- Saale-Holzland

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Amtsblatt
des Saale-Holzland-Kreises
Saale-Holzland-Kreis
Jahrgang 09 · 19. Dezember 2012 · 12/2012
Im Internet: www.saaleholzlandkreis.de
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Weihnachten, das Fest der Liebe,
der Gemeinschaft und der herzlichen
Verbundenheit macht uns immer
wieder deutlich, wie wichtig unsichtbare Gaben des Herzens sind.
Anstelle materieller Präsente in der
heutigen schnelllebigen Zeit, sollte
die innere Einkehr wieder mehr ins
Zentrum unserer Gedanken rücken.
Möge das Licht und der Zauber dieses Festes sowie das Erlebnis der
Zusammengehörigkeit nicht nur die
kommenden Weihnachtsfeiertage
erhellen, sondern auch neue Kraft
und Zuversicht für die Zusammenarbeit im kommenden Jahr 2013
spenden.
Möge das Jahr 2013 auch den
Mitbürgern unter uns, die sich in
schwierigen persönlichen Lebenssituationen befinden, gangbare Wege
und Zuversicht aufzeigen.
Im Jahr 2012 haben sich viele positive Veränderungen in unserem
Landkreis ergeben.
So konnte der Kreistag in seiner
Sitzung am 20. Juni 2012 die
Nachtragshaushaltssatzung
und
den Nachtragshaushaltsplan des
Saale-Holzland-Kreises für das
Haushaltsjahr 2012 beschließen.
Dieser gewährleistete zahlreiche
Ausgaben, die für die Aufgabenerfüllung des Landkreises unerlässlich
waren.
Es konnten weiterhin viele gute
zukunftsweisende kreisliche Investitionen im Bereich Schulen realisiert werden. Diese kontinuierliche
Investition wird auch in der Zukunft erfolgen.
Im Mittelpunkt stand ebenfalls
die Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen dem „Rudolf Elle
Waldkrankenhaus“ und der Universitätsklinik Jena. Der Abschluss
des Konsortialvertrages mit dem
Universitätsklinikum Jena und die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages der „Waldkrankenhaus Rudolf
Elle GmbH“ sind wichtige Schritte
in die Zukunft unseres Landkreises.
Für die kommenden, weiterhin anspruchsvollen Ziele brauchen wir
Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger.
Nur gemeinsam, jeder an seinem
Ort, mit den ihm gegebenen Möglichkeiten, schaffen wir es, unseren
Landkreis zukunftsfähig zu gestalten.
Deshalb bin ich froh, dass es in
unserem Landkreis viele Menschen
gibt, die sich für unser Gemeinwesen einsetzen. Denn eine Gemeinschaft funktioniert am besten, wenn
sich viele beteiligen.
Aufgrund dessen möchte ich allen
danken, die sich mit ihren Ideen,
ihrer Tatkraft und ihrer Kreativität einbringen und dazu beitragen,
dass sich in unserem „Buch der Zukunft“ die offenen Seiten mit guten
Inhalten füllen.
Nehmen wir das Jahr 2013 als
weitere Herausforderung an, die uns
entschlossenes und gemeinsames
Handeln abverlangt. Es ist meine
Überzeugung, dass wir unsere Ziele
mit Fleiß, Mut, Optimismus und
festem Zusammenhalt auch erreichen werden. Ich freue mich auf
unsere gemeinsame Zusammenarbeit im Jahr 2013.
Ihr
Andreas Heller
Inhalt:
Nichtamtlicher Teil
•Sportlerehrung2012.... S.2
•Fachkräfteportal........... S.3
•Vertragsunterzeichnung
„SchuletrifftWirtschaft“S.3
•NeueInformations-
broschüredesSHK....... S.3
•DurchTanzen
jungbleiben................ S.4
•Kultur-und
Kunstpreisträger........... S.4
•Bildungsnetz
derThüringer
Ehrenamtsstiftung......... S.4
•Jubilare....................... S.4
•Unternehmer
inVerantwortung.......... S.5
•Projekt„Barfußhaus“
mitThüringerKinder-
undJugendpreis
ausgezeichnet............. S.5
•ZuBesuchbeiden
Wethauspatzen............ S.6
•LandratHellerzu
BesuchinTrockenborn/
Wolfersdorf................. S.6
•KinderhelfenKinder..... S.6
•Weihnachtsfeier
fürTiere...................... S.6
Amtlicher Teil
•Informationen
ausdenÄmtern......... S.10
•Abfallwirtschafts betrieb...................... S.12
•Zweckverbände......... S.12
Im Mittelteil herausnehmbares
Anzeigenblatt
Das nächste Amtsblatt
erscheint am
30.01.2013
Der nächste
Redaktionsschluss ist am
16.01.2013
19.12.2012 – Nr. 12
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
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Auszeichnungsveranstaltung im Kaisersaal - Sportlerwahl des Jahres 2012
AuchindiesemJahr fanddieseitdem
Jahre 1996 stattfindende Auszeichnungs- und Dankeschönveranstaltung
der Sportfamilie des Saale-HolzlandKreises im Kaisersaal des Eisenberger
Schlosses Christiansburg statt.
Anfangs beglückwünschte Prof. Manfred Thieß,Vorsitzender des Kreissportbundes, die nominierten Sportlerinnen
undSportler.Begrüßenswertsindauch
in diesem Jahr die Vielfalt der ausgezeichneten Sportarten und Vereine
sowie die Zusammenarbeit von Kreissportbund und Sportvereinen.
DieserAbendgaltderWürdigunglanger,harterTrainingsstunden,diedurch
sportliche Erfolge gekrönt sein sollten.
DaraufwiesebenfallsLandrat Hellerin
seiner Redehin.Gleichzeitigsprach er
sowohlvonderDisziplin- und Zielstrebigkeit der Sportler als auch von der
Verantwortung des Landkreisesgegenüberdemsportlichen Leben in der Region.
Landrat Heller freute sich besonders,
dass der Landkreis im Jahr 2012 drei
Turnhallen (Grundschule Orlamünde,
Grundschule Königshofen, Grund- und
Regelschule Schkölen) und die Außensportanlage des Staatlichen Förderzentrums „Siegfried Schaffer“ in Kahla mit
über 510 T€ teilsanieren konnte.
Es ist wichtig, dass sportliche Leben
in all seinen Ausprägungen weiterhin
zu fördern. Der Landrat dankte allen
Sponsoren,insbesonderederSparkasse Jena Saale-Holzland, jedoch auch
den Firmen, die vor Ort ihre Sportvereineregelmäßigundzuverlässigunterstützen.
Der Gesamtüberblick:
Sportler des Jahres
1. SteffenTostlebe(SVBlau-WeißBürgel/Leichtathletik)
2. ThomasHäusler(SVHermsdorf/Leichtathletik)
2. MaikPoser(TV1887GermaniaHermsdorf/Judo/Jiu-Jitsu)
4. SebastianStudenik(TSVEisenberg/Triathlon)
5. WolfgangRauscher(WeißenbornerSV1882/Tischtennis)
6. MarcelMontag(TSVEisenberg/Leichtathletk)
7. MatthiasFödisch(FVBadKlosterlausnitz/Fußball)
8. UweBerndt(TSVEisenberg/Kegeln)
Sportlerin des Jahres
1. JuliaRücker(ATVEisenberg/Aerobic)
2. HarrietRücknagel(RSVRederberch/Radsport)
3. DanielaOemus(SVBlau-WeißBürgel/Leichtathletik)
4. FranziskaMüller(WeißenbornerSV1882/Tischtennis)
5. RenatePoser(SVHermsdorf/Kegeln)
6. SinaVoigt(ATVEisenberg/Aerobic)
Nachwuchssportler des Jahres
1. Max-OleKlobasa(SSVFSGEisenberg/Leichtathletik)
2. DavidHoffmann(TSVEisenberg/Kraftsport)
3. NickUndeutsch(TV1887GermaniaHermsdorf/Jiu-Jitsu)
4. KevinBrucha(SVHermsdorf/Leichtathletik)
5. FlorianLinß(SVBlau-WeißBürgel/Leichtathletik)
6. WilliHippler(SVTautenhain/Wintersport)
7. SimonFuchs(FSVGrün-WeißStadtroda/Fußball)
8. JulienGäbler(SSVFSGEisenberg/Leichtathletik)
9. MichaelFest(Mühltallaufverein/Leichtathletik)
10.MarkusGoerke(1.SKKGutHolzStadtroda/Kegeln)
11.BjörnSchröder(FVBadKlosterlausnitz/Fußball)
Nachwuchssportlerin des Jahres
1. TabeaWinkler(SVBlau-WeißBürgel/Leichtathletik)
2. JessicaZoch(ATVEisenberg/Aerobic)
3. AntoniaTitscher(SVHermsdorf/Leichtathletk)
4. MichelleFelchner-Fritzsche(Mühltallaufverein/Leichtathletik)
5. SallyVeit(ATVEisenberg/Aerobic)
6. AnikaGensichen(KSVDorndorf/Kegeln)
Mannschaft des Jahres
1. 1.Männermannschaft(FSVGrün-WeißStadtroda/Fußball)
2. Aerobic-Trio(ATVEisenberg/Aerobic)
3. Behindertensport-Team(SVHermsdorf/Fußball)
4. 1.Männermannschaft(TSVKönigshofen/Fußball)
5. 2.Herrenmannschaft(WeißenbornerSV1882/Tischtennis)
6. 1.Mannschaft(SVKlengel-Serba09/Spielmannszug)
7. 1.Männermannschaft(SpVggRot-WeißGraitschen/Fußball)
8. Frauenmannschaft(TSVStadtroda1890/Handball)
9. 1.Frauen-Mannschaft(TSVEisenberg/Handball)
10.Damenmannschaft(SVBlau-WeißBürgel/Kegeln)
11.1.Mannschaft(SVOrlamünde/Kegeln)
12.2.Männermannschaft(SV08Rothenstein/Fußball)
Nachwuchsmannschaft des Jahres
1. U-12-Kreiswahl(TalentezentrumSaale-Holzland-Kreis/
Leichtathletik)
2. Aerobic-Trio(ATVEisenberg/Aerobic)
3. U-18-Mädchen-Mannschaft(EisenbergerTennisclub/Tennis)
4. A-Junioren-Mannschaft(TSVKönigshofen/Fußball)
5. B-Jugend-Mädchenmannschaft(SVHermsdorf/Handball)
6. 6-er-Aerobic-Team(ATVEisenberg/Aerobic)
6. C-Junioren-Mannschaft(FSVGrün-WeißStadtroda/Fußball)
8. SGA-/B-Jugend-Mannschaft(SVHermsdorf/Fußball)
9. F-Junioren-Mannschaft(TälerSVOttendorf/Fußball)
10.E-Junioren-Mannschaft(TSVKönigshofen/Fußball)
11.U-10-Bambini-Mannschaft(EisenbergerTennisclub/Tennis)
Weitere Auszeichnungen:
Als Publikumsliebling errangJessica Zoch vom ATV
Eisenberg den Publikumspreis.
Nils Plötner aus St. Gangloff erhieltden Sonderpreis
des Jahres.
Gernot Spangenberg vom
SV 1910 Kahla ist Übungsleiter des Jahres.
Ronald Linß vom TSV Königshofen wurde mit dem
Ehrenamtspreis des Jahres
geehrt.
Thomas Gibis, Jens Hoppe, Marcus Zeise, Michael
Rudolph und Volker Claus
vom PSV Pretschwitzerhielten die Ehrenurkunde des
KSB.
Seit Jahrzehnten ist Karin
Sebök als Übungsleiterin
tätig und hat sich im Kindersport des TSV Stadtroda 1890 hohe Verdienste
erworben. Sie bekam ein
EhrengeschenkdesKSB.
Als
Vereinsvorsitzender
und Bürgermeister setzt
Thomas Claus die Akzente
in Pretschwitz und im ortsansässigen Pferdesportverein.
Aufgrund seines EngagementsundseinerVerdiensteerhieltThomasClausdie
Ehrennadel
des
Landessportbundes.
EineverlässlicheGrößeals
Übungsleiterin im SV Tautenhain ist Angela Schönfuß und verdiente sich dadurch die Ehrennadel des
Landessportbundes.
Ehrungen bei den Sportlern des Jahres (v.l.): Landrat Andreas
Heller, Maik Poser (TV 1887 Germania Hermsdorf/Judo/
Jiu-Jitsu, 2. Platz), Steffen Tostlebe (SV Blau-Weiß Bürgel/
Leichtathletik, 1. Platz), Thomas Häusler (SV Hermsdorf/Leichtathletik, 2. Platz), KSB-Vorsitzender Prof. Dr. Manfred Thieß
und KSB-Vorstandsmitglied Gerd Pillau (Foto: Henning)
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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
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Vertragsunterzeichnung „Schule trifft Wirtschaft“
Nachruf
Mit großer Betroffenheit erhielten
wir die Nachricht vom plötzlichen
Ableben der Landrätin unseres Partnerlandkreises Bad Dürkheim
Frau Sabine Röhl
Am 18. Oktober 2012 wurde
in der Regelschule Schkölen
eine weitere KooperationsvereinbarungimRahmendesProjektes„Schule trifft Wirtschaft“
mit der Firma WT-Stahlbau
GmbH Camburg unterschrieben. Neben der Firma Nestro
- Lufttechnik GmbH,derAgrargenossenschaft Schkölen, der
Bio-Gemüse GmbH Schkölen
und der Schköland GmbH ist
dasnunmehrdiefünfte VereinbarungfürdieRegelschule.
Viele Projekte erwarten die
Schüler, um sich auf das Berufsleben vorzubereiten. Für
die Unternehmen ist es eine
Chance,ihrenNachwuchsund
damitihrewirtschaftlichenPerspektivenzusichern.
Mit diesen Vertragsunterzeichnungen kooperieren im SaaleHolzland-Kreis nunmehr 37
Firmenmit8Regelschulenund
4 Gymnasien (www.saaleholzlandkreis.de).
Frau Sabine Röhl war eine Politikerin und Landrätin mit einem
Herz für die Menschen. Die gemeinsamen partnerschaftlichen
Zusammenkünfte waren durch Offenheit, Respekt und persönliche Wertschätzung geprägt.
Ihr menschlicher Umgang, die Freundlichkeit des Tons sowie ihr
Humor machten die Zusammenarbeit unkompliziert. Wir danken für die gemeinsame Zeit und die herzliche Art, mit der sie
die Partnerschaft unserer beiden Landkreise gelebt hat.
Am 16. Dezember wäre sie 55 Jahre alt geworden. Wir werden
ihr ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tiefes Mitgefühl
und unsere aufrichtige Anteilnahme gelten den Angehörigen.
Landrat
Andreas Heller
MitarbeiterInnen
des Landratsamtes
und Personalrat
Im Mai 2011 rief der Saale-Holzland-Kreis zu einer Typisierungsaktionauf,umMenschen,dieanLeukämieerkranktsind,
die Hoffnung auf die Übertragung gesunder Stammzellen zu
geben. Die Landrätin des Partnerlandkreises Bad Dürkheim,
Sabine Röhl, erkrankte vor zwei Jahren an Leukämie und erhieltnachumfangreicherTypisierungsaktionimFebruareinen
Stammzellenspender.LeiderhatsiedennochdenKampfgegen
ihreKrankheitverloren.
v.l.: Landrat Andreas Heller, Geschäftsführer Torsten Eberhardt
und Schulleiterin Katja Hoppe bei der Unterzeichnung (Foto: LRA)
Neue Informationsbroschüre
zum Landkreis erschienen
Kostenlose Stellenbörse für Fachkräfte und
Bewerberbörse für Unternehmen
Das Landratsamt des SaaleHolzland-Kreises bietet seit
kurzem Unternehmen und
Bürgern in der Region einen
neuen Service an. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises möchte gemeinsam
mit der Thüringer Agentur
für
Fachkräftegewinnung
(ThAFF) das Ziel erreichen,
gut ausgebildete Fachkräfte
im Saale-Holzland-Kreis zu
halten und neue hinzuzugewinnen, die hier ansässigen
Unternehmen bei der Suche
nachqualifiziertenBewerbern
füroffeneStellenunterstützen
undgleichzeitigInteressenten
zeigen,dassessichimSaaleHolzland-Kreis nicht nur gut
leben,sondernaucharbeiten
lässt.
Vom Pendler über Schüler,
Studenten, Absolventen bis
zum Rückkehrer bietet die
neue kostenfreie Stellenbörse
die Möglichkeit, gezielt Stellenangebote von Unterneh-
men auf der Homepage des
Saale-Holzland-Kreis http://
www.saaleholzlandkreis.de/
index.php?id=1919
unter
WirtschaftundFachkräfteportal zu veröffentlichen und natürlichaucheinzusehen.
Weitere Informationen dazu
erhalten Interessierte bei der
Wirtschaftsförderung
des
Landratsamtes bei Frau Berger unter der Telefonnummer
036691 70-302 bzw. können Unternehmen ihre freien Stellen direkt an thaff(at)
leg-thueringen.de einsenden
oder das Kontaktformular
http://www.thaff-thueringen.
de/ueber-uns-thaff/kontakt/
nutzen.
Selbstverständlich
könnensichauchinteressierte
BewerberaufderThAFFHompage registrieren. Wenn der
Bewerber ein anonymisiertes
Profil eingerichtet hat, matcht
das System automatisch und
unterbreitet dem Bewerber
geeigneteStellenvorschläge.
Die 3. Auflage der Informationsbroschüre zum SaaleHolzland-Kreis steht ab Mitte
Dezember allen Bürgerinnen
und Bürgern zur Verfügung.
Sie können diese in allen Bereichen des Landratsamtes,
den Verwaltungen der Städte
und Verwaltungsgemeinschaftensowieweiterenöffentlichen
Einrichtungenerhalten.
Die Publikation gibt Auskunft
über Entwicklungen in unserer
Region, Aufgaben und Änderungen in der Verwaltungund
zu neuen Zahlen und Fakten.
Sie erhalten Informationen
über die Bereiche Wirtschaft,
Tourismus und Soziales,genauso wie zur Entwicklung eines
Leitbildes,dieBearbeitung des
Forschungsprogramms MORO
durch die Regionale Aktionsgruppe (RAG) und das Entstehen der Bio-Energieregion.
Gleichzeitig steht wieder eine
Übersicht zu Behörden, Einrichtungen und Ansprechpartnern für Ihre Anliegenaufden
Seiten „Was - Wo?“ zurVerfügung.
Die Erarbeitung und Gestaltung der Broschüre erfolgte in
engem Zusammenwirken zwischen Landratsamt, Partnern
zu den einzelnen Themenbereichen und der beauftragten
Firma JENconcept KG Werbeagentur.
Besonders bedanken möchten
wir uns bei den Unternehmen,
die durch ihre finanzielle Unterstützung das Erscheinen dieser
Broschüre ermöglicht haben.
19.12.2012 – Nr. 12
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
Durch Tanzen jung bleiben
Bildungsnetz der Thüringer Ehrenamtsstiftung
(Foto: J. Brauer)
Tanzen erhält jung-daskonnte
man in der Stadthalle Eisenbergbestätigtsehen.15 Gruppen mit rund 120 Teilnehmern
waren der Einladung gefolgt,
um 20 Jahre Seniorentanz in
Eisenberg gemeinsam zu feiern.MitBlumenundGeschenken würdigten viele der anwesenden Tanzleiterinnen das
Engagement von Frau Regina
von Thaler,welchedenSeniorentanzkreis „Frohes Alter“ in
Eisenbergaufbaute.
EröffnetwurdedasTanzfestmit
einer großen Polonaise und
dem gemeinsamen ,Anfangstanz‘. Es folgten Vorführungen
einzelner Tanzgruppen und
Mitmachtänze, wie Walzer,
Rumba und Polka. Block- und
Sitztänze rundeten das vielseitige Programm ab. Für den
gutenTonsorgteDJOliver.Mit
dem gefühlvollen Kreistanz
„Amazing Grace“ ging die
FestveranstaltungzuEnde.
4
Gut vorbereitet hatten die Mitglieder der Eisenberger Tanzgruppe die Pausenversorgung
mitselbstgebackenemKuchen,
belegten Broten, Kaffee sowie
kaltenGetränkenundausdem
Samowar schenkte Monika
vonThalerdenTeeaus.Dafür
gebührt allen ein besonderes
Lob.
Die weiteste Anreise hatten
die Tanzgruppen aus Erfurt,
Gotha, Tabarz und Wiehe.
AusZeulenrodaangereistwar
Tanzleiterin
Marie-Elisabeth
Warmuth. „Solche Treffen von
verschiedenen Tanzkreisen fördern das Zusammengehörigkeitsgefühl und schaffen neue
Kontakte“, stellte sie heraus.
Wichtig findet sie auch, dass
jeder allein kommen kann, in
der Gruppe integriert wird und
dabei Freude und Spaß nicht
zu kurz kommen.(J.Brauer)
„Das Bildungsnetz für bürgerschaftlich Engagierte u/ü
50“ bietet ehrenamtlich Engagierten endlich einen umfassenden Überblick über
die Vielzahl von Qualifizierungsangeboten im sozialen,
kulturellen oder ökologischen
Bereich in Thüringen“, weiß
Wiebke Wagner von der
Ehrenamtsagentur der Bürgerstiftung Weimar. Bislang
mussten Interessierte mühsam
bei einzelnen Bildungsanbietern nach für sie passenden
Bildungsveranstaltungen suchen.Heutegestaltetsichdie
Suche dank des Bildungsnetzes der Thüringer Ehrenamtsstiftung einfach und effektiv.
Dabei kommt das Bildungsnetz dem Wunsch ehrenamtlich Aktiver entgegen,
sich zunehmend auch für ihr
Ehrenamt zu qualifizieren.
Durch das neu erworbene
Wissen möchten sie zum einendenAnforderungenihres
Ehrenamtes besser gerecht
werden und zum anderen
ihren persönlichen Wissensschatz erweitern. Wer sich
auch für seine ehrenamtliche
Tätigkeit zusätzliches Wissen
aneignen will, findet unter
den Angeboten der etwa 80
im Bildungsnetz registrierten
Bildungsanbieter sicherlich
das Passende für sich. Link:
www.bildungsnetz-fuer-engagierte.de.
Kontakt:
Mariana Rieck Moncayo
Projektkoordination
„BildungsnetzfürbürgerschaftlichEngagierteu/ü50“
Telefon:0361/26289841
E-Mail:rieck-moncayo@
thueringer-ehrenamtsstiftung.de
Wir gratulieren
unseren Jubilaren
recht herzlich:
Diamantene Hochzeit
IlseundWinfriedLanguth,St.Gangloff
Eiserne Hochzeit
EdithundRonaldErnst,Hermsdorf
Kultur- und Kunstpreisträger Achim Müller-Weinberg aus Reichenbach
Zur Kreistagssitzung im September im Schloss Christiansburg würdigten Kreistag
undSparkasseAchim MüllerWeinberg, der mit seinem
Schaffendieklassisch-moderne Musikszene in Gera,in der
Region und international in
besonderer Weise bereicherte,mitdemKultur- und Kunstpreis 2012.
1933 in Chemnitz geboren,
zog der Musiker und Komponist 1985 vom Haus am
Weinberg in Gera nach Reichenbach.Er studiertean der
Leipziger
Musikhochschule
„Mendelssohn Bartholdy“die
Fächer Violine und Musiktheorie, später Komposition an
der „Franz-Liszt“-Hochschule
in Weimar,musiziertealsGeiger, Bratscher, Tenorhornist,
alsOrchestermusiker und Solist, in verschiedenen Ensembles, u. a. im FDJ-Orchester
und Kulturpalastorchester der
Wismut in K.-M.-Stadt, bei
v.l.n.r.: Thomas Schütze (Sparkasse Jena-Saale-Holzland),
Andreas Heller, Achim MüllerWeinberg (Foto: W. Schaffer)
derKVPundimOrchesterder
Bühnen der Stadt Gera. Auch
als Kaffeehausgeiger. 1963
wurde er zum Kammermu-
siker ernanntunderhielt1975
den Kunstpreis des Bezirkes
Gera.Seit1977freischaffend,
wählte ihn 1990 der Komponistenverband Thüringen zum
Vorsitzenden.DiesesEhrenamt
bekleideteerbis1997.
Müller-Weinberg schuf drei
Sinfonien für großes Orchester,
komponierte zahlreiche Orchesterkonzerte, Streichquartette, Gesangsszenen, Chorwerke, „Hörspiele“, Elegien.
Aufgeführt in Ländern in Ost
und West.UndimRahmenvon
Veranstaltungen des KünstlerstammtischesOsterburg,demer
seitdessenGründungangehört.
Befördert durch Mutter Charlotte und Vater Otto Müller,
Telegrafenarbeiter, als KommunistimDrittenReich„gesessen“,nahmerbereitsalsPimpf
Geigenunterricht und schrieb
in der Jugendzeit Lieder. Als
Meisterschüler von Professor
Cilensek in Berlin „befreite er
sich von den Fesseln des Or-
chesterdienstes“undarbeitete
frei schaffend. Die Themen
„Freiheit“ und „frei schöpferisch schaffender Mensch in
seiner Zeit“ bestimmen sein
Schaffen.Die3.Sinfonieentstand vor und nach der politischen Systemwende. Eine
Tondichtung mit tumultösen
Klangkaskaden, mit geordneten Melodien, freizügigen
Dissonanzen,mitIntonationen
aus dem revolutionären Lateinamerika,mit„wirsinddas
Volk“ skandierenden Rhythmen und den sinnbildend
verfremdetendeutschenHymnen im Hintergrund. Achim
Müller-Weinberg komponiert
inhaltlich aktuelle, ausdrucksstarke Musik in vielfältigen,
phantastischen Klangbildern.
Allerdings: „Hätte ich gewusst,wieschwerKomponierenist,hätteich’swomöglich
gelassen“.Erwussteesglücklicherweisenicht.
Wilhelm Schaffer
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Unternehmer in Verantwortung – Dauerhaftes aus Holz - Tischlerei Jacob in Bürgel
Hinter dem Schreibtisch im
Büro der Tischlerei hängen
sorgfältig gerahmt die Meisterbriefe von drei Generationen der Tischlermeister:
Gerhard Jacob gründete die
Tischlerei 1965,dieseinSohn
Wolfgang 1995 übernahm
undnungemeinsammitdem
Enkel Ronny führt. Gegenüber zeigt eine Fotomontage
dazunochUrur-undUrgroßvaterKarlundKurtunddass
die Handwerkstradition der
FamilieinBürgelnochweiter
zurück reicht, allerdings zuvor als Klempnermeister.
DieTischlermeister Wolfgang
und Ronny Jacob beschäftigen zurzeit acht Mitarbeiter
undbilden drei Lehrlinge aus.
14 Jugendliche „machten“
bei ihnen den Gesellenbrief,
einige blieben als langjährige Mitarbeiter. Spezialisiert
auf gehobenen Innenausbau,
Ladenbau, auf Fußböden, Türen und Tore.
In den Werkstatträumen duftet es traditionell angenehm
nach Holz und Leim. Geradezu ein Kontrast zum modernen Maschinenpark. „Es
ist heute unerlässlich, immer
auf dem neuesten Stand zu
sein. Eigentlich kommt der
(Foto: W. Schaffer)
Tischlermeister inzwischen
einem Ingenieur sehr nahe,
beispielsweisewennerseine
CNC-3D-Fräsmaschine programmiert. Ein wesentlicher
Bestandteil unserer Arbeit,
weilwirindividuellfürunsere
Kunden arbeiten und keine
großen Serien fertigen. Über
Auftragsmangel können wir
nicht klagen, aber es gibt natürlich auch ‚Wettbewerber‘,
allein in Bürgel vier Tischlereien.Erfreulicherweise ohne
Futterneid, mit einem gut
nachbarlichen, auch partner-
schaftlichen Verhältnis untereinander.“
Die Jacobs hinterließen in der
näheren und weiteren Umgebung dauerhafte Spuren aus
Holz.InderBürgelerSchule,
in der Hermsdorfer Berufsfachschule, in zahlreichen
Schulen in und um Jena. Mit
besonderer Freude widmen
sie sich der Aufarbeitung
schöner alter Bestandstüren
und dem denkmalgerechten
Nachbau. Immer unter Beachtung der neuzeitlichen
Sicherheitsanforderungen.So
erhieltdieSchulederThomaner, das „Thomas Alumnat“
in Leipzig, eine kunstvoll
gearbeitete Eingangstür von
ihrer Hand. Die neuen kostbaren Türen der Anna-Amalia-Bibliothek stammen aus
ihrerWerkstatt,wieauchdie
prächtigen,fünfMeterhohen
schweren eichenen Einfahrtstore und die Eingangstür
des Dresdener Albertinums.
Schmuckstücke, die sie mit
Handwerkerstolz vorzeigen
(www.tischlerei-jacob.de).
„Nebenbei“ fungiert Wolfgang Jacob ehrenamtlich
als Vizepräsident der Handwerkskammer,seineFrauBirgit als Stadträtin im Bürgeler
Rat. Ronny, bis vor drei Jahren selbst noch „Blau-WeißKicker“,fördertnochdenfußballerischen Nachwuchs und
sorgtemitseinerFrauNicole
fürdeneigenen-Maximilian
-vielleichtdievierteGenerationderTischlermeisterJacob.
2010 errang die Tischlerei
Jacob OHG Platz 1 im Wettbewerb „Unternehmer in Verantwortung“ des SHK. 2015
feiert sie ganz bestimmt ihr
50jähriges Bestehen als Familienbetrieb.
Wi.
Projekt „Barfußhaus“ mit Thüringer Kinder- und Jugendpreis ausgezeichnet
Preisgeld soll künftig Jugendforschungscamp mobil machen
EswarimMaidiesenJahres,
dabauten75 Jugendliche aus
halb Europa innerhalb von
nurdrei Tagen inCrossenein
energieautarkes Haus aus
nachwachsenden Rohstoffen,
das „Barfußhaus“. Hinter der
bemerkenswertenAktionstand
ein EU-Projekt der Gemeinde
Crossen, das gemeinsam mit
dem Verein „Ländliche Kerne“ e.V.,derBioenergieregion
Jena-Saale-Holzland und verschiedenen EU-Leader-Gruppenumgesetztwurde.
Jetzt hat das Haus, das so
viele Jugendliche zusammengebracht und sie in kürzester
Zeit zu „Experten“ in Sachen
erneuerbare Energien, ökologischer Fußabdruck und Klimaschutz hat werden lassen,
auchdieJury des diesjährigen
Thüringer Kinder- und Jugendpreises begeistert: Aus den
HändenvonSchirmherrin und
Ministerpräsidentin Christine
Lieberknecht nahmen Vereinschefin Ina John und Bioenergieregion-Projektmitarbeiter
Ronny Kilian am 30. Novem-
ber in Erfurt den ersten Preis
der „Buntstiftung“ des paritätischen Wohlfahrtsverbandes
Thüringen entgegen. „Das
Projekt war von der ersten
Idee und den Bauvorbereitungen über die Betreuung und
Versorgung der jugendlichen
„Bauarbeiter“ bis zur letzten
Schraube ein Gemeinschaftswerk“, so Ina John während
der Festveranstaltung in der
Landeshauptstadt.
„Ohne die tatkräftige Mitwirkung der Gemeinde, der
Jugendlichen und zahlreicher
Sponsoren aus der Region
wäreausderIdeedesBarfußhauses nie etwas geworden“.
Heute ist das kleine Haus, das
Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnt, Teil
des Nickelsdorfer Jugendforschungscamps, in dem Kinder,
Jugendliche und auch interessierte Erwachsene Wissenswertes zum Thema erneuerbare Energien, Klima- und
Umweltschutz in Erfahrung
bringen können. Die Fünftausend Euro Preisgeld, die es
Vereinschefin Ina John und Bioenergieregion-Mitarbeiter
Ronny Kilian mit dem Kinder- und Jugendpreis vor dem Logo
der Paritätischen „Buntstiftung“.
(Foto: F. Diehn, Der Paritätische Thüringen)
fürdenerstenPlatzgab,sind
auch bereits verplant: das Jugendforschungscamp soll damit um eine mobile Variante
erweitertwerden,diedieLernangebote in kompakter Form
direktindieSchulenbringt.
19.12.2012 – Nr. 12
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
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Zu Besuch bei den „Wethauspatzen“ in Hainchen
An einem wunderschönen
Herbsttag bekamen die Mädchen und Jungen des Kindergartens Hainchen Besuch von
Landrat Andreas Heller. Er
wurdebegleitetvonSchkölens
Bürgermeister Dr. M. DarnstädtundderMitarbeiterin des
Jugendamtes Marion Riske.
Die„Wethauspatzen“,derzeitig 29 an der Zahl,erwarteten
die Gäste auf dem Hof. Aufgeregt packten sie das große
Geschenkausundfreutensich
über neue Spiele und Stifte.
Kinder und Erzieher zeigten nun ihren Kindergarten,
das „Nest“ der kleinen Wethauspatzen.
DochbeisolchemWetter,wie
an diesem Tag, hält es die
KleinenunddieGroßennicht
im Zimmer. „Wir wollen dir
heute unseren liebsten Platz
zeigen“, sagte ein kleiner
Junge und schon wurden die
Gäste von Kinderhändchen
gefasst und es ging los zum
Hainchner „Kloßberg“. Durch
den Ort gab es verschiedene
Stationen und die Erwachsenenerlebten,wiederneue Bildungs- und Erziehungsplan in
Hainchenumgesetztwird.
Auf der Wanderung ergaben
sich viele Gespräche und die
Hainchner konnten ihr Konzept erlebbar vorstellen. Das
Miteinander und die soziale
Kompetenz sind im Umgang
mit den Kindern sehr wichtig.
Jeder soll sich individuell entwickeln können, seine Stärken
ausbauen und seine Schwächen verkleinern sowie einen
festen Platz in unserer Kindergartengemeinschaft haben.
Auf dem Berg angekommen,
fanden die Kinder und der
Landrat einen Schatz. Für die
einen waren es Schokoladentaler,fürunserenGastwares
einBildmitdemLeitspruchder
„WethauspatzenHainchen“:
Landrat Heller zu Besuch
in Trockenborn/Wolfersdorf
Der Kindergarten „Zwergenland“ in Trockenborn/ WolfersdorfbefindetsichinTrägerschaft der Elterninitiative „Kiga
Zwergenland“ e.V. Er besitzt
eine Betriebserlaubnis für 34
Plätze und ist im Dezember
2012 voll ausgelastet. Weitere Anmeldungen liegen vor,
sodass die Gemeinde und der
Träger über eine entsprechendeErweiterungnachdenken.
Die betreuten Kinder kommen
überwiegend aus Trockenborn/
Wolfersdorf, jedoch auch aus
Oberbodnitz und Stanau. Mit
diesenKommunenwurdenentsprechende vertragliche Regelungen zur Kostenbeteiligung
geschlossen.
Die inhaltlichen, erzieherischen Schwerpunkte liegen in
der Natur und der Bewegung.
DiesesindauchdurchdieLage
des Kindergartens, sozusagen
„mitten in der Natur“, begrün-
(Foto: LRA)
„Kinder brauchen um sich gut zu entwickeln,
• eine Gemeinschaft, in der sie sich wohlfühlen,
• Vorbilder, an denen sie sich orientieren können
und
• Aufgaben, an denen sie wachsen können.“
Aktion „Kinder helfen Kinder“
det.„Ich respektiere alle künstlich angelegten Kinderspielplätze, allerdings ist der Wald einer
der bedeutensten Orte zum
Spielen und zum Verweilen“,
so Landrat Heller während seines Besuches.
Besonders in dieser Kindereinrichtung erfolgt eine sehr gute
Zusammenarbeit zwischen den
Eltern und den Erzieherinnen.
EsgibteinenElternstammtisch,
den„Oma-Opa-Tag“unddemnachkannbeiallen FestlichkeitenundbeikleinenReparaturarbeiten auf die Unterstützung
dieser Gemeinschaft zurückgegriffenwerden.
Die Leiterin der Einrichtung
Frau Semmler, das Mitglied
desElternbeitratesFrau Lindig,
der Bürgermeister Herr Hoog
und Herr Fahrenkrug (Träger)
nahmen an dem Rundgang im
Kindergartenteil.
Foto: LRA
WasgibtesSchöneresalsein
strahlendesKinderlächeln,besonders zur Weihnachtszeit.
Seit13Jahrenengagiertsich
AngelikaRohnvomCPAFreizeitzentrum Bad Klosterlausnitz für die Aktion „Kinder
helfen Kinder“.Indenletzten
4Wochenwurdenvieleliebevoll gepackte Päckchen dort
abgegeben. Nicht nur die
Kinder aus dem Freizeitzentrum beteiligten sich rege an
dieser Aktion, sondern auch
OmasundOpaswolltenden
armen Kindern in Osteuropa
eine Freude bereiten. BesondersintensivundmitvielEifer
beteiligten sich die Grundschulen des Saale-HolzlandKreisesandieserAktion.
(Foto: A. Rohn)
Einladung zur Weihnachtsfeier
für Tiere ins Tierheim Eisenberg
In diesem Jahr veranstaltet
das Tierheim Eisenberg zum
sechsten Mal die schon zur
guten Tradition gewordene
Weihnachtsfeier für Tiere.
Dazu laden die Mitarbeiter
am Heiligabend in der Zeit
von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
in das Tierheim Eisenberg
ein. Dabei gibt es die Möglichkeit,auchandieTierezu
denken,diekeinen„eigenen“
Menschen haben, der sich
liebevollumsiekümmert.Tier-
Ende des Nichtamtlichen Teiles
freundekönnen für die
Vi e r b e i n e r
den GabentischdeckenunddasTierheim
mit Futter- oder Geldspenden
unterstützen. Die Kinder könnenmitdenElternoderGroßelternvorderweihnachtlichen
BescherungeinwenigZeitmit
TierenverbringenundHunde,
Katzen und Kleintiere freuen
sichbestimmtaufeinigeStreicheleinheiten.
19.12.2012 – Nr. 12
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
7
Amtlicher Teil
LANDRATSAMT SAALE-HOLZLAND-KREIS
Der Landrat
Verordnung
über den Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB)
„Im Ölsnitzgrund“ bei Lippersdorf
vom 3. Dezember 2012
Aufgrundder§§22,29und67desGesetzesüberNaturschutz
und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
vom29.Juli2009(BGBl.TeilINr.51,S.2542),zuletztgeändert
durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S.
148),inVerbindungmit§§19Abs.3und20Abs.2desThüringerGesetzesfürNaturundLandschaft(ThürNatG)inderFassung
vom30.August2006(GVBl.Nr.12/2006,S.421ff.),zuletzt
geändertdurchArtikel4desThüringerGesetzesüberdieReform
derForstverwaltungvom25.Oktober2011(GVBl.S.273,282)
verordnetderLandratdesSaale-Holzland-KreisesalsuntereNaturschutzbehörde:
§1
Schutzgegenstand, Schutzgebietsgrenze
(1) Die in der Gemeinde Lippersdorf-Erdmannsdorf, Gemarkung
Lippersdorfcirca1,5KilometernordöstlichderOrtsmittegelegenen Feuchtwiesen und Teiche mit Verlandungsbereichen werden
unterderBezeichnung„ImÖlsnitzgrund“inderimAbsatz3näherbeschriebenenGrenzealsGeschützterLandschaftsbestandteil
(GLB)geschützt.
(2)DerGLBhateineGrößevon2,20Hektar.ErumfasstdieFlurstücke
GemarkungLippersdorf,Flur4,Flurstücke340und341,
GemarkungLippersdorf,Flur5,Flurstück371
sowiedeninderSchutzgebietskartenäherbezeichnetenTeildes
FlurstücksGemarkungLippersdorf,Flur4,Flurstück295/14.
(3) Die Grenze des GLB ergibt sich aus der Schutzgebietskarte,
dieausdemKartenblattimMaßstab1:3.000besteht.DerGeltungsbereich ist mit einer durchbrochenen Linie umrandet. MaßgeblichfürdenGrenzverlaufistdieEintragungindieserKartemit
der Mitte des Begrenzungsstriches. Die Karte ist Bestandteil der
Verordnung.
(4)DieörtlicheLagedesGLBergibtsichausderalsAnlagezu
dieserVerordnungimMaßstab1:20.000veröffentlichtenÜbersichtskarte,inderderGLBmiteinerdurchgehendenLinieumrandet ist. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung und dient der
UnterrichtungüberdieLagedesSchutzgebietesimRaum.
(5)DerGLBistdurchamtlicheSchildergekennzeichnet.DieKennzeichnungistjedochnichtVoraussetzungfürdieGültigkeitdieser
Verordnung.
§2
Schutzinhalt, Schutzzweck
(1) Der GLB umfasst die in einem Seitental des Rodatales gelegenen Feuchtwiesen mit dem Bachlauf des Ölsnitzbaches und
einem ehemals als Mühlteich genutzten Teich. Das Gebiet stellt
einen weit in das geschlossene Waldgebiet des Ölsnitzgrundes
reichendesWiesentaldarundistdahervonbesondererEigenart
undlandschaftlicherSchönheit.
DurcheinejahrzehntelangeextensiveWiesennutzungbeherbergt
dasGebietartenreicheFeuchtwiesendesVerbandesCalthion(eutrophe Sumpfdotterblumen-Feuchtwiesen) mit einem überregional
bedeutsamen Vorkommen des in Thüringen „stark gefährdeten“
Breitblättrigen Knabenkrauts (Dactylorhiza majalis) sowie Hochstaudenfluren. Der ehemals als Mühlteich der Hinteren Ölsnitzmühle genutzte Teich ist Lebensraum und Laichgebiet mehrerer
Amphibienarten wie Erdkröte, Gras- und Teichfrosch, Berg- und
Teichmolch und beherbergt mehrere Pflanzenarten der Wasserpflanzengesellschaften (Verband Potamogetonion pectinati) wie
Laichkräuter(Potamogetonspec.).
(2)ZweckderFestsetzungalsGLBistesdaher,
1.dasGebietalsprägendesLandschaftselementimBereichder
Saale-Elster-Buntsandsteinplattemitseinenfloristischenund
faunistischenBesonderheitenzuschützen,
2.den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und
TierweltnotwendigenLebensraumzubewahren,insbesondere
imHinblickaufgefährdeteundgeschützteArtenvonFeuchtwiesen,bachbegleitendenHochstaudenflurenundTeichen,
3.die für den Naturraum Saale-Elster-Buntsandsteinplatte typischenundmittlerweileseltenenbesonderszuschützendenBiotope,wiemesotropheTeichemitihrenVerlandungsbereichen,
nährstoffreiche Sumpfdotterblumen-Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren vor nachhaltigen Veränderungen zu bewahren
unddurchgeeigneteBewirtschaftungs-undPflegemaßnahmen
inihremBestandundinihrerAusprägungzuerhalten,
4.das überregional bedeutsame Vorkommen des in Thüringen
„starkgefährdeten“BreitblättrigenKnabenkrauts(Dactylorhiza
majalis),hiervergesellschaftetmittypischenArtenderFeuchtwiesen,vornegativenEinwirkungenzubewahren,
5.ein regional bedeutsames Laichvorkommen mehrerer AmphibienartenwieErdkröte,Gras-undTeichfrosch,Berg-undTeichmolchzuschützen,
6.dieBeständeanFischarten,darunterbesondersgeschützteArten,imTeichundimÖlsnitzbachzuerhaltenundvornegativen
Einflüssenzubewahren;
7.alsTeilmiteinanderinVerbindungstehenderwertvollerLebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinanderzusichern.
§3
Verbote
Nach§29Abs.2BNatSchGsinddieBeseitigungdesGLBsowie
alleHandlungen,diezueinerZerstörung,BeschädigungoderVeränderungdesGLBführenkönnen,verboten.
Esistdeshalbinsbesondereverboten:
1.bauliche Anlagen im Sinne der Thüringer Bauordnung (ThürBO)inderFassungvom3.Juni1994(GVBl.Nr.19S.553)
zu errichten, zu beseitigen oder wesentlich zu ändern oder
ihreNutzungwesentlichzuändern,auchwenndiessonstkeineröffentlich-rechtlichenErlaubnisbedarf,
2.Bodenbestandteileabzubauenoderabzugraben,Aufschüttungen, Ablagerungen, Grabungen, Sprengungen oder BohrungenvorzunehmenoderdieBodengestaltinsonstigerWeisezu
verändern,
3.Straßen,Wege,Steige,PfadeundPlätzeneuanzulegenoder
bestehendezuverändern,
4.MastenoderFreileitungenzuerrichtensowieVer-oderEntsorgungsleitungenzuverlegen,
5.die Lebensbereiche der Tiere und Pflanzen zu stören oder
nachteiligzuverändernoderdurchchemischeodermechanischeMaßnahmenzubeeinflussen,
6.wildlebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, aufzunehmen,zuverletzen,zutötenoderihreEntwicklungsformen,Brut-
oderWohnstättenoderGelegederNaturzuentnehmenoder
zubeschädigen,
7.PflanzenoderPflanzenbestandteilezuentnehmenoderzubeschädigen,
8.PflanzeneinzubringenundTiereauszusetzen,
9.eineanderealsnach§4zugelassenewirtschaftlicheNutzung
auszuüben,
10.zu düngen, Klärschlämme auszubringen und PflanzenschutzmitteloderBiozideanzuwenden,
11.dasGebietzubeweiden,ausgenommendieunmittelbareTeichumgebungdesoberenTeichesanderHinterenÖlsnitzmühle
(Flurstück295/14)mitSchafen,
12.vordem1.07.einesjedenJahreszumähen,
13.Grünland-oderBrachflächenumzubrechen,derenNutzungzu
ändernsowieGrünlandaufzuforsten,
14.Gewässer zu verändern oder zu beseitigen, insbesondere
Wasserläufe,WasserflächenoderTümpeleinschließlichderen
UfersowiedenZu-undAblaufdesWassersoderdenGrundwasserstandzuverändernsowieFeuchtgebietezuentwässern,
15.ausoberirdischenGewässernWasserzuentnehmenoderabzuleitensowieGrundwasserzuentnehmen,zutagezufördern,
zutagezuleitenoderabzuleitensowieAbwässerindasGebieteinzuleiten,
19.12.2012 – Nr. 12
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
16.UfergehölzezurodenoderinsonstigerWeisezubeeinträchtigen,
17.den oberen Teich an der Hinteren Ölsnitzmühle (Flurstück
295/14) in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September
abzufischen sowie länger als eine Woche trocken fallen zu
lassen,
18.Wildfütterungen,KirrungenoderWildäckeranzulegen,
19.Sachen im Gelände zu lagern und Abfälle abzulagern oder
dasGebietinandererWeisezuverunreinigen,
20.Inschriften,Plakate,Bild-oderSchrifttafelnanzubringen,
21.dasGebietaußerhalbdesbefestigtenForstwegeszubetreten,
ausgenommendurchGrundeigentümeroderNutzungsberechtigteimZusammenhangmitdernach§4zugelassenenNutzung,imGebietzureitenoderHundefreilaufenzulassen,
22.zuzelten,zulagern,
23.Feueranzumachen.
§4
Ausnahmen
(1)AusgenommenvondenVerbotennach§3dieserVerordnung
sind:
1. Erkundungs-, Überwachungs-, Schutz-, Pflege-, Entwicklungs-
sowie Forschungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen oder
Nutzungsänderungen im Einvernehmen mit oder mit ZustimmungderunterenNaturschutzbehörde,
2. das Aufstellen oder Anbringen von Zeichen oder Schildern,
die auf den Schutz oder die Bedeutung des GLB hinweisen,
oder von Wegemarkierungen, Warntafeln, Ortshinweisen,
Sperrzeichen oder sonstigen Absperrungen, wenn die MaßnahmeaufVeranlassungodermitZustimmungderunterenNaturschutzbehördeerfolgt;
3. das Betreten und Befahren des GLB durch Nutzungsberechtigte im Rahmen der durch diese Verordnung zugelassenen
NutzungensowiedurchGrundeigentümerzurWahrnehmung
berechtigterInteressen;
4.dieextensiveWiesennutzunginFormeinerein-biszweischürigenMahdimbisherigenflächenmäßigenUmfangsowiedie
Nutzung der Teichdämme (außer Verlandungszone) in Form
von Schafbeweidung oder Mahd ohne Düngung und ohne
zeitlicherBeschränkung;weitergehendeFormenderlandwirtschaftlichen Bodennutzung bedürfen des Einvernehmens der
unterenNaturschutzbehörde;esgiltjedoch§3Satz2Nr.9,
10,13,18und19;
5. die landwirtschaftliche Bodennutzung, bei der der Nutzer
bereit ist, sich zu den zur Erreichung des Schutzzweckes erforderlichen oder mit dem Schutzzweck zu vereinbarenden
MaßnahmenfreiwilligundnachAnzeigebeiderunterenNaturschutzbehördezuverpflichten;
6.dierechtmäßigeAusübungderJagdinFormvonAnsitzjagd
auf Haarwild, die Errichtung erhöhter Ansitzeinrichtungen
aus Holz (Drückjagdbock, transportabel) sowie Maßnahmen
desJagdschutzesgegenWildereiundinZusammenhangmit
verunfalltem und krankgeschossenem Wild; weitergehende
Formen der Jagd und weitere den Schutzzweck berührende
MaßnahmendesJagdschutzeswiedieNeuerrichtungjagdlicherEinrichtungenbedürfendesEinvernehmensmitoderder
Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde; es gilt jedoch
§3Satz2Nr.1,18und19;
7.dieextensiveBewirtschaftungdesoberenTeichesanderHinterenÖlsnitzmühle(Flurstück295/14)mitFriedfischenmitder
Maßgabe,dasseineWinterungdesTeichesalle3-5Jahre
sowie dessen Entlandung (Entschlämmung) mit Zustimmung
der unteren Naturschutzbehörde erfolgen können; sowie die
rechtmäßige Fischhege und Ausübung der Fischereiaufsicht;
esgiltjedoch§3Satz2Nr.9,10,14,17und19;
8.Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern einschließlich der
UnterhaltungdesStaubauwerkeswenigeMeterunterhalbdes
TeichesimEinvernehmenmitodermitZustimmungderunteren
Naturschutzbehörde;esgiltjedoch§3Satz2Nr.17;
9.dieInstandsetzungundInstandhaltungvonbestehendenStraßen, Wegen, Pfaden und Plätzen im Einvernehmen mit oder
mitZustimmungderunterenNaturschutzbehörde;
10.dieWahrnehmunggesetzlichbestimmterAufsichts-undÜberwachungsaufgaben durch Behördenbedienstete oder von ihnenbeauftragtePersonen.
8
(2)DasEinvernehmenistherzustellenunddieZustimmungistzu
erteilen, wenn das Vorhaben mit dem Schutzzweck der VerordnungzuvereinbarenistoderdieseVereinbarkeitdurchdieAnordnungvonNebenbestimmungenhergestelltwerdenkann.
§5
Befreiungen
(1) Von den Verboten des § 3 kann gemäß § 67 BNatSchG in
Verbindungmit§36aAbs.1bThürNatGdieuntereNaturschutzbehördeaufAntragBefreiunggewähren,wenn
1.diesausGründendesüberwiegendenöffentlichenInteresses,
einschließlichsolchersozialerundwirtschaftlicherArt,notwendigistoder
2.die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbarenBelastungführenwürdeunddieAbweichungmit
denBelangenvonNaturschutzundLandschaftspflegevereinbarist.
(2)DieBefreiungkannmitNebenbestimmungenversehenwerden.
§6
Ordnungswidrigkeiten
(1)OrdnungswidrigimSinnedes§69Abs.3BNatSchGinVerbindungmit§54Abs.1Nr.1ThürNatGhandelt,wervorsätzlich
oderfahrlässigeinemVerbotdes§3dieserVerordnungzuwiderhandelt.
(2)OrdnungswidrigimSinnevon§69Abs.3BNatSchGinVerbindungmit§54Abs.1Nr.6ThürNatGhandelt,wervorsätzlich
oderfahrlässigeinevollziehbareNebenbestimmunginFormeiner
AuflagezueinerBefreiungnach§5dieserVerordnungüberhaupt
nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäßerfüllt.
(3)DieOrdnungswidrigkeitkannmiteinerGeldbußebiszufünfzigtausendEurogeahndetwerden.
§7
In-Kraft-Treten
(1)DieseVerordnungtrittamTagnachderVerkündunginKraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt der Beschluß Nr. 2526/86 vom 8.12.1986 des Rates des Kreises Stadtroda außer
Kraft,soweiterdasFlächennaturdenkmal„TeichanderHinteren
Ölsnitzmühle“betrifft.
Eisenberg,den
Heller
Anlage:
-imOriginalgezeichnetundgesiegeltFlurkarte
Übersichtskarte
DieAnlagenfindenSieaufdennächstenbeidenSeiten
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StelltsichnacherfolgreicherWahlimRahmenderregelmäßigen
ÜberprüfungderErklärungdurchdieRechtsaufsichtsbehördeheraus,dassdievomWahlbewerberabgegebeneErklärungwahrheitswidrig erfolgte, besteht grundsätzlich die Veranlassung, die
GültigkeitderWahlinFragezustellen,dadieWähler,dieaufdie
RichtigkeitderveröffentlichtenErklärungvertrauten,übereinewesentlicheEigenschaftdesWahlbewerbersgetäuschtwordensind.
Dieswirdauchnichtdadurchgeheilt,wennseitensdesWahlbewerbersananderer,alsandervomGesetzgebervorgesehenen
Stelle,seineroffiziellenErklärungwidersprechendeAussagenveröffentlichtwurden.
Ordnungsamt
Hinweise zum „Silvesterfeuerwerk“
Aus Anlass des bevorstehenden Jahreswechsels weist das OrdnungsamtdesSaale-Holzland-KreisesaufFolgendeshin:
Anm.d.Red.:VeröffentlichungentsprichtnichtdemangegebenenMaßstab
Informationen aus den Ämtern
Kommunalaufsicht
Verfahren Überprüfung Wahlbeamte
(Bürgermeister)
AusaktuellemAnlassmöchtenwirdieVerfahrensweiseimZusammenhang mit der Überprüfung gewählter ehren- und hauptamtlicher Bürgermeister hinsichtlich einer möglichen „Stasibelastung“
erläutern.
Der Thüringer Landtag hat nur geringe formale Anforderungen
an Wahlbeweber für ein Bürgermeisteramt festgelegt (u.a. vollendetes21.Lebensjahr,sechsMonateAufenthaltinderGemeinde).JederBewerberhatjedochgegenüberdemWahlleitereine
schriftliche Erklärung darüber abzugeben, ob er wissentlich als
hauptamtlicheroderinoffiziellerMitarbeitermitdemMinisterium
fürStaatsicherheitderehemaligenDDRzusammengearbeitethat.
Der Inhalt dieser Erklärung ist mit dem als gültig zugelassenen
Wahlvorschlagöffentlichbekanntzumachen.
DasichdieseErklärungandieWählerschaftrichtetunddieKenntnis über eine entsprechende Tätigkeit nach allgemeiner Ansicht
alswesentlichfürdiezutreffendeWahlentscheidungangesehen
wird,obliegt es den Wahlbewerbern, diese Erklärung sorgfältig
undselbstverständlichwahrheitsgemäßzutreffen.ObderWahlbewerbereineschriftlicheVerpflichtungserklärunggegenüberdiesemMinisteriumabgegebenhat,liegtalleinindessenKenntnis.
Unbeteiligte Dritte können diese höchstpersönliche Entscheidung
mangelseigenerKenntnisnichtfürdiesentreffen.
DaderLandesgesetzgeberkeineweitereDifferenzierunghinsichtlichderArtunddesUmfangesderhauptamtlichenoderinoffiziellenTätigkeitvorgenommenhat,obliegtesdemWahlbewerber,
diese Zusammenarbeit gegenüber seinen Wählern offenzulegen
undArtundUmfangderTätigkeitnäherzuerläutern.
1. Der Verkauf pyrotechnischer Erzeugnisse im Jahr 2012 darf
gemäߧ22Abs.1derErstenVerordnungzumSprengstoffgesetz (1. SprengV) nur im Zeitraum vom 28.12. 2012 bis
einschließlich 31.12. 2012innerhalb der gesetzlich zulässigen
Öffnungszeiten(§3ThüringerLadenöffnungsgesetz)erfolgen.
2. Gewerbetreibende, die erstmals o.g. Erzeugnisse anbieten,
habendenVerkaufgemäߧ14Sprengstoffgesetzderzuständigen Gewerbebehörde zwei Wochen vor Verkaufsbeginn
schriftlich anzuzeigen, falls eine schriftliche Anzeige nicht
schon vorliegt. Dies gilt auch, falls sich die verantwortliche
PersonfürdenVerkaufgeänderthat.
3. Die Verwendung (Abbrennen) pyrotechnischer Erzeugnisse
derKategorie2istnur Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr und nur am 31. Dezember 2012 und am 01. Januar 2013
gestattet (§23Abs.2der1.SprengV).
4. DasAbbrenneninunmittelbarerNähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in der Nähe von
Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten (§23Abs.1der1.
SprengV).
5. EsdürfennurErzeugnissevertriebenwerden,diedasZulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und
-prüfung (BAM)tragen.
6. InThüringengiltnachwievordasVerbot,unbemannteBallone
(sogenannte„Flug-oderHimmelslaternen“)inBetriebzunehmen(ThüringerFluglaternenverordnung).
7. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu
50.000€geahndetwerden.
Sozialamt
Information zum neuen Rundfunkbeitrag
ab 01. Januar 2013
Am1.Januar2013wirdderRundfunkbeitragneuerhobenund
löstdamitdieRundfunkgebührab.WerwievieleGerätezuwelchemZweckbereithält,spieltzukünftigkeineRollemehr.
Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil bei 17,98 Euro monatlich. Er
muss pro Wohnung nur einmal bezahlt werden und gilt für alle
Personen,diedarinleben.
WerbestimmtestaatlicheSozialleistungenwieSozialhilfe,Grundsicherung,BlindenhilfeoderBAföGerhält,kannsichaufAntrag
von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Ermäßigungen
könnenMenschenmitBehinderungenunterbestimmtenVoraussetzungenbeantragen.
DieentsprechendenAntragsformulareerhaltenEmpfängervonSozialhilfe,BlindenhilfeundMenschenmitBehinderungenimSozialamt(Tel.036691-70-630)sowieEmpfängervonBAföG,dienicht
mehr im Haushalt der Eltern wohnen im Schulverwaltungs- und
Kulturamt(Tel.036691-70-224).
InformationenzudemneuenModell,dasAntragsverfahrensowie
häufiggestellteFragenfindenSiehier:www.rundfunkbeitrag.de
odertelefonischunter:
0185-99950400(ab1.1.2013;6,5Cent/minausdemdt.Festnetz,mobilabweichend)
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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
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Umweltamt/Untere Wasserbehörde
Bekanntmachung
DemLandratsamtdesSaale-Holzland-KreisesliegteinAntragauf
‚Durchführung einer Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht‘
fürdasVorhaben„EntnahmevonGrundwasserinderGemarkung
Nerkewitz,Flur5,Flurstück482/2,ineinemUmfangvonQmax
=1m3/dbei365m3/a,gemäߧ3aUVPGvor.
Gemäß § 3a Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG)inderNeufassungvom25.06.2005(BGBl.I
S.1757),zuletztgeändertdurchGesetzvom29.10.2007(GVBl.
S.2470),stelltdiezuständigeBehördefest,obnachden§§3b
bis3ffürdasVorhabeneineVerpflichtungzurDurchführungeiner
Umweltverträglichkeitsprüfungbesteht.
Gemäß § 3a Satz 2 UVPG wird hiermit Folgendes bekannt gegeben:
AufGrundderPrüfungunterBerücksichtigungderinderAnlage
2zumUVPGaufgeführtenKriterienwirdgemäߧ3cUVPGfestgestellt,dassmitdemVorhabenzurEntnahmevonGrundwasser
inderGemarkungNerkewitz,Flur5,Flurstück482/2,einemUm-
fangvonQmax=1m3/dbei365m3/,keineerheblichnachteiligenUmweltauswirkungenverbundensind.
EineVerpflichtungzurDurchführungeinerUmweltverträglichkeitsprüfungbestehtaufGrundderderzeitigenGesetzeslagefürdas
geplanteVorhabennicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß
§ 3a UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die EntscheidungsgründesindderÖffentlichkeitnachdenBestimmungenderRichtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 28. Januar 2003 (Abl. L Nr. 41 vom 14.02.2003 S. 26)
im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises, Umweltamt/Untere
Wasserbehörde,Schloßgasse17,Zimmer201,07607Eisenberg
zugänglich.
Eisenberg,den29.11.2012
Schirmer
Amtsleiter
- im Original gezeichnet und gesiegelt -
Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde
Saale-Holzland-Kreis
Landratsamt
Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde
Bekanntmachung
DieFirmameridianNeueEnergienGmbHin99257Suhl,Schützenstraße2,beabsichtigtamStandortFrauenprießnitz/Wetzdorf,zu
dembestehendenWindparkmit14Anlagen,weitereachtWindenergieanlagenTypNordexN177-140zuerrichtenundzubetreiben.
EshandeltsichhierbeiumeineAnlage(Windpark)nachNr.1.6Spalte2desAnhangszur4.BImSchV.
DieachtWindenergieanlagensollenauffolgendeLeistungsdatenausgelegtundaufnachfolgendenGrundstückenerrichtetwerden:
TypNordexN
177-140
WEANr.
27-1
WEANr.
28-2
WEANr.
29-3
WEANr.
30-4
WEANr.
31-5
WEANr.
32-6
WEANr.
33-7
WEANr.
34-8
2,5
2,5
2,5
2,5
2,5
2,5
2,5
2,5
Anlagenhöhe
inm:
199,00
199,00
199,00
199,00
199,00
199,00
199,00
199,00
Gesamthöhe
Inmü.NN:
488,00
505,00
501,00
500,00
505,00
501,00
515,00
506,00
Gemeinde:
Thierschneck
Schkölen
Schkölen
Schkölen
Schkölen
Schkölen
Schkölen
Schkölen
Gemarkung:
Flur:
Thierschneck
1
Wetzdorf Poppendorf Wetzdorf
4
4
4
Wetzdorf
4
Leistung
MW:
Flurstücke:
143,144,145
Poppendorf Wetzdorf
4
4
154
Poppendorf
4
194,195 157,160/1
198,199,
201
152
210
212
AufgrundderbeantragtenAnzahlundderGesamthöhevon199.90mderhieramStandortFrauenprießnitz/Wetzdorfgeplantenacht
WindenergieanlagenistinAnlage1(ListederUVP-pflichtigenAnlagen)desGesetzesüberdieUmweltverträglichkeitsprüfung(UVPG)
vom24.02.2010(BGBl.I.S94)unterNr.1.6.3Spalte2Buchstabe„A“festgelegt,dassfüreineWindfarmmit6biswenigerals20
WindenergieanlageneineallgemeineVorprüfungdesEinzelfallesnach§3cdesUVPGdurchzuführenist.
Gemäߧ3aSatz1UVPGstelltdiezuständigeBehördefest,obnachden§§3bbis3ffürdasVorhabeneineVerpflichtungzur
DurchführungeinerUmweltverträglichkeitsprüfungbesteht.
Gemäߧ3aSatz2UVPGwirdhiermitbekanntgegeben:
AufgrundderallgemeinenVorprüfungdesEinzelfalles,unterBerücksichtigungderKriterienderAnlage2zumThürUVPG,wirdgemäß
§ 3 c UVPG festgestellt, dass das geplante Vorhaben auf dem vorgesehenen Standorten keine Beeinträchtigung eines geschützten
GebietesimSinnederNummer2derAnlage2zumUVPGzurFolgehabenkannunddurchdasVorhabenauchkeineerheblichen
nachteiligenAuswirkungenaufdiein§2Abs.1UVPGgenanntenSchutzgüterzuerwartensind.SomitbestehtkeineVerpflichtungzur
DurchführungeinerUmweltverträglichkeitsprüfung.
Eswirddaraufhingewiesen,dassdieseEntscheidunggemäߧ3aUVPGnichtselbständiganfechtbarist.DieEntscheidungsgründe
sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Fassung der Bekanntmachungvom10.10.2006(GVBl.S513)imLandratsamtdesSaale-Holzland-Kreises,Umweltamt/UntereImmissionsschutzbehörde,
Schlossgasse17,Zimmer17,07607Eisenbergzugänglich.
Eisenberg,den07.12.2012
Schirmer
Amtsleiter
- im Original gezeichnet und gesiegelt -
19.12.2012 – Nr. 12
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
Abfallwirtschaftsbetrieb
12
Zweckverbände
Hinweise zur Befüllung der Abfallbehälter
in den Wintermonaten
MitBeginnderFrostperiodebestehterfahrungsgemäßdieGefahr
desFestfrierensvonAbfällenindenAbfallbehältern.
Können Abfallbehälter aufgrund des Festfrierens nicht ordnungsgemäßgeleertwerden,bestehtfürdenGebührenzahlerkeinAnspruchaufErlassoderErmäßigungderGebührfürdienichtoder
nurunvollständigerfolgteKippung.
DadieAbfallbehältergeradebeistarkemFrostdurchStößeoder
starkesRüttelnleichtzubeschädigensind,könnendieMüllwerker
dieBehältermitfestgefrorenemInhaltnichtmitGewaltleeren.Dies
hätteunweigerlicheineVielzahlvondefektenAbfallbehälternzur
Folge.DabeschädigteBehältervonkeinerSeitegewolltseinkönnen,istdiesesProblemnurzulösen,wennsowohlBürgeralsauch
EntsorgungsunternehmenihrMöglichstestun.WeralsBürgeroder
gewerblicher Kunde keine Möglichkeit hat, die Abfallbehälter
geschütztunterzustellen,hilftdemAbfallentsorgungsunternehmen
erheblich, wenn er den Inhalt der Abfallbehälter am Abfuhrtag
mit einem geeigneten Gegenstand (wie z. B. Spaten, Schaufel
oderBesenstiel)vonderBehälterwandvorsichtiglöst,umsodie
Entleerungzuerleichtern.DieMüllwerkersindinsbesondereaus
hygienischenGründennichtdazuverpflichtet,angefroreneAbfälleausdenBehälternzulösen.
Noch ein Hinweis in eigener Sache:
AmEndeeinesjedenJahresstellenvieleBürgernocheinmalihre
Restmülltonnenheraus,umdie2.PflichtleerungdesJahresinAnspruchzunehmen.
Wir bitten Sie, dies nicht bis zum letzten Entsorgungstermin des
Jahres hinauszuzögern. Ist zum Beispiel aufgrund extremer Witterungsbedingungen, so wie in den letzten beiden Jahren, die
Abholung dann nicht möglich, kann die Pflichtleerung nicht ins
neueJahrübertragenwerdenundverfällt.Umdemvorzubeugen,
stellenSiedieBehälterbittemöglichstschonamvorletztenTermin
desJahresheraus.
WohnenSieaneinerStraße,diebeischlechtenWitterungsbedingungen gegebenenfalls nicht anfahrbar ist, stellen Sie bitte die
BehälterandernächstenbefahrbarenStraßebereit.Siekönnen
sichauchmit1-2zugelassenenRestmüllsäckenbevorraten,um
Engpässezuüberbrücken(MüllsackverkaufsstellensieheAbfallkalenderS.3).
Feiertagsentsorgung von Restmüll, Gelber Tonne und blaue
Tonne zum 1. Weihnachtsfeiertag, am 25.12.2012 und
am 2. Weihnachtsfeiertag dem 26.12.2012, im SaaleHolzland-Kreis
AufgrundderWeihnachtsfeiertageverändertsichdieEntsorgung
vonRestmüll,gelberTonneundblauerTonnederbetroffenenOrtschaftenimSaale-Holzland-Kreiswiefolgt:
Restmüll, gelbe Tonne, blaue Tonne:
25.12.2012 (1.Weihnachtsfeiertag):
Restmüll und gelbe Tonne wirdvorverlegtaufFreitag,den 21.12.
2012
blaue Tonne wirdvorverlegtaufSonnabend,den 22.12.2012
zum Beispiel:
Großbockedra: Restmüll - Dienstag (gerade KW), wird vom
25.12.2012 (1.Weihnachtsfeiertag),aufFreitag,den21.12.2012
vorverlegt.
Greuda: blaue Tonne - Dienstag (gerade KW), wird vom
25.12.2012 (1. Weihnachtsfeiertag), auf Sonnabend, den
22.12.2012vorverlegt.
26.12.2012 (2. Weihnachtsfeiertag) wird am Donnerstag, dem
27.12.2012, nachgeholt.
Sollte in der Woche nach den Feiertagen in einigen Orten die
EntsorgungnichtpünktlichzumEntsorgungsterminerfolgen,lassen
SiebittedieBehälternochdraußenstehen.EskannzuVerzögerungen kommen, aber die Behälter werden auf jeden Fall noch
gekippt.
AußerdemmöchtenwirSiedarüberinformieren,dassdieAbfallkalender für das Jahr 2013 ca. Mitte Dezember 2012 an alle
Haushalteverteiltwerden.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung
und Abwasserentsorgung der Gemeinden
im „Thüringer Holzland“ (ZWA)
AufderGrundlagedes§36Abs.1desThüringerGesetzesüber
die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. §§ 53
ff.derThüringerGemeinde-undLandkreisordnung(ThürKO)und
der§§13ff.derThüringerEigenbetriebsverordnung(ThürEBV)jeweilsinderaktuellgeltendenFassungerlässtderZWA„Thüringer
Holzland“folgendeHaushaltssatzung:
§1
DeralsAnlagebeigefügteWirtschaftsplanfürdasWirtschaftsjahr
2013wirdhiermitfestgesetzt,dadurchergebensich
im Erfolgsplan
dieErträge
14.616.300€
dieAufwendungen
14.381.100€
im Vermögensplan
dieEinnahmen
10.607.800€
dieAusgaben
10.607.800€
§2
DerGesamtbetragderKreditaufnahmefürInvestitionenundInvestitionsförderungsmaßnahmenwirdauf1.500.000€festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushaltwirdauf0€festgesetzt.
§4
DerHöchstbetragderKassenkreditezurrechtzeitigenLeistungvon
AusgabennachdemWirtschaftsplanwirdauf2.300.000 €festgesetzt.
§5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Hermsdorf,den05.Dezember2012
Perschke
Verbandsvorsitzender
imOriginalgezeichnetundgesiegelt
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland
Der Zweckverband zur Wasserversorgung und AbwasserentsorgungderGemeindenimThüringerHolzlandhatam21.11.2012
die Haushaltssatzung 2013 beschlossen. Sie wurde dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises - Kommunalaufsicht - als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Mit Bescheid vom
04.12.2012,Az.:708.361/ZWA-HAUSHALT2013,wurdeder
in§2derHaushaltssatzungfestgesetzteHöchstbetragderKredite
i.H.v.1.500.000,00€genehmigt.DieHaushaltssatzung2013
wirdhiermitöffentlichbekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung 2013 mit Wirtschaftsplan 2013 und Bestandteilenliegtzur EinsichtnahmeinderZeitvom
03.01.2013 bis 17.01.2013
beiderBetriebsführungdesZweckverbandes,ZimmerV2.14,RodaerStraße47,07629Hermsdorf,währendderüblichenDienststundenöffentlichausundwirdbiszurEntlastungundBeschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach
§ 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung
gehalten.
Hermsdorf,den05.Dezember2012
Perschke
Verbandsvorsitzender
-imOriginalgezeichnetundgesiegelt-
19.12.2012 – Nr. 12
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
Bekanntmachungshinweis
gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO zur Haushaltssatzung 2013
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung der Gemeinden
im Thüringer Holzland vom 05.12.2012:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften,dienichtdieGenehmigung,dieAusfertigungunddiese
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem ZWA „ThüringerHolzland“,RodaerStraße47,07629Hermsdorfgeltend
gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe
geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einerFristvoneinemJahrnachdieserBekanntmachunggeltendgemacht,sosinddieseVerstößeunbeachtlich.
Hermsdorf,den05.Dezember2012
Perschke
Verbandsvorsitzender
-imOriginalgezeichnet-
Verwaltungskostensatzung
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung der Gemeinden
im Thüringer Holzland
vom 30.11.2012
Präambel:
Aufgrundder§§20Abs.2und23Abs.1Satz1desGesetzes
überdiekommunaleGemeinschaftsarbeit(ThürKGG)inderaktuellenFassungi.V.m.§19Abs.1derThüringerGemeinde-und
Landkreisordnung(Kommunalordnung-ThürKO)inderaktuellen
Fassung, der §§ 1, 2, 10 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der aktuellen Fassung erlässt der
Zweckverband zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
derGemeindenimThüringerHolzlandfolgendeSatzung:
§1
Verwaltungskostenpflichtige öffentliche Leistungen
(1)FürindividuellzurechenbareöffentlicheLeistungenerhebtder
ZweckverbandnachMaßgabedieserVerwaltungskostensatzung
inVerbindungmitdemjeweilsgültigenGebührenverzeichnisVerwaltungskosten(GebührenundAuslagen).
(2)ÖffentlicheLeistungenimSinnedieserSatzungsind
1. Amtshandlungen; eine Amtshandlung ist jede mit Außenwirkung in Ausübung hoheitlicher Befugnisse vorgenommene
Handlung; sie liegt auch dann vor, wenn ein Einverständnis
des Zweckverbandes, insbesondere eine Genehmigung, ErlaubnisoderZustimmung,nachAblaufeinerbestimmtenFrist
aufgrundeinerRechtsvorschriftalserteiltgilt;
2. Überwachungsmaßnahmen, Prüfungen und Untersuchungen
sowie
3. sonstigeLeistungen,dieimRahmeneineröffentlich-rechtlichen
Verwaltungstätigkeit in Angelegenheiten der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung seitens des Zweckverbandes
erbrachtwerden,
(3) Individuell zurechenbar sind insbesondere öffentliche Leistungen,die
1. beantragt, sonst willentlich in Anspruch genommen oder zugunstendesLeistungsempfängerserbrachtwerdenoder
2. durcheinenTatbestandausgelöstwerden,andeneinGesetz
die Befugnis zum Tätigwerden des Zweckverbandes knüpft
und die in einem spezifischen Bezug zum Tun, Dulden oder
Unterlassen einer Person oder zu dem von einer Person zu
vertretendenZustandeinerSachestehen;beiÜberwachungshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen gilt dies nur,
wenndieöffentlicheLeistungnichtausschließlichaufeineallgemeinebehördlicheInformationsgewinnunggerichtetist.
(4) Die Erhebung von Verwaltungskosten nach anderen Rechtsvorschriftenbleibtunberührt.SoweitfürsolcheVerwaltungskosten
nichtsanderesbestimmtist,geltendieBestimmungendieserSatzungentsprechend.
§2
Sachliche Verwaltungskostenfreiheit
(1)Verwaltungskostenfreisind
1. a) ÜberwachungsmaßnahmenaufgrundeinesVerdachts
odereinerBeschwerdeoder
13
2.
b) Stichprobenkontrollen,beidenenderzu
ÜberwachendeausschließlichnachdemZufallsprinzip
ausgewähltwird,
wennkeinVerstoßgegeneineRechtsvorschriftfestgestelltwird,
einfachemündlicheoderschriftlicheAuskünfte;diesgiltnicht
fürAuskünfteausRegisternundDateien,
3. dieErteilungvonBescheidenüberöffentlich-rechtlicheGeldforderungen,
4. Entscheidungen über die Stundung, den Erlass, die NiederschlagungoderdieErstattungöffentlich-rechtlicherGeldforderungen,
5. Entscheidungen über die Festsetzung von Entschädigungen
ausöffentlichenMittelnfürdenEntschädigungsbegünstigten,
6. EntscheidungenüberdieFestsetzungderineinemVorverfahrennach§68derVerwaltungsgerichtsordnung(VwGO)zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung
notwendigenAufwendungensowie
7. Entscheidungen über die Anordnung der sofortigen Vollziehungnachden§§80und80aVwGO.
(2)DieVerwaltungskostenfreiheitgiltnichtfürdenWiderrufoder
die Rücknahme einer Amtshandlung, sofern der Verwaltungskostenschuldnerdieszuvertretenhat.
§3
Persönliche Gebührenfreiheit
(1)VonderZahlungderGebührensindbefreit:
1.dasLand
2.die Bundesrepublik Deutschland und die anderen Länder;
dies gilt solange, wenn die Summe der Verwaltungskosten
füreineAngelegenheitdenBetragvon500€nichtübersteigt,
3.diekommunalenKörperschaftenimGeltungsbereichdesThüringerVerwaltungskostengesetzes(ThürVwKostG)und
4.Kirchen sowie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Geltungsbereich des ThürVwKostG, die die
Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben.
(2)DiepersönlicheGebührenfreiheitgiltnicht,wenn
1. dieGebührDrittenauferlegtoderaufDritteumgelegtwerden
kann,
2. die öffentliche Leistung einen Betrieb nach § 26 Abs. 1 der
Thüringer Landeshaushaltsordnung in der jeweils geltenden
FassungodervergleichbareBetriebedesBundesoderderanderenLänderbetrifftoder
3. die öffentliche Leistung einen kommunalen Eigenbetrieb
nach § 76 der Thüringer Kommunalordnung in der jeweils
geltendenFassungbetrifft,esseidenn,dassderEigenbetrieb
Leistungen erbringt, zu deren Bereitstellung die kommunalen
Körperschaftengesetzlichverpflichtetsind.
(3)BefreiungenundErmäßigungen,dieaufbesonderengesetzlichenVorschriftenberuhen,bleibenunberührt.
§4
Gebühren in besonderen Fällen
(1)WirdeinAntragausanderenGründenalswegenUnzuständigkeitganzoderteilweiseabgelehnt,wirdeineGebührbiszu
derHöheerhoben,diefürdieöffentlicheLeistungvorgesehenist,
mindestens jedoch 20 Euro. Wird der Antrag wegen Unzuständigkeit des Zweckverbandes abgelehnt, so wird keine Gebühr
erhoben.
(2)HatderZweckverbandeineAmtshandlungausGründen,die
der Verwaltungskostenschuldner zu vertreten hat, zurückgenommenoderwiderrufen,wirdeineGebührbiszuderHöheerhoben,
die für die zurückgenommene oder widerrufene Amtshandlung
imZeitpunktderRücknahmeoderdesWiderrufsvorgesehenist.
Ist für eine solche Amtshandlung eine Gebühr nicht vorgesehen
oderwäresiegebührenfrei,wirdeineGebührbiszu2.000Euro
erhoben,mindestensjedoch20Euro.HattederVerwaltungskostenschuldnerdieRücknahmeoderdenWiderrufnichtzuvertreten,
wirdkeineGebührerhoben.
(3) Wird ein Antrag zurückgenommen oder erledigt er sich auf
andereWeise,bevordieöffentlicheLeistungvollständigerbracht
worden ist, wird bis zu 75 von Hundert der für die öffentliche
Leistung vorgesehenen Gebühr erhoben; mindestens jedoch 20
Euro. Hatte der Zweckverband mit der sachlichen Bearbeitung
nochnichtbegonnenoderistdiebeantragteöffentlicheLeistung
gebührenfrei,wirdkeineGebührerhoben.
19.12.2012 – Nr. 12
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
(4)IsteineöffentlicheLeistung,fürdieVerwaltungskostennichtzu
erheben wären, missbräuchlich veranlasst worden, so wird eine
Gebührbiszu1.000Euroerhoben,mindestensjedoch20Euro.
(5)Gebühren,diebeirichtigerBehandlungderSachedurchden
Zweckverbandnichtentstandenwären,werdennichterhoben.
§5
Verwaltungskostengläubiger
VerwaltungskostengläubigeristderZweckverband.
§6
Verwaltungskostenschuldner
(1)ZurZahlungderVerwaltungskostenistverpflichtet,
1. wemdieöffentlicheLeistungindividuellzuzurechnenist,
2. werdieVerwaltungskostendurcheinevordemZweckverbandabgegebeneoderihmmitgeteilteErklärungübernommenhat,
3. werfürdieKostenschuldeinesanderenkraftGesetzeshaftet.
(2)Verwaltungskostenschuldneristauch,weralsgesetzlicherVertreter,VermögensverwalteroderVerfügungsberechtigterimSinne
der§§34und35derAbgabenordnunginfolgevorsätzlicheroder
grobfahrlässigerVerletzungderihmauferlegtenPflichtenveranlassthat,dassVerwaltungskostennicht,nichtrechtzeitigodernur
teilweiseerhobenwerdenkönnen.Diesumfasstauchdieinfolge
derPflichtverletzungzuzahlendenSäumniszuschläge.
(3)MehrereVerwaltungskostenschuldnerhaftenalsGesamtschuldner.
(4)Auslagen,diedurchunbegründeteEinwendungenoderdurch
schuldhaftesVerhaltenentstandensind,hatderjenigezutragen,
dersieverursachthat.
§7
Entstehen der Verwaltungskostenschuld
(1) Die Gebührenschuld entsteht, soweit ein Antrag notwendig
ist,mitdessenEingangbeimZweckverband,imÜbrigenmitder
vollständigenErbringungderöffentlichenLeistung.BeiPauschalgebührenentstehtdieGebührenschuldmitderGenehmigungdes
Antrags.
(2)DieAuslagenschuldentstehtmitderAufwendungdeszuerhebendenBetrages.
§8
Gebührenbemessung
(1)DieHöhederGebührrichtetsichnachdemanliegendenGebührenverzeichniszurVerwaltungskostensatzung,dasBestandteil
dieserSatzungist.
(2)FürAmtshandlungen,fürdieimGebührenverzeichniseinMindest-undHöchstsatzfestgelegtist(Rahmengebühren),erfolgtdie
FestlegungderGebühr
1. nachderBedeutungderAmtshandlungsowiedemwirtschaftlichenNutzungenfürdieBeteiligtenund
2. nachdemmitderVornahmederAmtshandlungverbundenem
Aufwand.
(3)ZeitgebührensindnachdemfürdieöffentlicheLeistungerforderlichenZeitaufwandzubemessen.
(4) Die Gebühr für regelmäßig wiederkehrende Amtshandlungen kann auf Antrag für einen im Voraus bestimmten Zeitraum,
jedochnichtfürlängeralseinJahr,durcheinenPauschalbetrag
abgegoltenwerden(Pauschalgebühren).BeiderBemessungder
PauschalgebühristdergeringereUmfangderVerwaltungsarbeit
berücksichtigt.DiePauschalgebührwirdimVorausfestgesetzt.
§9
Auslagen
(1)FallenbeiderVorbereitungoderbeiderVornahmederAmtshandlung und sonstiger Verwaltungstätigkeit Auslagen an, die
nichtbereitsmitderGebührabgegoltensind,sohatderKostenschuldnersieindertatsächlichenHöhezuerstatten.Auslagenhat
der Kostenschuldner auch dann zu erstatten, wenn sie bei einer
anderenamVerfahrenbeteiligtenBehördeentstandensind.Dies
giltauch,wenndieseAuslagenzwischendenBehördennichtausgeglichenwerden.
(2)AlsAuslagenwerdeninsbesondereerhoben:
1. PostgebührenfürZustellungenundNachnahmensowiefür
dieLadungvonZeugenundSachverständigen;wirddurch
BedienstetedesZweckverbandesodereinesvonihmbeauftragtenUnternehmens(Betriebsführer)zugestellt,sowerden
diefürdieZustellungdurchdiePostmitZustellungsurkunde
entstehendenPostgebührenerhoben;
14
2. Beträge,dieanderenBehörden,Einrichtungen,natürlichen
oderjuristischenPersonenzustehen.
(3) Auslagen werden auch dann erhoben, wenn die öffentliche
Leistunggebührenfreiist.
(4)Auslagen,diebeirichtigerSachbehandlungnichtentstanden
wären,werdennichterhoben.DasGleichegiltfürAuslagen,die
durch die Verlegung eines Termins entstanden sind, soweit dies
nichtdemAuslagenschuldnerzuzurechnenist.
§ 10
Verwaltungskostenentscheidung
(1)DieVerwaltungskosten(GebührenundAuslagen)werdenvon
Amtswegenfestgesetzt.DieEntscheidungüberdieKostenerfolgt,
soweitmöglich,zusammenmitderSachentscheidung.
(2) Aus der Verwaltungskostenentscheidung müssen mindestens
hervorgehen:
1. diedieVerwaltungskostenerhebendeBehörde
2. derVerwaltungskostenschuldner
3. dieverwaltungskostenpflichtigeöffentlicheLeistung
4. diealsGebührenundAuslagenzuzahlendenBeträgesowie
5. wo,wannundwiedieGebührenundAuslagenzuzahlensind.
(3)DieVerwaltungskostenentscheidungkannauchmündlichergehen;siewirdaufAntragschriftlichbestätigt.
Soweitsieschriftlichergehtoderschriftlichbestätigtwird,werden
dieRechtsgrundlagenfürdieErhebungderVerwaltungskostensowiederenBerechnungangegeben.
§ 11
Fälligkeit, Vorschuss, Zurückbehaltungsrecht
(1)DieVerwaltungskostenwerdenzweiWochennachBekanntgabederVerwaltungskostenentscheidungandenVerwaltungskostenschuldnerfällig.
(2) Der Zweckverband kann bei öffentlichen Leistungen, die auf
Antragvorgenommenwerden,dieZahlungeinesKostenvorschusses und/oder die Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Verwaltungskosten verlangen. Unbeschadet des Satzes 1 kann der Zweckverband eine öffentliche
Leistung,dieaufAntragvorgenommenwird,davonabhängigmachen, dass der Antragsteller keine Verwaltungskostenrückstände
füröffentlicheLeistungendesgleichenSachgebietshat.
(3)DemAntragstelleristeineangemesseneFristzurZahlungdes
Vorschusses,zurLeistungderSicherheitoderzurBegleichungdes
Rückstandeszusetzen.DerZweckverbandkanndenAntragals
zurückgenommen behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten
wirdundderAntragstellerbeiderAnforderungdesVorschusses,
derSicherheitsleistungoderdesRückstandeshieraufhingewiesen
wordenist.
(4) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden,dieausAnlassderöffentlichenLeistungeingereichtworden
sind, können bis zur Bezahlung der angeforderten Verwaltungskostenzurückbehaltenwerden.
§ 12
Billigkeitsregelungen
(1) Der Zweckverband kann die Verwaltungskosten ermäßigen
odervonderErhebungabsehen,wenndiesmitRücksichtaufdie
wirtschaftlichen Verhältnisse des Verwaltungskostenschuldners
odersonstausBilligkeitsgründengebotenerscheint.
(2) Für die Stundung, die Niederschlagung und den Erlass von
Forderungen des Zweckverbandes aufgrund dieser Satzung geltendiegemäߧ15ThürKAGanzuwendendenBestimmungender
Abgabenordnung(AO).
§ 13
Gleichstellungsbestimmung
Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweilsinmännlicherundweiblicherForm.
§ 14
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungskostensatzung
vom24.03.2004außerKraft.
ausgefertigt:Hermsdorf,den30.11.2012
Perschke
Verbandsvorsitzender
-imOriginalgezeichnetundgesiegelt-
19.12.2012 – Nr. 12
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
15
Gebührenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland
vom 30.11.2012
1.AufderGrundlageder§§1ff.derVerwaltungskostensatzungdesZweckverbandeszurWasserversorgungundAbwasserentsorgungderGemeindenimThüringerHolzlandwerdendieVerwaltungsgebührennachMaßgabederfolgendenAbsätzefestgesetzt:
Nr.
Gegenstand
1.
1.1.
1.1.1.
1.1.1.1.
1.1.1.2.
1.1.1.3.
1.1.1.4.
1.1.1.5.
1.1.1.6.
1.1.1.7.
1.1.1.8.
1.1.1.9.
1.1.1.10.
1.1.1.11.
1.1.1.12.
1.1.1.13.
Gebühren
Allgemeine Amtshandlungen
Bereich Wasserversorgung
ZustimmungzurHerstellungoderÄnderungeinergrundstückseigenenWasserversorgungsanlagegemäߧ10Abs.3WBS
AusstellungeinesSchachtscheinesaußerhalbdes
Genehmigungsverfahrensnach§10WBS
Standortbewertung/Stellungnahmezurtrinkwasserseitigen
ErschließungeinesGrundstücksgemäߧ§63a,64ThürBO
inVerbindungmit§§30-36BauGB
(Teil-)BefreiungvomAnschluss-und/oderBenutzungszwang
gemäߧ6WBS
ÜberprüfungderAnlagedesGrundstückseigentümers
vorundnachihrerInbetriebnahmenachDIN1988
gemäߧ11Abs.1WBS
NachprüfungdesWasserzählersgemäߧ19WBS
WinterausbaudesWasserzählers
FrühjahrseinbaudesWasserzählers
WechseleineszerfrorenenWasserzählers
gemäߧ17Abs.4WBS
AusbaudesWasserzählersundVerplombungderHausanschlussleitungnachKündigungdesBenutzungsverhältnisses
LeihgebührStandrohrwasserzähler
KautionStandrohrwasserzählergem.§4Abs.4GS-WBS
HerstellungBauwasserentnahmestellemitWasserzähler
1.1.2.
1.1.2.1.
1.1.2.2.
1.1.2.3.
1.1.2.4.
1.1.2.5.
1.1.2.6.
1.1.2.7.
1.1.2.8.
1.1.2.9.
1.1.2.10.
1.1.2.11.
1.1.2.12.
1.1.2.13.
1.1.2.14.
Bereich Abwasserentsorgung
ZustimmungzurHerstellungoderÄnderungeinerGrundstücksentwässerungsanlagegemäߧ10Abs.2EWS
AusstellungeinesSchachtscheinsaußerhalbdesGenehmigungsverfahrensnach§10EWS
Standortbewertung/StellungnahmezurErschließung
einesGrundstücksgemäߧ§63a,64ThürBOinVerbindung
mit§§30-36BauGB
(Teil-)BefreiungvomAnschluss-und/oderBenutzungszwang
gemäߧ6EWS
PrüfungderGrundstücksentwässerungsanlagevorundnach
ihrerInbetriebnahmegemäߧ11Abs.2EWS
PrüfungderGrundstücksentwässerungsanlage
gemäߧ12Abs.1EWS
KamerabefahrungimRahmenderPrüfungderGrundstücksentwässerungsanlage
Erstkontrolle/AbnahmeeinerKleinkläranlage
gemäߧ3ThürKKAVO
bautechnischeZustandserfassungeinerKleinkläranlage
gemäߧ60Abs.2bThürWG,§7ThürKKAVO
regelmäßigeKontrolleeinerKleinkläranlage
gemäߧ60Abs.2bThürWG,§7ThürKKAVO
ProbennahmeimRahmenderKontrollenach§12Abs.1EWS,
§17Abs.2EWSoder§3Abs.1ThürAbwEKVO
LaboruntersuchungendesAbwassers
VerplombungdesWasserzählerszumNachweis
deraufdemGrundstückverbrauchtenoderzurückgehaltenen
Wassermengengemäߧ5aAbs.4GS-EWS
VerplombungdesWasserzählersfürdieErmittlung
derWassermengenausNiederschlagswasserspeicher-und
Eigengewinnungsanlagengemäߧ5aAbs.2GS-EWS
1.2.
Akteneinsicht, Auskünfte, Ausfertigungen, Bescheinigungen,
Beglaubigungen, Bereitstellungen
schriftlicheAuskünftebeischwierigenund/oderumfangreichen
AuskunftsinhaltenundbeierheblicherRecherche
undsonstigemAufwand
schriftlicheAufnahmeeinesAntragsodereinerErklärung,
dievonPrivatpersonenzuderenNutzengewünschtwird
1.2.1.
1.2.2.
Bemessungsgrundlage
Gebühren
in Euro
30,00€
10,00€
30,00€
60,00€
25,00-200,00€
25,00-200,00€
56,32€
53,18€
50,00-1.000,00€
jeTag
56,32€
1,07€
350,00€
96,32€
30,00€
10,00€
30,00€
60,00€
34,00€
46,40€
jeangefangene
halbeStunde
34,00€
46,40€
46,40€
46,40€
jeParameter
nachAufwand
9,89€
1,00-30,00€
42,82€
42,82€
jeangefangene
halbeStunde
16,00€
jeangefangene
halbeStunde
16,00€
19.12.2012 – Nr. 12
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
16
Nr.
Gegenstand
Bemessungsgrundlage
Gebühren
in Euro
1.2.3.
1.2.4.
1.2.5.
1.2.6.
1.2.7.
1.2.8.
1.2.9.
1.2.10.
BeglaubigungvonUnterschriftenundHandzeichen
ErteilungeinerAusfertigung,BeglaubigungeinerAbschrift
oderFotokopie,zzgl.AuslagennachZiffer2
BescheinigungeneinfacherArt
Bescheinigungen,dieeinenerheblichenAufwanderfordern
BescheinigungübergezahlteBeiträge,GebührenundAuslagen
EinsichtnahmeinAkten,PläneundsonstigeUnterlagen
zwecksAuskunft
EinsichtnahmeinAkten,PläneundsonstigeUnterlagen
zurAnfertigungvonAuszügen
BereitstellungeinesArbeitsplatzessowieÜberlassung
vonUnterlagenzurEinsichtnahmeoderSelbstherstellung
vonAbschriften,AbzeichnungensowieAuszügen,Plänen,
Akten,Büchernusw.
2,50€
jeangefangene
halbeStunde
5,00€
5,00€
2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
Abschriften, Abzüge, Vervielfältigungen, Fotokopien
DruckstückesowieKopienvonSatzungendesZweckverbandes
oderanderenSchriftstücken
AbschriftenoderAuszügeausAkten,Statistiken,Rechnungen
undweiterenUnterlagen
Zweitstücke(Duplikate)vonBescheiden
FotokopienvonBestandsplänenundsonstigenPlanunterlagen
3.
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
3.5.
3.5.1.
3.5.2.
Allgemeines
EinsatzMitarbeiter
EinsatzPKW
EinsatzLKW/Multicar
KostendesGeldverkehrs
Enerlyt-Vorkassesystem
Grundpreis
Kartenpreis
16,00€
5,00€
jeangefangeneSeite
1,50€
jeangefangeneSeite
2,50€
jeTag
7,50€
jeangefangene
SeiteDINA4
jeangefangene
SeiteDINA3
jeangefangene
SeiteDINA4
jeangefangene
SeiteDINA3
jeangefangene
SeiteDINA4
jeangefangene
SeiteDINA3
je1⁄4Stunde
jekm
jekm
invollerHöhe
jeMonat
jeKarte
0,50€
0,75€
1,50€
2,50€
1⁄2derfür
dieAmtshandlung
erhobenenGebühr,
mindestens2,50€
6,25€
7,25€
8,00-15,00€
0,62€
1,11€
14,96€
6,50€
2.DasGebührenverzeichnisistBestandteilderVerwaltungskostensatzungdesZWA„ThüringerHolzland“vom30.11.2012undtritt
gleichzeitigmitdieserinKraft.
ausgefertigt:Hermsdorf,den30.11.2012
Perschke
Verbandsvorsitzender
-imOriginalgezeichnetundgesiegelt-
Genehmigungsvermerk:
DievorstehendeVerwaltungskostensatzungvom30.11.2012des
Zweckverbandes zur Wasserversorgung und AbwasserentsorgungderGemeindenimThüringerHolzlandwurdemitSchreiben
der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis
vom 27.11.2012, Az.: 708.31/ZWA-YRM0757 rechtsaufsichtlichgenehmigt.
Bekanntmachungshinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO zur Verwaltungskostensatzung vom 30.11.2012:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften,dienichtdieGenehmigung,dieAusfertigungunddiese
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem ZWA „ThüringerHolzland“,RodaerStraße47,07629Hermsdorfgeltend
gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe
geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einerFristvoneinemJahrnachdieserBekanntmachunggeltendgemacht,sosinddieseVerstößeunbeachtlich.
Hermsdorf,den30.11.2012
Perschke
Verbandsvorsitzender
-imOriginalgezeichnet-
Öffentliche Bekanntmachung
NachfolgendwerdendieinderöffentlichenSitzungderVerbandsversammlung des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und
Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) am 23. Oktober 2012
gefasstenBeschlüssebekanntgemacht.
Beschluss Nr. 05/2012
Feststellung Jahresabschluss 2011
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2011, die öffentliche BekanntmachungundAuslegunggemäߧ25Absatz4derThüringerEigenbetriebsverordnung(Thür-EBV).
Beschluss Nr. 06/2012
Ergebnisverwendung 2011
DenJahresgewinninHöhevon231.823,50€aufneueRechnung
vorzutragen.
19.12.2012 – Nr. 12
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
Beschluss Nr. 07/2012
Entlastung für das Geschäftsjahr 2011
DemVerbandsvorsitzenden,demstellvertretendenVerbandsvorsitzendenundderGeschäftsleiterindesZweckverbandesTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)fürdas
Wirtschaftsjahr2011Entlastungzuerteilen.
Beschluss Nr. 08/2012
Nachtragsinvestitionsplan Trinkwasser 2012
Den Nachtragsinvestitionsplan Trinkwasser 2012 des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg(ZWE)indervorliegendenFassung.
Beschluss Nr. 09/2012
Nachtragsinvestitionsplan Abwasser 2012
DenNachtragsinvestitionsplanAbwasser2012desZweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg
(ZWE)indervorliegendenFassung.
Beschluss Nr. 10/2012
Nachtragsfinanzplan Trinkwasser 2012
Den Nachtragsfinanzplan Trinkwasser 2012 des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg
(ZWE)indervorliegendenFassung.
Beschluss Nr. 11/2012
Nachtragsfinanzplan Abwasser 2012
Den Nachtragsfinanzplan Abwasser 2012 des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg
(ZWE)indervorliegendenFassung.
Beschluss Nr. 12/2012
Nachtragserfolgsplan Trinkwasser 2012
Den Nachtragserfolgsplan Trinkwasser 2012 des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg
(ZWE)indervorliegendenFassung.
Beschluss Nr. 13/2012
Nachtragserfolgsplan Abwasser 2012
Den Nachtragserfolgsplan Abwasser 2012 des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg
(ZWE)indervorliegendenFassung.
Beschluss Nr. 14/2012
Nachtragshaushaltssatzung 2012
DieNachtragshaushaltssatzung2012desZweckverbandesTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)in
dervorliegendenFassung.
Beschluss Nr. 15/2012
Nachtragswirtschaftsplan 2012
Den Nachtragswirtschaftsplan 2012 des Zweckverbandes TrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)in
dervorliegendenFassung.
Beschluss Nr. 16/2012
Investitionsplan Trinkwasser 2013
DenInvestitionsplanTrinkwasserfürdasWirtschaftsjahr2013des
Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und AbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)zubestätigen.
Beschluss Nr. 17/2012
Investitionsplan Abwasser 2013
DenInvestitionsplanAbwasserfürdasWirtschaftsjahr2013des
Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und AbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)zubestätigen.
Beschluss Nr. 18/2012
Finanzplan 2013 - 2016 Trinkwasser
DenFinanzplan2013-2016fürTrinkwasserdesZweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg
(ZWE)indervorliegendenFassung.
Beschluss Nr. 19/2012
Finanzplan 2013 - 2016 Abwasser
Den Finanzplan 2013 - 2016 für Abwasser des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg
(ZWE)indervorliegendenFassung.
Beschluss Nr. 20/2012
Erfolgsplan Trinkwasser 2013
Den Erfolgsplan Trinkwasser 2013 des Zweckverbandes TrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)zu
bestätigen.
Beschluss Nr. 21/2012
Erfolgsplan Abwasser 2013
DenErfolgsplanAbwasser2013desZweckverbandesTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)zubestätigen.
17
Beschluss Nr. 22/2012
Haushaltssatzung 2013
DieHaushaltssatzungfürdasWirtschaftsjahr2013desZweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg(ZWE)indervorliegendenFassung.
Beschluss Nr. 23/2012
Wirtschaftsplan 2013
DenWirtschaftsplanfürdasWirtschaftsjahr2013desZweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg(ZWE)indervorliegendenFassung.
Beschluss Nr. 25/2012
Dritte Änderungssatzung zur Verbandssatzung des ZWE in der
vorliegendenFassung.
Beschluss Nr. 26/2012
ErsteÄnderungssatzungzurSatzungdesZweckverbandesTrinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE)
überdenAnschlussunddieBenutzungderöffentlichenEntwässerungsanlage(EWS)indervorliegendenFassung.
Beschluss Nr. 28/2012
ErsteÄnderungderErgänzendenVereinbarungendesZweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg(ZWE)zudenAllgemeinenBedingungenfürdieVersorgung
mitWasser(AVBWasserV)indervorliegendenFassung.
Beschluss Nr. 29/2012
ErsteÄnderungderErgänzendenVereinbarungendesZweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg(ZWE)zudenAllgemeinenBedingungenfürdieEntsorgung
vonAbwasser(AEBAbwasser)indervorliegendenFassung.
Beschluss Nr. 30/2012
Preisblatt Wasser
DasPreisblattWasserindervorliegendenFassung.
Beschluss Nr. 31/2012
Preisblatt Abwasser
DasPreisblattAbwasserindervorliegendenFassung.
Eisenberg,03.Dezember2012
Dr. Darnstädt
Verbandsvorsitzender ZWE
Im Original gezeichnet und gesiegelt
Zweckverband Trinkwasserversorgung und
Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE)
Ortsübliche Bekanntgabe
zur Feststellung des Jahresabschlusses 2011
des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung
und Abwasserbeseitigung Eisenberg
Feststellung des Jahresabschlusses 2010 des Zweckverbandes
Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg gemäߧ25Absatz4ThüringerEigenbetriebsverordnung(ThürEBV)
1. Die Verbandsversammlung hat mit Beschluss - Nr. 05/2012
vom23.Oktober2012denJahresabschluss2011,gez.Dr.Darnstädt,Verbandsvorsitzender,wiefolgtfestgestellt:
Bilanzsumme
Jahresgewinnlt.GewinnundVerlustrechnung
€ 61.927.165,25
€
231.823,50
2. Der Gewinn von 231.823,50 € des Jahres 2011 ist mit Beschluss-Nr.06/2012vom23.Oktober2012aufneueRechnung
vorzutragen.
3. DeruneingeschränkteBestätigungsvermerkmitDatumvom30.
Mai 2012 der zum Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,Göken,PollakundPartnerTreuhandgesellschaft
mbH,NiederlassungChemnitz,Beyerstraße25,09113Chemnitz
fürdenJahresabschlusslautet:
„WirhabendenJahresabschluss-bestehendausBilanz,Gewinn-
undVerlustrechnungsowieAnhang-unterEinbeziehungderBuchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg, Eisenberg, für
dasGeschäftsjahrvom1.Januarbis31.Dezember2011geprüft.
DieBuchführungunddieAufstellungvonJahresabschlussundLageberichtnachdendeutschenhandelsrechtlichenVorschriftenund
denergänzendenlandesrechtlichenVorschriftensowieBestimmun-
19.12.2012 – Nr. 12
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
genderSatzungliegeninderVerantwortungdesVerbandsvorsitzenden. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführtenPrüfungeineBeurteilungüberdenJahresabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
sowieüberdiewirtschaftlichenVerhältnisseabzugeben.
WirhabenunsereJahresabschlussprüfungnach§317HGBund
§ 85 ThürKO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so
zuplanenunddurchzuführen,dassUnrichtigkeitenundVerstöße,
diesichaufdieDarstellungdesdurchdenJahresabschlussunter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durchdenLageberichtvermitteltenBildesderVermögens-,Finanz-
und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheiterkanntwerden.
BeiderFestlegungderPrüfungshandlungenwerdendieKenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
JahresabschlussundLageberichtüberwiegendaufderBasisvon
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandtenBilanzierungsgrundsätzeundderwesentlichenEinschätzungendesVerbandsvorsitzendensowiedieWürdigungder
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichereGrundlagefürunsereBeurteilungbildet.
UnserePrüfunghatzukeinenEinwendungengeführt.
18
NachunsererBeurteilungaufgrundderbeiderPrüfunggewonnenenErkenntnisseentsprichtderJahresabschlussdengesetzlichen
Vorschriften,denergänzendenlandesrechtlichenVorschriftenund
denBestimmungenderSatzungundvermitteltunterBeachtungder
GrundsätzeordnungsmäßigerBuchführungeindentatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
ErtragslagedesVerbandes.DerLageberichtstehtinEinklangmit
dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
vonderLagedesVerbandesundstelltdieChancenundRisiken
derzukünftigenEntwicklungzutreffenddar.“
Chemnitz,30.Mai2012
Göken,PollakundPartner
TreuhandgesellschaftmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/
Steuerberatungsgesellschaft
ppa.Lindner
Held
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
4. DerJahresabschluss2011vom30.Mai2012mitBilanz,Gewinn-undVerlustrechnungundAnhangsowiederLageberichtliegenzurEinsichtnahmeinderZeitvom07.Januar2013bis18.
Januar 2013 im Zimmer 204 des Zweckverbandes TrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg,Teichstraße16,
07607Eisenberg,währendseinerSprechzeitenöffentlichaus.
Eisenberg,03.Dezember2012
Dr. Darnstädt
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt
1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE)
Aufgrunddes§36Abs.1desGesetzesüberdiekommunaleGemeinschaftsarbeit(ThürKGG)inderFassungderBekanntmachung
vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 21. Dezember 2011 (BVBl. S. 531/532) i. V. m.
§§53ff.derThüringerGemeinde-undLandkreisordnung(ThüringerKommunalordnung-ThürKO-),inderFassungderBekanntmachungvom28.Januar2003(GVBl.S.41),zuletztgeändert
durchGesetzvom21.Dezember2011(GVBl.S.531/532)und
der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
vom 15. Juli 1993 (GVBl. S. 432), geändert durch Verordnung
vom 30. November 2011 (GVBl. S. 561) erlässt der ZweckverbandTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg
folgendeNachtragshaushaltssatzung.
§1
DeralsAnlagebeigefügteNachtragswirtschaftsplandesZWEfürdasWirtschaftsjahr2012wirdhiermitfestgesetzt,dadurchwerden
im Erfolgsplan
indenEinnahmen
indenAusgaben
im Vermögensplan
indenEinnahmen
indenAusgaben
erhöht
um
vermindert
um
26.775€
26.775€
190.724€
190.724€
§2
DerGesamtbetragderKreditefürInvestitionenundInvestitionsförderungsmaßnahmenwirdunverändertauf0€festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplanwirdfestgesetztauf900.000€.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur
rechtzeitigen Deckung von Ausgaben in Anspruch genommen
werdendürfen,wirdunverändertauf250.000€festgesetzt.
und damit der Gesamtbetrag des
Wirtschaftsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber bisher
auf nunmehr
8.248.900€
8.248.900€
8.275.675€
8.275.675€
5.347.306€
5.347.306€
5.156.582€
5.156.582€
§5
Die1.Nachtragshaushaltssatzungtrittrückwirkendzum01.Januar2012inKraft.
Eisenberg,den03.Dezember2012
Dr. Darnstädt
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt
1. Nachtragswirtschaftsplan 2012
des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE)
Aufgrunddes§36Abs.1desGesetzesüberdiekommunaleGemeinschaftsarbeit(ThürKGG)inderFassungderBekanntmachung
vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 21. Dezember 2011 (BVBl. S. 531/532) i. V. m.
§§53ff.derThüringerGemeinde-undLandkreisordnung(Thürin-
gerKommunalordnung-ThürKO-),inderFassungderBekanntmachungvom28.Januar2003(GVBl.S.41),zuletztgeändert
durchGesetzvom21.Dezember2011(GVBl.S.531/532)und
der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
vom 15. Juli 1993 (GVBl. S. 432), geändert durch Verordnung
19.12.2012 – Nr. 12
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
19
vom30.November2011(GVBl.S.561)erlässtderZweckverbandTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenbergfolgendenNachtragswirtschaftsplan.
§1
DeralsAnlagebeigefügteNachtragswirtschaftsplandesZWEfürdasWirtschaftsjahr2012wirdhiermitfestgesetzt,dadurchwerden
erhöht
um
vermindert
um
und damit der Gesamtbetrag des
Wirtschaftsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber bisher
auf nunmehr
im Erfolgsplan
indenEinnahmen
indenAusgaben
26.775€
26.775€
8.248.900€
8.248.900€
8.275.675€
8.275.675€
im Vermögensplan
indenEinnahmen
indenAusgaben
190.724€
190.724€
5.347.306€
5.347.306€
5.156.582€
5.156.582€
§2
DerGesamtbetragderKreditefürInvestitionenundInvestitionsförderungsmaßnahmenwirdunverändertauf0€festgesetzt.
§3
DerGesamtbetragderVerpflichtungsermächtigungenimVermögensplanwirdfestgesetztauf900.000€.
§4
DerHöchstbetragderKassenkredite,dieimHaushaltsjahrzurrechtzeitigenDeckungvonAusgabeninAnspruchgenommenwerden
dürfen,wirdunverändertauf250.000€festgesetzt.
§5
Der1.Nachtragswirtschaftsplantrittrückwirkendzum01.Januar2012inKraft.
Eisenberg,den03.Dezember2012
Dr. Darnstädt
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt
Bekanntmachung
der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragswirtschaftsplanes des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung
und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) für das Wirtschaftsjahr 2012
Der Zweckverband Trinkwasserversorgung und AbwasserbeseitigungEisenberghatam23.Oktober2012die1.Nachtragshaushaltssatzung 2012 und den 1. Nachtragswirtschaftsplan 2012
beschlossen.DieRechtsaufsichtsbehördedesLandratsamtesSaale-Holzland-Kreis bestätigte den Eingang mit Schreiben vom05.
November2012.Die1.Nachtragshaushaltssatzungundder1.
Nachtragswirtschaftsplan 2012 liegen zur Einsichtnahme in der
Zeitvom07.Januar2013bis18.Januar2013imZimmer204
desZWEwährendderSprechzeitenaus.
Eisenberg,03.Dezember2012
Dr. Darnstädt
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt
Haushaltssatzung
des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg für das Wirtschaftsjahr 2013
Aufgrunddes§36Abs.1desGesetzesüberdiekommunaleGemeinschaftsarbeit(ThürKGG)inderFassungderBekanntmachung
vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 21. Dezember 2011 (BVBl. S. 531/532) i. V. m.
§§53ff.derThüringerGemeinde-undLandkreisordnung(ThüringerKommunalordnung-ThürKO-),inderFassungderBekanntmachungvom28.Januar2003(GVBl.S.41),zuletztgeändert
durchGesetzvom21.Dezember2011(GVBl.S.531/532)und
der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
vom 15. Juli 1993 (GVBl. S. 432), geändert durch Verordnung
vom 30. November 2011 (GVBl. S. 561) erlässt der ZweckverbandTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg
folgendeHaushaltssatzung.
§1
DeralsAnlagebeigefügteWirtschaftsplandesZweckverbandes
Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg für
dasWirtschaftsjahr2013wirdhiermitfestgesetzt;dadurchergebensich:
1. im Erfolgsplan
dieErträge
dieAufwendungen
2. im Vermögensplan
dieEinnahmen
dieAusgaben
8.285.742€
8.285.742€
5.202.635€
5.202.635€
§2
DerGesamtbetragderKreditaufnahmefürInvestitionenundInvestitionsförderungsmaßnahmenwirdauf1.000.000€festgesetzt.
§3
DerGesamtbetragderVerpflichtungsermächtigungimVermögenshaushaltwirdauf700.000€festgesetzt.
§4
DerHöchstbetragderKassenkreditezurrechtzeitigenLeistungvon
AusgabennachdemWirtschaftsplanwirdmit250.000€festgesetzt.
§5
DerStellenplanwirdinderFassungderAnlagefestgesetzt.
§6
DieseHaushaltssatzungtrittmitdem01.Januar2013inKraft.
Eisenberg,den03.Dezember2012
Dr. Darnstädt
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt
19.12.2012 – Nr. 12
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
20
Wirtschaftsplan
Dritte Änderungssatzung
Aufgrunddes§36Abs.1desGesetzesüberdiekommunaleGemeinschaftsarbeit(ThürKGG)inderFassungderBekanntmachung
vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 21. Dezember 2011 (BVBl. S. 531/532) i. V. m.
§§53ff.derThüringerGemeinde-undLandkreisordnung(ThüringerKommunalordnung-ThürKO-),inderFassungderBekanntmachungvom28.Januar2003(GVBl.S.41),zuletztgeändert
durchGesetzvom21.Dezember2011(GVBl.S.531/532)und
der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
vom 15. Juli 1993 (GVBl. S. 432), geändert durch Verordnung
vom 30. November 2011 (GVBl. S. 561) erlässt der ZweckverbandTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg
folgendenWirtschaftsplan.
Auf Grundlage der §§ 16 Absatz 1, 20 und 23 Absatz 1
Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit
(ThürKGG)sowie§19und20derThüringerKommunalordnung
(ThürKO) erlässt der Zweckverband Trinkwasserversorgung und
AbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)folgendeSatzung.
des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg für das Wirtschaftsjahr 2013
§1
DeralsAnlagebeigefügteWirtschaftsplandesZweckverbandes
Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg für
dasWirtschaftsjahr2013wirdhiermitfestgesetzt;dadurchergebensich:
1. im Erfolgsplan
dieErträge
dieAufwendungen
2. im Vermögensplan
dieEinnahmen
dieAusgaben
Artikel 1
Die Verbandssatzung des Zweckverbandes TrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)vom28.April
2000,zuletztgeändertdurchSatzungvom28.Dezember2009,
wirdwiefolgtgeändert:
1. Nach§4Absatz1wirdalsneuerAbsatzeingefügt:
(2) NichtzudenAufgabendesZWEgehörendieUnterhaltungundReinigungderAnlagenteilevonzuStraßengehörendenRegenwassereinläufenundSinkkästen.
DerbisherigeAbsatz2wirdAbsatz3.
DerbisherigeAbsatz3wirdAbsatz4.
DerbisherigeAbsatz4wirdAbsatz5.
8.285.742€
8.285.742€
5.202.635€
Artikel 2
DieÄnderungssatzungtrittamTagnachihreramtlichenBekanntmachunginKraft.
5.202.635€
Eisenberg,03.Dezember2012
§2
DerGesamtbetragderKreditaufnahmefürInvestitionenundInvestitionsförderungsmaßnahmenwirdauf1.000.000€festgesetzt.
§3
DerGesamtbetragderVerpflichtungsermächtigungimVermögenshaushaltwirdauf700.000€festgesetzt.
§4
DerHöchstbetragderKassenkreditezurrechtzeitigenLeistungvon
AusgabennachdemWirtschaftsplanwirdmit250.000€festgesetzt.
§5
DerStellenplanwirdinderFassungderAnlagefestgesetzt.
§6
DieserWirtschaftsplantrittmitdem01.Januar2013inKraft.
Eisenberg,den03.Dezember2012
Dr. Darnstädt
Verbandsvorsitzender
zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE)
Im Original gezeichnet und gesiegelt
Dr. Darnstädt
Verbandsvorsitzender
Erste Änderungssatzung
zur Satzung des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung
und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) über den Anschluss und die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage (EWS)
AufGrundlageder§§16Absatz1,20und23Absatz1Satz1
desGesetzesüberdiekommunaleGemeinschaftsarbeit(ThürKGG)
sowie§§19und20derThüringerKommunalordnung(ThürKO)
erlässtderZweckverbandTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)folgendeErsteÄnderungssatzung.
Artikel 1
DieSatzungdesZweckverbandesTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)überdenAnschlussunddie
BenutzungderöffentlichenEntwässerungsanlage(EWS)vom21.
Juni2004wirdwiefolgtgeändert:
1. Der§1Absatz2erhältfolgendeneueFassung:
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes des
Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) für das Wirtschaftsjahr 2013
Im Original gezeichnet und gesiegelt
(2) NichtzuröffentlichenEntwässerungseinrichtunggehören:
- DerEntwässerungdesStraßenkörpersdienendeAnlagenteile,einschließlichzuStraßengehörendeRegenwassereinläufeundSinkkästen,
- Grundstücksentwässerungsanlagen,
- Anlagen,diederdirektenAbleitungdesAbwasserseines
GrundstückesineinGewässerdienen,auchwenndiese
weiterezwischenliegendeGrundstückequeren,
- RegenwasserfallleitungenaußerhalbdesGrundstückes/
GebäudesbiszurEinbindungindieöffentlicheEntwässerungsanlage.
Der Zweckverband Trinkwasserversorgung und AbwasserbeseitigungEisenberghatam23.Oktober2012dieHaushaltssatzung
2013unddenWirtschaftsplan2013beschlossen.DieRechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis bestätigte
denEingangmitSchreibenvom05.November2012.DieHaushaltssatzung2013undderWirtschaftsplan2013liegenzurEinsichtnahmeinderZeitvom07.Januar2013bis18.Januar2013
imZimmer204desZWEwährendderSprechzeitenaus.
Artikel 2
DieÄnderungssatzungtrittamTagnachihreramtlichenBekanntmachunginKraft.
Eisenberg,03.Dezember2012
Eisenberg,03.Dezember2012
Dr. Darnstädt
Verbandsvorsitzender
Dr. Darnstädt
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt
Im Original gezeichnet und gesiegelt
19.12.2012 – Nr. 12
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
Erste Änderung der Ergänzenden Vereinbarungen
des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) zu den Allgemeinen
Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
vom 20. Juni 1980
Der Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) erlässt mit Beschluss der Verbandsversammlungvom23.Oktober2012folgendeErsteÄnderungder
Ergänzenden Vereinbarungen des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) zu den
Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
Der Punkt 3.3. Grundstücksfläche wird um folgenden Satz ergänzt.
„BeiderBerechnungdesBaukostenzuschussesistbeiFlurstücken,
aufdeneneineöffentlichgewidmeteVerkehrsflächeimGrundbuch
ausgewiesenist,dieFlächedesFlurstückesumdieseTeilflächezu
reduzieren.“
DieErsteÄnderungderErgänzendenVereinbarungendesZweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Eisenberg (ZWE) zu den Allgemeinen Bedingungen für die VersorgungmitWasser(AVBWasserV)trittamTagnachihreröffentlichenBekanntmachunginKraft.
Eisenberg,03.Dezember2012
Dr. Darnstädt
Verbandsvorsitzender
21
Erste Änderung der Ergänzenden Vereinbarungen
des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) zu den Allgemeinen Bedingungen für die Entsorgung von Abwasser (AEBAbwasser)
Der Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) erlässt mit Beschluss der Verbandsversammlungvom23.Oktober2012folgendeErsteÄnderungder
Ergänzenden Vereinbarungen des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) zu den
AllgemeinenBedingungenfürdieEntsorgungvonAbwasser(AEBAbwasser)
Der Punkt 2.3. Grundstücksfläche wird um folgenden Satz ergänzt.
„BeiderBerechnungdesBaukostenzuschussesistbeiFlurstücken,
aufdeneneineöffentlichgewidmeteVerkehrsflächeimGrundbuch
ausgewiesenist,dieFlächedesFlurstückesumdieseTeilflächezu
reduzieren.“
DieErsteÄnderungderErgänzendenVereinbarungendesZweckverbandes Trink-wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Eisenberg (ZWE) zu den Allgemeinen Bedingungen für die EntsorgungvonAbwasser(AEBAbwasser)trittamTagnachihreröffentlichenBekanntmachunginKraft.
Eisenberg,03.Dezember2012
Dr. Darnstädt
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt
Im Original gezeichnet und gesiegelt
Preisblatt Wasser
gültig ab 01. Januar 2013
AufderGrundlagederVerordnungüberAllgemeineBedingungenfürdieVersorgungmitWasser(AVBWasserV)unddenErgänzenden
VereinbarungendesZWEzudenAVBWasserVgeltenfürdenZweckverbandTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)ab 01. Januar 2013folgendePreise.
1.
Grundpreis
1.1. EntsprechendPunkt11.2.Buchstabena,bunddderErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAVBWasserVbeträgtder
GrundpreisjeWohneinheit/WohnungundMonat:
netto
14,45€
7 % MwSt.
1,01€
brutto
15,46€
1.2. Gemäß Punkt11.2.BuchstabencunddderErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAVBWasserVbeträgtderGrundpreisfürsonstigeNutzungbeiderVerwendungvonWasserzählernentsprechenddem aufgeführten Nenndurchfluss (Qn) /
Dauerdurchfluss (Q3)probestehendeNutzungsart:
Einfachzählerpro Monat
Qn in m3/h
Q3 in m3/h
Qn2,5
bisQ34
Qn6,0
bisQ310
Qn10,0
bisQ316
Qn15,0
bisQ325
Qn25,0
bisQ340
Qn40,0
bisQ363
Qn60,0
bisQ3100
Qn150,0
bisQ3250
netto
14,45€
34,68€
57,80€
86,70€
144,50€
231,20€
346,80€
867,00€
7 % MwSt.
1,01€
2,43€
4,05€
6,07€
10,12€
16,18€
24,28€
60,69€
brutto
15,46€
37,11€
61,85€
92,77€
154,62€
247,38€
371,08€
927,69€
Verbundzählerpro Monat
Qn in m3/h
Q3 in m3/h
Qn15,0
bisQ325
Qn25,0
bisQ340
Qn40,0
bisQ363
Qn60,0
bisQ3100
Qn150,0
bisQ3250
netto
86,70€
144,50€
231,20€
346,80€
867,00€
7 % MwSt.
6,07€
10,12€
16,18€
24,28€
60,69€
brutto
92,77€
154,62€
247,38€
371,08€
927,69€
netto
173,40€
416,16€
693,60€
1.040,40€
1.734,00€
2.774,40€
7 % MwSt.
12,14€
29,13€
48,55€
72,83€
121,38€
194,21€
brutto
185,54€
445,29€
742,15€
1.113,23€
1.855,38€
2.968,61€
Einfachzählerpro Jahr
Qn in m3/h
Q3 in m3/h
Qn2,5
bisQ34
Qn6,0
bisQ310
Qn10,0
bisQ316
Qn15,0
bisQ325
Qn25,0
bisQ340
Qn40,0
bisQ363
19.12.2012 – Nr. 12
Qn in m3/h
Qn60,0
Qn150,0
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
22
Q3 in m3/h
bisQ3100
bisQ3250
netto
4.161,60€
10.404,00€
7 % MwSt.
291,31€
728,28€
brutto
4.452,91€
11.132,28€
Verbundzähler pro Jahr
Q3 in m3/h
Qn in m3/h
Qn15,0
bisQ325
Qn25,0
bisQ340
Qn40,0
bisQ363
Qn60,0
bisQ3100
Qn150,0
bisQ3250
netto
1.040,40€
1.734,00€
2.774,40€
4.161,60€
10.404,00€
7 % MwSt.
72,83€
121,38€
194,21€
291,31€
728,28€
brutto
1.113,23€
1.855,38€
2.968,61€
4.452,91€
11.132,28€
7 % MwSt.
0,61€
brutto
9,28€
1.3. DerGrundpreisfürdieWasserabgabeaneinenEinzelgartenbeträgtmonatlich:
netto
8,67€
2.
Mengenpreis
EntsprechendPunkt11.1.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAVBWasserVwirdproKubikmeterentnommenenWassers
berechnet:
netto
7 % MwSt.
brutto
1,48€
0,10€
1,58€
3.
Miete und Kaution Wasserzähler/Hydrantenstandrohr
DieMietefürdieVersorgungmitBauwasserauseinemHydrantenstandrohrsowiedieKautionentsprechendPunkt4.10.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAVBWasserVbeträgt:
Miete
Kaution
Tag
Stck.
netto
2,55€
327,10€
7 % MwSt.
0,18€
22,90€
brutto
2,73€
350,00€
4.
Rohrnetzzahl
EntsprechendPunkt3.4.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAVBWasserVbeträgtdieRohrnetzzahl:
netto
49,37€/m
5.
Hausanschlusskosten
Entsprechend§10Abs.4derAVBWasserVi.V.m.Punkt4.4.und4.7.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAVBWasserVwirdfürdieHerstellung,ÄnderungoderErweiterungdesHausanschlussesberechnet:
5.1.
Montagegrundbetrag für Herstellung
RohrnennweiteDN32
RohrnennweiteDN50
RohrnennweiteDN80
RohrnennweiteDN100
5.2.
brutto
773,09€
774,31€
1.944,85€
2.105,73€
Stck.
Stck.
Stck.
netto
386,70€
669,03€
690,86€
7 % MwSt.
27,07€
46,83€
48,36€
brutto
413,77€
715,86€
739,22€
m
m
m
m
netto
7,11€
9,98€
39,78€
48,56€
7 % MwSt.
0,50€
0,70€
2,78€
3,40€
brutto
7,61€
10,68€
42,56€
51,96€
Stck.
Stck.
Stck.
Stck.
netto
156,80€
156,80€
276,48€
276,48€
7 % MwSt.
10,98€
10,98€
19,35€
19,35€
brutto
167,78€
167,78€
295,83€
295,83€
m
m
m
m
netto
78,40€
78,40€
89,60€
89,60€
7 % MwSt.
5,49€
5,49€
6,27€
6,27€
brutto
83,89€
83,89€
95,87€
95,87€
Grundbetrag Erdarbeiten
RohrnennweiteDN32
RohrnennweiteDN50
RohrnennweiteDN80
RohrnennweiteDN100
5.5.
7 % MwSt.
50,58€
50,66€
127,23€
137,76€
Längenzuschlag für Montagearbeiten
RohrnennweiteDN32
RohrnennweiteDN50
RohrnennweiteDN80
RohrnennweiteDN100
5.4.
netto
722,51€
723,65€
1.817,62€
1.967,97€
Montagegrundbetrag für Abtrennung
RohrnennweitebisDN75
RohrnennweiteDN80-100
RohrnennweiteüberDN100
5.3.
Stck.
Stck.
Stck.
Stck.
Längenzuschlag Erdarbeiten
RohrnennweiteDN32
RohrnennweiteDN50
RohrnennweiteDN80
RohrnennweiteDN100
19.12.2012 – Nr. 12
5.6.
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
Zuschlag für Mauerdurchführung bis 40 cm Wandstärke
RohrnennweiteDN32
RohrnennweiteDN50
RohrnennweiteDN80
RohrnennweiteDN100
5.7.
5.8.
netto
153,84€
172,63€
400,43€
438,69€
7 % MwSt.
10,77€
12,08€
28,03€
30,71€
brutto
164,61€
184,71€
428,46€
469,40€
Stck.
Stck.
Stck.
Stck.
netto
38,46€
43,16€
100,11€
109,67€
7 % MwSt.
2,69€
3,02€
7,01€
7,68€
brutto
41,15€
46,18€
107,12€
117,35€
netto
153,05€
460,23€
2.475,92€
3.551,09€
7 % MwSt.
10,71€
32,22€
173,31€
248,58€
brutto
163,76€
492,45€
2.649,23€
3.799,67€
m2
m2
m2
m2
netto
160,12€
28,74€
87,14€
96,42€
7 % MwSt.
11,21€
2,01€
6,10€
6,75€
brutto
171,33€
30,75€
93,24€
103,17€
m3
netto
22,88€
7 % MwSt.
1,60€
brutto
24,48€
Zuschlag Zählergarnitur
bisQn2,5
Qn6bisQn10
Qn15bisQn40
Qn60
5.9.
Stck.
Stck.
Stck.
Stck.
Zuschlag für Mehrlänge pro 10 cm Wandstärke
RohrnennweiteDN32
RohrnennweiteDN50
RohrnennweiteDN80
RohrnennweiteDN100
Stck.
Stck.
Stck.
Stck.
Zuschlag für Oberflächenaufbruch und Wiederherstellung
Bitumen/Beton
Schotter/Sand/Kies
Kopfsteinpflaster(ohneMaterial)
Kleinpflaster(ohneMaterial)
5.10. Abtransport von Aushubmassen
23
6.
Kostenpflichtiger Wasserzählerwechsel
Entsprechend§18Abs.3derAVBWasserVwirdfürdenWechseleinesbeschädigtenWasserzählers,denEinbaueinesabhandengekommenenWasserzählerssowiefürdenWechseleineskundeneigenenWasserzählers(z.B.Gartenwasserzähler,ZählerzurErfassung
vonnichteingeleitetemAbwasser)berechnet:
bisWZQn2,5
WZQn6,0
WZgrößerQn6,0werdennachdemtatsächlichenAufwandberechnet.
netto
54,00€
69,00€
7 % MwSt.
3,78€
4,83€
brutto
57,78€
73,83€
7.
Zeitweilige Absperrung
Entsprechend§32Abs.7AVBWasserVi.V.m.Punkt2.2.derErgänzendenVereinbarungenzudenAVBWasserwirdfürdiezeitweilige
Absperrungberechnet:
netto
7 % MwSt.
brutto
288,03€
20,16€
308,19€
8.
Inbetriebsetzung der Kundenanlage
EntsprechendPunkt7.2.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAVBWasserVwirdfürdieInbetriebsetzungderKundenanlageberechnet:
9.
Sonstige Kosten
9.1. KostenfürdieWiederaufnahmederVersorgung
9.2. KostenfürdiePlombierungzusätzlicherWasserzähler
netto
30,00€
7 % MwSt.
2,10€
brutto
32,10€
netto
27,80€
7 % MwSt.
1,95€
brutto
29,75€
netto
27,80€
7 % MwSt.
1,95€
brutto
29,75€
9.3. KostenfürdieEinstellungderVersorgung
brutto
29,75€
9.4. KostenfürzusätzlicheWege
brutto
29,75€
9.5. EinsatzvonFahrzeugen
PKW
LKW
Wasserwagen
km
km
km
netto
1,25€
1,55€
2,35€
7 % MwSt.
0,09€
0,11€
0,16€
brutto
1,34€
1,66€
2,51€
19.12.2012 – Nr. 12
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
9.6. EinsatzvonMaschinenundGeräten
Kleinbagger
Std.
netto
24,00€
7 % MwSt.
1,68€
brutto
25,68€
Tag
netto
7,50€
7 % MwSt.
0,53€
brutto
8,03€
Std.
Std.
Std.
Std.
netto
40,00€
33,00€
46,00€
51,00€
7 % MwSt.
2,80€
2,31€
3,22€
3,57€
brutto
42,80€
35,31€
49,22€
54,57€
Std.
Std.
13,80€
12,50€
0,97€
0,88€
14,77€
13,38€
19 % MwSt.
7,77€
19 % MwSt.
3,99€
brutto
48,67€
brutto
24,40€
19 % MwSt.
8,25€
brutto
51,65€
9.7. Miete/Ausleihe
AusleiheWasserhänger,leer
9.8. EinsatzArbeitskräfte
LohnstundeMeister
LohnstundeFacharbeiter
LohnstundeAngestellter
LohnstundeIngenieur
Bereitschaftszuschlag
Meister
Facharbeiter
24
9.9. IngenieurtechnischeLeistungen
AusstellungtechnischerZustimmungen
Stück
AusstellungallgemeinerZustimmungen
Stück
netto
40,90€
netto
20,50€
ZustimmungenfürLeitungstrassen,
Gewerbe-,Industrie-undWohngebiete
Stück
netto
43,40€
10.
Mahn- und Verzugskosten
Mahnkosten1.Mahnung
Mahnkosten2.Mahnung
Verzugszinsen
11.
2,50€
5,00€
7,00%
netto
77,00€
19 % MwSt.
14,63€
brutto
91,63€
Eintrag in das Installateurverzeichnis des ZWE
12.
Auslagen
AuslagensinddemZWEindertatsächlichentstandenenHöhezuerstatten.
Eisenberg,03.Dezember2012
Dr. Darnstädt
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt
Preisblatt Abwasser
gültig ab 01. Januar 2013
AufderGrundlagederAllgemeinenBedingungenfürdieEntsorgungvonAbwasserimGebietdesZWE(AEBAbwasser)unddenErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAEBAbwassergeltenfürdenZweckverbandTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigung
Eisenberg(ZWE)ab 01. Januar 2013diefolgendenPreise:
1.
Grundpreis
1.1. Entsprechend§14Absatz2Buchstabea,bunddderAEBAbwasserbeträgtderGrundpreisjeWohneinheit/Wohnungund
Monat:
-fürdieVorhaltungderEinrichtungzurAbwasserableitungundAbwasserbehandlung:
brutto/Monat
6,15€
-fürdieVorhaltungderEinrichtungzurFäkalschlammbehandlung:
brutto/Monat
2,00€
brutto/Jahr
73,80€
brutto/Jahr
24,00€
1.2. Entsprechend§14Absatz2BuchstabecunddderAEBAbwasserbeträgtderGrundpreisfürsonstigeNutzungbeiderVerwendungvonWasserzählerndemaufgeführtenNenndurchfluss(Qn)/Dauerdurchfluss(Q3)probestehendeNutzungsart:
-fürdieVorhaltungderEinrichtungzurAbwasserableitungundAbwasserbehandlung:
Einfachzähler
Qninm3/h
Qn2,5
Qn6,0
Qn10,0
Qn15,0
Q3inm3/h
bisQ34
bisQ310
bisQ316
bisQ325
brutto/Monat
6,15€
14,76€
24,60€
36,90€
brutto/Jahr
73,80€
177,12€
295,20€
442,80€
19.12.2012 – Nr. 12
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
25
Qninm3/h
Qn25,0
Qn40,0
Qn60,0
Qn150,0
Q3inm3/h
bisQ340
bisQ363
bisQ3100
bisQ3250
brutto/Monat
61,50€
98,40€
147,60€
369,00€
brutto/Jahr
738,00€
1.180,80€
1.771,20€
4.428,00€
Verbundzähler
Qninm3/h
Qn15,0
Qn25,0
Qn40,0
Qn60,0
Qn150,0
Q3inm3/h
bisQ325
bisQ340
bisQ363
bisQ3100
bisQ3250
brutto/Monat
36,90€
61,50€
98,40€
147,60€
369,00€
brutto/Jahr
442,80€
738,00€
1.180,80€
1.771,20€
4.428,00€
-fürdieVorhaltungderEinrichtungzurFäkalschlammbehandlung:
Einfachzähler
Einfachzähler
Qninm3/h
Qn2,5
Qn6,0
Qn10,0
Qn15,0
Qn25,0
Qn40,0
Qn60,0
Qn150,0
Q3inm3/h
bisQ34
bisQ310
bisQ316
bisQ325
bisQ340
bisQ363
bisQ3100
bisQ3250
brutto/Monat
2,00€
4,80€
8,00€
12,00€
20,00€
32,00€
48,00€
120,00€
brutto/Jahr
24,00€
57,60€
96,00€
144,00€
240,00€
384,00€
576,00€
1.440,00€
Verbundzähler
Qninm3/h
Qn15,0
Qn25,0
Qn40,0
Qn60,0
Qn150,0
Q3inm3/h
bisQ325
bisQ340
bisQ363
bisQ3100
bisQ3250
brutto/Monat
12,00€
20,00€
32,00€
48,00€
120,00€
brutto/Jahr
144,00€
240,00€
384,00€
576,00€
1.440,00€
2.
Mengenpreis
2.1. Entsprechend§14Absatz1und3derAEBAbwasseri.V.m.Punkt4.6.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzuden
AEBAbwasserwirdproKubikmetereingeleitetenAbwasserberechnet:
KategorieI
KategorieII
KategorieIII
KategorieIV
brutto
1,61€
2,87€
4,17€
4,66€
2.2. EntsprechendPunkt4.3.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAEBAbwasserwirdproKubikmetereingeleiteten
Abwasserberechnet:
brutto
1,33€
3.
Fäkalschlammentsorgung
EntsprechendPunkt4.4.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAEBAbwasserbeträgtderPreisproKubikmeterentsorgten
Fäkalschlammes:
-abflussloseGrube
-Grundstückskläranlage
brutto
11,10€
15,86€
4.
Niederschlagswasser
Entsprechend§15derAEBAbwasseri.V.m.Punkt4.5.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAEBAbwasserbeträgtder
PreisproQuadratmetergewichteterFläche:
Grundstücksentwässerung
-beinachgeschalteterAbwasserbehandlung
-ohnenachgeschalteteAbwasserbehandlung
Straßenoberflächenentwässerung
-beinachgeschalteterAbwasserbehandlung
-ohnenachgeschalteteAbwasserbehandlung
5.
Kanalnetzzahl
EntsprechendPunkt2.4.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzuden
AEBAbwasserbeträgtdieKanalnetzzahl:
brutto
0,60€
0,35€
0,56€
0,54€
brutto
88,24€/m
19.12.2012 – Nr. 12
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
26
6.
Hausanschlusskosten
Gemäߧ10Absatz6derAEBAbwasseri.V.m.Punkt3.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAEBAbwasserwirdfür
dieHerstellungundÄnderungdesHausanschlussesberechnet:
6.1.
6.1.1.
Montagegrundbetrag
Steinzeugrohr
RohrnennweiteDN100
RohrnennweiteDN150
RohrnennweiteDN200
6.1.2.
KG-Rohr
RohrnennweiteDN100
RohrnennweiteDN150
RohrnennweiteDN200
6.2.
6.2.1.
LängenzuschlagfürMontagearbeiten
Steinzeugrohr
RohrnennweiteDN100
RohrnennweiteDN150
RohrnennweiteDN200
6.2.2.
KG-Rohr
RohrnennweiteDN100
RohrnennweiteDN150
RohrnennweiteDN200
6.3.
GrundbetragErdarbeiten
Einbautiefe1,30m
Einbautiefe1,60m
Einbautiefe2,00m
Einbautiefe2,50m
6.4.
LängenzuschlagErdarbeiten
Einbautiefe1,30m
Einbautiefe1,60m
Einbautiefe2,00m
Einbautiefe2,50m
6.5.
ZuschlagfürMauerdurchführung
RohrnennweiteDN100
RohrnennweiteDN150
RohrnennweiteDN200
6.6.
ZuschlagfürOberflächenaufbruchinklusiveWiederherstellung
Bitumen/Beton
Schotter/Kies/Sand
Kopfsteinpflaster(ohneMaterial)
Kleinpflaster(ohneMaterial)
6.7.
AbtransportvonAushubmassen
7.
8.
9.
Stck.
Stck.
Stck.
brutto
490,71€
552,78€
673,64€
Stck.
Stck.
Stck.
brutto
447,15€
459,62€
479,81€
m
m
m
brutto
46,51€
56,82€
86,70€
m
m
m
brutto
29,22€
42,07€
50,72€
Stck.
Stck.
Stck.
Stck.
brutto
156,00€
192,00€
384,00€
750,00€
m
m
m
m
brutto
72,81€
128,01€
176,01€
240,00€
Stck.
Stck.
Stck.
brutto
425,02€
493,81€
568,37€
m2
m2
m2
m2
brutto
163,31€
29,30€
87,14€
96,42€
m3
brutto
24,48€
Stck.
Stck.
Stck.
brutto
330,84€
344,64€
361,83€
Stck.
Stck.
brutto
2.708,17€
2.349,26€
Stck.
284,47€
Stck.
brutto
128,09€
Außerbetriebsetzung Abwasserhausanschluss
RohrnennweiteDN100
RohrnennweiteDN150
RohrnennweiteDN200
Normschacht
Tiefe1,50m,gemauert
Tiefe1,50m,Fertigunterteil
Tiefe1,50m,Fertigteilschacht
KG,DN400
Zuschlag zusätzliche Schachttiefe
je0,25m
19.12.2012 – Nr. 12
10.
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises
Sonstige Leistungen
10.1.
10.2.
10.3.
10.4.
10.5.
10.6.
10.7.
AbnahmederGrundstücksentwässerungsanlage
KostenfürzusätzlicheWege
KostenfürdiePlombierungzusätzlicherWasserzähler
ErstkontrolleeinerKleinkläranlagenach§58Absatz1
und4ThürWGi.V.m.§3ThürKKAVO
KontrolleeinerKleinkläranlagegemäßDIN4261Teil2
nach§58Absatz1und4ThürWGi.V.m.§7ThürKKAVO
KontrolleeinerKleinkläranlagegemäßDIN4261Teil1
nach§58Absatz1und4ThürWGi.V.m.§7ThürKKAVO
WartungeinerKleinkläranlage(inkl.KontrollenachPunkt10.5.)
10.8.
EinsatzvonFahrzeugen
PKW
LKW
Hochdruckspülgerät
10.9.
EinsatzvonMaschinenundGeräten
Kleinbagger
Hochdruckspülgerät
10.10.
EinsatzArbeitskräfte
LohnstundeMeister
LohnstundeFacharbeiter
LohnstundeAngestellter
LohnstundeIngenieur
Bereitschaftszuschlag
Meister
Facharbeiter
10.11.
IngenieurtechnischeLeistungen
AusstellungtechnischerZustimmungen
AusstellungallgemeinerZustimmungen
ZustimmungenfürLeitungstrassen,
Gewerbe-,Industrie-undWohngebiete
10.12.
Mahn-undVerzugskosten
Mahnkosten1.Mahnung
Mahnkosten2.Mahnung
Verzugszinsen
10.13.
Auslagen
27
brutto
37,00€
29,75€
29,75€
52,50€
45,50€
37,25€
83,00€
km
km
km
brutto
1,25€
1,55€
2,73€
Std.
Std.
brutto
24,00€
33,00€
Std.
Std.
Std.
Std.
brutto
40,00€
33,00€
46,00€
51,00€
Std.
Std.
13,80€
12,50€
Stck.
Stck.
brutto
40,90€
20,50€
Stck.
43,40€
brutto
2,50€
5,00€
7%
AuslagensinddemZWEindertatsächlichentstandenenHöhezuerstatten.
Eisenberg,03.Dezember2012
Dr. Darnstädt
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt
Ende des Amtlichen Teiles
Impressum
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Verlagsleiter: Mirko Reise
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