zahlt sich aus! Aber wer zahlt sie?
Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 hat sich die Versorgungssituation für psychisch kranke Menschen
qualitativ und quantitativ deutlich verbessert.
Die Sensibilität für psychisches Leiden wächst
und auch im Gesundheitssystem gibt es
eine Rückbesinnung darauf, Krankheitsbilder
ganzheitlich zu betrachten. Es reicht nicht,
nur die Symptome zu behandeln, wenn die
eigentlichen Ursachen in den psychosozialen
Lebensumständen der Patienten und ihrer
seelischen Verarbeitung liegen. Um diesem
Umstand gerecht zu werden, müssten sich
nicht nur die ambulanten, teilstationären
und stationären Einrichtungen der psychotherapeutischen und medizinischen Versorgung, sondern auch die vielen anderen Bereiche der Gesundheitshilfe (Gesundheitsförderung, Prävention, Rehabilitation, Selbsthilfe) zum Wohle des Patienten vernetzen
und kooperieren. Dieses wird nicht nur
durch die isolierte Arbeitsweise der Gesundheitsprofessionen erschwert, sondern auch
durch den Umstand, dass derartige Leistungen
im ambulanten Bereich bislang nicht oder
unzureichend vergütet werden.
Klare Zugangswege wichtig
So wundert es nicht, dass es Engpässe in der
Versorgung psychisch kranker Menschen
gibt: Von Mangel-, Fehl-, Unter- und Überversorgung ist die Rede, von langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz und einem
schwer durchschaubaren System der Zuweisung. Auch herrscht Verwirrung, welches psychotherapeutische Angebot für
welche Störung geeignet ist, und die Zugangswege zu einer Psychotherapie sind
unklar. In der psychotherapeutischen Profession in Bremen wird intensiv darüber beraten, wie dem abzuhelfen ist und ein
transparenteres, funktionierendes Vermittlungssystem entwickelt werden kann. Für
die Frage der differentiellen Indikationsstellung sind schulenübergreifende Fortbildungen geplant sowie gezielte Information
der (Fach)Öffentlichkeit. Dennoch wird ein
unscharfer Bereich bleiben, weil die „Passgenauigkeit“ zwischen Psychotherapeut
und Patient oft wichtiger für den Erfolg einer
Therapie als das psychotherapeutische Verfahren ist. Psychotherapie ist und bleibt im
Kern ein Beziehungsgeschehen, und allein
mit „Technik“ kann die Seele nicht heilen.
Patienten mit schweren, komplexen oder
chronifizierten psychischen Störungen (Persönlichkeitsstörungen, Depressionen, Essstörungen, Traumatisierungen) bekommen
offensichtlich schwerer einen Therapieplatz
oder müssen unzumutbar lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Für diese unzureichend versorgten Patienten, die oft professions- und fachübergreifende Behandlung
brauchen, sollten besondere Formen der
Vernetzung und Kooperation geschaffen
werden. Es bedarf einer sorgfältigen Diskussion zwischen Ärzten und Psychotherapeuten, welche Wege hier zielführend sind.
Frühzeitig und qualifiziert behandeln
Psychische Störungen müssen von den
primär somatisch orientierten ambulant
oder stationär tätigen Ärzten frühzeitig erkannt werden. Eine angemessene Weiterbehandlung durch ambulante oder stationäre
psychotherapeutische und/oder psychiatrische Leistungen muss zügig erfolgen, um
Chronifizierungen, Kosten und unnötiges
Leid zu reduzieren. So wie Psychotherapeuten dank des unverzichtbaren Erstzugangsrecht der Patienten zu ihnen zu Beginn einer Psychotherapie Konsiliardienste der
Ärzte, insbesondere der Hausärzte, in Anspruch nehmen, so sollte auch der Weg
über entsprechende Vergütungsregelungen
geschaffen werden, dass Ärzte zeitnah Konsiliardienste der Psychotherapeuten in Anspruch nehmen können. Die notwendige
Qualifikation (Diagnostik, Differentialdiagnostik, Aufklärung und Motivation psychisch Kranker für psychotherapeutische
Maßnahmen) sollte auch in gemeinsamen
Fortbildungen stattfinden. Erste Kooperationsveranstaltungen der Ärztekammer und
Psychotherapeutenkammer Bremen (Essstörungen, Psychotraumatologie, Besonderheiten psychisch kranker älterer Menschen)
hat es 2008 bereits gegeben. Über eine
regere Beteiligung ärztlicher Kollegen würden wir uns freuen! Auch gemeinsame
Qualitätszirkel oder Intervisionsgruppen mit
professions- und fachübergreifenden Fallbesprechungen sind anzustreben. Oft reicht
aber auch schon der kurze Weg eines Anrufes oder einer schriftlichen Rückmeldung,
um sich über einen gemeinsam behandelten
Patienten zu verständigen. Solche Netzwerke, über die bereits bestehenden hinaus,
in denen Ärzte und Psychotherapeuten
kooperieren, müssen weiterentwickelt werden, überschaubar, qualitätsgestützt, damit
rascher und unbürokratischer Austausch
möglich ist. So optimieren wir nicht nur die
Behandlung, sondern bereichern auch die
eigene Arbeit.
Daten zum Behandlungsbedarf fehlen
Bezüglich der Epidemiologie psychischer
Erkrankungen gibt es inzwischen belastbare
Daten. Was fehlt, sind belastbare Zahlen
und Aussagen für den Behandlungsbedarf
und den konkreten Versorgungsbedarf. Angesichts zahlreicher Klagen über lange
Wartezeiten ist jedoch anzuzweifeln, ob die
auf der Basis von nicht versorgungsorientierten, statistischen Bedarfsplanungszahlen behauptete „Überversorgung“ tatsächlich den Bedarf an Psychotherapie adäquat
abbildet und ob wir statt der behaupteten
Überversorgung eher von einer (zumindest
partiellen) Unterversorgung ausgehen müssen. Wünschenswert zur Klärung wäre wissenschaftliche Versorgungsforschung als
Grundlage für weitere Maßnahmen. Solange
keine verlässlichen Daten vorliegen, ist es
nahe liegend, dass strukturelle Defizite
„nach unten“ verschoben werden, also innerhalb des Versorgungssystems und in Form
von wechselseitigen Schuldzuweisungen
und Polemiken zwischen den beteiligten
Akteuren des Gesundheitswesens ausgetragen werden, anstatt sie „politisch“ und mit
Sachverstand zu lösen. Konkrete Projekte
der Versorgungsforschung sind der bessere
Weg, um bedarfsgerechte Lösungen entwickeln zu können.
Dr. Christine Block,
Mitglied im Vorstand der
Psychotherapeutenkammer Bremen
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B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09
Är ztekammer Bremen – Versorgungswerk Bremen
Schrittweise Anhebung
des Renteneintrittsalters
Die Delegierten der Ärztekammer Bremen
hatten es in ihrer Sitzung am 24. November 2008 nicht leicht, denn sie mussten
über eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters entscheiden.
Nachdem die Delegierten bereits in der
September-Sitzung ausführlich durch die
Vertreter des Versorgungswerks informiert
worden waren, stand nun in der NovemberSitzung eine Entscheidung über eine Satzungsänderung an. Nach intensiver Diskussion beschlossen die Delegierten mehrheitlich eine Anhebung des Renteneintrittsalters in Ein-Monats-Schritten von 65 auf 67
Jahre für Ärztinnen und Ärzte ab dem Jahrgang 1954.
Die Zahlen, die der Vertreter der renommierten Heubeck AG in der Delegiertenversammlung am 29. September 2008 vorlegte,
waren unmissverständlich und einleuchtend: Die Ärztinnen und Ärzte des Bremer
Versorgungswerks leben immer länger, und
zwar – wie andere Freiberufler auch – länger als der Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. Während eine 60-jährige Freiberuflerin im Jahr 1991 eine Lebenserwartung
von 84,9 Jahren hatte, waren es 2002 bereits 87,1 Jahre. Bei männlichen Freiberuflern stieg die Lebenserwartung in diesem
Zeitraum von 80,5 auf 83,9 Jahre. Für eine
im Jahr 1980 geborene Frau wird sogar eine
Lebenserwartung von 94,3 Jahren und für
einen Mann von 91,4 Jahren prognostiziert.
Diese – durchaus erfreuliche – Tatsache bedeutet für das Versorgungswerk, dass es für
seine Mitglieder länger als bisher kalkuliert
Renten zahlen muss. Da das Versorgungswerk im sog. offenen Deckungsplanverfahren arbeitet – die vom Mitglied geleisteten
Beiträge bilden einen Kapitalstock, aus dem
später mit den daraus erwirtschafteten
Kapitalerträgen im wesentlichen die Leistungen erbracht werden müssen –, muss
bei gestiegener Lebenserwartung die
Deckungsrückstellung erhöht werden.
Aufgrund der neuen, der verlängerten
Lebenserwartung angepassten Richttafeln
musste das Bremer Versorgungswerk der
Deckungsrückstellung 109,5 Mio. Euro zuführen. Davon wurden bereits in den Jahren
2006 und 2007 aus den erzielten Überschüssen Tilgungen vorgenommen, so dass
im Jahr 2008 noch ein Betrag von 72,6 Mio.
Euro verblieb, der der Deckungsrückstellung
zugeführt werden musste.
Der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses,
Dr. Karsten Erichsen, plädierte nachdrücklich dafür, diese Lücke durch eine stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters
von derzeit 65 Jahren auf 67 Jahre ab dem
Jahrgang 1954 zu schließen. Dies bedeutet,
dass Ärztinnen und Ärzte, die vor 1954 geboren sind, wie bisher mit Vollendung des
65. Lebensjahres ohne Abschläge ihre Altersrente beziehen können. Ab dem Geburtsjahrgang 1954 erhöht sich das Renteneintrittsalter in Ein-Monats-Schritten.
Mit dem Geburtsjahrgang 1977 ist die Anhebung abgeschlossen.
Geburtsjahr
Altersgrenze
Vor 1954
1954
1955
1956
1957
1958
1959
1960
1961
1962
1963
1964
1965
1966
..........
Ab 1977
65 Jahre
65 Jahre plus 1 Monat
65 Jahre plus 2 Monate
65 Jahre plus 3 Monate
65 Jahre plus 4 Monate
65 Jahre plus 5 Monate
65 Jahre plus 6 Monate
65 Jahre plus 7 Monate
65 Jahre plus 8 Monate
65 Jahre plus 9 Monate
65 Jahre plus 10 Monate
65 Jahre plus 11 Monate
66 Jahre
66 Jahre plus 1 Monat
67 Jahre
Die stufenweise Anhebung würde das
Versorgungswerk um 66 Mio. Euro entlasten und dadurch auch zukünftig Leistungserhöhungen ermöglichen. Dr. Karsten
Erichsen betonte, dass sowohl der Verwaltungsausschuss als auch der Aufsichtsausschuss zu der Auffassung gelangt sind, dass
die vorgeschlagene Umstellung der Generationengerechtigkeit am besten Rechnung
trage. Sie gewähre den Ärztinnen und Ärzten eine relativ lange Übergangsfrist und
wirke sich bei denjenigen aus, die von der
längeren Lebenserwartung am stärksten
profitieren.
Angesichts der Fülle der Informationen baten die Delegierten darum, dass das Thema
in der November-Sitzung noch einmal
erörtert werden soll. Die seit September
eingetretene Verschärfung der Finanzkrise
veranlasste die Vertreter des Versorgungswerks, den Delegierten in der Sitzung am
24. November 2008 noch eine zweite Variante vorzuschlagen, nach der die Anhebung
des Renteneintrittsalters in Zwei-MonatsSchritten erfolgen würde, so dass die Umstellung auf das Renteneintrittalter mit 67
Jahren bereits mit dem Jahrgang 1965 abgeschlossen wäre. Aus den Reihen der Delegierten wurde der Vorschlag eingebracht,
die Anhebung analog zu anderen Versorgungswerken bereits mit dem Jahrgang
1949 zu beginnen.
Nach einer ausführlichen, kontroversen,
aber stets sachlichen Diskussion stimmte
schließlich eine große Mehrheit der Delegierten für die Anhebung des Eintrittsalters
ab dem Jahrgang 1954 in Ein-MonatsSchritten. Ausschlaggebend war die lange
Übergangsfrist, die es allen betroffenen
Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, ihre Berufsplanung auf die neue Regelung abzustimmen, aber auch die Überzeugung der
Delegierten, dass mit dieser Regelung der
Generationengerechtigkeit am ehesten Rechnung getragen werden könne.
PD Dr. jur. Heike Delbanco,
Hauptgeschäftsführerin der Ärztekammer
Bremen,
Hermann Lohmann,
Geschäftsführer im Versorgungswerk der
Ärztekammer Bremen
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Bericht über die Vertreter versammlung
Honorarreform sorgt für viel Unruhe
Die 20. Sitzung der Vertreterversammlung
der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen
(KV Bremen) am 9. Dezember 2008 stand
ganz im Zeichen dreier Themen, die für
viel Unruhe in der Ärzteschaft sorgen:
der Gesundheitsfonds, die neue Vergütungsordnung und die Initiative der Gesundheit
Nord GmbH.
Auf die gesellschaftspolitische Sprengkraft
der aktuellen Gesundheitsreform wies KV
Bremen-Vorstand Dr. Till Spiro hin. Diese
leiste einer „Gleichmacherei“ Vorschub, die
zu Lasten von Ärzten und Patienten gehe.
Im Ergebnis würde „der Preiswettbewerb
zwischen den Krankenkassen durch den
vereinheitlichten Beitragssatz so gut wie
ausgeschaltet“. Die Einheitskasse wäre auf
lange Sicht die Folge. Eine Entwicklung, die
einen „massiven qualitativen Rückschritt
unseres Gesundheitswesen bedeutet“, wie
Dr. Spiro betonte. Denn die Kassen werden
das Instrument Zusatzbeitrag zunächst
kaum nutzen, um sich nicht in einen selbst
geschaffenen Nachteil zu bringen. Stattdessen zielen sie auf den morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleich (RSA). Dabei
definiert ein Katalog von 80 Krankheiten
nicht unerhebliche Zuschläge, welche die
Kassen für ihre entsprechend erkrankten
Mitglieder erhalten – für die anderen gibt es
nur eine schmale Pauschale. Die Konsequenz brachte Dr. Spiro auf den Punkt:
„Die Kassen müssen Jagd auf die Kranken
machen, die ihnen möglichst hohe Zuweisungen aus dem Fonds garantieren.“ Damit
blieben Patienten, die an anderen als den
Katalogkrankheiten litten, und Ärzte, die ihr
Hauptbetätigungsfeld eher am Krankenbett
als am Schreibtisch sähen, auf der Strecke.
Honorarreform: Auswirkungen unklar
Dieses Fazit gilt zum Teil auch für eine weitere Neuerung, die seit Jahresbeginn alle
niedergelassenen Kassenärzte unmittelbar
betrifft: die neue Honorarverteilung. Weil
jegliche Erfahrungswerte und Referenzzahlen fehlten, könnten die finanziellen
Auswirkungen noch nicht transparent gemacht werden, erläuterte der stellvertretende KV Bremen-Vorstandsvorsitzende
Günther Scherer. Viele Fragezeichen bleiben. Eine Sorge kann den Ärzten allerdings
genommen werden. Sie werden zu den üblichen Terminen ihre Honorare erhalten.
Eine Lücke, die der KV Bremen dadurch entstehe, dass das Geld wegen der Reform von
den Krankenkassen erst deutlich später
fließe, werde „zwischenfinanziert“, erklärte
Scherer. Darüber hinaus machte er auf ein
weiteres Entgegenkommen der KV Bremen
aufmerksam. Der Vorstand verzichtete im
Hinblick auf die im November zugegangenen Bescheide über die „Zuweisung des
arzt- bzw. praxisindividuellen Regelleistungsvolumens“ auf die Geltungmachung
der Verjährung. Damit können Einsprüche
nun auch mit dem Honorarbescheid 01/2009
eingelegt werden. Zum Zeitpunkt der Vertreterversammlung waren dies bereits rund
100.
Die große Unruhe und Sorgen in der Ärzteschaft zeigte auch die anschließende Diskussion in der Vertreterversammlung. Vorstandsvorsitzender Dr. Spiro machte deutlich,
dass er noch Korrekturen auf Bundesebene
vermute. Gleichzeitig machte er auf eine
neue Gefahr aufmerksam, den KV-Mitgliedern in Bremen und Bremerhaven drohe
die Nivellierung des Behandlungsbedarfs
auf deutschlandweite Durchschnittswerte,
wie sie andere KVen fordern. Die KV Bremen
werde diesem Begehren „mit allen ihr zur
Verfügung stehenden Mitteln“ entgegentreten. „Notfalls werden wir angesichts der
existenziellen Bedrohung unserer Ärzte
durch massive Honorarverluste gezwungen
sein, auch eine gerichtliche Klärung herbeiführen zu müssen.“
Krankenkassen: Verhandlungen komplizierter
Die Zeiten der relativen Ruhe in Bremen
und Bremerhaven sind wegen der neuerlichen Honorarreform vorbei. Viele sonst
unproblematische Kompromisse und Zugeständnisse wurden mit dem Verweis auf den
Gesundheitsfonds und die unsichere Finanzlage von den Krankenkassen verweigert, berichtete Dr. Spiro. Nicht zuletzt deshalb
musste vor kurzem zum ersten Mal seit vielen
Jahren das Bremer Schiedsamt als Schlichter
für die Honorarverhandlungen 2009 angerufen werden. Das Ergebnis ist ein Kompromiss. Einige, aber nicht alle Forderungen,
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die der besonderen Situation in Bremen
geschuldet sind, konnten gegenüber den
Kassen durchgesetzt werden.
GeNo-Pläne: Bedrohung für Niedergelassene
Als eine weitere „Bedrohung“ wird von den
ambulanten Ärzten in Bremen und Bremerhaven der Vorstoß der Klinik-Holding
Gesundheit Nord GmbH (GeNo) gesehen.
Diese hatte im Oktober vergangenen Jahres
18 Anträge nach Paragraf 116b SGB V
gestellt, was einer Öffnung der vier kommunalen Krankenhäuser für die ambulante Patientenversorgung gleichkommt.
Dr. Thomas Liebsch, Vorsitzender der Vertreterversammlung, verwies auf die „Sprengkraft dieser Öffnung“ und forderte: „Sollte
sich bei der Eröffnung der Krankenhausambulanzen keine einvernehmliche Lösung
erzielen lassen, sollte über eine alternative
Kooperation mit den freien Krankenhausträgern nachgedacht werden.“ Deshalb sei
eine Positionierung der Vertragsärzteschaft
notwendig.
Bis es allerdings dazu kommt, steht ein
wichtiger Termin vor dem Landeskrankenhausplanungsausschuss an. Dieser hatte nach
dem Protest der KV Bremen im November
eine Entscheidung auf den März vertagt
und in der Zwischenzeit zu einer großen
Runde mit Vertretern der GeNo, der Krankenkassen, der betroffenen Ärzte und der KV Bremen zur Klärung der Probleme aufgefordert. In seinem Bericht verwies Dr. Spiro
auf mehrere Gesprächsangebote im vergangenen Jahr an den Geschäftsführer der
GeNo, der diese allerdings nicht annahm
und die Kassenärztliche Vereinigung und
ihre Vertragsärzte schließlich mit den 18 Anträgen vor vollendete Tatsachen stellte. In
der Form wie geplant, will die KV Bremen
die Pläne der Krankenhausgesellschaft nicht
akzeptieren. „Freiberufler sollen hier in einen
unmittelbaren Wettbewerb mit Krankenhäusern gestellt werden, deren Schulden in
dreistelliger Millionenhöhe vom Staat übernommen beziehungsweise durch eine Bürgschaft abgesichert werden“, betonte KV
Bremen-Vorstand Dr. Spiro. Dies und die
teuren Doppelstrukturen, die daraus entstünden, gelte es zu verhindern.
auch gute Nachrichten. Die Umlage für alle
Niedergelassenen bleibt 2009 konstant. Dem
Haushaltsplan für 2009, der Ausgaben von
rund zehn Millionen Euro und einen Überschuss von 108.500 Euro vorsieht, stimmte
die Versammlung einstimmig zu.
Ebenfalls einstimmig erneuerten die Vertreter
ihre ablehnende Haltung zur elektronischen
Gesundheitskarte. Die Einführung „in der
bisher in Erprobung befindlichen Form“
im dritten Quartal lehnte das Gremium
kategorisch ab. Einen entsprechenden Antrag hatten verschiedene KV-Mitglieder
gestellt.
Die Termine für die Vertreterversammlungen in diesem Jahr sind: 24. März,
16. Juni, 29. September und 8. Dezember.
Honorare: Umlagen bleiben stabil
Neben den drohenden Gefahren für die
Ärzteschaft gab es auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung
Ärztekammer Bremen
Fortbildung und Sponsoring
Die medizinische Fortbildung ist – bedauerlicherweise – bereits traditionell eng mit
dem Thema Sponsoring verknüpft, wobei
die entsprechenden Aktivitäten erfahrungsgemäß überwiegend von der Industrie
ausgingen. Doch vieles hat sich inzwischen
verändert. Wurden früher Urlaubsreisen
und Freizeitaktivitäten in großem Umfang
bezahlt, gibt es inzwischen zahlreiche
Regelungen über ein erlaubtes Maß an
Sponsoring, wobei die Produktneutralität
oberste Priorität hat. Nach wie vor ist es
jedoch eine Gratwanderung zwischen
Informations- und Werbeveranstaltung. So
ist das Thema Sponsoring ärztlicher Fortbildung auch immer wieder in den Medien
vertreten, wo es gerne sensationsheischend
aufgemacht wird.
Die Ärztekammern bewegen sich dabei in
dem Spannungsfeld der Anerkennung und
Punktevergabe. Durch die gesetzliche Verpflichtung zur Fortbildung ist es wichtig,
dass eine große Zahl thematisch breit gefächerter Veranstaltungen stattfindet, damit die Punkte sinnvoll gesammelt werden
können. Dies eröffnet für die Industrie aber
auch einen Markt, um sich mit ihren Produkten zu platzieren. Die Einhaltung der
Rahmenbedingungen ist, bei der Vielzahl
der Veranstaltungen, schwierig zu prüfen.
Die Ärztekammer Bremen versucht seit
Anbeginn, strukturelle Bedingungen zu
schaffen, um eine qualitativ hochwertige
Fortbildung zu gewährleisten. Die Unterstützung der Mitglieder ist hier allerdings
erforderlich. Daher ist nun eine weitere
Möglichkeit eingerichtet, den Weg der Information zu verkürzen. Ab sofort können
Sie im Internet Ihre Meinung äußern zu
Wichtige Fakten in Kürze:
den ärztlichen Fortbildungen, die Sie besucht haben. Eine weitere Struktur, die es
nur in Bremen gibt, ist die Angabe eines
verantwortlichen Arztes, der Mitglied der
Ärztekammer Bremen ist. Diese Position
wird nun noch gestärkt. In Zukunft obliegt
es dem verantwortlichen Arzt, Referenten
zur Offenlegung ihrer Interessen gegenüber der Industrie zu verpflichten. Damit
können sich die Zuhörerinnen und Zuhörer
selbst ein Bild über die Neutralität des Vortrages machen.
Mit beiden Maßnahmen versucht die
Ärztekammer Bremen einen weiteren
Schritt in Richtung Continuing Professional Development.
■ Stichtag für Ärztinnen und Ärzte mit
KV-Zulassung zum Nachweis der Fortbildung:
30. Juni 2009
■ Rückmeldungen zu Veranstaltungen unter:
www.aekhb.de/Fortbildung
■ Verpflichtung zur Offenlegung der Interessen
gegenüber der Industrie seitens des Referenten:
ab sofort
Dr. Susanne Hepe,
Leiterin der Akademie für Fort- und
Weiterbildung,
Prof. Dr. Jürgen Freyschmidt,
Vorsitzender des Beirates der Akademie
für Fort- und Weiterbildung,
Ärztekammer Bremen
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Das Bremer Ärztejournal setzt in dieser Ausgabe die Serie „KVHB vorgestellt“ fort. In Folge
berichten wir über die unterschiedlichen Abteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung und geben
Einblick in die vielfältigen Aufgaben und Tätigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
der Schwachhauser Heerstraße 26/28. Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) ist die
Selbstverwaltungsorganisation der an der ambulanten Versorgung teilnehmenden Vertragsärzte,
ermächtigten Ärzte, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
im Land Bremen.
Abrechnung/Honorarwesen
Sämtliche Leistungen, die die Bremer Ärzte für Patienten erbringen,
für seine Arbeit tatsächlich bekommt, erfährt er erst am Ende
passung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) sowie zur
Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung im Jahr 2009“ erging
erst am 23. Oktober 2008. Gleichzeitig galt für die KV Bremen mit
diesem Beschluss die gesetzliche Verpflichtung, die Ärzte bis zum
30. November 2008 über das jeweilige RLV zu informieren.
des Abrechnungsprozesses. Zuständig für die Verteilung und
Kurze Fristen – starker Einsatz
haben einen finanziellen Gegenwert. Aber wie viel Geld ein Arzt
Auszahlung der Arzthonorare im Land Bremen ist die Abteilung
Abrechnung/Honorarwesen der KV Bremen.
An der Spitze dieses Kernbereiches der KV Bremen stehen zwei besonders erfahrene Mitarbeiter, die stets in enger Abstimmung mit
dem Vorstand die Umsetzung des facettenreichen Regelwerkes der
Arztabrechnung gewährleisten. Die Abteilung „Abrechnung/Honorarwesen“ wird geleitet von Angelika Maiworm, stellvertretender
Abrechnungsleiter ist Peter Czyron. Insgesamt 37 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter gehören der Abteilung mit der Doppelbezeichnung
Abrechnung/Honorarwesen an. Eine kleine Bremer Besonderheit ist
die Zusammenführung der Zuständigkeiten der Arztabrechnung
und des Honorarwesens in einer Abteilung schon: Angelika Maiworm löst diese Aufgabe in Personalunion und berichtet: „Es hat
viele Vorteile, frühzeitig in den Informationsfluss bei der Ausarbeitung eines neuen Honorarvertrages einbezogen zu werden. So können wir einerseits die Nachfragen der Ärzte fundiert beantworten
und andererseits auch Erfahrungen aus der Abrechnungspraxis in
die Gremien einbringen.“ Der stets aktuelle Informationsfluss, das
Wissen um Neuerungen, Ausnahmeregelungen und Fristen sowie
die organisatorische Umsetzung gehören zum komplexen Arbeitsalltag dieses KV-Bereiches.
Eindrucksvoll nachvollziehbar wird diese Herausforderung am Beispiel der vertragsärztlichen Honorarreform 2009.
Die Berechnung der neuen Regelleistungsvolumina (RLV) und der
gesamte thematische wie organisatorische Hintergrund der Reform
mussten innerhalb dieser sehr kurzen Frist umgesetzt werden. Die
fristgerechte Mitteilung an die Bremer Ärzte war ein Kraftakt und
eine Ausnahmeleistung zugleich, welche das Projektteam mit außerordentlichem Einsatz bewerkstelligt hat. Schließlich musste in jeder
Phase sichergestellt werden, dass im Interesse der Bremer Vertragsärzte und –psychotherapeuten alle Abrechnungsabläufe sowie das
normale „Tagesgeschäft“ zeitgerecht abgewickelt werden können.
Zumal mit der bundesweiten Einführung von Lebenslanger Arztnummer (LANR) und Betriebsstättennummer (BSNR) zum 1. Juli 2008
eine weitere „Baustelle“ in den Abrechnungsabläufen bestand. Nur
durch einen überdurchschnittlichen Einsatz aller Mitarbeiter aus
den Betreuungsteams konnte die Abrechnungsbearbeitung (erstmals unter LANR und BSNR) termingerecht abgeschlossen werden.
Noch im Dezember des letzten Jahres fanden sechs Veranstaltungen
zur Neuordnung der vertragärztlichen Vergütung und der Regelleistungsvolumen 2009 statt. Dort nutzten viele Ärzte die Gelegenheit, sich über die gravierenden Änderungen zu informieren. Zusammen mit Oltmann Willers, dem Leiter der Abteilung Vertragswesen, sowie dem KV-Vorstand führte Angelika Maiworm diese
wichtigen Infoabende durch. „Die Ärzte haben verständlicherweise
viele Fragen, gerade jetzt bei Einführung der Änderungen“, erläutert Angelika Maiworm. Zur Unterstützung hat die KV Bremen eine
Broschüre zusammengestellt, in der die „Systematik der Regelleistungsvolumina“ erklärt wird. Die Broschüre kann im Internet herunter geladen werden unter: www.kvhb.de/abrechnung/ebm
Alles andere als Routine
„Zwar hat es in meiner 35-jährigen Tätigkeit immer wieder Reformen und Änderungen in der Berechnung der Arzthonorare gegeben,
doch in dieser Sache hat es sich schon um eine spezielle Herausforderung gehandelt“, sagt Angelika Maiworm.
Der 40-seitige Beschluss des Erweiterten Bundesausschuss zur „An-
Was gehört dazu?
Mit der Abteilung „Abrechnung/Honorarwesen“ kommt jeder Bremer
Arzt gleich mehrmals im Jahr in Kontakt, wenn die Quartalsabrechnungen durch das Betreuungsteam 1 (Teamleitung Isabella Graczk)
und das Betreuungsteam 2 (Teamleitung Stefan Schelenz) bearbeitet
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Zulassung/Genehmigung
EDV
Abrechnung/Honorarwesen
Vertragswesen/Kostenträgerabrechnung
Rechnungs-/Personalwesen
Rechtswesen
Zentrale Dienste
Kommunikation
Notfalldienste
Prüfgremien
Vertreterversammlung/Vorstand
und die Honorarbescheide erstellt werden. In den Verantwortungsbereich der Abteilung fallen auch die EDV-Koordination und die
Widerspruchbearbeitung, wie sich bei genauer Betrachtung der Abläufe der Honorarabrechnung als sinnvoll herausgestellt hat.
Bevor die Abrechnungsdaten des Arztes eingehen, werden bereits
im Team EDV-Koordination (Teamleitung Petra Stelljes) umfangreiche
Vorbereitungen getroffen. Wichtige Schnittstellen sind dabei die
Abteilung Vertragswesen, die Abteilung ZG (Zulassung/Genehmigung)
und die Abteilung EDV. Informationen über Verträge. Neuzulassungen
von Ärzten, über Praxiszusammenschlüsse oder –auflösungen, über
Art und Umfang der ärztlichen Beschäftigung, arztbezogene Qualifikationen sowie EBM-Änderungen müssen über eine umfangreiche
Abrechnung/Honorarwesen
Angelika Maiworm
Abteilungsleiterin
Telefon 0421/3404-141
[email protected]
Peter Czyron
Stellvertretender Abteilungsleiter
Telefon 0421/3404-193
[email protected]
Katharina Kuczkowicz
Telefon 0421/3404-190
[email protected]
Elke Klünder
Stellvertretende Teamleiterin
Telefon 0421/3404-192
[email protected]
Jessica Drewes
Fallzahlenzuwachsbegrenzung
Telefon 0421/3404-195
[email protected]
EDV-Koordination
Petra Stelljes
Teamleiterin
Telefon 0421/3404-191
[email protected]
Janet Lütkebomert
Hausarztzentrierte Versorgung/
Fallzahlzuwachsbegrenzung
Telefon 0421/3404-152
[email protected]
Widerspruchsbearbeitung
Ulrike Heitmann
Telefon 0421/3404-312
[email protected]
Betreuungsteam I
Ansprechpartner für: Hausärzte (Allgemein-/Prakt. Ärzte, Internisten, Kinderärzte); Internisten (fachärztlich ohne Schwerpunkt); Nervenärzte,
Neurologen, Psychiater einschließlich Ermächtigte; Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie und -psychotherapie; Ärztliche und psychologische
Psychotherapeuten/ Psychotherapeutische Medizin; Kinder-/Jugendlichen Psychotherapeuten; Nichtvertragsärztliche im Notfalldienstbereich
Isabella Graczyk
Teamleiterin
Telefon 0421/3404-300
[email protected]
Waltraud Lyß
Stellvertretende Teamleiterin
Telefon 0421/3404-301
[email protected]
Ute Eilers
Telefon 0421/3404-302
[email protected]
Dorothea Paschek
Telefon 0421/3404-302
[email protected]
Roswitha Giese
Telefon 0421/3404-160
[email protected]
Marion v. Uchtrup-Nolte
Telefon 0421/3404-160
[email protected]
Waltraut Kiebist
Telefon 0421/3404-166
[email protected]
Lydia Quiring
Telefon 0421/3404-303
[email protected]
Gertraud Schöppner
Gruppenleiterin
Telefon 0421/3404-165
[email protected]
Norma Falk
Telefon 0421/3404-166
[email protected]
Sabine Rixmann
Telefon 0421/3404-161
[email protected]
Ansprechpartner für
Nervenärzte/Psychotherapeuten:
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INTERN
Zulassung/Genehmigung
EDV
Abrechnung/Honorarwesen
Vertragswesen/Kostenträgerabrechnung
Rechnungs-/Personalwesen
Rechtswesen
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Zentrale Dienste
Kommunikation
Notfalldienste
Prüfgremien
Vertreterversammlung/Vorstand
Betreuungsteam II
Ansprechpartner für: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen (Neurochirurgen), Gynäkologen, Hautärzte, HNO, Humangenetik, Internisten
mit Schwerpunk, Kinderärzte (fachärztlich), Laborärzte, MVZ, MKG-Chirurgen, Nuklearmediziner, Orthopäden, Pathologen,
Phys. U. Reha. Medizin, Radiologen, Strahlentherapeuten, Urologen, Ermächtigte Ärzte, Krankenhäuser, Institute
Stefan Schelenz
Teamleiter
Telefon 0421/3404-315
[email protected]
Marlies Fornaçon
Stellvertretende Teamleiterin
Telefon 0421/3404-320
[email protected]
Sofija Dragić
Telefon 0421/3404-318
[email protected]
Edith Günther
Telefon 0421/3404-319
[email protected]
Manuela Lüllmann
Telefon 0421/3404-319
[email protected]
Ingrid Meyer
Telefon 0421/3404-308
[email protected]
Gudrun Waschilewski
Telefon 0421/3404-308
[email protected]
Ute Hellmers
Telefon 0421/3404-306
[email protected]
Gabriele Duschl
Telefon 0421/3404-167
[email protected]
Heide Schnipper
Telefon 0421/3404-309
[email protected]
M. Reza Zorofchi
Telefon 0421/3404-304
[email protected]
Ute Köster
Telefon 0421/3404-169
[email protected]
Barbara Sill
Telefon 0421/3404-163
[email protected]
Margret Kipke
Telefon 0421/3404-316
[email protected]
Stammdatenpflege aufbereitet werden. Erst dann können die
Betreuungsteams mit der Abrechnungsbearbeitung beginnen.
Aufgaben der Betreuungsteams
Die beiden Teams der Abrechnung prüfen nach dem Regelwerk die
von den Ärzten eingereichten Quartalsabrechnungen. Nach dem
Einlesen der gelieferten Daten findet ein Abgleich mit dem Regelwerk statt. An dieser Stelle werden Unstimmigkeiten sichtbar. Beispielsweise wird geprüft, ob die Abrechnungsbestimmungen des
EBM beachtet wurden, für bestimmte Leistungen Genehmigungen
vorliegen oder Abrechnungsvorgaben aufgrund von Verträgen
(z. B. Ambulantes Operieren) beachtet wurden. Dies alles gehört
zum gesetzlichen Auftrag einer KV, die im Rahmen der Gewährleistungspflicht die Aufgabe hat, die Abrechnungen auf Plausibilität
und sachlich-rechnerische Richtigkeit zu überprüfen, damit den
Krankenkassen nur solche Leistungen in Rechnung gestellt werden,
die nach dem EBM berechnungsfähig sind.
Zum selbstverständlichen Arbeitsablauf gehört außerdem die Kontrolle der eigenen Qualität: Nach Fertigstellung der etwa 1.700 Abrechungen und der Bewertung- und Budgetierungsläufe in der EDV
werden im Team EDV-Koordination stichprobenartige Überprüfungen
durchgeführt. Ohne eine solche Qualitätskontrolle werden bei der
KV Bremen die Honorarbescheide nicht verschickt.
In der Folge gehen in jedem Quartal auch Widersprüche von den
Mitgliedern gegen den Abrechnungsbescheid ein, die dann an die
Weitere Mitarbeiter der Abteilung, ohne Foto:
Maritta Bögershausen, Helmut Geising, Inge Hustedt, Marianne Winterfeld
Widerspruchsbearbeitung weitergeleitet werden. In einigen Fällen
muss der Widerspruchsausschuss einberufen werden, in dem der
Vorstand der KV Bremen mit Unterstützung der Fachabteilung über
den Sachverhalt entscheidet.
Stets ansprechbar
Als kleinste KV Deutschlands muss sich die KV Bremen personell gut
aufstellen, kann aber die Aufgabenbereiche personell nicht mehrfach absichern. Gerade der sensible Bereich Abrechnung erfordert
enormes Fachwissen. Dort kann niemand ohne entsprechendes Vorwissen seine Arbeit machen, deshalb ist Teamarbeit gelebte Praxis
für die Mitarbeiter der Abteilung Abrechnung/Honorarwesen. Sie
verstehen sich als Ansprechpartner der Bremer Ärzte und Psychotherapeuten und stehen bei Rückfragen immer gerne direkt als Ansprechpartner zur Verfügung. Im Besonderen gilt das für die Teamleiter, aber auch für Angelika Maiworm und Peter Czyron, für die
neben der vielfältigen Koordinations- und Leitungsarbeit der persönliche Kontakt zu den KV-Mitgliedern zur täglichen Routine
gehört. Gerade in bewegten Zeiten wie diesen, wo durch die Honorarreform 2009 ein großer Informationsbedarf seitens der Ärzte
und Psychotherapeuten besteht, bewährt sich diese engagierte
Form eines mitgliederorientierten Dienstleistungsgedankens.
PHARMAKOTHERAPIE
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Clopidogrel
Wie lange sollte der Einsatz dauern?
Clopidogrel ist beim AKS ohne STEMI
über drei Monate, beim STEMI über
bis zu vier Wochen indiziert. Wird beim
AKS oder STEMI ein unbeschichteter Stent
implantiert, reicht wie bei elektiven Indikationen eine Gabe über vier Wochen.
Bei beschichteten sollte Clopidogrel ein
Jahr gegeben werden.
Die Gabe von Clopidogrel zusätzlich zu ASS
ist in der Kardiologie nach Implantation von
koronaren Stents und im Rahmen der Therapie des akuten Koronarsyndroms (AKS) indiziert. Wie lange Clopidogrel in diesen
Situationen eingesetzt werden muss, ist immer wieder Anlass für Nachfragen und Diskussionen. Die Behandlungsdauer muss differenziert und nach der konkreten Situation
ausgerichtet werden. Wichtig ist hier, welche Art von Stent implantiert wird, ob es
sich um ein AKS mit oder ohne ST-Hebungsinfarkt (STEMI) handelt und ob das
AKS interventionell behandelt wird.
Implantation koronarer Stents
Nach Einlage von Stents im Rahmen elektiver Koronarinterventionen ist die Gabe
von Clopidogrel zusätzlich zu ASS therapeutischer Standard. Der Nutzenbeleg im
Sinne einer Reduktion koronarer Ereignisse
im Vergleich zur Monotherapie mit ASS
wurde ursprünglich jedoch für die Kombination von Ticlopidin mit ASS erbracht.
Wegen besserer Verträglichkeit hat sich
die Gabe von Clopidogrel statt Ticlopidin
durchgesetzt. Bei unbeschichteten Stents
beträgt die Therapiedauer für Clopidogrel
plus ASS 28 Tage. Anschließend muss – wie
bei jeder chronischen KHK – ASS langfristig
weiter gegeben werden.
Die optimale Behandlungszeit mit der
Kombination bei beschichteten Stents ist
nach wie vor unklar, weil entsprechende
systematische Untersuchungen nicht durchgeführt wurden. Die Entscheidung muss
immer individuell getroffen werden; eine
Gabe von Clopidogrel plus ASS über zwölf
Monate sollte in der Regel jedoch ausreichend sein.
AKS – keine primäre Stenteinlage
Der Nutzen von Clopidogrel zusätzlich zu
ASS beim AKS ohne STEMI, das nicht primär
interventionell behandelt wird, wurde in
der CURE-Studie belegt. Bei einer Behandlungsdauer über 3-12 Monate traten gut
zwei Prozent weniger kardiovaskuläre Todesfälle, Insulte oder Infarkte auf, wobei lediglich die Infarktrate signifikant gesenkt
wurde. Schwerwiegende Blutungen nahmen um ein Prozent zu. Analysen über den
Zeitverlauf ergaben, dass während der ersten 90 Tage die Reduktion vaskulärer Ereignisse der Zunahme schwerwiegender
Blutungen überwog. Im Anschluss daran
traten unter der Kombination zumindest
numerisch mehr schwerwiegende Blutungen auf als vaskuläre Ereignisse verhindert
wurden. Eine positive Nutzenbilanz über
den Tag 90 hinaus ist somit für Clopidogrel
plus ASS beim AKS ohne STEMI nicht belegt. Die Kombination sollte deshalb für drei
Monate gegeben werden. Dies entspricht
im Übrigen den impliziten Empfehlungen
der Fachinformationen zu Clopidogrel und
dem „Bremer Kompromiss“, der zwischen
der Kardiologischen Klinik und Niedergelassenen vor knapp zwei Jahren gefunden
wurde.
Der Nutzen von Clopidogrel zusätzlich
zu ASS beim AKS mit STEMI, das nicht
primär interventionell, sondern mit oder
ohne Fibrinolyse behandelt wird, wurde in
der COMMIT- und der CLARITY-Studie belegt. Bei einer Behandlungsdauer über 8 bis
maximal 28 Tagen nahmen die Reinfarktrate
und die Mortalität geringfügig ab, ohne
dass relevante Blutungen provoziert wurden. Für diese Patienten ist somit eine Behandlung mit Clopidogrel plus ASS über
maximal vier Wochen ausreichend.
AKS – sekundäre Stenteinlage
Größere Subgruppen der CURE- und der
CLARITY-Studie wurden im Rahmen des
AKS sekundär, im Mittel nach drei bis zehn
Tagen, mit einer Angioplastie plus Stenteinlage behandelt. Alle interventionell behandelten Patienten erhielten dann für 28 Tage
die Kombination Clopidogrel plus ASS. Nutzen und Blutungskomplikationen unter
Clopidogrel in den Subgruppen mit Intervention unterschieden sich in beiden Studien nicht von denen der Gesamtgruppen. In
der Subgruppe der CURE-Studie mit sekundärer Intervention zeigte eine Gabe von
Clopidogrel über diese 28
Tage hinaus keinen weiteren
Zusatznutzen; in der CLARITY-Studie wurde dieser Aspekt nicht geprüft.
Somit ist bei Patienten mit AKS, die sekundär einen Stent erhalten, die Gabe von
Clopidogrel über vier Wochen ausreichend.
AKS – primäre Stenteinlage
Der Nutzen von Clopidogrel plus ASS bei
Patienten mit AKS (mit oder ohne STEMI),
die primär eine Koronarintervention mit
Stent erhalten, ist bisher nicht speziell geprüft. In den meisten Studien, die den Nutzen der primären Koronarintervention beim
AKS untersuchten, erhielten Patienten mit
Stenteinlage jedoch über eine begrenzte
Zeit Clopidogrel. Diese Maßnahme hat sich
ohne konkreten Nutzenbeleg etabliert. In
Analogie zum Verfahren nach elektiven
Koronarinterventionen und nach sekundären Interventionen im Rahmen eines AKS
ist auch hier die Gabe von Clopidogrel über
28 Tage nach Stentimplantation am besten
begründet.
Chronische KHK – keine Indikation
Mit Verweis auf die CHARISMA-Studie wird
häufiger eine Indikation für Clopidogrel
plus ASS bei allen Patienten mit chronischer
KHK (Infarkt oder Revaskularisationen in
der Anamnese, chronische Angina etc.) begründet. Zitiert werden die Ergebnisse für
eine willkürlich selektionierte Subsubgruppe der Studie, die angeblich einen Vorteil
der Kombination gegenüber ASS allein zeigen soll. Methodisch ist diese Analyse völlig
unhaltbar. Bei chronischer KHK ist die Gabe
von Clopidogrel zusätzlich zu ASS zudem
nicht zugelassen und deshalb nicht erstattungsfähig.
Dr. Hans Wille,
Institut für Pharmakologie,
Klinikum Bremen-Mitte
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AKTUELLES
B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09
A K A D E M I E F Ü R F O R T- U N D W E I T E R B I L D U N G
Veranstaltungsinformationen
Impfcurriculum für Ärzte
Die Impfstrategien unterliegen aufgrund der sich ändernden epidemiologischen Situation einem ständigen Wandel. Eine mobile
Gesellschaft, die in ferne Länder aufbricht, hat ebenso Fragen
und Informationsbedarf zur Reisemedizin. Bei diesem Fortbildungsthema geht es um aktuelle Informationen und Empfehlungen zum Impfen wie z. B. HPV-Impfung sowie zur Prävention
von Infektionskrankheiten.
Termin: 07. Februar 2009, 9.00 – 19.00 Uhr.
Kosten: 95,- Euro (10 PKT).
Modulares Curriculum Psychotraumatologie
Traumatherapie bei Kindern
Termin: 05. März 2009, 19.00 – 21.30 Uhr.
Kosten: 45,- Euro (3 PKT).
Traumaspezifische Diagnostik
Termin: 27. Mai 2009, 17.00 – 20.00 Uhr.
Kosten: 55,- Euro (3 PKT).
Notfallmedizin für niedergelassene Ärzte
Neue Chefärzte in Bremerhaven stellen sich vor.
Termin: 11. Februar 2009, 19.30 – 21.30 Uhr.
Ort: Hochschule Bremerhaven.
Die Veranstaltung ist kostenfrei (2 PKT).
Wiederauffrischungskurs mit Vorträgen, Diskussion von Fallbeispielen sowie praktischen Übungen unter der Leitung von
Dr. Schimansky, Anästhesie Diako Bremen sowie ärztlicher Leiter
Rettungsdienst Bremen.
Termin: 07. – 08. März 2009,
Samstag 10.00 – 20.00 Uhr, Sonntag 9.00 – 13.30 Uhr.
Kosten: 195,- Euro (18 PKT).
Vorlesungsserie für Radiologie-Weiterbildungsassistenten
Das alternde Gesicht
Grundlagen der apparativen Mammadiagnostik: Stellenwert der
einzelnen Verfahren bei der Abklärung von Mamma-Befunden
Termin: 17. Februar 2009, 18.00 – 19.30 Uhr.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. (2 PKT).
im Rahmen des Curriculum Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin
der Bundesärztekammer.
Termin: 18. – 21. Februar 2009, jeweils 9.00 – 18.30 Uhr.
Kosten: 500,- Euro (40 PKT).
Das Gesicht ist die „persönliche Visitenkarte“ des Menschen. Seine individuelle Ausdruckskraft und Mimik entstehen durch das
Zusammenspiel komplexer anatomischer Strukturen. Unter dem
Motto „Ästhetik – Maßstab Plastisch-Chirurgischer Eingriffe“
werden moderne plastisch-chirurgische Techniken aber auch
Kosmetisch-Chirurgische Möglichkeiten vorgestellt, welche die
Belastung des Patienten reduzieren und die Ergebnisqualität der
Behandlung erhöhen.
Termin: 21. März 2009, 11.00 – 16.00 Uhr.
Die Veranstaltung ist kostenfrei (5 PKT).
Medical English „Focus“ für Ärztinnen und Ärzte
Gutachten gut gemacht
In diesem Seminar werden ausgewählte Aspekte aus den Bereichen
Anamnese, Befunderhebung, Diagnostik und Therapie sprachlich
beleuchtet. In Kleingruppenarbeit und Rollenspielen werden diese
sprachlichen Strukturen, sowie Redewendungen und Fragetechniken spielerisch gefestigt, um so das sprachliche Handeln in der
Arzt-Patient Interaktion zu verbessern.
Termin: 18. Februar 2009, 15.00 – 20.00 Uhr.
Kosten: 75,- Euro (6 PKT).
In diesem Seminar werden Aufgaben und Möglichkeiten des
Gutachters wie auch des Gutachtens vermittelt. Neben Vorträgen werden in Kleingruppen die Tücken und Schwierigkeiten der
Gutachenerstellung am praktischen Beispiel erarbeitet und eigene Gutachten erstellt.
Termin: 11. und 18. März 2009, jeweils 17.00 – 21.00 Uhr.
Kosten: 95,- Euro.
Fortbildungsreihe Bremerhaven
Aufbaukurs Palliativmedizin Modul 1
Einführungsseminare QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen
16.- Std. Curriculum Transfusionsmedizin
Mit Verabschiedung der Richtlinie zur Blutgruppenbestimmung
und Bluttransfusion (Hämotherapie) im Juli 2005 wurde verpflichtend festgelegt, dass jedes Krankenhaus einen Transfusionsverantwortlichen benennen und in jeder Abteilung, die Blutkomponenten und Plasmaderivate anwendet, ein Transfusionsbeauftragter bestellt werden muss.
Termin: 27. – 28. Februar 2009,
Freitag und Samstag jeweils von 9.00 – 18.00 Uhr.
Kosten: 235,- Euro (16 PKT).
Möglichkeiten und Grenzen toxikologischer Nachweise
Termin: 02. März 2009, 18.30 – 20.00 Uhr
Die Veranstaltung ist kostenfrei (2 PKT).
Termin: 08. – 09. Mai 2009
Für Psychotherapeuten: 17. – 18. April 2009.
Freitag Nachmittag und Samstag ganztägig.
Kosten: 235,-/150,- Euro (18 PKT).
Die Veranstaltungen finden, sofern nicht anders angegeben,
im Fortbildungszentrum der Ärztekammer Bremen am
Klinikum Bremen-Mitte statt. Bei allen Veranstaltungen ist
eine vorherige schriftliche Anmeldung notwendig.
Nähere Informationen und Anmeldeunterlagen erhalten Sie
bei der Akademie für Fort- und Weiterbildung,
Tel.: 0421/3404-261/262;
E-Mail: [email protected] (Friederike Backhaus, Yvonne Länger)
NAMEN UND NACHRICHTEN AUS DEM LAND BREMEN
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INFORMATION
Doris Grunert
Prof. Dr. Klaus Hartung
Michael Vogel-Klingenberg
Fachärztin für Humangenetik,
Diplom-Biologin
Facharzt für Laboratoriumsmedizin (niedergel.),
Facharzt für Innere Medizin/Rheumatologie,
Facharzt für Transfusionsmedizin/Hämostaseologie
Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
Niedergelassen
Niedergelassen seit Januar 2008
Niedergelassen seit Juli 2008
W e r d e g a n g
W e r d e g a n g
W e r d e g a n g
Biologiestudium (1977-1982) an der GeorgAugust-Universität in Göttingen, wissenschaftl. Arbeit am Institut für Humangenetik,
Medizinstudium (1980-1986) in Göttingen
und Lübeck, Staatsexamen und Approbation
1987. Verschiedene Tätigkeiten als Assistenzärztin in der Gynäkologie und Geburtshilfe,
zuletzt am ZKH Bremen-Nord. Seit 1991
wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Humangenetik der Universität
Bremen, seit 1999 Fachärztin. Im November
2006 Eröffnung einer Praxis für Humangenetik in Koop. mit der Universität Bremen.
Medizinstudium in Heidelberg und Mannheim (1975-1981). Forschungsaufenthalt am
NIH, anschl. Militärdienst im Bundeswehrzentralkrankenhaus. Internistische und rheumatologische Ausbildung an der MHH
(1984-1992), Habilitation 1992. Assistent im
Labor von Prof. Seelig (1993). Oberarzt
(1994), Chefarzt im Institut für Laboratoriums- und Transfusionsmedizin im Klinikum
Bremerhaven (2001). Seit 1995 Laborarzt,
(1998) Transfusionsmediziner und Hämostaseologe (2007). Niedergelassen seit Januar
2008 im Klinikum Bremerhaven.
Studium an der Universität Göttingen. Am
Klinikum Bremen-Ost Facharztweiterbildung für Psychiatrie (1995-2001) sowie
Facharztweiterbildung für Neurologie (20012007). Zunächst ab Juli 2008 Niederlassung
als Neurologe und Psychiater in einer Einzelpraxis als Nachfolger von Dr. Schroeter
in Bremen-Walle. Seit Oktober 2008 niedergelassen im neurologisch-psychiatrischen
Versorgungszentrum (MVZ) in der Gröpelinger
Heerstraße 335 gemeinsam mit Ilsabe
Bischoff, Dr. Sybille Eickens und Dr. Jens
van der Velde.
ANZEIGENBÖRSE
Stellenmarkt
Hausärztl. Gemeinschaftspraxis in Bremen
sucht Allg. Arzt/Ärztin
für regelmäßige
Urlaubsvertretung.
Tel. 0172/4241011
Vertreter/in gesucht
für Allgemeinpraxis
Bremer Umland
Als Urlaubsvertretung suchen
wir für unsere Allgemeinmedizinische Praxis eine Vertretung. Urlaubszeiten können
noch abgesprochen werden.
Chiffre 090209,
Tel. 0171/4820284
Facharzt/-ärztin für Arbeitsmedizin
als Partner/in in arbeitsmedizinischer Praxis gesucht.
Information:
Dr. Karbe-Hamacher, Bremen, Tel. 0421/210070
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im Raum Bremen gesucht,
auch Teilzeit möglich.
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zum späteren Zeitpunkt.
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an allgemeinmed. oder
andere Fachrichtung,
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in Teil-/Vollzeit für
Mitte 2009 gesucht.
(gerne auch 1/2 Sitz) zwecks
Einstieges in Praxis von
Kollegin gesucht.
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Weiterbildungsassistent Innere Medizin/Kardiologie
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(18 Mon. WB-Zeit) im Bremer Norden sucht ab Jan. 09 WB-Ass.,
großes Spektrum, nettes Team, komplette Innere WB im
Rotationsverfahren mit koop. Klinik möglich.
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26
ANZEIGENBÖRSE
Stellenmarkt
Allgemeinärztin
sucht Anstellung in MVZ oder
Gem.-Pr., KV-Sitz vorhanden.
B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09
Allgemeinärztin
mit KV-Sitz, NHV,
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Tel. 0511/90 92 50-0,
Fax 0511/90 92 50-22
Kleinanzeigenschluss Heft 03/09:
12. Februar 2009
IMPRESSUM
Bremer Ärztejournal
Offizielles Mitteilungsorgan der Ärztekammer Bremen und
der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen;
ISSN 1432-2978
Internet: www.bremer-aerztejournal.de
Herausgeber:
Ärztekammer Bremen, Schwachhauser Heerstraße 30, 28209 Bremen,
Internet: www.aekhb.de.
Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Schwachhauser Heerstraße 26/28,
28209 Bremen, Internet: www.kvhb.de
Für den Inhalt verantwortlich:
Franz-Josef Blömer, Günter Scherer
Autoren dieser Ausgabe:
Hubert Bakker, Dr. Christine Block, Dr. Manfred Braun, Prof. Dr. Benedikt Buchner,
LL.M., PD Dr. jur. Heike Delbanco, Günther Egidi, Prof. Dr. Jürgen Freyschmidt, Elisabeth
Goetz, Dr. Jörg Gröticke, Dr. Susanne Hepe, Hermann Lohmann, Wolfgang Müller,
Marion Saris, Dr. Hans Wille
Redaktion:
Andrea Klingen (Ltg.), Claudia Krause
Anschrift der Redaktion:
Bremer Ärztejournal, Schwachhauser Heerstraße 30, 28209 Bremen
Gestaltung:
Peter Schoppe Werbeagentur GmbH
Verlag:
Peter Schoppe Verlag, Walderseestraße 48, 30177 Hannover,
Tel. 05 11/ 62 62 66-3, Fax 05 11/ 90 92 50-22
Verantwortlich für die Anzeigen:
Peter Schoppe Werbeagentur GmbH, Jasmin Temel,
Walderseestraße 48, 30177 Hannover, Tel. 05 11/ 90 92 50-0
Zurzeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. I/09, gültig ab 1. Januar 2009.
Druck:
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Beilagenhinweis: Diese Ausgabe enthält die Beilage Klinikum Links der Weser gGmbH
und die Teilbeilage DW. Service GmbH
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