RA-000478-D0-104 Anlage-Nr.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 1/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Mo b i l i t ä t Technische Daten, Kurzfassung Raddaten 42R770 Radtyp: Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R7704.02 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 98 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø58.1 geprüfte Radlast: 625 kg bei Reifenabrollumfang: 2010 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) 175, 178, 182, 185, 198, 225, 225L, 312, FA 183 Beschreibung der Befestigungsteile Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 32 mm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 38 mm 183 Typ: G954; e3*95/54*0005*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 96 Barchetta 205/40R17 Zubehör-Kit Anzugsmoment ZP40201 110 Nm ZP40216 110 Nm Auflagen und Hinweise A01) bis A10) D01)S03) 215/40R17 e3*95/54*0005*01 850/700 /850/700 RA-000478-D0-104-09b~FI-4-98-58-ET35_42R770.docx 4/98/58,1 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 2/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 175 Typ: G730 ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen (kW) 102 Fiat Coupe 16V zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 215/40R17 140 215/40R17 Fiat Coupe 16V turbo G730/NT01 1030/800 Typen: FA 175 Motorleistung (kW) 96 bis 162 ABE / EG-Genehmigung: e3*92/53*0002*.. e3*95/54*0008*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Fiat Coupe 215/40R17 e3*95/54*0008*05 1030/800 182 Typ: G983; e3*96/27*0019*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 55 bis 83 Fiat Bravo, Brava 205/40R17 108 bis 113 e3*96/27*0019*07 Fiat Bravo, Brava 205/40R17 970/920(1000) 185 Typ: e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 55 bis 113 Fiat Marea, 205/40R17 Fiat Marea Weekend e3*93/81*0003*09 1000/1000(1100) Mo b i l i t ä t Auflagen und Hinweise A02) bis A10) S03)D21) Auflagen und Hinweise A02) bis A10) S03)D21) Auflagen und Hinweise A01) bis A10) D21)G01) K32)K33)S03) A01) bis A10) D21)K32)K33)S03) 4/98/58,1 Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K16)K18)K21) K27)S03) 4/98/58 178 Typ: e3*96/27*0033*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 51 bis 74 Fiat Palio Weekend 205/40R17 Auflagen und Hinweise e3*96/27*0033*04 4/98/58 850/930(1030) RA-000478-D0-104-09b~FI-4-98-58-ET35_42R770.docx A01) bis A10) G01)K16)K35) L04)S03) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 3/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): 225 225 225L Motorleistung (kW) 54 bis 70 ABE / EG-Genehmigung(en): e3*2001/116*0271*.. e3*2007/46*0011*.. N157 Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 205/40R17 A01)G0G)K01)K04) Mo b i l i t ä t Auflagen und Hinweise A02) bis A10) S03) 205/45R17 A01)K01)K04) 215/40R17 A01)K01)K02) Typ(en): 198 198 198 Motorleistung (kW) 66 bis 121 ABE / EG-Genehmigung(en): e3*2001/116*0248*.. e3*2001/116*0288*.. e3*2007/46*0022*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Fiat Bravo, Bravo LPG 205/50R17 Auflagen und Hinweise A02) bis A10) S03) 215/45R17 225/45R17 Typ(en): 312 312 312 Motorleistung (kW) 51 bis 74 ABE / EG-Genehmigung(en): e3*2001/116*0261*.. e3*2007/46*0064*.. e3*2007/46*0071*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Fiat 500 195/40R17 (außer Serie nur 165/65R14 oder nur 155/80R13) 205/40R17 A01)G01) RA-000478-D0-104-09b~FI-4-98-58-ET35_42R770.docx Auflagen und Hinweise A02) bis A10) S03) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 4/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Typ(en): 312 312 Motorleistung (kW) 51 ABE / EG-Genehmigung(en): e3*2001/116*0261*.. e3*2007/46*0064*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Fiat 500 195/40R17 (Serie nur 165/65R14 od. A01)G01) nur 155/80R13) 205/40R17 A01)G01) Typ(en): 312 312 Motorleistung (kW) 99 bis 118 ABE / EG-Genehmigung(en): e3*2001/116*0261*.. e3*2007/46*0064*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Fiat 500 Abarth 195/40R17 Mo b i l i t ä t Auflagen und Hinweise A02) bis A10) S03) Auflagen und Hinweise A02) bis A10) S03) 205/40R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000478-D0-104-09b~FI-4-98-58-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 5/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Mo b i l i t ä t A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. D01) Die serienmäßig am Fahrzeug vorhandenen Distanzscheiben (4,7mm) dürfen nicht entfernt werden. Die Sonderrad-Befestigung erfolgt über die mitgelieferten Radschrauben auf der Serien-Radnabe. D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage der Sonderräder zu entfernen. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-ReifenKombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/70R14, 195/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000478-D0-104-09b~FI-4-98-58-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 6/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Mo b i l i t ä t K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind im Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich: - Am vorderen Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der serienmäßig vorhandenen Knickstelle). K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind im Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich: - Am hinteren Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der serienmäßig vorhandenen Knickstelle). - Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 70 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zum Stoßfänger umzulegen. - Die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist im weiteren Verlauf der Bördelkante auf einer Länge von 50 mm bis auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen. RA-000478-D0-104-09b~FI-4-98-58-ET35_42R770.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821 Nr. : RA-000478-D0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 7/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R770 Mo b i l i t ä t K35) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen und die obere Befestigungsschraube zu entfernen. Das obere Ende des Stoßfängers ist durch geeignete Maßnahmen wieder zu befestigen (z.B. Kleben). Die ins Radhaus stehenden Schrauben zur Befestigung des Kunststoffinnenradhauses sind bis zu den Befestigungsklemmen zu kürzen. L04) Der Lenkeinschlag ist gemäß Herstellervorgabe zu begrenzen (Kontrolle durch Kreisfahrt). S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. Die Anlage Nr. 9b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.11.2012 RA-000478-D0-104-09b~FI-4-98-58-ET35_42R770.docx