Konzept Markusbrücke EGH Saarland - Markusbrücke eV

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Konzept Markusbrücke EGH Saarland - Markusbrücke eV
Markusbrücke e.V.
Wohn- und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung
- Konzeption –
 Haus Felsenhof
 Haus Vogelschau
 ambulante Dienste
1. Trägerschaft
2. Zielsetzung
3. Intensiv betreutes Wohnen in Haus Felsenhof und Haus Vogelschau
3.1. Aufnahmeverfahren
3.2. Aufenthaltsdauer
3.3. Therapeutisches Konzept
3.3.1. Gesundheitliche und soziale Betreuung
3.3.2. Ergotherapeutische Angebote
3.3.3. Musisch-kreative Angebote und Freizeitgestaltung
3.4. Sozialdienst
3.5. Psychotherapeutische Angebote
3.6. Außenwohngruppe
4. Ambulante Leistungen
4.1. Hilfen zum selbstbestimmten Leben und Wohnen für
erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung
4.2. Modellprojekt Ambulante tagesstrukturierende Maßnahmen
5. Personal
6. Beendigung der Hilfe
1. Trägerschaft
Der Verein Markusbrücke e.V. umfasst Haus Felsenhof und Haus Vogelschau als
Einrichtungen zur Wiedereingliederung sowie ambulante Dienste für psychisch kranke
oder behinderte Menschen freier Trägerschaft.
Der Verein hat seinen Sitz in Losheim-Britten (Kreis Merzig-Wadern) und ist Mitglied des
Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Rheinland-Pfalz / Saarland e.V. mit Sitz in
Saarbrücken. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw.
mildtätige Zwecke. Er ist weder konfessionell noch parteipolitisch gebunden (§ 2 Abs. 2
der Satzung).
Zweck des Vereins ist:
Hilfeleistung in Rat und Tat für psychisch kranke und behinderte Menschen, Arbeit gegen
die Diskriminierung psychisch Kranker und Behinderter und Förderung von Toleranz
und Verständnis für ihre spezielle Problematik (§ 2 Abs. 2 der Satzung).
Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass der Verein
Einrichtungen zur Betreuung psychisch kranker, pflegebedürftiger und behinderter
Menschen zur Verfügung stellt, die der Rehabilitation in jeglicher Hinsicht dienen (§ 2 Abs.
3 der Satzung).
2. Zielsetzung
Vielfach geraten Menschen durch persönliche oder äußere Umstände in Schwierigkeiten,
die die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft erschweren. Sie benötigen Hilfestellung,
wenn ihre eigene Kraft zur Bewältigung nicht ausreicht.
Durch die Aufnahme bei uns und die gemeinsame Arbeit mit den MitarbeiterInnen sollen
für den Klienten Möglichkeiten geschaffen werden, selbständig zu leben und zu arbeiten,
sowie dessen persönliche soziale Lage zu stabilisieren. Dies geschieht unter
Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen, der individuellen Notlage, des sozialen
Umfeldes und der aktiven Mitwirkung des Klienten.
Ziel unserer Leistungen und Angebote ist die Herstellung und Wahrung größtmöglicher
körperlicher, geistiger und seelischer Stabilität sowie die Entwicklung persönlicher und
sozialer Fähigkeiten und Fertigkeiten.
3. Intensiv betreutes Wohnen in Haus Felsenhof und Haus Vogelschau
Aufnahme finden Menschen,
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deren ärztliche Primärdiagnose einem psychiatrischen Krankheitsbild entspricht
(Personenkreis der §§ 53, 54 SGB XII);
deren akute stationäre Versorgung abgeschlossen ist, bei denen aber aufgrund des
Krankheitsbildes oder der Schwere der Behinderung auf eine rehabilitative
Maßnahme noch nicht verzichtet werden kann;
bei denen die Erwartung gegeben ist, dass eines der Rehabilitationsziele erreicht
werden kann;
die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
3.1. Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren beginnt mit der Kontaktherstellung und dem Aufnahmeantrag
und endet mit dem Abschluss der Betreuungsvereinbarung im Heimvertrag.
Es beinhaltet:
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Anfrage
Bewerbungsgespräch, individuelle Bedarfsfeststellung
ggf. Probewohnen
Entscheidung über Aufnahme/ Ablehnung
Hilfeplan/ Zielvereinbarung
Betreuungsvertrag/ Heimvertrag
Zur Gewährung der Hilfen ist bereits vor der Aufnahme ein Antrag beim zuständigen
Kostenträger zu stellen. Die Kostenübernahme muss vor der Aufnahme geklärt sein.
3.2. Aufenthaltsdauer
Die Dauer des Aufenthalts richtet sich nach den therapeutischen Notwendigkeiten für
die/den Einzelne/n. Wir betreuen Menschen, die einer kurz-, mittel- oder längerfristigen
Begleitung und Förderung bedürfen, je nach Schwere der Erkrankung. Bei den
mittelfristigen Aufenthalten erfolgt nach Klärung der Therapieziele zumeist eine Phase
der Stabilisierung und / oder Neuorientierung. Bei den längerfristigen Aufenthalten gilt
der gleiche Rahmen wie im mittelfristigen Bereich. Die einzelnen therapeutischen
Zielsetzungen werden hier jedoch in wesentlich kleinere Schritte gegliedert, so dass die
zeitliche Komponente in den Hintergrund tritt.
Das Ziel der weitest möglichen Wiedereingliederung gilt für die jeweiligen
Aufenthaltsperspektiven entsprechend.
Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach der persönlichen Entwicklung des Klienten und
seines individuellen Hilfebedarfs bzw. der Zusage des Kostenträgers.
3.3. Therapeutisches Konzept
Zentrale Elemente der Hilfeplanung sind bei uns, ausgehend von der individuellen
Bedarfssituation, neben der Basisversorgung folgende Förderleistungen:
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Hilfen zur alltäglichen Lebensführung, Förderung im lebenspraktischen
Bereich,
Betreuung und Hilfe in gesundheitlichen Belangen, bei der medizinischen
Versorgung und bei Krankheit,
Tagesstrukturierende Trainingsangebote zur Förderung der
Beschäftigungsfähigkeit,
Psycho-soziale Versorgung und Beratung, Hilfen zur Bewältigung von
Konflikten und psychischen Krisen,
Angehörigen- und Familienarbeit,
Anregungen zur Freizeitgestaltung,
Angebote im musisch-kreativen Bereich,
Förderung motorischer Fähigkeiten und körperliche Aktivierung.
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Für jeden Bewohner wird ein Hilfeplan erstellt, der sich nach seinen individuellen
Bedürfnissen und Fähigkeiten richtet und der regelmäßig fortgeschrieben wird. Dieser
Hilfeplan beinhaltet:
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Feststellung des individuellen Hilfebedarfs und der zu gewährenden Hilfe,
Übersicht der bisher geleisteten Hilfen,
Festlegung über grobe Zielvorstellungen, konkrete Aufgaben und erforderlichen
Leistungen und Maßnahmen,
Einbeziehung von Angehörigen und sonstigen Bezugspersonen.
Jedem Bewohner wird ein Prozessbegleiter zugeteilt, der die Hilfsplanung regelmäßig
prüft und aktualisiert und der für ihn fester Ansprechpartner ist.
Zur Zielsetzung der Rehabilitationsmaßnahmen gehört vor allem, den psychisch kranken
und behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen
und ihnen die Ausübung eines Berufes oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu
ermöglichen oder sie soweit wie möglich unabhängig von einer Betreuung zu machen.
Schwerpunkte unseres therapeutischen Angebotes:
3.3.1. Gesundheitliche und soziale Betreuung
In Haus Felsenhof und in Haus Vogelschau stehen MitarbeiterInnen des Teams umfassend
- auch nachts - für die BewohnerInnen zur Verfügung. Sie sind AnsprechpartnerInnen für
alle gesundheitlich-pflegerischen Fragen, bieten Hilfe und Unterstützung in
lebenspraktischen Belangen und im Bedarfsfall bei der persönlichen Hygiene.
Die medikamentöse Therapie durch die betreuenden Fachärzte hat für uns eine
zentrale Bedeutung; sie kann aber nicht für sich alleine stehen. Nach unserer Auffassung
und Erfahrung ist der Erfolg anderer therapeutischer Ansätze ohne medikamentöse
Hilfestellung zumeist gefährdet. Soweit nötig wird die medikamentöse Behandlung eng
vom Personal begleitet. Bei fortschreitender Eigenständigkeit können Vereinbarungen
zur selbständigen Medikamenteneinnahme getroffen werden.
Die soziale Betreuung umfasst alle Fördermaßnahmen, die die sozialen Gegebenheiten,
also die zwischenmenschlichen Beziehungen und das unmittelbare Umfeld beeinflussen.
Sie bezieht sich in der Regel auf die folgenden Lebensbereiche:
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Wohnen, z.B. Fragen der Wohnqualität und des Wohnumfeldes (u.a.
Außenwohngruppe) oder der Änderung der Betreuungsintensität;
Arbeit, z.B. Unterstützung bei der Durchführung der therapeutischen
Angebote;
Freizeit, z.B. Ausflüge, Urlaub, Hobbys, Aktivierung und Erholung;
Soziale Integration, z.B. Kontakte zu MitbewohnerInnen, Freunden und
Angehörigen, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben;
Hinführung zu und Begleitung von ergo- und psychotherapeutischen sowie
musisch-kreativen Angeboten.
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3.3.2. Ergotherapeutische Angebote
Der Lebensbereich ‚Arbeit’ fordert eine Veranlagung sozialer Kompetenz. Daher sind
neben den Anforderungen der Arbeit als solche nicht nur Fertigkeiten, sondern gerade
die sozialen Fähigkeiten zu üben, mit dem Ziel, sich als sinnvolles Glied im sozialen
Miteinander erleben zu dürfen.
Wir bieten für diese Aufgabenstellung verschiedene Übungsfelder und Hilfen:
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Dienstleistungen und Mitverantwortung für andere MitbewohnerInnen,
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Übernahme von Aufgaben in den Gemeinschaftsbereichen Küche, Garten und
Hauswirtschaft,
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Durchführung beschäftigungs- und ergotherapeutischer Aufträge,
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Spezielle Bildungs- und Informationsangebote.
Darüber hinaus werden durch Arbeitsgruppen und Projektarbeiten neue Bezüge zu
Arbeit und Umwelt hergestellt. Dies geschieht unter verstärkter Einbeziehung von
Arbeitgebern und der Arbeitsverwaltung. Das berufsbezogene Arbeitstraining wird
begleitet von einer Ergotherapeutin, vom Arbeitstherapeuten und vom Sozialdienst.
Die Arbeits- und Beschäftigungstherapie hat bereichsübergreifenden Charakter. Die
Vermittlung von Techniken gibt den KlientInnen die Möglichkeit, krankheitsbedingte
Behinderungen zu überwinden, persönlichen Kontakt zu Mitmenschen aufzunehmen und
Vertrauen zu schaffen. Ziel der Ergotherapie ist die weitere Verselbständigung und die
Ausweitung der Handlungskompetenz bis hin zur verstärkten Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben.
Erprobt und geübt werden können hier
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arbeitsrelevante Fähigkeiten und Fertigkeiten in den hauseigenen
Arbeitsbereichen,
beschäftigungstherapeutische Grundfertigkeiten mit handwerklichem Charakter,
wie z.B. Weben, Stricken, Häkeln, Flechten, Tonarbeiten, Holzarbeiten,
Steinarbeiten u.v.m.,
soziale und emotionale Kompetenzen wie z.B. Kontakt- und Kritikfähigkeit,
kreative Kompetenzen, Spontaneität und Flexibilität,
persönliche Kompetenzen, insbesondere Verantwortlichkeit und Realitätsbezug,
lebenspraktische Kompetenzen wie Selbständigkeit und Strukturierung,
kognitiv-geistige Kompetenzen wie Merkfähigkeit, Ausdauer und Konzentration.
3.3.3. Musisch-kreative Angebote und Freizeitgestaltung
Um wieder eine Verbindung zu schaffen zur Natur und ihren jahreszeitlichen Rhythmen,
werden die Festeszeiten gemeinsam geplant und gestaltet. Daneben können Konzerte,
Theateraufführungen, Ausstellungen, Kino und dergleichen besucht werden.
Regelmäßige Ausflüge zu den zahlreichen Freizeitmöglichkeiten in der näheren
Umgebung ergänzen dieses Angebot.
Die Förderung der musisch-kreativen Fähigkeiten ist dazu geeignet, den menschlichen
Gesamtorganismus zu harmonisieren und tragfähige Beziehungen zwischen Innen- und
Außenwelt aufzubauen. Kulturelle Angebote und der Bereich der Freizeitgestaltung
sollen den KlientInnen Zugang zu allen Lebensbereichen eröffnen.
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3.4. Sozialdienst
Bei der Wahrnehmung ihrer Rechte werden die KlientInnen vom Sozialdienst beraten und
unterstützt, in der Regel in Absprache mit dem Gesamtteam und dem gesetzlichen
Betreuer, z.B.
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bei der Förderung der sozialen Integration,
bei der Beantragung von sozialen Leistungen,
bei Amtsangelegenheiten und Behördengängen,
in finanziellen Angelegenheiten,
bei der Verwaltung des Taschengeldes,
bei der Verfolgung individueller Zielsetzungen
und persönlicher Interessen.
3.5. Psychotherapeutische Angebote
Als ein Grundelement der Wiedereingliederungsbestrebungen gilt es, den einzelnen
Menschen in seinem sozialen Umfeld zu verstehen und beratend sowie strukturierend
Unterstützung zu gewähren. Beratungsangebote für Einzelne, die sich auf seine sozialen
Beziehungen, z.B. auf seine Familie, den Freundes- und Bekanntenkreis und andere
relevante Kontakte konzentrieren, nehmen einen wichtigen Platz ein. Den KlientInnen
steht ein psychologischer Dienst zur Verfügung, der folgende Leistungen anbietet:
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Unterstützung durch Gespräche mit Betroffenen und Angehörigen,
Vermitteln angemessener Information zur Erkrankung und zu den jeweiligen
Behandlungsmöglichkeiten,
Krisenintervention und Rückfallprophylaxe,
Compliance-Förderung,
Unterstützung bei der Verarbeitung der Erlebnisse während der akuten
Krankheitsphase,
Unterstützung in der längerfristigen Auseinandersetzung mit der Erkrankung
und deren Folgen.
Fragen der Übernahme von Verantwortung, Probleme im Umgang mit Anforderungen aus
dem sozialen Umfeld müssen bewusst gemacht werden, Möglichkeiten zur Konfliktlösung
müssen geübt werden. Das durch die psychische Erkrankung häufig beeinträchtigte
Selbstwertgefühl kann in behutsamer und einfühlsamer Arbeit gestärkt werden. Dazu
bedarf es neben der Vermittlung von Information über die eigene Erkrankung auch der
Erarbeitung von Strategien zu Krankheitsbewältigung und Krisenmanagement – sowohl
für die Betroffenen selbst als auch für ihre Angehörigen, um langfristig zu tragfähigen
Umgangsweisen mit sich selbst und mit andern, mit Selbständigkeit, Nähe und Distanz zu
finden.
3.6. Außenwohngruppe
Das therapeutische Wohnheim ‚Haus Felsenhof’ bietet in Losheim-Britten, Lindenweg 4,
eine Außenwohngruppe mit 3 Einzelzimmern an. Diese Wohnmöglichkeit steht
grundsätzlich dem gleichen Personenkreis zur Verfügung, der auch in ‚Haus Felsenhof’
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Aufnahme findet, also seelisch behinderten Menschen gemäß §§ 53,54 SGB XII, die „nicht
nur vorübergehend“ und „wesentlich“ behindert sind.
Das Leben in der Außenwohngruppe unterscheidet sich vom Leben im Haupthaus nicht
grundlegend, was die Betreuung durch ein multiprofessionelles Team und die Erstellung
individueller Hilfepläne sowie die Unterstützung, Begleitung und Beratung in den
Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit und Krankheitsbewältigung betrifft. Je nach
individuellem Hilfebedarf können die BewohnerInnen der Außenwohngruppe an den
therapeutischen Angeboten des Felsenhofes teilnehmen. Die Unterstützung durch die
MitarbeiterInnen des Felsenhofes steht ihnen sowohl in ihrem Wohnbereich als auch im
Felsenhof zur Verfügung.
Die Menschen, die in der Außenwohngruppe leben, haben darüber hinaus die Möglichkeit,
lebenspraktische Fertigkeiten wie z.B. Einkaufen, Kochen, Haushaltsführung und
Alltagsstrukturierung, die häufig durch lange Krankenhaus- und Heimaufenthalte
reduziert sind, verstärkt wieder zu aktivieren und zu nutzen.
Nachts steht den BewohnerInnen der Außenwohngruppe eine Rufbereitschaft zur
Verfügung, so dass auch dann bei Bedarf persönlicher Kontakt in kurzer Zeit hergestellt
werden kann.
4. Ambulante Leistungen
Wir erbringen auch ambulante Eingliederungshilfe im Form von Leistungen zur
fachlichen Betreuung im persönlichen Wohn- und Lebensumfeld auf der Grundlage der
§§ 53 ff SGB XII.
4.1. Hilfen zum selbstbestimmten Leben und Wohnen für erwachsene Menschen
mit seelischer Behinderung
Dieses Angebot richtet sich an seelisch behinderte Menschen,
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die vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer nicht zur selbständigen
Lebensführung fähig sind und
für die eine stationäre Hilfe nicht, noch nicht oder nicht mehr erforderlich ist.
Die Hilfe orientiert sich am persönlichen Hilfebedarf des seelisch behinderten Menschen
und soll ihn befähigen, sein Leben weitgehend selbst zu gestalten, zu bestimmen und zu
organisieren. Sie kann in der eigenen Wohnung des seelisch behinderten Menschen oder
an einem anderen Ort stattfinden und ist nicht an eine bestimmte Tageszeit gebunden.
Umfang und Struktur der ambulanten Leistungen richten sich nach den jeweiligen
Erfordernissen „Hilfen zum selbstbestimmten Leben und Wohnen für erwachsene
seelisch behinderte Menschen“ und können, ausgehend vom persönlichen
Betreuungsbedarf von unterschiedlicher zeitlicher Intensität sein:
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A6a: Der seelisch behinderte Mensch hat einen Hilfebedarf von durchschnittlich 3
Stunden pro Woche.
A6b: Der seelisch behinderte Mensch hat einen Hilfebedarf von durchschnittlich 6
Stunden pro Woche.
Zu den Leistungselementen im direkten Bereich zählen insbesondere die Unterstützung,
Förderung und Anleitung bei der
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Bewältigung von alltagspraktischen und administrativen Tätigkeiten,
Erweiterung sozialer und kommunikativer Kompetenzen,
Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft,
Gestaltung des täglichen Lebens,
Ausübung einer angemessenen Tätigkeit / eines Berufes,
Konfliktbewältigung und Krisenintervention sowie Krisenbegleitung,
Vermittlung in weiterführende Hilfen.
Zu den Leistungselementen im indirekten Bereich zählen insbesondere
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administrative Leistungen (Leitung, Verwaltung, Organisation),
Qualitätsentwicklung und –sicherung (Fortbildung, Supervision,
Teambesprechungen),
Vernetzung (Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern,
Psychiatriegremien, Öffentlichkeitsarbeit),
fachliche Dokumentation und Hilfeplanung.
Die Leistungen werden von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt, zu dessen
Fähigkeiten insbesondere die soziale Kompetenz, der wertschätzende Umgang mit
behinderten Menschen und Erfahrungen in der Bewältigung schwerer Krisen gehören.
4.2. Modellprojekt „Ambulante tagesstrukturierende Maßnahmen“
Das Modellprojekt „Ambulante tagesstrukturierende Maßnahmen“ für erwachsene
seelisch behinderte Menschen, die bereits im Rahmen der Eingliederungshilfe beim
Leistungserbringer nach der Maßgabe des Leistungstyps A 6 betreut werden oder wurden
und zusätzlich tagesstrukturierende Hilfe benötigen“, dient der sozialen Eingliederung
und ist eine Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit einer seelischen Behinderung,
 die Anspruch auf ambulante Eingliederungshilfe im Rahmen von Hilfen nach § 54
Abs. 1 SGB XII i. V. m. § 55 SGB IX haben
und
 die Leistungen nach Leistungstyp A 6 erhalten oder erhalten haben
sowie
 Bedarf an ambulanter tagesstrukturierender Unterstützung haben
Das Ziel der Leistung richtet sich nach § 53 SGB XII. Allgemeines Ziel des Modellprojektes
ist es, die Leistungsberechtigten dabei zu unterstützen, ihre sozialen und
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beschäftigungsorientierten Fähigkeiten zu stabilisieren und so weit wie möglich
auszubauen. Übergeordnet von zentraler Bedeutung ist stets die Verbesserung der
Teilhabemöglichkeiten der behinderten Menschen. Den besonderen Bedürfnissen
seelisch behinderter Leistungsberechtigter ist dabei Rechnung zu tragen.
Dazu zählen insbesondere folgende Ziele:
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Erhaltung und Förderung vorhandener Fähigkeiten und Fertigkeiten
(Ressourcenorientierung);
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Ausübung einer geeigneten internen oder externen Beschäftigung bzw.
Sicherstellung einer adäquaten Tagesstrukturierung
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Soweit im Einzelfall möglich, Heranführung an berufliche Eingliederung und
Entwicklung beruflicher Perspektiven
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Erhaltung und Förderung der gesundheitlichen Stabilität
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Verbesserung der sozialen Integration; Vorbeugung und Vermeidung sozialer
Funktionseinbußen.
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Soziale Stabilisierung und gesellschaftliche Anerkennung durch Beschäftigung

Nachhaltige Stabilisierung des erreichten Grades an Selbstständigkeit und
Unabhängigkeit von Hilfe
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Verschlimmerung der Behinderung vermeiden.
Um
diese
Ziel
erreichen
zu
können,
bieten
wir
niedrigschwellige
Beschäftigungsmöglichkeiten,
die
den
besonderen
Erfordernissen
der
Leistungsberechtigten gerecht werden, an und gewährleisten eine qualifizierte Beratung
und Begleitung der Leistungsberechtigten.
Der individuelle Beschäftigungsumfang richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen
und Fähigkeiten und liegt zwischen drei und 15 Stunden pro Woche.
Interne tagesstrukturierende und Beschäftigungsmaßnahmen finden u.a. an folgenden
Standorten statt:
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Haus Vogelschau, Vogelschau 9-11, 66679 Losheim-Britten
Haus Felsenhof, Zum Fels 24, 66687 Wadern-Bardenbach
Myosotis Service GmbH, Saarstraße 25, Losheim-Britten
Zu den Leistungselementen im direkten Bereich zählen u.a.:
 Angebote zur Tagesstrukturierung
 ggf. Durchführung von tagesstrukturierenden Maßnahmen
 Anleitung und Assistenz der Leistungsberechtigten
 Akquise externer Angebote
 Abklärung des Leistungsprofils des Leistungsberechtigten und seiner
Beschäftigungsmöglichkeiten
 ggf. Angebot von Zuverdienstmöglichkeiten
 Akquise externer Beschäftigungsplätze (Zuverdienst)
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Klärung des arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Status des
Leistungsberechtigten vor Aufnahme der Tätigkeit
Beratung und Unterstützung externer Anbieter
Überleitung in Leistungsangebote zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn eine
Beschäftigungszeit von mindestens 15 Stunden pro Woche auf Dauer möglich ist.
Zu den Leistungselementen im indirekten Bereich zählen u.a.:
 Hilfeplanung und Dokumentation
 Teambesprechungen
 Koordinierung mit den Leistungen nach dem Leistungstyp A6
 Zusammenarbeit mit weiteren Leistungserbringern
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sozialpädagogische Betreuung
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Anteile administrativer Aufgaben (Verwaltung, Organisation, Zusammenarbeit
mit dem Leistungsträger)
Fortbildung und Supervision
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
Mitwirkung bei statistischen Erhebungen
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5. Personal
Für die jeweiligen Hilfeleistungen wurde ein multiprofessionelles Team gebildet, in dem
u.a. folgende Fachkompetenzen vertreten sind: Ergotherapie, Arbeitstherapie,
Krankenpflege, Heilerziehungspflege, Sozialarbeit, Psychotherapie.
Im medizinischen Bereich sind außerdem eine Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie
und ein Arzt für Allgemeinmedizin und Naturheilverfahren konsiliarisch tätig.
Die MitarbeiterInnen müssen über ein breites Spektrum an Kenntnissen und
Kompetenzen verfügen. Sie benötigen Kenntnisse in den Bereichen:
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Recht, Verwaltung, Schuldnerberatung, Hauswirtschaft,
Kenntnisse über Möglichkeiten von Fachdiensten, Ämtern, Schulen und Betrieben,
Kenntnisse in der Pharmakologie.
Neben der fachlichen Voraussetzung werden folgende persönliche Anforderungen an die
Mitarbeiter gestellt:
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Initiative, Belastbarkeit, Frustrationstoleranz, selbständige Aufgabenerfüllung,
Fähigkeit und Bereitschaft zur Teamarbeit,
Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung,
flexible, an den Bedürfnissen der KlientInnen orientierte Arbeitszeiteinteilung,
Akzeptanz der Lebenswelten der KlientInnen.
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6. Beendigung der Hilfe
Die Beendigung der Eingliederungsmaßnahme wird nach Absprache im Team mit dem
Klienten, dessen Betreuer, Angehörigen und dem Kostenträger entschieden.
Das Betreuungsverhältnis wird beendet wenn:
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das Ziel des selbständigen Wohnens erreicht ist
die Notwendigkeit weiterer Zusammenarbeit nicht mehr gegeben ist
die Voraussetzungen zur Hilfegewährung nicht mehr vorliegen
der Klient die Maßnahme nicht mehr fortführen will
eine konstruktive Zusammenarbeit nicht mehr gewährleistet ist
der Klient nicht mehr aktiv mitarbeitet
die Hilfe zur Selbsthilfe bei ihm/ ihr gescheitert ist.
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