Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Praxisverkauf

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Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Praxisverkauf
Steuerliche
Gestaltungsmöglichkeiten
beim Praxisverkauf
VPmed
09. Mai 2015
Ihr Referent
Dipl.-Kfm. Thomas Karch
§
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
§
VPmed – Verlässliche Partner für
mediziner
§
100%ige Spezialisierung
§
Steuer- und Praxisberatung
§
Seit 15 Jahren in der Beratung für
Praxisabgaben tätig
Ausgangssituation Abgeber
Praxisabgabe bereitet vielen Ärzten Kopfzerbrechen
1. Welche Steuern fallen an?
2. Was kann ich gestalten?
3. Wie bereite ich mich vor?
1. Welche Steuern fallen an?
2. Was kann ich gestalten?
3. Wie bereite ich mich vor?
Dr. Sommer, Hausarzt in Wuppertal
T€
§ Gewinn 2014 lt. Einnahmenüberschussrechnung
135
§ Gezahlter Kaufpreis für Praxis
155
§ Buchwert Anlagevermögen Ende 2014
§ Offene Forderungen (KV und Privat) Ende 2014
9
45
§ Offene Lieferantenrechnungen Ende 2014
5
§ Veräußerungskosten
5
5
Einkommensteuer bei Praxisabgabe
Besteuerungsgrundlagen
Gewinn aus der
laufenden
(ärztlichen) Tätigkeit
Übergangsgewinn
Normal zu
versteuern
Normal zu
versteuern
Gewinn aus der
Veräußerung
begünstigt zu
versteuern
Laufender Gewinn und
Übergangsgewinn Dr. Sommer
unbegünstigt zu versteuern
€
laufender Gewinn
135.000
Forderungen (KV und Privat)
ESt 2014 (€)
45.000
offene Lieferantenrechnungen
-
5.000
Übergangsgewinn
=
40.000
Gesamt
175.000
55.000
» Zusammenballung von Einkünften im letzten Praxisjahr
» Hoher Gewinn à Hohe Steuerlast
» Durchschnittlicher Steuersatz in 2014 für Dr. Sommer: 37%
Steuerbegünstigungen bei
Praxisabgabe
Steuervergünstigungen
Freibetrag
Fünftelungsregelung
„halber“ Steuersatz
Freibetrag (T€)
Auswirkung Freibetrag
45
45
136
Steuerpflichtiger Betrag
Steuerfreier Betrag
181
Veräußerungsgewinn (T€)
„Halber Steuersatz“
Der „halbe“ Steuersatz auf begünstige Veräußerungsgewinne (bis 5 Mio. €)
reduziert die Steuerbelastung auf 56% des durchschnittlichen Steuersatzes,
der sich ohne Begünstigung ergäbe. Der begünstigte Steuersatz beträgt aber
mindestens 15%.
Beispiel:
Gesamte durchschnittliche Steuerbelastung
37,00 %
Begünstigter „halber“ Steuersatz 56% von 37%
20,72 %
Steuerersparnis durch die Begünstigung
16,28 %
Voraussetzung für die Steuerbegünstigung
Freibetrag und „halber“ Steuersatz
§ 55. Lebensjahr vollendet oder dauernd berufsunfähig
§ Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven (Veräußerung des gesamten
Anteils/Entnahme von SBV ggf. in das PV)
§ Einstellung der ärztlichen Tätigkeit für eine „gewisse Zeit“ im „örtlichen
Wirkungskreis“
§ einmal im Leben
Begünstigte Besteuerung Veräußerungsgewinn
€
Veräußerungserlös
155.000
Rest-Buchwert Anlagevermögen
-
9.000
Veräußerungskosten
-
5.000
Veräußerungsgewinn
Freibetrag (45 - [141-136])
141.000
-
40.000
begünstigt zu versteuern
101.000
ermäßigte Steuer in 2014
21.000
normale Steuer in 2014
42.420
Steuerersparnis
21.420
1. Begünstigung
2. Begünstigung
1. Welche Steuern fallen an?
2. Was kann ich gestalten?
3. Wie bereite ich mich vor?
Was bedeutet „ steuerliche Gestaltung“
bei der Praxisabgabe
§ Sicherung und Optimierung der Steuervorteile
§ Vermeidung von Steuerfallen
Beispiel 1: Optimierung von Steuervorteilen
§ Dr. Sommer verkauft seine Praxis nicht zum 31.12.2014,
sondern erst zum 02.01.2015
Verkauf per
31.12.2014
2014 (€)
Verkauf per
02.01.2015
2014 (€)
2015 (€)
135.000
laufender Gewinn
135.000
Übergangsgewinn
40.000
40.000
141.000
141.000
Freibetrag
40.000
40.000
Steuer (normaler Steuersatz (135+40))
55.000
34.000
8.000
Steuer (ermäßigter Steuersatz (141-40))
21.000
0
20.000
34.000
28.000
Veräußerungsgewinn
Summe
76.000
Ersparnis Verkauf zum 02.01.2015 gegenüber 31.12.2014
62.000
14.000
Beispiel 2: Vermeidung von Steuerfallen
§ 6 Jahre vor der Praxisabgabe erwirbt Dr. Sommer einen Pkw
(Mercedes Coupe, Preis: 84T€), um vor Abgabe die steuerlichen
Vorteile noch mitzunehmen und den Pkw nach Abgabe privat weiter
zu fahren
€
Pkw Anschaffungskosten in 2009
Abschreibung 2009-2014
Buchwert bei Praxisabgabe
Gebruachtwagenwert bei Praxisabgabe
84.000
-
84.000
0
29.000
Beispiel 2: Vermeidung von Steuerfallen
Steuerbelastung
mit Pkw im BV
ohne Pkw im BV
€
€
155.000
Veräußerungserlös
155.000
Entnahme Pkw
+
29.000
Restbuchwert Anlagevermögen
-
9.000
9.000
Veräußerungskosten
-
5.000
5.000
170.000
141.000
6.000
40.000
164.000
101.000
34.000
21.000
Veräußerungsgewinn
Freibetrag (40-[170-136])
Steuer
Mehrbelastung durch Pkw
-
13.000
Beispiel 3: Vermeidung von Steuerfallen
§ Der Übernehmer der Praxis bittet Dr. Sommer um überleitende
Mitarbeit für ein ½ Jahr
§ Folgende Alternativen:
a) Dr. Sommer wird angestellt
b) Dr. Sommer arbeitet als Freiberufler und rechnet Honorar an
den Übernehmer ab
c) Dr. Sommer betreut auf eigene Rechnung ausgewählte
Patienten weiter
Beispiel 3: Vermeidung von Steuerfallen
» Weiterarbeit nach Praxisabgabe kann zum Verlust der Steuervorteile
auf den Veräußerungsgewinn führen
» Zu a): Dr. Sommer bezieht Gehalt, ist abhängig beschäftigt
à keine Gefährdung des Steuervorteils
» Zu b): im Einzelfall zu beurteilen: Bezieht sich die freie Mitarbeit nur
auf die Patienten des Übernehmer
à keine Gefährdung des Steuervorteils
» Zu c): wenn die Honorare mehr als 10% seiner Einnahmen aus
Vorjahren betragen, dann
à fällt der Steuervorteil weg
Weitere Anlässe für Steuergestaltungen
§ Kauf gegen Ratenzahlung oder Rente
§ Übergangskooperation
§ Kappung der Kirchensteuer bei hohen Veräußerungsgewinnen
Sonderfälle
§ Verkauf einer halben Vertragsarztzulassung
§ Praxisverkauf mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen
§ Praxisschließung nach Zwangseinzug der Vertragsarztzulassung
§ Unentgeltliche Übertragung
1. Welche Steuern fallen an?
2. Was kann ich gestalten?
3. Wie bereite ich mich vor?
Wie gehe ich vor?
§ Rechtzeitig nicht betriebsnotwendiges Vermögen aus dem
Praxisvermögen herausnehmen
§ Steuergestaltung an der Form der Praxisübergabe ausrichten
§ In Zweifelsfällen verbindliche Auskunft einholen
§ Zeitpunkt der Praxisabgabe steuerlich optimieren
§ Steuerliche Risiken bei Weiterbeschäftigung nach Praxisabgabe
klären
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