hausordnung - Stadt Dettelbach

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hausordnung - Stadt Dettelbach
HAUSORDNUNG
§1
Aufsicht:
Aufsicht hat der Schlüsselträger des jeweiligen Tages.
(Liste auf www.juz-dettelbach.de)
Schlüsselträger kann nur werden, wer über 14 Jahre ist und eine pädagogische
Schulung von Kilian erhalten hat.
Schlüsselträger sind im Vorfeld bestimmt und für die Einhaltung der Öffnungszeiten
und Regeln verantwortlich. Sie können im Ausnahmefall vom Hausrecht Gebrauch
machen.
Der Vorstand der Jugendinitiative und Kilian Schick als Angestellter der Stadt haben
das Hausrecht und sind den Besuchern und Schlüsselträgern gegenüber
weisungsbefugt.
§2
Öffnungszeiten:
Das JUZ ist jeden Tag von 15.00 – 18.00 Uhr geöffnet. Die Schlüsselträger dürfen das
JUZ bei Bedarf unter der Woche bis 21.00 Uhr und am Wochenende (Freitag und
Samstag) bis 22.00 Uhr öffnen.
§3
Regeln:
1. Wir dulden keine Beleidigungen oder Gewaltanwendungen
Mitarbeitern, Minderheiten oder anderen Besuchern.
gegenüber
2. Im JUZ ist Rauch- und Alkoholverbot (Ausnahme: Keller).
3. Vor dem Haus ist Ruhe zu bewahren, damit sich die Nachbarn nicht gestört fühlen.
4. Unter 16-jährige dürfen in Sichtweite des JUZ nicht rauchen.
5. Die Räume sind sauber zu halten und die Einrichtung mit Sorgfalt zu behandeln,
die Räume müssen jeden Tag sauber (ohne Müll) hinterlassen werden.
6. Jeder zweite Samstag ist Putztag.
7. Der Jugendtreff ist kein rechtsfreier Raum – Straftaten wie z.B. Diebstahl oder
Sachbeschädigung werden zur Anzeige gebracht.