Info-Blatt Fundtiere

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Info-Blatt Fundtiere
Stadt Zörbig
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Der Bürgermeister
Stadt Zörbig, Bürgermeister,, Postfach 1106, 06781 Zörbig
Hinweise
zum
m Verhalten bei Fundtieren
Was ist zu beachten bei Abgabe eines Fundtieres an das Tierheim Bitterfeld!
Bitterf
Da fast alle Gemeinden der Stadt Zörbig vertraglich die Leistungen des Tierheimes
Bitterfeld in Anspruch nehmen, existiert für den gesamten Verantwortungsbereich der
Stadt Zörbig eine einheitliche Regelung zur Aufnahme herrenloser, streunender Tiere
ins Tierheim.
Es kann aber nicht im Interesse der Gemeinden sein, das alle freilaufenden Katzen
und Hunde egal wo sie aufgefunden werden, dem Tierheim übergeben werden.
Der Finder hat, wenn er ein Tier bei sich aufnimmt einiges zu beachten:
•
•
freilaufende Katzen sind als Tiere freilebender Art zu behandeln und nicht
generell einzufangen, sondern am Fundort zu belassen, sofern keine schwere
Verletzung erkennbar ist,
sollte dennoch ein Tier (Katze, Hund) mitgenommen werden, so ist sofort der
Bürgermeister/in der jeweiligen Gemeinde, das Ordnungsamt, oder nach
Dienstschluss der Bereitschaftsdienst zu informieren (Tel.
(Tel. 0175/9360401).
Die Kosten für die Tierheimunterbringung hat die Stadt/Gemeinde zu tragen, das
sind:
für einen Hund pro Tag 13,00 EUR
für eine Katze pro Tag 7,00 EUR
Man kann daraus erkennen, dass sehr schnell ein hoher finanzieller Aufwand zu
bestreiten ist, daher kann erst nach erteilter Zustimmung durch einen der
Vorgenannten das Tier dem Tierheim zugeführt werden. Aus diesem Grund ist eine
vorherige Abstimmung hinsichtlich der Gewährung der Kostenübernahme zwingend
erforderlich.
Es sollte aber auch gewissenhaft geprüft werden, ob das vorgefundene Tier einem
Besitzer in der unmittelbaren Nachbarschaft oder aus dem Gemeindegebiet
zuzuordnen ist.
Im übrigen prüft die Verwaltung, ob im Zusammenhang mit der Übergabe von Tieren
an das Tierheim, Abmeldungen von Hunden erfolgen, da einige Halter bereits auf
diese Weise versuchten sich der Tiere zu entledigen. Werden Tiere durch
Privatpersonen ohne vorherige Abstimmung übergeben, muss zwangsläufig mit der
Übernahme der Kosten gerechnet werden, da diese als Auftraggeber auftritt.
Eine Ausnahme hinsichtlich der Betreuung herrenloser Tiere bilden die
Ortschaften Stumsdorf und Göttnitz!
Diese beiden Gemeinden haben keine vertragliche Bindung mit dem Tierheim und
sind voll verantwortlich für die Betreuung herrenloser Tiere. Fundtiere aus diesen
Gemeinden können somit nicht dem Tierheim übergeben werden.
Wir bitten um unbedingte Kenntnisnahme und Beachtung!
Zörbig, 3. August 2011
gez. Voss
Fachbereichsleiter
Bau und Ordnung

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