pro poLIZEI - Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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pro poLIZEI - Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
pro p oLIZEI
INFORMATIONEN
Heft Mai / Juni – 2010
FÜR
NIEDERSACHSENS POLIZEI
www.polizei.niedersachsen.de
Polizei Extrablatt von 1985
Diensthundwesen
Freund und Helfer auf
vier Pfoten
In Dienst gestellt
Küstenboot „WSP 4“
Sportlerehrung
53 Aktive ausgezeichnet
DPM-Handball
Niedersachsens Frauen
Deutscher Vizemeister
Inhalt | Impressum
✘ Titel
Diensthundwesen – Freunde und Helfer auf vier Pfoten 4
✘ Aktuell
Nachgefragt – Welche Aufgaben hat das ZDH 6
Innenminister vereidigt über 700 PK-Anwärter 7
Präventionsprojekt – „Nüchtern ist cool“ 8
Celle – Polizei noch familienfreundlicher 9
Urheberrecht – Verstoß kann teuer werden
10
In Dienst gestellt – Küstenboot „WSP 4“ 11
Gerichtsvollzieher – Training bei der Polizei 12
Wolfenbüttel – Aktion Zivilcourage 13
Seite 4
✘ Niedersachsen
Justiz und Polizei – MiStra ade 14
Kreativ – unterwegs mit Marke Eigenbau 15
Schwertransporte – ohne Polizeibegleitung 16
Ruhestand – „Eiche 1 meldet sich ab“ 17
Verkehrsgerichtstag – Kritik am „Idiotentest“ 18
Beispielhaft – Alkoholverbot im Metronom 20
Meldungen 21
Seite 9
✘ Rubriken
Briefe 22/23
Gelesen Seite 11
23
✘ Sport
NPM Crosslauf – Fast 300 Teilnehmer 24
Sportlerehrung 2009 25
DPM Handball – Niedersachsens Frauen Vizemeister 26
Titelbild: Training eines Diensthundes, Foto: ZDH
Impressum proPolizei
Seite 25
XXV. Jahrgang
Herausgeber: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Lavesallee 6, 30169 Hannover
Verantwortlich: Klaus Engemann, Vertreter: Dirk Hallmann
Redaktion: Frank Federau, Dirk Hallmann, Sabine Hampel, Sandra Matschi, Sabine Michel, Sven Thielert, Doris Wollschläger
Anschrift der Redaktion: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Redaktion proPOLIZEI, Postfach 221, 30002 Hannover
Tel. 05 11/1 20- 60 44 oder - 62 59, Fax 05 11/ 120- 65 55, E-Mail: [email protected]
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oder der Redaktion übereinstimmen. Die Redaktion behält sich vor, Leserzuschriften (gegebenenfalls in gekürzter Form) zu veröffentlichen.
2
proPolizei
Heft 3/2010
Editorial
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei
I
ch freue mich in meiner neuen Aufgabe als Staatssekretärin seit dem 24. März 2010 im Niedersächsischen Innenministerium auch für die Polizei verantwortlich zu sein.
Die Polizei genießt einen hervorragenden Ruf bei unseren Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen. Das ist oft abgefragt und immer wieder bestätigt worden. Es ist also nicht neu und kommt
auch nicht von ungefähr. Es ist Ihre Arbeit und Ihre Motivation und Kompetenz in diesem Beruf, die
dieses Vertrauen rechtfertigen. Darauf können Sie stolz sein.
Es ist schon sehr oft über den Standortfaktor „Innere Sicherheit“ geschrieben worden. Ich möchte
dennoch besonders unterstreichen: Das Gefühl, sicher zu leben, ist ein wichtiger Pfeiler unserer
Lebensqualität und genauso ein wichtiger Faktor für unternehmerische Entscheidungen. Auch deshalb haben Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe als Vollzugsbeamtinnen und –beamte und als
Beschäftigte der Polizei.
Dabei ist mir sehr bewusst, wie anspruchsvoll der Polizeiberuf ist und was dieser von Ihnen immer
wieder abverlangt. Ich weiß, dass die Polizeibeamtinnen und -beamten in extremen und außergewöhnlichen Belastungssituationen häufig über sich hinauswachsen und Hervorragendes leisten.
Sie stehen im Einsatz für andere Menschen, sie sollen unsere Bürgerinnen und Bürger schützen.
Gerade deshalb ist auch die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte so verwerflich. Wir
nehmen diese Entwicklung sehr ernst.
Auch Ihre Angehörigen, Familien, Partnerinnen und Partner spüren ganz unmittelbar die Auswirkungen des Polizeidienstes: Mitunter tagelange Abwesenheiten; der Telefonanruf der Dienststelle
wegen eines Soforteinsatzes; das gelegentlich hohe Planungserfordernis der Freizeiten; aber auch
die psychischen Belastungen des Dienstes, erfahren sie aus erster Hand und teilen sie mit Ihnen.
Umso mehr müssen auch sensible und verantwortungsvolle Vorgesetzte die Gewähr für die nötige
Unterstützung bieten. Die Einführung eines Gesundheitsmanagement-Konzeptes und die Intensivierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind zwei Beispiele, mit denen Ihre beruflichen
Rahmenbedingungen verbessert werden sollen.
Vieles wird aufgrund der prekären Haushaltssituation gerade in den nächsten Jahren nicht leichter.
Aber es gibt auch keinen Grund zu resignieren. Zuversicht ist ein guter Ratgeber.
Gerne werde ich mir zeitnah auch persönlich ein Bild von Ihrer Arbeit vor Ort machen.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Staatssekretärin
Sandra von Klaeden
Herzliche Grüße
Ihre
Foto: MI
Heft 3/2010 proPolizei
3
Titel
Diensthundwesen
Freunde und Helfer
auf vier Pfoten
Ahrbergen bei Hildesheim. Dort
findet man – etwas versteckt im
Gewerbegebiet – das Zentrale
Diensthundwesen der Polizei
Niedersachsen. Wo früher einmal
eine Einheit Bundeswehr ihr
Domizil hatte, werden jetzt auf
rund 42.000 Quadratmetern
niedersächsische Diensthundführerteams aus- und fortgebildet.
Allein in diesem Jahr sollen dort
105 Seminare mit insgesamt 548
Veranstaltungstagen (4.037
Teilnehmertage) stattfinden.
Seit Februar 2009 gehört das Zentrale
Diensthundwesen als Dezernat 21.3 zur
Zentralen Polizeidirektion. Mit derzeit
sieben Mitarbeitern organisiert dort der
Erste Polizeihauptkommissar (EPHK)
Alfred Kaufhold in Abstimmung mit den
landesweiten Diensthundstaffeln der
Polizeidirektionen die Aus- und Fortbildung für rund 220 Diensthunde und
ihre Diensthundführer.
Neben knapp 150 Belgischen Schäferhunden stehen rund 40 Deutsche Schäferhunde und an die 20 Holländische
Hütehunde im Dienst der niedersächsischen Polizei. Aber auch ein paar „Exoten“ wie ein Riesenschnautzer und drei
Rottweiler sind darunter.
Im Alter von ein bis drei Jahren beginnen die Hunde ihre Karriere bei der
Polizei. In selteneren Fällen werden sie
bereits als Welpen angekauft und gehen
dann als Einjährige in die Ausbildung.
Ein Welpe mit Papieren kostet dabei in
der Regel 700 bis 1.000 Euro, für einen
ein- bis dreijährigen Hund sind bis zu
2.500 Euro zu veranschlagen. Durch4
proPolizei
Heft 3/2010
schnittlich kann ein Hund nach seiner
Ausbildung sechs bis sieben Jahre aktiven Dienst versehen.
Alle Hunde sind als so genannte „Polizeischutzhunde“ ausgebildet, rund zwei
Drittel davon mit einer zusätzlichen
Spezialhundqualifikation. Während die
Schutzhundausbildung auch in den
Diensthundstaffeln durchgeführt wird,
findet die Spezialisierung ausschließlich
im Ausbildungszentrum in Ahrbergen
statt. Letztere eignet sich nur für Hunde,
die über einen ausgeprägten Spiel- und
Beutetrieb verfügen, ein sicheres Umweltverhalten zeigen und dazu hoch
belastbar und überdurchschnittlich ausdauernd sind.
Diese besondere Eignung wird im
Rahmen eines speziellen Auswahltests
festgestellt. Im Rahmen dieser dualen
Verwendung werden diese Hunde dann
zu Rauschgift-, Sprengstoff-, Brandmittel-, Leichen- und Blutspürhunden oder
Fährtenhunden ausgebildet.
Eine Grundausbildung zum Sprengstoffspürhund (SSH) dauert dabei beispielsweise mit 55 Ausbildungstagen am
längsten. Anschließend werden die Hundes dreimal jährlich für jeweils vier Tage
fortgebildet.
Ein SSH ist in der Lage, alle militärischen und gewerblichen Sprengstoffe,
Schwarzpulver, Feuerwerkspulver, Waffen, Munition und abgeschossene Hülsen
sowie Selbstlaborate anzuzeigen. Er wird
unter anderem zur Absuche bei Bombendrohungen, vor politischen Kundgebungen und bei besonderen Veranstaltungen
sowie zur Suche von Waffen und Munition eingesetzt. Aufgrund der Brisanz
solcher Einsätze agiert der SSH grundFoto: Polizei
Titel
sätzlich frei und auf Entfernung. Dabei
muss er selbständig arbeiten und einen
eventuellen Fund durch Verbellen anzeigen. Insgesamt gibt es derzeit 43
ausgebildete SSH in Niedersachsen.
Leichen- und Blutspürhunde (LBSH)
hingegen werden in „nur“ 40 Tagen an
menschlichen Verwesungsgerüchen sowie Blut konditioniert und sind dann in
der Lage, vergrabene, versteckte, bedeckte oder auch hängende Leichen/teile anzuzeigen. Selbst geringste Duftanhaftungen können dabei aufgespürt
werden, so dass sogar Zwischenablageorte ermittelt werden können.
Darüber hinaus sind einige LBSH zusätzlich zu Wassersuchhunden ausgebildet. Diese werden aus einem Boot heraus
eingesetzt und zeigen unter Wasser befindliche Leichen in stehendem und
fließendem Gewässer an. Die Wassertiefe ist hierbei nicht entscheidend für
den Erfolg. Die Anzahl der niedersächsischen LBSH liegt aktuell bei elf Hunden.
Der Fährtenhund (FH) hingegen wird
dazu ausgebildet, der Spur (Fährte) einer
Person zu folgen. Hierbei orientiert sich
der Hund an der verletzten Boden- und
Vegetationsstruktur. Diese Methode
stellt allerdings nicht sicher, dass er den
menschlichen Individualgeruch als Spur
leitend verknüpft. Daher ist zum Beispiel
die Verfolgung von Spuren über befestigte Wege wie asphaltierte und betonierte Straßen nur begrenzt möglich. Außerdem reduzieren sich die Erfolgs­aussichten
der Sucharbeit schon nach zirka drei
Stunden erheblich, eine Suche am Folgetag ist nur wenig erfolgversprechend.
Derzeit verfügt die Polizei Niedersachsen über acht solcher Hunde.
Wesentlich weitgehendere Möglichkeiten bei der Suche von Personen bietet
hingegen der so genannte Personenspürhund (PSH). Dieser ist aufgrund seines
hervorragenden Geruchssinns in der
Lage, einer individuellen Geruchsspur
(Individualgeruch) eines ganz bestimmten Menschen zu folgen. Nach intensivem Training folgt er mittels eines ihm
angebotenen Geruchsträgers dieses
Foto: Polizei
Menschen (zum Beispiel ein Kleidungsstück oder ein ganz persönlicher Gebrauchsgegenstand) dem Weg, den dieser
zurückgelegt hat.
Ein derart ausgebildeter Hund kann
diesem Individualgeruch auch über befestigte Flächen und unter günstigen
Umständen noch nach mehreren Tagen
folgen. Es gibt sogar Fälle, in denen ein
solcher Hund erfolgreich Fährten verfolgt hat, die bereits Wochen alt waren.
Damit ist der PSH ein willkommenes
und effizientes Einsatzmittel für die
Polizei.
Auch die niedersächsische Polizei hat in
der letzten Zeit positive Erfahrungen mit
dem Einsatz von PSH gemacht, zudem
steigt die Inanspruchnahme dieses
Einsatzmit-
tels
stetig an.
Allerdings
konnten diese bis jetzt ausschließlich aus anderen Bundesländer
wie Thüringen, Nordrhein-Westfalen,
Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz angefordert werden, da Niedersachsen selbst noch keine derartigen
Hunde vorhält. Dies wird sich aber bald
ändern, denn das Innenministerium hat
mit Erlass vom März dieses Jahres die
Zentrale Polizeidirektion mit der landeseigenen Ausbildung von Personenspürhunden beauftragt. Danach soll das
Zentrale Diensthundwesen zeitnah die
Ausbildung von mindestens zwei vollwertig einsetzbaren PSH durchführen.
Für das Gelingen des auf 24 Monate
angelegten PSH-Projekts ist eine ganz
besondere Affinität der ausgewählten
Diensthundführer zu dieser neuen Verwendungsmöglichkeit von Hunden notwendig. Nur wenn alle Beteiligten bereit
sind, in und mit dieser Funktion zu leben,
wird man zu wirklich guten Leistungen
gelangen können. Für den erfolgreichen
Abschluss ist die personelle Zusammensetzung des Ausbildungsteams (zwei
Hundeführer und ein Trainer) im Hinblick auf eine harmonische und Ziel
führende Grundeinstellung von besonderer Bedeutung.
Von Belang ist zudem die Beschaffung
adäquater Hundewelpen. Als geeignet
haben sich hier die deutschen „Schweißhund- Rassen“ gezeigt, die über hervorragend genetisch angelegte Suchpass i o n ve r f ü g e n . F ü r d a s
niedersächsische Projekt
ist die Beschaffung
von vier solcher
We l p e n a n g e dacht.
Um geeignete Diensthundführer für die
Ausbildung
dieser Welpen
zu Personenspürhunden zu gewinnen, fand am 13. April beim Zentralen
Diensthundwesen in Ahrbergen eine Informationsveranstaltung
für interessierte Beamte statt.
Sobald eine Auswahl getroffen wurde,
wird das Team in eine zweimonatige
Qualifizierung gehen, bei der dann die
Informationsgewinnung und Hospitation
bei Polizeidienststellen im In- und Ausland sowie die Beschaffung geeigneter
Welpen im Vordergrund stehen.
Parallel zu diesem umfangreichen
Ausbildungsvorhaben befasst sich das
niedersächsische Diensthundwesen derzeit mit der Erstellung eines Handbuchs
für Diensthundführerinnen und Diensthundführer. Ein Ergebnis soll bis Ende
dieses Jahres vorgelegt werden.
ham
Heft 3/2010 proPolizei
5
Aktuell
Nachgefragt
Diensthundführer – welche
Aufgaben hat das ZDH?
D
amit der Diensthund zusammen
mit seinem Hundeführer seinen
Aufgaben gewachsen ist, wird auf fortwährende, einem Polizeihund entsprechende Ausbildung großen Wert gelegt.
Dieses Training besteht zu einem Teil aus
der Arbeit auf einem Hundeausbildungsplatz und zum anderen aus praxisnahen
Übungen. Sabine Hampel sprach mit
EPHK Alfred Kaufhold, dem Leiter des
Zentralen Diensthundwesens (ZDH) in
Ahrbergen.
??? Herr Kaufhold, seit Anfang 2009
ist das Zentrale Diensthundwesen
organisatorisch bei der Zentralen
Polizeidirektion angebunden. Welche
konkreten Aufgaben haben Sie und Ihre
Mitarbeiter?
Kaufhold: Überwiegend bestimmt die
zentrale Aus- und Fortbildung den Tagesablauf beim Zentralen Diensthundwesen.
Darüber hinaus ist die Entwicklung und
Erprobung von neuen Einsatzmöglichkeiten der Diensthunde von erheblicher
Bedeutung.
Zudem sind wir neben der Gremienarbeit auf Bundes- und Landesebene
gemäß des neuen Erlasses für das Diensthundwesen vom 12.02.2010 wieder für
die Eignungsfeststellung beim Nachersatz von Diensthunden zuständig.
??? Bei den sechs regionalen Polizeidirektionen ist jeweils eine Diensthundführerstaffel eingerichtet. Was ist deren
Hauptaufgabe und wie gestaltet sich
die Zusammenarbeit mit dem Zentralen
Diensthundwesen?
Kaufhold: Eine der Hauptaufgaben
der Diensthundführerstaffeln liegt in der
Unterstützung des Einzeldienstes bei der
Erledigung der vielfältigen Aufgaben des
täglichen Dienstes. So zum Beispiel bei
Durchsuchungen, Absperrungen, Schutz6
proPolizei
Heft 3/2010
und Sicherungsaufgaben, Einsatz gegen
gewaltbereite Personen und bei der Suche nach Beweismitteln durch die Spezialhunde.
Ein Eckpunkt der intensiven Zusammenarbeit ist neben dem Informationsaustausch in Hinblick auf neuste Ausund Fortbildungserkenntnisse und dem
Bereitstellen von Kennzahlen für statistische Zwecke die unmittelbare Bedarfserhebung der erforderlichen Aus- und
Fortbildungsseminare.
??? Beim Zentralen Diensthundwesen werden insgesamt 36 unterschiedliche Seminare angeboten. Momentan
laufen in Ahrbergen zwei Seminare zur
Spezialhundausbildung. Wie gestaltet
sich ein typischer Ausbildungstag?
EPHK Alfred Kaufhold, Leiter des
Zentralen Diensthundwesens, trat 1971
in die Polizei Niedersachsen ein. Nach
seiner Verwendung in der Bereitschaftspolizei und Dienst im Bereich Emsland
absolvierte er
die Ausbildung zum
Diensthundführer und
übernahm
1980 die
Leitung der
Diensthundgruppe in
Lingen. 1981
wurde er
stellvertretender Leiter der Diensthundführerschule in Hildesheim, 1987 Leiter
der Diensthundführerschule und seit
1993 leitet er das Diensthundwesen in
Ahrbergen. Kaufhold ist verheiratet und
hat zwei Kinder. Er führt selbst eine
Rottweilerhündin.
Kaufhold: Der typische Ausbildungstag wird zunächst vorwiegend von der
Grundkonditionierung auf die verschiedensten Duftstoffe geprägt. Parallel dazu
wird Sicherheit am Duftstoff und die
Gewöhnung an alle nur erdenklichen
Einsatzörtlichkeiten trainiert.
Darüber hinaus werden die Diensthundführer in theoretischen Unterrichtseinheiten auf ihren späteren Einsatzbereich vorbereitet.
??? Derzeit gibt es rund 220 Diensthundführer bei der niedersächsischen
Polizei. Welche Voraussetzungen muss
ich erfüllen, um mich als Diensthundführer zu bewerben bzw. wo kann ich
mich bei Interesse informieren?
Kaufhold: Zu den Grundvoraussetzungen gehören insbesondere
- die Bereitschaft zum Besuch des
Diensthundführer- Grundlehrganges und
weiterführender Lehrgänge,
- die uneingeschränkte Möglichkeit
zum Halten eines Diensthundes im häuslichen Bereich,
- die Bereitschaft zum Führen eines
Spezialhundes und dessen Ausbildung
auch in der Freizeit,
- Erfahrungen in den Aufgabenbereichen des Einsatz- und Streifendienstes
oder des Zentralen Kriminaldienstes/
Kriminalermittlungsdienstes sowie
- die uneingeschränkte Dienstbereitschaft auch außerhalb der geplanten
Arbeitszeiten.
??? Und an wen können sich
Interessenten wenden?
Kaufhold: Bei Interesse an einer
dienstlichen Verwendung als Dienthundführer sollte man zunächst die jeweiligen
Diensthundstaffelführer oder Zugführer
der Polizeidirektionen ansprechen. 
Foto: Polizei
Aktuell
Hannover
Schünemann vereidigt über 700
Polizeikommissar-Anwärter
A
nfang des Jahres vereidigte Niedersachsens Minister für Inneres
und Sport, Uwe Schünemann, in Hannover 285 angehende Beamte sowie 417
Polizistinnen und Polizisten, die ihre
Ausbildung bereits am 1. Oktober an der
Polizeiakademie Niedersachsen begonnen hatten. Sie schworen ihre Treue zur
Verfassung und zum Dienstherrn.
In seiner Begrüßung hieß Akademiedirektor Johannes-Jürgen Kaul die Anwärterinnen und Anwärter und rund
3.000 Gäste in der AWD-Hall-Hannover
herzlich willkommen. Die große Zahl
der Besucher freue ihn, denn das zeige
die Verbundenheit mit der Polizei.
An die Studierenden appellierte Kaul,
die Möglichkeiten ihrer Ausbildung zu
nutzen, damit sie den Aufgaben des
Polizeidienstes gewachsen sind. „Gehen
Sie das Studium engagiert und aufgeschlossen an“, so Kaul.
Das Grußwort der Kirchen entrichtete
Pastor Jobst-Heinrich Ubbelohde, der an
der Polizeiakademie auch Vorlesungen
zum Thema Berufsethik hält. Er hob die
Bedeutung des kirchlichen Dienstes für
die Polizei hervor. „Wir versuchen unaufdringliche Begleiter und kompetente
Gesprächspartner für Sie zu sein“, so
Ubbelohde.
Großen Beifall erntete der Vertreter der
Kommissarsanwärter Julian Hanne für
seine Rede, in der er von den ersten persönlichen Eindrücken als Anwärter erzählte. Als Polizist fühle er sich jedoch
noch nicht, dazu fehlten noch viele Stunden des Lernens über den Büchern oder
des Trainings von Einsatzsituationen.
Der Innenminister ließ es sich dann im
Anschluss nicht nehmen, die Vereidigung selbst vorzunehmen. Schünemann
Fotos: Polizei
betonte, die Entscheidung, sich zum
Polizeibeamten ausbilden zu lassen, sei
eine Herausforderung, die sich auf das
ganze Leben auswirke. „Sie gehen eine
besondere Bindung mit der Polizei und
dem Land Niedersachsen ein, die von
Ihnen eine besondere Verantwortung für
ein sicheres Miteinander aller Bürgerinnen und Bürger verlangt“, sagte der Mi-
nister. Sorgen mache er sich allerdings
über die zunehmende Gewaltbereitschaft
auch gegenüber Polizeibeamten. „Sie
werden an der Polizeiakademie unter
anderen durch praktische Trainings auf
solch schwierige Situationen gut vorbereitet“, betonte Schünemann jedoch.
Andreas Ruhe | ham
Heft 3/2010 proPolizei
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Aktuell
Landesregierung setzt
auf Sicherheit im ÖPNV
Vor dem Hintergrund einer Kette
von Gewaltexzessen im öffentlichen
Raum, die in dem tragischen Tod des
Dominik Brunner an einem Münchener S-Bahnhof im vergangenen Jahr
ihren vorläufigen Höhepunkt erreichten, hat die Niedersächsische Landesregierung beschlossen, neben anderen
Maßnahmen die Videoüberwachung
im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV)
sowie eine Optimierung des Systems
der Notrufschaltungen in Bussen und
Bahnen durch eine Anschubfinanzierung in Höhe von 500.000 Euro zu
fördern.
Seit dem 17. Februar können Förderanträge an die ZPD gerichtet werden.
Empfangsberechtigt sind alle Unternehmen, die in Niedersachsen Verkehrsleistungen im ÖPNV erbringen.
Förderungsfähig sind die Beschaffung und Inbetriebnahme von Video­
überwachungs- und Notrufsystemen
in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen des ÖPNV. Entscheidende
Vergabekriterien der Fördermittel
sind das örtliche Kriminalitätslagebild und die Innovation der Sicherheitstechnik.
Bevorzugt werden solche Systeme,
die nach ihrer Auslösung andere Personen durch optische und akustische
Signale auf die Notsituation aufmerksam machen und zum Einschreiten
und Helfen veranlassen sowie Angreifer von der weiteren Tatbegehung
abschrecken.
So soll auch diese Maßnahme der
Landesregierung als Teil der Kampagne für mehr Zivilcourage die Sicherheit im öffentlichen Raum erhöhen.
Weitere Informationen sind im Internet vorhanden unter: http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/zpd/pd_zpd/
- Förderrichtlinie VIDEO
Uwe Albers | mi
8
proPolizei
Heft 3/2010
Nordhorn
Präventionsprojekt
„Nüchtern ist cool“
D
as Polizeikommissariat Nordhorn
startete Anfang des Jahres ein Präventionsprojekt unter dem Motto „Nüchtern ist cool“. 5.000 Ein-Euro-Münzen
wurden mit einem Aufkleber „Nüchtern
ist cool“ versehen, um damit gerade junge
Leute auf die Gefahren von Drogen- und
Alkoholkonsum hinzuweisen.
Unterstützt wird das Projekt
von den größeren Diskotheken
in der Grafschaft Bentheim,
die sich bereit erklärten, ihr
Wechselgeld mit den Aufklebern zu versehen. Die
Aktion wurde zudem mit der
Landeszentralbank abgesprochen, die gegen das Bekleben der Münzenrückseite keine Bedenken hat.
Bei der Vorstellung des Projektes äußerten der Leiter des Polizeikommissariates
Nordhorn, Kriminaloberrat Heinz Defayay, und der Verkehrssicherheitsberater,
Polizeikommissar Edgar Eden, die Hoff-
nung, dass die Münzen durch viele Hände
gehen, für Diskussionen sorgen und zu
einem Umdenken bei der Risikobereitschaft führen. Die jüngste Entwicklung in
der Grafschaft zeigt nämlich einen deutlichen Anstieg der Fahrten unter Drogenund Alkoholeinwirkung.
Allein von Januar bis September
2009 wurden 204 Fahrer (zumeist zwischen 18 und 25
Jahren) festgestellt, die unter
Drogen- oder Alkoholeinfluss
hinter dem Lenkrad saßen.
2008 waren es noch 76 gewesen.
In einem ersten Fazit kann der
Start des Projektes positiv bewertet werden: Nach des Präsentation in den Medien
setzte einen „Run“ auf die Dienststelle ein.
Veranstalter, Gaststättenbetreiber, sowie
Jugendliche, welche eine Fete organisierten, fragten nach Aufklebern.
Achim van Remmerden | thi
Fotos: Polizei
Aktuell
PI Celle
Polizei wurde noch
familienfreundlicher
D
ie Polizeiinspektion Celle ist noch
familienfreundlicher geworden.
Anfang des Jahres wurde das neu eingerichtete Familienzimmer eingeweiht und
zur Nutzung an die Beschäftigten übergeben.
Bereits seit dem Jahr 2008 ist die Polizei
Niedersachsen Inhaber des Zertifkats
„audit berufundfamilie“. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, wurde daher im Sommer 2009 eine
Arbeitsgruppe in der Celler Inspektion
eingesetzt. Ziel war es, ein Familienzimmer für die unterschiedlichen Bedürfnisse
aller Beschäftigten der Polizeiinspektion
zu planen.
Finanziert wurde das Familienzimmers
mit zirka 700 Euro aus dem Budget der
Celler Inspektion. Durch zahlreiche Spielzeugspenden eigener Mitarbeiter und relativ geringem Aufwand ist es der Arbeitsgruppe gelungen, ein kindgerechtes
Zimmer einzurichten. Der bereitgestellte
NIVADIS-Arbeitsplatz dient dazu, Familie
und Beruf miteinander zu vereinbaren.
Von nun an können vom Kleinkind bis
Foto: Polizei
hin zum betreuungsbedürftigen Angehörigen alle Altersgruppen im Familienzimmer betreut werden, während die PI-Angehörigen ihre „Büroarbeiten“ erledigen.
Die Kinder können spielen, in Büchern
schmökern, Hausaufgaben erledigen, CDs
hören oder einfach nur auf dem Sofa entspannen, während ihre Eltern am PC ihre
Vorgänge bearbeiten, Schreibarbeiten erledigen oder Telefonate führen.
„Mir gefällt’s hier“ war die erste Aussage des neunjährigen Max, der nicht nur
am Tag der Einweihung zu Gast im Familienzimmer war. Sein Vater macht von der
Möglichkeit Gebrauch, seinen Sohn nach
der Schule bei der Erledigung seiner Hausaufgaben zu betreuen.
Das Angebot des Familienzimmers
richtet sich aber nicht nur an Polizeibeamtinnen und -beamte mit Kindern. Der
Raum steht auch anderen Familienangehörigen von Polizeibeschäftigten im Rahmen von Betreuungsengpässen offen zum
Beispiel als Warte- oder Ruheraum vor
oder nach Arztterminen.
Christian Riebandt | dh
Polizeiliche Präsenz im
öffentlichen Raum
Alle Polizeibeamtinnen und -beamten in Uniform stärken im täglichen
Dienst das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nachhaltig. Dazu tragen
auch Dienstgänge oder Fahrten zum
und vom Dienst in öffentlichen Verkehrsmitteln bei.
Einen weiteren Beitrag zu der von
der Landesregierung initiierten Kampagne für mehr Zivilcourage leistete
die deutliche Verstärkung der sichtbaren Polizeipräsenz im öffentlichen
Raum durch Kolleginnen und Kollegen der Landesbereitschaftspolizei.
Die erhöhte Präsenz bot den Menschen zusätzliche Möglichkeiten,
ratsuchend auf die Polizei zuzugehen.
Aber auch die Polizei konnte so gezielt den Kontakt zu den Menschen
herstellen und in Gesprächen, unterstützt durch Informationsmaterial,
rund um das Thema Zivilcourage informieren.
Ergänzende Hinweise stehen im
Internet bereit unter: www.lka.niedersachsen.de - Rubrik Aktuelles „Zivilcourage, aber sicher“
Uwe Albers | mi
Autos für Hundeführer
Bereits im Februar wurden 20
Diensthundeführer-Funkstreifenwagen vom Fuhrparkmanagement der
ZPD an die Behörden übergeben. Vier
weitere Fahrzeuge, die ebenfalls von
VW Nutzfahrzeuge in Hannover gebaut und durch eine Sonderausrüstung in Posnan (Polen) ergänzt wurden, bef inden sich noch in der
Auslieferung. Konzipiert wurde der
Caddy in Zusammenarbeit mit den
Diensthundeführerinnen und -führern
Niedersachsens.
Joachim Hausmann | thi
Heft 3/2010 proPolizei
9
Aktuell
Nachgefragt
Urheberrechtsverletzungen
können teuer zu stehen kommen
I
mmer wieder ist zu erfahren, dass
nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch noch aktuell Kartenausschnitte, Straßenbilder oder Skizzen aus dem
Internet des Anbieters „GoogleEarth“
oder „GoogleMaps“ heruntergeladen,
ausgedruckt und an amtliche Vorgänge
angehängt wurden.
Die Verwendung von Kartenausschnitten, Straßenbildern, Skizzen und Ähnliches in Vorgängen können eine Verletzung von Urheberrechten bedeuten. Und
die wiederum könnten disziplinarrechtliche Konsequenzen und Regressforderungen der Behörde gegenüber den
Verursachern zur Folge haben. Da können Forderungen gegen Beamtinnen oder
Beamte von bis zu 10.000 Euro zusammenkommen!
Es ist erlass- und verfügungsmäßig
geregelt, dass es in Bezug auf Vorgangsbearbeitungen untersagt ist, auf diese
Medien zuzugreifen. Dennoch wird dagegen des Öfteren verstoßen. Dazu hat
die Redaktion von „proPOLIZEI“ die
Justiziarin der PD Braunschweig, Dr.
Susanne Graf, befragt:
„Kartenmaterial ist prinzipiell urheberrechtlich geschützt. Das heißt, das
Recht, dieses Material zu vervielfältigen,
veröffentlichen und so weiter besteht nur
für den Urheber. Ein Urheber kann auf
seine Rechte verzichten, dann ist die
Verwendung problemlos zulässig. ‚GoogleEarth‘ oder ‚GoogleMaps‘ zum Beispiel schützen ihr Kartenmaterial beziehungsweise gestatten die (kostenfreie)
Verwendung nur zu rein privaten Zwecken.
Das Urheberrecht an den Karten und
Aufnahmen in ‚GoogleEarth‘ beispielsweise steht der Firma Geocontent, Mag10
proPolizei
Heft 3/2010
deburg, zu. Sie untersagt jegliche kommerzielle Nutzung.
Für die Verwendung zu polizeilichen
Zwecken besteht allerdings nach Urheberrecht eine Besonderheit. Nach § 45 I
UrhG dürfen Vervielfältigungen zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht
hergestellt werden. Nach § 45 II UrhG
dürfen Behörden für Zwecke der öffentlichen Sicherheit Bildnisse vervielfältigen. Mit dieser Regelung soll insbesondere die Beweisführung vor Gericht
erleichtert werden.
Diese Besonderheit bedeutet aber nur,
dass sozusagen ein Rechtfertigungsgrund
für die an sich strafbaren Vervielfältigungshandlungen vorliegt, er befreit jedoch nicht generell von der wirtschaftlichen Vergütung des Urhebers, also zum
Beispiel dem Kauf einer Lizenz zur Benutzung des Dienstes.
In der PD Braunschweig besteht daher
die klare Verfügungslage, dass die Benutzung von Kartenmaterial aus ‚GoogleEarth‘ oder ‚GoogleMaps‘ nicht zulässig ist.“
Fall 1: Beamte haben aus dienstlichen
Gründen Kartenmaterial aus einem „Goog-
le“-Dienst heruntergeladen. Diese wurden
mehrmals kopiert und an weitere Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterinnen zur Information weitergegeben. Nach einem
erfolgten Zugriff wurde dies in der Gerichtsverhandlung bekannt und die Staatsanwaltschaft verwarnte die Beamten.
Dennoch wurden hier dienstrechtlich
notwendige Gespräche geführt, was
durchaus einen Nachteil für die dienstliche Laufbahn haben könnte. Und dies,
obwohl die Beamten hier ihre Informationen weiter geben wollten, also „etwas
Gutes getan haben“!
Fall 2: Beamte haben für die genaue
Beschreibung eines komplizierten Unfallortes Kartenmaterial aus „Google“heruntergeladen, in den Vorgang eingefügt und Einzeichnungen gemacht.
Aufgrund der Berichtigung eines Sachbearbeiters wurden diese Kartenausschnitte aus dem Vorgang herausgenommen und durch erneute Zeichnungen und
Beschreibungen ersetzt. Die aufnehmenden Beamten wurden darüber informiert.
Bislang wurde dies nicht weiter strafrechtlich verfolgt.
Fazit: Wer sein Wissen an andere weiter
geben will und wer einem Vorgang Illustrationsmaterial hinzufügen möchte, damit die Staatsanwaltschaft den genauen
Vorgang vor Augen hat, für den gilt:
Verlassen Sie sich auf Ihre schriftlichen
Beschreibungen oder fertigen Sie selbst
Fotos. Bei Übersichtsaufnahmen verwenden Sie das für die Unterstützung polizeilicher Sachbearbeitung vorhandene GIS.
Das gestattet die unentgeltliche Weitergabe von Kartenmaterial. Es ist im Intranet zu finden unter: Anwendungen: externe IT-Anwendungen: LAZMap Server
mat
Foto: Draxler
Aktuell
Brake
Küstenboot ‚Wasserschutzpolizei 4‘
von Innenminister übergeben
Blickte stolz auf „ihr“ Boot:
Taufpatin Antje Pund, Ministerialrätin im MI
I
nnenminister Uwe Schünemann hat
der Wasserschutzpolizei das neue
Küstenboot „W 4“ übergeben. Bei der
Übergabe in Brake sagte er sehr froh zu
sein, ein derart modernes und leistungsfähiges Boot an die Wasserschutzpolizei
des Landes übergeben zu können. „Natürlich ist das ein finanzieller Kraftakt in
einer schwierigen Zeit. Es ist aber eine
notwendige Investition, weil das Schiff
mit seinen optimalen Arbeitsbedingungen
einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit auf der Unterweser
und in der Wesermündung leistet.“
Mit der „Wasserschutzpolizei 4“ erhält
das WSPK Brake das erste Küstenboot.
Bislang stand den Beamten für ihre
Streifen- und Kontrollfahrten mit der
„Wasserschutzpolizei 7“ lediglich eine
Übergangslösung zur Verfügung. Nun
Fotos: Polizei
verfügen sie mit dem etwa 20 Meter
langen sowie knapp sechs Meter breiten
und hochmodernen Schiff über ein Streifenboot, das optimal zur Überwachung
des Schiffsverkehrs auf der Unterweser
zwischen Bremen und Bremerhaven
sowie auf der Hunte bis Oldenburg und
in der Wesermündung geeignet ist.
„Das Boot ist mit modernster Navigations- und Kommunikationstechnik
ausgestattet und gewährleistet der mindestens dreiköpfigen Besatzung beste
Arbeitsbedingungen“, sagte der Innenminister. Zur Unterstützung befinde sich
ein flexibel einsetzbares und gut vier
Meter langes Schlauchboot mit einem
50 PS starken Außenborder auf der
„Wasserschutzpolizei 4“. Und: Das Boot
lasse sich als schwimmende Einsatzzentrale nutzen.
„Niedersachsen ist das größte deutsche
Küstenland und wird durch seine See- und
Binnenschifffahrt geprägt. Täglich werden viele tausend Tonnen Güter in den
niedersächsischen Häfen umgeschlagen
und auf den Wasserstraßen transportiert.
Mit dem Bau des Jade-Weser-Ports in
Wilhelmshaven wird aktuell eines der
größten norddeutschen Infrastrukturvorhaben der letzten 50 Jahre in der Nordwest-Region realisiert“, so der Minister.
„Hier in Brake wurde vor drei Wochen
der erste Rammschlag zur Errichtung
eines zweiten Liegeplatzes am Niedersachsenkai vollzogen. Das alles sichert
Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze
und macht Niedersachsen als Industriestandort noch attraktiver“, sagte Schünemann.
ken | dh
Heft 3/2010 proPolizei
11
Aktuell
Rad fahren? –
Aber sicher!
Braunschweig
Gerichtsvollzieher
trainieren bei der Polizei
I
... mit dieser Aktion wird das Ziel verfolgt, das „ Aber sicher!“ in den Fokus
der Schülerinnen und Schüler zu rücken.
Dazu wurden mit den 6. Klassen im
Landkreis Leer während des Unterrichts
Themen wie „Das verkehrssichere Fahrrad“ oder „Verkehrszeichen für Radfahrer“ angesprochen. Im anschließenden
Fragebogenwettbewerb konnten die
Schüler 200 Euro für die Klassenkasse
gewinnen, die von der Sparkasse Leer
und der Verkehrswacht gestiftet wurden.
Gerrit Hinrichs | dw
m Juni 2009 griff ein Schuldner
einen Gerichtsvollzieher mit einer
Eisenstange an, der bei ihm den Zähler
der Stadtwerke ausbauen sollte. Der
Täter wurde wegen Widerstandes gegen
Vollstreckungsbeamte und versuchte
gefährliche Körperverletzung zu einer
Freiheitsstrafe von elf Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit verurteilt.
Ein Vorfall, der dazu führte, dass die
Vizepräsidentin des Amtsgerichts Braunschweig, Tilla Scheffer-Gassel, bei der
Polizei Braunschweig nachfragte, ob die
Möglichkeit einer Schulung für Gerichtsvollzieher bestehe.
Ingo Neugebauer, Karsten Frehe sowie
Jürgen Barenscheer vom Systemischen
Einsatz­training (SET) der PD Braunschweig kamen dieser Bitte gern nach
und entwickelten ein Basisseminar für
diese Zielgruppe. Im März und April
nahmen nun insgesamt 23 Gerichtsvollzieher aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig an einer eintägigen Schulung teil.
Mit dem polizeilichen Einsatzmodell,
der Vorbereitung – Aktion – Nachbereitung eines Einsatzes, gaben die SETTrainer den Beamten der Justiz Ansatzp u n k t e z u r Ve r b e s s e r u n g i h r e r
persönlichen Sicherheit. Weitere Tipps
und Anregungen zur Ausrüstung und
Vorbe­reitung auf ihre Einsätze rundeten
das Bild ab.
Nicht nur die Gerichtsvollzieher, auch
die SET-Trainer halten eine Fortsetzung
dieser Schulung für sinnvoll.
Sabine Adam
Polizei auf dem Hümmling wird verstärkt
A
Justizminister Bernd Busemann, Polizeipräsidentin Heike Fischer, PI-Leiter Karl-Heinz Brüggemann, Erster Kreisrat Dr. Bernd Kuckuck, Leiter der Polizeistation Hümmling Josef Arlinghaus
12
proPolizei
Heft 3/2010
nfang März stellten Heike Fischer,
Präsidentin der Polizeidirektion
Osnabrück, und Karl-Heinz Brüggemann, Leiter der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim, die Neuorganisation der Polizei auf dem Hümmling
(Region im Landkreis Emsland) vor.
Die Umstrukturierung sieht vor, dass
die Dienststellen in Sögel, Werlte und
Esterwegen im Herbst 2010 zu einer
Polizeistation „Hümmling“ zusammengefasst werden. In dieser neuen Polizeistation mit Hauptsitz in Sögel werden
insgesamt 27 Beamtinnen und Beamte
tätig sein.
Weitere Informationen sind in der
„PD-Aktuell 2/2010“ der PD Osnabrück
zu finden.
Achim van Remmerden | thi
Fotos: Polizei
Aktuell
PK Wolfenbüttel
Aktion Zivilcourage
Z
um fünfjährigen Bestehen der
„Aktion Zivilcourage“ wurden
jetzt drei Männer, eine Frau sowie ein
12-jähriger Schüler für ihr couragiertes
Handeln von der Polizei Wolfenbüttel
und dem Weißen Ring ausgezeichnet.
Zusammen mit Polizeipräsident Harry
Döring und KED-Leiter Thomas Arth
empfing Wolfenbüttels Polizeichef KarlJürgen Heldt die Gäste sowie zahlreiche
Medienvertreter in seiner Dienststelle.
Zur Begrüßung betonte Heldt, wie
wichtig es sei, nicht die Augen zu verschließen, sondern durch umsichtiges
Handeln einen Beitrag zur schnellen
Hilfe zu leisten. Polizeipräsident Döring
erinnerte an den landesweiten Aktionstag
„für Zivilcourage und gegen Gewalt“ der
am 15. März dieses Jahres stattfand.
So hat sich auch Steven Jones (40)
verhalten. Er verfolgte einen 21-jährigen
Einbrecher auf frischer Tat, brachte die
Polizei auf seine Fährte und hielt ihn
schließlich fest. Dabei sprühte ihm der
Einbrecher Pfefferspray ins Gesicht. Der
Mann wurde wenig später vom ESD des
PK Wolfenbüttel festgenommen.
Jochen Schlüter (40) griff ebenfalls
Foto: Polizei
beherzt ein, als er ein vier Monate altes
Baby auffing, das ihm zwei Frauen aus
dem ersten Stock eines brennenden
Mehrfamilienhauses in die Arme warfen.
Er versorgte das Kind bei eisiger Kälte
mit Hilfe anderer Nachbarn.
Der 12-jährige Martin Wegmann fand
mehrere „herrenlose“ Fahrräder, fotografierte sie und hing die Fotos in seiner
Schule aus. So konnte die Polizei eine
12-jährige Schülerin ermitteln, die mit den
Rädern am Ende ihres Schultages nach
Hause gefahren war und sie nahe ihrer
elterlichen Wohnung abgestellt hatte.
Zum Dank lud Polizeipräsident Döring
den Schüler zu einer Besichtigung der
Braunschweiger Einsatzzentrale ein.
Die 75. Ehrung wurde der 65-jährigen
Rentnerin Dietlind Schöpfer zu teil. Sie
und ihr Mann Gerhard Schöpfer (69)
beobachteten eine Gruppe Jugendlicher,
die einen Schüler bedrohten und verprügelten. Das Ehepaar ging dazwischen
und beendete die Auseinandersetzung.
Tagsdrauf informierten sie die Schule,
so dass die Ermittler Täter ausfindig
machen konnten.
Carsten Schulz | dh
Eigensicherung
Dreikantstoßklinge
Im Rahmen einer Durchsuchung bei
einem Mitglied des Hells Angels MC
Schwerin wurde eine Dreikantstoßklinge „Delta Dart“ des Herstellers
Cold Steel aus England sichergestellt.
Die Waffe hat eine Klingenlänge von
8,6 cm und ist extrem spitz. Sie wird
in den Körper gestoßen, dort um die
Längsachse gedreht und wieder herausgezogen. Schwere innere Verletzungen können die Folge sein. Der
Hersteller wirbt damit, dass sich problemlos 15 mm dickes Leder durchstoßen lässt.
Der Delta Dart wird in seiner Scheide an einer Kette um den Hals getragen. Da er kein Licht reflektiert, ist er
bei Dunkelheit oder auf dunkler Kleidung selbst aus geringer Entfernung
kaum wahrnehmbar.
Die Waffe besteht
komplett aus bruchfestem Zytel (silikonund faserverstärktes
Nylon), wiegt nur 25
Gramm und lässt sich
trotz Metallring und
-kette auch von Metalldetektoren nicht
erkennen. Dies ergab
ein Test der Polizei
Neumünster.
Nach vorläufiger rechtlicher Einschätzung handelt es sich beim Delta
Dart um eine Hieb- und Stoßwaffe im
Sinne des Waffengesetzes (WaffG),
deren Erwerb und Besitz für Personen
ab vollendetem 18. Lebensjahr keiner
behördlichen Erlaubnis bedarf. Das
Führen in der Öffentlichkeit stellt eine
Ordnungswidrigkeit (§§ 53, 42a
WaffG), das Führen auf einer öffentlichen Veranstaltung eine Straftat (§§
52, 42 WaffG) dar. Nach § 54 Abs. 2
WaffG besteht die Möglichkeit zur
Einziehung.
ham
Heft 3/2010 proPolizei
13
Niedersachsen
Puppenbühnen
Zweite Arbeitstagung
in Niedersachsen
Zur zweiten Arbeitstagung begrüßte Polizeivizepräsident Dieter Buskohl die Teilnehmer der Pädagogischen Puppenbühnen der Polizei des
Landes Niedersachsen in Oldenburg.
Er würdigte das Engagement der
Polizeipuppenbühnen, die durch ihre
pädagogischen und künstlerischen
Leistungen einen wichtigen Präventionsbeitrag leisten.
Die Polizeipuppenspielerinnen und
-spieler trafen sich zu einem zweitägigen Austausch, bei dem das Thema
„Qualitative Verbesserung der einzelnen Puppenstücke“ im Vordergrund
stand.
Für die Veranstaltung konnte der
Autor, Puppenspieler und Coach
Wolfgang Buresch aus Hamburg als
Referent gewonnen werden. Er prägte wesentlich das Kinderprogramm
der ARD durch die Produktion so
bekannter Serien wie „Stoffel und
Wolfgang“, „Hase Cäsar“, „Maxifant
und Minifant“, „Plumpaqutsch“ oder
„Emm wie Meikel“.
Die Arbeitstagung bot den Puppenspieleren eine hervorragende Gelegenheit, sich auszutauschen sowie
Anregungen und Ideen anderer Bühnen aufzunehmen.
Das Tagungsprogramm sah unter
anderem einen Besuch im Oldenburger Theater Laboratorium vor, das bei
den Liebhabern des Puppelspiels weit
über die Stadtgrenze hinaus bekannt
ist. Neben der Aufführung von Szenen
aus den Stücken „Vom Fischer und
seiner Frau“ und „Die Bremer Stadtmusikanten“ bekamen die Puppenspielerinnen- und spieler der Polizei
die Gelegenheit, mit dem künstlerischen Leiter des Theaters Pavel Möller-Lück Erfahrungen auf dem Gebiet
des Puppenspiels auszutauschen.
Nadalia Walter | dw
14
proPolizei
Heft 3/2010
Justiz und Polizei
MiStra ade – auf in die
gemeinsame Zukunft
E
s war der 1. September 2009 als
die von Justiz- und Innenministerium beauftragte Arbeitsgruppe begann,
eine Schnittstelle zwischen den Vorgangsbearbeitungssystemen web.sta und
NIVADIS zu erstellen.
Die Gründe für diesen Schritt liegen
auf der Hand, wenn man weiss, dass
Justiz und Polizei in Niedersachsen tausende von Daten austauschen.
Beispiel: Im Jahr 2008 gaben die Ermittler der Polizei 772.000 Vorgänge an
die Staatsanwaltschaften ab. Mehr als die
Hälfte davon machte die Beifügung des
Formulars „Mitteilung über den Ausgang
des Strafverfahrens“ (MiStra) erforderlich.
Was die Effektivität betrifft ist festzuhalten: In nur 40 Prozent dieser Vorgänge erfolgte letztlich auch ein Rücklauf.
Dadurch verblieb im Vorgangssystem
NIVADIS eine unverhältnismäßig große
Anzahl sogenannter Restanten.
Hinzu kommt: Nach zwei Jahren erfolgt eine automatische Archivierung
dieser Vorgänge, unbeschadet dessen, ob
es sich um einen Ladendiebstahl oder
Schwerkriminalität handelt. Aber auch
unbeschadet dessen, ob der Vorgang
bereits abgeschlossen oder noch anhängig ist – eine Unterscheidung findet nicht
statt.
Die gute Nachricht: Dank der konzentrierten Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe unter der Leitung der Referatsleiterin Silja Precht (MJ ) und Kriminaldirektor Ralf Leopold (MI) erfolgte
bereits im Dezember 2009 die Vorstellung eines Fachkonzeptes mit folgenden
Schwerpunkten:
Die Erstellung des Formulars „Mitteilung über den Ausgang des Strafver-
fahrens“ entfällt und wird durch einen
automatisierten Austausch der Daten
ersetzt.
Eine erneute Erfassung der Daten im
System web.sta entfällt dadurch ebenfalls.
Die Polizei erhält zu jedem Tatverdächtigen unmittelbar ein Aktenzeichen
und eine elektronische Mitteilung über
den Ausgang des Verfahrens in allen
Erledigungsalternativen, wie zum Beispiel Abtrennungen, Verbindungen und
Weiterleitungen
Die Justiz übermittelt auch zu jedem
Verfahren mit unbekanntem Täter ein
UJs-Aktenzeichen an die Polizei
In Verkehrsstrafsachen war bisher nur
dann eine Mitteilung üblich, wenn es sich
um Verstöße gegen die §§ 142, 315 und
315c handelte. Künftig erhält die Polizei
zu allen Verkehrsstraftaten eine Mitteilung über den Verfahrensausgang.
Am 22. Januar 2010 genehmigten der
Präsident des Landespräsidiums für
Polizei, Brand- und Katastrophenschutz,
Andreas Bruns, und der Abteilungsleiter
4 aus dem Justizministerium, Dr. Frank
Lüttig, das Fachkonzept und die jeweiligen Technikdienstleister wurden mit der
Realisierung der Schnittstelle beauftragt.
Ziel ist es, die Erfassungsquote von zur
Zeit 40 auf 95 Prozent zu erhöhen, die
Aufbewahrungsdauer der Kriminalakten
genauer festzulegen und Maßnahmen der
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
zielgerichteter treffen zu können.
Die elektronische Schnittstelle wird
ein neues Kapitel im Verfahrensablauf
zwischen Justiz und Polizei aufschlagen
und beider Arbeit in vielen Bereichen
erleichtern.
Malte Neubert/dh
Niedersachsen
Unterwegs mit (kreativer)
Marke Eigenbau
N
icht schlecht staunten die Beamten Verkehrssicherheit in Einklang zu brineiner Streife der Polizeistation gen.
Weener, als bei einer routinemäßigen
Im Rahmen der Kontrolle wurde festStreifenfahrt
gestellt, dass es
ein abenteuersich um ein
liches Gefährt
selbstgebautes,
i h r e n We g
dreirädriges
kreuzte.
Kraftfahrzeug
Der heranin Kinder-Gowachsende ErKart-Größe
bauer erklärte
handelte, das
den Beamten,
durch einen
dass er mit seiRollermotor
nem selbst geangetrieben
bauten Gefährt
wird.
zu einer ersten
Fazit: Eine
P r o b e f a h r t Weder alltäglich noch für den öffentlichen Verkersraum abenteuerliche
unterwegs war. geeignet: GoKart-Gefährt mit Rollermotor
EigenkonstrukS e i n Pe c h
tion, die juwar, dass die Beamten im Interesse der gendlich laienhaft gebaut wurde. Die
Verkehrssicherheit dieses Vorhaben sofort Konstruktion zeugt jedoch von einer
unterbinden mussten. Denn das Gefährt durchaus erstaunlichen Kreativität ihres
Marke Eigenbau war in allen verkehrs- Erbauers.
rechtlichen Gesichtspunkten nicht mit der
Arno Oltrop
Nachwuchswerbung
auf Streifenwagen
Einer der naheliegendsten Werbeträger für polizeiliche Nachwuchsgewinnung liegt seit einigen Jahren weitestgehend brach: die Funkstreifenwagen. Lediglich im Bereich der
Polizeidirektion Braunschweig sind
diese mit Aufklebern versehen, die
jungen Menschen eine Bewerbung bei
der Polizei nahelegen. Im Zusammenwirken mit dem MI zieht die Polizei-
akademie nun nach und stellt Aufkleber
für eine landesweite Werbekampagne
bereit.
Hannah Richter | thi
Ideenreicher Wettbewerb gegen „Komasaufen“
K
reativ statt exzessiv: Diese Überlegung steckt hinter dem Wettbewerb „Ideenrausch“ der Polizei, an
dem sich Hunderte von Jugendlichen aus
ganz Deutschland beteiligt haben.
Im Rahmen der Kampagne „Don‘t
drink too much – STAY GOLD“* (zu
Deutsch: Trink nicht zu viel, bleib Dir
selbst treu) haben sie die Gelegenheit
genutzt, sich schöpferisch gegen das so
genannte „Komasaufen“ zu betätigen.
Der Filmspot ist unter www.staygold.
eu im Internet eingestellt. Was als harmlose Party unter Freunden beginnt, endet
in der Notaufnahme. Denn anstatt mit
wenig Alkohol viel Spaß zu haben, peppen die Gäste die Bowle mit Schnaps
Fotos: Polizei
auf. Am Ende der Party schwebt der
Gastgeber wegen akuter Alkoholvergiftung in Lebensgefahr.
Diese drastische Geschichte zum
„Komasaufen“ haben Jugendliche im
Rahmen des Wettbewerbs „Ideenrausch“
im schülerVZ zum Sieger gewählt.
Die Gewinneridee ist aus dem Leben
gegriffen, denn der Trend zum „Komasaufen“ hält ungebrochen an. Jeder fünfte Jugendliche betrinkt sich regelmäßig.
Oft enden Trinkgelage in Gewalt.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2008 rund 25.700
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen zehn und 20 Jahren aufgrund akuten Alkoholmissbrauchs sta-
tionär im Krankenhaus behandelt. Dies
stellt einen deutlichen Anstieg von elf
Prozent gegenüber dem Vorjahr dar. Im
Vergleich zum Jahr 2000 ist die Zahl
sogar um 170 Prozent gestiegen.
Doch nicht nur Alkoholvergiftungen,
auch Schlägereien und Sachbeschädigungen von Jugendlichen unter Alkoholeinfluss sorgen immer wieder für Aufsehen. Nahezu jede dritte Gewalttat
wurde im Jahr 2008 unter Alkoholeinfluss begangen.
thi
* STAY GOLD ist eine Initiative der Polizeilichen
Kriminalprävention der Länder und des Bundes
unter der Schirmherrschaft von Mechthild Dyckmans, Drogenbeauftragte der Bundesregierung.
Heft 3/2010 proPolizei
15
Niedersachsen
Neu in der Redaktion
Mit Sabine Michel hat die Redaktion von „proPOLIZEI“ ein neues
Mitglied. Die 36jährige Polizeihauptkommissarin (Bild)
trat 1995 in
den Dienst
der niedersächsischen
Polizei ein.
Nach dem
Studium an
d e r Fa c h hochschule
in Oldenburg führte sie ihr Weg zunächst in
die Bereitschaftspolizei nach Lüneburg.
Im Vorfeld der Weltausstellung,
EXPO 2000, wurde sie 1999 nach
Hannover versetzt, wo sie zunächst
ihren Dienst in der Verfügungeinheit
Ost und später als Dienstgruppenleiterin in der Verfügungseinheit West
versah.
Ende 2004 wurde Michel auf eigenen Wunsch nach Oldenburg versetzt
und nahm 2005/2006 an ihrem ersten
Auslandsaufenthalt im Kosovo teil.
Anschließend konnte sie im Dezernat
12 der PD Oldenburg erste Erfahrungen im Bereich der Stabsarbeit sammeln bevor sie Ende 2007 ihren
zweiten Auslandseinsatz für ein Jahr
in Darfur, Sudan, absolvierte.
Seit 2008 war sie zunächst in das
Innenministerium abgeordnet. Im
November 2009 hat sie die Nachfolge
von Sabine Hampel angetreten und ist
dort unter anderem für die Grundsätze der polizeilichen internen und
externen Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der neuen Medien sowie die
Koordinierung der Angelegenheiten
des UA FEK zuständig.
Als Mitglied des Redaktionsteams
„Extrapol“ ist sie in Niedersachsen
Ansprechpartnerin für die zentrale
Redaktionsstelle Extrapol.
16
proPolizei
Heft 3/2010
Pilotprojekt
Schwertransporte ohne
Polizeibegleitung
B
ei einem Besuch im Betonwerk
Rekers in Spelle informierte sich
Innenminister Uwe Schünemann über
ein – bereits 2005 gestartetes – Projekt
der Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim mit dem Unternehmen.
Inhalt: Die Großraum- und Schwertransporte, die fast täglich das Unternehmen
verlassen, müssen nicht mehr von der
Polizei begleitet werden.
Bis dahin wurden die Schwertransporte immer vom Firmengelände bis zur
Autobahnauffahrt der A 30 von der Polizei eskortiert, da dieses die behördlichen
Auflagen so vorsahen. Das kostete die
Polizei viel Zeit und Personal und die
Firma Rekers zeitliche Flexibilität.
Vor diesem Hintergrund wurde die Idee
geboren, ob nicht unter gewissen Voraussetzungen auf eine Polizeibegleitung
verzichtet werden könnte. Polizei, Landkreis und Betonwerk erarbeiteten ein
entsprechendes Konzept. Zunächst wurde
festgelegt, dass das Begleitpersonal von
der Polizei beschult wird und die Trans-
porte nur werktags zwischen 22 Uhr und
6 Uhr durchgeführt werden dürfen. Vor
jedem Transport muss die Einsatzleitstelle der Polizei in Lingen informiert
werden, die eine Transportfreigabe bis auf
die Autobahnauffahrt erteilt.
Seit Beginn des Projektes wurden so
etwa 900 Schwertransporte ohne Polizeibegleitung durchgeführt. „Probleme hat
es bislang nie gegeben. Für den Landkreis, das Unternehmen und die Polizei
ergeben sich nur Vorteile und wir können
dadurch Personal für andere Aufgaben
freisetzen “, erklärte der Leiter der Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim, Leitender Polizeidirektor KarlHeinz Brüggemann dem Innenminister.
„Bei den vielen Aufgaben, die die
Polizei zu leisten hat, ist Entlastung
dringend geboten“, lobte Schünemann
das seiner Meinung nach „wegweisende“
Projekt. Er will nun prüfen lassen, ob
dieses Beispiel auch auf Landesebene
Anwendung finden kann.
Achim van Remmerden/hal
Fotos: Polizei
Niedersachsen
LtdPD Heinz Lüdtke
40jähriges Dienstjubiläum
Ruhestand: „Eiche 1
meldet sich ab“
W
ir verabschieden einen herausragenden Polizeiführer in Niedersachsen, einen Mann, der in Hannover, in
Niedersachsen und darüber hinaus entscheidend gewirkt hat“, sagte Polizeipräsident Dr. Christian Grahl anlässlich einer
Feierstunde am 21. April in Hannover.
Neben den Chefs der niedersächsischen
Polizeibehörden ließen es sich Landespolizeidirektor Uwe Lührig und darüber
hinaus rund 150 Kollegen, Wegbegleiter
und Freunde nicht nehmen, Heinz Lüdtke
nach über 44 Dienstjahren „tschüss“ zu
sagen.
In der Polizeigeschichtlichen Sammlung (PGS) schloss sich der Kreis der Ära
Lüdtke: Dem Vernehmen nach sei seine
„nicht übermäßige Neigung zu handwerklichen Tätigkeiten“ im Jahre 1966 maßgeblich für seine Überlegung gewesen, zur
Polizei zu gehen. Und dann habe ihn eine
Werbeveranstaltung überzeugt, bei der
offensichtlich beeindruckend mit Krad
und Streifenwagen für den Polizeiberuf
geworben worden war. Solche Fahrzeuge
finden sich nun als historische Exponate
in der Ausstellung wieder, die den feierlichen Rahmen für seine Verabschiedung
bildete. Komplettiert wird die Sammlung
nun mit dem ersten Paar Schaftstiefeln
Lüdtkes, der sie dort nach seinen Abschiedsworten an den berühmten „Nagel“
hing.
Grahl skizzierte den beruflichen Werdegang Lüdtkes, der besonders der Landesbereitschaftspolizei verbunden war.
Gleichwohl gab es aber auch andere beruflichen Stationen: Im damaligen Regierungspräsidium Hannover war er unter
anderem im Stab des Kommandeurs tätig.
Zu Beginn der 1990er Jahre leitete er für
drei Jahre das 12. Polizeirevier (heute
Foto: Polizei
1. April
PD Göttingen
POK Hans-Peter Schmerbach
PD Hannover
KHK Jürgen Kleen
Zentrale Polizeidirektion
PHK Ernst Holzkämper
POK Heino Sjudt
POK Herwig Hinrichs
PHK Hermann Schulz
POK Wolf-Peter Krause
POK Roger Schrader
POK Hans-Wolfgang Spitzer
PHK Lothar Schaaf
PK Bernd Behrens
8. Mai
PD Braunschweig
PHK Siegbert Baumunk
2. Juni
PD Hannover
KHK Jürgen Kasten
8. Juni
PD Braunschweig
Gisela Koch
1. Juli
PD Hannover
POK Klaus Kraß
6. Juli
PD Hannover
KOK’in Cornelia Bahder
Polizeiinspektion Mitte). Im Anschluss
daran übernahm der heute 61-Jährige die
Funktion „Leiter Einsatz“ der Polizeiin­
spektion Hannover-Land und wurde danach Vertreter des Direktors der LBPN.
Heinz Lüdtke wurde 2001 Leiter der
Polizeiinspektion Hannover-Land und drei
Jahre später Vizepräsident der Zentralen
Polizeidirektion.
Mit dem Namen Lüdtkes sind in den
vergangenen Jahren besonders die CastorEinsätze nach Gorleben verbunden.
Lüdtke waren in insgesamt acht CastorEinsätzen in Spitzenzeiten jeweils bis zu
10.000 Einsatzkräfte aus ganz Deutschland unterstellt.
Landespolizeidirektor Uwe Lührig betonte, dass vielen persönlichen Begegnungen eine vertrauensvolle und sehr kollegiale Zusammenarbeit entstand. Im
Namen der gesamten PVP-Runde überreichte er Lüdtke ein kleines Präsent und
begrüßte gleichzeitig Nachfolger Bernd
Wiesendorf (52) im Kreis der Vizechefs.
Im Foyer des Lingener Theaters an der
Wilhelmshöhe wurde die 50. Ausstellung
„Kunst in der Polizei“ eröffnet. Veranstalter sind die Stadt Lingen und die
Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft
Bentheim. Die Ausstellung wird bis
Ende Mai geöffnet sein.
Karsten Wolff | thi
Achim van Remmerden | dw
Ausstellung in Lingen
Heft 3/2010 proPolizei
17
Niedersachsen
48.Verkehrsgerichtstag
Deutliche Kritik an „Idiotentest“
M
it fast 1.800 Teilnehmern hat sich
der Deutsche Verkehrsgerichtstag
in Goslar erneut als Podium für Verkehrsjuristen, Staatsanwälte, Polizeiexperten
sowie Politikern und Versicherungsfachleuten bewiesen. Der Einfluss dieses
Kongresses auf die Fortschreibung des
deutschen Verkehrsrechts ist unverkennbar.
Ein Streitgespräch zur PKW-Maut,
welches noch kurzfristig ins Programm
aufgenommen worden war und eventuell
eines der Themen im nächsten Jahr bilden wird, rundete die Tagung ab.
In Annäherung bereits mehrerer Verkehrsgerichtstage stand die Reformierung der Medizinisch-psychologischen
Untersuchung (MPU) in diesem Jahr
erneut zur Diskussion und hatte, mehr
oder weniger erwartet, zu keiner einheitlichen Meinung geführt.
So wurde unter anderem die Frage
„Wer prüft die Prüfer?“ diskutiert und
über Alternativen zum bisherigen System
nachgedacht. Das Podium konnte sich
nicht vorstellen, was daran zu bemängeln
sei, grundsätzlich Ton- oder Videoaufnahmen beim Test anzufertigen, um das
System transparenter zu machen. Auch
dem Vorschlag, eine Möglichkeit zu
schaffen, Rechtsmittel gegen den so genannten „Idiotentest“ einzulegen, waren
Psychologen ebenso wenig gefolgt, wie
der Forderung, verpflichtende Vorbereitungskurse einzurichten.
Die Vertreter der MPU, die sich teilweise ohne Berufsangabe im Arbeitskreis (AK) VI eingeschrieben hatten,
waren in der absoluten Mehrheit. Dies
war entscheidend dafür, dass Anläufe zu
einer kritischen Auseinandersetzung
unterlaufen wurden.
Der Arbeitskreis hat folgende Empfehlungen formuliert: Die MPU wird als
bewährtes Instrument der Verkehrssi-
18
proPolizei
Heft 3/2010
Einblick in die abschließende Pressekonferenz über die Beratungen der
Arbeitskreise
cherheit bewertet. Die Begutachtung
sollte ständig geprüft werden; die Anbieter der MPU sollten einem Qualitätssicherungssystem unterliegen. An den
Gesetzgeber erging die Aufforderung,
die teilweise unklar formulierten Vorschriften zur Anordnung der MPU, deren
Kontrolle der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unterliegt, zu reformieren.
Anmerkung: Der Bundesverkehrsminister hat mittlerweile bereits angekündigt, dieses Verfahren anders gestalten
zu wollen.
Aus polizeilicher Sicht war der AK
VII, in dem es konkret um das Unfallrisiko junger Fahrer ging, von besonderem Interesse. Dabei wurde geschaut, wo
die Defizite bei den 18- bis 25-Jährigen
liegen. Während die Experten in den
Modellen „Begleitetes Fahren mit 17“
und „Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger“ positive Ansätze sahen, hielten
sie von der Probezeit und weiteren Strafverschärfungen indessen wenig.
In seinen Empfehlungen sprach sich
der Arbeitskreis schließlich für eine
ganze Reihe von Maßnahmen wie die
erzieherische Präventionsarbeit in Schulen und Fahrschulen, E-Learning und
Fahrsimulation aus. Deutlich angesprochen wurde im Hinblick auf häufige
Fahrzeugmängel auch die Schaffung finanzieller Anreize für den Kauf von
PKW mit moderner Sicherheitstechnik.
Zu diesem Thema passte inhaltlich
auch der Arbeitskreis II, der zum neuen
„EU-Verkehrssicherheitsprogramm 2010
bis 2020“ tagte. Ziel dieses Modells ist
es, die Zahl der Verkehrstoten europaweit
um 40 Prozent zu reduzieren. Dabei sahen es die 114 Experten als unerlässlich
an, eine gemeinsame Datenbasis für Unfälle und eine EU-einheitliche Definitionen für Schwerverletzte zu schaffen.
Daneben sprach sich der AK für den
Foto: Rusteberg
Niedersachsen
Einsatz und die Weiterentwicklung kooperativer Fahrzeugsysteme und für den
freiwilligen Einbau von Tempowarnsystemen aus. EU-Finanzierungen sollten in die Verkehrsüberwachung und
Unfallprävention (auch in den Unternehmen) sowie in den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer fließen.
In einem weiteren Arbeitskreis wurde
auf die Überlegungen zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten im fließenden Verkehr eingegangen und geprüft, welche davon Elemente
einer Halterhaftung in sich tragen. Dabei
waren der verfassungsrechtliche Spielraum zu beleuchten und alternative Lösungen aus deutscher Sicht zu erörtern.
Einer Halterhaftung für Verstöße im
fließenden Verkehr lehnte der Arbeitskreis ab, wobei sich die Neinsager auf
die Verfassung zurückzogen. Eine Ausdehnung der Kostentragungspflicht (wie
im ruhenden Verkehr) nach Paragraph
25a StVG halten die Experten unter
Wahrung der Verhältnismäßigkeit hingegen ebenso für möglich wie die verstärkte Anwendung der Fahrtenbuchauflage.
Versicherungsrechtlicher Natur war in
diesem Jahr der Arbeitskreis „Haushaltsführungsschaden“. Wer durch einen
Unfall zu Schaden kommt, kann durch
die damit verbundene körperliche Beeinträchtigung oftmals den Haushalt
nicht mehr führen. Als Haushaltsführungsschaden wird dies auch bei den
Schadenersatzleistungen durch den Unfallverursacher berücksichtigt.
Diese Art von Schaden zu ermitteln
und die Frage „Wie kann eine Entschädigung auf gerechter Basis erfolgen?“
wirft nach Expertenmeinung eine Vielzahl von rechtlichen und praktischen
Problemen auf.
Nahezu 600 Teilnehmer des Kongresses hatten sich allein für diesen Arbeitskreis eingeschrieben. Das Gremium war
damit eine der größten Runden, die sich
jemals für einen Arbeitskreis eingefunden hat. Nichts desto Trotz wurden die
Diskussionen weit weniger heftig geführt
als zunächst angenommen. Neben zahlFoto: Polizei
reichen Versicherungskaufleuten und
Rechtsanwälten waren es auch Vertreter
der Sozialversicherungsträger, die der
Frage nachgingen, welchen Stellenwert
nach einem Unfall die Hausarbeit einnimmt und inwieweit Anforderungen an
die Schadensdarlegung neu zu definieren
sind.
Mit überwiegender Mehrheit haben
die Fachleute folgende Fassung für ihre
Empfehlungen angenommen: Für die
Schätzung des Schadens besteht im
Wesentlichen weiterhin die Möglichkeit,
auf anerkannte Tabellen und Ermittlungsmethoden zurückzugreifen. Ein
allgemein gültiges Höchstalter sollte
dabei nicht zugrunde gelegt werden,
jedoch der Umfang der Verletzung und
die Größe des Haushalts.
Im Arbeitskreis „Ausnahmen vom
Entzug der Fahrerlaubnis und vom Fahrverbot“ ging es im Wesentlichen darum,
ob Berufskraftfahrer ihre Fahrerlaubnis
für LKW oder Busse behalten dürfen,
wenn sie als alkoholisierter Fahrer in
ihrem Privatwagen angetroffen wurden.
Ist die Mobilität und damit womöglich
der Arbeitsplatz eines Autofahrers gefährdet, so kann der Führerscheinverlust
– auch zeitlich befristet – für den Betroffenen ein großes Problem darstellen.
Die Regelung, wonach eine Fahrerlaubnis für LKW oder Busse immer
nur in Anlehnung des PKW-Führerscheins erteilt werden darf, wirft die
Frage auf, ob die zur Umsetzung der 2.
EG-Führerscheinrichtlinie getroffene
Regelung auch für Neuerteilungen europarechtlich vorgegeben ist und welche
Spielräume diese Richtlinie allgemein
für Ausnahmen lässt. Um den strafrichterlichen Gestaltungsraum zu erhalten,
sprach sich der Arbeitskreis dafür aus,
dem Strafrichter durch eine Änderung
des Paragraphen 69 StGB zu ermöglichen, bei endgültiger Entziehung der
Fahrerlaubnis bestimmte Arten von Kfz
auszunehmen. Wie die Verwaltung und
der Gesetzgeber darauf reagieren werden
bleibt abzuwarten.
Hans Walter Rusteberg | ham
Nordhorn setzt auf
Kooperationsvertrag
Am 3. Februar hat das Polizeikommissariat Nordhorn mit dem KolpingBildungswerk, Diözesanverband Osnabrück e.V. und der Verkehrswacht
Grafschaft Bentheim e.V. zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einen
Kooperationsvertrag geschlossen.
Auf Initiative des Verkehrssicherheitsberaters der Nordhorner Polizei,
PK Edgar Eden (im Bild rechts), ist
es gelungen, dass künftig bei den
(bereits seit 33 Jahren stattfindenden)
Beleuchtungskontrollen in den Grundschulen die defekten Fahrräder im
Anschluss an die Kontrollen kostenfrei repariert werden.
Die Reparaturen werden ehrenamtlich von der Fahrradwerkstatt des
Kolping-Bildungswerkes durchgeführt. Und die notwendigen Ersatzteile stellt – ebenfalls kostenfrei – die
Verkehrswacht zur Verfügung.
Durch diese Koorperationspartnerschaft sollen die objektive Verkehrssicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl verbessert werden. Damit
verbunden ist zudem die Hoffnung,
dass sich aufgrund dieser Maßnhamen
auch die Zahl der Verkehrsunfälle
radfahren­der Kinder weiter reduzieren lässt.
Erfreulich: Die Firma Wietmarscher
Ambulanz- und Sonderfahrzeug
GmbH unterstützt diese Aktion.
Achim van Remmerden | mat
Heft 3/2010 proPolizei
19
Niedersachsen
Bemerkenswert
Alkoholverbot im Metronom
F
ast täglich berichten Medien über
Menschen, die beim „Ausleben“
von Aggressionen in der Öffentlichkeit
Gewaltdelikte begehen – speziell in der
Freizeit und am Wochenende. Verstärker
ist dabei regelmäßig der Alkohol und
grosses menschliches Leid immer öfter
die Folge. Opfer sind in der Regel diejenigen, die sich nicht oder allenfalls
schlecht wehren können.
Das geht gar nicht, man muss sich
wehren! „Man“ sind wir alle, es ist ein
gesamtgesellschaftlicher Ansatz, jeder
ist gefordert. Hier ist die bundesweit
einzigartige Initiative der Eisenbahngesellschaft Metronom hervorzuheben und
zu begrüßen: Diese Gesellschaft untersagt seit November letzten Jahres den
Genuss von Alkohol in ihren Zügen, auch
das Mitführen von damit gefüllten Behältnissen.
Insbesondere „Fußballfans“ und Partygänger nutzen regelmäßig in großen
Gruppen Verkehrsmittel dieser Gesellschaft, um zum Spielort oder zur Partystätte zu kommen – Alkohol fließt dabei
in Strömen, man „glüht vor“ und hinterlässt ein Schlachtfeld. Die in diesem oder
ähnlichem Zusammenhang begangenen
Straftaten – vornehmlich Gewaltdelikte
– sind uns allen bekannt, werden uns
immer wieder vor Augen geführt. Das
Beispiel Tatort München-Solln/Opfer
Dominik Brunner ist wohl jedem besonders nachhaltig in schlechter Erinnerung geblieben.
Durch das Verbot der Gesellschaft
Metronom ist dem ein Stück weit ein
Riegel vorgeschoben worden. Erste Erhebungen belegen einen Rückgang an
Straftaten und Sachschäden. Das Verbot
wird von den allermeisten Fahrgästen
akzeptiert. Das Sicherheitsgefühl der
Fahrgäste und des Zugbegleitpersonals
hat sich merklich gesteigert. Man fühlt
20
proPolizei
Heft 3/2010
sich wohler, das unangenehme Gefühl,
das in (zwangsläufiger) Gesellschaft
alkoholisierter, randalierender Mitreisender entsteht, ist gewichen, das Risiko,
Opfer einer Straftat zu werden, minimiert. Dabei hält sich die Einsatzbelastung für Bundes- und Landespolizei in
vertretbaren Grenzen; die Hauptlast zur
Durchsetzung des Verbotes trägt die
Eisenbahngesellschaft selbst.
Die Initiative der Gesellschaft Metronom ist allerdings kein Selbstgänger,
sondern erfordert einiges an Mut in alle
Richtungen. So wird dieses Verbot gegen
den „Sünder“ konsequent durchgesetzt,
bei Alkoholisierten nicht ganz einfach,
wie wir wissen. Auch ist das Verbot mit
finanziellen Verlusten verbunden, wenn
Fahrgäste zu Mitbewerbern umsteigen,
die (derzeit noch?) von einem Verbot
Abstand nehmen, oder weil ein solches
Verbot natürlich mit einem erhöhten
Sicherheitspersonalansatz durchgesetzt
werden muss.
Sie ist allerdings ein (wesentlicher)
Mosaikstein im Sinne des erwähnten
gesamtgesellschaftlichen Ansatzes und
hat Vorbildcharakter: Trinken im Zug ist
geächtet: Die Motivation zur sozialen
Kontrolle und zu zivilcouragiertem Verhalten ist gestiegen.
Das Verhalten der Gesellschaft Metronom ist beispielgebend!
AKV – Entwicklung der Straftaten
Peter Huber | dh
Zahlen, Daten, Fakten vom Februar
2010:
Mehr Sicherheit durch
Alkoholverbot
Nachfolgend eine Übersicht über
die Entwicklung der Straftaten (Körperverletzung, Sachbeschädigung,
Leistungserschleichung, Widerstand,
Diebstahl und ähnliches mehr) in
Metronom Zügen:
Oktober 2009: November 2009: Dezember 2009: Januar 2010: Februar 2010: 188
129
102
72
68
AKV – Auswirkungen
Zahlen, Daten, Fakten vom Dezember
2009:
Einsatzstunden externer
Sicherheitsdienst: 4.115 h
Ausgestellte Vertragsstrafen
gesamt: durch Sicherheitsdienst: durch Fahrgastbetreuer: 450
289
161
BuPol-Einsätze wegen AKV:
gesamt: 5
Rückgang der Straftaten im Vergleich
zum Dezember 2008: 33 %
Zahlen, Daten, Fakten vom Januar 2010:
Einsatzstunden externer
Sicherheitsdienst: 4.133 h
Ausgestellte Vertragsstrafen
gesamt: durch Sicherheitsdienst: durch Fahrgastbetreuer: 372
247
125
Rückgang der Straftaten im Vergleich zum
Oktober 2009: über 50 %
Und: Im Januar 2010 fielen über sieben
Tonnen weniger Müll als noch im Dezember 2009 an!
Einsatzstunden externer
Sicherheitsdienst: Ausgestellte Vertragsstrafen
gesamt: durch Sicherheitsdienst: durch Fahrgastbetreuer: 3.269 h
435
302
133
Straftatenaufkommen im Vergleich zum
Oktober 2009: nur noch 36 %
Datenbasis: Eingangsstatistik der Bundespolizei
Niedersachsen
» Der Zusammenhalt
wagen mit Digitalfunk ausgerüstet. Bei
Neubeschaffungen von Fahrzeugen für
die Polizeidirektionen wird die Digitalfunktechnik bereits vorgerüstet, so dass
nur noch das Endgerät angeschlossen
werden muss.
ist ungebrochen
Fast 40 Jahre ist der 20. Oberstufenlehrgangs (Start: Oktober 1971) nun
schon Geschichte und trotzdem ist der
Zusammenhalt seiner Angehörigen weiterhin ungebrochen! Von den damals 25
Lehrgangsteilnehmern kamen 15 Ehemalige zum jüngsten Treffen nach Wolfsburg. Organisator des Treffens war in
diesem Jahr der noch bis Ende April
2010 im Amt befindliche Polizeivizepräsident der Zentralen Polizeidirektion,
Heinz Lüdtke.
Zum Auftakt wurde die Autostadt in
Wolfsburg besucht. Beim Anblick der
zahlreichen Oldtimer kamen bei einigen
doch Erinnerungen über ihr erstes, eigenes Fortbewegungsmittel hoch. Am
Abend stand der wiederum für alle sehr
informativen „Informationsaustausch“,
im Mittelpunkt.
Zum Abschied ging man mit dem festen Vorsatz auseinander, sich spätestens
2012 in Braunschweig zu treffen. Der
Braunschweiger Polizeipräsident, Harry
Döring, auch ein Angehöriger dieses
Lehrgangs, wird zu dieser neuen Runde
einladen. Vormerkungen nimmt ab sofort
wieder „K.-D. Meyer“ entgegen!
Klaus-Dieter Meyer | fed
» Einbau von Digitalfunk
Bei den Polizeidirektionen Lüneburg
und Oldenburg sowie in der Zentralen
Polizeidirektion (ZPD) hat die Ausstattung der Kraftfahrzeuge mit Digitalfunktechnik begonnen. Unter Berücksichtigung der taktischen Anforderungen sowie
Fotos: Polizei
Christian Janzen | thi
» Zukunftstag
der zeitversetzten Einführung des Digitalfunks in Niedersachsen werden in den
Dienstwagen neben den Analogfunkgeräten zusätzlich digitale Funkanlagen
eingebaut. Dazu wird die vorhandene
Analogfunkantenne durch eine Kombiantenne ersetzt, die Verkabelung bis zum
digitalen Bedienteil im Frontbereich des
Fahrzeugs geführt und das Bedienteil mit
Handapparat montiert.
Einige Fahrzeuge werden darüber hinaus mit einer Halterung für Handsprechfunkgeräte einschließlich
der Stromversorgung und dem Anschluss an eine Außenantenne bestückt. Aufgrund der hohen Anzahl
der auszustattenden Fahrzeuge in
Lüneburg und Oldenburg kann eine
zeitnahe Einrüstung durch das
polizeieigene Fachpersonal nicht
bewerkstelligt werden. Darum
werden die Arbeiten im Rahmen
einer Fremdvergabe von privaten Firmen
ausgeführt.
Das polizeieigene Personal ist für die
Qualitätssicherung sowie für die logistischen Rahmenbedingungen, wie zum
Beispiel die Fahrzeugbereitstellung, die
Ersatz- und Kleinteileversorgung, zuständig.
In der ZPD erfolgt der Einbau der Digitalfunkgeräte vorerst nur in Fahrzeuge
der Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei. Am Standort Hannover werden
vom eigenen Personal die verschiedenen
Typen der Halbgruppenfahrzeuge und die
Spezialfahrzeuge wie Lautsprecherkraftwagen, Wasserwerfer und andere Sonder-
Wie in den Vorjahren öffnete die Polizei in Leer, Emden, Weener, Rhauderfehn und auf Borkum auch in diesem
April wieder ihre Türen, damit interessierte Schülerinnen und Schüler der
Klasse 5 bis 10 sich am Zukunftstag über
den Polizeiberuf informieren konnten.
Dabei wurde ihnen die polizeiliche
Arbeit in der Theorie und auch in der
Praxis vorgestellt.
Besondere Highlights der Veranstaltung waren bei der Polizeiinspektion
Leer/Emden die „Festnahme eines alkoholisierten Fahrzeugführers“, beim
Polizeikommissariat in Emden der Besuch der Wasserschutzpolizei mit einer
Dienstbootbesichtigung, in Rhauderfehn
und Weener die Vorführung der Hundestaffel aus Aurich und auf Borkum das
Quad als besonderes Einsatzmittel der
Insel. Insgesamt waren rund 120 Mädchen und Jungen zu Besuch.
Maike Thiele | dw
Heft 3/2010 proPolizei
21
Briefe
Ist die Kripo nur noch ein
Randthema?
Natürlich macht es Sinn, junge Leute
mit einer bebilderten Werbebroschüre
auf den Polizeiberuf aufmerksam zu
machen. Schließlich wollen und brauchen wir qualifizierten Nachwuchs. Wer
sich aber aufmerksam die aktuelle Ausgabe der Broschüre vom Dezember 2009
durchsieht, wird feststellen, dass die
Kriminalpolizei so gut wie gar nicht
stattfindet.
Der Begriff Kriminalpolizei ist in der
gesamten Ausgabe ein einziges Mal auf
einem Foto unserer Dienstmarke zu
finden. Sicher, das Landeskriminalamt
findet als Zentrale für Kriminalitätsbekämpfung in drei kurzen Absätzen Erwähnung, allerdings auch erst nachdem
Bepo, Wasserschutz, RuH-Staffel zuvor
abgehandelt sind.
Aber dann, auf den Seiten 10 und 11
ein richtiger Kriminalfall, richtig spannend erzählt aus der Sicht einer Streifenwagenbesatzung. Natürlich haben die
beiden Kollegen den Einbrecher dingfest
gemacht, toller Erfolg! Stellen wir uns
aber mal vor, der wäre denen „durch die
Lappen“ gegangen. Wer bekommt dann
den Fall auf den Schreibtisch? Wer darf
sich daran versuchen, den Täter in kriminalistischer Kleinarbeit zu ermitteln?
Das sind dann doch wohl die Kollegen
der KED oder der ZKD, gegebenenfalls
auch diejenigen der ZKI: aber das alles
findet in der Broschüre nicht statt!
Um nicht falsch verstanden zu werden:
natürlich leisten die Kollegen der Schutzpolizei wertvolle Arbeit, auch in der
Kriminalitätsbekämpfung. Als Kriminalbeamter kommt man sich aber ziemlich
„bescheiden“ vor, wenn die kriminalistische Arbeit, die ja in aller Regel von
Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten geleistet wird, in der Broschüre
schlichtweg ignoriert wird.
Was haben sich die Verfasser dabei
gedacht? Ist das nunmehr die Politik der
Landesregierung, dass die omnipotente
Schutzpolizei alles kann und alles
macht? Brauchen wir künftig keine Kri22
proPolizei
Heft 3/2010
po mehr? Und was sagen die Einstellungsverantwortlichen den jungen Leuten, die denen sagen: „ich möchte aber
irgendwann zur Kriminalpolizei.“?
Die Diskussionen über das Verhältnis
Schutz- und Kriminalpolizei sind nicht
neu und in der 94-er Reform sind entscheidende Weichen gestellt worden.
Heute erkennt man an dem genannten
Beispiel, in welche Richtung der Zug
Fahrt aufgenommen und wer in der Polizei das Sagen hat. Sind Kriminalbeamte
eine aussterbende Spezies?
Rolf Janßen
Lächerlich und Abgehoben
Zum Beitrag „Erster Inspektionsleiter
nimmt Elternzeit“, in „proPOLIZEI“,
Heft März/April 2010
Guten Tag, aus dem PK Duderstadt
von einem Kollegen, der gerade erstaunt
diesen Artikel liest! An einem Samstagmorgen natürlich, denn ich versehe
Schichtdienst.
Es ist schön, wenn ein PI-Leiter, dessen Frau PHK`in ist, sich in acht Wochen
eine intensiive Beziehung zu seinem
Sohn aufbaut. Da kann man natürlch
schon mal aus finanziellen Gründen
pausieren. Aber nur für acht Wochen.
Lächerlich in meinen Augen, denn diese
Zeitspanne ist viel zu kurz , um tatsächlich eine „Mutterrolle“ zu übernehmen.
Ich selbst habe gemeinsam mit meiner
Ehefrau zwei Kinder großgezogen. Ohne
Auszeit. Wie das heute so ist und zu
meiner Zeit auch schon war, sind nunmal
beide Elternteile berufstätig. Das ist
niemandem zu verdenken, insbesondere
dann, wenn sich beide in den unteren
„Lohnklassen“ bewegen. Auf Geld kann
man mitunter nicht verzichten.
Für mich war es selbstverständlich
(vor 30 Jahren) meine Kinder zu wickeln,
ihnen die Flasche zu geben, eben all das
zu tun, was gerade in den ersten Lebensjahren der Kinder eigentlich „Frauensache“ ist, und das deshalb, weil die
Ehefrau berufstätig ist – nur war das
damals kein Zeitungsartikel wert.
Damals gab es kein „ Audit berufundfamilie“. Trotzdem habe ich – sicherlich
auch deshalb, weil ich Schichtdienst versehen habe und noch versehe – Beruf und
Familie sehr gut vereinbaren können.
Und ich behaupte deshalb mal einfach,
daß dadurch ein sehr inniges Verhältnis
zu meiner Tochter und zu meinem Sohn
entstanden ist.
Im Rückblick bin ich stolz darauf, zwei
Kinder so erzogen zu haben, daß sie
heute mit beiden Beinen im Leben und
ihren Mann stehen.
Was heute in so aufreißerischer Manier
dargestellt wird, war zu meiner „Kindererziehungszeit“ für mich selbstverständlich. Denn es geht doch immer um das
Wohl der Kinder.
Abschließend darf ich noch sagen, daß
bei der Besoldung eines PI-Leiters (A
15) es doch sicherlich möglich ist, daß
die Ehefrau und Mutter für zwei oder drei
Jahre gänzlich zu Hause bleibt, um sich
um die Kinder zu kümmern.
Berthold Theele
Wird Leistung bestraft?
Leserbrief zum Artikel „Neuer Sporterlass“, in „proPOLIZEI“, Heft
Januar/Februar 2010
Meinen Dank für die Kurzinformation
zum neuen Sporterlass! Wie der Überschrift zu entnehmen ist, haben Sie die
Hoffnung, dass es nun sicher gut wird.
Gut ist es zumindest in einem Punkt
nicht, den ich hier kurz umreißen möchte.
Wenn ich generell außerhalb der
Dienstzeit Sport (eventuell Leistungssport) betreibe, weil ich zum Beispiel
unter den Kollegen keinen adäquaten
Trainingspartner finde, bekomme ich
nach Leistungsabnahme dafür eine Gutschrift von 24 Stunden im Jahr.
Andere hingegen, deren sportliche
Leistungen nicht annähernd so gut sind
oder gar die geforderten Leistungen gar
nicht erbringen, dürfen 48 Stunden im
Jahr dem primären Polizeidienst, für den
Briefe | Gelesen
wir in erster Linie einmal eingestellt
wurden, fernbleiben.
Setzt man voraus, dass alle unter gleichen Bedingungen eingestellt wurden
und sich der eine zum „Couchpotato“
entwickelte und sich der andere seine
körperliche Fitness durch Sport erhielt
– mit Ihren Worten sich selbst organisierte –, so dürfte jedem Betrachter sofort ins Auge fallen, dass mit diesem
Sporterlass Leistung bestraft wird. Das
Mindeste wäre, auch ich würde 48 Stunden nach abgelegtem Leistungsnachweis
erhalten.
Da dies nicht so ist, scheinen wieder
einmal Menschen am Erlass beteiligt
gewesen zu sein, die selbst keinen Sport
betreiben (betreiben müssen) oder sie
sind in der Lage sich selbst zu organisieren ohne sich dabei diesem Erlass unterwerfen zu müssen.
Es wäre wünschenswert, wenn Sie zu
meinem Einwand Stellung beziehen
würden und auch einmal diesen Gesichtspunkt entsprechend verbreiten
würden.
Burkhard Feilhaber
Sehr geehrter Herr Feilhaber,
Ihre Zuschrift ist mir von der „proPOLIZEI“-Redaktion mit der Bitte zugeleitet worden, Ihnen zu antworten.
Das tue ich gern, weil es mir Gelegenheit gibt, noch etwas zu den Gründen und
Absichten des neuen Sporterlasses ausführen zu können. Von daher danke ich
Ihnen für Ihre Stellungnahme.
Zunächst möchte ich auf Ihr Vorurteil
eingehen. Nach Ihrer Auffassung scheinen wieder einmal Menschen am Erlass
beteiligt gewesen zu sein, die selbst keinen Sport betreiben.
Sie können unbesorgt sein: Auch ich
als Verantwortlicher für den Erlass unterliege der Verpflichtung zum Leistungsnachweis und treibe noch regelmäßig
Wettkampfsport. Viel bedeutender ist
aber, dass an dem Erlass auch ein Diplomsportlehrer, eine Sportwissenschaftlerin, eine ehemalige Leistungssportlerin
(Deutsche Meisterin im Siebenkampf und
Kaderathletin des NLV), die auch internationale Wettkämpfe bestritten hat, ein
Fachübungsleiter Ju-Jutsu, 4. Dan, und
natürlich unser Sachbearbeiter für den
Dienstsport des Landes Niedersachsen
mitgearbeitet haben. Ich denke, dass
damit genügend Sachverstand eingebracht werden konnte.
Warum und mit welchen Absichten der
Sporterlass herausgegeben wurde, können Sie in einem persönlichen Schreiben
von mir nachlesen, das im Intranet der
Polizei, Bereich Sport, eingestellt ist.
Ziel oder Absicht des Sporterlasses ist
es aber nicht, Fronten aufzubauen zwischen denen, die im Dienst Sport treiben
und denen, die das in der Freizeit tun.
Und Sport hat auch etwas mit Fairness
zu tun. Von daher halte ich es nicht für
richtig, Kolleginnen und Kollegen, die
bisher keinen oder zu wenig Sport betrieben haben, mit irgendwelchen Vokabeln zu stigmatisieren. Besser wäre es,
diese Kolleginnen und Kollegen, die es
zweifelsohne gibt, zu motivieren und von
den positiven Wirkungen des Sports zu
überzeugen.
Nun zum inhaltlichen Teil Ihrer Kritik:
Der Dienstsport selbst hat natürlich
Grenzen. Es liegt doch auf der Hand,
dass nicht alle denkbaren Sportarten
dienstlich organisiert werden können. Es
ist auch nicht Ziel des Dienstsportes,
einzelne Kolleginnen und Kollegen in
ihren jeweiligen Sportarten zu Höchstleistungen zu bringen. Im Fokus steht
vielmehr die für den Polizeivollzugsdienst notwendige Fitness, die mit einem
Leistungsnachweis nachgewiesen werden muss. Und ich bin sicher, dass es
auch für Sie Dienstsportangebote gibt,
die Ihrem Sport und Ihrer Fitness förderlich sind.
Es ist aber Ihr gutes Recht und mit dem
Erlass auch ausdrücklich als Alternative
gewollt, dass Sie Ihren Sport in der Freizeit betreiben und am Dienstsport nicht
teilnehmen. Wenn Sie nun aber die
24-Stunden-Regelung als nachteilig
gegenüber der im Dienst zur Verfügung
stehenden Zeit beklagen, bin ich doch
sehr verwundert. Dienstsport unter
dienstlicher Sportauswahl und Anleitung
ist mit privatem Sport jedweder Art in
der Freizeit nicht zu vergleichen. Und
was wäre denn die Alternative? Die Alternative wäre, dass es für Sport in der
Freizeit überhaupt keine Vergütung gibt,
insbesondere nicht, ohne jede einzelne
Stunde auch nachzuweisen.
Ich halte die Vergütung von bis zu 24
Stunden für Sport in der Freizeit, nachgewiesen durch die Vorlage eines Leistungsnachweises, für eine ganz tolle
Sache und eine Errungenschaft, die
keineswegs selbstverständlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Bahder
DdP Bahder ist Polizeisportbeauftragter
Gelesen
Leitfaden für die
Verkehrssicherheitsarbeit
Von Hans-Peter Günzel, Bernd Ketzner,
Uwe Koslowsky und Martin Mönnighoff. Begründet von Dieter Schipper.
11. Auflage 2009, 608 Seiten, DIN A5
Broschur, 25,90 Euro. Zu beziehen
über Verlag Deutsche Polizeiliteratur
GmbH Buchvertrieb, Forststr. 3a,
40721 Hilden. E-Mail [email protected], www.vdpolizei.de
In der nunmehr 11. Auflage folgen die
Autoren zum einen bewährten Strukturen,
berücksichtigen aber auch die zahlreichen
und gravierenden Veränderungen, wie sie
sich nicht zuletzt in der Aus- und Fortbildung ergeben haben.
Die Thematik erstreckt sich dabei von
der Verkehrssicherheitslage, Verkehrsunfällen, über Strategische Planung,
Verbundstrategie, Integrativer und kooperativer Ansatz, Hauptunfallursachen,
Risikogruppen bis hin zu Verkehrsmanagement, -sicherung und -politik. Inhaltlich werden damit Anregungen zur
Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei
aufgezeigt. Behörden und Dienststellen
inner- und außerhalb der Polizei bietet
dieses Buch die Gelegenheit, sich über
die Möglichkeiten einer ganzheitlichen
Aufgabenwahrnehmung für die Verkehrssicherheit zu informieren. dw
Heft 3/2010 proPolizei
23
Sport
Crosslauf
Fast 300 bei Niedersächsischer
Polizeimeisterschaft am Start
Trotz der knapp 300 teilnehmenden Sportler gab es beim Start
kein Gedränge, da die Teilnehmer in fünf Gruppen aufgeteilt auf
die Strecke geschickt wurden
M
elle bei Osnabrück war Austragungsort der jüngsten Niedersächsischen Polizeimeisterschaften
im Crosslauf. Insgesamt nahmen 288
sportlich begeisterte Polizistinnen und
Polizisten aus allen Teilen Niedersachsens an diesem Wettbewerb teil.
Nach einer Begrüßung durch Polizeivizepräsident Friedo de Vries und den
Meller Bürgermeister Dr. André Berghegger, wurden die ersten Läufer auf
den anspruchsvollen Parcours durch die
Meller Berge geschickt.
Gestartet wurde in fünf Gruppen,
getrennt nach verschiedenen Streckenlängen (3.900, 5.600 und 9.200 Meter).
24
proPolizei
Heft 3/2010
Die Streckenführung war, wie es sich für eine Polizei-Landesmeisterschaft gehört, durchaus anspruchsvoll., was alle Teilnehmer zu
Bestleistungen anspornte
Auf der Kurzstrecke der Herren gewann Christian Kalinowski (Zentrale
Polizeidirektion) in 12:36 Minuten.
Zweiter wurde Sören Oldag (Polizeiakademie) und Dritter Tobias Vespermann (Landeskriminalamt).
Ganz in Händen der Polizeidirektion
(PD) Hannover waren die ersten drei
Plätze des Frauenwettbewerbes über
5.600 Meter: Dorothee Schwarz gewann in 24:17 Minuten vor Kerstin
Heimann und Mareike Werner.
Bei den 5.600 Meter der Männern
gewann Harald Nehls (PD Osnabrück)
in der Klasse M 50 in beachtlichen
23:59 Minuten. Zweiter wurde Frank
Kreykenbohm (PD Göttingen) und den
dritten Platz belegte Gert Rakers (PD
Osnabrück).
Die 9.200-Meter-Distanz beherrschte der amtierende Crosslaufmeister
Thomas Bartholomé (LKA) in 35:46
Minuten. Ihm folgten Carsten Nitz
(Göttingen) und Timo Schulze (Hannover).
Im Anschluss an die sportlich erfolgreiche Laufveranstaltung dankte Inspektionsleiter Michael Maßmann den
Organisatoren der Veranstaltung für
ihre „hervorragende“ Arbeit bei der
Durchführung der Meisterschaft.
Georg Linke | ham
Die kompletten Ergebnisslisten sind auf der Intranetseite der ZPD einzusehen
Fotos: Polizei
Sport
Sportlerehrung 2009
Innenminister zeichnet 53
Sportlerinnen und Sportler aus
N
iedersachsens Innenminister Uwe
Schünemann zeichnete in Hannover 53 Sportlerinnen und Sportler der
Landespolizei für ihre 2009 gezeigten
herausragenden Leistungen mit Ehrenmedaillen aus. Bei einem Empfang im
Gästehaus der Landesregierung betonte
Schünemann, auch im Bundesvergleich
seien 57 Medaillen und zahlreiche Meistertitel eine stolze Bilanz.
Der Minister hob bei der Ehrung die
besondere Bedeutung der Spitzensportförderung in der Polizei hervor. Die rhetorische Frage, braucht die Polizei Spitzensportförderung, beantwortete er
ebenso kurz wie eindeutig mit ja. Die
Polizei braucht das und sie kann es sich
leisten, denn es steht dem auch eine Leistung gegenüber.
Die Landespolizei erhält motivierte,
fitte und hervorragend ausgebildete Beamtinnen und Beamte. Im Übrigen, so der
Minister weiter, kann man sich nicht im
Glanz des Spitzensportes sonnen und die
jungen Menschen bei der Berufswahl im
Regen stehen lassen und als Sportminister
schon gar nicht.
Vorbilder, so Schünemann, sind Spitzensportler allemal. Was sie tun, wird
genau beobachtet. Was sie machen, wird
nachgeahmt. Das mag manchmal eine
Belastung sein. Es ist aber auch eine Verpflichtung, die ein gutes Gefühl gibt, andere durch eigene Erfolge dazu anzuregen,
selber Dienstsport zu treiben oder sich
sportlich zu betätigen.
Schünemann stellte die eindrucksvolle
Bilanz des Jahres 2009 vor und sprach
seine Anerkennung und persönlichen
Dank aus. Die Erfolge symbolisieren eine
leistungsstarke und anstrengungsbereite
niedersächsische Polizei. In diesen Dank
Fotos: Polizei
Innenminister Uwe Schünemann
ehrte die erfolgreichsten Sportler
der Landespolizei. Sportlerin des
Jahres wurden gleich drei Frauen:
Melanie Albers, Birte Heuberger
und Gesa Kuna (nicht im Bild).
Als Sportler des Jahres war
Michael Herkt – für unser Foto
– Hahn im Korb
bezog er alle Fachwarte, Trainer und Betreuer ausdrücklich mit ein.
Im Anschluss ehrte er die Aktiven. Auf
eine besondere sportliche Karriere kann
EPHK Johannes Fuhr von der PD Lüneburg zurückblicken. Zum 25. Mal in
Folge legte der 56-Jährige das Europäische Polizei-Leistungsabzeichen ab, bisher einmalig in Niedersachsen. Dafür
erhielt er von Schünemann neben der
Ehrenmedaille das goldene EPLA-Abzeichen mit der Wiederholungszahl 25.
PK‘in Melanie Albers, PK‘in Birte
Heuberger, beide PD Hannover, und PK‘in
Gesa Kuna von der PD Göttingen wurden
mit der Deutschen Polizei-Auswahlmannschaft Europäische Polizeimeister im
Volleyball. Für diese Leistung wurden sie
zur Sportlerin des Jahres 2009 gewählt.
Sportler des Jahres 2009 wurde PK
Michael Herkt von der PD Lüneburg. Im
schottischen Edinburgh konnte der Karatekämpfer gleich zweimal triumphieren.
In vier harten Kämpfen ging er jeweils als
Sieger – in der Gewichtsklasse bis 84 Kilo
– von der Matte und wurde damit nach
2008 wiederum Europameister im Karate.
Mit dem deutschen Team errang Herkt die
Silbermedaille.
Jochen Preising | ham
Heft 3/2010 proPolizei
25
Sport
DPM im Handball
Niedersachsens Frauen wurden
Deutscher Vizemeister 2010
V
or knapp 500 Zuschauern in der
Sporthalle am Brandsweg in Oldenburg unterlag Niedersachsens Frauenauswahl der Mannschaft aus BadenWürttemberg in einem packenden
Finale mit 22:23 (Halbzeitstand: 9:11).
„Auch wenn es uns nicht gelungen ist,
den Titel zu verteidigen, sind wir mit der
Leistung unsere Mannschaft sehr zufrieden. Die Frauen haben super gekämpft und eine großartige Leistung
gebracht.“, erklärten die Trainer Ralf
Hafemann und Stefan Janßen nach dem
Schlusspfiff.
In der Vorrunde hatten die Niedersachsen die Auswahlmannschaften
Schleswig-Holstein und Bremen deutlich
mit 37:18 beziehungsweise 32:22 geschlagen, im Halbfinale bezwangen sie
den Bund mit 29:16.
Die Endrunde der 8. Deutschen Polizeimeisterschaft wurde vom 27. bis 29.
April 2010 in Oldenburg ausgetragen.
Begleitet von den Klängen des Polizeimusikkorps hatten Polizeipräsident
Hans-Jürgen Thurau, Stadtrat Martin
Schumacher (Stadt Oldenburg) und Ltd.
Polizeidirektor Jürgen Kobza (Deutsches
Polizeisportkuratorium) das Turnier eröffnet. Im Anschluss wurden die Gruppenspiele ausgetragen.
Am zweiten Tag wurde eine Abordnung der Spielerinnen und Funktionäre
aller Mannschaften von der Ersten Bürgermeisterin Rita Schilling im Rathaus
der Stadt Oldenburg empfangen.
Im ersten Spiel des dritten Turniertages
entschied Schleswig-Holstein das Spiel
um Platz 5 gegen Berlin mit 18:17 für
sich. Im Spiel um Platz 3 setzten sich die
Bremer am Nachmittag mit 27:20 gegen
den Bund durch.
26
proPolizei
Heft 3/2010
Im Anschluss an das Finale nahmen
Thurau und Kobaz – in Anwesenheit der
amtierenden Miss Norddeutschland,
Marit Bunjes – die Siegerehrung vor.
Nach dem gemeinsamen Abendessen
im Alten Landtag in Oldenburg zeichnete PP Thurau Verena Breidert als beste
Werferin (36 Tore/Baden-Württemberg),
Fee Klemmt als beste Torhüterin (Bremen) und Frances Günthel (Baden-Württemberg) als beste Spielerin der Endrunde aus.
Kathrin Gerlach, Uwe Hemken und
Wilfried Gossling (alle PD Oldenburg)
wurden zum Dank für die hervorragende
Vorbereitung und Durchführung des
gesamten Turniers stellvertretend für die
vielen weiteren Helferinnen und Helfer
mit einer Medaille des DPSK von Ltd.
PD Kobza ausgezeichnet.
Neben dem Trainergespann sowie den
Spielerinnen Simone Winkler und Kathrin Freese (alle Polizeidirektion Oldenburg) setzt sich das Team der Niedersachsen aus Spielerinnen und Betreuern
der Polizeidirektionen Hannover, Lüneburg und Braunschweig sowie dem
Landeskriminalamt, der Zentralen Polizeidirektion und der Polizeiakademie
Niedersachsen zusammen.
Der Endstand: Deutscher Meister
wurde Baden-Württemberg. Den Vizemeistertitel errang die Frauenauswahl
aus Niedersachsen vor Bremen, dem
Bund, Schleswig-Holstein und Berlin.
Josef Schade
Fotos: Polizei
Heft 3/2010 proPolizei
27

Documents pareils