150802_Römerhof_Ausschreibung_SK-Köln_Sp[...]

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150802_Römerhof_Ausschreibung_SK-Köln_Sp[...]
Spartenleitung Golf Norbert Heßler
[email protected]
0173 / 5153661
Stand: 15.01.2015
Turnierausschreibung
Spätsommerturnier 2015
Ausrichter:
Sportverein Sparkasse KölnBonn (www.sk-sportverein.de)
Turniertermin:
02.08.2015 ab 9.00 Uhr in 3er- oder 4er-Flights; die Einteilung der Flights erfolgt
gemischt nach den Vorgaben
Austragungsort:
Golfanlage Römerhof, Heimerzheimer Str., 53332 Bornheim, Tel 02222/931940
Turniermodus:
Einzel-Zählspiel vorgabenwirksam nach Stableford über 18 Löcher mit Vorgabe
nach dem DGV-Vorgabensystem; die Einteilung der Vorgabeklassen erfolgt nach
Eingang der Meldungen und wird spätestens am Turniertag bekannt gemacht
Spielbedingungen: Es wird nach den Offiziellen Golfregeln des DGV und den Platzregeln des örtlichen
Golfclubs gespielt, diese können am Turniertag im Sekretariat eingesehen werden
Startberechtigt:
Mitglieder der Golfsparte im Sportverein Sparkasse KölnBonn sowie Mitglieder
anderer Betriebssportgemeinschaften im BKV Köln, die ihren BSG-GreenfeeGutschein der Golfanlage Römerhof für eine kostenlose Turnierteilnahme einlösen möchten, mit mindestens Stammvorgabe 54
Wertung:
Nettowertung: gemeinsam für Damen und Herren, Anzahl und Einteilung der Klassen nach Anmeldungen
Startgeld:
55,-- € je Teilnehmer; der
Sportverein zahlt für Mitglieder im Sportverein
Sparkasse KölnBonn einen freiwilligen Zuschuss*
Bei Einsatz des BSGGutscheins der Golfanlage
Römerhof ist die Turnierteilnahme kostenfrei
Für Mitglieder der Golfanlage Römerhof ohne
Einsatz
des
BSGGutscheins ermäßigt sich
das Startgeld auf 35,-- € je
Teilnehmer
Das Startgeld ist auch zu zahlen, wenn eine Abmeldung nicht spätestens 7 Kalendertage vor dem Turnier erfolgt
Meldungen:
Per email mit Angabe der Stammvorgabe und des Heimatclubs bis zum 25.07.2015
an [email protected]
Startzeiten:
Werden ab dem 29.07.2015 auf der homepage des Sportvereins veröffentlicht
http://www.sk-sportverein.de/events/
Spielleitung:
Bestehend aus 3 Personen, wird vor Spielbeginn bekannt gegeben
Siegerehrung:
Nach Abschluss des Turniers im Clubrestaurant, dort eingenommene Speisen und
Getränke zahlt jeder selbst
Haftung:
Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung bei Verletzung, Beschädigung und Verlust jeglicher Art
Vorbehalte:
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum ersten Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern, mit Ausnahme der Vorgabenwirksamkeit; nach dem ersten
Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen „außergewöhnlicher
Umstände“ zulässig (Regel 33)
*Der Zuschuss wird nur bei tatsächlicher Teilnahme gezahlt – bei Abmeldungen nach dem o.g. Termin ist das volle Startgeld zu zahlen

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