ktionswoche 2004
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ktionswoche 2004
A Dokumentation ktionswoche 2004 “Was tun bei häuslicher Gewalt” Inhaltsverzeichnis Vorwort 02 04 Programmablauf 05 Fakten Aufforderung zur Intervention .... im Kino 07 .... im Berufsleben 09 .... im Theater 13 .... im Workshop 19 Nachbetrachtung Pressespiegel Anlaufstellen in Mülheim an der Ruhr Gewaltschutzgesetz Polizeigesetz 21 22 26 27 01 Vorwort "Eigentlich schade, dass ein so hässliches Thema so großzügig gefördert wird!" - dieser telefonische Kommentar einer Bürgerin erreichte mich nach einem Presseartikel, in dem eine Förderzusage des Ministeriums für unser Mülheimer Kooperationsbündnis gegen häusliche Gewalt mitgeteilt wurde. Ich denke, es ist eine verbreitete Haltung (besonders unter Frauen), hinter Kritik oder Skepsis besondere Ehrlichkeit zu vermuten jedenfalls ging mir trotz aller Freude über den erfolgreichen Antrag diese Äußerung nicht aus dem Kopf. Zieht man die dahinter stehende Abwehr gegenüber dem Phänomen der häuslichen Gewalt zur Bewertung hinzu, so passt diese Einstellung tatsächlich ins Bild einer Öffentlichkeit, die verständlicherweise lieber "gestalten" als reparieren oder gar "eingreifen" möchte, vor allem in Zeiten leerer Kassen. Ich denke, wir alle haben eher Interesse an schönen Dingen, am Fortschritt, an Harmonie - und tatsächlich leben wir ja in einer Gesellschaft, die die Errungenschaften der Zivilisation auf hohem Niveau garantiert und um die uns viele Menschen weltweit beneiden, aber wir müssen uns eben auch mit unseren Problemen konfrontieren. Die Durchsetzung von Rechten und die Erfüllung des Versprechens, in der häuslichen Sphäre ohne Angst leben zu können, bedarf großer Anstrengungen - das funktioniert leider nicht automatisch - hier ist wohl ein wenig "Staat" und viel bürgerschaftliches Engagement notwendig, damit betroffene Frauen und Kinder ihr Leben wieder ohne Repressalien führen können. Wahrscheinlich ist der Paradigmenwechsel ("vom privaten Kavaliersdelikt zur Straftat"), um den die Frauenszene so lange kämpfen musste, viel größer als wir denken und es braucht ein wenig Zeit, um traditionelle Denkmuster zu verändern - und ganz gewiss müssen neue Rechtsnormen sich in der Bevölkerung erst etablieren. In diesem Sinne haben wir unsere diesjährige Kampagnen des "Runden Tisches" in erster Linie der Aktivierung bürgerschaftlichen Handelns sowie der Information und Gewinnung neuer Mitstreiterinnen und Mitstreiter verschrieben. Ich jedenfalls bin froh darüber, dass nun nicht nur der Auftrag des Gesetzes vorliegt sondern verspüre auch die Verpflichtung, in die Offensive zu gehen, indem wir vom "Runden Tisch" uns konkret und öffentlich dem Thema zuwenden. Dass diese Aktivitäten auch finanziell unterstützt werden und so die Möglichkeiten wachsen, eine breiteres Verständnis herzustellen- umso besser! 02 Die Zeit des Wegschauens scheint überwunden, jetzt gilt es möglichst viele mitzunehmen, also auch diejenigen, die uns im ersten Moment mit Unsicherheit, Abwehr oder Desinteresse begegnen. Ich freue mich auf die weitere spannende Arbeit unseres "Runden Tisches" hier in Mülheim an der Ruhr, zu der die nachfolgend beschriebene Aktionswoche beitragen will. Antje Buck, Gleichstellungsbeauftrage 03 04 vormittags nachmittags 9.00 bis 13.00 Uhr Raum für weitere Aktionen der Institutionen Auftakt Um Anmeldung bis zum 3.11.04 wird gebeten. MH 455 15 42 VHS MH Raum A11 Gewaltschutz für alle? Gründe des Schweigens in Migrantenfamilien Workshop Rathaus Foyer Ein Stück über Gewalt Theateraktion “...aber ich lieb dich doch!” Eröffnung durch Frau Bürgermeisterin Renate aus der Beek Offene Veranstaltung! Dienstag 9. Nov. 2004 14.00 bis 16.00 Uhr Montag 8. Nov. 2004 Rückfragen unter MH 941 - 54 90 Keine Anmeldung erforderlich! JSG - Löhberg 72 (bei Training klingeln) “let`s fetz” Konfliktgespräche führen Gewaltpräventionsseminar Raum für weitere Aktionen der Institutionen Mittwoch 10. Nov. 2004 Um Anmeldung bis zum 3.11.04 wird gebeten. MH 455 15 42 VHS MH Raum A11 Nach Gewalteinwirkung interkulturell kompetent intervenieren in kollektivistischen Systemen! Workshop Schule Kleiststraße Ein Stück über Gewalt Theateraktion “...aber ich lieb dich doch!” Geschlossene Veranstaltung! Donnerstag 11. Nov. 2004 Freitag 12. Nov. 2004 Raum für weitere Aktionen der Institutionen Raum für weitere Aktionen der Institutionen Aktionswoche vom 8. bis 12. Nov. 20004 10.00 bis ca. 11.00 Uhr 9.00 bis 16.00 Uhr 10.00 bis ca. 11.oo Uhr 9.00 bis 16.00 Uhr Fakten Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache mehr (ST). Zunehmend wird häusliche Gewalt erfolgreich mit Strafanzeigen und Wohnungsverweisen geahndet. Das hat der 3. Gewaltbericht der Landesregierung NRW gezeigt, der Ende vergangener Woche vorgelegt worden ist. Im "3. Bericht der Landesregierung zum Handlungskonzept zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und des sexuellen Missbrauchs von Kindern" sind Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt zusammengestellt. Er befasst sich aber auch mit Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt gegenüber Frauen und Kindern, gegen Menschenhandel sowie dem Opferschutz und den Reformen des Sexualstrafrechts. Er umfasst den Zeitraum von Mitte 1998 bis Mitte 2004 und führt damit die "Gewaltberichte" von 1995 und 1998 konsequent fort. Einige Fakten aus dem Bericht: Von 2002 (erstes Jahr der Geltung des novellierten Polizeigesetzes) zu 2003 ist sowohl die Zahl der Strafanzeigen in Fällen häuslicher Gewalt um 14,7% (2002: 14.300; 2003: 16.402), als auch die Zahl der Wohnungsverweisungen und Rückkehrverbote um 41,6% (2002: 4.894; 2003: 6.931) gestiegen. Gegen 190 der insgesamt 11.825 Wohnungsverweisungen sind die Täter gerichtlich vorgegangen. In jedem Fall wurde die polizeiliche Maßnahme gerichtlich bestätigt. 77 % der Opfer haben sich zu einer direkten Vermittlung an eine qualifizierte Beratungsstelle bereit erklärt. 498 Opfer häuslicher Gewalt haben im Jahr 2002 und 741 im Jahr 2003 beim Zivilgericht die Zuweisung der Wohnung zur alleinigen Nutzung beantragt. 62 Frauenhäuser und 55 allgemeine Frauenberatungsstellen sowie 46 FrauenNotrufe helfen Frauen in Gewaltsituationen. Damit existieren in NRW in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt örtliche Kooperationen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. “Nur wenn wir auf allen Ebenen ansetzen und wenn wir alle Verantwortlichen ins Boot bekommen, wird häusliche Gewalt in NRW keine Chance haben," so 05 die Ministerin. Der Bericht wird in Kürze mit einem umfangreichen Dokumentationsteil veröffentlicht und kann dann kostenlos angefordert werden beim Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen, Broschürenstelle, 40190 Düsseldorf, bzw. über das Internet: www.mgsff.nrw.de. Quelle: www.social-times.de, 13.07 2004 06 Aufforderung zur Intervention .....im Kino “GEWALT GEHT UNS ALLE AN. EINMISCHEN STATT IGNORIEREN”. Mit diesem Slogan endet der eindrucksvolle Kinospot "Aktiv gegen Männergewalt", welcher mit Beginn der Aktionswoche im Unionkino im Forum City Mülheim für einige Zeit als Vorfilm gezeigt wurde. Die Szene Die Szenerie beginnt mit dem Anblick eines ganz gewöhnlichen Hausflures, der nächste Schwenk richtet sich auf das Treppenhaus, Stufe um Stufe wird sichtbar. Der Blick der Kamera geht weiter zum Hausausgang, die Umgebung wird erkennbar, ein gepflegter Hochhauskomplex, wie er in fast jeder Stadt zu finden ist. Nach einigen Ansichten des Innenhofes endet die Kamerafahrt mit dem letzten Bild einer Telefonzelle. Diese Szene an sich sagt nichts, kann jedoch vieles bedeuten..... Der Ton Die gesamte Kamerafahrt wird begleitet von Schritten, deren Klang von dem Geschrei eines Mannes und einer Frau jäh unterbrochen werden. "Ich hab die Schnauze voll, komm her"....., schreit der Mann, mehr Wortfetzen sind nicht zu verstehen. Die Worte der Frau sind undeutlich. Sie schreit und weint, die Zuschauer und Zuschauerinnen hören, verstehen und empfinden ihre Hilflosigkeit. Im Hintergrund hört man das ängstliche Weinen eines Kindes. Untermalt wird diese Geräuschkulisse von heftigen Schlägen und ohrenbetäubendem Krach, der zerschlagenes Geschirr oder ähnliches erahnen lässt. Die 07 Schritte enden letztendlich an der Telefonzelle, die von dem oben genannten Slogan “GEWALT GEHT UNS ALLE AN. EINMISCHEN STATT IGNORIEREN” begleitet werden. Ein eindrucksvoller Aufruf an alle Menschen, in einer solchen oder ähnlichen Situation nicht die Augen zu verschließen sondern zu handeln. Begleitend zum Kinospot wurde die Visitenkarte des "Runden Tisches gegen häusliche Gewalt” in Mülheim an der Ruhr in Form eines Flyers auf den Damentoiletten ausgelegt. So erhielten betroffene Frauen Zugriff auf eine Informationsbroschüre, die Hilfemöglichkeiten verschiedener Einrichtungen zum Thema aufzeigt. Ein ganz besonderes "Danke schön" geht an dieser Stelle an das Unionkino im Forum City Mülheim, welches uns mit Hilfe und Engagement tatkräftig unterstützte und so die Möglichkeit geschaffen hat, den Spot der Öffentlichkeit zu zeigen. 08 Aufforderung zur Intervention ..... im Berufsleben Die Idee -Mrs. Blueeyes Um eine Sensibilisierung für das Thema im Berufsleben und auch "auf der Straße" zu bewirken, bedarf es stärkerer Reize. In Anlehnung an eine beispielhafte Aktion aus Neuseeland “Mrs. Blueeyes”, haben wir zwei Frauen von einem professionellen Maskenbildner als Gewaltopfer herrichten lassen. Frau Y. verrichtet an diesem Tag ihre Arbeit wie gewohnt an der Informationstheke des Rathauses. Frau X. hält sich im halböffentlichen Raum auf, sie sucht Kontakt zu Außenstellen der Stadt, Banken und ähnlichen Einrichtungen. Zudem besucht sie Kolleginnen der Stadtverwaltung, die routinemäßig nicht unmittelbar mit ihr zusammenarbeiten. Die beiden Frauen stehen die ganze Zeit mit den Kolleginnen der Gleichstellungsstelle in Kontakt oder werden direkt begleitet. Die Absicht Die Intention dieser Aktion war es, die Reaktion der öffentlichen und betrieblichen Umgebung zu dokumentieren. Dabei sollte es keinesfalls um die Bestätigung negativer Vorurteile wie Voyeurismus, Gleichgültigkeit etc. gehen. Sondern Ziel war es, der Öffentlichkeit neue Möglichkeiten des Eingreifens aufzuzeigen. Die Umsetzung 8:00 vorher 09 9:00 Frau X.: “Am Verhalten der Angestellten sah ich, dass sie gerne etwas sagen würde, oder ihre Hilfe anbieten wollte, aber sie wusste nicht wie?” “An den Blicken der Menschen merkte ich, sie sind erschrocken, aber sie wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen. Die Umgehensweisen sind dann sehr unterschiedlich. Von Weggucken über Kopf senken bis hin zum Ausdruck der Gleichgültigkeit ist alles dabei.” “Bei den Menschen auf der Straße hatte ich das Gefühl, sie sehen in mir ein Opfer oder eine Aussätzige.” “Den meisten fremden Menschen, die ich bei dieser Aktion getroffen habe, war zunächst Erschrockenheit und dann Ratlosigkeit anzumerken.” Frau Y.: “Die erste Kollegin, die mich gesehen hat, war total erschrocken, hat sichtbar ihre Gesichtfarbe verloren und wollte sofort wissen, was los sei. Nachdem ich sie über die ungewöhnliche Aktion aufgeklärt hatte, sagte sie mir im Austausch über das Thema, dass sie eine ihr fremde Person nicht fragen würde, was geschehen sei, aus Angst ihr zu nahe zu treten.” 10:00 Frau X.: “In einer Bank ist ein Angestellter fast an mir vorbei gegangen, im letzten Augenblick sieht er mich, kommt zurück, sagt “Ups, schlimm?”. Ich reagier- 10 te, indem ich abwinkte. Er geht weiter, hinterlässt bei mir aber das Gefühl, als hätte er mir auf irgendeine Art und Weise Hilfe zukommen lassen wollen, wenn ich selbst den Willen dazu signalisiert hätte.” “Ich war erfreut zu erfahren, dass meine Kolleginnen fast alle sehr positiv reagiert haben. Sie fragten sofort, was mit mir los sei. Sie waren zunächst erschrocken, dann hilfsbereit und hätten alles andere am liebsten erst mal stehen und liegen gelassen, um mir zu helfen.” “Eine Kollegin hat mir nicht geglaubt, dass die Verletzungen nur geschminkt waren, sondern war in der Annahme, ich lüge sie an, um das Geschehene zu vertuschen. Ich benötigte einige Überzeugungskraft, bis sie mir geglaubt hat.” Frau Y.: “ Die Bürger und Bürgerinnen haben in der Regel eher gleichgültig reagiert. Ich hatte aber häufiger das Gefühl, dass meine Kollegin als Ansprechpartnerin für die entsprechenden Informationen bevorzugt wurde.” “Zu Beginn der Aktion hatte ich ein sehr flaues Gefühl, während der Arbeitzeit habe ich aber manchmal sogar vergessen, dass ich geschminkt war.” nachher 11 11:00 Um 11:00 Uhr war die Presse zu einer Konferenz eingeladen. Die Presse wurde zuvor über die Aktion nicht informiert. Es gab nur den Hinweis auf eine außergewöhnliche Kampagne. Die umfangreichen Ergebnisse dieser Konferenz entnehmen Sie dem Pressespiegel ab Seite 22. 12 Aufforderung zur Intervention .....im Theater Die Inszenierung des “Theaters im Fluss” aus Kleve zeigte ein Theaterstück gegen Gewalt mit dem Titel ".....aber ich lieb dich doch!". Eine Aneinanderreihung von kleinen Szenen zeichnet den Weg einer Gewaltbeziehung auf. Das Stück Ein ganz normaler Tag. Günther und Doro lieben sich, sie genießen ihre Zeit, tanzen. Doro ist glücklich. Günther möchte mit Doro ins Bett gehen, Doro wehrt ab. Ihr Wunsch ist Zärtlichkeit. Günther wird ungeduldig, er möchte nicht warten, zerrt sie brutal in Richtung Bett, schreit: “Du kommst jetzt mit”...... Doro packt einen Koffer. Günther kommt nach Haus, fragt was es zu bedeuten habe. Doro möchte ihre Schwester besuchen. Günther ist nicht einverstanden, versteht nicht warum, ist eifersüchtig. Er möchte gefragt werden und schreit Doro an. Doro hat an alles gedacht, die Versorgung ihrer Tochter Metti ist geregelt, sie freut sich auf ein Wiedersehn mit ihre Schwester. Günther wird immer ungehaltener. Er ist wütend, schreit und verbietet ihr den Besuch. Günther ruft Doros Schwester an und sagt den Besuch ab...... Günther wartet auf Doro. Sie kommt von einem Klassentreffen spät nach Hause. Günther ist wütend, weil Doro so lang unterwegs war. Doro erzählt von ihrem Treffen, wie ausgelassen und spaßig sie die Zeit mit ihren alten Freundinnen und Freunden empfunden habe. Er will alles ganz genau wissen, wo und wie lange Doro mit wem unterwegs war. Er möchte wissen, wer Peter ist und welche Rolle er für Doro spielt. Doro beteuert immer wieder, dass es ein ganz harmloser Abend mit alten Schulfreunden war. Günther glaubt ihr nicht, zerrt sie an den Haaren ins Schlafzimmer und will sich dort vergewissern, was gewesen ist...... Günther kommt sehr spät nach Hause. Doro fragt, wo er gewesen ist. Günther äußert, dass das seine Sache sei, er wolle sich nicht rechtfertigen. Doro erzählt, dass ihre Tochter Metti eine schlechte Arbeit mit nach Hause gebracht habe. Günther schreit Doro daraufhin an, dass sie an dem Ergebnis Schuld sei. Eigentlich war abgesprochen, dass Günther mit Metti übe, da er Mathe besser beherrsche als Doro. Günther schreit, wirft das Glas Wein auf den Boden. Er beginnt auf Doro einzuschlagen, immer wieder, immer heftiger, ruft: “Schlampe”, schlägt, tritt, bis sie zusammengekauert und hilflos auf dem Boden liegt. Günther fängt an zu weinen, entschuldigt sich, sagt, dass er nicht anders kann...... 13 Doro hat sich von Günther getrennt, sitzt abends gemütlich mit Kerze, Tee und Buch daheim. Plötzlich klopft es an der Tür. Günther verlangt Zutritt, er schlägt gegen die Tür, schreit, dass er herein möchte. Doro steht hinter der Tür, weiß nicht, was sie tun soll. Sie öffnet die Tür nicht und weint. Sie droht wieder einmal die Polizei zu rufen. Er schreit und hämmert weiter gegen die Tür, droht, dass er Doro fertig mache. Doro kauert hilflos und erschöpft am Türrahmen...... 14 Die Veranstaltung Zum Auftakt dieses Programmteils wurde das Publikum von Bürgermeisterin Frau Renate aus der Beek mit folgender Rede begrüßt: Liebe Gäste , ich freue mich sehr, Sie heute zu einer Aktion des Runden Tisches gegen häusliche Gewalt begrüßen zu dürfen, vor allem, weil ich persönlich als aktives Mitglied dieses Bündnisses an der Erarbeitung beteiligt war und insofern besonders gespannt auf Ihre Reaktion bin! Was erwartet Sie hier und heute? Der Runde Tisch, der gestern bereits hier am selben Ort einen spektakulären 1. Auftakt zur diesjährigen Kampagne gesetzt hat, ist ein Bündnis aus - mittlerweile knapp 30 - Institutionen und engagierten Einzelpersonen, die alle mit der Problematik der sog. "häuslichen Gewalt" befasst sind. "Häusliche Gewalt" - das ist Gewalt gegenüber Menschen, zu denen eine "Nahbeziehung" besteht und - wirklich wundern wird es Sie nicht - diese Gewalt richtet sich zu fast 80% gegen Frauen. Daher ist es nicht etwa Interpretationssache, wenn wir uns in den bisherigen 2 Jahren unseres gemeinsamen Wirkens ausschließlich und intensiv diesem Thema gewidmet haben, sondern spiegelt vielmehr eine schlimme Realität! Das Kurztheaterstück "aber ich lieb dich doch!", das uns gleich von der Gruppe "Theater im Fluss" aus Kleve gezeigt wird, ist - wie alle anderen Einzelaktionen der diesjährigen Aktionswoche vor allem an unsere wichtigsten Kooperationspartnerinnen und -partner gerichtet: die Mülheimer Bevölkerung! Ohne die Frau und den Mann von nebenan, ohne die Aufmerksamkeit des Umfeldes, sei es auf der Arbeit, im Bekanntenkreis oder im Verein nützen alle guten Vorsätze nichts und bleibt auch das beste Gesetz für viele Betroffene "nur bedrucktes Papier" (s. Gewaltschutzgesetz). Wie kann der Transfer ins Leben gelingen, damit ein spürbarer Nutzen der neuen Möglichkeiten erreicht wird? Ich sehe hier große Chancen, weil ich meine, die Stärken unserer Bürgerinnen und Bürger einigermaßen einschätzen zu können: Die Menschen in unserer Stadt Mülheim an der Ruhr stehen Dingen wie Gewalt, Zerstörung und Regelverletzungen besonders kritisch gegenüber, ihre Umwelt ist ihnen nicht gleichgültig. Das lässt sich u.a. daraus schließen, dass sie für das Leben in ihrer Stadt Ordnung, Sicherheit und klare Strukturen brauchen und fordern und die entsprechenden Bemühungen auch viel Unterstützung seitens der Bürgerinnen und Bürger erhalten. 15 Nur - wie sind die Handlungsmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt? Was gilt als ungebührliche Einmischung? Wo fängt die Privatsphäre an? Was ist für Außenstehende "rechtens", was kann sogar "gefährlich" werden ? Diese und andere Fragen stehen im Zentrum unserer diesjährigen Aktionswoche und wir wären froh, wenn Sie und wir darüber ins Gespräch kommen könnten - die Antworten finden wir dann sicher gemeinsam - und wenn nicht sofort, dann haben wir auf jeden Fall das Schweigen gebrochen, denn eins ist - glaube ich - hier unumstritten: Wir in Mülheim lehnen Gewalt als "Gestaltungsmittel" einer Beziehung ab und so wie wir denkt sicher die überwältigende Mehrheit der Menschen in dieser Stadt Wenn dieses "Potenzial" noch mehr als bisher aktiviert werden kann, hilft dies den Betroffenen wirklich. Lassen Sie uns also nun "einen Blick" auf das Problem wagen - ich lade Sie im Anschluss ganz herzlich zu einer Diskussion ein! Das Publikum im Rathaus Die Zuschauer und Zuschauerinnen waren betroffen, denn wer selbst die Situation der häuslichen Gewalt nicht kennt, bekommt durch das Theaterstück einen sehr bildhaften Eindruck, verstärkt durch die Lautstärke der Darstellung. Die Möglichkeit, sich im Rathaus öffentlich und kostenlos ein Theaterstück ansehen zu können, wurde von den Bürgern und Bürgerinnen nicht so ausgiebig genutzt, wie es sich der "Runde Tisch gegen häusliche Gewalt" als Veranstalter gewünscht hätte. Aber genau dieses Verhalten zeigt, dass häusliche Gewalt immer noch ein Tabuthema ist, mit dem niemand etwa zu tun haben möchte. So ist es weiterhin eine große Aufgabe des "Runden Tisches", dieses Thema immer wieder und immer häufiger in den Blick der Öffentlichkeit zu rücken. 16 Das Publikum in der Schule 150 Schülerinnen und Schüler des Schulzentrums an der Kleiststraße der Jahrgangsstufen 8 bis 10 hatten an einem Vormittag die Gelegenheit, das vorher beschriebene Theaterstück "...aber ich lieb dich doch!" anzuschauen. Die unterschiedlichsten Reaktionen kamen zum Vorschein. So erschien es auf den ersten Blick sehr absurd, dass bei der schlimmsten Gewaltszene ein allgemeines Gelächter der Schülerinnen und Schüler zu hören war. Jedoch beim zweiten Blick wurde erkennbar, mit welcher Emotionalität die Schülerinnen und Schüler die Szenen verfolgten. Bei der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass solche oder ähnliche Situationen den Schülerinnen und Schülern durchaus nicht unbekannt waren. Bei der Frage, wie in solchen Fällen geholfen werden kann, zeigte sich neben "eindeutigen" Vorschlägen - Polizei rufen, sofort selbst einschreiten - auch eine gewisse persönliche Ratlosigkeit im Umgang mit dem Problem. 17 Die Veranstaltung wurde vom WDR Fernsehen aufgezeichnet und zusammen mit weiteren Berichten über die Mülheimer Aktionswoche gegen häusliche Gewalt am Samstag, 13.11.2004, in der WDR "Lokalzeit" um 19.30 Uhr gesendet. Mehr dazu ist im Pressespiegel ab Seite 22 zu lesen. Kontakt: Theater im Fluss e.V. Ackerstraße 50-56 47533 Kleve Telefon: (0 28 21) 97 93 79 Fax: (0 28 21) 97 55 28 Mail: [email protected] 18 Aufforderung zur Intervention .....im Workshop Dienstag, den 09.11.04, im Raum A 11 der VHS "Was ist dran an unseren gewalttätigen Männern?" Migrantinnen, Migranten und binationale Paare waren eingeladen, sich zu Wort zu melden: - solche, die Gewalt erfahren oder ausgelebt haben, die Unterstützung gesucht und gefunden oder gerade nicht gefunden haben, solche, die bisher geschwiegen haben und sich Zivilcourage wünschen. Zum Thema "häusliche Gewalt" wurde zusammengetragen und diskutiert über: - Chancen und Risiken in der eigenen community, gesellschaftliche Angebote und Divergenzen, Bedeutsamkeit für Kinder, Trennung als Lösung? Im Rahmen dieses Workshops wurde nichtdeutschen Mülheimern/innen und Partnern/innen die Möglichkeit gegeben, mit Vorurteilen abzurechnen, sich zu erklären, mit kulturellen Wirkungen auseinander zu setzen und am Zusammenspiel interkultureller Lösungen teilzuhaben. 19 Donnerstag, den 11.11.04, im Raum A 11 der VHS, "Ausländerkriminalität - unsere Angst vorm schwarzen Mann?" Etwa jeder dritte Tatverdächtige in Deutschland ist Ausländer. Gewaltdelikte nichtdeutscher Jugendlicher nehmen besorgniserregend zu. Bei Gewalt in Paarbeziehungen fällt deutlich die hohe Betroffenheit ausländischer Frauen auf. - Sehen wir etwas, das wir sehen wollen? Sind wir in der Lage, fremde Systeme zu beurteilen? Greifen unsere gesellschaftlichen Interventionen? Im Rahmen dieses Workshops wurde Multiplikatoren und Multiplikatorinnen die Möglichkeit gegeben, ihr interkulturelles Know-how zusammenzutragen, multikulturelle Erfahrungen auszutauschen, Berührungsängste und Verhaltensmodelle zu benennen und gemeinsam zu reflektieren, was uns im Zuge von Globalisierungstendenzen weiterbringt. Kontakt: Frau Schreiber-Aydeniz Trooststraße 18 45468 Mülheim an der Ruhr Tel.: (02 08) 3 89 93 46 20 Nachbetrachtung In der Zeit vom 8. - 12. November 2004 führte der "Runde Tisch gegen häusliche Gewalt" in Mülheim an der Ruhr die Aktionswoche "Was tun bei häuslicher Gewalt?" durch. Mit sehr verschiedenen Veranstaltungen wurde die Bevölkerung aufgerufen und motiviert, sich im Sinne zivilgesellschaftlichen Eingreifens diesem schwierigen Thema zu nähern. Die ungewöhnlichen Mittel, wie die szenische Darstellung oder eine heimlich vorbereitete Kampagne, sollten dazu beitragen, eine breite Öffentlichkeit in dieser Stadt zu erreichen und zu aktivieren. Das dieses Unterfangen gelungen ist, wurde im Gespräch sowohl mit den Akteuren als auch im Dialog mit beteiligten Bürgern und Bürgerinnen deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Signifikanz dieses Themas wurde zudem durch die umfangreiche Präsenz der unterschiedlichen Pressemedien, die uns durch die gesamte Aktionswoche begleitet haben, bestätigt. Mülheim ist in dieser Aktionswoche dem Ziel, neben den gesetzlichen Mitteln unterschiedliche Interventionsmöglichkeiten zur Enttabuisierung des Themas aufzuzeigen, einen wichtigen Schritt näher gekommen. "Gewalt als Gestaltungsmittel einer Beziehung sollte verabscheut und abgelehnt werden". Um zu einer effektiven Umsetzung dieser Wertevorstellung zu gelangen, reicht nicht eine Aktionswoche allein, sondern es muss eine permanente Auseinandersetzung mit dem Thema stattfinden. So sind der “Runde Tisch gegen häuslich Gewalt” und alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, weiterhin im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten zu agieren und gegebenenfalls an entsprechender Stelle Zivilcourage zu zeigen, auch wenn an manchen Stellen die Gefahr besteht, in die Privatsphäre einer Person einzudringen. Meistens hilft aktives Handel mehr, als passives Zuschauen und Schweigen. 21 Pressespiegel Dienstag, 09.11.2004 WAZ Fremde Leute ansprechen kostet Überwindung Blaue Augen, weil das Essen nicht geschmeckt hat oder man(n) einfach schlechte Laune hat. Frauen und Kinder werden häufig Opfer häuslicher Gewalt. Eine Aktionswoche Gleichstellungsstelle Öffentlichkeit für der soll das die Thema sensibilisieren. Als Silvia Benner gestern zur Arbeit kam, wurde sie blass um die Nase. Ein blaugrünes Veilchen zierte das Gesicht ihrer Kollegin Wiebke Vogel. "Ich hab ihr Hilfe Blutergüsse, die Aufsehen erregen. Einen Tag lang arbeitete Benner. Doris Bartels mit geschminkten Hämatomen im Gesicht. Viele Besten Passanten sahen über ihre Verletzungen hinweg. nicht." angeboten", "Aber wie reagiere, Umso erzählt ich wusste größer war am ich die Erleichterung, als sich herausstellte: Alles nur geschminkt. Zum Auftakt Veranstalter der Aktionswoche provokant vor. des Ohne Runden Tisches Vorwarnung gegen häusliche erschienen zwei Gewalt gingen Mitarbeiterinnen die der Stadtverwaltung mit eindeutigen Verletzungen auf der Arbeit. Die Reaktionen der Kollegen: vorbildlich. "Viele haben gefragt, ob sie mir helfen können", berichtet Vogel und Leidensgenossin Doris Bartels fügt hinzu: "Es ist gut zu wissen, dass ich Hilfe bekommen würde, sollte ich in Not geraten." Zurückhaltender reagierten Passanten auf die entstellten Gesichter der Testpersonen. Nur ein Mann erkundigte sich nach Bartels. "Ich glaube, dass die Hemmschwelle bei Fremden größer ist als bei Freunden und Kollegen", meint Vogel. Und dass, obwohl häusliche Gewalt schon zwei Jahre keine Privatsache mehr ist. Das Gewaltschutzgesetz erlaubt der Polizei, gewalttätigen Männern Hausverbot zu erteilen und sie der gemeinsamen Wohnung zu verweisen. "Mit unserer Projektwoche wollen wir die Öffentlichkeit zu Zivilcourage aufrufen", erklärt Gleichstellunggsbeauftragte Antje Buck. Aber auch die beiden "Opfer" sind um eine Erfahrung reicher: "Es ist ein komisches Gefühl, wenn einen alle angucken", so Vogel. "Ich bin froh, mich wieder abschminken zu können." Heute ab 10 Uhr spielen zwei Darsteller des Theaters am Fluss im Rathausfoyer typische 22 Gewaltszenen. Am Mittwoch findet zwischen 14 und 16 Uhr ein Gewaltpräventionseminar statt. Fragen dazu werden unter Tel: 941 54 90 beantwortet. Außerdem läuft seit gestern ein Vorfilm zum Thema im Union Kino. a.haWAZ-Bild: Ingo Otto NRZ Blutergüsse im Gesicht GEWALT / Zwei Frauen ließen sich für eine Aktion des Runden Tischs von einem Maskenbildner Hämatome aufschminken. Als Wiebke Vogel gestern morgen im Rathausfoyer ihren Dienst antrat, jagte sie ihrer Kollegin am Info-Schalter einen kräftigen Schreck ein, denn ihre gesamte rechte Gesichtshälfte war blaugelb angelaufen. Ganz vorsichtig, leise und zurückhaltend erkundigte sich Silvia Benner nach dem Befinden ihrer Kollegin und ob sie ihr helfen könne. Geschlagen vom Partner? Von ihrem Partner sei sie geschlagen worden, gab Wiebke Vogel zunächst vor. Da ihre Kollegin aber sichtlich bestürzt reagierte und einfühlsam ihre Hilfe anbot, räumte die Verwaltungsmitarbeiterin bald ein, dass sie sich freiwillig an einer Aktion gegen häusliche Gewalt des Runden Tischs beteiligt hatte. Auch Doris Bartels, die in der Sozialagentur arbeitet, ließ sich von einem professionellen Maskenbildner wie ein Opfer häuslicher Gewalt schminken und ging mit einem großen Hämatom auf der Wange durch die Innenstadt. "Passanten erschraken, schauten aber darüber hinweg. Kollegen, die mich kannten, boten mir ihre Hilfe an", erzählt sie. Viele hätten ihr gar nicht glauben wollen, dass es gespielt war. Sie dachten wohl, es sei eine typi- 23 sche Ausrede wie der Treppensturz oder die übersehene Tür, mit der sich misshandelte Frauen aus Scham in solchen Situationen oft herausreden. Für beide "Opfer" war es eine wichtige Selbsterfahrung. Am liebsten hätten sie die Spuren der Gewalt mit Haaren bedeckt oder wären im Boden versunken. Erleichtert wischten sie sich nach drei Stunden die Schminke von der Backe. "Viele sind verlegen" Ziel der Aktion, die erstmals in Neuseeland durchgeführt wurde, war es nicht, Voyeurismus oder Gleichgültigkeit von Passanten anzuprangern, erklärte Antje Buck von der Gleichstellungsstelle, sondern die Öffentlichkeit für ein aktuelles Thema zu sensibilisieren, das oft als Privatsache abgetan wurde. "Die wenigsten schauen weg, aber viele sind verlegen und wissen nicht die richtige Form der Ansprache", meint Buck. Wer sich zurückhaltend frei von Schlüssellochneugierde nach dem Befinden erkundigt und Hilfe anbietet, wird die Intimsphäre der Betroffenen nicht verletzen, denkt sie. Eingebettet ist die so genannte Aktion "Frau Blaues Auge" in eine Aktionswoche, die heute von Bürgermeisterin Renate aus der Beek im Rathausfoyer um 10 Uhr eröffnet wird. Anschließend präsentiert das "Theater im Fluss" in dem zwanzigminütigen Stück "Aber ich lieb dich doch" neun typische Szenen häuslicher Gewalt. Unter die Haut geht auch ein Kino-Spot, der in den nächsten Wochen in den Vorstellungen ab 18 Uhr im Union-Kino zu sehen ist. Ein Flyer des Runden Tisches nennt Kontaktadressen und informiert über die Möglichkeiten der Polizei im Gewaltfall ein zehntägiges Hausverbot auszusprechen. (stt) 08.11.2004 Radio Beiträge auf dem Lokalsender Antenne Ruhr und im WDR 2 in der Sendung “Zwischen Rhein und Weser”. Fernsehen Filmbeitrag mit Veranstaltungshinweis auf die Aktionswoche in Mülheim an der Ruhr, ausgestrahlt in der Sendung “Lokalzeit” vom WDR. Samstag, 14.11.2004 Fernsehen Ein ca. 2-3 minütiger Filmbeitrag in der Sendung “Lokalzeit” vom WDR berichtet über die Aktionswoche und dem damit verbundenen Thema “Häusliche Gewalt”. Der Beitrag beleuchtet das Thema von verschiedenen Seiten. Einführend wurde über einige Aktivitäten während der Aktionswoche in Mülheim an der Ruhr berichtet. Im Rahmen der Theateraufführung wurden Schüler und Schülerinnern zum Thema befragt. Eine Schülerin meldete sich zu Wort, die häusliche Gewalt selbst daheim erlebt hatte. 24 Im weiteren Verlauf des Berichtes kommt Frau Z. zu Wort, der es als Gewaltopfer aus eigener Kraft gelungen ist, sich aus einer 13jährigen Gewaltbeziehung zu befreien. Es folgt ein kurzes Statement eines Mülheimer Polizisten, der über die Umgehensweise mit dem Gewaltschutzgesetz informiert. Im Anschluss ist die Mülheimer Gleichstellungsbeauftragte Antje Buck live im Studio und beantwortet häufig gestellte Fragen: Wie häufig ist häusliche Gewalt? Nimmt häusliche Gewalt zu? Was geschieht nach den 10 Tagen der Wohnungsverweisung? Was raten Sie den Frauen? Wo finden die Frauen Hilfe? 25 Anlaufstellen in Mülheim an der Ruhr Folgende Einrichtungen sind auf der Visitenkarte des “Runden Tisches gegen häusliche Gewalt” zu finden: AWO Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Partnerschaft und Sexualität Heinrich-Melzer-Str. 13 45468 Mülheim an der Ruhr Tel. (02 08) 45 00 32 25 (Frau Hecht) email: [email protected] Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr Hagdorn 1a 45468 Mülheim an der Ruhr Tel. (02 08) 30 03-2 25 (Frau Hirsch-Palepu) email: [email protected] Hilfe für Frauen e.V. Hans-Böckler-Platz 9 45468 Mülheim an der Ruhr Tel. (02 08) 39 01 39 (Frau Pastoors) Frauenhaus Postfach 10 08 30 45408 Mülheim an der Ruhr Tel. (02 08) 99 70 86 (Frau Erden, Frau Zapusek) Gleichstellungsstelle der Stadt Mülheim an der Ruhr Ruhrstr. 32-34 45466 Mülheim an der Ruhr Tel. (02 08) 4 55-15 40 (Frau Buck) email: [email protected] Katholische Familienbildungsstätte Mülheim an der Ruhr Althofstr. 8 45468 Mülheim an der Ruhr Tel. (02 08) 30 83-1 40 (Frau Lichtendahl) email: [email protected] Malz e.V. Mülheimer Arbeitslosenzentrum Friedrichstr. 24 - DGB-Haus 45468 Mülheim an der Ruhr Tel. (02 08) 3 25 21 u. 3 26 27 email: [email protected] Mülheimer Frauenklinik am Ev. Krankenhaus Mülheim Wertgasse 30 45468 Mülheim an der Ruhr Kommissariat Vorbeugung Tel. (02 08) 3 01 25 70 (Frau Brendle) email: Annchen.Brendle@ muelheim.polizei.nrw.de Kommissariat Opferschutz Tel. (02 08) 3 01 25 68 (Frau Ronsieck) Weißer Ring Tel. (02 08) 3 66 44 (Herr König) email: [email protected] Rechtsanwältin Susanne Rittershaus Mintarder Str. 4 45481 Mülheim an der Ruhr Tel. (02 08) 4 66 56 77 Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V. Kuhlendahl 63 45470 Mülheim an der Ruhr Tel. (02 08) 3 08 53 20 (Frau Zerres) email: [email protected] Stadt Mülheim an der Ruhr Kommunaler Sozialer Dienst/Bereich Jugendhilfe telefonisch erreichbar über die Rathauszentrale (02 08) 4 55-18 20/21 Anlaufstelle für Hilfen für alleinerziehende u. werdende Müter sowie Frauen u. Kinder im Frauenhaus/Sozialamt (02 08) 4 55-50 81 (Frau Ring) (02 08 )4 55-50 40 (Frau Baum) Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle/Gesundheithaus Heinrich-Melzer-Str. 3 45468 Mülheim an der Ruhr Tel. (02 08) 45 5-53 65 (Frau Thater) email: [email protected] Amtsgericht Georgstr. 13 45468 Mülheim an der Ruhr Tel. (02 08) 45 09 – 0 Polizei Mülheim Ulmenallee 20-22 45478 Mülheim an der Ruhr 26 Gewaltschutzgesetz Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen Gewaltschutzgesetz - GewSchG (BGBl. I vom 11. Dezember 2001). § 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen (1) Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Anordnungen sollen befristet werden; die Frist kann verlängert werden. Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass der Täter es unterlässt, 1. die Wohnung der verletzten Person zu betreten, 2. sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten, 3. zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält, 4. Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen, 5. Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen, soweit dies nicht zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist. (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn 1. eine Person einer anderen mit einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit widerrechtlich gedroht hat oder 2. eine Person widerrechtlich und vorsätzlich a) in die Wohnung einer anderen Person oder deren befriedetes Besitztum eindringt oder b) eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt. Im Falle des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe b liegt eine unzumutbare Belästigung nicht vor, wenn die Handlung der Wahrnehmung berechtigter Interessen dient. (3) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 kann das Gericht die Maßnahmen nach Absatz 1 auch dann anordnen, wenn eine Person die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter 27 Störung der Geistestätigkeit begangen hat, in den sie sich durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel vorübergehend versetzt hat. § 2 Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung (1) Hat die verletzte Person zum Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt, so kann sie von diesem verlangen, ihr die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen. (2) Die Dauer der Überlassung der Wohnung ist zubefristen, wenn der verletzten Person mit dem Täter das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück, auf dem sich die Wohnung befindet, zusteht oder die verletzte Person mit dem Täter die Wohnung gemietet hat. Steht dem Täter allein oder gemeinsam mit einem Dritten das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zu, auf dem sich die Wohnung befindet, oder hat er die Wohnung allein oder gemeinsam mit einem Dritten gemietet, so hat das Gericht die Wohnungsüberlassung an die verletzte Person auf die Dauer von höchstens sechs Monaten zu befristen. Konnte die verletzte Person innerhalb der vom Gericht nach Satz 2 bestimmten Frist anderen angemessenen Wohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschaffen, so kann das Gericht die Frist um höchstens weitere sechs Monate verlängern; es sei denn, überwiegende Belange des Täters oder des Dritten stehen entgegen. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht und das dingliche Wohnrecht. (3) Der Anspruch nach Absatz l ist ausgeschlossen, 1. wenn weitere Verletzungen nicht zu besorgen sind, es sei denn, dass der verletzten Person das weitere Zusammenleben mit dem Täter wegen der Schwere der Tat nicht zuzumuten ist oder 2.wenn die verletzte Person nicht innerhalb von drei Monaten nach der Tat die Überlassung der Wohnung schriftlich vom Täter verlangt oder 3. soweit der Überlassung der Wohnung an die verletzte Person besonders schwerwiegende Belange des Täters entgegenstehen. (4) Ist der verletzten Person die Wohnung zur Benutzung überlassen worden, so hat der Täter alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Ausübung dieses Nutzungsrechts zu erschweren oder zu vereiteln. (5) Der Täter kann von der verletzten Person eine Vergütung für die Nutzung verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht. 28 (6) Hat die bedrohte Person zum Zeitpunkt einer Drohung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.1, auch in Verbindung mit Abs. 3, einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt mit dem Täter geführt, kann sie die Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung verlangen, wenn dies erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine unbillige Härte kann auch dann gegeben sein, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist. Im Übrigen gelten die Absätze 2 bis 5 entsprechend. § 3 Geltungsbereich, Konkurrenzen (1) Steht die verletzte oder bedrohte Person im Zeitpunkt einer Tat nach § l Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 unter elterlicher Sorge, Vormundschaft oder unter Pflegschaft, so treten im Verhältnis zu den Eltern und zu sorgeberechtigten Personen an die Stelle von §§ 1 und 2 die für das Sorgerechts-, Vormundschafts- oder Pflegschaftsverhältnis maßgebenden Vorschriften. (2) Weitergehende Ansprüche der verletzten Person werden durch dieses Gesetz nicht berührt. § 4 Strafvorschriften Wer einer bestimmten vollstreckbaren Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 oder 3, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Die Strafbarkeit nach anderen Vorschriften bleibt unberührt. 29 Polizeigesetz Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW);Bekanntmachung der Neufassung vom 25. Juli 2003 Dritter Unterabschnitt Platzverweisung, Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt § 34 Platzverweisung (1) Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten. Die Platzverweisung kann ferner gegen eine Person angeordnet werden, die den Einsatz der Feuerwehr oder von Hilfs- oder Rettungsdiensten behindert. (2) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem bestimmten örtlichen Bereich eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann ihr für eine bestimmte Zeit verboten werden, diesen Bereich zu betreten oder sich dort aufzuhalten, es sei denn, sie hat dort ihre Wohnung oder nimmt dort berechtigte Interessen wahr. Örtlicher Bereich im Sinne des Satzes 1 ist ein Gemeindegebiet oder ein Gebietsteil innerhalb einer Gemeinde. Die Maßnahme ist zeitlich und örtlich auf den zur Verhütung der Straftat erforderlichen Umfang zu beschränken. Sie darf die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten. § 34a Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt (1) Die Polizei kann eine Person zur Abwehr einer von ihr ausgehenden gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer anderen Person aus einer Wohnung, in der die gefährdete Person wohnt, sowie aus deren unmittelbaren Umgebung verweisen und ihr die Rückkehr in diesen Bereich untersagen. Der räumliche Bereich, auf den sich Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot beziehen, ist nach dem Erfordernis eines wirkungsvollen Schutzes der gefährdeten Person zu bestimmen und genau zu bezeichnen. In besonders begründeten Einzelfällen können die Maßnahmen nach Satz 1 auf Wohn- und Nebenräume beschränkt werden. (2) Der Person, die die Gefahr verursacht und gegen die sich die polizeilichen Maßnahmen nach Absatz 1 richten (betroffene Person), ist Gelegenheit zu geben, dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitzunehmen. (3) Die Polizei hat die betroffene Person aufzufordern, eine Anschrift oder eine zustellungsbevollmächtigte Person zum Zweck von Zustellungen behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen, die zur Abwehr einer Gefahr im Sinne des Absatzes 1 ergehen, 30 zu benennen. (4) Die Polizei hat die gefährdete Person auf die Möglichkeit der Beantragung zivilrechtlichen Schutzes hinzuweisen, sie über Beratungsangebote zu informieren, ihr eine Inanspruchnahme geeigneter, für diese Aufgabe qualifizierter Beratungseinrichtungen nahe zu legen und anzubieten, durch Weitergabe ihres Namens, ihrer Anschrift und ihrer Telefonnummer einen Kontakt durch die in der polizeilichen Einsatzdokumentation näher bezeichneten Beratungseinrichtung zu ermöglichen. (5) Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot enden außer in den Fällen des Satzes 2 mit Ablauf des zehnten Tages nach ihrer Anordnung, soweit nicht die Polizei im Einzelfall ausnahmsweise eine kürzere Geltungsdauer festlegt. Stellt die gefährdete Person während der Dauer der gemäß Satz 1 verfügten Maßnahmen einen Antrag auf zivilrechtlichen Schutz mit dem Ziel des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, enden die Maßnahmen nach Absatz 1 mit dem Tag der gerichtlichen Entscheidung, spätestens jedoch mit Ablauf des zehnten Tages nach Ende der gemäß Satz 1 verfügten Maßnahmen. Die §§ 48, 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleiben unberührt. (6) Das Gericht hat der Polizei die Beantragung zivilrechtlichen Schutzes sowie den Tag der gerichtlichen Entscheidung unverzüglich mitzuteilen; die §§ 18 bis 22 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz bleiben unberührt. Die Polizei hat die gefährdete und die betroffene Person unverzüglich über die Dauer der Maßnahmen nach Absatz 1 in Kenntnis zu setzen. (7) Die Einhaltung eines Rückkehrverbotes ist mindestens einmal während seiner Geltung zu überprüfen. 31 Impressum : Herausgeber: “Runder Tisch gegen häusliche Gewalt” in Mülheim an der Ruhr Kontakt: Gleichstellungsstelle Mülheim an der Ruhr, Ruhrstraße 32-34, 45466 Mülheim an der Ruhr Gestaltung und Textbearbeitung: Miriam Freise Gefördert mit Mitteln des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen November 2004 32