ktionswoche 2004

Transcription

ktionswoche 2004
A
Dokumentation
ktionswoche 2004
“Was tun bei häuslicher Gewalt”
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
02
04
Programmablauf
05
Fakten
Aufforderung zur Intervention
.... im Kino
07
.... im Berufsleben
09
.... im Theater
13
.... im Workshop
19
Nachbetrachtung
Pressespiegel
Anlaufstellen in
Mülheim an der Ruhr
Gewaltschutzgesetz
Polizeigesetz
21
22
26
27
01
Vorwort
"Eigentlich schade, dass ein so hässliches Thema so großzügig gefördert
wird!" - dieser telefonische Kommentar einer Bürgerin erreichte mich
nach einem Presseartikel, in dem eine Förderzusage des Ministeriums für
unser Mülheimer Kooperationsbündnis gegen häusliche Gewalt mitgeteilt wurde. Ich denke, es ist eine verbreitete Haltung (besonders unter
Frauen), hinter Kritik oder Skepsis besondere Ehrlichkeit zu vermuten jedenfalls ging mir trotz aller Freude über den erfolgreichen Antrag diese
Äußerung nicht aus dem Kopf. Zieht man die dahinter stehende Abwehr
gegenüber dem Phänomen der häuslichen Gewalt zur Bewertung hinzu,
so passt diese Einstellung tatsächlich ins Bild einer Öffentlichkeit, die
verständlicherweise lieber "gestalten" als reparieren oder gar "eingreifen" möchte, vor allem in Zeiten leerer Kassen.
Ich denke, wir alle haben eher Interesse an schönen Dingen, am
Fortschritt, an Harmonie - und tatsächlich leben wir ja in einer
Gesellschaft, die die Errungenschaften der Zivilisation auf hohem Niveau
garantiert und um die uns viele Menschen weltweit beneiden, aber wir
müssen uns eben auch mit unseren Problemen konfrontieren.
Die Durchsetzung von Rechten und die Erfüllung des Versprechens, in
der häuslichen Sphäre ohne Angst leben zu können, bedarf großer
Anstrengungen - das funktioniert leider nicht automatisch - hier ist wohl
ein wenig "Staat" und viel bürgerschaftliches Engagement notwendig,
damit betroffene Frauen und Kinder ihr Leben wieder ohne Repressalien
führen können. Wahrscheinlich ist der Paradigmenwechsel ("vom privaten Kavaliersdelikt zur Straftat"), um den die Frauenszene so lange
kämpfen musste, viel größer als wir denken und es braucht ein wenig
Zeit, um traditionelle Denkmuster zu verändern - und ganz gewiss müssen neue Rechtsnormen sich in der Bevölkerung erst etablieren. In diesem Sinne haben wir unsere diesjährige Kampagnen des "Runden
Tisches" in erster Linie der Aktivierung bürgerschaftlichen Handelns
sowie der Information und
Gewinnung neuer
Mitstreiterinnen und
Mitstreiter verschrieben.
Ich jedenfalls bin froh darüber, dass nun nicht nur der Auftrag des
Gesetzes vorliegt sondern verspüre auch die Verpflichtung, in die
Offensive zu gehen, indem wir vom "Runden Tisch" uns konkret und
öffentlich dem Thema zuwenden. Dass diese Aktivitäten auch finanziell
unterstützt werden und so die Möglichkeiten wachsen, eine breiteres
Verständnis herzustellen- umso besser!
02
Die Zeit des Wegschauens scheint überwunden, jetzt gilt es möglichst viele
mitzunehmen, also auch diejenigen, die uns im ersten Moment mit
Unsicherheit, Abwehr oder Desinteresse begegnen.
Ich freue mich auf die weitere spannende Arbeit unseres "Runden Tisches"
hier in Mülheim an der Ruhr, zu der die nachfolgend beschriebene
Aktionswoche beitragen will.
Antje Buck,
Gleichstellungsbeauftrage
03
04
vormittags
nachmittags
9.00 bis 13.00 Uhr
Raum für
weitere
Aktionen der
Institutionen
Auftakt
Um Anmeldung bis
zum 3.11.04 wird
gebeten.
MH 455 15 42
VHS MH
Raum A11
Gewaltschutz für alle?
Gründe des
Schweigens in
Migrantenfamilien
Workshop
Rathaus Foyer
Ein Stück über Gewalt
Theateraktion
“...aber ich lieb
dich doch!”
Eröffnung durch Frau
Bürgermeisterin Renate
aus der Beek
Offene
Veranstaltung!
Dienstag
9. Nov. 2004
14.00 bis 16.00 Uhr
Montag
8. Nov. 2004
Rückfragen unter
MH 941 - 54 90
Keine Anmeldung
erforderlich!
JSG - Löhberg 72
(bei Training
klingeln)
“let`s fetz” Konfliktgespräche
führen
Gewaltpräventionsseminar
Raum für weitere
Aktionen der
Institutionen
Mittwoch
10. Nov. 2004
Um Anmeldung bis
zum 3.11.04 wird
gebeten.
MH 455 15 42
VHS MH
Raum A11
Nach Gewalteinwirkung
interkulturell kompetent intervenieren in
kollektivistischen
Systemen!
Workshop
Schule Kleiststraße
Ein Stück über Gewalt
Theateraktion
“...aber ich lieb
dich doch!”
Geschlossene
Veranstaltung!
Donnerstag
11. Nov. 2004
Freitag
12. Nov. 2004
Raum für weitere
Aktionen der
Institutionen
Raum für weitere
Aktionen der
Institutionen
Aktionswoche vom 8. bis 12. Nov. 20004
10.00 bis ca. 11.00 Uhr
9.00 bis 16.00 Uhr
10.00 bis ca. 11.oo Uhr
9.00 bis 16.00 Uhr
Fakten
Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache mehr
(ST). Zunehmend wird häusliche Gewalt erfolgreich mit Strafanzeigen und
Wohnungsverweisen geahndet. Das hat der 3. Gewaltbericht der
Landesregierung NRW gezeigt, der Ende vergangener Woche vorgelegt worden ist.
Im "3. Bericht der Landesregierung zum Handlungskonzept zur Bekämpfung
der Gewalt gegen Frauen und des sexuellen Missbrauchs von Kindern" sind
Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt
zusammengestellt. Er befasst sich aber auch mit Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt gegenüber Frauen und Kindern, gegen Menschenhandel sowie
dem Opferschutz und den Reformen des Sexualstrafrechts. Er umfasst den
Zeitraum von Mitte 1998 bis Mitte 2004 und führt damit die "Gewaltberichte"
von 1995 und 1998 konsequent fort.
Einige Fakten aus dem Bericht:
Von 2002 (erstes Jahr der Geltung des novellierten Polizeigesetzes) zu 2003
ist sowohl die Zahl der Strafanzeigen in Fällen häuslicher Gewalt um 14,7%
(2002: 14.300; 2003: 16.402), als auch die Zahl der Wohnungsverweisungen
und Rückkehrverbote um 41,6% (2002: 4.894; 2003: 6.931) gestiegen.
Gegen 190 der insgesamt 11.825 Wohnungsverweisungen sind die Täter
gerichtlich vorgegangen. In jedem Fall wurde die polizeiliche Maßnahme
gerichtlich bestätigt.
77 % der Opfer haben sich zu einer direkten Vermittlung an eine qualifizierte Beratungsstelle bereit erklärt.
498 Opfer häuslicher Gewalt haben im Jahr 2002 und 741 im Jahr 2003 beim
Zivilgericht die Zuweisung der Wohnung zur alleinigen Nutzung beantragt.
62 Frauenhäuser und 55 allgemeine Frauenberatungsstellen sowie 46 FrauenNotrufe helfen Frauen in Gewaltsituationen. Damit existieren in NRW in jedem
Kreis und in jeder kreisfreien Stadt örtliche Kooperationen zur Bekämpfung
häuslicher Gewalt.
“Nur wenn wir auf allen Ebenen ansetzen und wenn wir alle Verantwortlichen
ins Boot bekommen, wird häusliche Gewalt in NRW keine Chance haben," so
05
die Ministerin.
Der Bericht wird in Kürze mit einem umfangreichen Dokumentationsteil veröffentlicht und kann dann kostenlos angefordert werden beim Ministerium für
Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen,
Broschürenstelle,
40190
Düsseldorf,
bzw.
über
das
Internet:
www.mgsff.nrw.de.
Quelle: www.social-times.de, 13.07 2004
06
Aufforderung zur Intervention
.....im Kino
“GEWALT GEHT UNS ALLE AN. EINMISCHEN STATT IGNORIEREN”. Mit diesem
Slogan endet der eindrucksvolle Kinospot "Aktiv gegen Männergewalt", welcher mit Beginn der Aktionswoche im Unionkino im Forum City Mülheim für
einige Zeit als Vorfilm gezeigt wurde.
Die Szene
Die Szenerie beginnt mit dem Anblick eines ganz gewöhnlichen Hausflures,
der nächste Schwenk richtet sich auf das Treppenhaus, Stufe um Stufe wird
sichtbar. Der Blick der Kamera geht weiter zum Hausausgang, die Umgebung
wird erkennbar, ein gepflegter Hochhauskomplex, wie er in fast jeder Stadt zu
finden ist. Nach einigen Ansichten des Innenhofes endet die Kamerafahrt mit
dem letzten Bild einer Telefonzelle.
Diese Szene an sich sagt nichts, kann jedoch vieles bedeuten.....
Der Ton
Die gesamte Kamerafahrt wird begleitet von Schritten, deren Klang von dem
Geschrei eines Mannes und einer Frau jäh unterbrochen werden. "Ich hab die
Schnauze voll, komm her"....., schreit der Mann, mehr Wortfetzen sind nicht
zu verstehen. Die Worte der Frau sind undeutlich. Sie schreit und weint, die
Zuschauer und Zuschauerinnen hören, verstehen und empfinden ihre
Hilflosigkeit. Im Hintergrund hört man das ängstliche Weinen eines Kindes.
Untermalt wird diese Geräuschkulisse von heftigen Schlägen und ohrenbetäubendem Krach, der zerschlagenes Geschirr oder ähnliches erahnen lässt. Die
07
Schritte enden letztendlich an der Telefonzelle, die von dem oben genannten
Slogan “GEWALT GEHT UNS ALLE AN. EINMISCHEN STATT IGNORIEREN”
begleitet werden.
Ein eindrucksvoller Aufruf an alle Menschen, in einer solchen oder ähnlichen
Situation nicht die Augen zu verschließen sondern zu handeln.
Begleitend zum Kinospot wurde die Visitenkarte des "Runden Tisches gegen
häusliche Gewalt” in Mülheim an der Ruhr in Form eines Flyers auf den
Damentoiletten ausgelegt. So erhielten betroffene Frauen Zugriff auf eine
Informationsbroschüre, die Hilfemöglichkeiten verschiedener Einrichtungen
zum Thema aufzeigt.
Ein ganz besonderes "Danke schön" geht an dieser Stelle an das Unionkino im
Forum City Mülheim, welches uns mit Hilfe und Engagement tatkräftig unterstützte und so die Möglichkeit geschaffen hat, den Spot der Öffentlichkeit zu
zeigen.
08
Aufforderung zur Intervention ..... im
Berufsleben
Die Idee -Mrs. Blueeyes
Um eine Sensibilisierung für das Thema im Berufsleben und auch "auf der
Straße" zu bewirken, bedarf es stärkerer Reize. In Anlehnung an eine beispielhafte Aktion aus Neuseeland “Mrs. Blueeyes”, haben wir zwei Frauen von
einem professionellen Maskenbildner als Gewaltopfer herrichten lassen. Frau
Y. verrichtet an diesem Tag ihre Arbeit wie gewohnt an der Informationstheke
des Rathauses. Frau X. hält sich im halböffentlichen Raum auf, sie sucht
Kontakt zu Außenstellen der Stadt, Banken und ähnlichen Einrichtungen.
Zudem besucht sie Kolleginnen der Stadtverwaltung, die routinemäßig nicht
unmittelbar mit ihr zusammenarbeiten. Die beiden Frauen stehen die ganze
Zeit mit den Kolleginnen der Gleichstellungsstelle in Kontakt oder werden
direkt begleitet.
Die Absicht
Die Intention dieser Aktion war es, die Reaktion der öffentlichen und betrieblichen Umgebung zu dokumentieren. Dabei sollte es keinesfalls um die
Bestätigung negativer Vorurteile wie Voyeurismus, Gleichgültigkeit etc.
gehen. Sondern Ziel war es, der Öffentlichkeit neue Möglichkeiten des
Eingreifens aufzuzeigen.
Die Umsetzung
8:00
vorher
09
9:00
Frau X.:
“Am Verhalten der Angestellten sah ich, dass sie gerne etwas sagen würde,
oder ihre Hilfe anbieten wollte, aber sie wusste nicht wie?”
“An den Blicken der Menschen merkte ich, sie sind erschrocken, aber sie wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen. Die Umgehensweisen sind dann sehr
unterschiedlich. Von Weggucken über Kopf senken bis hin zum Ausdruck der
Gleichgültigkeit ist alles dabei.”
“Bei den Menschen auf der Straße hatte ich das Gefühl, sie sehen in mir ein
Opfer oder eine Aussätzige.”
“Den meisten fremden Menschen, die ich bei dieser Aktion getroffen habe,
war zunächst Erschrockenheit und dann Ratlosigkeit anzumerken.”
Frau Y.:
“Die erste Kollegin, die mich gesehen hat, war total erschrocken, hat sichtbar
ihre Gesichtfarbe verloren und wollte sofort wissen, was los sei. Nachdem ich
sie über die ungewöhnliche Aktion aufgeklärt hatte, sagte sie mir im
Austausch über das Thema, dass sie eine ihr fremde Person nicht fragen
würde, was geschehen sei, aus Angst ihr zu nahe zu treten.”
10:00
Frau X.:
“In einer Bank ist ein Angestellter fast an mir vorbei gegangen, im letzten
Augenblick sieht er mich, kommt zurück, sagt “Ups, schlimm?”. Ich reagier-
10
te, indem ich abwinkte. Er geht weiter, hinterlässt bei mir aber das Gefühl,
als hätte er mir auf irgendeine Art und Weise Hilfe zukommen lassen wollen,
wenn ich selbst den Willen dazu signalisiert hätte.”
“Ich war erfreut zu erfahren, dass meine Kolleginnen fast alle sehr positiv
reagiert haben. Sie fragten sofort, was mit mir los sei. Sie waren zunächst
erschrocken, dann hilfsbereit und hätten alles andere am liebsten erst mal
stehen und liegen gelassen, um mir zu helfen.”
“Eine Kollegin hat mir nicht geglaubt, dass die Verletzungen nur geschminkt
waren, sondern war in der Annahme, ich lüge sie an, um das Geschehene zu
vertuschen. Ich benötigte einige Überzeugungskraft, bis sie mir geglaubt
hat.”
Frau Y.:
“ Die Bürger und Bürgerinnen haben in der Regel eher gleichgültig reagiert.
Ich hatte aber häufiger das Gefühl, dass meine Kollegin als Ansprechpartnerin
für die entsprechenden Informationen bevorzugt wurde.”
“Zu Beginn der Aktion hatte ich ein sehr flaues Gefühl, während der Arbeitzeit
habe ich aber manchmal sogar vergessen, dass ich geschminkt war.”
nachher
11
11:00
Um 11:00 Uhr war die Presse zu einer Konferenz eingeladen. Die Presse
wurde zuvor über die Aktion nicht informiert. Es gab nur den Hinweis auf eine
außergewöhnliche Kampagne. Die umfangreichen Ergebnisse dieser Konferenz
entnehmen Sie dem Pressespiegel ab Seite 22.
12
Aufforderung zur Intervention
.....im Theater
Die Inszenierung des “Theaters im Fluss” aus Kleve zeigte ein Theaterstück
gegen Gewalt mit dem Titel ".....aber ich lieb dich doch!". Eine
Aneinanderreihung
von
kleinen
Szenen
zeichnet
den
Weg
einer
Gewaltbeziehung auf.
Das Stück
Ein ganz normaler Tag. Günther und Doro lieben sich, sie genießen ihre Zeit,
tanzen. Doro ist glücklich. Günther möchte mit Doro ins Bett gehen, Doro
wehrt ab. Ihr Wunsch ist Zärtlichkeit. Günther wird ungeduldig, er möchte
nicht warten, zerrt sie brutal in Richtung Bett, schreit: “Du kommst jetzt
mit”......
Doro packt einen Koffer. Günther kommt nach Haus, fragt was es zu bedeuten habe. Doro möchte ihre Schwester besuchen. Günther ist nicht einverstanden, versteht nicht warum, ist eifersüchtig. Er möchte gefragt werden
und schreit Doro an. Doro hat an alles gedacht, die Versorgung ihrer Tochter
Metti ist geregelt, sie freut sich auf ein Wiedersehn mit ihre Schwester.
Günther wird immer ungehaltener. Er ist wütend, schreit und verbietet ihr den
Besuch. Günther ruft Doros Schwester an und sagt den Besuch ab......
Günther wartet auf Doro. Sie kommt von einem Klassentreffen spät nach
Hause. Günther ist wütend, weil Doro so lang unterwegs war. Doro erzählt
von ihrem Treffen, wie ausgelassen und spaßig sie die Zeit mit ihren alten
Freundinnen und Freunden empfunden habe. Er will alles ganz genau wissen,
wo und wie lange Doro mit wem unterwegs war. Er möchte wissen, wer Peter
ist und welche Rolle er für Doro spielt. Doro beteuert immer wieder, dass es
ein ganz harmloser Abend mit alten Schulfreunden war. Günther glaubt ihr
nicht, zerrt sie an den Haaren ins Schlafzimmer und will sich dort vergewissern, was gewesen ist......
Günther kommt sehr spät nach Hause. Doro fragt, wo er gewesen ist. Günther
äußert, dass das seine Sache sei, er wolle sich nicht rechtfertigen. Doro
erzählt, dass ihre Tochter Metti eine schlechte
Arbeit mit nach Hause
gebracht habe. Günther schreit Doro daraufhin an, dass sie an dem Ergebnis
Schuld sei. Eigentlich war abgesprochen, dass Günther mit Metti übe, da er
Mathe besser beherrsche als Doro. Günther schreit, wirft das Glas Wein auf
den Boden. Er beginnt auf Doro einzuschlagen, immer wieder, immer heftiger,
ruft: “Schlampe”, schlägt, tritt, bis sie zusammengekauert und hilflos auf dem
Boden liegt. Günther fängt an zu weinen, entschuldigt sich, sagt, dass er
nicht anders kann......
13
Doro hat sich von Günther getrennt, sitzt abends gemütlich mit Kerze, Tee
und Buch daheim. Plötzlich klopft es an der Tür. Günther verlangt Zutritt, er
schlägt gegen die Tür, schreit, dass er herein möchte. Doro steht hinter der
Tür, weiß nicht, was sie tun soll. Sie öffnet die Tür nicht und weint. Sie droht
wieder einmal die Polizei zu rufen. Er schreit und hämmert weiter gegen die
Tür, droht, dass er Doro fertig mache. Doro kauert hilflos und erschöpft am
Türrahmen......
14
Die Veranstaltung
Zum Auftakt dieses Programmteils wurde das Publikum von Bürgermeisterin
Frau Renate aus der Beek mit folgender Rede begrüßt:
Liebe Gäste ,
ich freue mich sehr, Sie heute zu einer Aktion des Runden Tisches gegen
häusliche Gewalt begrüßen zu dürfen, vor allem, weil ich persönlich als aktives Mitglied dieses Bündnisses an der Erarbeitung beteiligt war und insofern
besonders gespannt auf Ihre Reaktion bin!
Was erwartet Sie hier und heute?
Der Runde Tisch, der gestern bereits hier am selben Ort einen spektakulären
1. Auftakt zur diesjährigen Kampagne gesetzt hat, ist ein Bündnis aus - mittlerweile knapp 30 - Institutionen und engagierten Einzelpersonen, die alle mit
der Problematik der sog. "häuslichen Gewalt" befasst sind. "Häusliche
Gewalt" - das ist Gewalt gegenüber Menschen, zu denen eine "Nahbeziehung"
besteht und - wirklich wundern wird es Sie nicht - diese Gewalt richtet sich
zu fast 80% gegen Frauen. Daher ist es nicht etwa Interpretationssache,
wenn wir uns in den bisherigen 2 Jahren unseres gemeinsamen Wirkens ausschließlich und intensiv diesem Thema gewidmet haben, sondern spiegelt
vielmehr eine schlimme Realität!
Das Kurztheaterstück "aber ich lieb dich doch!", das uns gleich von der
Gruppe "Theater im Fluss" aus Kleve gezeigt wird, ist - wie alle anderen
Einzelaktionen der diesjährigen Aktionswoche vor allem an unsere wichtigsten Kooperationspartnerinnen und -partner gerichtet: die Mülheimer
Bevölkerung!
Ohne die Frau und den Mann von nebenan, ohne die Aufmerksamkeit des
Umfeldes, sei es auf der Arbeit, im Bekanntenkreis oder im Verein nützen alle
guten Vorsätze nichts und bleibt auch das beste Gesetz für viele Betroffene
"nur bedrucktes Papier" (s. Gewaltschutzgesetz).
Wie kann der Transfer ins Leben gelingen, damit ein spürbarer Nutzen der
neuen Möglichkeiten erreicht wird? Ich sehe hier große Chancen, weil ich
meine, die Stärken unserer Bürgerinnen und Bürger einigermaßen einschätzen zu können:
Die Menschen in unserer Stadt Mülheim an der Ruhr stehen Dingen wie
Gewalt, Zerstörung und Regelverletzungen besonders kritisch gegenüber, ihre
Umwelt ist ihnen nicht gleichgültig. Das lässt sich u.a. daraus schließen, dass
sie für das Leben in ihrer Stadt Ordnung, Sicherheit und klare Strukturen
brauchen und fordern und die entsprechenden Bemühungen auch viel
Unterstützung seitens der Bürgerinnen und Bürger erhalten.
15
Nur - wie sind die Handlungsmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt? Was gilt als
ungebührliche Einmischung? Wo fängt die Privatsphäre an? Was ist für
Außenstehende "rechtens", was kann sogar "gefährlich" werden ?
Diese und andere Fragen stehen im Zentrum unserer diesjährigen
Aktionswoche und wir wären froh, wenn Sie und wir darüber ins Gespräch
kommen könnten - die Antworten finden wir dann sicher gemeinsam - und
wenn nicht sofort, dann haben wir auf jeden Fall das Schweigen gebrochen,
denn eins ist - glaube ich - hier unumstritten: Wir in Mülheim lehnen Gewalt
als "Gestaltungsmittel" einer Beziehung ab und so wie wir denkt sicher die
überwältigende Mehrheit der Menschen in dieser Stadt Wenn dieses "Potenzial" noch mehr als bisher aktiviert werden kann, hilft dies
den Betroffenen wirklich.
Lassen Sie uns also nun "einen Blick" auf das Problem wagen - ich lade Sie
im Anschluss ganz herzlich zu einer Diskussion ein!
Das Publikum im Rathaus
Die Zuschauer und Zuschauerinnen waren betroffen, denn wer selbst die
Situation der häuslichen Gewalt nicht kennt, bekommt durch das
Theaterstück einen sehr bildhaften Eindruck, verstärkt durch die Lautstärke
der Darstellung.
Die Möglichkeit, sich im Rathaus öffentlich und kostenlos ein Theaterstück
ansehen zu können, wurde von den Bürgern und Bürgerinnen nicht so ausgiebig genutzt, wie es sich der "Runde Tisch gegen häusliche Gewalt" als
Veranstalter gewünscht hätte. Aber genau dieses Verhalten zeigt, dass häusliche Gewalt immer noch ein Tabuthema ist, mit dem niemand etwa zu tun
haben möchte. So ist es weiterhin eine große Aufgabe des "Runden Tisches",
dieses Thema immer wieder und immer häufiger in den Blick der Öffentlichkeit zu rücken.
16
Das Publikum in der Schule
150 Schülerinnen und Schüler des Schulzentrums an der Kleiststraße der
Jahrgangsstufen 8 bis 10 hatten an einem Vormittag die Gelegenheit, das
vorher beschriebene Theaterstück "...aber ich lieb dich doch!" anzuschauen.
Die unterschiedlichsten Reaktionen kamen zum Vorschein. So erschien es auf
den ersten Blick sehr absurd, dass bei der schlimmsten Gewaltszene ein allgemeines Gelächter der Schülerinnen und Schüler zu hören war. Jedoch beim
zweiten Blick wurde erkennbar, mit welcher Emotionalität die Schülerinnen
und Schüler die Szenen verfolgten.
Bei der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass solche oder ähnliche
Situationen den Schülerinnen und Schülern durchaus nicht unbekannt waren.
Bei der Frage, wie in solchen Fällen geholfen werden kann, zeigte sich neben
"eindeutigen" Vorschlägen - Polizei rufen, sofort selbst einschreiten - auch
eine gewisse persönliche Ratlosigkeit im Umgang mit dem Problem.
17
Die Veranstaltung wurde vom WDR Fernsehen aufgezeichnet und zusammen
mit weiteren Berichten über die Mülheimer Aktionswoche gegen häusliche
Gewalt am Samstag, 13.11.2004, in der WDR "Lokalzeit" um 19.30 Uhr
gesendet. Mehr dazu ist im Pressespiegel ab Seite 22 zu lesen.
Kontakt:
Theater im Fluss e.V.
Ackerstraße 50-56
47533 Kleve
Telefon: (0 28 21) 97 93 79
Fax: (0 28 21) 97 55 28
Mail: [email protected]
18
Aufforderung zur Intervention
.....im Workshop
Dienstag, den 09.11.04, im Raum A 11 der VHS
"Was ist dran an unseren gewalttätigen Männern?"
Migrantinnen, Migranten und binationale Paare waren eingeladen, sich zu
Wort zu melden:
-
solche, die Gewalt erfahren oder ausgelebt haben,
die Unterstützung gesucht und gefunden oder
gerade nicht gefunden haben,
solche, die bisher geschwiegen haben und
sich Zivilcourage wünschen.
Zum Thema "häusliche Gewalt" wurde zusammengetragen und diskutiert
über:
-
Chancen und Risiken in der eigenen community,
gesellschaftliche Angebote und Divergenzen,
Bedeutsamkeit für Kinder,
Trennung als Lösung?
Im Rahmen dieses Workshops wurde nichtdeutschen Mülheimern/innen und
Partnern/innen die Möglichkeit gegeben, mit Vorurteilen abzurechnen, sich zu
erklären, mit kulturellen Wirkungen auseinander zu setzen und am
Zusammenspiel interkultureller Lösungen teilzuhaben.
19
Donnerstag, den 11.11.04, im Raum A 11 der VHS,
"Ausländerkriminalität - unsere Angst vorm schwarzen Mann?"
Etwa jeder dritte Tatverdächtige in Deutschland ist Ausländer. Gewaltdelikte
nichtdeutscher Jugendlicher nehmen besorgniserregend zu. Bei Gewalt in
Paarbeziehungen fällt deutlich die hohe Betroffenheit ausländischer Frauen
auf.
-
Sehen wir etwas, das wir sehen wollen?
Sind wir in der Lage, fremde Systeme zu beurteilen?
Greifen unsere gesellschaftlichen Interventionen?
Im Rahmen dieses Workshops wurde Multiplikatoren und Multiplikatorinnen
die Möglichkeit gegeben, ihr interkulturelles Know-how zusammenzutragen,
multikulturelle
Erfahrungen
auszutauschen,
Berührungsängste
und
Verhaltensmodelle zu benennen und gemeinsam zu reflektieren, was uns im
Zuge von Globalisierungstendenzen weiterbringt.
Kontakt:
Frau Schreiber-Aydeniz
Trooststraße 18
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: (02 08) 3 89 93 46
20
Nachbetrachtung
In der Zeit vom 8. - 12. November 2004 führte der "Runde Tisch gegen häusliche Gewalt" in Mülheim an der Ruhr die Aktionswoche "Was tun bei häuslicher Gewalt?" durch.
Mit sehr verschiedenen Veranstaltungen wurde die Bevölkerung aufgerufen
und motiviert, sich im Sinne zivilgesellschaftlichen Eingreifens diesem
schwierigen Thema zu nähern. Die ungewöhnlichen Mittel, wie die szenische
Darstellung oder eine heimlich vorbereitete Kampagne, sollten dazu beitragen, eine breite Öffentlichkeit in dieser Stadt zu erreichen und zu aktivieren.
Das dieses Unterfangen gelungen ist, wurde im Gespräch sowohl mit den
Akteuren als auch im Dialog mit beteiligten Bürgern und Bürgerinnen deutlich
zum Ausdruck gebracht. Die Signifikanz dieses Themas wurde zudem durch
die umfangreiche Präsenz der unterschiedlichen Pressemedien, die uns durch
die gesamte Aktionswoche begleitet haben, bestätigt.
Mülheim ist in dieser Aktionswoche dem Ziel, neben den gesetzlichen Mitteln
unterschiedliche Interventionsmöglichkeiten zur Enttabuisierung des Themas
aufzuzeigen, einen wichtigen Schritt näher gekommen.
"Gewalt als Gestaltungsmittel einer Beziehung sollte verabscheut und abgelehnt werden". Um zu einer effektiven Umsetzung dieser Wertevorstellung zu
gelangen, reicht nicht eine Aktionswoche allein, sondern es muss eine permanente Auseinandersetzung mit dem Thema stattfinden. So sind der “Runde
Tisch gegen häuslich Gewalt” und alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, weiterhin im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten zu agieren und gegebenenfalls an entsprechender Stelle Zivilcourage zu zeigen, auch wenn an
manchen Stellen die Gefahr besteht, in die Privatsphäre einer Person einzudringen. Meistens hilft aktives Handel mehr, als passives Zuschauen und
Schweigen.
21
Pressespiegel
Dienstag, 09.11.2004
WAZ
Fremde Leute ansprechen kostet Überwindung
Blaue Augen, weil das Essen
nicht
geschmeckt
hat
oder
man(n) einfach schlechte Laune
hat. Frauen und Kinder werden
häufig Opfer häuslicher Gewalt.
Eine
Aktionswoche
Gleichstellungsstelle
Öffentlichkeit
für
der
soll
das
die
Thema
sensibilisieren.
Als Silvia Benner gestern zur
Arbeit kam, wurde sie blass um
die
Nase.
Ein
blaugrünes
Veilchen zierte das Gesicht ihrer
Kollegin Wiebke Vogel. "Ich hab
ihr
Hilfe
Blutergüsse, die Aufsehen erregen. Einen Tag lang arbeitete
Benner.
Doris Bartels mit geschminkten Hämatomen im Gesicht. Viele
Besten
Passanten sahen über ihre Verletzungen hinweg.
nicht."
angeboten",
"Aber
wie
reagiere,
Umso
erzählt
ich
wusste
größer
war
am
ich
die
Erleichterung, als sich herausstellte: Alles nur geschminkt.
Zum
Auftakt
Veranstalter
der
Aktionswoche
provokant
vor.
des
Ohne
Runden
Tisches
Vorwarnung
gegen
häusliche
erschienen
zwei
Gewalt
gingen
Mitarbeiterinnen
die
der
Stadtverwaltung mit eindeutigen Verletzungen auf der Arbeit. Die Reaktionen der Kollegen: vorbildlich. "Viele haben gefragt, ob sie mir helfen können", berichtet Vogel und Leidensgenossin
Doris Bartels fügt hinzu: "Es ist gut zu wissen, dass ich Hilfe bekommen würde, sollte ich in Not
geraten." Zurückhaltender reagierten Passanten auf die entstellten Gesichter der Testpersonen.
Nur ein Mann erkundigte sich nach Bartels. "Ich glaube, dass die Hemmschwelle bei Fremden
größer ist als bei Freunden und Kollegen", meint Vogel.
Und
dass,
obwohl
häusliche
Gewalt
schon
zwei
Jahre
keine
Privatsache
mehr
ist.
Das
Gewaltschutzgesetz erlaubt der Polizei, gewalttätigen Männern Hausverbot zu erteilen und sie
der gemeinsamen Wohnung zu verweisen. "Mit unserer Projektwoche wollen wir die Öffentlichkeit
zu Zivilcourage aufrufen", erklärt Gleichstellunggsbeauftragte Antje Buck. Aber auch die beiden
"Opfer" sind um eine Erfahrung reicher: "Es ist ein komisches Gefühl, wenn einen alle angucken",
so Vogel. "Ich bin froh, mich wieder abschminken zu können."
Heute ab 10 Uhr spielen zwei Darsteller des Theaters am Fluss im Rathausfoyer typische
22
Gewaltszenen. Am Mittwoch findet zwischen 14 und 16 Uhr ein Gewaltpräventionseminar statt.
Fragen dazu werden unter Tel: 941 54 90 beantwortet. Außerdem läuft seit gestern ein Vorfilm
zum Thema im Union Kino.
a.haWAZ-Bild: Ingo Otto
NRZ
Blutergüsse im Gesicht
GEWALT / Zwei Frauen ließen sich für eine Aktion des Runden Tischs von einem Maskenbildner
Hämatome aufschminken.
Als Wiebke Vogel gestern morgen im Rathausfoyer ihren Dienst antrat, jagte sie ihrer Kollegin
am Info-Schalter einen kräftigen Schreck ein, denn ihre gesamte rechte Gesichtshälfte war blaugelb angelaufen. Ganz vorsichtig, leise und zurückhaltend erkundigte sich Silvia Benner nach
dem Befinden ihrer Kollegin und ob sie ihr helfen könne.
Geschlagen vom Partner?
Von ihrem Partner sei sie geschlagen worden, gab Wiebke Vogel zunächst vor. Da ihre Kollegin
aber
sichtlich
bestürzt
reagierte
und
einfühlsam
ihre
Hilfe
anbot,
räumte
die
Verwaltungsmitarbeiterin bald ein, dass sie sich freiwillig an einer Aktion gegen häusliche Gewalt
des Runden Tischs beteiligt hatte. Auch Doris Bartels, die in der Sozialagentur arbeitet, ließ sich
von einem professionellen Maskenbildner wie ein Opfer häuslicher Gewalt schminken und ging
mit einem großen Hämatom auf der Wange durch die Innenstadt. "Passanten erschraken, schauten aber darüber hinweg. Kollegen, die mich kannten, boten mir ihre Hilfe an", erzählt sie.
Viele hätten ihr gar nicht glauben wollen, dass es gespielt war. Sie dachten wohl, es sei eine typi-
23
sche Ausrede wie der Treppensturz oder die übersehene Tür, mit der sich misshandelte Frauen
aus Scham in solchen Situationen oft herausreden. Für beide "Opfer" war es eine wichtige
Selbsterfahrung. Am liebsten hätten sie die Spuren der Gewalt mit Haaren bedeckt oder wären
im Boden versunken. Erleichtert wischten sie sich nach drei Stunden die Schminke von der
Backe.
"Viele sind verlegen"
Ziel der Aktion, die erstmals in Neuseeland durchgeführt wurde, war es nicht, Voyeurismus oder
Gleichgültigkeit von Passanten anzuprangern, erklärte Antje Buck von der Gleichstellungsstelle,
sondern die Öffentlichkeit für ein aktuelles Thema zu sensibilisieren, das oft als Privatsache
abgetan wurde. "Die wenigsten schauen weg, aber viele sind verlegen und wissen nicht die richtige Form der Ansprache", meint Buck. Wer sich zurückhaltend frei von Schlüssellochneugierde
nach dem Befinden erkundigt und Hilfe anbietet, wird die Intimsphäre der Betroffenen nicht verletzen, denkt sie.
Eingebettet ist die so genannte Aktion "Frau Blaues Auge" in eine Aktionswoche, die heute von
Bürgermeisterin Renate aus der Beek im Rathausfoyer um 10 Uhr eröffnet wird. Anschließend
präsentiert das "Theater im Fluss" in dem zwanzigminütigen Stück "Aber ich lieb dich doch" neun
typische Szenen häuslicher Gewalt. Unter die Haut geht auch ein Kino-Spot, der in den nächsten
Wochen in den Vorstellungen ab 18 Uhr im Union-Kino zu sehen ist.
Ein Flyer des Runden Tisches nennt Kontaktadressen und informiert über die Möglichkeiten der
Polizei im Gewaltfall ein zehntägiges Hausverbot auszusprechen. (stt)
08.11.2004
Radio
Beiträge auf dem Lokalsender Antenne Ruhr und im WDR 2 in der Sendung
“Zwischen Rhein und Weser”.
Fernsehen
Filmbeitrag mit Veranstaltungshinweis auf die Aktionswoche in Mülheim an
der Ruhr, ausgestrahlt in der Sendung “Lokalzeit” vom WDR.
Samstag, 14.11.2004
Fernsehen
Ein ca. 2-3 minütiger Filmbeitrag in der Sendung “Lokalzeit” vom WDR berichtet über die Aktionswoche und dem damit verbundenen Thema “Häusliche
Gewalt”. Der Beitrag beleuchtet das Thema von verschiedenen Seiten.
Einführend wurde über einige Aktivitäten während der Aktionswoche in
Mülheim an der Ruhr berichtet. Im Rahmen der Theateraufführung wurden
Schüler und Schülerinnern zum Thema befragt. Eine Schülerin meldete sich
zu Wort, die häusliche Gewalt selbst daheim erlebt hatte.
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Im weiteren Verlauf des Berichtes kommt Frau Z. zu Wort, der es als
Gewaltopfer aus eigener Kraft gelungen ist, sich aus einer 13jährigen
Gewaltbeziehung zu befreien.
Es folgt ein kurzes Statement eines Mülheimer Polizisten, der über die
Umgehensweise mit dem Gewaltschutzgesetz informiert.
Im Anschluss ist die Mülheimer Gleichstellungsbeauftragte Antje Buck live im
Studio und beantwortet häufig gestellte Fragen:
Wie häufig ist häusliche Gewalt?
Nimmt häusliche Gewalt zu?
Was geschieht nach den 10 Tagen
der Wohnungsverweisung?
Was raten Sie den Frauen?
Wo finden die Frauen Hilfe?
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Anlaufstellen in Mülheim an der Ruhr
Folgende Einrichtungen sind auf der Visitenkarte des “Runden Tisches gegen
häusliche Gewalt” zu finden:
AWO
Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte,
Partnerschaft und Sexualität
Heinrich-Melzer-Str. 13
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel. (02 08) 45 00 32 25 (Frau Hecht)
email: [email protected]
Diakonisches Werk im Evangelischen
Kirchenkreis An der Ruhr
Hagdorn 1a
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel. (02 08) 30 03-2 25 (Frau Hirsch-Palepu)
email: [email protected]
Hilfe für Frauen e.V.
Hans-Böckler-Platz 9
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel. (02 08) 39 01 39 (Frau Pastoors)
Frauenhaus
Postfach 10 08 30
45408 Mülheim an der Ruhr
Tel. (02 08) 99 70 86 (Frau Erden, Frau Zapusek)
Gleichstellungsstelle der Stadt
Mülheim an der Ruhr
Ruhrstr. 32-34
45466 Mülheim an der Ruhr
Tel. (02 08) 4 55-15 40 (Frau Buck)
email: [email protected]
Katholische Familienbildungsstätte
Mülheim an der Ruhr
Althofstr. 8
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel. (02 08) 30 83-1 40 (Frau Lichtendahl)
email: [email protected]
Malz e.V.
Mülheimer Arbeitslosenzentrum
Friedrichstr. 24 - DGB-Haus
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel. (02 08) 3 25 21 u. 3 26 27
email: [email protected]
Mülheimer Frauenklinik am
Ev. Krankenhaus Mülheim
Wertgasse 30
45468 Mülheim an der Ruhr
Kommissariat Vorbeugung
Tel. (02 08) 3 01 25 70 (Frau Brendle)
email: Annchen.Brendle@ muelheim.polizei.nrw.de
Kommissariat Opferschutz
Tel. (02 08) 3 01 25 68 (Frau Ronsieck)
Weißer Ring
Tel. (02 08) 3 66 44 (Herr König)
email: [email protected]
Rechtsanwältin
Susanne Rittershaus
Mintarder Str. 4
45481 Mülheim an der Ruhr
Tel. (02 08) 4 66 56 77
Sozialdienst katholischer Frauen und Männer
e.V.
Kuhlendahl 63
45470 Mülheim an der Ruhr
Tel. (02 08) 3 08 53 20 (Frau Zerres)
email: [email protected]
Stadt Mülheim an der Ruhr
Kommunaler Sozialer Dienst/Bereich
Jugendhilfe
telefonisch erreichbar über die Rathauszentrale
(02 08) 4 55-18 20/21
Anlaufstelle für Hilfen für alleinerziehende u.
werdende Müter sowie Frauen u. Kinder im
Frauenhaus/Sozialamt
(02 08) 4 55-50 81 (Frau Ring)
(02 08 )4 55-50 40 (Frau Baum)
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle/Gesundheithaus
Heinrich-Melzer-Str. 3
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel. (02 08) 45 5-53 65 (Frau Thater)
email: [email protected]
Amtsgericht
Georgstr. 13
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel. (02 08) 45 09 – 0
Polizei Mülheim
Ulmenallee 20-22
45478 Mülheim an der Ruhr
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Gewaltschutzgesetz
Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen Gewaltschutzgesetz - GewSchG (BGBl. I vom 11. Dezember 2001).
§ 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen
(1) Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit
einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der
verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen
Maßnahmen zu treffen. Die Anordnungen sollen befristet werden; die Frist
kann verlängert werden. Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass der
Täter es unterlässt,
1. die Wohnung der verletzten Person zu betreten,
2. sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten,
3. zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte
Person regelmäßig aufhält,
4. Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen,
5. Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen, soweit dies
nicht zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn
1. eine Person einer anderen mit einer Verletzung des Lebens, des Körpers,
der Gesundheit oder der Freiheit widerrechtlich gedroht hat oder
2. eine Person widerrechtlich und vorsätzlich
a) in die Wohnung einer anderen Person oder deren befriedetes Besitztum
eindringt oder
b) eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den
ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln verfolgt.
Im Falle des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe b liegt eine unzumutbare Belästigung
nicht vor, wenn die Handlung der Wahrnehmung berechtigter Interessen
dient.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 kann das Gericht
die Maßnahmen nach Absatz 1 auch dann anordnen, wenn eine Person die Tat
in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter
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Störung der Geistestätigkeit begangen hat, in den sie sich durch geistige
Getränke oder ähnliche Mittel vorübergehend versetzt hat.
§ 2 Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung
(1) Hat die verletzte Person zum Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 Satz 1,
auch in Verbindung mit Abs. 3, mit dem Täter einen auf Dauer angelegten
gemeinsamen Haushalt geführt, so kann sie von diesem verlangen, ihr die
gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen.
(2) Die Dauer der Überlassung der Wohnung ist zubefristen, wenn der verletzten Person mit dem Täter das Eigentum, das Erbbaurecht oder der
Nießbrauch an dem Grundstück, auf dem sich die Wohnung befindet, zusteht
oder die verletzte Person mit dem Täter die Wohnung gemietet hat. Steht
dem Täter allein oder gemeinsam mit einem Dritten das Eigentum, das
Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zu, auf dem sich die
Wohnung befindet, oder hat er die Wohnung allein oder gemeinsam mit einem
Dritten gemietet, so hat das Gericht die Wohnungsüberlassung an die verletzte Person auf die Dauer von höchstens sechs Monaten zu befristen. Konnte
die verletzte Person innerhalb der vom Gericht nach Satz 2 bestimmten Frist
anderen angemessenen Wohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht
beschaffen, so kann das Gericht die Frist um höchstens weitere sechs Monate
verlängern; es sei denn, überwiegende Belange des Täters oder des Dritten
stehen entgegen. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für das
Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht und das dingliche Wohnrecht.
(3) Der Anspruch nach Absatz l ist ausgeschlossen,
1. wenn weitere Verletzungen nicht zu besorgen sind, es sei denn, dass der
verletzten Person das weitere Zusammenleben mit dem Täter wegen der
Schwere der Tat nicht zuzumuten ist oder
2.wenn die verletzte Person nicht innerhalb von drei Monaten nach der Tat die
Überlassung der Wohnung schriftlich vom Täter verlangt oder
3. soweit der Überlassung der Wohnung an die verletzte Person besonders
schwerwiegende Belange des Täters entgegenstehen.
(4) Ist der verletzten Person die Wohnung zur Benutzung überlassen worden,
so hat der Täter alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Ausübung dieses
Nutzungsrechts zu erschweren oder zu vereiteln.
(5) Der Täter kann von der verletzten Person eine Vergütung für die Nutzung
verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht.
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(6) Hat die bedrohte Person zum Zeitpunkt einer Drohung nach § 1 Abs. 2
Satz 1 Nr.1, auch in Verbindung mit Abs. 3, einen auf Dauer angelegten
gemeinsamen Haushalt mit dem Täter geführt, kann sie die Überlassung der
gemeinsam genutzten Wohnung verlangen, wenn dies erforderlich ist, um
eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine unbillige Härte kann auch dann gegeben sein, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist.
Im Übrigen gelten die Absätze 2 bis 5 entsprechend.
§ 3 Geltungsbereich, Konkurrenzen
(1) Steht die verletzte oder bedrohte Person im Zeitpunkt einer Tat nach § l
Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 unter elterlicher Sorge, Vormundschaft oder unter
Pflegschaft, so treten im Verhältnis zu den Eltern und zu sorgeberechtigten
Personen an die Stelle von §§ 1 und 2 die für das Sorgerechts-,
Vormundschafts- oder Pflegschaftsverhältnis maßgebenden Vorschriften.
(2) Weitergehende Ansprüche der verletzten Person werden durch dieses
Gesetz nicht berührt.
§ 4 Strafvorschriften
Wer einer bestimmten vollstreckbaren Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 oder
3, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, zuwiderhandelt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Die
Strafbarkeit nach anderen Vorschriften bleibt unberührt.
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Polizeigesetz
Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW);Bekanntmachung der
Neufassung vom 25. Juli 2003
Dritter Unterabschnitt Platzverweisung, Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot
zum Schutz vor häuslicher Gewalt
§ 34 Platzverweisung
(1) Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort
verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten. Die
Platzverweisung kann ferner gegen eine Person angeordnet werden, die den Einsatz
der Feuerwehr oder von Hilfs- oder Rettungsdiensten behindert.
(2) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem bestimmten örtlichen Bereich eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann ihr
für eine bestimmte Zeit verboten werden, diesen Bereich zu betreten oder sich dort
aufzuhalten, es sei denn, sie hat dort ihre Wohnung oder nimmt dort berechtigte
Interessen wahr. Örtlicher Bereich im Sinne des Satzes 1 ist ein Gemeindegebiet oder
ein Gebietsteil innerhalb einer Gemeinde. Die Maßnahme ist zeitlich und örtlich auf den
zur Verhütung der Straftat erforderlichen Umfang zu beschränken. Sie darf die Dauer
von drei Monaten nicht überschreiten.
§ 34a Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt
(1) Die Polizei kann eine Person zur Abwehr einer von ihr ausgehenden gegenwärtigen
Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer anderen Person aus einer Wohnung, in der
die gefährdete Person wohnt, sowie aus deren unmittelbaren Umgebung verweisen und
ihr die Rückkehr in diesen Bereich untersagen. Der räumliche Bereich, auf den sich
Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot beziehen, ist nach dem Erfordernis eines
wirkungsvollen Schutzes der gefährdeten Person zu bestimmen und genau zu bezeichnen. In besonders begründeten Einzelfällen können die Maßnahmen nach Satz 1 auf
Wohn- und Nebenräume beschränkt werden.
(2) Der Person, die die Gefahr verursacht und gegen die sich die polizeilichen
Maßnahmen nach Absatz 1 richten (betroffene Person), ist Gelegenheit zu geben, dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitzunehmen.
(3) Die Polizei hat die betroffene Person aufzufordern, eine Anschrift oder eine zustellungsbevollmächtigte Person zum Zweck von Zustellungen behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen, die zur Abwehr einer Gefahr im Sinne des Absatzes 1 ergehen,
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zu benennen.
(4) Die Polizei hat die gefährdete Person auf die Möglichkeit der Beantragung zivilrechtlichen Schutzes hinzuweisen, sie über Beratungsangebote zu informieren, ihr eine
Inanspruchnahme geeigneter, für diese Aufgabe qualifizierter Beratungseinrichtungen
nahe zu legen und anzubieten, durch Weitergabe ihres Namens, ihrer Anschrift und
ihrer Telefonnummer einen Kontakt durch die in der polizeilichen Einsatzdokumentation
näher bezeichneten Beratungseinrichtung zu ermöglichen.
(5) Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot enden außer in den Fällen des Satzes 2
mit Ablauf des zehnten Tages nach ihrer Anordnung, soweit nicht die Polizei im
Einzelfall ausnahmsweise eine kürzere Geltungsdauer festlegt. Stellt die gefährdete
Person während der Dauer der gemäß Satz 1 verfügten Maßnahmen einen Antrag auf
zivilrechtlichen Schutz mit dem Ziel des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, enden
die Maßnahmen nach Absatz 1 mit dem Tag der gerichtlichen Entscheidung, spätestens
jedoch mit Ablauf des zehnten Tages nach Ende der gemäß Satz 1 verfügten
Maßnahmen. Die §§ 48, 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleiben unberührt.
(6) Das Gericht hat der Polizei die Beantragung zivilrechtlichen Schutzes sowie den Tag
der gerichtlichen Entscheidung unverzüglich mitzuteilen; die §§ 18 bis 22 des
Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz bleiben unberührt. Die Polizei hat
die gefährdete und die betroffene Person unverzüglich über die Dauer der Maßnahmen
nach Absatz 1 in Kenntnis zu setzen.
(7) Die Einhaltung eines Rückkehrverbotes ist mindestens einmal während seiner
Geltung zu überprüfen.
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Impressum :
Herausgeber:
“Runder Tisch gegen häusliche Gewalt”
in Mülheim an der Ruhr
Kontakt:
Gleichstellungsstelle Mülheim an der Ruhr,
Ruhrstraße 32-34, 45466 Mülheim an der
Ruhr
Gestaltung und Textbearbeitung:
Miriam Freise
Gefördert mit Mitteln des Ministeriums für
Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie
des Landes Nordrhein-Westfalen
November 2004
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