RA-000478-D0-104 Anlage-Nr.

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RA-000478-D0-104 Anlage-Nr.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :
RA-000478-D0-104
Anlage-Nr. :
9b
Seite :
1/7
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
42R770
Mo b i l i t ä t
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
42R770
Radtyp:
Art des Sonderrades:
einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:
RONAL
Radausführung:
42R7704.02
Radgröße:
7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:
35 mm
Lochkreisdurchmesser:
98 mm
Lochzahl:
4
Mittenlochdurchmesser:
68,0 mm
Zentrierart:
Mittenzentrierung
Zentrierring:
1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast:
625 kg
bei Reifenabrollumfang:
2010 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)
175, 178, 182, 185, 198, 225,
225L, 312, FA
183
Beschreibung der Befestigungsteile
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,25, Schaftlänge 32 mm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,25, Schaftlänge 38 mm
183
Typ:
G954; e3*95/54*0005*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
96
Barchetta
205/40R17
Zubehör-Kit Anzugsmoment
ZP40201 110 Nm
ZP40216 110 Nm
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
D01)S03)
215/40R17
e3*95/54*0005*01
850/700 /850/700
RA-000478-D0-104-09b~FI-4-98-58-ET35_42R770.docx
4/98/58,1
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :
RA-000478-D0-104
Anlage-Nr. :
9b
Seite :
2/7
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
42R770
175
Typ:
G730
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
(kW)
102
Fiat Coupe 16V
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
215/40R17
140
215/40R17
Fiat Coupe 16V turbo
G730/NT01
1030/800
Typen:
FA
175
Motorleistung
(kW)
96 bis 162
ABE / EG-Genehmigung:
e3*92/53*0002*..
e3*95/54*0008*..
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Fiat Coupe
215/40R17
e3*95/54*0008*05
1030/800
182
Typ:
G983; e3*96/27*0019*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
55 bis 83
Fiat Bravo, Brava
205/40R17
108 bis 113
e3*96/27*0019*07
Fiat Bravo, Brava
205/40R17
970/920(1000)
185
Typ:
e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
55 bis 113
Fiat Marea,
205/40R17
Fiat Marea Weekend
e3*93/81*0003*09
1000/1000(1100)
Mo b i l i t ä t
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
S03)D21)
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
S03)D21)
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
D21)G01)
K32)K33)S03)
A01) bis A10)
D21)K32)K33)S03)
4/98/58,1
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K16)K18)K21)
K27)S03)
4/98/58
178
Typ:
e3*96/27*0033*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
51 bis 74
Fiat Palio Weekend
205/40R17
Auflagen und Hinweise
e3*96/27*0033*04
4/98/58
850/930(1030)
RA-000478-D0-104-09b~FI-4-98-58-ET35_42R770.docx
A01) bis A10)
G01)K16)K35)
L04)S03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :
RA-000478-D0-104
Anlage-Nr. :
9b
Seite :
3/7
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
42R770
Typ(en):
225
225
225L
Motorleistung
(kW)
54 bis 70
ABE / EG-Genehmigung(en):
e3*2001/116*0271*..
e3*2007/46*0011*..
N157
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 205/40R17
A01)G0G)K01)K04)
Mo b i l i t ä t
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
S03)
205/45R17
A01)K01)K04)
215/40R17
A01)K01)K02)
Typ(en):
198
198
198
Motorleistung
(kW)
66 bis 121
ABE / EG-Genehmigung(en):
e3*2001/116*0248*..
e3*2001/116*0288*..
e3*2007/46*0022*..
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Fiat Bravo, Bravo LPG
205/50R17
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
S03)
215/45R17
225/45R17
Typ(en):
312
312
312
Motorleistung
(kW)
51 bis 74
ABE / EG-Genehmigung(en):
e3*2001/116*0261*..
e3*2007/46*0064*..
e3*2007/46*0071*..
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Fiat 500
195/40R17
(außer Serie nur 165/65R14
oder nur 155/80R13)
205/40R17
A01)G01)
RA-000478-D0-104-09b~FI-4-98-58-ET35_42R770.docx
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
S03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :
RA-000478-D0-104
Anlage-Nr. :
9b
Seite :
4/7
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
42R770
Typ(en):
312
312
Motorleistung
(kW)
51
ABE / EG-Genehmigung(en):
e3*2001/116*0261*..
e3*2007/46*0064*..
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Fiat 500
195/40R17
(Serie nur 165/65R14 od. A01)G01)
nur 155/80R13)
205/40R17
A01)G01)
Typ(en):
312
312
Motorleistung
(kW)
99 bis 118
ABE / EG-Genehmigung(en):
e3*2001/116*0261*..
e3*2007/46*0064*..
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Fiat 500 Abarth
195/40R17
Mo b i l i t ä t
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
S03)
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
S03)
205/40R17
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :
RA-000478-D0-104
Anlage-Nr. :
9b
Seite :
5/7
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
42R770
Mo b i l i t ä t
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
D01) Die serienmäßig am Fahrzeug vorhandenen Distanzscheiben (4,7mm) dürfen nicht
entfernt werden. Die Sonderrad-Befestigung erfolgt über die mitgelieferten Radschrauben
auf der Serien-Radnabe.
D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage
der Sonderräder zu entfernen.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-ReifenKombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/70R14,
195/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
RA-000478-D0-104-09b~FI-4-98-58-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :
RA-000478-D0-104
Anlage-Nr. :
9b
Seite :
6/7
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
42R770
Mo b i l i t ä t
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind im Radhaus im
Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
- Am vorderen Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu
entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der
serienmäßig vorhandenen Knickstelle).
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind im Radhaus im
Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
- Am hinteren Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu
entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der
serienmäßig vorhandenen Knickstelle).
- Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 70 mm unterhalb der seitlichen
Stoßleiste bis zum Stoßfänger umzulegen.
- Die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist im weiteren Verlauf der
Bördelkante auf einer Länge von 50 mm bis auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
RA-000478-D0-104-09b~FI-4-98-58-ET35_42R770.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45821
Nr. :
RA-000478-D0-104
Anlage-Nr. :
9b
Seite :
7/7
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
42R770
Mo b i l i t ä t
K35) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen und die obere Befestigungsschraube zu entfernen.
Das obere Ende des Stoßfängers ist durch geeignete Maßnahmen wieder zu befestigen
(z.B. Kleben). Die ins Radhaus stehenden Schrauben zur Befestigung des
Kunststoffinnenradhauses sind bis zu den Befestigungsklemmen zu kürzen.
L04) Der Lenkeinschlag ist gemäß Herstellervorgabe zu begrenzen (Kontrolle durch
Kreisfahrt).
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
Die Anlage Nr. 9b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R770 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 22.11.2012
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