pro poLIZEI - Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Transcription
pro poLIZEI - Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
pro p oLIZEI INFORMATIONEN Heft Mai / Juni – 2010 FÜR NIEDERSACHSENS POLIZEI www.polizei.niedersachsen.de Polizei Extrablatt von 1985 Diensthundwesen Freund und Helfer auf vier Pfoten In Dienst gestellt Küstenboot „WSP 4“ Sportlerehrung 53 Aktive ausgezeichnet DPM-Handball Niedersachsens Frauen Deutscher Vizemeister Inhalt | Impressum ✘ Titel Diensthundwesen – Freunde und Helfer auf vier Pfoten 4 ✘ Aktuell Nachgefragt – Welche Aufgaben hat das ZDH 6 Innenminister vereidigt über 700 PK-Anwärter 7 Präventionsprojekt – „Nüchtern ist cool“ 8 Celle – Polizei noch familienfreundlicher 9 Urheberrecht – Verstoß kann teuer werden 10 In Dienst gestellt – Küstenboot „WSP 4“ 11 Gerichtsvollzieher – Training bei der Polizei 12 Wolfenbüttel – Aktion Zivilcourage 13 Seite 4 ✘ Niedersachsen Justiz und Polizei – MiStra ade 14 Kreativ – unterwegs mit Marke Eigenbau 15 Schwertransporte – ohne Polizeibegleitung 16 Ruhestand – „Eiche 1 meldet sich ab“ 17 Verkehrsgerichtstag – Kritik am „Idiotentest“ 18 Beispielhaft – Alkoholverbot im Metronom 20 Meldungen 21 Seite 9 ✘ Rubriken Briefe 22/23 Gelesen Seite 11 23 ✘ Sport NPM Crosslauf – Fast 300 Teilnehmer 24 Sportlerehrung 2009 25 DPM Handball – Niedersachsens Frauen Vizemeister 26 Titelbild: Training eines Diensthundes, Foto: ZDH Impressum proPolizei Seite 25 XXV. Jahrgang Herausgeber: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Lavesallee 6, 30169 Hannover Verantwortlich: Klaus Engemann, Vertreter: Dirk Hallmann Redaktion: Frank Federau, Dirk Hallmann, Sabine Hampel, Sandra Matschi, Sabine Michel, Sven Thielert, Doris Wollschläger Anschrift der Redaktion: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Redaktion proPOLIZEI, Postfach 221, 30002 Hannover Tel. 05 11/1 20- 60 44 oder - 62 59, Fax 05 11/ 120- 65 55, E-Mail: [email protected] Konzept, Layout und Satz (DTP): @ktuell Redaktionsbüro Draxler, Im Lohe 13, 29331 Lachendorf Tel. 0 51 45/98 70- 0, Fax 0 51 45/98 70- 70, E-Mail: [email protected] Druck: CW Niemeyer Druck GmbH, Böcklerstr. 13, 31789 Hameln Alle in proPOLIZEI veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung des Herausgebers oder der Redaktion übereinstimmen. Die Redaktion behält sich vor, Leserzuschriften (gegebenenfalls in gekürzter Form) zu veröffentlichen. 2 proPolizei Heft 3/2010 Editorial Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei I ch freue mich in meiner neuen Aufgabe als Staatssekretärin seit dem 24. März 2010 im Niedersächsischen Innenministerium auch für die Polizei verantwortlich zu sein. Die Polizei genießt einen hervorragenden Ruf bei unseren Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen. Das ist oft abgefragt und immer wieder bestätigt worden. Es ist also nicht neu und kommt auch nicht von ungefähr. Es ist Ihre Arbeit und Ihre Motivation und Kompetenz in diesem Beruf, die dieses Vertrauen rechtfertigen. Darauf können Sie stolz sein. Es ist schon sehr oft über den Standortfaktor „Innere Sicherheit“ geschrieben worden. Ich möchte dennoch besonders unterstreichen: Das Gefühl, sicher zu leben, ist ein wichtiger Pfeiler unserer Lebensqualität und genauso ein wichtiger Faktor für unternehmerische Entscheidungen. Auch deshalb haben Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe als Vollzugsbeamtinnen und –beamte und als Beschäftigte der Polizei. Dabei ist mir sehr bewusst, wie anspruchsvoll der Polizeiberuf ist und was dieser von Ihnen immer wieder abverlangt. Ich weiß, dass die Polizeibeamtinnen und -beamten in extremen und außergewöhnlichen Belastungssituationen häufig über sich hinauswachsen und Hervorragendes leisten. Sie stehen im Einsatz für andere Menschen, sie sollen unsere Bürgerinnen und Bürger schützen. Gerade deshalb ist auch die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte so verwerflich. Wir nehmen diese Entwicklung sehr ernst. Auch Ihre Angehörigen, Familien, Partnerinnen und Partner spüren ganz unmittelbar die Auswirkungen des Polizeidienstes: Mitunter tagelange Abwesenheiten; der Telefonanruf der Dienststelle wegen eines Soforteinsatzes; das gelegentlich hohe Planungserfordernis der Freizeiten; aber auch die psychischen Belastungen des Dienstes, erfahren sie aus erster Hand und teilen sie mit Ihnen. Umso mehr müssen auch sensible und verantwortungsvolle Vorgesetzte die Gewähr für die nötige Unterstützung bieten. Die Einführung eines Gesundheitsmanagement-Konzeptes und die Intensivierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind zwei Beispiele, mit denen Ihre beruflichen Rahmenbedingungen verbessert werden sollen. Vieles wird aufgrund der prekären Haushaltssituation gerade in den nächsten Jahren nicht leichter. Aber es gibt auch keinen Grund zu resignieren. Zuversicht ist ein guter Ratgeber. Gerne werde ich mir zeitnah auch persönlich ein Bild von Ihrer Arbeit vor Ort machen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Staatssekretärin Sandra von Klaeden Herzliche Grüße Ihre Foto: MI Heft 3/2010 proPolizei 3 Titel Diensthundwesen Freunde und Helfer auf vier Pfoten Ahrbergen bei Hildesheim. Dort findet man – etwas versteckt im Gewerbegebiet – das Zentrale Diensthundwesen der Polizei Niedersachsen. Wo früher einmal eine Einheit Bundeswehr ihr Domizil hatte, werden jetzt auf rund 42.000 Quadratmetern niedersächsische Diensthundführerteams aus- und fortgebildet. Allein in diesem Jahr sollen dort 105 Seminare mit insgesamt 548 Veranstaltungstagen (4.037 Teilnehmertage) stattfinden. Seit Februar 2009 gehört das Zentrale Diensthundwesen als Dezernat 21.3 zur Zentralen Polizeidirektion. Mit derzeit sieben Mitarbeitern organisiert dort der Erste Polizeihauptkommissar (EPHK) Alfred Kaufhold in Abstimmung mit den landesweiten Diensthundstaffeln der Polizeidirektionen die Aus- und Fortbildung für rund 220 Diensthunde und ihre Diensthundführer. Neben knapp 150 Belgischen Schäferhunden stehen rund 40 Deutsche Schäferhunde und an die 20 Holländische Hütehunde im Dienst der niedersächsischen Polizei. Aber auch ein paar „Exoten“ wie ein Riesenschnautzer und drei Rottweiler sind darunter. Im Alter von ein bis drei Jahren beginnen die Hunde ihre Karriere bei der Polizei. In selteneren Fällen werden sie bereits als Welpen angekauft und gehen dann als Einjährige in die Ausbildung. Ein Welpe mit Papieren kostet dabei in der Regel 700 bis 1.000 Euro, für einen ein- bis dreijährigen Hund sind bis zu 2.500 Euro zu veranschlagen. Durch4 proPolizei Heft 3/2010 schnittlich kann ein Hund nach seiner Ausbildung sechs bis sieben Jahre aktiven Dienst versehen. Alle Hunde sind als so genannte „Polizeischutzhunde“ ausgebildet, rund zwei Drittel davon mit einer zusätzlichen Spezialhundqualifikation. Während die Schutzhundausbildung auch in den Diensthundstaffeln durchgeführt wird, findet die Spezialisierung ausschließlich im Ausbildungszentrum in Ahrbergen statt. Letztere eignet sich nur für Hunde, die über einen ausgeprägten Spiel- und Beutetrieb verfügen, ein sicheres Umweltverhalten zeigen und dazu hoch belastbar und überdurchschnittlich ausdauernd sind. Diese besondere Eignung wird im Rahmen eines speziellen Auswahltests festgestellt. Im Rahmen dieser dualen Verwendung werden diese Hunde dann zu Rauschgift-, Sprengstoff-, Brandmittel-, Leichen- und Blutspürhunden oder Fährtenhunden ausgebildet. Eine Grundausbildung zum Sprengstoffspürhund (SSH) dauert dabei beispielsweise mit 55 Ausbildungstagen am längsten. Anschließend werden die Hundes dreimal jährlich für jeweils vier Tage fortgebildet. Ein SSH ist in der Lage, alle militärischen und gewerblichen Sprengstoffe, Schwarzpulver, Feuerwerkspulver, Waffen, Munition und abgeschossene Hülsen sowie Selbstlaborate anzuzeigen. Er wird unter anderem zur Absuche bei Bombendrohungen, vor politischen Kundgebungen und bei besonderen Veranstaltungen sowie zur Suche von Waffen und Munition eingesetzt. Aufgrund der Brisanz solcher Einsätze agiert der SSH grundFoto: Polizei Titel sätzlich frei und auf Entfernung. Dabei muss er selbständig arbeiten und einen eventuellen Fund durch Verbellen anzeigen. Insgesamt gibt es derzeit 43 ausgebildete SSH in Niedersachsen. Leichen- und Blutspürhunde (LBSH) hingegen werden in „nur“ 40 Tagen an menschlichen Verwesungsgerüchen sowie Blut konditioniert und sind dann in der Lage, vergrabene, versteckte, bedeckte oder auch hängende Leichen/teile anzuzeigen. Selbst geringste Duftanhaftungen können dabei aufgespürt werden, so dass sogar Zwischenablageorte ermittelt werden können. Darüber hinaus sind einige LBSH zusätzlich zu Wassersuchhunden ausgebildet. Diese werden aus einem Boot heraus eingesetzt und zeigen unter Wasser befindliche Leichen in stehendem und fließendem Gewässer an. Die Wassertiefe ist hierbei nicht entscheidend für den Erfolg. Die Anzahl der niedersächsischen LBSH liegt aktuell bei elf Hunden. Der Fährtenhund (FH) hingegen wird dazu ausgebildet, der Spur (Fährte) einer Person zu folgen. Hierbei orientiert sich der Hund an der verletzten Boden- und Vegetationsstruktur. Diese Methode stellt allerdings nicht sicher, dass er den menschlichen Individualgeruch als Spur leitend verknüpft. Daher ist zum Beispiel die Verfolgung von Spuren über befestigte Wege wie asphaltierte und betonierte Straßen nur begrenzt möglich. Außerdem reduzieren sich die Erfolgsaussichten der Sucharbeit schon nach zirka drei Stunden erheblich, eine Suche am Folgetag ist nur wenig erfolgversprechend. Derzeit verfügt die Polizei Niedersachsen über acht solcher Hunde. Wesentlich weitgehendere Möglichkeiten bei der Suche von Personen bietet hingegen der so genannte Personenspürhund (PSH). Dieser ist aufgrund seines hervorragenden Geruchssinns in der Lage, einer individuellen Geruchsspur (Individualgeruch) eines ganz bestimmten Menschen zu folgen. Nach intensivem Training folgt er mittels eines ihm angebotenen Geruchsträgers dieses Foto: Polizei Menschen (zum Beispiel ein Kleidungsstück oder ein ganz persönlicher Gebrauchsgegenstand) dem Weg, den dieser zurückgelegt hat. Ein derart ausgebildeter Hund kann diesem Individualgeruch auch über befestigte Flächen und unter günstigen Umständen noch nach mehreren Tagen folgen. Es gibt sogar Fälle, in denen ein solcher Hund erfolgreich Fährten verfolgt hat, die bereits Wochen alt waren. Damit ist der PSH ein willkommenes und effizientes Einsatzmittel für die Polizei. Auch die niedersächsische Polizei hat in der letzten Zeit positive Erfahrungen mit dem Einsatz von PSH gemacht, zudem steigt die Inanspruchnahme dieses Einsatzmit- tels stetig an. Allerdings konnten diese bis jetzt ausschließlich aus anderen Bundesländer wie Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz angefordert werden, da Niedersachsen selbst noch keine derartigen Hunde vorhält. Dies wird sich aber bald ändern, denn das Innenministerium hat mit Erlass vom März dieses Jahres die Zentrale Polizeidirektion mit der landeseigenen Ausbildung von Personenspürhunden beauftragt. Danach soll das Zentrale Diensthundwesen zeitnah die Ausbildung von mindestens zwei vollwertig einsetzbaren PSH durchführen. Für das Gelingen des auf 24 Monate angelegten PSH-Projekts ist eine ganz besondere Affinität der ausgewählten Diensthundführer zu dieser neuen Verwendungsmöglichkeit von Hunden notwendig. Nur wenn alle Beteiligten bereit sind, in und mit dieser Funktion zu leben, wird man zu wirklich guten Leistungen gelangen können. Für den erfolgreichen Abschluss ist die personelle Zusammensetzung des Ausbildungsteams (zwei Hundeführer und ein Trainer) im Hinblick auf eine harmonische und Ziel führende Grundeinstellung von besonderer Bedeutung. Von Belang ist zudem die Beschaffung adäquater Hundewelpen. Als geeignet haben sich hier die deutschen „Schweißhund- Rassen“ gezeigt, die über hervorragend genetisch angelegte Suchpass i o n ve r f ü g e n . F ü r d a s niedersächsische Projekt ist die Beschaffung von vier solcher We l p e n a n g e dacht. Um geeignete Diensthundführer für die Ausbildung dieser Welpen zu Personenspürhunden zu gewinnen, fand am 13. April beim Zentralen Diensthundwesen in Ahrbergen eine Informationsveranstaltung für interessierte Beamte statt. Sobald eine Auswahl getroffen wurde, wird das Team in eine zweimonatige Qualifizierung gehen, bei der dann die Informationsgewinnung und Hospitation bei Polizeidienststellen im In- und Ausland sowie die Beschaffung geeigneter Welpen im Vordergrund stehen. Parallel zu diesem umfangreichen Ausbildungsvorhaben befasst sich das niedersächsische Diensthundwesen derzeit mit der Erstellung eines Handbuchs für Diensthundführerinnen und Diensthundführer. Ein Ergebnis soll bis Ende dieses Jahres vorgelegt werden. ham Heft 3/2010 proPolizei 5 Aktuell Nachgefragt Diensthundführer – welche Aufgaben hat das ZDH? D amit der Diensthund zusammen mit seinem Hundeführer seinen Aufgaben gewachsen ist, wird auf fortwährende, einem Polizeihund entsprechende Ausbildung großen Wert gelegt. Dieses Training besteht zu einem Teil aus der Arbeit auf einem Hundeausbildungsplatz und zum anderen aus praxisnahen Übungen. Sabine Hampel sprach mit EPHK Alfred Kaufhold, dem Leiter des Zentralen Diensthundwesens (ZDH) in Ahrbergen. ??? Herr Kaufhold, seit Anfang 2009 ist das Zentrale Diensthundwesen organisatorisch bei der Zentralen Polizeidirektion angebunden. Welche konkreten Aufgaben haben Sie und Ihre Mitarbeiter? Kaufhold: Überwiegend bestimmt die zentrale Aus- und Fortbildung den Tagesablauf beim Zentralen Diensthundwesen. Darüber hinaus ist die Entwicklung und Erprobung von neuen Einsatzmöglichkeiten der Diensthunde von erheblicher Bedeutung. Zudem sind wir neben der Gremienarbeit auf Bundes- und Landesebene gemäß des neuen Erlasses für das Diensthundwesen vom 12.02.2010 wieder für die Eignungsfeststellung beim Nachersatz von Diensthunden zuständig. ??? Bei den sechs regionalen Polizeidirektionen ist jeweils eine Diensthundführerstaffel eingerichtet. Was ist deren Hauptaufgabe und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Zentralen Diensthundwesen? Kaufhold: Eine der Hauptaufgaben der Diensthundführerstaffeln liegt in der Unterstützung des Einzeldienstes bei der Erledigung der vielfältigen Aufgaben des täglichen Dienstes. So zum Beispiel bei Durchsuchungen, Absperrungen, Schutz6 proPolizei Heft 3/2010 und Sicherungsaufgaben, Einsatz gegen gewaltbereite Personen und bei der Suche nach Beweismitteln durch die Spezialhunde. Ein Eckpunkt der intensiven Zusammenarbeit ist neben dem Informationsaustausch in Hinblick auf neuste Ausund Fortbildungserkenntnisse und dem Bereitstellen von Kennzahlen für statistische Zwecke die unmittelbare Bedarfserhebung der erforderlichen Aus- und Fortbildungsseminare. ??? Beim Zentralen Diensthundwesen werden insgesamt 36 unterschiedliche Seminare angeboten. Momentan laufen in Ahrbergen zwei Seminare zur Spezialhundausbildung. Wie gestaltet sich ein typischer Ausbildungstag? EPHK Alfred Kaufhold, Leiter des Zentralen Diensthundwesens, trat 1971 in die Polizei Niedersachsen ein. Nach seiner Verwendung in der Bereitschaftspolizei und Dienst im Bereich Emsland absolvierte er die Ausbildung zum Diensthundführer und übernahm 1980 die Leitung der Diensthundgruppe in Lingen. 1981 wurde er stellvertretender Leiter der Diensthundführerschule in Hildesheim, 1987 Leiter der Diensthundführerschule und seit 1993 leitet er das Diensthundwesen in Ahrbergen. Kaufhold ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er führt selbst eine Rottweilerhündin. Kaufhold: Der typische Ausbildungstag wird zunächst vorwiegend von der Grundkonditionierung auf die verschiedensten Duftstoffe geprägt. Parallel dazu wird Sicherheit am Duftstoff und die Gewöhnung an alle nur erdenklichen Einsatzörtlichkeiten trainiert. Darüber hinaus werden die Diensthundführer in theoretischen Unterrichtseinheiten auf ihren späteren Einsatzbereich vorbereitet. ??? Derzeit gibt es rund 220 Diensthundführer bei der niedersächsischen Polizei. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich als Diensthundführer zu bewerben bzw. wo kann ich mich bei Interesse informieren? Kaufhold: Zu den Grundvoraussetzungen gehören insbesondere - die Bereitschaft zum Besuch des Diensthundführer- Grundlehrganges und weiterführender Lehrgänge, - die uneingeschränkte Möglichkeit zum Halten eines Diensthundes im häuslichen Bereich, - die Bereitschaft zum Führen eines Spezialhundes und dessen Ausbildung auch in der Freizeit, - Erfahrungen in den Aufgabenbereichen des Einsatz- und Streifendienstes oder des Zentralen Kriminaldienstes/ Kriminalermittlungsdienstes sowie - die uneingeschränkte Dienstbereitschaft auch außerhalb der geplanten Arbeitszeiten. ??? Und an wen können sich Interessenten wenden? Kaufhold: Bei Interesse an einer dienstlichen Verwendung als Dienthundführer sollte man zunächst die jeweiligen Diensthundstaffelführer oder Zugführer der Polizeidirektionen ansprechen. Foto: Polizei Aktuell Hannover Schünemann vereidigt über 700 Polizeikommissar-Anwärter A nfang des Jahres vereidigte Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Uwe Schünemann, in Hannover 285 angehende Beamte sowie 417 Polizistinnen und Polizisten, die ihre Ausbildung bereits am 1. Oktober an der Polizeiakademie Niedersachsen begonnen hatten. Sie schworen ihre Treue zur Verfassung und zum Dienstherrn. In seiner Begrüßung hieß Akademiedirektor Johannes-Jürgen Kaul die Anwärterinnen und Anwärter und rund 3.000 Gäste in der AWD-Hall-Hannover herzlich willkommen. Die große Zahl der Besucher freue ihn, denn das zeige die Verbundenheit mit der Polizei. An die Studierenden appellierte Kaul, die Möglichkeiten ihrer Ausbildung zu nutzen, damit sie den Aufgaben des Polizeidienstes gewachsen sind. „Gehen Sie das Studium engagiert und aufgeschlossen an“, so Kaul. Das Grußwort der Kirchen entrichtete Pastor Jobst-Heinrich Ubbelohde, der an der Polizeiakademie auch Vorlesungen zum Thema Berufsethik hält. Er hob die Bedeutung des kirchlichen Dienstes für die Polizei hervor. „Wir versuchen unaufdringliche Begleiter und kompetente Gesprächspartner für Sie zu sein“, so Ubbelohde. Großen Beifall erntete der Vertreter der Kommissarsanwärter Julian Hanne für seine Rede, in der er von den ersten persönlichen Eindrücken als Anwärter erzählte. Als Polizist fühle er sich jedoch noch nicht, dazu fehlten noch viele Stunden des Lernens über den Büchern oder des Trainings von Einsatzsituationen. Der Innenminister ließ es sich dann im Anschluss nicht nehmen, die Vereidigung selbst vorzunehmen. Schünemann Fotos: Polizei betonte, die Entscheidung, sich zum Polizeibeamten ausbilden zu lassen, sei eine Herausforderung, die sich auf das ganze Leben auswirke. „Sie gehen eine besondere Bindung mit der Polizei und dem Land Niedersachsen ein, die von Ihnen eine besondere Verantwortung für ein sicheres Miteinander aller Bürgerinnen und Bürger verlangt“, sagte der Mi- nister. Sorgen mache er sich allerdings über die zunehmende Gewaltbereitschaft auch gegenüber Polizeibeamten. „Sie werden an der Polizeiakademie unter anderen durch praktische Trainings auf solch schwierige Situationen gut vorbereitet“, betonte Schünemann jedoch. Andreas Ruhe | ham Heft 3/2010 proPolizei 7 Aktuell Landesregierung setzt auf Sicherheit im ÖPNV Vor dem Hintergrund einer Kette von Gewaltexzessen im öffentlichen Raum, die in dem tragischen Tod des Dominik Brunner an einem Münchener S-Bahnhof im vergangenen Jahr ihren vorläufigen Höhepunkt erreichten, hat die Niedersächsische Landesregierung beschlossen, neben anderen Maßnahmen die Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) sowie eine Optimierung des Systems der Notrufschaltungen in Bussen und Bahnen durch eine Anschubfinanzierung in Höhe von 500.000 Euro zu fördern. Seit dem 17. Februar können Förderanträge an die ZPD gerichtet werden. Empfangsberechtigt sind alle Unternehmen, die in Niedersachsen Verkehrsleistungen im ÖPNV erbringen. Förderungsfähig sind die Beschaffung und Inbetriebnahme von Video überwachungs- und Notrufsystemen in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen des ÖPNV. Entscheidende Vergabekriterien der Fördermittel sind das örtliche Kriminalitätslagebild und die Innovation der Sicherheitstechnik. Bevorzugt werden solche Systeme, die nach ihrer Auslösung andere Personen durch optische und akustische Signale auf die Notsituation aufmerksam machen und zum Einschreiten und Helfen veranlassen sowie Angreifer von der weiteren Tatbegehung abschrecken. So soll auch diese Maßnahme der Landesregierung als Teil der Kampagne für mehr Zivilcourage die Sicherheit im öffentlichen Raum erhöhen. Weitere Informationen sind im Internet vorhanden unter: http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/zpd/pd_zpd/ - Förderrichtlinie VIDEO Uwe Albers | mi 8 proPolizei Heft 3/2010 Nordhorn Präventionsprojekt „Nüchtern ist cool“ D as Polizeikommissariat Nordhorn startete Anfang des Jahres ein Präventionsprojekt unter dem Motto „Nüchtern ist cool“. 5.000 Ein-Euro-Münzen wurden mit einem Aufkleber „Nüchtern ist cool“ versehen, um damit gerade junge Leute auf die Gefahren von Drogen- und Alkoholkonsum hinzuweisen. Unterstützt wird das Projekt von den größeren Diskotheken in der Grafschaft Bentheim, die sich bereit erklärten, ihr Wechselgeld mit den Aufklebern zu versehen. Die Aktion wurde zudem mit der Landeszentralbank abgesprochen, die gegen das Bekleben der Münzenrückseite keine Bedenken hat. Bei der Vorstellung des Projektes äußerten der Leiter des Polizeikommissariates Nordhorn, Kriminaloberrat Heinz Defayay, und der Verkehrssicherheitsberater, Polizeikommissar Edgar Eden, die Hoff- nung, dass die Münzen durch viele Hände gehen, für Diskussionen sorgen und zu einem Umdenken bei der Risikobereitschaft führen. Die jüngste Entwicklung in der Grafschaft zeigt nämlich einen deutlichen Anstieg der Fahrten unter Drogenund Alkoholeinwirkung. Allein von Januar bis September 2009 wurden 204 Fahrer (zumeist zwischen 18 und 25 Jahren) festgestellt, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss hinter dem Lenkrad saßen. 2008 waren es noch 76 gewesen. In einem ersten Fazit kann der Start des Projektes positiv bewertet werden: Nach des Präsentation in den Medien setzte einen „Run“ auf die Dienststelle ein. Veranstalter, Gaststättenbetreiber, sowie Jugendliche, welche eine Fete organisierten, fragten nach Aufklebern. Achim van Remmerden | thi Fotos: Polizei Aktuell PI Celle Polizei wurde noch familienfreundlicher D ie Polizeiinspektion Celle ist noch familienfreundlicher geworden. Anfang des Jahres wurde das neu eingerichtete Familienzimmer eingeweiht und zur Nutzung an die Beschäftigten übergeben. Bereits seit dem Jahr 2008 ist die Polizei Niedersachsen Inhaber des Zertifkats „audit berufundfamilie“. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, wurde daher im Sommer 2009 eine Arbeitsgruppe in der Celler Inspektion eingesetzt. Ziel war es, ein Familienzimmer für die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Beschäftigten der Polizeiinspektion zu planen. Finanziert wurde das Familienzimmers mit zirka 700 Euro aus dem Budget der Celler Inspektion. Durch zahlreiche Spielzeugspenden eigener Mitarbeiter und relativ geringem Aufwand ist es der Arbeitsgruppe gelungen, ein kindgerechtes Zimmer einzurichten. Der bereitgestellte NIVADIS-Arbeitsplatz dient dazu, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Von nun an können vom Kleinkind bis Foto: Polizei hin zum betreuungsbedürftigen Angehörigen alle Altersgruppen im Familienzimmer betreut werden, während die PI-Angehörigen ihre „Büroarbeiten“ erledigen. Die Kinder können spielen, in Büchern schmökern, Hausaufgaben erledigen, CDs hören oder einfach nur auf dem Sofa entspannen, während ihre Eltern am PC ihre Vorgänge bearbeiten, Schreibarbeiten erledigen oder Telefonate führen. „Mir gefällt’s hier“ war die erste Aussage des neunjährigen Max, der nicht nur am Tag der Einweihung zu Gast im Familienzimmer war. Sein Vater macht von der Möglichkeit Gebrauch, seinen Sohn nach der Schule bei der Erledigung seiner Hausaufgaben zu betreuen. Das Angebot des Familienzimmers richtet sich aber nicht nur an Polizeibeamtinnen und -beamte mit Kindern. Der Raum steht auch anderen Familienangehörigen von Polizeibeschäftigten im Rahmen von Betreuungsengpässen offen zum Beispiel als Warte- oder Ruheraum vor oder nach Arztterminen. Christian Riebandt | dh Polizeiliche Präsenz im öffentlichen Raum Alle Polizeibeamtinnen und -beamten in Uniform stärken im täglichen Dienst das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nachhaltig. Dazu tragen auch Dienstgänge oder Fahrten zum und vom Dienst in öffentlichen Verkehrsmitteln bei. Einen weiteren Beitrag zu der von der Landesregierung initiierten Kampagne für mehr Zivilcourage leistete die deutliche Verstärkung der sichtbaren Polizeipräsenz im öffentlichen Raum durch Kolleginnen und Kollegen der Landesbereitschaftspolizei. Die erhöhte Präsenz bot den Menschen zusätzliche Möglichkeiten, ratsuchend auf die Polizei zuzugehen. Aber auch die Polizei konnte so gezielt den Kontakt zu den Menschen herstellen und in Gesprächen, unterstützt durch Informationsmaterial, rund um das Thema Zivilcourage informieren. Ergänzende Hinweise stehen im Internet bereit unter: www.lka.niedersachsen.de - Rubrik Aktuelles „Zivilcourage, aber sicher“ Uwe Albers | mi Autos für Hundeführer Bereits im Februar wurden 20 Diensthundeführer-Funkstreifenwagen vom Fuhrparkmanagement der ZPD an die Behörden übergeben. Vier weitere Fahrzeuge, die ebenfalls von VW Nutzfahrzeuge in Hannover gebaut und durch eine Sonderausrüstung in Posnan (Polen) ergänzt wurden, bef inden sich noch in der Auslieferung. Konzipiert wurde der Caddy in Zusammenarbeit mit den Diensthundeführerinnen und -führern Niedersachsens. Joachim Hausmann | thi Heft 3/2010 proPolizei 9 Aktuell Nachgefragt Urheberrechtsverletzungen können teuer zu stehen kommen I mmer wieder ist zu erfahren, dass nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch noch aktuell Kartenausschnitte, Straßenbilder oder Skizzen aus dem Internet des Anbieters „GoogleEarth“ oder „GoogleMaps“ heruntergeladen, ausgedruckt und an amtliche Vorgänge angehängt wurden. Die Verwendung von Kartenausschnitten, Straßenbildern, Skizzen und Ähnliches in Vorgängen können eine Verletzung von Urheberrechten bedeuten. Und die wiederum könnten disziplinarrechtliche Konsequenzen und Regressforderungen der Behörde gegenüber den Verursachern zur Folge haben. Da können Forderungen gegen Beamtinnen oder Beamte von bis zu 10.000 Euro zusammenkommen! Es ist erlass- und verfügungsmäßig geregelt, dass es in Bezug auf Vorgangsbearbeitungen untersagt ist, auf diese Medien zuzugreifen. Dennoch wird dagegen des Öfteren verstoßen. Dazu hat die Redaktion von „proPOLIZEI“ die Justiziarin der PD Braunschweig, Dr. Susanne Graf, befragt: „Kartenmaterial ist prinzipiell urheberrechtlich geschützt. Das heißt, das Recht, dieses Material zu vervielfältigen, veröffentlichen und so weiter besteht nur für den Urheber. Ein Urheber kann auf seine Rechte verzichten, dann ist die Verwendung problemlos zulässig. ‚GoogleEarth‘ oder ‚GoogleMaps‘ zum Beispiel schützen ihr Kartenmaterial beziehungsweise gestatten die (kostenfreie) Verwendung nur zu rein privaten Zwecken. Das Urheberrecht an den Karten und Aufnahmen in ‚GoogleEarth‘ beispielsweise steht der Firma Geocontent, Mag10 proPolizei Heft 3/2010 deburg, zu. Sie untersagt jegliche kommerzielle Nutzung. Für die Verwendung zu polizeilichen Zwecken besteht allerdings nach Urheberrecht eine Besonderheit. Nach § 45 I UrhG dürfen Vervielfältigungen zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht hergestellt werden. Nach § 45 II UrhG dürfen Behörden für Zwecke der öffentlichen Sicherheit Bildnisse vervielfältigen. Mit dieser Regelung soll insbesondere die Beweisführung vor Gericht erleichtert werden. Diese Besonderheit bedeutet aber nur, dass sozusagen ein Rechtfertigungsgrund für die an sich strafbaren Vervielfältigungshandlungen vorliegt, er befreit jedoch nicht generell von der wirtschaftlichen Vergütung des Urhebers, also zum Beispiel dem Kauf einer Lizenz zur Benutzung des Dienstes. In der PD Braunschweig besteht daher die klare Verfügungslage, dass die Benutzung von Kartenmaterial aus ‚GoogleEarth‘ oder ‚GoogleMaps‘ nicht zulässig ist.“ Fall 1: Beamte haben aus dienstlichen Gründen Kartenmaterial aus einem „Goog- le“-Dienst heruntergeladen. Diese wurden mehrmals kopiert und an weitere Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterinnen zur Information weitergegeben. Nach einem erfolgten Zugriff wurde dies in der Gerichtsverhandlung bekannt und die Staatsanwaltschaft verwarnte die Beamten. Dennoch wurden hier dienstrechtlich notwendige Gespräche geführt, was durchaus einen Nachteil für die dienstliche Laufbahn haben könnte. Und dies, obwohl die Beamten hier ihre Informationen weiter geben wollten, also „etwas Gutes getan haben“! Fall 2: Beamte haben für die genaue Beschreibung eines komplizierten Unfallortes Kartenmaterial aus „Google“heruntergeladen, in den Vorgang eingefügt und Einzeichnungen gemacht. Aufgrund der Berichtigung eines Sachbearbeiters wurden diese Kartenausschnitte aus dem Vorgang herausgenommen und durch erneute Zeichnungen und Beschreibungen ersetzt. Die aufnehmenden Beamten wurden darüber informiert. Bislang wurde dies nicht weiter strafrechtlich verfolgt. Fazit: Wer sein Wissen an andere weiter geben will und wer einem Vorgang Illustrationsmaterial hinzufügen möchte, damit die Staatsanwaltschaft den genauen Vorgang vor Augen hat, für den gilt: Verlassen Sie sich auf Ihre schriftlichen Beschreibungen oder fertigen Sie selbst Fotos. Bei Übersichtsaufnahmen verwenden Sie das für die Unterstützung polizeilicher Sachbearbeitung vorhandene GIS. Das gestattet die unentgeltliche Weitergabe von Kartenmaterial. Es ist im Intranet zu finden unter: Anwendungen: externe IT-Anwendungen: LAZMap Server mat Foto: Draxler Aktuell Brake Küstenboot ‚Wasserschutzpolizei 4‘ von Innenminister übergeben Blickte stolz auf „ihr“ Boot: Taufpatin Antje Pund, Ministerialrätin im MI I nnenminister Uwe Schünemann hat der Wasserschutzpolizei das neue Küstenboot „W 4“ übergeben. Bei der Übergabe in Brake sagte er sehr froh zu sein, ein derart modernes und leistungsfähiges Boot an die Wasserschutzpolizei des Landes übergeben zu können. „Natürlich ist das ein finanzieller Kraftakt in einer schwierigen Zeit. Es ist aber eine notwendige Investition, weil das Schiff mit seinen optimalen Arbeitsbedingungen einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit auf der Unterweser und in der Wesermündung leistet.“ Mit der „Wasserschutzpolizei 4“ erhält das WSPK Brake das erste Küstenboot. Bislang stand den Beamten für ihre Streifen- und Kontrollfahrten mit der „Wasserschutzpolizei 7“ lediglich eine Übergangslösung zur Verfügung. Nun Fotos: Polizei verfügen sie mit dem etwa 20 Meter langen sowie knapp sechs Meter breiten und hochmodernen Schiff über ein Streifenboot, das optimal zur Überwachung des Schiffsverkehrs auf der Unterweser zwischen Bremen und Bremerhaven sowie auf der Hunte bis Oldenburg und in der Wesermündung geeignet ist. „Das Boot ist mit modernster Navigations- und Kommunikationstechnik ausgestattet und gewährleistet der mindestens dreiköpfigen Besatzung beste Arbeitsbedingungen“, sagte der Innenminister. Zur Unterstützung befinde sich ein flexibel einsetzbares und gut vier Meter langes Schlauchboot mit einem 50 PS starken Außenborder auf der „Wasserschutzpolizei 4“. Und: Das Boot lasse sich als schwimmende Einsatzzentrale nutzen. „Niedersachsen ist das größte deutsche Küstenland und wird durch seine See- und Binnenschifffahrt geprägt. Täglich werden viele tausend Tonnen Güter in den niedersächsischen Häfen umgeschlagen und auf den Wasserstraßen transportiert. Mit dem Bau des Jade-Weser-Ports in Wilhelmshaven wird aktuell eines der größten norddeutschen Infrastrukturvorhaben der letzten 50 Jahre in der Nordwest-Region realisiert“, so der Minister. „Hier in Brake wurde vor drei Wochen der erste Rammschlag zur Errichtung eines zweiten Liegeplatzes am Niedersachsenkai vollzogen. Das alles sichert Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze und macht Niedersachsen als Industriestandort noch attraktiver“, sagte Schünemann. ken | dh Heft 3/2010 proPolizei 11 Aktuell Rad fahren? – Aber sicher! Braunschweig Gerichtsvollzieher trainieren bei der Polizei I ... mit dieser Aktion wird das Ziel verfolgt, das „ Aber sicher!“ in den Fokus der Schülerinnen und Schüler zu rücken. Dazu wurden mit den 6. Klassen im Landkreis Leer während des Unterrichts Themen wie „Das verkehrssichere Fahrrad“ oder „Verkehrszeichen für Radfahrer“ angesprochen. Im anschließenden Fragebogenwettbewerb konnten die Schüler 200 Euro für die Klassenkasse gewinnen, die von der Sparkasse Leer und der Verkehrswacht gestiftet wurden. Gerrit Hinrichs | dw m Juni 2009 griff ein Schuldner einen Gerichtsvollzieher mit einer Eisenstange an, der bei ihm den Zähler der Stadtwerke ausbauen sollte. Der Täter wurde wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte gefährliche Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit verurteilt. Ein Vorfall, der dazu führte, dass die Vizepräsidentin des Amtsgerichts Braunschweig, Tilla Scheffer-Gassel, bei der Polizei Braunschweig nachfragte, ob die Möglichkeit einer Schulung für Gerichtsvollzieher bestehe. Ingo Neugebauer, Karsten Frehe sowie Jürgen Barenscheer vom Systemischen Einsatztraining (SET) der PD Braunschweig kamen dieser Bitte gern nach und entwickelten ein Basisseminar für diese Zielgruppe. Im März und April nahmen nun insgesamt 23 Gerichtsvollzieher aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig an einer eintägigen Schulung teil. Mit dem polizeilichen Einsatzmodell, der Vorbereitung – Aktion – Nachbereitung eines Einsatzes, gaben die SETTrainer den Beamten der Justiz Ansatzp u n k t e z u r Ve r b e s s e r u n g i h r e r persönlichen Sicherheit. Weitere Tipps und Anregungen zur Ausrüstung und Vorbereitung auf ihre Einsätze rundeten das Bild ab. Nicht nur die Gerichtsvollzieher, auch die SET-Trainer halten eine Fortsetzung dieser Schulung für sinnvoll. Sabine Adam Polizei auf dem Hümmling wird verstärkt A Justizminister Bernd Busemann, Polizeipräsidentin Heike Fischer, PI-Leiter Karl-Heinz Brüggemann, Erster Kreisrat Dr. Bernd Kuckuck, Leiter der Polizeistation Hümmling Josef Arlinghaus 12 proPolizei Heft 3/2010 nfang März stellten Heike Fischer, Präsidentin der Polizeidirektion Osnabrück, und Karl-Heinz Brüggemann, Leiter der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim, die Neuorganisation der Polizei auf dem Hümmling (Region im Landkreis Emsland) vor. Die Umstrukturierung sieht vor, dass die Dienststellen in Sögel, Werlte und Esterwegen im Herbst 2010 zu einer Polizeistation „Hümmling“ zusammengefasst werden. In dieser neuen Polizeistation mit Hauptsitz in Sögel werden insgesamt 27 Beamtinnen und Beamte tätig sein. Weitere Informationen sind in der „PD-Aktuell 2/2010“ der PD Osnabrück zu finden. Achim van Remmerden | thi Fotos: Polizei Aktuell PK Wolfenbüttel Aktion Zivilcourage Z um fünfjährigen Bestehen der „Aktion Zivilcourage“ wurden jetzt drei Männer, eine Frau sowie ein 12-jähriger Schüler für ihr couragiertes Handeln von der Polizei Wolfenbüttel und dem Weißen Ring ausgezeichnet. Zusammen mit Polizeipräsident Harry Döring und KED-Leiter Thomas Arth empfing Wolfenbüttels Polizeichef KarlJürgen Heldt die Gäste sowie zahlreiche Medienvertreter in seiner Dienststelle. Zur Begrüßung betonte Heldt, wie wichtig es sei, nicht die Augen zu verschließen, sondern durch umsichtiges Handeln einen Beitrag zur schnellen Hilfe zu leisten. Polizeipräsident Döring erinnerte an den landesweiten Aktionstag „für Zivilcourage und gegen Gewalt“ der am 15. März dieses Jahres stattfand. So hat sich auch Steven Jones (40) verhalten. Er verfolgte einen 21-jährigen Einbrecher auf frischer Tat, brachte die Polizei auf seine Fährte und hielt ihn schließlich fest. Dabei sprühte ihm der Einbrecher Pfefferspray ins Gesicht. Der Mann wurde wenig später vom ESD des PK Wolfenbüttel festgenommen. Jochen Schlüter (40) griff ebenfalls Foto: Polizei beherzt ein, als er ein vier Monate altes Baby auffing, das ihm zwei Frauen aus dem ersten Stock eines brennenden Mehrfamilienhauses in die Arme warfen. Er versorgte das Kind bei eisiger Kälte mit Hilfe anderer Nachbarn. Der 12-jährige Martin Wegmann fand mehrere „herrenlose“ Fahrräder, fotografierte sie und hing die Fotos in seiner Schule aus. So konnte die Polizei eine 12-jährige Schülerin ermitteln, die mit den Rädern am Ende ihres Schultages nach Hause gefahren war und sie nahe ihrer elterlichen Wohnung abgestellt hatte. Zum Dank lud Polizeipräsident Döring den Schüler zu einer Besichtigung der Braunschweiger Einsatzzentrale ein. Die 75. Ehrung wurde der 65-jährigen Rentnerin Dietlind Schöpfer zu teil. Sie und ihr Mann Gerhard Schöpfer (69) beobachteten eine Gruppe Jugendlicher, die einen Schüler bedrohten und verprügelten. Das Ehepaar ging dazwischen und beendete die Auseinandersetzung. Tagsdrauf informierten sie die Schule, so dass die Ermittler Täter ausfindig machen konnten. Carsten Schulz | dh Eigensicherung Dreikantstoßklinge Im Rahmen einer Durchsuchung bei einem Mitglied des Hells Angels MC Schwerin wurde eine Dreikantstoßklinge „Delta Dart“ des Herstellers Cold Steel aus England sichergestellt. Die Waffe hat eine Klingenlänge von 8,6 cm und ist extrem spitz. Sie wird in den Körper gestoßen, dort um die Längsachse gedreht und wieder herausgezogen. Schwere innere Verletzungen können die Folge sein. Der Hersteller wirbt damit, dass sich problemlos 15 mm dickes Leder durchstoßen lässt. Der Delta Dart wird in seiner Scheide an einer Kette um den Hals getragen. Da er kein Licht reflektiert, ist er bei Dunkelheit oder auf dunkler Kleidung selbst aus geringer Entfernung kaum wahrnehmbar. Die Waffe besteht komplett aus bruchfestem Zytel (silikonund faserverstärktes Nylon), wiegt nur 25 Gramm und lässt sich trotz Metallring und -kette auch von Metalldetektoren nicht erkennen. Dies ergab ein Test der Polizei Neumünster. Nach vorläufiger rechtlicher Einschätzung handelt es sich beim Delta Dart um eine Hieb- und Stoßwaffe im Sinne des Waffengesetzes (WaffG), deren Erwerb und Besitz für Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr keiner behördlichen Erlaubnis bedarf. Das Führen in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit (§§ 53, 42a WaffG), das Führen auf einer öffentlichen Veranstaltung eine Straftat (§§ 52, 42 WaffG) dar. Nach § 54 Abs. 2 WaffG besteht die Möglichkeit zur Einziehung. ham Heft 3/2010 proPolizei 13 Niedersachsen Puppenbühnen Zweite Arbeitstagung in Niedersachsen Zur zweiten Arbeitstagung begrüßte Polizeivizepräsident Dieter Buskohl die Teilnehmer der Pädagogischen Puppenbühnen der Polizei des Landes Niedersachsen in Oldenburg. Er würdigte das Engagement der Polizeipuppenbühnen, die durch ihre pädagogischen und künstlerischen Leistungen einen wichtigen Präventionsbeitrag leisten. Die Polizeipuppenspielerinnen und -spieler trafen sich zu einem zweitägigen Austausch, bei dem das Thema „Qualitative Verbesserung der einzelnen Puppenstücke“ im Vordergrund stand. Für die Veranstaltung konnte der Autor, Puppenspieler und Coach Wolfgang Buresch aus Hamburg als Referent gewonnen werden. Er prägte wesentlich das Kinderprogramm der ARD durch die Produktion so bekannter Serien wie „Stoffel und Wolfgang“, „Hase Cäsar“, „Maxifant und Minifant“, „Plumpaqutsch“ oder „Emm wie Meikel“. Die Arbeitstagung bot den Puppenspieleren eine hervorragende Gelegenheit, sich auszutauschen sowie Anregungen und Ideen anderer Bühnen aufzunehmen. Das Tagungsprogramm sah unter anderem einen Besuch im Oldenburger Theater Laboratorium vor, das bei den Liebhabern des Puppelspiels weit über die Stadtgrenze hinaus bekannt ist. Neben der Aufführung von Szenen aus den Stücken „Vom Fischer und seiner Frau“ und „Die Bremer Stadtmusikanten“ bekamen die Puppenspielerinnen- und spieler der Polizei die Gelegenheit, mit dem künstlerischen Leiter des Theaters Pavel Möller-Lück Erfahrungen auf dem Gebiet des Puppenspiels auszutauschen. Nadalia Walter | dw 14 proPolizei Heft 3/2010 Justiz und Polizei MiStra ade – auf in die gemeinsame Zukunft E s war der 1. September 2009 als die von Justiz- und Innenministerium beauftragte Arbeitsgruppe begann, eine Schnittstelle zwischen den Vorgangsbearbeitungssystemen web.sta und NIVADIS zu erstellen. Die Gründe für diesen Schritt liegen auf der Hand, wenn man weiss, dass Justiz und Polizei in Niedersachsen tausende von Daten austauschen. Beispiel: Im Jahr 2008 gaben die Ermittler der Polizei 772.000 Vorgänge an die Staatsanwaltschaften ab. Mehr als die Hälfte davon machte die Beifügung des Formulars „Mitteilung über den Ausgang des Strafverfahrens“ (MiStra) erforderlich. Was die Effektivität betrifft ist festzuhalten: In nur 40 Prozent dieser Vorgänge erfolgte letztlich auch ein Rücklauf. Dadurch verblieb im Vorgangssystem NIVADIS eine unverhältnismäßig große Anzahl sogenannter Restanten. Hinzu kommt: Nach zwei Jahren erfolgt eine automatische Archivierung dieser Vorgänge, unbeschadet dessen, ob es sich um einen Ladendiebstahl oder Schwerkriminalität handelt. Aber auch unbeschadet dessen, ob der Vorgang bereits abgeschlossen oder noch anhängig ist – eine Unterscheidung findet nicht statt. Die gute Nachricht: Dank der konzentrierten Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe unter der Leitung der Referatsleiterin Silja Precht (MJ ) und Kriminaldirektor Ralf Leopold (MI) erfolgte bereits im Dezember 2009 die Vorstellung eines Fachkonzeptes mit folgenden Schwerpunkten: Die Erstellung des Formulars „Mitteilung über den Ausgang des Strafver- fahrens“ entfällt und wird durch einen automatisierten Austausch der Daten ersetzt. Eine erneute Erfassung der Daten im System web.sta entfällt dadurch ebenfalls. Die Polizei erhält zu jedem Tatverdächtigen unmittelbar ein Aktenzeichen und eine elektronische Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens in allen Erledigungsalternativen, wie zum Beispiel Abtrennungen, Verbindungen und Weiterleitungen Die Justiz übermittelt auch zu jedem Verfahren mit unbekanntem Täter ein UJs-Aktenzeichen an die Polizei In Verkehrsstrafsachen war bisher nur dann eine Mitteilung üblich, wenn es sich um Verstöße gegen die §§ 142, 315 und 315c handelte. Künftig erhält die Polizei zu allen Verkehrsstraftaten eine Mitteilung über den Verfahrensausgang. Am 22. Januar 2010 genehmigten der Präsident des Landespräsidiums für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz, Andreas Bruns, und der Abteilungsleiter 4 aus dem Justizministerium, Dr. Frank Lüttig, das Fachkonzept und die jeweiligen Technikdienstleister wurden mit der Realisierung der Schnittstelle beauftragt. Ziel ist es, die Erfassungsquote von zur Zeit 40 auf 95 Prozent zu erhöhen, die Aufbewahrungsdauer der Kriminalakten genauer festzulegen und Maßnahmen der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zielgerichteter treffen zu können. Die elektronische Schnittstelle wird ein neues Kapitel im Verfahrensablauf zwischen Justiz und Polizei aufschlagen und beider Arbeit in vielen Bereichen erleichtern. Malte Neubert/dh Niedersachsen Unterwegs mit (kreativer) Marke Eigenbau N icht schlecht staunten die Beamten Verkehrssicherheit in Einklang zu brineiner Streife der Polizeistation gen. Weener, als bei einer routinemäßigen Im Rahmen der Kontrolle wurde festStreifenfahrt gestellt, dass es ein abenteuersich um ein liches Gefährt selbstgebautes, i h r e n We g dreirädriges kreuzte. Kraftfahrzeug Der heranin Kinder-Gowachsende ErKart-Größe bauer erklärte handelte, das den Beamten, durch einen dass er mit seiRollermotor nem selbst geangetrieben bauten Gefährt wird. zu einer ersten Fazit: Eine P r o b e f a h r t Weder alltäglich noch für den öffentlichen Verkersraum abenteuerliche unterwegs war. geeignet: GoKart-Gefährt mit Rollermotor EigenkonstrukS e i n Pe c h tion, die juwar, dass die Beamten im Interesse der gendlich laienhaft gebaut wurde. Die Verkehrssicherheit dieses Vorhaben sofort Konstruktion zeugt jedoch von einer unterbinden mussten. Denn das Gefährt durchaus erstaunlichen Kreativität ihres Marke Eigenbau war in allen verkehrs- Erbauers. rechtlichen Gesichtspunkten nicht mit der Arno Oltrop Nachwuchswerbung auf Streifenwagen Einer der naheliegendsten Werbeträger für polizeiliche Nachwuchsgewinnung liegt seit einigen Jahren weitestgehend brach: die Funkstreifenwagen. Lediglich im Bereich der Polizeidirektion Braunschweig sind diese mit Aufklebern versehen, die jungen Menschen eine Bewerbung bei der Polizei nahelegen. Im Zusammenwirken mit dem MI zieht die Polizei- akademie nun nach und stellt Aufkleber für eine landesweite Werbekampagne bereit. Hannah Richter | thi Ideenreicher Wettbewerb gegen „Komasaufen“ K reativ statt exzessiv: Diese Überlegung steckt hinter dem Wettbewerb „Ideenrausch“ der Polizei, an dem sich Hunderte von Jugendlichen aus ganz Deutschland beteiligt haben. Im Rahmen der Kampagne „Don‘t drink too much – STAY GOLD“* (zu Deutsch: Trink nicht zu viel, bleib Dir selbst treu) haben sie die Gelegenheit genutzt, sich schöpferisch gegen das so genannte „Komasaufen“ zu betätigen. Der Filmspot ist unter www.staygold. eu im Internet eingestellt. Was als harmlose Party unter Freunden beginnt, endet in der Notaufnahme. Denn anstatt mit wenig Alkohol viel Spaß zu haben, peppen die Gäste die Bowle mit Schnaps Fotos: Polizei auf. Am Ende der Party schwebt der Gastgeber wegen akuter Alkoholvergiftung in Lebensgefahr. Diese drastische Geschichte zum „Komasaufen“ haben Jugendliche im Rahmen des Wettbewerbs „Ideenrausch“ im schülerVZ zum Sieger gewählt. Die Gewinneridee ist aus dem Leben gegriffen, denn der Trend zum „Komasaufen“ hält ungebrochen an. Jeder fünfte Jugendliche betrinkt sich regelmäßig. Oft enden Trinkgelage in Gewalt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2008 rund 25.700 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen zehn und 20 Jahren aufgrund akuten Alkoholmissbrauchs sta- tionär im Krankenhaus behandelt. Dies stellt einen deutlichen Anstieg von elf Prozent gegenüber dem Vorjahr dar. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist die Zahl sogar um 170 Prozent gestiegen. Doch nicht nur Alkoholvergiftungen, auch Schlägereien und Sachbeschädigungen von Jugendlichen unter Alkoholeinfluss sorgen immer wieder für Aufsehen. Nahezu jede dritte Gewalttat wurde im Jahr 2008 unter Alkoholeinfluss begangen. thi * STAY GOLD ist eine Initiative der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes unter der Schirmherrschaft von Mechthild Dyckmans, Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Heft 3/2010 proPolizei 15 Niedersachsen Neu in der Redaktion Mit Sabine Michel hat die Redaktion von „proPOLIZEI“ ein neues Mitglied. Die 36jährige Polizeihauptkommissarin (Bild) trat 1995 in den Dienst der niedersächsischen Polizei ein. Nach dem Studium an d e r Fa c h hochschule in Oldenburg führte sie ihr Weg zunächst in die Bereitschaftspolizei nach Lüneburg. Im Vorfeld der Weltausstellung, EXPO 2000, wurde sie 1999 nach Hannover versetzt, wo sie zunächst ihren Dienst in der Verfügungeinheit Ost und später als Dienstgruppenleiterin in der Verfügungseinheit West versah. Ende 2004 wurde Michel auf eigenen Wunsch nach Oldenburg versetzt und nahm 2005/2006 an ihrem ersten Auslandsaufenthalt im Kosovo teil. Anschließend konnte sie im Dezernat 12 der PD Oldenburg erste Erfahrungen im Bereich der Stabsarbeit sammeln bevor sie Ende 2007 ihren zweiten Auslandseinsatz für ein Jahr in Darfur, Sudan, absolvierte. Seit 2008 war sie zunächst in das Innenministerium abgeordnet. Im November 2009 hat sie die Nachfolge von Sabine Hampel angetreten und ist dort unter anderem für die Grundsätze der polizeilichen internen und externen Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der neuen Medien sowie die Koordinierung der Angelegenheiten des UA FEK zuständig. Als Mitglied des Redaktionsteams „Extrapol“ ist sie in Niedersachsen Ansprechpartnerin für die zentrale Redaktionsstelle Extrapol. 16 proPolizei Heft 3/2010 Pilotprojekt Schwertransporte ohne Polizeibegleitung B ei einem Besuch im Betonwerk Rekers in Spelle informierte sich Innenminister Uwe Schünemann über ein – bereits 2005 gestartetes – Projekt der Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim mit dem Unternehmen. Inhalt: Die Großraum- und Schwertransporte, die fast täglich das Unternehmen verlassen, müssen nicht mehr von der Polizei begleitet werden. Bis dahin wurden die Schwertransporte immer vom Firmengelände bis zur Autobahnauffahrt der A 30 von der Polizei eskortiert, da dieses die behördlichen Auflagen so vorsahen. Das kostete die Polizei viel Zeit und Personal und die Firma Rekers zeitliche Flexibilität. Vor diesem Hintergrund wurde die Idee geboren, ob nicht unter gewissen Voraussetzungen auf eine Polizeibegleitung verzichtet werden könnte. Polizei, Landkreis und Betonwerk erarbeiteten ein entsprechendes Konzept. Zunächst wurde festgelegt, dass das Begleitpersonal von der Polizei beschult wird und die Trans- porte nur werktags zwischen 22 Uhr und 6 Uhr durchgeführt werden dürfen. Vor jedem Transport muss die Einsatzleitstelle der Polizei in Lingen informiert werden, die eine Transportfreigabe bis auf die Autobahnauffahrt erteilt. Seit Beginn des Projektes wurden so etwa 900 Schwertransporte ohne Polizeibegleitung durchgeführt. „Probleme hat es bislang nie gegeben. Für den Landkreis, das Unternehmen und die Polizei ergeben sich nur Vorteile und wir können dadurch Personal für andere Aufgaben freisetzen “, erklärte der Leiter der Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim, Leitender Polizeidirektor KarlHeinz Brüggemann dem Innenminister. „Bei den vielen Aufgaben, die die Polizei zu leisten hat, ist Entlastung dringend geboten“, lobte Schünemann das seiner Meinung nach „wegweisende“ Projekt. Er will nun prüfen lassen, ob dieses Beispiel auch auf Landesebene Anwendung finden kann. Achim van Remmerden/hal Fotos: Polizei Niedersachsen LtdPD Heinz Lüdtke 40jähriges Dienstjubiläum Ruhestand: „Eiche 1 meldet sich ab“ W ir verabschieden einen herausragenden Polizeiführer in Niedersachsen, einen Mann, der in Hannover, in Niedersachsen und darüber hinaus entscheidend gewirkt hat“, sagte Polizeipräsident Dr. Christian Grahl anlässlich einer Feierstunde am 21. April in Hannover. Neben den Chefs der niedersächsischen Polizeibehörden ließen es sich Landespolizeidirektor Uwe Lührig und darüber hinaus rund 150 Kollegen, Wegbegleiter und Freunde nicht nehmen, Heinz Lüdtke nach über 44 Dienstjahren „tschüss“ zu sagen. In der Polizeigeschichtlichen Sammlung (PGS) schloss sich der Kreis der Ära Lüdtke: Dem Vernehmen nach sei seine „nicht übermäßige Neigung zu handwerklichen Tätigkeiten“ im Jahre 1966 maßgeblich für seine Überlegung gewesen, zur Polizei zu gehen. Und dann habe ihn eine Werbeveranstaltung überzeugt, bei der offensichtlich beeindruckend mit Krad und Streifenwagen für den Polizeiberuf geworben worden war. Solche Fahrzeuge finden sich nun als historische Exponate in der Ausstellung wieder, die den feierlichen Rahmen für seine Verabschiedung bildete. Komplettiert wird die Sammlung nun mit dem ersten Paar Schaftstiefeln Lüdtkes, der sie dort nach seinen Abschiedsworten an den berühmten „Nagel“ hing. Grahl skizzierte den beruflichen Werdegang Lüdtkes, der besonders der Landesbereitschaftspolizei verbunden war. Gleichwohl gab es aber auch andere beruflichen Stationen: Im damaligen Regierungspräsidium Hannover war er unter anderem im Stab des Kommandeurs tätig. Zu Beginn der 1990er Jahre leitete er für drei Jahre das 12. Polizeirevier (heute Foto: Polizei 1. April PD Göttingen POK Hans-Peter Schmerbach PD Hannover KHK Jürgen Kleen Zentrale Polizeidirektion PHK Ernst Holzkämper POK Heino Sjudt POK Herwig Hinrichs PHK Hermann Schulz POK Wolf-Peter Krause POK Roger Schrader POK Hans-Wolfgang Spitzer PHK Lothar Schaaf PK Bernd Behrens 8. Mai PD Braunschweig PHK Siegbert Baumunk 2. Juni PD Hannover KHK Jürgen Kasten 8. Juni PD Braunschweig Gisela Koch 1. Juli PD Hannover POK Klaus Kraß 6. Juli PD Hannover KOK’in Cornelia Bahder Polizeiinspektion Mitte). Im Anschluss daran übernahm der heute 61-Jährige die Funktion „Leiter Einsatz“ der Polizeiin spektion Hannover-Land und wurde danach Vertreter des Direktors der LBPN. Heinz Lüdtke wurde 2001 Leiter der Polizeiinspektion Hannover-Land und drei Jahre später Vizepräsident der Zentralen Polizeidirektion. Mit dem Namen Lüdtkes sind in den vergangenen Jahren besonders die CastorEinsätze nach Gorleben verbunden. Lüdtke waren in insgesamt acht CastorEinsätzen in Spitzenzeiten jeweils bis zu 10.000 Einsatzkräfte aus ganz Deutschland unterstellt. Landespolizeidirektor Uwe Lührig betonte, dass vielen persönlichen Begegnungen eine vertrauensvolle und sehr kollegiale Zusammenarbeit entstand. Im Namen der gesamten PVP-Runde überreichte er Lüdtke ein kleines Präsent und begrüßte gleichzeitig Nachfolger Bernd Wiesendorf (52) im Kreis der Vizechefs. Im Foyer des Lingener Theaters an der Wilhelmshöhe wurde die 50. Ausstellung „Kunst in der Polizei“ eröffnet. Veranstalter sind die Stadt Lingen und die Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim. Die Ausstellung wird bis Ende Mai geöffnet sein. Karsten Wolff | thi Achim van Remmerden | dw Ausstellung in Lingen Heft 3/2010 proPolizei 17 Niedersachsen 48.Verkehrsgerichtstag Deutliche Kritik an „Idiotentest“ M it fast 1.800 Teilnehmern hat sich der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar erneut als Podium für Verkehrsjuristen, Staatsanwälte, Polizeiexperten sowie Politikern und Versicherungsfachleuten bewiesen. Der Einfluss dieses Kongresses auf die Fortschreibung des deutschen Verkehrsrechts ist unverkennbar. Ein Streitgespräch zur PKW-Maut, welches noch kurzfristig ins Programm aufgenommen worden war und eventuell eines der Themen im nächsten Jahr bilden wird, rundete die Tagung ab. In Annäherung bereits mehrerer Verkehrsgerichtstage stand die Reformierung der Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) in diesem Jahr erneut zur Diskussion und hatte, mehr oder weniger erwartet, zu keiner einheitlichen Meinung geführt. So wurde unter anderem die Frage „Wer prüft die Prüfer?“ diskutiert und über Alternativen zum bisherigen System nachgedacht. Das Podium konnte sich nicht vorstellen, was daran zu bemängeln sei, grundsätzlich Ton- oder Videoaufnahmen beim Test anzufertigen, um das System transparenter zu machen. Auch dem Vorschlag, eine Möglichkeit zu schaffen, Rechtsmittel gegen den so genannten „Idiotentest“ einzulegen, waren Psychologen ebenso wenig gefolgt, wie der Forderung, verpflichtende Vorbereitungskurse einzurichten. Die Vertreter der MPU, die sich teilweise ohne Berufsangabe im Arbeitskreis (AK) VI eingeschrieben hatten, waren in der absoluten Mehrheit. Dies war entscheidend dafür, dass Anläufe zu einer kritischen Auseinandersetzung unterlaufen wurden. Der Arbeitskreis hat folgende Empfehlungen formuliert: Die MPU wird als bewährtes Instrument der Verkehrssi- 18 proPolizei Heft 3/2010 Einblick in die abschließende Pressekonferenz über die Beratungen der Arbeitskreise cherheit bewertet. Die Begutachtung sollte ständig geprüft werden; die Anbieter der MPU sollten einem Qualitätssicherungssystem unterliegen. An den Gesetzgeber erging die Aufforderung, die teilweise unklar formulierten Vorschriften zur Anordnung der MPU, deren Kontrolle der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unterliegt, zu reformieren. Anmerkung: Der Bundesverkehrsminister hat mittlerweile bereits angekündigt, dieses Verfahren anders gestalten zu wollen. Aus polizeilicher Sicht war der AK VII, in dem es konkret um das Unfallrisiko junger Fahrer ging, von besonderem Interesse. Dabei wurde geschaut, wo die Defizite bei den 18- bis 25-Jährigen liegen. Während die Experten in den Modellen „Begleitetes Fahren mit 17“ und „Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger“ positive Ansätze sahen, hielten sie von der Probezeit und weiteren Strafverschärfungen indessen wenig. In seinen Empfehlungen sprach sich der Arbeitskreis schließlich für eine ganze Reihe von Maßnahmen wie die erzieherische Präventionsarbeit in Schulen und Fahrschulen, E-Learning und Fahrsimulation aus. Deutlich angesprochen wurde im Hinblick auf häufige Fahrzeugmängel auch die Schaffung finanzieller Anreize für den Kauf von PKW mit moderner Sicherheitstechnik. Zu diesem Thema passte inhaltlich auch der Arbeitskreis II, der zum neuen „EU-Verkehrssicherheitsprogramm 2010 bis 2020“ tagte. Ziel dieses Modells ist es, die Zahl der Verkehrstoten europaweit um 40 Prozent zu reduzieren. Dabei sahen es die 114 Experten als unerlässlich an, eine gemeinsame Datenbasis für Unfälle und eine EU-einheitliche Definitionen für Schwerverletzte zu schaffen. Daneben sprach sich der AK für den Foto: Rusteberg Niedersachsen Einsatz und die Weiterentwicklung kooperativer Fahrzeugsysteme und für den freiwilligen Einbau von Tempowarnsystemen aus. EU-Finanzierungen sollten in die Verkehrsüberwachung und Unfallprävention (auch in den Unternehmen) sowie in den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer fließen. In einem weiteren Arbeitskreis wurde auf die Überlegungen zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten im fließenden Verkehr eingegangen und geprüft, welche davon Elemente einer Halterhaftung in sich tragen. Dabei waren der verfassungsrechtliche Spielraum zu beleuchten und alternative Lösungen aus deutscher Sicht zu erörtern. Einer Halterhaftung für Verstöße im fließenden Verkehr lehnte der Arbeitskreis ab, wobei sich die Neinsager auf die Verfassung zurückzogen. Eine Ausdehnung der Kostentragungspflicht (wie im ruhenden Verkehr) nach Paragraph 25a StVG halten die Experten unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit hingegen ebenso für möglich wie die verstärkte Anwendung der Fahrtenbuchauflage. Versicherungsrechtlicher Natur war in diesem Jahr der Arbeitskreis „Haushaltsführungsschaden“. Wer durch einen Unfall zu Schaden kommt, kann durch die damit verbundene körperliche Beeinträchtigung oftmals den Haushalt nicht mehr führen. Als Haushaltsführungsschaden wird dies auch bei den Schadenersatzleistungen durch den Unfallverursacher berücksichtigt. Diese Art von Schaden zu ermitteln und die Frage „Wie kann eine Entschädigung auf gerechter Basis erfolgen?“ wirft nach Expertenmeinung eine Vielzahl von rechtlichen und praktischen Problemen auf. Nahezu 600 Teilnehmer des Kongresses hatten sich allein für diesen Arbeitskreis eingeschrieben. Das Gremium war damit eine der größten Runden, die sich jemals für einen Arbeitskreis eingefunden hat. Nichts desto Trotz wurden die Diskussionen weit weniger heftig geführt als zunächst angenommen. Neben zahlFoto: Polizei reichen Versicherungskaufleuten und Rechtsanwälten waren es auch Vertreter der Sozialversicherungsträger, die der Frage nachgingen, welchen Stellenwert nach einem Unfall die Hausarbeit einnimmt und inwieweit Anforderungen an die Schadensdarlegung neu zu definieren sind. Mit überwiegender Mehrheit haben die Fachleute folgende Fassung für ihre Empfehlungen angenommen: Für die Schätzung des Schadens besteht im Wesentlichen weiterhin die Möglichkeit, auf anerkannte Tabellen und Ermittlungsmethoden zurückzugreifen. Ein allgemein gültiges Höchstalter sollte dabei nicht zugrunde gelegt werden, jedoch der Umfang der Verletzung und die Größe des Haushalts. Im Arbeitskreis „Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis und vom Fahrverbot“ ging es im Wesentlichen darum, ob Berufskraftfahrer ihre Fahrerlaubnis für LKW oder Busse behalten dürfen, wenn sie als alkoholisierter Fahrer in ihrem Privatwagen angetroffen wurden. Ist die Mobilität und damit womöglich der Arbeitsplatz eines Autofahrers gefährdet, so kann der Führerscheinverlust – auch zeitlich befristet – für den Betroffenen ein großes Problem darstellen. Die Regelung, wonach eine Fahrerlaubnis für LKW oder Busse immer nur in Anlehnung des PKW-Führerscheins erteilt werden darf, wirft die Frage auf, ob die zur Umsetzung der 2. EG-Führerscheinrichtlinie getroffene Regelung auch für Neuerteilungen europarechtlich vorgegeben ist und welche Spielräume diese Richtlinie allgemein für Ausnahmen lässt. Um den strafrichterlichen Gestaltungsraum zu erhalten, sprach sich der Arbeitskreis dafür aus, dem Strafrichter durch eine Änderung des Paragraphen 69 StGB zu ermöglichen, bei endgültiger Entziehung der Fahrerlaubnis bestimmte Arten von Kfz auszunehmen. Wie die Verwaltung und der Gesetzgeber darauf reagieren werden bleibt abzuwarten. Hans Walter Rusteberg | ham Nordhorn setzt auf Kooperationsvertrag Am 3. Februar hat das Polizeikommissariat Nordhorn mit dem KolpingBildungswerk, Diözesanverband Osnabrück e.V. und der Verkehrswacht Grafschaft Bentheim e.V. zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einen Kooperationsvertrag geschlossen. Auf Initiative des Verkehrssicherheitsberaters der Nordhorner Polizei, PK Edgar Eden (im Bild rechts), ist es gelungen, dass künftig bei den (bereits seit 33 Jahren stattfindenden) Beleuchtungskontrollen in den Grundschulen die defekten Fahrräder im Anschluss an die Kontrollen kostenfrei repariert werden. Die Reparaturen werden ehrenamtlich von der Fahrradwerkstatt des Kolping-Bildungswerkes durchgeführt. Und die notwendigen Ersatzteile stellt – ebenfalls kostenfrei – die Verkehrswacht zur Verfügung. Durch diese Koorperationspartnerschaft sollen die objektive Verkehrssicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl verbessert werden. Damit verbunden ist zudem die Hoffnung, dass sich aufgrund dieser Maßnhamen auch die Zahl der Verkehrsunfälle radfahrender Kinder weiter reduzieren lässt. Erfreulich: Die Firma Wietmarscher Ambulanz- und Sonderfahrzeug GmbH unterstützt diese Aktion. Achim van Remmerden | mat Heft 3/2010 proPolizei 19 Niedersachsen Bemerkenswert Alkoholverbot im Metronom F ast täglich berichten Medien über Menschen, die beim „Ausleben“ von Aggressionen in der Öffentlichkeit Gewaltdelikte begehen – speziell in der Freizeit und am Wochenende. Verstärker ist dabei regelmäßig der Alkohol und grosses menschliches Leid immer öfter die Folge. Opfer sind in der Regel diejenigen, die sich nicht oder allenfalls schlecht wehren können. Das geht gar nicht, man muss sich wehren! „Man“ sind wir alle, es ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz, jeder ist gefordert. Hier ist die bundesweit einzigartige Initiative der Eisenbahngesellschaft Metronom hervorzuheben und zu begrüßen: Diese Gesellschaft untersagt seit November letzten Jahres den Genuss von Alkohol in ihren Zügen, auch das Mitführen von damit gefüllten Behältnissen. Insbesondere „Fußballfans“ und Partygänger nutzen regelmäßig in großen Gruppen Verkehrsmittel dieser Gesellschaft, um zum Spielort oder zur Partystätte zu kommen – Alkohol fließt dabei in Strömen, man „glüht vor“ und hinterlässt ein Schlachtfeld. Die in diesem oder ähnlichem Zusammenhang begangenen Straftaten – vornehmlich Gewaltdelikte – sind uns allen bekannt, werden uns immer wieder vor Augen geführt. Das Beispiel Tatort München-Solln/Opfer Dominik Brunner ist wohl jedem besonders nachhaltig in schlechter Erinnerung geblieben. Durch das Verbot der Gesellschaft Metronom ist dem ein Stück weit ein Riegel vorgeschoben worden. Erste Erhebungen belegen einen Rückgang an Straftaten und Sachschäden. Das Verbot wird von den allermeisten Fahrgästen akzeptiert. Das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste und des Zugbegleitpersonals hat sich merklich gesteigert. Man fühlt 20 proPolizei Heft 3/2010 sich wohler, das unangenehme Gefühl, das in (zwangsläufiger) Gesellschaft alkoholisierter, randalierender Mitreisender entsteht, ist gewichen, das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, minimiert. Dabei hält sich die Einsatzbelastung für Bundes- und Landespolizei in vertretbaren Grenzen; die Hauptlast zur Durchsetzung des Verbotes trägt die Eisenbahngesellschaft selbst. Die Initiative der Gesellschaft Metronom ist allerdings kein Selbstgänger, sondern erfordert einiges an Mut in alle Richtungen. So wird dieses Verbot gegen den „Sünder“ konsequent durchgesetzt, bei Alkoholisierten nicht ganz einfach, wie wir wissen. Auch ist das Verbot mit finanziellen Verlusten verbunden, wenn Fahrgäste zu Mitbewerbern umsteigen, die (derzeit noch?) von einem Verbot Abstand nehmen, oder weil ein solches Verbot natürlich mit einem erhöhten Sicherheitspersonalansatz durchgesetzt werden muss. Sie ist allerdings ein (wesentlicher) Mosaikstein im Sinne des erwähnten gesamtgesellschaftlichen Ansatzes und hat Vorbildcharakter: Trinken im Zug ist geächtet: Die Motivation zur sozialen Kontrolle und zu zivilcouragiertem Verhalten ist gestiegen. Das Verhalten der Gesellschaft Metronom ist beispielgebend! AKV – Entwicklung der Straftaten Peter Huber | dh Zahlen, Daten, Fakten vom Februar 2010: Mehr Sicherheit durch Alkoholverbot Nachfolgend eine Übersicht über die Entwicklung der Straftaten (Körperverletzung, Sachbeschädigung, Leistungserschleichung, Widerstand, Diebstahl und ähnliches mehr) in Metronom Zügen: Oktober 2009: November 2009: Dezember 2009: Januar 2010: Februar 2010: 188 129 102 72 68 AKV – Auswirkungen Zahlen, Daten, Fakten vom Dezember 2009: Einsatzstunden externer Sicherheitsdienst: 4.115 h Ausgestellte Vertragsstrafen gesamt: durch Sicherheitsdienst: durch Fahrgastbetreuer: 450 289 161 BuPol-Einsätze wegen AKV: gesamt: 5 Rückgang der Straftaten im Vergleich zum Dezember 2008: 33 % Zahlen, Daten, Fakten vom Januar 2010: Einsatzstunden externer Sicherheitsdienst: 4.133 h Ausgestellte Vertragsstrafen gesamt: durch Sicherheitsdienst: durch Fahrgastbetreuer: 372 247 125 Rückgang der Straftaten im Vergleich zum Oktober 2009: über 50 % Und: Im Januar 2010 fielen über sieben Tonnen weniger Müll als noch im Dezember 2009 an! Einsatzstunden externer Sicherheitsdienst: Ausgestellte Vertragsstrafen gesamt: durch Sicherheitsdienst: durch Fahrgastbetreuer: 3.269 h 435 302 133 Straftatenaufkommen im Vergleich zum Oktober 2009: nur noch 36 % Datenbasis: Eingangsstatistik der Bundespolizei Niedersachsen » Der Zusammenhalt wagen mit Digitalfunk ausgerüstet. Bei Neubeschaffungen von Fahrzeugen für die Polizeidirektionen wird die Digitalfunktechnik bereits vorgerüstet, so dass nur noch das Endgerät angeschlossen werden muss. ist ungebrochen Fast 40 Jahre ist der 20. Oberstufenlehrgangs (Start: Oktober 1971) nun schon Geschichte und trotzdem ist der Zusammenhalt seiner Angehörigen weiterhin ungebrochen! Von den damals 25 Lehrgangsteilnehmern kamen 15 Ehemalige zum jüngsten Treffen nach Wolfsburg. Organisator des Treffens war in diesem Jahr der noch bis Ende April 2010 im Amt befindliche Polizeivizepräsident der Zentralen Polizeidirektion, Heinz Lüdtke. Zum Auftakt wurde die Autostadt in Wolfsburg besucht. Beim Anblick der zahlreichen Oldtimer kamen bei einigen doch Erinnerungen über ihr erstes, eigenes Fortbewegungsmittel hoch. Am Abend stand der wiederum für alle sehr informativen „Informationsaustausch“, im Mittelpunkt. Zum Abschied ging man mit dem festen Vorsatz auseinander, sich spätestens 2012 in Braunschweig zu treffen. Der Braunschweiger Polizeipräsident, Harry Döring, auch ein Angehöriger dieses Lehrgangs, wird zu dieser neuen Runde einladen. Vormerkungen nimmt ab sofort wieder „K.-D. Meyer“ entgegen! Klaus-Dieter Meyer | fed » Einbau von Digitalfunk Bei den Polizeidirektionen Lüneburg und Oldenburg sowie in der Zentralen Polizeidirektion (ZPD) hat die Ausstattung der Kraftfahrzeuge mit Digitalfunktechnik begonnen. Unter Berücksichtigung der taktischen Anforderungen sowie Fotos: Polizei Christian Janzen | thi » Zukunftstag der zeitversetzten Einführung des Digitalfunks in Niedersachsen werden in den Dienstwagen neben den Analogfunkgeräten zusätzlich digitale Funkanlagen eingebaut. Dazu wird die vorhandene Analogfunkantenne durch eine Kombiantenne ersetzt, die Verkabelung bis zum digitalen Bedienteil im Frontbereich des Fahrzeugs geführt und das Bedienteil mit Handapparat montiert. Einige Fahrzeuge werden darüber hinaus mit einer Halterung für Handsprechfunkgeräte einschließlich der Stromversorgung und dem Anschluss an eine Außenantenne bestückt. Aufgrund der hohen Anzahl der auszustattenden Fahrzeuge in Lüneburg und Oldenburg kann eine zeitnahe Einrüstung durch das polizeieigene Fachpersonal nicht bewerkstelligt werden. Darum werden die Arbeiten im Rahmen einer Fremdvergabe von privaten Firmen ausgeführt. Das polizeieigene Personal ist für die Qualitätssicherung sowie für die logistischen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die Fahrzeugbereitstellung, die Ersatz- und Kleinteileversorgung, zuständig. In der ZPD erfolgt der Einbau der Digitalfunkgeräte vorerst nur in Fahrzeuge der Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei. Am Standort Hannover werden vom eigenen Personal die verschiedenen Typen der Halbgruppenfahrzeuge und die Spezialfahrzeuge wie Lautsprecherkraftwagen, Wasserwerfer und andere Sonder- Wie in den Vorjahren öffnete die Polizei in Leer, Emden, Weener, Rhauderfehn und auf Borkum auch in diesem April wieder ihre Türen, damit interessierte Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 bis 10 sich am Zukunftstag über den Polizeiberuf informieren konnten. Dabei wurde ihnen die polizeiliche Arbeit in der Theorie und auch in der Praxis vorgestellt. Besondere Highlights der Veranstaltung waren bei der Polizeiinspektion Leer/Emden die „Festnahme eines alkoholisierten Fahrzeugführers“, beim Polizeikommissariat in Emden der Besuch der Wasserschutzpolizei mit einer Dienstbootbesichtigung, in Rhauderfehn und Weener die Vorführung der Hundestaffel aus Aurich und auf Borkum das Quad als besonderes Einsatzmittel der Insel. Insgesamt waren rund 120 Mädchen und Jungen zu Besuch. Maike Thiele | dw Heft 3/2010 proPolizei 21 Briefe Ist die Kripo nur noch ein Randthema? Natürlich macht es Sinn, junge Leute mit einer bebilderten Werbebroschüre auf den Polizeiberuf aufmerksam zu machen. Schließlich wollen und brauchen wir qualifizierten Nachwuchs. Wer sich aber aufmerksam die aktuelle Ausgabe der Broschüre vom Dezember 2009 durchsieht, wird feststellen, dass die Kriminalpolizei so gut wie gar nicht stattfindet. Der Begriff Kriminalpolizei ist in der gesamten Ausgabe ein einziges Mal auf einem Foto unserer Dienstmarke zu finden. Sicher, das Landeskriminalamt findet als Zentrale für Kriminalitätsbekämpfung in drei kurzen Absätzen Erwähnung, allerdings auch erst nachdem Bepo, Wasserschutz, RuH-Staffel zuvor abgehandelt sind. Aber dann, auf den Seiten 10 und 11 ein richtiger Kriminalfall, richtig spannend erzählt aus der Sicht einer Streifenwagenbesatzung. Natürlich haben die beiden Kollegen den Einbrecher dingfest gemacht, toller Erfolg! Stellen wir uns aber mal vor, der wäre denen „durch die Lappen“ gegangen. Wer bekommt dann den Fall auf den Schreibtisch? Wer darf sich daran versuchen, den Täter in kriminalistischer Kleinarbeit zu ermitteln? Das sind dann doch wohl die Kollegen der KED oder der ZKD, gegebenenfalls auch diejenigen der ZKI: aber das alles findet in der Broschüre nicht statt! Um nicht falsch verstanden zu werden: natürlich leisten die Kollegen der Schutzpolizei wertvolle Arbeit, auch in der Kriminalitätsbekämpfung. Als Kriminalbeamter kommt man sich aber ziemlich „bescheiden“ vor, wenn die kriminalistische Arbeit, die ja in aller Regel von Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten geleistet wird, in der Broschüre schlichtweg ignoriert wird. Was haben sich die Verfasser dabei gedacht? Ist das nunmehr die Politik der Landesregierung, dass die omnipotente Schutzpolizei alles kann und alles macht? Brauchen wir künftig keine Kri22 proPolizei Heft 3/2010 po mehr? Und was sagen die Einstellungsverantwortlichen den jungen Leuten, die denen sagen: „ich möchte aber irgendwann zur Kriminalpolizei.“? Die Diskussionen über das Verhältnis Schutz- und Kriminalpolizei sind nicht neu und in der 94-er Reform sind entscheidende Weichen gestellt worden. Heute erkennt man an dem genannten Beispiel, in welche Richtung der Zug Fahrt aufgenommen und wer in der Polizei das Sagen hat. Sind Kriminalbeamte eine aussterbende Spezies? Rolf Janßen Lächerlich und Abgehoben Zum Beitrag „Erster Inspektionsleiter nimmt Elternzeit“, in „proPOLIZEI“, Heft März/April 2010 Guten Tag, aus dem PK Duderstadt von einem Kollegen, der gerade erstaunt diesen Artikel liest! An einem Samstagmorgen natürlich, denn ich versehe Schichtdienst. Es ist schön, wenn ein PI-Leiter, dessen Frau PHK`in ist, sich in acht Wochen eine intensiive Beziehung zu seinem Sohn aufbaut. Da kann man natürlch schon mal aus finanziellen Gründen pausieren. Aber nur für acht Wochen. Lächerlich in meinen Augen, denn diese Zeitspanne ist viel zu kurz , um tatsächlich eine „Mutterrolle“ zu übernehmen. Ich selbst habe gemeinsam mit meiner Ehefrau zwei Kinder großgezogen. Ohne Auszeit. Wie das heute so ist und zu meiner Zeit auch schon war, sind nunmal beide Elternteile berufstätig. Das ist niemandem zu verdenken, insbesondere dann, wenn sich beide in den unteren „Lohnklassen“ bewegen. Auf Geld kann man mitunter nicht verzichten. Für mich war es selbstverständlich (vor 30 Jahren) meine Kinder zu wickeln, ihnen die Flasche zu geben, eben all das zu tun, was gerade in den ersten Lebensjahren der Kinder eigentlich „Frauensache“ ist, und das deshalb, weil die Ehefrau berufstätig ist – nur war das damals kein Zeitungsartikel wert. Damals gab es kein „ Audit berufundfamilie“. Trotzdem habe ich – sicherlich auch deshalb, weil ich Schichtdienst versehen habe und noch versehe – Beruf und Familie sehr gut vereinbaren können. Und ich behaupte deshalb mal einfach, daß dadurch ein sehr inniges Verhältnis zu meiner Tochter und zu meinem Sohn entstanden ist. Im Rückblick bin ich stolz darauf, zwei Kinder so erzogen zu haben, daß sie heute mit beiden Beinen im Leben und ihren Mann stehen. Was heute in so aufreißerischer Manier dargestellt wird, war zu meiner „Kindererziehungszeit“ für mich selbstverständlich. Denn es geht doch immer um das Wohl der Kinder. Abschließend darf ich noch sagen, daß bei der Besoldung eines PI-Leiters (A 15) es doch sicherlich möglich ist, daß die Ehefrau und Mutter für zwei oder drei Jahre gänzlich zu Hause bleibt, um sich um die Kinder zu kümmern. Berthold Theele Wird Leistung bestraft? Leserbrief zum Artikel „Neuer Sporterlass“, in „proPOLIZEI“, Heft Januar/Februar 2010 Meinen Dank für die Kurzinformation zum neuen Sporterlass! Wie der Überschrift zu entnehmen ist, haben Sie die Hoffnung, dass es nun sicher gut wird. Gut ist es zumindest in einem Punkt nicht, den ich hier kurz umreißen möchte. Wenn ich generell außerhalb der Dienstzeit Sport (eventuell Leistungssport) betreibe, weil ich zum Beispiel unter den Kollegen keinen adäquaten Trainingspartner finde, bekomme ich nach Leistungsabnahme dafür eine Gutschrift von 24 Stunden im Jahr. Andere hingegen, deren sportliche Leistungen nicht annähernd so gut sind oder gar die geforderten Leistungen gar nicht erbringen, dürfen 48 Stunden im Jahr dem primären Polizeidienst, für den Briefe | Gelesen wir in erster Linie einmal eingestellt wurden, fernbleiben. Setzt man voraus, dass alle unter gleichen Bedingungen eingestellt wurden und sich der eine zum „Couchpotato“ entwickelte und sich der andere seine körperliche Fitness durch Sport erhielt – mit Ihren Worten sich selbst organisierte –, so dürfte jedem Betrachter sofort ins Auge fallen, dass mit diesem Sporterlass Leistung bestraft wird. Das Mindeste wäre, auch ich würde 48 Stunden nach abgelegtem Leistungsnachweis erhalten. Da dies nicht so ist, scheinen wieder einmal Menschen am Erlass beteiligt gewesen zu sein, die selbst keinen Sport betreiben (betreiben müssen) oder sie sind in der Lage sich selbst zu organisieren ohne sich dabei diesem Erlass unterwerfen zu müssen. Es wäre wünschenswert, wenn Sie zu meinem Einwand Stellung beziehen würden und auch einmal diesen Gesichtspunkt entsprechend verbreiten würden. Burkhard Feilhaber Sehr geehrter Herr Feilhaber, Ihre Zuschrift ist mir von der „proPOLIZEI“-Redaktion mit der Bitte zugeleitet worden, Ihnen zu antworten. Das tue ich gern, weil es mir Gelegenheit gibt, noch etwas zu den Gründen und Absichten des neuen Sporterlasses ausführen zu können. Von daher danke ich Ihnen für Ihre Stellungnahme. Zunächst möchte ich auf Ihr Vorurteil eingehen. Nach Ihrer Auffassung scheinen wieder einmal Menschen am Erlass beteiligt gewesen zu sein, die selbst keinen Sport betreiben. Sie können unbesorgt sein: Auch ich als Verantwortlicher für den Erlass unterliege der Verpflichtung zum Leistungsnachweis und treibe noch regelmäßig Wettkampfsport. Viel bedeutender ist aber, dass an dem Erlass auch ein Diplomsportlehrer, eine Sportwissenschaftlerin, eine ehemalige Leistungssportlerin (Deutsche Meisterin im Siebenkampf und Kaderathletin des NLV), die auch internationale Wettkämpfe bestritten hat, ein Fachübungsleiter Ju-Jutsu, 4. Dan, und natürlich unser Sachbearbeiter für den Dienstsport des Landes Niedersachsen mitgearbeitet haben. Ich denke, dass damit genügend Sachverstand eingebracht werden konnte. Warum und mit welchen Absichten der Sporterlass herausgegeben wurde, können Sie in einem persönlichen Schreiben von mir nachlesen, das im Intranet der Polizei, Bereich Sport, eingestellt ist. Ziel oder Absicht des Sporterlasses ist es aber nicht, Fronten aufzubauen zwischen denen, die im Dienst Sport treiben und denen, die das in der Freizeit tun. Und Sport hat auch etwas mit Fairness zu tun. Von daher halte ich es nicht für richtig, Kolleginnen und Kollegen, die bisher keinen oder zu wenig Sport betrieben haben, mit irgendwelchen Vokabeln zu stigmatisieren. Besser wäre es, diese Kolleginnen und Kollegen, die es zweifelsohne gibt, zu motivieren und von den positiven Wirkungen des Sports zu überzeugen. Nun zum inhaltlichen Teil Ihrer Kritik: Der Dienstsport selbst hat natürlich Grenzen. Es liegt doch auf der Hand, dass nicht alle denkbaren Sportarten dienstlich organisiert werden können. Es ist auch nicht Ziel des Dienstsportes, einzelne Kolleginnen und Kollegen in ihren jeweiligen Sportarten zu Höchstleistungen zu bringen. Im Fokus steht vielmehr die für den Polizeivollzugsdienst notwendige Fitness, die mit einem Leistungsnachweis nachgewiesen werden muss. Und ich bin sicher, dass es auch für Sie Dienstsportangebote gibt, die Ihrem Sport und Ihrer Fitness förderlich sind. Es ist aber Ihr gutes Recht und mit dem Erlass auch ausdrücklich als Alternative gewollt, dass Sie Ihren Sport in der Freizeit betreiben und am Dienstsport nicht teilnehmen. Wenn Sie nun aber die 24-Stunden-Regelung als nachteilig gegenüber der im Dienst zur Verfügung stehenden Zeit beklagen, bin ich doch sehr verwundert. Dienstsport unter dienstlicher Sportauswahl und Anleitung ist mit privatem Sport jedweder Art in der Freizeit nicht zu vergleichen. Und was wäre denn die Alternative? Die Alternative wäre, dass es für Sport in der Freizeit überhaupt keine Vergütung gibt, insbesondere nicht, ohne jede einzelne Stunde auch nachzuweisen. Ich halte die Vergütung von bis zu 24 Stunden für Sport in der Freizeit, nachgewiesen durch die Vorlage eines Leistungsnachweises, für eine ganz tolle Sache und eine Errungenschaft, die keineswegs selbstverständlich ist. Mit freundlichen Grüßen Rolf Bahder DdP Bahder ist Polizeisportbeauftragter Gelesen Leitfaden für die Verkehrssicherheitsarbeit Von Hans-Peter Günzel, Bernd Ketzner, Uwe Koslowsky und Martin Mönnighoff. Begründet von Dieter Schipper. 11. Auflage 2009, 608 Seiten, DIN A5 Broschur, 25,90 Euro. Zu beziehen über Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH Buchvertrieb, Forststr. 3a, 40721 Hilden. E-Mail [email protected], www.vdpolizei.de In der nunmehr 11. Auflage folgen die Autoren zum einen bewährten Strukturen, berücksichtigen aber auch die zahlreichen und gravierenden Veränderungen, wie sie sich nicht zuletzt in der Aus- und Fortbildung ergeben haben. Die Thematik erstreckt sich dabei von der Verkehrssicherheitslage, Verkehrsunfällen, über Strategische Planung, Verbundstrategie, Integrativer und kooperativer Ansatz, Hauptunfallursachen, Risikogruppen bis hin zu Verkehrsmanagement, -sicherung und -politik. Inhaltlich werden damit Anregungen zur Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei aufgezeigt. Behörden und Dienststellen inner- und außerhalb der Polizei bietet dieses Buch die Gelegenheit, sich über die Möglichkeiten einer ganzheitlichen Aufgabenwahrnehmung für die Verkehrssicherheit zu informieren. dw Heft 3/2010 proPolizei 23 Sport Crosslauf Fast 300 bei Niedersächsischer Polizeimeisterschaft am Start Trotz der knapp 300 teilnehmenden Sportler gab es beim Start kein Gedränge, da die Teilnehmer in fünf Gruppen aufgeteilt auf die Strecke geschickt wurden M elle bei Osnabrück war Austragungsort der jüngsten Niedersächsischen Polizeimeisterschaften im Crosslauf. Insgesamt nahmen 288 sportlich begeisterte Polizistinnen und Polizisten aus allen Teilen Niedersachsens an diesem Wettbewerb teil. Nach einer Begrüßung durch Polizeivizepräsident Friedo de Vries und den Meller Bürgermeister Dr. André Berghegger, wurden die ersten Läufer auf den anspruchsvollen Parcours durch die Meller Berge geschickt. Gestartet wurde in fünf Gruppen, getrennt nach verschiedenen Streckenlängen (3.900, 5.600 und 9.200 Meter). 24 proPolizei Heft 3/2010 Die Streckenführung war, wie es sich für eine Polizei-Landesmeisterschaft gehört, durchaus anspruchsvoll., was alle Teilnehmer zu Bestleistungen anspornte Auf der Kurzstrecke der Herren gewann Christian Kalinowski (Zentrale Polizeidirektion) in 12:36 Minuten. Zweiter wurde Sören Oldag (Polizeiakademie) und Dritter Tobias Vespermann (Landeskriminalamt). Ganz in Händen der Polizeidirektion (PD) Hannover waren die ersten drei Plätze des Frauenwettbewerbes über 5.600 Meter: Dorothee Schwarz gewann in 24:17 Minuten vor Kerstin Heimann und Mareike Werner. Bei den 5.600 Meter der Männern gewann Harald Nehls (PD Osnabrück) in der Klasse M 50 in beachtlichen 23:59 Minuten. Zweiter wurde Frank Kreykenbohm (PD Göttingen) und den dritten Platz belegte Gert Rakers (PD Osnabrück). Die 9.200-Meter-Distanz beherrschte der amtierende Crosslaufmeister Thomas Bartholomé (LKA) in 35:46 Minuten. Ihm folgten Carsten Nitz (Göttingen) und Timo Schulze (Hannover). Im Anschluss an die sportlich erfolgreiche Laufveranstaltung dankte Inspektionsleiter Michael Maßmann den Organisatoren der Veranstaltung für ihre „hervorragende“ Arbeit bei der Durchführung der Meisterschaft. Georg Linke | ham Die kompletten Ergebnisslisten sind auf der Intranetseite der ZPD einzusehen Fotos: Polizei Sport Sportlerehrung 2009 Innenminister zeichnet 53 Sportlerinnen und Sportler aus N iedersachsens Innenminister Uwe Schünemann zeichnete in Hannover 53 Sportlerinnen und Sportler der Landespolizei für ihre 2009 gezeigten herausragenden Leistungen mit Ehrenmedaillen aus. Bei einem Empfang im Gästehaus der Landesregierung betonte Schünemann, auch im Bundesvergleich seien 57 Medaillen und zahlreiche Meistertitel eine stolze Bilanz. Der Minister hob bei der Ehrung die besondere Bedeutung der Spitzensportförderung in der Polizei hervor. Die rhetorische Frage, braucht die Polizei Spitzensportförderung, beantwortete er ebenso kurz wie eindeutig mit ja. Die Polizei braucht das und sie kann es sich leisten, denn es steht dem auch eine Leistung gegenüber. Die Landespolizei erhält motivierte, fitte und hervorragend ausgebildete Beamtinnen und Beamte. Im Übrigen, so der Minister weiter, kann man sich nicht im Glanz des Spitzensportes sonnen und die jungen Menschen bei der Berufswahl im Regen stehen lassen und als Sportminister schon gar nicht. Vorbilder, so Schünemann, sind Spitzensportler allemal. Was sie tun, wird genau beobachtet. Was sie machen, wird nachgeahmt. Das mag manchmal eine Belastung sein. Es ist aber auch eine Verpflichtung, die ein gutes Gefühl gibt, andere durch eigene Erfolge dazu anzuregen, selber Dienstsport zu treiben oder sich sportlich zu betätigen. Schünemann stellte die eindrucksvolle Bilanz des Jahres 2009 vor und sprach seine Anerkennung und persönlichen Dank aus. Die Erfolge symbolisieren eine leistungsstarke und anstrengungsbereite niedersächsische Polizei. In diesen Dank Fotos: Polizei Innenminister Uwe Schünemann ehrte die erfolgreichsten Sportler der Landespolizei. Sportlerin des Jahres wurden gleich drei Frauen: Melanie Albers, Birte Heuberger und Gesa Kuna (nicht im Bild). Als Sportler des Jahres war Michael Herkt – für unser Foto – Hahn im Korb bezog er alle Fachwarte, Trainer und Betreuer ausdrücklich mit ein. Im Anschluss ehrte er die Aktiven. Auf eine besondere sportliche Karriere kann EPHK Johannes Fuhr von der PD Lüneburg zurückblicken. Zum 25. Mal in Folge legte der 56-Jährige das Europäische Polizei-Leistungsabzeichen ab, bisher einmalig in Niedersachsen. Dafür erhielt er von Schünemann neben der Ehrenmedaille das goldene EPLA-Abzeichen mit der Wiederholungszahl 25. PK‘in Melanie Albers, PK‘in Birte Heuberger, beide PD Hannover, und PK‘in Gesa Kuna von der PD Göttingen wurden mit der Deutschen Polizei-Auswahlmannschaft Europäische Polizeimeister im Volleyball. Für diese Leistung wurden sie zur Sportlerin des Jahres 2009 gewählt. Sportler des Jahres 2009 wurde PK Michael Herkt von der PD Lüneburg. Im schottischen Edinburgh konnte der Karatekämpfer gleich zweimal triumphieren. In vier harten Kämpfen ging er jeweils als Sieger – in der Gewichtsklasse bis 84 Kilo – von der Matte und wurde damit nach 2008 wiederum Europameister im Karate. Mit dem deutschen Team errang Herkt die Silbermedaille. Jochen Preising | ham Heft 3/2010 proPolizei 25 Sport DPM im Handball Niedersachsens Frauen wurden Deutscher Vizemeister 2010 V or knapp 500 Zuschauern in der Sporthalle am Brandsweg in Oldenburg unterlag Niedersachsens Frauenauswahl der Mannschaft aus BadenWürttemberg in einem packenden Finale mit 22:23 (Halbzeitstand: 9:11). „Auch wenn es uns nicht gelungen ist, den Titel zu verteidigen, sind wir mit der Leistung unsere Mannschaft sehr zufrieden. Die Frauen haben super gekämpft und eine großartige Leistung gebracht.“, erklärten die Trainer Ralf Hafemann und Stefan Janßen nach dem Schlusspfiff. In der Vorrunde hatten die Niedersachsen die Auswahlmannschaften Schleswig-Holstein und Bremen deutlich mit 37:18 beziehungsweise 32:22 geschlagen, im Halbfinale bezwangen sie den Bund mit 29:16. Die Endrunde der 8. Deutschen Polizeimeisterschaft wurde vom 27. bis 29. April 2010 in Oldenburg ausgetragen. Begleitet von den Klängen des Polizeimusikkorps hatten Polizeipräsident Hans-Jürgen Thurau, Stadtrat Martin Schumacher (Stadt Oldenburg) und Ltd. Polizeidirektor Jürgen Kobza (Deutsches Polizeisportkuratorium) das Turnier eröffnet. Im Anschluss wurden die Gruppenspiele ausgetragen. Am zweiten Tag wurde eine Abordnung der Spielerinnen und Funktionäre aller Mannschaften von der Ersten Bürgermeisterin Rita Schilling im Rathaus der Stadt Oldenburg empfangen. Im ersten Spiel des dritten Turniertages entschied Schleswig-Holstein das Spiel um Platz 5 gegen Berlin mit 18:17 für sich. Im Spiel um Platz 3 setzten sich die Bremer am Nachmittag mit 27:20 gegen den Bund durch. 26 proPolizei Heft 3/2010 Im Anschluss an das Finale nahmen Thurau und Kobaz – in Anwesenheit der amtierenden Miss Norddeutschland, Marit Bunjes – die Siegerehrung vor. Nach dem gemeinsamen Abendessen im Alten Landtag in Oldenburg zeichnete PP Thurau Verena Breidert als beste Werferin (36 Tore/Baden-Württemberg), Fee Klemmt als beste Torhüterin (Bremen) und Frances Günthel (Baden-Württemberg) als beste Spielerin der Endrunde aus. Kathrin Gerlach, Uwe Hemken und Wilfried Gossling (alle PD Oldenburg) wurden zum Dank für die hervorragende Vorbereitung und Durchführung des gesamten Turniers stellvertretend für die vielen weiteren Helferinnen und Helfer mit einer Medaille des DPSK von Ltd. PD Kobza ausgezeichnet. Neben dem Trainergespann sowie den Spielerinnen Simone Winkler und Kathrin Freese (alle Polizeidirektion Oldenburg) setzt sich das Team der Niedersachsen aus Spielerinnen und Betreuern der Polizeidirektionen Hannover, Lüneburg und Braunschweig sowie dem Landeskriminalamt, der Zentralen Polizeidirektion und der Polizeiakademie Niedersachsen zusammen. Der Endstand: Deutscher Meister wurde Baden-Württemberg. Den Vizemeistertitel errang die Frauenauswahl aus Niedersachsen vor Bremen, dem Bund, Schleswig-Holstein und Berlin. Josef Schade Fotos: Polizei Heft 3/2010 proPolizei 27