Kreisverwaltung Bitburg-Prüm
Transcription
Kreisverwaltung Bitburg-Prüm
Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 06U140200-20 geführten wasserrechtlichen Verfahrens Vollzug der Wassergesetze; Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Verlegung eines Gewässers III. Ordnung im Zuge der Erneuerung der "Irsenbrücke" und der Kurvenverbesserung im Bereich der "Irsenbrücke" zwischen Lützkampen und Leidenborn; Gemarkung Leidenborn, Flur 52, Flurstücke-Nr. 9 und 356 Antragsteller: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Dienststelle Gerolstein, Brunnenstraße 1, 54568 Gerolstein, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die gemäß § 114 a des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz erfolgte Vorprüfung nach § 3c Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Bitburg, den 26.05.2014 Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Trierer Straße 1, 54634 Bitburg Im Auftrag: Martina Knauf