Info-Blatt Fundtiere
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Info-Blatt Fundtiere
Stadt Zörbig Landkreis Anhalt-Bitterfeld Der Bürgermeister Stadt Zörbig, Bürgermeister,, Postfach 1106, 06781 Zörbig Hinweise zum m Verhalten bei Fundtieren Was ist zu beachten bei Abgabe eines Fundtieres an das Tierheim Bitterfeld! Bitterf Da fast alle Gemeinden der Stadt Zörbig vertraglich die Leistungen des Tierheimes Bitterfeld in Anspruch nehmen, existiert für den gesamten Verantwortungsbereich der Stadt Zörbig eine einheitliche Regelung zur Aufnahme herrenloser, streunender Tiere ins Tierheim. Es kann aber nicht im Interesse der Gemeinden sein, das alle freilaufenden Katzen und Hunde egal wo sie aufgefunden werden, dem Tierheim übergeben werden. Der Finder hat, wenn er ein Tier bei sich aufnimmt einiges zu beachten: • • freilaufende Katzen sind als Tiere freilebender Art zu behandeln und nicht generell einzufangen, sondern am Fundort zu belassen, sofern keine schwere Verletzung erkennbar ist, sollte dennoch ein Tier (Katze, Hund) mitgenommen werden, so ist sofort der Bürgermeister/in der jeweiligen Gemeinde, das Ordnungsamt, oder nach Dienstschluss der Bereitschaftsdienst zu informieren (Tel. (Tel. 0175/9360401). Die Kosten für die Tierheimunterbringung hat die Stadt/Gemeinde zu tragen, das sind: für einen Hund pro Tag 13,00 EUR für eine Katze pro Tag 7,00 EUR Man kann daraus erkennen, dass sehr schnell ein hoher finanzieller Aufwand zu bestreiten ist, daher kann erst nach erteilter Zustimmung durch einen der Vorgenannten das Tier dem Tierheim zugeführt werden. Aus diesem Grund ist eine vorherige Abstimmung hinsichtlich der Gewährung der Kostenübernahme zwingend erforderlich. Es sollte aber auch gewissenhaft geprüft werden, ob das vorgefundene Tier einem Besitzer in der unmittelbaren Nachbarschaft oder aus dem Gemeindegebiet zuzuordnen ist. Im übrigen prüft die Verwaltung, ob im Zusammenhang mit der Übergabe von Tieren an das Tierheim, Abmeldungen von Hunden erfolgen, da einige Halter bereits auf diese Weise versuchten sich der Tiere zu entledigen. Werden Tiere durch Privatpersonen ohne vorherige Abstimmung übergeben, muss zwangsläufig mit der Übernahme der Kosten gerechnet werden, da diese als Auftraggeber auftritt. Eine Ausnahme hinsichtlich der Betreuung herrenloser Tiere bilden die Ortschaften Stumsdorf und Göttnitz! Diese beiden Gemeinden haben keine vertragliche Bindung mit dem Tierheim und sind voll verantwortlich für die Betreuung herrenloser Tiere. Fundtiere aus diesen Gemeinden können somit nicht dem Tierheim übergeben werden. Wir bitten um unbedingte Kenntnisnahme und Beachtung! Zörbig, 3. August 2011 gez. Voss Fachbereichsleiter Bau und Ordnung