BREMER ÄRZTE - Ärztekammer Bremen
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BREMER ÄRZTE - Ärztekammer Bremen
62. Jahrgang, Februar 2009 O Mitteilungsblatt der Är ztekammer Bremen und der Kassenär ztlichen Vereinigung Bremen J BREMER ÄRZTE U R N A L Problem Schnittstelle Mehr Effizienz bei der Übergabe 02 09 Ärztehaus am DIAKO Das Ärztehaus am DIAKO wächst weiter! Seit Anfang 2008 bilden sechs Facharztpraxen, eine rehabilitative Kurzzeitpflegeeinrichtung und eine leistungsfähige Infrastruktur mit Apotheke, Sanitätshaus und Bistro gemeinsam mit dem auch von den wirtschaftlichen Eckdaten leistungsfähigen Krankenhaus ein schlüssiges Gesamtkonzept. Das 4. Obergeschoss wird zurzeit nutzungsgerecht ausgebaut. Dadurch entstehen Flächen für neue Praxisareale. Sie bieten für Ärzte folgender Fachgebiete ideale Bedingungen für einen erfolgreichen Praxisbetrieb: • Urologie • Pneumologie • Psychotherapie • Allgemeinmedizin • Plastische Chirurgie Profitieren auch Sie von unserem verzahnten Versorgungskonzept und besuchen Sie das „Ärztehaus am DIAKO“! Sie sind an einer Praxis-Niederlassung interessiert? Dann nehmen Sie Kontakt auf mit DIAKO-Geschäftsführer Walter Eggers unter (0421) 6102 – 3001. DIAKO Ev. Diakonie-Krankenhaus gemeinnützige GmbH Gröpelinger Heerstraße 406 - 408 · 28239 Bremen Telefon (04 21) 61 02 - 0 · www.diako-bremen.de BREMER STANDPUNKT B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 Wettbewerb braucht Solidarität Wenn es richtig ist, dass die Politik ihre Ziele mit Hilfe der Gesetzgebung verwirklicht, dann spiegelt das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen“ die vorherrschende politische Programmatik bereits im Titel wider. Das Wettbewerbsstärkungsgesetz steht zudem am Ende einer Reihe von gesetzlichen Regelwerken, die auf den Wettbewerb im Gesundheitswesen setzen, um geringere Kosten und eine höhere Effizienz zu erreichen. Zu spüren bekommen den forcierten Wettbewerb alle Beteiligten im Gesundheitswesen: die Krankenkassen, die Krankenhäuser mit ihren Beschäftigten, die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte und nicht zuletzt die Patientinnen und Patienten. Es hat in den letzten Jahren nicht an Versuchen gefehlt, die politisch Verantwortlichen dafür zu sensibilisieren, dass die marktwirtschaftlichen Spielregeln in den Feldern der Daseinsvorsorge – und dazu zählt das Gesundheitswesen in seinem Kern zweifellos – nur wohlüberlegt und behutsam eingesetzt werden dürfen. Damit verbunden ist der Appell, sich auf die elementaren Unterschiede zwischen einem funktionierenden Gütermarkt einerseits und den Grundbedingungen des Gesundheitswesens andererseits zu besinnen. Während im marktwirtschaftlich wettbewerblichen System der Patient zum Kunden wird, können kranke Menschen die Kundenrolle, die für einen funktionierenden Wettbewerb notwendig ist, nicht ausfüllen. Denn ein Kunde kann Preise und Qualität vergleichen, er kann gehen, wenn es ihm nicht gefällt, er kann von seiner Kaufentscheidung Abstand nehmen und auf das günstigste Angebot warten. Ein Kranker hingegen braucht Hilfe, er hat oft keine Wahl, kann nicht abwägen und nicht zuwarten. Mit dem forcierten wirtschaftlichen Wettbewerb verändern sich die Kultur und das Selbstverständnis der Medizin. Insbesondere die Bedeutung des Geldes im Gesundheitswesen hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten – nicht nur in Deutschland – Schritt für Schritt gewandelt. So herrschte über lange Zeit Konsens, dass ärztliches Urteilen und Handeln nicht durch finanzielle Erwägungen determiniert sein sollte. Die ärztliche Berufsordnung, die für alle Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen gilt, ist immer noch von dieser Vorstellung geprägt. Seit den 80er Jahren gewinnen jedoch finanzielle Erwägungen an Bedeutung, monetäre Steuerungsinstrumente nehmen zu und prägen zunehmend das Arzt- und Patientenverhältnis. Dies bringt Ärztinnen und Ärzte systematisch in einen Interessenkonflikt, der zwischen der gesellschaftlich und rechtlich erwarteten treuhänderischen Stellung und ihren eigenen legitimen Einkommensinteressen bzw. den Rentabilitätsinteressen ihrer Institution verläuft. Dieser Interessenkonflikt – das hat die Diskussion um das Ulmer Papier im vergangenen Jahr deutlich gezeigt – ist ein ganz wesentlicher Grund für die Unzufriedenheit der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Der politische Trend, die Rettung des Gesundheitswesens in der Stärkung des Wettbewerbs zu sehen, wird unterstützt durch (vermeintlich) wissenschaftliche Studien, wie sie z.B. die „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ zu Beginn des Jahres veröffentlicht hat. Diese Untersuchungen haben allerdings weniger die Patientenversorgung im Blick, sondern sind ganz ungeniert auf Kostensenkung ausgerichtet. Die vermeintlichen zehn Milliarden Euro Effizienzreserven, die die Studie durch ein simples Benchmarking der Ausgaben im Gesundheitswesen in den einzelnen Bundesländern ermittelt hat, vernachlässigt die Versorgungsrealität, sie ignoriert aber auch die föderalen Unterschiede in der Bundesrepublik in einem erschreckenden Maß. So werden die Saarländer aufgefordert, weniger das Krankenhaus aufzusuchen, die Bayern sollen die Zahl der Arztbesuche und die Hessen den Pro-Kopf-Verbrauch an Arzneimitteln reduzieren. Das „Warum“ des Krankenhausaufenthalts, des Arztbesuchs oder der Medikamenteneinnahme ist nicht von Interesse. Es wird suggeriert, dass Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche oder Medikamenteneinnahme Vergnügen seien, auf die ebenso gut verzichtet werden könnte. Von Belang sind allein die Kosten, die die Inanspruchnahme dieser Leistung produzieren. Bei dieser Denkweise ist es nur folgerichtig, dass der Wettbewerb zum Allheilmittel ausgerufen wird. Allerdings wird der Wettbewerb nicht – im liberalen Sinne – als Weg zur Steigerung der Vielfalt verstanden, sondern als probates Mittel zur Nivellierung auf dem niedrigsten, sprich kostengünstigsten, Niveau. Wohnortnahe Patientenversorgung und gleichberechtigter Zugang – also Sozialstaats- oder Solidaritätsaspekte – kommen in dieser Denkwelt nicht mehr vor. Die Ökonomisierung der Medizin ist weit vorangeschritten und wir werden das Rad nicht zurückdrehen können. Es ist aber unsere Aufgabe, als Treuhänder unserer Patienten die politisch Verantwortlichen immer wieder auf die Folgen ihrer politischen Weichenstellungen hinzuweisen. Wir müssen die politisch Verantwortlichen an ihre Verantwortung erinnern, die sie – und nur sie – für die Grundbedingungen eines solidarischen, am Wohl der Patienten orientierten Gesundheitswesens tragen. Dr. Klaus-Dieter Wurche, Präsident der Ärztekammer Bremen 3 4 I N H A LT B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 Problem Schnittstelle Hubert Bakker 5 Schnittstellen im Gesundheitswesen Dr. Jörg Gröticke 6 Professionelles Schnittstellenmanagement für Praxis/Klinik Wolfgang Müller 8 8 Gesundheit als Ko-Produktion Elisabeth Goetz Strukturierte Kooperationsmodelle, z.B. zwischen Ärzten und Pflegeeinrichtungen, können die verschiedenen Fachkompetenzen sinnvoll bündeln. 10 Schnittstellenprobleme - Aus Sicht der Patienten Marion Saris 12 KV Bremen bringt hautnah zusammen Günther Egidi 14 Die elektronische Gesundheitskarte an der Schnittstelle Prof. Dr. Benedikt Buchner 15 Schnittstellen im Gesundheitswesen unter haftungsrechtlicher Würdigung Dr. Christine Block 16 Arzt/Psychotherapeut: Kooperation zahlt sich aus! Aber wer zahlt sie? INTERN 15 17 Ärztekammer Bremen – Versorgungswerk Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters Die Übermittlung von Gesundheitsinformationen geht mit potentiellen Haftungsrisiken einher. 18 KV Bremen Honorarreform sorgt für viel Unruhe 20 KV Bremen vorgestellt: Abrechnung/Honorarwesen PHARMAKOTHERAPIE 23 Clopidogrel – Wie lange sollte der Einsatz dauern? I N F O R M AT I O N 24 Akademie für Fort- und Weiterbildung Veranstaltungsinformationen RUBRIKEN 3 25 25 26 Bremer Standpunkt Namen und Nachrichten Anzeigenbörse Impressum 17 Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen hat die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters beschlossen. T I T E LT H E M A B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 Problem Schnittstelle Schnittstellen im Gesundheitswesen Was soll ein Ärztejournal über das Thema Aktuelle Struktur der med. Kommunikation: Aktuelle Struktur der med. Kommunikation Schnittstellen? In erster Linie sicher die Denn Schnittstellen sind schon immer ein problematischer Punkt in der Versorgung von Patienten und ein Reibungspunkt zwischen verschiedenen Versorgungsebenen gewesen und werden es wohl in Zukunft auch noch bleiben. Was sind Schnittstellen? Die Definition nach Wikipedia lautet: „Die Schnittstelle ist der Teil eines Systems, der der Kommunikation dient.“ Nach Brockhaus: „Schnittstelle: Verbindungs- oder Berührungspunkt von Systemen, die miteinander kommunizieren bzw. die zusammenarbeiten.“ Jede Schnittstelle verlangt nach einer Struktur, nach einem Ziel, muss verwaltet werden, bedient werden, kurz es bedarf eines Schnittstellen-Managements. Facharzt Apotheke Krankenkasse Hausarzt Abb. 1. heitsbereich statt: Nun können Schnittstellen definiert werden, aber von wem? Wer oder welche Organisation kann hier Standards festlegen? Wer kann alles bedenken, was erforderlich ist? Dies ist sicher die wichtigste Aufgabe im Bereich der Kommunikation im Gesundheitswesen. Bedeutung im Gesundheitswesen Im Gesundheitswesen sind alle Schnittstellen von besonderer Bedeutung. Leider gehen wir bis heute mit den Schnittstellen nicht um, wie es die Informatiker bei ihren Schnittstellen (Interfaces) im Bereich der EDV und IT tun müssen. Dort bedient man sich einer Standardisierung, die penibel genau vorschreibt, wie die einzelnen Parameter, Definitionen, Inhalte, Sprachen auszusehen haben. Das Verfahren wird auch Protokoll genannt. Aber auch im IT-Bereich gibt es eine nahezu unbekannte Fülle von Schnittstellen und Protokollen. Jede Firma, jeder Programmierer, jedes System erfindet ständig neue Produkte mit neuen Schnittstellen. Das fördert die babylonische Sprachverwirrung. Ähnliches findet im Gesund- Einblicke erzeugen Um den Leserinnen und Lesern dieses Ärztejournals einen stichprobenartigen Eindruck von der Vielfalt des Themas zu geben, habe ich verschiedenste Autoren zum Schreiben angeregt und, meinen eingeschlossen, die daraus resultierenden Artikel zusammengetragen. Wichtig für mich waren verschiedene Sichtweisen aus unterschiedlichen Ebenen. Beleuchtet wird der Focus von Politik, Ethik, und Notwendigkeiten. Über die Erfordernisse der Vernetzung wird berichtet, es werden Probleme, Konfliktpotenziale, Wege und Ziele vorgestellt. Letztlich aber ist allen Artikeln gemeinsam die Suche nach einem Management, einem Protokoll, um das Handling zu vereinfachen. Denn Schnittstellenmanage- Pflege Klinik Apotheke Kr. Gymnastik Krankenkasse Facharzt Hausarzt © H. Bakker (modifiziert nach Deiss) eGK/Telematik: Struktur der Kommunikation Abb. 2. Klinik © H. Bakker (modifiziert nach Deiss) Facharzt Diskussion beleben und fortführen! ment ist auch Zeitmanagement und Ressourcen-Management. Und Zeit und Geld und Personal sind in unseren Zeiten etwas, was der Medizin nur knapp zur Verfügung steht. Verstehen, worum es geht Die Kommunikation im Gesundheitswesen ist derzeit nur mit dem Attribut „chaotisch“ am Besten zu beschreiben (Abbildung 1). Es gibt keine standardisierte Sammelstelle, keinen Administrator, keine sinnvolle Vernetzung. Der Hausarzt in Deutschland ist von seiner gesellschaftlichen Aufgabe und Rolle dazu nicht vorgesehen, sonst hätten Politik und Gesellschaft längst ein Primärarzt-System implementiert, wie es im Ausland (z. B. Niederlande, Großbritannien) vorgemacht wurde. Bei uns wird jetzt eine eCard als Heilsbringer von der Politik und den Krankenkassen eingeführt, die als Administrator und Manager die Krankenkassen und als Sammelstelle einen Zentralrechner vorsieht (Abbildung 2). Das hat vielfältige Auswirkungen und macht vielen Protagonisten im Gesundheitswesen erhebliche Sorgen. Für viele Player im Gesundheitswesen ist das dezentrale Management die bessere Alternative. Für mich ist noch nicht klar, ob alle Beteiligten überhaupt verstanden haben, was hier auf sie zukommt, die Patienten am allerwenigsten. Daher ist auch die Sicht der Schnittstellenproblematik aus Patientensicht sehr interessant. Und haftungsrechtliche und bürokratische Hindernisse müssen zudem bedacht und beseitigt werden. Hubert Bakker, Allgemeinarzt, Bremen 5 6 T I T E LT H E M A B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 Problem Schnittstelle Professionelles Schnittstellenmanagement für Praxis/Klinik Jährlich werden in Bremen ca. 220.000 Wunsch und Wirklichkeit Es ist der gemeinsame Wunsch aller Beteiligten, die Versorgung eines kranken Menschen möglichst gut und rational zu gewährleisten. Dazu gehört es, dass die Informationen über die chronischen und die akuten medizinischen Probleme und die aktuellen Medikamente des Patienten den Verantwortlichen zur Verfügung stehen. Anstatt philosophische Betrachtungen über die Möglichkeiten der elektronischen Vernetzung (wie sie heute z. T. erfolgreich zwischen den Praxen untereinander und zwischen Praxen und Kliniken im Einsatz sind) anzustellen oder die Hoffnungen in die schöne neue Welt der elektronischen Gesundheitskarte zu nähren, halte ich es für notwendig aus den Erfahrungen des Klinikalltags und von den Klagen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen zu berichten: Schon bei der Einweisung sollten alle relevanten Informationen über den Patienten an die Klinik übermittelt werden. Hier gibt es jedoch bis heute erhebliche Defizite: ■ Die Möglichkeiten des Einweisungsscheins (Diagnose, Medikamente, Fragestellung) sind oft ungenutzt, so dass der aufnehmende Klinikarzt häufig mit detektivischer Akribie die Geschichte des Patienten neu ergründen muss. ■ Die Information über die aktuelle Medikation wird oft vom Patienten auf einem Zettelchen in der Brieftasche vorgehalten (inklusive händischer Korrekturen und Dosisveränderungen). ■ Radiologische Untersuchungen werden auf einer CD an den Patienten übergeben, ohne dass ein schriftlicher Befund vorliegt. Im Krankenhaus steht nur in seltenen Fällen sofort die entsprechende Technik für ein Auslesen der CD zur Verfügung. Trotz aller Bemühungen um eine Standardisierung sind bis heute unterschiedliche Dateiformate im Einsatz. ■ Röntgenbilder sind in der Regel nicht da, wo sie benötigt werden. ■ Laborbefunde sind in einer Bleiwüste als Fotokopie versteckt. Die Schnittstelle Praxis/Klinik bei Einweisung und Entlassung Eigeninitiative der Patienten und der Angehörigen Auch wenn die Probleme von unterschiedlicher Komplexität sind, ist davon auszugehen, dass jeweils durchschnittlich vier Kontakte (Einweisung durch Praxis/Aufnahme im Krankenhaus/Entlassung aus dem Krankenhaus/Wiedervorstellung in der Praxis) stattfinden. Alle Beteiligten haben Informationen über das akute Problem und die Krankengeschichte des Patienten, die jedoch den jeweils anderen nicht oder nur teilweise bekannt ist. Während im Bereich der Pflege (Verlegung in die Kurzzeitpflege, Information der häuslichen Krankenpflege) durch die Überleitungsstellen der Krankenhäuser und durch die standardisierte Dokumentation eine praxistaugliche Situation erreicht wurde, ist diese für die medizinische Information der beteiligten Ärzte bis heute nicht optimal realisiert. Patientenakte: Wir erleben zunehmend, dass die Patienten selbst eine Dokumenta- Patientenfälle zwischen niedergelassenen Ärzten und den Kliniken versorgt. Damit definiert sich das Problem der Schnittstelle Praxis/Krankenhaus. tion ihrer Krankengeschichte und einen Medikationsplan mitbringen. Die Steigerung ist ein elektronischer Datenträger (CD, Stick), wie ihn ein junger Mann mitbrachte. Dieser enthielt nicht nur die Datensätze radiologischer Befunde, sondern auch die gescannten Arztberichte der letzten Jahre. Lösungsvorschläge, die teilweise bereits im Alltag umgesetzt sind Vorab-Information des Krankenhauses vor Einweisung, so dass die Möglichkeit der Bettenreservierung in der fachspezifischen Abteilung ermöglicht wird und die primäre Diagnostik geplant werden kann. Die moderne Praxissoftware ermöglicht heute einen Ausdruck der wesentlichen medizinischen Daten des Patienten. Hierfür liegen immer häufiger hervorragende praxistaugliche Beispiele vor. Einige Praxen geben ihren Patienten einen eigenen Patientenpass: Dieser enthält die wesentlichen Diagnosen, die aktuellen Medikamente, die mitbehandelnden Ärzte und (bei älteren Menschen) die Information über die nächsten Angehörigen. Stichwort Entlassung Die Entlassungen aus den Kliniken erfolgen heute an sieben Tagen der Woche. Hier ist nun der Krankenhausarzt verpflichtet den niedergelassenen Arzt rechtzeitig und sachgerecht zu informieren. Allzu oft wird dies jedoch nicht berücksichtigt, so dass ein er- Checkliste „Entlassung gut vorbereitet“ Kurzarztbrief aus dem Klinikinformationssystem mit Medikamententabelle und Empfehlung für die weitere Versorgung (notwendige Kontrolluntersuchungen, Datum der nächsten Wundversorgung) Ausdruck der Laborbefunde. Rechtzeitiger Anruf in der Praxis und Übermittlung der Information via anonymisiertem FAX (insbesondere bei Entlassungen ab Freitagmittag). Aushändigung der Information (Entlassungsmedikation/Therapieempfehlung) an die Angehörigen, so dass diese rechtzeitig in der Praxis die Rezepte abholen können. Die mögliche Kooperation mit dem ärztlichen Notdienst der KV für entlassene Patienten ohne festen Hausarzt oder für das Wochenende sollte geklärt werden. Die immer wieder erhobene Forderung, dass ein Arztbrief im Regelfall maximal zwei Seiten lang sein darf, ist nur zu unterstreichen. Kurzfristige telefonische Information des behandelnden niedergelassenen Arztes bei Notfallaufnahme oder Tod eines Patienten und bei gravierenden Diagnosen. T I T E LT H E M A B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 heblicher Aufwand und Ärger für alle Beteiligten entstehen kann: ■ unleserliche handgeschriebenen Entlassungsberichte, ■ Verwendung klinikeigener Akronyme, die für Dritte nicht erklärbar sind, ■ keine rechtzeitige Information über die Entlassungsmedikation, d. h. kein Rezept für die weitere Versorgung (Entlassung zwischen Freitag Nachmittag und Sonntag), ■ Medikamente: Angabe von Handelsnamen anstatt der vereinbarten Freinamen [International non-proprietary name (INN)] (Im Alltag scheitern diese Bemühungen häufig an dem erheblichen Aufwand, insbesondere bei Kombinationspräparaten. Hinzu kommt die „Prägung“ der Patienten auf die Präparatenamen der langjährigen Dauermedikation.) ■ Ein besonderes – und bisher nicht gelöstes Problem – ist die kurzfristige Entlassung von Patienten aus den Notfallambulanzen, wenn diese bisher keinen festen Hausarzt haben. haus können langfristig nur durch eine elektronische Patientenakte gelöst werden. Aktuell sind verschiedene technische Entwicklungen im Bereich der elektronischen Vernetzung im Einsatz bzw. in der Umsetzungsphase. Die Fragen der technischen Schnittstellen (insbesondere zwischen Praxissystemen und Krankenhäusern) sind bisher nur teilweise geklärt. Die Einführung der eGK wird prototypisch seit Ende 2008 umgesetzt, deren Funktionsumfang soll über die nächsten Jahre stufenweise ausgebaut werden. Die Bedenken bzgl. Datensicherheit und Praxistauglichkeit wurden von den Beteiligten (u. a. Deutscher Ärztetag 2008) eingehend formuliert. Selbstverständlich kann keine Elektronik das direkte kollegiale Gespräch ersetzen, das alle Beteiligten immer wieder suchen sollten. Dr. Jörg Gröticke, Internist-Hämatologie/Onkologie, Ltd. Oberarzt, Klinikum Bremen-Mitte Perspektiven Die oben geschilderten Probleme an der Schnittstelle zwischen Praxis und Kranken- Ärztekammer Bremen Delegiertenversammlungen 2009 Die Sitzungen der Delegiertenversammlung finden in diesem Jahr an folgenden Terminen statt: ■ Montag, 16. März 2009 ■ Montag, 22. Juni 2009 ■ Montag, 28. September 2009 ■ Montag, 23. November 2009 Für Mitglieder der Ärztekammer Bremen sind die Sitzungen der Delegiertenversammlung öffentlich. Aus organisatorischen Gründen wird jedoch vor der Teilnahme um eine Anmeldung bei Gudrun Worsley unter Tel. 0421/3404-230 gebeten. Kassenär ztliche Vereinigung Bremen Ausschreibung von Vertragssitzen Psychotherapeuten Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen schreibt gemäß § 103 (4) SGB V für den Planungsbereich Bremerhaven-Stadt zur Übernahme durch einen Nachfolger aus. ■ einen Vertragspsychotherapeutensitz eines Psychologischen Psychotherapeuten Bewerbungen um diesen Vertragssitz sind schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung an die Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen zu richten. Telefonische Vorabinformationen können bei der KV Bremen unter der Telefonnummer 0421/3404-338 (Kathrin Radetzky) erfragt werden. 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Im Wesentlichen lassen sich folgende Punkte dazu benennen: ■ Durch die Verkürzung der Liegezeiten in den Kliniken erhält die ambulante Versorgung wieder eine größere Bedeutung, sowohl fachlich – für den Genesungsprozess – als auch finanziell. ■ Die Kliniken und Institute als Horte des medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritts können nicht mehr ohne weiteres den Takt angeben; auch sie müssen der Logik der DRGs entsprechen und den Patienten möglichst schnell an eine ihnen i.d.R. unbekannte Häuslichkeit entlassen. ■ Im Ergebnis werden die Patienten dort immer spezialisierter, aber nicht mehr „ganzheitlich“ behandelt. Als ein Versuch hier gegen zu steuern, gilt ja die Orientierung an evidenzbasierter Medizin und an medical pathways. ■ Alle Hausärzte müssen damit irgendwie klarkommen: mit den modernen (gelegentlich unbekannten und oft unabgestimmten) Therapieverfahren, der modernen Technik, dem immer höheren akutmedizinischen Behandlungsbedarf und den sehr kurzfristigen Entlassungspraktiken. ■ Der medizinische Fortschritt schlägt sich aber nicht nur im ärztlichen Bereich und seinen Qualifikationsanforderungen nieder, sondern auch in der Pharmakologie und den sogen. medizinischen Hilfeberufen z. B. Physiotherapie oder Logopädie; aber auch in der Pflege. Gerade hier geht der „Akademisierungsprozess“ stetig weiter. Der Patient ist der gleiche geblieben Das Potential der Pflege Bei allem wissenschaftlichen Fortschritt – unsere Patienten zu Hause sind weitgehend die gleichen geblieben, der menschliche Körper funktioniert heute wie vor Jahrtausenden, die Genesungsprozesse brauchen Zeit wie eh und je. Veränderungen gibt es aber doch: der durchschnittliche „poststationäre“ Patient wird immer älter, er hat mehr (in der Klinik oft unbehandelte) Krankheiten, er lebt immer seltener im Schutz der Familie und ist nicht selten dement oder pflegebedürftig. Seine Compliance kann immer seltener vorausgesetzt werden, obwohl sie unter diesen Rahmenbedingungen eigentlich immer bedeutsamer wird. Der Hausarzt als Lotse und für die Genesung Verantwortlicher kann so schnell an seine Grenzen kommen. Die notwendige Zeit fehlt, ebenso die Familie, an die Verantwortung abgegeben werden könnte. Er wird immer öfter auf funktionierende komplementäre Versorgungsstrukturen angewiesen sein, die verlässlich und fachlich kompetent sind und die das Vertrauen des Patienten besitzen. Der „Pflege“-begriff wird hier einmal weit gefasst: als Organisation der nichttherapeutischen Aspekte häuslicher Genesungsprozesse. Moderne, verantwortliche Pflegedienste kümmern sich um das gesamte „Setting“, das eine gute Pflege erst erfolgreich werden lässt. Die Hauswirtschaft, das Alltagsmanagement (oft durch eine Nachbarschaftshelferin), die Mahlzeitenversorgung, die notwendige Prävention und Mobilisation. Dieses „Kümmern“ bindet natürlich auch (teure) Zeit, selbst wenn man das meiste davon an Angehörige oder die in Bremen dafür zuständigen Dienstleistungszentren delegieren kann. Es kann im Einzelfall sehr aufwändig sein. Aber der Erfolg ärztlichen Handelns ist zwingend auf dieses funktionierende Umfeld angewiesen (ein Thema, das in der Medizinwissenschaft selten behandelt wird). Drauf-schau, Krankenbeobachtung, Zuspruch und Ermutigung bleiben wichtig wie eh und je. Schon um dies zu ermöglichen, bedarf es oft der engen Kooperation von Arzt und Pflege; für entfernte Angehörige wie auch Kassenmitarbeiter zählt oft nur das ärztliche Urteil. Viel zu selten wird das fachliche Potential der Pflege auch für die Prävention genutzt. Wenn man fast täglich in der Wohnung des Patienten ist, könnte man (bei bestimmten Krankheitsbildern) systematischer bei der Krankenbeobachtung vorgehen, als dies i.d.R. eingefordert wird. Auch wenn Prävention kein expliziter Leistungstatbestand in der GKV ist, sind hier Synergien denkbar. Pflegedienste sind in der Vergangenheit (stärker noch als Arztpraxen) gezwungen worden, hohe Qualitätsstandards einzuhalten. Dies betrifft sowohl die technische Ausstattung, die Einhaltung (und Überprüfung) von Fachstandards und Dokumentationspflichten, den Nachweis von Fachqualifikationen, aber auch die Einhaltung von Gesundheitsbericht Depression Regionale Daten und Informationen In der Reihe der Gesundheitsberichte hat die Senatorin für Gesundheit den Bericht Depressionen veröffentlicht. Der Bericht besteht aus einem umfangreichen datenorientierten Teil, der die gesundheitspolitische Bedeutung von Depressionen, die Inanspruchnahme stationärer und ambulanter Leistungen im Zeitvergleich sowie die hausärztlichen, psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgungsstrukturen für Depressionspatienten in den beiden Städten Bremen und Bremer- haven darstellt. Er ist zu beziehen bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Tel. 0421/361-4804. Die Kurzfassung ist im Internet abrufbar unter www.soziales.bremen.de T I T E LT H E M A B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 Präsenz- und Erreichbarkeitszeiten. Alles sicherlich günstige Voraussetzungen für ein anzustrebendes weiteres Zusammenrücken von Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen zu ambulanten Versorgungsteams. Qualität durch Teambildung Gerade die durch die DRGs provozierte, in die eigene Häuslichkeit „ausgelagerte“ Intensivversorgung legt die Fortsetzung der engen Teamarbeit auch hier nahe. Unter haus(oder fach-)ärztlicher Verantwortung können bei guter Organisation die verschiedenen Fachkompetenzen (neben der Pflege z. B. der Physiotherapie) sinnvoll zusammengefasst werden. Das Plädoyer gilt hier der Bildung von medizinisch-pflegerischen Teams auf Stadtteilebene. Diese Kooperation kann einfach beginnen: ■ Genaues Kennenlernen der fachlichen bzw. organisatorischen Anforderungen und Möglichkeiten der jeweiligen Koope- rationspartner z. B. bei 2 oder 3 Treffen in den Büro-/ Praxisräumen der Partner. ■ Benennung fester Ansprechpersonen. ■ Regelung vereinfachter organisatorischer Verfahrensweisen untereinander. ■ Festlegung einer geregelten Kommunikation (z. B. ohne lange Wartezeiten), einschließlich eines Feed-back-Verfahrens zur Optimierung. Das sich durch enge Kooperation entwickelnde gegenseitige Vertrauen wird ein wesentlicher Faktor für Effektivität werden. Und solche Kooperationen sind weiter ausbaubar, z. B. durch: ■ gemeinsame Mitarbeiterschulungen, ■ gelegentliche erweiterte Teambesprechungen. ■ Die Qualifizierung der Kommunikation durch abgestimmte EDV-Systeme und Datentransfer. ■ Gezielte Absprachen über besondere Krankenbeobachtung, z. B. wenn eh eine tägliche pflegerische Versorgung erfolgt. ■ Absprachen über die interne Vergütung von Sonderleistungen. Solche strukturierten Kooperationsmodelle werden sich auch auf anderer Ebene durchsetzen; als Beispiel sei genannt das Projekt der Betriebskrankassen „Integrierte Versorgung chronischer Wunden“. Qualität wird sich langfristig durchsetzen. Diese Qualität durch Kooperation ist aber auch vor Ort im Stadtteil herstellbar. Wolfgang Müller, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Geschäftsführer Paritätische Pflegedienste GmbH, Bremen Kassenär ztliche Vereinigung Bremen Ausschreibung von Vertragssitzen Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen schreibt gemäß §103 (4) SGB V zur Übernahme durch einen Nachfolger aus: Für den Planungsbereich Bremen-Stadt ■ drei hausärztliche Vertragsarztsitze ■ einen kinderärztlichen Vertragsarztsitz ■ einen anästhesiologischen Vertragsarztsitz ■ einen augenärztlichen Vertragsarztsitz Bewerbungen um diese Vertragsarztsitze sind schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung an die Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen, zu richten. Vorabinformationen können telefonisch bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen unter den Telefonnummern 0421/3404-336 (Martina Plieth) oder 0421/3404-338 (Kathrin Radetzky) erfragt werden. 9 10 T I T E LT H E M A B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 Problem Schnittstelle Schnittstellenprobleme – Aus Sicht der Patienten Befragt man Patientinnen zu ihren Erfahrungen zum Thema Klinik zur Häuslichkeit, vom Pflegeheim zum Krankenhaus, Schnittstellen, erhält man keine Antwort. Der aus dem Manage- dann sprudeln die Geschichten. So beschäftigt sich dieser Artikel ment stammende Begriff ist für Patienten nicht mit Inhalt gefüllt. mit einem Thema, das Patienten in hohem Maße betrifft, Spricht man die gleichen Patienten aber auf ihre Erfahrungen an sie aber in der Begrifflichkeit nicht erreicht. Exemplarisch seien zu Übergängen vom Krankenhaus zum Hausarzt, von der Reha- zunächst zwei Beispiele geschildert. Fallbeispiel 1 Fallbeispiel 2 Bei einer älteren Frau wird im Krankenhaus eine bösartige Tumorerkrankung diagnostiziert und behandelt. Ein 85-jähriger Mann erleidet nach einem abdominal chirurgischen Eingriff das Vollbild eines Multiorganversagens. Es wird ein Portsystem zur Erleichterung der noch anstehenden weiteren Therapie gelegt. Die Patientin wird zur Handhabung und Pflege des Portes nicht angeleitet oder informiert. Am Entlassungstag findet kein abschließendes Gespräch und auch keine abschließende Inspektion des Portsystems durch den Stationsarzt statt. Mit einem Kurzbrief zur Entlassung wird sie nach Hause entlassen. Die Angehörigen wissen mit dem Port nicht umzugehen; der herbeigerufene Hausarzt ist bereit die weitere Behandlung und Betreuung zu übernehmen, möchte aber mit dem Portsystem nichts zu tun haben. Aufgrund einer sehr behutsamen und differenzierten intensivmedizinischen Therapie gepaart mit einer sehr engen stützenden Begleitung durch die Angehörigen – Ehefrau und Tochter – kann er nach 12 Wochen das Krankenhaus verlassen und in die Reha-Klinik verlegt werden. Nach weiteren sechs Wochen intensiver Arbeit mit dem Patienten kann er stehenden Fußes, ohne Hilfsmittel und bei klarem Verstand nach Hause entlassen werden. Die Tochter, die ihn auch in der Reha häufig und regelmäßig besucht hat, steht in gutem Kontakt mit dem betreuenden Team. Sie vereinbart mit der Sta- Anzeige Sind Sie Fachärztin / Facharzt für Gynäkologie und möchten Ihre Arbeitszeit frei gestalten? Wir sind eine etablierte gynäkologisch-geburtshilfliche Belegabteilung (z.Zt. 16 Betten) mit Gemeinschaftspraxis in Bassum (20 km südwestlich der Hansestadt Bremen). Zur Unterstützung und Entlastung unseres 3er-Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Fachärztin / einen Facharzt auf Honorarbasis für ca. 7 Dienste monatlich. Neben stationären Operationen und Entbindungen (ca. 550/Jahr) führen wir ambulante Operationen durch und sind Teil des im Jahre 2006 gegründeten Brustzentrums. Interesse? Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Informationen erhalten Sie in der Praxis Dres. Herholz / Hippach / Kotke-Pakeltis. Tel.: 0 42 41 - 80 27 88 oder 0 42 41 - 80 27 90 T I T E LT H E M A B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 tion, ihren Vater am folgenden Tag um 12.30 Uhr abzuholen. Pünktlich am nächsten Tag erscheint sie in der Klinik; nur ist ihr Vater nicht mehr dort. Er ist am Morgen mit einem Krankentransport nach Hause – wo sich zu diesem Zeitpunkt niemand aufhält - geschickt worden. Nur dem Zufall und einem aufmerksamen Nachbarn ist es zu verdanken, dass der Patient allein vor verschlossener Haustür stehend bemerkt wurde. Glücklicherweise hat er sich in der Wartezeit nicht eine nächste Pneumonie geholt. Kommentar zu den Fallbeispielen Beide Beispiele sind in ihrem Geschehen sicher nicht hochdramatisch; in beiden Fällen ist niemand wirklich zu Schaden gekommen. Beiden Schilderungen ist aber gemeinsam, dass durch eine nicht stattgefundene Übergabe eines Patienten in die Verantwortung des nachfolgend behandelnden Therapeuten die vorher stattgefundene Arbeit in ihrer Effizienz und Wirksamkeit gemindert wird. Im zweiten Beispiel greifen an zwei Schnittstellen die Beteiligten nicht ineinander: zum Einen am Übergang Reha-Klinik – Häuslichkeit und zum Anderen am Übergang Krankentransport – häusliche Versorgung. Die Reha-Klinik mag ihre Gründe gehabt haben, den Patienten nach Hause zu schicken ohne auf das Eintreffen der Tochter zu warten. Ebenso haben die Fahrer des Krankentransportes ihre Gründe gehabt, den Mann nur bis vor die Haustür zu bringen, ohne abzuwarten, ob er in Empfang genommen wird. Im ersten Beispiel geht es um den Übergang Krankenhaus – amb. Versorgung. Auch hier mag das Krankenhaus seine Gründe gehabt haben, nicht Kontakt zum Hausarzt aufzunehmen oder für die Patientin einen Arzt zu suchen, der sich mit einem Portsystem auskennt und es betreuen kann. Allzu oft stehen zeitliche und/oder finanzielle „Notwen- digkeiten“ als Erklärungen Pate. Oft genug sind in einzelnen Situationen diese Gründe wirklich nachvollziehbar. Behandlungskette im Blick Es reicht für den Patienten leider nicht, dass jeder Einzelne in der ihn versorgenden Kette seine Arbeit gut macht. Er ist darauf angewiesen, dass auch die Übergabe zeitgerecht, vollständig und sicher gelingt; ansonsten wird der Erfolg der gesamten Behandlungskette – und damit letztlich auch wieder jeder einzelne Teil der Behandlung – in Frage gestellt. Wir alle am Gesundheitssystem Beteiligten – auch die Patienten – bewegen uns in einem eng gestrickten Netz zur gesundheitlichen Versorgung. Zusätzliche Elemente zum Übergang sind nicht notwendig. Es sind ausreichend Schnittmengen an den Schnittstellen vorhanden. Alle Akteure müssen sich immer wieder neu vergegenwärtigen, dass es nicht ausreicht, die eigentliche Arbeit (die diagnostische Maßnahme, die therapeutische Intervention) auszuführen; auch die Weitergabe an den Nächst-Verantwortlichen ist Teil der Arbeit. Wie bei einem Staffellauf kommt es nicht nur darauf an, dass jeder Läufer für seine Strecke sich maximal anstrengt; erst wenn der Stab sicher und zuverlässig von einem Läufer in die Hand der nachfolgenden Läufers gegeben ist, kann der Lauf gelingen. Dazu müssen jeweils zwei Läufer ein Stück des Weges mit gleichem Tempo gemeinsam laufen. Geht der Stab unterwegs verloren oder wird nicht übergeben, ist der Lauf insgesamt verloren und damit auch die Anstrengung jedes Einzelnen vergeblich. Elisabeth Goetz, Unabhängige Patientenberatung Bremen Ärztekammer Bremen Wege zu einer barrierefreien Gynäkologie diskutiert Die gynäkologische Versorgung mobilitätsbehinderter Frauen ist oft problematisch. Nicht nur bauliche und technische Barrieren, sondern auch Barrieren in den Köpfen führen dazu, dass behinderte Frauen oft gar nicht oder erst sehr spät eine Gynäkologin/einen Gynäkologen aufsuchen. Um auf ihre Situation aufmerksam zu machen, organisierten die betroffenen Frauen gemeinsam mit der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau und dem Landesbehindertenbeauftragten ein öffentliches Expert/ innengespräch im August. In einer lebhaften Diskussion konnten erste gemeinsame Schritte konsentiert werden. So war eine Forderung, mehr Fortbildungsangebote für Ärztinnen und Ärzte im Umgang mit behinderten Frauen zu schaffen. Eine erste Veranstaltung hat inzwischen stattgefunden. Unter dem Motto „Austausch – Wis- sen – Verständnis“ organisierten der Berufsverband der Gynäkologen (Landesverband Bremen), die Ärztekammer und das Netzwerk Behinderter Frauen Bremen eine Fortbildung. Neben medizinischen Fakten war insbesondere der Dialog zwischen Ärztinnen und Ärzten und den mobilitätsbehinderten Frauen erklärtes Ziel. Ganz pragmatisch konnten erste Strategien vereinbart werden, die beiden Seiten eine Erleichterung im Umgang schaffen. So einigten sich die behinderten Frauen, bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung ihre Behinderung zu thematisieren. Dies ermöglicht den Praxen, einen größeren Zeitrahmen zu planen. Die Gynäkologinnen und Gynäkologen schlugen vor, den Erstkontakt nur auf ausdrücklichen Wunsch der Patientin zu einer Untersuchung zu nutzen. Zunächst sollten sich beide kennen lernen. Die Patientinnen hätten auch die Möglichkeit, die Praxisgegebenheiten zu erleben. Sie sollten offen ihre Bedürfnisse formulieren. Ebenso betonten die behinderten Frauen, dass die Ärztinnen und Ärzte die Behinderung thematisieren sollten. Weitere Termine werden folgen, um „Austausch, Wissen und Verständnis“ zu vertiefen. Ein anderes Ergebnis aus der Erstveranstaltung ist die Einrichtung eines „runden Tisches“, um die Möglichkeiten eines ambulanten barrierefreien Versorgungsangebotes zu prüfen. Hier gilt es, ein schlüssiges Konzept zu erarbeiten, das von allen Akteuren getragen werden kann und die Versorgungssituation zufriedenstellender werden lässt. Dr. Susanne Hepe, Leiterin der Akademie für Fort- und Weiterbildung, Ärztekammer Bremen 11 12 T I T E LT H E M A B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 Problem Schnittstelle KV Bremen bringt hautnah zusammen Vor zwei Jahren startete die Kassenärztliche Vereinigung mit der Veranstaltungsreihe „KVHB: Hautnah“. Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten informieren einmal im Quartal gemeinsam mit Vertretern der Selbsthilfe über Gesundheitsthemen und geben Betroffenen Hilfestellungen. Seit Februar 2007 bietet die KV Bremen kostenlose Informationsveranstaltungen an. Hier können sich Patienten und deren Angehörige über Prävention, Entstehung und Therapiemöglichkeiten ausgewählter Erkrankungen sowie über die Arbeit von Selbsthilfegruppen informieren. Die bisherigen Veranstaltungen haben gezeigt, dass die Kooperation zwischen Ärzten, Psychotherapeuten und Selbsthilfe für alle Beteiligten einen Gewinn bringt. So können sich Selbsthilfegruppen beispielsweise das Fachwissen der Ärzte zu Nutze machen, die ihrerseits vom Erfahrungsschatz einer Selbsthilfegruppe profitieren. Maren Maetze vom Elternverein EPSYMO, die im September 2008 über die Möglichkeiten der Selbsthilfe bei frühkindlichen Entwicklungsstörungen berichtete, sagt: „Gesundheitsförderung verstehe ich als eine gesamtgesellschaftliche Zuständigkeit. Ich empfinde es als Chance und gewinnbringend, während der Veranstaltungen gemeinsam mit unter- schiedlichen, zum Teil bereits vernetzten Institutionen, Gruppen, Patienten, Angehörigen und Interessierten über gesundheitsrelevante Themen zu diskutieren.“ Wie sehr die Betroffenen von der vernetzten Veranstaltungsreihe der KV Bremen profitieren, macht eine Auswertung der bisherigen Veranstaltungen deutlich. So wurde die Aussage „Die Veranstaltung hat mir etwas gebracht“ von den 800 Teilnehmern der acht Veranstaltungen in 2007 und 2008 wie folgt nach Schulnoten bewertet: Note 1: 26 Prozent; Note 2: 48 Prozent, Note 3: 20 Prozent, Note 4: 3 Prozent, Note 5: 1 Prozent, Note 6: 1 Prozent (1 Prozent hat nicht geantwortet). Die Fragen nach dem Informationsgehalt der Vorträge sowie nach dem Gesamteindruck der Veranstaltungen wurden ebenfalls durchweg positiv beurteilt: 83 Prozent der Teilnehmer vergaben die Noten 1 oder 2, 14 Prozent die Note 3 und nur 3 Prozent die Note 4. 94 Prozent der Befragten teilten mit, dass sie die Veranstaltungsreihe weiterempfehlen werden, lediglich 2 Prozent antworteten mit Nein (4 Prozent beantworteten die Frage nicht). Das professionelle Podium sowie die offene Diskussion des jeweiligen Themas ermutigten viele Besucher, sich nicht nur passiv zu informieren, sondern auch aktiv Fragen zu stellen. „Ich war überrascht davon, wie viele Teilnehmer sich während oder nach der Veranstaltung als Betroffene zu erkennen gaben“, sagt Dr. Georg J. Bruns, der im Dezember 2007 zum Thema Angsterkrankungen referierte. „Diese hatten sich zum Teil seit Jahren mit einer eigenen Angsterkrankung oder der eines Angehörigen gequält, sie aber verharmlost. Erst durch die Auf- Engagiert für KVHB: Hautnah Dr. Georg J. Bruns, Facharzt für Nervenheilkunde/Psychotherapie Dipl. Psych. Maren Maetze, Elternverein für psychomotorische Entwicklungsförderung (EPSYMO) Carmen Vogel, Gesundheitsamt Bremen Selbsthilfe- und Gesundheitsförderung Dr. phil. Dipl.-Psych. Hans-Jörg Walter, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Veranstaltungsthemen 2007 Februar: Juli: Das Kreuz mit dem Kreuz Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder September: Zeckenbiss und Borreliose Dezember: Krank vor Angst 2008 Februar: Harninkontinenz Juni: Osteoporose September: Frühkindliche Entwicklungsstörungen Dezember: Depression 2009 Die Themen lagen zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Wir werden Sie rechtzeitig informieren. klärung hatten sie sie als Krankheit anerkennen können und sich ermutigt gefühlt, dafür Hilfe zu suchen." Von dem vernetzten Informationsangebot ist auch Dr. phil. Dipl.-Psych. Hans-Jörg Walter überzeugt: „Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut fühlte ich mich besonders angesprochen und herausgefordert, in dieser Veranstaltungsreihe mitzuwirken.“ Psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter nehmen nach Aussagen unterschiedlicher Forschungsgruppen und Studien deutlich zu. Diejenigen, die psychotherapeutische Hilfe suchen und in Anspruch nehmen wollen, müssten häufig sehr lange warten, beklagt Walter. In Anbetracht der schnellen Entwicklung im Kindesalter ein nicht hinzunehmender Zustand. „Prävention spielt hier zunächst eine große Rolle und kann – kommt sie an der richtigen Stelle an - frühzeitig die Entstehung von Störungen in der Entwicklung des Kindes mildern, wenn nicht gar verhindern. Hier sind Schnittstellen zwischen Eltern – Ärzten – Therapeuten – Erziehern – Lehrern - Selbsthilfestellen wichtig und sollten gefördert werden. Bezogen auf die Behandlung von Kindern ist eine Behandlungsvernetzung sinnvoll, die verschiedene Hilfsangebote miteinander koordiniert, ergänzt oder neu gewichtet“. „Mit der Patientenveranstaltung KVHB: Hautnah eröffnet die KV Bremen ein T I T E LT H E M A B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 interessantes und sinnvolles Forum des Informationsaustausches“, fasst Walter zusammen. Auch im Jahr 2009 wird die Veranstaltungsreihe fortgeführt. Der „Beirat KVHB: Hautnah“ entschied Ende Januar über die Auswahl der Themen und Referenten, die zuvor von den Obleuten der KV Bremen vorgeschlagen worden waren. Die Themen lagen zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Eingebunden in die konzeptionelle Gestaltung der Reihe ist das Gesundheitsamt Bremen, dessen Vertreter bei der Auswahl und Ansprache der Selbsthilfegruppen behilflich sind. Carmen Vogel vom Fachbereich Selbsthilfe- und Gesundheitsförderung unterstützt die Veranstaltungsreihe, denn „Selbsthilfegruppen haben so Gelegenheit, mit eigenen Beiträgen auf ihre Möglichkeiten Stichwort „Beirat KVHB: Hautnah“ Der Beirat tagt einmal im Jahr und legt nach vorheriger Befragung der Obleute die Termine, Themen und Referenten der Patientenveranstaltungen fest. Mitglieder: ■ Hubert Bakker (Allgemeinmedizin) ■ Dr. Reinhard Hübotter (Urologie) ■ Dr. Stefan Trapp (Kinderheilkunde/Jugendmedizin) ■ Dr. Ilse-Wick-Dammann (Innere Medizin/Psychotherapie) ■ Carmen Vogel (Gesundheitsamt) ■ Hartmut Stulken (Gesundheitsamt) ■ Dr. Joachim Wewerka (Präventionsbeauftragter KV Bremen) ■ Dr. Till Spiro (KV Bremen) ■ Marion Saris (KV Bremen) zur Krankheitsbewältigung im Zusammenhang ärztlicher und psychotherapeutischer Behandlungskonzepte erfolgreich aufmerksam zu machen“. Außerdem könnten sie zur guten Resonanz der Veranstaltungen beitragen und ihre Angebote dabei einer größeren Öffentlichkeit vorstellen. Marion Saris, KV Bremen, Kommunikation Schnittstelle: Medizin-Sport 20 Jahre „Sport und Bewegung in der Krebsnachsorge“ in Bremen Die Auswirkungen von sportlicher Aktivität, oft auch im Zusammenhang mit Ernährung, Stoffwechsel und Körpergewicht, werden in jüngster Zeit auf vielen onkologischen Kongressen thematisiert. Das Interesse ist groß und international, die Datenlage wird zunehmend stabiler. Es wird der mögliche Einfluss auf die Inzidenz von Tumorerkrankungen, deren Verlauf und die Verträglichkeit von Therapiemaßnahmen erforscht. Die Aussage „Sport unterstützt Krebstherapie“ ist wissenschaftlich belegt mit einem LoE (Oxford Level of Evidence): 2b. Es liegt eine klare Empfehlung (+ +) der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO) vor. Die heutige wissenschaftliche Aufmerksamkeit betrifft aber Aktivitäten, die bereits vor 20 Jahren von Selbsthilfeinitiativen aufgegriffen, in die Sportvereine getragen und in Bremen unter dem Dach des Landessportbundes Bremen (LSB) institutionalisiert wurden: in 17 Bremer Vereinen gibt es heute Gruppen für Krebsbetroffene, die von speziell ausgebildeten Übungsleiterinnen angeleitet werden. Dabei ist die sportlich-gymnastische Betätigung nur ein Teil der Absicht, weitere Anteile sind Entspannung und Kommunikation. Die drei Elemente begünstigen einander und zusammen machen sie den Effekt aus, den die Teilnehmer schätzen und der zum Wiederkommen veranlasst. Das initiale Selbsthilfeinteresse, nämlich Gespräche in vertrautem Kreis mit Gleichbetroffenen zu führen, ist in die Gruppen eingeflossen. Sport in der Primärbehandlung Heute wird Sport aber nicht nur in der Krebsnachsorge geschätzt, sondern auch schon während der Primärbehandlung, namentlich der Chemo-, Hormon,- oder Strahlentherapie. Ziel ist u.a. die Vermeidung oder Verminderung des FatigueSyndroms, einer krankheits- und therapieassoziierten Form von Erschöpfung, die von der Mehrzahl der Patienten, die Chemotherapie oder Strahlentherapie erhalten, beklagt wird. Darüber hinaus trägt Sport zur Reintegration in den normalen Alltag bei. Hier spielt die Ansiedlung im Sportverein – außerhalb des medizinischen Behandlungsbereiches – eine Rolle. Die in der Nachsorge erfolgreiche Arbeit der Sportgruppen sollte heute auch in der akuten Behandlungsphase der Chemotherapie häufiger genutzt werden. Dazu ist eine Verschreibung mit dem Formular 56 (Antrag für Kostenübernahme für RehaSport) möglich. Neue Projekte Ein Projekt mit wissenschaftlicher Begleitung haben die Bremer und Hamburger Krebsgesellschaft zusammen ins Leben gerufen. Hier wird ein Programm, das sich zusammensetzt aus Ernährungsberatung und Walking, verfolgt. In Bremen Nord gibt es seit zwei Jahren eine Gruppe mit ärztlicher Begleitung „Walking gegen Fatigue“. Am DIAKO wurde 2008 eine Gruppe in Folge des „Laufs zur Venus“ gegründet. Beschreibungen der einzelnen Gruppen findet man in der Broschüre des LSB oder durch Auskunft über Tel. 0421/ 7928715 oder: [email protected] sowie in der Bremer Krebsgesellschaft. Dr. Manfred Braun, Facharzt für Gynäkologie, Bremen 13 14 T I T E LT H E M A B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 Problem Schnittstelle Die elektronische Gesundheitskarte an der Schnittstelle Nicht selten hakt es an den verschiedenen Schnittstellen erheblich: Hier gehen an der Schnittstelle Informationen verloren, dort werden Informationen immer wieder von Neuem erzeugt. Häufig entstehen dadurch unnötige Kosten und auch Schäden wie Strahlenbelastung, Chronifizierung der Patienten durch die mentale Fixierung darauf, krank zu sein, weil sie so viel untersucht worden sind. Hier verspricht die elektronische Gesundheitskarte Abhilfe. Im Notfall sollen Informationen schnell abrufbar zur Verfügung stehen, Mehrfach-Verordnungen z. B. von Benzodiazepinen schnell erkannt werden können, und Angehörige der einen Berufsgruppe im Gesundheitswesen sollen von Informationen, die andere gesammelt haben, profitieren können. Durch die Sammlung auf einem zentralen Server sollen sämtliche Gesundheitsdaten zusammengefasst werden, was der Versorgungsforschung zu Gute kommen soll. Was spricht gegen die eCard? Aktivisten des Bündnisses gegen die eCard (www.stoppt-die-e-card.de) argumentieren dagegen, dass die vorgeblichen Vorteile des Projektes nur dem Verkauf einer Großtechnologie analog zum Transrapid dienen sollen. In Österreich gibt es seit kurzem ELGA, die Elektronische Lebenslange GesundheitsAusweiskarte. Dort erfährt der Arzt mittlerweile später als die Kasse, wenn ein Patient in die Ordonanz gekommen ist. Bereits beim Einführen des Ausweises ins Lesegerät erfährt die Kasse: „Patient beim Zahnarzt Dr. X oder beim Urologen Dr. Y.“. Der Arzt weiß es jedoch erst, nachdem sein Patient das Wartezimmer durchlaufen hat! Bürgerrechtler wie das Komitee für Grundrechte und Demokratie, aber auch die IPPNW kritisieren die Angreifbarkeit dieses Projektes. Der Mitbetreiber Telekom machte gerade durch massiven Missbrauch von Daten von sich reden. Die Erfahrungen mit dem Autobahnmaut-Projekt Toll Collect zeigen, dass den anfangs gegebenen Zusicherungen zur Beschränkung von Zugriffsrechten nicht zu trauen ist: hat man erst einmal einen zentralen Datenschatz, werden die Begehrlichkeiten von Interessenten wie Versicherern, Pharmakonzernen, aber auch Strafverfolgungs-Behörden durch dauerhaften Druck dafür sorgen, dass die zu Beginn errichteten Schranken nach und nach fallen werden. Ordnet sich dieses Projekt doch ein in eine immer stärker ausufernde staatliche Datenwut: Wolfgang Schäuble ist gerade noch am Bundesrat gescheitert mit seinem Projekt Online-Durchsuchungen freizugeben und das Arztgeheimnis gegenüber staatlichen Stellen abzuschaffen, die nächste Volkszählung ist geplant, und in den Schubladen ruht das Riesen-Projekt des „E-Government“ mit dem auf allen Ebenen gläsernen Bürger. Fragliche Vorteile Das, was engagierte Datenschützer an Sicherungen in das Mammut-Projekt hinein verhandelten, steht der Praktikabilität dieser Art der Schnittstellen-Kommunikation entgegen: die Karte selbst wird kaum Informationen enthalten. Nach wechselseitiger Autorisierung (jeweils Patient und Praxis) und nach Eingabe einer 6-stelligen PIN (wie viele alte Menschen, Psychotiker und Demente können sich an die erinnern?) wird jedes Rezept an den zentralen Server gesendet. Sicherheitshalber wird trotzdem noch ein Papier-Rezept gedruckt. Das dauert dann für jedes Medikament (!) auf jedem Rezept bis zu 2 Minuten. Kein Wunder, dass bislang keiner der Pilotierungstests für die eCard erfolgreich ablief. Die Folge solcher praktischer Hindernisse wird sein, dass diese unter dem Druck des täglichen „Nicht-Funktionierens“ nach und nach beseitigt werden. Als wir das Medizinstudium begannen, haben wir nicht daran gedacht, später einmal unsere Patienten kränker zu schreiben als sie sind. Hier tut sich ein riesiges Problem auf für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Wie real die Patienten dies befürchten, erfuhr der Autor mit einer Unterschriftensammlung gegen die Datensammlung im Wartezimmer: innerhalb weniger Tagen standen ohne besondere Ansprache der Patienten 100 Unterschriften auf der Liste. Mit den DRGs ging es los. Wir Hausärzte wissen, mit wie vielen Diagnosen die Patienten die Krankenhäuser verlassen. Es wird systematisch hochkodiert: Wenn der alte Mann mit Prostata das zweite Mal die Nachtschwester fragt, wo das Klo ist, wird eine Demenz kodiert, die das DRG-Volumen vergrößert. Hier findet eine moralische, aber auch professionelle Korrumpierung der Fundamente statt, auf denen Ärzte bisher für ihre Patienten gearbeitet haben. Entscheidung gefragt Der 110. Deutsche Ärztetag lehnte am 18. Mai 2007 die elektronische Gesundheitskarte in der bisher vorgestellten Form ab. Beim mit 185 HausärztInnen hervorragend besuchten 10. Bremer Hausärztetag erklärten die TeilnehmerInnen der Abschlussveranstaltung einstimmig, die Anschaffung der neuen Lesegeräte boykottieren zu wollen. Vielleicht springt dieser Funke ja auf die anderen Fachgruppen über und es gelingt, dieses Wahnsinnsprojekt zu verhindern wie seinerzeit die Volkszählung. Zumal mit Patientenbüchern in Papierform oder auf USB-Stick und durch dezentrale Vernetzung die oben beschriebenen Schnittstellenprobleme völlig problemlos zu lösen sind. Günther Egidi, Arzt für Allgemeinmedizin, Bremen Verlustmeldung für Arztausweise Folgende als verloren/gestohlen gemeldete Arztausweise werden für ungültig erklärt: ■ Arztausweis Nr. HB 3851/01 für Susanne Bircks ausgestellt am 19.07.2001 T I T E LT H E M A B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 Problem Schnittstelle Schnittstellen im Gesundheitswesen unter haftungsrechtlicher Würdigung Schnittstellen im Gesundheitswesen bedeuten für die Organisation ärztlicher Kommunikation eine ganz besondere Herausforderung. Jede ärztliche Behandlung, die arbeitsteilig über verschiedene Fach- und Leistungssektoren hinweg erbracht wird, birgt die Gefahr, dass an den Schnittstellen zwischen den verschiedenen Akteuren Informationen verloren gehen, falsch übermittelt oder verstanden werden und daraus Behandlungsfehler erwachsen. Solcherlei Kommunikationsprobleme werden sich auch nicht allein dadurch erledigen, dass zunehmend neue fach- und sektorübergreifende Versorgungsformen (MVZ, integrierte Versorgung) Einzug halten – auch wenn diese neuen Versorgungsformen gerade darauf ausgerichtet sind, die Kooperation zwischen verschiedenen Personen und Institutionen zu verbessern und reibungsloser zu gestalten. Interne Schnittstellen als Haftungsrisiko Schnittstellen und die damit einhergehenden Kommunikationsprobleme werden vielmehr auch weiterhin existieren, wenn nicht als externe Schnittstellen, so doch zumindest als interne Schnittstellen im Rahmen entsprechend größerer Organisationen (Hart ZMGR 2007, 59). Damit wird sich zunächst einmal auch an den potentiellen Haftungsrisiken nichts ändern, die mit Schnittstellen typischerweise einhergehen. Als interne Schnittstellen mögen diese zwar besser kontrollierbar sein. Eben diese bessere Kontrollierbarkeit führt aber unter Umständen wiederum dazu, dass auch die Anforderungen an die Koordination und Kommunikation entsprechend höher angesetzt werden, die Organisationspflichten also weiter verschärft werden und damit im Ergebnis auch das Haftungsrisiko entsprechend größer ist. Geht man davon aus, dass die sozialrechtlichen Vorgaben auch den haftungsrechtlichen Standard prägen, und zwar auch im Sinne eines strengeren Standards, bekommt eine Vorgabe wie § 140 b Abs. 3 Satz 3 SGB V durchaus auch eine haftungs- rechtliche Dimension, wenn es dort heißt, dass die Vertragspartner die organisatorischen Voraussetzungen für die vereinbarte integrierte Versorgung gewährleisten müssen und eine an dem Versorgungsbedarf der Versicherten orientierte Zusammenarbeit zwischen allen an der Versorgung Beteiligten sicherstellen müssen. Datenschutz versus Kommunikationsfreiheit Auch auf einen zweiten Aspekt sei hier noch hingewiesen: Bessere Kommunikation setzt grundsätzlich Kommunikationsfreiheit voraus. Eben dieser Freiheit der Kommunikation setzen aber Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht in vielerlei Hinsicht Grenzen. Auch für die Kommunikation unter Ärzten gelten die datenschutzrechtlichen Grenzen und die ärztliche Schweigepflicht. Und selbst für die integrierte Versorgung gilt gemäß § 140 a Abs. 2 Satz 2 SGB V nichts anderes. Insbesondere bedarf es auch im Rahmen der integrierten Versorgung einer Einwilligung des Betroffenen, wenn ein behandelnder Leistungserbringer Behandlungsdaten und Befunde zur Person des Versicherten aus der gemeinsamen Dokumentation nach § 140 b Abs. 3 Satz 3 SGB V abrufen möchte. Sonderlich „harmonisch“ präsentiert sich das Recht der integrierten Versorgung also nicht: Einerseits soll durch möglichst reibungslose Kommunikation die Qualität und Sicherheit ärztlicher Behandlung gewährleistet werden, andererseits wird die Reibungslosigkeit der Kommunikation gerade durch datenschutzrechtliche Hürden wieder erschwert. Elektronische Gesundheitskarte Nochmals eine neue Dimension wird das Spannungsverhältnis Datenschutz – Schnittstellenkommunikation mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erreichen, insbesondere wenn es denn tatsächlich einmal zum Einsatz der Zusatzfunktionen dieser Karte wie Arzneimitteldokumentation, elektronischer Arztbrief und elektronische Patientenakte kommen sollte. An sich bieten diese Zusatzfunktionen die Antwort auf zahlreiche der heute existierenden Kommunikationsprobleme: Wenn in (naher oder ferner) Zukunft einmal dank elektronischer Gesundheitskarte alle Arzneimittel des Patienten vollständig an einem Ort dokumentiert sein werden, wenn jeder Arztbrief routinemäßig über die elektronische Gesundheitskarte transportiert wird und wenn diese Karte den Zugang zu einer einzigen elektronischen Patientenakte mit allen Befunden, Bilddateien und sonstigen Gesundheitsinformationen eröffnet, dann können damit in ganz erheblichem Umfang Haftungsfälle, die aus einer unvollständigen oder fehlerhaften Informationsübermittlung herrühren, vermieden werden. Bis dahin sind allerdings noch einige Hürden zu überwinden, nicht nur technischer, sondern auch datenschutzrechtlicher Art. All die genannten Zusatzfunktionen der neuen Gesundheitskarte sind datenschutzrechtlich nur zulässig, wenn die entsprechenden Datenverarbeitungsvorgänge auf einer wirksamen Einwilligung des Betroffenen beruhen. Erklärt werden muss diese Einwilligung gemäß § 291 a Abs. 3 Satz 3 SGB V gegenüber dem Arzt. Es bedarf wenig Phantasie zu erahnen, welche Mühen dieses Einwilligungsprocedere im ärztlichen Behandlungsalltag mit sich bringen wird. Vielleicht wird zumindest die Perspektive eines geringeren Haftungsrisikos für Ärztinnen und Ärzte eine gewisse Motivation darstellen, auch noch diese Herkulesaufgabe zu schultern. Prof. Dr. Benedikt Buchner, LL.M. (UCLA), Geschäftsführender Direktor des Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR) der Universität Bremen 15 16 T I T E LT H E M A B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 Problem Schnittstelle Arzt/Psychotherapeut: Kooperation zahlt sich aus! Aber wer zahlt sie? Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 hat sich die Versorgungssituation für psychisch kranke Menschen qualitativ und quantitativ deutlich verbessert. Die Sensibilität für psychisches Leiden wächst und auch im Gesundheitssystem gibt es eine Rückbesinnung darauf, Krankheitsbilder ganzheitlich zu betrachten. Es reicht nicht, nur die Symptome zu behandeln, wenn die eigentlichen Ursachen in den psychosozialen Lebensumständen der Patienten und ihrer seelischen Verarbeitung liegen. Um diesem Umstand gerecht zu werden, müssten sich nicht nur die ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der psychotherapeutischen und medizinischen Versorgung, sondern auch die vielen anderen Bereiche der Gesundheitshilfe (Gesundheitsförderung, Prävention, Rehabilitation, Selbsthilfe) zum Wohle des Patienten vernetzen und kooperieren. Dieses wird nicht nur durch die isolierte Arbeitsweise der Gesundheitsprofessionen erschwert, sondern auch durch den Umstand, dass derartige Leistungen im ambulanten Bereich bislang nicht oder unzureichend vergütet werden. Klare Zugangswege wichtig So wundert es nicht, dass es Engpässe in der Versorgung psychisch kranker Menschen gibt: Von Mangel-, Fehl-, Unter- und Überversorgung ist die Rede, von langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz und einem schwer durchschaubaren System der Zuweisung. Auch herrscht Verwirrung, welches psychotherapeutische Angebot für welche Störung geeignet ist, und die Zugangswege zu einer Psychotherapie sind unklar. In der psychotherapeutischen Profession in Bremen wird intensiv darüber beraten, wie dem abzuhelfen ist und ein transparenteres, funktionierendes Vermittlungssystem entwickelt werden kann. Für die Frage der differentiellen Indikationsstellung sind schulenübergreifende Fortbildungen geplant sowie gezielte Information der (Fach)Öffentlichkeit. Dennoch wird ein unscharfer Bereich bleiben, weil die „Passgenauigkeit“ zwischen Psychotherapeut und Patient oft wichtiger für den Erfolg einer Therapie als das psychotherapeutische Verfahren ist. Psychotherapie ist und bleibt im Kern ein Beziehungsgeschehen, und allein mit „Technik“ kann die Seele nicht heilen. Patienten mit schweren, komplexen oder chronifizierten psychischen Störungen (Persönlichkeitsstörungen, Depressionen, Essstörungen, Traumatisierungen) bekommen offensichtlich schwerer einen Therapieplatz oder müssen unzumutbar lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Für diese unzureichend versorgten Patienten, die oft professions- und fachübergreifende Behandlung brauchen, sollten besondere Formen der Vernetzung und Kooperation geschaffen werden. Es bedarf einer sorgfältigen Diskussion zwischen Ärzten und Psychotherapeuten, welche Wege hier zielführend sind. Frühzeitig und qualifiziert behandeln Psychische Störungen müssen von den primär somatisch orientierten ambulant oder stationär tätigen Ärzten frühzeitig erkannt werden. Eine angemessene Weiterbehandlung durch ambulante oder stationäre psychotherapeutische und/oder psychiatrische Leistungen muss zügig erfolgen, um Chronifizierungen, Kosten und unnötiges Leid zu reduzieren. So wie Psychotherapeuten dank des unverzichtbaren Erstzugangsrecht der Patienten zu ihnen zu Beginn einer Psychotherapie Konsiliardienste der Ärzte, insbesondere der Hausärzte, in Anspruch nehmen, so sollte auch der Weg über entsprechende Vergütungsregelungen geschaffen werden, dass Ärzte zeitnah Konsiliardienste der Psychotherapeuten in Anspruch nehmen können. Die notwendige Qualifikation (Diagnostik, Differentialdiagnostik, Aufklärung und Motivation psychisch Kranker für psychotherapeutische Maßnahmen) sollte auch in gemeinsamen Fortbildungen stattfinden. Erste Kooperationsveranstaltungen der Ärztekammer und Psychotherapeutenkammer Bremen (Essstörungen, Psychotraumatologie, Besonderheiten psychisch kranker älterer Menschen) hat es 2008 bereits gegeben. Über eine regere Beteiligung ärztlicher Kollegen würden wir uns freuen! Auch gemeinsame Qualitätszirkel oder Intervisionsgruppen mit professions- und fachübergreifenden Fallbesprechungen sind anzustreben. Oft reicht aber auch schon der kurze Weg eines Anrufes oder einer schriftlichen Rückmeldung, um sich über einen gemeinsam behandelten Patienten zu verständigen. Solche Netzwerke, über die bereits bestehenden hinaus, in denen Ärzte und Psychotherapeuten kooperieren, müssen weiterentwickelt werden, überschaubar, qualitätsgestützt, damit rascher und unbürokratischer Austausch möglich ist. So optimieren wir nicht nur die Behandlung, sondern bereichern auch die eigene Arbeit. Daten zum Behandlungsbedarf fehlen Bezüglich der Epidemiologie psychischer Erkrankungen gibt es inzwischen belastbare Daten. Was fehlt, sind belastbare Zahlen und Aussagen für den Behandlungsbedarf und den konkreten Versorgungsbedarf. Angesichts zahlreicher Klagen über lange Wartezeiten ist jedoch anzuzweifeln, ob die auf der Basis von nicht versorgungsorientierten, statistischen Bedarfsplanungszahlen behauptete „Überversorgung“ tatsächlich den Bedarf an Psychotherapie adäquat abbildet und ob wir statt der behaupteten Überversorgung eher von einer (zumindest partiellen) Unterversorgung ausgehen müssen. Wünschenswert zur Klärung wäre wissenschaftliche Versorgungsforschung als Grundlage für weitere Maßnahmen. Solange keine verlässlichen Daten vorliegen, ist es nahe liegend, dass strukturelle Defizite „nach unten“ verschoben werden, also innerhalb des Versorgungssystems und in Form von wechselseitigen Schuldzuweisungen und Polemiken zwischen den beteiligten Akteuren des Gesundheitswesens ausgetragen werden, anstatt sie „politisch“ und mit Sachverstand zu lösen. Konkrete Projekte der Versorgungsforschung sind der bessere Weg, um bedarfsgerechte Lösungen entwickeln zu können. Dr. Christine Block, Mitglied im Vorstand der Psychotherapeutenkammer Bremen INTERN B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 Är ztekammer Bremen – Versorgungswerk Bremen Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters Die Delegierten der Ärztekammer Bremen hatten es in ihrer Sitzung am 24. November 2008 nicht leicht, denn sie mussten über eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters entscheiden. Nachdem die Delegierten bereits in der September-Sitzung ausführlich durch die Vertreter des Versorgungswerks informiert worden waren, stand nun in der NovemberSitzung eine Entscheidung über eine Satzungsänderung an. Nach intensiver Diskussion beschlossen die Delegierten mehrheitlich eine Anhebung des Renteneintrittsalters in Ein-Monats-Schritten von 65 auf 67 Jahre für Ärztinnen und Ärzte ab dem Jahrgang 1954. Die Zahlen, die der Vertreter der renommierten Heubeck AG in der Delegiertenversammlung am 29. September 2008 vorlegte, waren unmissverständlich und einleuchtend: Die Ärztinnen und Ärzte des Bremer Versorgungswerks leben immer länger, und zwar – wie andere Freiberufler auch – länger als der Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. Während eine 60-jährige Freiberuflerin im Jahr 1991 eine Lebenserwartung von 84,9 Jahren hatte, waren es 2002 bereits 87,1 Jahre. Bei männlichen Freiberuflern stieg die Lebenserwartung in diesem Zeitraum von 80,5 auf 83,9 Jahre. Für eine im Jahr 1980 geborene Frau wird sogar eine Lebenserwartung von 94,3 Jahren und für einen Mann von 91,4 Jahren prognostiziert. Diese – durchaus erfreuliche – Tatsache bedeutet für das Versorgungswerk, dass es für seine Mitglieder länger als bisher kalkuliert Renten zahlen muss. Da das Versorgungswerk im sog. offenen Deckungsplanverfahren arbeitet – die vom Mitglied geleisteten Beiträge bilden einen Kapitalstock, aus dem später mit den daraus erwirtschafteten Kapitalerträgen im wesentlichen die Leistungen erbracht werden müssen –, muss bei gestiegener Lebenserwartung die Deckungsrückstellung erhöht werden. Aufgrund der neuen, der verlängerten Lebenserwartung angepassten Richttafeln musste das Bremer Versorgungswerk der Deckungsrückstellung 109,5 Mio. Euro zuführen. Davon wurden bereits in den Jahren 2006 und 2007 aus den erzielten Überschüssen Tilgungen vorgenommen, so dass im Jahr 2008 noch ein Betrag von 72,6 Mio. Euro verblieb, der der Deckungsrückstellung zugeführt werden musste. Der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses, Dr. Karsten Erichsen, plädierte nachdrücklich dafür, diese Lücke durch eine stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters von derzeit 65 Jahren auf 67 Jahre ab dem Jahrgang 1954 zu schließen. Dies bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte, die vor 1954 geboren sind, wie bisher mit Vollendung des 65. Lebensjahres ohne Abschläge ihre Altersrente beziehen können. Ab dem Geburtsjahrgang 1954 erhöht sich das Renteneintrittsalter in Ein-Monats-Schritten. Mit dem Geburtsjahrgang 1977 ist die Anhebung abgeschlossen. Geburtsjahr Altersgrenze Vor 1954 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 1965 1966 .......... Ab 1977 65 Jahre 65 Jahre plus 1 Monat 65 Jahre plus 2 Monate 65 Jahre plus 3 Monate 65 Jahre plus 4 Monate 65 Jahre plus 5 Monate 65 Jahre plus 6 Monate 65 Jahre plus 7 Monate 65 Jahre plus 8 Monate 65 Jahre plus 9 Monate 65 Jahre plus 10 Monate 65 Jahre plus 11 Monate 66 Jahre 66 Jahre plus 1 Monat 67 Jahre Die stufenweise Anhebung würde das Versorgungswerk um 66 Mio. Euro entlasten und dadurch auch zukünftig Leistungserhöhungen ermöglichen. Dr. Karsten Erichsen betonte, dass sowohl der Verwaltungsausschuss als auch der Aufsichtsausschuss zu der Auffassung gelangt sind, dass die vorgeschlagene Umstellung der Generationengerechtigkeit am besten Rechnung trage. Sie gewähre den Ärztinnen und Ärzten eine relativ lange Übergangsfrist und wirke sich bei denjenigen aus, die von der längeren Lebenserwartung am stärksten profitieren. Angesichts der Fülle der Informationen baten die Delegierten darum, dass das Thema in der November-Sitzung noch einmal erörtert werden soll. Die seit September eingetretene Verschärfung der Finanzkrise veranlasste die Vertreter des Versorgungswerks, den Delegierten in der Sitzung am 24. November 2008 noch eine zweite Variante vorzuschlagen, nach der die Anhebung des Renteneintrittsalters in Zwei-MonatsSchritten erfolgen würde, so dass die Umstellung auf das Renteneintrittalter mit 67 Jahren bereits mit dem Jahrgang 1965 abgeschlossen wäre. Aus den Reihen der Delegierten wurde der Vorschlag eingebracht, die Anhebung analog zu anderen Versorgungswerken bereits mit dem Jahrgang 1949 zu beginnen. Nach einer ausführlichen, kontroversen, aber stets sachlichen Diskussion stimmte schließlich eine große Mehrheit der Delegierten für die Anhebung des Eintrittsalters ab dem Jahrgang 1954 in Ein-MonatsSchritten. Ausschlaggebend war die lange Übergangsfrist, die es allen betroffenen Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, ihre Berufsplanung auf die neue Regelung abzustimmen, aber auch die Überzeugung der Delegierten, dass mit dieser Regelung der Generationengerechtigkeit am ehesten Rechnung getragen werden könne. PD Dr. jur. Heike Delbanco, Hauptgeschäftsführerin der Ärztekammer Bremen, Hermann Lohmann, Geschäftsführer im Versorgungswerk der Ärztekammer Bremen 17 INTERN B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 Bericht über die Vertreter versammlung Honorarreform sorgt für viel Unruhe Die 20. Sitzung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KV Bremen) am 9. Dezember 2008 stand ganz im Zeichen dreier Themen, die für viel Unruhe in der Ärzteschaft sorgen: der Gesundheitsfonds, die neue Vergütungsordnung und die Initiative der Gesundheit Nord GmbH. Auf die gesellschaftspolitische Sprengkraft der aktuellen Gesundheitsreform wies KV Bremen-Vorstand Dr. Till Spiro hin. Diese leiste einer „Gleichmacherei“ Vorschub, die zu Lasten von Ärzten und Patienten gehe. Im Ergebnis würde „der Preiswettbewerb zwischen den Krankenkassen durch den vereinheitlichten Beitragssatz so gut wie ausgeschaltet“. Die Einheitskasse wäre auf lange Sicht die Folge. Eine Entwicklung, die einen „massiven qualitativen Rückschritt unseres Gesundheitswesen bedeutet“, wie Dr. Spiro betonte. Denn die Kassen werden das Instrument Zusatzbeitrag zunächst kaum nutzen, um sich nicht in einen selbst geschaffenen Nachteil zu bringen. Stattdessen zielen sie auf den morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleich (RSA). Dabei definiert ein Katalog von 80 Krankheiten nicht unerhebliche Zuschläge, welche die Kassen für ihre entsprechend erkrankten Mitglieder erhalten – für die anderen gibt es nur eine schmale Pauschale. Die Konsequenz brachte Dr. Spiro auf den Punkt: „Die Kassen müssen Jagd auf die Kranken machen, die ihnen möglichst hohe Zuweisungen aus dem Fonds garantieren.“ Damit blieben Patienten, die an anderen als den Katalogkrankheiten litten, und Ärzte, die ihr Hauptbetätigungsfeld eher am Krankenbett als am Schreibtisch sähen, auf der Strecke. Honorarreform: Auswirkungen unklar Dieses Fazit gilt zum Teil auch für eine weitere Neuerung, die seit Jahresbeginn alle niedergelassenen Kassenärzte unmittelbar betrifft: die neue Honorarverteilung. Weil jegliche Erfahrungswerte und Referenzzahlen fehlten, könnten die finanziellen Auswirkungen noch nicht transparent gemacht werden, erläuterte der stellvertretende KV Bremen-Vorstandsvorsitzende Günther Scherer. Viele Fragezeichen bleiben. Eine Sorge kann den Ärzten allerdings genommen werden. Sie werden zu den üblichen Terminen ihre Honorare erhalten. Eine Lücke, die der KV Bremen dadurch entstehe, dass das Geld wegen der Reform von den Krankenkassen erst deutlich später fließe, werde „zwischenfinanziert“, erklärte Scherer. Darüber hinaus machte er auf ein weiteres Entgegenkommen der KV Bremen aufmerksam. Der Vorstand verzichtete im Hinblick auf die im November zugegangenen Bescheide über die „Zuweisung des arzt- bzw. praxisindividuellen Regelleistungsvolumens“ auf die Geltungmachung der Verjährung. Damit können Einsprüche nun auch mit dem Honorarbescheid 01/2009 eingelegt werden. Zum Zeitpunkt der Vertreterversammlung waren dies bereits rund 100. Die große Unruhe und Sorgen in der Ärzteschaft zeigte auch die anschließende Diskussion in der Vertreterversammlung. Vorstandsvorsitzender Dr. Spiro machte deutlich, dass er noch Korrekturen auf Bundesebene vermute. Gleichzeitig machte er auf eine neue Gefahr aufmerksam, den KV-Mitgliedern in Bremen und Bremerhaven drohe die Nivellierung des Behandlungsbedarfs auf deutschlandweite Durchschnittswerte, wie sie andere KVen fordern. Die KV Bremen werde diesem Begehren „mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln“ entgegentreten. „Notfalls werden wir angesichts der existenziellen Bedrohung unserer Ärzte durch massive Honorarverluste gezwungen sein, auch eine gerichtliche Klärung herbeiführen zu müssen.“ Krankenkassen: Verhandlungen komplizierter Die Zeiten der relativen Ruhe in Bremen und Bremerhaven sind wegen der neuerlichen Honorarreform vorbei. Viele sonst unproblematische Kompromisse und Zugeständnisse wurden mit dem Verweis auf den Gesundheitsfonds und die unsichere Finanzlage von den Krankenkassen verweigert, berichtete Dr. Spiro. Nicht zuletzt deshalb musste vor kurzem zum ersten Mal seit vielen Jahren das Bremer Schiedsamt als Schlichter für die Honorarverhandlungen 2009 angerufen werden. Das Ergebnis ist ein Kompromiss. Einige, aber nicht alle Forderungen, Anzeige Siemens Ultraschall in Bremen Ihr Ansprechpartner: H.-D. Gallein Butendiek 20 28865 Lilienthal Tel. 04298 915302 Fax 04298 915303 Mobil 0160 4704683 www.gallein-medizintechnik.de 2 0 Jahr m Ultras gi allvertri ch Ausstellung und Vorführungen im Siemens Ultraschall Center · Universitätsallee 16 · 28359 Bremen Terminabsprache erforderlich. ah r u n Neu-, Vorführ- und Gebrauchtsysteme, Schallkopf-Service E rf ACUSON X150 e eb 18 Approved Partner Descriptor Descriptor continued Finanzierung mit Siemens Finance & Leasing GmbH INTERN B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 die der besonderen Situation in Bremen geschuldet sind, konnten gegenüber den Kassen durchgesetzt werden. GeNo-Pläne: Bedrohung für Niedergelassene Als eine weitere „Bedrohung“ wird von den ambulanten Ärzten in Bremen und Bremerhaven der Vorstoß der Klinik-Holding Gesundheit Nord GmbH (GeNo) gesehen. Diese hatte im Oktober vergangenen Jahres 18 Anträge nach Paragraf 116b SGB V gestellt, was einer Öffnung der vier kommunalen Krankenhäuser für die ambulante Patientenversorgung gleichkommt. Dr. Thomas Liebsch, Vorsitzender der Vertreterversammlung, verwies auf die „Sprengkraft dieser Öffnung“ und forderte: „Sollte sich bei der Eröffnung der Krankenhausambulanzen keine einvernehmliche Lösung erzielen lassen, sollte über eine alternative Kooperation mit den freien Krankenhausträgern nachgedacht werden.“ Deshalb sei eine Positionierung der Vertragsärzteschaft notwendig. Bis es allerdings dazu kommt, steht ein wichtiger Termin vor dem Landeskrankenhausplanungsausschuss an. Dieser hatte nach dem Protest der KV Bremen im November eine Entscheidung auf den März vertagt und in der Zwischenzeit zu einer großen Runde mit Vertretern der GeNo, der Krankenkassen, der betroffenen Ärzte und der KV Bremen zur Klärung der Probleme aufgefordert. In seinem Bericht verwies Dr. Spiro auf mehrere Gesprächsangebote im vergangenen Jahr an den Geschäftsführer der GeNo, der diese allerdings nicht annahm und die Kassenärztliche Vereinigung und ihre Vertragsärzte schließlich mit den 18 Anträgen vor vollendete Tatsachen stellte. In der Form wie geplant, will die KV Bremen die Pläne der Krankenhausgesellschaft nicht akzeptieren. „Freiberufler sollen hier in einen unmittelbaren Wettbewerb mit Krankenhäusern gestellt werden, deren Schulden in dreistelliger Millionenhöhe vom Staat übernommen beziehungsweise durch eine Bürgschaft abgesichert werden“, betonte KV Bremen-Vorstand Dr. Spiro. Dies und die teuren Doppelstrukturen, die daraus entstünden, gelte es zu verhindern. auch gute Nachrichten. Die Umlage für alle Niedergelassenen bleibt 2009 konstant. Dem Haushaltsplan für 2009, der Ausgaben von rund zehn Millionen Euro und einen Überschuss von 108.500 Euro vorsieht, stimmte die Versammlung einstimmig zu. Ebenfalls einstimmig erneuerten die Vertreter ihre ablehnende Haltung zur elektronischen Gesundheitskarte. Die Einführung „in der bisher in Erprobung befindlichen Form“ im dritten Quartal lehnte das Gremium kategorisch ab. Einen entsprechenden Antrag hatten verschiedene KV-Mitglieder gestellt. Die Termine für die Vertreterversammlungen in diesem Jahr sind: 24. März, 16. Juni, 29. September und 8. Dezember. Honorare: Umlagen bleiben stabil Neben den drohenden Gefahren für die Ärzteschaft gab es auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Ärztekammer Bremen Fortbildung und Sponsoring Die medizinische Fortbildung ist – bedauerlicherweise – bereits traditionell eng mit dem Thema Sponsoring verknüpft, wobei die entsprechenden Aktivitäten erfahrungsgemäß überwiegend von der Industrie ausgingen. Doch vieles hat sich inzwischen verändert. Wurden früher Urlaubsreisen und Freizeitaktivitäten in großem Umfang bezahlt, gibt es inzwischen zahlreiche Regelungen über ein erlaubtes Maß an Sponsoring, wobei die Produktneutralität oberste Priorität hat. Nach wie vor ist es jedoch eine Gratwanderung zwischen Informations- und Werbeveranstaltung. So ist das Thema Sponsoring ärztlicher Fortbildung auch immer wieder in den Medien vertreten, wo es gerne sensationsheischend aufgemacht wird. Die Ärztekammern bewegen sich dabei in dem Spannungsfeld der Anerkennung und Punktevergabe. Durch die gesetzliche Verpflichtung zur Fortbildung ist es wichtig, dass eine große Zahl thematisch breit gefächerter Veranstaltungen stattfindet, damit die Punkte sinnvoll gesammelt werden können. Dies eröffnet für die Industrie aber auch einen Markt, um sich mit ihren Produkten zu platzieren. Die Einhaltung der Rahmenbedingungen ist, bei der Vielzahl der Veranstaltungen, schwierig zu prüfen. Die Ärztekammer Bremen versucht seit Anbeginn, strukturelle Bedingungen zu schaffen, um eine qualitativ hochwertige Fortbildung zu gewährleisten. Die Unterstützung der Mitglieder ist hier allerdings erforderlich. Daher ist nun eine weitere Möglichkeit eingerichtet, den Weg der Information zu verkürzen. Ab sofort können Sie im Internet Ihre Meinung äußern zu Wichtige Fakten in Kürze: den ärztlichen Fortbildungen, die Sie besucht haben. Eine weitere Struktur, die es nur in Bremen gibt, ist die Angabe eines verantwortlichen Arztes, der Mitglied der Ärztekammer Bremen ist. Diese Position wird nun noch gestärkt. In Zukunft obliegt es dem verantwortlichen Arzt, Referenten zur Offenlegung ihrer Interessen gegenüber der Industrie zu verpflichten. Damit können sich die Zuhörerinnen und Zuhörer selbst ein Bild über die Neutralität des Vortrages machen. Mit beiden Maßnahmen versucht die Ärztekammer Bremen einen weiteren Schritt in Richtung Continuing Professional Development. ■ Stichtag für Ärztinnen und Ärzte mit KV-Zulassung zum Nachweis der Fortbildung: 30. Juni 2009 ■ Rückmeldungen zu Veranstaltungen unter: www.aekhb.de/Fortbildung ■ Verpflichtung zur Offenlegung der Interessen gegenüber der Industrie seitens des Referenten: ab sofort Dr. Susanne Hepe, Leiterin der Akademie für Fort- und Weiterbildung, Prof. Dr. Jürgen Freyschmidt, Vorsitzender des Beirates der Akademie für Fort- und Weiterbildung, Ärztekammer Bremen 19 20 INTERN B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 Das Bremer Ärztejournal setzt in dieser Ausgabe die Serie „KVHB vorgestellt“ fort. In Folge berichten wir über die unterschiedlichen Abteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung und geben Einblick in die vielfältigen Aufgaben und Tätigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Schwachhauser Heerstraße 26/28. Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) ist die Selbstverwaltungsorganisation der an der ambulanten Versorgung teilnehmenden Vertragsärzte, ermächtigten Ärzte, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Bremen. Abrechnung/Honorarwesen Sämtliche Leistungen, die die Bremer Ärzte für Patienten erbringen, für seine Arbeit tatsächlich bekommt, erfährt er erst am Ende passung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) sowie zur Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung im Jahr 2009“ erging erst am 23. Oktober 2008. Gleichzeitig galt für die KV Bremen mit diesem Beschluss die gesetzliche Verpflichtung, die Ärzte bis zum 30. November 2008 über das jeweilige RLV zu informieren. des Abrechnungsprozesses. Zuständig für die Verteilung und Kurze Fristen – starker Einsatz haben einen finanziellen Gegenwert. Aber wie viel Geld ein Arzt Auszahlung der Arzthonorare im Land Bremen ist die Abteilung Abrechnung/Honorarwesen der KV Bremen. An der Spitze dieses Kernbereiches der KV Bremen stehen zwei besonders erfahrene Mitarbeiter, die stets in enger Abstimmung mit dem Vorstand die Umsetzung des facettenreichen Regelwerkes der Arztabrechnung gewährleisten. Die Abteilung „Abrechnung/Honorarwesen“ wird geleitet von Angelika Maiworm, stellvertretender Abrechnungsleiter ist Peter Czyron. Insgesamt 37 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören der Abteilung mit der Doppelbezeichnung Abrechnung/Honorarwesen an. Eine kleine Bremer Besonderheit ist die Zusammenführung der Zuständigkeiten der Arztabrechnung und des Honorarwesens in einer Abteilung schon: Angelika Maiworm löst diese Aufgabe in Personalunion und berichtet: „Es hat viele Vorteile, frühzeitig in den Informationsfluss bei der Ausarbeitung eines neuen Honorarvertrages einbezogen zu werden. So können wir einerseits die Nachfragen der Ärzte fundiert beantworten und andererseits auch Erfahrungen aus der Abrechnungspraxis in die Gremien einbringen.“ Der stets aktuelle Informationsfluss, das Wissen um Neuerungen, Ausnahmeregelungen und Fristen sowie die organisatorische Umsetzung gehören zum komplexen Arbeitsalltag dieses KV-Bereiches. Eindrucksvoll nachvollziehbar wird diese Herausforderung am Beispiel der vertragsärztlichen Honorarreform 2009. Die Berechnung der neuen Regelleistungsvolumina (RLV) und der gesamte thematische wie organisatorische Hintergrund der Reform mussten innerhalb dieser sehr kurzen Frist umgesetzt werden. Die fristgerechte Mitteilung an die Bremer Ärzte war ein Kraftakt und eine Ausnahmeleistung zugleich, welche das Projektteam mit außerordentlichem Einsatz bewerkstelligt hat. Schließlich musste in jeder Phase sichergestellt werden, dass im Interesse der Bremer Vertragsärzte und –psychotherapeuten alle Abrechnungsabläufe sowie das normale „Tagesgeschäft“ zeitgerecht abgewickelt werden können. Zumal mit der bundesweiten Einführung von Lebenslanger Arztnummer (LANR) und Betriebsstättennummer (BSNR) zum 1. Juli 2008 eine weitere „Baustelle“ in den Abrechnungsabläufen bestand. Nur durch einen überdurchschnittlichen Einsatz aller Mitarbeiter aus den Betreuungsteams konnte die Abrechnungsbearbeitung (erstmals unter LANR und BSNR) termingerecht abgeschlossen werden. Noch im Dezember des letzten Jahres fanden sechs Veranstaltungen zur Neuordnung der vertragärztlichen Vergütung und der Regelleistungsvolumen 2009 statt. Dort nutzten viele Ärzte die Gelegenheit, sich über die gravierenden Änderungen zu informieren. Zusammen mit Oltmann Willers, dem Leiter der Abteilung Vertragswesen, sowie dem KV-Vorstand führte Angelika Maiworm diese wichtigen Infoabende durch. „Die Ärzte haben verständlicherweise viele Fragen, gerade jetzt bei Einführung der Änderungen“, erläutert Angelika Maiworm. Zur Unterstützung hat die KV Bremen eine Broschüre zusammengestellt, in der die „Systematik der Regelleistungsvolumina“ erklärt wird. Die Broschüre kann im Internet herunter geladen werden unter: www.kvhb.de/abrechnung/ebm Alles andere als Routine „Zwar hat es in meiner 35-jährigen Tätigkeit immer wieder Reformen und Änderungen in der Berechnung der Arzthonorare gegeben, doch in dieser Sache hat es sich schon um eine spezielle Herausforderung gehandelt“, sagt Angelika Maiworm. Der 40-seitige Beschluss des Erweiterten Bundesausschuss zur „An- Was gehört dazu? Mit der Abteilung „Abrechnung/Honorarwesen“ kommt jeder Bremer Arzt gleich mehrmals im Jahr in Kontakt, wenn die Quartalsabrechnungen durch das Betreuungsteam 1 (Teamleitung Isabella Graczk) und das Betreuungsteam 2 (Teamleitung Stefan Schelenz) bearbeitet INTERN B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 Zulassung/Genehmigung EDV Abrechnung/Honorarwesen Vertragswesen/Kostenträgerabrechnung Rechnungs-/Personalwesen Rechtswesen Zentrale Dienste Kommunikation Notfalldienste Prüfgremien Vertreterversammlung/Vorstand und die Honorarbescheide erstellt werden. In den Verantwortungsbereich der Abteilung fallen auch die EDV-Koordination und die Widerspruchbearbeitung, wie sich bei genauer Betrachtung der Abläufe der Honorarabrechnung als sinnvoll herausgestellt hat. Bevor die Abrechnungsdaten des Arztes eingehen, werden bereits im Team EDV-Koordination (Teamleitung Petra Stelljes) umfangreiche Vorbereitungen getroffen. Wichtige Schnittstellen sind dabei die Abteilung Vertragswesen, die Abteilung ZG (Zulassung/Genehmigung) und die Abteilung EDV. Informationen über Verträge. Neuzulassungen von Ärzten, über Praxiszusammenschlüsse oder –auflösungen, über Art und Umfang der ärztlichen Beschäftigung, arztbezogene Qualifikationen sowie EBM-Änderungen müssen über eine umfangreiche Abrechnung/Honorarwesen Angelika Maiworm Abteilungsleiterin Telefon 0421/3404-141 [email protected] Peter Czyron Stellvertretender Abteilungsleiter Telefon 0421/3404-193 [email protected] Katharina Kuczkowicz Telefon 0421/3404-190 [email protected] Elke Klünder Stellvertretende Teamleiterin Telefon 0421/3404-192 [email protected] Jessica Drewes Fallzahlenzuwachsbegrenzung Telefon 0421/3404-195 [email protected] EDV-Koordination Petra Stelljes Teamleiterin Telefon 0421/3404-191 [email protected] Janet Lütkebomert Hausarztzentrierte Versorgung/ Fallzahlzuwachsbegrenzung Telefon 0421/3404-152 [email protected] Widerspruchsbearbeitung Ulrike Heitmann Telefon 0421/3404-312 [email protected] Betreuungsteam I Ansprechpartner für: Hausärzte (Allgemein-/Prakt. Ärzte, Internisten, Kinderärzte); Internisten (fachärztlich ohne Schwerpunkt); Nervenärzte, Neurologen, Psychiater einschließlich Ermächtigte; Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie und -psychotherapie; Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten/ Psychotherapeutische Medizin; Kinder-/Jugendlichen Psychotherapeuten; Nichtvertragsärztliche im Notfalldienstbereich Isabella Graczyk Teamleiterin Telefon 0421/3404-300 [email protected] Waltraud Lyß Stellvertretende Teamleiterin Telefon 0421/3404-301 [email protected] Ute Eilers Telefon 0421/3404-302 [email protected] Dorothea Paschek Telefon 0421/3404-302 [email protected] Roswitha Giese Telefon 0421/3404-160 [email protected] Marion v. Uchtrup-Nolte Telefon 0421/3404-160 [email protected] Waltraut Kiebist Telefon 0421/3404-166 [email protected] Lydia Quiring Telefon 0421/3404-303 [email protected] Gertraud Schöppner Gruppenleiterin Telefon 0421/3404-165 [email protected] Norma Falk Telefon 0421/3404-166 [email protected] Sabine Rixmann Telefon 0421/3404-161 [email protected] Ansprechpartner für Nervenärzte/Psychotherapeuten: 21 22 INTERN Zulassung/Genehmigung EDV Abrechnung/Honorarwesen Vertragswesen/Kostenträgerabrechnung Rechnungs-/Personalwesen Rechtswesen B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 Zentrale Dienste Kommunikation Notfalldienste Prüfgremien Vertreterversammlung/Vorstand Betreuungsteam II Ansprechpartner für: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen (Neurochirurgen), Gynäkologen, Hautärzte, HNO, Humangenetik, Internisten mit Schwerpunk, Kinderärzte (fachärztlich), Laborärzte, MVZ, MKG-Chirurgen, Nuklearmediziner, Orthopäden, Pathologen, Phys. U. Reha. Medizin, Radiologen, Strahlentherapeuten, Urologen, Ermächtigte Ärzte, Krankenhäuser, Institute Stefan Schelenz Teamleiter Telefon 0421/3404-315 [email protected] Marlies Fornaçon Stellvertretende Teamleiterin Telefon 0421/3404-320 [email protected] Sofija Dragić Telefon 0421/3404-318 [email protected] Edith Günther Telefon 0421/3404-319 [email protected] Manuela Lüllmann Telefon 0421/3404-319 [email protected] Ingrid Meyer Telefon 0421/3404-308 [email protected] Gudrun Waschilewski Telefon 0421/3404-308 [email protected] Ute Hellmers Telefon 0421/3404-306 [email protected] Gabriele Duschl Telefon 0421/3404-167 [email protected] Heide Schnipper Telefon 0421/3404-309 [email protected] M. Reza Zorofchi Telefon 0421/3404-304 [email protected] Ute Köster Telefon 0421/3404-169 [email protected] Barbara Sill Telefon 0421/3404-163 [email protected] Margret Kipke Telefon 0421/3404-316 [email protected] Stammdatenpflege aufbereitet werden. Erst dann können die Betreuungsteams mit der Abrechnungsbearbeitung beginnen. Aufgaben der Betreuungsteams Die beiden Teams der Abrechnung prüfen nach dem Regelwerk die von den Ärzten eingereichten Quartalsabrechnungen. Nach dem Einlesen der gelieferten Daten findet ein Abgleich mit dem Regelwerk statt. An dieser Stelle werden Unstimmigkeiten sichtbar. Beispielsweise wird geprüft, ob die Abrechnungsbestimmungen des EBM beachtet wurden, für bestimmte Leistungen Genehmigungen vorliegen oder Abrechnungsvorgaben aufgrund von Verträgen (z. B. Ambulantes Operieren) beachtet wurden. Dies alles gehört zum gesetzlichen Auftrag einer KV, die im Rahmen der Gewährleistungspflicht die Aufgabe hat, die Abrechnungen auf Plausibilität und sachlich-rechnerische Richtigkeit zu überprüfen, damit den Krankenkassen nur solche Leistungen in Rechnung gestellt werden, die nach dem EBM berechnungsfähig sind. Zum selbstverständlichen Arbeitsablauf gehört außerdem die Kontrolle der eigenen Qualität: Nach Fertigstellung der etwa 1.700 Abrechungen und der Bewertung- und Budgetierungsläufe in der EDV werden im Team EDV-Koordination stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt. Ohne eine solche Qualitätskontrolle werden bei der KV Bremen die Honorarbescheide nicht verschickt. In der Folge gehen in jedem Quartal auch Widersprüche von den Mitgliedern gegen den Abrechnungsbescheid ein, die dann an die Weitere Mitarbeiter der Abteilung, ohne Foto: Maritta Bögershausen, Helmut Geising, Inge Hustedt, Marianne Winterfeld Widerspruchsbearbeitung weitergeleitet werden. In einigen Fällen muss der Widerspruchsausschuss einberufen werden, in dem der Vorstand der KV Bremen mit Unterstützung der Fachabteilung über den Sachverhalt entscheidet. Stets ansprechbar Als kleinste KV Deutschlands muss sich die KV Bremen personell gut aufstellen, kann aber die Aufgabenbereiche personell nicht mehrfach absichern. Gerade der sensible Bereich Abrechnung erfordert enormes Fachwissen. Dort kann niemand ohne entsprechendes Vorwissen seine Arbeit machen, deshalb ist Teamarbeit gelebte Praxis für die Mitarbeiter der Abteilung Abrechnung/Honorarwesen. Sie verstehen sich als Ansprechpartner der Bremer Ärzte und Psychotherapeuten und stehen bei Rückfragen immer gerne direkt als Ansprechpartner zur Verfügung. Im Besonderen gilt das für die Teamleiter, aber auch für Angelika Maiworm und Peter Czyron, für die neben der vielfältigen Koordinations- und Leitungsarbeit der persönliche Kontakt zu den KV-Mitgliedern zur täglichen Routine gehört. Gerade in bewegten Zeiten wie diesen, wo durch die Honorarreform 2009 ein großer Informationsbedarf seitens der Ärzte und Psychotherapeuten besteht, bewährt sich diese engagierte Form eines mitgliederorientierten Dienstleistungsgedankens. PHARMAKOTHERAPIE B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 Clopidogrel Wie lange sollte der Einsatz dauern? Clopidogrel ist beim AKS ohne STEMI über drei Monate, beim STEMI über bis zu vier Wochen indiziert. Wird beim AKS oder STEMI ein unbeschichteter Stent implantiert, reicht wie bei elektiven Indikationen eine Gabe über vier Wochen. Bei beschichteten sollte Clopidogrel ein Jahr gegeben werden. Die Gabe von Clopidogrel zusätzlich zu ASS ist in der Kardiologie nach Implantation von koronaren Stents und im Rahmen der Therapie des akuten Koronarsyndroms (AKS) indiziert. Wie lange Clopidogrel in diesen Situationen eingesetzt werden muss, ist immer wieder Anlass für Nachfragen und Diskussionen. Die Behandlungsdauer muss differenziert und nach der konkreten Situation ausgerichtet werden. Wichtig ist hier, welche Art von Stent implantiert wird, ob es sich um ein AKS mit oder ohne ST-Hebungsinfarkt (STEMI) handelt und ob das AKS interventionell behandelt wird. Implantation koronarer Stents Nach Einlage von Stents im Rahmen elektiver Koronarinterventionen ist die Gabe von Clopidogrel zusätzlich zu ASS therapeutischer Standard. Der Nutzenbeleg im Sinne einer Reduktion koronarer Ereignisse im Vergleich zur Monotherapie mit ASS wurde ursprünglich jedoch für die Kombination von Ticlopidin mit ASS erbracht. Wegen besserer Verträglichkeit hat sich die Gabe von Clopidogrel statt Ticlopidin durchgesetzt. Bei unbeschichteten Stents beträgt die Therapiedauer für Clopidogrel plus ASS 28 Tage. Anschließend muss – wie bei jeder chronischen KHK – ASS langfristig weiter gegeben werden. Die optimale Behandlungszeit mit der Kombination bei beschichteten Stents ist nach wie vor unklar, weil entsprechende systematische Untersuchungen nicht durchgeführt wurden. Die Entscheidung muss immer individuell getroffen werden; eine Gabe von Clopidogrel plus ASS über zwölf Monate sollte in der Regel jedoch ausreichend sein. AKS – keine primäre Stenteinlage Der Nutzen von Clopidogrel zusätzlich zu ASS beim AKS ohne STEMI, das nicht primär interventionell behandelt wird, wurde in der CURE-Studie belegt. Bei einer Behandlungsdauer über 3-12 Monate traten gut zwei Prozent weniger kardiovaskuläre Todesfälle, Insulte oder Infarkte auf, wobei lediglich die Infarktrate signifikant gesenkt wurde. Schwerwiegende Blutungen nahmen um ein Prozent zu. Analysen über den Zeitverlauf ergaben, dass während der ersten 90 Tage die Reduktion vaskulärer Ereignisse der Zunahme schwerwiegender Blutungen überwog. Im Anschluss daran traten unter der Kombination zumindest numerisch mehr schwerwiegende Blutungen auf als vaskuläre Ereignisse verhindert wurden. Eine positive Nutzenbilanz über den Tag 90 hinaus ist somit für Clopidogrel plus ASS beim AKS ohne STEMI nicht belegt. Die Kombination sollte deshalb für drei Monate gegeben werden. Dies entspricht im Übrigen den impliziten Empfehlungen der Fachinformationen zu Clopidogrel und dem „Bremer Kompromiss“, der zwischen der Kardiologischen Klinik und Niedergelassenen vor knapp zwei Jahren gefunden wurde. Der Nutzen von Clopidogrel zusätzlich zu ASS beim AKS mit STEMI, das nicht primär interventionell, sondern mit oder ohne Fibrinolyse behandelt wird, wurde in der COMMIT- und der CLARITY-Studie belegt. Bei einer Behandlungsdauer über 8 bis maximal 28 Tagen nahmen die Reinfarktrate und die Mortalität geringfügig ab, ohne dass relevante Blutungen provoziert wurden. Für diese Patienten ist somit eine Behandlung mit Clopidogrel plus ASS über maximal vier Wochen ausreichend. AKS – sekundäre Stenteinlage Größere Subgruppen der CURE- und der CLARITY-Studie wurden im Rahmen des AKS sekundär, im Mittel nach drei bis zehn Tagen, mit einer Angioplastie plus Stenteinlage behandelt. Alle interventionell behandelten Patienten erhielten dann für 28 Tage die Kombination Clopidogrel plus ASS. Nutzen und Blutungskomplikationen unter Clopidogrel in den Subgruppen mit Intervention unterschieden sich in beiden Studien nicht von denen der Gesamtgruppen. In der Subgruppe der CURE-Studie mit sekundärer Intervention zeigte eine Gabe von Clopidogrel über diese 28 Tage hinaus keinen weiteren Zusatznutzen; in der CLARITY-Studie wurde dieser Aspekt nicht geprüft. Somit ist bei Patienten mit AKS, die sekundär einen Stent erhalten, die Gabe von Clopidogrel über vier Wochen ausreichend. AKS – primäre Stenteinlage Der Nutzen von Clopidogrel plus ASS bei Patienten mit AKS (mit oder ohne STEMI), die primär eine Koronarintervention mit Stent erhalten, ist bisher nicht speziell geprüft. In den meisten Studien, die den Nutzen der primären Koronarintervention beim AKS untersuchten, erhielten Patienten mit Stenteinlage jedoch über eine begrenzte Zeit Clopidogrel. Diese Maßnahme hat sich ohne konkreten Nutzenbeleg etabliert. In Analogie zum Verfahren nach elektiven Koronarinterventionen und nach sekundären Interventionen im Rahmen eines AKS ist auch hier die Gabe von Clopidogrel über 28 Tage nach Stentimplantation am besten begründet. Chronische KHK – keine Indikation Mit Verweis auf die CHARISMA-Studie wird häufiger eine Indikation für Clopidogrel plus ASS bei allen Patienten mit chronischer KHK (Infarkt oder Revaskularisationen in der Anamnese, chronische Angina etc.) begründet. Zitiert werden die Ergebnisse für eine willkürlich selektionierte Subsubgruppe der Studie, die angeblich einen Vorteil der Kombination gegenüber ASS allein zeigen soll. Methodisch ist diese Analyse völlig unhaltbar. Bei chronischer KHK ist die Gabe von Clopidogrel zusätzlich zu ASS zudem nicht zugelassen und deshalb nicht erstattungsfähig. Dr. Hans Wille, Institut für Pharmakologie, Klinikum Bremen-Mitte 23 24 AKTUELLES B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 A K A D E M I E F Ü R F O R T- U N D W E I T E R B I L D U N G Veranstaltungsinformationen Impfcurriculum für Ärzte Die Impfstrategien unterliegen aufgrund der sich ändernden epidemiologischen Situation einem ständigen Wandel. Eine mobile Gesellschaft, die in ferne Länder aufbricht, hat ebenso Fragen und Informationsbedarf zur Reisemedizin. Bei diesem Fortbildungsthema geht es um aktuelle Informationen und Empfehlungen zum Impfen wie z. B. HPV-Impfung sowie zur Prävention von Infektionskrankheiten. Termin: 07. Februar 2009, 9.00 – 19.00 Uhr. Kosten: 95,- Euro (10 PKT). Modulares Curriculum Psychotraumatologie Traumatherapie bei Kindern Termin: 05. März 2009, 19.00 – 21.30 Uhr. Kosten: 45,- Euro (3 PKT). Traumaspezifische Diagnostik Termin: 27. Mai 2009, 17.00 – 20.00 Uhr. Kosten: 55,- Euro (3 PKT). Notfallmedizin für niedergelassene Ärzte Neue Chefärzte in Bremerhaven stellen sich vor. Termin: 11. Februar 2009, 19.30 – 21.30 Uhr. Ort: Hochschule Bremerhaven. Die Veranstaltung ist kostenfrei (2 PKT). Wiederauffrischungskurs mit Vorträgen, Diskussion von Fallbeispielen sowie praktischen Übungen unter der Leitung von Dr. Schimansky, Anästhesie Diako Bremen sowie ärztlicher Leiter Rettungsdienst Bremen. Termin: 07. – 08. März 2009, Samstag 10.00 – 20.00 Uhr, Sonntag 9.00 – 13.30 Uhr. Kosten: 195,- Euro (18 PKT). Vorlesungsserie für Radiologie-Weiterbildungsassistenten Das alternde Gesicht Grundlagen der apparativen Mammadiagnostik: Stellenwert der einzelnen Verfahren bei der Abklärung von Mamma-Befunden Termin: 17. Februar 2009, 18.00 – 19.30 Uhr. Die Veranstaltung ist kostenfrei. (2 PKT). im Rahmen des Curriculum Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin der Bundesärztekammer. Termin: 18. – 21. Februar 2009, jeweils 9.00 – 18.30 Uhr. Kosten: 500,- Euro (40 PKT). Das Gesicht ist die „persönliche Visitenkarte“ des Menschen. Seine individuelle Ausdruckskraft und Mimik entstehen durch das Zusammenspiel komplexer anatomischer Strukturen. Unter dem Motto „Ästhetik – Maßstab Plastisch-Chirurgischer Eingriffe“ werden moderne plastisch-chirurgische Techniken aber auch Kosmetisch-Chirurgische Möglichkeiten vorgestellt, welche die Belastung des Patienten reduzieren und die Ergebnisqualität der Behandlung erhöhen. Termin: 21. März 2009, 11.00 – 16.00 Uhr. Die Veranstaltung ist kostenfrei (5 PKT). Medical English „Focus“ für Ärztinnen und Ärzte Gutachten gut gemacht In diesem Seminar werden ausgewählte Aspekte aus den Bereichen Anamnese, Befunderhebung, Diagnostik und Therapie sprachlich beleuchtet. In Kleingruppenarbeit und Rollenspielen werden diese sprachlichen Strukturen, sowie Redewendungen und Fragetechniken spielerisch gefestigt, um so das sprachliche Handeln in der Arzt-Patient Interaktion zu verbessern. Termin: 18. Februar 2009, 15.00 – 20.00 Uhr. Kosten: 75,- Euro (6 PKT). In diesem Seminar werden Aufgaben und Möglichkeiten des Gutachters wie auch des Gutachtens vermittelt. Neben Vorträgen werden in Kleingruppen die Tücken und Schwierigkeiten der Gutachenerstellung am praktischen Beispiel erarbeitet und eigene Gutachten erstellt. Termin: 11. und 18. März 2009, jeweils 17.00 – 21.00 Uhr. Kosten: 95,- Euro. Fortbildungsreihe Bremerhaven Aufbaukurs Palliativmedizin Modul 1 Einführungsseminare QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen 16.- Std. Curriculum Transfusionsmedizin Mit Verabschiedung der Richtlinie zur Blutgruppenbestimmung und Bluttransfusion (Hämotherapie) im Juli 2005 wurde verpflichtend festgelegt, dass jedes Krankenhaus einen Transfusionsverantwortlichen benennen und in jeder Abteilung, die Blutkomponenten und Plasmaderivate anwendet, ein Transfusionsbeauftragter bestellt werden muss. Termin: 27. – 28. Februar 2009, Freitag und Samstag jeweils von 9.00 – 18.00 Uhr. Kosten: 235,- Euro (16 PKT). Möglichkeiten und Grenzen toxikologischer Nachweise Termin: 02. März 2009, 18.30 – 20.00 Uhr Die Veranstaltung ist kostenfrei (2 PKT). Termin: 08. – 09. Mai 2009 Für Psychotherapeuten: 17. – 18. April 2009. Freitag Nachmittag und Samstag ganztägig. Kosten: 235,-/150,- Euro (18 PKT). Die Veranstaltungen finden, sofern nicht anders angegeben, im Fortbildungszentrum der Ärztekammer Bremen am Klinikum Bremen-Mitte statt. Bei allen Veranstaltungen ist eine vorherige schriftliche Anmeldung notwendig. Nähere Informationen und Anmeldeunterlagen erhalten Sie bei der Akademie für Fort- und Weiterbildung, Tel.: 0421/3404-261/262; E-Mail: [email protected] (Friederike Backhaus, Yvonne Länger) NAMEN UND NACHRICHTEN AUS DEM LAND BREMEN 25 INFORMATION Doris Grunert Prof. Dr. Klaus Hartung Michael Vogel-Klingenberg Fachärztin für Humangenetik, Diplom-Biologin Facharzt für Laboratoriumsmedizin (niedergel.), Facharzt für Innere Medizin/Rheumatologie, Facharzt für Transfusionsmedizin/Hämostaseologie Facharzt für Neurologie und Psychiatrie Niedergelassen Niedergelassen seit Januar 2008 Niedergelassen seit Juli 2008 W e r d e g a n g W e r d e g a n g W e r d e g a n g Biologiestudium (1977-1982) an der GeorgAugust-Universität in Göttingen, wissenschaftl. Arbeit am Institut für Humangenetik, Medizinstudium (1980-1986) in Göttingen und Lübeck, Staatsexamen und Approbation 1987. Verschiedene Tätigkeiten als Assistenzärztin in der Gynäkologie und Geburtshilfe, zuletzt am ZKH Bremen-Nord. Seit 1991 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Humangenetik der Universität Bremen, seit 1999 Fachärztin. Im November 2006 Eröffnung einer Praxis für Humangenetik in Koop. mit der Universität Bremen. Medizinstudium in Heidelberg und Mannheim (1975-1981). Forschungsaufenthalt am NIH, anschl. Militärdienst im Bundeswehrzentralkrankenhaus. Internistische und rheumatologische Ausbildung an der MHH (1984-1992), Habilitation 1992. Assistent im Labor von Prof. Seelig (1993). Oberarzt (1994), Chefarzt im Institut für Laboratoriums- und Transfusionsmedizin im Klinikum Bremerhaven (2001). Seit 1995 Laborarzt, (1998) Transfusionsmediziner und Hämostaseologe (2007). Niedergelassen seit Januar 2008 im Klinikum Bremerhaven. Studium an der Universität Göttingen. Am Klinikum Bremen-Ost Facharztweiterbildung für Psychiatrie (1995-2001) sowie Facharztweiterbildung für Neurologie (20012007). Zunächst ab Juli 2008 Niederlassung als Neurologe und Psychiater in einer Einzelpraxis als Nachfolger von Dr. Schroeter in Bremen-Walle. Seit Oktober 2008 niedergelassen im neurologisch-psychiatrischen Versorgungszentrum (MVZ) in der Gröpelinger Heerstraße 335 gemeinsam mit Ilsabe Bischoff, Dr. Sybille Eickens und Dr. Jens van der Velde. ANZEIGENBÖRSE Stellenmarkt Hausärztl. Gemeinschaftspraxis in Bremen sucht Allg. Arzt/Ärztin für regelmäßige Urlaubsvertretung. Tel. 0172/4241011 Vertreter/in gesucht für Allgemeinpraxis Bremer Umland Als Urlaubsvertretung suchen wir für unsere Allgemeinmedizinische Praxis eine Vertretung. Urlaubszeiten können noch abgesprochen werden. Chiffre 090209, Tel. 0171/4820284 Facharzt/-ärztin für Arbeitsmedizin als Partner/in in arbeitsmedizinischer Praxis gesucht. Information: Dr. Karbe-Hamacher, Bremen, Tel. 0421/210070 FA/FÄ Anästhesie Ärztehaus Bremen Langemarckstr. zur Verstärkung unseres Teams im Raum Bremen gesucht, auch Teilzeit möglich. Ggf. KV-Sitz, Übernahme zum späteren Zeitpunkt. EG/UG, 155 qm ab 01.01.09 an allgemeinmed. oder andere Fachrichtung, Hohentor-Apotheke. Chiffre 090210 Tel. 0421/8093212 Partner/in für Gemeinschaftspraxis Kinderärztlicher KV-Sitz (Allgemeinmedizin) in Bremen in Teil-/Vollzeit für Mitte 2009 gesucht. (gerne auch 1/2 Sitz) zwecks Einstieges in Praxis von Kollegin gesucht. Chiffre 090202 Chiffre 090211 Weiterbildungsassistent Innere Medizin/Kardiologie Große internistisch-kardiolog. Praxis mit Herzkatheterlabor (18 Mon. WB-Zeit) im Bremer Norden sucht ab Jan. 09 WB-Ass., großes Spektrum, nettes Team, komplette Innere WB im Rotationsverfahren mit koop. Klinik möglich. Chiffre 090203 26 ANZEIGENBÖRSE Stellenmarkt Allgemeinärztin sucht Anstellung in MVZ oder Gem.-Pr., KV-Sitz vorhanden. B R E M E R Ä R Z T E J O U R N A L 02 09 Allgemeinärztin mit KV-Sitz, NHV, Akupunktur Praxisräume 2 Räume à 13 qm für 250,- Euro. Wer hat Lust, stundenweise in einer gut ausgelasteten gyn. Praxis mitzuarbeiten? Z. B. als WiedereinsteigerIn oder um aus der Klinik heraus den Praxisalltag kennenzulernen. Spätere Ausweitung der Arbeitszeiten und Assoziation erwünscht. Fax 0421/8353183 Chiffre 090201 sucht beruflich neues Zuhause in Gem.-Pr. ab 10/09 oder 01/10. Chiffre 090206 Chiffre 090207 Biete in Psychotherapie-Praxis in Bremerhaven Fortbildung www.westerland-seminar.de Gynäkologische Praxis Hausarztpraxis Praxisräume in Bremerhaven abzugeben. Termin nach Vereinbarung. für PsychotherapeutIn in Bremen-Nord zu verkaufen. Chiffre 090205 Chiffre 090208 Stuhr-Varrel (Landesgrenze Bremen) Praxisräume in Ärztehaus (Arzt-, Zahnarzt-Praxis und Apotheke vorhanden), 130 qm, 1. OG, neuer Fahrstuhl vorhanden, zentrale Ortslage, nebenliegend Filialen der Kreissparkasse und Volksbank, Vielzahl an Parkplätzen, Bus-Haltestelle gegenüberliegend, Renovierung nach Ihren Wünschen, 1 Jahr mietfrei, Überlassung gut erhaltener PraxisEinrichtung unentgeltlich, von privat an Arzt für Allgemeinmedizin/Chiropr./Akup./Homöop. oder andere Fachrichtungen (durch Umzug) kurzfristig zu vermieten. Balint-Samstage (je 2 Doppel-Std.) in Bremen für interessierte Kolleginnen und Kollegen Weiterbildung „Psychotherapie“ bzw. „psychosomatische Grundversorgung“. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Internet unter www.ImmobilienScout24.de (Scout-ID: 41333928). Chiffre 090204 Leitung: Thomas Bartsch, ÄK-ermächtigt, Tel. 05166/930777 (AB Praxis) Homöopathie als berufsbegleitende Weiterbildung in Bremen mit Berechtigung zur IV-Abrechnung. Kontakt: Dr. Jürgen Borchert, Tel. 0421/6588031, E-Mail: [email protected] Sonstiges Jazzmusik, moderne, im Kollegenkreis? Wer hat Lust, und dafür noch etwas Zeit (niederfrequent)? Piano Tel. 0421/71777 Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen bitte an: Peter Schoppe Werbeagentur GmbH Chiffre-Nr.: Walderseestr. 48, 30177 Hannover, Tel. 0511/90 92 50-0, Fax 0511/90 92 50-22 Kleinanzeigenschluss Heft 03/09: 12. Februar 2009 IMPRESSUM Bremer Ärztejournal Offizielles Mitteilungsorgan der Ärztekammer Bremen und der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen; ISSN 1432-2978 Internet: www.bremer-aerztejournal.de Herausgeber: Ärztekammer Bremen, Schwachhauser Heerstraße 30, 28209 Bremen, Internet: www.aekhb.de. Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen, Internet: www.kvhb.de Für den Inhalt verantwortlich: Franz-Josef Blömer, Günter Scherer Autoren dieser Ausgabe: Hubert Bakker, Dr. Christine Block, Dr. Manfred Braun, Prof. Dr. Benedikt Buchner, LL.M., PD Dr. jur. Heike Delbanco, Günther Egidi, Prof. Dr. Jürgen Freyschmidt, Elisabeth Goetz, Dr. Jörg Gröticke, Dr. Susanne Hepe, Hermann Lohmann, Wolfgang Müller, Marion Saris, Dr. Hans Wille Redaktion: Andrea Klingen (Ltg.), Claudia Krause Anschrift der Redaktion: Bremer Ärztejournal, Schwachhauser Heerstraße 30, 28209 Bremen Gestaltung: Peter Schoppe Werbeagentur GmbH Verlag: Peter Schoppe Verlag, Walderseestraße 48, 30177 Hannover, Tel. 05 11/ 62 62 66-3, Fax 05 11/ 90 92 50-22 Verantwortlich für die Anzeigen: Peter Schoppe Werbeagentur GmbH, Jasmin Temel, Walderseestraße 48, 30177 Hannover, Tel. 05 11/ 90 92 50-0 Zurzeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. I/09, gültig ab 1. Januar 2009. Druck: Albat und Hirmke GmbH, Hannover, gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier Beilagenhinweis: Diese Ausgabe enthält die Beilage Klinikum Links der Weser gGmbH und die Teilbeilage DW. Service GmbH Anzeige Postvertriebsstück H 42085, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt. Ärztekammer Bremen, Schwachhauser Heerstraße 30, 28209 Bremen Das Besondere genießen: Private Banking. Sie erwarten eine intensive Betreuung, die besten Berater, exklusive Veranstaltungen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Ihr Private Banking-Berater mit seinem Team freut sich auf Sie. Ihr Erfolg ist unser Ansporn. Rufen Sie uns an unter 0421 179-1857.