Geburtsanzeige
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Geburtsanzeige
Stand: Juli 2013 Geburtsanzeige Ist Ihr Kind vor kurzem in der Türkei auf die Welt gekommen? Dann sollten Sie überlegen, ob Sie zusätzlich zu der türkischen Geburtsurkunde, die ohne Probleme in Deutschland anerkannt ist, auch eine deutsche Geburtsurkunde benötigen. Eine Passbeantragung für das Kind ist auch ohne Geburtsanzeige oder deutsche Geburturkunde nur mit der türkischen Urkunde möglich. Die Geburtsanzeige wird vom Generalkonsulat entgegengenommen und an das zuständige Standesamt in Deutschland weitergeleitet. Dort wird die Geburt des Kindes im Geburtenbuch beurkundet. Das Kind erhält somit neben der türkischen Geburtsurkunde auch eine deutsche Geburtsurkunde. Dies kann für das Kind im Laufe seines Lebens wichtig sein. Die türkische Geburtsurkunde auf internationalem Formlar (Formül A) wird jedoch auch ohne Apostille und Übersetzung in Deutschland anerkannt. Zur Abgabe einer Geburtsanzeige müssen Sie vorab online einen Termin vereinbaren. Sie finden den Link dazu auf unserer Internetseite www.izmir.diplo.de unter dem Bereich Rechts- und Konsularangelegenheiten, Geburtsanzeige. Sprechen Sie an diesem Termin bitte mit Ihrem Kind vor und bringen folgende Dokumente mit: • Reisepässe oder Ausweise der Eltern und des Kindes (sowohl deutsche als auch ausländische) • ggf. Aufenthaltserlaubnisse ("İkamet Tezkeresi") für die Türkei oder Mavi Kart • türkische Geburtsurkunde des Kindes "Uluslararası Doğum Kayıt Örneği" (Formül A) • Geburtsbescheinigung ("doğum belgesi") des Krankenhauses mit Übersetzung • Heiratsurkunde der Eltern, bei Eheschließung in der Türkei internationale Heiratsurkunde (Uluslararası Evlenme Kayıt Örneği - „Formül B“) • Geburtsurkunden der Eltern (bei Geburt in der Türkei Uluslararası Doğum Kayıt Örneği, „Formül A", bei Geburt in Deutschland die deutsche Geburtsurkunde) • ggf. deutsche Geburtsurkunden von Geschwisterkindern • falls einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben hat, die Einbürgerungsurkunde • bei Wohnort in Deutschland Meldebescheinigung oder Abmeldebescheinigung des innerdeutschen Wohnsitzes • Sollten Sie die türkische Staatsangehörigkeit besitzen oder früher besessen haben, so legen Sie bitte einen aktuellen und vollständigen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister vor: Yorumlu Nüfus Kayıt Örneği. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in Einzelfällen weitere Unterlagen verlangen müssen. Almanya Federal Cumhuriyeti Başkonsolosluğu Havuzbaşı Sokağı 1 Korutürk Mah. 35330 Balçova – İzmir www.izmir.diplo.de Telefon: 0090 232 488 88 88 Fax: 0090 232 643 95 53 e-mail: [email protected] Stand: Juli 2013 Für die Aufnahme der Geburtsanzeige selbst fallen keine Gebühren an. Es können jedoch für Beglaubigungen von Kopien Kosten für Sie entstehen (mind. 10 EUR Gebühr). Bitte bringen Sie die geforderten Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie zu Ihrem Termin mit. Müssen die Kopien im Generalkonsulat gefertigt werden, dann fallen pro Seite Auslagen in Höhe von 0,50 Euro an. Wenn gleichzeitig noch eine Namenserklärung abgegeben wird, entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 25 EUR. Das deutsche Standesamt erhebt nach Eintragung der Geburt des Kindes in das deutsche Geburtenregister eine Gebühr, die je nach Landesrecht unterschiedlich ist. Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Generalkonsulats zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Almanya Federal Cumhuriyeti Başkonsolosluğu Havuzbaşı Sokağı 1 Korutürk Mah. 35330 Balçova – İzmir www.izmir.diplo.de Telefon: 0090 232 488 88 88 Fax: 0090 232 643 95 53 e-mail: [email protected]